am Sonnabend, dem 17.06.2023, um 10.00 Uhr lädt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wieder zu einem Orchideenspaziergang in Wimmelburg ein. Treffpunkt ist in Wimmelburg an der Gaststätte „Zur Hüneburg“, Unterdorf 3.
Geplant sind bis zu zwei Stunden Spaziergang. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Festes Schuhwerk und Trittsicherheit sind notwendig. Es ist ein kleiner Anstieg zu bewältigen.
Die Halde des Eduard-Schachtes (Betriebszeit 1864-1905) gehört zu den letzten noch weitgehend erhaltenen Tafelberghalden der 2. Schachtreihe. Die Halde hat eine mittlere Höhe von 37 m, bedeckt ca. 15,5 ha Fläche und hat ein Volumen von 2,17 Mio. m3. Mit ihrer exponierten Lage ist sie – vor allem für das Wippertal – ein dominierendes Landschaftselement. Den besonderen naturschutzfachlichen Wert der Halde machen die unterschiedlichen Sukezessionstadien der Vegetationsentwicklung aus. Von offenen Haldenbereichen mit einer ausgeprägten Krustenflechtenvegetation über Schwermetallrasen auf Ausschlägen, Furchenschwingel-Trockenrasen auf Zechsteinkalk, Trockengebüsche und Pionierwaldbereiche finden sich auf der Halde eine Vielzahl von Biotoptypen mit zum Teil seltenen und gesetzlich geschützten Tier- und Pflanzenarten. Besonders zu nennen sind die Charakterarten der Schwermetallvegetation, die Frühlingsmiere (Minuartia verna ssp. hercynica) und die Galmei-Grasnelke (Armeria maritima s. l.), die nach der Bundesartenschutzverordnung geschützt ist, aber auch die Orchideenarten Braunroter und Breitblättriger Sitter (Epipactis atrorubens, Epipactis helleborine). Aktuell kommen auf der Halde mindestens 130 Blütenpflanzenarten vor. In der Haldenkonzeption der Landkreise Mansfelder Land und Sangerhausen wurde die Halde 1995 als naturschutzfachlich hochwertig eingestuft. An besonders bemerkenswerten Vogelarten der Halde sind dort u. a. Braunkehlchen, Steinschmätzer, Neuntöter, Goldammer, Dorn- und Gartengrasmücke aufgeführt. Von den Reptilien ist insbesondere die Zauneidechse (Lacerta agilis) zu nennen.
Halde des Eduardschachtes mit der Ortslage Großörner (Juli 2006).
Auf die artenreiche, vor allem auf den offenen Gesteinsflächen ausgebildete Krustenflechtenflora hat bereits Huneck (2006) hingewiesen. Insgesamt wurden durch ihn auf den Bergbau- und Schlackehalden im Mansfelder Revier 96 Flechtenarten (davon 68 Krusten-, 14 Strauch- und 14 Laubflechten) nachgewiesen. Einige dieser Flechtenarten, wie zum Beispiel Acarospora rugulosa, Lecidea inops, Stereocaulon nanodes und Stereocaulon vesuvianum, sind an metallhaltige Substrate angepasst und deshalb vor allem auf den Ausschlägebereichen zu finden, andere kommen auf den Halden vor allem wegen der offenen, konkurrenzarmen Wuchsorte vor.
Eine artenreiche Krustenflechtenvegetation ist vor allem auf den Ausschlägen anzutreffen, hier im östlichen Haldenbereich (Mai 2007).
Die auf der Halde verbreitet und in verschiedenen Sukzessionsstadien vor allem auf Ausschlägen vorkommenden Schwermetallrasen sind entsprechend der FFH-Richtlinie (Anhang I, Lebensraumtyp 6130) geschützt und gehören zu den nach § 30 BNatSchG und § 37 NatSchG LSA gesetzlich geschützten Biotoptypen. Verbreitungsschwerpunkte von Schwermetallstandorten im außeralpinen Mitteleuropa sind in Deutschland die ehemaligen Erzbergbaugebiete in Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen. Deshalb hat das Land Sachsen-Anhalt und hier insbesondere der Landkreis Mansfeld-Südharz eine besondere Verantwortung für den Erhalt der Schwermetallrasen.
Schwermetallrasen mit der Frühlingsmiere (Minuartia verna) als Charakterart im östlichen Bereich der Halde (Mai 2023).
Auf dem westlichen Haldenplateau, das schüttungsbedingt großflächige, flache Senken aufweist, in denen sich Feinerde sammeln kann, ist auf Zechsteinkalk der Furchenschwingel-Rasen (Festucetum rupicolae) sehr großflächig ausgebildet (ca. 2 ha).
Furchen-Schwingel-Rasen auf Zechsteinkalk im westlichen Bereich der Halde (September 2009).
Furchenschwingel-Rasen mit Blühaspekt der Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias) auf Zechsteinkalk im mittleren Bereich der Halde (Mai 2007).
In den 1930er Jahren wurden in mehreren Teilbereichen der Halde Begrünungsversuche durchgeführt und Robinie, Berg- und Feld-Ahorn, Schwarz- und Pyramidenpappel, Lärche, Stiel- und Trauben-Eiche sowie verschiedene Wildrosenarten angepflanzt. Die bepflanzten Haldenteile sind heute locker mit diesen Gehölzen bestockt, die Krautschicht hat überwiegend Trockenrasencharakter, stellenweise sind artenreiche Schwermetallrasen ausgebildet.
Renaturierter Bereich am östlichen Rand des Plateaus (Mai 2023).
Renaturierter Plateaubereich der Halde, im Vordergrund natürliche Sukzession auf Ausschlägen (September 2009).
In Teilbereichen des Osthanges und im sich anschließenden Haldenfußbereich bis an die B180 reichend ist ein gut entwickeltes Birken-Espen-Vorwaldstadium ausgebildet. Birke (Betula pendula) und Espe (Populus tremula) sind hier zu etwa gleichen Teilen bestandsbildend. Die nur lückig ausgebildete Krautschicht wird vor allem durch Fragmente der Schwermetallrasen gebildet.
Birken-Espen-Pionierwald am Osthang der Halde (September 2009).
Golddistel (Carlina vulgaris)…
und Stängellose Kratzdistel (Cirsium acaule) – xerotherme Elemente der Haldenflora des Eduardschachtes.
Literatur: Baumbach, H. (2000): Beitrag zur Flora und Vegetation von Bergbau-, Hütten- und Stollenhalden im Mansfelder und Sangerhäuser Revier. Schr. R. Mansfeld-Museum N. F. 5: 105-118.
(2005): Genetische Differenzierung mitteleuropäischer Schwermetallsippen von Silene vulgaris, Minuartia verna und Armeria maritima unter Berücksichtigung biogeographischer, montanhistorischer und physiologischer Aspekte. Dissertationes Botanicae 398: 1-128.
(2008): Zur Situation der Schwermetallrasen und ihrer Standorte im östlichen und südöstlichen Harzvorland. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt 40 (2): 3-19.
(2013): Der Mansfelder und Sangerhäuser Kupferschieferbergbau. In: Baumbach, H., H. Sänger & M. Heinze (2013): Bergbaufolgelandschaften Deutschlands, Weissdorn-Verlag Jena: 312-372 Huneck, S. (2006): Die Flechten der Kupferschieferhalden um Eisleben, Mansfeld und Sangerhausen. Mitt. florist. Kart. Sachsen-Anhalt Sonderheft 4: 1-62. Mansfeld Kombinat (1981): Haldenkonzeption für die Kreise Eisleben, Hettstedt und Sangerhausen sowie prognostische Betrachtungen zur landeskulturellen Entwicklung in den Jahren nach 1980. VEB Mansfeld Kombinat Wilhelm Pieck, Lutherstadt Eisleben. Wege, F.-W. (2000): Das Haldenkonzept der Landkreise Mansfelder Land und Sangerhausen. Schr. R. Mansfeld-Museum N. F. 5: 2-13.
Erfurt, den 28.05.2023
Dr. Henryk Baumbach,
Aktuelle Situation Mai 2023
Bilder: Werner Zabel
Beitrag der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) vom 06.06.2023
öffentliche Führung zur aktuellen Ausstellung über die
„Flusslandschaft des Jahres“
Die Weiße Elster, Flusslandschaft der Jahre 2020 bis 2023, wurde im Laufe der Jahrhunderte stark von den Menschen in ihrem Verlauf und ihrem Fließcharakter geprägt. Die Ursprünglichkeit des größten Flusssystems Ostthüringens und Westsachsens wurde vor allem in den Jahren der Industrialisierung stark beschnitten. Nichtsdestotrotz hat die Weiße Elster nichts an Attraktivität und ökologisch-wirtschaftlicher Funktionalität im gesamten Vogtland und im Einmündungsgebiet in die Saale eingebüßt.
Um die Anziehungskraft der „Flusslandschaft des Jahres“ für die hier lebende Bevölkerung noch erklärbarer zu machen und auf die offensichtliche Bedrohung des Natur- und Lebensraumes Weiße Elster mitsamt seiner Aue in Ober- und Mittellauf zu fokussieren, laden Naturschutzbund (NABU) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA e.V.) Regionalgruppe Gera-Zeitz, zu einer einmaligen öffentlichen Führung
am 16. Mai 2023 um 16 Uhr
in das Museum für Naturkunde Gera (MfNG) ein. Besonders freuen sich die ehrenamtlich tätigen Naturschutzvereine über Familien mit Kindern, um auch der jüngeren Generation die Einzigartigkeiten des Ökosystems „Flusslandschaft“ erfahrbar zu machen. Gerade mit Blick auf den „Langen Tag der Natur“ am 10. Juni 2023 in Gera können Interessierten damit bereits tiefere Einblicke in ökologische Zusammenhänge gegeben werden.
Anfang Juli 2021 wurde im Katharinenholz in Kreisfeld ein Bestand von ca. 30 Exemplaren der Orchideenart Braunrote Stendelwurz (Epipactis atrorubens) festgestellt, welche wie alle Orchideenarten durch das Naturschutzrecht besonders geschützt ist.
Daraufhin informierte der AHA auch die Gemeinde Hergisdorf mit dem Ziel pflichtgemäß geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Auch wenn es sich um einem sensiblen Bereich, einen Veranstaltungsraum handelt, war und ist die Möglichkeit einer geeigneten Schutzkonzeption gegeben.Veranstaltungen und Orchideenschutz können durchaus miteinander verbunden werden. Innerhalb fast eines Jahres ist für den Orchideenschutz nichts unternommen worden. Vor den Pfingstfeierlichkeiten 2022 wurden alle Pflanzen beseitigt. Von den ca. 30 Pflanzen steht keine mehr.
Nicht jede Kommune verfügt über solche Naturschätze. Manche können ihre Naturschätze aber offensichtlich nicht schätzen. Der AHA fordert die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung auf, zu klären wer für diesen Rechtsverstoß die Verantwortung trägt. Außerdem hält es der AHA für dringend geboten den Orchideenstandort endlich konsequent zu schützen und eine Lösung im Rahmen von Veranstaltungen zu finden.
Dabei weist der AHA auf die besondere Verantwortung des Landkreises Mansfeld-Südharz sowie der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra hin.
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle/Saale e.V. Große Klausstraße 11 06108 Halle(Saale)
Stellungnahme
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.23 „Solarpark Hans-Seidel-Schacht“
1.Ausgangslage:
Die Reste der Halde des ehemaligen Hans-Seidel-Schachtes, früher Hohenthal-Schacht,befinden sich anteilig im Gebiet der Lutherstadt Eisleben und der Gemeinde Helbra. Die Halde ist Teil der 3. Schachtreihe der Kupferschieferschächte der Mansfelder Mulde mit dem Zirkelschacht nördlich und dem Max-Lademann-Schacht südlich davon. Der zu Helbra gehörige Teil der Halde ist bereits mit einem Solarpark bebaut. Das Gebiet befindet sich südlich der L 160, inmitten von intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen.
Luftbild 1999
Vorbemerkungen:
Um einen möglichst lückenlosen Überblick über die in einem Gebiet vorhandenen Biotoptypen, Tiere und Pflanzen zu erhalten ist es zwingend notwendig,die Kartierungsarbeiten mindestens über eine ganze Vegetationsperiode, besser noch über ein ganzes Jahr durchzuführen.
Ergebnisse:
Am 08.01.2022 erfolgte eine Begehung des Gebietes mit selektiver Kartierung. Das Gebiet war großflächig mit einer leichten Schneedecke bedeckt. Die folgenden Ergebnisse beziehen sich auf die Begründung des B-Planes Nr.23, Entwurf v. September 21 und den Eingriffs-Ausgleichs-Plan (EAP) sowie Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag v.15.09.21
zu EAP 2.8
Dort heißt es „Geschützte Biotope befinden sich innerhalb des Plangebietes nicht“
Als ein Ergebnis der Begehung am 8.1.2022 ist der Nachweis des Taubenkropf-Leimkraut oder Kupfer Leimkraut ( Silene vulgaris Moench (Garcke) var.humilis Schub.) zu nennen. Diese Pflanze wurde an der NO Seite des Plangebietes südlich der Baracken und an der Zufahrt (S.17,Abb 14 EAP) festgestellt. Dabei handelt es sich um mehrere gut entwickelte Pflanzen im Winterstadium. Mit weiteren Nachweisen ist zu rechnen.
Kupfer-Leimkraut (Silene Vulgaris var. humilis)
Das Taubenkropf- oder Kupfer-Leimkraut ist eine der drei kennzeichnenden Arten der Schwermetallrasen- Vegetation (Violetta calaminaria) Das Vorhandensein der Schwermetallrasen-Vegetation bedeutet, daß es sich im Planungsgebiet um die Existenz eines „Geschützten Biotopes“ handelt und dieses auch zu schützen ist. Die Schwermetallrasen-Vegetation ist nach Paragraf 30 BNatSchG und nach Paragraf 21 u.22 NatSchG LSA geschützt. Gemäß der Roten Liste der Biotoptypen ist dieser Biotoptyp in die Kategorie 2, stark gefährdet,eingeordnet. Es besteht die Gefährdung besonders durch Flächenverlust und durch quantitative Veränderungen.
In der FFH Richtlinie Anhang I ist die Schwermetallrasen-Vegetation mit dem Code 6130 ebenfalls als schutzbedürftig eingestuft. Die Schwermetallrasen-Vegetation ist in Mitteleuropa als endemisch zu bezeichnen.
Es ist zukünftig damit zu rechnen, daß sich die beiden anderen kennzeichnenden Arten der Schwermetallrasen-Vergetation,besonders das Kupferblümchen oder Frühlingsmiere(Minuartia caespitosa = M.verna subsp. herzynia) sowie weitere Begleitarten,wenn nicht schon vorhanden, sukzessiv ansiedeln. Das Kupferblümchen ist bereits auf der Max-Lademann-Halde, welche sich in Sichtweite zum Planobjekt befindet, festgestellt worden. (vgl.Mitteilung Dr.Henryk Baumbach,2017)
Aus der Existenz der Schwermetall-Vegetation ergeben sich folgende Notwendigkeiten.
der naturschutzfachliche Wert der Flächen mit Haldenmaterial( Berge–oder Ausschlägehalde,horizontal bzw. Flächenmit Hangneigung) ist wesentlich höher einzuschätzen.
Die Haldenflächen sind von jeglicherÜberdeckung mit Erdmaterial freizuhalten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind aufdiesen Flächen nicht durchzuführen d.h. keine Entwicklung von mesophilen Grünlandauf den Kupferschieferböden. Die offenen Rohböden sind für die natürliche Sukzession zu erhalten.
.Es sind weitere Kartierungen durchzuführen.
Rohbodenfläche mit Hang
zu Pkt. 2.5 Schutzgut Wasser
Dort heißt es.“ Oberflächengewässer kommen im Plangebiet nicht vor“
Diese Feststellung kann nicht bestätigt werden.
Bei der Begehung am 8.1.2022 wurden mehrere Oberflächengewässer festgestellt. Die Feststellungen sind wohl darauf zurückzuführen, daß es sich bei den Jahren 2018 bis 2020 um extreme Trockenjahre handelte und es sich jetzt wieder eine Art Normalzustand eingestellt hat.
Oberflächengewässer
Deshalb ist auch zukünftig von Oberflächengewässern im Plangebiet auszugehen.
Schlußfolgernd aus dieser Tatsache müssen die Passagen in Pkt. 7.2.3.Artenschutz im B-Plan und 3.4. im EAP S.35, Relevanzprüfung neu bewertet werden.
“ Das Vorkommen folgender europarechtlich geschützter Arten/Artengruppen kann im Plangebiet augenscheinlich ausgeschlossen werden.
Amphibienarten…….da keine geeigneten Habitat vorhanden – Mit den Gewässern sind geeignete Habitate vorhanden
wassergebundene Insektenarten, da keine geeigneten Habitat vorhanden – Mit den Gewässern sind geeignete Habitat vorhanden.
Es kann eingeschätzt werden,das für viele Arten/Artengruppen das Plangebiet ein Rückzugsgebiet innerhalb der großen intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche darstellt.
Ein Vorkommen der Blauflügligen Ödlandschrecke ( Aedipodea caerulescens ) ist auf den Schiefer-und Schlackehalden durchaus zu erwarten. Sie ist anspruchslos und bevorzugt magere Standorte mit wenig Bewuchs. Die adulten Exemplare sind im August und September in Habitaten auch mit sehr hohen Temperaturen anzutreffen, mesophiles Grünland ist eher ungeeignet.
Eine Referenzfläche sind die Halden der Ottoschächte in Wimmelburg. Auch das in der Nähe des Planungsgebietes befindliche FFH Gebiet 107 „Kupferschieferhalden bei Klostermansfeld ist zu nennen“. Die Rote Liste Sachsen-Anhalt 2020 führt die Schrecken auf der Vorwarnliste. Die Bestände gehen in den letzten Jahren zurück Der Biotoptyp ZOG Bergbauabraumfläche ist der Ideale Lebensraum im Plangebiet und ist ohne Erdabdeckung zu erhalten.
Zum Vorkommen der Zauneidechse ( Lacerta agilis) im Gebiet wurde festgestellt, daß dieses artenarm ist. Es sollte eine solche Lösung gefunden werden, welche eine Umsiedlung vermeidet. Eine Umsiedlung wird kritisch gesehen und garantiert nicht den Fortbestand der Population.
Quellenverzeichnis:
1. Dr.Henryk Baumbach, Foto 1 und Mitteilung M.verna ssp. hercynia 2.Rote Listen LSA 2020 3.Mansfeld Museum,Schriftenreihe, Neue Folge Nr.5 4.Begehung des Plangebietes 5.Internet 6.Eigene Recherchen
In der Stadt Halle (Saale) gibt es zahlreiche Industrieruinen, wozu u.a. die alte Brauerei, die einstigen Gelände von GRAVO-Druck und letztendlich der frühere Schlachthof gehören. Nach der Wende durch zum Teil eigenartige Machenschaften von Treuhand und Glücksrittern in den endgültigen Ruin getrieben, manifestieren diese Objekte doch einen sehr großen Teil Geschichte der Stadt Halle (Saale). Somit sehen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine große Verantwortung der politischen Verantwortlichen von Stadtrat bis Oberbürgermeister und seine Verwaltung, hier initiative Wirksamkeit zu entfalten. Das trifft auch für den 1893 ins Leben gerufenen Schlachthof mit seinen zahlreichen, auf einer ca. 56 ha großen Fläche befindlichen historischen Gebäude zu. Alle Versuche privater „Investoren“ haben weder den Verfall gestoppt, noch einen tragfähigen Betrieb ermöglicht.
Nun sollte man die Chance ergreifen diesen Komplex einer vielfältigen Planung zur künftigen Nutzung zu unterziehen. So könnten dort eine Markthalle, Werkstätten und Ateliers bis hin zu Wohnstandorten entstehen. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sehen eng damit verbunden eine umfassende Umgestaltung des Viertels zwischen Freiimfelder Straße und Landsberger Straße anzugehen. Dabei bilden die gegenwärtigen Kunstprojekte in der Landsberger Straße eine sehr wichtige Ausgangsbasis. Für die Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bedeutet das weiterhin eine umfassende Umgestaltung der Landsberger Straße mit der Pflanzung von Straßenbäumen anzugehen. Laut einer Erfassung der die Initiative „Pro Baum“ vom 24.08.2013 könnte einreihig 22 und beidseitig eine Pflanzung bis zu 44 Bäumen erfolgen.
Auf Grund der Bedeutung und Brisanz einer künftigen Entwicklung des Geländes des einstigen Schlachthofes sowie des enormen Einflusses auf die Entwicklung in der Stadt Halle (Saale) regen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Entwicklung des Gesamtgebietes an. Diese Arbeitsgruppe sollte unter Moderation der Stadt Halle (Saale) stattfinden mit allen verantwortlichen Stellen und interessierten Organisationen zum Thema Denkmalschutz, Gewerbeentwicklung, Umwelt-und Naturschutz, kulturelle und soziale Entwicklungen sowie Bildung und Wissenschaft besetzt sein.
Eine erneute Versteigerung mit dem Ziel einer weiteren Privatisierung ohne Konzept, ist nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) jedenfalls keine Lösung. Daher gilt es im Interesse der Stadt Halle (Saale) das Vorhaben in die eigenen Hände zu nehmen.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind jedenfalls bereit sich im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten einzubringen.
Ferner rufen beide Organisationen die interessierte Bevölkerung ganz dringend auf daran mitzuwirken.
Interessenten können folgendermaßen Kontakt zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA aufnehmen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)