Autor: aha-dietmar (Seite 41 von 73)

AHA führte Fahrradexkursion zur Parkanlage in Gatersleben, zum Hakel, und entlang der Bode durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
In dem Zusammenhang sieht der AHA aber großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine gilt es unbedingt die Biotopverbundräume zu stabilisieren. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Dem Anliegen diente eine Fahrradexkursion am Samstag, den 01.07.2023, welche am Bahnhof Gatersleben begann und in der Stadt Staßfurt endete.
Die erste Station bildete die ca. 3 ha große Parkanlage zum „Oberhof“ in Gatersleben, ein Ort welcher seit dem Jahr 2009 zur Stadt Seeland gehört. Im Jahr 2007 führte die Homepage der einstig selbstständigen Gemeinde Gatersleben folgendes zum Oberhof und seiner Parkanlage aus, Zitat:
Einen besonders wertvollen Bereich und Bestandteil von Natur und Landschaft stellt die zum „Oberhof“ gehörende Parkanlage dar. Diese Parkanlage gehört zum ehemaligen bischöflichen Freigut, welches 1163 – 1165 erbaut und 1363 wieder aufgebaut wurde. Der dazu gehörende Burggraben mit seinem Teich ist ein Anziehungspunkt für die Bevölkerung. Die zahlreichen Bänke entlang des natürlich belassenen Weges laden zur Erholung ein. Der Park umfasst alte einheimische Baumbestände mit zum Teil seltenen Arten wie Winterlinde, Stieleiche, Silberpappel und Blutbuche. Die Bäume sind auch von großer Bedeutung für eine Reihe von Arten der Vogel- und Insektenfauna. Der Park wird in seinen Bestandteilen regelmäßig von unseren Bauhofarbeitern gepflegt und so erhalten. Er ist eine Oase der Ruhe und Erholung.“, Zitat Ende

Der AHA erläuterte den anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmern seinen langjährigen dringenden Wunsch die Parkanlage im Einzugsgebiet der ca. 70 km langen Selke wissenschaftlich fundiert zu erhalten und zu schützen.
Nunmehr gilt es die Fragen des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Umweltbildung, des Tourismus und der Naherholung sowie des Denkmalschutzes in Einklang zu bringen. Auf jeden Fall gilt es die vielfältige Parkstruktur zwingend zu erhalten bzw. ggf. zu erweitern. Um jedoch geeignete Maßnahmen ergreifen zu können erscheint es dringend geboten die Parkanlage und ihr näheres Umfeld wissenschaftlichen Betrachtungen zu unterziehen. Dazu legte der AHA am 04.06.2007 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzeption für die Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben, Gemeinde Gatersleben, Landkreis Aschersleben-Staßfurt, ab 01.07.2007 Landkreis Salzland“ vor. Diesen Rahmenplan übergab der AHA seinerzeit der Hochschule Anhalt in Bernburg, um interessierte Professoren, Dozenten und Studenten für das Vorhaben zu gewinnen.
Beim Verlassen der Selkeaue im Bereich der Ortschaft Gatersleben legte der AHA noch einmal seine allseitig bekannte Position dar:
Bekanntlich gehört das Selketal zu den arten- und strukturreichsten Flusstälern Mitteldeutschlands, wo zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten vorkommen. Um diesen sehr bedeutsamen Lebensraum nachhaltig und umfassend zu schützen, sind sehr große Teile des Selketals als Naturschutzgebiet ausgewiesen und nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie zu schützen. Mit dem Status ist ein Verschlechterungsverbot unweigerlich verbunden, was auch nach nationalem Recht so zu handhaben und umzusetzen ist. Dem stehen eindeutig die Vorhaben des Landes Sachsen-Anhalt entgegen, was gedenkt oberhalb von Straßberg und Meisdorf jeweils mindestens 15 m hohe und ca. 100 m breite Hochwasserdämme zu errichten. Dabei sind nach Auffassung des AHA alle vorbeugenden und nachhaltigen Maßnahmen im Umgang mit dem Hochwasser nicht ausgeschöpft. Dazu gehört der Erhalt geschlossener Waldbestände sowie die Sicherung bestehender und Schaffung weiterer umfassender Überflutungsräume. So gilt es außerdem nach Auffassung des AHA, in Abstimmung mit dem meteorologischen Dienst und in Anlehnung an die entsprechende Arbeits- und Handlungsweise großer Talsperren, ein umfassendes Hochwassermanagement für die 28 Teiche im näheren und weiteren Einzugsgebiet der Selke zu entwickeln und umzusetzen. Dazu gehören elektronisch und mechanisch gesteuerte und ablesbare Pegelsysteme, welche eng mit der Arbeit von bestehenden Regelstauwerken zum Beispiel an den Teichen bei Güntersberge bis Alexisbad funktionieren müssen. Das bedeutet, dass vor zu erwartenden starken langanhaltenden Niederschlägen bzw. eintretenden Schneeschmelzen die Pegel der Teiche umfassend zu senken sind, um zum u.a. ein Abpuffern plötzlich auftretender Hochwasserwellen zu ermöglichen. Dies funktioniere jedoch nur, wenn der zuständige Landesbetrieb für Hochwasserschutz verstärkt bzw. vorrangig seine Aktivitäten auf diese Formen eines nachhaltigen Umganges mit Hochwasser richtet und nicht seine Kapazitäten für die Planung von Hochwasserdämmen bei Straßberg und Meisdorf bindet. Ferner gehört auch zu einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser, dass endlich begonnen wird Pläne und Konzeptionen zu erstellen, welche Beseitigungen von Verbauungen im Hochwasserbereich beinhaltet. Dazu zählen u.a. auch längst nicht mehr genutzte und bereits vollkommen zerfallene Fabrikanlagen zwischen Silberhütte und Alexisbad. Gleiches gilt für die im Jahr 2006 errichtete Kläranlage bei Straßberg, welche unverantwortlicher Weise, rechtswidrig und gegen jegliche Vernunft in das unmittelbare Hochwassereinzugsgebiet der Selke gebaut wurde.
Schließlich führte der Weg hinauf zum Hakel. Dabei warfen die Mitglieder der Exkursionsgruppe einen Blick auf den Concordiasee. In dem Zusammenhang erläuterte der AHA seine folgende Sichtweise auf die Entwicklung des Concordiasees:
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat mit großer Sorge den erneuten Erdrutsch am Concordiasee am 28.06.2016 zur Kenntnis genommen, wo sich schätzungsweise eine Millionen m³ Erde vom südwestlichen Ufer in den einst im Jahre 2002 zur wassersportlichen Nutzung freigegebenen Concordiasee bewegten. Im Gegensatz zum Erdrutsch am 18.07.2009, wo ca. 4,5 Millionen m³ abgerutschte Erde 3 Menschen in den Tod und drei Häuser der Wohnsiedlung „Am Ring“ 100 Meter in die Tiefe rissen, „beschränkten“ sich die Schäden auf den Absturz eines Raupenfahrzeuges.
Die Auswirkungen des erneuten Erdrutsches wirkt sich ebenfalls sehr stark auf das Umfeld aus, wozu die zeitweise Sperrung der Bahnverbindung ab bzw. bis Frose gehört.
Bereits im Tagebau hatten sich in den Jahren 1950 und 1959 in Folge von Setzungsfließen Erdrutsche ereignet, welche im Jahr 1959 das Leben eines Arbeiters kostet.
Nach Auffassung des AHA ist der Zeitraum von der Schließung des Tagebaus Concordia bis zur Eröffnung als Wassersportgebiet im Jahr 2002 bis hin zum heutigen Zeitpunkt viel zu knapp bemessen, um den gefluteten Alttagebau genug Zeit zur Setzung und Stabilisierung der Wasserführung und der Erdmassen zu geben. In Fachkreisen geht man von Zeiträumen von 50 bis 100 Jahren aus.
Der erneute Erdrutsch muss nach Ansicht des AHA Mahnung an die Verantwortlichen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV), des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Salzlandkreis und der Stadt Seeland sein, eine wissenschaftlich fundiertes Schutz-, Entwicklungs- und Nutzungskonzeption zu erstellen, um alle Notwendigkeiten und Interessen auf den Prüfstand zu stellen, zueinander abzuwägen sowie Prioritäten, Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Bereits in Folge des folgenschweren Erdrutsches am 18.07.2009 hatte der AHA dringend angemahnt, sich von dem bisherigen Nutzungsvorhaben zu verabschieden und eine Einbindung in den Biotop- und Grünverbund zwischen Bode, Wipper, Eine und Selke sowie Harz und Hakel anzugehen. Darauf beruhend sollte auch ein umwelt-, landschafts- und naturfreundliches Tourismuskonzept entstehen, welche u.a. Erkenntnispfade zu Natur, Landschaft, Bergbau und Geschichte enthalten kann.
Die Wiederöffnung des insgesamt ca. 350 ha großen Concordia Sees in der Stadt Seeland mit einer Seefläche von ca. 220 ha am 13.07.2019 für die touristische Nutzung hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – noch immer für ein vollkommen falsches Signal. Eine solche Maßnahme erfordert nämlich neben den bisher noch nicht eindeutig geklärten Ursachen des Erdrutsches aus dem Jahr 2009, die Pietät gegenüber den drei Toten, die nun notwendige Untersuchung des erneuten Erdrutsches und nicht zuletzt die langen Setzungs- und Stabilisierungszeiten von Alttagebauen.
Dieser Appell geht u.a. auch in Richtung Geiseltalsee, wo die baulichen und wassertouristischen Eingriffe stark vorangeschritten sind bzw. voranschreiten, umfassender Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz erforderlich ist und das massive Bestreben existiert den gesamten Alttagebau zur wassertouristischen Nutzung komplett freizugeben.
Dem AHA ist durchaus verständlich, dass Kommunen nach neuen und umfassenden Einnahmequellen suchen, nur darf dies nicht auf Kosten von Leben und Gesundheit von Menschen, Unversehrtheit von Sachgütern sowie einer dringenden Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung von Landschaft und natürlicher Umwelt geschehen. Bereits der Aufschluss und die Ausbeutung der Tagebaue haben zu massiven Eingriffen, Gefahren und Störungen geführt. Nun dürfen neuere menschliche Eingriffe nicht zu neuen Beeinträchtigungen, Störungen und Gefahren führen.
Der AHA ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten bereit mit der Bevölkerung sowie den Verantwortlichen in der LMBV sowie im Land Sachsen-Anhalt und den betroffenen Kommunen darüber zu beraten.
Auf dem Weg zwischen Gatersleben und Hakel entdeckte die Exkursionsgruppe die fortgesetzte verstärkte Präsenz von Jagdhochständen, welche neben ihrer sehr fragwürdigen Existenz, den Gehölz- und Krautsaumen beschädigen.
Der Hakel ist vorrangig als Eichen-Linden-Mischwald geprägt, welcher aus einer jahrhundertlangen Mittelwaldwirtschaft hervorgegangen ist. Woher der Name „Hakel“ rührt ist bisher noch nicht eindeutig geklärt. Es könnte in der Erwähnung in einer Urkunde Ottos I. aus dem Jahre 941 liegen, wo die Nennung „saltus Hacul“ enthalten ist. Inwieweit hier eine Verbindung zu der erstmalig im Jahre 1310 im Zuge der Belehnung der Adelsfamilie von Knesebeck erwähnten Domburg im Großen Hakel besteht, ist noch offen.
Der Hakel erhielt am 23.05.1939 auf der Grundlage des Reichsnaturschutzgesetzes aus dem Jahre 1936 den Schutzstatus „geschützter Landschaftsteil“. Im Jahre 1954 verlieh man beiden Hakelteilen den Status eines Naturschutzgebietes. Dem folgte die „Anordnungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft als Zentrale Naturschutzverwaltung vom 30.03.1961 zu den Naturschutzgebieten „Großer Hakel“ und „Kleiner Hakel“ sowie die zugehörigen Behandlungsrichtlinien (Beschluß des Rates des Bezirkes Halle Nr. 425-24/82 vom 25.11.1982)“. Mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg vom 20.09.1995 sowie der Einrichtung einer Schutzzone in einer Größe von ca. 3 707 ha per „Verordnung des Regierungspräsidiums Magdeburg zur Änderung der Verordnung des Regierungspräsidiums Halle zum Naturschutzgebiet “Hakel”, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg vom 25.04.2002 schaffte die Obere Naturschutzbehörde für das nunmehr ca. ca. 1.366 ha große Naturschutzgebiet entscheidende Rechtsgrundlagen für den Schutz und Erhalt dieses Gebietes.
Am 28./29.02.2000 beschloss zudem die damalige Landesregierung Sachsen-Anhalts den Hakel als besonderes Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie als EU-Vogelschutzgebiet – Special Protected Area (SPA) ausweisen zu lassen. Das EU SPA umfasst eine Fläche von 6.441 ha.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich schnell einig, dass die nunmehr jahrzehntelange naturnahere Entwicklung des Waldgebietes und ein damit verbundener nachhaltiger Schutz des Gebietes nur ohne Forstwirtschaft erfolgen kann und halten daher die Ausdehnung des 33,69 ha großen Totalreservates auf das gesamte Hakelgebiet für sinnvoll. Vielerorts ist jetzt schon zu erkennen, dass eine derartige Entwicklung eine vielfältige, sukzessive Entwicklung mit Lichtungen, dichteren und lichtoffeneren Waldbestandteilen ermöglicht.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe vertraten ferner die Auffassung, dass das ca. 1.366 ha große Naturschutzgebiet Hakel nur nachhaltig seiner Schutzfunktion nachkommen kann, wenn er seine ökologische und landschaftliche Funktion weit in das Umland ausdehnen kann. Als entsprechender Raum ist auf jeden Fall Gebiet zwischen Bode, Selke, Wipper und Eine zu betrachten.
So lassen sich u.a. die Bestände von Säugetieren, Greifvögeln und Eulen sowie Insekten und Spinnen langfristig gesehen nicht nur stabilisieren, sondern auch wieder erhöhen. Vielfältige Landschafts- und Naturraumstrukturen, welche u.a. für Greifvögel und Eulen in enger Verbindung mit dem Bestand von ausreichend vorhandenen Beutetieren zu sehen sind, tragen entscheidend dazu bei.
Eng damit verbunden ist die dringende Notwendigkeit dem Hakel einst gerodete Waldgebiete wieder zurück zu geben. Dazu bieten sich an erster Stelle die in den Jahren 1830, 1834, 1861, 1910 und 1919 gerodeten einstigen Waldgebiete Klosterholz Hedersleben, Engelschlag/Klosterholz, an Hoyms Herenfeld, vor Besselsholze/Weiße Ecke, von Oppensches Holz und Lerchenwinkel (früher Strennenbleck).
Diese Waldgebiete sollten als Bestandteil des Hakels sukzessiv wieder entstehen und eine wissenschaftliche Begleitung erfahren.
Im Südteil des Hakel, unweit der früheren Gaststätte „Waldfrieden“, nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe die sehr wertvoll erscheinende, eigenen Messungen zu Folge 14.427,71 m² = 1,44 ha große Streuobstwiese in Augenschein. Schnell waren sich Alle einig, dass nur eine gute Pflege und Betreuung diese Streuobstwiese erhalten und sichern kann. Der AHA ist grundsätzlich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sowie in Kenntnis der Eigentums- und möglicher Pachtverhältnisse und bestehender Pflege- und Entwicklungskonzeptionen die Pflege und Betreuung der Streuobstwiese zu übernehmen. Hier sind ganz besonders das Land Sachsen-Anhalt, der Salzlandkreis und die Gemeinde Börde-Hakel gefordert.
Ferner diskutierten die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Möglichkeit eines vernetzten, womöglich als Rundweg geführten Naturerkenntnispfades mit Anknüpfungspunkten an die Ortschaften Heteborn, Hakeborn und Cochstedt, aber auch an die Ortschaften Hedersleben, Hausneindorf, Gatersleben und Schadeleben. Hierzu könnte man sich die Erstellung einer Konzeption in Verbindung von Schulen des Umlandes sowie wissenschaftlicher Einrichtungen wie Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Hochschule Anhalt in Bernburg vorstellen.
Im Rahmen der Fahrradexkursion berieten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ihre Haltung zu den Änderungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Hecklingen, Teilplan Cochstedt, für den Bereich „Schweinehaltungsanlage Cochstedt“ sowie zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schweinehaltungsanlage Cochstedt“ der Stadt Hecklingen. Die angedachte Umstellung von der Aufzucht von 4.000 Ferkeln auf die Mast von 4.000 Schweinen lässt massive zusätzliche Beeinträchtigungen von Umwelt, Natur und Landschaft erwarten.
Laut Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen fallen bei der Ferkelaufzucht 0,6 m³/pro Tier/Jahr und bei der Schweinemast 1,5 m³/pro Tier/Jahr an. Das bedeutet bei 4.000 Ferkeln ein Gülleaufkommen pro Jahr im Umfang von 2.400 m³. Bei einer Umstellung auf Schweinemast mit ebenfalls 4.000 Tieren ist dann mit einem jährlichen Gülleaufkommen von 6.000 m³ zu rechnen. Daraus errechnet sich eine Erhöhung des jährlichen Gülleaufkommens um 3.600 m³ bzw. 150 %.
Der AHA weist darauf hin, dass laut Umweltbundesamt in Deutschland in der Landwirtschaft nach wie vor Überschüsse an Phosphor im Umfang von 10 kg/ha Landwirtschaftlicher Fläche und bei Stickstoff im Umfang von 20 kg/ha Landwirtschaftlicher Fläche existieren.
Darüber hinaus gilt es nach Auffassung des AHA die Studie des Umweltbundesamtes (UBA) mit der Überschrift „Quantifizierung der landwirtschaftlich verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung“ mit Stand vom 6. Juni 2017 zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.
Diese Überschüsse lassen sich nur durch Stopp der angedachten Schweinemastpläne in Cochstedt, Reduzierung der Düngergaben, Verbesserung der Fruchtfolge, Erhöhung der Vielfalt an Ackerkulturen und nicht zuletzt durch die Reduzierung des Ausbringens von Gülle senken.
Somit trägt eine Umsetzung des Vorhabens „Schweinehaltungsanlage Cochstedt“ eher zur Verstärkung der Umweltbelastungen in Luft, Boden und Wasser bei. Das belastet ferner die Wohnlage Cochstedt, stellt aber auch eine Bedrohung der Gewässer sowie des westlich gelegenen ca. 1.400 ha großen Naturschutzgebietes und europäischen Vogelschutzgebietes Hakel mit seiner großen Artenvielfalt an Fauna und Flora dar.
Die Exkursionsteilnehmer regen an, dass große Teile des ca. 2.22 km langen Wartweges zwischen Hakel und Hakeborn auf einen Mindeststrecke von 1,75 km eine zweite Obstgehölzreihe erhalten sollte. Bei einem Pflanzabstand von mindestens 10 m besteht der Bedarf an zu pflanzenden Obstbäume 175 Stück. Nach Auffassung des AHA empfiehlt sich die Pflanzung von Obstgehölzen – zum Beispiel Süßkirschen, Birnen, Äpfeln und Pflaumen- in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen. Auch hier sind wieder das Land Sachsen-Anhalt, der Salzlandkreis und die Gemeinde Börde-Hakel gefordert.
Auf dem fortgesetzten Radweg nach Hakeborn und dann weiter nach Egeln stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmern durchaus positive Tendenzen fest, den Anbau von Agrarpflanzen auf eine breitere Arten- und Sortenvielfalt zu stellen. Dies gilt es nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer weiter zu vertiefen und auszuweiten. Darüber hinaus bekräftigten die Exkursionsteilnehmenden die Notwendigkeit einzelne Gehölzinseln, Feuchtgebiete und Wegbegleitgrün besser zu vernetzten. Dazu können die Wege und Fließgewässer ganz besonders beitragen. Dabei sind u.a. Obstreihen entlang der Wege zu sichern und zu erweitern, Sukzessionsbereiche zu sichern und Möglichkeiten der Schaffung von Kopfweidenbeständen zu prüfen. Ebenfalls erteilten die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer jeglichen Überlegungen zum Abbau von Braunkohle und Kies – z.B. in der Egelner Südmulde- eine klare Absage. Eine Hinwendung zur dezentralen Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Ressourcen und sparsamer Umgang mit unseren Ressourcen, gekoppelt mit einem nachhaltigen Schutz von Umwelt, Landschaft und Natur müssen das Handeln der Menschheit bestimmen.
Im Bereich der Stadt Egeln erreichte die Exkursionsgruppe die Bode, welche eine Gesamtlänge von 169 km aufweist. Die Bode hat ein Gesamteinzugsgebiet 3.229 km², entwässert mit seinen Quellflüssen – die 17 km lange Kalte Bode und die 23 km langen Warmen Bode – das südliche Gebiet des Brockens und mündet bei Nienburg in die Saale. Die Bode zwischen den Städten Egeln und Staßfurt lässt deutliche Begradigungsmaßnahmen, aber auch zahlreiche deutliche Ansätze der Mäandrierung sowie Altarm- und Furkationsbereiche erkennen. Darüber hinaus hat sich aus der Mischung von Restauenwäldern, Feuchtgebieten und -wiesen, aus Stillegungsflächen hervorgegangene Hochstaudenflächen sowie Schlamm-, Schotter- und Kiesflächen in der Bode ein sehr vielfältiger Landschafts- und Naturraum entwickelt, welchen es zu schützen und zu erhalten gilt. Jedoch bedarf es auch die Schaffung von sukzessiven Entwicklungsräumen, welche die Entstehung zusammenhängender Auenwälder z.B. zwischen den Städten Egeln und Staßfurt ermöglicht. Dazu muss es auch gehören zu prüfen, inwieweit es Möglichkeiten der Wiedereinbindung Altauen der Bode und ihrer Nebengewässer an das Hochwasserregime gibt. Insbesondere die Abschnitte zwischen Egeln über Wolmirsleben bis Unseburg, zwischen den Mündungsgebieten der Ehle und der Röthe bei Athensleben sowie zwischen Athensleben und dem Gaensefurther Busch bedürfen einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Prüfung. Dabei lassen sich die Wiedereinbindung der Altauen mit der Hochwasserentlastung von Ortschaften entlang der Bode sinnvoll miteinander verbinden. In dem Zusammenhang nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit großer Sorge den befestigten Mündungsbereich des Löderburger Bruchgrabens bei Athensleben in Augenschein. Hier war man sich schnell einig, dass im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU eine Renaturierung dringen geboten ist.
In dem Zusammenhang gilt es aber auch die hohe chemische Belastung der Ehle mit polychlorierten Biphenylen (PCB) und Naphthalinen (PCN) sowie polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) weiter zu untersuchen, die Quellen der giftigen Verunreinigungen konkret zu ermitteln und zu beseitigen sowie Maßnahmen zur Sanierung des Gesamtgewässers zu prüfen.
Mit Entsetzen musste die Exkursionsgruppe außerdem feststellen, dass massive Abholzungen in Boderestauenwäldern erfolgten. Erkennbar betroffen waren bei Egeln der ca. 149.057,30 m² = 14,91 ha große Auenwald zwischen Alter Bode und Bode, das ca. 199.232,46 m² = 19,92 ha umfassende fast rundförmige Große Holz in Unseburg sowie der nordwestliche Teil des Bodealtverlaufes am Bodeabschnitt zwischen Unseburg und Einmündung Ehle. Dabei hat man im Auenwald bei Egeln und im nordwestlichen Teil des Bodealtverlaufes am begradigten Bodeabschnitt zwischen Unseburg und Einmündung Ehle massiv Hybridpappeln gefällt, während im Großen Holz vorrangig Trockenstämme der Gemeinen Esche der Fäll- und Beräumungstechnik zum Opfer fielen. Dabei beseitigte man nicht nur die betreffenden Bäume, sondern zerstörte ebenfalls die betreffenden Waldbestände in allen Teilschichten von Baum- über Strauch- bis zur Feldschicht, den sukzessiven Jungaufwuchs sowie nahm massive Bodenverdichtungen durch den mutmaßlichen Einsatz von motorisierter Fäll- und Räumtechnik. Diese zerstörerischen Eingriffe in die Waldbestände befördern zudem durch die verstärkte Sonneneinstrahlung Verdunstung und Austrocknung sowie Windbrüche in Folge der Zunahme von Stürmen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nunmehr Aufklärung dazu, wer diese zerstörischen Aktivitäten in den Boderestauenwäldern veranlasst, genehmigt und letztendlich durchgeführt hatte. Dabei gilt es auch die strafrechtliche Relevanz zu prüfen. Ferner gilt es diese Auenwälder einer sukzessiven Neuentwicklung zu überlassen und weitere forstwirtschaftliche Eingriffe komplett zu unterlassen. Darüber hinaus regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an in Egeln wissenschaftlich zu prüfen den Auenwald zwischen Alter Bode und Bode mit dem ca. 365.996,73 m² = 36,60 ha großen Auenwald im Bereich Alte Bode/Mühlgraben, wo das Waldbad eingebettet ist, wieder sukzessiv zusammenwachsen zu lassen. Somit findet eine Wiedererwerweiterung einstig flächendeckender Bodeauenwälder statt, was zur Stabilisierung von waldgebundenen Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna und Flora beiträgt und zusammen mit angrenzenden Stauden- und Wiesenlandschaften sowie kultur-, arten-, sorten- und strukturreichen Agrarflächen zur Stabilisierung und Aufwertung der Bodeaue führen kann.

Im Bereich der Stadt Staßfurt schätzten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ein, dass die Auenlandschaft eines besonderen Schutzes bedarf. Sei es die Bode-Goldbach-Aue oder der Auenwald „Die Horst“ mit ihren Feuchtgebieten, Gehölz, Wiesen- und Staudenbeständen – hier gilt es die Bereiche vor Versiegelung und Vermüllung aller Art zu bewahren sowie die Möglichkeiten des Erhaltes bzw. der Ausweitung von Retentionsflächen zu sichern bzw. zu prüfen. Dabei gilt es zu untersuchen inwieweit die Einbindung mutmaßlicher Bodealtverläufe möglich ist sowie die Mündungsbereiche von Goldbach und Der Beek ganz besonders zu schützen.
Ein verstärkter Schutz und Erhalt der Bodeaue erfordert jedoch Baumaßnahmen an der Bode – wie z.B. mit Blick von der Brücke Breite Straße Bode flussaufwärts am Ostufer der Bode sowie im Bereich des Rothenförder Wehr festgestellt – nicht nur zu unterlassen, sondern unverzüglich zurückzubauen. Der AHA fordert hier von Politik und Verwaltungen des Landkreises Salzlandkreis und der Gemeinde Bördeaue Aufklärung, ob hier eine Genehmigung vorliegt und wenn Ja, wer sie wann und warum erteilt hat. Ferner eignet sich die Bodeaue nicht als Partyort, so wie es im unmittelbaren Bereich der Ehle geschehen ist. Förderlich für solche Aktivitäten ist der massive Ausbau des Weges im Bereich der Gemeinde Bördeaue, Ortsteil Unseburg. Auch hier sieht der AHA massiven Aufklärungs- und Handlungsbedarf seitens Politik und Verwaltungen des Landkreises Salzlandkreis und der Gemeinde Bördeaue.

Nach Meinung der Mitglieder der Exkursionsgruppe erscheint es sehr sinnvoll zu sein, eine wissenschaftlich Schutz- und Entwicklungskonzeption für die gesamte Bode und ihre Aue zu entwickeln. Als wissenschaftliche Akteure können hier u.a. die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Fachhochschule Anhalt mit ihren Standorten in Köthen und Bernburg fungieren.
Der AHA bekräftigte zu Beginn, während und zum Abschluss der Fahrradexkursion immer wieder den Prozess massiv in Gang zu setzen, zu begleiten sowie ehrenamtlich Interessierte mit einbeziehen.
In dem Zusammenhang sei auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende zentrale Anschrift hingewiesen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 02.07.2023

Fotos: Andreas Liste

AHA hält Schutz der Auen in der Stadt Wittenberg für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Die Lutherstadt Wittenberg ist bekanntlich von dem 1.094,00 km langen, staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe und seiner Aue geprägt. Diese Natur und Landschaft ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, hat aber auch in Vergangenheit und Gegenwart mit massiven direkten und indirekten menschlichen Eingriffen des Menschen zu tun. Dazu zählen zum Beispiel Abholzungen, intensive Landwirtschaft, Flußbegradigungen, Buhnenbau, Wasserverschmutzungen, Verbau von Ufer- und Sohlbereichen, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen, Abschneiden von Auenlandschaften durch Deiche aller Art, Verbau von Auenlandschaften sowie Wassermangel in Folge von Niederschlagsarmut und ausgedehnter Hitzephasen.
Schutzausweisungen wie das 43.000 ha große Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ dessen Fläche weitgehend von der Fläche des neuen 125.510 ha großen Biosphärenreservates „Mittelelbe“ überdeckt ist, Natura 2000-Gebiete wie das 7.582 ha großen Dessau-Wörlitzer Elbauen (FFH0067) und die 8.422 ha große Elbaue zwischen Griebo und Prettin (FFH0073) sowie zahlreicher Europäischer Vogelschutzgebiete sollen dazu beitragen, dass dieser einmalige Natur- und Landschaftsraum einen umfassenden Schutz genießt, sondern sich auch entsprechend weiter entwickeln kann.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305018

Dazu ist es aber erforderlich, dass sich öffentliche und gewerbliche Einrichtungen sowie Privatpersonen wenigstens die bestehenden Schutzbestimmungen kennen, respektieren und einhalten.
Hier spielen ebenfalls der Landkreis Wittenberg und die Lutherstadt Wittenberg eine sehr wichtige Rolle in dem ihm anvertrauten Fluss- und Auenabschnitten der Elbe und ihrer Nebengewässer. Die vorliegenden Planungsunterlagen zur Landesgartenschau im Jahr 2027 haben dazu geführt, dass Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen einer Fahrradexkursion die vier Betonflächen im Bereich Dresdner Ring/Dresdner Straße mit einer Gesamtgröße von ca. 33.361,27 m² = 3,34 ha, die Elbaue im Bereich von Dresdner Ring und Speckbach mit einer Größe von ca. 53.900,78 m² = 5,4 ha sowie die Elbaue im Bereich des ca. 898.257,60 m² = 89,83 ha großen Großen Angers aufsuchten.
Der erste Anlaufpunkt bildeten die vier Betonflächen, welche umfassend von Gehölzen und Stauden eingerahmt sind. Vereinzelt haben Pflanzen insbesondere die Fläche im Südosten überwachsen. Laut gegenwärtiger „Machbarkeitsstudie Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027 – Kurzfassung – ist dort unter den Namen „Elbquartier – Neues Wohnen am Fluss“, folgendes geplant, Zitat:
Durch das Elbquartier soll eine Neuordnung der städtebaulichen Struktur und eine Arrondierung vorhandener Wohnbauflächen erreicht werden. Für die neue Stadtsilhouette an der Elbe wird eine Mischung aus verdichtetem Wohnen angestrebt.
Das Elbquartier wird noch nicht bis 2027 entstanden sein, jedoch sollen der Uferpark, Hochwasserschutz und die äußere Erschließung der Siedlung hergestellt werden. Die künftigen Baufelder sollen zunächst für eine Gartenschau zwischengenutzt werden, bevor auf ihnen die Gebäude errichtet werden.
So können auf dem Areal sogenannte „Zukunftslabore“ errichtet werden, welche sich mit diversen Themen der „Stadt der Zukunft“ (siehe Seite 14) beschäftigen und neben der gärtnerischen Leistungsschau einen wissenschaftlichen Aspekt zur Landesgartenschau hinzufügen.“, Zitat Ende
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben weder Planung, noch Umsetzung der Errichtung von Wohnbebauung mit einhergehendem fortgesetzten Flächenverbrauch und Zunahme von Kraftfahrzeugsverkehr nichts mit ordnungsgemäßen Zielstellungen einer Landesgartenschau zu tun. Besonders, wenn man sie als „Instrument der nachhaltigen Stadt- und Tourismusentwicklung“ betrachtet. Im konkreten Fall gilt es noch zu beachten, dass das offensichtlich noch gültige „Stadtentwicklungskonzept, 4. Fortschreibung 2011, Teilfortschreibung Stadtumbau, Endbericht 30. April 2012“ auf Seite 27, unter dem Punkt „2.3 Wohnungsleerstand Gesamtstädtischer Überblick“ folgendes ausweist, Zitat:

Zum 31.12.2009 standen im gesamten Stadtgebiet etwa 2.500 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden leer. Dies ergibt eine Leerstandsquote von 9 Prozent. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist der Leerstand um 870 WE bzw. 26 Prozent gesunken. Die Leerstandsquote lag damals bei 13 Prozent.
Hauptursache für die Verringerung der Leerstandsquote waren die Abrisse im Stadtumbau (1.800 WE).
Auch Wohnungszusammenlegungen und Stilllegungen sowie Umnutzungen und konventionelle Abbrüche wegen fehlender Nachfrage trugen zur Leerstandsreduzierung bei. Allerdings wurde der Stabilisierungseffekt dieser Maßnahmen für den Wohnungsmarkt durch die weiter sinkende Zahl der privaten Haushalte erheblich gemindert.
Nach den Erhebungen des Stadtumbau-Monitorings entfällt der größte Anteil am Wohnungsleerstand auf den Altbau (56 Prozent). Der Rest verteilt sich auf Bestände des DDR-Wohnungsbaus (38 Prozent, davon 28 Prozent traditioneller Wohnungsbau) und den Wohnungsneubau seit 1990 (6 Prozent).
Gemessen an der Größenordnung der jeweiligen Bestände ist der Leerstand im Geschosswohnungsaltbau (bis 1918) mit etwa 16 Prozent am höchsten. Im Plattenbau liegt er bei etwa 15 Prozent. Den niedrigsten Leerstand im Geschosswohnbau weisen der Werksiedlungsbau (2 Prozent) und der Neubau seit 1990 (3 Prozent) auf.
Für die Einfamilienhausgebiete wird in Abhängigkeit vom Baualter ein Wohnungsleerstand zwischen einem und drei Prozent angenommen, also eine Größenordnung, die deutlich unter der Fluktuationsreserve liegt. In den Einfamilienhausbereichen, die nach 1990 entwickelt worden sind, stehen Wohngebäude nur ganz vereinzelt wegen Eigentümerwechsel leer. Daher wurde hier von einem durchschnittlichen Leerstand in der Größenordnung von einem Prozent ausgegangen. In den älteren Kleinhaussiedlungen gibt es auf Grund weiterer Faktoren wie Erbschaftsauseinandersetzungen und punktuellem Verfall nach Wegzug einen leicht höheren Leerstand, die hier mit durchschnittlich 3 Prozent des Bestands zu Buche schlägt.“, Zitat Ende

Stadtentwicklungskonzept, 4. Fortschreibung 2011

Daraus lässt sich ableiten, dass keine städtebauliche und soziale Notwendigkeit besteht, vorrangig für Personen mit größerem Einkommen und Vermögen neue Wohngelegenheiten zu schaffen.
Aktuellere veröffentliche Angaben und Zahlen lassen sich leider nicht heranziehen.
Zudem mindert die starke Verlärmung durch Dresdner Ring/Dresdner Straße/Bundesstraße 187 eine erforderliche lärmreduzierte Wohnqualität.
Stattdessen schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für das gesamt ca. 3,34 ha große Gelände eine Mischung aus sukzessiver und gestalterischer Entwicklung eines vielfältigen Parks mit eingebettetem Spielplatz sowie Aufenthaltsbereichen. Dabei gilt es im Vorfeld alle Flächenversiegelungen zu entfernen, Bodenuntersuchungen vorzunehmen sowie mögliche Kontaminationen fach- und sachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Ferner empfiehlt es sich generell mögliche Aufschüttungen bis auf den naturbelassenen Boden zu beseitigen. Darüber hinaus ist die bestehende Vegetation zu schützen und eine sukzessive Entwicklung – insbesondere in Richtung Elbaue und Aue des Speckbaches – zuzulassen.
Im Bereich des ca. 5,4 ha großen Elbaue im Bereich von Dresdner Ring und Speckbach stellten die anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen sehr bedeutsamen und schützenswerten Natur- und Landschaftsraum fest. Momentan ist dieser Teil der Aue von Elbe und Speckbach von Mischbeständen aus Stauden wie Gefleckter Schierling und Großer Brennnessel sowie Hart- und Weichhölzern wie Stieleiche sowie Sal-, Korb- und Silberweide geprägt. Diese Entwicklung gilt es zu schützen und vor jeglichen Eingriffen zu schützen.
Laut gegenwärtiger „Machbarkeitsstudie Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027 – Kurzfassung – ist dort unter den Namen „Uferpark – Wittenbergs Visitenkarte am Fluss“, folgendes geplant, Zitat:

Mit seiner vergleichsweise geringen Entfernung zur Innenstadt ist der Raum um die Kuhlache prädestiniert für eine „Dependance der Stadt an der Elbe“. Hier soll der Stadtpark am Fluss entstehen – als Visitenkarte und Identifikationsort von „Wittenberg
an der Elbe“. In Teilbereichen ist die Rolle als Überschwemmungsgebiet zu berücksichtigen.

Es werden folgende Entwicklungsziele angestrebt:

· Schaffung eines intensiv gestalteten Parkraums mit stadtweiter Ausstrahlung, als Nutzungsschwerpunkt mit repräsentativen Gartenpartien sowie Spiel- und Sportflächen
· Schaffung eines extensiv gestalteten Parkraums mit naturnahen Ufer- und Auenwaldpartien
· Aufhebung der Verrohrung des Speckbachs
· Inszenierung der Hartungschanze als historisches Relikt der ehemaligen Stadtbefestigung
· Errichtung eines Aussichtsturms als nutzbare Sehenswürdigkeit und spektakuläres architektonisches Wahrzeichen für das UNESCO-Biosphärenreservat“, Zitat Ende

Während die „Aufhebung der Verrohrung des Speckbachs“ grundsätzlich zu begrüßen ist, sind andere Aktivitäten, wie der angedachte „Nutzungsschwerpunkt mit repräsentativen Gartenpartien sowie Spiel- und Sportflächen“ sowie folgender Maßnahmen wie „Inszenierung der Hartungschanze als historisches Relikt der ehemaligen Stadtbefestigung, Errichtung eines Aussichtsturms als nutzbare Sehenswürdigkeit und spektakuläres architektonisches Wahrzeichen für das UNESCO-Biosphärenreservat als sehr bedenklich anzusehen. Die „Schaffung eines extensiv gestalteten Parkraums mit naturnahen Ufer- und Auenwaldpartien“ klingt sehr interessant, ist aber nicht sinnvoll, wenn man dafür die bisherige Natur und Landschaft beschädigt oder gar zerstört.

Die Elbaue im Bereich des ca. 898.257,60 m² = 89,83 ha Großen Angers stellt sich als durchaus als Natur- und Landschaftsraum mit naturnaheren Entwicklungsräumen mit Gehölzbereichen und -inseln zum Beispiel bestehend aus Weichhölzern wie Silber-, Bruch- und Korbweide und Harthölzern wie Stieleiche, Gemeine Esche, Flatter- und Feldulme sowie eingebettet Schwarzer Holunder und Kreuzdorn dar. Ferner gedeihen gepflanzte Exemplare der Rosskastanie. Auskolkungen, Saumstreifen mit Hochstauden sowie der zu dem Zeitpunkt ausgetrocknete und begradigte, aber entwicklungsfähige Rischebach ergänzen zusammen mit den Wiesen diesen arten- und strukturenreiche Natur- und Landschaftsraum in der Aue von Elbe und Rischebach. Beobachtungen zum Beispiel von Turmfalken, Weißstörchen und Neuntöter bestärken diesen Eindruck. Im Interesse einer besseren, arten- und strukturreicheren Entwicklung der Wiesenbereiche ist unbedingt die Mahd partiell und unregelmäßig durchzuführen, um Blüh- und Saatgutphasen zuzulassen. Ferner ist dies für die Eigenschaft als Brut- und Setzraum dringend erforderlich. Das bestehende Wegenetz ist bestens in den Landschafts- und Naturraum eingebettet und bildet kein Hindernis für Klein- und Kleinsttiere. Außerdem dienen Pfützen je nach Größe, Wasserumfang und Dauer als Stätten der Tränken sowie zur Gewinnung von Baustoffen zum Beispiel für Mehl- und Rauchschwalben.
Laut gegenwärtiger „Machbarkeitsstudie Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027 – Kurzfassung – ist dort unter den Namen „Profilierung der Elbe-Kulturlandschaft“, folgendes geplant, Zitat:
Das Potenzial des Großen Angers als einprägsamer Naturraum, stadtnaher Erholungsraum und kulturhistorisches Zeugnis der Stadtentwicklung soll unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Natur- und Hochwasserschutzes aktiviert werden.

Zur Profilierung als regionaltypische Kulturlandschaft werden folgende Entwicklungsziele verfolgt:


· Ausbau eines barrierefreien Wegenetzes als Grundvoraussetzung für eine Nutzbarkeit
· Entwicklung markanter Orte und Aufenthaltsräume zum Sitzen und Verweilen
· Kulturlandschaft – Landschaft als Kunst- und Kulturraum
· architektonische Inszenierung eines der „Elbtore“, Zitat Ende

In dem Dokument „Die Landesgartenschau 2027 zur Zukunft der Stadt – Machbarkeitsstudie der Lutherstadt Wittenberg – Vorabzug Stand 03.11.20“ sind dazu in nachfolgender Tabelle auf Seite 76 unter „4 Großer Anger“ folgende Baumaßnahmen aufgezählt, Zitat in Eigendarstellung:

MaßnahmenFlächengröße (m²)Einzelpreis (€/m²) bruttoSumme brutto
4 Großer Anger

1.400.000 €
4.1 Ausbau Wege (Asphalt), Länge 2.900 m, Breite 3,0 m8.70082,76720.000 €
4.2 Plätze, Möblierung, künstlerische Interventionen
pauschal280.000 €
4.3 Architektonische Inszenierung Elbtor/Elbcarponiere
pauschal400.000

Zitat Ende
Alleine eine Neuversiegelung von 0,87 ha Wegenetz führt zu massiven Zerstörungen und Beeinträchtigungen in dem sehr bedeutsamen Bestandteil der Elbaue. Derartige Wege bilden nicht nur standortfremde, schnell sonnenerhitzte Trennungs- und Gefahrenrräume für Kleinst- und Kleintiere, sondern befördern das Befahren mit Kraftfahrzeugen auch nach der Fertigstellung solcher Straßen. Zudem ist mit einer Verstärkung bzw. Verschärfung der ohnehin schon gegenwärtig starken Nutzung von Hundehalterinnen und Hundehalter zu rechnen, welche zumeist ihre Hunde unangeleint durch das Schutzgebiet laufen lassen. Somit verstärkt sich der Druck – insbesondere zur Brut- und Setzzeit – auf die arten- und strukturreiche Fauna. Die Gefahr von Camping-, Angel- und Partytourismus ist in Erfahrung anderer Abschnitte der Elbaue nicht zu vernachlässigen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es den geschützten Teil der Elbaue vor solchen Eingriffen zu verschonen. Vorstellbar wäre maximal die Einrichtung eines Naturerkenntnispfades, welcher sich in den Natur- und Landschaftsraum einbettet.
Zudem sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende

Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:

Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht insgesamt gesehen, die Gefahr massiver Eingriffe in einen sehr wertvollen Natur- und Landschaftsraum, welchem man so teilweise oder gar vollständig seiner sukzessiven Entwicklungsmöglichkeiten und -raum berauben möchte. Eine Tatsache, welche zudem den Schutzbestimmungen des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ bzw. dem Biosphärenreservat „Mittelelbe“ sowie des Natura 2000-Gebietes Elbaue zwischen Griebo und Prettin (FFH0073) widerspricht. Zudem sind Eingriffe in der Retentionsfläche der Elbe und ihrer Nebengewässer vorgesehen.
In dem Zusammenhang ist auch eine ordnungsgemäße Ausschilderung mit Schutzgebietsschildern dringend erforderlich.
Der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche, insbesondere in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt aktive Umwelt- und Naturschutzverein Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv an der Gestaltung und Durchführung einer nachhaltigen Landesgartenschau in der Lutherstadt Wittenberg mitzuwirken, wenn sie sich zum Beispiel der Entwicklung von mehr und vernetztem Grün, dem Erhalt und Schutz bestehender Schutzgebiete, dem Schutz, Erhalt bestehender und der Entwicklung neuer Grün- und Biotopverbundräume, dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Grünräumen, Fassaden- und Dachbegrünungen sowie der Entsiegelung von versiegelten Flächen widmet.

In dem Zusammenhang ruft der AHA die Bevölkerung zur entsprechenden Mitwirkung auf und bietet sich dafür als ehrenamtliche Plattform an.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 29.06.2023

Fotos: Andreas Liste

Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. und AHA kooperieren miteinander

Eine intakte Umwelt, Natur und Landschaft mit ihren Menschen, Tieren, Pflanzen und Pilzen bilden eine entscheidende Lebensgrundlage für jegliches Leben auf unserem Planeten. Dazu ist es notwendig die Geschehnisse auf der Erde global, staatenübergreifend, überregional, regional und örtlich zu betrachten. Die konzeptionellen Überlegungen und Schutzaktivitäten lassen sich aber nicht losgelöst von der archäologischen und historischen Bedeutung der Gesamtregion betrachten. Ferner schaffen nur eine intakte Umwelt, Natur und Landschaft eine gesunde und nachhaltige Basis für Leben und Wohnen, Landwirtschaft sowie Naherholung und Tourismus. Dazu ist es aber ganz besonders erforderlich u.a. eine entsprechend neue Umwelt-, Verkehrs- und Baupolitik zu entwickeln, zu gestalten und umzusetzen, wozu zum Beispiel der Erhalt bzw. die Stärkung des Öffentlichen und Schienen – Personen-Nahverkehrs zählen. Dabei gilt es jedoch insbesondere eine Attraktivität des Öffentlichen und Schienen-Personen-Nahverkehrs zu entwickeln, welche einen dringend notwendigen Umstieg vom Auto zu Straßenbahn, Bus und Bahn erleichtert.
Dazu zählt ebenfalls nicht nur der respektvolle Umgang mit dem Menschen, sondern auch mit Fauna, Flora und der Pilzwelt.
Die Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V., gegründet im November 2002 und hatte zunächst dem dringlichsten Anliegen Rechnung getragen, die Situation von „Streunermiezen“, damals wie manchmal auch heute noch verstärkt „Wildkatzen“ genannt, zu verbessern.
Dabei ist die ehrenamtlich und gemeinnützige Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. als Vorreiter im Aufbau, der Unterbringung, der Fürsorge und der Kastration dieser Tiere zu sehen.
Auf einem im Eigentum des Vereins befindlichen Grundstück mit einer Fläche von ca. 7.000 m² beherbergt und betreut der sehr aktive Tierschutzverein in zehn gedämmten Blockhäusern, jedes mit einem Freigehege und Infrarotheizung versehen, in einem massiven Bungalow, in einem Hundezwinger und in einem Wohnhaus die aufgenommenen Tiere.
Die momentan 12 Mitglieder betreuen liebevoll und mit sehr großer Aufopferung die dort untergebrachten Tiere. Alle Gebäude sind baulich auf die Bedürfnisse der Katzen angepasst und besitzen Freigehege. In einem Massivhaus befinden sich abgetrennte Räume, wo sich zum Beispiel frisch kastrierte Katzen und Neuankömmlinge aufhalten können.
In den letzten Jahren hat die Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. für vorwiegend alte Haustiere einen Gnadenhof eingerichtet.
Zudem gilt es den Garten mit eingebetteten Obstgehölzen zu betreuen und zu pflegen. Die Aktivitäten beruhen zudem zum absoluten Teil auf einer massiven Eigenfinanzierung. Daher ist die Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. für eine personelle Mitarbeit sowie finanzielle und materielle Unterstützung sehr dankbar.

Andrerseits betrachten die Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge, dass eher eine gegenteilige Entwicklung zu erkennen ist. Neben fortgesetzten Zerstörungen von Umwelt, Natur und Landschaften als entsprechende Lebens- und Rückzugsräume zahlreicher Tiere, Pflanzen und Pilze findet ein eher respektloser Umgang mit diesen Organismen auf allen Ebenen und allen Orten statt.
Dazu zählen auch fortgesetzte brutale und profitorientierte Massentierhaltungen, der Umgang mit Wildtieren wie Wolf, Luchs und Biber sowie den ständigen Begleitern des Menschen die Haustiere.
Hier möchten sich nun die Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. und der AHA gemeinsam stark machen, dass hier grundsätzlich positive Änderungen eintreten. Dazu ist jedoch notwendig, dass ein Umdenken und ein anderes Handeln in der Gesellschaft stattfinden.
Das sind sehr wichtige gedankliche und fachliche Grundlagen der Kooperation zwischen der Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -. Daher beschloss der Vorstand des AHA am 20.02.2023 die Aufnahme der Initiative Tierschutz Tiere und Not e.V. als kooperatives Mitglied und läutete so eine neue Qualität der Zusammenarbeit beider Vereine ein.
Gemeinsam möchten nun beide ehrenamtlichen und gemeinnützigen Vereine konzeptionell aktiv sein, Stellungnahmen erarbeiten sowie mit vielfältigen Veranstaltungen wie Exkursionen, Arbeitseinsätzen und Vorträgen ihre Vorstellungen und Gedanken in die Öffentlichkeit tragen.

Natürlich suchen beide Vereine Interessenten, welche aktiv beim Schutz und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft mitwirken möchten.
Wer also Interesse an der Arbeit der Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. und des AHA hat, wende sich bitte an folgende Anschriften:

Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V.
Telefon: 03475 – 667 84 29
Telefax: 03475 – 748 050
E-Mail: info@initiativetierschutz-tiereinnot.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 29.06.2023

AHA fordert Mitbestimmung der Bevölkerung zum angedachten Vorhaben zur Einrichtung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation

In der Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung zu den Eckpunkten zur Einrichtung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation vom 05.05.2022, Drucksache 20/1764 ist u.a. folgendes vermerkt, Zitat:

Entstehung des Vorschlags

Das von der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ vorgeschlagene Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation zielt darauf ab, einen Knotenpunkt für die wissenschaftliche und kulturelle Auseinandersetzung mit der weitreichenden und alle Lebensbereiche umfassenden Transformationserfahrung im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands einerseits und der inneren Einheit unseres Landes anderseits zu schaffen. So soll gesellschaftlicher Zusammenhalt gestiftet, der enge Zusammenhang von Deutschlands Einheit und der Demokratie in Europa gesichert sowie im internationalen Austausch thematisiert und Strategien für die Transformationsprozesse der Gegenwart und Zukunft entwickelt werden. Darauf aufbauend, hat eine unabhängige, beratende Arbeitsgruppe im Auftrag der Bundesregierung ein detailliertes Konzept für das Zukunftszentrum erstellt. Die Arbeitsgruppe hat im Rahmen ihrer dreimonatigen Tätigkeit Empfehlungen zu den Aufgaben des Zentrums, zur Organisation, zur Arbeitsweise und den dafür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen sowie Anforderungen zur Standortwahl und zum Bau vorgelegt. Am 7. Juli 2021 hat die vorherige Bundesregierung das Konzept der Arbeitsgruppe als eine sehr gute Grundlage für die Zielsetzung der Einrichtung des Zukunftszentrums begrüßt.
Die Parteien der Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Absicht festgehalten, das Zukunftszentrum zu realisieren:
Die Erfahrungen der Ostdeutschen im Wandel und die Bedingungen für gelingende Transformation sollen im neuen ‚Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation‘ für zukünftige Herausforderungen erforscht und besser vermittelt werden. Die Standortausschreibung soll Anfang 2022 zügig auf den Weg gebracht werden.“
Aufbauend auf dem Konzept der Arbeitsgruppe und der Stellungnahme der Bundesregierung zum Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Zukunftszentrum wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag rechtzeitig eine Beschlussvorlage zur konkreten Realisierung des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation vorlegen. Hierin werden u.a. Aspekte der inhaltlichen Ausrichtung, der Dimensionierung sowie der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung enthalten sein.

Zielstellung und Bestandteile des Zukunftszentrums

Mit dem Zentrum soll ein Ort der praxisorientierten Auseinandersetzung mit allen Dimensionen gesellschaftlicher Transformation geschaffen werden. Er soll
– den Diskurs über gesellschaftliche Transformation mit ihren weitreichenden Folgen intensivieren,
– Wissen um Transformation sichtbar und erlebbar machen,
– einen Beitrag zur Stärkung der repräsentativen Demokratie und des Zusammenhalts in Europa leisten.
Das Zentrum soll eine Einrichtung sein, die an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Kultur und den Bürgerinnen und Bürgern verschränkt und vernetzt agiert und unter einem Dach einen wissenschaftlichen Bereich (Institut),
– einen Kulturbereich (Galerie) einen Dialog- und Begegnungsbereich vereint.
Für das Zentrum ist die Errichtung eines neuen Gebäudes oder die Transformation eines bestehenden Gebäudes mit signifikanter Architektur vorgesehen. Über eine hohe Gestaltungsqualität soll das Zentrum bei Menschen in Transformationsprozessen besondere Aufmerksamkeit erzeugen. Der Standort des zukünftigen Zentrums in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen und die bauliche Gestaltung des Zentrums sollen in offenen Verfahren als Standort- bzw. Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Der Standortwettbewerb beginnt unmittelbar nach Beschluss des Bundeskabinetts über die Einleitung der Standortsuche. Die weiteren Realisierungsschritte sollen nach Beratung und Beschluss des Deutschen Bundestages auf der Grundlage einer Entscheidungsvorbereitung der Bundesregierung eingeleitet werden.
Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung geht es darum, welches Land Deutschland in Europa sein will – im freundschaftlichen, engen und partnerschaftlichen Austausch mit unseren Nachbarn. Zusammenarbeit, Zusammenhalt und Zustimmung zu Europa sind unverzichtbar. Das Zukunftszentrum kann dafür einen substantiellen Beitrag in Mitteleuropa leisten und sollte deshalb hier breit getragen werden. Nur so kann die Deutsche Einheit, die immer Teil einer europäischen Einigung war und bleibt, weiter gefestigt werden.“, Zitat Ende

In einer der Pressemitteilung „Standortwettbewerb für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation startet“ des Staatsministers beim Bundeskanzler Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland Carsten Schneider vom 01. Juli 2022 sind folgende weitere Erläuterungen enthalten, Zitat:
Die Einrichtung eines ‚Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation‘ war eine der zentralen Empfehlungen der Kommission ’30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit‘. Das Zentrum soll in Ostdeutschland errichtet werden und auf rund 15.000 Quadratmetern Fläche in einer herausragenden Architektur interdisziplinär Transformationsprozesse in Deutschland sowie in Mittel- und Osteuropa erforschen und dazu den Austausch mit einer breiten Öffentlichkeit organisieren. Die Baukosten werden derzeit auf rund 200 Millionen Euro kalkuliert. Als Träger des Zentrums wird der Bund im kommenden Jahr eine eigenständige Institution gründen. Das Zentrum soll im Wesentlichen die drei Bereiche Wissenschaft, Dialog und Austausch sowie Kultur umfassen und aus den Umbruchserfahrungen nach 1989 deutsche und europäische Perspektiven für die Transformationsherausforderungen der kommenden Jahrzehnte entwickeln.“, Zitat Ende
Weiterhin führt der Staatsminister aus, Zitat:
Der Standortwettbewerb wird begleitet vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und durchgeführt vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Cottbus. Eine unabhängige Jury aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Kultur und Zivilgesellschaft wird bis Anfang kommenden Jahres eine Empfehlung für einen Standort abgeben. Die Mitglieder der Jury werden rechtzeitig vor Abschluss der Bewerbungsphase bekanntgegeben. Die Kriterien für die Standortentscheidung sind in der Auslobung transparent gemacht. Der Zeitplan sieht vor, dass sich 2023 der Architekturwettbewerb anschließt und in 2026 mit dem Bau begonnen werden kann. Fertigstellung und Inbetriebnahme sind für 2028 geplant.“, Zitat Ende

Weiterhin ist einer Mitteilung des Deutschen Bundestages zu den Eckpunkten für das Zukunftszentrum folgendes zu entnehmen, Zitat:
Wie die Bundesregierung mitteilt, ist geplant, für das Zentrum ein neues Gebäude zu errichten oder ein bestehendes „mit signifikanter Architektur“ zu „transformieren“. Der Standort des künftigen Zentrums in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen und die bauliche Gestaltung des Zentrums sollen in offenen Verfahren als Standort- und Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Der Standortwettbewerb beginne, sobald das Bundeskabinett die Einleitung der Standortsuche beschlossen habe. Die weiteren Schritte sollen nach Beratung und Beschluss des Bundestages auf der Grundlage einer Entscheidungsvorbereitung der Bundesregierung eingeleitet werden.“, Zitat Ende

Bekanntlich hat sich die Stadt Halle (Saale) mit ihrer Bewerbung erfolgreich gegen die Mitbewerberinnen die Städte Frankfurt (Oder), Jena und Eisenach sowie Leipzig und Plauen durchgesetzt.
Nachdem schon keine vollumfängliche Einbeziehung der Bevölkerung in das Bewerbungsverfahren stattgefunden hat, sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr dringend geboten die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiative einzubeziehen, um eine „praxisorientierte Auseinandersetzung mit allen Dimensionen gesellschaftlicher Transformation“ zu gewährleisten sowie das Vorhaben – „Das Zentrum soll eine Einrichtung sein, die an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Kultur und den Bürgerinnen und Bürgern verschränkt und vernetzt agiert und unter einem Dach“ – mit Leben zu erfüllen.
Die gegenwärtigen Pläne zur Entfernung der Hochstraße und weiterer Zufahrten sind vom Grundsatz her zu begrüßen, wenn sie dazu führen, dass die Rückbaumaßnahmen zu dauerhaften Bodenentsiegelungen mit der Mehrung von Grün- und Gehölzflächen einhergehen. Den angedachten Neubau weiter nach Westen zu verlegen ist dagegen nicht nur inakzeptabel, da die Nutzung von Leerstand haben muss, sondern auch, weil die Gefahr der Zerstörung von mindestens 16 Bäumen im Dreieck Magdeburger Straße, Volkmannstraße und Riebeckplatz besteht. Das Terrain, welches mit Winterlinde, Spitz- und Bergahorn sowie einer Wiese bewachsen ist, stellt einer der wenigen Grünstandorte vor Ort dar, welche es dringend zu erhalten und um die Flächen der bisherigen Hochstraße zu erweitern gilt. Derartige Bereiche dienen als Lebens- und Rückzugsraum von Tier- und Pflanzenarten, fungieren als Ort der Frisch- und Kaltluftversorgung sowie verbessern das Stadtbild. Ferner erscheint es sinnvoll zu sein solche Bereiche in den Grün- und Biotopverbund in der Stadt Halle (Saale) einzugliedern.
Im Interesse der Verhinderung neuer Flächenversiegelung im Umfang von mindestens „15.000 Quadratmetern“ vertritt der AHA weiterhin die Auffassung, dass es statt eines Neubaus ein bestehendes Gebäude umzubauen und zu nutzen gilt.
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Daher ist es wichtig, dass beispielsweise der Riebeckplatz in Halle (Saale) keine weiteren Zerstörungen am Gehölz- und Grünbestand sowie weitere Flächenversiegelungen erfährt.
Zum Themengebiet Umwelt, Natur und Landschaft ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten einzubringen sowie interessierten Menschen, Einrichtungen und Organisationen Raum zur Diskussion, Beratung und zum Austausch zu bieten.
Wer Interesse daran hat ehrenamtlich und aktiv mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 26.06.2023

Fotos: Andreas Liste

AHA hält Schutz der Elbe zwischen Děčín und Dresden für dringend geboten!

Die Elbe, mit 1.091,00 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.000 Quadratkilometern. Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. verurteilt daher das im Juli 2021 geschlossene „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe“. In diesem entgegen jeglicher ökologischen Vernunft geprägten Abkommen sind im „Artikel 3 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Tschechischen Republik“ unter den Absätzen 2 und 3 folgende Festlegung enthalten, Zitat:

(2) Die Regierung der Tschechischen Republik erhält im Abschnitt zwischen Ústí nad
Labem und Týnec nad Labem die bestehenden Wasserstraßenparameter mit einer
Fahrrinnentiefe von 230 cm aufrecht.

(3) Die Regierung der Tschechischen Republik wird im Abschnitt zwischen Týnec nad
Labem und Pardubice Maßnahmen mit dem Ziel durchführen, eine Fahrrinnentiefe von
230 cm bis zum Zielhafen in Pardubice zu ermöglichen.
“, Zitat Ende

Dazu plant die tschechische Regierung schon seit Jahren in Děčín eine Staustufe zu bauen. Diese unverantwortlichen und sehr umstrittenen Planungen erhalten nun mit dem von den beiden damaligen Verkehrsministern Karel Havlíček (parteilos) und Andreas Scheuer (CSU) unterzeichneten Regierungsabkommen bilaterale Rückendeckung.

Aber auch die Bundesrepublik möchte nicht nachstehen in der Bedrohung der Elbe. So ist im „Artikel 4 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland von der deutsch-tschechischen Grenze bis zum Rückstaubereich Wehr Geesthacht“ unter Absatz 2 geregelt, Zitat:

(2) Derzeitiges Unterhaltungsziel auf der internationalen Binnenwasserstraße Elbe ist eine Fahrrinnentiefe von 140 cm unter dem aktuellen Bezugswasserstand (GlW 2010) bei variabler Fahrrinnenbreite.“, Zitat Ende

Laut „Artikel 1 Gegenstand des Abkommens“, Absatz 2 ist zum Zeitraum der Umsetzung folgendes vereinbart, Zitat:

(2) Das Ziel ist es, die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Bedingungen und
Maßnahmen möglichst bis 2030 zu schaffen
.“, Zitat Ende

https://www.gesamtkonzept-elbe.bund.de/Webs/Projektseite/GkElbe2020/SharedDocs/Downloads/20210723_AbkommenBinnenwasserstrasseElbeOriginal.html?nn=2964300

Solche Abkommen zu schließen zeugt von der vollständigen Ignoranz der Regierungen beider Länder zu den Schutz- und Erhaltungsnotwendigkeiten der Elbe und ihrer Aue sowie der immer weiter zunehmenden Trockenheit und Sommerhitzesituationen.
Dabei muss doch den Verantwortlichen in der Politik Deutschlands und Tschechiens bewusst sein, dass das Aufstauen von Elbwasser bzw. die Eintiefung des Fließgewässers mehr Wasser in der Elbe zur Folge hat. Neben der Zerstörung von Auen- und Flusslandschaften und der dazugehörigen Natur durch bauliche Aktivitäten, ist mit massivem Entzug von Grund- und Schichtwasser aus den Auen zu rechnen. Die ohnehin unter den Trockenstress leidende Natur nimmt dabei immer mehr Schaden. Nicht nur das Absterben von Gehölzen ist die Folge, sondern auch das Austrocknen von dauerhaften und temporären Feuchtgebieten mit ihrer sehr hohen Arten- und Strukturvielfalt ist zu befürchten. Außerdem ist eine Nutzung zur Wassergewinnung für Anliegerortschaften und für die Landwirtschaft noch weniger möglich.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. die Parlamente der BRD und der Tschechischen Republik auf das Abkommen und damit verbundene Pläne sofort und unwiderruflich zu stoppen.
In dem Zusammenhang ruft der AHA zum vielfältigen und umfassenden Widerstand aus der Gesellschaft in beiden Ländern auf.
Bei all der notwendigen und dringenden Betrachtung der Gefahren in der Zukunft haben bereits bisherige und noch laufende wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tourismus sowie eines ordnungs- und zeitgemäßen Umganges mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften.

Unter dem Gesichtspunkt fand am 24.06.2023 eine ca. achtstündige Fahrradexkursion zwischen Děčín und Dresden statt. Dieser ca. 68,00 km lange Abschnitt der Elbe, welcher das ca. 700,00 km² große Elbsandsteingebirge, welches Höhen bis 723,00 m erreichen kann, durchquert, gehört zu den bedeutsamsten Landschaften in Deutschland und Tschechien. Das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik aufgeteilte, vorrangig aus Sandstein geprägte Mittelgebirge hat umgangssprachlich auf deutscher Seite den Namen „Sächsische Schweiz“ und auf tschechischer Seite den Namen „České Švýcarsko“ (Böhmische Schweiz). Häufiger ist nunmehr der Begriff „Sächsisch-Böhmische Schweiz“ = „Českosaské Švýcarsko“ prägend.
Diese Vielfalt an Landschaft und Struktur von Umwelt, Natur und Landschaft bietet vielen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum sowie bietet Menschen umfassenden Erholungsraum. Vielerorts sind standortgerechte Wiesen- und Waldstrukturen zu erkennen, welche umfassende Räume zu naturnaheren Entwicklungen und damit verbunden eines umfassenden Schutzes bedürfen. In den Hanglagen des Gebirges sind deutlich Folgen der Trocken- und Sommerhitzejahre 2018 bis 2022 erkennbar.
In dem Zusammenhang sei auch auf die Waldbrände in der Böhmischen und dann ebenfalls in der Sächsischen Schweiz im Sommer 2022 verwiesen. Laut Angaben der Bundeswehr waren, Zitat. „in den Wäldern im deutsch-tschechischen Grenzgebiet ausgebrochen und hatte vor einer Woche auf den Nationalpark Sächsische Schweiz übergegriffen.“, Zitat End, Ferner gibt sie an, Zitat: „Auf deutscher Seite standen am Montag rund 150 Hektar Wald in Flammen, in Tschechien waren es zwischenzeitlich mehr als 1.000 Hektar.“, Zitat Ende

https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/waldbrand-in-sachsen-lambrecht-holt-lagebild-vor-ort-ein-5472130

Selbstverständlich gebührt allen Löschkräften sowie freiwilligen Helferinnen/Helfern, wozu Bundeswehr, Feuerwehren und Technisches Hilfswerk gehören, der Dank für Brandbekämpfung und letztendlich Löschung der verheerenden Brände.
Angesichts der immer wieder aufgestellten Behauptung, dass Totholz als Brandbeschleuniger fungiert, ist eine dringende Versachlichung des Themas dringend geboten. Hier sei auf das vom Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft veröffentliche Dokument zum Thema „Gutachterliche Stellungnahme auf der Grundlage der Beauftragung vom 30.09.2022 gemäß der Vorhabensbeschreibung vom 23.09.2022 auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 23.08.2022 mit dem Kernthema der Analyse des Einflusses von Totholz auf das Brandgeschehen im Nationalpark Sächsische Schweiz“ verwiesen, welche folgende Schlussfolgerungen enthält, Zitat:

1. Das Totholz hatte im Brandgeschehen verstärkenden Einfluss auf die Intensität am jeweiligen Brandort aber nicht auf eine beschleunigte oder verzögerte Brandausbreitung. Glutnester waren zusätzlich zu den in dieser Hinsicht bekannten Tothölzern in Form von Wurzelstöcken auch in hohen Humusauflagen und in Ablagerungen von organischem Material in Felsspalten entstanden. Mitunter brannten Totholzbereiche an stehenden und liegenden Stämmen von Gemeiner Fichte aber auch Rot-Buche, ohne dass dort ein ausreichend energiespendendes Bodenfeuer erkennbar oder vorhanden war. Dieses noch näher zu untersuchende Phänomen ist wahrscheinlich auf die Brennmaterialien zurückzuführen, die an solchen Stellen infolge der Zersetzung durch Weißfäule verursachende Pilze entstehen und bei der Sicherung der Einsatzkräfte an den Feuerfronten zukünftig stärker zu beachten ist.

2. Die Zugänglichkeit zum Einsatzgebiet war für die Brandbekämpfung mit einer Ausnahme auf allen dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Wegen ohne Einschränkungen gegeben.

3. „Waldbrandschneisen“, unabhängig davon, was man darunter versteht, waren im Brandgebiet nicht vorhanden – wären auch nicht sinnvoll und machbar gewesen.

4. Das Vorhandensein von „Waldbrandschneisen“, unabhängig von deren potenziellen Ausprägungen, hätten die Brandverläufe wahrscheinlich nicht beeinflusst, weil die Hauptausbreitung der Brände über die Waldbrandbekämpfungsfronten hinweg durch Flugfeuer erfolgte. Es ist zudem sehr schwer vorstellbar oder würde extreme Eingriffe in die Gebiete bedeuten, dort 31 angepasste „Waldbrandschneisen“ in Form von Waldbrandriegeln oder Schutz- und Wundstreifensystemen zu errichten und dauerhaft funktionstüchtig zu halten.

5. Unter gleichen Bedingungen würden sich Brandverläufe im Brandgebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz und in bewirtschafteten Wäldern nur wenig unterscheiden. Diese Aussage stützt sich allerdings auf die Betrachtungen des einen aktuellen Brandereignisses, auf die Ansprache potenzieller Brandlasten und auf Analogieschlüsse, weil es schon absolut extrem wenig Waldbrände in Gebirgen Deutschlands gibt, die zudem bisher nicht oder nicht in ausreichender Anzahl unter wirklich vergleichbaren Bedingungen in Totalreservaten und bewirtschafteten Wäldern vorkamen.“, Zitat Ende

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1062086

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es in der Aufarbeitung des Waldbrandes für dringend geboten sich verstärkt Gedanken zum Schutz, zum Erhalt, zur Entwicklung und dem Umgang mit dem sehr bedeutsamen, sehr schützenswerten und länderübergreifenden Natur- und Landschaftsraum Sächsisch-Böhmische Schweiz = Českosaské Švýcarsko zu machen.
Die an der Fahrradexkursion teilnehmenden Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mussten jedoch, sowohl auf tschechischer, als auch auf deutscher Seite feststellen, dass die baulichen Eingriffe für Verkehrstrassen und Touristen auf der gesamten Strecke zwischen Děčín und Dresden besorgniserregenden Umfang angenommen hat. Dazu zählen insbesondere Parkplätze und ausgedehnte Schiffs- und Bootsanlegeanlagen insbesondere in den Städten und Ortschaften Děčín, Bad Schandau, Königsstein, Rathen, Stadt Wehlen, Pirna, Heidenau und Dresden. Neben dem deutlich nachteiligen Erscheinungsbild in Natur und Landschaft haben diese Eingriffe zu massiven Schädigungen in der Elbaue geführt. Somit erfolgten Einschränkungen von ohnehin knappen Retentionsflächen sowie Flächeninspruchnahmen zu Ungunsten von Natur und Landschaften.
Hier ist ein massives Umdenken erforderlich.
Darüber hinaus sind im Abschnitt zwischen Děčín und Pirna zum Beispiel bei der Kamenice, beim Mühlgrundbach, beim Krippenbach, bei der Biela und beim Struppenbach mehr oder minder deutliche Ausbaumaßnahmen sowie Sohl- und Uferbefestigungen erkennbar. Erfreulicherweise besitzen diese Fließgewässer – außer die Kamenice – unverbaute Einmündungsbereiche in die Elbe. Dazu zählt auch der Einmündungsbereich des Lachsbaches. Beim Mühlgrundbach hat man jedoch massiv Steine und Baumaterialreste in seine Einmündung in die Elbe geschoben. Dies gilt es unverzüglich zu entfernen. Ferner ist es dringend geboten auf wissenschaftlicher Grundlage Maßnahmen zur Beseitigung von Begradigungen sowie Sohl- und Uferbefestigungen zu erarbeiten. Diese Fließgewässer fungieren als Nebengewässer der Elbe als sehr bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen sowie Biotopverbundräume in das gebirgige Gebiet.
Ferner bildet die Elbaue in den Städten Pirna und Heidenau mit den Nebenfließgewässern Wesenitz, Gottleuba und Müglitz eine andere, eigene Qualität, da die genannten Nebengewässer strecken- und teilweise, insbesondere im Mündungsbereich naturnahe Abschnitte ausweisen, welche zur Gesamtaufwertung des gesamten Landschafts- und Naturraum beitragen. Jedoch erfordert dies massive Anstrengungen das teilweise vermüllen des Mündungsbereichs der Gottleuba in die Elbe in Pirna zu unterbinden. Nach Vollendung des Umbaus der Brücke über die Gottleuba im Mündungsbereich in die Elbe gilt es nunmehr die Möglichkeit Bauschutt und andere Abfälle aus dem Teil der Aue zu beräumen umzusetzen und somit zudem mehr Raum für Hochwasser und naturnaher Entwicklung zu geben. Ebenso gilt es massive Störungen – z.B. durch Zelten und Befahren mit Autos – im Mündungsbereich der Wesenitz in Pirna – Pratzschwitz unbedingt auszuschließen. Der ebengenannte Landschafts- und Naturraum stellt zum einen eine umfassende Aufwertung der Elbaue sowie zum anderen in Form von Biotop- und Grünverbünden und Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten über die Elbenebenfließgewässer Wesenitz, Gottleuba und Müglitz ökologisch sehr wichtige und sehr wertvolle Verbindungen in das Umland dar, was es nicht nur zu erhalten und zu schützen, sondern über entsprechende Räume noch auszuweiten gilt. Dies kann durch Ausweitung der Gewässerschonstreifen beidseitig auf mindestens 10 m erfolgen, um so die bereits gut vorangeschrittenen Mäandrierungen räumlich zu erweitern und ferner weitere Sukzessionsräume zu schaffen. Dies ist nicht nur in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz wichtig, sondern ermöglicht verbesserte Aufenthaltsräume von Hochwasser.
Im Stadtgebiet von Pirna gilt es – analog der Vereinigten Weißeritz im Stadtgebiet von Dresden – eine wissenschaftliche Konzeption mit dem Ziel zu erstellen, welche Möglichkeiten einer naturnaheren Entwicklung aufzeigt. Als Beispiel kann das direkte Mündungsgebiet in die Elbe dienen. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass illegales Campen unterbleibt. Ferner erscheinen die Gründe für die massiven Fällarbeiten im Mündungsgebiet der Gottleuba in die Elbe nicht erkennbar. Dazu gehört auch die naturnahere Entwicklung des Mündungsbereiches dadurch zu befördern, indem eine Beseitigung von Uferversiegelungen erfolgt.
Mit Unverständnis nahm die Exkursionsgruppe die fortgesetzte Uferbefestigung in Folge von Baumaßnahmen im Mündungsgebiet der Müglitz auf. Hier gilt es analog des Zschonerbaches Naturnähe zu erhalten und zu sichern. Anstatt Möglichkeiten der Beseitigung der restlichen Schwellen wissenschaftlich zu erarbeiten, befestigte man im Bereich der Wanderbrücke weitere Uferbereiche. Das gilt es nach Auffassung der Exkursionsgruppe unverzüglich zurückzubauen, um die ansonsten durchaus sonst gelungene Renaturierung der Müglitz weiter aufzuwerten. Gleiches ist nach Ansicht der Exkursionsgruppe bei der Wiederanbindung des Mühlgrabens an die Müglitz zu prüfen.
Bekanntlich ist Dresden ohne Elbe und ihre Nebengewässer unvorstellbar. Die Elbe durchfließt in einer Länge von ca. 30,00 km das Stadtgebiet und stellt zusammen mit ihrer Aue einen bedeutsamen Landschafts-, Natur- und Kulturraum dar sowie dient als Naherholungsgebiet für Einwohner und Gäste Dresdens. Ebenso ist die Aue als Hochwasserüberflutungsraum unerlässlich. Abgesehen davon benötigen Auen diese Überflutungen, um einer arten- und strukturreichen Fauna und Flora Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum zu bieten. Nicht umsonst zählen Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde.
Alles Gründe, warum – nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch die Elbe und ihre Aue von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, wie vom Ansatz her z.B. in der Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Elbe in Dresden vom 11. Mai 2000, festgehalten.
Daher betrachtet der AHA mit fortgesetzter Sorge den Fortbestand der Steganlage im südwestlichen Elbverlauf zur nicht betretbaren 10,5 ha großen Pillnitzer Elbinsel als Bestandteil des Naturschutzgebietes Pillnitzer Elbinseln und Gauernitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ sowie des FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Meldenummer DE4545-301) und des gleichnamigen Vogelschutzgebietes (DE4545-452) im europäischen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Natura 2000. Die offenbar vom Dresdner Segel-Verein Pillnitzer Insel 1928 e.V. genutzte und betriebene Steganlage gehört nicht in so einen sensiblen Teil der Elbaue. Hier gilt es dringend Alternativlösungen zu erarbeiten.
Nach fortgesetzter bzw. unveränderter Ansicht des AHA gehört die Errichtung der 636 m langen Waldschlösschenbrücke seit dem Ende des Jahres 2007 zu den großen Negativmaßnahmen in der Stadt Dresden, was u.a. zur Beeinträchtigung des Landschafts- und Stadtbildes sowie zur räumlichen Einschränkung der Elbaue führt und die Aberkennung des Titels UNESCO-Weltkulturerbes im Jahr 2010 zur Folge hatte. Hinzu kommt, dass laut Medienberichten die ursprünglichen Baukosten in Höhe von 157 Millionen Euro für die nach wie vor klar umstrittene Brücke, auf sich nunmehr aktuell rund 182 Millionen Euro verteuert hatte. Das sich einst ein Elbebiber auf der Brückenbaustelle eingefunden hatte, verdeutlicht zudem zum einen die Bedeutsamkeit dieses Elbabschnittes für diese streng geschützte Tierart und zum anderen, dass es notwendig ist, dass sich die Elbe verstärkt wieder naturnaher entwickeln muss. Das bedeutet im konkreten Fall, dass an den Elbufern eine vermehrte sukzessive Gehölzentwicklung möglich zu sein hat. Somit können sich, neben einer umfassenden Bereicherung an Arten und Strukturen in der Elbaue, Elbebiber ausreichend mit „Baumaterial“ versorgen.
Mit ähnlicher Sorge nimmt der AHA immer wieder den Zustand und die Entwicklung der umfassenden Restbestände einer Streuobstwiese in der Elbaue in der Johannstadt-Nord an der Sächsischen Weinstraße, unweit des Fährgartens Johannstadt in Augenschein. Trotz bereits erfolgter Nachpflanzungen, bedarf der Obstbestand unbedingt einer Pflege sowie weiterer umfassender Nachpflanzungen. In dem Zusammenhang regt der AHA erneut an, dass hier die Betreuung der Streuobstwiese mit Einbindung der Bevölkerung sowie mit Unterstützung bzw. Begleitung wissenschaftlicher Einrichtungen, Schulen, Volkshochschule erfolgen muss.
Der AHA erklärt sich immer wieder ausdrücklich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Erstellung und Ausgestaltung einer Elbschutzsatzung in den Stadtgebieten von Dresden, Pirna und Heidenau mit den Auswirkungen auf das Umland mitzuwirken. Dazu zählen auch die Möglichkeiten des Schutzes, des Erhaltes und der Weiterentwicklung von Streuobstwiesen, wie z.B. der Streuobstwiese in der Elbaue in Dresden-Johannstadt-Nord.
Alle diese Fakten sind, nach Meinung des AHA, unbedingt in der angedachten Elbschutzsatzung zu verankern. In der Elbschutzsatzung gehören zudem der Schutz und Erhalt der nicht betretbaren 10,5 ha großen Pillnitzer Elbinsel als Bestandteil des Naturschutzgebietes Pillnitzer Elbinseln und Gauernitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ sowie des FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Meldenummer DE4545-301) und des gleichnamigen Vogelschutzgebietes (DE4545-452) im europäischen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Natura 2000. Ebenso gilt es dort zum Beispiel den Schutz und den Erhalt der Nebengewässer, wie zum Beispiel der Weißeritz, des Zschonerbaches, der Prießnitz und des Lockwitzbaches, angrenzender Naturschutzgebiete – wie die 195 ha großen Elbtalhänge – sowie die kleineren und größeren Fließgewässer und ihrer Täler beiderseits der Elbe zu beinhalten. Nur somit lässt sich der notwendige zusammenhängende Charakter als Biotop- und Grünverbund darstellen und würdigen. Dazu gehört ebenfalls die vielfältig lebensnotwendige Bedeutung als Retentionsflächen, wie das Junihochwasser 2013 wieder einmal deutlich aufzeigte.
Der AHA erklärt sich immer wieder ausdrücklich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Erstellung und Ausgestaltung einer Elbschutzsatzung in den Stadtgebieten von Dresden, Pirna und Heidenau mit den Auswirkungen auf das Umland mitzuwirken. Dazu zählen auch die Möglichkeiten des Schutzes, des Erhaltes und der Weiterentwicklung von Streuobstwiesen, wie z.B. der Streuobstwiese in der Elbaue in Dresden-Johannstadt-Nord.
Der AHA beabsichtigt daher seine Aktivitäten in den Stadtgebieten Dresden, Pirna und Heidenau sowie deren Umgebung zu verstärken. Das trifft gleichermaßen länderübergreifend für den Abschnitt der Elbe zwischen Děčín und Pirna zu. Dazu sollen Exkursionen, Stellungnahmen, Umweltbildungsarbeit, konzeptionelle Vorschläge, die Initiierung und Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten und darauf beruhender Arbeitseinsätze sowie eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit dienen.
Ferner zählt dazu ganz besonders die Bildung einer ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe Dresden, Pirna und Heidenau mit Umland. Gleiches trifft für eine länderübergreifende Regionalgruppe Děčín-Pirna zu. In dem Rahmen möchte der AHA Interessenten gewinnen, welche sich aktiv für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der vielfältigen Fluss-, Bach- und Auenlandschaft in den Städten Dresden, Pirna und Heidenau, näheren Umgebung sowie zwischen Děčín und Pirna widmen und einsetzen wollen. Hierzu bringt der AHA u.a. seine vielfältigen und jahrzehntelangen Erfahrungen z.B. in den Fluss- und Auenlandschaften der Elbe, der Saale und der Mulde ein.
Wer sich mit dem AHA in Verbindung setzen möchte, kann dies unter folgender zentralen Anschrift tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.06.2023

Fotos: Dietmar Hörner

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