Autor: aha-dietmar (Seite 5 von 315)

AHA hält besonderen Schutz des NSG „Nordspitze Peißnitz“ in Halle (Saale) für dringend notwendig!

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.
Dazu gehört nach Ansicht des AHA, dass es sehr bedeutsam ist nicht nur den Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) zu schützen und sichern, sondern besser noch zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Halle (Saale) eher mit Massenfällungen von Gehölzen sowie Verwässerungen von entsprechenden Schutzsatzungen auffällt.
Ferner ist eine Wiederausweitung der Retentionsflächen und eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft dringend geboten. Dazu gehören Struktur, Artenzusammensetzung und Entwicklungszeiträume.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.
In dem Zusammenhang betrachtet besteht die dringende Notwendigkeit Natur und innerstädtisches Grün so unberührt wie möglich entwickeln zu lassen. Dazu gehört nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – insbesondere auch die Fluss- und Auenlandschaft der Saale im zentralen Stadtgebiet von Halle (Saale). Diese Natur- und Landschaftsbestandteile fungieren als Rückzugs- und Lebensräume für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, Biotop- und Grünverbund, als Kalt- und Frischluftkorridore sowie nicht zuletzt als Retentionsfläche des Flusses. Moderne und nachhaltige Stadtplanung berücksichtigt genau diese Herangehensweise und beinhaltet richtigerweise eher die Erweiterung und Vernetzung von verschiedenen und gleichartigen Natur- und Grünräumen.
Dazu zählen eingebettet im Landschaftsschutzgebiet „Saale“ ganz besonders Landschaft und Natur im Bereich des Amselgrundes und des 11,60 ha großen Naturschutzgebietes (NSG) Peißnitznordspitze sowie die angrenzenden Bereiche von Saale/Wilder Saale. Das NSG „Nordspitze Peißnitz“ befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_922-1_Landschaftsschutzgebiet_Saaletal.pdf

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/nordspitze-peissnitz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/forstwerder

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-in-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-halle

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_909-0_Amselgrund_und_Kreuzer_Teiche.pdf

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Umwelt/Umweltatlas/Satzung_GLB_Amtsgarten.pdf

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_908-0_Naturdenkmal_Klausberge.pdf

So ist es aus Sicht des AHA bereits unverantwortlich gewesen, den von seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR im Jahr 1983 massiv mit erwirktem Verbot des Befahrens der Wilden Saale wieder zu kippen. Die Wilde Saale hat sich im Rahmen der Schutzmaßnahmen seit dem Jahr 1983 zu einem sehr wichtigen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum entwickelt. Hier brüten z.B. Eisvögel, vereinzelt auch Beutelmeise und überwintern Gänsesäger und zahlreiche Entenarten. In letzter Zeit taucht auch der besonders geschützte Biber auf und lebt bekanntlich der Eremit. Ferner tangiert die fast unverbaut gebliebene und sich streckenweise sehr naturnah entwickelte Wilde Saale das 11,60 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Nordspitze Peißnitz“.
Alles Gründe, welche die Öffnung der Wilden Saale für Bootsverkehr aller Art, somit auch für Paddler, ausschließen muss, wenn man sich fachlich korrekt verhält und zudem nach Recht und Gesetz handelt !
Die bereits durchgeführten Asphaltierungen von Wegen bis an das NSG Peißnitznordspitze heran und die durchgeführten Holzungsarbeiten an den Ufern der gesamten Peißnitzinsel haben zu unverantwortlichen Eingriffen geführt. Mit der unverantwortlichen Freigabe der Wilden Saale im Sommer 2018 in der Freigabe der Wilden Saale für den Bootsverkehr, besteht die Gefahr weiterer baulicher und forstlicher Eingriffe in das äußerst vielfältige und sensible, arten- und strukturreiche Auengebiet. Die Gefahr massiver Holzungen und der Beseitigung einer sehr wichtigen Kies- und Sandbank in Höhe des Gimritzer Parks und des Sandangers sind keinesfalls gebannt. Diese Maßnahmen fänden dann jedes Jahr Neuauflage, um die Wilde Saale schiffbar zu halten. Dann ist es nur die Frage der Zeit, wann das erste Motorboot den Flussteil befährt.
Nach Auffassung des AHA sieht das Ganze ferner danach aus, die Paddler in die Nebenarme „abzuschieben“, um den schnellen und langsamen Motorbooten auf den Saalehauptarmen den freien Raum zu überlassen. Die gegenwärtigen Abgas- und Lärmbelästigungen, einhergehend mit massivem Wellenschlag, tragen schon jetzt zu massiven Störungen im Landschaftsschutzgebiet und an dem NSG bei.
Alles zusammen genommen führt unweigerlich zu massiven Störungen bis Zerstörungen von wertvollen Natur- und Landschaftsräumen. Darüber hinaus haben sie massive Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes zur Folge.
Daher fordert der AHA eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.
Ferner betrachtet der AHA seine Presseerklärung vom 15.10.2017 als Anzeige gegen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung gegenüber der EU-Kommission und der zuständigen Staatsanwaltschaft, da die bisherigen Asphaltierungen und der zu erwartenden massiven Zerstörungen im Gehölz- und Flussbereich der Wilden Saale in und am FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ im Zuge der geplanten Schiffbarmachung seit dem Jahr 2018 zu flächendeckenden und umfassenden Beeinträchtigungen und Verschlechterungen des Schutzgebietes führten bzw. führen. Bisher haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung auf die massiven öffentlichen Mahnungen des AHA mit kompletter Ignoranz reagiert. Von daher gilt es unverzüglich dem frevelhaften Agieren in der Stadt Halle (Saale) Einhalt zu gebieten ! Dazu gehört auch der vollständige Rückbau der Asphaltierungen auf den Wegen der Peißnitzinsel und Stopp weiterer Wegeausbaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze und somit auch im FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“. Ferner gilt es die Sperrung der Wilden Saale sofort wiederherzustellen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält ferner die bereits durchgeführte Schotterung der Wege im Naturschutzgebiet (NSG) „Nordspitze Peißnitz“ und FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ nach wie vor für unverantwortlich.
Dafür nahm man wohl rund 230.000 Euro Steuergelder in die Hand, um standortfremdes Material im NSG und FFH-Gebiet zu verbauen und so insbesondere die Wurzelbereiche der ohnehin von der jahrelangen Trockenheit und Sommerhitze gebeutelten wegnahen Großbäume wie bis ca. 300 Jahre Stieleichen zu schädigen. Darüber hinaus erschweren solche Wege die Querung durch Klein- und Kleinsttiere. Offenbar haben ein Teil der halleschen Stadträte und der Verwaltung noch immer nicht begriffen, dass es sich um einen der arten- und strukturreichsten Auenwälder im Stadtgebiet von Halle (Saale) handelt und nicht um eine Parkanlage. Außerdem sorgen insbesondere Hochwasser für eine Beseitigung dieser standortfremden Wege und zur Verteilung des Schottermaterials im Auenwald.
Auf Grund dessen forderte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder den sofortigen und unwiderruflichen Stopp der angedachten Durchführung dieser ökologisch katastrophalen Baumaßnahme, welche mit einer unsachgemäßen Verwendung von Steuermitteln einhergehen würde.
Der AHA fordert weiterhin den Rückbau der Asphaltierung der Wege auf der Peißnitzinsel, insbesondere am Südrand des NSG „Nordspitze Peißnitz“.
Seit Anfang August 2021 war zu beobachten, wie wieder Massenabholzungen von sukzessiven Gehölzbeständen entlang der Saale erfolgte. Dabei griff man massiv in einen sich naturnaher entwickelnden Saumstreifen aus Gehölzen, Gräsern und Stauden ein. Der Säge fielen u.a. Flatterulmen, Silberweiden, Mirabellen und Eschenahorn zum Opfer. In seinen Presseerklärungen vom 05.08.2021, 31.08.2021 und vom 30.09.2021 forderte der AHA, diese skandalösen, naturzerstörenden Abholzungen sofort und unwiderruflich einzustellen bzw. zu beenden. Nun ist seit dem 27.08.2021 festzustellen gewesen, dass bekanntlich die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit offensichtlicher Duldung bzw. Zustimmung durch das Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg wieder verstärkt in Halle (Saale) das Saaleufer an Peißnitzinsel und Ziegelwiese mit Porphyrsteinen zuschüttete, um entgegen jeglicher Vernunft den Fluss an einer möglichen naturnaheren Entwicklung zu behindern. Dazu gehört u.a. die sukzessive, arten- und strukturreiche Gehölz- und Staudenentwicklung an den Ufern. Offensichtlich ist bei den Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes der zerstörerische Umgang mit Flüssen weiter Primat deren Handelns. Das alte Denken und Handeln ist deutlich weiter präsent, indem man nicht nur Teile der Auen mit ihren Tier- und Pflanzenbeständen zerstört bzw. beeinträchtigt, sondern wertvolles, in umwelt-, landschafts- und naturzerstörenden Steinbrüchen gebrochenes Gestein für solchen Frevel vergeudet. Ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Rohstoffen sieht deutlich anders aus.
Dabei bedrohen die Folgen der Baumaßnahmen auch das Saaleufer des 10 ha großen Naturschutzgebietes (NSG) „Nordspitze Peißnitz“. Das NSG „Nordspitze Peißnitz“ befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen im FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund. Ferner dienen die Uferzonen der Saale zum Beispiel immer wieder als Brut- und Aufenthaltsplatz des Eisvogels. Die Massenabholzungen und Verschotterungen stören bzw. zerstörten jedoch diese Aufenthaltsräume und Brutplätze.
Das nunmehrige Aufhängen und Aufstellen von Schildern, welche auf Baumbrüche und deren Gefahren hinweisen begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -. Jedoch befürchtet der AHA, dass eine „schnelle Beseitigung der Gefahren durch abgestorbene Bäume“ zu massiven Abholzungen und Beseitigung von ökologisch sehr wichtigem Trockenholz führen kann. Dieses Trockenholz bildet sehr wichtige Lebensräume und Nahrungsgrundlage für Fauna, Flora und Funga, ist Bestandteil eines lebenswichtigen Stoffkreislaufes des Wald- und Schutzgebietes sowie befördert die Sukzession. Daher hält es AHA für dringend geboten irgendwelche forstwirtschaftliche Eingriffe nur auf die Freiräumung des Rundweges zu beschränken, wobei das Holz vor Ort verbleiben muss.
Daher fordert der AHA den sofortigen und vollständigen Rückbau der Uferschotterungen sowie das Ende jeglicher Abholzungen und Baumaßnahmen an den Ufern der Saale.
Zudem entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 2. Oktober 2012, Aktenzeichen:
VI ZR 311/11, Zitat: „Eine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren.“, Zitat Ende

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=62049

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=61743&linked=pm&Blank=1

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte mit nachfolgender Exkursion im Vorfeld des 42. Jahrestages der Gründung der Patenschafts-gruppe Peißnitz des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983 die Gelegenheit nutzen, um auf die Schutzwürdigkeit, Gefahren sowie bisherigen bzw. künftigen Aktivitäten von AKUS und AHA zum Schutz und Erhalt des nunmehrigen 11,60 ha großen Naturschutzgebietes „Nordspitze Peißnitz“ hinzuweisen und diese zu erläutern.

Mittwoch, den 28.05.2025, um 17.00 Uhr
Exkursion durch das Naturschutzgebiet „Nordspitze Peißnitz“
Im Vorfeld des 42. Jahrestages der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983
Treffpunkt: Peißnitzhaus (ehem. Pionierhaus)
Dauer: ca. 3 Stunden

Ferner ruft der AHA die Bevölkerung zur Mitwirkung beim Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft auf.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet hierfür eine sehr gute Plattform.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.01.2025

Fotos: Dietmar Hörner

Stellungnahme zu den Bauvorhaben Erneuerung Eisenbahnüberführung Bornaer Straße km 56,931 in Chemnitz (Az.: 521ppw/024-2024#009-753)

I. Grundsätzliches

Alle Planungs- und Bauaktivitäten gilt es darauf zu orientieren, dass nicht nur diese Aktivitäten auf bereits versiegelten Bodenflächen stattfindet und neuer Flächenfrass zu unterbinden ist, sondern sogar Flächenentsiegelungen stattfinden.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

II. zu Erläuterungsbericht
Zu Landschaftspflegerischer Begleitplan

In Anknüpfung an die unter I. Grundsätzliches aufgeführten Aspekte sowie der in den Planungsunterlagen genannten Vermeidungsaspekte hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dringend geboten, dass alle Baumaßnahmen und Aktivitäten der Baustellenlogistik darauf orientiert sind den Gehölz- und Wiesenbestand zu sichern sowie gar Möglichkeiten der Ausweitung von Grünflächen, bestehend aus Wiesen- und Gehölzflächen zu untersuchen. Zudem gilt es nicht nur keine Neuversiegelung bzw. Neuverbrauch von Boden zu vermeiden, sondern Flächenentsiegelungen sowie Bodensanierungen in Folge der Kontaminierungen zum Beispiel mit Treib- und Schmierstoffen sowie Auftaumitteln anzugehen.

Im Zusammenhang mit den Punkten „5.1 Beschreibung“ und „9.4.2 Schutzgut „Boden und Fläche“ des Erläuterungsberichtes ist unter Punkt „1.2. Beschreibung des Vorhabens“ des Landschaftspflegerischen Begleitplans auf den Seiten 7 – 8 folgendes vermerkt, Zitat:

Ausbau Bornaer Straße:
Der gesamte Ausbauabschnitt der Bornaer Straße beträgt ca. 542,766 m (vom Knoten Wittgensdorfer Straße / Bornaer Straße (Kreuzung), bis Grundstückseinfahrt Nr. 147a).
Der Ausbaubereich auf die neue Gesamtbreite der Verkehrsanlage (15,50 m) erfolgt ca. zwischen Bau-km 0+025 und 0+515 (Zufahrt Möbel Boss auf Bornaer Straße), davor und danach wird die Straße auf die Bestandsbreite verzogen, der Querschnitt wird somit auf einer Länge von 540 m verbreitert.
Die Bornaer Straße wird von 5,5 m Fahrbahnbreite auf 6,5 m aufgeweitet und beidseitig zusätzlich Radfahrstreifen von 2,0 m hergestellt (aktuell keine Radverkehrsanlagen).
Zudem werden beidseitig Gehwege mit je 2,5 m Breite angeordnet (statt einem einseitigen im Bestand). Die Gehwege werden mit Betonsteinpflaster und die Einfahrten/Überfahrten mit Kleinpflaster aus Granit, über Frostschutz- und Schotterschichten, gepflastert. Die Zufahrt zum Möbelmarkt Möbel Boss wird mit den vorhandenen Banketten auf ca. 8 m an den Bestand angepasst.
Es erfolgt keine Neuprofilierung von Straßengräben an Nordseite der neuen Straße, da das anfallende Oberflächenwasser von den angrenzenden Flächen mittels Muldeneinläufen an Tiefpunkten gefasst und über Abläufe unter der Bornaer Straße dem zentralen Mischwasserkanal zugeführt wird. Neu profiliert werden geringfügig Dammböschungen neben den neu herzustellenden Straßenbanketten zur Angleichung an das Bestandsgelände.
Zwischen der Bornaer Straße südöstlich der EÜ (bei Bau-km 0+180) und der Sandstraße wird ein neuer Geh- und Radweg mit einer Gesamtbreite von 5 m hergestellt (2,5 m jeweils).“, Zitat Ende

Daraus ergibt sich nach eigener Berechnung die Gefahr einer Mindestneuversiegelungsfläche: 15,5 m neue Gesamtstraßenbreite – 5,5 m bisheriger Gesamtstraßenbreite = 10,00 m x 540,00 m Baulänge = 5.400,00 m² = 0,54 ha neuversiegelte Fläche.
Angesichts der unter Punkt I. Grundsätzliches dargelegten Bodenverbrauchszahlen eine unverantwortliche Situation. Daher gilt es folgendes zu klären:

Welche Probleme gab es mit der bisherigen Wegeverbindung?
Warum sind keine Angaben zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf maximal 30 km/h in den Planungen enthalten?
Gibt es Angaben zur bisherigen Unfallgefahr und welchen Einfluss kann dabei ebengenannte Reduzierung der Maximalgeschwindigkeit sein.
Welchen Verkehrscharakter besitzt die Sandstraße? Vorschlag: Prüfung der Einrichtung einer Fahrradstraße

Die unter Punkten „9.4.1 Schutzgut „Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit“ und „9.6 Schall- und Erschütterungsschutz“, des Erläuterungsberichtes aufgeführten Lärmbelastungen sind insgesamt, aber besonders in der Nacht als problematisch anzusehen. Hier sei auf folgendes hingewiesen, was zwar sich eher auf Fluglärm bezieht, aber durchaus auch hier anwendbar ist:
Aus der Zusammenfassung der noch immer sehr aktuellen Studie „Beeinträchtigung durch Fluglärm:
Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung“ vom November 2006, in überarbeitetet Fassung vom März 2007 sei folgende Zusammenfassung zitiert:
Ziel der Studie war es, anhand von Routinedaten gesetzlicher Krankenkassen den Einfluss von Fluglärm des Flughafens Köln-Bonn auf das Verordnungsverhalten niedergelassener Ärzte zu untersuchen. Die Daten von 809.379 Versicherten von 7 gesetzlichen Krankenkassen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Köln, im Rhein-Sieg-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis wurden mit adressgenauen Lärmdaten (Flugverkehr, Strassenverkehr, Schienenverkehr) zusammengeführt. Analysiert wurde für vier Zeitfenster des Fluglärms am Tage und in der Nacht der Zusammenhang zwischen Lärmintensität und Arzneiverordnungen für relevante Arzneimittelgruppen.
Es zeigten sich von der Lärmintensität abhängige Erhöhungen der Verordnungshäufigkeit und der Verordnungsmenge für Arzneimittel zur Behandlung erhöhten Blutdrucks, Arzneimittel zur Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen, Tranquillizern, Beruhigungs- und Schlafmitteln. Die Effekte waren bei Frauen deutlich stärker ausgeprägt als bei Männern. Eine Kombination verschiedener Arzneimittelgruppen, die ein Indikator für schwerer erkrankte Patienten ist, wurde in Abhängigkeit von der Fluglärmintensität deutlich häufiger verordnet als Arzneimittel der einzelnen Arzneimittelgruppen für sich allein. Die stärksten Effekte waren durch Fluglärm in der zweiten Nachthälfte (3.00 – 5.00 Uhr) zu beobachten.
Alle Effekte waren für nächtlichen Strassenlärm, nächtlichen Schienenlärm, Sozialhilfe-Häufigkeit des Stadt- bzw. Ortsteils, die Dichte von Alten- und Pflegeheimplätzen der Gemeinden, sowie die Möglichkeit zur Beantragung von Schallschutzmassnahmen beim Flughafen Köln-Bonn kontrolliert“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/beeintraechtigung-durch-fluglaerm

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3153.pdf

Bereits der 115. Deutsche Ärztetag forderte zudem in einer Presseerklärung vom 03.06.2012 Bund und Länder auf, einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, insbesondere den Schutz der Nachtruhe zu gewährleisten. In dem Beschluss des 115. Deutsche Ärztetags ist zudem die Forderung enthalten, dass die Lärmgrenzwerte der Gesetze aus Sicht der Ärzte deutlich nach unten korrigiert werden müssten. Die Ärzte betonen ferner, dass durch Fluglärm vermeidbare Gesundheitsstörungen und Krankheiten ausgelöst werden. Für durch Fluglärm ausgelöste Krankheiten käme es zu zusätzlichen Krankheitskosten.

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/115DAETBeschlussprotokollfinal20120702LZ.pdf#%5B%7B%22num%22%3A379%2C%22gen%22%3A0%7D%2C%7B%22name%22%3A%22XYZ%22%7D%2C0%2C756.85%2Cnull%5D

https://www.baw-fluglaerm.de/files/PDFs/Deutscher_Aerztetag2012_Entschliessung.pdf

Seitdem sind über acht Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen.

Gleiches gilt für eine gemeinsame Veröffentlichung von Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Robert Koch-Institut (RKI) und Umweltbundesamt (UBA) im „UMWELT MEDIZINISCHER I NFORMATIONSDIENST“, Ausgabe: 2/2007 unter der Überschrift „Arzneimittelverschreibungen als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung durch Fluglärm“

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/515/publikationen/umid0207.pdf

Die vom Umweltbundesamt in der SCHRIFTENREIHE UMWELT & GESUNDHEIT | 02/2010 veröffentlichte Publikation „Risikofaktor nächtlicher Fluglärm – Abschlussbericht über eine Fall-Kontroll-Studie zu kardiovaskulären und psychischen Erkrankungen im Umfeld des Flughafens Köln-Bonn“ geht noch spezieller auf das Thema ein.
In der Publikationsübersicht des Umweltbundesamtes war dazu folgendes vermerkt, Zitat: „Anlagenband zum Hauptband: Ziel der Fall-Kontroll-Studie war es, den möglichen Einfluss von Fluglärm, insbesondere von nächtlichem Fluglärm auf das Erkrankungsrisiko von Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs und von psychischen Erkrankungen zu ermitteln.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/risikofaktor-naechtlicher-fluglaerm?anfrage=Kennummer&Suchwort=3774

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/3774.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/risikofaktor-naechtlicher-fluglaerm-0?anfrage=Kennummer&Suchwort=3775

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/3775.pdf

Das u.a. dieses und anderes umfassendes Studienmaterial zu dem obengenannten Themenfeldern der damaligen und somit auch der aktuellen Bundesregierung bekannt sein muss zeigt die Antwort vom 18. 10. 2012, Drucksache 17/11081 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10918 – Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm.

https://dserver.bundestag.de/btd/17/110/1711081.pdf

Daher sind Nachtruhezeiten zwischen 22:00 und 06:00 Uhr einzuhalten und somit weniger lärmintensive Arbeiten durchzuführen.
Unter Punkt „5.1 Beschreibung“ des Erläuterungsberichtes auf Seite 29 und 47 sind allgemein und unter Punkt „3.1.1. Anlagebedingte Auswirkungen“ des Landschaftspflegerischen Begleitplanung sind auf Seite 62/63 die Zerstörung von mindestens folgenden Gehölzbeständen vorgesehen, Zitat:

Insgesamt gehen rund 1.600 m2 Feldgehölze auf den Bahndämmen um die EÜ.
Davon entfallen ca. 120 m2 für die Herstellung von Böschungstreppen und Raubettmulden zum Abfluss von Niederschlagswasser auf den Bahndämmen an der neuen EÜ, sowie für den Ablauf vom Durchlass, welche mit Feldgehölzen bestanden sind, diese werden im Konflikt B/Bo1 nicht zusätzlich bilanziert.
Es müssen 25 Stück der noch jungen Straßenbäume für den Ausbau der Bornaer Straße gefällt werden (Gemeine Eschen und drei Winter-Linden östlich der EÜ, sowie Gemeine Eschen und Spitz-Ahorne westlich der EÜ v. a. Bereich neue Bohrpfahlwand).
Für die Bohrpfahlwand sind weiterhin Laubbaumreihen (Straßenbäume) und -gruppen an der Böschung zur Bornaer Straße, mit hauptsächlich Gemeiner Esche und Spitz-Ahorn, betroffen.
Ebenso sind im Ausbaubereich der Bornaer Straße Gemeine Fichten und zwei Obstbäume, sowie eine Koniferenhecke mit Kiefer, betroffen.
Östlich der Einfahrt zum Möbelmarkt sind weiterhin zwei schmale Gebüschreihen und ein Teilbereich einer Baumreihe betroffen.
Außerdem ist 1 alter Berg-Ahorn am Weg entlang Flurstück 35, und auf der Gartenfläche dieses Flurstückes eine Koniferenhecke betroffen.
Entlang der Bornaer Straße sind im Ausbaubereich auch andere Gehölze in den Privatgrundstücken und Gärten betroffen. Es handelt sich oftmals um Koniferen und Nadelbäume, aber teils auch heimischen Laubbaumarten.
Die nicht standortgerechten, nicht autochthonen Ziergehölze und Nadelbaumarten in den Gärten sind bspw. Magnolien, Rhododendron, Fächer-Ahorn, Thuja, Lawsons Scheinzypresse, Serbische Fichte.“, Zitat Ende

Die massiven Zerstörungen von so viel Gehölz- und Grünflächen sind inakzeptabel und im Zusammenhang mit der Prüfung der gegenwärtigen Verkehrssituation und obengenannter Alternativplanungen umfassend zu überarbeiten.

III. Abschließendes

Vom Grundsatz her ist die Sanierung und Verbesserung des Bahnnetzes zu begrüßen. Das muss jedoch schonend bis positiv für Umwelt, Natur und Landschaft erfolgen. Diese Kriterien erfüllt die gegenwärtige Planung in keiner Weise.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 29.12.2024

Genehmigungsplanung – Unterlagen für eine Entscheidung nach § 18 AEG
Inhaltsübersicht
Erläuterungsbericht – Deckblatt
Unterlage 1 – Erläuterungsbericht
Unterlage 2 – Übersichtskarten und Übersichtslagepläne
Unterlage 3 – Lagepläne
3.1 Lageplan Strecke 6385, EÜ km 56,942
3.2 Lageplan Straße, Bornaer Straße – Blatt 1
3.2 Lageplan Straße, Bornaer Straße – Blatt 2

Das Neue Jahr im Hakel begrüßen

Zum Schutz und Erhalt der jeweils ca. 1.366,00 ha großen Landschafts- und Naturschutzgebiete Hakel, des ca. 6.438,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes “Hakel“ (EU-Code: DE 4134-401, Landescode: SPA0005) sowie des ca. 1.340,00 ha großen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes “Hakel südlich Kroppenstedt“ (EU-Code: DE 4134-301, Landescode: FFH0052) mit seiner großen Artenvielfalt an Fauna, Flora und Funga gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein umfassendes Maßnahmepaket anzugehen.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg33

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/hakel

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/naturschutzgebiete/hakel.html

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-suedlich-kroppenstedt-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel-suedlich-kroppenstedt

An erster Stelle gehört die Beendigung der forstwirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören. Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten. Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört ebenfalls dazu, auch die Mäusebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen.
Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehr große Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten folgender angrenzender Schutzgebiete: die jeweils ca. 1.366,00 ha großen Landschafts- und Naturschutzgebiete Hakel, das ca. 6.438,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet “Hakel“ (EU-Code: DE 4134-401, Landescode: SPA0005) sowie das ca. 1.340,00 ha große Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet “Hakel südlich Kroppenstedt“ (EU-Code: DE 4134-301, Landescode: FFH0052) unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen.
Ferner verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Unverständnis und Aufmerksamkeit mögliche weitere Pläne die Schweinemast in Cochstedt auszubauen und somit die Region mit aus der Sicht des Tierschutzes sehr bedenklichen Stallanlagen, die Luft-, Boden- und Wasserqualität im unmittelbar an den Hakel angrenzenden Gebieten nachhaltig zu schädigen.
Darüber hinaus sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine gilt es unbedingt die Biotopverbundräume zu stabilisieren. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vertritt ferner die Auffassung, dass die jeweils ca. 1.366,00 ha große Landschafts- und Naturschutzgebiete Hakel, das ca. 6.438,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet “Hakel“ (EU-Code: DE 4134-401, Landescode: SPA0005) sowie das ca. 1.340,00 ha große Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet “Hakel südlich Kroppenstedt“ (EU-Code: DE 4134-301, Landescode: FFH0052) nur die Möglichkeit besitzen nachhaltig ihrer Schutzfunktionen zu entfalten, wenn sie ihre ökologischen und landschaftlichen Schutz- und Entwicklungsfunktionen weit in das Umland ausdehnen können. Als entsprechender Raum ist auf jeden Fall Gebiet zwischen Bode, Selke, Wipper und Eine zu betrachten.
So lassen sich u.a. die Bestände von Greifvögeln und Eulen langfristig gesehen nicht nur stabilisieren, sondern auch wieder erhöhen. Vielfältige Landschafts- und Naturraumstrukturen, welche u.a. in enger Verbindung mit dem Bestand von ausreichend vorhandenen Beutetieren zu sehen sind, tragen entscheidend dazu bei.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt daher verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
Zu diesen Aktivitäten gehören u.a. das Entwickeln einer FFH-tauglichen NSG-Verordnung mit einer aktuellen wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption, die Konzipierung eines Naturerkenntnispfades mit Erweiterungspotenzial zu Bode, Selke, Eine und Wipper sowie regelmäßige Hakelexkursionen.

Als erster Schritt im Jahre 2025 dahin gehend dient die ca. zweistündige Neujahreswanderung zum NSG Hakel am Samstag, dem 04.01.2025, welche unter der Überschrift „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ steht und zu der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aufruft.
Treff: 10.00 Uhr in Heteborn, Hakelstraße am Waldrand
Bei Interesse sich für den Schutz und Erhalt des vielfältig europäisch und national geschützten Hakels einzusetzen zu wollen, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Gatersleben

Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.12.2024

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern Ende des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“

Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wirkt sich der vernichtende und zerstörerische Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft massiv nachteilig auf Arten- und Strukturvielfalt sowie Artenumfang von Fauna und Flora aus sowie trägt zum umfassenden negativen Wandel des Klimas bei. Ein sehr entscheidender Faktor für diesen Zustand ist der Verbrauch von Böden für Baumaßnahmen aller Art. Entsiegelungsmaßnahmen finden praktisch überhaupt nicht statt.
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Gleiches trifft für den Umgang mit Umwelt und Natur zu, welches sich in vielfältiger Form als innerstädtisches Grün manifestiert. Dabei gilt es nicht nur Umwelt und Natur zu erhalten und zu schützen, sondern verstärkt in Form von Biotop- und Grünverbünden miteinander und dem Umland zu vernetzen. Bereits der Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR hatte in dem Zeitraum seiner Existenz in den Jahren 1983 bis 1990 das umfassende und ökologisch sehr wichtige Thema aufgegriffen und an die Verantwortlichen auf der zentralen Ebene, im Bezirk Halle und in der Stadt Halle (Saale) herangetragen.
Jedoch kennzeichnen in der Stadt Halle (Saale) sorgloser Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften das Planen und Geschehen. Beispielhaft seien hier Wegeversiegelungen auf Peißnitzinsel und Ziegelwiese, der Bau einer Grundschule in die Aue des Saugrabens, die Massenabholzungen in der Dölauer Heide, auf der Rabeninsel, im Trothaer Wäldchen und am Unterberg/Kapellengasse sowie der Bau einer Promenade in die Saaleaue am Robert-Franz-Ring.
Die nunmehrige Zustimmung des halleschen Stadtrates in seiner Sitzung vom 18.12.2024 zu den Vorhaben „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 180 Große/Kleine Brauhausstraße – Abwägungsbeschluss“ und „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 180 Große/Kleine Brauhausstraße – Satzungsbeschluss“ haben aufgezeigt, dass die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) nicht bereit sind umzudenken.

http://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=20772

http://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=232895

http://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=232896

Dabei orientiert sich moderne, zeitgerechte Stadtplanung auf mehr und nicht auf weniger Grün, weil sich gezwungenermaßen der Gedanke durchsetzt, dass urbane Räume nur noch lebenswert in Erscheinung treten, wenn mehr Flächenentsiegelungen stattfinden, mehr und nicht weniger Stadtgrün Planung und Realität prägen. Im zunehmenden Maße, aber noch viel zu langsam, setzt sich die Erkenntnis und Herangehensweise durch, dass Stadtgrün mit Gewässern, Gehölzen, Wiesen- und Blumenflächen sowie Fassaden- und Dachbegrünung wichtige Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga darstellen, als Speicher für Kohlendioxid, der Produktion von Sauerstoff, Frisch- und Kaltluft, der Reduzierung von Temperaturen und dem Wohlbefinden der in der Stadt lebenden Menschen dienen sowie als Teil von Biotop- und Grünverbundräumen fungieren können.

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/stadtentwicklung/gruene-stadt/gruene-stadt-node.html

https://www.gruen-in-der-stadt.de

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/publikationen/wohnen/weissbuch-stadtgruen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/publikationen/wohnen/gruenbuch-stadtgruen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/weitere/gruen-in-der-stadt/gruen-in-der-stadt-node.html

https://gruen-in-der-stadt.de/integrierte-planung-foerdern/stadentwicklung

https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-503-gruene-infrastruktur-im-urbanen-raum-grundlagen

https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript503.pdf

Die Stadt Halle (Saale) geht stattdessen den vollkommen entgegensetzten Weg wie es die Ausführungen im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“
Satzungsbeschluss unter Punkt „1. Anlass und Ziel der Planung, Planungsanlass“, aufzeigen, Zitat:

Planungsanlass
Hinter dem Ritterhaus zwischen der Kleinen Brauhausstraße und der Großen Brauhausstraße liegen unbebaute zusammenhängende Flächen mit einer Größe von ca. 4.000 m². Die Flächen sind die größte potentielle Baufläche in der Altstadt von Halle (Saale) und werden derzeit hauptsächlich als Parkplatz genutzt. Während die umliegenden Bestandsgebäude weitestgehend saniert sind, stellt die große Brachfläche des Plangebietes einen städtebaulichen Missstand dar, der sich negativ auf die Umgebung auswirkt. Der Antrag der Vorhabenträgerin Brauhaus Halle Projektgesellschaft mbH vom 11.10.2016 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt der Stadtverwaltung vor.
Die Vorhabenträgerin will das Areal entwickeln und mit Wohn- und Geschäftshäusern bebauen und damit die Brachfläche einer dem Standort entsprechenden Nutzung zuführen. Die öffentlichen Verkehrsflächen befinden sich im Eigentum der Stadt Halle (Saale). Alle weiteren Flurstücke befinden sich im Eigentum der Vorhabenträgerin bzw. der Stadt Halle (Saale).“, Zitat Ende

http://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=232896

Dabei bestehen noch nicht einmal der Bedarf und das Erfordernis für ein derartiges Bauvorhaben.

Laut Wohnungsmarktbericht 2020 vom November 2020, Seite 64 besteht noch immer massiver Wohnungsleerstand, Zitat:

6.3.2 Wohnungsleerstand
Der Wohnungsleerstand ist durch die Abrisse im Programm Stadtumbau Ost insbesondere zu Beginn der 2000er Jahre sowie die günstige Einwohnerentwicklung in vielen Stadtbereichen weiter gesunken. In den Großwohnsiedlungen ist der Leerstand von 13.889 Wohnungen um 7.539 auf 6.350 leerstehende WE gesunken. In den innerstädtischen Quartieren ist der Rückgang noch deutlicher, hier ist er von 12.294 leerstehenden WE im Jahr 2002 (um 8.332 WE) auf 3.962 leerstehende WE gesunken.“, Zitat Ende

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Publikationen/Stadtentwicklung/Wohnungsmarktberichte/Wohnungsmarktbericht_2020.pdf

Somit ist zurzeit kein weiterer Neubaubedarf an Wohnraum in der Stadt Halle (Saale) erkennbar.

Hinsichtlich Bedarfes ein Gewerberaum fehlen konkrete und aktuelle Angaben zum Leerstand. Hier sei jedoch auf die Beantwortung der Anfrage der Anfrage der Fraktion Hauptsache zum Leerstand von Ladenflächen vom 9. Juni 2021 verwiesen, wo u.a. folgendes enthalten ist, Zitat:

Antwort der Verwaltung:

Wie hat sich der Leerstand von Ladenflächen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 entwickelt?

Der Leerstand von Ladenflächen ist in den letzten 3,5 Jahren nahezu gleichgeblieben.

  • Welche Gründe für die Schließung von Geschäften sind der städtischen Wirtschaftsförderung bekannt?

Die Gründe für Ladenschließungen sind jeweils unterschiedlich.

Maßgeblich beeinflusst ein verändertes Konsumverhalten der Kunden die Entwicklung der Geschäfte vor Ort. Der Online-Handel hingegen ist erfolgreich und wächst. Die Corona-Pandemie beschleunigt diesen Prozess.

  • Welche Branchen sind betroffen?

Branchenübergreifend gibt es Rückzüge sowohl in Bereichen des Einzelhandels als auch im Bereich der Dienstleistungen.

  • In welchen Teilen der Innenstadt wurde der Leerstand verzeichnet?

Leerstand gibt es vor allem in Bereichen der oberen Leipziger Straße und in Teilbereichen der Großen Ulrichstraße.“, Zitat Ende

Im Entwurf der Begründung des vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“, Planungsstand vom 18.08.2023 ist unter dem Punkt 3. Planverfahren ist zudem folgendes auf Seite 10, Absatz 10 vermerkt, Zitat:

Aus Sicht des Handelsverbands Sachsen-Anhalt besteht kein Bedarf für einen weiteren Lebensmittelmarkt und die Ausweisung von weiteren Handelsflächen sollte vermieden werden.“, Zitat Ende

Warum selbst dieser mahnende Hinweis keine Berücksichtigung gefunden hat, ist schleierhaft.

Stattdessen bleibt folgendes Vorhaben aus den damaligen Planungsunterlagen, Punkt „5.7. Natur und Landschaft/natürliche Gegebenheiten“ weiter erhalten, Zitat aus den Planungsunterlagen vom 18.08.2023:

Aktuelle Vegetation, Biotop- und Nutzungstypen
Innerhalb des Plangebiets befinden sich 4 Bäume von denen drei nach der Baumschutzsatzung der Stadt Halle geschützt sind und gefällt werden müssen.

“, Zitat Ende

Unter Punkt 2.1.10. Zusammenfassende Bewertung ist auf Seite 76 im letzten Absatz u.a. folgendes vermerkt, Zitat:

Durch die Umsetzung der Planung erfolgt die Fällung von insgesamt fünf Gehölzen.“, Zitat Ende

Eine moderne und zukunftsorientierte Stadtplanung orientiert nicht darauf 0,4 ha Planfläche zu verbauen, sondern ermöglicht nicht nur den Erhalt und den Schutz der genannten Bäume, sondern die Errichtung bzw. die Entstehung eines innerstädtischen Parkes. Dies verbessert nicht nur das Stadtbild und die Lebenssituation von Fauna, Flora und Funga, sondern trägt zudem zur Verbesserung des Klimas bei. Dazu ist es erforderlich weitere Gehölze zu pflanzen und eine Blühwiese einzurichten, welche es mit Aufenthaltsbereiche zu koppeln gilt.
Die vorliegenden, nunmehr vom halleschen Stadtrat am 18.12.2024 beschlossenen Planungsunterlagen sowie die zu erwartenden Belastungen für Umwelt und Natur sowie Stadtbild lassen keine Notwendigkeit der Umsetzung dieser Baumaßnahmen erkennen. Daher ist das Gesamtvorhaben abzulehnen.
Zudem erwarten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine ordnungsgemäße und fachlich fundierte Abwägung der zahlreichen Einwendungen, welche weitgehend die moderne Stadtplanung zum Ausdruck bringen. In dem Zusammenhang haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht erkennen können, dass ihre Stellungnahme vom 02.10.2023 Eingang und Berücksichtigung in dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 180 Große/Kleine Brauhausstraße – Abwägungsbeschluss gefunden haben.

https://www.web-conzept-mn.de/45164/vorhabenbezogenen-bebauungsplan-nr-180-grosse-kleine-brauhausstrasse

http://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=232895

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordern nunmehr den halleschen Stadtrat, aber auch das Land Sachsen-Anhalt auf die Entscheidung des Stadtparlamentes Halles vom 18.12.2024 aufzuheben und eine ökologisch orientierte Stadtplanung für die ca. 4.000,00 m² große „unbebaute zusammenhängende Flächen“ im „Areal hinter dem Ritterhaus zwischen der Kleinen Brauhausstraße und der Großen Brauhausstraße anzugehen.

Beide Umwelt- und Naturschutzorganisationen sind bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Ferner möchten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattformen für Menschen und Organisationen fungieren, welche sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften einsetzen möchten.
Interessenten wenden sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 200 27 46

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.12.2024

Fotos: Andreas Liste

AHA fordert fortgesetzt und verstärkt uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz

Kurzfassung
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneuert und formuliert wichtige Anliegen. Basis ist u.a. eine aktuelle Protestexkursion durchgeführt am 21.12.2024:

  • Unterlassung der Probebohrungen nach Gips und Einstehen für den Erhalt der Karstlandschaft Südharz,
  • Kritik an der Zutrittsverwehrung von VertreterInnen des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. – BUND -, des Naturschutzbundes Deutschland e.V. – NABU – und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei er Veröffentlichung des Beschlusses zu den Probebohrungen am 05.12.2024 in der Mammuthalle in Sangerhausen.
  • Einladung für eine Folgeveranstaltung am Samstag 25.01.2025, 09.30 Uhr, Fahrrad- und Fußwanderexkursion ab Bahnhof Berga-Kelbra durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – Dauer: ca. 5 Stunden.

Wer ist der AHA?
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine am 23.02.1991 als Verein gegründete, ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung.

Ausführliche Darstellung
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra, Zorge und Leine dazu.
Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15 m hohen und ca. 100 m breiten Hochwasserdämmen oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Dabei lautet ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3 – 23

Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, Zitat Ende

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34910/file/funkel_szekely_2011_suedharz_nutzung.pdf

Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.

Nun droht diesem sehr bedeutsamen und sehr schützenswertem länderübergreifenden Landschafts- und Naturraum im Land Sachsen-Anhalt massive Zerstörungen und Störungen.
So weist die „FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ vom August 2024 auf Seite 3, unter dem Punkt „1.1 Anlass“ folgendes Gefährdungsszenario aus, Zitat:

Die Knauf Gips KG beabsichtigt durch die Durchführung von Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen. Aus diesem Grund sollen im Landkreis Mansfeld-Südharz 8 Probebohrungen durchgeführt werden. Da die Bohrpunkte teilweise innerhalb des FFH-Gebietes „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ liegen, wird zunächst eine Erheblichkeitseinschätzung erforderlich. Kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen wird im Anschluss für die betroffenen Punkte der geplanten Probebohrungen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Entsprechend § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.“, Zitat Ende
Deutlicher sieht die Darstellung unter Punkt „3 Beschreibung des Vorhabens“ aus, Zitat:

„Die nachfolgende Beschreibung des Vorhabens beruht auf den durch den Vorhabenträger übermittelten Angaben:

  • Flächenbedarf ca. 150 – 200 m² je Bohrung
  • Raupenbohrgerät und 2 Beifahrzeuge, Paralleles bohren an zwei Punkten möglich
  • Dauer je Bohrung ca. 2 Wochen

Es sind innerhalb und im Umfeld des FFH-Gebietes 8 Probebohrungen vorgesehen. Diese können in ihrer Lage der Kartendarstellung in Anhang I entnommen werden.
Die Probebohrungen sind durch die Buchstaben A, B, C, D, E, G, H, I bezeichnet. In der nachfolgenden FFH-Verträglichkeitsprüfung wird der Flächenbedarf je Bohrung mit dem Maximalwert 200 m² angenommen. Es wird davon ausgegangen, dass als Zuwegung nur vorhandene ausreichend befestigte Wege genutzt werden, so dass der zu bewertende Eingriff auf die Bohrpunkte selbst sowie ein 200 m² Umfeld beschränkt.
IHU 2024: „Das geologische Ziel der geplanten Bohrungen ist das sog. „Zechstein- oder Transgressionskonglomerat“, welches in Teufen zwischen 72 und 88 m erwartet wird. Darüber werden vorwiegend Gips und Anhydrit, aber auch Kalkstein, Tonstein, Mergel und der Kupferschiefer (bzw. ein Äquivalent) erwartet. Es ist möglich, dass größere Hohlraume auftreten. Die endgültige Festlegung der Bohrteufe wird vor Ort anhand des während der Bohrarbeiten aufgeschlossenen Schichtenaufbaus durch die fachtechnische Begleitung (FTB) festgelegt.“, Zitat Ende

Wenn sich da nicht u.a. ein massives Hintertürchen im Bezug der Bohrteufe eingeschlichen hat.

Auf Seite 6 unter Punkt „2.2 Funktionale Beziehungen zwischen den Schutzgebieten“ ist im letzten Punkt zudem folgendes ausgeführt, Zitat:

Die Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens“, Zitat Ende

Unter Punkt „4.4 Wirkfaktoren und Wirkprozesse“ auf Seite 8 sind schon, zwar abgemildert dargestellt, folgende Angaben aufgeführt, Zitat:

Baubedingte Wirkfaktoren:

  • Flächeninanspruchnahme (Bohrpunkt, Arbeitsstreifen; Abstellflächen)
    • Wirkzone I: Baufeld (Wirkfaktor 1 und 2 nach ffh-vp-info.de)
  • Scheuchwirkungen:Erschütterungen/VibrationenundoptischeReize(z. B. Spiegelnde Oberflächen, Licht, Bewegung)
    • WirkzoneII:BaufeldundunmittelbarangrenzendeFlächenbiszu100 m Entfernung (Wirkfaktor 5 nach ffh-vp-info.de)
  • Lärm
    • Wirkzone II: Baufeld und Bereiche in bis zu 100 m Entfernung(Fluchtdistanzen nach Gassner et al. 2010) (Wirkfaktor 5 nach ffh-vp-info.de)
  • Eintrag von Schadstoffen: durch die Bohrlöcher, Kurzschluss von Grundwasserleitern etc.
    • WirkzoneII: Baufeld und erweiterte Umgebung (Wirkfaktor 3 und 6 nach ffh-vp-info.de)“, Zitat Ende

Schon die geplanten direkten Eingriffe auf Gesamtflächen im Umfang von 1.200,00 bis 1.600,00 m² sind verheerend genug, aber die benötigten Gerätschaften bedürfen ja auch der Nutzung von An- und Abtransportwegen. Inwieweit in dem genannten Flächenbedarf für die Bohrungen Lagerflächen eingeplant sind, lässt sich anhand dieses Dokumentes ebenfalls nicht feststellen.
Eine zweiwöchige Dauerbelastung durch die Bohraktivitäten sind vollkommen inakzeptabel in Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze. Gerade weil jeder derartige oder ähnlich geartete Eingriff als störend sowie schädlich einzustufen ist und somit gänzlich zu unterlassen ist.
Ebenso platzieren sich in dem grob abgesteckten Plangebiet vorrangig Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

Auf Seite 6 ist unter dem Punkt „2.2 Funktionale Beziehungen zwischen den Schutzgebieten“, folgendes aufgeführt, Zitat:

Das Gebiet ist eingeschlossen von dem Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ (BR0003LSA), dem Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ (LSG0032SGH) und dem Naturpark „Harz/Sachsen-Anhalt“ (NUP0004LSA), umfasst das Naturschutzgebiet „Gipskarstlandschaft Questenberg“ (NSG0166) sowie die Flächennaturdenkmale „Hänge östlich des Dinsterbaches“ (FND0008SGH), „Hänge östlich des Wickeröder Weges“ (FND0018SGH), „Kalkköpfe“ (FND0007SGH) und das „Orchideenvorkommen Spatberge“ (FND0002SGH). Die Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“, Zitat Ende

Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichstums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicherweise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.

https://www.vdhk.de/fileadmin/pdf/Schutzgebiete/Gipskarst/05_FFH-VP_Probebohrungen.pdf

Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören:

  • Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
  • FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/gipskarstlandschaft_questenbgvo.pdf

Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf, das Vorhaben sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.

https://www.vdhk.de/fileadmin/image/Schutzgebiete/VdHK_Resolution_Gipskarst_240926.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft weiterhin zur Unterstützung dieser Resolution auf.

Darüber hinaus kritisiert die ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die sehr selektive und kurzfristige Einbindung von anerkannten Umweltverbänden. Bereits mit einem Schreiben vom 08.10.2024 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Beteiligung an dem Vorhaben eingefordert. Eine Antwort des zuständigen Landkreises Mansfeld-Südharz fehlt noch immer.

Am 05.12.2024 inszenierte nun der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz André Schröder (CDU) eine Veranstaltung, welche eine Presseinformation am gleichen Tag mit der bezeichnenden Überschrift „Entscheidung zu Erkundungsbohrungen der Firma KNAUF: Keine fachlichen Einwände – Vereinbarkeit mit Schutzstatus besteht“ zusammenfasst.

https://www.mansfeldsuedharz.de/fileadmin/mediamanager/SampleFiles/Dokumente/Presse/Pressemitteilungen_2024/PM_Entscheidung_Erkundungsbohrungen_051224.pdf

Das ihm das fachlich fundierte Ansinnen der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Verbände wenig Wert ist, zeigte schon die Verwehrung des Zutrittes von Vertreterinnen und Vertretern des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. – BUND -, des Naturschutzbundes Deutschland e.V. – NABU – und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -. Lediglich der Bürgerinitiative „Pro Südharz – Gegen Gipsabbau – Für Naturschutz“ hatte der Landrat fünf Sitze zugestanden. Es fehlt an Respekt gegenüber der Bevölkerung, der Umwelt, der Natur und der Landschaften sowie fehlender demokratischer Denk- und Handlungsweisen. Das da der geballte Fach- und Sachverstand des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. sowie von Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. – BUND -, Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, der Naturschutzbund Deutschland e.V. – NABU – und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei solcher Vorgehensweise nicht gegen die „Fachexpertisen von Landesämtern“ ankommen können, liegt doch da klar auf der Hand.

Die hervorragende Beschreibung dieser Veranstaltung am 05.12.2024 durch die fünf anwesenden Mitglieder der Bürgerinitiative „Pro Südharz – Gegen Gipsabbau – Für Naturschutz“ bedarf daher keiner weiteren Ergänzung.

Die folgende Aussage des Landrates in seiner Presseinformation vom 05.12.2024 sollte uns aufhorchen lassen und weiter unserer aller Wachsamkeit fordern, Zitat:

Die jetzt zu treffende Entscheidung zu den Erkundungsbohrungen ist ausdrücklich keine Entscheidung über die Rohstoffgewinnung selbst. Die Sicherung heimischer Rohstoffe wurde im Rohstoffsicherungskonzept des Landes Sachsen-Anhalt und im vom Kreistag beschlossenen Masterplan zum Strukturwandel zwar verankert. Zur Abwägung aller gesellschaftlichen Interessen müssen jedoch umfangreiche Informationen beschafft werden, was unter anderem über die beantragten Probebohrungen möglich wird.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert den Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz André Schröder (CDU) erneut auf, den der Firma KNAUF offiziell zugestellten Bescheid, zu veröffentlichen.
Ferner haben u.a. Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. AHA) beobachtet, dass die Probebohrungen bereits begonnen haben.
Von daher ist es außerordentlich zu begrüßen, dass der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – BUND – Sachsen-Anhalt e.V. am 12.12.2024 „einen Eilantrag gegen die genehmigten Probebohrungen im Südharz an das Verwaltungsgericht in Halle versendet“ hatte.

https://www.bund-sachsen-anhalt.com/service/presse/detail/news/bund-sachsen-anhalt-stellt-eilantrag-gegen-gips-probebohrungen

Die vorhersehbare Bedrohung des Karstlandschaft Südharz durch die Knauf Gips KG, welche „beabsichtigt durch die Durchführung von“ 7 „Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen.“, bildete die Notwendigkeit zur Durchführung folgender Veranstaltung:

Samstag, den 21.12.2024 führten der Bund für Umwelt und Naturschutz – BUND -, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, die Bürgerinitiative „Pro Südharz – Gegen Gipsabbau – Für Naturschutz“, der Naturschutzbund Deutschland – NABU -, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine gemeinsame kombinierte Fahrrad- und Fußprotestrundexkursion zum Schutz und Erhalt der Gipskarstlandschaft Südharz durch.
Alle vier Veranstalter hatten alle Interessenten und Verantwortlichen zur Teilnahme an der Veranstaltung aufgerufen.
Route: am Bahnhof Bennungen startend mit den Fahrrädern bis Questenberg und dann zu Fuß weiter zur Schönen Aussicht zwischen Questenberg und Hainrode
Treff- und Endpunkt: Am Bahnhof Bennungen
Beginn: 10.30 Uhr
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Ein Teil der Exkursionsgruppe startete ab dem Bahnhof Bennungen mit dem Fahrrad entlang von Leine und ihrem Nebengewässer Nasse über Wickerode nach Questenberg. Auf dem Weg dahin, wie später auf dem Rückweg, war deutlich zu erkennen, dass Leine und Nasse auffällig viel Wasser führten. Was einerseits Genugtuung auslöste, ließ andrerseits die Befürchtung aufkommen, dass die Speicherungsvermögen in Wald und Flur im Einzugsgebiet beider Fließgewässer an Rückhaltevermögen eingebüßt haben könnten. Dies genauer zu prüfen, gilt es wissenschaftlich umzusetzen.
In Questenberg am Parkplatz an der Dorfstraße angekommen, fanden sich bis 11.00 Uhr weitere Teilnehmende an der Protestexkursion ein.
Vertreterinnen und Vertreter der Veranstalter Bund für Umwelt und Naturschutz – BUND -, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, Bürgerinitiative „Pro Südharz – Gegen Gipsabbau – Für Naturschutz“, Naturschutzbund Deutschland – NABU -, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßten die Anwesenden und wiesen einführend auf die eingangs geschilderte massive Bedrohungslage sowie die umfassende und vielfältige Schutzwürdigkeit der Karstlandschaft Südharz hin.
Auf dem sehr interessanten Weg zur Schönen Aussicht gab es sehr fachlich, fundierte Erläuterungen zum Karst allgemein sowie speziell zu Haselborn- und Dinsterbachschwinde und zum Dinsterbach selbst, welcher in seiner kurzen Freilaufstrecke naturnah durch Natur und Landschaft fließt.
Mit Sorge erfüllte einige Teilnehmenden der Exkursion die Erhaltungszustände der sehr schützenswerten und pflegebedürftigen Streuobstwiesenbestände. Hier sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zeitnahe, umfassende und fachlich fundierte Pflegemaßnahmen dringend erforderlich.
Kurz vor der Ankunft an der Schönen Aussicht eröffnete sich ein sehr beeindruckender Blick über die Goldene Aue zum Kyffhäusergebirge, welches zudem den engen räumlichen, strukturellen und ökologischen Zusammenhang dieser Natur- und Landschaftsräume verdeutlichte.
An der Schönen Aussicht angekommen und nach Stärkung der Teilnehmenden an der Protestexkursion erfolgte die Übergabe von fünf Ergebnissen der Besenbindekunst aus Hainrode an verdienstvolle Akteure zum Schutz der Karstlandschaft Südharz. Diese lobenswerte Geste hatte die Bürgerinitiative „Pro Südharz – Gegen Gipsabbau – Für Naturschutz“ organisiert und durchgeführt.
Weitere wichtige Diskussionsthemen umfassten die Alternativen im Gipsrecycling, generelle ökologische Alternativen im Trockenbau, die Einordnung der Gebr. Knauf KG, Arbeitsplatzfragen und den angestrebten Umgang mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energien.
Inhalte und Befassungen zu den Themen lassen sich u.a. nachfolgenden Links entnehmen:

https://mueg.de/leistungen/gipsrecycling

https://mueg.de/fileadmin/user_upload/2017-04-24_texte_33-2017_gipsrecycling.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/3521/dokumente/factsheet_gips_fi_barrierefrei.pdf

http://naturgips-im-harz.de/wirtschaftliche-bedeutung-der-gipsindustrie-im-suedharz-gestiegen/

https://diw-econ.de/wp-content/uploads/DIW-Econ_Gipsindustrie-im-Harz_update-2021_v2.0.pdf

https://www.nordthueringen.de/news/news_lang.php?ArtNr=185385

http://blog.baunativ.de/gips-da-nicht-noch-was-anderes-oekologische-alternativen-im-trockenbau/

https://www.vbhg.de/index.php/nachrichten/223-trockenbaustoffe-fuer-den-innenausbau-klassische-baustoffe-und-oekologisch-sinnvolle-alternativen

https://www.baunetzwissen.de/daemmstoffe/tipps/produkte/schuettdaemmung-aus-hanf-7996049

Auf jeden Fall waren sich die Anwesenden einig, dass diese Themen weiter im Blick bleiben müssen und einer Vertiefung bedürfen. Ferner gilt es den Dialog mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energien zu suchen, um keine Konfrontation an der Stelle zu haben. Dies ist auch ein wichtiger Bestandteil für die Hebung der Akzeptanz in der Bevölkerung.
Auf die Frage, ob Gemeindevertreter anwesend sind, meldete sich ein Gemeinderat aus der Gemeinde Walkenried im Landkreis Göttingen.
Außer einem Gemeinderat aus der Gemeinde Walkenried im Landkreis Göttingen nahmen keine politisch Verantwortlichen aus dem Bund, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Landkreis Mansfeld-Südharz, einschließlich der Bürgermeister und die Gemeinderäte der Gemeinde Südharz, trotz mehrfacher Einladungen, an der Protestexkursion teil.
Zum Abschluss der erfolgreichen und sehr lobenswerten Protestexkursion bat der BUND um finanzielle Unterstützung für das laufende Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Halle gegen die Genehmigung der Probebohrungen durch den Landkreis Mansfeld-Südharz. Ferner dankten die Anwesenden der Polizei für die Unterstützung der Veranstaltung.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verwies auf folgende anknüpfende Veranstaltung:

Samstag, den 25.01.2025, um 09.30 Uhr
Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“
mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“, in die Gipskarstlandschaft Heimkehle und zum angrenzenden Gipssteinbruch
Treff- und Endpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 5 Stunden

Wer noch mehr zu der Kombinierten gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung am 25.01.2025 erfahren möchte, kann sich u.a. an folgende zentrale Anschrift des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.12.2024

Fotos: Andreas Liste

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