Autor: aha-dietmar (Seite 60 von 74)

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten eine alternative und demokratisch entstandene Konzeption für Halles Altstadt für dringend geboten

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben mit sehr großem Interesse Medienmeldungen zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) ein neues Grün- und Freiraumkonzept Altstadt erarbeitet habe. Neben den Medien haben offensichtlich nur noch die in der Citygemeinschaft Halle zusammengeschlossenen Händler und Unternehmen davon Kenntnis erhalten. Die Bevölkerung und ihre Vereine und Initiativen blieben bisher wieder einmal außen vor. Dabei ist es wichtig, dass die Bevölkerung ihre Meinung und Ansichten dazu darlegen kann. Die Citygemeinschaft Halle ist kein Repräsentant der halleschen Bürgerschaft. Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine unverzügliche und vollständige öffentliche Transparenz zu den Plänen.
Trotz der nicht vorhandenen vollständigen Kenntnis der Pläne der halleschen Stadtverwaltung halten Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgende Hinweise für dringend geboten:

Aus der Sicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist es zu aller erst erforderlich, dass der Schutz und der Erhalt des öffentlichen Grüns gewährleistet ist. Das betrifft sowohl Gehölze, als auch die Rasenflächen, welche noch immer keine Umgestaltung zu Wiesenflächen durch unregelmäßige und partielle Mahd erfahren haben. Die bisherigen Erfahrungen zum Beispiel am Steintor, im Umgang mit Gehölzen am Gimritzer Damm und in der Heideallee, in der Fiete-Schulze-Straße/Otto-Stomps-Straße, in der Delitzscher Straße sowie am Saaleufer und am Universitätsring lassen hier massive Zweifel an der Aufrichtigkeit und richtigen Konsequenz aufkommen.
Zu den Schutzmaßnahmen gehören u.a. die Erweiterung von Baumscheiben und das Ende der Verwendung jeglicher chemischer Auftaumittel. Zudem sind erforderliche Schnittmaßnahmen qualifiziert und nur auf das notwendige Maß außerhalb der Brutzeiten durchzuführen. Außerdem ist alles zu unternehmen, dass sukzessive Gehölzflächen wie am Standort Kapellengasse/Unterberg erhalten bleibt und dort eine Reduzierung maximal auf die sichtlich ausgebauten Parkplätze erfolgt. Hinsichtlich der Parkplätze gilt es in der Tat massive Reduzierungen derer Flächen vorzunehmen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom Oktober 2022 – eine Fläche von 19.200,00 ha = 192,00 km².

Daher muss ein neues, sogenanntes Grün- und Freiraumkonzept Altstadt genau diese Aspekte im Blick haben und berücksichtigen. Es muss Schluss sein mit den seit Jahrzehnten gewachsenen Scheingewohnheitsrecht, dass der fahrende und ruhende Kraftfahrzeugverkehr praktisch das städteplanerische, verkehrliche und räumliche Primat besitzt. Stattdessen gilt es den Öffentlichen und Schienenpersonennahverkehr so einzurichten und attraktiv zu gestalten, dass dieser für alle Menschen eine annehmbare, aber auch durchsetzbare Alternative darstellt. Dazu gehören Taktdichten und räumliche Anknüpfungen in das ländliche Umland, welche mindestens das Niveau aus DDR-Zeiten haben muss. „Seit Januar 2013 ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Einwohner der estnischen Hauptstadt Tallinn nicht mehr mit dem Kauf eines Fahrscheins verbunden.“ – So beginnt der Beitrag von Martin Randelhoff zu dem Thema.

https://www.zukunft-mobilitaet.net/45387/analyse/tallinn-nulltarif-fahrscheinloser-oepnv-studie-nachfragesteigerung/

Hier halten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine umfassende Prüfung der Umsetzung dieses ebengenannten Verkehrskonzeptes im Bereich des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) für dringend erforderlich.

Darüber hinaus gilt es die Saale und den Mühlgraben von jeglicher weiteren Bebauung und zusätzlichen Nutzung freizuhalten sowie zu prüfen, wo und wann eine Beseitigung von Ufer- und Sohlbefestigungen erfolgen kann. Der Mühlgraben ist zudem weitgehend einer naturnaheren Entwicklung zu überlassen. Das bedeutet keinen Ausbau für Boote aller Art und der Errichtung einer Uferpromenade im Bereich des Robert-Franz-Ringes. Dagegen ist die Neumühle wieder so zu sanieren, dass eine Nutzung zur Umwandlung von mechanischer Energie (Wasserenergie) in elektrische Energie sowie als Informationsort der Historie möglich ist. Immerhin ist Neumühle die älteste der einst fünf Mühlen im Bereich der Mühlpforte. Hinsichtlich der Nutzung erneuerbaren Energien schlagen Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zu prüfen, welche Dach- und Fassadenflächen sich für das Anbringen von Sonnenkraftanlagen eignen und sich eine öffentliche Förderung möglich gestaltet. Gleiches gilt der massiven Förderung von Fassaden- und Dachbegrünungen.
Für Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist es wichtig, dass neben der Hauptachse des Biotop- und Grünverbundes sowie der für Frisch- und Kaltluft in der Aue der Saale derartige Verbünde im Altstadtgebiet Halles erhalten bleiben und umfassende Erweiterungen erfahren. Daher darf eine umfassende Begrünung der halleschen Marktplätze nicht weiter tabuisiert bleiben.
Dies ist nicht nur aus dem verbesserten städtebaulichen Anblick erforderlich, sondern auch zur Beschattung und Entstehung von Frischlufträumen notwendig. Die Funktion als Lebens- und Rückzugsraum sowie als vielfältige Nahrungsgrundlage – zum Beispiel während der Blütezeit – sind ebenso als wichtig zu betrachten.
Beide Organisationen halten es zudem wichtig und angebrachter hier „Erntewege“ zu errichten und zu betreuen, anstatt Auen und Wiesen mit standortfremden Pflanzen zu bepflanzen. „Erntewege“ in zentralen Bereichen und auf einst versiegelten Flächen errichtet, geben einem vom Grunde nach begrüßenswerten Vorhaben, den richtigen Rahmen und zentralen Standort für eine umfassende Umweltbildung und einer damit verbundenen Betreuung und Nutzung.
Auf Grund der Bedeutung und der Richtigkeit einer wissenschaftlich fundierten Grün- und Freiraumkonzeption in der Altstadt von Halle (Saale) sowie der schrittweisen Einbeziehung und Fortschreibung in den anderen Stadtteilen Halles, halten es die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dringend geboten, rechtzeitig Transparenz zu zeigen und dazu die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiativen einzubeziehen. Dazu gehört die Veröffentlichung des momentanen Entwurfes des sogenannten Grün- und Freiraumkonzeptes Altstadt.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
Ferner rufen beide Organisationen die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.
Wer mehr zu den Aktivitäten von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erfahren möchte kann sich dazu an folgende Anschriften wenden:

Initiative „Pro Baum“ und
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.12.2012

Fotos: Andreas Liste

Bäume pflanzen statt abholzen!

Das ist das Motto unter dem die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum vierzehnten Mal auch am Karfreitag, dem 07.04.2023, aufrufen, um Bäume auf die Ziegelwiese in Halle (Saale) zu pflanzen. Der Treff ist 10.00 Uhr an der Ochsenbrücke zwischen Riveufer und Ziegelwiese in Halle (Saale).

Mit der Aktion möchten beide Organisationen immer wieder ein deutliches Zeichen für ein umfassendes mehr, statt weniger Gehölze setzen, welche eine große ökologische und landschaftsgestaltende Funktion besitzen.

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.

Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei. In der Praxis zeigt sich das mangelnde Schutzverständnis u.a. in den Massenfällungen am Saaleufer am Holzplatz/Pulverweiden, zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Straße, in der Beesener Straße, im und am Gelände des früheren Gesundbrunnenbades, in der Delitzscher Straße, im Gelände des Sitzes der Leopoldina, in der Berliner Straße, in der Otto-Stomps-Straße, Fiete-Schulze-Straße, am Steintor, am Gimritzer Damm, in der Heideallee, auf der Peißnitzinsel, auf der Rabeninsel, in der Dölauer Heide und im „Trothaer Wäldchen“ sowie nicht zuletzt auch auf der Ziegelwiese. Nunmehr sind z.B. weitere Baumbestände in anderen Teilen der Heideallee, am Riveufer, in der Bernburger Straße und am Universitätsring massiv bedroht.

In Vorbereitung der Aktion rufen die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die hallesche Bevölkerung zur massiven Mitwirkung auf. Dazu können organisatorische und finanzielle Hilfe beitragen.

Wer finanziell Unterstützung leisten möchte, -z.B. zum Kauf von Bäumen- kann dies unter folgender Bankverbindung des AHA tun:

  • Konto: 380 302 257 oder BIC: NOLADE21HAL
  • Bankleitzahl: 800 537 62 oder IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
  • Saalesparkasse
  • Verwendungszweck „Bäume“

Darüber hinaus können Interessenten auch organisatorisch mitwirken und sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder

zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/200 27 46

Internet: https://www.web-conzept-mn.de/

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Halle (Saale), den 16.12.2022 Andreas Liste

Vorsitzender

Das Neue Jahr im Hakel begrüßen

Zum Schutz und Erhalt des ca. 1.400 ha großen Naturschutzgebietes und europäischen Vogelschutzgebietes Hakel mit seiner großen Artenvielfalt an Fauna und Flora gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ein umfassendes Maßnahmepaket anzugehen. An erster Stelle gehört die Beendigung der forstwirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören. Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten. Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des AHA gehört ebenfalls dazu, auch die Mäusebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen.

Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem AHA Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten eines angrenzenden Naturschutzgebietes und Europäischen Vogelschutzgebietes unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen.

Ferner verfolgt der AHA mit Unverständnis die Schweinemast in Cochstedt auszubauen und somit die Region mit aus der Sicht des Tierschutzes sehr bedenklichen Stallanlagen, die Luft-, Boden- und Wasserqualität im unmittelbar an den Hakel angrenzenden Gebieten nachhaltig zu schädigen.

Darüber hinaus sieht der AHA auch großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine gilt es unbedingt die Biotopverbundräume zu stabilisieren. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.

Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.

Der AHA vertritt ferner die Auffassung, dass das Naturschutzgebiet (NSG) Hakel nur nachhaltig seiner Schutzfunktion nachkommen kann, wenn er seine ökologische und landschaftliche Funktion weit in das Umland ausdehnen kann. Als entsprechender Raum ist auf jeden Fall Gebiet zwischen Bode, Selke, Wipper und Eine zu betrachten.

So lassen sich u.a. die Bestände von Greifvögeln und Eulen langfristig gesehen nicht nur stabilisieren, sondern auch wieder erhöhen. Vielfältige Landschafts- und Naturraumstrukturen, welche u.a. in enger Verbindung mit dem Bestand von ausreichend vorhandenen Beutetieren zu sehen sind, tragen entscheidend dazu bei.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt daher verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.

Zu diesen Aktivitäten gehören u.a. das Entwickeln einer FFH-tauglichen NSG-Verordnung mit einer aktuellen Schutz- und Entwicklungskonzeption, die Konzipierung eines Naturerkenntnispfades mit Erweiterungspotenzial zu Bode, Selke, Eine und Wipper sowie regelmäßige Hakelexkursionen.

Als erster Schritt im Jahre 2022 dahin gehend dient die ca. zweistündige Neujahreswanderung zum NSG Hakel am Samstag, den 07.01.2023, welche unter der Überschrift „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ steht und zu der der AHA aufruft.

Treff: 10.00 Uhr in Heteborn, Hakelstraße am Waldrand

Bei Interesse sich für den Schutz und Erhalt des NSG Hakel einzusetzen zu wollen, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Ortsgruppe Gatersleben

Schmiedestraße 1

06466 Gatersleben

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Internet: https://www.web-conzept-mn.de/

Andreas Liste

Vorsitzender

Halle (Saale), den 16.12.2022

AHA hält Freiraum für Spree und ihrer Nebengewässer sowie eine naturnahe Entwicklung für dringend geboten!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), ein ehrenamtlicher und gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzverein, welcher in den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg, in den Freistaaten Sachsen und Thüringen, aber auch in den Ländern Brandenburg und Berlin seine Aktivitäten entfaltet, verfolgt seit vielen Jahren mit großer Aufmerksamkeit und Sorge sowie mit ebenso großem Interesse die Diskussion um den Spreeabschnitt zwischen der Eisenbrücke und Michaelbrücke im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Das eher als „Mediaspree“ bekannte Vorhaben von Unternehmen die offenen Bereiche der Spree zu verbauen hat zurecht umfassenden Widerstand hervorgerufen, wie ja das Abstimmungsergebnis von 87 % gegen das Vorhaben „Mediaspree“ bei dem Bürgerentscheid im Juli 2008, aufzeigt.

Der AHA betrachtet dabei weiterhin mit großem Unverständnis und Sorge wie man hier mit dem nun dokumentierten Bürgerwillen umgegangen ist und hält es daher für weiterhin dringend geboten das Ergebnis des Bürgerentscheides vom 13.07.2008 nun endlich umzusetzen und Profitinteressen Einzelner dafür zurückzustellen.

In östlicher Richtung bestehen nun weitere Planungen zu Verbauungen am Ufer der Spree. Dazu hatte das Bezirksamt Berlin-Lichtenberg am 05.03.2019 Bebauungsplanentwurf XVII-4 “Ostkreuz” beschlossen und der Bezirksverordnetenversammlung vorgelegt, welche nun am 16.05.2019 über dem Planungsentwurf entscheiden sollte.

Am 29.05.2019 hatte nun die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in einer Sondersitzung, an welcher laut Sitzungsprotokoll 49 Bezirksverordnete anwesend waren, mehrheitlich den Bebauungsplanentwurf XVII-4 “Ostkreuz” angenommen.

Das Sitzungsprotokoll führt zum Abstimmungsergebnis aus, Zitat: „mehrheitlich gegen zwei Stimmen der Bezirksverordneten von Bündnis 90/Die Grünen, eine Stimme einer fraktionslosen Bezirksverordneten und zwei Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. sowie zwei Stimmenthaltungen zugestimmt.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verurteilt entschieden diese Entscheidung und fordert das Land Berlin auf diese Entscheidung zu stoppen.

Eigentlich müsste schon zu bedenken geben, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende

Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:

Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom Oktober 2022- eine Fläche von 19.200,00 ha = 192,00 km².

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es daher für notwendig von einer zusätzlichen Verbauung der bestehenden und potentiellen Natur- und Grünbereiche Abstand zu nehmen und stattdessen die vollständige Beräumung der Rummelsburger Bucht von Altlasten anzugehen sowie wissenschaftliche Konzeptionen zur Renaturierung von Ruschegraben und Marzahn-Hohenschönhausener Grenzgraben (MHG) zu erstellen und öffentlich zu diskutieren.

Nach weiterbestehender Auffassung des AHA gilt es zudem auch diesen Spreeabschnitt weitgehend seine räumliche Offenheit behalten, um eine weitere sukzessive Entwicklung von Grünraum zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um vereinzelte Grünräume, als Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten, Raum eines sanften Tourismus für die Bevölkerung und ihren Gästen sowie als Entstehungs- und Ventilationsraum für Kalt- und Frischluft nicht nur zu erhalten, sondern noch weiter entwickeln zu lassen. Darüber hinaus trägt Grün zur umfassenden Auflockerung eines oft stark und umfassend verbauten Stadtraumes bei. Nach Meinung des AHA sollte sogar eine Prüfung dahingehend erfolgen, inwieweit eine weitere Aufweitung und Vernetzung bestehender Grünbereiche zu zusammenhängenden Grünräumen entlang des 44,00 km langen Spreeabschnittes in der deutschen Hauptstadt möglich ist. Dazu bieten zum Beispiel die Mündungsbereiche von Erpe/Neuhagener Fließ, Wuhle und Panke sehr gute Ansätze und Möglichkeiten, um die Biotop- und Grünverbünde in das Stadtgebiet und bis in das Land Brandenburg hineinzuführen sowie räumlich und strukturell auszuweiten.

Ferner könnte so eine dringend notwendige Entsiegelung von Uferbereichen der Spree stattfinden, um das Nebengewässer der Havel im Einzugsbereich der 1.091,47 km langen Elbe ökologisch und auch touristisch durchgängiger zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch der Bereich des Zentrums, beispielsweise vom Areal des Alexanderplatzes bis zum Hauptbahnhof, kein Tabu darstellen. Angesichts der Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) der EU im gewissen Sinne fachlich und rechtlich gesehen auch eine Verpflichtung.

Der AHA verweist zwar auf die gegenwärtige weitgehende verschärften Wasserarmut der Spree in Folge der nunmehr ausbleibenden Abpumpungen von Grundwässern der jetzt endlich stillgelegten Braunkohletagebauen aus dem 2.500 km² großem Lausitzer Gebiet und der noch anhaltenden, langwierigen Wiedereinpegelung der jahrzehntelangen abgesenkten Grundwasserspiegel, was aber nach Abschluss des hydrologischen Veränderungsprozesses in einigen Jahrzehnten, eine nachhaltige Veränderung des Wasserregimes zur Folge haben wird. Trotz der extremen Trockenheit in den Frühjahr- und Sommermonaten der Jahre 2018 bis 2022, kann das eine erfreuliche Mehrung der Wassermengen der Spree bedeuten und womöglich perspektivisch auch zu Hochwassersituationen führen. Dafür benötigt man dann jedoch auch Retentionsflächen in der nunmehr verbauten innerstädtischen Berliner Spreeaue. Was liegt da näher, dass es gilt unverbaute Spreeabschnitte nicht Beton, Asphalt und Stahl zu opfern, sondern stattdessen nicht nur zu erhalten, sondern eher noch räumlich auszuweiten. In dem Zusammenhang erscheint es sinnvoll zu sein, die gegenwärtig stattfindende sukzessive Entwicklung der Uferbegrünung noch weiter zu entwickeln und weiteren Raum zu geben sowie durch einen, unversiegelten geschickt geführten Uferweg nicht zu beeinträchtigen.

Der AHA weist ferner darauf hin, dass alle Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der Spree keinesfalls eine rein Berliner Angelegenheit darstellen, sondern in einer Gesamtentwicklung im 148.268 km² großem Elbeeinzugsgebiet zu sehen ist. Die insgesamt 382 km lange Spree mit einem Einzugsgebiet im Umfang von 10.100 km², ist als Nebengewässer der 325 km langen Havel, mit einem Einzugsgebiet von 24.100 km2, somit Bestandteil dieses gesamten Gebietes.

Dazu gehört neben der weitläufigen Wasserarmut auch die bergbaulich verursachte Verockerung der Spree. Damit eng verbunden ist eine mögliche Verschlechterung der Wasserqualität –besonders an heißen Sommertagen-, da kein ausreichender Sauerstoffeintrag erfolgen kann. Dabei ist flächendeckender Sauerstoffeintrag notwendig, um der Verockerung entgegenwirken zu können. Im Rahmen der Oxidation von Eisen bei Kontakt zu Wasser zu Eisenhydroxid kommt es zu einer umfassenden Sauerstoffzehrung und Versauerung durch Abgabe eines Protons. Darüber hinaus sorgen Bakterien beim Abbau von Eisensulfid, auch als Pyrit bekannt, zum weiteren Sauerstoffabbau und Bildung von Schwefelsäure. Neben dem fehlenden Sauerstoff im Gewässer beeinträchtigen geringer Lichteintrag und Verklebungen den Wasserpflanzenbestand, was wiederum zu einer Erschwerung der Laichmöglichkeiten für Fische beitragen könnte. Bei Auftreten von Sauerstoffmangel besteht die Möglichkeit, dass durch Reduktionen des Eisenhydroxids, die Mikroorganismen sich Sauerstoff zum Leben abspalten, das reduzierte Eisen, wenn es in die Kiemen der Fische gelangt zur Erstickung der Tiere führen kann. Darüber hin-aus besteht mit der Versauerung der Böden die vermehrte Gefahr der Freisetzung von Schwermetallen.

Nach Auffassung des AHA sind hier ganz besonders die Bergbauunternehmen gefordert entsprechend aktiv zu sein.

Dabei kann die Spree mit ihren weitläufig ökologisch bedeutsamen Auen- und Flusslandschaften im Freistaat Sachsen sowie in den Ländern Brandenburg und Berlin einen bedeutsamen Biotop- und Grünverbundraum darstellen. Daher sind auch diese drei Länder massiv gefordert sich für den Schutz, den Erhalt und die naturnahere bis naturnahe Entwicklung einzusetzen. Gerade in Berlin bestehen da noch umfassende Reserven, wozu die Freihaltung und Freilegung von Verbauung und Versiegelung in der Fluss- und Auenlandschaft der Spree gehören

In dem Blickfeld betrachtet, gilt es einen vollkommen neuen Umgang mit der Berliner Spree, ihrer Auen, ihrer Nebengewässer sowie der damit verbundenen Fragen wie Ökologie, Wohn- und Erholungsqualität sowie nachhaltiges Wirtschaften zu entwickeln.

Hinsichtlich des 16,5 Kilometer langen Spreenebenflusses Wuhle, welche in der Gemeinde Ahrensfelde auf der Barnimhochfläche entspringt und bei Spindlersfeld in die Spree mündet, verweist der AHA darauf, dass es gilt an die Renaturierungsmaßnahmen auf einer Länge von 12,00 km in den Jahren 2006 bis 2008 anzuknüpfen. Im Vergleich zu dem vorherigen naturferneren Zustand des Flusses hat es umfassende Verbesserungen gegeben. Eigene Betrachtungen von heutigen AHA-Mitgliedern aus den Jahren 1986/1987 zu den Exkursionen im August 2007 und am 03.07.2010 zeigen das auf.

Die nachfolgende kurze Lagebeschreibung von Prof. Dr.-Ing. Heiko Sieker beschreibt die Wuhle mit am deutlichsten auf den Punkt gebracht, Zitat:

Die Wuhle entspringt in der Gemeinde Ahrensfelde auf der Barnimhochfläche. Wie die benachbarten Flüsse Panke und Erpe fließt sie in einer eiszeitlichen Rinne in nord-südlicher Richtung durch das Stadtgebiet von Berlin um dann in die Spree zu münden. Die Länge beträgt 16,5 Kilometer, das Einzugsgebiet ist ca. 120 km² groß.

Früher wurde über die sogenannte Neue Wuhle der Ablauf der Kläranlage Falkenberg abgeleitet. Seit der Stilllegung des Klärwerks im Jahr 2003 sind die Abflüsse wieder auf das natürliche Maß zurückgegangen. Allerdings bleibt der starke Einfluss der Urbanisierung (Versiegelung) bestehen.

Wie an der Erpe sind auch an der Wuhle die Abflüsse in den Sommermonaten 2015/2016 stark zurückgegangen. In Teilbereichen kam es zum Austrocknen des Gewässers.“, Zitat Ende

https://www.sieker.de/fachinformationen/wasserhaushalt/trockenheitsprobleme/article/wuhle-in-marzahn-566.html

Die bereits offenbar im Jahr 2016 erfolgten Veröffentlichung aufgezeigten Wasserprobleme haben sich in Folge der Trocken- und Sommerhitzejahre 2018 bis 2022 deutlich verschärft. Hier erscheint es dringend geboten wissenschaftlich fundierte Überlegungen anzustellen, wie man dem flächendeckenden Problem begegnen kann.

Insbesondere im Jahr 2018 waren extrem niedrige Niederschlagsmengen zu verzeichnen. Laut meteo. plus: 390.40 mm -173.4, Normalwerte:

(563.75) 1901-2000

(557.75) 1961-1990

(553.68) 1971-2000

(576.91) 1981-2010

https://meteo.plus/wetterstatistik-brandenburg-berlin-jahr.php

Der Deutsche Wetterdienst DWD beziffert bezogen auf den Standort der Freien Universität (FU) in Berlin Dahlem für den Messzeitraum vom 01.01.1950 bis 12.12.2022 den niedrigsten Mittelwert mit 359,20 mm im Jahr 2018, während man von einem „normalen“ Mittelwert in Höhe von 589,90 mm ausgeht.

https://www.dwd.de/DE/wetter/wetterundklima_vorort/berlin-brandenburg/berlin_dahlem/_node.html;jsessionid=A82F55943D9C29C5EEABBE8434818E48.live11042#5274423

Von diesen Ausgangssituationen gilt es auszugehen, wenn man die hydrologische Situation der Flusssysteme in Berlin und Brandenburg betrachten möchte. So auch der Wuhle.

Überlegungen gereinigtes Abwasser aus dem Klärwerk Münchehofe überzuleiten klingt im ersten Augenblick sehr interessant, birgt aber die Gefahr der verstärkten Eutrophierung in sich. Das ist eng mit dem Reinigungsgrad des Abwassers und der jeweiligen hydrologischen Situation in der Wuhle gekoppelt. Ähnliches ist zu beachten bei der Einleitung von Niederschlagswasser von versiegelten Flächen.

Für den AHA ist es wichtiger Versiegelungsgrade zu verringern, um den Böden mehr Wasseraufnahme sowie naturnahere Entwicklungen zu ermöglichen, wozu zum Beispiel sukzessiver Gehölzbewuchs zur Beschattung gehört.

Medienberichten zu Folge beziffert man momentan das Vorkommen an Fauna und Flora mit 260 Arten, teils seltener Farn- und Blütenpflanzen sowie 776 Tierarten, wozu 23 geschützte Tierarten zählen. Hier gilt es nicht nur die Arten- und Strukturvielfalt zu erhalten, sondern auch noch weiter zu entwickeln. Ferner ist eine kontinuierliche Erfassung der Fauna und Flora erforderlich.

Darüber hinaus hatte der AHA mit Schreiben vom 06.12.2007 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf die naturnahere Entwicklung durch die Unterstützung der Mäandrierung mit Störsteinen und Störhölzern, Einrichtung von mindestens 10,00 m breiten Gewässerschonstreifen beiderseits der Uferoberkanten als Entwicklungs- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und für den Biotop- und Grünverbund, Rückbau von Sohl- und Uferbefestigungen aller Art, Beräumung und Verhinderung des Neueintrages von Müll und Unrat, Erhalt und Rückgabe von Retentionsflächen, Belassen und Wiederherstellung von unversiegelten Wegen -auch im barrierefreien Interesse von Klein- und Kleinsttieren sowie eines natur- und umweltschonenden Tourismus mit umweltbildenden Aspekten, wozu die Entwicklung und Entstehung eines Naturerkenntnispfades dienen kann, hingewiesen.

Das alles funktioniert nur, wenn der Willen der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen sowie die bestehende bzw. neu geweckte Bereitschaft der Mitwirkung der Bevölkerung zum Tragen kommen. Das kann u.a. in Form von Erfassungen, Exkursionen, Arbeitseinsätzen sowie mit der Mitwirkung an der Entstehung und Entwicklung eines Naturerkenntnispfades geschehen.

Nach Auffassung des AHA bedarf es aber einer umfassenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Spree sowie ihrer Nebengewässer wie zum Beispiel Erpe, Wuhle und Panke.

Der heutige AHA ist bereit, seine nunmehr fast 43 Jahre gesammelten Erfahrungen einzubringen und im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an einer ökologisch orientierten Entwicklung der Spree, ihrer Nebengewässer und ihres Umfeldes mitzuwirken.

Daher beabsichtigt der AHA eine ehrenamtliche Landesgruppe in Berlin zu bilden, welche sich der ebengenannten Thematik annehmen soll.

Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/200 27 46

Internet: https://www.web-conzept-mn.de/

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste

Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.12.2022

Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Am Montag, dem 19.12.2022, findet mit dem 103., das sechste und letzte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2022 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Dazu zählt ganz akut, die vom nunmehr suspendierten Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am 12.07.2013 veranlassten, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, genehmigten und nunmehr im Eilverfahren erst einmal vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen- Anhalt in Magdeburg gestoppten Abholzungs- und Baumaßnahmen für einen neuen Deich zwischen Gimritzer Damm und Wilder Saale zu thematisieren. Dabei gilt es mit Sorge die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vorangetriebenen rechtswidrigen Abholzungen und begonnenen Bauarbeiten für den obengenannten Deich zu betrachten. Ferner ist vorgesehen, in Anknüpfung an die gemeinsamen Protestexkursionen von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 29.09.2015 und der Exkursion am 02.02.2019 zum Hufeisensee sowie am 21.10.2015 und 31.10.2016 zum Gimritzer Damm und der Heideallee weitere Aktivitäten auszuloten. Insbesondere im Hinblick auf die nunmehr umgesetzten Massenabholzungen und abgeschlossenen Straßenbauarbeiten zur Ausweitung des Gimritzer Dammes und von Teilen der Heideallee. Ebenso zählt die umgesetzte überdimensionale Wohnbebauung der GWG im Bereich des Geländes des nunmehr beseitigten Heideschlösschens in Halle – Dölau und der massiven Zerstörungen des Gehölzbestandes vor Ort sowie des Biotop- und Grünverbundes zwischen Dölauer Heide, Hechtgrabenaue und Umland dazu. Hier gilt es mit der Bürgerinitiative zusammen zu wirken. Auch hier erfolgten massive Abholzungen und Bauarbeiten. Darüber hinaus stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar. In dem Blickwinkel betrachtet trifft das auch auf das angrenzende Gelände des früheren Schlachthofes zu. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatten bereits mehrfach ihre sehr große Sorge bezüglich der abgeschlossenen Umsetzung der Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes sowie der bereits erfolgten massiven Bauarbeiten zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel ausgedrückt. Mit den Baumaßnahmen gingen massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So hat man den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, komplett zerstört. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle- Saale-Schleife ist ebenfalls massiv der Säge zum Opfer gefallen.

Ebenso akut ist das Thema der flächendeckenden, massiven Massenabholzungen im Gesamtgebiet der Stadt Halle (Saale), z.B. in den Klausbergen, am Steintor, in Halle – Neustadt, in der Kirchnerstraße und im Bereich der Freiimfelder Straße. Weitere Themenschwerpunkte bilden u.a. die Folgen der Abholzungen und Bauarbeiten am Steintor und im Böllberger Weg sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen und im Pestalozzipark, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, Aktivitäten im Medizinerviertel, in der Landsberger Straße, zur Zukunft des Geländes vom einstigen GRAVO-Druck am Reileck und im Gelände des früheren Schlachthofes, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen sowie die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in der Stadt Halle (Saale).

Als Thema steht ebenfalls der zerstörerische Umgang der Deutschen Bahn und der Stadt Halle (Saale) mit dem Trothaer Wäldchen, wo bereits zahlreiche Ringelungen von Robinien und Abholzungen stattgefunden haben.

Ebenfalls im Fokus stehen die angedachten Massenabholzungen im ca. 91 ha großen Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem Bestandteil des EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und des nach der europäischen Fauna-Flora- Habitat (FFH) – Richtlinie geschützten Gebietes „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ ist. Hier gilt es schnellstmöglich eine Position zur naturnahen Entwicklung des Gebietes und zur Unterlassung dieser massiven Eingriffe zu erarbeiten.

In dem Zusammenhang gilt es weiter die gemeinsam mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Mittwoch, den 26.08.2020 durchgeführte Fahrradprotestexkursion zur Rabeninsel auszuwerten.

Darüber hinaus ist vorgesehen, die Bedrohung der großen Rosskastanie auf dem Grundstück zwischen Mansfelder Straße, Tuchrähmen und Packhofgasse zu thematisieren. Mit fortgesetzter sehr großer Sorge verfolgen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die weitgehend bisher der Öffentlichkeit entzogenen Planungen zur Umsetzung der Stufe 3 des Straßenbahnbahnprogramms in Halle-Giebichenstein. Diese Planungen, welche offensichtlich schon seit dem Jahr 2011 überwiegend in Hinterzimmern der Stadt Halle (Saale) und der Stadtwerke Halle GmbH ablaufen, bezwecken umfassende Veränderungen in der Straßenbahnführung in der Bernburger Straße, am Reileck, in der Richard-Wagner-Straße, am bzw. durch den Rosa- Luxemburg-Platz, in der Triftstraße, in der Großen Brunnenstraße sowie im Kreuzungsbereich Burgstraße, Seebener Straße und Fährstraße. Dabei drohen offensichtlich massive Umbauten, welche mit Zerstörungen in den Grünbereichen und Gehölzbeständen sowie in der Bausubstanz Giebichensteins einhergehen sollen.

Diese Planungen gilt es zu werten und über geeignete Aktionen zu planen, um den Erhalt und Schutz des Gehölz- und Parkbestandes in den Bereichen einzufordern.

Als Beratungsthema ist ferner der geplante „Baubeschluss Freiflächengestaltung Universitätsring“ vorgesehen, welcher die Fällung von mindestens 17 Bäumen beinhaltet und eine Fällung von mindestens 11 Bäumen umgesetzt hat.

Ferner gilt es die Folgen der massiven Wegebauarbeiten im Naturschutzgebiet Peißnitznordspitze und an der Halle-Saale-Schleife zu thematisieren, welche mit umfassenden Beschädigungen und Zerstörungen am Auenwald einhergingen.

Auf der Tagesordnung stehen zudem die skandalösen Überlegungen zu einer massiven Bebauung des ca. 1 ha großen Rossplatzes in Halle (Saale) berichten. Dabei nimmt ein angedachter 39,00 Meter langer x 26,00 Meter breiter = 1.014 m² = 0,101 ha großer Turnhallenneubau bereits etwa 1 % des grünen Bereiches ein. Da sind die Angaben für einen gewünschten Zirkusbau gar nicht enthalten.

Dazu passt ebenfalls der erneute Versuch der Stadt Halle (Saale) am Riveufer Massenabholzungen vorzunehmen. Ein nunmehriger Baubeschluss soll die Fällung von 29 Bäumen beinhalten.

Ebenso skandalös und unverantwortlich ist der von Evangelischem Kirchenkreis und der evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland finanzierte und so zu verantwortende begonnene Neubau einer Grundschule mit einer Kapazität für 300 Schülerinnen und Schüler, welche im Jahr 2023 fertiggestellt sein soll. Nach der Fällung von 8 großen, landschaftsbestimmenden Silberweiden hatte man dazu Baugelände für den von der evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland beabsichtigten Schulneubau abgesteckt. Dafür stellte die Stadt Halle (Saale) 16.000 m² = 1,6 ha Fläche auf den Weinbergwiesen in Heide-Süd im Hochwassergebiet der Saale, Biotop- und Grünverbund Saale-Dölauer Heide sowie im Frischluftkorridor des Saugrabens zur Verfügung.

Ebenfalls Thema ist die skandalöse erneute Vorlage der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit Datum vom 20.08.2021 einer wortgleichen Variante der am 28.10.2020 abgelehnten Vorlage eines Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 188 Kröllwitz, Wohnbebauung für die Sitzung des halleschen Stadtrates am 29.09.2021.

Ferner gilt es die Massenabholzungen und Schotterungen an den Saaleufern von Peißnitz, Ziegelwiese und Amselgrund zu thematisieren.

Eng damit verbunden steht ebenso die Schaffung von territorialen und thematischen Arbeitsstrukturen der Initiative „Pro Baum“ sowie die Veranstaltungsplanung für das Jahr 2023 auf der Tagesordnung.

Darüber hinaus ist die angedachte Förderung der Fassadenbegrünung in der Stadt Halle (Saale) durch Politik und Verwaltung ein sehr wichtiges Beratungsthema.

Das Treffen der Initiative „Pro Baum“ am 19.12.2022 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Andreas Liste

vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 16.12.2022

AHA hält besonderen Schutz der Landschaften im Nordwesten und Norden Halles für dringend notwendig!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führte am Samstag, dem 03.12.2022, eine ca. fünfstündige Exkursion zu Beginn des Winters in Halles Nordwesten und Norden zum Amselgrund/Kreuzer Teiche, zu den Brandbergen, zum Hechtgraben, zur Kiesgrube Kröllwitz, zum Saalwerder, zum Ochsenberg und zum Park der früheren Papierfabrik Kröllwitz durch. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der AHA seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser vielfältigen, bedeutsamen und besonders schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteile im Nordwesten und Norden der Stadt Halle (Saale) vorzustellen und zu erläutern.

Bereits zu Beginn nahmen die die Anwesenden den Saaleabschnitt im Bereich der Saale und der Wilden Saale mit Blick auf das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze. Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.

Wie immer wieder dargelegt und bekräftigt besteht bekanntlich die dringende Notwendigkeit Natur und innerstädtisches Grün so unberührt wie möglich entwickeln zu lassen. Dazu zählt nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) insbesondere auch die Fluss- und Auenlandschaft der Saale im zentralen Stadtgebiet von Halle (Saale). Diese Natur- und Landschaftsbestandteile fungieren als Rückzugs- und Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Biotop- und Grünverbund, als Kalt- und Frischluftkorridore sowie nicht zuletzt als Retentionsfläche des Flusses. Moderne und nachhaltige Stadtplanung berücksichtigt genau diese Herangehensweise und beinhaltet richtigerweise eher die Erweiterung und Vernetzung von verschiedenen und gleichartigen Natur- und Grünräumen.

Dazu zählen ganz besonders Landschaft und Natur im Bereich des Amselgrundes und des ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze sowie die angrenzenden Bereiche von Saale/Wilder Saale. Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.

So ist es aus Sicht des AHA bereits unverantwortlich, den von seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR im Jahr 1983 massiv mit erwirktem Verbot des Befahrens der Wilden Saale wieder zu kippen. Die Wilde Saale hat sich im Rahmen der Schutzmaßnahmen seit dem Jahr 1983 zu einem sehr wichtigen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum entwickelt. Hier brüten z.B. Eisvögel, vereinzelt auch Beutelmeise und überwintern Gänsesäger und zahlreiche Entenarten. In letzter Zeit taucht auch der besonders geschützte Biber auf und lebt bekanntlich der Eremit. Ferner tangiert die fast unverbaut gebliebene und sich streckenweise sehr naturnah entwickelte Wilde Saale das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze.

Alles Gründe, welche die Öffnung der Wilden Saale für Bootsverkehr aller Art, somit auch für Paddler, ausschließen muss, wenn man sich fachlich korrekt verhält und zudem nach Recht und Gesetz handelt!

Die bereits durchgeführten Asphaltierungen von Wegen bis an das NSG Peißnitznordspitze heran und die durchgeführten Holzungsarbeiten an den Ufern der gesamten Peißnitzinsel haben zu unverantwortlichen Eingriffen geführt. Mit der unverantwortlichen Freigabe der Wilden Saale im Sommer 2018 für den Bootsverkehr, besteht die Gefahr weiterer baulicher und forstlicher Eingriffe in das äußerst vielfältige und sensible, arten- und strukturreiche Auengebiet. Die Gefahr massiver Holzungen und der Beseitigung einer sehr wichtigen Kies- und Sandbank in Höhe des Gimritzer Parks und des Sandangers sind keinesfalls gebannt. Diese Maßnahmen fänden dann jedes Jahr Neuauflage, um die Wilde Saale schiffbar zu halten. Dann ist es nur die Frage der Zeit, wann das erste Motorboot den Flussteil befährt.

Nach Auffassung des AHA sieht das Ganze ferner danach aus, die Paddler in die Nebenarme „abzuschieben“, um den schnellen und langsamen Motorbooten auf den Saalehauptarmen den freien Raum zu überlassen. Die gegenwärtigen Abgas- und Lärmbelästigungen, einhergehend mit massivem Wellenschlag, tragen schon jetzt zu massiven Störungen im Landschaftsschutzgebiet und an dem NSG bei.

Alles zusammen genommen führt unweigerlich zu massiven Störungen bis Zerstörungen von wertvollen Natur- und Landschaftsräumen. Darüber hinaus haben sie massive Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes zur Folge.

Daher fordert der AHA eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.

Ferner betrachtet der AHA seine Presseerklärung vom 15.10.2017 als Anzeige gegen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung gegenüber der EU-Kommission und der zuständigen Staatsanwaltschaft, da die bisherigen Asphaltierungen und der zu erwartenden massiven Zerstörungen im Gehölz- und Flussbereich der Wilden Saale in und am FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ im Zuge der geplanten Schiffbarmachung seit dem Jahr 2018 zu flächendeckenden und umfassenden Beeinträchtigungen und Verschlechterungen des Schutzgebietes führten bzw. führen. Bisher haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung auf die massiven öffentlichen Mahnungen des AHA mit kompletter Ignoranz reagiert. Von daher gilt es unverzüglich dem frevelhaften Agieren in der Stadt Halle (Saale) Einhalt zu gebieten! Dazu gehört auch der vollständige Rückbau der Asphaltierungen auf den Wegen der Peißnitzinsel und Stopp weiterer Wegeausbaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze und somit auch im FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“. Ferner gilt es die Sperrung der Wilden Saale sofort wiederherzustellen.

Nunmehr hat die die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) entgegen jeglicher fachlichen und grundsätzlichen Vernunft sowie unter Ignoranz vielfältiger Proteste aus der Bevölkerung heraus, den Wegebau und die damit verbundene Schotterung durchgeführt. Zuvor hat man massiv 40 Jahre alte Sukzession zerstört, indem man offenbar einen vom Landschaftsarchitekturbüro Haselbach entwickelten Maßnahme-Übersichtsplan vom 15.06.2020 zu Grund legt, welcher auf den gesamten Restauenwald verteilt sechs „Aufforstungsflächen zur Kompensation von Eingriffen gemäß Genehmigung“ beinhaltet. Dabei hat man insgesamt eine Fläche von 1.200 m² = 0,12 ha veranschlagt. Im Verhältnis auf die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes im Umfang von 10 ha sind somit alleine diesen Zerstörungen von sukzessiven Auenwaldbereichen 12 % der Gesamtfläche des Naturschutzgebietes zum Opfer gefallen. Die Schädigungen bzw. Zerstörungen der Strauch- und Feldschicht sind deutlich erkennbar. Die Herangehensweise erinnert sehr stark an den Vernichtungsfeldzug im „Trothaer Wäldchen“ und die noch existenten Pläne für die naturgeschützte Rabeninsel.

Schon die Überschrift des Wegebauvorhabens Fluthilfemaßnahme – „FHM Nr. 190 Nordspitze Peißnitz Wiederherstellung Rundweg“ ist vollkommen irreführend und überhaupt nichtzutreffend. So entsteht der falsche Eindruck als gäbe es keinen Rundweg mehr. Das ist eine vollkommen falsche Darstellung. Der Rundweg ist bestens existent und findet reichlich Anklang. Medienberichten zu Folge nimmt die Stadt Halle (Saale) für diese zerstörerischen Eingriffe im ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitz Nordspitze und Bestandteil des FFH-Gebietes „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ rund 230.000 Euro in die Hand, um standortfremdes Material zu verbauen und so insbesondere die Wurzelbereiche der ohnehin von der jahrelangen Trockenheit und Sommerhitze gebeutelten wegnahen Großbäume wie bis ca. 300 Jahre Stieleichen zu schädigen. Ferner gehen mit den Bauarbeiten u.a. die Beseitigung von mehrjährigen sukzessiven Beständen von Stieleichen sowie von Kraut- und Staudensaumen einher. Darüber hinaus erschweren solche Wege die Querung durch Klein- und Kleinsttiere. Worin da ein naturnaher Ausbau zu sehen sein soll, bleibt das Geheimnis des zuständigen Beigeordneten Halles für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf. Offenbar haben ein Teil der halleschen Stadträte und der Verwaltung noch immer nicht begriffen, dass es sich um einen der arten- und strukturreichsten Auenwälder im Stadtgebiet von Halle (Saale) handelt und nicht um eine Parkanlage. Außerdem sorgen insbesondere Hochwasser für eine Beseitigung dieser standortfremden Wege und zur Verteilung des Schottermaterials im Auenwald.

Zu der Vorgehens- und Herangehensweise passt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die Anfang Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), welche somit die damit verbundenen Mitwirkungs- und Klagerechte erhalten hat, überhaupt nicht beteiligt hat.

Auf Grund der obengenannten Darlegungen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den sofortigen und unwiderruflichen Stopp der begonnen ökologisch katastrophalen Baumaßnahmen, welche mit einer unsachgemäßen Verwendung von Steuermitteln einhergehen würde. Ferner hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) einst bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet.

Der AHA bekräftigt immer wieder sein absolutes Unverständnis aus, dass man den massiven, teilweise für die Ufervegetation zur Wilden Saale zerstörerischen Um- und Ausbau der Talstraße nicht nutzte, um entweder die Straße leicht anzuheben und Durchlässe für Amphibien und Hochwasser zuzulassen oder dies zu mindestens für Amphibien mit Röhren zu ermöglichen. Dabei ist den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale), aber auch den Aufsichtsbehörden, bekannt, welche ökologische und hydrologische Bedeutung dieser Teil der Saaleaue besitzt. Abgesehen davon, dass man diesen Umbau ohne öffentliche Beteiligung begonnen hatte.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) legt immer wieder dar, dass bekanntlich Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Natur- und Landschaftsräumen der gemäßigten Zonen gehören. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsräume, Hochwasser der Flüsse und Bäche den notwendigen Ausbreitungsraum, tragen zur Steuerung des Wasserhaushaltes bei sowie ermöglichen den Menschen Erholung und Entspannung.

Diese vielfältigen Funktionen von Auen entlang von Flüssen und Bächen bedürfen nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) besonderer und umfassender Maßnahmen zum Schutz und Erhalt sowie zur Betreuung und Entwicklung. Dafür sich einsetzen sieht der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA als seine vorrangige Aufgabe an.

Aus dem Grund verfolgt der AHA weiterhin und verstärkt mit großer Sorge, die seit Anfang August 2021 erfolgten Abholzungen und darauffolgenden Verschotterungen mit Porphyrsteinen. Bereits die wiederholten Massenabholzungen von sukzessiven Gehölzbeständen entlang der Saale haben massiven Schaden angerichtet. Dabei greift man massiv in einen sich naturnaher entwickelnden Saumstreifen aus Gehölzen, Gräsern und Stauden ein. Der Säge fielen bisher u.a. Flatterulmen, Silberweiden, Mirabellen und Eschenahorn zum Opfer. In seinen Presseerklärungen vom 05.08.2021, 31.08.2021 und 30.09.2021 forderte der AHA, diese skandalösen, naturzerstörenden Abholzungen sofort und unwiderruflich einzustellen bzw. zu beenden. Nun ist seit dem 27.08.2021 festzustellen, dass man das Saaleufer an Peißnitzinsel und Ziegelwiese mit Porphyrsteinen zuschüttet, um entgegen jeglicher Vernunft den Fluss an einer möglichen naturnaheren Entwicklung zu behindern. Dazu gehört u.a. die sukzessive, arten- und strukturreiche Gehölz- und Staudenentwicklung an den Ufern.

Offenbar liegt dem Frevel zuletzt entscheidend in dem im Rahmen des einstimmig gefassten Beschluss des halleschen Stadtrates vom 29.05.2019 zum „Verzicht auf Variantenbeschluss für Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung“ sowie der im nichtöffentlichen Teil des halleschen Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben am 20.11.2020 gefasste „Vergabebeschluss: FB 66-B-2020-019 – Stadt Halle (Saale) – 198 HW Uferbefestigung – Uferbefestigung der Saale“

Diese Beschlüsse beinhalten keine Begutachtung der Tatsache, dass Teile des Verbauungsgebietes Bestandteil zu den Naturschutzgebieten „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ gehören. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ davon betroffen. Ferner hat man in das Landschaftsschutzgebiet „Saale“ eingegriffen.

In der Beschlussvorlage für den halleschen Stadtrat vom 04.03.2019 ist unter Punkt 1.4 folgendes vermerkt, Zitat: „Die Ergebnisse der Gewässermessungen zeigen, dass entlang der erfassten Messbereiche ca. 18.000 m2 schadhafte Schüttung vorhanden sind.“, Zitat Ende. Die Anlage „Regelquerschnitt“ beziffert die Breite der Schüttung auf 2,00 m und die Breite auf 0,4 m Dicke. Offensichtlich möchten die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) 1,8 ha Saaleufer verbauen.

Den halleschen Stadträten sowie der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) kommt überhaupt nicht der Gedanke, dass Steinschüttungen in keiner Weise dem Naturell des Flusses Saale und ihrer Aue entsprechen. Die immer wieder dargestellte Behauptung, dass es sich nur um Unterhaltungsmaßnahme handelt ist fachlich und sachlich daher nicht haltbar. Noch dazu der damalige Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR nach langen und zähen Beratungen mit der Wasserwirtschaftsdirektion Saale-Werra und dem Rat des Bezirkes Halle in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts erreicht hatte, dass solche Abholzungen und Steinschüttungen stattfinden. Zudem erfordern die obengenannten Schutzkategorien, dass neue Prüfungen nach EU- und Nationalrecht zu erfolgen haben.

Die nunmehrigen Maßnahmen haben zur Beschädigung bis Zerstörung auentypischer Ufervegetation mit Unterschlüpfen und Brutmöglichkeiten für Wasservögel, dem Eisvogel, Amphibien, Spinnen und Insekten geführt.

Nicht nur Teile der Auen mit ihren Tier- und Pflanzenbeständen hat man zerstört bzw. beeinträchtigt, sondern wertvolles, in umwelt- landschafts- und naturzerstörenden Steinbrüchen gebrochenes Gestein für solchen Frevel vergeudet. Ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Rohstoffen sieht deutlich anders aus.

Ferner schreckt die umwelt-, landschafts- und naturfeindlich agierenden Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) nicht dafür zurück, damit zudem Biotop- und Grünverbünde unter Einbeziehung der Naturschutzgebiete „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ sind. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“, welche sich in enger Korrelation mit geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge befinden, zu stören.

Unverständlich für den AHA erscheint auch, dass sich das Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg, welches in die Behördenstruktur der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für digitale Infrastruktur eingebunden ist, bisher nicht zum Thema geäußert hat.

Nach Auffassung des AHA zeugt die Presseerklärung der Stadt Halle (Saale) vom 04.11.2021 von fortgesetzter fachlicher Inkompetenz und bekräftigt eindeutig die umwelt- und naturfeindliche Politik der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale). Diese von Uneinsichtigkeit geprägte Presseerklärung lässt mit keiner Silbe erkennen, dass man nun offensiv die Bevölkerung mit ihren Vereinen und Initiativen in die Lösung des massiven Problems einbezieht. Wie so oft, bemängelt der AHA auch im konkreten Fall, dass demokratische Beteiligungskultur in der Stadt Halle (Saale) überhaupt nicht stattfindet. Stattdessen betreibt man Hinterzimmerberatungen und Geheimniskrämerei, wie die selektiven Einladungen der halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt, René Rebenstorf zu einer Beratung am 05.11.2021 belegen.

Daher fordert der AHA den Deutschen Bundestag, den Bundesrat sowie die Bundesregierung auf solche Störungen und Zerstörungen von Landschaft, Umwelt und Natur sofort und unwiderruflich einzustellen. Dazu gehört es, dass man endlich Flüsse nicht als Bundeswassserstraße betrachtet, sondern endlich ihre Funktion als sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum und somit als sehr wichtigen Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft anerkennt und das Handeln daran ausrichtet. Dazu bedarf es der Zulassung naturnaher Entwicklungsmöglichkeiten und keiner Abholzungen und Verbauungen.

Darüber hinaus mahnt der AHA erneut und mit Nachdruck bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung von Bund, Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) an, den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft sowie die Befriedigung des Bedürfnisses der Naherholung für alle Bevölkerungsgruppen endlich ernst zu nehmen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen und Aufgaben nachzukommen sowie unverzüglich diese Zustände zu ändern. Nach Auffassung des AHA ist eine Fortsetzung dieser Entwicklung nicht mehr tolerierbar und bedarf eines entsprechenden Handelns.

In dem Zusammenhang fordert der AHA nicht nur den sofortigen Stopp der Zerstörungsarbeiten auf Kosten der Steuerzahler, sondern den unverzüglichen Rückbau der Steinschüttungen. Ferner gilt es ernsthaft Regressforderungen gegenüber den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zu prüfen. Außerdem hält es der AHA für dringend erforderlich, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Halle die strafrechtliche Relevanz untersucht und ggf. Anklage gegen die Verantwortlichen erhebt.

Als nächste Station der Rundexkursion zu Fuß nahmen die Anwesenden den 15,2 ha großen Geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche in Augenschein. Dieses ökologisch sehr wertvolle Gebiet nördlich der Saale und der halleschen Talstraße ist von einer Wiese mit Feuchtgebiet, von Schluchtwäldern, von Porphyrhängen mit Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften sowie den drei Kreuzer Teichen geprägt. Seit dem Jahre 1984 vom Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR betreut, legte dieser Ende 1986/Anfang 1987 eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Schutz und zur Entwicklung des Amselgrundes und der Kreuzer Teiche vor. Darauf aufbauend führte der AKUS ab 1987 bis zu seiner Auflösung im Januar 1990 zahlreiche Arbeitseinsätze zur Entschlammung der oberen beiden Kreuzer Teiche durch. Dem waren auch Studentensommer der früheren Pädagogischen Hochschule gewidmet. Die Konzeption und die darauf aufbauenden Arbeitseinsätze fanden mit der Ausweisung des Gebietes als Geschützter Landschaftsbestandteil, der Entschlammung des unteren und größten Kreuzer Teichs, der weitgehenden Wiederbelebung des alten Abflusses über einen kleinen Bach und der damit verbundenen Wiederentstehung eines Feuchtgebietes am Nordrand im Westteil der Wiese im Auftrage der Stadt Halle (Saale) eine würdige Fortsetzung.

Der AHA drückt immer seinen dringenden Wunsch aus, dass die Wiese aus Veranstaltungen aller Art herausgehalten bleibt. Zum letzten halleschen Laternenfest sorgte die sehr große Bühne des MDR mit sehr lautem Konzert am 30.08.2014 zu massiven Schädigungen der Wiese in Folge von Schäden durch Befahren und Massenbetreten der Wiese sowie umfassender Vermüllung aller Art. Derartige Schädigungen und Beeinträchtigungen müssen unbedingt der Vergangenheit angehören.

Ebenfalls nahmen die Anwesenden die massiven Ausholzungen der vergangenen Jahre im Unterholz des geschützten Landschaftsbestandteils auf. Den umfassenden Schnittmaßnahmen fielen u.a. Blutroter Hartriegel, Schwarzer Holunder und Brombeere zum Opfer. Als wichtige und bedeutsame Brut- und Rückzugsgebiete für verschiedene Vogelarten sowie Winterquartiere für Säugetiere wie Igel haben derartige Gehölzbestände eine sehr wichtige Funktion. Die Folgen sind noch immer sichtbar. Daher erwartet der AHA derartige Aus- und Abholzungen künftig zu unterlassen und unter Einbeziehung des AHA ggf. eine aktuelle, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erarbeiten, einer breiten öffentlichen Diskussion zuzuführen und letztendlich umzusetzen. Dazu muss auch ggf. eine neuerliche Beräumung des unteren Kreuzer Teich gehören.

Im Anschluss daran führte der Weg zur Leichtathletikhalle am Kreuzvorwerk. In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten im Jahr 1994 der damalige Heideverein e.V. und der AHA vielfältige Bedenken zu dem Bauvorhaben geäußert. Dazu zählen z.B. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, des Kaltluftkorridors, der Entwicklungsmöglichkeiten für Fauna und Flora, Störungen hydrologischer Bewegungen, massive Einschränkungen des sehr vielfältigen Verbindungsraumes zwischen Dölauer Heide, Brandberge, Amselgrund und Kreuzer Teiche sowie Saaleaue.

Jedoch in der auch schon damals vorhandenen Ignoranz gegenüber fachlich-inhaltlichen Einwendungen gegenüber Prestigeobjekten, beschloss der hallesche Stadtrat im Oktober 1994 den Bau der Sporthalle, welcher mit der Schlüsselübergabe am 20.12.1997 endete. Der AHA bekräftigt seine vor nunmehr 28 Jahren geäußerten Bedenken.

Der nächste Ort bildete die noch vorhandene Aue des Veithbaches im Bereich zwischen der Leichtathletikhalle und dem Eibenweg. Insbesondere mit dem Bau des Wohnheimkomplexes an den Weinbergen Anfang der sechziger Jahre und des Klinikkomplexes in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts verlor der Bach einen Großteil des offenen Verlaufs. Erst der Mündungsbereich in die Saale am Weg unterhalb des Wohnheimkomplexes an den Weinbergen ermöglicht dem Bach wieder frei abzufließen. Eine verheerende Entwicklung, worüber sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer schnell einig waren.

Das sich nordwestlich anschließende, vornehmlich aus Linden bestehende Waldgebiet sollte nach Auffassung des AHA unbedingt einer naturnahen, sukzessiven Entwicklung überlassen bleiben.

Am Zugang von der Dölauer Straße zum ca. 92 ha großen Naturschutzgebiet „Brandberge“ kann aus der Sicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, angesichts des Betriebes einer Tankstelle direkt an der Grenze zum Schutzgebiet, der Widerspruch zwischen Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz sowie deren Beeinträchtigung, nicht deutlicher ausfallen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass der Standort der Tankstelle vollkommen ungeeignet erscheint. Nach dem Betreten des Naturschutzgebietes waren die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer von dem Zustand des ökologisch sehr bedeutsamen Landschaftsbestandteiles beeindruckt. In den gemeinsamen Gesprächen verdeutlichte sich die Funktion und Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier und Pflanzenarten, als Teil eines sehr wichtigen Biotop- und Grünverbundraum von Dölauer Heide bis zur Saaleaue sowie als einen nach Norden und Nordosten gerichteten Kaltluftkorridors. Die Pflegemaßnahmen zur Freilegung von Porphyrkuppen zur Wiederherstellung von Magerstandorten fanden vollste Zustimmung. Jedoch mahnt der AHA immer wieder an, auch Gehölzbestände zu erhalten, um die Arten- und Strukturvielfalt zu wahren sowie Lebens- und Rückzugsräume für darauf orientierte Tierarten zu sichern. Nach Ansicht des AHA gilt es jedoch unverzüglich und nachhaltig gegen freiherumlaufende Hunde sowie das Befahren mit schwerer Technik vorzugehen.

Beim Blick auf die Straßenbahnendhaltestelle Kröllwitz legte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern dar, dass trotz deutlich und klar aufgeführter Bedenken die Vernichtung eines Teils eines Bruchwaldes und einen weitgehenden Abfluss des Wassers nach Norden stattfand. Darüber hinaus erfolgte ein massiver Eingriff in den Waldrand des 740 großen Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“, welches eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) darstellt.

Am Westrand des Naturschutzgebietes „Brandberge“ waren sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einig, dass eine Ausweitung der Nordstraße zur massiven Schädigung dieses Schutzgebietes und des westlich angrenzenden Landschaftsschutzgebietes „Dölauer Heide“ führt.

Beim Weg entlang des Landschaftsschutzgebietes „Dölauer Heide“ legte der AHA wiederholt seine Ansichten zum Schutz und Entwicklung des vielfältigen Waldgebietes dar. Dazu zählt der Übergang zur sukzessiven Entwicklung und Beendigung sämtlicher Abholzungsarbeiten. Ferner gilt es die Dölauer Heide als Ort eines sanften, umwelt- und naturverträglichen Tourismus mit Elementen der Bildung zu Umwelt, Landschaft, Natur, Geologie, Archäologie und Geschichte zu entwickeln. Ferner hält es der AHA für dringend geboten ein neues Wegekonzept zu erstellen, um Trampelpfade sowie aus der Sicht des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes bedenkliche Wege zu schließen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer begrüßten daher den Vorschlag des AHA zur Erstellung eines entsprechenden Schutz- und Entwicklungskonzeptes mit integriertem Tourismuskonzept und neuem Wegeplan. Bereits in der Vorbereitungsphase ist es aus Sicht des AHA erforderlich die Bevölkerung einzubeziehen.

Mit wiederholt sehr großem Unverständnis und ebenso großer Sorge nahmen die Anwesenden die Markierungen an Bäumen in den Saumstreifen des NSG Brandberge und des LSG Dölauer Heide entlang der Nordstraße zwischen den Abzweigen zu Dölauer Straße und Waldstraße, welche auf Massenfällungen hindeuten. Derartige Aktivitäten bedeuten unverantwortliche Eingriffe in Waldsaumstreifen sowie in ein NSG und Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie. Daher fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf, Planungen zur Fällungen der markierten Eschen, Robinien – Baum des Jahres 2020 -, Bergahorne, Eschenahorne etc. sofort zu beenden.

Im Bereich der ca. 13 ha Fläche, wo sich einst eine Kaserne befand und der hallesche Stadtrat mit Satzungsbeschluss vom 20.02.2012 den Bebauungsplan Nr. 145.1. „Kaserne Lettin“ beschloss und den Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern zuließ. Zu dem Bebauungsplan, welcher mit den nunmehr zur Stadt Halle (Saale) gehörigen Sportablagen eine Gesamtfläche von ca. 16,77 ha umfasst, legte der AHA mit Stellungnahme vom 11.12.2011 u.a. folgende Vorschläge vor:

Zu 5.1. Städtebauliches Zielkonzept und 5.2. Grünordnerisches Zielkonzept

  • Die Ausweisung für Einfamilienhäuserbebauung ist unter den Vorbehalt der Wohnbauflächenbedarfsberechnung zu sehen
  • Die Erweiterung des Raumes für den Hechtgraben durch Beseitigung von Verbauungen und Aufschüttungen gilt es zu ergänzen.
  • Prüfung der Möglichkeit der Wiederoffenlegung bisher überbauter Gräben.
  • Entwicklung umfassender Grünbereiche in Form von Sukzession – im Bereich des Hechtgrabens und der Gräben – und durch Pflanzungen an Wegen und Straßen
  • Prüfung eines Rad- und Wanderweges unter Einbeziehung des Geländes des Bebauungsplanes 145.2., aber ohne Verbauungen und Einschränkungen bestehender Grünflächen und Gewässerräume.

Leider fanden diese Vorschläge – außer Prüfung der Möglichkeit der Wiederoffenlegung bisher überbauter Gräben – keinen Eingang in die Planungen. Somit haben Stadtrat und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die Möglichkeit eines sinnvollen Kompromisses zwischen Baunutzung und Renaturierung nicht im vollen Umfang genutzt.

Ab der Brücke am Ende der Dachstraße über den Hechtgraben unweit der Einmündung in die Saale begrüßten die Anwesenden zwar die Beseitigung der Betoneinfassungen sowie der Betonstufen, jedoch versperren die Steinpackungen im Ufer- und Sohlbereich eine naturnahere Entwicklung. Dies entspräche auch der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL). Auf Grund der Höhe und Dauer des Sommerhochwassers im Jahre 2013 gilt es auch über die Zukunft der Kleingärten entlang der Dachstraße zu beraten.

Ferner nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Unverständnis den weiter massiv fortgesetzten Ausbau einer Pferdeanlage „Riverland Ranch“ im Mündungsbereich des Hechtgrabens in die Saale in Augenschein. Diese Entwicklung sieht der AHA nunmehr seit mehreren Jahren mit sehr großer Sorge, weil immer mehr Holzbauten auf der Fläche entstehen, die Abholzungen und Einzäunungen flächendeckend erfolgten sowie der Kraftfahrzeugverkehr massiv zugenommen hat. Ferner beschädigen die Nutzer der Anlage Gehölze als Pfeiler für Einzäunungen, indem man Halterungen in die Stämme geschraubt hat. Außerdem dringt die Pferdebewirtschaftung immer weiter in den einst sukzessiven entwickelten Strauchbestand, welcher hauptsächlich aus Weißdorn besteht, als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, die potentielle Basis der Entwicklung für einen Hartholzauenwald dienen kann sowie ein sehr bedeutsamer Bestandteil des Biotop- und Grünverbundes entlang der Saale bis in Götsche und Hechtgraben hinein dienen kann. Bedroht sieht der AHA auch die erfreulicherweise voranschreitende sukzessive Entwicklung eines ausgedehnten Bestandes an Stieleichen in westlicher Angrenzung zu der früheren Schweinemastanlage im Nordwesten von Halle-Kröllwitz. Daher fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) wiederholt und mit Nachdruck auf, dass nun endlich und unverzüglich eine vollständige Beseitigung der Pferdeanlage im Landschaftsschutzgebiet und Hochwassereinzugsgebiet von Saale und Hechtgraben stattfindet.

Nach fortgesetzter Auffassung des AHA ist auch die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die einstige Schweinemastanlage im Nordwestbereich von Halle-Kröllwitz erforderlich. Dem nunmehr erfolgten Abriss der Stallanlagen und Nebengebäude gilt es darauf hinzuweisen, dass die Baureste, die Kontaminierungen im umfassend aufgeschütteten Boden, die nicht ordnungsgemäß abgesicherten Gruben und Speicher sowie die massive Belastung mit Müll, Unrat und Asbest eine massive Gefahr für Umwelt, Natur und Landschaft sowie für Leben und Gesundheit für Mensch und Tier darstellen. Hier ist eine unverzügliche, tiefgreifende, flächendeckende und nachhaltige Veränderung dringend geboten. Der AHA mahnt schon seit Jahrzehnten eine tiefschürfende Beräumung der Umweltbelastungen sowie die Wiederherstellung einer umfassenden Retentionsfläche und eines sukzessiven Entwicklungsraum für eine naturnahe Auenlandschaft an.

Daher betrachtet hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) auch Medienberichte mit großer Sorge, welche besagen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang plant. Beide sogenannten Vorzugsvarianten u.a. im halleschen Norden unweit des Hafens erscheinen daher für den AHA aus mehreren obengenannten Gründen sehr problematisch.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in der ca. 14 ha großen früheren Aschedeponie des früheren Kohlekraftwerkes Halle-Trotha ein sehr sensibles Teil des Landschaftsraumes zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Sennewitz. Nach Auffassung des AHA ist diese einstige Aschedeponie einerseits als Belastung für die Umwelt zu betrachten. Dies ist insbesondere in der Auswaschung durch Niederschlagswasser und Eintrag in angrenzende oder tiefliegende Bodenschichten sowie Grund- und Schichtwasserbereichen zu sehen. Der nunmehrige fortgeschrittene Pflanzenbewuchs hat zu einer gewissen Stabilisierung geführt und verhindert u.a. eine Abdrift durch Wind und verringert möglicherweise die Auswaschung von Schadstoffen in den Untergrund.

Andrerseits dient das Gebiet, gerne als Brachland bezeichnet, als Lebens- und Rückzugsraum sowie Durchgangsbereich für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.

Auf Grund der obengenannten Ausgangsbedingungen gilt es nach Auffassung des AHA alles zu unterlassen, um bauliche Eingriffe jeglicher Art in den bzw. auf dem Deponiekörper vorzunehmen. Neben der Störung bzw. der Zerstörung der faunistischen und floristischen Funktionen, besteht die Gefahr der Erhöhung vermehrter Auswaschungen von belasteten Stoffen und Verbindungen. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie beinhaltet eine Pflicht zur Verbesserung von Grund- und Oberflächenwasser. Im konkreten Fall ist eher mit einer Verschlechterung in so einem Fall zu rechnen.

Diese Gefahren drohen nun für Natur und Landschaft des geplanten „Solar- und Biodiversitätsparks Phönix III“.

Im Bereich der Stadt Halle (Saale), Stadtteil Seeben verweist der AHA auf seine Vorschläge zum Schutz, zur Erhaltung und der Entwicklung des Seebener Busches, welcher auf 9,5 ha als geschützter Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ ausgewiesen ist. Ferner sei auf die im Rahmen der Mitgliederversammlung des AHA am 03.03.2008 beschlossene „Konzeption zur Entwicklung einer Streuobstwiese auf dem Gelände der früheren Fasanerie östlich des Seebener Busches“. Dieses Gebiet bildet ein sehr wichtiges Bindeglied an der Wasserscheide zwischen Saale und Reide auch zur Götsche und zu dem Alttagebaugebiet Mötzlicher Teiche. Beide Gebiete sind sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten

Daher betrachtet hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) auch Medienberichte mit großer Sorge, welche besagen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang plant. Die sogenannten Vorzugsvarianten im Planungsgebiet südlich der Rennbahn und im halleschen Norden unweit des Hafens über Götschemündungsgebiet und Seebener Busch bis zu den Mötzlicher Teichen erscheinen daher für den AHA aus mehreren obengenannten Gründen sehr problematisch.

Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.

Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.

Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein. Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.„, Zitat Ende

Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:

Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom Herbst 2022 – eine Fläche von 19.200,00 ha = 192,00 km².

Der AHA hat die Vermutung, dass die hallesche Stadtplanung offenbar u.a. von einem vermehrten Zustrom von Autoverkehr im Falle des Weiterbaus der BAB 143 ausgeht. Ferner möchte man offenkundig schnellstmöglich der massiven Lobbyarbeit der Bürgerinitiative „Hochstraße“ nachgeben.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht weiterhin auch in dem gegenwärtig geplanten Bauvorhaben Westumfahrung Halle/BAB 143 sowie L159n eine riesige ökologische, landschaftliche und siedlungspolitische, aber auch rechtliche Mogelpackung. An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass der betroffene Raum sich in einem erdgeschichtlich sehr langen Zeitraum entwickelt hat. Heute manifestiert sich dieser langwierige Prozess in einem ökologisch und landschaftlich arten- und strukturreichen Raum. In dem Zusammenhang sei noch einmal erwähnt, dass sich im unmittelbaren Umfeld im 2 km Umkreis 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile befinden, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete durchschnitten werden würden. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.

Für den AHA steht jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten, Biotop- und Grünverbundräumen, Kaltluftentstehungsgebieten und -korridoren sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.

Insofern kann für den AHA keinesfalls eine Alternativplanung für die BAB 143 in Form von Nord- oder Südtangenten akzeptabel sein. Alternativ gilt es endlich eine moderne, umweltfreundliche Verkehrspolitik zu orientieren, welche auf Verkehrsvermeidung bzw. auf verstärkte Nutzung des Schienenverkehrs orientiert. Gerade der mitteldeutsche Raum ist traditionell von einem dichten Schienennetz geprägt, welches nicht nur zu erhalten, sondern wieder auszuweiten gilt.

Ferner hält der AHA es für dringend erforderlich, dass auch die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollten sich die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.

Hinsichtlich der nunmehr genehmigten, aber zu Recht umstrittenen Altreifenverwertungsanlage am Hafen Halle-Trotha, bekräftigt der AHA erneut seine diesbezügliche ablehnende Position. Schon der geringste Verdacht auf mögliche Gesundheitsschädigungen der Bevölkerung muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung hervorrufen, da die Pyrolych GmbH die Anlage im näheren Umfeld von Wohn- und Arbeitsstätten zahlreicher Menschen errichten möchte. Zudem hat erst jüngst das Sommerhochwasser 2013 klar und deutlich aufgezeigt, dass Hochwassersituationen zu jeder Zeit sowie in jeglicher Höhe, Dauer und Heftigkeit auftreten können. Somit erhöht sich zudem die Havariegefahr, welche so noch niemand mit praktischen Erfahrungen untermauern kann. Der AHA hält es von daher für notwendig keine derartigen Freilandversuche für dieses ökologisch und auch ökonomisch – auch auf Grund der gegenwärtig sinkenden Erdölpreise – umstrittenen Verfahren vorzunehmen. Stattdessen gilt es verstärkt mit kohlewasserstoffverwertendem Bakterium zu arbeiten, um Altreifenbestände aufzuarbeiten.

Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bringt seit dem Jahr 1980 immer wieder die zusammenhängende ökologische Bedeutung der Umwelt, Natur und Landschaften in Halles Nordwesten und Norden zum Ausdruck. Dazu zählen die Saaleaue mit ihren angrenzenden Fließgewässern wie Hechtgraben, Hassgraben und Götsche sowie Naturbestandteile und Landschaften wie Amselgrund/Kreuzer Teiche, die Brandberge, die Dölauer Heide, die Kiesgrube Kröllwitz, der Saalwerder, der Fuchsberg, der Ochsenberg und der Park der früheren Papierfabrik Kröllwitz sowie nicht zuletzt das Gebiet zwischen An der Kiesgrube, Äußere Lettiner Straße und Wildentenweg. Im Rahmen von zahlreichen Exkursionen hat der AHA immer wieder seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser vielfältigen, bedeutsamen und besonders schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteile im Nordwesten und Norden der Stadt Halle (Saale) vorgestellt und erläutert.

Im Norden der Stadt Halle (Saale) befinden sich eingebettet zwischen dem Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide, den Naturschutzgebieten „Brandberge“,”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ und „Forstwerder“ sowie dem Geschützten Landschaftsbestandteil im Bereich der Götschemündung der Saalwerder mit seiner ausgedehnten und vielfältigen Saaleauenlandschaft, wozu das flächenhafte Naturdenkmal „Saaleuferstreifen nördlich Kröllwitz“ gehört. Ebenso bedeutsame Entwicklungsräume bilden der Kröllwitzer Graben, ein Restbestand einer kleineren Streuobstwiese im Westteil des Gebietes die Gehölzbestände bestehend z.B. aus Stiel- und Traubeneiche sowie Feld- und Flatterulme am Westrand des Gebietes, wo der Obere Hallesche Porphyr zu Tage tritt. Der angrenzende Raum bis zur Kiesgrube mit seinen Feucht- und Sukzessionsgebieten, die Kiesgrube selbst sowie die Feuchtgebiete südlich der Kiesgrube zählen ebenso dazu. Diese arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteile, zudem im Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ gelegen, besitzen noch umfassende weitere potenzielle Entwicklungsräume, wozu das umfassende Gelände der früheren Schweinemastanlage am Ende der Äußeren Lettiner Straße sowie die landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen nördlich des Naturschutzgebietes „Brandberge“ und im Saalwerder gehören.

An dieser Stelle sei nochmals dringlich auf das im Jahre 1998 von Stefanie Klose im Rahmen einer Diplomarbeit am Lehrgebiet Landschaftsplanung und Landschaftsökologie an der Universität – Gesamthochschule Paderborn, Abteilung Höxter erstellte „Pflege- und Entwicklungskonzept für den Saalwerder in Halle/Saale“ hingewiesen, welches auch dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vorliegt.

Das Einzugsgebiet der 15,14 km langen Götsche zählt zu einem der bedeutsamsten Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Insbesondere der Mündungsbereich in die Saale ist besonders arten- und strukturreich geprägt. In dem weiterem Verlauf besteht ein umfassendes Entwicklungspotential und dient die Götsche als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Kaltluftkorridor. Der AHA hat als Handlungsgrundlagen den „Rahmenplan zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für die Götsche unter Einbeziehung des Nehlitzer und des Gutenberger Baches“ vom 08.01.2001, die „Konzeption zur naturnahen Gestaltung und Entwicklung der Götsche im Abschnitt zwischen den Gemeinden Teicha und Sennewitz (beide Landkreis Saalkreis)“ vom 01.12.2003 sowie die „Konzeption zur naturnahen Gestaltung und Entwicklung der Götsche im Abschnitt zwischen den Gemeinden Wallwitz und Sennewitz (Landkreis Saalkreis)“ vom 02.08.2004 zu erarbeitet.

Daher hält es der AHA in dem Zusammenhang für dringend geboten, das Einzugsgebiet der Götsche nicht zu verbauen bzw. einzuschränken.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat ferner immer wieder sein Unverständnis über Planungen von Neubebauungen im Bereich Lettiner Straße/Äußere Lettiner Straße/Am Donnersberg/Tannenweg/Blesshuhnweg Bebauungen zum Ausdruck gebracht. Dieses südlich an den Saalwerder angrenzende Gebiet ist trotz bereits bestehender Bebauung von einer Vielfalt von Natur und Landschaft geprägt, welche sich aus Wald-, Wiesen- und Gartenflächen zusammensetzt. Insbesondere das Waldgebiet im Dreieck Wildentenweg/Äußere Lettiner Straße ist für den Stadtteil Kröllwitz prägend und ein bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten, wozu u.a. immer wieder Waldkäuze und Waldohreulen gehören. Zudem fungieren der Wald und die nordöstlich angrenzenden Hänge als Kaltluftentstehungsgebiet und Kaltluftkorridor sowie Wasserspeicher. Das an das Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ angrenzende Gebiet bildet außerdem einen wichtigen Bestandteil eines umfassenden und vielfältigen Biotop- und Grünverbund, welcher eng mit der Saaleaue und ihren am Standort geschützten Bereichen wie Saalwerder und Forstwerder in Halle-Trotha verknüpft ist. Diesen Zustand gilt es zu schützen und zu erhalten und nicht der baulichen Zerstörung zu opfern. Gleiches trifft im Übrigen auch für das Gebiet am Sandbirkenweg zu, wo jedoch bereits die Beräumung der Kleingartenanlage und man nun mit der Bebauung begonnen hat.

Erfreulicherweise lehnte der hallesche Stadtrat im Rahmen seiner Sitzung am 28.10.2020 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 188 Kröllwitz, Wohnbebauung Wildentenweg mit einem Abstimmungsverhältnis von 22 x Ja, 25 x Nein und 3 Enthaltungen ab. Bereits damals plante die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) dem Bebauungsvorschlag des Investors zu folgen und in einem Plangebiet von 3,69 ha für 35 Einfamilienhäuser Planungs- und Baurecht zu schaffen. Dabei bringen selbst die Planungsunterlagen massive Bedenken in Bezug des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft zum Ausdruck. Diesen Erfolg hat man vorrangig der unermüdlichen Aktivitäten der entsprechenden ehrenamtlichen Bürgerinitiative zu verdanken.

In dem Blickwinkel betrachtet sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit massivem Unverständnis das Bestreben der Saalesparkasse als nunmehrigen Eigentümer der Flächen des einstigen Planungsgebietes den Inhalt und das Ziel der einstigen Bebauungsplanung erneut aufzugreifen und durchzusetzen.

Skandalös ist in dem Zusammenhang, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit Datum vom 20.08.2021 eine wortgleiche Vorlage Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 188 Kröllwitz, Wohnbebauung Wildentenweg für die Sitzungen des Ausschusses für Planungsangelegenheit am 14.09.2021 und des halleschen Stadtrates am 29.09.2021 vorgelegt hat.

Offensichtlich haben weder die Saalesparkasse, noch die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) begriffen, dass auch sie eine ökologische Verantwortung besitzen und nicht einfach immer mehr Flächen in Halle (Saale) verbauen können. Dabei gilt es zu bedenken, dass laut Wohnungsmarktbericht der Stadt Halle (Saale) 2020, Punkte 5.2 und 5.3, Seiten 39 bis 42 der Wohnungsleerstand noch immer 12.510,00 Währungseinheiten, inklusive 340,00 stillgelegten Wohnungseinheiten beträgt. Somit führt diese angedachte Hausbebauung keinesfalls zur Reduzierung bzw. gar Beseitigung dieses Missstandes. Es ist eher noch mit einer erneuten Verschärfung zu rechnen.

All diese obengenannten Aspekte führen den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zu der Aufforderung an alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) eine Wohnbebauung Wildentenweg endlich und widerruflich auszuschließen und somit das Gebiet von jeglicher Neubebauung freizuhalten.

Auf dem Ochsenberg, welcher zu einem ca. 3,5 ha großen flächenhaften Naturdenkmal gehört, stellt der AHA immer wieder mit sehr großer Sorge fest, dass Vermüllung sowie die Zunahme von Trampelpfaden den Zustand des Schutzgebietes massiv beeinträchtigen. Von daher fordert der AHA verstärkt gegen Spontanpartys und anderen Beeinträchtigungen vorzugehen.

Im angrenzenden 2,48 Hektar großen Landschaftsbestandteil „Park der ehemaligen Papierfabrik Kröllwitz“ bekräftigte der AHA seine Positionen zum Erhalt dieses arten- und strukturreichen Parks dar. Hierzu gehören die Zulassung einer weitgehend sukzessiven Entwicklung sowie der Erhalt und die Pflege der sich entwickelnden Wiese im Südteil des Schutzgebietes, entlang der Unteren Papiermühlenstraße. Mit Erschrecken und Entsetzen registrierte der AHA die noch immer deutlich erkennbaren Folgen der Abholzungen aus den Vorjahren in Form von Entfernen von Unterholz zu massiven Zerstörungen am Gehölzbestand geführt haben. Der AHA fordert daher die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale auf, dem Treiben ein sofortiges Ende zu setzen, die Verantwortlichen zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen sowie einen störungsfreien Zustand des Parks mit seinem Gehölz- und Wiesenbestand wiederherzustellen.

Beim Blick über die Saale zum 4,9 Hektar großen flächenhaften Naturdenkmal „Klausberge“ drückte der AHA erneut sein Unverständnis zu den Abholzungsarbeiten im Wegbereich entlang der Saale aus. Neben der Vernichtung sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsräume für zahlreicher Tierarten, ging eine Abschirmung von Steinschlägen verloren. Somit hat sich auch die Steinschlaggefahr für Spaziergänger und Wanderer erheblich erhöht.

Bezüglich des wiederhergestellten bzw. ausgebauten Kinderspielplatzes an der Ecke Talstraße/ Untere Papiermühlenstraße bekräftigt der AHA seine vielfach dargelegten Bedenken zu der Maßnahme. Dazu zählen die die nicht unerheblichen Belastungen durch Schwermetalle und aromatische Kohlenwasserstoffe sowie die massiven Eingriffe in einen sukzessiv entstandenen Gehölzbestand am Rande der Anlage.

Im Bereich der einst 1848 errichteten Kefersteinschen Villa in der Talstraße, welche nun eine Galerie beherbergt bekräftigte der AHA sein Unverständnis, wie es möglich sein kann, an einem derartigen Hochwasserstandort den Anbau zu genehmigen und letztendlich zu bauen. Gleiches trifft für die benachbarte Bebauung durch Familie Wenzel zu.

Im Bereich der nunmehr von der Familie Papenburg bewohnten Villa und des angrenzenden Grundstücks in der Talstraße verwies der AHA auf den massiven Eingriff in den Gehölzbestand während der Bauphase sowie die noch immer ausstehende Antwort der Stadt Halle (Saale) zur Genehmigung des Anlegestegs an der Saale.

Kurz vor Vollendung der Rundexkursion verwies der AHA in der Talstraße auf einen weitgehend freistehenden Efeu, welcher einen Schutzstatus als Naturdenkmal genießt. Hier gilt es alles zu unternehmen, um das geschützte Gehölz zu erhalten und zu schützen.

Zum Abschluss der Rundexkursion bekräftigte der AHA die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft einzubringen.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet hierfür eine sehr gute Plattform an.

Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Internet: https://www.web-conzept-mn.de/

Halle (Saale), den 06.12.2021 Andreas Liste, Vorsitzender

Fotos: Andreas Liste

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »