Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Fachgruppe „Mykologie“ des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Regionalverband Halle/Saalkreis e.V. führen am Samstag, dem 11.10.2025, eine ca. vierstündige gemeinsame mykologische Exkursion in den Dieskauer Park durch. Neben vielen Wissenswertem aus der Welt der Pilze, ist vorgesehen auf die ökologische Bedeutung des Dieskauer Parkes und der eng damit verbundenen Aue der Reide hinzuweisen. Treff ist 10.00Uhr am Eingang Dieskauer Schloss
Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei. Der Mensch profitiert davon, indem er gesunde Räume zum Leben, arbeiten, ernähren, versorgen und erholen in Anspruch nehmen kann. Das erfordert aber einen sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen unserer Umwelt, Natur und Landschaften. Eine ganz markante Darstellung des bedrohlichen und zerstörerischen Umgangs mit den Ressourcen der Erde kommt mit dem Erdüberlastungstag zum Ausdruck. Der Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick führte dazu zum Beispiel am 23.04.2024 folgendes aus, Zitat:
„Zwei Tage früher als im letzten Jahr: Am 2. Mai 2024 hat Deutschland so viele Ressourcen verbraucht, wie dem Land bezogen auf die globale Biokapazität rechnerisch für das ganze Jahr zur Verfügung stehen. Der Tag wird als „Erdüberlastungstag“ oder „Earth Overshoot Day“ bezeichnet. Er beschreibt den Zeitpunkt, an dem so viele natürliche Ressourcen – wie Holz, Pflanzen oder Nahrungsmittel – verbraucht sind, wie innerhalb eines Jahres nachwachsen können. In die Rechnung geht zudem ein, wie viel CO2 die Natur innerhalb eines Jahres binden kann, etwa in Wäldern und Ozeanen. Der Ressourcenverbrauch in Deutschland liegt deutlich oberhalb des globalen Mittelwerts. Dies macht sich auch dadurch bemerkbar, dass der globale Erdüberlastungstag „erst“ Anfang August liegt. Es bedeutet aber auch, dass wir weltweit über unsere Verhältnisse leben: Wir bräuchten rechnerisch 1,7 Erden, um unseren globalen Ressourcenbedarf zu decken und die Regenerationsfähigkeit des Planeten nicht zu überschreiten. Wenn die gesamte Weltbevölkerung so leben würde wie die Deutschen, dann bräuchte die Menschheit sogar drei Erden….“, Zitat Ende
Dazu gehört ebenfalls ein sorgsamer Umgang mit Fauna, Flora und Funga.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zudem erschreckend, dass bei diesem Bündnis aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jagd, Waldeigentümer und Landwirte kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und -bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts-, Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und -streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art. In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten…… In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass, ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Ferner gilt es endlich den Abbau und das Verbrennen fossiler Brennstoffe zu beenden, dies zum Beispiel durch dezentrale Wind- und Sonnenkraftanlagen zu ersetzen sowie eine andere Verkehrspolitik anzugehen. Das Umweltbundesamt hat folgende Karte „Kraftwerke und Windleistung in Deutschland, Stand Juni 2025“ zusammengestellt.
In dem Blickpunkt verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Sorge Planungen zum „3. Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie Nordthüringen“, welcher „vom 01.09.2025 bis einschließlich 03.11.2025 auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen“
Im Rahmen der Planungen beinhaltet der „3. Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie Nordthüringen“ unter Punkt 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie eine Auflistung von 45 Vorranggebieten, welche eine Gesamtfläche im Umfang von 9.825,60 ha umfassen und der „Anteil Vorranggebiete Windenergie Planungsregion Nordthüringen“ im Umfang sich auf 2,67 % belaufen soll. In allen vorgelegten Planungsgrundlagen fehlen weitere Angaben zu angedachten flächenmäßigen Umfängen der sogenannten Potenzialflächen, welche sehr umfassend erscheinen sowie der geplanten Anzahl weiterer Windkraftanlagen in den jeweiligen Vorranggebieten Windenergie. Der Umweltbericht weist unter Punkt 3.1.8 Übersicht der möglichen erheblichen Wirkung auf die Umweltmerkmale für 44 Vorranggebiete Windenergie mehr oder minder umfassende Konfliktpotentiale aus, wozu zum Beispiel Bodenschutz, Trinkwasserzonen, Schutzgebiete, Klimaökologischer Ausgleich und hohe Landschaftsbildqualitäten gehören. Für 31 Vorranggebiete Windenergie verweist der Umweltbericht unter Punkt 4.3 Ergebnis der Wirkungsanalyse in Bezug auf die Erhaltungsziele der Natura-2000-Gebiete auf Ergebnisse der Vorprüfung zur „Prüfung der möglichen Erheblichkeit von festlegungsbezogenen Auswirkungen auf die Natura-2000-Gebiete in der Planungsregion Nordthüringen“. Alle anderen unter „Punkt 3.1 Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen der Vorranggebiete Windenergie“ dargelegte Beeinträchtigungen wie zum Beispiel Lärmbelastungen, Blinkwirkungen sowie auf Kalt- und Frischluftentstehung und -ströme bleiben vage. Lediglich unter Punkt 3.1.2 Boden / Fläche sind folgende konkretere Angaben enthalten, Zitat:
„Die Beeinflussung besteht hier eher in der Veränderung nutzungsstruktureller Grundlagen, die indirekt auch Einfluss z.B. auf die Art der angrenzenden Bodenbewirtschaftung und damit auf den Zustand des Bodens im Umfeld haben können. Bei einer angenommenen Flächenversiegelung von max. 0,5 ha/WEA …. ergibt sich bei einer Gesamtfläche der Vorranggebiete Windenergie von 9.825,6 ha und dort realisierbaren knapp 1.000 WEA (Annahme: ca. 10 ha/WEA) eine maximal versiegelte Fläche von ca. 500 ha. Dies entspricht 0,14% der Regionsfläche.“, Zitat Ende
Außer dem Kartenmaterial und beispielsweise der ebengenannten Daten, bleiben ansonsten sämtliche Planungsunterlagen vage. Dazu gehören insbesondere die Auswirkungen auf die Fauna und voran auf Fledermäuse sowie die Avi- und Entomofauna. Zahlreiche Studien und Dokumentationen weisen auf die zum Teil verheerenden Folgen insbesondere für Fledermäuse sowie Avi- und Entomofauna hin.
Der Versuch des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE), insbesondere die „Studie zu Wechselwirkungen von Fluginsekten und Windparks von Dr. Franz Trieb, Maschinenbau-Ingenieur am Institut für Technische Thermodynamik des Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) zu demontieren und dabei durchaus korrekte „Hauptfaktoren für den weltweiten Rückgang der Insekten“ zur Bagatellisierung der tödlichen Beeinträchtigungen von Fluginsekten durch Windkraftanlagen anzuführen, ist nicht nur makaber, sondern zudem inkonsequent. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es stattdessen für dringend erforderlich alle die genannten Hauptfaktoren anzugehen, um die dringend notwendige Verbesserungen für Umwelt, Natur und Landschaften herbeizuführen.
In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut erwähnen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten…… In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Ein Anführen von Vermeidungsmöglichkeiten von Windkraftanlagen als Todes- und Verletzungsfallen von Tieren in Form von Abschaltungen und Vergrämungsmaßnahmen bestätigt die Tatsache, dass hier ein umfassendes Bedrohungspotential für Teile unserer Fauna besteht.
Trotz bzw. gerade auf Grund der skeptischen Ergebnissen einer Studie des Umweltbundesamtes vom März 2013 mit der Überschrift „Modellierung einer vollständig auf erneuerbaren Energien basierenden Stromerzeugung im Jahr 2050 in autarken, dezentralen Strukturen“ sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – massiven Handlungsbedarf die Entwicklung dahingehend zu orientieren.
Die angepriesenen Fernstromtrassen sorgen u.a. für massive Flächenversiegelungen. Am Beispiel „Höchstspannungsleitung Wolmirstedt – Helmstedt Ost – Wahle; Drehstrom Nennspannung 380 kV“ Abschnitt Landesgrenze Niedersachsen/Sachsen-Anhalt – Umspannwerk Wolmirstedt“ lässt sich das wie folgt darstellen:
Diese Baumaßnahmen entziehen auf einer Mindestlänge des Trassenkorridors im Umfang von 47,04 km weitere Bodenflächen zum Beispiel für die Aufstellung der Masten. Laut Punkt 4.1 Technische Angaben sind dabei folgende Daten alleine dafür zu Grunde zu legen: Mindestlänge des Trassenkorridors: 47.04 km; Mastabstände zwischen 350,00 und 450,00 m; Versiegelung durch die Fundamentköpfe beträgt pro Maststandort ca. 4,00 m² bis 8,00 m² 47,04 km = 47.040,00 m : 450,00 m = 104,53 Masten, rund 105,00 Masten 47.040,00 m : 350,00 m = 134,40 Masten, rund 134,00 Masten
Versiegelung pro Maststandort ca. 4,00 m² bis 8,00 m²
134,00 Masten x 4,00 m²/Mast = 536,00 m² 134,00 Masten x 8,00 m²/Mast = 1.072,00 m²
105,00 Masten x 4,00 m²/Mast = 420,00 m² 105,00 Masten x 8,00 m²/Mast = 840,00 m²
Zudem ist mindestens während der Bauphase von Zuwegungen auszugehen. Ebenfalls schließen sich Stromtrasse und ungehindertes Gehölzwachstum aus. Somit ist von dauerhaften und vielfältigen Beeinträchtigungen in Natur und Landschaften auszugehen.
Außerdem ist mit massiven Energieverlusten zu rechnen, was sich u.a. nach der jeweiligen Auslastung der Stromleitungen richtet. Damit gekoppelt verliert eine Nutzung und Verteilung von auf der Basis erneuerbarer Energien erzeugtem Strom jeglichen nachhaltigen Charakter. Dazu gehören zudem die Belastungen durch elektrische und magnetische Felder. Laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gilt es bezüglich der Belastungsgefahr für Umwelt, Mensch und Natur zu beachten, Zitat: „Längere Hochspannungs-Gleichstromleitungen sind in Deutschland erst in der Planung. Messwerte aus der Umgebung der Leitungen liegen noch nicht vor.“, Zitat Ende
Daher sind die Hinwendung, Nutzung und Förderung von Möglichkeiten dezentraler und zumeist ortsgebundener Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien unerlässlich.
Dazu zählen auch Möglichkeiten der vermehrten und verbesserten Energieeinsparungen.
Aus den im Rahmen der vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) zusammengestellten „Daten und Fakten für journalistische Recherche und gesellschaftliche Diskussion“ vom 16. Dezember 2022 lassen sich deutliche Möglichkeiten und Notwendigkeiten an Energieeinsparungen ableiten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte anhand des geplanten Vorranggebiet Windenergie 28 Kyffhäuserland / Badra anhand eines konkreten Beispiels folgendermaßen auf die Problematik eingehen:
Im Rahmen von zahlreichen und länderübergreifenden Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben sowie in die Gipskarstlandschaft Südharz greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf. Dabei stellt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder heraus, dass die ca. ca. 81,00 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands gehörte. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 einen Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr. Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 81,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein. Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten. Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 81,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.
Die ca. 81,00 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut. Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue. Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrückverlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10,00 m gewährleistet. Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren. Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 81,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Bekanntlich gehörte einst die ca. 81,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr. Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebiete und ein FFH-Gebiet sowie ein Naturschutzgebiet. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA – SPA 04 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee“, das FFH-Gebiet Nr. 11 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Solwiesen“ und das 541,50 ha große Naturschutzgebiet „Schloßberg – Solwiesen“ sowie im Land Sachsen-Anhalt im 784,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (EU-Code: DE 4531-401, Landescode: SPA0004).
Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist. Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren. Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen. In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen. Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben. Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 81,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein. Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten. In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dies bedarf jedoch einer noch tiefgreifenden Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld-Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser. Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die länderübergreifende Entwicklung des ca. 81,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Eine Einbeziehung aller Nebenflüsse – z.B. von Zorge und Thyra – scheinen da besonders geboten zu sein. Auf Grund seiner räumlichen Nähe zum 30.034,00 ha großen Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ sowie zum 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ sowie letztendlich ebenfalls zum ca. 6.022,00 ha großen FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz. Dazu gehört alle Pläne zur Durchführung von Probebohrungen sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Im Rahmen zahlreicher Presseerklärungen hatte sich der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eindeutig dazu positioniert.
Nunmehr beabsichtigt der Freistaat Thüringen laut „Sachlichem Teilplan Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen – Entwurf zur 3. Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.09.2025 bis einschließlich 03.11.2025“ im Raum zwischen dem Kyffhäusergebiet, der Badraer Schweiz und der Goldenen Aue mit der Aue der Helme das Vorranggebiet Windenergie 28 Kyffhäuserland / Badra mit einer Fläche von 283,60 ha einzurichten. Im Umweltbericht sind dazu unter Punkt 3.1.8 Übersicht der möglichen erheblichen Wirkung auf die Umweltmerkmale, Tabelle 04 Übersicht Vorranggebiete Windenergie mit möglicher erheblicher Wirkung der Einzelfestlegung auf Umweltmerkmale / mögliche Betroffenheit besonderer Umweltmerkmale folgende „Prüfhinweise für besondere Umweltmerkmale“ vermerkt, Zitat:
„
Klimaökologischer Ausgleich
Unzerschnittener störungsarmer Raum
Umgebungsschutz Kulturerbestandort (Kyffhäuser)“
Zitat Ende
Obwohl bereits diese Betroffenheiten als Ausschlussgründe ausreichen, gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu beachten, dass das Planungsgebiet eng mit zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten korreliert. Im Freistaat Thüringen mit dem 3.368,00 ha großen FFH-Gebiet 011 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Solwiesen“ (DE 4632-302) und 3.781,00 ha großen EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee sowie im Land Sachsen-Anhalt mit dem 785,00 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra sowie mit dem 234.00 ha großen Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Gewässersystem der Helmeniederung (FFH0134)“, „mit einer Gesamtgröße von ca. 117,00 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 122,00 km“.
Zudem ist davon auszugehen, dass das Planungsgebiet als Zugkorridor sowie Rast- und Nahrungsplatz für Zug- und Standvögel – wie zum Beispiel für den Graukranich oder gar den Seeadler – fungiert. Daher sind derartige Planungen generell auszuschließen und somit vollständig zu unterlassen. Auf Grund der räumlich, ökologisch, geologisch und hydrologisch engen Verknüpfung von Kyffhäusergebirge, Badraer Schweiz, Karstlandschaft Südharz, Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, ihrer Nebengewässer und weiterer angrenzenden Gebiete gilt es zudem eine verstärkte Thematisierung des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung des Gesamtraumes vorzunehmen.
Im Blick auf die vorgenannten Aspekte ist der Teilplan Windenergie Nordthüringen nicht genehmigungsfähig.
Im Rahmen von zahlreichen und länderübergreifenden Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben sowie in die Gipskarstlandschaft Südharz greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf. Dabei stellt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder heraus, dass die ca. ca. 81,00 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands gehörte. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 einen Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr. Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 81,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein. Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten. Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 81,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.
Die ca. 81,00 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut. Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue. Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrückverlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10,00 m gewährleistet. Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren. Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 81,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Bekanntlich gehörte einst die ca. 81,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr. Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebiete und ein FFH-Gebiet sowie ein Naturschutzgebiet. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA – SPA 04 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee“, das FFH-Gebiet Nr. 11 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Solwiesen“ und das 541,50 ha große Naturschutzgebiet „Schloßberg – Solwiesen“ sowie im Land Sachsen-Anhalt im 784,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (EU-Code: DE 4531-401, Landescode: SPA0004).
Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist. Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren. Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen. In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen. Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben. Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 81,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein. Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten. In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dies bedarf jedoch einer noch tiefgreifenden Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld-Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser. Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die länderübergreifende Entwicklung des ca. 81,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Eine Einbeziehung aller Nebenflüsse – z.B. von Zorge und Thyra – scheinen da besonders geboten zu sein. Auf Grund seiner räumlichen Nähe zum 30.034,00 ha großen Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ sowie zum 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ sowie letztendlich ebenfalls zum ca. 6.022,00 ha großen FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz. Dazu gehört alle Pläne zur Durchführung von Probebohrungen sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Im Rahmen zahlreicher Presseerklärungen hatte sich der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eindeutig dazu positioniert.
In dem Blickpunkt verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Sorge Planungen zum „3. Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie Nordthüringen“, welcher „vom 01.09.2025 bis einschließlich 03.11.2025 auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen“
Im Rahmen der Planungen beinhaltet „3. Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie Nordthüringen“ unter Punkt 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie eine Auflistung von 45 Vorranggebieten, welche eine Gesamtfläche im Umfang von 9.825,60 ha umfassen und der „Anteil Vorranggebiete Windenergie Planungsregion Nordthüringen“ im Umfang sich auf 2,67 % belaufen soll. In allen vorgelegten Planungsgrundlagen fehlen weitere Angaben zu angedachten flächenmäßigen Umfängen der sogenannten Potenzialflächen, welche sehr umfassend erscheinen sowie der geplanten Anzahl weiterer Windkraftanlagen in den jeweiligen Vorranggebieten Windenergie. Der Umweltbericht weist unter Punkt 3.1.8 Übersicht der möglichen erheblichen Wirkung auf die Umweltmerkmale für 44 Vorranggebiete Windenergie mehr oder minder umfassende Konfliktpotentiale aus, wozu zum Beispiel Bodenschutz, Trinkwasserzonen, Schutzgebiete, Klimaökologischer Ausgleich und hohe Landschaftsbildqualitäten gehören. Für 31 Vorranggebiete Windenergie verweist der Umweltbericht unter Punkt 4.3 Ergebnis der Wirkungsanalyse in Bezug auf die Erhaltungsziele der Natura-2000-Gebiete auf Ergebnisse der Vorprüfung zur „Prüfung der möglichen Erheblichkeit von festlegungsbezogenen Auswirkungen auf die Natura-2000-Gebiete in der Planungsregion Nordthüringen“. Alle anderen unter „Punkt 3.1 Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen der Vorranggebiete Windenergie“ dargelegte Beeinträchtigungen wie zum Beispiel Lärmbelastungen, Blinkwirkungen sowie auf Kalt- und Frischluftentstehung und -ströme bleiben vage. Lediglich unter Punkt 3.1.2 Boden / Fläche sind folgende konkretere Angaben enthalten, Zitat:
„Die Beeinflussung besteht hier eher in der Veränderung nutzungsstruktureller Grundlagen, die indirekt auch Einfluss z.B. auf die Art der angrenzenden Bodenbewirtschaftung und damit auf den Zustand des Bodens im Umfeld haben können. Bei einer angenommenen Flächenversiegelung von max. 0,5 ha/WEA …. ergibt sich bei einer Gesamtfläche der Vorranggebiete Windenergie von 9.825,6 ha und dort realisierbaren knapp 1.000 WEA (Annahme: ca. 10 ha/WEA) eine maximal versiegelte Fläche von ca. 500 ha. Dies entspricht 0,14% der Regionsfläche.“, Zitat Ende
Außer dem Kartenmaterial und beispielsweise der ebengenannten Daten, bleiben ansonsten sämtliche Planungsunterlagen vage. Dazu gehören insbesondere die Auswirkungen auf die Fauna und voran auf Fledermäuse sowie die Avi- und Entomofauna. Zahlreiche Studien und Dokumentationen weisen auf die zum Teil verheerenden Folgen insbesondere für Fledermäuse sowie Avi- und Entomofauna hin.
Der Versuch des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE), insbesondere die „Studie zu Wechselwirkungen von Fluginsekten und Windparks von Dr. Franz Trieb, Maschinenbau-Ingenieur am Institut für Technische Thermodynamik des Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) zu demontieren und dabei durchaus korrekte „Hauptfaktoren für den weltweiten Rückgang der Insekten“ zur Bagatellisierung der tödlichen Beeinträchtigungen von Fluginsekten durch Windkraftanlagen anzuführen, ist nicht nur makaber, sondern zudem inkonsequent. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es stattdessen für dringend erforderlich alle die genannten Hauptfaktoren anzugehen, um die dringend notwendige Verbesserungen für Umwelt, Natur und Landschaften herbeizuführen.
In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erwähnen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten…… In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Ein Anführen von Vermeidungsmöglichkeiten von Windkraftanlagen als Todes- und Verletzungsfallen von Tieren in Form von Abschaltungen und Vergrämungsmaßnahmen bestätigt die Tatsache, dass hier ein umfassendes Bedrohungspotential für Teile unsere Fauna besteht.
Trotz bzw. gerade auf Grund der skeptischen Ergebnissen einer Studie des Umweltbundesamtes vom März 2013 mit der Überschrift „Modellierung einer vollständig auf erneuerbaren Energien basierenden Stromerzeugung im Jahr 2050 in autarken, dezentralen Strukturen“ sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – massiven Handlungsbedarf die Entwicklung dahingehend zu orientieren.
Die angepriesenen Fernstromtrassen sorgen u.a. für massive Flächenversiegelungen. Am Beispiel „Höchstspannungsleitung Wolmirstedt – Helmstedt Ost – Wahle; Drehstrom Nennspannung 380 kV“ Abschnitt Landesgrenze Niedersachsen/Sachsen-Anhalt – Umspannwerk Wolmirstedt“ lässt sich das wie folgt darstellen:
Diese Baumaßnahmen entziehen auf einer Mindestlänge des Trassenkorridors im Umfang von 47,04 km weitere Bodenflächen zum Beispiel für die Aufstellung der Masten. Laut Punkt 4.1 Technische Angaben sind dabei folgende Daten alleine dafür zu Grunde zu legen: Mindestlänge des Trassenkorridors: 47.04 km; Mastabstände zwischen 350,00 und 450,00 m; Versiegelung durch die Fundamentköpfe beträgt pro Maststandort ca. 4,00 m² bis 8,00 m² 47,04 km = 47.040,00 m : 450,00 m = 104,53 Masten, rund 105,00 Masten 47.040,00 m : 350,00 m = 134,40 Masten, rund 134,00 Masten
Versiegelung pro Maststandort ca. 4,00 m² bis 8,00 m²
134,00 Masten x 4,00 m²/Mast = 536,00 m² 134,00 Masten x 8,00 m²/Mast = 1.072,00 m²
105,00 Masten x 4,00 m²/Mast = 420,00 m² 105,00 Masten x 8,00 m²/Mast = 840,00 m²
Zudem ist mindestens während der Bauphase von Zuwegungen auszugehen. Ebenfalls schließen sich Stromtrasse und ungehindertes Gehölzwachstum aus. Somit ist von dauerhaften und vielfältigen Beeinträchtigungen in Natur und Landschaften auszugehen.
Außerdem ist mit massiven Energieverlusten zu rechnen, was sich u.a. nach der jeweiligen Auslastung der Stromleitungen richtet. Damit gekoppelt verliert eine Nutzung und Verteilung von auf der Basis erneuerbarer Energien erzeugtem Strom jeglichen nachhaltigen Charakter. Dazu gehören zudem die Belastungen durch elektrische und magnetische Felder. Laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gilt es bezüglich der Belastungsgefahr für Umwelt, Mensch und Natur zu beachten, Zitat: „Längere Hochspannungs-Gleichstromleitungen sind in Deutschland erst in der Planung. Messwerte aus der Umgebung der Leitungen liegen noch nicht vor.“, Zitat Ende
Daher sind die Hinwendung, Nutzung und Förderung von Möglichkeiten dezentraler und zumeist ortsgebundener Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien unerlässlich.
Dazu zählen auch Möglichkeiten der vermehrten und verbesserten Energieeinsparungen.
Aus den im Rahmen der vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) zusammengestellten „Daten und Fakten für journalistische Recherche und gesellschaftliche Diskussion“ vom 16. Dezember 2022 lassen sich deutliche Möglichkeiten und Notwendigkeiten an Energieeinsparungen ableiten.
Nunmehr beabsichtigt der Freistaat Thüringen laut „Sachlichem Teilplan Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen – Entwurf zur 3. Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.09.2025 bis einschließlich 03.11.2025“ im Raum zwischen dem Kyffhäusergebiet, der Badraer Schweiz und der Goldenen Aue mit der Aue der Helme das Vorranggebiet Windenergie 28 Kyffhäuserland / Badra mit einer Fläche von 283,60 ha einzurichten. Im Umweltbericht sind dazu unter Punkt 3.1.8 Übersicht der möglichen erheblichen Wirkung auf die Umweltmerkmale, Tabelle 04 Übersicht Vorranggebiete Windenergie mit möglicher erheblicher Wirkung der Einzelfestlegung auf Umweltmerkmale / mögliche Betroffenheit besonderer Umweltmerkmale folgende „Prüfhinweise für besondere Umweltmerkmale“ vermerkt, Zitat:
„
Klimaökologischer Ausgleich
Unzerschnittener störungsarmer Raum
Umgebungsschutz Kulturerbestandort (Kyffhäuser)“
Zitat Ende
Obwohl bereits diese Betroffenheiten als Ausschlussgründe ausreichen, gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu beachten, dass das Planungsgebiet eng mit zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten korreliert. Im Freistaat Thüringen mit dem 3.368,00 ha großen FFH-Gebiet 011 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Solwiesen“ (DE 4632-302) und 3.781,00 ha großen EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee sowie im Land Sachsen-Anhalt mit dem 785,00 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra sowie mit dem 234.00 ha großen Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Gewässersystem der Helmeniederung (FFH0134)“, „mit einer Gesamtgröße von ca. 117,00 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 122,00 km“.
Zudem ist davon auszugehen, dass das Planungsgebiet als Zugkorridor sowie Rast- und Nahrungsplatz für Zug- und Standvögel – wie zum Beispiel für den Graukranich oder gar den Seeadler – fungiert. Daher sind derartige Planungen generell auszuschließen und somit vollständig zu unterlassen. Auf Grund der räumlich, ökologisch, geologisch und hydrologisch engen Verknüpfung von Kyffhäusergebirge, Badraer Schweiz, Karstlandschaft Südharz, Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, ihrer Nebengewässer und weiterer angrenzenden Gebiete gilt es zudem eine verstärkte Thematisierung des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung des Gesamtraumes vorzunehmen.
In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgende Fahrradexkursion hinweisen, zu welchen alle Interessenten und Verantwortlichen recht herzlich eingeladen sind:
Samstag, den 01.11.2025, um 09.30 Uhr Fahrradrundexkursion zur Helme und zum Helmestausee bei Berga-Kelbra Treffpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra Dauer: ca. 4 Stunden
Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer -wie Zorge und Thyra- und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme sowie eine Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei. Der Mensch profitiert davon, indem er gesunde Räume zum Leben, arbeiten, ernähren, versorgen und erholen in Anspruch nehmen kann. Das erfordert aber einen sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen unserer Umwelt, Natur und Landschaften. Eine ganz markante Darstellung des bedrohlichen und zerstörerischen Umgangs mit den Ressourcen der Erde kommt mit dem Erdüberlastungstag zum Ausdruck. Der Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick führte dazu zum Beispiel am 23.04.2024 folgendes aus, Zitat:
„Zwei Tage früher als im letzten Jahr: Am 2. Mai 2024 hat Deutschland so viele Ressourcen verbraucht, wie dem Land bezogen auf die globale Biokapazität rechnerisch für das ganze Jahr zur Verfügung stehen. Der Tag wird als „Erdüberlastungstag“ oder „Earth Overshoot Day“ bezeichnet. Er beschreibt den Zeitpunkt, an dem so viele natürliche Ressourcen – wie Holz, Pflanzen oder Nahrungsmittel – verbraucht sind, wie innerhalb eines Jahres nachwachsen können. In die Rechnung geht zudem ein, wie viel CO2 die Natur innerhalb eines Jahres binden kann, etwa in Wäldern und Ozeanen. Der Ressourcenverbrauch in Deutschland liegt deutlich oberhalb des globalen Mittelwerts. Dies macht sich auch dadurch bemerkbar, dass der globale Erdüberlastungstag „erst“ Anfang August liegt. Es bedeutet aber auch, dass wir weltweit über unsere Verhältnisse leben: Wir bräuchten rechnerisch 1,7 Erden, um unseren globalen Ressourcenbedarf zu decken und die Regenerationsfähigkeit des Planeten nicht zu überschreiten. Wenn die gesamte Weltbevölkerung so leben würde wie die Deutschen, dann bräuchte die Menschheit sogar drei Erden….“, Zitat Ende
Dazu gehört ebenfalls ein sorgsamer und nachhaltiger Umgang mit unserer Umwelt, Natur und Landschaften, welchen Mensch, Fauna, Flora und Funga, gleichermaßen zum Schutz und Erhalt von Lebens- und Rückzugsräumen benötigen.
Seit einigen Wochen beherrschen mögliche Kürzungen von Steuermitteln für den Straßen- und Autobahnbau im Land Sachsen-Anhalt das Thema in Medien. So führte die Mitteldeutsche Zeitung am 19.09.2025 gleich auf der Titelseite solche Projekte wie Bundestraße (B) 2 Ortsumfahrung Wittenberg, bei der B 188 die Ortsumfahrung Miesterhorst im Altmarkkreis Salzwedel sowie nicht zuletzt die B 6 mit ihrer geplanten Ortsumfahrung Halle-Bruckdorf. Die Mitteldeutsche Zeitung vertieft in ihrer Ausgabe 20./21.09.2025 auf der Seite 18 das Thema B 6 mit ihrer geplanten Ortsumfahrung Halle-Bruckdorf. Dabei bringen diese geplanten Vorhaben im fortgesetzten bzw. gar verstärkten das Primat des Straßenlast- und Motorisierten Individualverkehr zum Ausdruck. Im konkreten Fall zu den Planungen die B 6 mit ihrer geplanten Ortsumfahrung Halle-Bruckdorf weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Kabelsketal für dringend geboten hält. Aus dem Grund führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder Exkursionen durch, erstellt Stellungnahmen und gibt öffentliche Erklärungen dazu ab. Die Reide bildet zudem ein sehr wichtiges Rückgrat für einen sehr wichtigen und ent-wicklungsfähigen Biotop- und Grünverbundraum zwischen dem Naturschutzgebiet Saale-Elster-Luppe-Aue, dem Landschaftsschutzgebiet Dieskauer Park und zum Sagis-dorfer Park sowie über die Zuflüsse und Mündungsbereiche zur Kabelske, Diemitzer Graben und zum Hufeisensee. Weitläufiger betrachtet gilt es diesen Biotop- und Grünverbundraum über die nach Norden abfließende Rieda einschließlich des Parks in Ostrau und des flächenhaften Naturdenkmals bei Werderthau bis zur Fuhneaue zu schützen, zu erhalten sowie sukzessiv räumlich auszuweiten. Hier tragen insbesondere die Stadt Halle (Saale) sowie die Landkreise Saalekreis und Anhalt-Bitterfeld, aber auch die Städte Landsberg und Zörbig sowie die Gemeinden Kabelsketal und Petersberg eine besondere und große Verantwortung. In dem Blickfeld betrachtet sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur den Schutz, Erhalt und die behutsame Betreuung bestehender Inseln und Streifen von Gehölzen, Wiesen- und Hochstaudenflächen sowie Feuchtgebieten als dringend erforderlich an, sondern auch die dringende Notwendigkeit diese räumliche Vernetzung entlang des gesamten Gebietes von Reide und Rieda vorzunehmen. Die Bedrohung dieses Landschafts- und Naturraumes definiert sich dabei nicht nur über die Bebauung im Schutzgebiet selbst, sondern auch dahingehend, dass Biotopverbundräume verloren gehen sowie umfassende Belastungen mit Lärm, Feinstaub und Abgasen drohen. Dabei ist es dringend geboten gerade die Biotop- und Grünverbundräume nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern zu erweitern, um einen ungehinderten Austausch von Fauna, Flora und Pilzen zu ermöglichen. Gerade diese Komplexität und Vielfältigkeit sind sehr wichtig, um einen ordnungsgemäßen Schutz und Erhalt sowie eine entsprechende Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft zu ermöglichen. Dazu gehört auch der Erhalt und Schutz von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten sowie ihrer Bahnen. Gerade in einer rasanten Veränderung des Klimas in Richtung Erwärmung ist das dringend geboten. Der Wechsel zwischen langen Trockenphasen und plötzlich starken Niederschlägen sowie der immer weiter voranschreitende Ver-brauch von Böden, der Verlust von Waldgebieten und die ausgeräumten, wenig von Fruchtfolge, Artenvielfalt, Humusabbau und verfestigten Böden sorgen für fehlende Wasseraufnahme. Das Wasser fließt oberflächlich ab, erodiert Wald- und Ackerböden und lässt so schneller und umfassender Fließgewässer ansteigen. Folge sind zum Bei-spiel Hochwassersituationen wie zum Beispiel in den Jahren 1994, 2002/2003, 2011 und 2013, aber auch wie zum Jahreswechsel 2023/2024. Daher ist eine Kehrwende hin zu Flächenentsiegelungen, vielfältigen Agrarlandschaften sowie naturnahe Auen, Wälder und Gewässer dringend geboten. Dem widerspricht jedoch das Vorhaben. Die unter dem Punkt 2. Begründung des Vorhabens an verschiedenen Stellen angegebenen, angeblichen Bedarfe und Ausführungen zu vermuteten verstärkten Verkehrs-aufkommen zeugen von dem fortgesetzten Gedanken, dass ein vermehrter Verkehrs-straßenbau das Verkehrsproblem lösen kann. Dabei besagt die allgemeine Erfahrung, dass in Folge derartiger Verkehrsstraßenbaumaßnahmen mit vermehrtem Verkehrsauf-kommen einhergeht. Darauf wiesen bereits Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) mit Sondergutachten vom Juli 2005 u.a. auf Seite 77 und das Umweltbundes-amt mit der Ausarbeitung Determinanten der Verkehrsentstehung vom August 2005, unter Punkt 5. Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsentstehung, Seiten 46-51 hin.
Das aktuelle Planungsverfahren ignoriert diese Tatsachen vollständig. Dabei gibt es im Raum Halle-Leipzig und weit darüber hinaus alleine mit dem Mittel-deutschen Verkehrsverbund (MDV) ein umfassendes Angebot an ÖPNV und SPNV, welchen es zu befördern gilt und daher u.a. auch aus diesem Grund den angedachten Straßenneubau überflüssig erscheinen lässt. Diese grundsätzlichen Herangehensweisen sind leider auch in dieser Planung nicht erkennbar. Verkehrsmehrung nimmt man sträflich hin und führt das unwissenschaftlich scheinbegründet zur Rechtfertigung der Planung der Ortsumgehung heran. Dabei ist bekannt, dass Lärm-, Abgas- und Feinstaubbelastung eine umfassende Meh-rung und Verteilung erfahren. Dafür nimmt man neuen Flächenverbrauch, Zerstörun-gen an Lebens- und Rückzugsräumen von Fauna, Flora und Funga, von Naherho-lungs- und Wohnräumen, von Biotop- und Grünverbundräumen sowie Kalt- und Frischluftentstehungs und -verbreitungsräumen in Kauf. Daher stellt ein Bau dieser Ortsumgehung eine massive Verschlechterung der Wohn- und Lebensbedingungen der Menschen vor Ort sowie der Funktion von Umwelt-, Natur und Landschaft dar.
Ebenfalls in dem Zusammenhang betrachtet, hat nach unveränderter Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Bundesverwaltungsgericht am 12.06.2019 mit der Abweisung der Klage gegen den Bau der Bundesautobahn (BAB) 143 – Westumfahrung Halle offensichtlich dem propagandistischen und umweltfeindlichen Feldzug aus Wirtschaft und Politik, von Verwaltungen sowie angeblich unabhängiger Medien nachgegeben und somit ein Zeichen gegen den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft und dem Klimaschutz sowie für eine Fortsetzung der bisherigen umwelt-, natur- und klimafeindlichen Bau- und Verkehrspolitik gesetzt. Darin verdeutlicht sich, dass Kräfte innerhalb der Justiz, ebenso wie große Teile der Politik, der Wirtschaft, der Verwaltungen sowie der Medien die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimaschutzes noch immer den Interessen der Bau- und Verkehrslobby unterordnen und somit es offenbar bei dem dringend notwendigen Wandel nur bei Sonntagsreden belassen wollen. Dies zeigt sich ebenfalls in den gegenwärtigen mehr oder minder ständigen Erfolgsmeldungen in Medien zum Weiterbau des verheerenden Neubauvorhabens BAB 143/Westumfahrung Halle und L 159n. Das gipfelt u.a. in ein unmögliches Schönreden in einem Beitrag in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 01.08.2025 auf Seite 16 durch den Verkehrsreferenten der Industrie-Handelskammer Halle-Dessau, die Bürgermeister der Stadt Bad Lauchstädt sowie der Gemeinden Salzatal und Teutschenthal. Sie verbinden dies gleich mit eigenen landschafts- und umweltzerstörerischen Maßnahmen wie Neuererschließungen bzw. Erweiterungen von Gewerbegebieten auf bisher unverbauten Ackerböden. Dabei ist modernes, sozial-ökologisches und praktisches Handeln gefordert. Dazu gehört eben auch radikales Umdenken und Handeln in der Planungs-, Verkehrs- und Umweltpolitik. Ein entscheidender Teil dieses neuen Denkens und Handeln drückt sich beispielsweise dahingehend aus, verstärkt auf Verkehrsvermeidung zu setzen sowie ernsthaft die Wiederbelebung der laut Eisenbahnbundesamt seit dem Jahr 1994 bundesweit 512,00 stillgelegten bundeseigenen Strecken zu prüfen bzw. anzugehen. Als Beispiel gilt in der Region die am 28.02.2017 stillgelegte 17,80 km lange Eisenbahnstrecke Bad Lauchstädt (km 10,865) – Schafstädt.
Entsprechende Aktivitäten waren bisher, zu mindestens seitens des Bürgermeisters der Stadt Bad Lauchstädt, nicht zu erkennen. Ebenfalls in dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten…… In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine alternative und nachhaltige Umwelt-, Planungs-, Bau- und Verkehrspolitik
Wer noch mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Samstag, den 04.10., um 10.00 Uhr Exkursion teilweise durch den Schillerpark, zum NSG „Untere Mulde“ und das ND „Eichendom“ sowie zu den Streuobstwiesen „Am Landhaus“ und „Braunsche Lache“ Treffpunkt: Ecke Walderseestraße/Albrechtstraße (ARAL-Tankstelle), Dessau-Roßlau Dauer: ca. 4 Stunden
In sehr langfristiger Anknüpfung an die 3. Muldekonferenz am Samstag, den 30.09.2017 in der Gemeinde Muldestausee, Ortsteil Muldenstein, führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 04.10.2025, eine Exkursion teilweise durch den Schillerpark, zum Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ und das Naturdenkmal „Eichendom“ durch. Im Rahmen der ca. vierstündigen Exkursion beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Schutzwürdigkeit der weitgehend unverbauten Mulde als Bestandteil eines weitläufigen Naturschutz- und FFH-Gebietes sowie des weltbedeutsamen Dessau-Wörlitzer Gartenreiches als einen wichtigen ökologischen, kulturellen und touristischen Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsraum darzustellen. Darüber hinaus ist seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorgesehen die damit eng verbundene ökologische und kulturelle Bedeutung des Gebietes um die Stillinge und den Schillerpark sowie die umfassenden Bedrohungspotenziale darzustellen. In dem Zusammenhang hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das dringende und zwingende Bedürfnis seine schweren Bedenken zu womöglich noch existierenden Plänen der Stadt Dessau-Roßlau eine Nordostumgehung zu bauen und dabei eine neue Muldequerung zu schaffen, zu begründen. Neben der einen grundsätzlichen Tatsache, dass Verkehrsprobleme nicht mit neuen Straßen und Brücken lösbar sind, droht hier eine Zerschneidung wertvoller Kultur- und Naturlandschaft. Bereits der erfolgte Ausbau der B 184 im Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe trägt schon zu erheblichen Störungen und Zerstörungen bei.
Nunmehr hat sich die Stadt Dessau-Roßlau um die Bundesgartenschau beworben. Unter der Überschrift „Eine Stadt wird BUGA!“ ist dazu auf der entsprechenden Homepage vermerkt, Zitat:
„Am 15. Juli 2023 hat die Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft (DBG) in ihrer Verwaltungsratssitzung entschieden, die Bewerbung Dessau-Roßlaus als Austragungsort der Bundesgartenschau 2035 anzunehmen. Das Ergebnis fiel einstimmig aus.“, Zitat Ende
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt im Rahmen dieser Exkursion seine Ansichten zu dem Vorhaben darzulegen und seine diesbezüglichen Überlegungen vorzustellen und zu erläutern.
Darüber hinaus möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die unvollständige und unsachgemäße Beräumung von mehreren Kleingartenanlagen thematisieren. Ferner beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Überlegungen zur Betreuung zweier Streuobstwiesen in dem Gebiet vorzustellen. Am 08.12.2015 haben sich erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der AHA eine Pflege und Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus verständigt. Zwischenzeitlich hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in der Streuobstwiese „Am Landhaus“ umfassende Schnittmaßnahmen an den Bäumen sowie Mahd- und Erntearbeiten vorgenommen. Im Rahmen der Exkursion möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr die nächsten Aktivitäten zum Schutz, Entwicklung, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese beraten, diskutieren und der interessierten Öffentlichkeit darlegen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es ebenfalls für dringend geboten im Rahmen der Exkursion das Thema Hochwasser sowie seine Vorschläge zum Umgang damit aufzuwerfen. Darüber hinaus möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Zielstellung und die Aktivitäten der Ortsgruppe Dessau-Roßlau sowie das Vorhaben der Entstehung eines Naturerkenntnispfades Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe vorstellen. Treff ist um 10.00 Uhr in Dessau-Roßlau an der Ecke Walderseestraße/Albrechtstraße (ARAL-Tankstelle)
Hinweis: Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich. Wer noch mehr zu Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau erfahren möchte, kann sich auch an folgende Adresse wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Ortsgruppe Dessau-Roßlau
Ernte der Herbstäpfel auf der Streuobstwiese in Dessau
Am 20. September 2025 fand auf der Streuobstwiese in Dessau, Am Landhaus 1, die erste Apfelernte des Herbstes statt. Zahlreiche fleißige Helfer packten tatkräftig mit an und pflückten die Äpfel von den reich beladenen Bäumen.
Bei herrlichem Wetter waren alle voller Elan. Schon bald füllten sich die Kisten mit Boskop, Kaiser Wilhelm und Goldrenette, die anschließend zum Abtransport bereitstanden. Ein Teil der Ernte wird traditionell gegen eine Spende abgegeben, der größere Teil jedoch zum Mosten gebracht. So entsteht ein besonders aromatischer Apfelsaft, der uns den Winter über begleitet und wertvolle Vitamine spendet.
Wie es inzwischen schöne Tradition ist, ließen die Helfer den Tag nach getaner Arbeit bei einem kleinen Picknick gemeinsam ausklingen.
Der nächste Arbeitseinsatz findet am Samstag, dem 18. Oktober 2025, statt. 📍 Treffpunkt: Am Landhaus 1, Dessau 🕙 Uhrzeit: 10:00 Uhr