Autor: aha-dietmar (Seite 42 von 307)

AHA fordert Freihaltung der Böden in der Gemeinde Wiedemar

Mit Datum vom 16. 08. 2022 veröffentlichte der Bürgermeister der Gemeinde Wiedemar im Landkreis Nordsachsen Steve Ganzer „Informationen zum Industrievorsorgegebiet Wiedemar (IVG)“

https://www.wiedemar.de/news/1/757499/nachrichten/757499.html

Dabei warb er für die Umwandlung von Landwirtschaftsfläche in ein „Industrievorsorgegebiet Wiedemar“. Als eine Hauptbegründung nannte der Bürgermeister folgendes, Zitat:

Im Frühjahr 2021 erreichte die Gemeinde Wiedemar eine Investorenanfrage über die Wirtschaftsförderung des Bundes (GTAI) und des Freistaates Sachsen (WFS)…. Zu einem späteren Zeitpunkt stellte sich heraus, dass es sich um den Halbleiterhersteller (Chiphersteller) Intel handelt.“, Zitat Ende

Nunmehr hat eine Website der Zukunftsregion Wiedemar c/o Landerwerb IVG Wiedemar GmbH mit Sitz in Delitzsch kräftig nachgelegt und offensichtlich keine Kosten und Mühe gescheut, um insbesondere der Bevölkerung das Industrievorsorgegebiet Wiedemar (IVG) schmackhaft zu gestalten.

https://zukunftsregion-wiedemar.de/

https://zukunftsregion-wiedemar.de/informationen-und-teilhabe/

Bekanntlich beabsichtigt jedoch Intel in den Gemarkungen der Landeshauptstadt Magdeburg und der Gemeinde Sülzetal eine sehr wertvolle Agrarfläche mit Bodenwertzahlen bis zu 90 und mehr im Umfang von 450,00 ha in Anspruch zu nehmen.

Nunmehr, Zitat: „Das Ziel einer möglichen Ansiedlung ist es, dass ein bis zwei Großinvestoren für diese Fläche gewonnen werden können.“, Zitat Ende

Im Vorentwurf der „Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich zwischen den Ortsteilen Pohritzsch, Zschernitz und der Bundesstraße B 183a des Verwaltungsverbandes Wiedemar Gemeinde Wiedemar“ vom 31.05.2022 ist auf Seite 11, unter Punkt Raumnutzung folgendes zu der Agrarfläche vermerkt, Zitat:

Die Landwirtschaft ist mit einem Anteil von ca. zwei Dritteln in Bezug auf die Gesamtfläche des Regionalplans die Hauptnutzungsform in der Region Leipzig-Westsachsen und ist damit ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Der südöstliche Teil des Plangebietes ist im Regionalplan als Vorranggebiet Landwirtschaft, der nordwestliche Teil als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft festgelegt. Als landesweit bedeutsam werden durch ihre hohe natürliche Ertragsfähigkeit Gebiete mit Ackerzahlen größer als 50 eingestuft. Das Planungsgebiet verfügt über Bodenwertzahlen überwiegend >70. Gebiete mit Böden, die eine hohe natürliche Ertragsfähigkeit aufweisen, sind zudem von besonderer Bedeutung für den Bodenschutz.“, Zitat Ende

Weiter führt man auf Seite 25 dazu aus, Zitat:

Es handelt sich um terrestrische, anthropogene Böden (Kolluvisole) aus Schluff über tiefem Skelett führendem Lehm. Die Bodentypen sind Pseudogley-Parabraunerden und kleinflächig Schwarzerden, die eine sehr hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit aufweisen. Das Wasserspeichervermögen des Bodens ist hoch, die Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe ist mittel bis hoch (Quelle: iDA Sachsen).
Das Vorhabensgebiet liegt in der Delitzscher und Brehnaer Platte und ist ausgewähltes Vorranggebiet Landwirtschaft (Quelle: Regionalplan Leipzig-Westsachsen 2021 – Karte „Großräumig übergreifender Biotopverbund“)“, Zitat Ende

Auf Seite 29 beinhaltet die „Abbildung 5: FITNAH-Modellergebnis Nächtliche Lufttemperatur um 4 Uhr. Quelle: Deutschlandrechnung“ die Feststellung, dass diese zwischen 13,6 und 14 Grad Celsius liegen.

Einige Zeilen davor ist folgende Aussage enthalten, Zitat: „Das Plangebiet ist von landwirtschaftlich genutzten Flächen geprägt, die grundsätzlich Kaltluftentstehungsgebiete darstellen.“

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind das bereits Gründe diese Agrarflächen unverbaut zu belassen und nachhaltig landwirtschaftlich zu nutzen.
Hier derartig massiv Flächen zu verbauen und zu versiegeln, verbietet sich nicht nur auf Grund des Wertes des Bodens sowie der damit verbundenen Bedeutung für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft. Zudem droht die Zunahme eines massiven Ziel- und Quellverkehrs von Motorisiertem Verkehr aller Art. Andersartige Beteuerungen erscheinen wenig bis nicht glaubwürdig, da in Produkt- und Warenaustausch garantiert auf der Straße stattfindet.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind. Dazu benötigt es nicht der Bebauung einer wertvollen Ackerfläche mit Grünstreifen und -standorten. Selbst die Umverlagerung von Ackerboden an andere Standorte – welche auch immer – klingt grotesk. Dabei muss jedem ernsthaft mit Bodenkunde befasster Person klar sein, dass das nicht funktionieren kann. Natur gewachsener Boden ist u.a. mit über sehr langen Zeiträumen entstandenen und einem ständigen Wandel unterliegenden Grund- und Schichtwassersystem, damit verbundenem Luft- und Wasserhaushalt sowie Bodenleben verbunden. So etwas als Maßnahme anzubieten kann nur darauf beruhen, dass man die Schützenden von Lebens- und Wohnqualität, Umwelt, Natur, Landschaft und Agrargebiet – trotz aller zahlreichen Bekundungen – nicht ernstnimmt.
Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sowie massive Eingriffe in die Bodenstruktur sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser.
Daran ändert auch nichts die Verkleinerung der Fläche von vormals 484,00 ha, laut Aufstellungsbeschluss, auf aktuell 410,00 ha.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Neben der örtlichen ökologisch orientierten Entwicklungsmöglichkeiten besteht ein umfassendes Potential als Biotop- und Grünverbundraum zwischen den Bergbaufolgeseen, der Dübener Heide sowie der Fluss- und Auenlandschaften von Mulde, Lober, Leine, Gienickenbach sowie Weißer Elster/Luppe und Zörbiger Strengbach bis hin zu dem von Elbe und Schwarzer Elster.
Die gegenwärtige Planungsphase lässt nicht erkennen, dass insbesondere die Gemeinde Wiedemar, aber auch der Freistaat Sachsen und der Landkreis Nordsachsen das Problem eines weiteren Flächenverbrauchs von wertvollem Ackerboden richtig erkannt haben und von der Planung einer massiven Zerstörung und Verbau von offenen und ökologisch entwicklungsfähigen Agrarlandschaften und somit für eine weitere Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft Abstand nehmen. Dabei ist allgemein bekannt, dass angesichts der mit dem Raubbau an Umwelt, Natur und Landschaften verbundenen negativen Entwicklungen wie Klimawandel, Artenschwund, Minderung von Lebensqualität und Verlust an Agrarflächen für Nahrungs-, Futter und Rohstoffproduktion sowie Verlust von Arten- und Strukturvielfalt eine sofortige unwiderrufliche Umkehr in der Planungs-, Bau-, Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik dringend geboten ist.

Darüber hinaus grenzt das Planungsgebiet an sechs verschiedene, aber eng miteinander verknüpfte Schutzgebiete an, Zitat aus

https://nsgwerbelinersee.de/wp-content/uploads/2020/04/Übersicht-Schutzgebiete-im-Vogelschutzgebiet.pdf

Daraus ergibt sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unweigerlich eine Einbettung in ein umfassendes Biotop- und Grünverbundsystem. Eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft kann hier einen sehr wichtigen Beitrag leisten. Das ist der Gemeinde Wiedemar sehr wohl vom Grundsatz her bekannt:

https://www.wiedemar.de/seite/508991/naturschutzgebiet-biotope.html

Daher gilt es die Planungen zum weiteren Flächenverbrauch für ein geplantes „Industrievorsorgegebiet Wiedemar (IVG)“ sofort und unwiderruflich zu beenden, um nicht weiter landwirtschaftliche Nutzfläche zu verbauen und somit Boden seiner natürlichen Funktion als Puffer, Wasser- und Luftspeicher sowie Lebensraum für zahlreiche Organismen zu berauben. Nachhaltiger Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft sieht anders aus.

Für den AHA ist es wichtig aus vergangenen und gegenwärtigen Fehlern des Raubbaus an Umwelt, Natur und Landschaften zu lernen. Das bedeutet ein vollkommenes und grundsätzliches Umsteuern, besonders wenn man bundesweit mehrere Milliarden Euro Steuermittel aufwenden möchte.
Daher hält es der AHA für dringend geboten mit der Bevölkerung sowie ihren Vereinen und Initiativen in den gedanklichen Austausch zu treten, um Vorhaben zu entwickeln und letztendlich umzusetzen, welche ökologisch, ökonomisch, kulturell und sozial tragbar sind sowie nicht zuletzt auf einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz beruhen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfordert das ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Internet: https://www.web-conzept-mn.de/

Andreas Liste

Vorsitzender

Halle (Saale), den 12.11.2023

AHA hält naturnahere Entwicklung der Dölauer Heide für absolut dringend geboten!

Bekanntlich ist das 740 ha große Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale). Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel für die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Dies drückt sich u.a. auch in dem 52,04 ha großen Naturschutzgebiet Bischofswiese und in dem an die Dölauer Heide angrenzenden ca. 20,6 ha großem Naturschutzgebiet „Lindbusch“ aus.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang ferner immer wieder darauf hin, dass Lindbusch und Dölauer Heide zum ca. 705,00 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle ((EU-Code: DE 4437-308, Landescode: FFH0122)) gehören. Im § 1 Absatz 4 ANLAGE NR. 3.128 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET “DÖLAUER HEIDE UND LINDBUSCH BEI HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-308, LANDESCODE: FFH0122) ist dazu folgendes vermerkt, Zitat:

Das Gebiet umfasst die Naturschutzgebiete „Bischofswiese“ (NSG0117) und „Lindbusch“ (NSG0116) sowie das Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037SK), überschneidet sich mit dem Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037HAL), ist eingeschlossen von dem Naturpark „Unteres Saaletal“ (NUP0006LSA), umfasst die Flächennaturdenkmale „Waldohreulenschlafplatz Dölauer Heide“ (FND0002HAL) und „Diptamstandort Dölauer Heide“ (FND0003HAL).“, Zitat Ende

Damit ist deutlich erkennbar, welche Schutzbedeutung die Dölauer Heide besitzt und sich daraus ein entsprechender Umgang ableiten muss.
Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region.
Vor dem menschlichen Eingriff hatte die Heide einen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwald-Bestand, welcher typisch ist für einen Standort auf wasserdurchlässigem Lockergestein mit vereinzelten tonigen, wasserundurchlässigen Schichten (z.B. Herthateich und Rehteich) im Regenschatten des Harzes. Davon sind jedoch nur noch Restbestände erhalten. Heute überwiegen zu 60 Prozent Kiefern und Eichen (28 Prozent). Auf Buche, Birke, Linde, Ahorn und Esche verteilt sich der Rest. Zwei Drittel des Baumbestands sind älter als 80 Jahre. Diese Entwicklung war einer jahrzehntelangen intensiven, schnellen und umfassenden Holzgewinnung seit etwa 1850 geschuldet. Dieser Prozess scheint erneut Oberhand zu gewinnen.
Nach jahrzehntelanger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlassen wird und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken.
Die jüngsten massiven Abholzungen im Ostbereich der Dölauer Heide zwischen Schießhaus und Schwedenweg zeigen jedoch auf, dass die Verantwortlichen und Politik in der Stadt Halle (Saale) auf weitere Zerstörung des Waldbestandes orientieren. Bei den zerstörenden Fällungen entnahm man flächendeckend Waldkiefer, Birke und Eichen. Zurückgeblieben sind einzelne, zum Teil beschädigte Bäume, zerfahrener und verdichteter Waldboden und riesige Stapel an Stämmen sowie teilweise stark ramponierte Wanderwege.
Der AHA bekräftigt daher erneut und mit Nachdruck, dass die fortgesetzten und massiven flächendeckenden und punktuell größeren Abholzungen in der Dölauer Heide für vollkommen ungeeignet erscheinen, um eine Umwandlung des Waldes herbeizuführen. So haben bereits in der Vergangenheit beispielsweise auch Abholzungen im Bereich des Harzklubstiegs sowie südwestlich des Kellerberges zu massiven Störungen des Gehölzbestandes, Beeinträchtigungen der Wege sowie zu Vernichtungen wichtiger Lebensräume von Tieren geführt. In diesem Bereich kommt noch u.a. hinzu, dass hier der nach Anhang II und IV der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besonders geschützte Eremit (Osmoderma eremita) – auch Juchtenkäfer genannt – siedelt. Wegen der geringen Ausbreitungsfähigkeit des Käfers ist ein ständiges Angebot weiterer nachwachsender Brutbäume unterschiedlichen Alters in der Umgebung für eine nachhaltige Sicherung des Vorkommens zwingend notwendig. Diese Notwendigkeit scheint offensichtlich im Gebiet zwischen dem Südrand der Dölauer Heide und dem Harzklubstieg nicht die ausreichende und erforderliche Beachtung zu finden.
Darüber hinaus stellen AHA-Mitglieder immer wieder fest, dass u.a. zahlreiche Stämme in aufgestapelten Holzhaufen Hohlräume aufweisen, welche nunmehr als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten verlorengegangen sind. Mit großer Sorge betrachtet der AHA nunmehr u.a. umfassende Vorbereitungen zu offenbar flächendeckenden und massiven Abholzungen im Bereich ab Südwesten in Angrenzung an das Naturschutzgebiet Lindbusch stattfinden. Neben der Vernichtung von wertvollem Lebens- und Rückzugsraum sowie umfassenden Störungen der Waldstrukturen, behindern diese Arbeiten den sukzessiven standortgerechten Jungaufwuchs. Gerade unter dem Dach größerer lichter Gehölze, wie der Waldkiefer und der Pappel, ist oft eine Junggehölzentwicklung sehr gut möglich. Insbesondere Stiel- und Traubeneichen mögen im Jungstadium einen derartigen halbschattigen Zustand.
Daher sollte nach Meinung des AHA der wirtschaftliche Nutzen der Dölauer Heide sich weg von einer intensiver betriebenen Waldwirtschaft mit Beteiligung an Holzauktionen, hin zu einem sach- und fachkundigen, umwelt- und naturverträglichen sanften Tourismus entwickeln. Daher hat der AHA u.a. der Stadt Halle (Saale) umfassende Vorschläge für eine Neustrukturierung des 1932 entstandenen Naturlehrpfades vorgelegt und zudem angeregt ein neues Wegekonzept zu entwickeln. Der AHA fordert, endlich gemeinsam mit der Bevölkerung der Stadt Halle (Saale) sowie der direkt angrenzenden Saalekreisgemeinde Salzatal und ihren Vereinen, Verbänden und Initiativen die Basis für eine Entwicklung eines naturnaheren, arten- und strukturreichen Wald mit einem natur- und umweltschonenden Tourismus zu schaffen. Dazu gehören zuerst der sofortige und unverzügliche Stopp aller Abholzungen sowie die Erstellung einer aktuellen, fachlich-wissenschaftlichen und zusammenfassenden Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dölauer Heide.
Die nunmehrigen Aktivitäten der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) Paten zu gewinnen, welche die Kosten für die Aufforstungen übernehmen sollen, zeugt nach Auffassung des AHA davon, dass die Verantwortlichen noch immer nicht vollumfänglich den Ernst der Lage erkannt haben.
Wie bereits obengenannt, benötigt die arg in vielfältiger Weise durch Trockenheit, Sommerhitze, Windbruch und letztendlich durch Massenabholzungen gebeutelte Dölauer Heide eine komplett naturnahe, sukzessive Entwicklung. Nur so ist die Entwicklung eines jeweils standort- und umweltangepassten neuen Waldes möglich. Menschliche Aufforstungen können das auf keinen Fall ersetzen, da diese Artenzusammensetzungen vorgeben, gleiche Altersstrukturen aufweisen, fortgesetzte Trockenheit und Sommerhitzen gepaart mit unterschnittenen Pfahlwurzeln zu Wasseraufnahme- und Standfestigkeitsproblemen führen sowie die Forstmaßnahmen nicht selten zu massiven Bodenverdichtungen geführt haben.
Auf Grund der eingangs geschilderten geologischen Eingangssituation haben auch der Schutz, der Erhalt und die Betreuung der in den tonigen, wasserundurchlässigen Schichten bestehenden Feuchtgebiete eine sehr wichtige Bedeutung. Während der in der Regel dauerfeuchte Rehteich seine Speisung durch den Langen Berg und den Kellerberg erhält, nimmt der Herthateich das Niederschlagswasser auf. Daher gilt es auf mindestens zwei Dinge zu achten: Erstens sind unbedingt alle Maßnahmen zu beenden bzw. zu unterlassen, welches das Wasser aus der Dölauer Heide abzieht und zweitens, welche eine Schädigung der Tonlinsen verursacht. Dazu gehören Bodenarbeiten aller Art.
Genau das ist offenbar mit Beginn im Januar 2016 mit dem Feuchtgebiet und Weiher am Harzklubstieg geschehen. Einst drangen Abwässer aus dem undichten Rohrsystem der sowjetischen bzw. russischen Streitkräfte in das Feuchtgebiet, so dass optisch starke Eutrophierungen die geruchlichen Wahrnehmungen untermauerten. Bereits im Frühjahr 1988 unternahmen Mitglieder der Umweltgruppe der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und des Arbeitskreises Umweltschutz Halle der Gesellschaft für Natur und Umwelt des Kulturbundes der DDR mehrere Arbeitseinsätzen, um mit Pflegemaßnahmen, Biomasse sowie Müll und somit Nährstoffe und Schadstoffe zu entfernen. Zu dem damaligen Zeitpunkt bestand ein dauerfeuchter Weiher mit einer dazugehörigen Schilf- und Staudenlandschaft. Somit bildet dieser Bereich einen sehr wertvollen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
In den letzten 16 Jahren beobachteten AHA-Mitglieder eine zunehmende Austrocknung, welche keine deutlichen Ursachen erkennen lässt. Zumeist füllt sich die Tonlinse nach längeren und ausgiebigen Niederschlägen und in Folge von Schneeschmelze wieder, um in trockneren Phasen wieder auszutrocknen.
Der AHA befürchtet eine Beschädigung der Tonlinse, was womöglich neben der Verdunstung, einen Abfluss in tiefere Bodenschichten zulässt. Daher ist für den AHA unverständlich, warum nunmehr massive Aushub- und Ausschubarbeiten in dem Feuchtgebiet stattfanden. Gerade die Trockenheit- und Sommerhitzephasen der Jahre 2018 bis 2022 müssen endlich zum Umdenken beitragen. Ferner ist unklar, auf welchem wissenschaftlichen Konzept beruhend, die Arbeiten vom wem veranlasst, genehmigt und durchgeführt worden bzw. werden. Daher fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) als Flächeneigentümerin und zuständige untere Umweltbehörde auf, die Arbeiten sofort zu stoppen. Im Anschluss daran gilt es die Auswirkungen der bisherigen Arbeiten zu untersuchen und weitere Maßnahmen zu beraten.
Darüber hinaus gilt es das vertiefte Entwässerungsgrabensystem in der Dölauer Heide weitgehend zu schließen, um Abfluss von dringend vor Ort benötigten Niederschlagswasser nicht nur einzudämmen, sondern weitgehend auszuschließen. Nur so ist die Möglichkeit eines nachhaltigen Schutzes von Fauna und Flora gewährleistet.
Der AHA begrüßt ausdrücklich Wiederbelebungsaktivitäten der einst am 01.10.2002 eingestellten S-Bahnverbindung bis Halle-Dölau. Perspektivisch gilt es eine Wiederherstellung der Bahnstrecke zwischen den Städten Halle (Saale) und Hettstedt sowie eine damit verbundene Anknüpfung an das Schienennetz im Harz und nach Leipzig zu prüfen. Hier sieht der AHA eine umweltfreundlicheres Verkehrsalternative zum Kraftfahrzeug bei der natur- und umweltfreundlichen touristischen Nutzung z.B. der Auen von Wipper, Laweke und Schlenze. Gerade in den von steuerfinanzierten öffentlichen Einrichtungen populistisch und unsachlich geführten Propagandafeldzug für die Bundesautobahn 143 schweigt man zu einer derartigen möglichen Verkehrsalternative.
Die Dölauer Heide benötigt ferner für einen nachhaltigen Schutz, ein umfassenden Biotop- und Grünverbund in das Umland, wozu zum Beispiel das Naturschutzgebiet Brandberge sowie die Auenlandschaften von Saale, Saugraben und Hechtgraben gehören. Somit können sich arten- und strukturreiche, zusammenhängende Landschafts- und Naturräume entwickeln, welche zahlreichen Tier-und Pflanzenarten als Lebensräume dienen können.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend geboten derartige Verbindungsräume, welche auch der Kalt- und Frischluftentstehung sowie deren Transportes dienen, nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern noch weiter zu entwickeln.
Mit der Umsetzung des Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“, bei dem auf einer Fläche von ca. 0,8 ha in 6 Mehrfamilienhäusern 39 Mietwohnungen und eine Arztpraxis sowie eine Tiefgarage entstanden sind, ist ein weiterer Verbindungskorridor der Dölauer Heide nach „außen“, ganz konkret zum Hechtgraben, verloren gegangen. Neben der Einschränkung des Austausches von Kalt- und Frischluft, hat der Hechtgraben Aue verloren, welche als Überflutungs- und Entwicklungsraum für Fauna und Flora dienen sollte.
Abgesehen davon, dass eine derartige Wohnbebauung keinesfalls dem Ortsbild von Halle-Dölau entspricht und zudem den Ziel- und Quellverkehr mit Motorisiertem Individualverkehr verstärkten dürfte.
Es ist für den AHA vollkommen unverständlich, dass die GWG Wohnraum in Halle-Neustadt beseitigt hat und darauf orientiert weiteren Wohnraum abzubauen, aber hier neuen Wohnraum aus dem Boden gestampft hat. Zudem sieht der AHA Verquickung von Interessen zwischen dem inzwischen suspendierten Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) sowie des halleschen Stadtrates und der GWG. Immerhin sitzen aktuell Stadträte und saß bis zu seiner Suspendierung im Jahr 2021 Dr. Bernd Wiegand im Aufsichtsrat der GWG.
Insofern ist eine erforderliche unparteiische Wahrnehmung der Funktion der Planungsbehörde durch Halles Stadtrat und Verwaltung ernsthaft zu bezweifeln.
Mit der Beseitigung des denkmalgeschützten Schlafplatzes Heideschlösschen für zahlreiche Fledermäuse begann man vollendete Tatsachen schaffen, welche mit der Abholzung zahlreicher Rosskastanien und Stieleichen ihre Fortsetzung fand und nun mit dem Komplettverbau einen weiteren negativen „Höhepunkt“ gefunden hat.
Der AHA hat es immer aus Gründen des Schutzes von Natur, Umwelt, Landschaft und Ortsbild für dringend geboten gehalten den Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ einzustellen und diese Fläche als Entwicklungsraum der Aue des Hechtgrabens und Verbindungskorridor zur Dölauer Heide zu sichern und zu schützen sowie entwickeln zu lassen.
Der nunmehr umgesetzte Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ ignoriert im Abwägungsbeschluss vom 25.07.2016 Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ sowie im Satzungsbeschluss vom 18.08.2016 die in den meisten der 582 Stellungnahmen vorgetragenen Bedenken und Hinweise. Dabei beruft man sich u.a. auf eine Stellungnahme zur hydrogeologischen Situation am Standort Heideweg Nr. 2, Halle (Saale) vom 09.02.2016, welche man beispielsweise auf Seite 30 der Stadt Halle (Saale) Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ Abwägung, Anlage 1 vom 21.06.2016 zu einer „gutachterlichen Stellungnahme“ hochstilisiert. Im Übrigen müssten schon allein die Ausführungen des Umweltberichtes des Landschaftsbüros Haselbach vom 27.05.2016 zum Verzicht des Vorhabens führen.
Hier haben Politik und Verwaltung im Verbund und Interessenverquickung als Planungsbehörde und 100%ige Gesellschafterin der GWG Landschaft, Umwelt, Natur sowie dem Grün- und Biotopverbund zum Hechtgraben und dem Umland massiven Schaden zugefügt.
Im zunehmenden Maße beanspruchen Mountainbiker das Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide außerhalb der Wege. Immer wieder finden Beobachtungen statt, wie gerade im Bereich des Waldkaters Aktivisten sogar Unterholz beseitigen um freie Fahrt zu haben. Selbst den Verbindungsweg zwischen Kuhberg und Langer Berg im 52,04 ha großen Naturschutzgebiet „Bischofswiese“ in der Dölauer Heide nutzen Mountainbiker. Der AHA betrachtet dies mit großer Sorge und fordert einen sofortigen Stopp derartiger Schädigungen von Umwelt, Natur und Landschaft.
Auf Grund der voranschreitenden Zerstörung des Waldbestandes der Dölauer Heide aus Umwelt- und bisherigen Bewirtschaftungsgründen, bekräftigt der AHA die dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption. Darauf aufbauend gilt es nach Auffassung einen Runden Tisch Dölauer Heide einzurichten, welcher sich u.a. aus Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) sowie Vertreterinnen/Vertretern der Wissenschaft, Interessenten aus der Bevölkerung und ihrer Vereine, Verbände und Initiativen zusammensetzen sollte. Der AHA ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.

Der AHA ruft in dem Zusammenhang Interessenten auf, sich selbst umfassend in den Schutz und die Entwicklung der Dölauer Heide einzubringen und in der vom AHA gebildeten Arbeitsgruppe Dölauer Heide/Lindbusch mitzuwirken.
Wer Interesse hat in dieser ehrenamtlichen Arbeitsgruppe mitzuwirken, kann sich an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.11.2023

AHA führt Herbstexkursion in Merseburgs und Leunas Saaleaue sowie zur UBM durch

Samstag, den 18.11., um 10.00 Uhr
Herbstrundexkursion durch die Saaleauenlandschaft
zwischen Merseburg (Gotthardteich, Rischmühleninsel), entlang der Al­ten Saale (Wehr-Ruine Werder) und Leuna (Waldbad) mit Abschluss und anschließende Auswertung in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“, inklusive Bestimmungen mit Hilfe Fachliteratur und Mikro­skop
Treffpunkt: Bahnhof Merseburg
Dauer: ca. 5 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 18.11.2023, folgende ca. fünfstündige Herbstrundexkursion durch:

Herbstrundexkursion durch die Saaleauenlandschaft zwischen Merseburg und Leuna mit Aufenthalt auf der Rischmühleninsel mit Abschluss in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)
Route: Vom Gotthardteich geht es zur Rischmühleninsel über die Saale und entlang der Alten Saale nach Leuna zum Waldbad. Von dort gelangen wir zurück auf der rechten Saaleseite. Dabei erleben wir die spätherbstliche Kulturlandschaft der ehemaligen Saaleaue mit den noch erkennbaren Relikten der Altarme. Ende ist in der UBM, wo mit Hilfe der Fachliteratur und dem Mikroskop Bestimmungen durchgeführt werden können.
Treff: 10.00 Uhr am Bahnhof Merseburg

Die Exkursion dient der Darstellung der Schutzwürdigkeit und Bedeutung der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna sowie der Gefährdungen für das Gebiet. Ferner möchte der AHA im Rahmen der Exkursion, welche auch zur Rischmühleninsel führt, seine Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser Bereiche der Saaleaue erläutern sowie Überlegungen zum nachteiligen Umgang mit Hochwasser darlegen. Dazu beabsichtigt der AHA die von einer Studentin der Hochschule Anhalt in Bernburg erstellte Schutz- und Entwicklungskonzeption der Öffentlichkeit vor Ort zu erläutern.
Darüber hinaus ist vorgesehen Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung aufzuzeigen und in dem Blickfeld zur Mitwirkung in der AHA- Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg sowie in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ aufzurufen. Daher führt die Exkursion auch zur Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM).
Natürlich möchte der AHA zur Unterstützung der UBM und seiner AG Gewässerökologie einladen. Dies ist unter folgendem Kontakt möglich:

https://www.betterplace.org/de/projects/99442-fuer-eine-umweltfreundliche-bildung?utm_source=project_widget&utm_medium=project_99442&utm_campaign=widget

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung -Essen und Trinken- mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer noch mehr zu der AHA-Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg sowie der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461-8219825 oder
Tel.: 0176 – 52562945
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.11.2023

AHA hält die Erstellung einer Sanierungskonzeption für das Gelände der einstigen Orgacid Fabrik in Halle (Ammendorf) für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt mit sehr großer Sorge die Berichterstattung und die Aktivitäten um das Gelände der früheren Orgacid Fabrik in Halle (Ammendorf).
Um das ganze Ausmaß der Folgen der Produktion und der damit verbundenen Kontaminationen am Standort der früheren Orgacid Fabrik in Halle (Ammendorf) verstehen zu können sei aus der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke, Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.09.1995
– Drucksache 13/2348 zitiert:

Dioxin-Kontaminationen durch die Vernichtung des flüssigen Kampfmittels „Schwefel-Lost“ und arsenhaltiger Kampfstoffe und Rückstände in den ehemaligen Lagerstätten: Löcknitz in Mecklenburg-Vorpommern, Dessau in Sachsen-Anhalt, Munster in Niedersachsen, Lübbecke in Nordrhein-Westfalen, St. Georgen in Bayern und Halle-Ammendorf in Sachsen-Anhalt

Im Zweiten Weltkrieg wurden bis 1945 in Deutschland rund 70 000 Tonnen der Kampfstoffe hergestellt. Über 50 Prozent der produzierten Kampfstoffe entfielen auf den flüssigen Kampfstoff „Schwefel-Lost (S-Lost)“ sowie den arsenhaltigen Kampfstoff „Arsinöl“. Letzterer diente als Vorprodukt für die „Clark-Kampfstoffe“ und gleichzeitig als Verschnittmittel für Schwefel-Lost zur Herstellung des sogenannten „Winterlost“. Schwefel-Lost und arsenhaltige Kampfstoffe zählen zu der Gruppe der Hautkampfstoffe, deren Aufnahme in den menschlichen Organismus nicht über die Atemwege, sondern über Hautkontakt erfolgt.
Schwefel-Lost ist gut fettlöslich und dringt deshalb nach der Berührung innerhalb weniger Minuten in den Organismus ein. Nach wenigen Stunden treten erste schwere Hautentzündungen sowie Schädigungen der Lunge, des Nerven- und Herz-Kreislaufsystems auf, die meist zum Tode führen. Als Spätfolgen können Krebs und Veränderungen des Erbgutes sowie Leber-, Blut- und Nierenschäden auftreten. Alle nicht reversiblen Schädigungen können nicht therapiert werden und es bestehen nur symptomatische Behandlungsmöglichkeiten.
Von den bis zum Kriegsende hergestellten 70 000 Tonnen Kampfstoffen wurden bis Kriegsende etwa 58 000 Tonnen in Bomben und Granaten verfüllt. 12 000 bis 14 000 Tonnen flüssige, chemische Kampfstoffe verblieben bei Kriegsende in sechs großen chemischen Munitionsanstalten und -lagern:
– Löcknitz in Mecklenburg-Vorpommern,
– Dessau in Sachsen-Anhalt,
– Munster in Niedersachsen,
– Lübbecke in Nordrhein-Westfalen, ,
– St. Georgen in Bayern,
– Halle-Ammendorf in Sachsen-Anhalt.
Die nach Kriegsende verbliebenen flüssigen Kampfstoffe wurden in Behältern und Vorratsbunkern, versehen mit mehreren Kampfstoffzellen, gelagert. Die einzelnen Kampfstoffzellen hatten eine durchschnittliche Kapazität von 500 Tonnen und verfügten über eine Spezialauskleidung zum Schutz des Betons gegenüber den aggressiven Chemikalien. Die Entleerung der Kampfstoffzellen wurde über ein Absaugrohr mittels Vakuum bewerkstelligt. Da die Zellen über keinerlei Ablauf oder Sumpf verfügten und die Absaugrohre 1 bis 3 cm über den Boden der Zellen installiert waren, konnten diese nicht vollkommen von den Kampfstoffen entleert werden. Man muß daher davon ausgehen, daß zwischen 80 und 150 Tonnen Kampfstoffe in den Bunkern verblieben.
Die abgepumpten Kampfstoffe wurden durch alliierte Truppen gesichert und vernichtet. Die Vernichtung der flüssigen Kampfstoffe erfolgte durch eine Verbrennung mit Dieselöl oder Benzin und Chlorkalk in Wasser gelöst.
Den in den Bunkerzellen verbleibenden Kampfstoffen wurde zur Neutralisation Chlorkalk zugesetzt. Dabei wurde keine oder nur eine unzureichende Durchmischung der Kampfstoffe vorgenommen, so daß davon auszugehen ist, daß die Zellen mit drei Schichten Ablagerungen besetzt sind:
– die obere Schicht bestehend aus Wasser,
– die mittlere Schicht bestehend aus Chlorkalk und Zersetzungsprodukten der Kampfstoffe und
– die untere Schicht bestehend aus Kampfstoffen…….
Die Kampfstoffabrik in Halle-Ammendorf (Sachsen-Anhalt) hatte die größte Kapazität (26 000 Tonnen der 70 000 Tonnen wurden in Halle produziert) unter den deutschen Kampfstoffabriken. Nach Kriegsende waren hier rund 650 Tonnen flüssige Kampfstoffe verblieben. Ab 1945 wurde die Kampfstoffabrik von der Roten Armee entseucht und ein Großteil der Kampfstoffe vernichtet (verbrannt) und das Gebiet als gereinigt übergeben. Aufgrund der bereits erwähnten schlechten Konstruktion der Zellen blieben in sechs Zellen etwa 150 Tonnen Kampfstoffe zurück. 1952 wurden durch die damalige DDR rund 70 Tonnen Kampfmittel entfernt und nach Dessau zur Verbrennung verbracht. Nach Unterlagen aus dem Jahr 1959 wurde der betreffende Bunker angeblich „leer und besenrein“ übergeben und das Gelände mit etwa drei Meter Erdreich aufgeschüttet und für 100 Jahre gesperrt. Anfang der 70er Jahre wurde das benachbarte Betriebsgelände mit Baracken bebaut.
Im März 1990 wurde der Bunker wieder ausgegraben und festgestellt, daß etwa 80 Tonnen flüssige Kampfstoffe zurückgeblieben waren. Durch eine Spezialeinheit der Nationalen Volksarmee mußten erneut Entgiftungsarbeiten mit dem Ziel der Neutralisation der verbliebenen Kampfstoffe durchgeführt werden.
1990 wurde für Halle-Ammendorf vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Klaus Töpfer, ein Projektvolumen von 4 Mio. DM zur Sofortmaßnahme und Erkundung von Kampfstoffaltlasten bewilligt und zusätzlich durch 2 Mio. DM Landesmittel ergänzt. Mit der Durchführung war der Magistrat von Halle beauftragt. Bis Ende 1993 wurden zwei Gutachten durch eine Tochtergesellschaft der MIBRAG, die auf dem betroffenen Gelände ihren Sitz hat, und ein Unternehmen aus Merseburg erstellt, die zu dem Schluß kamen, daß keine Kampfstoffe vor Ort liegen und somit vom ehemaligen Kampfstofflager keine Gefahren ausgehen. Im Rahmen der Gutachten wurden über 200 Bodenproben analysiert. Die technologischen Wege des Kampfstoffes von der Synthese zum Lager und zur Weiterverarbeitung wurden nicht untersucht, da sie nicht lokalisiert wurden. Es gibt keine Aussagen zur Neutralisation der Kampfstoffrückstände, die sich jetzt noch in den Kampfstoffzellen befinden. Gleichfalls gibt es keine Aussagen darüber, was sich in der Auffangwanne unter den Kampfstoffzellen befindet. Dioxinuntersuchungen wurden nicht durchgeführt. Rund 2,5 Mio. DM aus dieser Sofortmaßnahme zur Erkundung von Kampfstoffaltlasten wurden 1993 zurückgegeben.“, Zitat Ende

Auf der Basis dieser Einschätzung stellte man folgende Fragen an die damalige Bundesregierung, Zitat:

Halle-Ammendorf (Sachsen-Anhalt)

29. Wie sieht der aktuelle Stand der Sanierung in Halle-Ammendorf aus, und wie sind die Kampfmittelreste gesichert?
30. Welche Maßnahmen sind für die Erfassung der Umwelt- und Bodenbelastungen mit Dioxinen in Halle-Ammendorf vorgesehen?
31. Wie schätzt die Bundesregierung die akukten und potentiellen Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung und auf dem Gelände Beschäftigten durch die verbliebenen Kampfstoffreste und möglichen Dioxinbelastungen ein?
32. Warum wurde in Halle nicht bereits vorrangig mit Dioxinuntersuchungen aufgrund der alarmierenden Werte aus Löcknitz und der konkreten Nutzung der Gelände in Halle und damit möglicherweise verbundener Gesundheitsgefährdung der näher gelegenen Bevölkerung begonnen?“, Zitat Ende

https://dserver.bundestag.de/btd/13/023/1302348.pdf

Die Bundesregierung gab mit Drucksache 13/2733 vom 24.10.1995 u.a. folgende Antworten, Zitat:

Die Zuständigkeit für die Erfassung, Bewertung und Sanierung von Rüstungsaltlasten liegt nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung bei den Ländern.
Die Umweltministerien der betroffenen Länder sind hinsichtlich der Angaben zu den einzelnen Standorten beteiligt worden.“, Zitat Ende

Weiter führt man aus, Zitat:

Halle-Ammendorf in Sachsen-Anhalt

Im Orgacidgelände Halle-Ammendorf lagerten nach Angaben der Inspektoren der US-Armee am 9. Mai 1945 und bei der Übergabe des Werkes an die sowjetische Besatzungsmacht folgende flüssigen Kampfstoffe:
445 t Sommerlost (Anteil an Schwefel-Lost > 88 %)
174 t Winterlost (Gemisch aus Schwefel-, Propyl- und Sauerstofflost), 6 t Stickstofflost.
Arsenhaltige Kampfmittel wurden im Orgacidwerk Ammendorf nicht produziert“, Zitat Ende

Zur „Vernichtung“ der Kampfstoffe antwortete die Bundesregierung folgendermaßen, Zitat:

Dessau-Kapen und Halle-Ammendorf in Sachsen-Anhalt

Über die Vernichtung der Kampfstoffe in Dessau-Kapen und Halle-Ammendorf liegen keine gesicherten Aufzeichnungen vor.
Angaben von Augenzeugen sind Grundlage der nachstehenden Einschätzung: In Dessau-Kapen gelagerte Kampfstoffe vernichteten die sowjetischen Truppen zwischen 1945 bis 1947 durch Verkippung in die Ostsee, durch Verbrennung im vorhandenen Heizhaus (ca. 1 500 t reines Lost), sowie offene Verbrennung, Vergrabung und Versickerung.
Ab 1952 erfolgte die Verbrennung in der speziell dafür gebauten Verbrennungsanlage (Möglichkeit der Verbrennung von 1 000 bis 1 500 1/h eines Lost-Spiritus-Gemisches; Verhältnis Lost : Spiritus 1 : 2,5 bzw. 1 : 2). Später wurde ein auf Braunkohlebasis hergestelltes Heizöl zugesetzt.
Von 1952 bis 1956 wurde in Kapen Kampfstoff aus allen Teilen der damaligen DDR verbrannt, z. B. – aus Ammendorf: Schwefel-Lost, Stickstoff-Lost……
Darüber hinaus erfolgte eine Neutralisation durch Zusatz von Chlorkalk, Bunakalk und Wasser. Dieses breiige Gemisch wurde verrührt, bis die Analyse einen Zustand der Dekontamination ergab. Der arsenreiche Rückstand (ca. 160 m 3 ) wurde in einen Keller verbracht. Von 226 italienischen Lostbehältern wurden 142 Stück auf diese Weise dekontaminiert.
Mit Lostresten kontaminiertes Erdreich aus der ehemaligen Neutralisationsanlage, das in einem Schutzbunker eingelagert war, wurde 1982 geräumt. Es ist nicht bekannt, wohin diese kontaminierte Erde kam.
In Halle-Ammendorf erfolgte in den Jahren 1945/46 die Abfüllung großer Mengen von Winter-, Sommer- und Stickstofflost in Behälter. Etwa 558 t wurden im Plastwerk Ammendorf im betrieblichen Kohlekraftwerk sowie im Chemiewerk Dessau-Kapen verbrannt.
In den Jahren 1953/54 erfolgte der Abtransport der restlichen Kampfstoffe (etwa 67 t) sowie kampfstoffangereicherten Wassers in das Chemiewerk Dessau-Kapen, wo die Kampfstoffe verbrannt wurden. Die Neutralisation des Bodens und die Entgiftungsarbeiten waren 1958 abgeschlossen. 1990 erfolgte die Neutralisation von ca. 600 m3 Kampfstoffspuren enthaltendem Sickerwasser durch die damalige Nationale Volksarmee mittels Kalziumhypochlorit….
In den Zellen der Lagerbunker in Halle-Ammendorf befinden sich gemäß den vorliegenden Gutachten nach Abtransport und natürlichen chemischen Abspaltungsprozessen in die Bestandteile SO 3 , CO2 , HCl und H2 0 keine flüssigen Kampfstoffe. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß Kampfmittelspuren in den Bunkerwänden vorhanden sind…..
Das bei der Öffnung der Lagerbunker in Halle-Ammendorf im März 1990 festgestellte mit Kampfstoffen angereicherte Sickerwasser (Kampfstoffspuren) wurde durch eine Spezialeinheit der ehemaligen Nationalen Volksarmee neutralisiert und in das kommunale Abwassersystem „entsorgt“.
Entsprechend einem 1993 fertiggestellten Gutachten bestehen im Bereich des ehemaligen Orgacidgeländes keine Boden- und Grundwasserbelastungen durch Kampfstoffe.“, Zitat Ende

Interessant ist die Aussage der Bundesregierung zu den Verantwortlichkeiten, Zitat:

Für die Beseitigung aller Altlasten einschließlich der aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges stammenden Rüstungsaltlasten sind die Länder zuständig (Artikel 30, 83, 104 a Abs. 1 des Grundgesetzes).
Nach derzeitiger Praxis werden Verdachtsflächen von den zuständigen Landesbehörden erfaßt; diese veranlassen eine Erstbewertung. Sofern eine detaillierte Gefährdungsabschätzung Handlungsbedarf ergibt, werden ein Sanierungskonzept entwickelt und die Finanzierungsmöglichkeiten geprüft. Es gilt das Verursacherprinzip. Wenn ein Verursacher nicht feststellbar ist oder nicht haftbar gemacht werden kann, wird geprüft, ob der Bund im Rahmen der mit den Ländern bestehenden Staatspraxis zur Finanzierung verpflichtet ist.
Nach der Staatspraxis, die bei Neufassung des Artikels 120 des Grundgesetzes in den Jahren 1965 und 1969 als fortgeltende Kostenverteilungsregelung zwischen Bund und Ländern zugrunde gelegt worden ist, finanziert der Bund
a) im Rahmen seiner Zustandsverantwortlichkeit alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Menschen, die von Altlasten auf bundeseigenen – auch den von den ausländischen Streitkräften zurückgegebenen – Liegenschaften ausgehen, und
b) im Rahmen seiner Verpflichtungen nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes im Beitrittsgebiet nach der darauf beruhenden Staats- und Verwaltungspraxis, Sicherungsmaßnahmen auf nicht bundeseigenen Liegenschaften, soweit die Gefahren von ehemals reichseigenen Kampfmitteln (Munition, Kampfstoff und -gerät) verursacht bzw. mitverursacht worden sind und ein Handlungs- oder Zustandsstörer nicht haftbar gemacht werden kann.“, Zitat

Auf die Frage, Zitat: „Halle-Ammendorf (Sachsen-Anhalt)
29. Wie sieht der aktuelle Stand der Sanierung in Halle-Ammendorf aus, und wie sind die Kampfmittelreste gesichert?“, Zitat Ende, antwortet die Bundesregierung, Zitat:

Entsprechend den Festlegungen der zuständigen Behörden werden gegenwärtig im Bereich des Kampfstoffbunkers
– die Öffnungen der Zisternen verschlossen,
– eine Zisterne mit einer Probenahmevorrichtung zur gefahrlosen Entnahme von Luftproben ausgestattet und
– der gesamte Bunkerkomplex mit einer 1 m starken Erdschicht mit eingelagertem Geotextil und anschließender Begrünung bedeckt.
Die Erdarbeiten werden voraussichtlich im Dezember 1995 beendet.
Im Bereich der Lostproduktion gelten die Arbeiten als abgeschlossen. Das Gelände ist abgedeckt und umzäunt.
Durch die im Bereich des Kampfstoffbunkers eingeleiteten Maßnahmen werden mögliche, in die Bunkerwände eindiffundierte Kampfstoffreste sicher isoliert und damit Gefahren ausgeschlossen.“, Zitat Ende

Schließlich beantwortet die Bundesregierung die Frage, Zitat: „30. Welche Maßnahmen sind für die Erfassung der Umwelt- und Bodenbelastungen mit Dioxinen in Halle-Ammendorf vorgesehen?, Zitat Ende, folgendermaßen, Zitat:

Gegenwärtig sind keine derartigen Maßnahmen vorgesehen.“, Zitat Ende

Auf die Frage, Zitat: „31. Wie schätzt die Bundesregierung die akukten und potentiellen Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung und auf dem Gelände Beschäftigten durch die verbliebenen Kampfstoffreste und möglichen Dioxinbelastungen ein?“, Zitat Ende, antwortet die Bundesregierung, Zitat:

Es wird eingeschätzt, daß von den verbliebenen Kampfstoffresten auf dem ehemaligen Orgacidgelände Halle-Ammendorf für die Bevölkerung weder auf direktem Wege noch über die Kontaminationspfade Grundwasser oder Luft Gesundheitsgefahren ausgehen. Das Gelände der Lostproduktion und des Kampfstoffbunkers ist für eine Nutzung gesperrt, so daß es keine ständig dort Beschäftigten gibt.“, Zitat Ende

https://dserver.bundestag.de/btd/13/027/1302733.pdf

In der Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts vom 11.05.2020, Drucksache 7/6056 auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung zur Kleinen Anfrage – KA 7/3604 des Abgeordneten Thomas Keindorf (CDU) teilt man die Ansicht, dass keine Gefahren mehr von dem Gelände ausgehen.
Ferner teilte die Landesregierung mit, dass man im Jahr 2007 zur „Behebung des LHKW-Schadens der ehemaligen Ammendorfer Plastwerke GmbH konzipierte Grundwasserreinigungsanlage“ in Betrieb genommen hatte, der Eigentümer des Bunkerbereiches die Nachsorgekontrollen im Jahr 2005 „auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse und auf Empfehlung des Gutachters der HPC AG eingestellt“ hatte sowie „Die Sicherungsmaßnahmen in den 1990-er Jahren im Bereich des Orgacid-Geländes“ „auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen und den daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen“ erfolgten.

Ferner gab man an, Zitat:

Die Auswertung aller Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der chemischen Kampfstoffe für das ehemalige Orgacid-Gelände in Halle-Ammendorf ergibt folgende Gefährdungseinschätzung:
Aktive Kampfstoffe wurden weder im Boden- noch in Wasserproben gefunden. Dieses Ergebnis befindet sich in Übereinstimmung mit den chemisch-physikalischen Verhalten von Lost.
– Für das Messergebnis eines Bohrpunktes ist jedoch anzunehmen, dass in einzelnen Gebäudefundamenten noch geringe Mengen Kampfstoffe konserviert sein könnten.
– In der Zisterne 6 des ehemaligen Kampfstofflagers (Bunker) wurde Schwefellost in geringen Konzentrationen nahe der Nachweisgrenze des Messgerätes (rd. 200 μg/m3) nachgewiesen. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Befund von aus der Zisternenwand herausdiffundiertem Lost stammt.
– Die Untersuchung der in den 60er Jahren aufgebrachten Erdabdeckungen auf dem Gelände hat gezeigt, dass eine Wanderung der im Untergrund vorgefundenen Schadstoffe nach oben nicht erfolgt ist.
Aus den Ergebnissen wird gefolgert, dass von dem ehemaligen Orgacidgelände eine Gefährdung durch chemische Kampfstoffe für das Grundwasser und die Luft auszuschließen ist. Die einzige wirklich erkennbare Gefährdungsmöglichkeit wird bei Grabungsarbeiten für die damit beschäftigten Personen durch direkten Kontakt mit freigelegten kontaminierten Gebäuderesten gesehen. Für freiliegende, der Witterung ausgesetzte Bauteile und Gebäudereste ist diese Gefährdung nicht gegeben. Daraus leiten sich die folgenden Maßnahmen ab:

Kampfstoffbunker

Die Öffnungen der Zisternen werden mit Betonplatten verschlossen. Anschließend ist der gesamte Bunkerkomplex mit einer Erdschicht von ca. 2 m zu bedecken und zu begrünen.
Die Zisterne 6 wird zusätzlich mit einer Probenahmevorrichtung (Luftpegel) ausgestattet, die eine gefahrlose Entnahme von Luftproben gewährleistet.
Durch den Verschluss der Zisternen wird sichergestellt, dass noch in den Wänden eventuell vorhandenes und herausdiffundierendes Lost durch die gesättigte Wasserdampfatmosphäre der geschlossenen Zisterne und durch die Bodenfeuchte des aufgebrachten Materials hydrolytisch zerstört und somit unwirksam ist. Die Errichtung von Bauwerken auf dem gesicherten Bunkergelände ist nicht zu gestatten.

Lostproduktionsbereich

Auf dem übrigen Gelände des Lost-Produktionsbereiches (B-Anlage) ist die vorhandene Abdeckung aus den 60er Jahren und später von ca. 2-3 m über der ehemaligen GOK ausreichend. Sie ist zu erhalten und ggf. zu vervollständigen.
Die für den Chemie- und Industriestandort Ammendorf typischen Belastungen durch Schadstoffe aus Betrieben dieses Gebietes im Boden und Grundwasser müssen durch die Eigentümer des Orgacidgeländes im Detail abgeklärt werden.
Wenn sich Sanierungsbedarf herausstellt, wird später der dafür Verantwortliche festgelegt. In dieser Hinsicht unterscheidet sich das Gelände nicht von den anderen Industriestandorten.“, Zitat Ende

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d6056cak.pdf

Die „Mitteldeutsche Zeitung“ informierte nun mit Ausgabe vom 08.11.2023 auf Seite 15, dass der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Halle (Saale) René Rebenstorf auf Nachfrage mitteilte, dass man nun auf dem Gelände Chlorbenzol, (Monochlorbenzol – C6 H5 Cl) im Grundwasser gefunden hat und die Geringfügigkeitsschwellenwert überschritten sind.
Dabei sei folgendes zu Chlorbenzol zu erwähnen, Zitat:

Umwelt und Toxikologie

Monochlorbenzol ist, wie die meisten halogenierten Aromaten, biologisch schwer abbaubar. Es reichert sich in der Natur in Gewässersedimenten an und wird über das Trinkwasser von Mensch und Tier aufgenommen. Im tierischen Gewebe wird es in Fettgewebe und Leber angesammelt.

Monochlorbenzol wirkt lähmend, indem es das Nervengewebe angreift. Die Schädigung von Föten ist möglich.

Interessanterweise wird das leicht nachweisbare MCB in der aktuellen Umwelttechnik als Indikatorsubstanz für die Anwesenheit der wesentlich giftigeren und schwerer nachweisbaren Dioxine verwendet.

Neue Verfahren zum Abbau des Chlorbenzols in der Umwelt nutzen die Fähigkeit von Mikroorganismen, halogenierte Aromaten bei Anwesenheit von überschüssigem Luftsauerstoff zersetzen zu können, indem in belastete Gebiete (Böden, Gewässer) Luft eingeblasen wird.“, Zitat Ende

https://www.chemie.de/lexikon/Chlorbenzol.html

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es jedoch skandalös, dass das Vorhandensein dieser weiteren chemischen Umweltbelastung erst dann an die Öffentlichkeit gelangte, nachdem verständlicherweise die Bürgerinitiative Orgacid den Wunsch äußerte, Informationstafeln aufstellen zu möchten.
Nunmehr fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Bürgermeister der Stadt Halle (Saale) Egbert Geier sowie den halleschen Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Halle (Saale) René Rebenstorf auf sofort und vollumfänglich die Öffentlichkeit über den Umfang der Belastung in Raum und Konzentration zu informieren sowie endlich dafür Sorge zu tragen, dass eine wissenschaftliche Konzeption zur kompletten Sanierung des Orgacidgeländes in Halle-Ammendorf entsteht.

Zusammengefasst ergibt sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aus den Antworten von früherer Bundesregierung vom 24.10.1995 und der Regierung des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.05.2020, dass man durch bisherige Beräumungen und Abdeckungen alles Erdenkliche getan habe, um die Gefährdungen abzuwenden sowie die bisherigen Messungen und Gutachten keine weiteren Gefahren sehen, aber man weiter misst und bei möglichen Handlungsbedarfen erst einmal die Verantwortlichkeiten klären möchte.
Angesichts der katastrophalen und supergefährlichen Ausgangssituation, der direkten Angrenzung von Wohngebieten und Arbeitsstätten sowie der Entfernung der Weißen Elster und ihrer Aue in südlicher Richtung – Fließrichtung des Grundwassers – nach eigener Messung im Umfang von nur 2,02 km, sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – jedoch weiteren Handlungsbedarf. Immerhin handelt es sich hier um lebensbedrohliche Giftstoffe, welche Massenvernichtungspotential haben. Neben der direkten Gefahr für die unmittelbare Nachbarschaft, besteht nach Ansicht des AHA ebenfalls eine direkte und auch indirekte Gefahr über Luft, Grund- und Schichtwasser. Davon sind ebenso Böden im Anrainer- und Auenbereich betroffen. Ferner ist die Gefahr der Ausbreitung über die Weiße Elster nicht gebannt.
Auf Grund dessen hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die momentane Herangehensweise des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt für nicht ausreichend und keinesfalls zufriedenstellend.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die unverzügliche Erarbeitung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption, welche die vollständige Sanierung und somit eine entsprechende Gefahrenbeseitigung im Blick hat. Als Partner können zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule in Merseburg sowie Hochschule Anhalt.

Im Rahmen seiner gemeinnützigen und ehrenamtlichen Möglichkeiten ist der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – daran mitzuwirken.
Ferner möchte der AHA eine Plattform zur ehrenamtlichen Mitwirkung von interessierten Personen und Organisationen bieten.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.11.2023

AHA fordert Mitbestimmung der Bevölkerung zum angedachten Vorhaben zur Einrichtung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation

In der Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung zu den Eckpunkten zur Einrichtung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation vom 05.05.2022, Drucksache 20/1764 ist u.a. folgendes vermerkt, Zitat:

Entstehung des Vorschlags

Das von der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ vorgeschlagene Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation zielt darauf ab, einen Knotenpunkt für die wissenschaftliche und kulturelle Auseinandersetzung mit der weitreichenden und alle Lebensbereiche umfassenden Transformationserfahrung im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands einerseits und der inneren Einheit unseres Landes anderseits zu schaffen. So soll gesellschaftlicher Zusammenhalt gestiftet, der enge Zusammenhang von Deutschlands Einheit und der Demokratie in Europa gesichert sowie im internationalen Austausch thematisiert und Strategien für die Transformationsprozesse der Gegenwart und Zukunft entwickelt werden. Darauf aufbauend, hat eine unabhängige, beratende Arbeitsgruppe im Auftrag der Bundesregierung ein detailliertes Konzept für das Zukunftszentrum erstellt. Die Arbeitsgruppe hat im Rahmen ihrer dreimonatigen Tätigkeit Empfehlungen zu den Aufgaben des Zentrums, zur Organisation, zur Arbeitsweise und den dafür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen sowie Anforderungen zur Standortwahl und zum Bau vorgelegt. Am 7. Juli 2021 hat die vorherige Bundesregierung das Konzept der Arbeitsgruppe als eine sehr gute Grundlage für die Zielsetzung der Einrichtung des Zukunftszentrums begrüßt.
Die Parteien der Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Absicht festgehalten, das Zukunftszentrum zu realisieren:
„Die Erfahrungen der Ostdeutschen im Wandel und die Bedingungen für gelingende Transformation sollen im neuen ‚Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation‘ für zukünftige Herausforderungen erforscht und besser vermittelt werden. Die Standortausschreibung soll Anfang 2022 zügig auf den Weg gebracht werden.“
Aufbauend auf dem Konzept der Arbeitsgruppe und der Stellungnahme der Bundesregierung zum Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Zukunftszentrum wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag rechtzeitig eine Beschlussvorlage zur konkreten Realisierung des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation vorlegen. Hierin werden u.a. Aspekte der inhaltlichen Ausrichtung, der Dimensionierung sowie der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung enthalten sein.

Zielstellung und Bestandteile des Zukunftszentrums

Mit dem Zentrum soll ein Ort der praxisorientierten Auseinandersetzung mit allen Dimensionen gesellschaftlicher Transformation geschaffen werden. Er soll
– den Diskurs über gesellschaftliche Transformation mit ihren weitreichenden Folgen intensivieren,
– Wissen um Transformation sichtbar und erlebbar machen,
– einen Beitrag zur Stärkung der repräsentativen Demokratie und des Zusammenhalts in Europa leisten.
Das Zentrum soll eine Einrichtung sein, die an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Kultur und den Bürgerinnen und Bürgern verschränkt und vernetzt agiert und unter einem Dach
– einen wissenschaftlichen Bereich (Institut),
– einen Kulturbereich (Galerie)
– einen Dialog- und Begegnungsbereich
vereint.
Für das Zentrum ist die Errichtung eines neuen Gebäudes oder die Transformation eines bestehenden Gebäudes mit signifikanter Architektur vorgesehen. Über eine hohe Gestaltungsqualität soll das Zentrum bei Menschen in Transformationsprozessen besondere Aufmerksamkeit erzeugen. Der Standort des zukünftigen Zentrums in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen und die bauliche Gestaltung des Zentrums sollen in offenen Verfahren als Standort- bzw. Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Der Standortwettbewerb beginnt unmittelbar nach Beschluss des Bundeskabinetts über die Einleitung der Standortsuche. Die weiteren Realisierungsschritte sollen nach Beratung und Beschluss des Deutschen Bundestages auf der Grundlage einer Entscheidungsvorbereitung der Bundesregierung eingeleitet werden.
Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung geht es darum, welches Land Deutschland in Europa sein will – im freundschaftlichen, engen und partnerschaftlichen Austausch mit unseren Nachbarn. Zusammenarbeit, Zusammenhalt und Zustimmung zu Europa sind unverzichtbar. Das Zukunftszentrum kann dafür einen substantiellen Beitrag in Mitteleuropa leisten und sollte deshalb hier breit getragen werden. Nur so kann die Deutsche Einheit, die immer Teil einer europäischen Einigung war und bleibt, weiter gefestigt werden.“, Zitat Ende

In einer der Pressemitteilung „Standortwettbewerb für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation startet“ des Staatsministers beim Bundeskanzler Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland Carsten Schneider vom 01. Juli 2022 sind folgende weitere Erläuterungen enthalten, Zitat:
Die Einrichtung eines ‚Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation‘ war eine der zentralen Empfehlungen der Kommission ’30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit‘. Das Zentrum soll in Ostdeutschland errichtet werden und auf rund 15.000 Quadratmetern Fläche in einer herausragenden Architektur interdisziplinär Transformationsprozesse in Deutschland sowie in Mittel- und Osteuropa erforschen und dazu den Austausch mit einer breiten Öffentlichkeit organisieren. Die Baukosten werden derzeit auf rund 200 Millionen Euro kalkuliert. Als Träger des Zentrums wird der Bund im kommenden Jahr eine eigenständige Institution gründen. Das Zentrum soll im Wesentlichen die drei Bereiche Wissenschaft, Dialog und Austausch sowie Kultur umfassen und aus den Umbruchserfahrungen nach 1989 deutsche und europäische Perspektiven für die Transformationsherausforderungen der kommenden Jahrzehnte entwickeln.“, Zitat Ende
Weiterhin führt der Staatsminister aus, Zitat:
Der Standortwettbewerb wird begleitet vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und durchgeführt vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Cottbus. Eine unabhängige Jury aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Kultur und Zivilgesellschaft wird bis Anfang kommenden Jahres eine Empfehlung für einen Standort abgeben. Die Mitglieder der Jury werden rechtzeitig vor Abschluss der Bewerbungsphase bekanntgegeben. Die Kriterien für die Standortentscheidung sind in der Auslobung transparent gemacht. Der Zeitplan sieht vor, dass sich 2023 der Architekturwettbewerb anschließt und in 2026 mit dem Bau begonnen werden kann. Fertigstellung und Inbetriebnahme sind für 2028 geplant.“, Zitat Ende

Weiterhin ist einer Mitteilung des Deutschen Bundestages zu den Eckpunkten für das Zukunftszentrum folgendes zu entnehmen, Zitat:
Wie die Bundesregierung mitteilt, ist geplant, für das Zentrum ein neues Gebäude zu errichten oder ein bestehendes „mit signifikanter Architektur“ zu „transformieren“. Der Standort des künftigen Zentrums in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen und die bauliche Gestaltung des Zentrums sollen in offenen Verfahren als Standort- und Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Der Standortwettbewerb beginne, sobald das Bundeskabinett die Einleitung der Standortsuche beschlossen habe. Die weiteren Schritte sollen nach Beratung und Beschluss des Bundestages auf der Grundlage einer Entscheidungsvorbereitung der Bundesregierung eingeleitet werden.“, Zitat Ende

Bekanntlich hat sich die Stadt Halle (Saale) mit ihrer Bewerbung erfolgreich gegen die Mitbewerberinnen die Städte Frankfurt (Oder), Jena und Eisenach sowie Leipzig und Plauen durchgesetzt.
Nachdem schon keine vollumfängliche Einbeziehung der Bevölkerung in das Bewerbungsverfahren stattgefunden hat, sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr dringend geboten die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiative von Anfang an in die Neuplanungen zum Riebeckplatz einzubeziehen, um eine „praxisorientierte Auseinandersetzung mit allen Dimensionen gesellschaftlicher Transformation“ zu gewährleisten sowie das Vorhaben – „Das Zentrum soll eine Einrichtung sein, die an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Kultur und den Bürgerinnen und Bürgern verschränkt und vernetzt agiert und unter einem Dach“ – mit Leben zu erfüllen.
Die gegenwärtigen Pläne zur Entfernung der Hochstraße und weiterer Zufahrten sind vom Grundsatz her zu begrüßen, wenn sie dazu führen, dass die Rückbaumaßnahmen zu dauerhaften Bodenentsiegelungen mit der Mehrung von Grün- und Gehölzflächen einhergehen. Den angedachten Neubau weiter nach Westen zu verlegen ist dagegen nicht nur inakzeptabel, da die Nutzung von Leerstand Vorrang haben muss, sondern auch, weil die Gefahr der Zerstörung von mindestens 16 Bäumen im Dreieck Magdeburger Straße, Volkmannstraße und Riebeckplatz besteht. Das Terrain, welches mit Winterlinde, Spitz- und Bergahorn sowie einer Wiese bewachsen ist, stellt einer der wenigen Grünstandorte vor Ort dar, welche es dringend zu erhalten und um die Flächen der bisherigen Hochstraße zu erweitern gilt. Derartige Bereiche dienen als Lebens- und Rückzugsraum von Tier- und Pflanzenarten, fungieren als Ort der Frisch- und Kaltluftversorgung sowie verbessern das Stadtbild. Ferner erscheint es sinnvoll zu sein solche Bereiche in den Grün- und Biotopverbund in der Stadt Halle (Saale) einzugliedern.
Im Interesse der Verhinderung neuer Flächenversiegelung im Umfang von mindestens „15.000 Quadratmetern“ = 1,5 ha vertritt der AHA weiterhin die Auffassung, dass es statt eines Neubaus ein bestehendes Gebäude umzubauen und zu nutzen gilt.
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Bekanntlich erfolgte in den Jahren 2005/2006 die jüngste bauliche Umgestaltung des halleschen Riebeckplatzes sowie im Jahr 2011 der steuerlich subventionierte und sinnlose Abriss der beiden signifikanten Hochhäuser an dem Platz.
Diese Baumaßnahmen haben zu keiner umfassenden Vermehrung des Grüns beigetragen. Das schlimmste Beispiel für vollständige Bodenversiegelung und Vermeidung von Grün in einer Stadtplanung ist der runde Platz zwischen Riebeckplatz und Hauptbahnhof.
Nunmehr haben die Neubaumaßnahmen für Gebäude am Riebeckplatz zur Fällung der einzigen Bäume auf dem Platz geführt. Somit erfolgte eine unverantwortliche Reduzierung von Grün in dem ohnehin stark verbauten Bereich
Daher ist es wichtig, dass beispielsweise der Riebeckplatz in Halle (Saale) keine weiteren Zerstörungen am Gehölz- und Grünbestand sowie weitere Flächenversiegelungen erfährt.

Zum Themengebiet Umwelt, Natur und Landschaft ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten einzubringen sowie interessierten Menschen, Einrichtungen und Organisationen Raum zur Diskussion, Beratung und zum Austausch zu bieten.
Wer Interesse daran hat ehrenamtlich und aktiv mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.11.2023

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern naturnahe Entwicklungen der Waldgebiete!

Bekanntlich haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Zudem hat die noch immer weitgehend praktizierte Forstwirtschaft seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Wälder immer mehr zu monokulturellen Holzplantagen umgewandelt. Insbesondere Monokulturen bestehend zum Beispiel aus Waldkiefer, Gemeiner Fichte und Pappelhybriden verdrängten arten- und strukturreiche Waldgebiete. Nicht nur die die Arten.- und Strukturvielfalt der Flora hat darunter gelitten, sondern auch die Artenvielfalt der Fauna. Noch immer kann man diese unverantwortliche Entwicklung zum Beispiel in den Auenlandschaften der Städte Leipzig, Schkeuditz, Markkleeberg und Taucha in den Saaleauenwäldern in Leuna, Merseburg und Halle (Saale), bei Plötzkau, Bernburg und Nienburg, den Auenwäldern zwischen Elbe und Mulde zwischen den Städten Bitterfeld-Wolfen und Dessau-Roßlau, in den Wäldern des Hakels, der Dölauer Heide, der Dübener Heide und am Ettersberg, in den Waldgebieten des Harzes, des Flämings sowie in Brandenburg und Berlin beobachten.
Dabei begründet man Kahlschläge, Beseitigung von sukzessiven Gehölzaufwuchs und die anschließende Reih- und Gliedaufforstungen mit unterschiedlichsten nicht nachvollziehbaren Maßnahmen zum angeblichen Schutz bestimmter Gehölzarten. Diese Forstmaßnahmen haben immer wieder das von fein ausgelotete, aber sehr wichtige Gleichgewicht im Gefüge der betroffenen Wälder ins Wanken oder gar zum Zusammenbruch gebracht. Der voranschreitende Klimawandel mit seiner langwierigen und umfassenden Hitze und Trockenheit sowie vermehrten und verstärkten Auftreten von Orkanen insbesondere im Herbst und Frühjahr haben auch den Gehölzen zugesetzt und somit die Waldstrukturen weiter geschwächt. Die vorhandenen Monokulturen und das damit verbundene Fehlen von tierischen Gegenspielern bieten zum Beispiel für diverse Borkenkäferarten verbesserte Vermehrungsmöglichkeiten, welcher sich im Massenbefall der stark geschwächten Bäume zeigt. Dass dabei insbesondere Kiefer- und Fichtenbestände betroffen sind, dürfte eigentlich nicht verwundern.
Neben vielen mahnenden Stimmen aus Wissenschaft und Forschung sowie fortschrittlich denkender Forstleute haben auch die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seit Jahrzehnten eine naturnahe Entwicklung von arten- und strukturreichen Wäldern angemahnt und darauf abgestimmte Schutzmaßnahmen und Nutzungsformen eingefordert.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehen in der gegenwärtigen forstwirtschaftlichen Nutzung die Hauptverantwortung für eine fortschreitende Ausplünderung und Degradierung zu Holzplantagen. Das weitgehende Fehlen von Stoff- und Entwicklungskreisläufen, von arten- und strukturreicher Fauna und Flora mit intakten Nahrungsketten sowie die zunehmend ausbleibenden Niederschläge sehen beide Organisationen als Ursache zum Beispiel für die Kalamitäten von Borkenkäferarten.
Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben die politischen Verantwortlichen, Verwaltungen und Forsteinrichtungen sowie die Waldeigentümer diese Ursachen und Folgen noch immer nicht korrekt eingeordnet. Anders kann man den in der Vergangenheit mit Steuermitteln finanzierten und durchgeführten Einsatz von Einheiten der Bundeswehr zur Beräumung von mit dem Borkenkäfer befallener Baumstämme und des Einsatzes von Insektiziden nicht werten.
Der Einsatz von Insektiziden führt zu massiven Giftbelastungen angrenzender Wohngebiete, der Böden und Gewässer sowie vernichtet zudem auch andere Insektenarten.
Anstatt die Baumstämme vor Ort zu belassen, um nunmehr eine Sukzession zu befördern, Wasser- und Winderosionen einzudämmen bzw. auszuschließen sowie die Ausbreitung der Borkenkäferarten durch Abtransport der Baumstämme zu verhindern, verteilen Laien auch noch Insektizide, um letztendlich der gesamten Insektenfauna noch einen weiteren, womöglich vernichtenden Schlag zu versetzen.
Angesichts der immer wieder aufgestellten Behauptung, dass Totholz als Brandbeschleuniger fungiert, ist eine dringende Versachlichung des Themas dringend geboten. Hier sei auf das vom Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft veröffentliche Dokument zum Thema „Gutachterliche Stellungnahme auf der Grundlage der Beauftragung vom 30.09.2022 gemäß der Vorhabensbeschreibung vom 23.09.2022 auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 23.08.2022 mit dem Kernthema der Analyse des Einflusses von Totholz auf das Brandgeschehen im Nationalpark Sächsische Schweiz“ verwiesen, welche folgende Schlussfolgerungen enthält, Zitat:

1. Das Totholz hatte im Brandgeschehen verstärkenden Einfluss auf die Intensität am jeweiligen Brandort aber nicht auf eine beschleunigte oder verzögerte Brandausbreitung. Glutnester waren zusätzlich zu den in dieser Hinsicht bekannten Tothölzern in Form von Wurzelstöcken auch in hohen Humusauflagen und in Ablagerungen von organischem Material in Felsspalten entstanden. Mitunter brannten Totholzbereiche an stehenden und liegenden Stämmen von Gemeiner Fichte aber auch Rot-Buche, ohne dass dort ein ausreichend energiespendendes Bodenfeuer erkennbar oder vorhanden war. Dieses noch näher zu untersuchende Phänomen ist wahrscheinlich auf die Brennmaterialien zurückzuführen, die an solchen Stellen infolge der Zersetzung durch Weißfäule verursachende Pilze entstehen und bei der Sicherung der Einsatzkräfte an den Feuerfronten zukünftig stärker zu beachten ist.
2. Die Zugänglichkeit zum Einsatzgebiet war für die Brandbekämpfung mit einer Ausnahme auf allen dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Wegen ohne Einschränkungen gegeben.
3. „Waldbrandschneisen“, unabhängig davon, was man darunter versteht, waren im Brandgebiet nicht vorhanden – wären auch nicht sinnvoll und machbar gewesen.
4. Das Vorhandensein von „Waldbrandschneisen“, unabhängig von deren potenziellen Ausprägungen, hätten die Brandverläufe wahrscheinlich nicht beeinflusst, weil die Hauptausbreitung der Brände über die Waldbrandbekämpfungsfronten hinweg durch Flugfeuer erfolgte. Es ist zudem sehr schwer vorstellbar oder würde extreme Eingriffe in die Gebiete bedeuten, dort 31 angepasste „Waldbrandschneisen“ in Form von Waldbrandriegeln oder Schutz- und Wundstreifensystemen zu errichten und dauerhaft funktionstüchtig zu halten.
5. Unter gleichen Bedingungen würden sich Brandverläufe im Brandgebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz und in bewirtschafteten Wäldern nur wenig unterscheiden. Diese Aussage stützt sich allerdings auf die Betrachtungen des einen aktuellen Brandereignisses, auf die Ansprache potenzieller Brandlasten und auf Analogieschlüsse, weil es schon absolut extrem wenig Waldbrände in Gebirgen Deutschlands gibt, die zudem bisher nicht oder nicht in ausreichender Anzahl unter wirklich vergleichbaren Bedingungen in Totalreservaten und bewirtschafteten Wäldern vorkamen.“, Zitat Ende

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1062086

Daher fordern Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen Stopp aller mechanischen und chemischen Einsätze in den gestörten bzw. zerstörten Waldgebieten. Stattdessen gilt es naturnahere Entwicklungen der Waldgebiete zu befördern und dabei sukzessiven Aufwuchs zu schützen und zu sichern. Hier tragen Politik, Verwaltungen und Eigentümer die Hauptverantwortung.
Die Sukzessionen dienen nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Entwicklung von arten- und strukturreicher Gehölzbestände, welche sich wesentlich besser den Klima- und Standortbedingungen anpassen können, als Aufforstungen. Abgesehen davon, dass solche Aufforstungen umfassender Bewässerungsmaßnahmen bedürfen, um eine Chance zum Anwachsen zu erhalten.
Beide Organisationen verbinden damit die dringende Forderung die Zerstörung naturnaherer bis naturnaher sowie arten- und strukturreicher Waldgebiete zum Beispiel in den Auenwäldern zwischen den Städten Leipzig, Schkeuditz, Markkleeberg und Taucha, entlang von Elbe, Saale, Mulde und ihren Nebengewässern sowie in den Wäldern des Harzes, des Hakels, des Flämings, in Brandenburg und Berlin, der Dölauer Heide, der Dübener Heide, am Petersberg im Saalekreis und am Ettersberg durch fortgesetzte punktuelle und flächendeckende Abholzungen zu beenden.
Darüber hinaus gilt es beispielsweise in allen Waldgebieten die sukzessive Entwicklung von Gehölzen aller Art zu befördern, um die monostrukturellen Waldstrukturen aufbrechen zu können.
Nunmehr verstärken sich noch die Diskussionen in die von Hitze, Trockenheit, Waldbränden und Stürmen gestressten Wäldern Windräder zu stellen. Anstatt sämtliche Wälder am Standort und in dringender Erweiterung sukzessiv entwickeln zu lassen, beabsichtigt man noch zusätzlichen baulichen und betrieblichen Stress zu verschaffen. Flächenversiegelungen, Verwirbelungen und Verlärmungen sowie Trassen zur Infrastruktur lassen nicht erkennen, dass hier eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieumwandlung stattfinden kann. Gestörte oder gar zerstörte Umwelt, Natur und Landschaften verringern nicht nur Lebens- und Rückzugsräume für Tiere, Pflanzen und Pilze, beeinträchtigten Sauerstoffbildung, Abkühlung, Kohlendioxid- und Methanbindung, sondern schädigen ebenfalls menschliche Lebens- und Erholungsräume.
Kurzum: Eine weitere Schädigung bzw. Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften beeinträchtigt noch weiter das Klima.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordern fortgesetzt und wiederholt endlich statt der Verbauung von Wald- und Feldflächen endlich zum Beispiel vermehrt Dach- und Fassadenflächen mit Solaranlagen zu bestücken sowie dezentrale und ortsgebundene Windkraftanlagen in die Ortslagen einzubinden.
Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfordern der nachhaltige Schutz von Umwelt, Natur. Landschaft und Klima sowie die bereits bestehenden klimatischen Realitäten nicht nur sofortiges ein Umdenken, sondern eine vollkommen andere praktische Herangehensweise. Ziel muss es sein, arten- und strukturreiche Waldgebiete zu entwickeln sowie eine umfassende sukzessive Wiederausdehnung von Wäldern anzugehen. Als ideale Räume bieten sich u.a. die Auen, die Gebirge sowie Dölauer Heide, Dübener Heide, das Waldgebiet am Ettersberg, der Hakel und der Bergholz am Petersberg im Saalekreis an.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind bereit im Rahmen ihrer gemeinnützigen und ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung von wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen sowie an deren Umsetzung mitzuwirken.
Aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin interessierte Personen und Organisationen zur aktiven Mitwirkung auf und sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.11.2023

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