Autor: aha-dietmar (Seite 56 von 316)

Tag der Offenen Tür der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Freitag, den 20.10., ab 15.00 bis 18.00 Uhr
Tag der offenen Tür
Treffpunkt: Umweltbibliothek Merseburg, Weiße Mauer 33, Merseburg

Im Vorfeld des Tages der Bibliotheken am Dienstag, dem 24.10.2023, lädt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Tag der Offenen Tür der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ am Freitag, dem 20.10.2023, von 15.00 bis 18.00 Uhr in der Weißen Mauer 33 in 06217 Merseburg ein.
Die Veranstaltung steht trotz langanhaltender Trockenheit unter dem Motto „Pilze – wichtiger Bestandteil unserer Umwelt“.
Dabei ist in Planung, dass mykologische Sachverständige mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Zudem dient die Veranstaltung zur Vorbereitung folgender Exkursion:

Samstag, den 21.10.2023, um 10.00 Uhr
Mykologische Exkursion
in den Dieskauer Park mit der Fachgruppe „Mykologie“ des Naturschutzbundes Deutschland, Regionalverband Halle/Saalkreis e.V.
Treff: Eingang Dieskauer Schloss
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zum Tag der Offenen Tür der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ erfahren möchte, kann sich an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ – UBM

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461-8219825

E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.10.2023

AHA fordert verstärkt Freihaltung der Ackerflächen in der Landeshauptstadt Magdeburg, in der Stadt Wanzleben-Börde und in der Gemeinde Sülzetal!

Mit verstärkter sehr großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Aktivitäten zur Errichtung von zwei hochmodernen Halbleiterfabriken auf einer Agrarfläche zwischen der Bundesautobahn 14 und dem Seerennengraben in den Gemarkungen der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal. Dabei ist vorgesehen eine sehr wertvolle Agrarfläche im Umfang von einst 450,00 ha und nunmehr 1.127,00 ha in Anspruch zu nehmen.
Abgesehen von der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, sind weitere wertvolle Ackerflächen mit Bodenwertzahlen bis zu 90 und mehr bedroht. Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser.
Ferner kann die Agrarfläche als Entwicklungsraum für den Seerennengraben dienen, welcher im Bereich des Zusammenflusses mit dem Röthegraben den Ausgangspunkt der Sülze bildet sowie Bestandteil des 76,00 ha großen Schutzgebietes nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) „Sülzetal bei Sülldorf“ (FFH0051) und des 23,00 ha großen Naturschutzgebietes „Salzstellen bei Sülldorf“ darstellt. Dabei kommt dem Salzbach Seerennengraben noch wichtige Funktionen als Lebens- und Rückzugsraum für besondere Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum zu.
Darüber hinaus zählt die Agrarfläche zum Lebensraum des Feldhamsters. Bekanntlich besitzt der Feldhamster den Status „streng zu schützende Tierart von gemeinschaftlichem Interesse“ gemäß des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Ferner ist bekannt, dass ein wesentliches Ziel der FFH-Richtlinie in der die Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der dort gelisteten Arten und Lebensräume besteht. So haben gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume zu überwachen. Über die Ergebnisse der Überwachung ist gemäß Artikel 17 durch die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre ein Bericht zu erstellen. Der Erhaltungszustand wird in Artikel 1 näher spezifiziert.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt zudem mit sehr großer Sorge fest, dass die Flächen von bereits realisierten bzw. geplanten Industrie- und Gewerbegebieten erheblich und bedrohlich zugenommen.
So erteilte das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg in der Gemeinde Grünheide im Landkreis Oder-Spree für 300,00 ha für eine Tesla-Autofabrik eine Genehmigung, wofür man 173,00 Hektar Kiefernwald in Grünheide gerodet hatte.

An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Medienberichten zu Folge plant Intel eine Investition im Umfang von einst 17 Milliarden Euro und nunmehr 30 Milliarden Euro. Zudem ist vorgesehen, dass die Steuerzahlenden über die EU mit 2,2 Milliarden Euro und über den Bund mit einst 6,8 Milliarden Euro und nunmehr 9.9 Milliarden Euro das umwelt-, natur- und landschaftszerstörende Vorhaben mitfinanzieren sollen. Ferner führen Medienberichte an, dass die CDU-geführte Regierungskoalition geplant hatte am Landtag des Landes Sachsen-Anhalt vorbei, weitere, bisher unbezifferte Steuermittel zur Verfügung zu stellen.
Zudem zeigen die rot-grün-gelbe Bundesregierung und die die schwarz-rot-gelbe Landesregierung Sachsen-Anhalts eine sehr persönliche Nähe zur Intel-Spitze um Pat Gelsinger.
Desweiteren teilt der Mitteldeutsche Rundfunk auf der Basis von Recherchen der Mitteldeutschen Zeitung folgendes mit, Zitat:

Die geplante Halbleiterfabrik des Chipherstellers Intel in Magdeburg könnte ersten offiziellen Schätzungen des Landes nach rund 18.000 Kubikmeter Wasser täglich nutzen. Das geht laut Recherchen der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) (€) aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Landtag hervor. Laut der MZ ist diese Information als nicht-öffentlich eingestuft und nur über die Geheimschutzstelle des Landtags einsehbar.

Rechnet man die geschätzten Zahlen aufs Jahr hoch, ergibt sich daraus ein Wasserverbrauch von 6,5 Millionen Kubikmetern Wasser pro Jahr. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Mensch in Deutschland verbraucht etwa 46 Kubikmeter Wasser im Jahr. Damit würde Intel laut MZ-Informationen zum größten industriellen Wasserverbraucher Sachsen-Anhalts. Der Verbrauch überstiege sogar den des Tesla-Werks in Brandenburg.“, Zitat Ende

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/intel-wasser-verbrauch-hoch-100.html

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=110

Für die letzten sechs Jahre liegen folgende Niederschlagswerte vor:

  • 2018 374,8 l/qm
  • 2019 464,5 l/qm
  • 2020 456,6 l/qm
  • 2021 480,8 l/qm
  • 2022 366,4 l/qm
  • 2023 491 l/qm

https://www.wetterkontor.de/de/wetter/deutschland/rueckblick.asp?id=110

Einst legte man um die 500,00 l/qm jährliche Niederschlagsmenge zu Grunde. Angesichts der Tatsache, dass es nicht nur zu einer schrittweisen Reduzierung der Niederschlagsmenge kommt, gibt es immer längere Zeiträume ausbleibenden Niederschlages und Zeitpunkte von wolkenbruchartigen Niederschlägen, wobei das Wasser auf Grund verfestigter und versiegelter Böden zumeist oberflächlich abfließt.
Angesichts dieser Entwicklungen ist es unverantwortlich, dass im Regenschatten des Harzes ein derartiger Betrieb, welcher schwindelerregende Massen an Wasser verbraucht.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nunmehr Intel und die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt auf sofort, offen, ehrlich und transparent die Öffentlichkeit über die geplanten Wasserverbrauchsdaten, andere massiven Ressourcenverbräuche sowie mögliche Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft zu informieren.
Die bisher fehlende Transparenz zeugt von zu starker Nähe des Managements von Intel zu Politik und Verwaltungen im Bund und im Land Sachsen-Anhalt, welche offensichtlich tief in den persönlichen Bereich hinein reichen. Diese Tatsache kann nicht erwarten lassen, dass das Handeln und Agieren der Planungs- und Genehmigungsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt, der Landeshauptstadt Magdeburg, des Landkreises Börde, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal sachbezogen und objektiv stattfindet.
Mit wahrer Demokratie, sorgsamem Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft hat ein derartiges Agieren und Handeln nichts zu tun.

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedoch ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen notwendig.
Daher sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das stark steuerlich subventionierte Vorhaben von Intel auf einer Agrarfläche zwischen BAB 14 und Seerennengraben weiterhin sehr kritisch und hält es aus obengenannten Gründen für dringend erforderlich, endlich und ersatzlos von dem Vorhaben Abstand zu nehmen.

Ferner möchte der AHA Interessenten gewinnen, in seiner im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Feldökologie mitzuwirken, um ebenfalls für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft aktiv sein zu können. Wer daran Interesse hat bitte sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 12.10.2023

AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Samstag, den 14.10., um 10.00 Uhr
Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“
Treffpunkt: Pension „Landhaus“ Dessau

Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine Pflege- und Nutzungsvereinbarung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde abgeschlossen. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Nunmehr ist der nächste und vierzigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, den 14.10.2023 geplant.
Dabei ist insbesondere vorgesehen die Erntearbeiten fortzusetzen sowie Obstgehölze zu pflanzen. Der Kauf erfolgte mit dankenderweise finanzieller Unterstützung der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt.

Interessenten sind selbstverständlich gerne und recht herzlich willkommen.
Der AHA bittet dabei um wetterfeste Arbeitskleidung, wozu unbedingt festes Schuhwerk und Arbeitshandschuhe gehören.
Ferner findet die Teilnahme auf eigene Gefahr statt.
Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 01 in Dessau-Roßlau.

Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.10.2023

Untere Mulde in Dessau-Roßlau benötigt besonderen Schutz und Betreuung sowie braucht ihre Aue zurück!

Im Rahmen mehrerer Begehungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in der Muldeaue zwischen Schillerpark, Stillingen und Jagdbrücke – jüngst am 07.10.2023 – nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer neben den natürlichen und landschaftlichen Grundlagen, Strukturen und Vielfältigkeiten, die Streuobstwiesen nördlich der Plankenlinie und des Landhauses und in der „Braunschen Lache“ sowie die noch vorhandenen Auswirkungen und Folgen des Hochwassers im Juni 2013 in Augenschein.
Am Gänsewall mit der in den Jahren 1789/90 errichteten Pyramide, welche zur Aufbewahrung von Geräten zum Umgang mit dem Hochwasser bis zum Jahre 1980 diente und heute ein Weltkulturerbedenkmal ist, setzten sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit den Themen Hochwasser und Retentionsflächen auseinander. Unübersehbar ist dabei, wie weit Aue man seit der Errichtung der Anlagen weiter aus dem Überflutungsraum der Mulde herausgenommen hat.
Das nächste Ziel war der Blick auf die Stillinge. Hier waren sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einig, dass dieses Gewässer von allen Verbauungen und Verschmutzungen freizuhalten sind. Darüber hinaus gilt es den Silberweidenbestand weiter zu befördern. Ferner zeugen die niedrigeren Wasserstände vom Verlust an Wasser in Folge der jahrelangen Niederschlagsarmut und Sommerhitze. Insbesondere sind da die Jahre 2018 und 2019, aber auch 2020 bis 2023 zu nennen.
Als dritte Station fielen die Folgezustände an der Kleingartenanlage „Am Schillerpark“ und dem angrenzenden Wegesystem sowie an der Gastronomie unweit der Stillinge und des flächenhaften Naturdenkmals (FND) Eichendom auf.
Hier verdeutlichte sich, dass das letzte Hochwasser im Sommer 2013 seinen Raum zur Ausbreitung mit voller Kraft und vollumfänglich gesucht und gefunden hat. In dem Zusammenhang zeigt sich wieder, dass Fließgewässer ganz massiv in ihre Altaue zurückdrängen und sich von keinen Bauten der Menschen daran hindern bzw. aufhalten lassen. In dem Blickwinkel betrachtet nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Rückbaumaßnahmen in der Kleingartenanlage „Am Schillerpark“ in Augenschein. Mit Unverständnis stellten sie jedoch fest, dass man offenbar beabsichtigt Bauschutt auch aus anderen oberflächlich beräumten Kleingartenanlagen – z.B. an der Braunschen Lache – herangeschafft, zu verwenden, um Baustraßen zu errichten. Neben der Frage zu dem nicht erkennbaren Sinn derartiger Baustraßen, stellt sich sofort die äußerst dringende Notwendigkeit der vollständigen Beräumung der Flächen, wozu nicht nur die Oberbauten gehören. Die bauliche Beräumung muss sich, nach Ansicht der Exkursionsteilnehmer und Exkursionsteilnehmerinnen, ganz besonders auch auf die Fundamente, Versorgungsleitungen und Klärgruben beziehen. Nur vollständig von u.a. mit gefährlichen Stoffen wie Asbest, zersplittertes Glas, Farb- und Ölresten angereicherten Bauresten und -schutt beräumte Flächen können einer ordnungsgemäßen Umsetzung in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz und damit der Vermeidung von Beibehalten und u.a. hochwasserbedingter Ausbreitung von Schadstoffen aller Art dienlich sein. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist ein derartiges Vorgehen alternativlos und unverzüglich vollständig u.a. auch in den einstigen Kleingartenanlagen am Eschenweg und an der Braunschen Lache ebenso umzusetzen.
Im Zusammenhang einer notwendigen Beseitigung von Kleingärten in Hochwasserräumen gilt es aber von Anfang an mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und dem Prinzip der Freiwilligkeit den Vorrang einzuräumen. Ferner halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für sehr wichtig, dass eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption die künftige Entwicklung der beräumten einstigen Kleingartenanlagen und die Wiedereingliederung in den Hochwasserausreitungs- und Auenentwicklungsraum der Mulde beinhaltet. Nach Standort und gegenwärtigen Bestand der Vegetation könnten nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Möglichkeit der sukzessiven Entwicklung von Auenwäldern, Streuobstwiesen, Hochstaudenflächen, temporäre oder bzw. und ständige Feuchtgebiete, von unregelmäßig gemähten Wiesen sowie Mischbestände aus Allem dazu gehören. Streuobstwiesen und Mähwiesen bedürfen einer intensiven Pflege und Betreuung, wozu auch eine bestehende kleinere Streuobstwiese nördlich des Landhauses und an der Braunschen Lache zählen.
Für den AHA gilt es nunmehr alles Mögliche an Maßnahmen zu ergreifen, um hier der Mulde ihren Überflutungsraum zurückzugeben. In dem Zusammenhang bedarf es im Anschluss daran den östlich und nordöstlich an die Kleingartenanlage „Am Schillerpark“ angrenzenden Deich perspektivisch an zwei Stellen zu schlitzen und den „Restdeich“ als Fluchtinseln für Tiere bereitzustellen. Solche Rückbaumaßnahmen sind dringend erforderlich, um so der Aue wieder Entwicklungs- und Überflutungsraum zurückzugeben.
Im Anschluss daran die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Streuobstwiese nördlich der Plankenlinie und des Landhauses in Augenschein.
Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der AHA eine Pflege- und Nutzungsvereinbarung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus abgeschlossen. Im Anschluss daran hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank den Bescheid der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau erhalten. In Folge dessen finden seit Januar 2017 u.a. Schnittarbeiten und zahlreiche Mahdarbeiten statt. Im Rahmen der Exkursion berieten und diskutierten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer über die nächsten Aktivitäten zum Schutz, Entwicklung, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese. In dem Zusammenhang erläuterte der AHA auf die dringende Notwendigkeit der Schließung und des vollständigen Rückbaus des Parkplatzes südlich der Streuobstwiese, welche vorrangig Gäste des Landhauses nutzen. Dies dient zum Einem der Verbesserung von Umwelt und Natur sowie eröffnet Möglichkeiten der Erweiterung der Streuobstwiese und schließt ein zunehmendes Befahren der Streuobstwiese mit Beschädigung der Bäume und Wiese aus. Hier gilt es die Aktivitäten zu verstärken, um das Ziel letztendlich erreichen zu können.
Somit ist es ein Beitrag in der Stadt Dessau-Roßlau am Rande des ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebietes „Untere Mulde“ für einen besseren Schutz von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zu sorgen und den Kraftfahrzeugsverkehr nicht zu fördern, sondern verstärkt zurückzudrängen. Ferner gilt es Bodenversiegelungen und Schotteraufschüttungen aus Natur und Landschaft zu entfernen, um dem Boden wieder seiner eigentlichen Bestimmung zuzuführen. Im Anschluss der Beseitigung des Parkplatzes mit seinen Aufschüttungen, beabsichtigt der AHA entsprechend den Obstgehölzbestand durch Pflanzungen zu erweitern. Der AHA verwies dabei darauf, dass am Samstag, dem 14.10.2023, ein Arbeitseinsatz geplant ist. Im Rahmen dieses Arbeitseinsatzes ist vorgesehen die restlichen Äpfel zu pflücken sowie die Pflanzung von Obstbäumen vorzunehmen. Hier dankt der AHA für die finanzielle Unterstützung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt.
Der Arbeitseinsatz findet am Samstag, dem 14.10.2023, statt und Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus. Die hoffentlich zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bittet der AHA mit wetterfester Arbeitskleidung, Arbeitsschuhen und Arbeitshandschuhen zu erscheinen. Ferner besteht die Möglichkeit die Aktivitäten des AHA finanziell zu unterstützen.
Wer finanziell Unterstützung leisten möchte, – z.B. zum Kauf von weiteren Obstbäumen und Arbeitsgeräten – kann dies unter folgender Bankverbindung des AHA tun:

  • IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
  • BIC: NOLADE21HAL
  • Saalesparkasse
  • Verwendungszweck „Streuobstwiese Dessau“

Hinsichtlich künftiger Mahden wünscht sich der AHA die Schaffung von Möglichkeiten von Schafbeweidungen und appelliert daher an die Schäfer der Region hier entsprechende Möglichkeiten auszuloten. Hinsichtlich der Apfelsortenbestimmung sucht der AHA nun verstärkt den Kontakt zu Pomologen, um vor der Ernte die Apfelsorten bestimmen lassen zu können. Zur Verwertung der Äpfel setzt der AHA auf Eigenverwendung und -verwertung, aber auch auf Zusammenarbeit mit Mostereien sowie die Prüfung der Zulassung als Lieferant für das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm. Eine erste Zusammenarbeit mit Obst- und Gemüsehändlern zum Angebot von Tafelobst ist bereits erfolgt. Denkbar ist ebenfalls Tafeln mit Obst zu versorgen.

Ferner sind Kontakte zur Volkshochschule vorgesehen, um z.B. im Rahmen von Schnittkursen gleich Schnittarbeiten mit realisieren lassen zu können. Ebenso stellt sich der AHA vor, Schulen der Stadt Dessau-Roßlau in das Vorhaben einzubinden.

Weitere Arbeitseinsätze im Jahr 2023 sind an folgenden Samstagen geplant: 11.11. 2023 und 09.12.2023
Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 01
Wie bereits im Jahr 2023 vorgesehen und umgesetzt, plant der AHA auch für das kommende Jahr 2024 die Durchführung von regelmäßigen Arbeitseinsätzen.

Die Exkursionsgruppe nahm ebenfalls die in der Vergangenheit von umfassenden Schnitt- und Bodenbearbeitungsmaßnahmen sowie von Neupflanzungen beeinflusste Streuobstwiese an der Braunschen Lache in Augenschein. Dabei berieten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erneut die Folgen der massiven Schnittarbeiten, der Zerstörung von Brombeerbeständen sowie der flächendeckenden und umfassenden Bodenbearbeitungsmaßnahmen. Mit der Zerstörung der Brombeerbestände beseitigte man nicht nur Obstbestände, sondern Nahrungsgrundlagen und Rückzugsgebiete für zahlreiche Tierarten. Ferner fanden die Bodenbearbeitungsarbeiten mit schwerer Landwirtschaftstechnik statt, was u.a. zu erheblichen Bodenverdichtungen führen kann. Darüber hinaus handelt es sich um eine Streuobstwiese und nicht um eine Obstplantage. Die nunmehr erfolgten Neupflanzungen von Obstgehölzen eröffnen nunmehr die Möglichkeit den Charakter einer Streuobstwiese wiederherzustellen. Dazu sind aber u.a. umfassende Schnittarbeiten zur Schaffung ordnungsgemäßer Kronenzuschnitte erforderlich. Insbesondere der Altobstbaumbestand von Äpfeln und Pflaumen bedarf dringend umfassender Pflegeschnittmaßnahmen. Leider sind die ebengenannten Altobstbäume vom massiven Absterben betroffen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass hier schneller Handlungsbedarf besteht.
Ferner erscheint es dringend geboten die Neuanpflanzungen in südwestlicher Richtung und im Bereich abzuschließen, was auf einer sehr großen Arten- und Sortenvielfalt beruhen sollte. Dazu zählen die Pflanzung von Äpfeln, Birnen, Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen, Apfel- und Birnenquitten sowie im westlichen Bereich von Wal-, Schwarz- und Haselnüssen. Darüber gilt es die Entwicklung der Brombeere wieder zuzulassen, welche neben ihrer Funktion als Obstlieferantin, ebenfalls als Unterschlupf für zahlreiche Tierarten und Insektenweide dient. Im Rahmen der Mahdarbeiten besteht die Möglichkeit die Ausbreitung umfassend zuzulassen, aber eben auch räumlich einzugrenzen.
Der AHA bekräftigte daher sein Interesse und Wunsch – analog der Streuobstwiese Am Landhaus – mit der Stadt Dessau-Roßlau eine Pflege- und Nutzungsvereinbarung abzuschließen.
Im Bereich der Jagdbrücke nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Mulde im unmittelbaren Vorfeld der Mündung in die Elbe in Augenschein.
Die Mulde ist ein linkselbisch gelegener, nicht schiffbarer Nebenfluss der Elbe. Der 124 km lange Fluss entsteht in Sachsen südöstlich von Leipzig durch die Vereinigung der Zwickauer Mulde und der Freiberger Mulde nördlich von Colditz bei Sermuth. Der Name Mulde bedeutet „Die Mahlende“ und soll auf die Vielzahl der früher am Fluss betriebenen Mühlen hinweisen.
Dieser Teil der Fluss- und Auenlandschaft der Mulde gehört zum ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“. Die Exkursionsteilnehmer und Exkursionsteilnehmerinnen halten es für dringend notwendig als zu unternehmen die durchaus vorhandene Naturnähe des Flusses in dem Gebiet zu erhalten und vor menschlichen Zugriffen jeglicher Art wie z.B. Verbauungen, Beeinträchtigungen wie Betreten der Ufer-, Kies- und Sandflächen im Flussbereich zu schützen. Diese Gebiete bieten dem Fluss entscheidenden Raum zur Entwicklung und dienen sowohl Tieren und Pflanzen wichtigen Lebens- und Entwicklungsraum.
Der AHA erläuterte in dem Zusammenhang, dass die Auen als unentbehrlicher Überflutungsraum von Fließgewässern zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde gehören. Sie setzen sich aus Auenwäldern, Auenwiesen, Kies- und Schotterflächen, Altarmen, Stand- und Fließgewässern sowie Schlammflächen zusammen. Somit stellen sie einen wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar. Diese Vielfältigkeit lädt ferner zum Schauen und Erholen ein.
Jedoch sind zahlreiche Auenlandschaften und die dazugehörigen Gewässer von Baumaßnahmen und anderen Beeinträchtigungen der Wasser- und Bodenqualität bedroht. Derartige Gefährdungen gilt es abzuwenden bzw. zu verhindern.
Verbunden mit dem niedrigen Wasserstand der Mulde kommen immer mehr inselhafte Kies- und Schotterbänke zum Vorschein. Diese Flächen dienen u.a. Flussregenpfeifern als Brutraum. Ferner zeichnen sich mit der möglichen Entwicklung von temporären zu dauerhaften Inseln auch Entwicklungsräume für neue Auenwälder ab. Für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist daher sehr wichtig, dass z.B. durch ordnungsgemäße Ausschilderung und Kontrollen eine Nutzung derartiger Flächen u.a. als Badeort und Angelplatz ausgeschlossen ist. Immerhin befinden sich diese Flächen im ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“.
Um jedoch Auenlandschaften als Natur- und Landschaftsraum zu erhalten und weiter entwickeln zu lassen, bedarf es u.a. einer umfassenden Bildungs- und Aufklärungsarbeit. Dazu soll ein Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe beitragen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer bekräftigten die volle Unterstützung des AHA in seinem diesbezüglichen Anliegen.
Im Bereich des flächenhaften Naturdenkmals „Eichendom“, an den Stillingen und am Schillerpark legte der AHA erneut seine Position zum vermehrten Autoverkehr im Bereich der als Fahrradstraße ausgewiesenen Walderseestraße dar. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es unverständlich, dass es einen derartig umfassenden Autoverkehr in dem Gebiet gibt. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es hier endlich Einhalt zu gebieten.
Darüber hinaus halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für sehr wichtig, dass nach dem hoffentlich endgültigen Aus der Nordumfahrung keine Neuplanungen anderer Bauprojekte erwachsen, welche ein UNESCO-Weltkulturerbe sowie die Mulde in Angrenzung an ein Naturschutzgebiet und somit Gebiete tangiert, die auch den Richtlinien der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) entsprechen, Lebensräume von Rote-Liste-Arten wie Hirschkäfer und Heldbock betreffen sowie nicht zuletzt sehr wichtige Hochwassereinzugsräume der Mulde beeinträchtigen.
Gerade die jüngsten Hochwasser im Januar- und Februar 2011 sowie Juni 2013 hatten wieder ganz deutlich aufgezeigt, dass Baumaßnahmen aller Art in und an Hochwassereinzugsgebieten konsequent zu unterlassen sind. In dem Blickfeld hält es der AHA sogar für dringend geboten an einer schnellen und öffentlich transparenten Entwicklung bzw. Aktualisierung von Hochwasserkonzeptionen der Stadt Dessau-Roßlau zu arbeiten. Dazu gehören die Wiederausweitung von Auenlandschaften sowie deren Durchgängigkeit zu ermöglichen.
Zum Abschluss der Exkursion erläuterte der AHA seine Auffassung zu den Planungen der auf Durchführung der Bundesgartenschau im Jahre 2035 in Dessau-Roßlau.

https://verwaltung.dessau-rosslau.de/eine-stadt-wird-buga.html

Der AHA begrüßt grundsätzlich den Schritt, mahnt aber eine wissenschaftlich fundierte, breite und demokratische Erörterung der Vorhaben und Ziele der Bundesgartenschau im Stadtgebiet an. An der Stelle verweist der AHA darauf, dass insbesondere die international, national, regional und örtlich besonders und vielfältig schützenswerte Elbe-Mulde-Aue keine Eingriffe jeglicher Art erfahren darf. Die Aktivitäten im Rahmen der Bundesgartenschau gilt es auf das bebaute Stadtgebiet zu beziehen und dabei u.a. Möglichkeiten von Flächenentsiegelungen, Wieder- und Neubegrünungen in öffentlichen Räumen, Maßnahmen zu Fassaden- und Dachbegrünungen zu prüfen. Ferner bietet sich die Schaffung bzw. der Erhalt von Grün- und Biotopverbünden im Stadtgebiet sowie der Umgang mit den bestehenden Kleingärten an.
Leider haben die bisherigen Vorbereitungen zu den Landesgartenschauen in der Stadt Bad Dürrenberg für das Jahr 2024 und in der Lutherstadt Wittenberg für das Jahr 2027 gezeigt, dass massive Eingriffe in Umwelt, Natur und Landschaften verbunden bzw. geplant sind.
In Bad Dürrenberg erfolgten dazu massive Abholzungen im Kurpark sowie an den Saalehängen bis in die Auen von Saale und Ellerbach hinein.
Die mehrjährig vom AHA vorgetragene Kritik blieb unbeantwortet und unberücksichtigt.
Für die Landesgartenschau in der Lutherstadt Wittenberg sind u.a. mehrere massive bauliche Eingriffe in und an der geschützten Elbaue geplant. Der AHA hat hierzu ebenfalls Kritik vorgetragen, welche zwar Gremien des Landes Sachsen-Anhalt und der Lutherstadt Wittenberg entgegengenommen und offensichtlich beraten, aber augenscheinlich bisher keine Berücksichtigung gefunden haben.

https://www.wittenberg.de/portal/seiten/landesgartenschau-2027-900000141-36670.html

Abgesehen der bestehenden und fortgesetzten an die ebengenannten beiden Landesgartenschauen und der Berücksichtigung der Kritiken des AHA gilt es in der Vorbereitung der Bundesgartenschau im Jahr 2035 derartige Aktivitäten und Fehler auszuschließen.
Der AHA ist bereit, sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten entsprechend einzubringen.

Auf Grund dieser räumlich und fachlich-inhaltlich vielfältigen Aufgaben und dringend notwendigen Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften, beabsichtigt der AHA interessierte Personen zu gewinnen, welche in der Ortsgruppe in Dessau-Roßlau ehrenamtlich mitwirken möchten. Dabei spielen Alter, Beruf, Geschlecht und Nationalität überhaupt keine Rolle.

Ferner soll räumlich gesehen ein enges Zusammenwirken mit den AHA-Aktivitäten in den anderen Wirkungsgebieten, wie zum Beispiel mit der Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen, die Effizienz der Arbeit erhöhen.

Wer Interesse hat an einer derartig wichtigen ehrenamtlichen Arbeit bzw. noch mehr darüber erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.10.2023

Fotos: Dietmar Hörner

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“

Stellungnahme zum Entwurf
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 180
„Große/Kleine Brauhausstraße“

I. Grundsätzliches

Der vernichtende und zerstörerische Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft wirkt sich massiv nachteilig auf Arten- und Strukturvielfalt sowie Artenumfang von Fauna und Flora sowie trägt zum umfassenden negativen Wandel des Klimas bei. Ein sehr entscheidender Faktor für diesen Zustand ist der Verbrauch von Böden für Baumaßnahmen aller Art. Entsiegelungsmaßnahmen finden praktisch überhaupt nicht statt.

An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Hier gilt es auch in der Stadt Halle (Saale) verantwortungsbewusst zu handeln.

II. Zu den Planungsunterlagen

3. Planverfahren
5.4. Vorhandene Nutzung und Bebauung, soziale Infrastruktur

Laut Wohnungsmarktbericht 2020 vom November 2020, Seite 64 besteht noch immer massiver Wohnungsleerstand, Zitat:

6.3.2 Wohnungsleerstand
Der Wohnungsleerstand ist durch die Abrisse im Programm Stadtumbau Ost insbesondere zu Beginn der 2000er Jahre sowie die günstige Einwohnerentwicklung in vielen Stadtbereichen weiter gesunken. In den Großwohnsiedlungen ist der Leerstand von 13.889 Wohnungen um 7.539 auf 6.350 leerstehende WE gesunken. In den innerstädtischen Quartieren ist der Rückgang noch deutlicher, hier ist er von 12.294 leerstehenden WE im Jahr 2002 (um 8.332 WE) auf 3.962 leerstehende WE gesunken.“, Zitat Ende

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Publikationen/Stadtentwicklung/Wohnungsmarktberichte/Wohnungsmarktbericht_2020.pdf

Somit ist zurzeit kein weiterer Neubaubedarf an Wohnraum in der Stadt Halle (Saale) erkennbar.

Hinsichtlich Bedarfes ein Gewerberaum fehlen konkrete und aktuelle Angaben zum Leerstand. Hier sei jedoch auf die Beantwortung der Anfrage der Anfrage der Fraktion Hauptsache zum Leerstand von Ladenflächen vom 9. Juni 2021 verwiesen, wo u.a. folgendes enthalten ist, Zitat:

Antwort der Verwaltung:

Wie hat sich der Leerstand von Ladenflächen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 entwickelt?

Der Leerstand von Ladenflächen ist in den letzten 3,5 Jahren nahezu gleichgeblieben.

  • Welche Gründe für die Schließung von Geschäften sind der städtischen Wirtschaftsförderung bekannt?

Die Gründe für Ladenschließungen sind jeweils unterschiedlich.
Maßgeblich beeinflusst ein verändertes Konsumverhalten der Kunden die Entwicklung der Geschäfte vor Ort. Der Online-Handel hingegen ist erfolgreich und wächst. Die Corona-Pandemie beschleunigt diesen Prozess.

  • Welche Branchen sind betroffen?

Branchenübergreifend gibt es Rückzüge sowohl in Bereichen des Einzelhandels als auch im Bereich der Dienstleistungen.

  • In welchen Teilen der Innenstadt wurde der Leerstand verzeichnet?

Leerstand gibt es vor allem in Bereichen der oberen Leipziger Straße und in Teilbereichen der Großen Ulrichstraße.“, Zitat Ende

Unter dem Punkt 3. Planverfahren ist zudem folgendes auf Seite 10, Absatz 10 vermerkt, Zitat:

Aus Sicht des Handelsverbands Sachsen-Anhalt besteht kein Bedarf für einen weiteren Lebensmittelmarkt und die Ausweisung von weiteren Handelsflächen sollte vermieden werden.“, Zitat Ende

Warum dieser mahnende Hinweis keine Berücksichtigung findet ist schleierhaft.

Zu 5.7.2. Pflanzen und Tiere
Zu 2.1.1. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Zu 2.1.10. Zusammenfassende Bewertung

Laut Planung ist folgendes vorgesehen, Zitat:

Aktuelle Vegetation, Biotop- und Nutzungstypen
Innerhalb des Plangebiets befinden sich 4 Bäume von denen drei nach der Baumschutzsatzung der Stadt Halle geschützt sind und gefällt werden müssen.

“, Zitat Ende

Unter Punkt 2.1.10. Zusammenfassende Bewertung ist auf Seite 76 im letzten Absatz u.a. folgendes vermerkt, Zitat:

„Durch die Umsetzung der Planung erfolgt die Fällung von insgesamt fünf Gehölzen.“, Zitat Ende

Hier gilt es aufzuklären wieviel Gehölze man beseitigen möchte.

Angesichts der unter I. Grundsätzliches auszugsweise geschilderten Situation erscheint es sinnvoll zu sein nicht nur die genannten Bäume zu erhalten, sondern die ca. 0,62 Hektar Planfläche für Errichtung eines innerstädtischen Parkes zu nutzen. Dies verbessert nicht nur das Stadtbild und die Lebenssituation von Fauna und Flora, sondern trägt zudem zur Verbesserung des Klimas bei. Dazu ist es erforderlich weitere Gehölze zu pflanzen und eine Blühwiese einzurichten, welche es mit Aufenthaltsbereiche zu koppeln gilt.

Zu 2.1.2. Boden

Es ist unverständlich, dass zum Planungszeitpunkt kein Baugrundgutachten vorliegt. Dabei ist mit Vorhandensein von Braunkohleflözen zu rechnen, welche u.a. beim Neubau des Ritterhauses zu Tage getreten sind. Zudem gilt es die möglichen Altlasten zu benennen, um sich auch hierzu ein Bild verschaffen zu können. Daher ist eine Erstellung eines Baugrundgutachtens zu dem jetzigen Zeitpunkt dringend erforderlich.

Zu 3.2. Örtliche Situation – Schallimmissionsprognose Neubau eines Wohngebäudes

Große Brauhausstraße, Halle (Saale)

Auf Seite 4 ist u.a. folgendes vermerkt, Zitat:

Es handelt sich um einen Gebäudekomplex von 7 Mehrfamilienhäusern. Im Erdgeschoss der Gebäude befinden sich Gewerbeeinheiten. Die zusammenhängenden Gebäudeteile N1-N6 bestehen weiterhin aus vier Obergeschossen, wobei N1 und N4-N6 noch durch ein fünftes Staffelgeschoss erweitert sind. Zusätzlich wird die Baulücke zwischen der Großen Brauhausstraße 6 und 8 durch ein viergeschossiges Wohngebäude N7 ergänzt. Eine gemeinsame Tiefgarage mit 69 Stellplätzen sowie Technikräume befinden sich im Kellergeschoss. Die Zufahrt zur Tiefgarage befindet sich in Haus N2.“, Zitat Ende

Ein Neubau hätte eine Mindestneubelastung von 69 Autos zur Folge, welche am Tag mindestens zweimal – Ab- und Rückfahrt – zur Folge hätte. Damit ist nicht nur eine umfassende Lärm-, sondern Abgas- und Feinstaubbelastung verbunden.
Welche Folgen das für Umwelt, Natur und Klima bedarf keiner weiteren Erläuterung.

III. Abschließendes

Die vorliegenden Planungsunterlagen sowie die zu erwartenden Belastungen für Umwelt und Natur sowie Stadtbild lassen keine Notwendigkeit der Umsetzung dieser Baumaßnahmen erkennen. Daher ist das Gesamtvorhaben abzulehnen.
Alternativ erscheint es sinnvoll zu sein nicht nur die genannten Bäume zu erhalten, sondern die ca. 0,62 Hektar Planfläche für Errichtung eines innerstädtischen Parkes zu nutzen. Dies verbessert nicht nur das Stadtbild und die Lebenssituation von Fauna und Flora, sondern trägt zudem zur Verbesserung des Klimas bei. Dazu ist es erforderlich weitere Gehölze zu pflanzen und eine Blühwiese einzurichten, welche es mit Aufenthaltsbereiche zu koppeln gilt.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 200 27 46

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 02.10.2023

Link zu Informationen:

https://halle.de/leben-in-halle/stadtentwicklung/bauleitplanung/oeffentliche-auslegung/vorhabenbezogener-bebauungsplan-nr-180-grosse-/-kleine-brauhausstrasse

Die Natur und Landschaft zwischen den Städten Bitterfeld-Wolfen, Südliches Anhalt, Zörbig und Halle (Saale) bedarf eines umfassenden Schutzes!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führte planmäßig am Samstag, dem 30.09.2023, eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion entlang der Fuhne zum Gondelteich, zum Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, zur Fuhnevogtei, zur Brödelgrabeneinmündung, zur Fuhnevogtei, zum Quellgebiet der Fuhne mit Fuhnebifurkation, zum Quellbusch sowie entlang des Zörbiger Strengbaches bis zum Gut Mößlitz durch.
Im Rahmen dieser Fahrradexkursion erfolgte durch den AHA die Erläuterung der Bedeutung der arten- und strukturreichen Auenlandschaften von Fuhne und Zörbiger Strengbach als Lebens- und Rückzugsraum für die umfassende Fauna und Flora, großräumigen Biotopverbundraum zwischen Saale und Mulde – aber auch in die Auen von Rieda und Zörbiger Strengbach – sowie nicht zuletzt als wertvolles Gebiet für einen sanften, umwelt-, natur- und landschaftsschonenden Tourismus darzulegen und Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Betreuung dieser wertvollen Natur- und Landschaftsbestandteile zu erläutern.
Ferner nahm er zwischen Stumsdorf und Brachstedt sowie Kütten die Rieda in Augenschein. Darüber hinaus führte der Weg zur Streuobstwiese in Brachstedt entlang der Küttener Straße und Am Westengarten. Schließlich endete die Fortsetzung der Fahrradexkursion im Stadtgebiet von Halle (Saale).

Vor Beginn der Fahrradexkursion erfolgte ein Besuch der Pilzausstellung der Fachgruppe Mykologie Wolfen, welche vom 30.09.2023 bis 01.10.2023 im Bahnhof Wolfen stattfand. Die sehr interessante Ausstellung und der damit verknüpfte Meinungsaustausch mit den anwesenden Mitgliedern der Fachgruppe Mykologie Wolfen beinhaltete u.a. auch die Prüfung von Möglichkeiten der gemeinsamen Zusammenarbeit, wie zum Beispiel die Durchführung gemeinsamer Exkursionen. Hierzu sind auf jeden Fall die jeweiligen Mitglieder der Fachgruppe Mykologie Wolfen und des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gefragt.

Mit dem Start der Fahrradexkursion thematisierten die Mitglieder der Exkursionsgruppe in der Bahnhofstraße am Bahnhof in westlicher Richtung die nunmehr massiv versiegelte Fläche, wo einst noch vereinzelt Grün vorhanden war.
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Daher hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine schnellstmögliche Wiederaufhebung der massiven Bodenversiegelung sowie die Wiederherstellung bzw. Erweiterung einer arten- und strukturreichen Begrünung für dringend geboten. Sehr empfehlenswert sind einheimische und standortgerechte Pflanzen bzw. Blühpflanzen, welche u.a. Insekten Nahrung und Unterschlupf bieten. Der AHA kann sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten vorstellen daran mitzuwirken und hält die Einbeziehung der Bevölkerung sehr sinnvoll und ratsam.

Die erste folgende Station der Fahrradexkursion bildete die Fuhne im Bereich der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Stadtteil Wolfen im Bereich Leipziger Straße/Steinfurther Straße. An dieser historischen Stelle, wo bis zum Jahre 1815 die Grenze zwischen Kursachsen und Anhalt verlief und bis 1834 eine Zollschranke bestand, stellten die anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fest, dass die Fuhne kein Wasser führte.
Dies ist ein klares Ergebnis der Niederschlagsarmut und Sommerhitze in den Jahren 2018 bis 2022, aber auch das Jahr 2023 trug bisher dazu bei.
Flussaufwärts unweit des Gondelteiches wies das Wasser eine bläuliche Färbung auf. Schnell waren sich Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einig, dass hier umfassend Nährstoffeinträge zur Belastung des Fließgewässers beitragen.
Die insgesamt ca. 59,00 km lange Fuhne und ihre umfassende Aue gehören zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der Region. Das Fuhnegebiet ist ein wichtiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Darüber hinaus stellt die Fuhneaue einen sehr bedeutsamen Biotopverbundraum zwischen Mulde und Saale sowie zu den Nebengewässern wie z.B. Rieda, Ziethe und Zörbiger Strengbach dar.
Eine fortgesetzte Verschmutzung des Fließgewässers durch Einträge von Abwasser und aus Nährstoffeinträgen aus landwirtschaftlicher Nutzung tragen zur Belastung des Fließgewässers bei und verstoßen zudem gegen die Bestimmungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Hier forderten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung auf, diesen Zustand unverzüglich zu beenden.
Im Bereich des Gondelteichs im Naherholungsgebiet Fuhneaue berieten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer über das für die Stadt Wolfen durch die Bitterfelder Qualifizierungs- und Projektierungsgesellschaft erarbeitete und von der früheren ARGE SGB II – Landkreis Bitterfeld, dem Landkreis Bitterfeld sowie der BQP mbH geförderte Renaturierungskonzept für das Fuhnegebiet, welches im Rahmen der Mitgliederversammlung des AHA am Montag, dem 05.03.2007, der breiten Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Das vorgestellte und diskutierte Vorhaben bzw. Projekt „Erarbeitung eines Renaturierungskonzeptes für die Fuhneaue im Raum Wolfen“ soll auch die Basis für die Entwicklung des Naherholungsgebietes Fuhneaue dienen. Mit Sorge nahmen die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den gesunkenen Wasserstand sowie die zunehme Eintrübung des Wassers zur Kenntnis. Hier bedarf es der Prüfung regelmäßiger Wasserzuführungen aus der Fuhne, naturverträgliche Beräumungen und Möglichkeiten des Eintrags von Sauerstoff. Die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich auch an der Stelle einig, dass es deutlicher Verbesserung der Wasserqualität der Fuhne bedarf.
Weiterhin betrachtet der AHA mit Sorge, Überlegungen und Aktivitäten verstärkt mit Meliorations- bzw. Baumaßnahmen in die Struktur und das Fließverhalten der Fuhne einzugreifen. Ein verstärkter Abfluss ohne Mäandrierung hätte eine weitere Eintiefung des Fließgewässers zur Folge. Das führt zu einer verstärkten Entwässerung der Fuhneaue und entzieht zudem den einmündenden Fließgewässern das Wasser. Die damit einhergehende Austrocknung der Landschaft hätte u.a. den Verlust von Feuchtgebieten zur Folge. Somit gingen wertvolle Biotope verloren, was unweigerlich eine Verarmung an Arten und Struktur zur Folge hätte.
Der AHA fordert stattdessen u.a. mit Störsteinen und -hölzern eine Mäandrierung der Fuhne zu befördern. Nur so lässt sich ein naturnahes Gewässer entwickeln, so wie es auch die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einfordert. Dem würden die genannten Meliorations- bzw. Baumaßnahmen klar widersprechen. Darüber hinaus hält es der AHA für dringend geboten zu prüfen, wo der Überflutungsraum noch vergrößert werden kann. Dazu ist z.B. der Rückbau von Versiegelungen und Bauten notwendig, welche keinen Nutzen haben.
Im Bereich des Fuhnetalweges betrachteten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit sehr großer Sorge der flächendeckenden Wiesenmahden. Um Bruten und Kleinlebewesen wie Kriechtiere, Amphibien, Insekten und Spinnen besser schützen zu können gilt es das Verfahren der partiellen, unregelmäßigen Mahden anzustreben und diese nach Begehungen umzusetzen. Dies hat zudem zur Folge, dass sich die Arten- und Strukturvielfalt der Wiesen erhöht, indem verschiedene Pflanzenarten durch unterschiedliche Wachstums- und Blühzeiten sowie Saatgutausbildung und -streuung eine Möglichkeit zur Entwicklung haben.
Darüber hinaus ist nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine massive Zurückdrängung des Staudenknöterichs dringend geboten. Der AHA hatte dazu mehrfach dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Bitterfeld-Wolfen mehrfach die Organisation und Durchführung von ehrenamtlichen Arbeitseinsätzen angeboten. Leider blieben eindeutig positive Reaktionen aus. Somit bekräftigt der AHA seine ebengenannten Angebote.
Ferner hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits im Jahr 2013 beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt Ausweisung eines neuen ca. 130,00 ha großen Naturschutz- und Vogelschutzgebietes in der Fuhneaue zwischen Reuden und Salzfurtkapelle beantragt. Das zu schützende Gebiet, welches Gegenstand dieses Antrages ist, umfasst den Erlen-Eschenwald „Reudener Busch“ und ein ökologisch besonders wertvolles Teilstück der Fuhneniederung. Aus Sicht des AHA ist eine Ausweisung des zu schützenden Gebietes als Naturschutz- und Vogelschutzgebiet „Fuhneniederung Reuden-Salzfurtkapelle mit dem Reudener Busch“ dringend geboten, um dieses ökologisch wertvolle Gebiet mit seiner großen Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen ausreichend und zusammenhängend schützen zu können. Reaktionen, selbst eine ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, seitens des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Anhalt Bitterfeld stehen noch immer aus.
Zudem sorgen immer wieder Niederschläge, Tauwetter und teilweise gefrorene Böden für ein Ansteigen der Pegel von großen, größeren und kleineren Fließgewässern. Häufig vernachlässigt man nach Auffassung des AHA ganz wichtige Faktoren, welche dazu führen, dass der Anstieg der Wasserstände so rasant und umfassend vonstattengeht. Dazu zählen ausgeräumte Landschaften, versiegelte Böden, fehlende Gewässerschonstreifen und Retentionsflächen sowie begradigte und häufig an Ufern und in der Gewässersohle befestigte Fließgewässer. Daher hält es der AHA für dringend geboten, den Fließgewässern naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen, wozu die Möglichkeit der Mäandrierung, die Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen entlang beider Ufer, verstärkte Schaffung von Möglichkeiten zur Wieder- bzw. Neuentstehung von Gehölzflächen in der ausgeräumten Agrarlandschaft sowie eine vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau, welche auch tier- und bodenfreundliche Kulturen wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum), einbezieht. Derartige Maßnahmen verhindern auch die wind- und wasserbedingte Bodenerosion und der damit verbundenen Einträge von häufig mehr oder minder stark nährstoff- und pestizidbelasteten Böden in die Gewässer. Einhergehend müssen solche Maßnahmen mit der Schaffung von Retentionsflächen, der Beseitigung von Verbauungen in und am Gewässer sowie die Unterstützung der Mäandrierung durch den Einsatz von Störsteinen oder -hölzern sowie z.B. des Belassens von Ästen, Laub und Zweigen im Gewässerbett.
In den Ortschaften selbst gilt es verstärkt zu prüfen, inwieweit eine Entfernung von Verbauungen aus dem Ufer- und Sohlbereich möglich und umsetzbar ist, Verunreinigungen mit Abwässern und Abfällen verhindert und beseitigt sowie Durchlässe erweitert und Verrohrungen entfernt werden können.
Die immer auftretenden Forderungen, dass Fließgewässer von „Verschmutzungen“ wie Laub, alten Zweigen und Schlamm zu beräumen sind, zeugen von wenigen oder gar nicht vorhanden Sach- und Fachverstand über die obengenannten Ursachen und Auswirkungen sowie aber auch zu dem was zur Entwicklung naturnaher Fließgewässer dazugehört. Nach Auffassung des AHA sollten sich u.a. Landkreise, Stadtkreise und Gemeinde eher dafür einsetzen, dass Fließgewässer nicht vermüllt, bestehende Vermüllungen beseitigt, Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m gesichert bzw. ein eingerichtet, Abwässereinträge verhindert und unterbunden sowie Verbauungen im Sohl- und Uferbereich unterlassen und zurückgebaut werden.
Im Fuhneauengebiet westlich der Stadt Bitterfeld-Wolfen und nördlich des Salzfurter Weges stellten die anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Genugtuung fest, dass die Wiesen und in unmittelbare Nähe zur Fuhne und den Waldgebieten nicht vollständig abgemäht waren. Dies ermöglicht eine umfassende Anzahl von blühenden Pflanzen, Deckungsmöglichkeit durch hohe Stauden und Gras sowie Schutz vor starker Austrocknung durch Sonne und Wind. Angesichts der noch massiv nachwirkenden Trockenheit des späten Frühjahrs, des Sommers und großer Teile des Herbstes im Jahr 2018 sowie noch immer nicht umfassenden Niederschläge bestehen noch umfassende Wasserdefizite. Die Wasserstände der Fuhne bestätigen diese ernstzunehmende Situation.
Der AHA verweist hier ferner erneut auf die Studie des Umweltbundesamtes – UBA – mit der Überschrift „Quantifizierung der landwirtschaftlich verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung“ zur Kenntnis genommen. In der Zusammenfassung schreibt das UBA im einleitenden Fazit mit Stand vom 6. Juni 2017 auf Seite 23, Zitat:

Trotz erkennbarer Erfolge im Rahmen des Konzepts2020 wird die Erreichung des Zielwerts von 30 kg N/ha im Gebietsmittel bis zum Jahr 2020 nicht möglich sein. Dieser Wert müsste erreicht werden, um einen Nitrat-Zielwert von ca. 50 mg/l im neu gebildeten Grundwasser zu erreichen. Die durchschnittlichen Herbst-Nmin-Werte lagen zwischen 2011 und 2016 mit 46 bis 54 kg N/ha auf einem erhöhten Niveau – dabei ist kein eindeutiger Trend zu niedrigeren Werten erkennbar. Es zeigt sich, dass nur 40 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} der an der Kooperation teilnehmenden Betriebe im Jahr 2016 den gültigen Zielwert von 40 kg N/ha erreicht haben.
Prinzipiell bestehen verschiedene Möglichkeiten, um den Erfolg der Kooperationsarbeit zu erhöhen. Zum Beispiel wäre die Teilnahme weiterer landwirtschaftlicher Betriebe im Wasserschutzgebiet an der Kooperation anzustreben. Daneben könnte ein Flächenkauf mit anschließender Verpachtung und Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung (z. B. Ökolandbau), des Gülleexports sowie besonderer Anbauverfahren hilfreich sein. Darüber hinaus wäre eine Verlagerung des Anbaus von stickstoffintensiven Sonderkulturen aus dem Wasserschutzgebiet heraus anzudenken.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/quantifizierung-der-landwirtschaftlich-verursachten

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2017-05-24_texte-43-2017_kosten-trinkwasserversorgung.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier weiterhin massiven Handlungsbedarf.

Mit Genugtuung beobachteten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Aktivitäten des Bibers im Bereich der Brödelgrabeneinmündung sowie das Auftreten z.B. von Rotmilan und Mäusebussard. Nach einhelliger Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es genau diese Aktivitäten zu befördern.
Beim Aufenthalt der Ortschaft Zehbitz der Stadt Südliches Anhalt hielten sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer im Bereich der Sumpfquelle der heutigen Fuhne sowie der Wasserscheide der Fuhne. Bekanntlich teilt sich der Quellzufluss in eine östlliche Fuhne, welche bei Jeßnitz in das Spittelwasser der Mulde mündet sowie eine westliche Fuhne, welche in Bernburg in die Saale fließt.

Im Bereich der Verbindungsstrecke zwischen Löberitz sowie B 183 und Abzweig zur Fuhne und nach Radegast schlagen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Nachpflanzung der entstandenen Obstbaumlücken mit Süßkirschen allermöglicher Sorten. Der AHA ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit die Planungen und die Pflanzaktionen fachlich-inhaltlich und praktisch zu begleiten.

Im Bereich des zur Stadt Zörbig gehörenden Gutes Mößlitz berieten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer über Entwicklung und Zustand des Zörbiger Strengbaches.
Der ca. 33.3 km lange Zörbiger Strengbach, welcher den Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt durchfließt, hat eine wichtige ökologische Verbindungsfunktion. Mit dem Verringern der hydrologischen Senkkegel, infolge des Ansteigens des Wasserspiegels in den einstigen Bitterfelder Kohlegruben, ist auch mit einer Verbesserung des Wasserhaushaltes zu rechnen. Jedoch haben in der Vergangenheit Begradigungen, Einengungen des Gewässerschonstreifens und nicht zuletzt Abwassereinleitungen zu erheblichen Beeinträchtigungen des Fließgewässers geführt. Deshalb nimmt sich der AHA seit dem Jahre 1995 verstärkt des Schutzes, des Erhaltes und der Weiterentwicklung des Zörbiger Strengbaches an. Die vom AHA auf der Basis eines Rahmenplanes vom 04.10.2000 initiierte und vom Institut für Geographie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg betreute Diplomarbeit zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für den ca. 33 km langen Zörbiger Strengbach ist im Rahmen einer Vortragsveranstaltung am 23.02.2002 im Gut Mößlitz in Zörbig erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt worden.
Auf Grundlage von Auswertungen vorhandener bzw. teilweiser neuer Erfassungen von Fauna und Flora sowie geografischer, archäologischer und historischer Daten ist mit der Diplomarbeit eine wissenschaftlich fundierte Pflege- und Entwicklungskonzeption entstanden, welche bereits im Bereich des Gutes erste praktische Umsetzungsphasen erfuhr. Immerhin steckt im bei Glesien in Sachsen entspringenden und nördlich von Mößlitz in die Fuhne mündenden Strengbach und seiner Restaue ein mögliches Entwicklungspotenzial in Richtung Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Rückgrat für ein Biotopverbundraum und nicht zuletzt als Raum für sanften Tourismus.
Zu den ersten Ergebnissen dieser Aktivitäten im Ergebnis der obengenannten gehören weitere Erfassungsarbeiten im Bereich des Gutes Mößlitz in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Gut Mößlitz sowie die Fertigstellung von wissenschaftlichen Arbeiten zur Parkanlage Dammendorf/Quetzdölsdorf im März 2007 auf der Grundlage eines Rahmenplanes vom 04.10.2004.
In allen Dokumenten und Arbeiten wird die Notwendigkeit unterstrichen, dem Zörbiger Strengbach einen ausreichenden Gewässerschonstreifen einzuräumen, Biotopverbundräume zu erhalten und zu erweitern, die Abwassereinleitungen einzustellen, Verbauungen und andere Beeinträchtigungen im Uferbereich zu unterlassen bzw. gar zu beseitigen sowie verstärkt Retentionsflächen zu schaffen. Die meisten Gemeinden und Städte entlang des Fließgewässers sowie der zuständige Unterhaltungsverband „Fuhne-Ziethe“ haben grundsätzliches Interesse an der Mitwirkung zur Umsetzung der konzeptionellen Vorschläge bekundet.
Mit Unverständnis haben die Mitglieder der Exkursionsgruppe den Gebrauch der durchschnittlich 235,50 m langen und durchschnittlich 133,73 m breiten sowie somit durchschnittlich 31.493,42 m² = 3,15 ha großen Streuobstwiese im Nordwestbereich des Gutes Mößlitz aufgenommen. Neben den zugefügten Bodenverdichtungen sowie der Belastungen mit Abgasen und Feinstaub sendeten die Veranstalter des Erntedankfestes ein falsches Signal im Zusammenhang Verkehrsvermeidung sowie umfassenden Reduzierung von Motorisierten Individualverkehr. Dazu zählt auch das grundsätzliche Erfordernis der Wiederbelebung der „Zörbiger Saftbahn“. Hierzu seien folgende Angaben zitiert:

Auf der im Jahre 1897 eröffneten und gut 20 Kilometer langen Nebenbahnstrecke zwischen Bitterfeld und Stumsdorf herrschte mehr als acht Jahrzehnte ein reger Reise- und Güterverkehr. Für Berufspendler in das Kohle- und Chemierevier von Bitterfeld und Wolfen, aber auch für zahlreiche Landwirtschaftsbetriebe sowie Tagebau- und Industrieunternehmen galt die Nebenstrecke als unverzichtbar. Nach 1990 kam der Güterverkehr gänzlich zum Erliegen; das Fahrgastaufkommen war zeitweilig nahezu bedeutungslos. Bedingt durch die schlechte finanzielle Lage des Landes, hatte die CDU-Landesregierung den Personennahverkehr bei der Deutschen Bahn AG zum 1. Oktober 2002 abbestellt.

Nach gescheiterten Übernahmebemühungen durch private Eisenbahnunternehmen, setzte sich die Stadt Zörbig für den Erhalt der Bahnstrecke ein und gründete eine kommunale Infrastrukturgesellschaft, welche die Bahnstrecke von der Deutschen Bahn AG übernahm, mit dem Ziel, die wirtschaftsnahe Infrastruktur für Gewerbebetriebe zu erhalten und die Lebensqualität für die Anwohner zu sichern. Nach einer Teil-Reaktivierung können seit August 2005 wieder Güter auf dem Streckenabschnitt Bitterfeld-Zörbig transportiert werden. Um die beiden Landkreisstädte Köthen und Bitterfeld per Schiene zu verbinden, existieren Pläne und Untersuchungen einer Nahverkehrsverbindung über die Saftbahnstrecke.“, Zitat Ende

https://saftbahn.de/geschichte/index.php

https://saftbahn.de/strecke/index.php

Im Bereich der Stadt Zörbig, Ortsteil Rieda besprachen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Notwendigkeit des verbesserten Schutzes und Erhalt der Rieda, welche häufig begradigt und von fehlenden bzw. zu geringen Gewässerschonstreifen gekennzeichnet ist. Hier legte der AHA dar, dass optimal beidseitig ein Gewässerschonstreifen von mindestens 10,00 m, recht gute Entwicklungsmöglichkeiten zur Beförderung einer Mäandrierung sowie eines Bereiches zur naturnahen und sukzessiven Entwicklung von Gehölz- und Staudenflächen bietet. Damit dienen Gewässerschonstreifen als Biotopverbundraum sowie als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Diese Gewässerschonstreifen fungieren zudem als gewisser Puffer gegenüber Abdriften von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln aus der konventionellen Landwirtschaft.
Entlang des ca. 2.35 km langen Verbindungsweges zwischen Rieda und der zur Gemeinde Petersberg gehörenden Ortschaft Brachstedt besteht zwar eine mit Obstgehölzen sowie verschiedenen weiteren Gehölzen, Stauden und Gräsern bewachsener Feldrandstreifen, welcher aber von Vermüllung von Beschädigungen geprägt ist. Neben einen verbesserten allgemeinen Schutz, bedarf es einer umfassenden Beräumung von Müll und Unrat. Darüber hinaus empfiehlt es sich die beiden wegbegleitenden Grünbereiche zu erweitern sowie die unzumutbare Wegbefestigung zu beseitigen und gegen eine entsiegelte, naturnahere Wegqualität zu tauschen. Das Wegbegleitbegrün kann aus nachgepflanzten Obstgehölzen sowie sukzessiven Gehölz-, Stauden- und Wiesenbeständen bestehen. Zudem bedürfen die noch vorhandenen Obstgehölzen umfassender Pflegemaßnahmen. Somit kann der Gesamtweg wieder verstärkt eine Biotop- und Grünverbundfunktion darstellen und bildet außerdem keine unüberwindbare Barriere für Klein- und Kleinsttiere.
In Brachstedt erfolgte eine in Augenscheinnahme der insgesamt 38.400 m² = 3,84 ha großen, vorrangig aus Äpfeln und Süßkirschen bestehenden Streuobstwiesen in Brachstedt. Dazu zählen:

1. Streuobstwiese am Westenteich:

Eigentümer: Gemeinde Petersberg, Ortsteil Brachstedt
Fläche: 30.160 m² = 3,016 ha (davon ca. 40{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} Laubbäume)
Zeitpunkt: nach 1990 als Streuobstwiese erklärt und mit Fördergeldern saniert und bepflanzt.

2. Streuobstwiese Küttener Straße:

Eigentümer: Gemeinde Petersberg, Ortsteil Brachstedt
Fläche: 8.240 m² = 0,824 ha
Zeitpunkt: nach 1990 als Streuobstwiese erklärt und mit Fördergeldern saniert und bepflanzt.

3. Obstsorten – Apfel

(Sortenbestimmung 1996 durch den Landschaftspflegeverband Östliches Harzvorland e.V.):

  • Albrechtsapfel
  • Boskoop
  • Gelber Edelapfel
  • Goldparmene
  • Halberstädter Jungfernapfel
  • Herberts Renette
  • Kaiser Wilhelm
  • Kanadarenette
  • Landsberger Renette
  • Minister von Hammerstein
  • Ontario
  • Rheinischer Bohnapfel
  • Roter Eiserapfel

Erfreulicherweise fand bereits eine Beweidung durch Schafe statt, welche jedoch unbedingt kontinuierlich fortzusetzen ist. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich ferner einig, dass eine Obstgehölzpflege und Nachpflanzungen dringend geboten sind.
Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben immer wieder bekräftigt Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit in Absprache mit dem Landkreis Saalekreis sowie der Gemeinde Petersberg und ihres Ortsteils Brachstedt, eine Übernahme der Betreuung und Pflege der Streuobstwiesen in Brachstedt in Betracht kommen könnte. Dazu bedarf es jedoch einer umfassenden Beteiligung von Interessenten sowie finanzieller und materieller Unterstützung.
Beim Blick zum 149,4 m hohen Abatassinenberg drückten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die dringende Notwendigkeit aus, seinen Schutz und Erhalt im Zusammenhang mit dem Bergholz im Bereich des Petersberges, Burgstetten, der Rieda, des Zörbiger Strengbaches, der Fuhne sowie der Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße voranzutreiben.

Im Anschluss danach Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion mit gleicher Sorge nahmen die zunehmende Vermüllung der Landschaft und massiven ackerseitigen Beschädigungen von Begleitgrün entlang von Straßen und Wegen – so zum Beispiel entlang der westlichen Verlängerung der Küttener Straße in Brachstedt in Augenschein.
Zudem sehen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion umfassende Entwicklungsmöglichkeiten im Entstehungsgebiet der Rieda. Der temporär mit Wasser gefüllte Verlauf der Rieda ist von einzelnen sehr lückenhaften Gehölzbeständen, bestehend zum Beispiel aus Mirabellen, Silberweiden und Hybridpappeln, sowie kaum vorhandenen Gewässerschonstreifen geprägt. Nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion gilt es den „Quellbereich“ umfassend zu renaturieren sowie in einer Mindestbreite von 10,00 m einen Gewässerschonstreifen zu sichern und damit verbunden eine sukzessive Entwicklung zuzulassen. Dies trägt zu einer verbesserten strukturellen Entwicklung bzw. Entwicklungsmöglichkeiten von Natur, Landschaft und Umwelt bei. Von einer Renaturierung des „Quellgebietes“ versprechen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion die Entstehung eines Feuchtgebietes bis hin zur verbesserten Befüllung der Rieda in dem Abschnitt mit Wasser. Zudem widersprechen andere Herangehensweisen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU.
Im Bereich des Verbindungsweges zwischen der Gemeinde Petersberg, der Stadt Landsberg, Stadtteil Oppin und der Stadt Halle (Saale) steht nunmehr seit mehreren Jahren ein Trafohäuschen leer. Hier hatte der AHA bereits mehrfach angeregt einen Umbau vorzunehmen, um Unterschlupfmöglichkeiten von Insekten, über Vögeln, bis hin zu Kleinsäugern zu lassen. Leider haben weder der Landkreis Saalekreis, noch die Stadt Landsberg zu dem Vorschlag Stellung bezogen. Nunmehr liegen erfreulicherweise die Zustimmungen des Flächeneigentümers und des einstigen Netzbetreibers vor diese Maßnahmen ergreifen zu können. Der AHA regt nunmehr an, dass unter Federführung der Stadt Landsberg der Um- bzw. Ausbau anzugehen ist. Auf jeden Fall ist der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Auf dem Weg zum Stadtgebiet von Halle (Saale) befasste man sich in Höhe des zur Gemeinde Petersberg gehörigen Ortsteiles Gutenberg mit dem Rätsch.
Der Rätsch ist am nordöstlichen Ortsrand von Gutenberg, südlich der Straße nach Oppin gelegen. Die frühere eigenständige Gemeinde Gutenberg befindet sich ca. 8 km nördlich von Halle und gehört zum Saalekreis.
Das FND Rätsch liegt einerseits in einem Talbereich und erstreckt sich zum anderen über einen Hang. Die dieses Gebiet umgebende Hügellandschaft ist von landwirtschaftlicher Nutzung geprägt.
Das Flächennaturdenkmal Rätsch ist ein Erlen-Eschen-Wald und gehört zu den wenigen geschützten Feuchtwaldgebieten im Saalekreis. Das Gebiet ist floristisch sehr wertvoll, da der vorhandene Mischbestand aus Erlen und Eschen im gewissen Sinne eine Einmaligkeit darstellt. Als Auenlandschaft ist er hydrologisch, ornithologisch und herpetologisch wertvoll. Der Rätsch ist ein Quellgebiet mit sauberem Wasserangebot. Daraus lässt sich auch der Name Rätsch ableiten. Rätsch kommt aus dem Slawischen und bedeutet so viel wie „nasse Wiese“.
Durch vier Schneckengesellschaften mit 32 nachgewiesenen Arten ist das Schutzgebiet repräsentativ für vergleichbare Biotope im hercynischen Raum.
Der Rätsch bildet eine wichtige ökologische Nische. Er entwickelt sich immer mehr zum Rückzugsgebiet für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, weil diese in der näheren Umgebung keine ausreichenden Lebensbedingungen mehr vorfinden.
Der Rätsch umfasst eine Gesamtfläche von ca. 5 ha. Aufgrund verschiedener struktureller Merkmale und Bedingungen lässt sich das Gebiet in folgende 4 Zonen einteile:

  • Zone 1: Sukzessionsfläche mit nitrophilen Hochstauden
  • Zone 2: 300m² großer Erlen-Eschen-Auenwald mit Schichtwasserquellen
  • Zone 3: Feuchtwiese
  • Zone 4: Trockenhänge


Nach Auffassung des AHA gilt es alles zu unternehmen, um dieses sehr wertvolle Landschafts- und Naturgebiet zu schützen und ggf. die am Rand der Zone 3 befindlichen, ca. 500 m³ umfassende Mülldeponie zu beräumen, um Schädigungen für Umwelt und Natur zu beenden. Ein vom AHA im Rahmen der Locale 2000 gestellter Antrag fand leider keine Zustimmung. Für den AHA ist es jedoch wichtig, dass Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung des FND Rätsch wieder verstärkt anzugehen.
Im Bereich der Stadt Halle (Saale) erinnerten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion an die Vorschläge des AHA zum Schutz, zur Erhaltung und der Entwicklung des Seebener Busches, welcher auf 9,5 ha als geschützter Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ ausgewiesen ist.
Um den 9,5 Hektar (ha) großen geschützten Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ und das ihn umgebene Umland auch zukünftig als einmaliges Kleinod in der Landschaft zu erhalten, stellten der Vogelschutz-online e.V. und der AHA im Jahre 2001 an die Stadt Halle einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP). Nach Vorstellung der beiden Vereine soll das Gelände der ehemaligen Geflügelfarm Seeben nicht wie angedacht zur Wohnbebauung ausgeschrieben werden, sondern als „Pufferzone“ an den Seebener Busch angegliedert und der natürlichen Sukzession überlassen werden. Außerdem sollen zwei derzeitig durch den Ökohof bewirtschaftete Flächen – innerhalb des Seebener Busches – das „Heidengrab“ und die „Fasanerie“ zur Erweiterung der Streuobstwiese bzw. zur Aufforstung freigegeben werden. Der Antrag basiert auf systematischen Kartierungsergebnissen der Avifauna der Jahre 2000 und 2001 im Vergleich zum Brutvogelatlas von Halle und Umgebung 1998 sowie einer Erfassung des Stadtplanungsamtes von 1995. Anhand der Daten kommt die herausragende Bedeutung des Seebener Busches für die Vogelwelt (80 bisher nachgewiesene Vogelarten) klar zum Ausdruck. Nachdem der Antrag, der von umfangreichen Daten untermauert wird, im Juli 2001 den Fraktionen des halleschen Stadtrates und der der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) zugegangen war, äußerte sich das hallesche Stadtplanungsamt ablehnend. Außerdem fand eine Anhörung bei der damaligen HAL-Fraktion statt.
Der AHA hatte im Jahr 2008 der Stadt Halle (Saale) vorgeschlagen, auf der ca. 2,4 ha großen Fläche der einstigen Fasanerie westlich des Seebener Busches angrenzend an den Franzosensteinweg eine Streuobstwiese entstehen zu lassen. Diese Streuobstwiese ist als Ergänzung eines Restes einer alten Obstanlage am westlichen Rande des Seebener Busches zu sehen.
Die Streuobstwiese, regional auch Obstwiese, Bitz oder Bongert genannt, ist eine traditionelle Form des Obstbaus, in Unterscheidung zum Niederstamm-Obstbau in Plantagen. Auf Streuobstwiesen stehen hochstämmige Obstbäume meist unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Arten und Sorten. Streuobstwiesen sind meist charakterisiert durch eine Bewirtschaftung ohne Einsatz synthetischer Behandlungsmittel. Traditionell üblich ist die landwirtschaftliche Mehrfachnutzung der Flächen: Sie dienen sowohl der Obsterzeugung (Obernutzung) als auch der Grünlandnutzung Mähwiese zur Heugewinnung oder als Viehweide (Unternutzung). Die Imkerei spielt zur Bestäubung eine wichtige Rolle. Der Streuobstanbau hatte im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine große kulturelle, soziale, landschaftsprägende und ökologische Bedeutung. Heute gehören Streuobstwiesen zu den am stärksten gefährdeten Biotopen Mitteleuropas. Für die Streuobstwiese eignen sich nur robuste, veredelte oder unveredelte Hochstämme. Obwohl die Wildformen meist hohe Ansprüche an Boden und Klima stellen, wurden spezielle widerstandsfähige Sorten gezüchtet. Die Sortenvielfalt hat stets einen regionalen Bezug; traditionelle Artenzusammensetzung und Sortenauswahl weisen einen sehr hohen Spezialisierungsgrad an unterschiedliche Standorte und Nutzungen auf. Von den über 3.000 Apfelsorten Mitteleuropas sind nur 60 im deutschen Handel: Streuobstwiesen sind das Genreservoir alter Regionalsorten (so genannte alte Obstsorten). Auf extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen komplettiert je nach Artenzusammensetzung, Standortfaktoren und Zweitnutzung (Weide, Wiese, Acker) eine artenreiche Tierwelt (Fauna) die Lebensgemeinschaft (Biozönose). Insbesondere ist die Streuobstwiese ein wichtiger Lebensraum für Vögel und Gliederfüßer (Insekten und Spinnen).
Zu dem Gesamtprojekt hat der AHA der Stadt Halle (Saale) eine „Konzeption zur Entwicklung einer Streuobstwiese auf dem Gelände der früheren Fasanerie östlich des Seebener Busches“ vom 03.03.2008 vorgelegt.
Der AHA möchte dieses Vorhaben auf jeden Fall mit zahlreichen Partnern umsetzen, wozu neben der Stadt Halle (Saale) und dem Ökogut Seeben, z.B. die Initiative „Pro Baum“, die Volkshochschulen in Halle und im Saalekreis, allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen gehören können bzw. sollten. Ganz besonders möchte der AHA aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger ansprechen an dem ökologisch sehr bedeutsamen, aber auch sehr arbeitsintensiven Vorhaben mitzuwirken.
Leider tun sich die Flächeneigentümer Stadt Halle (Saale) und der Pächter „Ökohof Seeben“ schwer damit sich ernsthaft und zielführend mit den konzeptionellen Vorschlägen auseinanderzusetzen. Dabei ist schnelles Handeln geboten, um letztendlich die bestehende Streuobstwiese im nordöstlichen Anschluss an den Seebener Busch großräumig zu erweitern und sie in dem Zusammenhang zu „verjüngen“. Der AHA hatte mehrfach beide Einrichtungen um ernsthafte Beratungen zu seinen Vorschlägen gebeten.
Dieses Gebiet bildet ein sehr wichtiges Bindeglied an der Wasserscheide zwischen Saale und Reide auch zur Götsche und zu dem Alttagebaugebiet Mötzlicher Teiche. Beide Gebiete sind sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten
Daher betrachtet hat der AHA auch Medienberichte mit großer Sorge, welche besagen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang plant. Die sogenannten Vorzugsvarianten im Planungsgebiet südlich der Rennbahn und im halleschen Norden unweit des Hafens über Götschemündungsgebiet und Seebener Busch bis zu den Mötzlicher Teichen erscheinen daher für den AHA aus mehreren obengenannten Gründen sehr problematisch.
Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.
Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.
Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein. Dabei müsste eigentlich schon zu bedenken gegeben, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt bundesweit noch immer eine tagtägliche Neuversiegelung im Umfang von 69 ha Boden statt. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha – 69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.
Für den AHA steht jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten, Biotop- und Grünverbundräumen, Kaltluftentstehungsgebieten und -korridoren sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.
Insofern kann für den AHA keinesfalls eine Alternativplanung für die BAB 143 in Form von Nord- oder Südtangenten akzeptabel sein. Alternativ gilt es endlich eine moderne, umweltfreundliche Verkehrspolitik zu orientieren, welche auf Verkehrsvermeidung bzw. auf verstärkte Nutzung des Schienenverkehrs orientiert. Gerade der mitteldeutsche Raum ist traditionell von einem dichten Schienennetz geprägt, welches nicht nur zu erhalten, sondern wieder auszuweiten gilt.
Ferner hält der AHA es für dringend erforderlich, dass auch die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollten sich die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.
Die gegenwärtigen Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft auf Grund einer fortgesetzten veralteten Verkehrspolitik erfordern auch ein massives Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auen von Saale und Götsche im Stadtgebiet von Halle (Saale) und dem angrenzenden Saalekreis sowie des Gebietes von Aschedeponie Sennewitz über Seebener Busch bis Mötzlicher Teiche.
Darüber hat der AHA mit sehr großer Genugtuung die Einstellung der Planungen eines Gewerbegebiet Tornau/Oppin durch die Stadt Halle (Saale) aufgenommen. In dem Zusammenhang beabsichtigte man offenbar eine 175 ha große Ackerfläche komplett neu zu versiegeln.
Diese wertvollen Ackerflächen mit Bodenwertzahlen zwischen 75 und 80 gehörten zu DDR-Zeiten zum Obstanbaugebiet des Volkseigenen Gutes (VEG) Tornau-Prussendorf und waren fast ausschließlich mit Äpfeln bestanden.
An der Stelle bekräftigt der AHA erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind.
Hinsichtlich der durchgeführten Baumvernichtungsarbeiten im ca. 85.000 m² = ca. 8,5 ha großen Waldgebiet im Nordosten von Halle-Trotha zwischen Karl-Ernst-Weg, Verlängerter Mötzlicher Straße und Am Hang sowie östlich der Bahnstrecke Halle-Hannover bekräftigten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion die Forderung von Initiative „Pro Baum“ und AHA die Baumzerstörungen sofort und unwiderruflich zu beenden, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption erstellen zu lassen sowie eine Beräumung des Waldgebietes von Müll und Unrat vorzunehmen. in Augenschein genommen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion unterstützen den Vorschlag von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Deutsche Bahn als Fläche und Maßnahme zur Umsetzung der sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen alternativ die Pflanzung und mindestens fünfjährige vollständige Pflege einer Streuobstwiese auf der früheren, ca. 2,36 ha großen Fasanerie östlich des Seebener Busches vorzunehmen. Die bisher intensiv vom Ökohof Seeben genutzte Ackerfläche grenzt nördlich an eine bestehende Streuobstwiese an.
Ferner können nun entsprechende Alternativplanungen auf der Ackerfläche zwischen Halles Ortsteil Tornau und Landsbergs Stadtteil Oppin erfolgen.

Nach Auffassung des AHA ist ein flächendeckender, regionalübergreifender Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft dringend geboten. Dazu zählt auch der Raum zwischen den Städten Bitterfeld-Wolfen, Südliches Anhalt, Zörbig, Landsberg, Halle (Saale) und Wettin-Löbejün sowie der Gemeinde Petersberg. Dabei bilden die Auenlandschaften von Mulde und Saale sowie Fuhne, Zörbiger Strengbach, Rieda und Götsche sowie die eingebetteten Gesteins-, Agrar- und Waldlandschaften von Burgstetten, Abatassinenberg und Petersberg mit Bergholz einen sehr wichtigen Verbundraum. Hier bieten sich Biotop- und Grünverbundräume an. Naturnahen Entwicklungen gilt es Vorrang einzuräumen, aber Streuobstwiese, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, Kopfweiden sowie der Erhalt, Schutz und die Mehrung von Wegbegleitgrün z.B. mit Obstgehölzen bedürfen menschlicher Aktivitäten.
Der AHA ruft daher alle Interessenten auf sich massiv zum Schutz und Erhalt sowie Entwicklung dieses Gebietes und der angrenzenden Regionen einzusetzen. Dazu können sich Interessenten an folgende Anschriften wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg

attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06

06420 Könnern (Saale)

Tel.: 034691/52435
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.10.2023

Fotos von Andreas Liste

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