Autor: aha-dietmar (Seite 38 von 307)

AHA beteiligt sich an der Petition „Gegen Enteignungen und Naturzerstörungen, für mehr Klimaschutz. Menschen-, Klima-, Natur- und Artenschutzrechte vor Bergrecht!“

Aktuell findet noch immer massiv der Abbau von Rohstoffen statt, wozu der industrielle Abbau von Kohle, Sand, Kies, Gips, Basalt und anderen Gesteinen gehören. Bundesweit gibt es ausreichend Beispiele wie rücksichtslos Enteignungen und Vernichtung von Wohnraum sowie die Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften voranschreiten. Neben Wohngebieten schreckt man nicht vor Schutzgebieten aller Art zurück und nimmt weitere Verschlechterungen des Klimas in Kauf.
Passend zu dem zerstörerischen gesellschaftlichen Rahmen ist ein Umwelt- und Naturschutzrecht sowie ein Uralt-Zivil- und Bergbaurecht, was diese Aspekte in keiner Weise angemessen und zeitgemäß berücksichtigt.
Daher ist eine grundsätzliche und vollständige Änderung des Bergrechtes erforderlich. Gleiches gilt für Umwelt-, Natur- und Zivilrecht sowie des darauf beruhenden Handelns.

In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Visualisierungsprojekt „Verschwundene Ortschaften“ der Fachhochschule Potsdam seiner Pressemitteilung vom 23.01.2023 u.a. folgendes ausführt, Zitat:

Seit Ende des 2. Weltkriegs wurden in Deutschland über 300 Dörfer für den Abbau von Braunkohle abgerissen und über 120.000 Menschen umgesiedelt.“, Zitat Ende

https://www.fh-potsdam.de/aktuelles-medien/news/verschwundene-ortschaften-eine-kurze-geschichte-des-tagebaus

Mit der Petition „Gegen Enteignungen und Naturzerstörungen, für mehr Klimaschutz.
Menschen-, Klima-, Natur- und Artenschutzrechte vor Bergrecht!“ möchten daher die 17 erstunterzeichenden Vereine und Initiativen, wozu ebenfalls der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört, schnelle und grundsätzliche Änderungen erreichen und dabei die Gesellschaft wachrütteln.

In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgende Exkursion hinweisen:

Samstag, den 24.02., um 10.00 Uhr
Rundexkursion um Niemberg
über Burgstetten und Abatassinenberg
Gemeinsam mit dem Burgstetten e.V.
Treffpunkt: Nähe Bahnhof Niemberg, (51°33’03.4″N 12°05’46.3″E)
Dauer: ca. 4 Stunden

Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – thematisieren bei dieser Exkursion den noch immer existenten Plan zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“. Ein Neuaufschluss eines ca. 90,00 ha großen „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte – wie z.B. des 139,5 m hohen Burgstetten – gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen. Diese Schutzwürdigkeit drückt sich dahingehend aus, dass der Burgstetten Bestandteil des 51,00 ha großen Schutzgebietes nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg“ ist.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende Anschriften:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.01.2024

Gegen Enteignungen und Naturzerstörungen, für mehr Klimaschutz. Menschen-, Klima-, Natur- und Artenschutzrechte vor Bergrecht!

Wir möchten, dass Menschen-, Klima-, Natur- und Artenschutz an erster Stelle stehen!

Der Grund, dass auch heute noch Menschen enteignet, ganze Dörfer weichen und sogar Naturschutzgebiete zerstört wurden ist ein nicht ausreichender Schutz durch das Zivil-, Natur-und Umweltrecht und das antiquierte Bundesbergrecht. Das Regelwerk stammt teilweise noch aus der Kriegszeit vor 1945, in welcher die Ausbeutung von Rohstoffen oberste Maßgabe war. Bis heute wird dem Interesse des Bergbaus weitgehend Vorrang vor anderen Belangen eingeräumt.“

Zurzeit wird u.a. eines der artenreichsten Gebiete Sachsens, der Holzberg bei Böhlitz, durch das Bergrecht bedroht.

Wir fordern, keine Enteignungen und keine Wald- und Biotopzerstörungen mehr für den Kohleabbau!

Auch der industrielle Abbau von Sand, Kies, Gips, Basalt und anderen Gesteinen darf nicht mehr dazu führen, dass Natur und Landschaften auf Kosten künftiger Generationen unwiederbringlich zerstört werden! Wir fordern eine Änderung des Bergrechtes im Sinne der „Erfurter Erklärung“*!

Forderungskatalog

1. Reform des Bundesbergrechts

Es braucht endlich einen fairen Interessenausgleich zwischen den Förderunternehmen und dem Staat einerseits und der betroffenen Bevölkerung sowie dem Schutz der Umwelt andererseits. Bei bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren ist eine Stärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Einführung einer umfassenden Umweltprüfung und die Stärkung der Klagerechte erforderlich. Im Jahr 1996 trat das „Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen“ in Kraft. Viele der „alten“ Bergbauberechtigungen wurden von diesem Gesetz ausgeschlossen. Auch für diese „Altfälle“ ist eine Fristsetzung erforderlich, um eine weitere Hinauszögerung von bergrechtlichen Widerrufen zu verhindern.

Oftmals können sich bergbaugeschädigte Anwohner*innen juristisch nicht gegen Schäden wehren, da die Beweislast bei ihnen liegt. Es ist dringend erforderlich, eine Beweislastumkehr für Schäden infolge von Rohstoffgewinnung einzurichten. Umweltverbände scheitern in ihrem Ziel schützenswerte Naturressourcen zu erhalten, weil das Bergrecht faktisch über dem Umweltrecht steht. Es muss möglich werden, bei Neuaufschlüssen und Erweiterungen von Abbaugebieten Versagensgründe abzuwägen, insbesondere:

  • Belange des Klima- und Ressourcenschutzes
  • Biodiversität natürliche Lebensräume von Arten,
  • Schutz hochwertiger landwirtschaftlicher Böden,
  • Schutz des Grundwassers,
  • Schutz von Bergbaubetroffenen und der Umwelt

Die Absicht, Bodenschätze zu fördern, muss nach langfristigen Gemeinwohlaspekten, statt nur anhand einer aktuellen Nachfrage oder den Gewinnabsichten eines privaten Bergbauunternehmens bewertet werden.

2. Reform des Umweltrechts bei Rohstoffabbauvorhaben
  • Einrichtung von Schlichtungsstellen durch die Bundesländer, insoweit Schäden durch Abbau auftreten können.
  • Obligatorische Beweissicherungsverfahren vor Beginn des Abbaus, die von den Unternehmern finanziert werden müssen.
  • Einrichtungen von Dauermessstellen bezüglich der Staub- und Feinstaubbelastung, Grundwasser, Erschütterungen und Lärm.
  • Überarbeitung der einschlägigen Richtwerte für Immissionen unter Einbeziehung von Umweltverbänden und Betroffenenvertretungen unter Berücksichtigung von Summenwirkungen.
  • Sicherer Einbeziehung der Betroffenenvertretungen im Genehmigungsverfahren (§2a (3), 9. BImSchV).
3. Kein Abbau in Schutzgebieten

Die Novellierung des Bundesbergrechts muss endlich explizit den Bergbau in bestehenden und auch beantragten Schutzgebieten unter EU-, Bundes- und Landesrecht verbieten. Eine besondere Rolle sollte Schutzgebieten auch in der Abwägung zukommen. Hier reicht es nicht, um Schutzgebiete herum zu graben und diese dadurch erheblich zu beeinträchtigen (Salamitaktik). Um die Schutzgebiete in ihrer Funktion nicht auszuhöhlen, müssen Mindestabstände (Pufferzonen) zwischen Abbauflächen und den geschützten Gebieten festgeschrieben werden. Dies muss ebenso für sonstige Rohstoffgewinnungsvorhaben geregelt werden.

4. Verpflichtende Sicherheitsleistungen für ordnungsgemäße Rekultivierung und Schäden an Gemeinwohlgütern

Sicherheitsleistungen, die bereits heute nach §56 Abs.2 Bundesberggesetz möglich sind, müssen in voller Höhe der zu erwartenden Wiedernutzbarmachungskosten obligatorisch erhoben werden, damit die Rekultivierung sichergestellt wird. Gleichzeitig müssen die Sicherheitsleistungen auch Reparaturen bei Schäden an Gemeinwohlgütern wie z.B. Quellen und Fließgewässern abdecken. Sie müssen auch den Fall der Abbauaufgabe und der Insolvenzgewährleisten.

Bei Verfüllungen dürfen die Einlagerungsmengen die Gesamtfördermengen nicht übersteigen. Dies muss ebenso für sonstige Rohstoffgewinnungsvorhaben geregelt werden. Ziel der ordnungsgemäßen Rekultivierung muss die weitere uneingeschränkte Nutzbarkeit der betreffenden Flächen sein.

5. Bessere Regulierung von Abbauvorhaben

Aufgrund der späten Einbeziehung ist die Interessenwahrnehmung von Eigentümern und Betroffenen wie auch die Vertretung von Umweltschutz- und Belangen angrenzender Gebiete kaum möglich. Klagemöglichkeiten für Grundstückseigentümer sind erst am Ende des planungsrechtlichen Verfahrens, bei der sog. Grundabtretung gegeben. Erst dann werden auch Fragen des Bedarfes an Rohstoffen berücksichtigt.

Es braucht klare gesetzliche Vorgaben zur Regulierung von Abbauvorhaben grundeigener Bodenschätze auch unter 10 ha, insbesondere Schotter, Kiese und Sande. Darin sollen

  • ein Abstandgebot von mindestens 500 m zu Siedlungsflächen, beim Einsatz von Sprengstoffen mindestens 800 m,
  • Raumordnungsverfahren ab einer Größe von 5 Hektar,
  • das Einvernehmen mit der betroffenen Kommune und den regionalen Planungsverbänden,
  • eine angemessene Berücksichtigung eines verantwortlichen Umgangs mit begrenzten Ressourcen,
  • ein Verbot von Flächenbevorratung von mehr als 3 Jahren nach Bergbauberechtigung auch für unverritzte Flächen

geregelt werden.

6. Einführung einer bundesweit einheitlichen Steuer auf alle geförderten Gesteine

Bis auf die nur manchmal erhobene Förderabgabe bekommen derzeit Unternehmen die Rohstoffe so gut wie kostenlos. Daher wäre es längst überfällig eine Steuer (ähnlich der bundesweit debattierten Primärstoffsteuer) auf geförderte Gesteine und Massenrohstoffe zu erheben. Mit den Einnahmen sollen zweckgebunden nachhaltige alternative Baustoffe und das Recycling unterstützt werden.

7. Förderung alternativer nachwachsender Baustoffe

Die Bundesregierung muss breit angelegte Studien jeweils zu alternativen Baustoffen und zum Recycling von Gesteinsprodukten in Auftrag geben und Forschung dazu finanzieren. Ziel muss eine Analyse des Bedarfs und der Potentiale sein. Resultierend braucht es Förderprogramme zum Einsatz nachwachsender Baustoffe (wie z.B. Stroh, Holz), von Recyclingmaterial und von treibhausgasarmen Baustoffen wie Lehm oder Limestone Calcined Clay (LC3). Teil dieser Programme sollte sein, Anreize für sortenreine Herstellung von Baustoffen für effektives Recycling zu setzen, um die Rückgewinnung von mineralischen Rohstoffen beim Abriss zu garantieren. Die Forschung zu alternativen nachwachsenden Baustoffen muss nicht zuletzt durch Förderung in die Praxis umgesetzt werden.

8. Ambitionierte Recyclingquoten

Aktuell sind der billige Abbau und die Ausbeutung der Rohstoffe und der Natur nach wie vor günstiger als das Schaffen eines Recyclingprodukts. Dabei existieren schon z.B. R-Beton (Recycling-Beton) und recycelter Gips, welche die Förderung neuer Rohstoffe wie Kies und Sand überflüssig machen. Daher muss die Bundesregierung verpflichtende und ambitionierte Recyclingquoten für die Verwendung von Baustoffen festsetzen.

9. Zertifizierung von Baustoffen

Bei der Zertifizierung von Baustoffen werden bereits die Emissionen von Treibhausgasen als Indikator für Klimaschutz berücksichtigt. Die Bundesregierung muss Forschung zu Bewertungssystemen für die Zerstörung von Artenvielfalt und Lebensraum fördern und die Zertifizierung von Baustoffen um diese Komponenten erweitern.

10. Moratorium

Bis zur Umsetzung der Reform des Bergrechtes und des Rechts bei sonstigen Abbauvorhaben, der Einführung von Recyclingquoten in der Bauwirtschaft, der Schaffung einer bundesweit einheitlichen Steuer auf alle geförderten Gesteine und einem Förderprogramm alternativer nachwachsender Baustoffe braucht es ein Moratorium. Es dürfen nur in Ausnahmefällen Genehmigungen für neue Abbaugebiete erteilt werden.

Unterzeichnende Initiativen:

Das Visualisierungsprojekt „Verschwundene Ortschaften“ der Fachhochschule Potsdam führt in seiner Pressemitteilung vom 23.01.2023 u.a. folgendes aus, Zitat:

„Seit Ende des 2. Weltkriegs wurden in Deutschland über 300 Dörfer für den Abbau von Braunkohle abgerissen und über 120.000 Menschen umgesiedelt.“, Zitat Ende

https://www.fh-potsdam.de/aktuelles-medien/news/verschwundene-ortschaften-eine-kurze-geschichte-des-tagebaus

Die Menschen der Initiative Menschenrecht vor Bergrecht und auch wir sind der Meinung, Zitat:

„Deutschland bekennt sich zur Einhaltung von Menschen- und Grundrechten. Enteignungen, die nicht im Allgemeininteresse erfolgen, verletzen das Recht auf Eigentum, das im z.B. im Grundgesetz verankert ist. In Zeiten des Klimawandels muss die Abwägung zwischen Grundrechten und klimaschädlichen Aktivitäten zugunsten der Menschen ausgehen. Dafür steht kurz „Menschenrecht vor Bergrecht“!

https://menschenrecht-vor-bergrecht.de/haeufig-gestellte-fragen/

Deutschland ist der Sicherung und Pflege europäischer Naturschutzgebiete, Flora-Fauna-Habitat- Gebieten (FFH), nicht nachgekommen und wurde vom europäischen Gerichthof dafür gerügt.

https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/setzen-sechs-deutschland-im-naturschutz-durchgefallen

Um den Zustand des Weltklimas zu verbessern ist es von enormer Wichtigkeit mehr naturbelassene Flächen zu ermöglichen. Zitat, Helge Gößling, Klimaphysiker:“

Zurück zu mehr naturbelassenen Flächen hätte neben einer deutlich besseren Klimabilanz auch den extrem wichtigen Effekt, daß es entscheidend gegen den Verlust der Artenvielfalt hilft.“

https://web.de/magazine/wissen/klima/jahr-klimarekorde-extrem-normal-38919346

Die Realität sieht anders aus.

Trotz erforderlicher Umweltverträglichkeitsprüfung wurde der Urwald Weißwasser komplett zerstört.

https://www.youtube.com/watch?v=LitmiFA6pVU

Aktuell bedroht ist das Biotop Holzberg bei Böhlitz, welches aufgrund des Bergrechtes mit Bauschutt verfüllt und damit zerstört werden soll.

https://www.youtube.com/watch?v=7Gyq2QOxWcQ&t=13s

https://www.openpetition.de/petition/unterzeichner/holzberg-biotop-rettung-jetzt

Zerstört wurde im Namen des Bergrechtes auch ein großes Biotop bei Löbnitz:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-das-loebnitzer-naturufer-am-seelhausener-see- stoppt-den-bau-der-ferienanlage

Bedroht ist auch ein Biosphärenreservat im Südharz:

https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/gipsabbau-droht-einzigartige-naturlandschaften-zu-zerstoeren-umweltverbaende-fordern-schutz-der-arten/

Und hier kämpfen die Menschen gegen den Flächenfrass der Kiesausbeutung im Raum Mühlberg.

https://www.fuer-eine-heimat-mit-zukunft.de/über-uns/

Trotz Kohleausstieg sind auch weiterhin Dörfer und Wälder bedroht:

https://menschenrecht-vor-bergrecht.de/

https://www.grueneliga.de/index.php/de/themen-projekte/braunkohle/1400-enteignung-von-privatem-wald-für-tagebau-nochten-nicht-legitim

Das sind nur einige Beispiele, welche Auswirkungen die Aufrechterhaltung des Bergrechtes in seiner jetzigen Form auf Menschen und Natur hat. In Anbetracht dessen, daß sich in Deutschland nur 0,6% der Fläche als Wildnis ausweisen lassen, des Klimawandels und des massiven Artensterbens fordern wir eine Modernisierung des Bergrechtes nach dem Modell der Erfurter Erklärung welches, von der Grünen Liga in Zusammenarbeit mehrerer Naturschutzorganisationen und Bürgerinitiativen ausgearbeitet wurde.

https://wildnisindeutschland.de/biozahl-2020-nur-06-deutschlands-ist-wild/

https://www.grueneliga.de/index.php/de/themen-projekte/gesteinsabbau/964-erfurter-erklaerung- forderugskatalog

*Quelle:

https://www.grueneliga.de/index.php/de/themen-projekte/gesteinsabbau/964-erfurter-erklaerung- forderugskatalog

Der Mündungsbereich der Weißen Elster in die Saale und der Pfingstanger bedürfen besonderen Schutz

Während ihres 245,40 km langen Verlaufs durchquert die Weiße Elster ab der Quelle im tschechischen As bis zur Mündung in die Saale in Halle (Saale), mit Tschechien und Deutschland zwei Staaten und in Deutschland mit den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie dem Bundesland Sachsen-Anhalt drei deutsche Bundesländer. Auf ihrem Weg durchquert sie arten- und strukturreiche Landschaften bzw. hat sie selbst geschaffen und geprägt. Jedoch ist ihr Verlauf streckenweise von Siedlungs-, Verkehrs- und Bergbau geprägt, was zu Begradigungen, Einschränkungen und Zerstörungen von Auenlandschaften sowie Überbauungen geführt hat.
Diese Widersprüche erfordern nunmehr jedoch eine nachhaltig, ökologisch geprägte Herangehensweise an Schutz, Erhalt, Entwicklung und Nutzung. Von daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als sehr wichtigen Schritt die flächenmäßig unterschiedlich großen Ausweisungen und Unterschutzstellungen als Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), als Europäisches Vogelschutzgebiet sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete. Das Potenzial der Weißen Elster als Biotop- und Grünverbundraum, ist nach Auffassung des AHA, jedoch bei weitem noch nicht voll und ganz ausgeprägt. Sei es der Umgang mit den Alttagebauen, den Auenlandschaften, der Nutzung für die Land- und Forstwirtschaft sowie dem Tourismus oder die Bebauung mit Siedlungs-. Gewerbe- und Verkehrsbauten.
Gerade in den letzten Monaten berichteten Medien allermöglichen politischen Richtungen zwischen links und konservativ mehr oder minder euphorisch über die am 09.12.2015 eröffnete 123,00 km lange und 2,8 Millionen Euro teure ICE-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle. Ein breites Bündnis aus Umweltverbänden und -vereinen, Bürgerinitiativen, Flächeneigentümern, Landwirten und Kirchengemeinden brachten seit Beginn der offiziellen Planungen im Jahr 1992 ihre massiven Bedenken bezüglich des Schutzes und Erhaltes u.a. des Thüringer Waldes, Unstrut-Trias-Landes sowie der Saale-Elster-Luppe-Aue hin. Im letzteren Gebiet betraf bzw. betrifft es ein europäisches Vogelschutzgebiet sowie die darin enthaltenen Naturschutzgebiete Burgholz und Kollenbeyer Holz. Alternativvorschläge, wie Aus- und Umbau der vorhandenen Bahnstrecken zur Nutzung für Neigezugtechnik, blieben vollkommen unberücksichtigt.
Entlang der angedachten Neubaustrecke formierten daher Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und Flächeneigentümer ein Netzwerk, um den Forderungen nach Schutz und Erhalt der Landschafts- und Naturräume Thüringer Wald, Unstrut-Trias-Land und Saale-Elster-Luppe-Aue, Schutz vor Zwangsenteignung und Lärm sowie nach Erhalt eines flächendeckenden, bezahlbaren Eisenbahnnetzes und einer damit verbundenen Änderung der nationalen und internationalen Verkehrs- und Baupolitik Nachdruck zu verleihen.
Das erste entscheidende Ergebnis zeigte sich nun am 09.12.2015 – eine 8,5 km lange, auf 216 Pfeilern aufgeständerte Brücke, wovon ein 2,1 km langer Abzweig nach Halle (Saale) existiert, Flächendeckende Stilllegungen von zahlreichen Nebenstrecken der Bahn, keine Verringerung von Auto- und Flugverkehr sowie jährliche Fahrpreiserhöhungen bei der DB. Im konkreten Fall führt die erst einmal angekündigte verkürzte Fahrzeit zwischen Erfurt und Halle (Saale) von etwa einer Stunde und 20 Minuten um 45 Minuten auf 35 Minuten zu einer Preiserhöhung von 22,10 um 8,90 auf 31,00 Euro. Das ist eine Preissteigerung um ca. 40,29 %.
Für den AHA stellt der nunmehr über 23jährige Planungs- und Bauprozess ein Beispiel von verfehlter Umwelt-, Verkehrs-, Planungs- und Finanzpolitik dar. Eine Ignoranz der massiv vorgetragenen, fachlich und wissenschaftlich begründeten Einwendungen und Hinweise zeugen zudem von massiven Demokratiedefiziten in Deutschland.
Der AHA fordert hier massive und ehrliche Veränderungen ein.
Von daher hält der AHA immer wieder die Erstellung von miteinander abgestimmten, länderübergreifenden, wissenschaftlichen Konzepten zum Schutz, Entwicklung und Erhaltung der Fluss- und Auenlandschaft für dringend erforderlich. Ebenso unterstützt der AHA alle Aktivitäten zur Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes Weiße Elster, welches die vielfältige Natur- und Kulturlandschaft zwischen Quelle und Mündung im Blick hat.
Bei allen zu betrachtenden Aktivitäten, gilt es nach Auffassung des AHA, ganz besonders auch den Schutz und Erhalt des Mündungsgebietes der Weißen Elster im Stadtgebiet von Halle (Saale) noch besser zu gewährleisten. Dieses großflächige Auengebiet, welches nach Norden von Bundsandsteinhängen und dem darauf befindlichen Wohngebieten Halle-Beesen und Silberhöhe geprägt sind, welche im nordöstlich davon befindlichen, 125,00 ha großem Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“ deutlich in Erscheinung tritt, ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet. Im 2.314,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ sowie im ca. 381,00 ha großen Naturschutzgebiet „Abtei und Saaleaue bei Planena“ und in dem ca. 915,00 ha großem Naturschutzgebiet „Saale-Elster-Aue bei Halle“ gelegen, bildet das Mündungsgebiet eine sehr wichtige Nahtstelle zur Fluss- und Auenlandschaft der Saale. Das zu großen Teilen als Wasserschutzgebiet ausgewiesene Territorium gehört zudem zu dem 4.762,00 ha großen Saale-Elster-Aue südlich Halle (SPA0021) sowie zum aus 8 Teilflächen bestehende mit einer Gesamtgröße von ca. 1.758,00 ha und linienhaften Teil mit einer Gesamtlänge von ca. 9,00 km umfassenden Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (FFH0141).
Entgegen jeglicher Vernunft und unter Ignoranz aller Alternativvorschläge in Hinblick auf Natur, Landschaft, Hydrologie sowie Qualität als Lebens- und Erholungsraum, fand die Zerschneidungsbebauung für die ICE-Strecke Nürnberg-Erfurt-Halle/Leipzig-Berlin statt.
Das Mündungsgebiet ist von einer großen Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, wozu Fließ- und Standgewässer, Feuchtgebiete, Auenwälder und -wiesen, Hochstaudenflächen sowie Streuobstwiesen gehören. Sie dient Weiß- und Schwarzstörchen, Wildgänsen, Rot- und Schwarzmilanen, Mäusebussarden sowie anderen Tierarten als Brut-, Lebens- und Nahrungsraum. Abgesehen davon findet hier Hochwasser einen großen Ausbreitungsraum sowie Frisch- und Kaltluftkorridore sorgen in nachfolgenden Siedlungsgebieten für verbesserte Lebensbedingungen.
Nunmehr erscheint es für den AHA sehr wichtig der Saale-Elster-Aue bei Halle (Saale) einen besonderen Schutz anzugedeihen. Dazu gehören die Vermeidung und Beräumung von Vermüllungen und Verschmutzungen aller Art sowie die Verhinderung von sämtlichen Schädigungen an Fauna und Flora. Dazu gehören auch Verbauungen aller Art. Neben den zuständigen Behörden sind dabei insbesondere Flächeneigentümer, die Bevölkerung, Bildungseinrichtungen und Organisationen gefragt.
Dazu führte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 13.01.2024, eine ca. dreistündige Winterexkursion durch die Saale-Elster- Aue zwischen Halle-Ammendorf und Halle-Beesen zur Mündung von Weißer Elster und Gerwische/Stilles Wasser in die Saale durch.
Diese Exkursion fand ihre gedankliche Fortsetzung in einer Begehung im 125,00 ha großen Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“.
Somit führte die Exkursion in das noch von Hochwasser und Frost geprägte Auengebiet im Mündungsgebiet von Gerwische/Stilles Wasser und Weißer Elster in die Saale, welches an die obengenannten europäischen und nationalen Schutzgebiete angrenzt und in Anknüpfung an die Aue der Saale eine sehr hohe Schützwürdigkeit und Entwicklungsfähigkeit besitzt. Leider prägen teilweise Zerstörungen, Vermüllungen und Verbauungen das Auengebiet.
Nach Auffassung des AHA sind alle Vermüllungen und Verbauungen aus dem Gebiet an der Nahtstelle zwischen den Auen von Weißer Elster und Saale zu entfernen und Pläne zum Ausbau der Pfade sofort und unwiderruflich zu beenden. Dabei sei insbesondere der Pfad beginnend am Ende der Malderitzstraße der Pfad zur Mündung von Weißer Elster und Gerwische/Stilles Wasser in die Saale und fortsetzend bis zum Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“ gemeint.
Das angrenzende 125,00 ha großem Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“ mit seinen Hochstaudenflächen, Streuobstwiesenbeständen, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, Auenwäldern und -wiesen sowie Feuchtgebieten gehört zu den vielfältigsten sowie arten- und strukturreichsten den Landschafts- und Naturraum in der Stadt Halle (Saale) und in der Gemeinde Schkopau im Landkreis Saalekreis.
Der bis 1991, zuletzt von der sowjetischen Armee, militärisch genutzte Pfingstanger ist zudem Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“ sowie liegt im EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und im FFH-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“. Das Gesamtgebiet ist von wertvollen Biotoptypen wie z.B. Auenwäldern, Auenwiesen, ständigen und temporären Gewässern, Röhrichte, Streuobstwiesen sowie Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geprägt, welche umfassender Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung erfordern. Die Ausgliederung von Teilen aus dem Landschaftsschutzgebiet im Jahre 1993, um sie mit Wohnbauten sowie dazugehörigen Infrastrukturen zu bebauen, haben zu massiven Zerstörungen von Trocken- und Halbtrockenrasenbeständen, Gehölzbereichen und Feuchtgebieten auf den betroffenen Buntsandsteinhängen geführt. Darüber hinaus hat das Landschaftsbild nachhaltigen Schaden genommen. Immer wieder ist zu beobachten, wie sich Spaziergänger aus diesem Wohngebiet mit freiherumlaufenden Hunden im Naturschutzgebiet bewegen. Hier ist dringend und konsequente Abhilfe erforderlich.
Von der konkreten und weitläufigen Bedrohung des vielfältig, bedeutsamen Natur- und Landschaftsraumes ausgehend, hält es der AHA für dringend erforderlich, den Pfingstanger umfassend zu schützen, zu erhalten und zu betreuen.
Darüber hinaus hält es der AHA für dringend geboten den ca. 3 km langen Altdeich zu schlitzen, so dass das Hochwasser der Saale ungehindert in den Gesamtraum der Saaleaue im Pfingstanger einströmen kann. Das ist ein sehr wichtiger Beitrag zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaft im Pfingstanger und dient zudem als Raum zur Aufnahme von umfassendem Hochwasser. Das spielt nun wieder eine wichtige Rolle beim Umgang mit Hochwasser in den bewohnten Gebieten der Gemeinde Teutschenthal und der Stadt Halle (Saale).
Jedenfalls bekräftigt der Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine vielfältigen Forderungen an die Stadt Halle (Saale) und den Landkreis Saalekreis, in ihren Eigenschaften als nunmehr zuständige untere Naturschutzbehörden, aber ebenfalls an die Gemeinden Schkopau und Teutschenthal, entsprechende Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung zu ergreifen.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
Tel.: 0176 – 64362367
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.01.2024

Fotos: Christine Fröhlich

AHA und Initiative „Pro Baum“ sehen Betrieb und Genehmigung der Tesla-Gigafactory Berlin-Brandenburg in Grünheide als Schritt zur Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften an!

Nach einer stark politisch motivierten Abweisung vergangener Klagen gegen die Abholzung von umfassenden Waldgebieten in Grünheide im Land Brandenburg durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte nun Tesla die beantragten 91,6 ha Wald abgeholzt. Somit hat das Unternehmen einen katastrophalen Einstand im Land Brandenburg hingelegt. Mit Umweltengagement hat diese gigantische Zerstörung von Wald nun wahrlich nichts zu tun. Umwelt- und Naturzerstörung trifft es eher. Besonders wenn man bedenkt, dass das Unternehmen insgesamt 154,56 ha Wald zerstören und 89,2 ha Fläche neu versiegeln möchte sowie plant gigantische Massen an Wasser zu verbrauchen sowie davon ausgeht, dass die angedachten 10.000 Beschäftigten individuell mit dem Auto an- und abreisen und somit den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ausblendet.
Zwischenzeitlich hatte Landesamt für Umwelt Abteilung Technischer Umweltschutz 1 des Landes Brandenburg sehr kurzfristig mit Schreiben vom 15. September 2020 zum Erörterungstermin am 23.09.2020 und 24.09.2020 eingeladen. Eine derartige Kurzfristigkeit der Einladung lässt bei Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und Initiative „Pro Baum“ die Vermutung aufkommen, dass man darauf setzte, dass ehrenamtliche Organisationen es kaum bzw. gar nicht eine Teilnahme an einem der beiden Erörterungstermine ermöglichen können. Wie bereits erwähnt, schaffte man bis dahin bereits zahlreiche vollendete Tatsachen.
Am 18.06.2021 begann eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung. Nunmehr hatte das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg am 04.03.2022 einen Genehmigungsbescheid für eine Anlage mit folgenden Eckdaten übergeben, Zitat:
Mit dem Bau der bisher einzigen europäischen Automobilfabrik von Tesla wurde im Frühjahr 2020 auf einem 300,00 Hektar großen Grundstück in Grünheide (Mark) südöstlich von Berlin auf Basis von insgesamt 19 Zulassungen auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch das Landesamt für Umwelt auf Risiko des Investors begonnen. Errichtet wird auch eine Fabrik zur Produktion von Batteriezellen. Vorgesehen ist laut Tesla in Ausbaustufe 1 eine Produktionskapazität von bis zu 500.000 Fahrzeugen (Typ Model Y). Der Standort liegt verkehrsgünstig (Straße, Schiene und Flugverkehr) und am Schnittpunkt der transeuropäischen Verkehrsachsen zwischen West- und Osteuropa.“, Zitat Ende

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~04-03-2022-staatskanzlei-zum-genehmigungsbescheid-fuer-tesla-autofabrik#

Am 22.03.2022 nahm dann das Werk offiziell seine Arbeit auf.
Alle Bedenken und Sorgen nahmen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Bundes, des Landes Brandenburg, des Landkreises Oder-Spree und der Gemeinde Grünheide (Mark) in keiner Weise ernst.
Dabei gilt es zu erwähnen, dass bereits jetzt das Werk eine Fläche von 300,00 ha einnimmt, in der ersten Bauphase fand bereits eine Abholzung von etwa 194,00 Hektar Wald statt und im November verschwanden noch einmal erneut 70 ha Wald.
Nunmehr plant Tesla erneut eine Erweiterung um weitere 110,00 ha, was mit weiteren Abholzungen und Bodenverbrauch verbunden ist. Ferner befindet sich der riesige Skandalbau mitten im Trinkwasserschutzgebiet.
Dabei gilt es zu beachten, dass beispielsweise im Land Brandenburg in den Jahren 2018 – 2023 folgende Niederschlagsmengen in mm zu vermerken sind:
390.30, 504.60, 511.40, 600.60, 435,00 und 722,80 Verbunden mit den höheren mittleren Jahrestemperaturen entwickelt sich zunehmend ein Wasserproblem, welche sich durch die Massenabholzungen der Wälder am Standort verschärft, da regionale Wetterentwicklungen eine negative Entwicklung erfahren können, was u.a. in der fehlenden Saugwirkung der Wurzeln bis hin zum Anstieg von Temperaturen liegen kann.

https://meteo.plus/wetterstatistik-brandenburg-jahr.php

Zudem besteht die Gefahr von Un- und Störfällen in der Produktion, wie u.a. am 26. und 27.06.2022 geschehen. Laut Medienberichten trat in einem Außenlager von Tesla, was sich auch im Trinkwasserschutzgebiet befindet, aus einer Palette ein schwarzes Pulver aus. Laut Lieferschein handelte es sich um „Kathoden Material“ aber, eine Kennzeichnung an dem Container oder der Umverpackung war nicht zu erkennen. Es machte sich ein Einsatz der Werksfeuerwehr von Tesla erforderlich. Eine Information der eintreffenden Werksfeuerwehr über den Gefahrenstoff, der hoch giftig und krebserzeugend ist, erfolgte offensichtlich nicht. Die Behörden spielen die Gefährdung herunter. Eine Information der Bevölkerung hatte man unterlassen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

Angesichts der Zeiten des massiven Klimawandels sowie des zunehmenden rasanten Rückgangs an Arten sowie Arten- und Strukturvielfalt ein verheerendes Signal und Handeln. Es beweist aber auch, dass Politik, Wirtschaft, Verwaltungen und Justiz diese Zeichen noch immer nicht verstanden haben bzw. nicht verstehen möchten.
In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass es bereits auch eine gemeinsame Stel lungnahmezumUVP-BerichtfürdasVorhaben„GigafactoryBerlin“,TeslaManufacturingBrandenburgSE von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und Initiative „Pro Baum“ vom 17.02.2020 gibt, welche fachlich und inhaltlich auf die Bedenken eingeht.
Die zahlreichen Besuche des Tesla-Chefs Elon Musk in Deutschland und in Grünheide zeigen auf, dass offensichtlich er und nicht die Politik und die Verwaltung des Landes Brandenburg, des Landkreises Oder- Spree und der Gemeinde Grünheide den Takt und Umfang der Bauarbeiten bestimmt. Hier liefert man ein weiteres Beispiel, dass in Deutschland und speziell auch in Brandenburg Demokratie nur eine Worthülse darstellt und Superreiche die Geschicke bestimmen, welche auf keinem Wahlvorschlag verzeichnet waren.
Nunmehr hatten dankenderweise Grüne Liga und Naturschutzbund Brandenburg mehrfach rechtliche Schritte bei der Verwaltungsgerichtsgerichtsbarkeit eingelegt, um das Skandalvorhaben zu stoppen. Ein dauerhafter Stopp der Rodungen muss jedoch das Ziel sein. Angesichts der Einschätzung des Waldzustandsberichtes 2020 des Landes Brandenburg, dass gerade einmal 15 % der Waldbestände keine sichtbaren Schäden aufweisen sowie u.a. Eichen, Rotbuchen und auch Kiefern schwer unter den Folgen der schweren Dürren, insbesondere in den Jahren 2018 – 2022, aber durchaus auch im Jahr 2023 zu leiden haben, erscheinen solche Rodungen vollkommen unverantwortlich. Dazu sei ebenfalls aus der Zusammenfassung des Waldzustandsberichtes des Landes Brandenburg für das Jahr 2023 – einem Jahr mit durchaus besserer Niederschlagsbilanz – folgendes zitiert:
Im Jahr 2023 hat sich der Waldzustand im Vergleich zum extrem schlechten Zustand im Vorjahr wieder verbessert (siehe Infografik in der vorderen Umschlagseite). Der geschätzte Waldflächenanteil mit deutlichen Schäden ging auf nun 16 % leicht zurück, während gleichzeitig der Anteil ohne Schäden von 8 auf 25 % anstieg. Dies ist vor allem auf den guten Nadelaustrieb der Kiefer zurückzuführen. Das Frühjahr war niederschlagsreich und im Verlauf der Vegetationsperiode waren die Waldbäume relativ gut mit Wasser versorgt. Dennoch sind die mit Klimawandel zusammenhängenden Trocken- und Hitzeschäden der vergangenen Jahre weiterhin sichtbar. Insgesamt blieb der Anteil an stark geschädigten Bäumen mit einem Blatt- bzw. Nadelverlust von mehr als 60 % im Vergleich zum Vorjahr mit ca. 2 % in etwa gleich. Auch werden über ein Drittel der Eichen- und Buchenwälder weiterhin als deutlich geschädigt eingestuft. Trotz der günstigen Witterung zeigen insbesondere die stark geschädigten Bäume keine Anzeichen von Erholung, so dass auch weiterhin mit einer erhöhten Sterblichkeit zu rechnen ist. Die Waldzustandserhebung widerspiegelt somit eindrücklich die Folgen des Zusammenwirkens der in den vergangenen Jahren häufiger und intensiver auftretenden abiotischen und biotischen Schadfaktoren.
Auch das Waldschutzmonitoring zeigt mit jedem Jahr deutlicher die Folgen der mit dem Klimawandel verbundenen extremen Witterungsereignisse, die sich bei den Hauptbaumarten zunehmend durch Komplexkrankheiten äußern. Obwohl im Jahr 2023 die Schäden durch Stürme, Hagel, Waldbrände, Dürre und Spätfrost auf einem relativ niedrigen Niveau lagen und auch die zu Massenvermehrungen neigenden blatt- oder nadelfressenden Insekten nur lokal eine Rolle spielen, gibt es insgesamt keinen Trend zur Verbesserung der Waldschutzsituation.“, Zitat Ende

https://forst.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/wzb23.pdf

Nunmehr hatte die Gemeinde Grünheide für den Zeitraum vom 22.11.2023 bis einschließlich 21.12.2023 folgende Planungsunterlagen ausgelegt, Zitat:

Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
und
Bekanntmachung des Entwurfs der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree, Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ durch Ausgliederung von Flächen gemäß § 10 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)“, Zitat Ende

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/ce3b630bbecba079e905bb940e1d2a4423311/BM_BPlan60.pdf

https://www.gruenheide-mark.de/seite/333342/bauleitplanung-beteiligung.html

Damit verbunden ist die Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfs der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grünheide (Mark) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/ce3b630bbecba079e905bb940e1d2a4423311/BM_FNP.pdf

In der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ ist auf Seite 15 unter Punkt A.2.3 Gebiets-/Bestandssituation im letzten Absatz folgendes vermerkt, Zitat:
Der Geltungsbereich liegt etwa zur Hälfte (55%) im Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree Löcknitzer Wald- und Seengebiet“, das sich mit rd. 24.000 ha über die Landkreise Dahme-Spreewald, Oder-Spree und Märkisch-Oderland erstreckt. Der südliche Teil des Plangebietes liegt im Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Erkner, Wassererfassung Neu-Zittauer und Hohenbinder Straße. Aufgrund des Vorrangs der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Region und der teilweisen Überlagerung des Plangebietes mit der Trinkwasserschutzzone III B sind die notwendigen Schutzvorkehrungen und nutzungsbezogenen Beschränkungen bei der Planung zu berücksichtigen.“, Zitat Ende

Zur Flächengröße ist ebenfalls auf Seite 15 unter Absatz 1 des Punktes „A.2.4 Planungsrechtliche Ausgangssituation“ folgendes vermerkt, Zitat:
Wie bereits beschrieben, umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowohl Flächen, die bisher unbeplant sind, als auch Flächen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13, 1. Änderung liegen und dementsprechend überplant werden. Etwa 60 % (ca. 99 ha) des ca. 169 ha großen Plangebietes sind unbeplant. Bei etwa 40 % des Geltungsbereichs (ca. 70 ha) erfolgt eine Überplanung des Bebauungsplans Nr. 13, 1. Änderung“, Zitat Ende

Unter Punkt „A.3.2.2 Landschaftsschutzgebiet Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ sind auf Seite 37 noch folgende Angaben enthalten, Zitat:
Etwa die Hälfte des rd. 169 ha umfassenden Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 60 (ca. 85 ha) liegt in dem rd. 24.000 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“. Damit sind ca. 0,354 % der gesamten Schutzgebietsfläche von der Planung betroffen. Der westlich angrenzende Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13, 1. Änderung wurde im Jahre 2001 aus dem LSG ausgegliedert.“, Zitat Ende

In den darauffolgenden Seiten 38/39 führt die planführende Gemeinde Grünheide noch folgende angrenzende und somit betroffene Schutzgebiete an:

  • Naturschutzgebiet (NSG) Löcknitztal – Gesamtfläche: rund 500,00 ha
  • FFH-Gebiet „Löcknitztal“ (EU-Nr. DE 3549-301, Landes-Nr. 35) – Gesamtfläche: 488,00 ha
  • FFH-Gebiet „Spree“ (EU-Nr. DE 3651-303, Landes-Nr. 651) – Gesamtfläche: rund 2.306,00 ha

Im Rahmen der angedachten Erweiterung der Bebauung ist u.a. laut Umweltbericht, Seite 150, Absatz 2 ebenfalls folgendes geplant, Zitat:
Durch die Planung sollen rund 125 ha Wald (davon 118 ha für das Industrie- und Gewerbegebiet) in eine andere Nutzungsform umgewandelt werden. Innerhalb dieser Fläche befinden sich rund 7 ha Bestände, bei denen zu Kompensationszwecken aus anderen Vorhaben Waldumbaumaßnahmen durch den Landesbetrieb Forst durchgeführt wurden (siehe Kapitel C 2.5).“, Zitat Ende

Auf Seite 58 des Planungspapiers hat man folgende „Zusammenfassung der Planungsziele“ zusammengetragen, Zitat:
Zusammenfassend werden dabei folgende konkretisierte Planungsziele verfolgt:
– Ausweisung von Flächen für betriebliche Nutzungen – Nebeneinrichtungen zu Produktionsanlagen
o Betriebliche Nutzungen (produktionsnahe Nebeneinrichtungen)
o Unterbringung von Lager-, Logistik-, Vertriebs- und Stellplatzflächen
o Zentralisierung und Optimierung der Gleisanlagen des Schienengüterverkehrs (einschließlich Realisierung eines werkseigenen Güterbahnhofs)
o Ansiedlung eines Reparatur-, Wartungs- und Service-Zentrums
o Ansiedlung von mitarbeiterrelevanten Einrichtungen, wie zum Beispiel Erholungs-/ Schulungsräume und Kinderbetreuung
– Erweiterung des Bahnhofsvorplatzes (Bahnhof Fangschleuse – neu)
– Anpassung und Optimierung der geplanten Straßenführung der Landesstraße L 386 gemäß den aktualisierten Planungen des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg (LS) sowie der Landesstraße L 23 im Bereich der Querung der Eisenbahnstrecke Berlin – Frankfurt (Oder)“, Zitat Ende

Ausgehend von der Aussage, Zitat: „Für den Industriestandort im Endausbau wird weiterhin von einer maximalen Beschäftigtenzahl von 40.000 und daraus resultierend 52.300 tägliche Arbeitswege der Beschäftigten ausgegangen.“, Zitat Ende sowie der zu erwartende Güterverkehr sind hinsichtlich der Zunahme des Kfz.-Verkehrs unter Punkt B.2.1.2 Verkehrskonzept auf den Seiten 61/62 zusammengefasst folgende Hauptangaben bezüglich des Straßenverkehrs enthalten:
► Gesamt: 2 Mio. Fahrzeuge pro Jahr
► Anliefernder Güterverkehr: ca. 1.450 Lkw je Werktag je Richtung
► Ausliefernder Güterverkehr: ca. 210 Lkw/Werktag je Richtung
► Berufsverkehr: 20.300 Pkw-Fahrten pro Tag

Bei einer Zugrundelegung der Anzahl der Werktage zum Beispiel im Jahr 2024: 252 Arbeitstage + 52 Samstage = 304 Werktage ergibt sich ein zusätzliches Verkehrsaufkommen für Kraftfahrzeugen pro Jahr: 21.960 Kfz.-Fahrten am Werktag x 304 Werktage im Jahr 2024 = 6.675.840 Kfz.-Fahrten/Jahr
Insofern ist die prognostizierte Zahl von 2 Millionen Fahrzeugen pro Jahr nicht nachvollziehbar.
Diese Verkehrsbelastung führt zum vermehrten Kraftfahrzeugverkehr mit den entsprechenden Belastungen für Umwelt, Natur und Landschaften.

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/ce3b630bbecba079e905bb940e1d2a4423311/Entwurf_B-Plan_60_Service-_und_Logistikzentrum_Freienbrink-Nord_Begr_ndung.pdf

Die Planungen zeigen auf, dass die ohnehin massiven Zerstörungen in dem Landschaftsraum zwischen Spree und Löcknitz, nicht nur weitere 125,00 ha Wald bedroht sind, sondern zusätzliche Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“, aber auch das Naturschutzgebiet (NSG) „Löcknitztal“ sowie das FFH-Gebiet „Löcknitztal“ und das FFH-Gebiet „Spree“ massiv bedrohen.
Das momentane Bebauungs- und Planungsgebiet stellt eigentlich einen sehr bedeutsamen Biotop- und Grünverbundraum zwischen den Fluss- und Auenlandschaften von Spree und Löcknitz dar, welcher als Schutz-, Entwicklungs-, Lebens-, Wohn- und Rückzugsraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Pilze sowie als Regenerations- und Speicherungsraum für Wasser dienen muss.
Diese Funktionen sind auf Dauer im Bestand und Entwicklung bedroht, was nicht nur die planende Gemeinde Grünheide betrifft, sondern den Gesamtraum zwischen Märkischer Schweiz, Oder, Spreewald und Berlin. Daher lastet auf der Gemeinde Grünheide eine hohe Verantwortung, welche sie jedoch mit ihren Planungen nicht verantwortungsbewusst wahrnimmt. Selbstverständlich sind auch Bund, das Land Brandenburg, der Landkreis Oder-Spree, aber auch das Unternehmen Tesla in der Verantwortung den begonnenen Vernichtungsfeldzug gegen Umwelt, Natur und Landschaften sofort und unwiderruflich zu beenden.
Somit betreiben der Bund, das Land Brandenburg, aber auch der Landkreis Oder-Spree und die Gemeinde Grünheide mit ihrem mehrheitlich zu Gunsten der Tesla-Bebauung beschlossenen und genehmigten sowie neuen Bebauungsplanungen eine gefährliche umwelt-, natur- und klimafeindliche Politik. Bekanntlich leisten stabile Waldbestände nicht nur einen sehr wichtigen Beitrag als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten sowie als Versorger mit Sauerstoff, Frischluft und Luftfeuchtigkeit, sondern auch als Speicher für Kohlendioxid und Methan einen sehr wichtigen Beitrag zum Schutz des Klimas. Ferner tragen sie zur Stabilisierung des ohnehin schon sehr angespannten Wasserhaushaltes bei.
Daher fordern Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Politik und die Verwaltungen des Landes Brandenburg, des Landkreises Oder-Spree und der Gemeinde Grünheide erneut mit Nachdruck auf, das Gesamtvorhaben endgültig zu stoppen, alternative Varianten zu erarbeiten und dabei die Aspekte des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zu berücksichtigen sowie eine Verbesserung sozialer Bedingungen zu ermöglichen. Nur so ist erst einmal eine gewisse Schadensbegrenzung möglich, welche sich nach Rückbau der bereits er richteten Bauten und Flächenversiegelungen sowie bei Zulassung einer sukzessiven Waldentwicklung zur Verbesserung von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima am Standort entwickeln kann.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.01.2024

AHA hält Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg für dringend erforderlich

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat beispielsweise im Rahmen zahlreicher Exkursionen und Presseerklärungen u.a. am in den Jahren 1970 bis 1972 errichteten Wehr vom Vorderen Gotthardteich zur Klia seine diesbezüglichen Überlegungen zum Schutz und zur Entwicklung der Klia dargelegt.
Dabei weist der seit dem Jahr 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein immer wieder darauf hin, dass Fließgewässer und ihre Auen zu den bedeutsamsten Landschafts- und Naturbestandteilen gehören. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum sowie geben zudem der stressgeplagten Menschheit die Möglichkeit der Entspannung und Erholung. Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen. So auch im Stadtgebiet von Merseburg. Während die Geisel auf ihrem 20,8 km langen Weg von der Quelle in Mücheln bis zur Mündung in den Gotthardteich z.B. im Bereich der Mündung des Klyegrabens zwischen der Stadt Merseburg und der Gemeinde Geusa durchaus naturnahe Elemente aufweist sind durch den Ausbau der Klia derartige Strukturen dort gänzlich beseitigt worden. Die Ausbaumaßnahmen in der ca. 3 km langen Klia im Zeitraum von Mai 1969 bis Juni 1977 haben einen vollkommen ausgebauten technischen Kanal hinterlassen. Ein Zustand, welcher mit dem heutigen Erkenntnisstand abzulehnen und womöglich zu ändern ist. Dazu bedarf es wissenschaftlicher und technischer Untersuchungen, welche in eine Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung münden müssen. Dazu legte der AHA am 07.01.2002 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ vor. Dieser Rahmenplan geht davon aus, dass die Klia im gegenwärtigen Zustand hat einen sehr geringen ökologischen Wert besitzt. Jedoch könnte sie ein sehr wertvolles Bindeglied zwischen der Saale- und Geiselaue darstellen. Um das zu erreichen erfordert es eine nachhaltige Umgestaltung der Klia und ihres Umfeldes, was eine fundierte wissenschaftliche und technische Erarbeitung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung erfordert. Eine Einbeziehung der Bevölkerung von Anfang an schafft bereits in der konzeptionellen Phase eine breite Akzeptanz und befördert ein späteres schöpferisches Mitwirken.
Laut Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 09.01.2024 zu Folge, hat die Stadt Merseburg, Zitat: „Fördermittel in Höhe von 2.1 Millionen Euro von Bund und Land für städtebauliche Maßnahmen zugesichert bekommen. Damit können laut Stadtverwaltung bis 2027 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 3,15 Millionen Euro umgesetzt werden.“, Zitat Ende. In der Auflistung der Maßnahmen ist u.a., Zitat: „…eine Studie zur Renaturierung des Bachlaufs `Klia´“, Zitat Ende, enthalten.
Grundsätzlich begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Vorhaben und verweist auf seinen u.a. ebenfalls der Stadtverwaltung Merseburg seit Januar 2002 vorliegenden „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ vom 07.01.2002.
In dem Zusammenhang bietet der Umwelt- und Naturschutzverein im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten seine Zusammenarbeit an.
Ferner möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Plattform für interessierte Menschen und Organisationen fungieren und ruft daher zur Mitarbeit auf. Dazu soll u.a. folgende Exkursion dienen:

Samstag, den 02.03., um 10.00 Uhr
Winterexkursion zum NSG „Untere Geiselniederung“
zwischen Merseburg (Gotthardteich, Südpark, Fachhochschule Merse­burg) und Geusa, Ortsteil Zscherben (Solequellen), mit Abschluss und anschließende Auswertung in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“, inklusive Bestimmungen mit Hilfe Fachliteratur und Mikroskop
Treffpunkt: Bahnhof Merseburg
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer Interesse hat dazu im ehrenamtlichen und gemeinnützigen AHA und seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461 – 821 98 25 oder
Tel.: 0157 – 835 427 90

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Sprechzeit:

Im Zeitraum vom 02.02.2024 bis 29.11.2024,
freitags von 15.00 bis 18.00 Uhr

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.11.2024

Stellungnahme zum Antrag auf Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens – Wasserkraftanlage „Wehr Riedtorbrücke“ in Sömmerda an der Unstrut

I. Grundsätzliches

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Dazu gehört aber auch, dass naturnahe bis natürliche Gewässerstrukturen erhalten und geschützt bleiben und dort wo sie verlorengegangen sind, wieder möglich sein können. Dazu gehören neben der Prüfung des Wiederanschlusses von Altverläufen die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen, die Freihaltung von Neuverbauungen und die Beseitigung von bestehenden Verbauungen.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

An der Stelle sei ferner erwähnt, dass die ca. 192,00 km lange Unstrut als ein sehr bedeutsamer Nebenfluss der Saale fungiert und in seinem über 6.000 km² großen Einzugsgebiet Flüsse wie die Wipper (Einzugsgebiet: 647,00 km²), Helbe (414,00 km²) und Helme (1.318,00 km²) aufnimmt; rechtsseitig sind neben der Gera (1.092,00 km²) die Gramme (357,00 km²) und die Lossa (394,00 km²) zu nennen. In dem Zusammenhang regt der AHA an, u.a. Möglichkeiten länderübergreifend wissenschaftlich zu untersuchen, wie eine Wiederanbindung von Altmäandern der Unstrut erfolgen kann.
Dabei ist sich der AHA der Entwicklungspotentiale sehr bewusst, welche es nun gilt verstärkt zu nutzen. Dazu zählen zum Beispiel die Wiederanbindung von Altauen an das Hochwasserregime des Flusssystems der Unstrut, weitere Beendigung und Rückbau von Verbauungen, Aufschüttungen, Bodenversiegelungen, Ufer- und Sohlbefestigungen, Prüfung der besseren Wiederanbindung von Altverläufen an das Gesamtflusssystem sowie nicht zuletzt der Erhalt und die Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen.
Vom Grundsatz ist die Nutzung von vorhandenen Mühlenanlagen zur Umwandlung der Wasserkraft in Elektroenergie zu begrüßen. Jedoch gilt dies daran zu messen, welche Eingriffe und Maßnahmen damit verbunden sind.
So gilt es zu prüfen, inwieweit Zement zur Anwendung kommt. So sind Klimabilanzen, bei Maßnahmen zu bewerten und u.a. die Verwendung von Zement zu berücksichtigen. So gibt die Hüthig GmbH unter „Klimabilanz der Zementindustrie“ folgendes an, Zitat:
Die Zementherstellung ist, je nach Rechenweg und einbezogenen Produktionsprozessen, verantwortlich für 4 bis 8 % der weltweiten CO2-Emissionen.“, Zitat Ende.

https://www.chemietechnik.de/energie-utilities/klimabilanz-der-zementindustrie-372.html

Das Umweltbundesamt weist ebenfalls auf die Klimabelastung durch Zement hin.

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/dokumente/factsheet_zementindustrie.pdf

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt weitere Bodenversiegelungen zu vermeiden.
Es ist dabei zu bedenken, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, trägt das angedachte Vorhaben, im Falle der Umsetzung, zur Festigung der begradigten und bei weitem nicht naturnahe Flussstruktur der Unstrut bei. Das Wehr Riedtorbrücke ist u.a. ein bauliches Zeugnis der Begradigung der Unstrut. Selbst die Bilder vom momentanen Hochwasser scheint erwartungsgemäß nicht davon abzuschrecken, weiterhin Aue von Flüssen – konkret hier der Unstrut in Sömmerda – zuzubauen. Nach Ansicht des AHA gilt es eher wissenschaftlich fundiert und umfassend öffentlich beraten und diskutiert die Rückführung der Unstrut in naturnaherer Strukturen von Aue und Flusssystem zu prüfen und ggf. dann umzusetzen. Eine Umsetzung dieses Vorhabens in dieser Form stellt eine klare Behinderung dieses Vorhabens dar.
Selbst das „Gesamtkonzept zur Herstellung der Durchgängigkeit der Unstrut“ zeigt sehr vorsichtig Bedenken für eine derartig geplante Nutzung auf.
Auf Seite 6 des ebengenannten Gesamtkonzeptes ist folgendes vermerkt, Zitat: „Nähere Angaben zum Standort sind in folgender Studie zu finden: „Herstellung der Durchgängigkeit am Riedtorwehr Sömmerda“, im Auftrag des SUA Erfurt“, Zitat Ende
Diese Studie findet in den Planungsunterlagen keine Erwähnung, bedarf aber einer ordnungsgemäßen Sichtung, um auch sie zur Stellungnahme heranziehen zu können.

https://tlubn.thueringen.de/wasser/oberflaechengewaesser/durchgaengigkeit

Alternativ schlägt der AHA vor, zu prüfen, inwieweit der Einbau einer Wasserkraftanlage in das Wehr Riedtorbrücke möglich ist.

III. Schlussbemerkungen

Die ca. 192,00 km lange Unstrut fungiert als ein sehr bedeutsamer Nebenfluss der Saale und nimmt in seinem über 6.000 km² großen Einzugsgebiet Flüsse wie die Wipper (Einzugsgebiet: 647,00 km²), Helbe (414,00 km²) und Helme (1.318,00 km²) auf; rechtsseitig sind neben der Gera (1.092,00 km²) die Gramme (357,00 km²) und die Lossa (394,00 km²) zu nennen. In dem Zusammenhang regt der AHA an, u.a. Möglichkeiten länderübergreifend wissenschaftlich zu untersuchen, wie eine Wiederanbindung von Altmäandern der Unstrut erfolgen kann.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in der Konstellation die dringende Notwendigkeit sich verstärkt länderübergreifend für den Schutz, den Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften der Unstrut einzusetzen bzw. einzubringen. Dabei ist sich der AHA der Entwicklungspotentiale sehr bewusst, welche es nun gilt verstärkt zu nutzen. Dazu zählen zum Beispiel die Wiederanbindung von Altauen an das Hochwasserregime des Flusssystems der Unstrut, weitere Beendigung und Rückbau von Verbauungen, Aufschüttungen, Bodenversiegelungen, Ufer- und Sohlbefestigungen, Prüfung der besseren Wiederanbindung von Altverläufen an das Gesamtflusssystem sowie nicht zuletzt der Erhalt und die Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen.
Um jedoch eine gesamträumliche Betrachtung zum Schutz, zur Entwicklung und zur Betreuung der Unstrut zu erhalten, bedarf es einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. diese Gesichtspunkte betrachten muss. Daraus können sich auch Möglichkeiten zur Nutzung der Wasserkraft an vorhandenen Anlagen ableiten. Das vorliegende „Gesamtkonzept zur Herstellung der Durchgängigkeit der Unstrut“ des Freistaates Thüringen reicht dazu nicht aus.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.

Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.01.2024

Stellungnahme zur ENTWURFS- UND GENEHMIGUNGSPLANUNG – Herstellen der ökologischen Durchgängigkeit der Werra Teilobjekt W 35: Wehr Henfstädt

I. Grundsätzliches

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Dazu zählt ebenfalls die 299,60 km lange Werra, welche den rechten, östlichen der beiden Hauptquellflüsse der Weser darstellt. Im Südosten Niedersachsens vereinigt sich die Werra in Hannoversch Münden mit dem anderen links westlich fließenden 220,70 km langen Hauptquellfluss Fulda zur Weser, welche dann zur Nordsee fließt.
Trotz der sehr hohen und zerstörerischen Salzbelastung hat die Werra eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, für den Biotop- und Grünverbund sowie als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor. Zudem ist die Werraaue und angrenzende Natur- und Landschaftsräume von zahlreichen arten- und strukturreichen Natur- und Naturlandschaftsbestandteilen geprägt. Beispielsweise kommt dies mit den Ausweisungen des 2.260,00 ha großen FFH-Gebiet 5328-305 – Werra bis Treffurt mit Zuflüssen sowie 2.578,00 ha großen Vogelschutz-Gebiet 5127-401 – Werra-Aue zwischen Breitungen und Creuzburg zum Tragen.
Dabei gilt es nicht nur die dazugehörigen Landschaften sowie die dazugehörige Natur und Umwelt zu schützen und zu sichern, sondern dem Fluss und seiner Aue wieder naturnahe Entwicklungs- und Hochwasserräume zurückzugeben, wozu u.a. Deichrückverlegungen und -aufhebungen, die Unterlassung neuer Flächenversiegelungen und Baumaßnahmen im Fluss – Ufer und Sohle – und in der Aue sowie Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen gehören. Das entspricht auch der „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“.
Auf der Basis dieser Ausgangssituation ergibt sich seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Stellungnahme:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist grundsätzlich von dem Anliegen des Vorhabens überzeugt, sieht aber Widersprüche beim Umgang mit Fluss und Aue.
In den Planungsunterlagen fehlen textlich, bildlich und kartographisch Angaben zum Altverlauf. Angesichts der Wuchtigkeit des Wehres ist von einer umfassenden Begradigung mit großen Höhenunterschieden auszugehen.
Nach Ansicht des AHA ist daher wissenschaftlich eine bessere Einbeziehung vorhandener Altverläufe zu prüfen. Ferner sind die Begründungen zum Rückbau des Wehres mit Errichtung einer Sohlgleite nicht nachvollziehbar, da die Vorzugsvariante mit massiveren baulichen Eingriffen einzugehen scheint.
Die Planungsunterlagen erscheinen somit konzeptionell lückenhaft und schlecht begründet.
Im Rahmen der Überarbeitung der Planungsunterlagen gilt es die Anmerkungen des Wasser- und Abwasser-Verbandes Hildburghausen vom 01.10.2018 zu prüfen, welche im letzten Absatz folgende Angaben enthalten, Zitat: „Bitte beachten Sie auch Kanaleinläufe und Dachrinneneinläufe, die direkt von der anliegenden Wohnhäusern in die Werra münden….“, Zitat Ende Nach Ansicht des AHA besteht der dringende Verdacht, dass hier ungeklärte und unkontrollierte Ab- und Schmutzwassereinleitungen in die Werra erfolgen. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen.
Daher lehnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Vorhaben in der Form ab und fordert dafür alternativ die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Werra und ihre Aue – gesamt und im konkreten Fall auch regional/örtlich – ein. Ferner hält es der AHA für dringend geboten dem Fluss mehr Raum und Möglichkeiten einer naturnaheren bis mindestens naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Die angedachten Baumaßnahmen scheinen diese Kriterien jedoch nicht zu erfüllen.

III. Schlussbemerkungen

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.01.2024

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