Autor: aha-dietmar (Seite 64 von 74)

AHA und NABU laden zur mykologischen Exkursion ein

Samstag, den 22.10., um 10.00 Uhr
Mykologische Exkursion zum Pfingstanger
mit der Fachgruppe “Mykologie” des Naturschutzbundes Deutschland, Regionalverband Halle/Saalkreis e.V.
Treffpunkt: Straßenbahnhaltestelle “Wörmlitz”
Dauer: ca. 5 Stunden

Halle (Saale), den 16.10.2022

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Fachgruppe „Mykologie“ des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Regionalverband Halle/Saalkreis e.V. führen am Samstag, dem 22.10.2022, eine ca. fünfstündige gemeinsame mykologische Exkursion zum Pfingstanger in Halle (Saale) durch. Neben vielen Wissenswerten aus der Welt der Pilze, ist vorgesehen auf die ökologische Bedeutung des Pfingstangers und seines dort befindlichen Naturschutzgebietes hinzuweisen.

Treff ist 10.00 Uhr an der Straßenbahnhaltestelle „Wörmlitz“

Andreas Liste
Vorsitzender

Apfelernte auf der Streuobstwiese

Am 15.10.2022 trafen sich Mitglieder des AHA und Erntehelfer aus Dessau zu einem weiteren Arbeitseinsatz am Landhaus 1 in Dessau.
Das Wetter meinte es gut, so dass bei herrlicher Laubfärbung eine fröhliche Stimmung herrschte.
Schon von weitem leuchteten einem die reifen Äpfel von nahezu allen Bäumen entgegen.
In zahlreichen Kisten wurden Boskoop, Ontario, Kaiser Wilhelm und Harberts Renette geerntet. Es ist vorgesehen, einen Teil der Äpfel gegen eine Spende abzugeben. Der Rest soll wieder zu aromatischem Most verarbeitet werden.
Da noch nicht alle Ontarioäpfeln reif waren, kann zum nächsten Arbeitseinsatz am Sammstag, dem 19.11.2022, neben Schnittarbeiten noch einmal geerntet werden.
Wie immer klang dieser Arbeitseinsatz bei einem schönen Picknick aus.

Tag der Bibliothek: Neues aus der Umweltbibliothek

Freitag, den 21.10., ab 15.00 bis 18.00 Uhr
Tag der Offenen Tür
Öffnungszeit der Umweltbibliothek Merseburg
Treffpunkt: Umweltbibliothek Merseburg, Weiße Mauer 33, Merseburg

Durch unsere Zusammenarbeit mit der Bibliothek des Umweltbundesamtes in Dessau und durch Spenden konnten wir einige neue Medien in unseren Bestand aufnehmen.

Auch gibt es jetzt bei uns die Möglichkeit Pflanzen- und Tierbestimmungen durchzuführen und zu Mikroskopieren. Außerdem begleitet die Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fachlich-inhaltlich die Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft „Umweltdetektive“ in der Grundschule „Im Rosental“.

Im kommenden Jahr planen wir Exkursionen in Merseburg, die Eingang in den Veranstaltungsplan des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für das Jahr 2023 finden sollen.

Versandkosten einsparen kann man bei den Bestellungen des neuen Jahreskalenders des AHA mit sehr schönen Fotografien aus der Region (siehe https://www.web-conzept-mn.de/) direkt und analog bei uns in der Bibliothek.

Anlässlich des Tages der Bibliothek am 24. Oktober 2022 bieten wir im Vorfeld schon am 21. Oktober 2022 von 15.00 bis 18.00 Uhr einen offenen Nachmittag für alle Interessierte an. Wir freuen uns auf viele Besucher, die bei Apfelsaft von der Streuobstwiese, Kaffee und Kuchen in unseren Beständen schmökern möchten oder Fragen zu Natur und Umwelt beantwortet haben wollen.

Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461/8279825

E-Mail: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 12.10.2022

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten nachhaltige Konzepte zum Umgang mit Hochwasser entlang der Saale für erforderlich!

Im Juli 2022 erfolgte nunmehr die Fertigstellung des Hochwasserdeiches entlang der Ostseite des halleschen Gimritzer Dammes. Dieses Bauwerk ist von massivem Widerspruch und Spaltung der Gesellschaft in der Stadt Halle (Saale) sowie Missachtung von Interessen von Teilen der Bevölkerung und bevorstehenden richterlichen Entscheidungen und falschem Umgang mit Hochwasser geprägt. Dafür tragen die EU, der Bund, das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle (Saale), aber auch die zumeist tendenziöse Berichterstattung von Medien, die volle Verantwortung.

Mit fortgesetztem großem Interesse und Unverständnis verfolgten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Aktivitäten und Βerichte zur Umsetzung der Pläne des Landes Sachsen-Anhalt zur Errichtung einer „Schutzwand“ an der Ostseite des Gimritzer Damms und deren praktische Umsetzung. Offenbar war der Auslöser der letzten Planungen der Beschluss des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.05.2015, Aktenzeichen: 2 M 33/15, welcher den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle vom 03.03.2015, Aktenzeichen: 4 B 14/15 HAL zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Plangenehmigung des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 19.11.2014 für den Bau einer als Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm (Saale) deklarierten gesamt 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife bestätigt hat. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigen erneut, dass sie die Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit begrüßen, da ansonsten der einst am 12.07.2013 illegal begonnene skandalöse Deichbau seine ungehinderte Fortsetzung gefunden hätte. Vom Grundsatz her begrüßen Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), dass man die alten Planungen aufgegeben hatte. Nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und AHA gilt es jedoch alles zu stoppen, was entgegen jeglicher fachlichen und moralischen Vernunft an Retentionsflächen weiter einschränkt und so zur Verstärkung der Bedrohung der Altstadt östlich und nordöstlich der Saale führt sowie vermehrte Eingriffe in den Gehölzbestand und in Wiesenbereiche zur Folge haben. Ferner basieren diese Planungen auf mehreren weiteren falschen Ansätzen vor Ort. So ist mit der Errichtung von „Schutzwänden“ davon auszugehen, dass Spundwände in dem Boden im Bereich des Deiches, auch mit Rückstau von Wasser zu rechnen ist, welches aus Richtung Halle-Neustadt der Saale zuströmt. Deswegen sind sowohl die Altstadt, als auch die Neustadt von Halle (Saale) negativ von einer Umsetzung eines derartigen Deichbauprojektes betroffen. Unverständlich ist für Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin, dass mit dem Abriss der Eissporthalle im Jahre 2016 keine vollständige Beseitigung der Kellerräume und der Aufschüttungen erfolgte. Somit besteht die Gefahr einer Behinderung des freieren Abflusses und des Rückstaus von Hochwasser, welches dann gezielt verstärkt auf den Gimritzer Damm zuströmt.

Mit großem Unverständnis haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder die verheerenden Massenabholzungen entlang des Gimritzer Dammes zwischen Zur Saaleaue und Heideallee angeprangert. Diese Zerstörung des standorttypischen Gehölzbestandes, welcher u.a. aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Pappel, Robinie, Feldahorn, Blutroten Hartriegel und Hundsrose bestand bzw. noch in Resten besteht, bildete einen sehr wichtigen Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, trug zur Entstehung von Frischluft und zum Lärmschutz bei, wertete das Stadtbild auf sowie stellte einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund dar. Beide Organisationen forderten immer wieder den sofortigen Stopp dieser umwelt- und naturfeindlichen zerstörerischen Aktivitäten. Seit Anfang an betrachten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großer Sorge die Umsetzung der Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel aufgenommen. Mit den der Öffentlichkeit vorliegenden großzügigen Verkehrsplanungen, gehen mit der Umsetzung der Baumaßnahmen, massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So hatte man massiv den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, fast komplett zerstört. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife sind Massenfällungen zum Opfer gefallen. Dabei hat man schätzungsweise mindestens 150 Bäume und Sträucher vernichtet und dabei sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen und eine wichtige Basis für Frisch- und Kaltluft zerstört. Gegenwärtig zeichnet sich ab, dass dafür Beton, Schotter, Stahl und Asphalt für umfassende Bodenversiegelungen sorgen. Der weitere Knackpunkt bildet der geplante Kreisel im Kreuzungsbereich von Heideallee, Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg. Hier sehen die Planungen alleine für den Umbau und im direkten Anschlussbereich in Heideallee und Brandbergweg die Vernichtung von mindestens 70 Bäumen vor. Derartige Planungen, wofür der Steuerzahler alleine im Abschnitt zwischen Rennbahnkreuz und Anschluss Heideallee etwa 13,5 Millionen Euro aus dem Fluthilfefond für den Abschnitt zwischen Rennbahnkreuz und Anschluss Heideallee beisteuern soll, ist ein weiterer skandalöser Ausdruck verfehlter Verkehrs- und Umweltpolitik nicht nur in der Stadt Halle (Saale), sondern auch im Land Sachsen-Anhalt. Es ist auch aus dem Gesichtspunkt unverständlich, dass man ein Straßensystem massiv ver- und bestärkt, welches sich zu großen Teilen im Hochwassereinzugsgebiet der Saale befindet und man genau weiß, dass trotz Deiche oder „Schutzwände“ mit umfassenden Überflutungen und Einwirkungen von Qualmwasser sowie umfassenden Rückstau aus Richtung Halle-Neustadt zu rechnen ist.
Zwischenzeitlich behauptete der hallesche Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf, als „Ersatz….39 Platanen“ mehrreihig entlang des Gimritzer Dammes pflanzen zu wollen und hatte damit die Genehmigung der Fortsetzung der Massenfällungen begründet. Diese 39 „Ersatz“-Pflanzungen können jedoch die erheblichen und flächendeckenden Gehölzverluste durch die Massenabholzungen und Flächenversiegelungen niemals ersetzen. Ferner haben Trockenheit und Hitze zum Absterben zahlreicher gepflanzter Bäume geführt.
Daher forderten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder sofort weitere Massenabholzungen im Bereich Gimritzer Damm und Heideallee/Weinbergweg/Walter-Hülse-Straße zu stoppen und endlich moderne, umweltgerechte Verkehrsplanungen vorzunehmen!
Ferner regen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut sowie mit Nachdruck an, das frühere Gebäude des Finanzamtes und das angrenzende Gelände komplett zurückzubauen und einer sukzessiven Entwicklung im Anschluss zu den Auen von Saale und Saugraben entwickeln zu lassen. In dem Zusammenhang ist es ratsam die Außenstelle Halle des Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik andernorts unterzubringen und deren Gebäude und Nebengelände baulich komplett zu beräumen und ebenfalls in eine sukzessive Entwicklung im Anschluss zu den Auen von Saale und Saugraben einzubeziehen. Neben der dringend notwendigen Ausweitung von Grünbereichen und der Stärkung des Grün- und Biotopverbundes zwischen Saale, Saugrabental und Dölauer Heide an der Nahtstelle zwischen Halle-Neustadt und Heide-Süd, kann das Gebiet wieder als Retentionsfläche sowie gestärkt als Kaltluftentstehungsgebiet und -korridor dienen.
Im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ zum Planfeststellungsverfahren „Neubau Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm“ Aktenzeichen: 404.6-62211-0202 vom 11.03.2018 haben beide Organisationen u.a. unter Punkt Zu 100 und 100_TZ bis 200 folgendes vermerkt, Zitat:

Die Planungen beinhalten nicht im erforderlichen Umfang Möglichkeiten eines länderübergreifenden Umgangs mit Hochwasser nach Flusssystemen orientiert. Erste positive Ansätze aus den neunziger Jahre zum Beispiel von Deichrückverlegungen in der Saaleaue zwischen Halle (Saale) am Pfingstanger sowie der Ortschaften Angersdorf, Holleben und Hohenweiden fanden bisher keine ordnungsgemäße Fortsetzung. Saaleaufwärts liegen seitens des AHA immer wieder Vorschläge zu Deichrückverlegungen am Göhlitzscher Holz in Leuna sowie an der Fasanerie in Merseburg vor, welche bisher keine öffentliche Erörterung gefunden haben. Ähnliche Aktivitäten liegen Flussaufwärts entlang der Weißen Elster vor. Ernsthafte Aktivitäten in die Richtung sind im Freistaat Thüringen im Großraum Gera in der Planung. Diese dort bisher formulierten Ansätze gilt es auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt anzugehen. Nach Ansicht der Autoren der Stellungnahmen sind nur flächendeckende Deichrückverlegungen sinnvoll, welche ein unnötiges Aufbauen von Hochwasserwellen hemmt oder gar ausschließt. Die Polderwirtschaftreagiertdagegen erst auf hoheHochwasserwellen undverhindert diese nicht. Alles diese Überlegungen und Faktoren finden im konkreten Planungsvorhaben keine Berücksichtigung. Gleiches gilt hinsichtlich der Betrachtung der Zunahme von stark ausgeprägten Hochwassersituationen. Das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland weisen eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang von 69 ha Boden aus. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr=25.185ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthält den Wunsch einer Reduzierung der Neuversiegelung von Flächen auf maximal 30 ha/Tag zu senken. Selbst diese Zielstellung ist schon inakzeptabel, angesichts derjahrzehntelangen Verluste an unversiegelter Bodenflächen. Natürlich zählen auch Bodenverfestigungen in Folge von zunehmender Verarmung des Anbaus von Feldkulturen sowie eng damit verbundener Bodenerosionen ebenfalls als Ursache dazu. Die ausbleibenden Korrekturen haben durch aus Auswirkungen auf den konkreten Standort. Versinnbildlichenaberdenfehlen nachhaltigen und räumlichen Gedanken im Umgang mit Hochwasser. Gleiches gilt für die Vorschläge der Autoren der Stellungnahmen hinsichtlich der Entwicklungen in und an den Auen von Saale, Weißer Elster und derer Nebengewässer. Dazu zählt auch der hochwasserbezogene Rückbau in Halle-Neustadt,wozu auch der Komplexdes früheren Finanzamtes und der Stasi-Unterlagenbehörde. Insofern geht das geplante Vorhaben nicht von einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasseraus.“, Zitat Ende

Leider haben der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt bisher immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht gewillt sind, eine nachhaltige, zukunftsfähige, landesweite und länderübergreifende nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser anzugehen.

Zuvor führten beide Organisationen in ihrer Stellungnahme aus, Zitat:

Zu1.1.4.Wasser

Wie bereits Zu 1.1.1. Realnutzung angegeben, fehlen hier komplett Angaben zur Fließbewegung von Grund- und Schichtwasser im Raum von Halle-Neustadt. Ebenso ist derVerlaufdessüdlichenKolonistengrabensnichterkennbar.Dieseunvollständigen Angaben lassen ein vollständiges und korrektes Bild zu den hydrologischen ZusammenhängenindemUntersuchungsgebietnichtzu.

Zu 1.2.9.2., 1.2.9.3., 1.2.9.4. und 1.2.10.4.

Unerwähnt bleiben die flächendeckenden Störungen bzw.nZerstörung der kompletten Vegetation entlang des Gimritzer Dammes sowie angrenzender Gebiete. Ebenso fehlen Angaben zu den bereits erfolgten Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit den eigenmächtigen und illegalen Bau- und Abholzungsmaßnahmen der Stadt Halle (Saale) ab dem 12.07.2013. Ebenso führen die angedachten Baumaßnahmen zu massiven und dauerhaften Beeinträchtigungen im Landschafts- und Stadtbild. Nicht nachvollziehbar erscheinen Anmerkungen zum „Hochwasserschutz des Festplatzes und der Halle-Saale- Schleife“. Perspektivisch gilt es die Möglichkeiten eines Alternativen des derzeitigen Festplatzes und einer damit verbundenen Renaturierung des Standortes zu prüfen. Die Befahrung der Halle-Saale-Schleife gilt es auf einen eng bestimmten Anliegerverkehr zu beschränken. Dazu erscheint es sinnvoll zu sein, die im Jahr 2013 begonnene Reduzierung auf eine Fahrspur, konsequent fortzusetzen. Ebenso erscheint es sinnvoll zu sein die Sportanlage Sandanger komplett aufzugeben und zurückzubauen, dem Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. und dem Halleschen Anglerverein e.V. einen alternativen Standort anzubieten sowie den Altverlauf der Wilden Saale wiederherzustellen. Darüber hinaus gilt es für das Gelände des Sandangers eine gezielte und wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen. Vorstellbar wäre aber eine umfassende sukzessive Entwicklung des Geländes. Darüber hinaus ist es unverständlich, dass bei der so vielfach populistisch beschriebenen Hochwassergefahren für Gimritzer Damm und Halle-Neustadt eine bauliche Ausweitung und verkehrliche „Aufwertung“ des vorhandenen Straßenverkehrs erfolgt. Derartige Baumaßnahmen sind offenbar fachlich unqualifiziert und rechtlich fragwürdig ohne entsprechende Prüfungen erfolgt.“, Zitat Ende

Diese Stellungnahme und die darin geäußerten Bedenken und Vorschläge hat das planungsführende Land Sachsen-Anhalt offenbar mehr oder minder komplett ignoriert.

Ebenso unbeirrt hat man bisher folgendes nicht berücksichtigt, Bebauungen und neue Flächenversiegelungen vorgenommen bzw. plant diese neu:

Bekanntlich ergaben sich mit dem Abzug der GUS-Streitkräfte bis zum Juli 1991 aus der Stadt Halle (Saale) auch für die einstige Garnison im heutigen Stadtteil Heide-Süd neue Entwicklungschancen. Dazu zählte nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Wiederherstellung eines offenen, landschaftlich und ökologisch sehr vielfältigen Tals des Saugrabens bzw. Nördlichen Kolonistengrabens. Nach zahlreichen und zähen Debatten nahm die hallesche Stadtpolitik im Frühjahr 1995 den Anlauf diesen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund sowie Kaltluft- bzw. Frischluftkorridor wiederentstehen zu lassen und von Bebauung freizuhalten. Mit dem Straßenkorridor der Blücherstraße besteht jedoch eine nicht zu unterschätzende Zerschneidungsfunktion. Ferner konnten es sich die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) nicht verkneifen immer wieder massiv in das Fließgewässer und sein Tal mit Verschotterungen sowie übermäßiger Mahd der Wiesen und Schilfbestände einzugreifen. Darüber hinaus fand eine schrittweise weitere Heranführung weiterer Wohnbebauung von Heide-Süd immer weiter an das Tal statt. Ebenso zerstörte man im September 2015 im Bereich der Kreuzung Blücherstraße/Begonienstraße eine wertvolle Wiese, um dort einen neuen Parkplatz für die nunmehrige Eissporthalle zu errichten. Diese Wiese grenzte nicht nur an Gehölzstrukturen und somit an das sich entwickelnde Gefüge des Saugrabens, sondern stellte bisher in der Blühphase Insekten zahlreich Nahrung zur Verfügung und bot Hasen Nahrung und Trocknungsfläche nach Niederschlägen. Diese Kriterien spielten offensichtlich bei den dafür Verantwortlichen keine Rolle. Die Initiative „Pro Baum“ und der AHA müssen daher feststellen, dass wieder eine Wiese Bulldozern, Schotter und nunmehr abgestellten Autos zum Opfer gefallen ist. Neben den weiteren Verlust eines Lebens- und Rückzugsraum, weisen Initiative „Pro Baum“ und AHA darauf hin, dass es sich hier durchaus um Überflutungsraum der Saale handelt. In dem Blickwinkel betrachtet, halten Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin einen Rückbau für dringend geboten.
Nunmehr vermelden immer wieder Medienberichte, dass es Pläne gibt ab Frühjahr 2021 bis 2023/2024 eine neue Eisporthalle in der Blücherstraße sowie nördlich davon weitere Parkplätze zu errichten. Dafür stellt die Landesinvestitionsbank zu 100 % öffentliche Gelder aus dem Fluthilfefond im Umfang von 22 Millionen Euro zur Verfügung
Nach Ansicht der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es nunmehr diese Planungen zu veröffentlichen und die Öffentlichkeit um Stellungnahmen zu bitten.
Die Initiative „Pro Baum“ und der AHA haben schon seit mehreren Jahren ihre Befürchtungen zu weiteren massiven baulichen Einschränkungen im Saugrabental geäußert, welche nun mit Zustimmung der Stadt Halle (Saale) ihre Umsetzung durch die evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland in Form eines Neubaus einer Grundschule mit einer Kapazität für 300 Schülerinnen und Schüler auf einer Fläche im Umfang von 16.000 m² = 1,6 ha Fläche auf den Weinbergwiesen in Heide-Süd findet. Hier plant man eine Fertigstellung im Jahr 2023. Diese Bebauung betrifft den Unterlauf des Saugrabens, welcher ein sehr wichtiger Überflutungsraum der Saale darstellt.
Jedoch führen alle Baumaßnahmen im Saugrabental und auf den Weinbergwiesen zu weiteren räumlichen Einschränkungen dieses sehr wichtigen Verbindungskorridors zwischen Dölauer Heide und Saaleaue mit seinen angrenzenden Gehölz-, Wiesen-, Stauden- und Wasserflächen mit Feuchtgebieten. Dieses Gebiet hat nicht nur eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für eine sehr vielfältige Fauna und Flora sowie Erholungsraum insbesondere für die Menschen aus Halle-Neustadt und Heide-Süd, sondern dient zudem als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor. Angesichts der zunehmenden Aufheizung von Natur, Landschaft und urbanisierten Gebieten eine sehr wichtige Funktion.
An der Stelle möchten Initiative „Pro Baum“ und AHA darauf hinweisen, dass Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „TäglichwerdeninDeutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende

Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:

Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016″ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2021 – eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².

Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der AHA den halleschen Stadtrat sowie den amtierenden Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale), seine Beigeordneten und seine Verwaltung auf den Schutz und Erhalt der Saugrabenaue und Weinbergwiesen mit Gehölz-, Wiesen-, Stauden- und Wasserflächen mit Feuchtgebieten sowie ihrer sehr wichtigen Bedeutung als Biotop- und Grünverbund sowie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor zu orientieren und daher eine weitere Verbauung nicht zuzulassen.

In dem Blickfeld betrachtet, schlagen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) schon seit der Einstellung des Betriebes der Eissporthalle in Folge des Hochwassers im Sommer des Jahres 2013 und erst recht nach dem vollendeten Abriss der oberirdischen Teile im Sommer des Jahres 2016 vor, die ca. 12.554,71 m² = 1,25 ha große Fläche komplett zu beräumen. Dazu zählt der vollständige Rückbau der zugeschütteten Kellerräume und der darüber lagernden Erdmassen. Dann gilt es diese Fläche einer auentypischen Sukzession zu überlassen und einen Fahrrad- und Fußweg als Direktverbindung zwischen Peißnitzinsel und Gimritzer Damm wieder und unversiegelt herzustellen. Somit erhält die Saale einen Teil ihrer Überflutungsfläche zurück, was sich u.a. auch im dem ungehinderten Abfluss von Hochwasser zeigt.
Ebenfalls mit sehr großer Sorge betrachten Initiative „Pro Baum“ und AHA die auf seiner Sitzung am 18.12.2019 gefassten Entscheidungen des halleschen Stadtrates zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ sowie zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“.
Diese beiden Vorhaben beschädigen nicht nur die Vegetation und weitgehend unverbaute Teile der Saaleaue in der Stadt Halle (Saale), sondern schränken Retentionsräume ein und schädigen das Landschafts- und Stadtbild im Einzugsbereich der Saale.
Dabei befinden sich bei beiden Vorhaben jeweils einige Meter weiter in der Mansfelder Straße zwei umfassende Brücken. Schon daraus kann keine Rechtfertigung der angedachten beiden Baumaßnahmen erwachsen.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) deutlich beabsichtigt das Vorhaben der „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ mit dem flächendeckenden Neubau einer Slipanlage und einer dazugehörigen Zufahrt auszuweiten und zu verknüpfen. Dabei nimmt man wissentlich eine weitere Zerstörung des Saaleufers und bauliche Eingriffe in die Saaleaue in Kauf. Eng damit verbunden sind großräumige Zerstörungen der Gehölz-, Wiesen- und Staudenbestände im Bereich des Sandangers sowie flächendeckende Versiegelungen in der von Hochwasser geprägten Saaleaue. Dabei lässt man deutlich erkennen, dass man noch immer nicht zu einem wissenschaftlich- fachlichen Umgang mit Umwelt, Natur, Landschaft und Hochwasser gefunden hat. Ebenso verstärken solche Planungen die Unaufrichtigkeit und Sinnlosigkeit von Deichbaumaßnahmen am Gimritzer Damm, wenn man selbst in dessen näherer Umgebung nicht vor weiteren Flächenversiegelungen in Halles Saaleaue zurückschreckt.

Beide Organisationen fordern daher wiederholt und mit Nachdruck endlich die Erstellung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen, landesweiten und länderübergreifenden nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser ein, welche u.a. die Rückgabe von Retentionsflächen und die Verringerung von Versiegelungsflächen beinhalten sollte und es auf breiter Basis öffentlich zu diskutieren gilt. Eine Errichtung von Poldern in der Aue der Weißen Elster erfüllt diese Kriterien in keiner Weise. Daher bieten dahingehend jedoch die gegenwärtigen Planungen an Saale und Weißer Elster nicht die Möglichkeit den Umgang mit den Fließgewässern, ihrer Auen und den damit verbundenen Umgang mit Hochwasser auf eine vollkommen neue Basis zu stellen.
Dazu gehört auch, weitere Verbauungen – wie die Baumaßnahmen der evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland im Saugrabental sowie den „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ und den „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ sowie nunmehriger Parkplatzneupläne im Gelände der abgerissenen Eissporthalle – endlich zu unterbinden.
Ferner fordern beide Organisationen endlich eine nachhaltige Verkehrskonzeption für die Stadt Halle (Saale) zu entwickeln und dabei endlich das Primat des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenpersonennahverkehrs sowie des Fahrradverkehrs herauszuarbeiten. Ferner gilt es bessere Schutzmöglichkeiten und Perspektiven für die Fußgänger zu schaffen.

Die eingereichten und offensichtlich bisher erfolgreichen Klagen bei den Verwaltungsgerichten zeigen deutlich auf, dass die bisherige arrogante und ignorante Herangehensweise der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) auf vermehrten Widerstand stoßen. Dabei ist es erst einmal unerheblich, welche Gründe zu den Klagen führten.Es ist aber vollkommen inakzeptabel, wenn Vertreter des Landes Sachsen-Anhalt Kläger gegen den nun vorliegenden Planfeststellungsbeschlusses, bei der Nutzung der ihn zustehenden rechtsstaatlichen Mittel Unvernunft unterstellen. Besonders im Blickpunkt der massiv anhaltenden Versäumnisse und Fehlplanungen im Umgang mit Hochwasser im Land Sachsen-Anhalt, welche hauptsächlich auf höhere und breitere Deiche und Polder setzt, anstatt mit Deichrückverlegungen und -aufhebungen den Flüssen und Bächen umfassende Retentionsflächen vollumfänglich zurückzugeben.

Darüber hinaus halten es beide Organisationen für erforderlich, dass künftig derartige Beratungen auf einer breiteren gesellschaftlichen Basis stattfinden, um so der Frage Umgang mit Flüssen, ihrer Auen und Hochwasser sowie Bebauungen an bzw. in den Retentionsflächen mit den eng damit verbundenen Folgen sowie zukunftsfähige Verkehrsplanungen, mehr Bedeutung und Gewicht zu verleihen. Nur so lassen sich die entsprechenden Themen und Aufgaben breiter und tiefer in der Gesellschaft verankern.

Aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiter interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Tel.: 0345 – 200 27 46

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 12.10.2022

Fotos: Andreas Liste

AHA hält den Schutz, den Erhalt und eine naturnahere Entwicklung des Unterluches in Dessau-Roßlau für dringend geboten!

Im Rahmen mehrerer Begehungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) des Unterluches in Roßlau, welche von einer Schlinge der Elbe umrahmt ist, können sich die Exkursionsbeteiligten immer wieder von der Vielfältigkeit von Landschaft und Natur sowie ihrer Schutzbedürftigkeit und naturnahen Entwicklungsfähigkeit überzeugen.
In dem Blickwinkel betrachtet führte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, den 08.10.2022 eine ca. fünfstündige Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Roßlau mit Aufenthalt an der Mündung der Rossel in die Elbe sowie Blick zum Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und zur Mündung der Mulde in die Elbe durch.
Die erste Station bildete der Mündungsbereich der Rossel in die Elbe. Hier gilt es nach Auffassung der Exkursionsbeteiligten den entwickelten naturnaheren Charakter des Gebietes mit seiner ausgeprägten Weichholzaue, nitrophilen Staudenflächen und vereinzelten Hartholzaue unbedingt zu erhalten. Die voranschreitende Sukzession führt zur Entstehung eines arten- und strukturreichen Auenwaldes, welcher vielen Tier- und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum sowie dem Hochwasser von Elbe und Rossel Ausbreitungsraum bieten kann. Jedoch ist es dringend geboten, die Kopfweiden am Nordrand des Gebietet zu schneiden, um sie erhalten zu können.
Im Abschnitt der Rossel zwischen Wasserburg und Oberluch erachten es die Exkursionsbeteiligten für wichtig die Bestrebungen der Rossel zu befördern, Mäandrierungen zu entwickeln, welche den deutlich wasserbaulich begradigten Charakter des Fließgewässers aufhebt, zu einem strukturell vielfältigen Fließgewässer und einem Stopp der weiteren Eintiefung des Flussbettes beiträgt. Mit Skepsis nahmen die Exkursionsbeteiligten den Nutzen des Schöpfwerkes Roßlau auf. Nach ihrer Auffassung ist eher die Beseitigung der Hauptursachen für vermehrtes Hochwasser wie u.a. Flächenversiegelung sowie das Fehlen einer nachhaltigen Forst- und Landwirtschaft anzugehen. Ebenso sind umfassende Reserven bei Deichrückverlegungen vorhanden. Die Deichrückverlegungsmaßnahme im Oberluch gehört eindeutig zu den Schritten in die richtige Richtung.
Von der Clara-Zetkin-Straße war ein guter Einblick in das sich nördlich anschließende ca. 243.437,8 m² = ca. 24,34 ha große Stadtwäldchen Biehle möglich. Der Restauenwald ist erfreulicherweise mit einem guten Bestand aus Stieleichen geprägt, welche in diesem Jahr eine große Saatgutfracht aufweisen. Leider bleiben sehr viel Eicheln auf dem Gehweg und noch mehr am Rand der Fahrbahn liegen. Hier bietet sich eigentlich an, das Saatgut zu sammeln und dann im Waldgebiet zu verstreuen bzw. gezielt zu stecken.
Das ca. 270,00 ha große Auengebiet Unterluch in Dessau-Roßlau ist großflächig von einer gehölzoffenen, nährstoffreichen, landwirtschaftlich genutzten Wiesenlandschaft geprägt. Im Uferbereich gedeihen im größeren bzw. kleineren Umfang hartholz- und weichholzauenwaldtypische Gehölze, wozu Stieleiche, Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Silberweide, Bruchweide, Korbweide, Purpurweide sowie diverse Pappelarten gehören. Zu nennen seien auch Bestände von schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen, welche vorrangig im Uferbereich der Elbe gedeihen und sich zumeist sukzessiv vermehren. Prägend dabei sind zum Beispiel 2 deutlich erkennbare Solitärstieleichen im Westteil des Luches. Besonders gut ausgeprägt sind Gehölzabschnitte im West-, Süd- und Ostteil des Gebietes. Ein vermutlich angepflanztes, aber nunmehr sukzessiv untersetztes ca. 1 bis 2 ha großes Gehölzstück prägt den Nordteil des Luches im östlichen Bereich. Offene Bereiche zwischen den Gehölzen sind durch nitrophile Hochstauden wie Großer Brennnessel, Rübenkälberkropf, Ackerkratzdistel, Weißer Taubnessel und gefleckter Taubnessel bewachsen. Im Wiesenbereich sind Feuchtsenken und Kolke von Gehölzen umstanden.
Besonders ausgeprägt sind im westlichen Teil des Luches die weitläufigen Kies- und Sanduferbereiche der Elbe. Diese Strandbereiche sind zum Teil mit Schilf und an gepflasterten Abschnitten mit Wiesenalant bestanden.
Im Nordwestteil des Luches im Bereich des Industriehafenbeckens, aber auch in anderen Bereichen breiten sich deutlich Bestände der Rotesche aus. Weiter westlich unmittelbar im Einmündungsbereich zur Elbe waren am 11.10.2008 eine Biberburg sowie ein schwimmender Elbbiber sowie ein Eisvogelpärchen zu beobachten.
Im Rahmen dieser Exkursion war über der Elbe zwischen dem Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und dem Unterluch Roßlau ein Seeadler zu beobachten.
Besorgniserregend ist die intensive Angeltätigkeit, welche mit massiven Trittschäden und Vermüllungen im Uferbereich sowie unkontrollierten Autoverkehr verbunden ist. Ferner befinden sich besonders im südlichen Bereich des Luches etwa alle 100,00 m Hochstände, welche in Bäume eingebaut worden. Damit verknüpft sind deutlich massive Schädigungen der betroffenen Bäume zu erkennen. Im Südteil ist zudem eine Art Unterstand aus Beton erkennbar, welcher nunmehr von Gehölzen eingewachsen ist.
Ein Wegesystem ist nur im nördlichen Bereich des Luches erkennbar. Ansonsten bestimmen Fahrrinnen, welche von maschineller landwirtschaftlicher Nutzung zeugen, das infrastrukturelle Bild. Das Unterluch ist unausgewiesen nur von der Straße Industriehafen aus erreichbar. Somit ist ein massenhaftes touristisches Aufkommen nicht erkennbar und auch nicht zu erwarten bzw. nicht wünschenswert, was im konkreten Fall ideale Ausgangsbedingungen für eine verstärkte naturnahe Entwicklung bietet.
Auenlandschaften gehören bekanntlich zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. In dem Blickfeld betrachtet, ist auch die Auenlandschaft des Unterluches Roßlau im Einflussbereich der Elbe zu sehen. Besonders prägend ist die landwirtschaftlich genutzte Wiesenfläche, so dass sich auentypische Gehölze vorrangig und sukzessiv in den Randbereichen entwickelt. Die arten- und strukturreichen sowie hart- und weichholzauenartigen Pflanzenarten bieten ein umfassendes Potenzial, um eine sukzessive Entwicklung von Auenwaldbeständen zu ermöglichen. Auch eine verringerte Wiesenfläche bietet ausreichend Jagdraum für Greifvögel und potenziellen Brutraum für den Wachtelkönig. Die fast nicht vorhandene Nutzung für Sport, Freizeit und Erholung bietet durchaus die Chance für naturnahe Entwicklungen, vorausgesetzt man stellt entsprechende Räume zur Verfügung. Das Gebiet ist touristisch interessant, sollte aber keinesfalls gefördert werden. Das Luch sollte ein „Insidertipp“ bleiben und vorrangig der Umweltbildung in Form von Exkursionen und Erfassungen bzw. Kartierungen zur Verfügung stehen. Wichtig ist, dass keine Verbauungen erfolgen, die Fischerei und die Jagd eingeschränkt oder gar untersagt werden. Es ist schon erschreckend, dass sich alleine auf der Exkursionsstrecke in jeweils ca. 100,00 m Abstand 29 Jagdhochstände unterschiedlicher Bauart aufgestellt sind. Das bedeutet bei ca. 270,00 ha Gesamtfläche ein Jagdhochstand pro 9,00 ha. Eine derartige Notwendigkeit ist in dem Gebiet nicht notwendig, da hier eine weitgehend ungestörte Jagd von Endkonsumenten der Nahrungspyramide möglich ist. Der Teilflächennutzungsplan Roßlau der Stadt Dessau-Roßlau bietet dazu den planerischen Möglichkeiten. Die Fischerei sollte ganz untersagt und die Jagd nur auf Anforderung beschränkt sein. Nur so kann sich das Unterluch zu einem weitgehend ungestörten Lebens- und Rückzugsraum von Fauna und Flora entwickeln. Die räumliche Lage und das umfassend vorhandene ökologische Entwicklungspotenzial sowie die Einbindung in das umfassende, bereits bestehende Schutzgebiets- und Biotopverbundssystem bilden dafür entscheidende und optimale Vorrausetzungen.
Das Unterluch Roßlau befindet sich im Überschwemmungsgebiet der Elbe sowie ist Bestandteil des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“. Innerhalb des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ gehört das Gelände zur Schutzzone III (Landschaftsschutzgebiet). Darüber hinaus ist das „Unterluch Roßlau“ Teil des FFH-Gebietes „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ sowie des Europäischen Vogelschutzgebiet es „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“. Diese vielfältigen Schutzausweisungen sind Verpflichtung und Chance zugleich und verdeutlichen die Bedeutung der Aue im großen Maßstab und im Unterluch Roßlau im speziellen.
Für die Mitglieder der Exkursionsgruppe war es immer wichtig auf den Biotop- und Grünverbund über die Elbe zu den Naturschutzgebieten „Saalberghau“ und „Untere Mulde“ hinzuweisen und dafür zu werben diesen nicht nur zu erhalten, sondern auch noch auszuweiten, wozu zum Beispiel das Gebiet der „Kleinen Mückenberge“ nördlich der Einmündung der Vereinigten Mulde gehören. Dabei verwiesen die anwesenden Mitglieder auf den „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die „Kleinen Mückenberge“ nördlich des Mündungsbereiches der Mulde in die Elbe (Stadt Dessau-Roßlau)“ vom 01.10.2007.
In dem Zusammenhang ist es ebenfalls ganz wichtig, die Elbe von weiteren Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art freizuhalten und zu prüfen, wo bestehende Verbauungen aus dem Bereich des Flusses zu entfernen ist.
Einen sehr wichtigen Schwerpunkt der Exkursion bildete der Blick auf das Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe, welche sich im ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ befindet. Begrüßenswert ist, dass die Mulde sich hier weitgehend naturnaher entfalten kann und nicht mit Schiffbarmachungsbaumaßnahmen am Flusssystem konfrontiert ist. Eine vielfältige Struktur mit tieferen und flacheren Bereichen, Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie weitgehend unverbauten Ufern lassen viel Naturnähe und Gestaltungskraft der Natur erkennen. Jedoch hat die bauliche Ausweitung der B 184 einiges an landschaftlichen Schaden und räumliche Einengung des Flussraumes erkennen. Dabei bildet der Wechsel von Prall- und Gleithängen mit mehr oder minder Bewuchs Brutmöglichkeiten z.B. für Eisvögel, Uferseeschwalben und Beutelmeisen.
Die Schotter-, Kies- und Sandbänke bieten dem Flussregenpfeifer idealen Brutraum.
Von daher dürfen diese Bereiche weder Aufenthaltsraum für Angler, noch für Badenden sein. Ebenso bedeutsam ist der flussbegleitende Bestand von Hart- und Weichholzauenwäldern, welche es gilt nicht nur im Bestand zu schützen, sondern sukzessive Ausbreitungsräume zu sichern. Daher gilt es Pläne und Überlegungen Fahrrad- und Wanderwege bis zur Mündung der Mulde in die Elbe eine klare Absage zu erteilen, um bauliche Eingriffe in diesem sehr bedeutsamen Teil der Elbe-Mulde-Aue zu vermeiden.
Mit Blick auf das 316,00 ha große einstige Naturschutzgebiet „Saalberghau“ weisen die anwesenden Mitglieder des AHA auf die sehr große Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieses Auenwaldes und seiner angrenzenden Gebiete hin. Dieses Naturschutzgebiet ist nunmehr mit Verordnung vom 18.12.2018 in das ca. 8.507 ha große Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ aufgegangen.
In seiner Stellungnahme vom 24.09.2018 zum Entwurf der Verordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ vom 13.06.2018 äußerte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen, Zitat:

„I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt grundsätzlich die Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“. Somit besteht die Möglichkeit eine vielfältige Auenlandschaft der Mittelelbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Elbe zu schützen, zu erhalten und sich weiter entwickeln zu lassen. Das erfordert jedoch einen konsequenten Schutz und keine Zugeständnisse an Interessengruppen, welche sich nicht unbedingt als ehrliche Verfechter des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes hervorgetan haben bzw. hervortun. Dazu zählen auf jeden Fall die Durchführung von Land- und Forstwirtschaft, das Ausüben von Jagd, Fischerei und Angeltätigkeit sowie das öffentliche Auftreten derer Lobbyverbände zu den Thema Schutzgebiete, Umgang mit geschützten Tierarten wie Wolf und Elbebiber sowie die daraus erwachsenen Gefahren für den nachhaltigen Schutz und Entwicklung des geplanten neuen Naturschutzgebietes. Die jüngsten verbal sehr aggressiven Auftritte von Jägern und Anglern in Jerichow bestätigen die Befürchtungen, dass nur klare Schutzregelungen im Interesse von Fauna und Flora sowie Landschaft und Biotopverbund deren stark von Eigeninteresse geprägten Anliegen in die Schranken weisen und in so einem bedeutsamen Naturschutzgebiet keinen Platz finden.
Ferner bedarf es einer flächendeckenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. beinhalten muss, in welchem Umfang Landwirtschaft möglich ist sowie ob Forstwirtschaft auszuschließen bzw. unter welchen Bedingungen sie stattfinden kann.

II. Zum Inhalt

Zu § 5 Zulässige Handlungen:

Zu 7.: Der Elbe-Kilometer 280 ist auf den Schutzgebietskarten nicht ausgewiesen. Somit lässt sich keine ordnungsgemäße Einschätzung über den Sinn dieser angedachten zulässigen Handlung geben.

Zu § 6 Landwirtschaft:

Zu 3 und 4:

Es sind grundsätzlich Monokulturen auszuschließen und ein umfassender Kulturanbau mit eng damit verbundener Fruchtfolge verbindlich festzulegen. Eine derartige Festlegung soll dafür Sorge tragen, dass eine Beförderung der Humusbildung der Böden mit einhergehendem gutem Bodenzustand erfolgt, ausreichend Nahrung und Unterschlupf für Tiere existieren sowie Bodenerosionen durch Wind und Niederschläge ausbleiben. Ebenfalls gilt es die ausgeräumten Agrarlandschaften mit Gehölz-, Stauden- und Krautstreifen ökologisch weiter aufzuwerten. Dies kann durch Anpflanzungen –Obstgehölze und weiden- oder Sukzession erfolgen. Dem biologisch-dynamischen und biologisch-alternativen Landbau ist Vorrang einzuräumen und das Einbringen von mineralischen Düngemitteln auszuschließen, weil Auenböden ausreichend Nährstoffe enthalten und eine weitere Nitrat- und Phosphatbelastung der Böden, Schicht- und Grundwasser unterbleiben muss.

Zu § 7 Forstwirtschaft:

Die gegenwärtigen sehr negativen Erfahrungen bezüglich der forstwirtschaftlichen Nutzungen und Eingriffe zum Beispiel in den Naturschutzgebieten Hakel, Auwald bei Plötzkau und Sprohne lassen nur den Schluss diese in dem geplanten Naturschutzgebiet auszuschließen. Nur so ist eine sukzessive naturnahe Entwicklung der Waldgebiete in den künftigen Naturschutzgebieten möglich. Ansonsten belasten nicht nur massenhafte Holzeinschläge das angedachte Naturschutzgebiet, sondern auch die damit verbundenen Belastungen wie Bodenverdichtungen, durch Lärm, Abgase, Feinstaub und Transportverkehre sowie der Ausbreitung sehr lichtbedürftiger Baumarten wie dem Spitzahorn und Behinderung des sukzessiven Aufwuchses der Stieleiche in halbschattigen Bereichen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen forstwirtschaftliche Maßnahmen außer der Beseitigung von Gefahren möglich sein können.

Zu § 8 Jagd

Die angedachte Größe des Naturschutzgebietes im Umfang von ca. 8.509 ha lässt die Entwicklung einer weitgehenden ausgewogenen Nahrungskette zu. Dazu ist es jedoch erforderlich alles zu unternehmen, dass Fleischfresser wie zum Beispiel Wolf, Luchs, Wildkatze, Fuchs, Greifvögel, Eulen und auch Schlangen Einzug halten können und ihr Lebensraum geschützt ist. Nur so kann sich eine naturnahe Nahrungskette entwickeln und halten. Eine ordnungsgemäße wissenschaftliche Begleitung und Beobachtung ermöglicht eine fachlich-fundierte Kontrolle und Aufzeichnung von Entwicklungen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen eine Jagd möglich oder erforderlich erscheint.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in der Jägerschaft, woraus sich unzulässige jagdliche Eingriffe erwachsen können.

§ 9 Gewässerunterhaltung

Im und am Naturschutzgebiet gilt es eine naturnahe bis natürliche Gewässerentwicklung zu befördern. Dazu gehört der Erhalt von Mäandrierungen und Furkationen sowie der damit verbundenen Arten- und Strukturvielfalt in den Gewässern. Aus dem Grund sind Begradigungen, der Zuschnitt in Trapezformen auszuschließen bzw. aufzulösen, den Verbleib von hereinragenden Ästen und Zweigen. Bruchholz und Steinen zu sichern sowie das permanente Beräumen der Gewässer auszuschließen. Hereinragende Äste und Zweige, Bruchholz sowie Steine befördern nicht nur die Strukturvielfalt am und im Gewässer, sondern bieten vielen Tieren und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum. Dazu zählen Biber, Eisvogel, Beutelmeise, Amphibien und Fische.
Ferner sind Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m zu belassen, um naturnahe und sukzessive Entwicklungen zu ermöglichen.

Zu § 10 Angel- und Berufsfischerei

Innerhalb und an den Außenbereichen Naturschutzgebietes gilt es umfassend Fauna und Flora zu schützen sowie eine artenangemessene Mehrung zuzulassen. Die langjährigen Erfahrungen haben immer aufgezeigt, dass hier Angel- und Berufsfischerei dem entgegenstehen. Dazu zählen Störungen und Zerstörungen in den Uferzonen, Vermüllungen, Campieren, das Befahren mit Kfz. An die Gewässer heran, das Einrichten von Feuerstellen etc. Es ist nicht einleuchtend warum ausgerechnet Angel- und Berufsfischerei in einem Naturschutzgebiet möglich sein soll. Angel- und Berufsfischerei sind Beschäftigungen, welche vorrangig dem privaten Interesse einzelner Personen dient und auf Grund schon bestehender Beeinträchtigungen dem gesamten Schutzanliegen des Naturschutzgebietes entgegensteht.
Der AHA hat ohnehin schon mehrfach eine flächendeckende, länderübergreifende Regelung zur Durchführung und zu Standorten der Angel- und Berufsfischerei angeregt.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in dem Personenkreis der Angler, woraus sich unzulässige Eingriffe, Beeinträchtigungen und Schäden erwachsen können. „

Zitat Ende

Leider haben diese Vorschläge nicht im erforderlichen Umfang Eingang in die nunmehrige Verordnung gefunden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in dem nunmehrigen Naturschutzgebiet die sehr große Möglichkeit die Aue der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale umfassend zu schützen, weiter als Biotop- und Grünverbund entwickeln zu lassen sowie Anknüpfungen an andere bestehende und potentielle Schutzgebiete zu schaffen.

Der Auenwald Saalberghau ist erfreulicherweise von Auskolkungen, Senken und Altverläufen der Elbe geprägt. Dieser Hartholzauenwald bestehend aus Bäumen wie Stieleiche, Feld- und Flatterulme, Gemeiner Esche und Feldahorn etc., aus Sträuchern wie schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen etc. und krautigen Arten in der Feldschicht wie Buschwindröschen, Scharbockskraut, Lungenkraut, Großer Brennnessel und Purpurtaubnessel, bildet einen recht bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Zu hören und zu sehen waren an dem Tag u.a. Klappergrasmücke, Zilpzalp, Schwarz-, Grün- und Buntspecht, Rotmilan sowie Goldammer und Zaunkönig. Über dem östlich angrenzenden Unterluch drehten Schwarzmilane ihre Runden. Zum Elbufer hin ist die Landschaft von einer von Auskolkungen sowie u.a. von Hochstauden und Fettwiesen geprägten Weichholzaue mit Schwarzpappeln, Pappelhybriden und Silberweiden bestanden, gekennzeichnet.

Auf Grund der Bedeutsamkeit und Vielfältigkeit sowie der damit verbundenen Schutzwürdigkeit gilt es entsprechende Anstrengungen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung zu intensivieren. Dazu bedarf es einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für das Unterluch Roßlau in der Stadt Dessau-Roßlau.
Als Basis dazu kann der vom AHA am 04.05.2009 beschlossene „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Rosslau“ in der Stadt Dessau-Roßlau“ dienen.
Wer noch mehr zu den Überlegungen und Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau erfahren möchte, kann sich an folgende Adresse wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Ortsgruppe Dessau-Roßlau
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.10.2022

Fotos: Andreas Liste

AHA fordert verstärkt und mit Nachdruck Freihaltung der Ackerflächen in der Gemeinde Kabelsketal!

Mit fortgesetzter und zunehmender sehr großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) Aktivitäten zur Errichtung eines weiteren sogenannten Industrie- und Gewerbegebietes mit der Bezeichnung Star Park II, welche auf 200,00 ha Ackerfläche entstehen soll. Zusammen mit dem bereits erschlossenen 230,00 ha großen sogenannten Industrie- und Gewerbegebietes Star Park I wären somit auf engsten Raum 430,00 ha Ackerboden verbaut. Abgesehen von der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, sind weitere wertvolle Ackerflächen mit Bodenwertzahlen zwischen 75 und 80 bedroht. Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser.
Von den laut Medienberichten veranschlagten Kosten von knapp 150 Millionen Euro ist vorgesehen, dass davon 90,00 % = 22,5 Millionen die Steuerzahlenden über Bund und Land Sachsen-Anhalt die Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft mittragen sollen.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende

Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:

Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2020 – eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².

Die gegenwärtige Planungsphase lässt nicht erkennen, dass insbesondere das Land Sachsen-Anhalt und der Landkreis Saalekreis das Problem eines weiteren Flächenverbrauchs von wertvollem Ackerboden richtig erkannt haben und von der Planung einer massiven Zerstörung und Verbau von offenen und ökologisch entwicklungsfähigen Agrarlandschaften und somit für eine weitere Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft Abstand nehmen. Dabei ist allgemein bekannt, dass angesichts der mit dem Raubbau an Umwelt, Natur und Landschaften verbundenen negativen Entwicklungen wie Klimawandel, Artenschwund, Minderung von Lebensqualität und Verlust an Agrarflächen für Nahrungs-, Futter und Rohstoffproduktion sowie Verlust von Arten- und Strukturvielfalt eine sofortige unwiderrufliche Umkehr in der Planungs-, Bau-, Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik dringend geboten ist.

In dem Blickwinkel betrachtet, ist das Agieren von Kreisentwicklungsgesellschaft Saalekreis sowie Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis als sehr umstritten anzusehen, da beide Gesellschaften entgegen obengenannter Erkenntnisse agieren.

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erfordert das ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen.
Daher begrüßt und unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Entscheidung des Ortschaftsrates Dölbau das Vorhaben abzulehnen. Ferner appelliert der AHA an den Gemeinderat des Kabelsketals diesem Votum zu folgen und somit das Vorhaben zu stoppen!
Darüber hinaus möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) seine Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative festigen und vertiefen.

Im Rahmen seiner ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Feldökologie möchte der AHA zudem Interessenten gewinnen, welche sich für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft aktiv sein möchten. Wer daran Interesse hat, bitte sich an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.10.2022

Themenbezogene Links:

https://neinzumstarpark2.de/
https://www.change.org/p/nein-zum-starpark-ii

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