Autor: aha-dietmar (Seite 5 von 306)

AHA fordert uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz

Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, so ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34910/file/funkel_szekely_2011_suedharz_nutzung.pdf

Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.

Nun droht diesem sehr bedeutsamen und sehr schützenswertem länderübergreifenden Landschafts- und Naturraum im Land Sachsen-Anhalt massive Zerstörungen und Störungen.
So weist die „FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ vom August 2024 auf Seite 3, unter dem Punkt 1.1 Anlass folgendes Gefährdungsszenario aus, Zitat:

„Die Knauf Gips KG beabsichtigt durch die Durchführung von Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen. Aus diesem Grund sollen im Landkreis Mansfeld-Südharz 8 Probebohrungen durchgeführt werden. Da die Bohrpunkte teilweise innerhalb des FFH-Gebietes „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ liegen, wird zunächst eine Erheblichkeitseinschätzung erforderlich. Kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen wird im Anschluss für die betroffenen Punkte der geplanten Probebohrungen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Entsprechend §34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.“, Zitat Ende

Deutlicher sieht die Darstellung unter Punkt 3 Beschreibung des Vorhabens aus, Zitat:

„Die nachfolgende Beschreibung des Vorhabens beruht auf den durch den Vorhabenträger übermittelten Angaben:
– Flächenbedarf ca. 150- 200 m² je Bohrung
– Raupenbohrgerät und 2 Beifahrzeuge, Paralleles bohren an zwei Punkten möglich
– Dauer je Bohrung ca. 2 Wochen
Es sind innerhalb und im Umfeld des FFH-Gebietes 8 Probebohrungen vorgesehen. Diese können in ihrer Lage der Kartendarstellung in Anhang I entnommen werden.
Die Probebohrungen sind durch die Buchstaben A, B, C, D, E, G, H, I bezeichnet. In der nachfolgenden FFH-Verträglichkeitsprüfung wird der Flächenbedarf je Bohrung mit dem Maximalwert 200 m² angenommen. Es wird davon ausgegangen, dass als Zuwegung nur vorhandene ausreichend befestigte Wege genutzt werden, so dass der zu bewertende Eingriff auf die Bohrpunkte selbst sowie ein 200 m² Umfeld beschränkt.
IHU 2024: „Das geologische Ziel der geplanten Bohrungen ist das sog. „Zechstein- oder Transgressionskonglomerat“, welches in Teufen zwischen 72 und 88 m erwartet wird. Darüber werden vorwiegend Gips und Anhydrit, aber auch Kalkstein, Tonstein, Mergel und der Kupferschiefer (bzw. ein Äquivalent) erwartet. Es ist möglich, dass größere Hohlraume auftreten. Die endgültige Festlegung der Bohrteufe wird vor Ort anhand des während der Bohrarbeiten aufgeschlossenen Schichtenaufbaus durch die fachtechnische Begleitung (FTB) festgelegt.“, Zitat Ende

Schon die geplanten direkten Eingriffe auf Gesamtflächen im Umfang von 1.200,00 bis 1.600,00 m² sind schon verheerend genug, aber die Gerätschaften bedürfen ja An- und Abtransportwege. Inwieweit in dem genannten Flächenbedarf für die Bohrungen Lagerflächen eingeplant lässt sich anhand dieses Dokumentes nicht feststellen.
Eine zweiwöchige Dauerbelastung durch die Bohraktivitäten sind vollkommen inakzeptabel in Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze. Gerade wo jeder derartiger oder ähnlich gearteter Eingriff als störend sowie schädlich einzustufen und somit zu unterlassen ist.
Ebenso platzieren sich in dem grob abgesteckten Plangebiet vorrangig Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

Auf Seite 6 ist unter dem Punkt „2.2 Funktionale Beziehungen zwischen den Schutzgebieten“, folgendes aufgeführt, Zitat:

„Das Gebiet ist eingeschlossen von dem Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ (BR0003LSA), dem Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ (LSG0032SGH) und dem Naturpark „Harz/Sachsen-Anhalt“ (NUP0004LSA), umfasst das Naturschutzgebiet „Gipskarstlandschaft Questenberg“ (NSG0166) sowie die Flächennaturdenkmale „Hänge östlich des Dinsterbaches“ (FND0008SGH), „Hänge östlich des Wickeröder Weges“ (FND0018SGH), „Kalkköpfe“ (FND0007SGH) und das „Orchideenvorkommen Spatberge“ (FND0002SGH). Die Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“, Zitat Ende

Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichstums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ Ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicherweise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.

https://www.vdhk.de/fileadmin/pdf/Schutzgebiete/Gipskarst/05_FFH-VP_Probebohrungen.pdf

Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören, Zitat:

  • Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
  • FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/gipskarstlandschaft_questenbgvo.pdf

Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf das Vorhaben sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.

https://www.vdhk.de/fileadmin/image/Schutzgebiete/VdHK_Resolution_Gipskarst_240926.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft nunmehr alle Umwelt- und Naturschutzvereinigungen und Bürgerinitiativen sowie die gesamte Bevölkerung auf, ebenfalls die Resolution zu unterstützen.

Darüber hinaus kritisiert die ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die selektive und kurzfristige Einbindung von anerkannten Umweltverbänden. Mit Schreiben vom 08.10.2024 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Beteiligung an dem Vorhaben eingefordert.

Auf Grund der räumlich, ökologisch, geologisch und hydrologisch engen Verknüpfung der Karstlandschaft Südharz mit der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, ihrer Nebengewässer und weiterer angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA die Bildung einer länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen massiv voranzutreiben, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.
In dem Zusammenhang möchte der AHA auf folgende Fahrradexkursion hinweisen:

Samstag, den 02.11.2024, um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion zur Helme und zum Helmestausee bei Ber­ga-Kelbra
Treffpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu der Fahrradexkursion erfahren möchte und Interesse an den länderübergreifenden Aktivitäten des AHA im Raum Nordhausen-Sangerhausen bzw. in den Einzugsbereichen von Unstrut und Helme hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.10.2024

Initiative „Pro Baum“ hält wertschätzenden und nachhaltigen Umgang und Schutz von Gehölzen für dringend geboten!

Am Montag, dem 28.10.2024, findet mit dem 124., das zehnte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2024 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten.
Ein Hauptschwerpunkt bildet dabei die Beratung mit dem halleschen Stadtrat und unabhängigen Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) Dr. Alexander Vogt.
Dabei gilt es u.a. als thematischen Schwerpunkt zu thematisieren, dass die Initiative „Pro Baum“ immer wieder beobachtet, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“.
Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz.
Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Nach der nunmehr durchgeführten Massenabholzung an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, wo Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) gegen jeglichen Fach- und Sachverstand sowie Vernunft und öffentlichem Interesse handelten, auf dem Grundstück der Georg-Cantor-Straße 22 ist nunmehr eine Winterlinde der Säge zum Opfer gefallen und die andere Winterlinde noch immer bedroht. Dank des beherzten, konsequenten und entschlossenen Handelns von Teilen der Bevölkerung war es erst einmal gelungen die beiden bedeutsamen und ortsprägenden Bäume zu erhalten.
Anstatt Fällungen vorzunehmen gilt es den Gehölzen mehr Entlastungen und Freiräume zu verschaffen. Dabei fallen insbesondere die Einschränkungen der Wurzelräume beider Bäume auf, welche einer umfassenden Ausweitung bedürfen, um massiv die Versorgung der Bäume zu verbessern und die Standsicherheiten zu erhöhen. Zudem erscheint es sinnvoll zu sein, außerhalb der Brutzeiten trockene Teile aus den Kronen zu entfernen. Das eröffnet den Bäumen die Möglichkeit ihre Kronen wieder schließen zu können, Eintrittspforten für mögliche Infektionen zu reduzieren bzw. gar auszuschließen sowie Unfallgefahren zu verringern. Bereits der Verlust des einen Baumes bedeutet nicht nur die Zerstörung eines lebenden Individuums, von Rückzugsräumen für verschiedene Tier- und Pilzarten, zwei Großspendern von Sauerstoff, Schatten und Luftfeuchtigkeit, Kohlendioxidgroßverwertern und somit Großregulatoren von Klima und Umwelt, sondern stört massiv das sehr nachahmenswerte Gesamtbild einer von Bäumen und Sträuchern in Vorgärten geprägten Straße in Halle (Saale). Anstatt diesen Zustand zu schützen, zu erhalten und weiterzuentwickeln, steht eine massive Bedrohung zweier ökologisch bedeutsamer und stadtprägender Winterlinden im Raum. Das weiterhin Fällungsabsichten bestehen, lassen sich u.a. von der fortgesetzten Sperrung des betreffenden Straßenabschnittes ableiten.
Die Initiative „Pro Baum“ fordert im konkreten Fall die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die beiden Bäume zu erhalten sowie wissenschaftlich-fachlich fundierte Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu erarbeiten und zu erwirken bzw. selbst zu veranlassen.
Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat die Initiative „Pro Baum“ immer wieder die Entwicklung und Gestaltung des halleschen Riebeckplatzes, einschließlich der angedachten Einrichtung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation, in mehreren Presseerklärungen und im Rahmen einer Exkursion zum Tag des Baumes am 25.04.2024 thematisiert. Im Rahmen des Treffens der Initiative „Pro Baum“ am Montag, dem 28.10.2024, ist vorgesehen das Thema in fortgesetzter Auswertung der Exkursion am 25.04.2024 weiter zu beraten. Ferner gilt es folgende gemeinsame Fahrradrundexkursion mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auszuwerten:

Mittwoch, den 31.07.2024, gemeinsame Fahrradrundexkursion durch Halles zentraler Saaleaue mit folgender Route:

Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ►entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühlpforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße

Ein weiteres Thema ist die Bedrohung des Gehölz- und Wiesenbestandes am Rossplatz.
Laut Bericht in der Mitteldeutschen Zeitung vom 20.09.2024, Seite 14 treiben nunmehr der PostTurnSportVerein Halle e.V. und der Zirkus Klatschmohn e.V. einen Plan voran, welcher den Neubau eines Zirkusgebäudes, einer riesigen, terrassenförmigen Turnhalle und eines Bolzplatzes vorsieht. Nach gegenwärtigen Planungen sollen von 54 Bäumen nur 28 Bäume erhalten bleiben. Das bedeutet die Zerstörung von 26 Bäumen in einem Territorium, wo starke Flächenversiegelungen, massiver Kraftfahrzeugverkehr mit Lärm, Abgasen und Feinstaubbelastung sowie mit starker Sommerhitze und Niederschlagsarmut, aber erfreulicherweise ebenfalls Gehölz- und Wiesenflächen wie der Nordfriedhof, der Raum zwischen Berliner Straße, entlang von Paracelsusstraße und Volkmannstraße bis zum Wasserturm Nord und eben der Rossplatz, prägend sind. Der nach eigenen Messungen 13.627,37 m² = 1,36 ha große Park besteht aus Wiesen- und Gehölzflächen und im zentralen Ostteil aus einer Fläche, welche seit dem Jahr 2012 der Zirkus Klatschmohn e.V. nutzt sowie am Südostrand in der Berliner Straße 02 befindet sich die vom PostTurnSportVerein Halle e.V. genutzte Jahn-Sporthalle.

Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.

Ferner gilt es die Veranstaltungsplanung für das Jahr 2025 anzugehen.

Die Initiative „Pro Baum“ ist bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.
Ferner möchte die Initiative „Pro Baum“ das sehr wichtige Thema im Rahmen seines 124. Treffens am Montag, dem 28.10.2024, aufgreifen.
Das zehnte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2024 am 28.10.2024 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 22.10.2024

Stellungnahme zur Öffentlichen Auslegung für das Überschwemmungsgebiet Saale im Land Sachsen-Anhalt

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2024/10/StellungnahmeUeberschwemmungsgebieteSaaleLSA17.10.2024.pdf

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/4_landwirtschaftumwelt/404/ueberschwemmungsgebiete/verordnungen/verordnungsentwurf_saale.pdf

https://lvwa.themenbrowser.de/UMN_LVWA/php/geoclient.php?name=Auslegung

Mykologische Exkursion im Dieskauer Park war sehr erfolgreich verlaufen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschaftsschutzgebietes Dieskauer Park mit seiner Auen-, Bruch- und Parklandschaften sowie Wiesen, Streuobstwiesen, Fließ- und Standgewässern als sehr bedeutsamen Landschafts- und Naturraumes entlang der Reide in der Gemeinde Kabelsketal, Ortsteil Dieskau für dringend geboten.
Dazu gehört der Arten- und Strukturreichtum des Parks, welcher u.a. mit dem Flächennaturdenkmal Erlenbruch ein ganz besonderes Schutzgebiet enthält.

Am Samstag, dem 12.10.2024, führten die Fachgruppe „Mykologie“ des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Regionalverband Halle/Saalkreis e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine ca. dreistündige gemeinsame mykologische Exkursion in das Landschaftsschutzgebiet „Dieskauer Park“ durch. Die Exkursion begann planmäßig 10.00 Uhr am Eingang Dieskauer Schloss.

Bekanntlich ist die Geschichte des 67,00 ha großen Parks mit seinen ca. 12 ha Wasserflächen eng mit dem maßgeblich unter Hieronymus von Dieskau (1565 – 1625) als dreigeschossige Renaissance-Anlage erbauten Schloss Dieskau verbunden, welches in späteren Jahrhunderten immer wieder zeitgenössische Umbauten erfuhr. Ebenfalls zum Schlossensemble gehört die ursprünglich romanische, 1725 im Barockstil erneuerte Kirche St. Anna.

Der Dieskauer Park entstand nach dem Vorbild des Wörlitzer Parks im Zeitraum von 1778 bis 1784 in Zusammenarbeit von Schlossherr in Dieskau und Kanzler der halleschen Universität Carl Christoph von Hoffmann und Gottlieb Schoch. Dem Zeitgeist der Aufklärung folgend, entstand ein Park in der dafür typischen, weitläufigen Art der Landschaftsgestaltung, welche die Aue der Reide eingebunden hat und durch terrassenförmig angelegte Teiche und Kanäle gekennzeichnet ist.
Im Anschluss an das Jahr 1945 veränderte der Park sein Aussehen, indem der Park sich naturnaher entwickelte, Sichtachsen wuchsen zu, Teiche und Kanäle verlandeten, Baulichkeiten verfielen und dem Abriss zum Opfer fielen.
Seit dem Jahr 1998 unterziehen die nunmehrige Gemeinde Kabelsketal mit Unterstützung des Fördervereins „Park Dieskau“ den Park in ausgewählten Teilbereichen einer Wiederherstellung einstiger Gestalt.

Bereits zu Beginn der Exkursion verschafften sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einen entsprechenden Grobüberblick zu Geschichte und Entwicklung des Parks. Im Anschluss daran verdeutlichten die anwesenden Mitglieder des Naturschutzbundes Deutschland, Regionalverband Halle-Saalkreis e.V., Fachgruppe Mykologie bei der Suche und Auswertung der Funde von ca. 50 verschiedenen Pilzarten, welche ökologische Bedeutung Pilze im Stoffkreislauf der Natur, als Symbiosepartner für verschiedene Gehölzarten sowie Nahrungsgrundlage für Mensch und Tier besitzen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich schnell einig, dass es dringend erforderlich ist Pilze massiv zu schützen. Dazu ist es erforderlich Alt- und Trockenholz in Natur und Landschaft zu belassen.
Trotz der momentanen oberflächlichen, niederschlagsbedingten hydrologischen Entspannung, diskutierten mit Besorgnis die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer darüber, dass Hitze und Trockenheit auch Spuren in der Pilzflora hinterlassen haben. Es ist davon auszugehen, dass dadurch auch das Pilzmyzel Schaden genommen hat. Dies beeinträchtigt nicht nur die Pilzflora im engeren Sinn, sondern auch ihre besonderen Symbiosen mit Eichen, Birken, Kiefern u.a. Baumarten sowie ihrer Bedeutung im gesamten Waldorganismus, wozu auch eine artübergreifende Kommunikation gehört. Im Rahmen der mykologischen Exkursionen am 19.10.2019 bzw. am 24.10.2020 hatte man 29 bzw. 24 Pilzarten erfasst.

Anknüpfend daran erläuterten die anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass bei aller Notwendig- und Richtigkeit der Wiederherstellung von einstiger Ausstrahlung als Park in der Tradition der Zeit der Aufklärung, die zwischenzeitliche naturnahere Wiederentwicklung seit dem Jahre 1945 nicht unbeachtet bleiben darf. Beeinflusst von der Reideaue bildet der einst am 30.11.1966 ausgewiesene Geschützte Park einen arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsraum dar. So prägen vielfältige Wiesen, Wasserflächen, Auen- und Bruchlandschaften, Waldbereiche, Streuobstwiesen und Schilfgebiete das Parkgelände. So beherbergt der Park das flächenhafte Naturdenkmal Erlen-Bruchwald im Dieskauer Park. Das Wasserregime unterliegt der näheren hydrologischen Beeinflussung durch Großen Mühlteich sowie von Hoffmanns- und Lautschteich. Im weitläufigeren Raum ist von einer Korrelation mit dem Osendorfer See auszugehen. Jegliche hydrologischen Veränderungen am Wasserstand des Osendorfer Sees wirken sich somit garantiert auf dem gesamten Park aus. Von daher sind alle Maßnahmen am und im Osendorfer See diesen Tatsachen anzupassen.

Mit Sorge betrachteten Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Entwicklung und den Zustand des Schlosses Dieskau. Dem Schloss Dieskau ging mutmaßlich eine mittelalterliche Wasserburg der Herren von Dieskau voraus. Ferner beruht das Schloss auf mehreren Aufbauphasen von der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis ins 19. Jahrhundert. Im Jahr 1998 veräußerte die damalige Gemeinde Dieskau das Schloss an Thymo von Rauchhaupt. Angesichts der Tatsache, dass die Sanierungsarbeiten bei Weitem nicht abgeschlossen sind und der bauliche Zustand sich offensichtlich wieder weiter verschlechtert sowie in Anbetracht der vielfältigen, bis hin internationalen historischen und kulturellen Bedeutung des Schlosses in Einheit mit der Evangelischen Kirche St. Anna Dieskau sowie der räumlichen und strukturellen Korrelation mit dem ebenso bedeutsamen Park, sieht der AHA das dringende Erfordernis gemeinsam mit der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Landkreis Saalekreises, der Gemeinde Kabelsketal und dem Eigentümer Thymo von Rauchhaupt unter Einbeziehung der Öffentlichkeit über weitere Schritte und Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Schlosses Dieskau zu beraten. Daraus müssen Lösungen erwachsen, welche nicht nur das Schloss denkmalschutzgerecht baulich sichert und gestaltet, sondern zum öffentlichen Ort für Kultur, Kunst, Geschichte, Gegenwart und Zukunft sowie für Naherholung und Tourismus entwickelt.

Im Bereich des Dieskauer Parks war wieder festzustellen, dass Lärmbelastungen durch den umfassenden Luftfrachtverkehr vorlagen. Diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände gilt es unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Der AHA sieht das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher forderten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Verzicht auf Triebwerktests im Freien sowie die Erweiterung des Flughafenbetriebes.
Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führen bekanntlich Lärmsituationen insbesondere in den Nachtstunden zu einem verstärkten Gesundheitsrisiko. Dies stellte u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer auf den Seiten 351 und 353 eindeutig fest.

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/115DAETBeschlussprotokollfinal20120702LZ.pdf#%5B%7B%22num%22%3A379%2C%22gen%22%3A0%7D%2C%7B%22name%22%3A%22XYZ%22%7D%2C0%2C756.85%2Cnull%5D

https://www.baw-fluglaerm.de/files/PDFs/Deutscher_Aerztetag2012_Entschliessung.pdf

Seitdem sind über acht Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen.
Darüber hinaus sei auf das Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 205 51 100 vom November 2006 „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigungen“ verwiesen, welche weiterhin besorgniserregend die Gesundheitsprobleme durch Fluglärm thematisiert.

https://www.umweltbundesamt.de/en/publikationen/beeintraechtigung-durch-fluglaerm

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3153.pdf

Gleiches gilt für eine gemeinsame Veröffentlichung von Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Robert Koch-Institut (RKI) und Umweltbundesamt (UBA) im „UMWELT MEDIZINISCHER I NFORMATIONSDIENST“, Ausgabe: 2/2007 unter der Überschrift „Arzneimittelverschreibungen als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung durch Fluglärm“

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/515/publikationen/umid0207.pdf

Die vom Umweltbundesamt in der SCHRIFTENREIHE UMWELT & GESUNDHEIT | 02/2010 veröffentlichte Publikation „Risikofaktor nächtlicher Fluglärm – Abschlussbericht über eine Fall-Kontroll-Studie zu kardiovaskulären und psychischen Erkrankungen im Umfeld des Flughafens Köln-Bonn“ geht noch spezieller auf das Thema ein.
In der Publikationsübersicht des Umweltbundesamtes war dazu folgendes vermerkt, Zitat: „Anlagenband zum Hauptband: Ziel der Fall-Kontroll-Studie war es, den möglichen Einfluss von Fluglärm, insbesondere von nächtlichem Fluglärm auf das Erkrankungsrisiko von Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs und von psychischen Erkrankungen zu ermitteln.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/risikofaktor-naechtlicher-fluglaerm?anfrage=Kennummer&Suchwort=3774

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/3774.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/risikofaktor-naechtlicher-fluglaerm-0?anfrage=Kennummer&Suchwort=3775

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/3775.pdf

Das u.a. dieses und anderes umfassendes Studienmaterial zu dem obengenannten Themenfeldern der damaligen und somit auch der aktuellen Bundesregierung bekannt sein muss zeigt die Antwort vom 18. 10. 2012, Drucksache 17/11081 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10918 – Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm.

https://dserver.bundestag.de/btd/17/110/1711081.pdf

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – leiten sich bereits aus dem obengenannten Studienmaterial und Dokumenten erdrückend genug Beweise ab, dass endlich auch im Mitteldeutschen Raum ein Nachtflugverbot und Ausbaustopp des Flughafens Leipzig/Halle zu erlassen ist.
Nicht unerwartet, aber trotzdem mit sehr großem Unverständnis hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Zustimmung des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt zur Linienführung des geplanten Neubau der Ortsumgehung (OU) Halle-Bruckdorf im Zuge der Bundesstraße (B) 6 aufgenommen, welche nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erfolgte. Dabei orientiert man auf eine Südvariante.

https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B6-G10-ST-T3/B6-G10-ST-T3.html

https://lsbb.sachsen-anhalt.de/projekte/regionalbereich-sued/b-6-ortsumgehung-bruckdorf

https://lsbb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LSBB/Projekte/OU-Bruckdorf/2024_03_26_Pl_B6_OU_Bdf_VE_U3_Uebersichtslageplan.pdf

Es ist durchaus verständlich, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des halleschen Stadtteils von dem starken Autoverkehr auf der B 6 genervt sind. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ spricht in ihrem Beitrag vom 07.01.2020 von 770 LKW, welche sich an Werktagen durch die Ortslage wälzt. Nur ist es zeitgemäß, auf derartige Fehlentwicklungen in der Verkehrspolitik mit neuen Straßen, wie Ortsumgehungen, zu reagieren? Nach Ansicht des AHA ist das die Fortsetzung und Verstärkung dieser nun schon seit Jahrzehnten zu Recht kritisierten Verkehrspolitik. Auch die angedachte Ortsumfahrung Halle-Bruckdorf vermindert keinen einzigen Verkehrsstrom. Im Gegenteil, es ist mit einer Mehrung des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Hier möchte man aber gerne das Prinzip aus den Augen aus dem Sinn anwenden. Lärm, Abgas- und Feinstaubbelastung finden dann eben nicht mehr direkt vor der eigenen Haustür, sondern paar Meter in bisher unversiegelter Landschaft und Natur statt. Genau das geschieht bei Umsetzung des Bau- und Verkehrsvorhabens. Während die frühere Vorzugsvariante nördlich von Halle-Bruckdorf eine Kleingartenanlage und die Aue der Reide zerschneidet und verdächtig nahe an das 7 ha große, nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützte FFH-GEBIET “ENGELWURZWIESE BEI ZWINTSCHÖNA“ (EU-CODE: DE 4538-301, LANDESCODE: FFH0142) heranrückt, bedeuten die Varianten 1 und 2 im Süden der Ortschaft, ein massives Zerschneiden der Natur- und Landschaftsräume von Reide und Zollteichwiesengraben ihrer Auen.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=208&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/engelwurzwiese-bei-zwintschoena

Das nunmehr bedrohte und von Reide und Zollwiesengraben durchflossene Gebiet ist ein von sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen Bereichen, bestehend aus sukzessiven Restauenwäldern, Hochstauden-, Wiesen und Schilfflächen geprägter Natur- und Landschaftsraum. Daher gilt es eine Ausweitung des FFH-Gebietes “ Engelwurzwiese bei Zwintschöna“ (EU-Code: DE 4538-301, Landescode: FFH0142) wissenschaftlich fundiert zu prüfen. Gleiches gilt für die längst überfällige Einrichtung eines Landschaftsschutzgebietes „Reidetal“.
Abgesehen von der Beeinträchtigung des Biotop- und Grünverbundes, greift man so baulich in ein Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet sowie einer damit verbundenen Ventilationsbahn ein. Hinzu kommt, dass eine Tangierung von Bergbaufolgelandschaft zu erwarten ist.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es daher vollkommen unverständlich, dass man angesichts der deutlich erkennbaren negativen Veränderungen des Klimas, welche sich hier in der Region u.a. in den sehr heißen Sommern der Jahre 2018 bis 2023 sowie der darüber hinaus gehenden Wasserdefizite, der sich nicht reduzierenden Beeinträchtigungen für Mensch, Tier und Pflanze sowie der zerstörerischen Gefahren für Klima, Umwelt, Landschaft und Natur, an so einem Verkehrsprojekt festhält. Dabei müssen Verkehrsvermeidung, Nutzung des wahrlich sehr gut ausgebauten Schienennetzes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie Flächenentsiegelungen endlich das Rückgrat einer modernen Umwelt-, Verkehrs- und Planungspolitik bilden.
Zudem bemängelt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass er als anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband bisher nicht offiziell an dem Verfahren beteiligt wurde. Daher fordert der AHA die zuständige Planungsbehörde auf, das endlich und unverzüglich nachzuholen.
Der AHA ruft daher die Öffentlichkeit auf, sich für einen umfassenden Schutz und Erhalt unserer Umwelt, Natur und Landschaft einzusetzen. Dazu gehört es eine zukunftsfähige und nachhaltige Verkehrs-, Umwelt- und Planungspolitik zu entwickeln, die Wohn- und Lebensqualität durch einen verbesserten Schutz und Erhalt von Klima, Umwelt, Natur und Landschaft zu gewährleisten. Dabei gilt es auch den Biotop- und Grünverbund entlang der Reide weiter zu entwickeln und nicht weiter einzuschränken und zu zerschneiden.
Der AHA gab am 14.12.2020 dazu eine „Stellungnahme zur Voruntersuchung B 6 OU Bruckdorf“ ab. Auszugsweise sei daraus folgendes zitiert:

Abschließendes

Der AHA hält es für dringend erforderlich sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzusetzen. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur weitere Zerschneidungen und Flächenversiegelungen auszuschließen, sondern Rückbaumaßnahmen vorzunehmen. Darüber hinaus es einen verstärkten Eintrag von Feinstaub, Lärm und Abgasen in Wohngebieten sowie Natur- und Landschaftsräumen nicht zuzulassen, besonders wenn man bedenkt, dass die Reideaue zu den Kaltluftentstehungsgebieten und Kaltluftbahnen gehört.
Aus diesem Grund sind Planungen für eine Ortsumgehung B6 in Halle-Bruckdorf und in der Gemeinde Kabelsketal auszuschließen.
Der AHA ist bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnaher Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzubringen.“, Zitat Ende

In dem Zusammenhang sei zudem erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

An dieser bedrohlichen Situation in der Reideaue und im nordwestlichen Anschluss des Dieskauer Parks hat sich besorgniserregend nichts ins Positives geändert.
Daher bekräftigt bzw. verstärkt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die arten- und strukturreiche Aue der Reide im Gesamtraum und somit auch speziell im Bereich zwischen der Stadt Halle (Saale), Stadtteil Bruckdorf und der Gemeinde Kabelsketal, Ortsteil Dieskau von jeglicher Bebauung – so auch einer Ortsumgehung B 6 – freizuhalten.

Im Dieskauer Park gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten zu betrachten. Dabei bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Vorstellungen, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen sind. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Immerhin dient der Dieskauer Park als Landschaftsschutzgebiet mit Naturdenkmalen und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue.
Dazu gehört auch die Wege keiner baulichen Veränderung zu unterziehen, da neben der momentanen naturnahen Einbettung in den Natur- und Landschaftsraum, ein massiver Eingriff in die Wurzelräume der Altbäume im Wegbereich droht. Das kann zum Absterben der wegbegleitenden Stieleichen, Rosskastanien, Rotbuchen, Silberpappeln, Flatterulmen etc. sowie der sukzessiven Gehölz-, Wiesen- und Staudenbereiche führen.
In dem Blickpunkt sieht der AHA die dringende Notwendigkeit die Streuobstwiesen im Bereich des Dieskauer Parks zu erhalten, zu schützen und zu pflegen. Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA möchte daher seine Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des Diemitzer Parks einzubringen.

Auf Grund der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche, teils seltener, heimische Pflanzen- und Tierarten, darunter etwa 90 Brutvogelarten, hält der AHA einen umfassenden Schutz der Natur und Landschaft des Parkgebietes für unerlässlich. Daher folgten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer der Ansicht des AHA, dass der Dieskauer Park auch in seiner Eigenschaft als sehr bedeutsamen Teils eines Biotop- und Grünverbundes entlang der Reide, in ein unbedingt zu schaffendes Landschaftsschutzgebiet „Reidetal“ einzubinden gilt.
Wer Interesse hat im AHA mitzuwirken, kann sich an folgenden Kontakt wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.10.2024

Fotos: Christine Fröhlich

Fotos: Andreas Liste

Fotos: Dietmar Hörner

AHA führt Herbstwanderung zum Schlangenberg durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 19.10.2024, eine ca. sechsstündige Herbstwanderung zum Schlangenberg durch.
Marschroute: Auenrestwald „Wolfener Busch“, Waldweg von der Wegekreuzung „Invalidendreieck“ bis zur Katzenbrücke, auf dem Waldweg – am Schlangengraben entlang – durch den Salegaster Forst bis nach Jeßnitz zum Schlangenberg, Rückmarsch über die Auenwiesen Jeßnitz zur Mittellache, Feldweg zur Salegaster Chaussee, weiter über die Salegaster Chaussee zum Feldweg in Richtung Wolfen, durch den Wolfener Busch entlang der Kleingartenanlage „Am Busch“ und vorbei am Tennisplatz, Überquerung der Eisenbahnbrücke.
Ferner möchte der AHA Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung von Interessenten aufzeigen und in dem Zusammenhang für die Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen werben.
Der Beginn der Exkursion am Samstag, dem 19.10.2024, ist 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen.
Die Exkursion findet nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss bis spätestens 22.00 Uhr des jeweiligen Vortages unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 56879631.
Ferner findet die Exkursion grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer noch umfassender Informationen zur Exkursion erhalten möchte und mehr Interesse an den Aktivitäten des AHA in der Region hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 12.10.2024

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