Autor: aha-dietmar (Seite 5 von 73)

AHA führt Orchideenspaziergang in Wimmelburg durch

AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Für AHA hält nachhaltigen Schutz der Auen an Parthe und Weißer Elster/Luppe/Nahle für dringend geboten

Bekanntlich gehört die insgesamt ca. 48,00 km lange Parthe zu den wichtigsten Nebengewässern der Weißen Elster und bedeutsamsten Fließgewässern in Leipzig und Umland. Davon durchfließt die Parthe auf einer Länge von 12,6 Kilometer das Stadtgebiet von Leipzig. Die Parthe ist ein Fließgewässer 1. Ordnung.
Das Quellgebiet der Parthe liegt südöstlich der Stadt Bad Lausick, Ortsteil Glasten. Insbesondere in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts erfolgten massive Begradigungsmaßnahmen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – führte am Samstag, den 08.06.2024 planmäßig seine nunmehr dreizehnte Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“ entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Weiße Elster durch.

In der Stadt Taucha fällt im Schöppenteichpark in der Partheaue mit eingebetteten Schöppenteichen und Parthe auf, dass neben dem erfreulichen reichlich vorhandenen Gehölzbestand diesmal erfreulicherweise insbesondere im Bereich zwischen Auenweg und Am Weinberg flächendeckend ungemähte Wiesen festzustellen waren. Sie sind als Blühflächen, Standorte für Rückzug, Nahrung, Brut und Jungenaufzucht sehr bedeutsam. Zudem dienen ungeschnittene Wiesenflächen der Eindämmung von Verdunstung und der Annahme von Morgentau. Angesichts der Zunahme von Niederschlagsarmut und Sommerhitze eine sehr wichtige Betrachtung. Daher mahnt der AHA an, dass nach gründlicher Untersuchung, maximal partielle Mahden erfolgen dürfen. Ggf. erscheint es ökologisch sinnvoll zu sein, Flächen auch für mindestens ein Jahr nicht zu mähen, um neben den obengenannten Gründen ein Aussamen der Pflanzen zu ermöglichen.
Nach fortgesetzter Auffassung des AHA gilt es eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zu entwickeln, welche eine dauerhafte Umwandlung in Wiesenflächen sowie einen fachlich fundierten Umgang mit den Gehölzen und Gewässern zum Ziel hat. Bei den Mahden empfiehlt es sich eine Parzellierung vorzunehmen und so aufgeteilt unregelmäßige Mahden ermöglicht. So könnte beispielsweise eine Fläche einmal und eine andere Fläche zweimal im Jahr eine Mahd erfahren. Das Ziel muss es sein, dass sich eine arten- und strukturreiche Wiese entsteht, welche u.a. mit zahlreichen blühenden Pflanzen bewachsen ist und somit zahlreichen Insekten als Nahrung dient. Ferner gilt es eine standortgerechte Entwicklung von Gehölzbeständen zuzulassen. Als Gehölze seien da die Schwarzerle, die Gemeine Esche, die Silberweide, der Feldahorn und die Stieleiche genannt. Pflanzungen von standortfremden Gehölzen wie Silberlinde, Roteiche und Spitzahorn entlang der Parthe – wie direkt im Bereich des Auenweges festgestellt – gilt es unbedingt auszuschließen. Darüber hinaus sind die Entwicklung von Wiesen- und Hochstaudenbereichen sowie von Gehölzsukzessionen als Beitrag zur Umweltbildung zu sehen, da Beobachtungen und Kartierungen von verschiedenen Tier- und Pflanzenarten möglich sind. Abgesehen davon, dass sich der stadtgestalterische Wert des Parks erhöht. Der AHA hält beispielsweise eine Einbindung der Schulen Tauchas in den Phasen der Erstellung und Umsetzung einer wissenschaftlich fundierten Schutz und Entwicklungskonzeption für sehr sinnvoll und daher dringend geboten.
Am Tag der Fahrradexkursion mussten jedoch die Teilnehmenden an der Fahrradexkursion feststellen, dass eine Person im Nordbereich des Schöppenteiches unter Einsatz einer sehr lauten Motorsense rigoros Teile der Uferwiese und des Röhrichtbereiches abmähte. Eine Maßnahme, welche den Bestand von Wiesen- und Röhrichtbereichen massiv schädigt und der Form zu unterlassen ist, da so wichtige Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Pilzwelt verloren gehen. Ebenfalls mit Sorge war festzustellen, dass u.a. am Südwestufer massive zerstörerischer Holzungseinsatz an den Ufergehölzen stattgefunden hat. Dabei fielen insbesondere Schwarzerle und Silberweide dem Einsatz zum Opfer. Anstatt mehr Gehölzschutz walten zu lassen sowie Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Pilzwelt, Beschattungen von Boden und Gewässer und optische Aufwertungen zuzulassen, finden immer wieder derartige massive Eingriffe in Natur, Umwelt und Landschaft statt. Diese gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – zu unterlassen, um ökologisch sowie im Interesse der Aufwertung des Stadtbildes eine nachhaltige Gehölzentwicklung zu ermöglichen.
Große Teile des Fließgewässers sind naturnaher bzw. naturnah oder bergen das Entwicklungspotenzial dahingehend in sich. Jedoch sind die umfassenden Begradigungsmaßnahmen genauso deutlich zu erkennen, wie die Vielzahl noch immer vorhandenen Versiegelungen im Sohl- und Uferbereich in den Städten Taucha und Leipzig. Eng damit verbunden ist die Notwendigkeit der Erweiterung der Retentionsflächen, um besser und umfassender Hochwasser aufnehmen zu können. Zum Beispiel die Hochwassermarke vom 06.06.2013 an der Brücke über die Parthe bei Taucha-Seegeritz sollte die diesbezüglichen Notwendigkeiten verdeutlichen. So empfiehlt es sich beispielsweise in Taucha im Bereich südöstlich Am Weinberg und südwestlich Am Schmiedehöfchen sowie in Leipzig-Thekla im Bereich südöstlich Am Keulenberg und südwestlich der Bundesautobahn 14 die Wiederbelebung alter Parthemäander wissenschaftlich zu prüfen und darauf aufbauend umzusetzen. Neben der Wiederherstellung einer strukturellen Vielfalt und Rückkehr zu einem längeren Flusssystem, besteht so die Möglichkeit besser Sohl- und Uferbefestigungen zu beräumen. Ferner verbessern sich räumlich gesehen auch der Raum für Lebens- und Rückzugsbereiche für Tiere und Pflanzenarten. Abgesehen davon entspricht eine derartige Vorgehensweise den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
In Taucha-Graßdorf im Bereich der Ecke Graßdorfer Straße und Seegeritzer Weg regt der AHA erneut und mit Nachdruck die Wiederherstellung eines stark verlandeten Teichs an, um hier Lebensräume u.a. für Amphibien und Insekten wiederherzustellen. Derartige Maßnahmen benötigen jedoch im Vorfeld einer wissenschaftlich fundiert vorzubereiten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – konnte im Weinbergholz zwischen Tauchas Stadtteilen Graßdorf und Seegeritz feststellen, dass sich das vielfältige Waldgebiet sehr langsam von den verstärkten und massiven forstwirtschaftlichen Eingriffen erholt. Daher bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) – AHA – das Weinbergholz zwischen Tauchas Stadtteilen Graßdorf und Seegeritz von forstwirtschaftlichen Eingriffen zu verschonen.
Das Gehölz mit seinem hohen Arten- und Strukturreichtum an Fauna, Flora und Pilzwelt, mit seinen Hang- und Auenwaldstrukturen stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzen dar und bildet einen sehr wichtigen Bestandteil eines Biotop- und Grünverbundes u.a. entlang der Parthe, seines Nebengewässers Lösegraben sowie bis hin zum Staditzteich, Staditzgraben und dem dortigen Gehölzgebiet.
Im Abschnitt zwischen Seegeritz und Plaußig weist der Verlauf der Parthe und ihre umfassendes naturnahes Entwicklungspotential auf, welche als beispielhaft anzusehen ist und daher eines besonderen Schutzes bedarf. Dazu sind jedoch eine Beibehaltung sowie eine Ausweitung extensiver landwirtschaftlicher Nutzungsformen dringend geboten. Darüber hinaus ist die Beseitigung der Verrohrung des Hasengrabens im Mündungsbereich in die Parthe erforderlich. Stattdessen könnte eine kleine, stabile Brücke eine Querung des Parthenebengewässers ermöglichen. Der Hasengraben war bisher auf Grund der langanhaltenden Hitze und Trockenheit in den Jahren 2018 bis 2023 komplett ausgetrocknet. Diesmal war vereinzelt wieder fließendes, aber stark verockertes Wasser in dem Nebengewässer der Parthe festzustellen.
Mit Schreiben vom 07.10.2018 an den Bürgermeister der Stadt Taucha Tobias Meier regte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, zwei neue Schwarzpappeln (Populus nigra) am Standort der einstigen Seegeritzer Pappel am Rand der Aue der Parthe zu pflanzen. Ferner ergänzte der AHA, dass es dabei aber die abgestorbene Pappel als Lebens- und Nahrungsstandort für zahlreiche Tierarten unbedingt zu erhalten gilt. Die Reaktion von den Verantwortlichen in der Stadt Taucha fiel bzw. fällt erfreulicherweise positiv aus. Nunmehr erfolgte mutmaßlich am 11.12.2019 die Neupflanzung der zwei Schwarzpappeln. Eigentlich hatte der AHA vorgeschlagen, eine öffentliche Pflanzaktion durchzuführen, um ein gemeinsames Signal mit der Stadt Taucha und Interessenten für Belange des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Klimaschutzes setzen zu können. Trotz der Tatsache, dass die Pflanzaktion nicht in einem derartigen Rahmen stattfand, begrüßt der AHA natürlich die Pflanzung der beiden Schwarzpappeln, welche ein deutliches Signal für die ebengenannten Anliegen setzt. Ferner bedankt sich der AHA bei den Verantwortlichen der Stadt Taucha für die Durchführung der Pflanzung. Die Exkursionsgruppe nutzte den Ort auch zu einer umfassenden Rast. Leider mussten dabei die Exkursionsteilnehmenden feststellen, dass das Trockenholz der früheren Seegeritzer Pappel und somit sehr bedeutsamer Lebens-, Rückzugs- und Nahrungsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten komplett verschwunden war. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nahm bzw. nimmt daher dies mit sehr großer Sorge zur Kenntnis und mahnt den Schutz und Erhalt von Trockengehölzbeständen an.
Die Teilnehmenden der Fahrradexkursion konnten diesmal feststellen, dass die Wiese zwischen dem Hasengraben an der Grenze zur Stadt Leipzig, In der Parthenaue, der Hauptstraße und der Parthe zum Zeitpunkt der Fahrradexkursion ungemäht war. Der AHA bekräftigt in dem Zusammenhang den dringenden Wunsch, partielle Mahden orientiert nach Standorten von Bodenbruten und Verstecken für Jungtiere wie Rehen und Feldhasen durchzuführen. Ferner dienen partielle Mahden dem Erhalt und Schutz von Blühwiesen als Nahrungsraum von Insekten und Spinnen sowie um das Ausreifen von Saatgut zu ermöglichen, um die Arten- und Strukturvielfalt der Wiesen zu erhöhen.
Der AHA begrüßt es generell immer mehr Wiesenflächen naturnaher entwickeln zu lassen und dazu den Weg einer extensiven Nutzung zu gehen. Wie bereits zum Park in Taucha geschildert, bedarf es einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. So sollte das auch in der Partheaue in Leipzig-Plaußig zwischen Hasengraben und Rüdgengraben geschehen. Ziel muss es sein, dass eine naturnahe, standortgerechte Wiesenfläche entsteht. Nur so lassen sich stabile Wiesenbestände entwickeln mit den dazugehörigen Arten und Strukturen. Insofern sieht der AHA das Projekt zum Mahdgutübertrag aus der Umgebung des Abtnaundorfer Parks und der Grünlandansaat mit einer gewissen Skepsis.
In Anknüpfung an die erfolgreiche Renaturierung des Rüdgengrabens in Plaußig durch den Zweckverband in den Jahren 1992/1993, erscheint es sinnvoll in räumlicher Anknüpfung, Möglichkeiten zur Unterstützung der Mäandrierung mit Störhölzern und -steinen zu prüfen. Damit besteht die Möglichkeit die Struktur des Rüdgengrabens weiter zu verbessern und somit auch die Artenvielfalt zu erhöhen.
Im Bereich der Parthebrücke Plaußig-Grundstraße ist die Erweiterung der Barrierefreiheit voll und ganz zu begrüßen. Nunmehr gilt es die letzten Betonreste ebenfalls aus der Uferzone zu entfernen. Ferner erscheint es empfehlenswert, umgestürzte Bäume vor Ort zu belassen, wenn von ihnen keine unmittelbare Gefahr für Menschen ausgeht. Diese tragen zur Verbesserung der Arten- und Strukturvielfalt der Parthe und der angrenzenden Aue bei.
Der AHA regt ferner an u.a. im Bereich zwischen den Leipziger Stadtteilen Plaußig und Thekla die Wiederbelebung von Altverläufen der Parthe wissenschaftlich fundiert zu prüfen. Für die Parthe und ihrer Aue ist mit der Verbesserung der Struktur und Artenvielfalt zu rechnen sowie davon auszugehen, dass eine bessere Aufnahme von Hochwasser erfolgt.
Erfreulicherweise haben sich die Sukzessionen im Abtnaundorfer Park entlang der Parthe und im Umfeld des Parkteichs Abtnaundorf gefestigt und teilweise ausgeweitet. Im Zusammenhang mit dem Parkteichgraben Abtnaundorf und den umfassenden Wiesenflächen besteht hier ein ökologisch wertvoller Landschaftsbestandteil mit sehr hohem Naherholungswert.
Hinsichtlich der Parthe im unmittelbaren zentralen Stadtgebiet von Leipzig könnte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem vorstellen, eine wissenschaftlich fundierte Prüfung vorzunehmen, inwieweit eine Umsiedlung von Gewerbeflächen sowie der Kleingartenanlage „An der Parthe“ entlang des Fließgewässers zwischen Volbedingstraße, Mariannenpark, Rackwitzer Straße und Brandenburger Straße mit einhergehender nachfolgender Entsiegelung der Flächen und des Fließgewässers möglich ist. Darüber hinaus gilt es eine schrittweise Beräumung der Garten- und Sportanlagen im Mündungsgebiet der Parthe in die Weiße Elster im Raum nordwestlich des Heuweges bis Slevogtstraße und Luppe sowie südöstlich bis Waldstraße zu untersuchen. Eine Reduzierung mit abschließender Beräumung die Gartenanlagen kann beispielsweise schrittweise durch Nichtneuverpachtung aufgegebener Gärten erfolgen. Im Anschluss ist dann eine vollständige Rückgabe als Überflutungsraum für Weiße Elster/Luppe und Parthe vorzunehmen.
Hier bekräftigt der AHA, dass im Rahmen eines wissenschaftlich-fundierten, länderrübergreifenden und ökologisch orientierter Konzeption zum Umgang mit Hochwasser für die Weiße Elster, Möglichkeiten des Rückbaus von Deichen und die Wiederanbindung von Altauen möglich ist. Eng damit verbunden ist ebenfalls länderübergreifend ein wissenschaftlich fundiertes Konzept für die Wiederanbindung der Altverläufe der Weißen Elster zu erstellen.
Eine derartige Verbesserung der hydrologischen Situation haben im Blickwinkel des Anstiegs von Grundwasser sowie der klimabedingten Reduzierung der Jahresniederschlagsmengen zu erfolgen. Eine Wiederanbindung der Altauen sowie von wasserbaulich abgetrennten Altverläufen an das direkte Wasserregime von Weißer Elster, Luppe und Nahle tragen ferner zur Erweiterung der Hochwasserräume und der eng damit verbundenen Erweiterung der Arten- und Strukturvielfalt bei. Nicht zu vernachlässigen ist zudem der verbesserte Austausch von Kalt- und Frischluft mit dem Umland der Fluss- und Auenlandschaft, wozu ganz besonders die Wohngebiete der Städte Leipzig und Schkeuditz gehören.
Mit dem nunmehrig erfolgten Neubau des Nahleauslassbauwerks beabsichtigen offenbar der Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig nicht vom verheerenden Weg des alleinigen wasserbaulich-technischen Umgangs mit Hochwasser abzuweichen. Dieser vorrangig durch Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerks geprägte Weg, scheint weiterhin die Handlungsrichtlinien des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig zu dominieren.
Ferner gilt es nun sofort und unwiderruflich die Massenabholzungen in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz zu beenden und stattdessen eine natürliche Sukzession zuzulassen und zu befördern. Einhergehend mit der Wiederanbindung der Altauen an das Überflutungssystem von Weißer Elster, Nahle und Luppe besteht so die ernstzunehmende Möglichkeit der Weiterentwicklung von standortgerechten Auenwäldern. Insbesondere die heißen und trockenen Sommer der Jahre 2018 bis 2022 haben flächendeckend zu starken Stresssituationen in der Tier- und Pflanzenwelt geführt, könnte aber ein massives Zurückdrängen des Spitzahorns zur Folge haben. Somit verdeutlicht sich wieder, dass die Natur als mächtigster Landschaftsgestalter fungiert und daher forstwirtschaftliche Eingriffe vollkommen unnötig sind, sondern eher Schaden anrichten. Der AHA regt ferner an, dieses Jahr zu nutzen, um gezielt die zahlreich vorhandenen Eicheln der Stieleichen von Wegen abzusammeln und in bzw. an Auenwaldbereichen und freigeholzten Lichtungen auszubringen, um eine entsprechende Sukzession zu befördern. Derartige Sammel- und Verteilungsaktionen lassen sich u.a. bestens mit Kindern und Jugendlichen umsetzen und verbinden dabei sinn- und wertvoll praktische Arbeit mit theoretischen Umweltbildungsaktivitäten.
Von daher hält der AHA einen Runden Tisch zum Start der Erstellung einer länderübergreifenden Hochwasser-, Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Weiße Elster und Luppe sowie ihrer Auen für dringend geboten, um noch im 35. Jahr nach der politischen Wende in der einstigen DDR die noch nicht erledigten Hausaufgaben in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, ökologisch orientierter Entwicklung von Stadt, Landschaft und Tourismus sowie Umgang mit Hochwasser in Gemeinschaft aus Bevölkerung und ihrer Verbände, Vereine und Initiativen sowie Wissenschaft, Politik und Verwaltung sachlich-kritisch anzugehen.
Neben den Freistaaten Sachsen und Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt gilt es auch die Tschechische Republik mit einzubinden.
Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten daran mitzuwirken. Ferner möchte der AHA eine Plattform für Interessenten darstellen, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und im Aufbau begriffenen Regionalgruppe Leipzig und Umland an einer nachhaltigen, wissenschaftlich fundierten Wende in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie einer darauf abgestimmten Entwicklung von Stadt, Landschaft und Tourismus sowie Umgang mit Hochwasser zu arbeiten.

Interessenten können sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.06.2024

Fotos: Andreas Liste

Fotos: Dietmar Hörner

AHA hält Schutz der Auen in der Stadt Wittenberg für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Die Lutherstadt Wittenberg ist bekanntlich von dem 1.094,00 km langen, staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe und seiner Aue geprägt. Diese Natur und Landschaft ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, hat aber auch in Vergangenheit und Gegenwart mit massiven direkten und indirekten menschlichen Eingriffen des Menschen zu tun. Dazu zählen zum Beispiel Abholzungen, intensive Landwirtschaft, Flußbegradigungen, Buhnenbau, Wasserverschmutzungen, Verbau von Ufer- und Sohlbereichen, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen, Abschneiden von Auenlandschaften durch Deiche aller Art, Verbau von Auenlandschaften sowie Wassermangel in Folge von Niederschlagsarmut und ausgedehnter Hitzephasen.
Schutzausweisungen wie das 43.000 ha große Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ dessen Fläche weitgehend von der Fläche des neuen 125.510 ha großen Biosphärenreservates „Mittelelbe“ überdeckt ist, Natura 2000-Gebiete wie das 7.582 ha großen Dessau-Wörlitzer Elbauen (FFH0067) und die 8.422 ha große Elbaue zwischen Griebo und Prettin (FFH0073) sowie zahlreicher Europäischer Vogelschutzgebiete sollen nicht nur dazu beitragen, dass dieser einmalige Natur- und Landschaftsraum einen umfassenden Schutz genießt, sondern sich auch entsprechend weiter entwickeln kann.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305018

Dazu ist es erforderlich, dass öffentliche und gewerbliche Einrichtungen sowie Privatpersonen über die bestehenden Schutzbestimmungen informiert sind sowie diese auch respektieren und einhalten.
Bei dieser Aufgabe spielen ebenfalls der Landkreis Wittenberg und die Lutherstadt Wittenberg eine sehr wichtige Rolle für die ihnen anvertrauten Fluss- und Auenabschnitten der Elbe und ihrer Nebengewässer. Die vorliegenden Planungsunterlagen zur geplanten Landesgartenschau im Jahr 2027 haben dazu geführt, dass der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Veranstaltung zum Umwelttag am 05.06.2024 durchgeführt hatte:

Mittwoch, den 05.06.2024
Fahrradexkursion zu den Elbauen der Lutherstadt Wittenberg – Großer Anger
Treff: 18.00 Uhr Lutherstadt Wittenberg Hauptbahnhof, Ausgang Am Hauptbahnhof
Ende: Bahnhof Lutherstadt Wittenberg Altstadt
Dauer: ca. 3 Stunden

An der Fahrradexkursion nahmen u.a. dankenderweise der frühere Bürgermeister der Lutherstadt Wittenberg und nunmehrige Laga-Koordinator Jochen Kirchner sowie die Koordinatorin Landesgartenschau 2027 in der Lutherstadt Wittenberg Janine Stiller teil.
Die Fahrradexkursion startete am Hauptbahnhof Wittenberg und führte zur Kuhlache, welche sich insbesondere als vier Betonflächen im Bereich Dresdner Ring/Dresdner Straße darstellt, mit einer Gesamtgröße von ca. 33.361,27 m² = 3,34 ha, die Elbaue im Bereich von Dresdner Ring und Speckbach mit einer Größe von ca. 53.900,78 m² = 5,4 ha sowie die Elbaue im Bereich des ca. 898.257,60 m² = 89,83 ha großen Großen Angers aufsuchten.
Der erste Anlaufpunkt bildete die Kuhlache mit ihren vier Betonflächen, welche umfassend von Gehölzen und Stauden eingerahmt sind. Vereinzelt haben Pflanzen insbesondere die Fläche im Südosten überwachsen.
Nach Aussagen der beiden Verantwortlichen für die Landesgartenschau 2027 in der Lutherstadt Wittenberg finden zurzeit offiziell beauftragte Untersuchungen zum Untergrund des Randgebietes der Elbaue statt. Im Bereich der Kuhlache besteht die dringende Vermutung, dass Kontaminierungen den Boden belasten. Vor Ort angefragte Angaben zu den gegenwärtigen Eigentumsverhältnissen blieben leider unbeantwortet. Hinsichtlich der vermuteten Belastungen verwiesen die beiden Verantwortlichen für die Landesgartenschau 2027 auf das noch ausstehende Gutachten. Zudem sind in diesem Bereich konkrete Maßnahmen zum Lärmschutz und zur Abwehr von Hochwasser gekoppelt mit Veränderungen in der Wegeführung angedacht.
Die anwesenden Vertreter des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regte an, dass hier eine umfassende Beräumung des Geländes einschließlich des möglicherweise kontaminierten Boden bis zum Ursprungsniveau vorzunehmen ist. Neben der Beseitigung von mutmaßlichen Gefahren für Umwelt, Natur, Landschaften, Wasser und somit für Menschen, Tiere und Pflanzen, lassen sich eine Wiederausweitung der Retentionsfläche und die vollständige Wiederöffnung des Speckbaches realisieren. Dies stellt nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA eine bedeutsame Maßnahme zum Schutz und Entwicklung der Elbaue im Stadtgebiet von Wittenberg dar. Zudem entspricht die Renaturierung des Speckbachverlaufes der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollten sich die Aktivitäten zur Landesgartenschau 2027 im Bereich der Elbaue jedoch auf die vollständige Umsetzung dieser Maßnahmen beschränken. Zudem bekundet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine grundsätzliche Bereitschaft im Rahmen seiner gemeinnützigen und ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Vorbereitung und Umsetzung der Sanierungs- und Renaturierungsaktivitäten mitzuwirken.
Dazu schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für das gesamt ca. 3,34 ha große Gelände eine Mischung aus sukzessiver und gestalterischer Entwicklung eines vielfältigen Parks mit eingebettetem Spielplatz sowie Aufenthaltsbereichen vor. Dabei gilt es im Vorfeld alle Flächenversiegelungen zu entfernen, basierend auf den Bodenuntersuchungen mögliche Kontaminationen fach- und sachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Darüber hinaus empfiehlt es sich generell mögliche Aufschüttungen bis auf den naturbelassenen Boden zu beseitigen. Ebenfalls ist die bestehende Vegetation zu schützen und eine sukzessive Entwicklung – insbesondere in Richtung Elbaue und Aue des Speckbaches – zuzulassen.
Laut der dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekannten „Machbarkeitsstudie Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027 – Kurzfassung – ist im nordöstlichen Anschluss unter den Namen „Elbquartier – Neues Wohnen am Fluss“, folgendes geplant, Zitat:
Durch das Elbquartier soll eine Neuordnung der städtebaulichen Struktur und eine Arrondierung vorhandener Wohnbauflächen erreicht werden. Für die neue Stadtsilhouette an der Elbe wird eine Mischung aus verdichtetem Wohnen angestrebt.
Das Elbquartier wird noch nicht bis 2027 entstanden sein, jedoch sollen der Uferpark, Hochwasserschutz und die äußere Erschließung der Siedlung hergestellt werden. Die künftigen Baufelder sollen zunächst für eine Gartenschau zwischengenutzt werden, bevor auf ihnen die Gebäude errichtet werden.
So können auf dem Areal sogenannte „Zukunftslabore“ errichtet werden, welche sich mit diversen Themen der „Stadt der Zukunft“ (siehe Seite 14) beschäftigen und neben der gärtnerischen Leistungsschau einen wissenschaftlichen Aspekt zur Landesgartenschau hinzufügen.“, Zitat Ende
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben weder die Planung, noch die Umsetzung der Errichtung von Wohnbebauungen mit einhergehendem fortgesetzten Flächenverbrauch und Zunahme von Kraftfahrzeugsverkehr nichts mit der ordnungsgemäßen Zielstellung einer Landesgartenschau zu tun. Insbesondere, wenn man sie als „Instrument der nachhaltigen Stadt- und Tourismusentwicklung“ betrachtet. Im konkreten Fall gilt es noch zu beachten, dass das offensichtlich noch gültige „Stadtentwicklungskonzept, 4. Fortschreibung 2011, Teilfortschreibung Stadtumbau, Endbericht 30. April 2012“ auf Seite 27, unter dem Punkt „2.3 Wohnungsleerstand Gesamtstädtischer Überblick“ folgendes ausweist, Zitat:

Zum 31.12.2009 standen im gesamten Stadtgebiet etwa 2.500 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden leer. Dies ergibt eine Leerstandsquote von 9 Prozent. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist der Leerstand um 870 WE bzw. 26 Prozent gesunken. Die Leerstandsquote lag damals bei 13 Prozent.
Hauptursache für die Verringerung der Leerstandsquote waren die Abrisse im Stadtumbau (1.800 WE).
Auch Wohnungszusammenlegungen und Stilllegungen sowie Umnutzungen und konventionelle Abbrüche wegen fehlender Nachfrage trugen zur Leerstandsreduzierung bei. Allerdings wurde der Stabilisierungseffekt dieser Maßnahmen für den Wohnungsmarkt durch die weiter sinkende Zahl der privaten Haushalte erheblich gemindert.
Nach den Erhebungen des Stadtumbau-Monitorings entfällt der größte Anteil am Wohnungsleerstand auf den Altbau (56 Prozent). Der Rest verteilt sich auf Bestände des DDR-Wohnungsbaus (38 Prozent, davon 28 Prozent traditioneller Wohnungsbau) und den Wohnungsneubau seit 1990 (6 Prozent).
Gemessen an der Größenordnung der jeweiligen Bestände ist der Leerstand im Geschosswohnungsaltbau (bis 1918) mit etwa 16 Prozent am höchsten. Im Plattenbau liegt er bei etwa 15 Prozent. Den niedrigsten Leerstand im Geschosswohnbau weisen der Werksiedlungsbau (2 Prozent) und der Neubau seit 1990 (3 Prozent) auf.
Für die Einfamilienhausgebiete wird in Abhängigkeit vom Baualter ein Wohnungsleerstand zwischen einem und drei Prozent angenommen, also eine Größenordnung, die deutlich unter der Fluktuationsreserve liegt. In den Einfamilienhausbereichen, die nach 1990 entwickelt worden sind, stehen Wohngebäude nur ganz vereinzelt wegen Eigentümerwechsel leer. Daher wurde hier von einem durchschnittlichen Leerstand in der Größenordnung von einem Prozent ausgegangen. In den älteren Kleinhaussiedlungen gibt es auf Grund weiterer Faktoren wie Erbschaftsauseinandersetzungen und punktuellem Verfall nach Wegzug einen leicht höheren Leerstand, die hier mit durchschnittlich 3 Prozent des Bestands zu Buche schlägt.“, Zitat Ende

https://www.wittenberg.de/downloads/datei/JWylNeA8KVI8Aqk5nkw9f0p6bGxRRmZuNjU0R0N4MDNaVHc5QWJrVzI4cGtFNktEQXBGQUJZbkg1cWRjUjRNTzNsclRBSTliWHJLYkp3eUNoKzlIVldsWXNQUmVPYTh5NVk1VXhqUTNVWUZlcHZNZ0cyb2lrSlJDVlM2Q0laenVuTU56cmNpYXNXTTk5NUZqZGRISGhmaTZpK1M3ODg2UkpaSmZ4OGFIWllzeFlDdGViUkdzWURoWTV3OD0

Daraus lässt sich ableiten, dass keine städtebauliche und soziale Notwendigkeit besteht, vorrangig für Personen mit größerem Einkommen und Vermögen neue Wohngelegenheiten zu schaffen.
Aktuellere veröffentliche Angaben und Zahlen lassen sich leider nicht heranziehen.
Zudem mindert die starke Verlärmung durch Dresdner Ring/Dresdner Straße/Bundesstraße 187 eine erforderliche lärmreduzierte Wohnqualität.
Stattdessen schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für das gesamt ca. 3,34 ha große Gelände eine Mischung aus sukzessiver und gestalterischer Entwicklung eines vielfältigen Parks mit eingebettetem Spielplatz sowie Aufenthaltsbereichen. Dabei gilt es im Vorfeld alle Flächenversiegelungen zu entfernen, Bodenuntersuchungen vorzunehmen sowie mögliche Kontaminationen fach- und sachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Ferner empfiehlt es sich generell mögliche Aufschüttungen bis auf den naturbelassenen Boden zu beseitigen. Darüber hinaus ist die bestehende Vegetation zu schützen und eine sukzessive Entwicklung – insbesondere in Richtung Elbaue und Aue des Speckbaches – zuzulassen.
Im Bereich des ca. 5,4 ha großen Elbaue im Bereich von Dresdner Ring und Speckbach stellten die anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen sehr bedeutsamen und schützenswerten Natur- und Landschaftsraum fest. Momentan ist dieser Teil der Aue von Elbe und Speckbach von Mischbeständen aus Stauden wie Gefleckter Schierling und Großer Brennnessel sowie Hart- und Weichhölzern wie Stieleiche sowie Sal-, Korb- und Silberweide geprägt. Diese Entwicklung gilt es zu schützen und vor jeglichen Eingriffen zu schützen.
Laut gegenwärtiger „Machbarkeitsstudie Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027 – Kurzfassung – ist dort unter den Namen „Uferpark – Wittenbergs Visitenkarte am Fluss“, folgendes geplant, Zitat:
Mit seiner vergleichsweise geringen Entfernung zur Innenstadt ist der Raum um die Kuhlache prädestiniert für eine „Dependance der Stadt an der Elbe“. Hier soll der Stadtpark am Fluss entstehen – als Visitenkarte und Identifikationsort von „Wittenberg an der Elbe“. In Teilbereichen ist die Rolle als Überschwemmungsgebiet zu berücksichtigen.
Es werden folgende Entwicklungsziele angestrebt:
· Schaffung eines intensiv gestalteten Parkraums mit stadtweiter Ausstrahlung, als Nutzungsschwerpunkt mit repräsentativen Gartenpartien sowie Spiel- und Sportflächen
· Schaffung eines extensiv gestalteten Parkraums mit naturnahen Ufer- und Auenwaldpartien
· Aufhebung der Verrohrung des Speckbachs
· Inszenierung der Hartungschanze als historisches Relikt der ehemaligen Stadtbefestigung
· Errichtung eines Aussichtsturms als nutzbare Sehenswürdigkeit und spektakuläres architektonisches Wahrzeichen für das UNESCO-Biosphärenreservat“, Zitat Ende

Während die „Aufhebung der Verrohrung des Speckbachs“ grundsätzlich zu begrüßen ist, sind andere Aktivitäten, wie der angedachte „Nutzungsschwerpunkt mit repräsentativen Gartenpartien sowie Spiel- und Sportflächen“ sowie folgender Maßnahmen wie „Inszenierung der Hartungschanze als historisches Relikt der ehemaligen Stadtbefestigung, Errichtung eines Aussichtsturms als nutzbare Sehenswürdigkeit und spektakuläres architektonisches Wahrzeichen für das UNESCO-Biosphärenreservat als sehr bedenklich anzusehen. Die „Schaffung eines extensiv gestalteten Parkraums mit naturnahen Ufer- und Auenwaldpartien“ klingt sehr interessant, ist aber nicht sinnvoll, wenn man dafür die bisherige Natur und Landschaft beschädigt oder gar zerstört. Gleiches gilt für die Herstellung von neuen Wegeverbindungen.

Die Elbaue im Bereich des ca. 898.257,60 m² = 89,83 ha Großen Angers stellt sich als Natur- und Landschaftsraum mit naturnaheren Entwicklungsräumen mit Gehölzbereichen und -inseln dar. Sie besteht zum Beispiel aus Weichhölzern wie Silber-, Bruch- und Korbweide und Harthölzern wie Stieleiche, Gemeine Esche, Flatter- und Feldulme. Eingebettet gibt es u.a. ein Vorkommen von Schwarzem Holunder und Kreuzdorn. Ferner gedeihen gepflanzte Exemplare der Rosskastanie. Auskolkungen, Saumstreifen mit Hochstauden sowie der zu dem Zeitpunkt ausgetrocknete und begradigte, aber entwicklungsfähige Rischebach ergänzen zusammen mit den Wiesen diesen arten- und strukturenreiche Natur- und Landschaftsraum innerhalb der Aue zwischen Elbe und Rischebach. Beobachtungen zum Beispiel von Turmfalken, Weißstörchen und Neuntöter bestärken diesen Eindruck. Im Interesse einer besseren, arten- und strukturreicheren Entwicklung der Wiesenbereiche ist unbedingt die Mahd partiell und unregelmäßig durchzuführen, um Blüh- und Saatgutphasen zuzulassen. Ferner ist dies für die Eigenschaft als Brut- und Setzraum dringend erforderlich. Das bereits bestehende sehr naturbelassene Wegenetz ist bestens in den Landschafts- und Naturraum eingebettet und bildet kein Hindernis für Klein- und Kleinsttiere. Außerdem dienen Pfützen je nach Größe, Wasserumfang und Dauer als Stätten der Tränken sowie zur Gewinnung von Nestbaustoffen zum Beispiel für Mehl- und Rauchschwalben.
Laut gegenwärtiger „Machbarkeitsstudie Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027 – Kurzfassung – ist dort unter den Namen „Profilierung der Elbe-Kulturlandschaft“, folgendes geplant, Zitat:
Das Potenzial des Großen Angers als einprägsamer Naturraum, stadtnaher Erholungsraum und kulturhistorisches Zeugnis der Stadtentwicklung soll unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Natur- und Hochwasserschutzes aktiviert werden.
Zur Profilierung als regionaltypische Kulturlandschaft werden folgende Entwicklungsziele verfolgt:
· Ausbau eines barrierefreien Wegenetzes als Grundvoraussetzung für eine Nutzbarkeit
· Entwicklung markanter Orte und Aufenthaltsräume zum Sitzen und Verweilen
· Kulturlandschaft – Landschaft als Kunst- und Kulturraum
· architektonische Inszenierung eines der „Elbtore“, Zitat Ende

In dem Dokument „Die Landesgartenschau 2027 zur Zukunft der Stadt – Machbarkeitsstudie der Lutherstadt Wittenberg – Vorabzug Stand 03.11.20“ sind dazu in nachfolgender Tabelle auf Seite 76 unter „4 Großer Anger“ folgende Baumaßnahmen aufgezählt, Zitat in Eigendarstellung:

MaßnahmenFlächengröße (m²)Einzelpreis (€/m²) bruttoSumme brutto
4 Großer Anger

1.400.000 €
4.1 Ausbau Wege (Asphalt), Länge 2.900 m, Breite 3,0 m8.70082,76720.000 €
4.2 Plätze, Möblierung, künstlerische Interventionen
pauschal280.000 €
4.3 Architektonische Inszenierung Elbtor/Elbcarponiere
pauschal400.000

Zitat Ende

Alleine eine Neuversiegelung von 0,87 ha Wegenetz führt zu massiven Zerstörungen und Beeinträchtigungen in dem sehr bedeutsamen Bestandteil der Elbaue. Derartige Wege bilden nicht nur standortfremde, schnell sonnenerhitzte Trennungs- und Gefahrenrräume für Kleinst- und Kleintiere, sondern befördern das Befahren mit Kraftfahrzeugen auch nach der Fertigstellung solcher Straßen. Zudem ist mit einer Verstärkung bzw. Verschärfung der ohnehin schon gegenwärtig starken Nutzung von Hundehalterinnen und Hundehalter zu rechnen, welche zumeist ihre Hunde unangeleint durch das Schutzgebiet laufen lassen. Somit verstärkt sich der Druck – insbesondere zur Brut- und Setzzeit – auf die arten- und strukturreiche Fauna. Die Gefahr von Camping-, Angel- und Partytourismus ist in Erfahrung anderer Abschnitte der Elbaue nicht zu vernachlässigen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es den geschützten Teil der Elbaue vor solchen Eingriffen zu verschonen. Vorstellbar wäre maximal die Einrichtung eines Naturerkenntnispfades, welcher sich in den Natur- und Landschaftsraum einbettet. Eine Maßnahme, die der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA ausdrücklich unterstützt und in der praktischen Bildungsarbeit für alle Teile der Bevölkerung als sehr nützlich hält.

Zudem sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht insgesamt gesehen, die Gefahr massiver Eingriffe in einen sehr wertvollen Natur- und Landschaftsraum, welchem man so teilweise oder gar vollständig seiner sukzessiven Entwicklungsmöglichkeiten und -raum berauben möchte. Eine Tatsache, welche zudem den Schutzbestimmungen des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ bzw. dem Biosphärenreservat „Mittelelbe“ sowie des Natura 2000-Gebietes Elbaue zwischen Griebo und Prettin (FFH0073) widerspricht. Zudem sind Eingriffe in der Retentionsfläche der Elbe und ihrer Nebengewässer vorgesehen.
In diesem Zusammenhang ist auch eine ordnungsgemäße Ausschilderung mit Schutzgebietsschildern dringend erforderlich. Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kooperativen Abstimmungsbedarf mit der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe zur Entstehung eines Naturlehrpfades und der mutmaßlichen Entwicklung eines Teiches im Nordbereich des Großen Angers in Richtung Dessauer Ring.

Die Darstellungen der beiden Verantwortlichen für die Landesgartenschau 2027 in der Lutherstadt Wittenberg, dass man nach aktuellem Planungsstand beabsichtigt die Wegeverbindungen im Großen Anger in ein- und zweispurigen Betonspuren auszubauen sowie auf Sitzmöbilar zu verzichten, lassen weiterhin außer Acht, dass sich der Große Anger eben in einem international, europäisch und national geschützten Raum befindet. Daher weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut mit Nachdruck darauf hin, dass jeglicher Verbau von Wegen und anderer Bereiche zu unterlassen ist. Die beiden anwesenden Vertreter des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verweisen im Fall der Beibehaltung oder gar Genehmigung aller Eingriffe in das Teil des 43.000 ha großen Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ dessen Fläche weitgehend von der Fläche des neuen 125.510 ha großen Biosphärenreservates „Mittelelbe“ überdeckt ist, der Natura 2000-Gebiete wie das 7.582 ha große Dessau-Wörlitzer Elbauen (FFH0067) und die 8.422 ha große Elbaue zwischen Griebo und Prettin (FFH0073) sowie zahlreicher Europäischer Vogelschutzgebiete, dass eine Beschwerde bei der Kommission der Europäischen Union zu erwarten ist.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hofft, trotz der teilweise sehr kontrovers geführten Diskussionen vor Ort, dass die Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau 2027 in der Lutherstadt Wittenberg ohne Eingriffe in den geschützten bzw. schützenswerten Raum der Elbe und ihrer Aue stattfinden und eine Beschwerde bei der Kommission der Europäischen Union nicht notwendig ist. Ausdrücklich möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiter auf eine sachlich-kritische Zusammenarbeit setzen. Konfrontation ist der Sache nicht dienlich.
Zusammenfassend sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Großen Anger. Nach aktuellem Kenntnisstand gilt es die Wege von jeglicher Bebauung und die Wiesen von Bepflanzungen freizuhalten. Sollte eine Schutz- und Entwicklungskonzeption eine Ausweitung der bestehenden Gehölzbestände nachvollziehbar empfehlen, dann gilt es auf sukzessive Entwicklungen zurückzugreifen. So ist eine Entwicklung von standortgerechten Gehölzen im Einklang mit der Natur sowie den Standortbedingungen und -gegebenheiten gesichert.

Der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche, insbesondere in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt aktive Umwelt- und Naturschutzverein Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv an der Gestaltung und Durchführung einer nachhaltigen Landesgartenschau 2027 in der Lutherstadt Wittenberg mitzuwirken, wenn sie sich zum Beispiel der Entwicklung von mehr und vernetztem Grün, dem Erhalt und Schutz bestehender Schutzgebiete, dem Schutz, Erhalt bestehender und der Entwicklung neuer Grün- und Biotopverbundräume, dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Grünräumen, Fassaden- und Dachbegrünungen sowie der Entsiegelung von versiegelten Flächen widmet.
In dem Zusammenhang ruft der AHA ebenfalls die interessierte Bevölkerung zur entsprechenden Mitwirkung auf und bietet sich dafür als ehrenamtliche Plattform an.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.06.2024

Fotos: Andreas Liste

AHA fordert zum Umwelttag naturnahe Entwicklung der Saale!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – legt immer wieder dar, dass bekanntlich Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Natur- und Landschaftsräumen der gemäßigten Zonen gehören. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsräume, Hochwasser der Flüsse und Bäche den notwendigen Ausbreitungsraum, tragen zur Steuerung des Wasserhaushaltes bei sowie ermöglichen den Menschen Erholung und Entspannung.
Diese vielfältigen Funktionen von Auen entlang von Flüssen und Bächen bedürfen nach Auffassung des ehrenamtlichen, gemeinnützigen und im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereins Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besonderer und umfassender Maßnahmen zum Schutz und Erhalt sowie zur Betreuung und Entwicklung. Dafür sich einzusetzen, sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als seine vorrangige Aufgabe an.
Aus dem Grund erinnert der AHA, im Blick auf den Umwelttag am 05.06.2024, weiterhin und verstärkt an die seit Anfang August 2021 erfolgten großräumigen Abholzungen und darauffolgenden umfassenden Verschotterungen der Ufer der Saale im Stadtgebiet von Halle (Saale) mit Porphyrsteinen. Bereits die wiederholten Massenabholzungen von sukzessiven Gehölzbeständen entlang der Saale haben massiven Schaden angerichtet. Dabei griff man massiv in einen sich naturnaher entwickelnden Saumstreifen aus Gehölzen, Gräsern und Stauden ein. Der Säge fielen in dem Zusammenhang u.a. Flatterulmen, Silberweiden, Mirabellen und Eschenahorn zum Opfer. In seinen Presseerklärungen vom 05.08.2021, 31.08.2021, 30.09.2021 und 07.11.2021 forderte der AHA, diese skandalösen, naturzerstörenden Abholzungen sofort und unwiderruflich einzustellen bzw. zu beenden. Nun ist seit dem 27.08.2021 festzustellen, dass man das Saaleufer an Peißnitzinsel und Ziegelwiese mit Porphyrsteinen zuschüttete, um entgegen jeglicher Vernunft den Fluss eine mögliche naturnaheren Entwicklung zu behindern. Dazu gehört u.a. die sukzessive, arten- und strukturreiche Gehölz- und Staudenentwicklung an den Ufern.
Offenbar liegt dem Frevel zuletzt entscheidend in dem im Rahmen des einstimmig gefassten Beschluss des halleschen Stadtrates vom 29.05.2019 zum „Verzicht auf Variantenbeschluss für Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung“ sowie der im nichtöffentlichen Teil des halleschen Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben am 20.11.2020 gefasste „Vergabebeschluss: FB 66-B-2020-019 – Stadt Halle (Saale) – 198 HW Uferbefestigung – Uferbefestigung der Saale“
Diese Beschlüsse beinhalten keine Begutachtung der Tatsache, dass Teile des Verbauungsgebietes Bestandteil zu den Naturschutzgebieten „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ gehören. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ davon betroffen. Ferner hat man in das Landschaftsschutzgebiet „Saale“ eingegriffen.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=207&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=186&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=359&idcat=33&lang=1

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56/vo-lsg34

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/rabeninsel-und-saaleaue-bei-boellberg

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/nordspitze-peissnitz

In der Beschlussvorlage für den halleschen Stadtrat vom 04.03.2019 ist unter Punkt 1.4 folgendes vermerkt, Zitat: „Die Ergebnisse der Gewässermessungen zeigen, dass entlang der erfassten Messbereiche ca. 18.000 m2 schadhafte Schüttung vorhanden sind.“, Zitat Ende. Die Anlage „Regelquerschnitt“ beziffert die Breite der Schüttung auf 2,00 m und die Breite auf 0,4 m Dicke. Offensichtlich möchten die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) 1,8 ha Saaleufer verbauen.
Den halleschen Stadträten sowie der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) kommt überhaupt nicht der Gedanke, dass Steinschüttungen in keiner Weise dem Naturell des Flusses Saale und ihrer Aue entsprechen. Die immer wieder dargestellte Behauptung, dass es sich nur um Unterhaltungsmaßnahme handelt ist fachlich und sachlich daher nicht haltbar. Noch dazu der damalige Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR nach langen und zähen Beratungen mit der Wasserwirtschaftsdirektion Saale-Werra und dem Rat des Bezirkes Halle in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts erreicht hatte, dass solche Abholzungen und Steinschüttungen nicht mehr stattfinden. Zudem erfordern die obengenannten Schutzkategorien, dass neue Prüfungen nach EU- und Nationalrecht zu erfolgen haben.
Die nunmehrigen Maßnahmen haben zur Beschädigung bis Zerstörung auentypischer Ufervegetation mit Unterschlüpfen und Brutmöglichkeiten für Wasservögel, dem Eisvogel, Amphibien, Spinnen und Insekten geführt.
Nicht nur Teile der Auen mit ihren Tier- und Pflanzenbeständen hat man zerstört bzw. beeinträchtigt, sondern wertvolles, in umwelt-, landschafts- und naturzerstörenden Steinbrüchen gebrochenes Gestein für solchen Frevel vergeudet. Ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Rohstoffen sieht deutlich anders aus.
Ferner schreckt die umwelt-, landschafts- und naturfeindlich agierenden Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) nicht dafür zurück, damit zudem Biotop- und Grünverbünde unter Einbeziehung der Naturschutzgebiete „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ sind. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“, welche sich in enger Korrelation mit geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge befinden, zu stören.
Unverständlich für den AHA erscheint auch, dass sich das Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg, welches in die Behördenstruktur der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für digitale Infrastruktur eingebunden ist, bisher nicht zum Thema geäußert hat.
Nach Auffassung des AHA zeugt die Presseerklärung der Stadt Halle (Saale) vom 04.11.2021 von fortgesetzter fachlicher Inkompetenz und bekräftigt eindeutig die umwelt- und naturfeindliche Politik der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale). Diese von Uneinsichtigkeit geprägte Presseerklärung lässt mit keiner Silbe erkennen, dass man nun offensiv die Bevölkerung mit ihren Vereinen und Initiativen in die Lösung des massiven Problems einbezieht. Wie so oft, bemängelt der AHA auch im konkreten Fall, dass demokratische Beteiligungskultur in der Stadt Halle (Saale) überhaupt nicht stattfindet. Stattdessen betreibt man Hinterzimmerberatungen und Geheimniskrämerei, wie die selektiven Einladungen des halleschen Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt, René Rebenstorf zu einer Beratung am 05.11.2021 belegen.
Daher fordert der AHA erneut den Deutschen Bundestag, den Bundesrat sowie die Bundesregierung auf solche Störungen und Zerstörungen von Landschaft, Umwelt und Natur an der bundesverantwortlichen Saale sofort und unwiderruflich zu verbieten. Dazu gehört es ferner, dass man endlich Flüsse nicht als Bundeswasserstraße betrachtet, sondern endlich ihre Funktion als sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum und somit als sehr wichtigen Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft anerkennt und das Handeln daran ausrichtet. Dazu bedarf es der Zulassung naturnaher Entwicklungsmöglichkeiten und keiner Abholzungen und Verbauungen. Daher erteilt der AHA auch Plänen eine umfassende Absage die Verschotterungen entlang der Saale im Raum Halle-Planena aufzunehmen und so auch dort eine dringend notwendige naturnahere Entwicklung der Saale zu unterbinden. Hier sind eindeutig wertvolle Schutzgebiete betroffen, wozu neben dem Landschaftsschutzgebiet Saaletal, das FFH-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“, das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ sowie das ca. 381,00 ha große Naturschutzgebiet „Abtei und Saaleaue bei Planena“ gehören.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/abtei-und-saaleaue-bei-planena

Darüber hinaus mahnt der AHA erneut und mit Nachdruck bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung von Bund, Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) an, den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft sowie die Befriedigung des Bedürfnisses der Naherholung für alle Bevölkerungsgruppen endlich ernst zu nehmen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen und Aufgaben nachzukommen sowie unverzüglich diese Zustände zu ändern. Nach Auffassung des AHA ist eine Fortsetzung dieser Entwicklung nicht mehr tolerierbar und bedarf eines entsprechenden Handelns.
In dem Zusammenhang fordert der AHA nicht nur den endgültigen Stopp der Zerstörungsarbeiten auf Kosten der Steuerzahler, sondern den unverzüglichen Rückbau der Steinschüttungen. Dabei haben die Verantwortlichen für die entsprechenden Beschlüsse des halleschen Stadtrates sowie von Halles Stadtverwaltung die volle finanzielle und sachliche Verantwortung für die Finanzierung und bauliche Umsetzung des Rückbaus der Verschotterung zu tragen. Vorschläge, dass die Bevölkerung die Steine händisch abträgt hält der AHA überhaupt nichts, weil das klar und deutlich die Verantwortungen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) ausblendet. Ferner gilt es ernsthaft Regressforderungen gegenüber den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zu prüfen. Außerdem hält es der AHA für dringend erforderlich, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Halle die strafrechtliche Relevanz untersucht und ggf. Anklage gegen die Verantwortlichen erhebt.
Diese Störungen und Zerstörungen von Umwelt, Natur und Landschaft bekräftigt nach Ansicht des AHA die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft einzubringen.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet hierfür eine sehr gute Plattform an.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.06.2024

AHA hält besonderen Schutz von Fuhne und Ziethe dringend erforderlich!

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – tragen Fließgewässer zur Belebung von Landschaft und Ortschaften bei. Zudem bilden Fließgewässer meistens das Rückgrat von Biotop- und Grünverbünden sowie bieten selbst Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Das bildete die Grundlage für eine Fahrradexkursion des AHA am 02.06.2024, welche im Zusammenhang mit dem Internationalen Tag der Umwelt am 05.06.2024 zu betrachten war und von Köthen nach Bernburg führte.
Die erste Station bildete der ca. 29,2 ha große Ziethebusch im Nordosten der Kreisstadt Köthen. Erfreulicherweise war festzustellen, dass sich der Zustand des Ziethebusches im zunehmenden Maße naturnaher entwickelt, was sich in einem steigenden sukzessiven Aufwuchs an standortgerechten Gehölzen, in der Existenz von einer zunehmend ausgeprägten Schichtung des Gehölzes in Baum-, Strauch- und Krautschicht sowie des Verbleibes von Totholz im Bestand anzeigt. Es ist jedoch ansatzweise deutlich erkennbar, dass das im Ziethebusch befindliche Grabensystem einer gewissen Bewirtschaftung unterliegt.
Nach Auffassung des AHA gilt es die naturnahere Entwicklung des Ziethebusches zu sichern und dabei auch über die weitere Bewirtschaftung der Grabensysteme zu sinnieren. Bekanntlich hat ein Wald – wie der Ziethebusch – eine sehr wichtige hydrologische Ausgleichsfunktion. In feuchten Phasen nimmt der Wald das Wasser massiv auf und gibt sie in trockenen Zeiträumen schrittweise an die Umgebung ab. Von dieser „Schwammfunktion“ profitieren das Klima der gesamten Stadt, die Landwirte und Kleingärtner im Umfeld. Nicht zuletzt gilt es zu beachten, dass der Ziethebusch ein Restauenwald der ca. 24.5 km langen Ziethe ist. Offenbar haben aber Begradigungsmaßnahmen zu einer zunehmenden Eintiefung des bei Scheuder entspringenden Fließgewässers 2. Ordnung geführt. Das hat zur Folge, dass eine stärkere Austrocknung der umliegenden Auenlandschaft führt und mögliche Hochwasser sich nicht rechtzeitig in dem Raum ausbreiten können. Diesem Prozess kann man durch gezielte Unterstützung der Mäandrierung durch Störhölzer oder -steine befördern. Dabei ist es aber wichtig, dass Gewässerschonstreifen beidseitig von mindestens 10,00 m gesichert bleiben, um gewässerbegleitend eine naturnahere Entwicklung zu ermöglichen, welche Mäander sowie sukzessiv entstandene und sich entwickelnde Gehölz-, Kraut- und Staudenbestände enthält. Ferner sind Sohl- und Uferbefestigungen, aber auch Ablagerungen von Müll und Unrat zu entfernen.

Im Bereich des Ziethebusches erscheint es sinnvoll zu sein eine sukzessive Ausweitung auf ein nördlich der Ziethe angrenzendes, ca. 4,7 ha großes Ackerstück zu prüfen. Somit könnte der Ziethebusch seine hydrologischen, ökologischen, stadt- und landschaftsprägenden Funktionen ausweiten und verstärken.
Dieses Ansinnen führte dazu, dass die Mitgliederversammlung des AHA am 02.10.2017 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Ziethebusch, Stadt Köthen (Anhalt) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld“ beschlossen hatte.
Der AHA formulierte dazu folgendes Anliegen, Zitat:

1. Anliegen

Auenlandschaften zählen bekanntlich zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. In den Auenlandschaften entlang der Ziethe bestehen zum Beispiel mit dem Zehringer Busch, dem Ziethebusch, dem Restauenwald bei Trinum und dem Park in Biendorf noch großflächigere Gehölzbestände. Jedoch haben frühere und gegenwärtige menschliche Aktivitäten zu massiven Veränderungen geführt. Dazu gehören landwirtschaftliche Nutzung, Gewässerbegradigungsmaßnahmen, Verbauungen, Wasser- und Luftverschmutzungen von Industrie und Autoverkehr sowie nicht zuletzt Naherholung und Tourismus. Einerseits bieten diese Auenlandschaften vielfältige und zumeist artenreiche Strukturen, aber andrerseits sind alle natürlichen und häufig auch naturnahen Strukturen verloren gegangen. Im Ziethebusch sind erfreulicherweise weitgehend geschlossene Gehölzbestande erhalten geblieben, welche deutliche Entwicklungstendenzen zu Strukturen eines naturnahen, standortgerechten Hartholzauenwaldes mit Weichholzauenbereichen aufzeigen. Dies gilt es zu erhalten und zu schützen bzw. gar auszuweiten, um u.a. Biotop- und Grünverbünde zu stärken. Dabei sollte aber der Wert für Naherholung und sanften Tourismus sowie Bildung und Wissenschaft erhalten blieben. Genau diese vielfältigen Interessen gilt es umfassenden wissenschaftlichen Betrachtungen zu unterziehen. Dazu soll der nachfolgende Rahmenplan beitragen.“, Zitat Ende

Gleiches gilt für die Aue der Ziethe zwischen Ziethebusch und dem ca. 8,77 ha großen Zehringer Busch sowie den Zehringer Busch selbst.
Zu dieser Aue zählt auch ein östlich an den Ziethebusch angrenzendes ca. 5,66 ha großes Ackerstück, welches sich als Mischfläche aus sukzessiver Erweiterung des Ziethebusches und Herstellung einer Streuobstwiesenfläche eignet. Ferner gilt es nach Ansicht des AHA den Mündungsbereich eines östlichen Grabenbereiches vollkommen zu entsiegeln. Der AHA begrüßt zwar die Beseitigung der Betoneinbauten, sieht aber mit dem Einbau von Porphyrschotter die Renaturierung keinesfalls als abgeschlossen an. Abgesehen davon, dass die erneute Versiegelung klar gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL-EU) verstößt.
Der Zehringer Busch ist erfreulicherweise als ein sich sukzessiv entwickelnder, weitgehend naturnaherer Restauenwald entlang der Ziethe gekennzeichnet. Mit seinen eingebetteten Feuchtsenken, welche offenbar einst zum Zietheverlauf gehörten, gestaltet sich das Gehölz als arten- und strukturreiches Biotop und Landschaftsbestandteil. Offenbar ist dankender- und erfreulicherweise der Flächen- und Waldeigentümer bestrebt den Zehringer Busch nach Maßstäben eines Naturschutzgebietes bzw. Naturdenkmales zu erhalten, zu schützen und zu betreuen.
Nach Auffassung des AHA erscheint es sinnvoll zu sein dem Zehringer Busch – insbesondere nach Norden und Westen – weitere sukzessive Erweiterungsräume einzuräumen, welche mindestens zur Verdopplung des Restauenwaldes führen sollte.
Für den AHA verdeutlicht sich zusammenfassend, dass mit dem Ziethebusch, der Ziethe, Gehölz-, Wiesen- und Staudenbereichen entlang der Wege und Gräben sowie mit dem Zehringer Busch im Stadtgebiet ungemeine ökologische und landschaftliche Schutz- und Entwicklungspotenziale existieren. Andrerseits sind auch hier fehlende Gewässerschonstreifen, begradigte und versiegelte Gewässerbereiche, mangelnde Vielfalt an Agrarkulturen sowie entwicklungsfähiges Wegbegleitgrün prägend, welche noch viel Handlungs-, Schutz- und Entwicklungsbedarf erfordern.
Von daher hält der AHA die Erarbeitung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Gesamtverlauf der Ziethe, aber auch speziell für den Ziethebusch und den Zehringer Busch sowie des Verbundraumes zwischen beiden Restauenwäldern, für dringend erforderlich.
Als wissenschaftliche Partner kann sich der AHA zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Fachhochschule Anhalt in Bernburg vorstellen. Im Interesse einer umfassenden und fundierten Datenerhebung sollte die Erarbeitung der Konzeption eine komplette Vegetationsperiode umfassen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erklärt sich in dem Zusammenhang bereit die Betreuung vor Ort zu übernehmen. Dazu möchte der AHA sein kooperatives Mitglied Bürgerbündnis für Köthen e.V. umfassend begleiten und unterstützen.
Der AHA hat den Rahmenplan bereits Ende des Jahres 2017 der Hochschule Anhalt, dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Köthen zur Verfügung gestellt. Nun hofft der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA, dass so schnell wie möglich die wissenschaftliche Bearbeitung beginnen kann.
Im Bereich des Verlaufes der Ziethe war erfreulicherweise eine gewisse Erholung der Wasserstände zu beobachten.
Der AHA bekräftigt immer wieder die Unterstützung für die von der vom Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. auch über die weiteren Aktivitäten zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Fasanerie. Dabei gilt einen großen Dank für das Wirken des Bürgerbündnisses für Köthen (Anhalt) e.V. auszudrücken.
Der Gesamtverlauf der Ziethe ist häufig davon gekennzeichnet, dass selbst die gesetzlich festgelegten Gewässerschonstreifen unbeachtet bleiben und dort wo sie ansatzweise Beachtung finden, ein arten- und strukturreicher Gehölz-, Kraut- und Staudenbestand besteht und sich weiterentwickelt. In umnittelbarer Nähe der Ziethe bedeuten u.a. die Gehölzbestände in Trinum und Biendorf eine sinnvolle Ergänzung, welche womöglich in deutlichen Ansätzen verdeutlicht, wie der ursprüngliche Verlauf des Gewässers und seine Auenlandschaft ausgesehen haben müssen. Inwieweit die Grün- und Biotopanbindungen von entfernteren Gehölzbeständen wie z.B. die Fasanerie in Köthen und des Parkes am Wasserschloss in Großpaschleben möglich sein könnte, gilt es einer wissenschaftlich fundierten Untersuchung zu unterziehen.
Der Kontrast zwischen einer von der Ziethe ihrer Aue und ihren Nebengewässern vielfältig geprägten Landschaft sowie ausgeräumten Agrarflächen lässt sich u.a. ganz deutlich im Raum zwischen den Ortschaften Zabitz und Kleinpaschleben erkennen.
Ferner zeigt ein Blick von der Brücke zwischen Kleinpaschleben und Mölz über die B 6n auf, welche Zerschneidungswirkung Verkehrstrassen haben.
Das Mündungsgebiet der Ziethe in die Fuhne zwischen Plömnitz und Preußlitz ist erfreulicherweise von einem ausgedehnten Röhrichtgebiet geprägt. Jedoch sind deutliche Tendenzen einer voranschreitenden landwirtschaftlichen Nutzung in das Gebiet hinein zu erkennen. Diesen Trend gilt es nicht nur zu stoppen, sondern gezielt wieder zurückzudrängen. Nur so lassen sich u.a. einstige Beobachtungen wie balzende Kiebitze und jagender Rotmilane nicht nur beständiger, sondern auch häufiger vermelden.
Erfreulicherweise zeichnen sich in der Fuhne zwischen Baalberge und der Kernstadt von Bernburg naturnahere Entwicklungen im Fluss ab. In den Ortslagen ist er jedoch häufig noch mit engen sowie im Ufer und Sohle befestigten Zuständen konfrontiert. So erfolgte ein Verbau des Fuhneufers in Bernburgs Stadtteil, welcher von der Brücke Kleinwirschlebener Straße in Richtung Südosten Fuhne gewässeraufwärts deutlich zu erkennen. Dieser Verbau war zur Fahrradexkursion am 03.06.2023 noch nicht erkennbar. Hier ist ein Bauwerk entstanden, was zur weiteren Versiegelung in der Fuhneaue beiträgt und dabei zur weiteren Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft geführt hat. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen sofortigen und vollumfänglichen Rückbau dieses Skandalbauwerkes. In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Fuhne mit ihrer Gesamtlänge von ca. 59,00 km zwischen den Mündungen in das Spittelwasser der Mulde in Jeßnitz und in die Saale in Bernburg stellt einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund zwischen beiden Flusssystemen dar. Zudem dient die Fuhneaue vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens- und Rückzugsraum. Das erfordert nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen massiven Schutz dieser Auen- und Flusslandschaft mit ihren und angrenzenden Natur- und Landschaftsbestandteilen. Dazu passen weder Verbauungen im Sohl- und Uferbereich, noch radikale Mahdarbeiten in den Ufer- und Wegbereichen der Fuhne zwischen Baalberge und der Kernstadt Bernburg.
Nach Auffassung des AHA verdeutlichte diese Fahrradexkursion erneut, dass sich die Anbaukultur verstärkt auf Raps und Mais einengt. Von einst in der DDR bis zu 25 angebauten Ackerkulturen sind maximal 6 – 7 Anbaukulturen übriggeblieben. Das Fehlen von Humusmehrern wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum) führen unweigerlich zur Verschlechterung der Zustände von Böden sowie Einschränkung von Nahrungs- und Lebensräumen für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Hier ist dringend Abhilfe erforderlich.
Die vorletzte Station bildete in Bernburg der Fuhneverlauf ab der Brücke Parkstraße bis zur Einmündung in die Saale im Bereich der Köthenschen Straße. Während der erste Teil dieses Fuhneabschnittes und die direkte Einmündung in die Saale weitgehend durchaus naturnahere Strukturen aufweisen, zeugen Abschnitte dazwischen von massiven Ufer- und Sohlbefestigungen mit Beton und Steinen. Hier gilt es Möglichkeiten wissenschaftlich zu untersuchen, ein Rückbau der Befestigungen zu prüfen, um dem Fließgewässer eine freie Entwicklung zu ermöglichen.
Mit dem westlich angrenzenden Gelände von Solvay und der unweit des Fuhnemündungsbereich befindlichen Müllverbrennungsanlage verbindet der AHA die berechtigten Proteste der Bürgerinnen und Bürger Bernburgs sowie ihrer Vereine, Verbände und Initiativen für eine saubere Müllverwertung, welche insbesondere im Jahre 2008 mit Petitionen, Protestexkursionen, Offenen Briefen und Presseerklärungen ihren besonderen Höhepunkt fanden.
Mit Unverständnis nimmt der AHA immer wieder die Tatsache auf, dass noch immer Deichsysteme ein ungehindertes Ausbreiten von Hochwasser im Dröbelschen Busch auf der Nordseite der Saale ausschließt. Hier vertreten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Auffassung, dass hier Schlitzungen dieses Deichsystems Abhilfe schaffen können.
Ferner hält es der AHA für dringend geboten für die Fuhne und ihre Nebengewässer – wie z.B. Ziethe und Rieda – eine flächendeckende Schutz- und Entwicklungskonzeption wissenschaftlich zu erarbeiten. Als Beispiel dazu kann die 2002 fertiggestellte Diplomarbeit „Kartierung und Auswertung der ökomorphologischen Strukturgüte des Zörbiger Strengbaches – hinsichtlich des Sanierungsbedarfes und der naturnahen Gestaltung“ dienen. Dazu gilt es ganz besonders die regionalen Potenziale der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Hochschule Anhalt in Bernburg und Köthen sowie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung sowie bestehende wissenschaftliche Arbeiten einzubeziehen.
Der ehrenamtliche, gemeinnützige und seit dem Jahr 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein AHA möchte jedenfalls seine Aktivitäten erhöhen, wozu die in Aufbau befindlichen Orts- und Regionalgruppen in Bitterfeld-Wolfen und Wettin-Könnern-Bernburg sowie die Unterstützung seines kooperativen Mitgliedes Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. gehören. Wer Interesse hat mit dem AHA Verbindung aufzunehmen, kann dies unter folgenden Anschriften tun:

Sitz des Vereins

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA


Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 02.06.2024

Fotos & Video: Andreas Liste

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