Autor: aha-dietmar (Seite 50 von 307)

AHA führt Exkursion in die Dölauer Heide durch

Samstag, den 09.09., um 10.00 Uhr
Exkursion durch das LSG Dölauer Heide
zum Thema: „Erkenntnispfad durch die Dölauer Heide“
Treffpunkt: Gaststätte Waldkater
Dauer: ca. 4 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 09.09.2023, eine ca. vierstündige Exkursion durch das Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide zum Thema: „Erkenntnispfad durch die Dölauer Heide“ durch. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der AHA seine Vorstellungen zum Schutz und zur Entwicklung der Dölauer Heide sowie in dem Zusammenhang Möglichkeiten der Umweltbildung darzulegen. Damit verbunden möchte der AHA seine konzeptionellen Überlegungen zu einem „Erkenntnispfad durch die Dölauer Heide“ der Öffentlichkeit vorstellen und erläutern. In dem Zusammenhang ist vorgesehen, dass der AHA Überlegungen darlegt, welche in ein Gesamtwegekonzept für die Dölauer Heide abzielt, um zum einem das ca. 740,00 ha = 7,4 km ² große Landschaftsschutzgebiet mit seinen Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen im Rahmen eines umwelt- und naturschonenden Tourismus nachhaltig erlebbar zu entwickeln sowie andrerseits aber auch größere zusammenhängende nicht betretbare Natur- und Landschaftsräume zu schaffen. Darüber hinaus gilt es die derzeitige forstwirtschaftliche Praxis aufzugeben, welche auf umfassende Abholzungen abzielt und dem Waldgebiet zu wenig Raum zur eigenen Entwicklung lässt.
Dafür ist nach Auffassung des AHA die Erstellung eines entsprechenden Schutz- und Entwicklungskonzeptes mit integriertem Tourismuskonzept und neuem Wegeplan erforderlich.
Der AHA möchte auch bei der Gelegenheit seine Positionen, zur ggf. angedachten Wiederbelebung der einst am 01.10.2002 eingestellten S-Bahnverbindung bis Halle-Dölau darlegen.
Ebenfalls als Thema ist die Bebauung im Gelände zwischen Heideweg/Am Waldrand, welche entgegen ökologischer, hydrologischer und städtebaulicher Vernunft sowie fachlich fundierten Bürgerprotesten Umsetzung fand.
In dem Blickfeld gesehen gehört dazu ferner die Aufzeigung von Möglichkeiten der Mitwirkung sowie die damit verbundene Darstellung der Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe Dölauer Heide/Lintbusch.
Treff ist 10.00 Uhr vor dem Eingang zur Gaststätte Waldkater.

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.09.2023

AHA führt zwei Exkursionen zum Tag des Geotops durch

Sonntag, den 10.09., um 10.00 Uhr
Wanderung zum Tag des Geotops
Gemeinsame Wanderung zum Tag des Geotops mit dem Regionalhistoriker Dieter Vopel durch das Ackertal von Bornstedt entlang der Rohne nach Klosterrode und zurück.
Treffpunkt: Kirche in Bornstedt, Bauernsteinstraße
Dauer: ca. 4 Stunden

Sonntag, den 24.09., um 10.00 Uhr
Exkursion zum Tag des Geotops
Geologisch-bergbauhistorisch-zoologisch-botanische Wanderung auf dem Karl-Hebener-Weg, Lutherstadt Eisleben-Wimmelburg und zurück über die Hüne­burg (Kuckucksbaum)
Treffpunkt: Ecke Friedensstraße/Fritz-Wenkstraße, Lutherstadt Eisleben
Dauer: ca. 3 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt im Zusammenhang mit dem Tag des Geotops folgende Exkursionen durch:

Am Sonntag, dem 10.09.2023, findet eine ca. fünfstündige Exkursion unter Teilnahme des Regionalhistorikers Dieter Vopel durch das Ackertal von Bornstedt entlang der Rohne nach Klosterrode und zurück statt.
Im Rahmen der Exkursion ist geplant die geologischen, bergbaugeschichtlichen, historischen und ökologischen Gegebenheiten und Bedeutsamkeiten zu erläutern sowie die umfassende Schutzwürdigkeit des Exkursionsgebietes darzustellen.
Ferner ist vorgesehen Möglichkeiten und Vorschläge zur Entwicklung des Gebietes aufzuzeigen und zu erörtern.
In dem Zusammenhang ist angedacht Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Interessierte sich entsprechend einbringen können. Dazu möchte der AHA für eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe in der Region werben.
Treff ist um 10.00 Uhr an der Kirche in Bornstedt, Bauernsteinstraße, wo auch die Exkursion enden soll.

Am Sonntag, dem 24.09.2023, findet eine ca. dreistündige geologisch-bergbauhistorisch-zoologisch-botanische- Wanderung auf dem Karl-Hebener-Weg, Lutherstadt Eisleben-Wimmelburg und zurück über die Hüneburg (Kuckucksbaum) statt.
Die Exkursion auf den Spuren des historischen Kupferschieferbergbaus führt durch das Gebiet der Otto-Schächte zwischen Eisleben und Wimmelburg. Entlang des Karl-Hebener-Weges gibt es Erläuterungen zu Geologie, Bergbaugeschichte und zur sich auf den Halden entwickelnden Tier- und Pflanzenwelt. Der Rückweg führt über die Hüneburg (Kuckucksbaum).
Treff ist um 10.00 Uhr in der Lutherstadt Eisleben, Park- und Glascontainerplatz Friedensstraße/Fritz-Wenkstraße

Die Exkursionen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an den Exkursionen erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursionen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer noch mehr zur Exkursion und den Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.09.2023

AHA hält Schutz und Erhalt der Dübener Heide und der Mulde für dringend geboten!

Weiterhin mit sehr großem Interesse und zugleich mit ebenso zunehmender großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die die Entwicklung der Dübener Heide, mit ihren Wald- und Wiesengebieten, Fließgewässern und ihren Auen sowie der darin lebenden Fauna und Flora.
Dies führte dazu, dass einzelne Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 02.09.2023, zu einer ca. neunstündigen und länderübergreifenden Fahrradexkursion vom Kemberger Stadtteil Radis durch die Dübener Heide sowie entlang der Mulde und ihrer Aue bis nach Eilenburg aufbrachen.
Der Einstieg in das 31.679 ha große Landschaftsschutzgebiet „Dübener Heide“ war im Försterweg in Richtung Ochsenkopf. Dabei fiel erfreulicherweise die stark ausgeprägte Sukzession innerhalb der Forsten bestehend aus Gemeiner Kiefer auf. Vorrangig ist die Rotbuche vertreten. Ferner kommen u.a. Traubeneiche, Stieleiche, Rotbuche, Hängebirke, Bergahorn und Spätblühende Traubenkirsche vor. Daraus lässt sich ableiten, dass die Natur somit für eine standortgerechte, arten- und strukturreichere sukzessive Verjüngung sorgt. Insofern sind Aufforstungen unter Hinzunahme der aus Nordamerika stammenden Douglasie als nicht zielführend anzusehen. Noch bedenklicher ist der offensichtliche Plantagenbestand von Weißtanne zum Selbsternten unweit des Kemberger Stadtteiles Ochsenkopf zu sehen. Solche Flächen sind von monokulturellen Strukturen geprägt und gehören nicht in einen in Entwicklung befindlichen arten- und strukturreichen Wald.
Zudem stellte die Exkursionsgruppe in der Dübener Heide massive forstwirtschaftliche Eingriffe, welche nicht nur den Waldbestand Schaden zufügte, sondern ebenfalls den Böden und Wegen. Dabei haben schon die Jahre 2018 bis 2022 mit ihrer Niederschlagsarmut und Sommerhitzen den Wald sowie seiner Fauna und Flora genug Stress zugefügt. Bereits die massiven Eingriffe in den kompakten Lebensraum Wald, sorgen die Maßnahme für Zerstörung der Sukzession und führen über Auflichtungen zur verstärkten Sonneneinstrahlung und Windweinwirkung, was die Austrocknung beschleunigt und Sturmeinwirkungen verschärfen. Daher sind derartige Eingriffe sofort zu beenden und künftig auszuschließen.
Neben den noch festzustellenden Schäden aus den Jahren 2018 – 2022, welche von starker Trockenheit und Sommerhitze geprägt waren, haben die jüngsten Niederschläge offensichtlich und erfreulicherweise zu einer gewissen Stabilisierung von Feuchtgebieten und Weihern geführt. Damit sind aber keinesfalls die Defizite im Grund- und Schichtwasserbereich ausgeglichen. Ganz besonders zu schützen sind da zahlreiche Feuchtgebiete und Weiher, welche vorrangig als aus Niederschlägen gespeiste Himmelsgewässer in Tonlinsen eingebettet sind. Dazu zählt es eine gewisse Beschattung durch Großbäume zu belassen und mechanische Eingriffe und Verschmutzungen aller Art zu unterlassen.
Bedauerlicherweise waren häufig überfahrene Blindschleichen auf den erfreulicherweise nicht komplett versiegelten, aber zumeist schlecht ausgeschilderten zu finden. Hier bedarf es mehr Aufmerksamkeit und eines strikten Verbots des Befahrens mit Kraftfahrzeugen.

Im Bereich des Hammerbaches beginnend ab Quellgebiet, ist erfreulicherweise eine umfassende Naturnähe, häufig eingebettet in einen Weichholzauenwald, vorrangig bestehend aus Schwarzerle. Offensichtlich haben der streckenweise schneereichere Winter 2020/2021 und die jüngsten Niederschläge auch hier zu einer gewissen hydrologischen Entspannung beigetragen. Beispielsweise im Bereich Eisenhammer im Anschluss an die Einmündung des Forstgrabens Gabels-/Schwedenwiesen bestehen gut ausgeprägte Mäander und Gewässerschlingen. Das gilt es unbedingt zu schützen und zu erhalten.
Ferner haben weiterhin die Auseinandersetzungen zum Schutz und Erhalt des Bibers in der Dübener Heide eine besonders herausgehobene Bedeutung.
Mit der vom Landkreis Wittenberg sanktionierten Beseitigung von drei Nahrungsdämmen und der Schlitzung eines Wohndammes sind nach Auffassung des AHA bereits sehr massive und bestandsbedrohende starke Eingriffe in das FFH-Gebiet und Bibereinzugsgebiet erfolgt. Andere bzw. weitere Eingriffe sind nicht akzeptabel, da sie auf die endgültige Bestandszerstörung beim Biber hinauslaufen.
In dem Blickwinkel betrachtet ist ferner die Genehmigung der Beseitigung von 13 von 19 Biberdämmen als skandalös und unverantwortlich anzusehen.
Jedoch gilt es fortgesetzt nicht nur festzuhalten, dass der Biber eine sehr streng geschützte Art ist, sondern das Gesamtgebiet Bestandteil des 958 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide (FFH0133)“ ist. Dieses Gebiet durchquert u.a. der ca. 9 km lange Hammerbach, welcher ein Teil des Namens des Schutzgebietes darstellt. Laut dem Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt ergibt sich folgende

Gebietsbeschreibung, Zitat:

Das FFH-Gebiet erstreckt sich im zentralen Buchen-Gebiet der „Dübener Heide“ nördlich von Tornau und Söllichau in ost-westlicher Ausdehnung. Neben großflächigen Buchen – treten auch Eichen-Hainbuchen – und Eichen-Wälder als forstlich bedingte Waldgesellschaften auf Buchen-Waldstandorten auf. Verbreitet sind ebene Hochflächen ausgebildet, die von markanten Talungen zerschnitten werden. Das Hammerbachtal verlässt als kleines Wiesentälchen das Waldgebiet zwischen Eisenhammer und Tornau nach Süden.“, Zitat Ende

Zur Fauna führt das Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt aus, Zitat:

Am Hammerbach wurden Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) nachgewiesen. Vom Biber existieren zwei Ansiedlungen. Durch Biberdämme entstandene Aufstauungen des Baches führen zum örtlichen Absterben der Bachauenwälder. Auf Grund der vorhandenen Strukturvielfalt hat das Gebiet eine große Bedeutung als Quartier- und Jagdgebiet für waldbewohnende Fledermäuse. Zu nennen wären hier die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und der Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), von denen regelmäßig besetzte Wochenstubenquartiere bekannt sind. Brandtfledermaus (Myotis brandtii) und Braunes Langohr (Plecotus auritus) reproduzieren sehr wahrscheinlich ebenfalls im Gebiet. Großes Mausohr, Fransen- und Bartfledermaus (Myotis myotis, M. nattereri, M. mystacinus) nutzen das Gebiet als Jagdlebensraum.
Vereinzelte Zufallsbeobachtungen von Kriechtieren deuten auf ein regelmäßiges Vorkommen der Schlingnatter (Coronella austriaca) in den Buchenwäldern mit Heidelbeer-Unterwuchs hin. In feuchten Waldbereichen am Bachufer lebt der Moorfrosch (Rana arvalis), der vermutlich in den Stau- und Mühlteichen am Eisenhammer reproduziert. Während der Hammerbach von Tornau an abwärts sogar von Bachneunauge (Lampetra planeri) und dem Steinbeißer (Cobitis taenia) besiedelt wird, kommen im Verlauf des Baches innerhalb des FFH-Gebietes gar keine Fischarten vor. Vom Hirschkäfer (Lucanus cervus) gibt es Nachweise für die Bereiche Tornau-Eisenhammer, Tornau und Söllichau aus den Jahren 2000 bis 2009. Die Art hat hier wahrscheinlich eine geringe Reproduktionsrate.“, Zitat Ende

Ferner gehört das Gesamtgebiet zum 31.679 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Dübener Heide“

Der AHA fordert weiterhin mit aller Deutlichkeit und Nachdruck nun endlich ordentliche belastbare Fakten zu liefern und daher stattdessen nunmehr die hydrologischen Verhältnisse zu untersuchen, welche womöglich nicht nur auf einer „spezifischen geologischen Situation in der Stauchungszone der Endmoräne“ beruht, sondern ggf. auch mit generellen hydrologischen Veränderungen in Folge des Bergbaus und seiner Einstellung zu tun haben kann.

Weiterhin verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge die einst geplante Veräußerung einer ca. 1.400 m² großen Wiese im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt im Bereich Eisenhammer im Ortsteil Tornau der Stadt Gräfenhainichen. Die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH hatte diesen Landschaftsbestandteil als „bebaubare Fläche“ eingestuft. Bisher liegt dem AHA keine belastbare Rückreaktion vor, ob diese Vorhaben und Einschätzungen eine positive Wendung gefunden haben.
Für den AHA war und ist diese Vorgehensweise vollkommen unverständlich und genauso inakzeptabel. Bekanntlich gehören Wiesen mit ihrer Fauna und Flora mit zu den bedeutsamsten Natur- und Landschaftsbestandteilen, sie dienen sehr vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum und erhöhen somit zudem die Arten- und Strukturvielfalt. Insbesondere Insekten aller Art profitieren von dem sehr hohen Teil an Blühpflanzen. Neben der sehr großen Bedeutung des Schutzes und Erhaltes der Vielzahl und Anzahl von verschiedenen Insektenarten an sich, sind sie ein sehr wichtiger Bestandteil der Nahrungskette für Lurchen, Kriechtieren, Vögeln und Säugetieren. Diese Bedeutung manifestiert sich vor Ort zum Beispiel durch ein ausgeprägtes Vorkommen von Zauneidechsen und womöglich noch zu bestimmenden weiteren Eidechsenarten.
Zudem dient die Wiese, umfassenden Beobachtungen zur Folge, als Nahrungsgebiet für diverse, noch zu bestimmende Fledermausarten.
Diese sehr entwicklungsfähige Wiese befindet sich in direkter Nachbarschaft zum bereits erwähnten 958 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide (FFH0133)“. Neben der Tatsache, dass es für den AHA unverständlich erscheint, dass die erfreulicherweise unbebaute und bisher im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt befindliche Wiese sich nicht innerhalb der Grenzen des ebengenannten FFH-Gebietes befindet, bedürfen alle Veränderungsmaßnahmen in unmittelbarem Anschluss an das Schutzgebiet nach EU-Recht einer Überprüfung der FFH-Verträglichkeit. Dem AHA sind solche Maßnahmen und Aktivitäten nicht bekannt.
Zudem dient die Wiese als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet, welche in Zeiten der voranschreitenden Klimaerwärmung, eine dringende Versorgung angrenzender Wohngebiete und des benachbarten FFH-Gebietes mit Frisch- und Kaltluft garantiert bzw. garantieren kann.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Auch aus diesem Grund heraus betrachtet, verbietet sich eine Verbauung der Wiese und der damit einhergehenden Zersiedlung am Randbereich von Tornau.
Daher fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt auf, das Verkaufsverfahren der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH unverzüglich zu stoppen bzw. rückgängig zu machen bzw. Auskunft über den gegenwärtigen Sachstand abzugeben.
Zudem empfiehlt der AHA eine ordnungsgemäße und vollständige Erfassung der Artenzusammensetzung von Fauna und Flora der Wiese sowie eine damit verbundene Überprüfung der Eingliederung in das 958 ha große Schutzgebiet nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide (FFH0133)“.
Mit dem Übertritt der Grenze vom Land Sachsen-Anhalt zum Freistaat Sachsen im Bereich der Stadt Bad Düben rückte die Betrachtung der Exkursionsgruppe auf den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der 147,00 km langen Vereinten Mulde mit einem Einzugsgebiet von 7.400 km². Dabei möchte der AHA an seine im Rahmen einer Presseerklärung vom 16.09.2020 dargelegten Sichtweise zu dem angedachten Polder Löbnitz nordwestlich von Bad Düben erinnern.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nach wie vor angesichts der letzten wiederholt starken Hochwasser u.a. in den Jahren 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 in Folge der Schneeschmelze in den Gebirgen und Hochlagen sowie starker bzw. stärkerer Regenfälle z.B. an Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Schwarzer Elster, Weißer Elster und Ilm sowie ihrer jeweiligen großen, größeren, kleineren und kleinen Nebengewässer erneut endlich einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser umzusetzen. Nach der Auffassung des AHA nutzten bisher die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern, aber auch in Kommunen noch immer nicht umfassend und ausreichend genug die Zeiten seit den letzten Hochwassern, um entsprechende Bedingungen zu schaffen. Stattdessen betreibt man vorrangig rein wasserbaulichen „Hochwasserschutz“, welcher noch immer hauptsächlich auf höhere, breitere und stärkere Deich- und Dammanlagen beruht.
Nunmehr beabsichtigt der Freistaat Sachsen im Rahmen der Umsetzung des Projektes zum Bau und Gestaltung des ca. 1.500 ha großen Polder Löbnitz, welcher gezielt Hochwasserspitzen der Vereinigten Mulde auffangen sowie eine Einströmung von Hochwasser über die Goitzsche und den Lober-Leine-Kanal in das Land Sachsen-Anhalt verhindern soll, auf 500 m bei Wellaune ein Teilstück des Deiches bzw. Wirtschaftsweges abzusenken. Nordwestlich davon errichtet das Land Sachsen-Anhalt den ca. 250 ha großen Polder Rösa.
Mit der Absenkung des Deiches bei Wellaune nimmt der Freistaat Sachsen die Fällung von 250 Bäumen in Kauf. Medienberichten zu Folge hat man auf einer Länge von 750 m bereits 327 Bäume gekennzeichnet.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier eine verheerende Vernichtung von Gehölzen, welche keine sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ersetzen oder ausgleichen können. Baumfällungen sind nicht nur ein falsches Signal in Sachen Schutz, Erhalt und Entwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft, Umwelt und Natur, sondern senden ebenfalls die vollkommen falschen Signale im Zuge des Klimawandels und -schutzes aus. Offenbar haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Freistaates Sachsen noch immer nicht begriffen, dass insbesondere die Trocken- und Hitzejahre 2018 bis 2022 klare Anzeichen des sich verschärfenden weltweiten Klimawandels darstellen. Neben dem dringenden Ausstieg aus der Nutzung der fossilen Energieträger, der Änderung der Verkehrs-, Bau- und Ansiedlungspolitik, gilt es anstatt von Abholzungen, von einer dringend notwendigen Mehrung von Gehölzen anzugehen. Im Zuge einer wissenschaftlich fundierten Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption des gesamten Fluss- und Auenraums der gesamten Muldeverläufe sind dabei u.a. die Ausweisung von Sukzessionsräumen zur Wiederherstellung von standortgerechten Auenwäldern und -wiesen zu untersuchen und vorzunehmen. Solche Maßnahmen müssen einhergehen müssen einhergehen mit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption zum Umgang mit dem Hochwasser.
Insbesondere die Vereinte Mulde, welcher ein linkselbisch gelegener, nicht schiffbarer Nebenfluss der Elbe ist, bedarf einer entsprechenden Betrachtung. Der 124 km lange Fluss entsteht in Sachsen südöstlich von Leipzig durch die Vereinigung der Zwickauer Mulde und der Freiberger Mulde nördlich von Colditz bei Sermuth. Der Name Mulde bedeutet „Die Mahlende“ und soll auf die Vielzahl der früher am Fluss betriebenen Mühlen hinweisen.
Jedoch ebenfalls sind auch die Fluss- und Auenlandschaften von Zwickauer Mulde und von Freiberger Mulde einzubeziehen.
Dabei müssen insbesondere die Höhen und Abflussmengen sowie die Dauer der Hochwasser der Jahre 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 Berücksichtigung finden, um das Mindestmaß an Rückgabe von Altaue an das Hochwasserregime der Mulde ermitteln zu können. Ferner ist allgemein bekannt, dass gerade Auenwälder Hochwasserspitzen brechen, Hochwassermengen aufnehmen und Wasserspeichern sowie wie ein Rechen für Sedimente und Schwemmgut fungieren. Darüber hinaus hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten den Umfang der gesamten Altaue zu erfassen und auszuloten, inwieweit eine Rückgabe an das Flusssystem der Mulde möglich ist. Dazu ist es zudem wichtig Rückbaumaßnahmen in der Aue sowie im Ufer- und Sohlbereich der Mulde möglich ist.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat immer wieder das Thema zu seinen Muldekonferenzen in den Jahren 1997 und 2007 in Raguhn sowie im Jahr 2017 in Muldenstein aufgegriffen. Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Verwaltungen des Freistaates Sachsen haben bisher leider nicht daran teilgenommen.
Hochwasser gehören zum Flussregime dazu und sind Ursache dafür, dass Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören. Begradigungen, Deichbaumaßnahmen bis an die Flüsse heran, Flächenversiegelungen, massiver Verlust von Wäldern sowie Bodenverdichtungen in der Landwirtschaft in Folge des Einsatzes von schwerer Technik und zunehmender Anbau von Monokulturen beeinträchtigen die Speicher- und Pufferfunktion der Böden und führen zu schnelleren Hochwassersituationen bei stärkeren Niederschlagsphasen. Oft einhergehend mit Bodenerosionen hat der Mensch somit Hochwasser erst zu Katastrophen gemacht.
Die mit umfassenden Steuermitteln finanzierten Baumaßnahmen zur Errichtung von Poldern und als sogenannten „Hochwasserschutz“ verkauften Aktivitäten führen dagegen zu keinem Millimeter Rückgabe von Altaue an den Fluss. Das angedachte und zumeist sehr schnelle Einströmen von Hochwasser bei entsprechender Hochwasserhöhe führt stattdessen zu katastrophalen Bedingungen für Fauna und Flora in den Poldergebieten, da insbesondere Wucht und Schnelligkeit des Vordringens der Wassermassen Tieren nicht ausreichend die Möglichkeit der Flucht bieten. In Sachsen konnte man das zum Beispiel bei den Hochwassersituationen in den Jahren 2011 und 2013 in Leipzig bei der Betätigung des Auslaufwerkes der Nahle zur plötzlichen Flutung der Burgaue feststellen.
Somit ist unschwer erkennbar, dass die offiziell angedachte Fällung von 250 Bäumen, aber potenziell bedrohten 327 Bäumen im Zuge der Absenkung des Deiches bei Wellaune, ein weiterer Ausdruck des verfehlten Umganges mit Hochwasser sowie dem Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fluss- und Auenlandschaften, aber auch beim schützenden und erhaltenden Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft – auch im Zuge des hauptsächlich vom Menschen verursachten Klimawandels – darstellt.
Auf Grund der der akuten Bedrohung von 250 bzw. 327 Bäumen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur den Erhalt der Gehölze ein, sondern ein generelles anderes Denken, Planen und Handeln beim Umgang mit Hochwasser als einen Teil des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft ein. Nur so ist ein nachhaltiger Erhalt und Schutz der Lebens- und Rückzugsräume von Menschen, Fauna und Flora möglich.
Dazu sind die Erstellungen von wissenschaftlich fundierten Konzeptionen und breite öffentliche Beratungen und Diskussionen erforderlich.

Im Rahmen der Fahrradexkursion am 02.09.2023 stellte die Exkursionsgruppe immer wieder fest, dass die Mulde weitgehend unverbaut durch ihre Aue fließen kann. Wichtig ist es dabei, dass dies keine Veränderung erfährt sowie die Aue wieder Retentionsflächen zurückerhält und die Verbindung zu den Altverläufen erhalten bleibt. Ein richtiger Schritt zum Schutz des Gebietes der Mulde zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg war die Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Vereinigte Mulde Eilenburg-Bad Düben“ vom 20.12.2001. Das etwa 1.453,00 ha große Naturschutzgebiet umfasst Flächen im engeren Raum der Muldeaue zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg.
Mit Sorge jedoch nahm die Exkursiongruppe den stark ausgebauten und ebenso eingetieften Schwarzbach in Augenschein. Nach Auffassung des AHA erscheint es hier sehr sinnvoll zu sein im Rahmen einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption naturnahe Alternativen aufzuzeigen, öffentlich zu beraten und letztendlich umzusetzen.
In Bad Düben, Stadtteil Wellaune fielen im Bereich der Bundesstraße 2 mehrere gelbe Banner mit der Aufforderung zur Errichtung einer Ortsumgehung. Dabei begründet man u.a. das Anliegen auf Grund der massiven Verkehrsbelastungen durch drei Bundesstraßen. Der AHA kann das Anliegen nachvollziehen die innerörtlichen Kfz.-Verkehr zu reduzieren. Jedoch teilt der AHA den massiv angemahnten Alternativansatz nicht. Zum Einem fordert der AHA eine grundsätzliche Verkehrswende weg von Straßen und Autobahnen mit Güterverkehr und Motorisierten Individualverkehr hin zu Verkehrsvermeidung sowie Stärkung von Öffentlichen und Schienenpersonennahverkehr sowie zum anderen ein Ende von weiteren Verbauungen von Umwelt, Natur und Landschaften. Das erfordert aber auch, dass sich die Einwohnerschaft von Wellaune an derartigen Aktivitäten beteiligen. Zudem weist der AHA darauf hin, dass eine Ortsumgehung womöglich zwar den Verkehr aus der Ortslage zieht, ihn aber nicht reduziert, sondern eher mehrt. Neben Bodenverbrauch in der Muldeaue mit ihren Retentionsräumen sowie Bedeutungen für Hydrologie, Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Agrarnutzungen und Naherholung, erhöhen sich zudem erfahrungsgemäß Belastungen aus Abgasen, Lärm, Feinstaubbelastungen und Unfallgefahren durch höhere Fahrgeschwindigkeiten.
In Zschepplin, Ortsteil Gruna hat die Exkursionsgruppe feststellen müssen, dass offensichtlich der Abschnitt des bis dahin erfreulicherweise naturnah gehaltenen Wanderweges zwischen bisherigen Sportplatz und Zur Muldenaue dem Pflug zum Opfer gefallen ist. Vorhandene Beschilderung in Richtung Zschepplin und Eilenburg lassen den Verlauf noch erahnen.
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der AHA bereit daran mitzuwirken, dass lösungsorientierte wissenschaftlich-fachlich korrekte Herangehensweisen endlich zum Tragen kommen.
Ferner sieht der AHA die Notwendigkeit den vielfältigen Raum der Dübener Heide sowie übergreifend die Auen von Elbe und Mulde mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Menschen, Tier und Pflanze, als Biotop- und Grünverbundraum sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen.
Wer Interesse hat, daran im Rahmen einer zu bildenden, ehrenamtlichen länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Dübener Heide-Mulde-Elbe mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.09.2023

Fotos und Video: Andreas Liste

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben„Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“ 15. Planänderung

Nutzen Sie noch die Möglichkeit bis zum 04.09.2023 Einwand gegen das Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben: „Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“, 15. Planänderung, Einspruch zu erheben.

Nutzen Sie gerne eine unseren Musterschreiben dazu.

Stellungnahme zum Antrag auf Landesprogramm Gewässerschutz 2022-2027

Frieda Abschnitt 13 und 14 Lengenfeld unterm Stein
(Az UWB: 11418-23)

I. Grundsätzliches

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grün-verbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Auf der Basis dieser Ausgangssituation ergibt sich seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Stellungnahme:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich die unter Punkt 1.2 Veranlassung.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheinen die unter den Punkten 2.3.4 Planerische Vorgaben; 2.4 Ermittelte Defizite im Gewässerabschnitt 13 und 2.5 Ausgangssituation Querbauwerke nachvollziehbar, jedoch nicht ausreichend genug um darauf hin Maßnahmen ableiten zu können. Dazu fehlen u.a. Angaben zum früheren Fließgewässerverlauf, einstige Baumaßnahmen zu möglichen Veränderungen des Gewässerverlaufes und wann und warum sie geschahen. Ferner fehlen Angaben zu Gewässereinleitungen.
Die unter den Punkten 3 Beschreibung der Einzelmaßnahmen dargelegten geplanten Maßnahmen gilt es auf der Basis der vollkommenen Feststellung und Bewertung der Entwicklung des Fließgewässers vorzunehmen. Da diese Angaben fehlen ist eine Heranziehung nicht möglich.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind alle baulichen Eingriffe auf die Beseitigung von Ufer- und Sohlbefestigungen sowie der Beseitigung von menschlichen Wassereinleitungen wie für Ab- und Schmutzwasser zu beschränken. Das Einbringen von Störsteinen und -hölzern zur Beförderung der Mäandrierung ist ausdrücklich zu begrüßen. Damit verbunden ist jedoch eine wünschenswerte Herausbildung von Prall- und Gleithängen, welche nicht nur die Struktur und Morphologie des Gewässers, die Fließgeschwindigkeit, den Substrattransport etc., sondern auch die Entwicklung von Fauna und Flora beeinflusst. Dafür braucht das Fließgewässer einen entsprechenden räumlichen und standortbedingten Freiraum, wozu die Zubilligung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschonstreifen, aber auch die Unterlassung von Gehölzpflanzungen gehören müssen. Im Zuge einer wünschenswerten naturnahen Entwicklung, wozu auch die Mäandrierung gehört, muss dem Faulunger Bach die „Entscheidung“ unterliegen, festzulegen wo eine Gehölzentwicklung möglich ist und wo nicht. Eine menschenfestgelegte Gehölzpflanzung kann entweder eine biologische Begradigung oder bzw. und Unterspülung mit Absturz von Gehölzen bewirken. Zudem widerstrebt dies dem Ziel eines naturnahen sowie arten- und strukturreichen Gewässers.
Ebenfalls erscheint die Planung einer Umverlegung des Fließgewässers nicht nachvollziehbar. Die Eingriffe können bei einer Beachtung obengenannter Vorschläge für eine naturnahe Entwicklung unterbleiben.
Zudem sind unter dem Blickpunkt der mit dem Klimaveränderungen verbundenen Verknappung die Entwässerung des umliegenden Gebietes zu prüfen.

III. Schlussbemerkungen

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.

Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.08.2023

Stellungnahme zum Antrag auf Landesprogramm Gewässerschutz 2022-2027

Faulunger Bach Abschnitt 1 Lengenfeld unterm Stein
(Az UWB: 11417-23)

I. Grundsätzliches

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bil-den Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grün-verbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Auf der Basis dieser Ausgangssituation ergibt sich seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Stellungnahme:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich die unter Punkt 2.1.1 Vorgesehene Maßnahmen laut Gewässerrahmenplan aufgeführten Ziele.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheinen die unter den Punkten 2.3.4 Planerische Vorgaben; 2.4 Ermittelte Defizite im Gewässerabschnitt 1 und 2.5 Ausgangssituation Sohlstufe Faulungen 8 (8578) nachvollziehbar, jedoch nicht ausreichend genug um darauf hin Maßnahmen ableiten zu können. Dazu fehlen u.a. Angaben zum früheren Fließgewässerverlauf, einstige Baumaßnahmen zu möglichen Veränderungen des Gewässerverlaufes und wann und warum sie geschahen. Ferner fehlen Angaben zu Gewässereinleitungen.
Die unter den Punkten 3 Beschreibung der Einzelmaßnahmen und 5 Landschaftspflegerische Hinweise dargelegten geplanten Maßnahmen gilt es auf der Basis der vollkommenen Feststellung und Bewertung der Entwicklung des Fließgewässers vorzunehmen. Da diese Angaben fehlen ist eine Heranziehung nicht möglich.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind alle baulichen Eingriffe auf die Beseitigung von Ufer- und Sohlbefestigungen sowie der Beseitigung von menschlichen Wassereinleitungen wie für Ab- und Schmutzwasser zu beschränken. Das Einbringen von Störsteinen und -hölzern zur Beförderung der Mäandrierung ist ausdrücklich zu begrüßen. Damit verbunden ist jedoch eine wünschenswerte Herausbildung von Prall- und Gleithängen, welche nicht nur die Struktur und Morphologie des Gewässers, die Fließgeschwindigkeit, den Substrattransport etc., sondern auch die Entwicklung von Fauna und Flora beeinflusst. Dafür braucht das Fließgewässer einen entsprechenden räumlichen und standortbedingten Freiraum, wozu die Zubilligung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschonstreifen, aber auch die Unterlassung von Gehölzpflanzungen gehören müssen. Im Zuge einer wünschenswerten naturnahen Entwicklung, wozu auch die Mäandrierung gehört, muss dem Faulunger Bach die „Entscheidung“ unterliegen, festzulegen wo eine Gehölzentwicklung möglich ist und wo nicht. Eine menschenfestgelegte Gehölzpflanzung kann entweder eine biologische Begradigung oder bzw. und Unterspülung mit Absturz von Gehölzen bewirken. Zudem widerstrebt dies dem Ziel eines naturnahen sowie arten- und strukturreichen Gewässers.
Ebenfalls erscheint die Planung einer Umverlegung des Fließgewässers nicht nachvollziehbar. Die Eingriffe können bei einer Beachtung obengenannter Vorschläge für eine naturnahe Entwicklung unterbleiben.
Zudem sind unter dem Blickpunkt der mit dem Klimaveränderungen verbundenen Verknappung die Entwässerung des umliegenden Gebietes zu prüfen.

III. Schlussbemerkungen

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.

Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.08.2023

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »