Autor: aha-dietmar (Seite 45 von 316)

AHA hält verstärkten Schutz der Fluss- und Auenlandschaften zwischen Staßfurt und Nienburg für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in den Auenlandschaften zwischen den Städten Staßfurt, Nienburg und Bernburg einen sehr arten- und strukturreichen sowie damit verbunden einen besonders schutzwürdigen und entwicklungsfähigen Natur- und Landschaftsraum. Im Rahmen einer vom AHA zuletzt am Samstag, dem 23.03.2019, organisierten und durchgeführten Fahrradexkursion nahmen mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer diesen Raum in Augenschein.
Die Route führte startend in der Stadt Staßfurt über die Stadt Nienburg (Saale) bis zur Stadt Bernburg entlang von Bode und Saale.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist immer wieder klar, dass der Flussabschnitt zwischen Staßfurt und des Ortsteils Hohenerxleben einen sehr vielfältigen und besonders schützenswerten Natur- und Landschaftsraum darstellt. Die Aue, welche sich durch Feuchtgebiete, Wiesen und vereinzelte Gehölzflächen darstellt, gilt es unbedingt flächendeckend zu schützen und die Möglichkeit einer weiteren naturnahen Entwicklung be- bzw. erhalten. So erscheint es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dringend geboten, die Wiesen nur partiell und nicht flächendeckend zu mähen, um a) die Brut von Wiesenbrütern wie den Wachtelkönig – nicht zu stören sowie b) die Blüte der Pflanzen zu zulassen. Letzteres hat zur Folge, dass Insekten genügend Blüten vorfinden können und später eine Aussaat erfolgen kann, was zu einer Entwicklung einer arten- und strukturreichen Wiese beitragen kann. Ferner erscheint es sinnvoll zu sein, den Gehölzbestand sukzessiv erweitern zu lassen. Die so wiederentstehenden Auenwälder bieten weiteren Tier- und Pflanzen wieder verstärkt Lebens- und Rückzugsraum. Ferner ist unverständlich, welche Aufgaben die vorhandenen Deiche erfüllen sollen. Dabei besteht in dem Gebiet beidseitig der Bode die Möglichkeit die Aue wieder vollständig dem Überflutungsregime anzuschließen, da sich menschliche Siedlungen in höheren Lagen befinden. Die Bodeaue zwischen Hohenerxleben und Neugattersleben ist erfreulicherweise von einem Mischbestand aus Gehölzen und Wiesen geprägt. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es wichtig, dass die Gehölzbestände sich immer mehr sukzessiv zu Hart- und Weichholzauenwäldern weiterentwickeln. Flächendeckend und fortgeschritten sind dahingehend schon zahlreiche Entwicklungstendenzen erkennbar. Wie bisher sollte zudem nur Fußgängern und Fahrradfahrern der Raum touristisch erschließbar sein. Mit großem Unverständnis der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht Pläne den Wanderweg in der Bodeaue zwischen Hohenerxleben und Neugattersleben als betonierte oder asphaltierte Strecke auszubauen. Bereits ein Ausbau führt unweigerlich zu massiven Schädigungen an den wegbegleitenden Altbaumbestand von Stieleichen und Eschen. Insbesondere sind dabei die Wurzel- und Stammbereiche bedroht. Ferner tragen derartige Maßnahmen zur weiteren Flächenversiegelung, Zerschneidung und Barrierebildung für Klein- und Kleinsttiere. Es ist zudem mit einem verstärkten Befahren mit Autos, Motorrädern, Mopeds und Mofas zu rechnen. Leider befahren schon jetzt noch immer wieder Autos den Bereich, was es durch entsprechende Beschilderung und Absperrungen sowie punktueller Kontrollen durch Ordnungsämter des Landkreises Salzlandkreis und der Städte sowie durch die Polizei künftig auszuschließen ist. Nur so lässt sich der Biotopverbund zwischen Hohenerxleben und Neugattersleben beidseitig der Bode erfolgreich ausweiten und weiter festigen. Die Zerschneidung und Verlärmung, verbunden mit entsprechenden Belastungen aus Abgasen sorgen schon über Gebühr für umfassende Belastungen dieses Teils der Bodeaue und der Agrarlandschaft. Wenn der Park in Neugattersleben, welcher im Wechsel von Gehölzbestand, Wiesen und Flusssystemen erhalten und gesichert bleibt, dann kann er nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Aufgabe als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Ort der Naherholung erfüllen. Dazu ist es jedoch wichtig, dass das Befahren des Gebietes mit Kraftfahrzeugen aller Art, Fällungen von Gehölzen sowie Veranstaltungen mit viel Lärm ausgeschlossen ist.

Die Landschaft zwischen Neugattersleben und Nienburg ist von einer großen Vielfalt geprägt und weist einen sehr großen Widerspruch auf, zwischen einerseits den arten- und strukturreichen Auen – bestehend aus Gehölzen, Wiesen, Feuchtgebieten und nitrophilen Hochstaudenflächen -, den Hangbereichen mit seinen Wiesen und Gehölzbeständen sowie vereinzelten Ansätzen von Streuobstwiesen und andrerseits einer von Monokulturen geprägten, ausgeräumten Agrarlandschaft. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es diese ausgeräumte Agrarlandschaft mit Gehölzstreifen und -inseln zu durchziehen, welche ihre Anknüpfung an die vorhandenen Biotope haben müssen und nicht unter 5 m breit sein sollten. Zudem erscheint es nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sinnvoll zu sein, dass diese so entstandenen Schlageinheiten eine viel größere Vielfalt an Ackerkulturen aufweisen. Im Rahmen der Fruchtfolge empfiehlt sich dabei die Verwendung solcher Ackerkulturen wie zum Beispiel Luzerne, Klee-Gras-Gemische, Hülsenfrüchte und Phacelia (Bienenfreund). So kann sich eine größere Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten entwickeln, wozu Greifvögel, Rebhühner, Wachteln, Wachtelkönig und Hasen gehören, die Struktur und die Fruchtbarkeit des Bodens durch Zunahme an Humus und luft- und Wasserdurchlässigkeit durch Auflockerung des Bodens in Folge der Durchwurzelung und damit gekoppelten Belebung des Edaphons (Bodenlebewesen) verbessern und somit ebenfalls ein Stopp der Erosion durch Wind und Wasser verbunden ist. In dem Zusammenhang greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seinen Vorschlag auf, dass es sich dringend empfiehlt, an dem ca. 2.450 m langen Nordrand des Weges die Pflanzung einer Allee von verschiedenen Obstgehölzen im Abstand von 10 m vorzunehmen. Zu der Baumreihe mit den errechneten 245 Obstgehölze könnten z.B. verschiedene alte und neue Sorten von Äpfeln, Süßkirschen, Birnen, Pflaumen und Walnüssen gehören. Im Rahmen von Arbeitseinsätzen mit der Bevölkerung besteht die Möglichkeit Pflanzungen, Pflege und Ernte in die praktische Tat umzusetzen. Der AHA wäre bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit das Vorhaben zu begleiten und zu betreuen. Ferner ruft er den Landkreis Salzlandkreis, die Stadt Nienburg (Saale), die Flächeneigentümer, die Landwirte und die Bevölkerung auf, dass Vorhaben zu tragen. Der AHA unterbreitete dazu mit Datum vom 07.07.2014 „Konzeptionelle Vorschläge zur Entwicklung einer einreihigen Obstgehölzallee nordöstlich bzw. nördlich des befestigten Feld- und Wanderweges parallel zur Bode zwischen Neugattersleben und Nienburg (Saale), Stadt Nienburg (Saale), Landkreis Salzlandkreis“ dem Landkreis Salzlandkreis und der Stadt Nienburg. Der Landrat Markus Bauer legte mit Schreiben vom 30.06.2015 seine Vorstellungen dar. Nur geschehen ist bisher leider nichts. Daher ruft der AHA den Landkreis Salzlandkraft und die Stadt Nienburg (Saale) erneut auf, gemeinsam über die Umsetzung zu beraten und letztendlich in Form von bürgerschaftlichen Arbeitseinsätzen die Pflanzungen und später die Pflegemaßnahmen vorzunehmen.

Das Mündungsgebiet der Bode in die Saale im Stadtgebiet von Nienburg ist u.a. vom 15,34 ha großen Naturschutzgebiet „Sprohne“ geprägt, welches ebenfalls nach der europäischen Fauna- Flora-Habitat-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützt ist und somit das nördliche Ende des ca. 256,00 ha FFH-Gebietes „Nienburger Auenwald-Mosaik“ (EU-CODE: DE 4136-301, LANDESCODE: FFH0103) darstellt. Die Sprohne ist potenziell ein Hartholzauenwald z.B. mit Stieleichen, Eschen und Ulmen in der Baumzone. Teilweise befinden sich Restbestände von Obstgehölzen in dem Auengebiet. Jedoch ist das Gebiet von einem Hochwasserdeich beeinträchtigt, welcher über die Hälfte des Auenwaldes vom Hochwasserregime der Saale sowie dem gerade eingemündeten Wasser der Bode abtrennt und somit Retentionsfläche verkleinert und dem Auenwald das notwendige Hochwasser vorenthält. Eine Deichumverlegung nach Westen an die K 2101 sowie die Ortslagen von Wedlitz und Wispitz heran gilt es daher dringend zu prüfen. Ebenso sind alle Abholzungsarbeiten in der Sprohne unverzüglich einzustellen und zudem erfordert der Auenwald eine naturnahe und sukzessive Entwicklung. Von daher verbieten sich Aufforstungen aller Art.
Darüber hinaus gilt es den Streuobstwiesenbestand durch Schnitt- und Mahdarbeiten zu pflegen sowie Obstgehölzpflanzungen vorzunehmen.
In dem Zusammenhang hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Sprohne für dringend geboten.

In Gesamtschau des Abschnittes der Bode zwischen den Städten Staßfurt und Nienburg (Saale) einschließlich des Mündungsgebietes in die Saale und der angrenzenden Sprohne hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Entsetzen und Unverständnis Kenntnis von folgenden Aktivitäten und Plänen der JUNiCKE Gruppe genommen, Zitat:
JUNiCKE Gruppe erwirbt 110 Hektar großes Grundstück an der Autobahn A14 zwischen Halle und Magdeburg

Braunschweig, 16.01.2024

Die JUNiCKE Gruppe, ein in Nord- und Ostdeutschland tätiger Immobilieninvestor mit Fokus auf hochwertige Logistik-, Light Industrial-Immobilien und Unternehmensansiedlung, hat sich ein rund 110 Hektar großes Grundstück in Neugattersleben (Sachsen-Anhalt) direkt an der Autobahn A14 gesichert.

Julius Hendrich Junicke, geschäftsführender Gesellschafter der JUNiCKE Gruppe, sagt: „Wir entwickeln für das rund 1,1 Mio. m² große Grundstück ein zukunftsweisendes Konzept, das industrielle und gewerbliche Großprojekte vorsieht. In diesem Jahr werden wir die Planung in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gemeinden vorantreiben. Unser Ziel besteht darin, auf dem Grundstück Baurecht zu schaffen. Parallel dazu beginnen wir mit der Ansprache potenzieller Nutzer, um die Chancen und konkreten Möglichkeiten dieses Standorts zu diskutieren und geeignete Unternehmen zu identifizieren.“

Neugattersleben ist ein Ortsteil der ca. 6.000 Einwohner zählenden Stadt Nienburg (Saale) im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt. Die Kommune liegt nordwestlich von Bernburg (Saale) an der Bode in der Magdeburger Börde. Durch die unmittelbare Nähe zur Autobahn A36 nach Braunschweig, A2 nach Berlin sowie A14 – die Halle an der Saale mit der Landeshauptstadt Magdeburg verbindet – verfügt der Standort über eine sehr gute Verkehrsanbindung. Die JUNiCKE Gruppe sieht darin beste Voraussetzungen für Unternehmensansiedlung und Logistik.“, Zitat Ende

Diese Agrarfläche in der Bodeaue zwischen Bundesautobahn 14, Bode und Schlosspark Neugattersleben sowie Landesstraße 73 eingebettet, welche zudem als Deutsche Alleenstraße ausgewiesen ist, verfügt über einer der wertvollsten Ackerböden. Die Deutsche Bodenkundlichen Gesellschaft gibt unter der Überschrift „Von der Bodenschätzung höchstbewertete landwirtschaftlich nutzbare Böden“ zum Beispiel für Brumby folgende Bodenzahl/Ackerzahl an, Zitat:

Brumby (FA Straßfurt) Wertzahlen100/102“, Zitat Ende

https://www.dbges.de/de/system/files/AG_Bodenschaetzung{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}20und{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}20Bodenbewertung/Alle{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}20Karten{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}20Bodensch{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}C3{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}A4tzung.pdf

Die räumliche Nähe zu Brumby lässt erwarten, dass in Neugattersleben von ähnlichen bzw. gleichen Bodenwerten auszugehen ist.

Darüber hinaus gehört die Ackerfläche zur Retentionsfläche und Entwicklungsgebiet der Bode und ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Bodeniederung“ – LSG0025BBG -, welches laut Verordnung vom 04.12.1998 eine Fläche von ca. 820,00 ha umfasst.

Diese Agrarfläche bietet sich für eine sukzessive Entstehung eines Auenwaldes mit Wiesen- und Hochstaudenbereichen auf einer Mindestbreite von 10,00 m entlang der Bode sowie Durchsetzung von Gehölzstreifen und -inseln mit anschließenden vielfältigen Saumstreifen an. Dies ermöglicht die Verbesserung und Erweiterung von Lebens- und Rückzugsräumen für Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und damit eine ökologische Aufwertung. In dem Zusammenhang verringern sich ebenfalls die Gefahren von Wasser- und Winderosionen. Ferner führt dies zur Verbesserung des landschaftstypischen Bildes.

Zudem gilt es die gesamte Bodeaue als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Bode und in das Umland sowie als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und entsprechendes Ausbreitungsgebiet von jeglicher Bebauung freizuhalten.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt zudem zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Aus allen oben- bzw. ebengenannten Aspekten leitet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ab, dass diese ca. 110,00 ha große Agrarfläche von jeglicher Bebauung freizuhalten ist und stattdessen die ökologische, hydrologische und landschaftliche Einbettung in die Bodeaue zu schützen, zu erhalten sowie verstärkt aufzuwerten zu ist.
Daher sind die Planungen der JUNiCKE Gruppe sofort und unwiderruflich einzustellen.

Der seit dem Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverband Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht auf jeden Fall die Notwendigkeit in dem Gesamtraum sich verstärkt für einen intensiven und nachhaltigen Schutz, Erhalt und Entwicklung einzusetzen.
In dem Zusammenhang lädt der AHA Interessenten zur Mitarbeit ein. Interessenten können sich unter folgender Kontaktmöglichkeit melden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg

Tel.: 0176 – 64362367
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.01.2024

Quelle: Google Maps

Konzeptionelle Vorschläge zur Entwicklung einer einreihigen Obstgehölzallee nordöstlich bzw. nördlich des befestigten Feld- und Wanderweges parallel zur Bode zwischen Neugattersleben und Nienburg (Saale), Stadt Nienburg (Saale), Landkreis Salzlandkreis

Anlage

AHA fordert weiterhin und verstärkt naturnahe Entwicklung des Ettersberges!

Der Samstag, der 27.01.2024 ist ein kühler und sonniger Wintertag, welcher in der Prinzenschneise der von Schnee freigetauten Waldlandschaft einen besonderen Anblick verlieh. An diesem Tag begann pünktlich um 10:00 Uhr am Treffpunkt am Zugang zur Prinzenschneise an der B 85 – Buttelstedter Straße zwischen Weimar-Schöndorf und Landgemeinde Am Ettersberg, Ortsteil Großobringen die Neujahreswanderung in das Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ am Ettersberg. Neben Mitgliedern des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte sich erfreulicherweise u.a. Wolfgang Grade, Revierleiter Weimar im Forstamt Bad Berka, ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts eingefunden.

Der weiter aktuelle fachlich-inhaltliche Ausgangspunkt der Veranstaltung waren folgende Feststellungen:

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist der Auffassung, dass ein dauerhafter Schutz und Erhalt des von Arten- und Strukturreichtum, aber auch historischer Verantwortung geprägten 17,00 km² großen Ettersberg mit seinen 3 Naturschutzgebieten Rautenschlag (19,00 ha), Prinzenschneise (87,90 ha) und Südhang Ettersberg (408,00 ha) gewährleisten zu können. Ferner befindet sich der größte Teil der Landschaft im 18.703.00 ha großen EU-Vogelschutzgebiet SPA 17 „Ackerhügelland nördlich Weimar mit Ettersberg“ und im 1.634.00 ha großen FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ dringend geboten ist.

In dem Zusammenhang sei daran erinnert, dass u.a. in einer Begehung am 26.07.2017 im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Spuren von massiven bisherigen forstwirtschaftlichen Eingriffen mit deutlichen Spuren in Form von etwa alle 20 m von der Prinzenschneise nach Norden und Süden in den Wald gefrästen Rückegassen, gefällten Bäumen und zerfahrenen Waldböden und Wegen feststellten.
Darüber hinaus erfolgten auch Abholzungen, welche zu umfassenden Lichtungen führten. Selbst vor dem Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ machten die Abholzungsmaßnahmen des Forstes keinen Halt.
Auf Grund der Tatsachen, dass es sich hier um NSG und ein FFH-Gebiet handelt, leiten sich zwingende Notwendigkeiten ab, wozu ein Verschlechterungsverbot gehört. Die bisher durchgeführten massiven Abholzungen, denen offensichtlich Traubeneichen, Winterlinden, Eschen, Salweiden, Bergahorne und Birken zum Opfer fielen, widersprechen dem ebengenannten Ansinnen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es daher in derartigen schutzwürdigen Gebieten vorrangig eine naturnahe Entwicklung zuzulassen. Die immer vom Forst vorgetragene Behauptung, dass nur forstwirtschaftliche Maßnahmen die Vermehrung und Entwicklung von Stiel- und Traubeneiche ermöglichen, ist nicht korrekt. Abgesehen davon, dass die Fällungen und der Einsatz von schwerer Räumtechnik die Struktur der Wälder stören bzw. gar zerstören, entziehen Bodenverdichtungen und übermäßige Lichteinträge die besonderen Entwicklungsmöglichkeiten der empfindlichen und langsam wachsenden Stiel- und Traubeneichenjungbäume. Verschärfung erfährt die Situation, dass auf Grund hoher Nährstoffeinträge Staudenkulturen und verstärkt Spitz- und Bergahorn Einzug halten.
Beide Eichenarten benötigten Halbschatten, um keimen und sich entwickeln zu können. Vereinzelt umstürzende Bäume schaffen dafür ausreichend Raum. Ferner bieten Waldrandbereiche und bestehende Kleinlichtungen sehr guten Entwicklungsraum. Erfreulicherweise konnte damals die Exkursionsgruppe zudem mehrere Bestände an Jungbäumen der Traubeneiche feststellen.
Darüber hinaus dienen Wälder durch Aufnahme von Kohlendioxid sowie der Abgabe von Sauerstoff und Wasser als Teil einer dringend notwendigen Klimaregulierung und gehören somit zum bedeutsamen und unersetzlichen Teil des Klimaschutzes. Ferner dienen Wälder der Naherholung für die einem vielfältigen Stress ausgesetzte Menschheit. Ebenfalls fungieren sie als sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie spielen bei dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Biotop- und Grünverbundräumen eine sehr wichtige Rolle.
Insofern ist eine andere Herangehensweise in den vielfältigen Schutzgebieten dringend nötig. Dazu zählt nunmehr ausschließlich die naturnahe und sukzessive Entwicklung der Waldgebiete am Ettersberg – insbesondere in den drei Naturschutzgebieten, im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ – zuzulassen. Eine Einstellung der Forstwirtschaft ist zudem nicht nur ein Ausdruck eines aktiven Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie der Förderung eines nachhaltigen Tourismus, sondern ebenfalls ein Gebot der historischen Demut gegenüber der naheliegenden Gedenkstätte Buchenwald.
Von daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Freistaat Thüringen, die Stadt Weimar und den Landkreis Weimarer Land weiterhin auf, diese obengenannten Ansinnen endlich zu respektieren.
Die von der Bürgerinitiative pro Ettersberg auf der Petitionsplattform Change org. geschaltete die Petition „Schützen Sie den Buchenwald auf dem Ettersberg bei Weimar vor forstlicher Ausbeutung!“ hatte letztendlich 46.949 Unterschriften erreicht. Nur so ist es im konkreten Fall weiterhin möglich den Thüringer Landtag zum Handeln zu bewegen und die Thüringer Staatsregierung zu einem nachhaltigen Schutz und Erhalt des Waldgebietes Ettersberg als Teil eines umfassenden Biotopverbundes mit bewaldeten Erosionstälern, Gebüschen und ausgedehnten Streuobstwiesen zu drängen sowie die forstwirtschaftlichen Beeinträchtigungen zu beenden.
Das war letztendlich auch Inhalt der Anhörung im Thüringer Landtag am 02.02.2018.
Zu Beginn der Neujahreswanderung im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ in Weimar am Samstag, dem 27.01.2024, war festzustellen, dass zwar zwei Schilder auf das Verbot des Befahrens der Prinzenschneise hinwies, aber die bisher offensichtlich schadhafte Schranke vollkommen verschwunden bleibt. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es eine ordnungsgemäße Absperranlage wiederherzustellen, um ein illegales Befahren des Gebietes mit Kraftfahrzeugen aller Art ausschließen zu können. Das dies aber dringend notwendig, ist zeigte das Parken von zwei Kraftfahrzeugen in der Prinzenschneise. Ferner ist in zum Beispiel in dem Bereich des Zugangs zur Prinzenschneise an der B 85 – Buttelstedter Straße zwischen Weimar-Schöndorf und Großobringen die Aufstellung einer ordnungsgemäßen Beschilderung des FFH-Gebietes mit Hinweisen zu Verhaltensweisen in dem Schutzgebiet dringend erforderlich ist.
Wolfgang Grade führte zu Beginn und im Laufe der Exkursion aus, dass er u.a. seine Aufgabe darin sieht behutsam und regulierend einzugreifen, um beispielsweise durch Freischnitte die Entwicklung der Traubeneiche zu befördern. Ferner hält er die Fällung von Rotbuchen erforderlich, welche vom Buchenprachtkäfer (Agrilus viridis) befallen sind. Darüber hinaus gilt es darauf zu achten, dass die Prinzenschneise von umgestürzten Bäumen freizuhalten sind und er sieht hier zudem präventive Fällungen als gerechtfertigt an.
Außerhalb des Naturschutzgebietes muss auch eine Holzgewinnung möglich sein.

Der seit dem Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverband Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt erneut seine Position, welche das Ende der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung beinhaltet, um eine naturnahe Sukzession zu sichern. Ferner verwies der AHA darauf, dass in den Jahren 2018 bis 2023 extreme Trockenheit, gekoppelt mit sehr starker Hitze in den jeweiligen Sommern vorherrschte. Dies führte nicht nur bei Mensch und Tier zu umfassenden Stresssituationen, sondern auch bei den Pflanzen und so auch bei den Bäumen. Zudem ist der Mensch nicht in der Position einschätzen zu können, welche Arten in dem Gesamtorganismus Wald am besten gedeihen können. Es ist auf Grund der rasant voranschreitenden Klimaveränderung, welche sich u.a. durch lange Trockenphasen sowie häufigere und heftigere Stürme manifestieren können, noch dringender erforderlich der Natur die sukzessive Entwicklung zu überlassen, um stabile Waldbestände zu behalten bzw. entwickeln zu lassen. Darüber hinaus ist es sehr wichtig verstärkt Waldgebiete weiter sukzessiv ausdehnen zu lassen, um seit mehreren Jahrhunderten verlorenes Terrain zurückzugewinnen. Dies ist für den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima, aber auch zur behutsamen Gewinnung des Rohstoffes Holz und der Ausweitung nachhaltiger Erholung wichtig. Eine Fortsetzung der gegenwärtigen Forstwirtschaft hat zu massiven Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt geführt. Forstwirtschaftliche Eingriffe in Naturschutzgebieten müssen schon von sich aus ausgeschlossen sein.
Zudem gehört Alt- und Totholz zu einem arten- und strukturreichen Wald dazu. Sie bilden Lebensraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und sind Bestandteil des Stoffkreislaufes Wald. Hinsichtlich der angeblichen Verkehrssicherheitspflichten sei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012, Aktenzeichen: VI ZR 311/11, insbesondere ab Randnummer 5 hingewiesen. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Feststellung unter Randnummer 12 auch im Freistaat Thüringen greift, da im Thüringer Waldgesetz unter § 6 Absatz 1 Satz 2 das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr geregelt ist.
Im weiteren Verlauf der Neujahreswanderung waren noch immer Folgen des Orkans „Friederike“ am 18.01.2018 sowie der langjährigen Abholzungen in den Bereichen Linkersches Holz, Borntal und Hagenbruchschen Holz erkennbar. Neben den nunmehr häufig u.a. mit Trameten und Becherlingen bepilzten Baumstümpfen waren weiterhin alte, aber auch neue Rückegassen mit den mehr oder minder tiefen Fahrspuren deutlich erkennbar. Dabei kam zum Ausdruck, dass die bisherige forstwirtschaftliche Nutzung den Wald massiv geschädigt hat und bei Fortsetzung dieser Holzwirtschaft weitere massive Schädigungen zu erwarten sind. Erfreulicherweise ist jedoch im zunehmenden Maße eine vielfältige Sukzession erkennbar. Bei näherer Betrachtung waren auch zahlreiche kleine Jungbäume erkennbar. Für den AHA verdeutlicht sich so, dass eine sukzessive Entwicklung des Waldes am Ettersberg als Alternative in Frage kommen kann und muss. Erfreulicherweise haben sich im Linkerschen Holz und im Borntal umfassende Jungbestände von Traubeneiche und Rotbuche entwickelt, welches unbedingt zu schützen und zu erhalten gilt. Hinzu kommen zum Beispiel Einzelbestände von Gemeiner Esche, Hainbuche und Wiederaustrieb von Winterlinde und Bergahorn. Dies bedeutet u.a., dass ein Betreten und Befahren dieser Bereiche unbedingt auszuschließen sind.
Der AHA bekräftigt zudem die Tatsache, dass die Prinzenschneise direkt bzw. in Angrenzung drei Naturschutzkategorien nach nationalem und europäischem Recht besitzt. Dabei befindet sich das NSG 50 „Prinzenschneise“ vollständig im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“. Im Nordwesten und Norden schließt sich nahtlos das großen EU-Vogelschutzgebiet SPA 17 „Ackerhügelland nördlich Weimar mit Ettersberg“ an.
Da verbietet sich aus Sicht des AHA jegliche forstwirtschaftliche Nutzung. Ferner haben es Politik und Verwaltung versäumt Holzbedarfe zu ermitteln, langfristig Waldflächen zu erweitern und somit einen größeren Holzaufwuchs verhindert. Nunmehr auf die Baumbestände von Schutzgebieten zurückzugreifen ist der falsche Weg, da diese als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungiert sowie sehr große Bedeutungen als Erholungsraum für die Bevölkerungen und im Biotop- und Grünverbund besitzen.
Ein stark reduziertes Vorhandensein von Altbaumbeständen als bedeutsamer Lebensraum und Nahrungsmöglichkeit für zahlreiche Tierarten, ihrer klimarelevanten Funktionen sowie als prägende Elemente des Wald- und Landschaftsbildes erfüllen den AHA immer wieder mit sehr großer Sorge.

Im Rahmen der Exkursion thematisierte Wolfgang Grade, dass zurzeit eine wissenschaftliche Bearbeitung der hydrologischen Situation des Waldgebietes stattfindet, was die Anwesenden positiv zur Kenntnis nahmen. Nach Auffassung der anwesenden AHA-Mitglieder scheint es sinnvoll zu sein, im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen die Ergebnisse zu präsentieren, zu beraten und zu diskutieren. In dem Zusammenhang übermittelten sie die Bitte, dem AHA im Vorfeld solcher Veranstaltungen die Ergebnisse zur Verfügung zu stellen.

Für den AHA ergeben sich aus der Veranstaltung folgende Schlussfolgerungen, Anregungen und Vorschläge:

  • Die Abholzungen mit einhergehendem Einsatz von schwerer Technik innerhalb eines sehr vielfältigen Schutz- und Erholungsgebietes haben deutlich sichtbar zu massiven Schädigungen am Gehölzbestand und an den Böden geführt. Daher erscheint ein genereller Ausschluss der forstwirtschaftlichen Nutzung im Interesse einer naturnahen Entwicklung der sinnvollste Weg zu sein. Die Entwicklung des Waldes befindet sich eng in einer Korrelation mit Klima und Wetter. Menschliche Eingriffe verschärfen eher die Situation und behindern die standortgerechte Entwicklung der Natur. Darin eingebettet ist eine weitere Entwicklung von Stiel- und Traubeneiche möglich. Der Wald in der Prinzenschneise verfügt über die notwendige Saatgutbasis und punktuellen Lichtverhältnisse. Besondere Entwicklungsräume bestehen auf Lichtungen in Folge von Baumumstürzen und an Saumenbereichen. Erfreulicherweise haben sich Sämlingsbestände von Traubeneiche und Rotbuche weiterentwickeln. Das lässt die Einschätzung zu, dass eine sukzessive Verjüngung des Waldbestandes erfolgen kann. Gezielte zusätzliche Aussaaten von Eicheln gilt es zu prüfen und zu testen. Andrerseits reicht die natürliche Verjüngung des Waldes aus, um den Waldbestand zu erhalten und zu verjüngen. Ein Befahren und Betreten bzw. forstwirtschaftliche Aktivitäten bedrohen jedoch diese sehr wünschenswerte Entwicklung.
  • Als gültige Rechtsgrundlagen und Behandlungsrichtlinien für das NSG „Prinzenschneise gelten noch immer Anordnungen und Behandlungsrichtlinien aus den sechziger und achtziger Jahren. Dazu zählen die Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebiete vom 30. März 1961 sowie die Behandlungsrichtlinie für das NSG „Prinzenschneise“ aus dem Jahr 1965, die Allgemeine Behandlungsrichtlinie für die Naturschutzgebiete des Bezirks Erfurt vom Oktober 1987 und der überarbeitete Entwurf einer „speziellen Behandlungsrichtlinie“ aus dem Jahr 1988. Eine der europäischen Natura-2000 – Richtlinie angepasste Verordnung des Naturschutzgebietes liegt nicht vor, ist aber längst überfällig. Eine FFH-taugliche Überprüfung und Wertung fehlt momentan vollständig. Schon diese Tatsache macht einen sofortigen Stopp aller forstwirtschaftlichen Aktivitäten in der Prinzenschneise erforderlich.
  • Die Zertifizierung nach dem System Pan European Forest Certification (PEFC) ist keinesfalls unumstritten. Im gewissen Sinne ist PEFC als Gegenmodell zu dem im Jahr 1993 ins Leben gerufenen Forest Stewardship Council (FSC) zu sehen. Im Gegensatz zum FSC, wo Umweltverbände und Waldbesitzer praktisch gleiches Mitspracherecht besitzen, gründeten Mitte der neunziger Waldbesitzerverbände und die Forstindustrie u.a. in Europa PEFC, welche diese Mitspracherechte nicht in dieser Form praktiziert. Zudem basieren die FSC-Audits auf vielen Vorschriften und behördliche Überwachungsmechanismen für Umweltschutz. Aber auch der FSC ist nicht ganz unumstritten, da er teilweise auch Baumplantagen zertifiziert hat. Ein wesentlicher Kritikpunkt an allen Zertifizierungssystemen ist jedoch, dass man sich die Zertifizierungen „erkauft“. Zudem leben auch die sogenannten „unabhängigen“ Gutachter davon. Im konkreten Fall ist vollkommen unverständlich, wie ein von umfassenden Abholzungen angegriffener Wald wie das Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ ein PEFC-Zertifikat erhalten kann.
  • Aus diesen Wahrnehmungen und Feststellungen heraus erscheint es dringend notwendig zu sein, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für den gesamten Ettersberg zu erstellen. Diese kann durchaus auf umfassende Erfassungen zu Fauna, Flora, Geologie, Geschichte und Archäologie zurückgreifen und aufbauen. Diese wissenschaftliche Arbeit muss dann als öffentliche Beratungs- und Diskussionsgrundlage dienen und letztendlich in eine für die Verwaltungen und Allgemeinheit verbindlichen politischen Entscheidungs- und Beschlussprozess einmünden. Dazu zählen u.a. den Natura 2000 – Recht angepasste Verordnungen für die Naturschutzgebiete im Bereich des Ettersberges. Insofern gilt es umfassende Gesprächsformate zur Politik im Freistaat, zur Stadt Weimar und Landkreis Weimarer Land sowie aber auch zu wissenschaftlichen Einrichtungen anzubahnen, weiterzuentwickeln und zu intensivieren. Ferner gilt es das dringende Schutzbedürfnis des Ettersberges und die verbundene Umsetzung nationaler und europäischer Naturschutzregeln im Wahlkampf zu den Wahlen zum neunten Landtag des Freistaates Thüringen am 01.09.2024 zu thematisieren.
  • Es gilt sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des Ettersberges im Blickfeld als vielfältigen Natur- und Landschaftsraum mit ökologischer, historischer, archäologischer und touristischer Bedeutung einzusetzen. In dem Verbund spielt das vielfältig geschützte 87,90 ha große Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ eine sehr wichtige Bedeutung. In dem Zusammenhang gilt es ernsthaft zu prüfen das Naturschutzgebiet auf das Linkersches Holz bis zur B 85-Buttelstedter Straße heranzuführen. Offenbar war das auch der Ansatz der Unterschutzstellung in Form der Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebiete des Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft vom 30. März 1961, da in den Handbüchern der Naturschutzgebiete der Deutschen Demokratischen Republik von 1974 und 1984 Flächengrößen im Umfang von 97,93 ha bzw. 102,10 ha angegeben sind. Ggf. gilt es wissenschaftlich eine Erweiterung des Naturschutzgebietes südlich der Prinzenschneise zu prüfen.

Im Rahmen weiterer möglicher Exkursionen gilt es die interessierte Öffentlichkeit über die Ausgangssituation zu informieren und eigene Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des arten- und strukturreichen Waldgebietes darzulegen.

Angesichts der nahen Lage zur Gedenkstätte Buchenwald und der Kenntnis der dort massenhaft verübten Verbrechen der deutschen Faschisten, gebietet es sich die angrenzenden Wälder vor störenden bis zerstörerischen Eingriffen zu bewahren und im Gedenken an die zahlreichen Opfer auch dort Ruhe zu wahren. Das trifft auch für das Ende der durch den Wald hallenden Schüsse einer Schießanlage zu.

Ferner bekräftigt der AHA erneut seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sein Wissen sowie seine Erfahrungen einzubringen. Außerdem bietet sich der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA an, Interessenten eine Plattform zur Mitwirkung bereitzustellen. Wer Interesse hat sich ehrenamtlich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft in Weimar & Weimarer Land einzusetzen, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.01.2024

Fotos: Andreas Liste

Links zum Thema:

AHA führt Winterexkursion in Halles Aue durch

AHA fordert Schutz der Fasanerie in Köthen!

      AHA hält besonderen Schutz von Saaleaue mit Peißnitznordspitze und Amselgrund im Nordwesten Halles für dringend notwendig!

      Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte erst im Rahmen einer ca. fünfstündigen Exkursion am Samstag, dem04.12.2023, zu Beginn des Winters in Halles Nordwesten und Norden zum Amselgrund/Kreuzer Teiche, zu den Brandbergen, zum Hechtgraben, zur Kiesgrube Kröllwitz, zum Saalwerder, zum Ochsenberg und zum Park der früheren Papierfabrik Kröllwitz seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser vielfältigen, bedeutsamen und besonders schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteile im Nordwesten und Norden der Stadt Halle (Saale) vorgestellt und zu erläutert.
      Im Rahmen einer Begehung am Mittwoch, dem24.01.2024, nahm der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Saaleabschnitt im Bereich der Saale und der Wilden Saale mit Blick auf das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze und den 15,2 ha großen Geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche in Augenschein.
      Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.
      Wie immer wieder dargelegt und bekräftigt besteht bekanntlich die dringende Notwendigkeit Natur und innerstädtisches Grün so unberührt wie möglich entwickeln zu lassen. Dazu zählt nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – insbesondere auch die Fluss- und Auenlandschaft der Saale im zentralen Stadtgebiet von Halle (Saale). Diese Natur- und Landschaftsbestandteile fungieren als Rückzugs- und Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Biotop- und Grünverbund, als Kalt- und Frischluftkorridore sowie nicht zuletzt als Retentionsfläche des Flusses. Moderne und nachhaltige Stadtplanung berücksichtigt genau diese Herangehensweise und beinhaltet richtigerweise eher die Erweiterung und Vernetzung von verschiedenen und gleichartigen Natur- und Grünräumen.
      Dazu zählen ganz besonders Landschaft und Natur im Bereich des Amselgrundes und des ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze sowie die angrenzenden Bereiche von Saale/Wilder Saale. Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.
      So ist es aus Sicht des AHA bereits unverantwortlich, den von seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR im Jahr 1983 massiv mit erwirktem Verbot des Befahrens der Wilden Saale wieder zu kippen. Die Wilde Saale hat sich im Rahmen der Schutzmaßnahmen seit dem Jahr 1983 zu einem sehr wichtigen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum entwickelt. Hier brüten z.B. Eisvögel, vereinzelt auch Beutelmeise und überwintern Gänsesäger und zahlreiche Entenarten. In letzter Zeit taucht auch der besonders geschützte Biber auf und lebt bekanntlich der Eremit. Ferner tangiert die fast unverbaut gebliebene und sich streckenweise sehr naturnah entwickelte Wilde Saale das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze.
      Alles Gründe, welche die Öffnung der Wilden Saale für Bootsverkehr aller Art, somit auch für Paddler, ausschließen muss, wenn man sich fachlich korrekt verhält und zudem nach Recht und Gesetz handelt!
      Die bereits durchgeführten Asphaltierungen von Wegen bis an das NSG Peißnitznordspitze heran und die durchgeführten Holzungsarbeiten an den Ufern der gesamten Peißnitzinsel haben zu unverantwortlichen Eingriffen geführt. Mit der unverantwortlichen Freigabe der Wilden Saale im Sommer 2018 für den Bootsverkehr, besteht die Gefahr weiterer baulicher und forstlicher Eingriffe in das äußerst vielfältige und sensible, arten- und strukturreiche Auengebiet. Die Gefahr massiver Holzungen und der Beseitigung einer sehr wichtigen Kies- und Sandbank in Höhe des Gimritzer Parks und des Sandangers sind keinesfalls gebannt. Diese Maßnahmen fänden dann jedes Jahr Neuauflage, um die Wilde Saale schiffbar zu halten. Dann ist es nur die Frage der Zeit, wann das erste Motorboot den Flussteil befährt.
      Nach Auffassung des AHA sieht das Ganze ferner danach aus, die Paddler in die Nebenarme „abzuschieben“, um den schnellen und langsamen Motorbooten auf den Saalehauptarmen den freien Raum zu überlassen. Die gegenwärtigen Abgas- und Lärmbelästigungen, einhergehend mit massivem Wellenschlag, tragen schon jetzt zu massiven Störungen im Landschaftsschutzgebiet und an dem NSG bei.
      Alles zusammen genommen führt unweigerlich zu massiven Störungen bis Zerstörungen von wertvollen Natur- und Landschaftsräumen. Darüber hinaus haben sie massive Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes zur Folge.
      Daher fordert der AHA eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.
      Ferner betrachtet der AHA seine Presseerklärung vom 15.10.2017 als Anzeige gegen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung gegenüber der EU-Kommission und der zuständigen Staatsanwaltschaft, da die bisherigen Asphaltierungen und der zu erwartenden massiven Zerstörungen im Gehölz- und Flussbereich der Wilden Saale in und am FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ im Zuge der geplanten Schiffbarmachung seit dem Jahr 2018 zu flächendeckenden und umfassenden Beeinträchtigungen und Verschlechterungen des Schutzgebietes führten bzw. führen. Bisher haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung auf die massiven öffentlichen Mahnungen des AHA mit kompletter Ignoranz reagiert. Von daher gilt es unverzüglich dem frevelhaften Agieren in der Stadt Halle (Saale) Einhalt zu gebieten! Dazu gehört auch der vollständige Rückbau der Asphaltierungen auf den Wegen der Peißnitzinsel und Stopp weiterer Wegeausbaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze und somit auch im FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“. Ferner gilt es die Sperrung der Wilden Saale sofort wiederherzustellen.
      Nunmehr hat die die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) entgegen jeglicher fachlichen und grundsätzlichen Vernunft sowie unter Ignoranz vielfältiger Proteste aus der Bevölkerung heraus, den Wegebau und die damit verbundene Schotterung durchgeführt. Zuvor hat man massiv 40 Jahre alte Sukzession zerstört, indem man offenbar einen vom Landschaftsarchitekturbüro Haselbach entwickelten Maßnahme-Übersichtsplan vom 15.06.2020 zu Grund legt, welcher auf den gesamten Restauenwald verteilt sechs „Aufforstungsflächen zur Kompensation von Eingriffen gemäß Genehmigung“ beinhaltet. Dabei hat man insgesamt eine Fläche von 1.200 m² = 0,12 ha veranschlagt. Im Verhältnis auf die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes im Umfang von 10 ha sind somit alleine diesen Zerstörungen von sukzessiven Auenwaldbereichen 12 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} der Gesamtfläche des Naturschutzgebietes zum Opfer gefallen. Die Schädigungen bzw. Zerstörungen der Strauch- und Feldschicht sind deutlich erkennbar. Die Herangehensweise erinnert sehr stark an den Vernichtungsfeldzug im „Trothaer Wäldchen“ und die noch existenten Pläne für die naturgeschützte Rabeninsel.
      Schon die Überschrift des Wegebauvorhabens Fluthilfemaßnahme – „FHM Nr. 190 Nordspitze Peißnitz Wiederherstellung Rundweg“ ist vollkommen irreführend und überhaupt nicht zutreffend. So entsteht der falsche Eindruck als gäbe es keinen Rundweg mehr. Das ist eine vollkommen falsche Darstellung. Der Rundweg ist bestens existent und findet reichlich Anklang. Medienberichten zu Folge nimmt die Stadt Halle (Saale) für diese zerstörerischen Eingriffe im ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze und Bestandteil des FFH-Gebietes „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ rund 230.000 Euro in die Hand, um standortfremdes Material zu verbauen und so insbesondere die Wurzelbereiche der ohnehin von der jahrelangen Trockenheit und Sommerhitze gebeutelten wegnahen Großbäume wie bis ca. 300 Jahre Stieleichen zu schädigen. Ferner gehen mit den Bauarbeiten u.a. die Beseitigung von mehrjährigen sukzessiven Beständen von Stieleichen sowie von Kraut- und Staudensaumen einher. Darüber hinaus erschweren solche Wege die Querung durch Klein- und Kleinsttiere. Worin da ein naturnaher Ausbau zu sehen sein soll, bleibt das Geheimnis des zuständigen Beigeordneten Halles für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf. Offenbar haben ein Teil der halleschen Stadträte und der Verwaltung noch immer nicht begriffen, dass es sich um einen der arten- und strukturreichsten Auenwälder im Stadtgebiet von Halle (Saale) handelt und nicht um eine Parkanlage. Außerdem sorgen insbesondere Hochwasser für eine Beseitigung dieser standortfremden Wege und zur Verteilung des Schottermaterials im Auenwald.
      Zu der Vorgehens- und Herangehensweise passt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die Anfang Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, welche somit die damit verbundenen Mitwirkungs- und Klagerechte erhalten hat, überhaupt nicht beteiligt hat.
      Auf Grund der obengenannten Darlegungen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen und unwiderruflichen Stopp der begonnen ökologisch katastrophalen Baumaßnahmen, welche mit einer unsachgemäßen Verwendung von Steuermitteln einhergehen würde. Ferner hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einst bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet.
      Der AHA bekräftigt immer wieder sein absolutes Unverständnis aus, dass man den massiven, teilweise für die Ufervegetation zur Wilden Saale zerstörerischen Um- und Ausbau der Talstraße nicht nutzte, um entweder die Straße leicht anzuheben und Durchlässe für Amphibien und Hochwasser zuzulassen oder dies zu mindestens für Amphibien mit Röhren zu ermöglichen. Dabei ist den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale), aber auch den Aufsichtsbehörden, bekannt, welche ökologische und hydrologische Bedeutung dieser Teil der Saaleaue besitzt. Abgesehen davon, dass man diesen Umbau ohne öffentliche Beteiligung begonnen hatte.
      Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – legt immer wieder dar, dass bekanntlich Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Natur- und Landschaftsräumen der gemäßigten Zonen gehören. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsräume, Hochwasser der Flüsse und Bäche den notwendigen Ausbreitungsraum, tragen zur Steuerung des Wasserhaushaltes bei sowie ermöglichen den Menschen Erholung und Entspannung.
      Diese vielfältigen Funktionen von Auen entlang von Flüssen und Bächen bedürfen nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besonderer und umfassender Maßnahmen zum Schutz und Erhalt sowie zur Betreuung und Entwicklung. Dafür sich einsetzen sieht der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA als seine vorrangige Aufgabe an.
      Aus dem Grund verfolgt der AHA weiterhin und verstärkt mit großer Sorge, die seit Anfang August 2021 erfolgten Abholzungen und darauf folgenden Verschotterungen mit Porphyrsteinen. Bereits die wiederholten Massenabholzungen von sukzessiven Gehölzbeständen entlang der Saale haben massiven Schaden angerichtet. Dabei greift man massiv in einen sich naturnaher entwickelnden Saumstreifen aus Gehölzen, Gräsern und Stauden ein. Der Säge fielen bisher u.a. Flatterulmen, Silberweiden, Mirabellen und Eschenahorn zum Opfer. In seinen Presseerklärungen vom 05.08.2021, 31.08.2021 und 30.09.2021 forderte der AHA, diese skandalösen, naturzerstörenden Abholzungen sofort und unwiderruflich einzustellen bzw. zu beenden. Nun ist seit dem 27.08.2021 festzustellen, dass man das Saaleufer an Peißnitzinsel und Ziegelwiese mit Porphyrsteinen zuschüttet, um entgegen jeglicher Vernunft den Fluss an einer möglichen naturnaheren Entwicklung zu behindern. Dazu gehört u.a. die sukzessive, arten- und strukturreiche Gehölz- und Staudenentwicklung an den Ufern.
      Offenbar liegt dem Frevel zuletzt entscheidend in dem im Rahmen des einstimmig gefassten Beschluss des halleschen Stadtrates vom 29.05.2019 zum „Verzicht auf Variantenbeschluss für Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung“ sowie der im nichtöffentlichen Teil des halleschen Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben am 20.11.2020 gefasste „Vergabebeschluss: FB 66-B-2020-019 – Stadt Halle (Saale) – 198 HW Uferbefestigung – Uferbefestigung der Saale“
      Diese Beschlüsse beinhalten keine Begutachtung der Tatsache, dass Teile des Verbauungsgebietes Bestandteil zu den Naturschutzgebieten „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ gehören. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ davon betroffen. Ferner hat man in das Landschaftsschutzgebiet „Saale“ eingegriffen.
      In der Beschlussvorlage für den halleschen Stadtrat vom 04.03.2019 ist unter Punkt 1.4 folgendes vermerkt, Zitat: „Die Ergebnisse der Gewässermessungen zeigen, dass entlang der erfassten Messbereiche ca. 18.000 m2 schadhafte Schüttung vorhanden sind.“, Zitat Ende. Die Anlage „Regelquerschnitt“ beziffert die Breite der Schüttung auf 2,00 m und die Breite auf 0,4 m Dicke. Offensichtlich möchten die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) 1,8 ha Saaleufer verbauen.
      Den halleschen Stadträten sowie der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) kommt überhaupt nicht der Gedanke, dass Steinschüttungen in keiner Weise dem Naturell des Flusses Saale und ihrer Aue entsprechen. Die immer wieder dargestellte Behauptung, dass es sich nur um Unterhaltungsmaßnahme handelt ist fachlich und sachlich daher nicht haltbar. Noch dazu der damalige Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR nach langen und zähen Beratungen mit der Wasserwirtschaftsdirektion Saale-Werra und dem Rat des Bezirkes Halle in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts erreicht hatte, dass solche Abholzungen und Steinschüttungen stattfinden. Zudem erfordern die obengenannten Schutzkategorien, dass neue Prüfungen nach EU- und Nationalrecht zu erfolgen haben.
      Die nunmehrigen Maßnahmen haben zur Beschädigung bis Zerstörung auentypischer Ufervegetation mit Unterschlüpfen und Brutmöglichkeiten für Wasservögel, dem Eisvogel, Amphibien, Spinnen und Insekten geführt.
      Nicht nur Teile der Auen mit ihren Tier- und Pflanzenbeständen hat man zerstört bzw. beeinträchtigt, sondern wertvolles, in umwelt- landschafts- und naturzerstörenden Steinbrüchen gebrochenes Gestein für solchen Frevel vergeudet. Ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Rohstoffen sieht deutlich anders aus.
      Ferner schreckt die umwelt-, landschafts- und naturfeindlich agierenden Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) nicht dafür zurück, damit zudem Biotop- und Grünverbünde unter Einbeziehung der Naturschutzgebiete „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ sind. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ , welche sich in enger Korrelation mit geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge befinden, zu stören.
      Unverständlich für den AHA erscheint auch, dass sich das Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg, welches in die Behördenstruktur der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für digitale Infrastruktur eingebunden ist, bisher nicht zum Thema geäußert hat.
      Nach Auffassung des AHA zeugt die Presseerklärung der Stadt Halle (Saale) vom 04.11.2021 von fortgesetzter fachlicher Inkompetenz und bekräftigt eindeutig die umwelt- und naturfeindliche Politik der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale). Diese von Uneinsichtigkeit geprägte Presseerklärung lässt mit keiner Silbe erkennen, dass man nun offensiv die Bevölkerung mit ihren Vereinen und Initiativen in die Lösung des massiven Problems einbezieht. Wie so oft, bemängelt der AHA auch im konkreten Fall, dass demokratische Beteiligungskultur in der Stadt Halle (Saale) überhaupt nicht stattfindet. Stattdessen betreibt man Hinterzimmerberatungen und Geheimniskrämerei, wie die selektiven Einladungen des halleschen Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt, René Rebenstorf zu einer Beratung am 05.11.2021 belegen.
      Daher fordert der AHA den Deutschen Bundestag, den Bundesrat sowie die Bundesregierung auf solche Störungen und Zerstörungen von Landschaft, Umwelt und Natur sofort und unwiderruflich einzustellen. Dazu gehört es, dass man endlich Flüsse nicht als Bundeswassserstraße betrachtet, sondern endlich ihre Funktion als sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum und somit als sehr wichtigen Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft anerkennt und das Handeln daran ausrichtet. Dazu bedarf es der Zulassung naturnaher Entwicklungsmöglichkeiten und keiner Abholzungen und Verbauungen.
      Darüber hinaus mahnt der AHA erneut und mit Nachdruck bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung von Bund, Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) an, den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft sowie die Befriedigung des Bedürfnisses der Naherholung für alle Bevölkerungsgruppen endlich ernst zu nehmen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen und Aufgaben nachzukommen sowie unverzüglich diese Zustände zu ändern. Nach Auffassung des AHA ist eine Fortsetzung dieser Entwicklung nicht mehr tolerierbar und bedarf eines entsprechenden Handelns.
      In dem Zusammenhang fordert der AHA nicht nur den sofortigen Stopp der Zerstörungsarbeiten auf Kosten der Steuerzahler, sondern den unverzüglichen Rückbau der Steinschüttungen. Ferner gilt es ernsthaft Regressforderungen gegenüber den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zu prüfen. Außerdem hält es der AHA für dringend erforderlich, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Halle die strafrechtliche Relevanz untersucht und ggf. Anklage gegen die Verantwortlichen erhebt.
      Im Anschluss daran führte der Weg zum 15,2 ha großen Geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche. Dieses ökologisch sehr wertvolle Gebiet nördlich der Saale und der halleschen Talstraße ist von einer Wiese mit Feuchtgebiet, von Schluchtwäldern, von Porphyrhängen mit Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften sowie den drei Kreuzer Teichen geprägt. Seit dem Jahre 1984 vom Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR betreut, legte dieser Ende 1986/Anfang 1987 eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Schutz und zur Entwicklung des Amselgrundes und der Kreuzer Teiche vor. Darauf aufbauend führte der AKUS ab 1987 bis zu seiner Auflösung im Januar 1990 zahlreiche Arbeitseinsätze zur Entschlammung der oberen beiden Kreuzer Teiche durch. Dem waren auch Studentensommer der früheren Pädagogischen Hochschule gewidmet. Die Konzeption und die darauf aufbauenden Arbeitseinsätze fanden mit der Ausweisung des Gebietes als Geschützter Landschaftsbestandteil, der Entschlammung des unteren und größten Kreuzer Teichs, der weitgehenden Wiederbelebung des alten Abflusses über einen kleinen Bach und der damit verbundenen Wiederentstehung eines Feuchtgebietes am Nordrand im Westteil der Wiese im Auftrage der Stadt Halle (Saale) eine würdige Fortsetzung. Auf Grund der Hochwassersituation zum Jahreswechsel 2023/2024 erfolgte auch eine Überflutung des Amselgrundes. Zum Zeitpunkt der Begehung stand noch immer zum Teil mit Eis bedecktes Wasser auf der Wiese. Erfreulicherweise ist damit eine Durchfeuchtung nach Jahren massiver Austrocknung von 2018 bis 2023 erfolgt. Somit besteht die Möglichkeit, dass sich die Wiese bei unregelmäßiger und partieller Mahd weiter arten- und strukturreich entwickeln kann.
      Der AHA drückt in dem Zusammenhang seinen dringenden Wunsch aus, dass die Wiese aus Veranstaltungen aller Art herausgehalten bleibt. Zum halleschen Laternenfest 2014 sorgte die sehr große Bühne des MDR mit sehr lautem Konzert am 30.08.2014 zu massiven Schädigungen der Wiese in Folge von Schäden durch Befahren und Massenbetreten der Wiese sowie umfassender Vermüllung aller Art. Derartige Schädigungen und Beeinträchtigungen müssen unbedingt der Vergangenheit angehören.
      Ebenfalls sind noch die Folgen der massiven Ausholzungen der vergangenen Jahre im Unterholz des geschützten Landschaftsbestandteils sehr sichtbar. Den umfassenden Schnittmaßnahmen fielen u.a. Blutroter Hartriegel, Schwarzer Holunder und Brombeere zum Opfer. Als wichtige und bedeutsame Brut- und Rückzugsgebiete für verschiedene Vogelarten sowie Winterquartiere für Säugetiere wie Igel haben derartige Gehölzbestände eine sehr wichtige Funktion. Daher erwartet der AHA derartige Aus- und Abholzungen künftig zu unterlassen und unter Einbeziehung des AHA ggf. eine aktuelle, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erarbeiten, einer breiten öffentlichen Diskussion zuzuführen und letztendlich umzusetzen. Dazu muss auch ggf. eine neuerliche Beräumung des unteren Kreuzer Teich gehören.
      Im Ergebnis der Begehung bekräftigt der AHA die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft einzubringen.
      Zudem ruft der AHA dazu auf, nur den Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahl am 09.06.2024 zu geben, welche sich ernst- und glaubhaft für den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften einsetzen.
      Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet für Aktivitäten zum Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft eine sehr gute Plattform an.
      Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

      Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
      zu Halle (Saale) e.V. – AHA

      Große Klausstraße 11

      06108 Halle (Saale)

      Tel.: 0345 – 200 27 46
      E-Mail: aha_halle@yahoo.de

      Andreas Liste
      Vorsitzender

      Halle (Saale), den 24.01.2024

      Fotos: Andreas Liste

      Initiative „Pro Baum“ und AHA mahnen Schutz und Erhalt des Mühlgrabens in Halle (Saale) an!

      Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – müssen mit Entsetzen und Unverständnis feststellen, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) massiv die Pläne zur Errichtung einer „Flaniermühle“ an dem Ufer des Mühlgrabens im Bereich des Robert-Franz-Ringes zwischen Mühlpforte und Brücke an der Residenz baulich fortsetzt. Trotz massiver Warnungen und Hinweise sowie Tatsachen haben somit Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die Zerstörung weiterer Teile hallescher Saaleaue zu verantworten, welche sich mit seinen Wiesen und Gehölzbeständen durchaus naturnah darstellte und zu einem sehr wichtigen Teil des Biotop- und Grünverbundes entlang der Saale gehört und bisher als grünes Band Auflockerung in die dichte Bebauung zwischen Domviertel und Klaustorvorstadt brachte. Neben der Zerstörung von weiteren Teilen von innerstädtischer Natur und Grün, ist es makaber knapp zehn Jahre nach dem massiven Hochwasser im Juni 2013 die Maßnahme umzusetzen. Dabei vernachlässigt man massiv die Tatsache, dass die gesamte Klausvorstadt ein Teil des Hochwasserraumes der Saale darstellt, was sich klar und deutlich beim Sommerhochwasser 2013 zeigte. Nicht nur höhere Wasserstände im Sommer 2023, sondern ebenfalls das Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 haben das deutlich bestätigt. In dem Zusammenhang konnte jeder deutlich erkennen, dass dabei u.a. die Baustelle überflutet war.
      Nunmehr haben Politik und Stadt Halle (Saale) unverantwortlicher Weise und entgegen jeglicher Fachlichkeit und Vernunft sowie unter selbstherrlicher Missachtung von Warnungen und Kritik wieder einmal aufgezeigt, welche Feindschaft und Abneigung sie gegenüber Umwelt, Natur und Landschaft hegen und pflegen.
      Insofern war es schon unverantwortlich Pläne zur weiteren Flächenversiegelungen in den bisher unversiegelten Teil des Mühlgrabens voranzutreiben, welcher zudem als Kalt- und Frischluftkorridor fungiert. Schon bereits die im Jahr 2017 durchgeführten und später fortgesetzten Abholzungen entlang des Mühlgrabens für ein fachlich sehr zweifelhaftes gewässertouristisches Konzept, haben zu unverantwortlichen und unsinnigen Eingriffen in Aue und Gehölzbeständen geführt.
      Nunmehr setzen trotz der jüngsten Hochwasser im Sommer 2023 sowie zum Jahreswechsel 2023/2024 die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) entgegen damit verbundener jeglichen ökologischen und hydrologischen Vernunft das Bauvorhaben weiter um. Diese steuerlich finanzierte Schandbaumaßnahme als „Grüner Altstadtring – Mühlgraben Südteil Freiflächengestaltung“ zu bezeichnen ist an Zynismus und Missachtung eines ordnungsgemäßen Umganges mit Umwelt, Natur und Landschaft in der Stadt Halle (Saale) kaum zu überbieten. Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt tragen Mitverantwortung für die Barbarei an innerstädtischem Grün und Natur und zeigen wieder einmal auf, dass es keinen Geldmangel in öffentlichen Haushalten gibt, sondern offensichtlich für ungehinderte Bauinteressen ungehemmt Steuermittel zur Verfügung stehen. Ebenfalls mitverantwortlich sind die Mitplaner bbz Landschaftsarchitekten Berlin GmbH und der Bauausführer St GrünBau GmbH Leipzig, welche offensichtlich skrupellos Geld auf der Basis von Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft kassieren.
      In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
      Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
      Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

      https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

      Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

      https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

      Das bauliche Machwerk der Zerstörung von Natur, Landschaft und Umwelt am Mühlgraben in Halles Zentrum zeigt wieder einmal auf, wie verlogen und verantwortungslos Verwaltung und Politik im Bund, im Land Sachsen-Anhalt und in der Stadt Halle (Saale) mit diesem brisanten Thema umgehen. Gleichzeitig setzen diese Einrichtungen massiv steuerfinanzierte öffentliche Gelder ein, um die Zerstörung von öffentlichem und innerstädtischem Grün voranzutreiben und umzusetzen. Hier fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt sowie das hallesche Rechnungsprüfungsamt auf diese zerstörerische Mittelverschwendung festzustellen, zu werten und letztendlich zu stoppen.
      Ferner fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut mit Nachdruck die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf, dieses Vorhaben sofort und unwiderruflich einzustellen. Es ist nach Ansicht beider Organisationen nicht erforderlich in diesen Teil der Saaleaue bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Natur- und Landschaftsraum erlebbar zu machen. Bereits die bestehenden Blickverbindungen von den Brücken Mühlpforte und Robert-Franz-Ring/Hallorenring/Mansfelder Straße sowie vom Robert-Franz-Ring reichen dazu aus. Stattdessen regen beide Organisationen an, endlich Möglichkeiten der Wiederöffnung der Gerbersaale zu prüfen sowie eine weitere Durchgrünung der Stadt Halle (Saale) mit Ein- und Anbindung an bestehende und zu entwickelnde Biotop- und Grünverbundsysteme voranzutreiben. Dazu können u.a. Vorschläge des früheren Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR sowie Baumpflanzvorschläge der Initiative „Pro Baum“ – z.B. für das Paulusviertel, für Landsberger Straße und Forsterstraße – behilflich sein.
      Wenn die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) meint, diese Verschwendung von Steuermitteln für diese landschafts-, umwelt- und naturvernichtende Baumaßnahme mit der Freilegung eines Saalealtarms südlich des Mühlgrabens „ausgleichen“ zu können, dann hat man einen nachhaltigen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft überhaupt nicht begriffen. Es erscheint überhaupt nicht logisch Saaleaue zu versiegeln und anderswo zu öffnen. Anstatt alle verschlossenen Saalealtverläufe wieder zu öffnen und zudem Ufer- und Sohlbefestigungen an anderen Standorten der Saale zu beseitigen, gehen Politik und Verwaltung einen vollkommen anderen irregeleiteten Weg. Das muss endlich und sofort enden. Ein Weg kann die Stimmabgabe im Rahmen der Kommunalwahl am 09.06.2024 sein.
      Die Initiative „Pro Baum“ und der AHA bekräftigen fortgesetzt im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an derartigen Überlegungen und Planungen mitzuwirken. Ferner bieten sie sich als Plattform der Mitwirkung von Interessenten an.
      Wer Interesse an einer Mitwirkung hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

      Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
      zu Halle (Saale) e.V. – AHA

      Große Klausstraße 11

      06108 Halle (Saale)

      Tel.: 0345 – 200 27 46
      E-Mail: aha_halle@yahoo.de

      Andreas Liste
      Vorsitzender

      Halle (Saale), den 22.01.2024

      Fotos: Andreas Liste

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