Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2023 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2022 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2023“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Waldgebiet „Stakendorfer Busch“ bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken. In dem Monat Dezember 2023 sind folgende drei, ca. vierstündige Erfassungen der Avifauna geplant:
Samstag, den 02.12., um 10.00 Uhr Erfassung der Avifauna des Erlen-Eschenwalds „Reudener Busch“ Treffpunkt: Bahnhof Wolfen Dauer: ca. 4 Stunden
Samstag, den 09.12., um 10.00 Uhr Erfassung der Avifauna des Salegaster Forstes Treffpunkt: Bahnhof Wolfen Dauer: ca. 4 Stunden
Samstag, den 16.12., um 10.00 Uhr Erfassung der Avifauna des Auenrestwaldes “Wolfener Busch” Treffpunkt: Bahnhof Wolfen Dauer: ca. 4 Stunden
Hinweis: Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte bringen Sie ihr eigenes Fernglas mit. Leider können wir Ihnen keine Ferngläser zur Verfügung stellen. Das betrifft auch Klemmbretter.
Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2023“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen Evangelisches Kirchspiel Wolfen Leipziger Straße 81
Eine Behörde wie das Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt, welche sich als Fach- und Dienstaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt definiert ist muss ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen haben, um seine umfassenden Aufgaben am Scharnier zwischen Kommunen und dem Land Sachsen-Anhalt wahrnehmen zu können. Dabei gilt es die Belange der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen nicht aus dem Auge zu verlieren. Zeitliche Straffungen von Verwaltungsverfahren sind grundsätzlich zu begrüßen, dürfen aber nicht zu qualitativen Verlusten führen. Eine sehr wichtige Vereinfachung ist dabei die elektronischen Zugangsmöglichkeiten zu verbessern, wozu zum Beispiel die Zustellung von Anliegen, Stellungnahmen und anderen Verfahren per E-Mail gehört. Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:
II. Zu den Verfahrensunterlagen
Mit besonderer Sorge nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Aussage im Entwurf mit Stand vom Stand: 11.10.2023 der Begründung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes auf Seite 5 auf, Zitat:
„Ein weiteres Ziel neben der Entlastung des LVwA ist die Straffung von Verwaltungsverfahren. In Zeiten immer knapper werdender Ressourcen und der Notwendigkeit, rechtsverbindliche Entscheidungen so schnell wie möglich zu erhalten, ist insbesondere in den für die Wirtschaft bedeutsamen Genehmigungsverfahren, wie im Abfallbeseitigungs-, Bau-, Wasser- und Immissionsschutzrecht durch den Wegfall des Widerspruchsverfahrens eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Sachsen-Anhalt zu erwarten.“, Zitat Ende
Hier ist schnell im Zusammenhang mit der Politik der gegenwärtigen regierenden Koalition von CDU, SPD und FDP zu vermuten, dass eine Einschränkung der Beteiligungsrechte der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen erkennen lässt, welche sich zumeist fachlich fundiert und ehrenamtlich organisiert für den Erhalt von Umwelt, Natur, Landschaften und der Qualität ihrer Wohn- und Lebenseigenschaften einsetzen. Eine Einschränkung außergerichtlicher Einspruchsmöglichkeiten bis hin zu dem ausgiebigen Recht der Widerspruchsmöglichkeit beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt zeugt nicht nur von der Einschränkung demokratischer Möglichkeiten der Bevölkerung sowie ihrer Organisationen in Sachen Erhalt von Umwelt, Natur, Landschaften sowie Wohn- und Lebensqualitäten im Land Sachsen-Anhalt, sondern ist ein Ausdruck der immer weiter voranschreitenden und sehr bedenklichen Verquickung von Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung mit Wirtschaftsbossen aus aller Welt. Als Beispiel dient die Verquickung der INTEL-Führung mit Vertretern der Landesregierung und den Kommunen, wo dieses mit Steuergeldern unterstützte umwelt-, natur- und landschaftszerstörerische Vorhaben der Ansiedlung im Großraum Magdeburg stattfinden soll. Gleiches ist im jüngst u.a. von der Bürgerinitiative Saaletal e.V. an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vorgetragenen Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren zum katastrophalen Vorhaben Westumfahrung Bundesautobahn (BAB) 143 mit den damit verbundenen Bauaktivitäten zu sehen. Eine Einschränkung eines ordnungsgemäßen außergerichtlichen Einspruchs- und Widerspruchsverfahren bevorteilt zu Unrecht das vorrangige Profitinteresse einzelner oder mehrerer zumeist sehr vermögender Personen und Personengruppen und birgt die Verstetigung, Mehrung und verstärkte Fortsetzung der Gefahr in sich Privatinteressen vor öffentliches Interesse zu stellen. Hier seien u.a. auf die Artikel 1 und 20a des Grundgesetzes sowie Präambel und Artikel 35 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt hingewiesen. Im Falle der Umsetzung der Einschränkung der bürgerlichen und demokratischen Rechte der Bevölkerung reduzieren sich mögliche außergerichtliche Einsprüche immer mehr auf kosten- und zeitintensive Gerichtsverfahren, welche zum Einem vorrangig finanzstarken Personen und Organisationen offenstehen und immer größere Teile der Bevölkerung und ihre Organisationen von Einspruchs- und Widerspruchsmöglichkeiten ausschließt sowie zum anderen zur verstärkten Überlastung der Justiz beiträgt. Darüber hinaus birgt das angedachte Vorhaben die Gefahr massiver Qualitätseinbußen in sich, da zum Beispiel die Beurteilung von Ereignissen in der Umwelt, Natur und Landschaften die Betrachtung im Zeitraum mindestens einer Vegetationsperiode erfordert. Zudem sind bei ordnungsgemäßen und fachlich fundierten Einspruchs- und Widerspruchsverfahren Anhörungs- und Beratungsteile dringend geboten. Ferner sei aus der Sicht der Bewahrung von Umwelt, Natur und Landschaften an der Stelle darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².
Auf Grund der obengenannten Tatsachen sieht der AHA die angedachte Gesetzesänderung sehr kritisch an und lehnt daher das Vorhaben ab.
III. Schlussbemerkungen
Der AHA vertritt immer die Auffassung, dass die Entwicklung einer echten demokratischen Ordnung mehr Einfluss- und Beteiligungsmöglichkeiten der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen beinhalten muss. Eine Beförderung von profitorientierten Lobbyinteressen einzelner Personen und damit verbundener zweifelhafter Verquickungen mit Vertreterinnen und Vertretern in Politik und Verwaltungen bewirken das reine Gegenteil und gilt es zu unterbinden. Ein Schritt dahin ist, alle Aktivitäten zur Einschränkung von Wider- und Einspruchsmöglichkeiten beim Landesveraltungsamt Sachsen-Anhalt zu unterlassen. Besser sind sogar die Möglichkeiten zu erweitern und transparenter zu gestalten. Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an. Der Kontakt lautet:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Montag, den 27.11., um 19.00 Uhr Versammlung der Initiative “Pro Baum” Treffpunkt: Versammlungsraum Reformhaus, Große Klausstraße 11
Am Montag, dem 27.11.2023, findet mit dem 114., das zehnte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2023 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Dazu zählen ganz akut, die geplanten Abholzungsmaßnahmen von drei Linden in der Großen Brauhausstraße/Ecke Kleine Brauhausstraße sowie von 38 Stadtbäumen in der Willy-Brandt-Straße. Gleiches gilt für den Schutz und Erhalt des Gehölzbestandes an Halles Unterberg und Kapellengasse sowie der skandalösen Reaktion des halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf mit Schreiben vom 07.11.2023 auf die diesbezügliche gemeinsame Presseerklärung mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 31.10.2013.
Darüber hinaus stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar. In dem Blickwinkel betrachtet trifft das auch auf das angrenzende Gelände des früheren Schlachthofes zu. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatten bereits mehrfach ihre sehr große Sorge bezüglich der abgeschlossenen Umsetzung der Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes sowie der bereits erfolgten massiven Bauarbeiten zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel ausgedrückt. Mit den Baumaßnahmen gingen massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So hat man den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, komplett zerstört. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife ist ebenfalls massiv der Säge zum Opfer gefallen.
Ebenso akut ist das Thema der flächendeckenden, massiven Massenabholzungen im Gesamtgebiet der Stadt Halle (Saale), z.B. in den Klausbergen, am Steintor, in Halle-Neustadt, in der Kirchnerstraße und im Bereich der Freiimfelder Straße. Weitere Themenschwerpunkte bilden u.a. die Folgen der Abholzungen und Bauarbeiten am Steintor und im Böllberger Weg sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen und im Pestalozzipark, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, Aktivitäten im Medizinerviertel, in der Landsberger Straße, zur Zukunft des Geländes vom einstigen GRAVO-Druck am Reileck und im Gelände des früheren Schlachthofes, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen sowie die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in der Stadt Halle (Saale).
Als Thema steht ebenfalls der zerstörerische Umgang der Deutschen Bahn und der Stadt Halle (Saale) mit dem Trothaer Wäldchen, wo bereits zahlreiche Ringelungen von Robinien und Abholzungen sowie plantageartige Aufforstungen stattgefunden haben.
Ebenfalls im Fokus stehen die Massenabholzungen im ca. 91 ha großen Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem Bestandteil des EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und des nach der europäischen Fauna-Flora- Habitat (FFH)-Richtlinie geschützten Gebietes „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ ist. Hier gilt es schnellstmöglich eine Position zur naturnahen Entwicklung des Gebietes und zur Unterlassung dieser massiven Eingriffe zu erarbeiten.
In dem Zusammenhang gilt es weiter die gemeinsam mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Mittwoch, dem 26.08.2020, durchgeführte Fahrradprotestexkursion zur Rabeninsel auszuwerten sowie die Schlussfolgerungen aus der Exkursion des ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzvereins am Samstag, dem 04.02.2023, zu beraten.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die fortgesetzte Bedrohung der großen Rosskastanie auf dem Grundstück zwischen Mansfelder Straße, Tuchrähmen und Packhofgasse zu thematisieren. Mit fortgesetzter sehr großer Sorge verfolgen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die weitgehend bisher der Öffentlichkeit entzogenen Planungen zur Umsetzung der Stufe 3 des Straßenbahnbahnprogramms in Halle-Giebichenstein. Diese Planungen, welche offensichtlich schon seit dem Jahr 2011 überwiegend in Hinterzimmern der Stadt Halle (Saale) und der Stadtwerke Halle GmbH ablaufen, bezwecken umfassende Veränderungen in der Straßenbahnführung in der Bernburger Straße, am Reileck, in der Richard-Wagner-Straße, am bzw. durch den Rosa-Luxemburg-Platz, in der Triftstraße, in der Großen Brunnenstraße sowie im Kreuzungsbereich Burgstraße, Seebener Straße und Fährstraße. Dabei drohen offensichtlich massive Umbauten, welche mit Zerstörungen in den Grünbereichen und Gehölzbeständen sowie in der Bausubstanz Giebichensteins einhergehen sollen.
Diese Planungen gilt es zu werten und über geeignete Aktionen zu planen, um den Erhalt und Schutz des Gehölz- und Parkbestandes in den Bereichen einzufordern.
Als Beratungsthema ist ferner der „Baubeschluss Freiflächengestaltung Universitätsring“ vorgesehen, welcher die Fällung von mindestens 17 Bäumen beinhaltet und eine Fällung von mindestens 11 Bäumen umgesetzt hat.
Ferner gilt es die Folgen der massiven Wegebauarbeiten im Naturschutzgebiet Peißnitznordspitze und an der Halle-Saale-Schleife zu thematisieren, welche mit umfassenden Beschädigungen und Zerstörungen am Auenwald einhergingen.
Auf derTagesordnung stehen zudem die skandalösen Überlegungen zu einer massiven Bebauung des ca. 1 ha großen Rossplatzes in Halle (Saale). Dabei nimmt ein angedachter 39,00 Meter langer x 26,00 Meter breiter = 1.014 m² = 0,101 ha großer Turnhallenneubau bereits etwa 1 % des grünen Bereiches ein. Da sind die Angaben für einen gewünschten Zirkusbau gar nicht enthalten.
Dazu passt ebenfalls der erneute Versuch der Stadt Halle (Saale) am Riveufer Massenabholzungen vorzunehmen. Ein nunmehriger Baubeschluss soll die Fällung von 29 Bäumen beinhalten. Die gegenwärtigen Baumaßnahmen sind entsprechend kritisch zu begleiten.
Ebenso skandalös und unverantwortlich ist der von Evangelischem Kirchenkreis und der evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland finanzierte und so zu verantwortende begonnene Neubau einer Grundschule mit einer Kapazität für 300 Schülerinnen und Schüler, welches nunmehr fertiggestellt und der Nutzung übergeben ist. Nach der Fällung von 8 großen, landschaftsbestimmenden Silberweiden hatte man dazu Baugelände für den von der evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland beabsichtigten Schulneubau abgesteckt. Dafür stellte die Stadt Halle (Saale) 16.000 m² = 1,6 ha Fläche auf den Weinbergwiesen in Heide-Süd im Hochwassergebiet der Saale, Biotop- und Grünverbund Saale-Dölauer Heide sowie im Frischluftkorridor des Saugrabens zur Verfügung.
Ferner gilt es die Massenabholzungen und Schotterungen an den Saaleufern von Peißnitz, Ziegelwiese und Amselgrund zu thematisieren.
In dem Zusammenhang gilt es fortgesetzt die Baumpflanzaktion am Karfreitag, dem 07.04.2023, auszuwerten und über eine Baumpflanzaktion zum Karfreitag, dem 29.03.2024, nachzudenken.
Eng damit verbunden steht ebenso die Schaffung von territorialen und thematischen Arbeitsstrukturen der Initiative „Pro Baum“ sowie die Umsetzung der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2023 sowie die Planungen für den Veranstaltungsplan für das Jahr 2024 auf der Tagesordnung.
Darüber hinaus ist die angedachte Förderung der Fassadenbegrünung in der Stadt Halle (Saale) durch Politik und Verwaltung ein sehr wichtiges Beratungsthema.
Das Treffen der Initiative „Pro Baum“ am 27.11.2023 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).
Andreas Liste vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates
Auch wenn das nicht zum konkreten Planungsverfahren nicht dazugehört, sei darauf hingewiesen, dass bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit bilden. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“. Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas. Die ca. 53,00 km lange Schwarza mit ihrem 507,00 km² großem Gesamteinzugsgebiet entwässert auf ihrem Weg zur Saale eine arten- und strukturreiche Mittelgebirgslandschaft. Abgesehen vom Pumpspeicherwerk Goldisthal in der Schwarza und der Trinkwassertalsperre Leibis-Lichte im Lauf des Zuflusses Lichte bestehen keine größeren Verbauungen und Einschränkungen im Flussverlauf. Im Raum Schwarzbach sind naturnahere Strukturen und Entwicklungen erkennbar, welche es zu schützen gilt. Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:
II. Zu den Verfahrensunterlagen
Die unter Punkt 3 Planung im Erläuterungsbericht sowie unter Punkt 4 Beschreibung und Bewertung des Eingriffs des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages Ersatzneubau Mariannensteg Schwarzburg gilt es so einzuordnen, dass keine Fällung von Gehölzen oder derartige Eingriffe stattfinden. Der Raum, welcher der Rückbau der bisherigen Brücke schafft muss ausreichen, um den Neubau der Brücke innerhalb dieses räumlichen Korridors vornehmen zu können. Zudem erscheint es sinnvoll zu sein unterhalb der Brücke Nistgelegenheiten bzw. -möglichkeiten für Vögel und Insekten anzubringen. Alle Aktivitäten gilt es unter dem Aspekt zu planen und durchzuführen, dass die vielfältigen Schutzbedingungen sowie dargelegten Schutzgebiete und -bestimmungen für die unter Punkt 3.4 Schutzgebiete und -objekte des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags Ersatzneubau Mariannensteg Schwarzburg sowie in der FFH- und SPA-Erheblichkeitsabschätzung „Ersatzneubau Mariannensteg, Schwarzburg“ Beachtung und Berücksichtigung finden. Das gilt auch für die Verwendung von Baumaterial und Schutzanstrichen. Die unter Punkt 5 Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags Ersatzneubau Mariannensteg Schwarzburg hält der AHA in Form nicht für zielführend. Der AHA plädiert für naturnah, sukzessiv entwickelnde Pflanzen- und da insbesondere Wald- und Gehölzbestände. Nur so lassen sich standortgerechte, arten- und strukturreiche sowie stabile Bestände entwickeln, welche sich hoffentlich besser den künftigen Klimabedingungen besser anpassen können. Zudem gilt es derartige Wald- und Gehölzbestände der forstwirtschaftlichen Pflege zu entziehen. Stattdessen gilt es offene Wegestandorte im urbanen bzw. agrarischen Raum zu ermitteln, wo die Pflanzung von Wegbegleitgrün erfolgen kann. Während entlang von Wegen die Verwendung von starken Heistern ausreichen dürfte, empfiehlt sich entlang von Straßen Starkbäume zu pflanzen.
III. Schlussbemerkungen
Angesichts der Vielfalt der Schwarza sowie einer Gesamtbetrachtung des Flusssystems mit seiner Aue regt der AHA die Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Schwarza an. Speziell für Schwarzburg bedeutet das, Möglichkeiten zum Schutz und Erhalt naturnaherer Bestände und Entwicklungen zu untersuchen, zu werten und ggf. Vorschläge zu erarbeiten. Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen. Seine Vorstellungen darzulegen diente eine vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 18.11.2023 durchgeführte Herbstrundexkursion durch die Saaleauenlandschaft zwischen Merseburg und Leuna mit Aufenthalt auf der Rischmühleninsel. Die Exkursion diente der Darstellung der Schutzwürdigkeit und Bedeutung der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna sowie der Gefährdungen für das Gebiet. Ferner möchte der AHA im Rahmen der Exkursion, welche auch zur Rischmühleninsel führt, seine Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser Bereiche der Saaleaue erläutern sowie Überlegungen zum nachhaltigen Umgang mit Hochwasser darlegen. Der überwiegende Teil der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna befindet sich in folgenden europäischen Schutzgebieten:
Bezeichnung
Größe
Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle (FFH0141)
ca. 1.758,00 ha und im linienhaften Teil Gesamtlänge von ca. 9,00 km.
An der ersten Station erläuterte der AHA am in den Jahren 1970 bis 1972 errichteten Wehr vom Vorderen Gotthardteich zur Klia seine diesbezüglichen Überlegungen zum Schutz und zur Entwicklung der Klia. Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum sowie geben zudem der stressgeplagten Menschheit die Möglichkeit der Entspannung und Erholung. Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen. So auch im Stadtgebiet von Merseburg. Während die Geisel auf ihrem 20,8 km langen Weg von der Quelle in Mücheln bis zur Mündung in den Gotthardteich z.B. im Bereich der Mündung des Klyegrabens zwischen der Stadt Merseburg und der Gemeinde Geusa durchaus naturnahe Elemente aufweist sind durch den Ausbau der Klia derartige Strukturen dort gänzlich beseitigt worden. Die Ausbaumaßnahmen in der ca. 3 km langen Klia im Zeitraum von Mai 1969 bis Juni 1977 haben einen vollkommen ausgebauten technischen Kanal hinterlassen. Ein Zustand, welcher mit dem heutigen Erkenntnisstand abzulehnen und womöglich zu ändern ist. Dazu bedarf es wissenschaftlicher und technischer Untersuchungen, welche in eine Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung münden. Dazu legte der AHA am 07.01.2002 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ vor. Dieser Rahmenplan geht davon aus, dass die Klia im gegenwärtigen Zustand hat einen sehr geringen ökologischen Wert besitzt. Jedoch könnte sie ein sehr wertvolles Bindeglied zwischen der Saale- und Geiselaue darstellen. Um das zu erreichen erfordert es eine nachhaltige Umgestaltung der Klia und ihres Umfeldes, was eine fundierte wissenschaftliche und technische Erarbeitung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung erfordert. Eine Einbeziehung der Bevölkerung von Anfang an schafft bereits in der konzeptionellen Phase eine breite Akzeptanz und befördert ein späteres schöpferisches Mitwirken. Im weiteren Verlauf der Exkursion legte der AHA seinen Vorschlag dar, welcher die Prüfung und Untersuchung einer Wiederbelebung des alten offenen Abflusses der Geisel beinhaltet. Der Weg führte weiter zur Rischmühleninsel. Die Rischmühle, welche eine von 5 Mühlen im Mittelalter darstellte und erstmalig 1284 in einer Urkunde als „Ruschenmuhel“ genannt ist, gab der heutigen Rischmühleninsel ihren Namen. Jedoch hatte die Mühle, welche im Jahre 1939 in Folge eines Großbrandes der Siloanlage ihre Tätigkeit als Papiermühle einstellte recht unterschiedliche Namen. In Ratsurkunden, Chroniken und Kirchenbüchern sind nachfolgende Bezeichnungen vermerkt:
im Jahre 1509 „Saalmühle“
im Jahre 1576 „molitor Rischensis“ (Rischmühle)
im Jahre 1685 „Mühle vor dem Saalthor“
im Jahre 1759 „Rischmühle“
Der Standort der Mühle ist fast genau gegenüber der Saalekrümmung, an der Basis der heutigen Halbinsel und inmitten eines früheren Mühlgrabens einzuordnen. Dieser Mühlgraben speiste vermutlich auch die Neumarktmühle und nahm vor der Wiedereinmündung in die Saale die Geisel auf. In etwa muss sich der Graben parallel zur heutigen B 181 befunden und die nunmehrige Halbinsel als tatsächliche Rischmühleninsel ausgewiesen haben. Die heutige Rischmühleninsel, welche sich in einem Saalemäander und teilweise in einem Hochwassereinzugsgebiet befindet ist zu großem Teil aufgeschüttet und beherbergt eine im Jahre 1998 erbaute Mehrzweckhalle mit dazugehörigen Parkplätzen, einen geschotterten Veranstaltungsplatz sowie in östlicher Richtung am Saaleufer einen Hartholzrestauenwald. Seit dem Jahre 1999 ist dieser wertvolle Auenbestandteil als ca. 2,7 ha großes flächenhaftes Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ ausgewiesen. Jedoch weist das bedeutsame Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten zahlreiche Beeinträchtigungen durch Trittschäden in Form von Trampelpfaden, Vermüllungen und freiherumlaufende Hunde auf. Nunmehr gilt es nach heutigen Gesichtspunkten unter Beachtung ökologischer, stadtgeschichtlicher und touristischer Aspekte eine Umgestaltung der Rischmühleninsel anzugehen. Die einzelnen Aspekte gilt es mit Bedacht und Vernunft miteinander abzuwägen. Dabei gilt es vorteilhaft rechtzeitig und umfassend die Bevölkerung einzubeziehen und zwar schon in der konzeptionell-gedanklichen Projektphase. Das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ lässt noch deutlich die Struktur eines saaletypischen Hartholzauenwaldes erkennen. Dazu gehören zum Beispiel das Vorkommen von Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Schwarzen Holunder, Blutrotem Hartriegel, Waldziest, Großer Brennnessel, Scharbockskraut, Goldsternchen, diverse Veilchenarten und Lerchensporn. Ebenfalls kennzeichnend sind die Untergliederungen in Baum-, Strauch- und Kraut-(Feld)schicht. Der Auenwald weist jedoch eine Breite zwischen gerade einmal 2 bis 3 m bis hin zu etwa maximal 10 m auf. Auf Grund des direkt vorbeiführenden, befestigten Weges beeinträchtigen wegeverlassene Personen und freiherumlaufende Hunde den schmalen Auenwaldstreifen nicht unerheblich. Trampelpfade und teilweise Vermüllungen sowie Beunruhigungen der Tierwelt sind die Folge. Als weitere Probleme sind die teilweise direkt an den Auenwald heranreichenden Aufschüttungen sowie die wegebegleitenden auenuntypischen Baumbestände bestehend aus Gemeiner Eberesche und Baumhasel. Im Interesse des nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und weiteren Aufwertung des Auenwaldes und damit der gesamten Rischmühleninsel gilt es folgende Maßnahmen zu prüfen und auch umzusetzen:
Beseitigung der Aufschüttungen ab dem asphaltierten Weg am Ostrand der geschotterten Fläche
In dem Zusammenhang Rückbau des Halbrundweges bis ebengenannten Weg
Im Rahmen der Beseitigung der Aufschüttungen, Schaffung von Feuchtgebieten mit Flachbereichen am Rand und unregelmäßig zu mähender Wiesen im Umfeld
Sukzessive Erweiterung des Auenwaldes auf die beräumten Flächen – keine Vornahme von Pflanzungen, höchstens Aussaat bzw. Einbringen von Eicheln von den Stieleichen vor Ort
Einrichtung eines ökologischen Erkenntnispfades am künftigen Randweg
Im Rahmen der im Jahre 2008 fertiggestellten „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“ griff eine damalige Studentin der Hochschule Anhalt in Bernburg dieses Thema auf und bekräftigte entsprechende Vorschläge. Nach Auffassung des AHA gilt es angesichts der Lage im Hochwassergebiet auch die Zukunft der Mehrzweckhalle auf der Rischmühleninsel auf den Prüfstand zu stellen. Der Weg führte weiter zum sukzessiven Auenwald zwischen Leinpfad parallel zur Saale und Naumburger Straße. Diese Entwicklung fand eine umfassende Störung, als die Stadt Merseburg im Jahre 2009 Fällungen von Hybridpappeln vornahm und somit in den sukzessiven Aufwuchs des Auenwaldes eingriff. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer teilen die Ansicht des AHA, dass derartige Eingriffe künftig unterbleiben müssen. Im Rahmen der Exkursion bekräftigte der AHA seinen Vorschlag eine angrenzende Wiese in Form von unregelmäßigen Mahden zu betreuen. Bereits im November 2013 hatte der AHA gefordert, das privatfinanzierte Deichvorhaben in der Stadt Merseburg im Bereich von Werderstraße und Krautstraße sofort einzustellen und stattdessen im konkreten Fall, die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt ursprünglich favorisierte Planung die Bundesstraße 181 zu einem Hochwasserschutzdeich umzufunktionieren erneut aufzugreifen und weiter tiefgreifend zu prüfen, sahen es auch die Exkursionsteilnehmer. Ferner gilt es, ggf. finanziert über Flutgelder, die schrittweise Umsiedlung des Wohn- und Kleingartengebiet an Werderstraße und Krautstraße anzugehen, um diese Überflutungsgebiete der Saale mittel- bis langfristig freizuräumen bzw. zurückzugeben. So sieht nach Auffassung des AHA nun mal nachhaltiger Umgang mit Hochwasser aus, welcher allen Menschen sowie einer hochwasserbeeinflussten Auenlandschaft zu Gute kommt. Nunmehr musste man erneut feststellen, dass entgegen der obengenannten Mahnungen, Bedenken und Hinweise die Maßnahmen wie geplant Realisierung fanden. Nach fortgesetzter Meinung des AHA drückt sich hier zum wiederholten Male die Arroganz, Ignoranz und Überheblichkeit der zuständigen Behörden aus. Die Umsetzung dieser Maßnahme verdeutlicht wieder einmal mehr, dass Demokratie und echte Mitbestimmung im Land Sachsen-Anhalt maximal auf dem Papier stehen, aber nichts mit den realen Verhältnissen zu tun hat. Der AHA versicherte, dass es nun gilt Wege und Möglichkeiten zu ersinnen, um auch an dem Standort einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser zu erwirken. Eng damit gekoppelt sieht der AHA weitere massive Deichrückverlegungsmaßnahmen in der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg anzugehen. Schwerpunkte bilden da die Deiche zwischen Leuna und Bad Dürrenberg, zwischen Wölkau und Trebnitz sowie im Bereich der Fasanerie in Merseburg. Für die ca. 240 ha große Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals beinhaltet das obengenannte im Jahre 2008 erstellte „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“ zahlreiche Vorschläge zur Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes, zur landwirtschaftlichen Nutzung und im Umgang mit dem Hochwasser. Bisher haben sich weder das Land Sachsen-Anhalt, noch der Landkreis Saalekreis und die Stadt Merseburg gefordert gesehen sich mit dem vom AHA übermittelten Vorschlägen überhaupt mal auseinanderzusetzen. Ein vollkommen inakzeptabler Zustand. Stattdessen setzt man die vom Bund und dem Land Sachsen-Anhalt aus dem mit Steuermitteln gespeisten sogenannten Programm „Aufbauhilfe Hochwasser 2013“ geförderten „Bauvorhaben Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme Saale-Region Merseburg Teilprojekt 1.1: Versorgungsleitung Merseburg“ mit der MIDEWA als Bauherrn, welche sehr bedeutsame Teile dieses Teils der Saaleaue tangieren. Als Bauzeit hat man Juli 2020 bis April 2021 angegeben. Der AHA, als seit dem Juni 2018 vom Umweltbundesamt anerkannter Umweltverband, hat nicht die Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten und kritisiert daher Vorgehensweise und das Vorhaben. Ein weiteres Beispiel für die unverantwortliche Ignoranz der Vorschläge der im Jahre 2008 erstellte „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“. Gleiches gilt für die teilweise Zerstörung einer naturnah entstandenen und aus Silberweiden bestehenden Weichholzauenwaldgesellschaft im Bereich der Alten Saale südöstlich des Abzweiges des Mittelkanals. Der AHA fordert, dass diese sukzessive und naturnahe Entwicklung dieses Teils der Saaleaue umfassenden Schutz genießt und weitere Eingriffe unterbleiben. Nur so kann dieser Lebensraum und Rückzugsgebiet für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten erhalten bleiben und sich weiterentwickeln. In dem Zusammenhang regt der AHA umfassende und dauerhafte Kartierungen dieses Gebietes an, um die Schutzwürdigkeit besser darstellen zu können. Am Weg zwischen Merseburg und Leuna, welcher sich zwischen Waldbad Leuna, Auenwald am Waldbad und Alter Saale befindet, regte der AHA bereits mehrfach an, beidseitig des ca. 145 m langen Weges die Pflanzung von 29 Obstgehölzen vorzunehmen. Dabei können bei einem Pflanzabstand von 10 m sowie einer Länge der Nordbegrenzung des Weges im Umfang von ca. 145,05 m dort 15 Bäume und bei einer Länge der Südbegrenzung des Weges im Umfang von ca. 143,03 m dort 14 Bäume Landschaft und Natur aufwerten. Der AHA hält Pflanzungen und Pflege in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen für sehr sinnvoll. So lassen sich sehr gut praktische Aktivitäten mit umweltbildenden Aspekten verbinden. Der AHA hält dazu die Einbeziehung von Landkreis Saalekreis, der Stadt Leuna und der Eigentümer bzw. Nutzer der benachbarten Agrarflächen für sehr sinnvoll. Eine Reaktion seitens des Landkreises Saalekreises und der Stadt Leuna erfolgte bisher leider nicht. Im ca. 13 ha großen Auenwald im Waldbad Leuna muss der AHA fortgesetzt feststellen, dass die Abholzungen von Hybridpappeln weiterhin als Schaden ersichtlich sind. Ebenso problematisch zu sehen ist die zunehmende Vermüllung des Gebietes. Der AHA weist in dem Zusammenhang erneut auf die von ihm am 13.08.2001 verabschiedeten „Vorschläge zur Pflege, Entwicklung und Betreuung des Kreypauer Holzes und des Waldes am Waldbad Leuna“ hin, welche unbedingt eine naturnahe Entwicklung des Auenwaldes nahelegt. Ferner nahm der AHA mit sehr großem Interesse die verstärkten Aktivitäten des Bibers auf. Hier gilt es insbesondere im Auenwald am Waldbad verstärkt eine naturnahere Entwicklung zuzulassen und auch den Biber zu schützen. Die Saaleaue in der Stadt Leuna unterhalb der Stadtteile Rössen und Ockendorf ist nach fortgesetzter Auffassung des AHA von jeglicher Bebauung freizuhalten sowie punktuell die sukzessive Entwicklung von Auenwäldern zu ermöglichen. Ferner bedarf die Saale Freiräume, um eine natürliche Dynamik zwischen Prall- und Gleithängen zu ermöglichen. So besteht die Möglichkeit Kräfte im Wasser zu brechen und Sedimente umzuverteilen. Letzteres verhindert zudem die Eintiefung des Flusses, was in trockenen Zeiten eine Austrocknung der Auen zur Folge hat und bei Hochwasser eine Abgabe in die Auen verhindert, da die Ufer dann wie Deiche wirken. Zudem dienen die immer wieder abbrechenden Ufer als Lebens- und Rückzugsräume z.B. für Eisvogel, Uferseeschwalbe und Bienenfresser. Eine Verschotterung behindert die ebengenannten Prozesse und führt zudem zur Verschwendung wertvollen Rohstoffes, wozu Gestein eindeutig dazugehört. Im Zusammenhang der sukzessiven und naturnaheren Entwicklung von Auenwäldern ist es zudem wichtig, dass das ebenfalls für bisherige Pappelforsten gelten muss. Diese Gehölzbestände weisen zumeist bereits naturnahe Sukzessionsentwicklung, welche künftig arten- und strukturreiche sowie standortgerechte Auenwälder erwarten lassen. Die Pappeln dienen in der Phase als gewisser Beschattungsschutz vor Austrocknung und Hitze sowie fungieren zudem als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pilzarten. Ein späterer Umbruch als Trockenholz schafft dann neuen begrenzten Raum für Neuverjüngung des sich entwickelnden Waldes. Im Interesse der Nichtstörung dieser sukzessiven und naturnahen Waldentwicklungsprozesse sind alle forstwirtschaftlichen Eingriffe – zum Beispiel zur Fällung und Beräumung der Pappeln – strikt zu unterlassen, um nicht die Sukzession zu stören bzw. zu zerstören, Lärm und Abgase zu erzeugen sowie Bodenverdichtungen vorzunehmen. Zudem kosten Naturverjüngungen kein Geld. Auf einer gegenwärtig intensiv landwirtschaftlich genutzten, ca. 6,25 ha großen dreieckigen Fläche, welche sich nördlich der Grenze der Städte Leuna und Merseburg sowie westlich des Radwanderweges befindet und nach Westen und Norden ansteigt, bekräftigte der AHA seinen Vorschlag hier eine Streuobstwiese entstehen zu lassen. Diese Fläche befindet sich auf fruchtbarem Boden, in einem unbeschatteten Gebiet und ist gut erreichbar. Alles positive Kriterien zur Errichtung einer Streuobstwiese. Bei einem Flächenbedarf pro Obstbaum im Umfang von ca. 100 m² berechnet der AHA die Möglichkeit der Pflanzung von 620 Obstgehölzen. Nunmehr gilt es u.a. die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln sowie den Kontakt zum Landkreis Saalekreis sowie zur Stadt Merseburg zu suchen. Der südöstlich bis südlich anschließende Graben an der Grenze zwischen den Städten Merseburg und Leuna bedarf unbedingt einer Beräumung der Sohl- und Uferbefestigung, einer darauffolgenden Beförderung der Mäandrierung mit Störhölzern und -steinen sowie der Entwicklung eines mindestens 10 m breiten Schutzstreifens beiderseits der Ufer. Ebenso erscheint es sinnvoll zu sein, den Mündungsbereich wieder komplett zu entsiegeln. Gleiches trifft für das Mündungsgebiet eines Baches in die Saale in der Stadt Leuna im Ortsteil Ockendorf zu. Mit sehr Sorge betrachtet der AHA das in der Unterrichtung des Deutschen Bundestages vom 05.08.2016, Drucksache 18/9350 im Bundesverkehrswegeplan 2030 auf Seite 144, unter laufender Nummer 28 mit „vordringlichen Bedarf“ vermerkte, 11,8 km lange Projekt Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf. Das mit der Projektnummer B 181 – G10 – ST versehene Straßenbauvorhaben mit einer Investitionssumme in Höhe von 89,3 Millionen Euro, stellt eine massive Bedrohung der Auenlandschaft zwischen Luppe und Saale dar. Neben einer drohenden massiven Zerschneidung dieses sehr arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, besteht ferner die Gefahr Ausbreitungsraum von Hochwasser einzuschränken. Daran ändert auch eine geplante 1.8 km lange Brücke nichts. Angesichts der in jüngster Zeit geführten Debatten zum Öffentlichen Personennahverkehr – z.B. Straßenbahnverbindung zwischen den Städten Halle (Saale) und Bad Dürrenberg – senden die politischen Verantwortlichen vollkommen falsche Signale in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Wohn- und Lebensqualität aus. Der AHA hatte beispielsweise im Rahmen einer Presseerklärung vom 19.12.2014 die Überlegungen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) zur Schaffung eines Bürgertickets begrüßt und angemahnt den Weg konsequent weiter zu gehen. Diese Forderung bekräftigt der AHA nunmehr mit Nachdruck. In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².
Ferner besteht die Gefahr des Eingriffes in bestehende Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und -korridore, welche im Falle der Umsetzung des Straßenbauvorhabens künftig dann verstärkt mit Abgas-, Feinstaub- und Lärmbelastung konfrontiert sind. Abgesehen davon ist davon auszugehen, dass der Wert als Gebiet von Naherholung und Tourismus massiv darunter leidet. Im Rahmen seiner Stellungnahme zu den „Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §14 (1) Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt Juli 2020 zum Raum-ordnungsverfahren für das Vorhaben „B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“ vom 20.09.2020 wies der AHA deutlich auf diese Situation hin. Nunmehr gilt es die unverantwortlichen Planungen sofort einzustellen. Dem AHA ist zusammenfassend bewusst, dass noch viel Arbeit und Engagement erforderlich ist, um einen ordnungsgemäßen Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaft zwischen den Städten Merseburg und Leuna zu ermöglichen. Im Rahmen des Aufenthaltes in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ würdigte der AHA im Vorfeld den 34. Jahrestag der Gründung der Umweltbibliothek Halle am 18.11.1988 in Halles Georgengemeinde. Seit dem Jahr 1990 befand sich die Einrichtung im Reformhaus Halle. Am 16.08.2004 übernahm der AHA die Trägerschaft der Umweltbibliothek, welche am 07.09.2004 ihre Arbeit im Reformhaus Halle wieder aufnahm. Seit dem 22.11.2005 trägt die Umweltbibliothek, welche am 10.03.2007 nach Merseburg umzog, den Namen des am 17.01.2003 verstorbenen ehrenamtlichen Umweltschützers und Literaten Jürgen Bernt-Bärtl. Während mehreren bisherigen Büroeinsätzen in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fanden umfassende datentechnische Sichtungen, Aufarbeitungen, Sortierarbeiten und Registraturen der Bestände an Literatur und Daten statt. Darüber hinaus hatten die letzten Arbeitseinsätze die Verbesserung der baulichen Situation der Räumlichkeiten zum Ziel. Weitere diesbezügliche Arbeits- und Büroeinsätze sind in Planung. Der AHA möchte die dazu notwendige Finanzierung der Vorhaben über Spenden und Crowdfunding realisieren.
Wer Interesse hat an den Zielen des ehrenamtlichen und gemeinnützigen AHA und seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Regionalgruppe Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ Weiße Mauer 33
Samstag, den 25.11., um 10.00 Uhr Herbstexkursion zur Burgaue in der Stadt Leipzig Treffpunkt: Haus „Auensee“, Leipzig-Wahren Dauer: ca. 3,5 Stunden
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken. Auf Grund der weiterhin angedachten Abholzungen im Rahmen einer teilweisen Wiedereinführung der Mittelwaldwirtschaft und einer damit verbundenen weiteren Bedrohung der Auenwälder in Leipzig, lädt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu einer Herbstexkursion am Samstag, den 25.11.2023, Treff: 10.00 Uhr am Haus „Auensee“ in die ca. 277,00 ha große Burgaue ein. Der AHA sieht es als absolut erforderlich an, generell Auenwälder als eine der arten- und strukturreichsten Biotope in den gemäßigten Zonen zu erhalten, zu sichern und zu schützen. In dem Zusammenhang hält es der AHA für dringend geboten ist, dass bereits jetzt naturschutzrechtlich gesehen Auenwälder einen besonderen Schutz genießen müssen. In der Burgaue kommt noch hinzu, dass dort ca. 270,00 ha als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind sowie den europäischen Schutzstatus nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie besitzen und daher hier besonders auf naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen zu orientieren sind. Ferner gilt es derartige Auenwälder als bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als potenziellen Hochwasserraum sowie als Ort der sanften Naherholung für die Menschen der Region zu betrachten. In dem Sinne ist eine Fortsetzung der gegenwärtigen forstwirtschaftlichen Nutzung nicht zu akzeptieren. Der AHA hält es zum Beispiel stattdessen zukunftsbedeutsamer die Eintiefung der Neuen Luppe zu stoppen und Renaturierungen des Gewässerlaufes zu prüfen, weiterhin Möglichkeiten der länderübergreifenden Reaktivierung der abgeschnittenen Altarme der Weißen Elster und der Luppe ökologisch, hydrologisch und ökonomisch zu untersuchen sowie eine Rückgabe und damit verbundenen Ausweitung der Retentionsflächen anzugehen. Somit wäre beispielsweise bessere Einbeziehung der Auenwälder in das Überflutungsregime von Weißer Elster und Luppe möglich. Zudem könnte ein ordnungsgemäßer Umgang mit dem Hochwasser ein zurückdrängen weniger wassertoleranter Gehölzarten wie Spitzahorn erfolgen. Daher favorisiert der AHA statt des Bestandes des Nahleauslassbauwerks umfassende Deichrückverlegungen zu untersuchen und letztendlich umzusetzen. Im Zusammenhang mit den bereits durchgeführten und weiter angedachten Abholzungen in der Burgaue sowie des nunmehr realisierten Neubaus des Nahleauslassbauwerks hält es der AHA für dringend geboten in Form einer Herbstexkursion auf das Problem hinzuweisen sowie den Schutz und Erhalt bzw. die Gewährung einer naturnahen Entwicklung der bestehenden Auenwälder einzufordern. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine Unterstützung zu den Überlegungen von Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. darlegen, welche eine Beantragung des Leipziger Auengebietes als UNESCO-Weltkulturerbe beinhalten. Ferner beabsichtigt der AHA Möglichkeiten aufzeigen, wie ehrenamtliche Interessenten für den Schutz und Erhalt der Auenlandschaft mitwirken können und in dem Blickfeld seine im Aufbau begriffene Regionalgruppe Leipzig und Umland vorstellen. Darüber hinaus erhofft sich der AHA ausdrücklich auch einen umfassenden, fachlich-inhaltlich-interdisziplinären und einen weniger emotionalen Dialog aller Verantwortlichen und Interessenten vor Ort. Auf jeden Fall wünscht sich der AHA eine rege Beteiligung. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist in Leipzig unter folgendem Kontakt zu erreichen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Regionalgruppe Leipzig und Umland Otto-Adam-Straße 14