Autor: aha-dietmar (Seite 9 von 367)

Erfassungsarbeiten auf der Peißnitz zum Freiwilligentag 2026 mit dem AHA

Zum wiederholten Mal beteiligte sich der AHA an den von der Freiwilligenagentur organisierten Aktionstagen. Am Samstag, dem 09.052026, trafen sich interessierte freiwillige Helferinnen und Helfer am Peißnitzhaus.

Ausgestattet mit wissenschaftlichen Apps auf ihren Mobilgeräten, Bestimmungsbüchern und vorbefüllten Listen aus dem vergangenen Jahr wurden festgelegte Karrees auf der nördlichen Peißnitzinsel systematisch begangen. Dabei erfassten die Teilnehmenden aktuelle Vorkommen von Pflanzen, Insekten und Pilzen sowie Vogelstimmen.

Im Vergleich zum Jahr 2025 zeigten sich deutliche Unterschiede in der erfassten Pflanzen- und Vogelwelt. Ziel des AHA ist es, solche Veränderungen zu dokumentieren, um daraus konkrete Anregungen für Maßnahmen abzuleiten und diese an die Stadt sowie die Untere Naturschutzbehörde weiterzugeben.

AHA und Initiative „Pro Baum“ rufen zur Abendexkursion „Mietergärten bewahren, statt befahren!“ auf!

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Im zunehmenden Maße erkennen zum Beispiel Wissenschaft, Politik und Verwaltungen immer mehr die vielfältige Funktion von Stadtbäumen.

https://webarchiv.it.ls.tum.de/waldwachstum.wzw.tum.de/fileadmin/publications/Moser_2018.pdf

https://www.zsk.tum.de/fileadmin/w00bqp/www/_my_direct_uploads/2024-Digitaler_Leitfaden_online.pdf

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ ist es ferner dringend geboten auch die vielfältige ökologische Funktion von Sträuchern herauszustellen und entsprechend schützend zu agieren.

Jedoch stellen der am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -und die am 11.05.2005 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ halten es daher für dringend geboten nicht nur den bestehenden Gehölzbestand zu schützen und zu erhalten, sondern mehr Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Darüber hinaus halten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ – sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
Dies scheint die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. ebenso zu sehen, wenn man der Ausführungen in ihrer Grünflächenordnung folgt. So ist unter § 1 zum Beispiel folgendes vermerkt, Zitat: „Sie hat zum Inhalt den Schutz und die Pflege der Natur und Umwelt, sowie die Förderung der Naturverbundenheit, insbesondere unter den Mitgliedern der Wohnungsgenossenschaft.“, Zitat Ende.

https://docs.google.com/gview?url=http://www.wg-hs.de/images/downloads/bestaetigte_Gruenflaechenordnung.pdf

Die Initiative „Pro Baum“ begrüßt grundsätzlich diese Herangehensweise. Zudem wirbt die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. als „schönes grünes Wohngebiet“ sowie mit folgendem Fundus, Zitat: „Zu vielen unserer Wohnungen können Sie einen kleinen Garten hinterm Haus mit anmieten (ca. 1 – 2 € mtl. Pacht). Die Gärten liegen geschützt und können von Fremden nicht betreten werden, so dass diese Option für Familien mit Kindern besonders attraktiv ist.“, Zitat Ende

https://www.wg-hs.de/wohnen/wohngebiet.html

https://www.wg-hs.de/wohnen/wohnungen.html

Unter der Überschrift „Unsere Philosophie“ wirbt die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. u.a. für „eine ruhige und grüne Wohnlage“.

Nur wie passt dazu, dass die Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. nunmehr im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 auf einer Fläche mit ca. 165,00 m Länge x ca. 15,00 m Breite = ca. 2.475,00 m² =ca. 0,25 ha etwa 35,00 neue Stellplätze insbesondere für Personenkraftfahrzeuge (PKW) errichten möchte und dafür Mietergärten mit einem ausgeprägten Gehölz- und Wiesenbestand ersatzlos weichen sollen? Dabei droht ein vollständiger Verlust sehr wichtiger Erholungs- und Freizeiträume für Mieterinnen und Mieter bzw. Genossenschaftsmitglieder, sehr bedeutsamer Kalt- und Frischluftentstehungsräume sowie nicht zuletzt von Lebens- und Rückzugsräumen für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Mit Stand vom 29.03.2026 betrifft das u.a. über 50,00 Gehölze, etwa 20,00 Vogel- und etwa 7,00 Insektenarten. Zu erwähnen sind zudem das Vorkommen des Braunbrustigels (Erinaceus europaeus) – Tier des Jahres 2024 – sowie des geschützten Nashornkäfers (Oryctes nasicornis)

https://www.deutschewildtierstiftung.de/wildtiere/igel

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/tiere-und-pflanzen/insekten/insektenfunde-melden/nashornkaefer/#

An der Stelle möchten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ darauf hinweisen, dass laut „Bußgeldkatalog Käfer – Streng oder besonders geschützte Käfer* töten oder verletzen“ im Land Sachsen-Anhalt die Verletzung oder Tötung dieser Tiere die Zahlung eines Bußgeldes bis zu € 50.000,00 Bußgeld zur Folge haben kann.

https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-kaefer

Nicht zu vergessen ist, dass diese arten- und strukturreichen Gärten zur Aufwertung des Stadtbildes in Halle (Saale) und natürlich des Erscheinungsbildes im Wohngebiet beitragen sowie einen sehr bedeutsamen Teil eines umfassenden Biotop- und Grünverbundsystemes bildet.

Googlekarte: Halle (Saale), Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 mit Mietergärten
„Mietergärten bewahren statt befahren!“

In dem Zusammenhang merkt die Initiative „Pro Baum“ an, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher fordern der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ den vollständigen Schutz und Erhalt der Mietergärten im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 sowie des Grüns im gesamten Wohngebiet.

Im Rahmen ihres 143. Treffen am Montag, dem 18.05.2026, beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ u.a. den vollständigen Schutz und Erhalt der Mietergärten im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 sowie des Grüns im gesamten Wohngebiet zu thematisieren.

Das fünfte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 am 18.05.2026 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Ferner rufen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ am Mittwoch, dem 20.05.2026, zu einer gemeinsamen Abendexkursion unter der Überschrift „Mietergärten bewahren, statt befahren!“ auf.
Treff: 18.00 Uhr Elsa-Brändström-Straße 206 in 06110 Halle (Saale)

In dem Zusammenhang rufen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.

Wer mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
Vorsitzender

Halle (Saale), den 12.05.2026

Initiative „Pro Baum“ hält wertschätzenden und nachhaltigen Umgang und Schutz von Gehölzen für dringend geboten!

Am Montag, dem 18.05.2026, findet mit dem 143., das fünfte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten.

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch stellt die am 11.05.2005 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege und anderen Ausbauaktivitäten sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“.
Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz.
Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei.
Thema sind zudem die Planungen der Wohnungsgenossenschaft Halle-Süd e.G. nunmehr im Wohngebiet Elsa-Brändström-Straße Nummern 206 – 215/Ecke Robert-Koch-Straße 01 auf einer Fläche mit ca. 165,00 m Länge x ca. 15,00 m Breite = ca. 2.475,00 m² =ca. 0,25 ha etwa 35,00 neue Stellplätze insbesondere für Personenkraftfahrzeuge (PKW) zu errichten und dafür Mietergärten mit einem ausgeprägten Gehölz- und Wiesenbestand ersatzlos zu beseitigen.
Ebenfalls als Thema ist die Vorbereitung folgender gemeinsamer Veranstaltung mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorgesehen:

Mittwoch, den 20.05.2026, um 18.00 Uhr
Abendexkursion
unter der Überschrift „Mietergärten bewahren, statt befahren!“
Treffpunkt: Elsa-Brändström-Straße 206 in 06110 Halle (Saale)

Im Rahmen ihres 143. Treffen am Montag, dem 18.05.2026, beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ ebenfalls Pläne und Entwicklungen zur Dölauer Heide, in Halles Saaleaue, Halle-Tornau sowie Vorschläge zu Pflanzungen von Bäumen in der Stadt Halle (Saale) vom 01.05.2023 und 11.07.2025 zu thematisieren.

Die Initiative „Pro Baum“ möchte zudem mit weiteren Veranstaltungen auch im Jahr 2026 für das Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und besseren Umgang werben und dazu die interessierte Bevölkerung, aber auch Politik und Verwaltungen ansprechen und einladen. Dazu sind im Jahr 2026 folgende Veranstaltungen geplant.

I. Versammlungen

jeweils 19.00 Uhr im Reformhaus, Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale), am Montag, dem
18.05.29.06.
27.07.31.08.28.09.
26.10.30.11.14.12.

II. Exkursion

Freitag, den 29.05., um 17.00 Uhr
Teilnahme am 3. Langer Tag der Stadtnatur in Halle (Saale)
vom 29.05. bis zum 31.05.2026
43. Jahrestag der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz
des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983
Gemeinsame Fahrradrundexkursion mit Initiative „Pro Baum“
durch Halles zentraler Saaleaue
Route: Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ► entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühlpforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Teil Altverlauf Wilde Saale ► Mündungsgebiet des Roßgrabens in die Saale ► Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Treffpunkt: Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße, Halle (Saale)
Dauer: ca. 3,5 Stunden

In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.

Das fünfte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 am 18.05.2026 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 12.05.2026

Das Naturschutzgebiet Forstwerder und das flächenhafte Naturdenkmal Klausberge sind wichtige Bestandteile vom Saaletal in Halles Norden

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Entwicklung von Biotop- und Grünverbünden, Verbesserung von Landschafts- und Ortsbildern urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich in dem Zusammenhang nunmehr seit dem Jahr 1980 für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaften von Elbe, Schwarzer Elster, Mulde, Saale, Havel etc. sowie ihrer Nebengewässer ein.
Gleiches gilt für angrenzende Landschafts- und Naturräume.
Immer wieder führen Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Begehungen in der Saaleaue zwischen Giebichensteinbrücke und Klausberge, zum flächenhaften Naturdenkmal „Klausberge“ und zum Naturschutzgebiet „Forstwerder in Halle (Saale)“ durch. Beide Natur- und Landschaftsbestandteile in und an der Saaleaue sind Bestandteil des 2.314,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“ in der kreisfreien Stadt Halle (Saale), welches zum 34.616,9443 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saale“ gehört.

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_922-1_Landschaftsschutzgebiet_Saaletal.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

Bereits in dem Blickfeld betrachtet ist der nunmehrige bauliche Zustand des Saaleuferweges zwischen Giebichensteinbrücke und Klausbergen. Hier kamen Unmengen von Asphalt und Beton zum Einsatz. Somit haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) wieder einmal mit Steuermitteln, nicht Versiegelung beseitigt, sondern zu einer Erweiterung beigetragen. Dabei entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass diese Steuergelder aus dem Fluthilfefond stammen, welcher sich zu je 50 % aus Bundesmitteln und zu 50 % aus Mitteln aller Bundesländer zusammensetzt. Es ist unverständlich, dass die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) noch immer nicht verstanden haben, dass Flächenversiegelungen die natürlichen Versickerungsfunktionen des Bodens in dem betroffenen Bereich beeinträchtigen bzw. beenden und somit eine Grundlage zur Hochwasserneubildung bilden. Ferner heizen sich Asphaltflächen massiv bei starker Sonneneinstrahlung auf, tragen so auch zur Erwärmung bei und bilden unüberwindbare Barrieren für Klein- und Kleinsttiere. Abgesehen davon, dass auf Grund stärkerer Stauchungen der Gelenke im Fuß und in den Beinen sportliche Lauftätigkeiten auf derartig befestigten Wegen bedenklicher erscheinen und das Landschafts- und Stadtbild in der Saaleaue Schaden genommen hat. Hier gilt es daher Abhilfe zu schaffen. Außerdem erfordert ein ernsthaftes demokratisches Miteinander endlich die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiativen von Anfang in derartige Planungen einzubeziehen und ernsthaft deren Anregungen, Hinweise und Bedenken aufzunehmen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Zudem sei daran erinnert, dass am 05.06.2013 das letzte große Hochwasser seinen Scheitelpunkt erreichte. Die Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 und im Februar 2024 erreichten zwar nicht die gleichen Ausmaße, zeigten aber ebenfalls auf, dass in einer Auenlandschaft immer wieder damit zu rechnen ist. Fließgewässer, Aue und Hochwasser gehören zusammen und bilden eine Einheit.
Richtige Schlussfolgerungen und Lehren, wie zum Beispiel Stopp bzw. Verringerung von Bodenversiegelungen, Rückgabe von Retentionsflächen sowie sukzessive Wiederausweitung von Auenwäldern, hat man noch immer nicht gezogen. Obengenanntes Beispiel bestätigt das.
Das flächenhafte Naturdenkmal (FND) „Klausberge“, welches eine Größe von ca. 4,9 ha aufweist, sich zwischen 15,00 bis 20,00 m über dem Niveau der Saale befindet, ist vom Oberen Halleschen Porphyr geprägt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend geboten, dass die Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften sowie die sukzessiv entstandenen Wald- und Gehölzstrukturen zu den ökologisch und landschaftlich bedeutsamsten Standorten im Stadtgebiet von Halle (Saale) gehören und eines nachhaltigen Schutzes bedürfen. Dazu gehört ein Ende der wilden Partys mit Feuer im Hochplateau der Klausberge sowie das Ende aller baulichen Aktivitäten an Saaleuferweg.
Ferner führten bzw. führen die momentanen Baumaßnahmen an den Klausbergen sowie an dem Verbindungsweg zwischen Klausbergen und Pfarrstraße zu massiven Eingriffen an Natur, Umwelt und Landschaften. So haben diese Bauarbeiten und der Lagerplatz unweit der Pfarrstraße mit ihren Anlegebereichen zu umfassenden Störungen bzw. Zerstörungen an der Ufervegetation mit ihren Standorten für Wasserinsekten und -pflanzen geführt.
Nunmehrige Überlegungen eines Helko Trentzsch einen schwebenden Weg am Saaleufer entlang der Klausberge zu errichten bedrohen noch umfassender den Landschafts- und Naturraum an der Nahtstelle zwischen Saaleaue und Klausberge. Derartige Baupläne führen zu Zerstörung der Ufervegetation sowie von sehr bedeutsamen Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna, Flora und Funga. Besonders der Ufergehölzgürtel ist bei derartigen katastrophalen Plänen massiv gefährdet. Zudem sind das Landschafts- und Stadtbild im Saaletal und an den Klausbergen gefährdet.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – derartige Pläne sofort und widerruflich zurückzuweisen.
Das ca. 11,00 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Forstwerder“ gehört zu den arten- und strukturreichsten Landschafts- und Naturbestandteilen im Stadtgebiet von Halle (Saale) und ist Bestandteil des ca. 23,00 ha großen FFH-GEBIETES “NORDSPITZE DER PEIẞNITZ UND FORSTWERDER IN HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-307, LANDESCODE: FFH0120) sowie des 34.616,9443 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Saale“.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/forstwerder

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-in-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-halle

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

Erfreulicherweise sind verstärkte sukzessive Entwicklungsprozesse zu erkennen. Diese erfordern aber ein Ausbleiben von Störungen aller Art, wozu das Verlassen der Wege, das Angeln und freiherumlaufende Hunde gehören. Ein Zustand, welcher insbesondere durch verstärkte Kontrollen und massive Absperrungen, Besserung erfahren kann. In dem Zusammenhang vereist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die im Rahmen von zahlreichen Arbeitseinsätzen errichteten Absperrungen im Mittelteil, welche einer ständigen Ausbesserung und Ausweitung befinden. Diese Absperrungen an früheren Wegen und Trampelpfaden tragen dazu bei die Arten- und Strukturvielfalt zu erhalten, zu stabilisieren und zu verbessern bzw. auszuweiten, indem man Bestandteile des Nordteiles des NSG und FFH-Gebietes einer ungestörten Entwicklung überlässt. Dazu ist es jedoch erforderlich störende frühere Wegverbindungen und Trampelpfade zu verschließen.
Ferner dient es der Sicherheit, da die steilen Prallhänge durch Abbrüche immer wieder Veränderungen unterliegen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt seine Überlegung aus dem Jahre 1996 gemeinsam mit dem Naturschutzgebiet Brandberge, dem Mündungsgebieten von Hechtgraben und Götsche, dem Saalwerder mit flächenhaften Naturdenkmal Saaleuferstreifen nördlich Kröllwitz sowie dem Fuchsberg ein großes zusammenhängendes Naturschutzgebiet in Anknüpfung an das Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide zu bilden. Diesen wertvollen, arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftssraum gilt es so als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zu stärken sowie als Biotop- und Grünverbundraum zu stärken.
Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich ebenfalls in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“, welche zusammen das 23,00 ha große Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle (FFH0120)“ bilden sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund stehen.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/forstwerder

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=186&idcat=33&lang=1

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_909-0_Amselgrund_und_Kreuzer_Teiche.pdf

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Umwelt/Umweltatlas/Satzung_GLB_Amtsgarten.pdf

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_908-0_Naturdenkmal_Klausberge.pdf

Erfreulicherweise bezieht sich die verstärkte Gehölzsukzession ebenfalls entlang der Saaleufer des Saaleabschnittes zwischen Riveufer und Forstwerder. Somit entstehen mehr Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen. Ferner erfährt das Stadt- und Landschaftsbild eine umfassende Aufwertung. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – diese Entwicklung zu schützen und zu erhalten sowie Möglichkeiten einer Ausweitung zu schaffen.
Ferner regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut an, die Mahden der bisherigen Rasenflächen auf unregelmäßige Abstände und partiell zu reduzieren, um so die Entstehung von arten- und strukturreichen Wiesen zu ermöglichen. Dazu zählen zum Beispiel die bisherigen Rasenflächen in der Saaleaue zwischen Pfarrstraße und Klausberge sowie zwischen Klausberge und Giebichensteinbrücke. Neben der Bedeutung für zahlreiche Tierarten als Nahrungs-, Lebens- und Rückzugsraum sind hier u.a. die positive Wirkung auf das Stadtbild und der Verdunstungsschutz zu sehen. Als Beispiel können vom Grundsatz her die Wiesen am Saugraben und am Amselgrund sowie die „Märchenwiese“ in der Saaleaue nördlich des Amtsgartens dienen.

Ferner möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu einem Arbeitseinsatz im Naturschutzgebiet „Forstwerder“ am Samstag, dem 05.12.2026, aufrufen. Treff ist 10.00 Uhr an der Bogenbrücke zum Forstwerder an der Pfarrstraße, in Halle-Trotha

Im Rahmen des Arbeitseinsatzes ist geplant die Absperrungen im Mittel- und Nordteil des Forstwerders auszubessern und zu ertüchtigen.
Hinweis: Die Arbeitseinsätze finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Wer zudem Interesse hat sich ehrenamtlich in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und Initiative „Pro Baum“ zum Forstwerder und Klausbergen mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 26.04.2026

Fotos & Video: Andreas Liste

AHA hält Schutz und Erhalt der Mulde und der Lossa für dringend geboten!

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Entwicklung von Biotop- und Grünverbünden, Verbesserung von Landschafts- und Ortsbildern urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich in dem Zusammenhang nunmehr seit dem Jahr 1980 für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaften von Elbe, Schwarzer Elster, Mulde, Saale, Havel etc. sowie ihrer Nebengewässer ein. Weitere sehr bedeutsame Nebengewässer der Elbe bilden Moldau und Eger
Die Elbe, mit 1.094,30 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.268,00 Quadratkilometern.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Bei allen wissenschaftlichen Betrachtungen sind zudem nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die bestehenden Schutzgebiete zu berücksichtigen sowie ggf. räumlich und inhaltlich zu optimieren. Ferner bedarf es der Beachtung des Anliegens und der Bestimmungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung der 124,00 km langen Vereinten Mulde mit einem Einzugsgebiet von 7.400 km² bilden dabei einen sehr bedeutsamen Fokus.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert in dem Zusammenhang nach wie vor angesichts der letzten wiederholt starken Hochwasser u.a. in den Jahren 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 in Folge der Schneeschmelze in den Gebirgen und Hochlagen sowie starker bzw. stärkerer Regenfälle z.B. an Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Schwarzer Elster, Weißer Elster und Ilm sowie ihrer jeweiligen großen, größeren, kleineren und kleinen Nebengewässer erneut endlich einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser umzusetzen. Nach der Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nutzten bisher die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern, aber auch in Kommunen noch immer nicht umfassend und ausreichend genug die Zeiten seit den letzten Hochwassern, um entsprechende Bedingungen zu schaffen. Stattdessen betreibt man vorrangig rein wasserbaulichen „Hochwasserschutz“, welcher noch immer hauptsächlich auf höhere, breitere und stärkere Deich- und Dammanlagen beruht.
Im Zuge einer wissenschaftlich fundierten Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption des gesamten Fluss- und Auenraums der gesamten Muldeverläufe sind dabei u.a. die Ausweisung von Sukzessionsräumen zur Wiederherstellung von standortgerechten Auenwäldern und -wiesen zu untersuchen und vorzunehmen. Solche Maßnahmen müssen einhergehen müssen einhergehen mit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption zum Umgang mit dem Hochwasser.
Insbesondere die Vereinte Mulde, welcher ein linkselbisch gelegener, nicht schiffbarer Nebenfluss der Elbe ist, bedarf einer entsprechenden Betrachtung. Der 124,00 km lange Fluss entsteht in Sachsen südöstlich von Leipzig durch die Vereinigung der Zwickauer Mulde und der Freiberger Mulde nördlich von Colditz bei Sermuth. Der Name Mulde bedeutet „Die Mahlende“ und soll auf die Vielzahl der früher am Fluss betriebenen Mühlen hinweisen.
Jedoch ebenfalls sind auch die Fluss- und Auenlandschaften von Zwickauer Mulde und von Freiberger Mulde einzubeziehen.
Dabei müssen insbesondere die Höhen und Abflussmengen sowie die Dauer der Hochwasser der Jahre 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 Berücksichtigung finden, um das Mindestmaß an Rückgabe von Altaue an das Hochwasserregime der Mulde ermitteln zu können. Ferner ist allgemein bekannt, dass gerade Auenwälder Hochwasserspitzen brechen, Hochwassermengen aufnehmen und Wasserspeichern sowie wie ein Rechen für Sedimente und Schwemmgut fungieren. Darüber hinaus hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten den Umfang der gesamten Altaue zu erfassen und auszuloten, inwieweit eine Rückgabe an das Flusssystem der Mulde möglich ist. Dazu ist es zudem wichtig Rückbaumaßnahmen in der Aue sowie im Ufer- und Sohlbereich der Mulde möglich ist.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat immer wieder das Thema zu seinen Muldekonferenzen in den Jahren 1997 und 2007 in Raguhn sowie im Jahr 2017 in Muldenstein aufgegriffen. Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Verwaltungen des Freistaates Sachsen haben bisher leider nicht daran teilgenommen.
Hochwasser gehören zum Flussregime dazu und sind Ursache dafür, dass Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören. Begradigungen, Deichbaumaßnahmen bis an die Flüsse heran, Flächenversiegelungen, massiver Verlust von Wäldern sowie Bodenverdichtungen in der Landwirtschaft in Folge des Einsatzes von schwerer Technik und zunehmender Anbau von Monokulturen beeinträchtigen die Speicher- und Pufferfunktion der Böden und führen zu schnelleren Hochwassersituationen bei stärkeren Niederschlagsphasen. Oft einhergehend mit Bodenerosionen hat der Mensch somit Hochwasser erst zu Katastrophen gemacht.
Die mit umfassenden Steuermitteln finanzierten Baumaßnahmen zur Errichtung von Poldern und als sogenannten „Hochwasserschutz“ verkauften Aktivitäten führen dagegen zu keinem Millimeter Rückgabe von Altaue an den Fluss. Das angedachte und zumeist sehr schnelle Einströmen von Hochwasser bei entsprechender Hochwasserhöhe führt stattdessen zu katastrophalen Bedingungen für Fauna, Flora und Funga in den Poldergebieten, da insbesondere Wucht und Schnelligkeit des Vordringens der Wassermassen Tieren nicht ausreichend die Möglichkeit der Flucht bieten. Im Freistaat Sachsen konnte man das zum Beispiel bei den Hochwassersituationen in den Jahren 2011 und 2013 in Leipzig bei der Betätigung des Auslaufwerkes der Nahle zur plötzlichen Flutung der Burgaue feststellen.

Im Rahmen einer am Bürgerhaus Eilenburg beginnenden und endenden ca. 4,20 km langen und etwa 1,50 Stunden andauernden Rundexkursion am Donnerstag, den 07.05.2026 im Rahmen der Vorbereitung der geplanten Vierten Muldekonferenz am Samstag, den 25.09.2027 in der Großen Kreisstadt Eilenburg in die Mulde-Lossa-Aue, war immer wieder festzustellen, dass die Mulde weitgehend unverbaut durch ihre Aue fließen kann.

Google-Karte 1: Route der Rundexkursion in die Mulde-Lossa-Aue am 07.05.2026

Wichtig ist es dabei, dass dies keine Veränderung erfährt sowie die Aue wieder Retentionsflächen zurückerhält und die Verbindung zu den Altverläufen erhalten bleibt. Ein richtiger Schritt zum Schutz des Gebietes der Mulde zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg war die Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Vereinigte Mulde Eilenburg-Bad Düben“ vom 20.12.2001. Das etwa 1.453,00 ha große Naturschutzgebiet umfasst Flächen im engeren Raum der Muldeaue zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg.

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMU-NI2-20070726-KF01-A010.pdf

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/15223-Festsetzung-NSG-Vereinigte-Mulde-Eilenburg-Bad-Dueben-

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/15224-Aend-VO-NSG-Vereinigte-Mulde-Eilenburg-Bad-Dueben-

Zudem ist der Teil der Muldeaue als ca. 9.636,00 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Mulde“ ausgewiesen.

https://www.gemeinde-bennewitz.de/portal/seiten/schutzgebiete-900000038-22940.html

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMU-NI2-20070726-KF01-A010.pdf

Das Bundesamt für Naturschutz ordnet den Natur- und Landschaftsraum der Mittleren und Unteren Mulde als „Bedeutsame Landschaften“ ein.

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/mittlere-und-untere-mulde

Die Schutzwürdigkeit und den Schutzbedarf drücken im Exkursionsgebiet zudem das ca. 10.210,00 ha große Vogelschutzgebiet „Vereinigte Mulde“, das 5.905,00 ha große FFH-Gebiet „Vereinigte Mulde und Muldeauen“ (EU-Melde-Nr. 4340-302, Landes-Nr. 065E) sowie das über die 21,00 km lange Lossa verbundene etwa 491,00 ha große FFH-Gebiet mit der Bezeichnung „Lossa und Nebengewässer“, EU-Melde-Nummer 4542-302 aus.

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMU-NI2-20070726-KF01-A010.pdf

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5562

https://www.natura2000.sachsen.de/19-vereinigte-mulde-36573.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/19_Vereinigte-Mulde_1-2.pdf

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/19_Vereinigte-Mulde_2-2.pdf

https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/065E_MaP_KF_T.pdf

https://www.natura2000.sachsen.de/65e-vereinigte-mulde-und-muldeauen-34733.html

https://www.natura2000.sachsen.de/198-lossa-und-nebengewasser-32645.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11944-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Lossa-und-Nebengewaesser-

https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/198_MaP_KF_K.PDF

Bereits die Blicke vom Deich Friedrich-Ebert-Straße zeigten optisch die Bedeutsamkeit der Muldeaue als bedeutsamer Fluss mit seiner Aue, Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, Raum der Entstehung und des Transportes von Kalt- und Frischluft sowie als sehr bedeutsamer Raum für Biotop- und Grünverbund. Jedoch am Standort haben die Brücken für die Eisenbahn und die Bundesstraße 87 zu massiven Zerschneidungen geführt. Beim Überqueren der Brücke der Bundesstraße 87 verschärfte sich dieser Eindruck.
Angelangt in der Mulde-Lossa-Aue eröffnet sich ein arten- und strukturreicher Natur- und Landschaftsraum, welcher von Wiesen, Hochstaudenflächen, Gehölzstandorten und damit verbundenen Sukzessionen geprägt sind. Insbesondere die vorangeschrittene Sukzession der Stieleiche ist besonders schützenswert und ist vor jeglicher Zerstörung – wie zum Beispiel Mahd, Abholzungen und Feuer – zu bewahren.
Im südöstlichen Anschluss sowie im Mündungsgebiert der Lossa und ihr gegenüber auf der anderen Muldeseite existieren jedoch große Bestände des Japanischen Staudenknöterich.

Google-Karte 2: Standorte Sukzession Stieleiche und Japanischer Staudenknöterich in der Mulde-Lossa-Aue, Stand: 07.05.2026

Den Japanischen Staudenknöterich gilt es einzudämmen bzw. komplett an den Standorten zu beseitigen, um eine weitere Ausbreitung zu beenden. Jahrzehntelange Erfahrungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besagen, dass zuerst ständige Mahd erforderlich ist, um Assimilation, Wachstum und Nährstoffansammlung in den massiven Wurzelbereichen einzuschränken bzw. gar zu unterbinden. Im Winter besteht sogar die Möglichkeit des Eindringens von Frost, welcher den Beständen von Staudenknöterich massiv bis zerstörerisch zusetzt. Fortgesetzte, langjährige Beseitigung junger Austriebe mit ihren Rhizomen führt letztendlich zum Auslöschen des betroffenen Bestandes.
Das Mündungsgebiet der 21,00 km langen Lossa in die Vereinte Mulde, welche über ein Einzugsgebiet im Umfang von 153,00 km² verfügt ist sehr vielfältig geprägt.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Von naturnahem Verlauf bis Betonschwelle ist die Bandbreite der Lossa im Mündungsgebiet der Lossa in die Vereinte Mulde zu beschreiben. Am Tag der Exkursion war zu sich beobachten, wie ein größere Fisch versuchte eine Betonschwelle zu überwinden. Diese Feststellung verbindet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit der dringenden Forderung diese Betonschwelle zugunsten einer Förderung der Mäandrierung zu beseitigen. Dies entspricht zudem den Bestimmungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere den Artikeln 1, 2, 4 und 5.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Im Bereich der Kastanienallee im Bereich der Festwiesen befindet sich eine größere betonierte Fläche im Bereich der Muldeaue. Solche Betonflächen sind naturfern, unterbinden die natürlichen Bodenfunktionen sowie behindern die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften.
In dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Google-Karte 3: Standort Betonfläche in Muldeaue an Kastanienallee im Bereich Festwiese in der Mulde-Lossa-Aue, Stand: 07.05.2026

Ebenfalls sind die im Bereich der Festwiese vorgenommenen Abholzungen im Weichholzauenbestand als besorgniserregend anzusehen, weil sie die betreffenden Gehölze massiv beschädigt bis zerstört sowie die Nutzung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga einschränkt bis verhindert.

Zusammenfassend sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Notwendigkeit den vielfältigen Raum der Auen von Mulde und Lossa mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Menschen, Fauna, Flora und Funga, als Biotop- und Grünverbundraum, Entstehungsgebiet und Ausbreitungsraum von Kalt- und Frischluft sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen.
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereit an allen wissenschaftlichen und praktischen Aktivitäten mitzuwirken, um so nachhaltige und zukunftsorientierte Lösungen herbeiführen zu können. zur wissenschaftlichen und praktischen Arbeiten daran mitzuwirken, dass lösungsorientierte wissenschaftlich-fachlich korrekte Herangehensweisen endlich zum Tragen kommen.
Dazu möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Bevölkerung eine ehrenamtliche Plattform zur Mitwirkung anbieten.
Wer Interesse hat, daran im Rahmen einer zu bildenden, ehrenamtlichen länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Dübener Heide-Mulde-Elbe mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.05.2026

Fotos & Video: Andreas Liste

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