Autor: aha-dietmar (Seite 39 von 307)

Das Neue Jahr im Hakel begrüßt

Das Schutzziel, Zitat aus der „Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg“ vom 20.09.1995, geändert am 25.04.2002: „SchutzzielderVerordnung istdeshalbdieErhaltungundEntwicklungdesvorgenanntenWaldkomplexesalsLebensraum zahlreicher bestandsbedrohter Tier- und Pflanzengesellschaften und seines agrarischgenutztenUmfeldesalsGrundlagederNahrungsketteunterdembesonderen AspektdesGreifvogelschutzes.“, Zitat Ende, hatten den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum dreizehnten Mal veranlasst, zur Exkursion „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ am 06.01.2024 ab Heteborn einzuladen.
Umrahmt von einer nebligen Winterstimmung verwies der Vorsitzende des AHA Andreas Liste zu Beginn der ca. 5 km langen Exkursion auf die Bedeutung des ca. 1.366,00 ha großen, als Naturschutzgebiet sowie nach europäischem Recht nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und als Vogelschutzgebiet ausgewiesene vielfältige Mischwaldgebiet. Dabei gilt es alles zum Schutz und Erhalt des von sehr großer Artenvielfalt an Fauna und Flora geprägten Schutzgebietes zu unternehmen und ein entsprechendes umfassendes Maßnahmepaket anzugehen. An erster Stelle gehört nach Auffassung des AHA, die Beendigung der forstwirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine weitgehend ungestörte sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verwies ferner darauf, dass immer wieder Massenabholzungen ganze Wälder bzw. Waldbereiche stören bzw. zerstören sowie mit gezielten reihenweisen Aufforstungen eine Umwandlung in Forstplantagen erfolgt. Als Beispiele führte der AHA dabei die Saaleauenwälder Sprohne, Dröbelschen Busch und Auwald Plötzkau, die Auenwälder in den Städten Halle (Saale), Leipzig und Schkeuditz, den Ettersberg in der Stadt Weimar und im Landkreis Weimarer Land, das Bergholz am Petersberg im Saalekreis sowie die Dölauer Heide und des Lintbusches im Gebiet der Stadt Halle (Saale) und des Saalekreises sowie die zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen länderübergreifende Dübener Heide an.

Hier bedarf es nach Ansicht des gemeinnützigen und ehrenamtlichen Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eines massiven Umdenkens und darauf aufbauenden Handelns, was eine Hinwendung zu sich naturnah und sukzessiv entwickelnden Wäldern sein muss. Eine Holzentnahme außerhalb von Schutzgebieten aller Art gilt es dem anzupassen.
Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen im Umfeld des Hakels auf Vor wendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten.
Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des AHA gehört ebenfalls dazu, auch die Mäusebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen. Insofern waren die Anwesenden auch sehr positiv angetan, dass Felder in Angrenzung an die Ortslage von Heteborn mit Gründüngungs- und Blühpflanzen wie Phacelia bestanden waren.
Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem AHA Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten eines angrenzenden Naturschutzgebietes und Europäischen Vogelschutzgebietes unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen. Immerhin leben noch ca. 70 Brutvogelarten, darunter z.B. in den Jahren 2002 bis 2006 insgesamt 9 Greifvogelarten als Brutvögel: Schwarzmilan, Rotmilan, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Wiesenweihe, Rohrweihe, Turmfalke und Baumfalke. Alles Vogelarten, welche unteren besonderen Schutz stehen müssen.
Der AHA bekräftigte im Rahmen der Exkursion, dass es endlich in der Frage Schutz und Entwicklung des Hakels voranzukommen gilt. Hinsichtlich einer Nutzung des Flugplatzes Cochstedt, ist von einer Zunahme der Vielfachbelastung für die Avifauna auszugehen. Zu den Vielfachbelastungen gehören aber auch ganz besonders die intensivere forstwirtschaftliche Nutzung sowie die zunehmende landwirtschaftliche Monokultur in Form des flächendeckenden Anbaus von Mais und Raps. Während Ersteres auf die Brutstandorte einwirkt, führt der gegenwärtige Feldbau zu herben Verlusten an Nahrungsräumen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellten mit Bedauern fest, dass in den letzten Jahren eine Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft eingesetzt hat. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Zur Frage des möglicherweise steigenden Holzbedarfs erneuerte der AHA seinen dringenden Vorschlag diesen in neue Waldflächen umzurechnen. Dem gilt es jedoch ein wissenschaftlich fundiertes Waldkonzept zu Grunde zu legen.
Im Blickpunkt des fortgesetzten massiven privaten Holzerwerbs im Hakelwald sei an die Ausführungen des Leiters des Forstbetriebes Ostharz des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt Hans Christian Schattenberg sowie des Revierleiters Falko Friedel im Rahmen der Neujahresexkursion am 07.01.2023 erinnert, welche u.a. erklärten, die Holzentnahmen durch Privatpersonen diene der Linderung sozialer Probleme und beruht auf der Genehmigung des Revierleiter Falko Friedel. Als Voraussetzungen dienen folgende zitierte Kriterien:
Als Voraussetzung zur Brennholzwerbung benötigen Sie einen Befähigungsnachweis im Umgang mit der Motorkettensäge und die dazugehörige Schutzausrüstung bestehend aus:

– Helm ( Kombination mit Gehör- und Sichtschutz )
– Schnittschutzhose
– Schnittschutzschuhe
– Schutzhandschuhe

Einen Befähigungsnachweis erhalten Sie unter anderem in den Lehrgängen des Forstlichen Bildungszentrums Sachsen-Anhalts (FBZ)., Zitat Ende

https://www.landesforstbetrieb.de/4-ostharz

Die anwesenden Mitglieder des AHA sowie Teilnehmende der Exkursion teilten auch im Rahmen dieser Exkursion keinesfalls die dargelegten Sichtweisen beider Forstleute und bekräftigten die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes des nach europäischen und nationalem Recht geschützten Hakels, einer dringend notwendigen naturnahen, sukzessiven Entwicklung des Waldgebietes, des Stopps jeglicher forstwirtschaftlicher Eingriffe durch öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen sowie die gründliche Prüfung einer allumfassenden sukzessiven, räumlichen Erweiterung des Hakels. Zudem erfolgte die verstärkte Forderung zur Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption als Diskussions- und Beratungsgrundlage für eine FFH-verträgliche und dem angepasste Schutzgebietsverordnung sowie Festlegungen von umfassenden Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen.

Im Zusammenhang mit den Nutzungen im Umland des Hakels verwies der AHA zudem darauf, dass zurzeit das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Daraus ist eine sehr große Gefahr für die Landwirtschaft sowie Umwelt, Natur und Landschaft abzuleiten.
Im Vorfeld der Domburg, welche auf dem mit 244 m über NN höchsten Punkt des Hakels steht, hat man nun ebenfalls mit Aufforstungen von Eichen und anderen Bäumen einen weiteren Grundstein für die Umwandlung des Hakels vom Wald zu Forstplantagen gelegt. Auffällig ist immer wieder das Befahren mit Kraftfahrzeugen und neben den Spuren von Massenabholzungen die fortgesetzte Plünderung von Holz durch Privatpersonen. Das Befahren des Hakels hat man durch massive Wegverbreiterungen und Schotteraufschüttungen sowie offenstehende Schranken vereinfacht. Für Fußgänger und Fahrradfahrer haben jedoch diese Aufschüttungen eher zur Verschlechterung der Nutzung der betroffenen Wege geführt.
Daher waren sich Teilnehmende der Exkursion schnell einig, dass der Einsatz zum Schutz und Erhalt sowie einer naturnahen Entwicklung des Hakel dringend und verstärkt weitergehen muss. Die fortgesetzte und tiefgründig ausgeprägte Ignoranz, Arroganz und Inkompetenz der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen zwingen dazu.
Ebenso für Unverständnis sorgte die vermehrte Aufstellung von Hochsitzen, was auf eine verstärkte Jagdtätigkeit schließen lässt.
Die gegenwärtig gültige Naturschutzgebietsverordnung (NSG-VO) zielt darauf ab, den Mischwaldbestand in seiner Vielfalt sowie die dort lebende vielfältige Fauna und Flora zu schützen und zu entwickeln. Ein Holzeinschlag darf nach § 5 NSG-VO u.a. nur außerhalb der Zeit vom 1.3. bis 31.8. eines jeden Jahres und eine Holzrückung in der Zeit vom 15.03. bis 31.08. eines jeden Jahres erfolgen. Die Holzabfuhr darf in der Zeit vom 2.3. bis 31.8. eines jeden Jahres nur entlang des Hauptweges (Cochstedter Weg) und dem Kreuzweg im Kleinen Hakel stattfinden.
Eine Fläche von 33,69 ha ist als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten.
Ebenso besagt der seit 2004 bestehende Forsteinrichtungsplan, dass eine Durchforstung auf den Flächen nur alle 10 Jahre erfolgen darf, um weitere Störungen auf den Flächen zu vermeiden. Beobachtungen von Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern sowie AHA-Mitgliedern besagen, dass dies bereits häufig nach 5 bis 6 Jahren erfolgt. Zudem liegt kein neuer Entwurf des Forsteinrichtungsplans vor.
Im § 4a der Änderung der NSG-VO vom 25.04.2002 ist nunmehr eine Schutzzone mit einer Größe von ca. 3 707 ha festgeschrieben. Sie erstreckt sich nördlich und südlich um den “Großen Hakel” und den “Kleinen Hakel” in den Gemarkungen der Gemeinden Cochstedt, Schadeleben, Friedrichsaue, Hausneindorf, Hedersleben, Heteborn, Kroppenstedt und Hakeborn. Die Grenze verläuft vom Ortsausgang der Gemeinde Hedersleben in nordöstlicher Richtung entlang der Landesstraße L 66 bis zur Grenze der Gemarkung ca. 500 m südöstlich der Gemeinde Heteborn.
In ihr sind folgende Handlungen verboten:
die Bodengestalt zu verändern oder Böden zu versiegeln, Bodenschätze abzubauen, den Landschaftscharakter zu verändern, die Art oder das Ausmaß der bestehenden Grundstücksnutzung zu ändern, nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen oder sonstige Grünlandflächen umzubrechen oder in eine andere Nutzung zu überführen, bauliche Anlagen mit Ausnahme jagdlicher Einrichtungen zu errichten oder wesentlich zu verändern, auch wenn dies keiner öffentlich rechtlichen Genehmigung bedarf Diese dient dazu auch das Umfeld des Schutzgebietes Hakel nachhaltig zu schützen.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/hakel

Im Rahmen der Exkursion erläuterte der AHA weiterhin, dass der Hakel, eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine zur Entwicklung und Stabilisierung von Biotopverbundräumen beitragen kann. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See bietet die Möglichkeit der Entwicklung zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Ferner weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass in jüngster Geschichte beginnend im Jahr 1830 und letztmalig im Jahr 1919 acht Gebiete am Rand des gesamten Hakelgebietes sowie westlich, nordwestlich und nördlich von Heteborn mit dem Lindholz, dem Westernholz, Der große Findling, Fasanenteich und Der kleine Findling fünf weitere Waldgebiete gerodet hatte. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es diese gerodeten Waldgebiete unverzüglich sukzessiv wieder entstehen zu lassen, um so mit der Wiederherstellung der einstigen Waldausdehnung beginnen zu können. Dies ist für den Schutz und Erhalt von Fauna und Flora, zur Verbesserung des Klimas sowie für einen umwelt- und naturverträglichen sanften Tourismus wichtig und dient letztendlich so auch der Naherholung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion legten ebenfalls dar, dass mehrmonatige Trockenphasen gepaart mit heißen Sommern, insbesondere in den Jahren 2018 bis 2022 sowie teilweise auch im Jahr 2023 ohnehin Fauna und Flora in den Wäldern, so auch im Hakel, stressen. Schon aus dem Blickwinkel betrachtet, verbietet es sich, die forstwirtschaftliche Nutzung fortzusetzen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt daher sich verstärkt und massiver für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
Zu diesen Aktivitäten gehören u.a. das Entwickeln einer FFH-tauglichen NSG-Verordnung mit einer aktuellen wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, die Konzipierung eines Naturerkenntnispfades mit Erweiterungspotenzial zum Harz, zu Bode, Selke, Eine und Wipper sowie regelmäßige Hakelexkursionen.
Ferner bekräftigte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fortgesetzt und wiederholt statt der Verbauung von Wald- und Feldflächen mit Wind- und Solarkraftanlagen endlich zum Beispiel vermehrt Dach- und Fassadenflächen mit Solaranlagen zu bestücken sowie dezentrale und ortsgebundene Windkraftanlagen in die Ortslagen einzubinden.
Zum Abschluss der Exkursion lud der AHA zu folgender Fahrradexkursion ein:

Samstag, den 29.06., um 10.00 Uhr
Radexkursion von Gatersleben nach Staßfurt
Route: Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staats­domäne in Gatersleben, NSG Hakel, Bode mit Aufenthalten an den Mündungsbereichen von Ehle und Röthe sowie im Gaense­further Busch, Staßfurt
Treffpunkt: Bahnhof Gatersleben
Dauer: ca. 6 Stunden

Bei Interesse sich für den Schutz und Erhalt des NSG Hakel einzusetzen zu wollen, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Gatersleben

Tel.: 0176 – 64362367
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.01.2024

Fotos: Dietmar Hörner

AHA führt Winterexkursion durch die Saale-Elster-Aue zwischen Halle-Ammendorf und Halle-Beesen sowie zum Naturschutzgebiet Pfingstanger bei Halle-Wörmlitz durch

AHA führt Neujahresexkursion zum Forsthaus Salegast durch

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern verstärkt und fortgesetzt naturnahe Entwicklungen der Waldgebiete!

Bekanntlich haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Zudem hat die noch immer weitgehend praktizierte Forstwirtschaft seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Wälder immer mehr zu monokulturellen Holzplantagen umgewandelt. Insbesondere Monokulturen bestehend zum Beispiel aus Waldkiefer, Gemeiner Fichte und Pappelhybriden verdrängten arten- und strukturreiche Waldgebiete. Nicht nur die die Arten- und Strukturvielfalt der Flora hat darunter gelitten, sondern auch die Artenvielfalt der Fauna. Noch immer kann man diese unverantwortliche Entwicklung zum Beispiel in den Auenlandschaften der Städte Leipzig, Schkeuditz, Markkleeberg und Taucha in den Saaleauenwäldern in Leuna, Merseburg und Halle (Saale), bei Plötzkau, Bernburg und Nienburg, den Auenwäldern zwischen Elbe und Mulde zwischen den Städten Bitterfeld-Wolfen und Dessau-Roßlau, in den Wäldern des Hakels, der Dölauer Heide, der Dübener Heide und am Ettersberg, in den Waldgebieten des Harzes, des Flämings sowie in Brandenburg und Berlin beobachten.
Dabei begründet man Kahlschläge, Beseitigung von sukzessiven Gehölzaufwuchs und die anschließende Reih- und Gliedaufforstungen mit unterschiedlichsten nicht nachvollziehbaren Maßnahmen zum angeblichen Schutz bestimmter Gehölzarten. Diese Forstmaßnahmen haben immer wieder das von fein ausgelotete, aber sehr wichtige Gleichgewicht im Gefüge der betroffenen Wälder ins Wanken oder gar zum Zusammenbruch gebracht. Der voranschreitende Klimawandel mit seiner langwierigen und umfassenden Hitze und Trockenheit sowie vermehrten und verstärkten Auftreten von Orkanen insbesondere im Herbst und Frühjahr haben auch den Gehölzen zugesetzt und somit die Waldstrukturen weiter geschwächt. Die vorhandenen Monokulturen und das damit verbundene Fehlen von tierischen Gegenspielern bieten zum Beispiel für diverse Borkenkäferarten verbesserte Vermehrungsmöglichkeiten, welcher sich im Massenbefall der stark geschwächten Bäume zeigt. Dass dabei insbesondere Kiefer- und Fichtenbestände betroffen sind, dürfte eigentlich nicht verwundern.
Neben vielen mahnenden Stimmen aus Wissenschaft und Forschung sowie fortschrittlich denkender Forstleute haben auch die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seit Jahrzehnten eine naturnahe Entwicklung von arten- und strukturreichen Wäldern angemahnt und darauf abgestimmte Schutzmaßnahmen und Nutzungsformen eingefordert.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehen in der gegenwärtigen forstwirtschaftlichen Nutzung die Hauptverantwortung für eine fortschreitende Ausplünderung und Degradierung zu Holzplantagen. Das weitgehende Fehlen von Stoff- und Entwicklungskreisläufen, von arten- und strukturreicher Fauna und Flora mit intakten Nahrungsketten sowie die zunehmend ausbleibenden Niederschläge sehen beide Organisationen als Ursache zum Beispiel für die Kalamitäten von Borkenkäferarten.
Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben die politischen Verantwortlichen, Verwaltungen und Forsteinrichtungen sowie die Waldeigentümer diese Ursachen und Folgen noch immer nicht korrekt eingeordnet. Anders kann man den in der Vergangenheit mit Steuermitteln finanzierten und durchgeführten Einsatz von Einheiten der Bundeswehr zur Beräumung von mit dem Borkenkäfer befallener Baumstämme und des Einsatzes von Insektiziden nicht werten.
Der Einsatz von Insektiziden führt zu massiven Giftbelastungen angrenzender Wohngebiete, der Böden und Gewässer sowie vernichtet zudem auch andere Insektenarten.
Anstatt die Baumstämme vor Ort zu belassen, um nunmehr eine Sukzession zu befördern, Wasser- und Winderosionen einzudämmen bzw. auszuschließen sowie die Ausbreitung der Borkenkäferarten durch Abtransport der Baumstämme zu verhindern, verteilen Laien auch noch Insektizide, um letztendlich der gesamten Insektenfauna noch einen weiteren, womöglich vernichtenden Schlag zu versetzen.

Daher fordern Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen Stopp aller mechanischen und chemischen Einsätze in den gestörten bzw. zerstörten Waldgebieten. Stattdessen gilt es naturnahere Entwicklungen der Waldgebiete zu befördern und dabei sukzessiven Aufwuchs zu schützen und zu sichern. Hier tragen Politik, Verwaltungen und Eigentümer die Hauptverantwortung.
Die Sukzessionen dienen nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Entwicklung von arten- und strukturreicher Gehölzbestände, welche sich wesentlich besser den Klima- und Standortbedingungen anpassen können, als Aufforstungen. Abgesehen davon, dass solche Aufforstungen umfassender Bewässerungsmaßnahmen bedürfen, um eine Chance zum Anwachsen zu erhalten.
Beide Organisationen verbinden damit die dringende Forderung die Zerstörung naturnaherer bis naturnaher sowie arten- und strukturreicher Waldgebiete zum Beispiel in den Auenwäldern zwischen den Städten Leipzig, Schkeuditz, Markkleeberg und Taucha, entlang von Elbe, Saale, Mulde und ihren Nebengewässern sowie in den Wäldern des Harzes, des Hakels, des Flämings, in Brandenburg und Berlin, der Dölauer Heide, der Dübener Heide, am Petersberg im Saalekreis und am Ettersberg durch fortgesetzte punktuelle und flächendeckende Abholzungen zu beenden.
Darüber hinaus gilt es beispielsweise in allen Waldgebieten die sukzessive Entwicklung von Gehölzen aller Art zu befördern, um die monostrukturellen Waldstrukturen aufbrechen zu können.
Nunmehr verstärken sich noch die Diskussionen in die von Hitze, Trockenheit, Waldbränden und Stürmen gestressten Wäldern Windräder zu stellen. Anstatt sämtliche Wälder am Standort und in dringender Erweiterung sukzessiv entwickeln zu lassen, beabsichtigt man noch zusätzlichen baulichen und betrieblichen Stress zu verschaffen. Flächenversiegelungen, Verwirbelungen und Verlärmungen sowie Trassen zur Infrastruktur lassen nicht erkennen, dass hier eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieumwandlung stattfinden kann. Gestörte oder gar zerstörte Umwelt, Natur und Landschaften verringern nicht nur Lebens- und Rückzugsräume für Tiere, Pflanzen und Pilze, beeinträchtigten Sauerstoffbildung, Abkühlung, Kohlendioxid- und Methanbindung, sondern schädigen ebenfalls menschliche Lebens- und Erholungsräume. Zudem zeigen die gegenwärtig schnell angestiegenen Hochwasser bei den gegenwärtigen Starkniederschlägen im zu milden Winter 2023/2024, dass Wälder noch mehr als Wasserspeicher fungieren müssen, wofür aber stabile arten- und strukturreiche Gehölzbestände dringender denn je vonnöten sind.
Kurzum: Eine weitere Schädigung bzw. Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften beeinträchtigt noch weiter das Klima.
In dem Blickwinkel betrachtet ist es unverständlich, wenn der Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Sven Schulze (CDU) verkündet, dass die Landesregierung Sachsen-Anhalts pauschale Bauverbote von Windrädern in Wäldern aufheben möchte. Dabei beruft man sich auf den Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. September 2022, Aktenzeichen: – 1 BvR 2661/21 – (Windenergie im Wald). Dazu ist jedoch eine vollständige Betrachtung, der in den Leitsätzen zusammengefassten Entscheidung erforderlich, Zitat:

  1. Bodenrecht im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG ist die flächenbezogene Ordnung der Nutzung von Grund und Boden durch öffentlich-rechtliche Normen, die Grund und Boden unmittelbar zum Gegenstand haben; also Normen, welche die rechtlichen Beziehungen des Menschen zum Grund und Boden regeln, indem sie den Flächen Nutzungsfunktionen zuweisen und diese voneinander abgrenzen. Prägend ist die Flächenzuweisung für eine bestimmte Nutzung, die andere Nutzungen an diesem Standort im Wesentlichen ausschließt.
  2. Die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 29 GG für Naturschutz und Landschaftspflege umfasst sowohl den Schutz durch Abwehr von Gefahren für Natur und Landschaft als auch die Pflege durch gestaltende Tätigkeit des Staates, die darauf abzielt, den Zustand von Natur und Landschaft zu verbessern. Gegenständlich an Bodenflächen ansetzende Regelungen im Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege unterscheiden sich von bodenrechtlichen Regelungen durch ihre spezifischere Ausrichtung an den Schutzgütern Natur und Landschaft. Sie weisen nicht bestimmte Nutzungsarten oder -funktionen dem Grunde nach flächenhaft zu, sondern setzen an der Eigenart oder der besonderen Lage konkreter Teile der Natur und Landschaft an, die wegen ihrer ökologischen oder auch ästhetischen Funktionen besonders schutz- oder entwicklungsbedürftig sind.
  3. Für die Zuweisung von Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich hat der Bundesgesetzgeber von seiner Gesetzgebungskompetenz für das Bodenrecht im Baugesetzbuch Gebrauch gemacht. Eine Öffnung, aus der der Landesgesetzgeber eine Kompetenz für einen generellen Ausschluss von Windenergieanlagen auf Waldflächen herleiten könnte, enthält das Baugesetzbuch nicht. Gegen eine Durchbrechung der in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB geregelten Privilegierung der Windkraft im Außenbereich durch pauschale landesrechtliche Verbote von Windenergieanlagen im Wald spricht auch, dass der Ausbau der Nutzung der Windkraft einen faktisch unverzichtbaren Beitrag zu der verfassungsrechtlich durch Art. 20a GG und durch grundrechtliche Schutzpflichten gebotenen Begrenzung des Klimawandels leistet und zugleich die Sicherung der Energieversorgung unterstützt.“, Zitat Ende

https://www.bverfg.de/e/rs20220927_1bvr266121.html

Insofern ist die häufig zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.09.2022 nicht als Freibrief zum Bau von Windkraftanlagen in Wäldern zu sehen. Hier sei noch einmal auf die in den Leitsätzen zusammengefassten Entscheidungen verwiesen, welche insbesondere unter Nummer 2 auf Bedeutung von Natur und Landschaft hinweist.

Hierzu sei zum Beispiel folgendes aus Natura 2000 des Landes Sachsen-Anhalt verwiesen und zitiert:

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/?para=landesinterne_nr&sort=desc#search

In Sachsen-Anhalt besteht das Natura 2000-Netz derzeit aus 266 FFH-Gebieten und 32 Vogelschutzgebieten (SPA), die sich teilweise überlappen. Insgesamt beträgt die Fläche der 298 Natura 2000-Gebiete etwa 232.000 ha, was 11,3 % der Landesfläche entspricht.“, Zitat Ende

Hinzu kommen noch zahlreiche im Land Sachsen-Anhalt als Biosphärenreservate, Nationalparke, Nationales Naturmonument, Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG) etc. ausgewiesene Schutzgebiete, welche es zu beachten gilt und sehr wohl auch die Verantwortung beim Land Sachsen-Anhalt liegt.

Bei den laut Medienberichten aktuell sechs geplanten Windkraftanlagen bei Harzgerode sei darauf hingewiesen, dass im 2.226,00 km² großen Mittelgebirge Harz 157.596,00 ha = 1.578,96 km² als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32/vo-lsg32

Darüber hinaus befinden sich im Umfeld von Harzgerode u.a. ca. 1.611,00 ha große Naturschutzgebiet „Oberes Selketal“ und im direkten nordöstlichen Anschluss das ca. 660,00 ha große Naturschutzgebiet „Selketal“.
Beide Naturschutzgebiete liegen zudem im EU SPA „Nordöstlicher Unterharz“ und im FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ sowie das Naturschutzgebiet „Oberes Selketal“ teilweise ebenfalls im EU SPA „Nordöstlicher Unterharz“.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/oberes-selketal/page

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/selketal/page

Diese sehr wertvollen Naturbestandteile und Landschaften dienen zahlreichen Tieren, Pflanzen und Pilzen als Lebens- und Rückzugsraum, bilden einen sehr vielfältigen Landschafts-, Erholungs- und Lebensraum für Menschen sowie zeichnen sich als eine sehr vielfältige Landschaftsstruktur mit umfassender Historie aus. Dies gilt es zu schützen und zu erhalten sowie vor weiteren Bebauungen aller Art zu schützen.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordern fortgesetzt und wiederholt endlich statt der Verbauung von Wald- und Feldflächen endlich zum Beispiel vermehrt Dach- und Fassadenflächen mit Solaranlagen zu bestücken sowie dezentrale und ortsgebundene Windkraftanlagen in die Ortslagen einzubinden.
Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfordern der nachhaltige Schutz von Umwelt, Natur. Landschaft und Klima sowie die bereits bestehenden klimatischen Realitäten nicht nur sofortiges ein Umdenken, sondern eine vollkommen andere praktische Herangehensweise. Ziel muss es sein, arten- und strukturreiche Waldgebiete zu entwickeln sowie eine umfassende sukzessive Wiederausdehnung von Wäldern anzugehen. Als ideale Räume bieten sich u.a. die Auen, die Gebirge sowie Dölauer Heide, Dübener Heide, das Waldgebiet am Ettersberg, der Hakel und der Bergholz am Petersberg im Saalekreis an.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind bereit im Rahmen ihrer gemeinnützigen und ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung von wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen sowie an deren Umsetzung mitzuwirken.
Aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin interessierte Personen und Organisationen zur aktiven Mitwirkung auf und sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
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Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.01.2024

Das Neue Jahr im Hakel begrüßen

AHA fordert erneut und verstärkt nachhaltigen Umgang mit Umwelt, Natur, Landschaften und somit mit Hochwasser!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert angesichts der letzten wiederholt starken Hochwasser u.a. in den Jahren 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 sowie nunmehr zum Ende des Jahres 2023 in Folge von Schneeschmelzen in den Gebirgen und Hochlagen sowie starker bzw. stärkerer Regenfälle z.B. an Rhein, Donau, Elbe, Oder, Saale, Mulde, Unstrut, Schwarzer Elster, Weißer Elster, Unstrut und Ilm sowie ihrer jeweiligen großen, größeren, kleineren und kleinen Nebengewässer erneut endlich einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser umzusetzen. Nach der Auffassung des AHA nutzten bisher die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern, aber auch in Kommunen noch immer nicht umfassend und ausreichend genug die Zeiten seit den letzten Hochwassern, um entsprechende Bedingungen zu schaffen. Stattdessen betreibt man vorrangig rein wasserbaulichen „Hochwasserschutz“, welcher noch immer hauptsächlich auf höhere, breitere und stärkere Deich- und Dammanlagen beruht.

In dem Zusammenhang sei zudem erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Das Festhalten an der Neuerrichtung und Erweiterungen von Gewerbe- und Wohngebieten sowie Flugplätzen, Straßen und Autobahnen in Landschaft, Natur und Umwelt zeugen davon, dass große Teile von Gesellschaft, Politik, Verwaltungen und Medien noch immer nicht die bedrohliche Situation erkannt haben. Hier bedarf es eines massiven Umdenkens und entsprechendes Handeln.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt zudem immer mit sehr großem Bedauern fest, dass in den letzten Jahren kein Ende der Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft zu erkennen ist. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Darüber hinaus gilt es entlang der Gehölzstreifen und Wege mindestens 5 m breite Streifen als Wiesen- und Staudenflächen entwickeln zu lassen, um so Raum der Entwicklung von standorttypischen Agrarwildpflanzen sowie weitere Nahrungs- und Rückzugsräume für Insekten und Spinnen zu schaffen. Ferner gilt es temporär oder dauerhaft Wiesenflächen zu schaffen, welche flächen- und zeitmäßig einem unregelmäßigen Mahdregime unterliegen sollten, um durch Saatgutausreifung die Arten- und Strukturvielfalt zu sichern bzw. zu erhöhen sowie Jungtieren und Bodenbrütern Schutz zu gewährleisten. Dadurch erhöhen und verbessern sich nicht nur Arten- und Strukturvielfalt, das Landschaftsbild sowie die Attraktivität des Gebiets, sondern gewährleistet man eine höhere Bodenqualität, verbessert das Klima und stabilisiert nicht zuletzt Nahrungsketten. Letzteres wirkt sich auch auf die natürliche Tilgung von Tieren, welche landwirtschaftliche Kulturen schädigen. Das Scheinargument, dass derartige Flächen nichts zur menschlichen Ernährung beitragen können, führen solche Personen nicht bei dem monokulturellen Anbau von Mais und Raps an. Nur das arten- und strukturreiche Wiesen, Staudenflächen, Gehölzbereiche und Stauden noch sehr viele ökologische Funktionen besitzen.
Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zählen ausgeräumte Landschaften, versiegelte Böden, fehlende Gewässerschonstreifen und Retentionsflächen sowie begradigte und häufig an Ufern und in der Gewässersohle befestigte Fließgewässer als verheerende Ausgangssituation für den Bestand von in Agrarlandschaften eingebettete Gewässer aller Art. Der AHA hält es daher für dringend geboten, insbesondere den Fließgewässern naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen, wozu die Möglichkeit der Mäandrierung, die Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen entlang beider Ufer, verstärkte Schaffung von Möglichkeiten zur Wieder- bzw. Neuentstehung von Gehölzflächen in der ausgeräumten Agrarlandschaft sowie eine vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau, welche auch tier- und bodenfreundliche Kulturen wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum), einbezieht. Derartige Maßnahmen verhindern auch die wind- und wasserbedingte Bodenerosion und der damit verbundenen Einträge von häufig mehr oder minder stark nährstoff- und pestizidbelasteten Böden in die Gewässer und Wälder. Einhergehend müssen solche Maßnahmen mit der Schaffung von Retentionsflächen, der Beseitigung von Verbauungen in und am Gewässer sowie die Unterstützung der Mäandrierung durch den Einsatz von Störsteinen oder -hölzern sowie z.B. des Belassens von Ästen, Laub und Zweigen im Gewässerbett.
In den Ortschaften selbst gilt es verstärkt zu prüfen, inwieweit eine Entfernung von Verbauungen aus dem Ufer- und Sohlbereich möglich und umsetzbar ist, Verunreinigungen mit Abwässern und Abfällen verhindert und beseitigt sowie Durchlässe erweitert und Verrohrungen entfernt werden können.
Die immer auftretenden Forderungen, dass Fließgewässer von „Verschmutzungen“ wie Laub, alten Zweigen und Schlamm zu beräumen sind, zeugen von wenigen oder gar nicht vorhanden Sach- und Fachverstand über die obengenannten Ursachen und Auswirkungen sowie aber auch zu dem was zur Entwicklung naturnaher Fließgewässer dazugehört. Nach Auffassung des AHA sollten sich u.a. Landkreise, Stadtkreise und Gemeinde eher dafür einsetzen, dass Fließgewässer nicht vermüllt, bestehende Vermüllungen beseitigt, Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m gesichert bzw. eingerichtet, Abwässereinträge verhindert und unterbunden sowie Verbauungen im Sohl- und Uferbereich unterlassen und entsprechende Rückbaumaßnahmen zu erfolgen haben.

Alles dies gehört in eine ordentliche wirtschaftliche Betrachtung hinein. Es kann nach Ansicht des AHA nicht sein, dass die Gewinne privatisiert sind und die Folgeschäden die Gesellschaft zu tragen habe. In dem Zusammenhang bekräftigt der AHA erneut die obengenannte Betrachtung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland.

Bekanntlich haben zudem Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt in Boden und Luft, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Zudem hat die noch immer weitgehend praktizierte Forstwirtschaft seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Wälder immer mehr zu monokulturellen Holzplantagen umgewandelt. Insbesondere Monokulturen bestehend zum Beispiel aus Waldkiefer, Gemeiner Fichte und Pappelhybriden verdrängten arten- und strukturreiche Waldgebiete. Nicht nur die die Arten- und Strukturvielfalt der Flora hat darunter gelitten, sondern auch die Artenvielfalt der Fauna. Noch immer kann man diese unverantwortliche Entwicklung zum Beispiel in den Auenlandschaften der Städte Leipzig, Schkeuditz, Markkleeberg und Taucha in den Saaleauenwäldern in Leuna, Merseburg und Halle (Saale), bei Plötzkau, Bernburg und Nienburg, den Auenwäldern zwischen Elbe und Mulde zwischen den Städten Bitterfeld-Wolfen und Dessau-Roßlau, in den Wäldern des Hakels, der Dölauer Heide, der Dübener Heide und am Ettersberg, in den Waldgebieten des Harzes, des Flämings sowie in Brandenburg und Berlin beobachten.
Dabei begründet man Kahlschläge, Beseitigung von sukzessiven Gehölzaufwuchs und die anschließende Reih- und Gliedaufforstungen mit unterschiedlichsten nicht nachvollziehbaren Maßnahmen zum angeblichen Schutz bestimmter Gehölzarten. Diese Forstmaßnahmen haben immer wieder das von fein ausgelotete, aber sehr wichtige Gleichgewicht im Gefüge der betroffenen Wälder ins Wanken oder gar zum Zusammenbruch gebracht. Der voranschreitende Klimawandel mit seiner langwierigen und umfassenden Hitze und Trockenheit sowie vermehrten und verstärkten Auftreten von Orkanen insbesondere im Herbst und Frühjahr haben auch den Gehölzen zugesetzt und somit die Waldstrukturen weiter geschwächt. Die vorhandenen Monokulturen und das damit verbundene Fehlen von tierischen Gegenspielern bieten zum Beispiel für diverse Borkenkäferarten verbesserte Vermehrungsmöglichkeiten, welcher sich im Massenbefall der stark geschwächten Bäume zeigt. Dass dabei insbesondere Kiefer- und Fichtenbestände betroffen sind, dürfte eigentlich nicht verwundern.
Neben vielen mahnenden Stimmen aus Wissenschaft und Forschung sowie fortschrittlich denkender Forstleute haben auch der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seit Jahrzehnten eine naturnahe Entwicklung von arten- und strukturreichen Wäldern angemahnt und darauf abgestimmte Schutzmaßnahmen und Nutzungsformen eingefordert.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in der gegenwärtigen forstwirtschaftlichen Nutzung die Hauptverantwortung für eine fortschreitende Ausplünderung und Degradierung zu Holzplantagen. Das weitgehende Fehlen von Stoff- und Entwicklungskreisläufen, von arten- und strukturreicher Fauna und Flora mit intakten Nahrungsketten sowie die zunehmend ausbleibenden Niederschläge sehen beide Organisationen als Ursache zum Beispiel für die Kalamitäten von Borkenkäferarten.

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben die politischen Verantwortlichen, Verwaltungen und Forsteinrichtungen sowie die Waldeigentümer diese Ursachen und Folgen noch immer nicht korrekt eingeordnet. Anders kann man den in der Vergangenheit mit Steuermitteln finanzierten und durchgeführten Einsatz von Einheiten der Bundeswehr zur Beräumung von mit dem Borkenkäfer befallener Baumstämme und des Einsatzes von Insektiziden nicht werten.
Der Einsatz von Insektiziden führt zu massiven Giftbelastungen angrenzender Wohngebiete, der Böden und Gewässer sowie vernichtet zudem auch andere Insektenarten.
Anstatt die Baumstämme vor Ort zu belassen, um nunmehr eine Sukzession zu befördern, Wasser- und Winderosionen einzudämmen bzw. auszuschließen sowie die Ausbreitung der Borkenkäferarten durch Abtransport der Baumstämme zu verhindern, verteilen Laien auch noch Insektizide, um letztendlich der gesamten Insektenfauna noch einen weiteren, womöglich vernichtenden Schlag zu versetzen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat immer wieder seit mehreren Jahrzehnten diese Themen bei Exkursionen, Konferenzen, Stellungnahmen und Presseerklärungen aufgegriffen. Nach Ansicht des AHA gehören Hochwasser gehören zum Flussregime dazu und sind Ursache dafür, dass Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören. Begradigungen, Deichbaumaßnahmen bis an die Flüsse heran, Flächenversiegelungen, massiver Verlust von Wäldern sowie Bodenverdichtungen in der Landwirtschaft in Folge des Einsatzes von schwerer Technik und zunehmender Anbau von Monokulturen beeinträchtigen die Speicher- und Pufferfunktion der Böden und führen zu schnelleren Hochwassersituationen bei stärkeren Niederschlagsphasen. Oft einhergehend mit Bodenerosionen hat der Mensch somit Hochwasser erst zu Katastrophen gemacht.
Die mit umfassenden Steuermitteln finanzierten Baumaßnahmen zur Errichtung von Poldern und als sogenannten „Hochwasserschutz“ verkauften Aktivitäten führen dagegen zu keinem Millimeter Rückgabe von Altaue an den Fluss. Das angedachte und zumeist sehr schnelle Einströmen von Hochwasser bei entsprechender Hochwasserhöhe führt stattdessen zu katastrophalen Bedingungen für Fauna und Flora in den Poldergebieten, da insbesondere Wucht und Schnelligkeit des Vordringens der Wassermassen Tieren nicht ausreichend die Möglichkeit der Flucht bieten. In Sachsen konnte man das zum Beispiel bei den Hochwassersituationen in den Jahren 2011 und 2013 in Leipzig bei der Betätigung des Auslaufwerkes der Nahle zur plötzlichen Flutung der Burgaue feststellen.
Der gegenwärtige Umgang mit der verstärkten Niederschlagssituation und zeitlich sehr eng verbundenen Hochwassersituationen sind ein weiterer Ausdruck des verfehlten Umganges mit Hochwasser sowie dem Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fluss- und Auenlandschaften, aber auch beim schützenden und erhaltenden Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft – auch im Zuge des hauptsächlich vom Menschen verursachten Klimawandels – darstellt.
Auf Grund dessen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein generelles anderes Denken, Planen und Handeln beim Umgang mit Hochwasser als einen Teil des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft ein. Nur so ist ein nachhaltiger Erhalt und Schutz der Lebens- und Rückzugsräume von Mensch, Fauna und Flora möglich.
Dazu sind die Erstellungen von wissenschaftlich fundierten Konzeptionen und breite öffentliche Beratungen und Diskussionen erforderlich.

Daher beabsichtigt der AHA weiterhin auch selbst sich weiter verstärkt mit den Themen Raumordnung, Fließgewässer, Wälder, Agrarflächen, Auen und Hochwasser zu befassen und möchte dazu eine entsprechende länderübergreifende Arbeitsgruppe bilden, welche ehrenamtlichen Interessenten die Möglichkeiten bietet, Vorschläge und Gedanken zusammenzutragen und daraus konzeptionelle Vorschläge zu erarbeiten sowie wissenschaftliche Arbeiten anzuregen, zu initiieren und zu begleiten.
Wer Interesse daran hat in so einer länderübergreifende Arbeitsgruppe mitzuarbeiten, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Tel.: 0345 – 200 27 46
Tel.: 0176 – 64362367

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 31.12.2023

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