Autor: aha-dietmar (Seite 3 von 310)

Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. ist selbst in Not!

Das Credo der Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. lautet: Wir helfen denen die keine Lobby haben, herrenlosen alten, behinderten und chronisch kranken Katzen, durch gewissenlose Menschen dazu geworden. Aber auch allen anderen Tieren geben wir eine Stimme, jedes Tier hat das Recht auf Unversehrtheit, auf sein Leben, ohne ein Nutztier zu sein.
Die Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V., gegründet am 29.11.2002, hatte zunächst dem dringlichsten Anliegen Rechnung getragen, die Situation von „Streunermiezen“, damals wie manchmal auch heute noch verstärkt „Wildkatzen“ genannt, zu verbessern.
Dabei ist die ehrenamtlich und gemeinnützige Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. als Vorreiter im Aufbau, der Unterbringung, der Fürsorge und der Kastration dieser Tiere zu sehen.
Auf einem im Eigentum des Vereins befindlichen Grundstück mit einer Fläche von ca. 7.000,00 m² beherbergt und betreut der sehr aktive Tierschutzverein in zehn gedämmten Blockhäusern, jedes mit einem Freigehege und Infrarotheizung versehen, in einem massiven Bungalow, in einem Hundezwinger und in einem Wohnhaus die aufgenommenen Tiere.
Die momentan 12 Mitglieder betreuen liebevoll und mit sehr großer Aufopferung die dort untergebrachten Tiere.
Sämtliche Gebäude sind baulich auf die Bedürfnisse der Katzen angepasst und besitzen Freigehege. In einem Massivhaus befinden sich abgetrennte Räume, wo sich zum Beispiel frisch kastrierte Katzen und Neuankömmlinge aufhalten können.
Alle die rund 50 dort lebenden Katzen eint eine gemeinsame Vorgeschichte: Sie sind durch ihre Krankheit von ihren Besitzern nicht mehr gewollt, setzte man dann aus oder überließ sie sich ihrem eigenen Schicksal.
In den letzten Jahren hat die Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. für vorwiegend alte Haustiere einen Gnadenhof eingerichtet.
Bei der Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. sind ausschließlich kranke und alte Kätzchen untergebracht, die keine Chance mehr auf Vermittlung haben. Dieser Umstand führt jeden Monat zu zahlreichen Rechnungen für Tierarztkosten und Spezialfutter.
Zudem gilt es den Garten mit eingebetteten Obstgehölzen zu betreuen und zu pflegen. Die Aktivitäten beruhen zudem zum absoluten Teil auf einer massiven Eigenfinanzierung. Daher ist die Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. für eine personelle Mitarbeit sowie finanzielle und materielle Unterstützung sehr dankbar.
Nun drängen die massiv gestiegenen Energiekosten die Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. immer verstärkter an seine finanziellen Grenzen. Dabei brauchen die betreuten Tiere gerade in den kommenden Wintermonaten verstärkt Stromversorgung beispielsweise für Wärme und Beleuchtung.
Somit ist die Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. vollkommen unverschuldet in finanzielle Not geraten. Die finanzielle Notlage spitzt sich Tag für Tag immer mehr zu.

Daher bittet die Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. nunmehr im Interesse ihrer vierbeinigen Schützlinge um finanzielle Unterstützung in Form von Geldspenden.

Das Spendenkonto lautet:

IBAN: DE57 8005 5008 3311 0053 16
BIC: NOLADE21EIL
Sparkasse Mansfeld – Südharz
Verwendungszweck: Tiere in Not

Für jede Spende kann die gemeinnützige Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. selbstverständlich eine Spendenquittung ausstellen.
Darüber hinaus sind auch neue Mitglieder recht herzlich willkommen, welche sich mit Hingabe und liebevoll dem Wohl der Tiere widmen möchten.

Wer also Interesse an der Arbeit der Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V. hat, wende sich bitte an folgende Anschriften:

Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V.

Telefon: 03475 – 667 84 29
Telefax: 03475 – 748 050

Internet: http://www.initiativetierschutz-tiereinnot.de/
E-Mail: info@initiativetierschutz-tiereinnot.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.12.2024

Fotos: Initiative Tierschutz – Tiere in Not e.V.

AHA fordert fortgesetzt und verstärkt uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz

Samstag, dem 21.12.2024, um 10.30 Uhr
Kombinierte Fahrrad- und Fußprotestrundexkursion zum Schutz und Erhalt der Gipskarstlandschaft Südharz
Gemeinsame Exkursion des Bundes für Umwelt und Naturschutz – BUND -, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, der Bürgerinitiative „Pro Südharz – Gegen Gipsabbau – Für Naturschutz“, des Naturschutzbundes Deutschland – NABU -, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Route: am Bahnhof Bennungen startend mit den Fahrrädern bis Questenberg und dann zu Fuß weiter zur Schönen Aussicht zwischen Questenberg und Hainrode
Treff- und Endpunkt: Bahnhof Bennungen
Beginn:
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, so ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34910/file/funkel_szekely_2011_suedharz_nutzung.pdf

Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.

Nun droht diesem sehr bedeutsamen und sehr schützenswertem länderübergreifenden Landschafts- und Naturraum im Land Sachsen-Anhalt massive Zerstörungen und Störungen.
So weist die „FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ vom August 2024 auf Seite 3, unter dem Punkt 1.1 Anlass folgendes Gefährdungsszenario aus, Zitat:

Die Knauf Gips KG beabsichtigt durch die Durchführung von Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen. Aus diesem Grund sollen im Landkreis Mansfeld-Südharz 8 Probebohrungen durchgeführt werden. Da die Bohrpunkte teilweise innerhalb des FFH-Gebietes „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ liegen, wird zunächst eine Erheblichkeitseinschätzung erforderlich. Kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen wird im Anschluss für die betroffenen Punkte der geplanten Probebohrungen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Entsprechend § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.“, Zitat Ende
Deutlicher sieht die Darstellung unter Punkt 3 Beschreibung des Vorhabens aus, Zitat:

„Die nachfolgende Beschreibung des Vorhabens beruht auf den durch den Vorhabenträger übermittelten Angaben:

  • Flächenbedarf ca. 150 – 200 m² je Bohrung
  • Raupenbohrgerät und 2 Beifahrzeuge, Paralleles bohren an zwei Punkten möglich
  • Dauer je Bohrung ca. 2 Wochen

Es sind innerhalb und im Umfeld des FFH-Gebietes 8 Probebohrungen vorgesehen. Diese können in ihrer Lage der Kartendarstellung in Anhang I entnommen werden.
Die Probebohrungen sind durch die Buchstaben A, B, C, D, E, G, H, I bezeichnet. In der nachfolgenden FFH-Verträglichkeitsprüfung wird der Flächenbedarf je Bohrung mit dem Maximalwert 200 m² angenommen. Es wird davon ausgegangen, dass als Zuwegung nur vorhandene ausreichend befestigte Wege genutzt werden, so dass der zu bewertende Eingriff auf die Bohrpunkte selbst sowie ein 200 m² Umfeld beschränkt.
IHU 2024: „Das geologische Ziel der geplanten Bohrungen ist das sog. „Zechstein- oder Transgressionskonglomerat“, welches in Teufen zwischen 72 und 88 m erwartet wird. Darüber werden vorwiegend Gips und Anhydrit, aber auch Kalkstein, Tonstein, Mergel und der Kupferschiefer (bzw. ein Äquivalent) erwartet. Es ist möglich, dass größere Hohlraume auftreten. Die endgültige Festlegung der Bohrteufe wird vor Ort anhand des während der Bohrarbeiten aufgeschlossenen Schichtenaufbaus durch die fachtechnische Begleitung (FTB) festgelegt.“, Zitat Ende

Wenn sich da nicht u.a. ein massives Hintertürchen im Bezug der Bohrteufe eingeschlichen hat.

Auf Seite 6 unter Punkt 2.2 Funktionale Beziehungen zwischen den Schutzgebieten ist im letzten Punkt zudem folgendes ausgeführt, Zitat:

Die Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens“, Zitat Ende

Unter Punkt 4.4 Wirkfaktoren und Wirkprozesse auf Seite 8 sind schon, zwar abgemildert dargestellt, folgende Angaben aufgeführt, Zitat:

  • Baubedingte Wirkfaktoren:
  • Flächeninanspruchnahme (Bohrpunkt, Arbeitsstreifen; Abstellflächen)
    • Wirkzone I: Baufeld (Wirkfaktor 1 und 2 nach ffh-vp-info.de)
  • Scheuchwirkungen:Erschütterungen/VibrationenundoptischeReize(z. B. Spiegelnde Oberflächen, Licht, Bewegung)
    • WirkzoneII:BaufeldundunmittelbarangrenzendeFlächenbiszu100 m Entfernung- (Wirkfaktor 5 nach ffh-vp-info.de)
  • Lärm
    • Wirkzone II: Baufeld und Bereiche in bis zu 100 m Entfernung(Flucht- distanzen nach Gassner et al. 2010) (Wirkfaktor 5 nach ffh-vp-info.de)
  • Eintrag von Schadstoffen: durch die Bohrlöcher, Kurzschluss von Grundwas- serleitern etc.
    • WirkzoneII: Baufeld und erweiterte Umgebung (Wirkfaktor 3 und 6 nach ffh-vp-info.de)“, Zitat Ende

Schon die geplanten direkten Eingriffe auf Gesamtflächen im Umfang von 1.200,00 bis 1.600,00 m² sind schon verheerend genug, aber die Gerätschaften bedürfen ja An- und Abtransportwege. Inwieweit in dem genannten Flächenbedarf für die Bohrungen Lagerflächen eingeplant lässt sich anhand dieses Dokumentes nicht feststellen.
Eine zweiwöchige Dauerbelastung durch die Bohraktivitäten sind vollkommen inakzeptabel in Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze. Gerade wo jeder derartiger oder ähnlich gearteter Eingriff als störend sowie schädlich einzustufen und somit zu unterlassen ist.
Ebenso platzieren sich in dem grob abgesteckten Plangebiet vorrangig Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

Auf Seite 6 ist unter dem Punkt „2.2 Funktionale Beziehungen zwischen den Schutzgebieten“, folgendes aufgeführt, Zitat:

Das Gebiet ist eingeschlossen von dem Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ (BR0003LSA), dem Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ (LSG0032SGH) und dem Naturpark „Harz/Sachsen-Anhalt“ (NUP0004LSA), umfasst das Naturschutzgebiet „Gipskarstlandschaft Questenberg“ (NSG0166) sowie die Flächennaturdenkmale „Hänge östlich des Dinsterbaches“ (FND0008SGH), „Hänge östlich des Wickeröder Weges“ (FND0018SGH), „Kalkköpfe“ (FND0007SGH) und das „Orchideenvorkommen Spatberge“ (FND0002SGH). Die Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“, Zitat Ende

Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichstums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ Ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicherweise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.

https://www.vdhk.de/fileadmin/pdf/Schutzgebiete/Gipskarst/05_FFH-VP_Probebohrungen.pdf

Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören, Zitat:

  • Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
  • FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/gipskarstlandschaft_questenbgvo.pdf

Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf, das Vorhaben sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.

https://www.vdhk.de/fileadmin/image/Schutzgebiete/VdHK_Resolution_Gipskarst_240926.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft weiterhin zur Unterstützung dieser Resolution auf.

Darüber hinaus kritisiert die ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die selektive und kurzfristige Einbindung von anerkannten Umweltverbänden. Bereits mit Schreiben vom 08.10.2024 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Beteiligung an dem Vorhaben eingefordert. Eine Antwort des zuständigen Landkreises Mansfeld-Südharz fehlt noch immer.

Am 05.12.2024 inszenierte nun der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz André Schröder (CDU) eine Veranstaltung, welche eine Presseinformation am gleichen Tag mit der bezeichnenden Überschrift „Entscheidung zu Erkundungsbohrungen der Firma KNAUF: Keine fachlichen Einwände – Vereinbarkeit mit Schutzstatus besteht“ zusammenfasst.

https://www.mansfeldsuedharz.de/fileadmin/mediamanager/SampleFiles/Dokumente/Presse/Pressemitteilungen_2024/PM_Entscheidung_Erkundungsbohrungen_051224.pdf

Was ihm das fachlich fundierte Ansinnen der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Verbände wert ist, zeigte schon die Verwehrung des Zutrittes von Vertreterinnen und Vertretern des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. – BUND -, des Naturschutzbundes Deutschland e.V. – NABU – und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -. Gnädigerweise hatte der Landrat der Bürgerinitiative „Pro Südharz-Gegen Gipsabbau-Für Naturschutz“ fünf Sitze zugestanden. Was für ein Lehrbeispiel von fehlendem Respekt gegenüber der Bevölkerung, der Umwelt, der Natur und der Landschaften sowie fehlender demokratischer Denk- und Handlungsweisen. Das da der geballte Fach- und Sachverstand des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. sowie von Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. – BUND -, Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, der Naturschutzbund Deutschland e.V. – NABU – und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht gegen die „Fachexpertisen von Landesämtern“ ankommen können, liegt doch da klar auf der Hand.

Die hervorragende Beschreibung dieser Veranstaltung am 05.12.2024 durch die fünf anwesenden Mitglieder der Bürgerinitiative „Pro Südharz-Gegen Gipsabbau-Für Naturschutz“ bedarf daher keiner weiteren Ergänzung.

Die folgende Aussage des Landrates in seiner Presseinformation vom 05.12.2024 sollte uns aufhorchen lassen und unserer aller Wachsamkeit massiv verstärken, Zitat:

Die jetzt zu treffende Entscheidung zu den Erkundungsbohrungen ist ausdrücklich keine Entscheidung über die Rohstoffgewinnung selbst. Die Sicherung heimischer Rohstoffe wurde im Rohstoffsicherungskonzept des Landes Sachsen-Anhalt und im vom Kreistag beschlossenen Masterplan zum Strukturwandel zwar verankert. Zur Abwägung aller gesellschaftlichen Interessen müssen jedoch umfangreiche Informationen beschafft werden, was unter anderem über die beantragten Probebohrungen möglich wird.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nunmehr den Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz André Schröder (CDU) auf, den der Firma KNAUF zeitnah offiziell zuzustellenden Bescheid, zu veröffentlichen.

Auf Grund der verheerenden Entwicklungen, müssen wir noch deutlicher und umfassender unsere Stimmen erheben!
Dazu führen am Samstag, dem 21.12.2024, der Bund für Umwelt und Naturschutz – BUND -, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, die Bürgerinitiative „Pro Südharz-Gegen Gipsabbau-Für Naturschutz“, der Naturschutzbund Deutschland – NABU -, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine gemeinsame kombinierte Fahrrad- und Fußprotestrundexkursion zum Schutz und Erhalt der Gipskarstlandschaft Südharz durch.
Alle drei Veranstalter rufen alle Interessenten und Verantwortlichen zur Teilnahme an der Veranstaltung auf.
Route: am Bahnhof Bennungen startend mit den Fahrrädern bis Questenberg und dann zu Fuß weiter zur Schönen Aussicht zwischen Questenberg und Hainrode
Treff- und Endpunkt: Am Bahnhof Bennungen
Beginn: 10.30 Uhr
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Die Exkursion soll der Vorstellung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, der Darstellung der damit verbundenen Schutzwürdigkeit, der akuten Bedrohungen sowie Aufzeigung von Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Gesamtgebietes dienen.

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Im Unterschied zu der Veranstaltung des Landrates des Landkreises Mansfeld-Südharz André Schröder (CDU) am 05.12.2024 sind hier alle Verantwortlichen und Interessierten ausdrücklich und recht herzlich eingeladen.

Wer noch mehr zu der kombinierten Fahrrad- und Fußprotestrundexkursion zum Schutz und Erhalt der Gipskarstlandschaft Südharz am 21.12.2024 erfahren möchte, kann sich u.a. an folgende zentrale Anschrift des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.12.2024

Stellungnahme zum 7114_22A10006 Rückbau der Talsperre Greiz-Ringelbach Teil 1 – Sedimententnahme

I. Grundsätzliches

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Angesichts der Tatsache, dass die meisten Flusssysteme länderübergreifende Verläufe haben ist es auch dringend geboten, anhand vorhandener und zu erarbeitender wissenschaftlicher Daten sowie Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Gesamtverlauf der Weißen Elster zu entwickeln. Dazu zählen insbesondere die Einordnung der geologischen, hydrologischen, klimatischen und meteorologischen Verhältnisse, Ermittlung und Wertung der Bestände an Fauna, Flora und Pilze, die Betrachtung der archäologischen, historischen und urbanen Entwicklung und Notwendigkeiten sowie der Belange zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften. Nur daraus lässt sich obengenannte wissenschaftlich fundierte, länderübergreifende Schutz- und Entwicklungskonzeption für die 257,00 km langen Weißen Elster mit einem Einzugsgebiet im Umfang von 5,300,00 km².

https://www.ufz.de/index.php?de=37516

Die Erarbeitung einer derartigen Schutz- und Entwicklungskonzeption können die Universitäten und Hochschulen im Einzugsgebiet der Tschechischen Republik, der Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie des Landes Sachsen-Anhalt übernehmen.
Insbesondere das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ bietet sich an diese Aufgabe zu koordinieren und zusammenzuführen.
Als Beispiel und Ansatz kann das „BMBF-Projekt „Entscheidungshilfen für ein integriertes Flusseinzugsgebietsmanagement – Konfliktbewertung und Lösungsansätze am Beispiel der Weissen Elster“ (FKZ: 0330228); Laufzeit: 2002 bis 2005“ dienen.

https://www.ufz.de/index.php?de=37516

Gleiches gilt für die von der Flussgebietsgemeinschaft Elbe herausgegebenen „Untersuchungen im Rahmen des koordinierten Elbe-Messprogramms 2017“, Redaktionsschluss: Oktober 2020, welches sich im konkreten Fall auf die länderübergreifende Wasserqualität der Weißen Elster bezog.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Schadstoffmonitoring_allgemein/Bericht_WE_2020_10_12.pdf

Daraus leitet sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ab, dass sehr wohl die Möglichkeiten und Kapazitäten bestehen dies durchzuführen. Aus der gesamt zu erarbeitenden, wissenschaftlich fundierten und länderübergreifenden Schutz- und Entwicklungskonzeption gilt es in dem Zusammenhang bzw. dann im Rückschluss Maßnahmen für die einzelnen regionalen und örtlichen Standorte zu erarbeiten, öffentlich zu diskutieren und zu beraten sowie letztendlich konkrete Beschlüsse zu fassen.
Im konkreten Fall zeigt sich erneut, dass der Gesamtblick auf die Weiße Elster, ihrer Aue und Nebengewässer fehlt und daher wissenschaftlich fundierte Konzeptionen zum Schutz, zum Erhalt und der Entwicklung fehlen.

II. Zu Erläuterungsbericht

Zu 2 Notwendigkeit des Vorhabens
Zu 3 Aufgabenstellung
Zu 4.2.6 Geotechnische Verhältnisse
Zu 5 Art und Umfang des Vorhabens

Vom Grundsatz her begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Beseitigung von Staubauwerken und erhofft sich, dass dies noch häufiger auch im Freistaat Thüringen geschieht.
Jedoch ist das Vorgehen im konkreten Fall sehr kritisch zu betrachten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier einen Mangel darin, dass eine wissenschaftliche Schutz- und Entwicklungskonzeption fehlt, welche u.a. auf mindestens ein Jahr alten Erfassungsdaten von Fauna, Flora und Fungi beruht. Ferner fehlen Angaben zu den Ursachen der Tabelle 1 auf Seite 12 aufgeführten Angaben zu „Stauraumsediment – Analyseergebnisse und Vorsorgewerte für Metalle [1.3]“. In dem Zusammenhang erscheint es dringend geboten zu sein diese Ursachen festzustellen, um darauf aufbauend Maßnahmen zu ergreifen. Die angedachte Entschlammung bildet daher nur eine Maßnahme, was zu keinen positiven Langzeitwirkungen führen kann, da bei weiterer Existenz der Kontaminierungsquellen eine Beseitigung der Schwermetallbelastungen möglich ist. Schwermetalle, wie in der obengenannten Tabelle aufgeführt, stellen eine umfassende Belastung für die Umwelt und somit für die Gesundheit von Mensch und Tier dar. Das Umweltbundesamt verweist hier eindringlich darauf.

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/wirkungen-von-luftschadstoffen/wirkungen-auf-oekosysteme/critical-loads-fuer-schwermetalle#wofur-werden-critical-loads-fur-schwermetalle-verwendet

In dem Zusammenhang betrachtet ist eine einfache Ablagerung der schwermetallbelasteten Schlämme in der offenen Landschaft unverantwortlich, da Sickerwässer in den Boden eindringen können und bei unzureichendem Bewuchs eine Windverbreitung der Schadstoffe möglich erscheint.
Darüber hinaus ist es unverständlich, dass mit Bekanntgabe vom 07.03.2022 der Präsident des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Mario Suckert eine Durchführung einer Umweltverträglichkeit nicht für notwendig erachtet.

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=38FF2A75-0F74-4738-99C4-382245F98E9C

https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_th/38FF2A75-0F74-4738-99C4-382245F98E9C/Bekanntgabe%20UVP-VP%20TS%20Ringelbach%20Greiz.pdf

Die nach § 2 Absatz Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und Anlage 2 aufgeführten Kriterien können nur Bewertung finden, wenn die Folgen des Eingriffes und des Vorhabens vollumfängliche erkennbar sind. Das Verschwinden eines Standgewässers sowie eine Bewegung und Lagerung von schwermetallkontaminierten Schlammes im Freien sollten Anlass genug sein dies durchzuführen.

https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/__2.html

https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/anlage_2.html

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/schwer-gefaehrlich-giftige-schwermetalle-13363

https://www.chemie.de/lexikon/Schwermetalle.html

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/uba_flyer_dt_schwermetalle_191128.pdf

https://www.labor-und-diagnose.de/k11.html

Angesichts der besorgniserregenden Ausgangssituation, aber andrerseits der Ringelbach und seine Aue offensichtlich das umfassende Potential zur naturnahen Entwicklung sowie Stabilisierung und Verbesserung der Funktion als Lebens- und Rückzugsraum einer arten- und strukturreichen Fauna, Flora und Fungi mit entsprechender Funktion eines Biotop- und Grünverbundraumes besitzt gilt es zuerst umfassend den biotischen und abiotischen Bestand wissenschaftlich zu ermitteln, zu werten und darauf beruhend entsprechende Vorschläge zu entwickeln.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es dringend erforderlich den Teich als vom Ringelbach durchflossenes Standgewässer zu erhalten. Nach einer Grundberäumung und sofortigen ordnungsgemäßen Deponierung und Behandlung der Sedimente ermöglicht der Ringelbach je nach Wassermenge einen Sedimentweitertransport, was zusammen mit Mäandrierungen wichtig ist um eine Eintiefung zu verhindern und stattdessen eine naturnahere Entwicklung zu ermöglichen.
Die früheren, zu beseitigen Staudämme können Ersatz in vereinzelten Steinen und größeren Hölzern finden, welche beim Durchströmen Sauerstoffanreicherung und je nach Dichte Rückstau erzeugen. Das ließe sich in etwa mit der Wirkung von Biberdämmen vergleichen. So ließe sich der Teich als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Organismen erhalten und entwickeln.
Zudem sei darauf aufmerksam gemacht, dass der Rückbau der Talsperre Greiz-Ringelbach einer Änderung des Verzeichnisses der Talsperren des Landes des Thüringer Wassergesetzes, laufende Nummer 55, Registriernummer 192 sowie des Registers der Thüringer Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken und Stauteiche mit einer
Bauwerkshöhe >= 5,0 m oder einem Stauinhalt >= 0,1 Mio m³, laufende Nummer 188 und Registriernummer 192. und jeweils folgender bedarf.

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/cgi-bin/suchausgabe.cgi?pfad=/wasser/laender/th/lwg19.htm&such=Gemeindegrenze

https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Wasser/Oberflaechengewaesser/Talsperren_und_Anlagen/Dokumente/Talsperrenregister_ThuerWG_2019.pdf

III. Weitere Anmerkungen & Zusammenfassung

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Dazu gehört eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung des Ringelbaches und anderer Nebengewässer der Weißen Elster.
Dem ist aber eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu Grunde zu legen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuarbeiten.

Zentraler Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.12.2024

AHA führte Herbstexkursion in Leipzigs Burgaue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken.
Auf Grund der weiterhin angedachten und bereits durchgeführten Abholzungen im Rahmen einer teilweisen Wiedereinführung der Mittelwaldwirtschaft und einer damit verbundenen weiteren Bedrohung der Auenwälder in Leipzig, hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu einer Herbstexkursion am Samstag, dem 30.11.2024, in die ca. 277,00 ha große Burgaue eingeladen. Das sonnige Wetter mit seinen kühlen Temperaturen ließen die Natur und Landschaft schnell in einer Mischung aus spätherbstlichen und frühwinterlichem Aussehen mit interessantem und farbenfrohem Charakter erscheinen. Zu Beginn der Herbstexkursion drückt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sein Unverständnis aus, dass das Gebäude nordwestlich des Haus Auensee weiter einem massiven Verfall ausgesetzt ist. Brandeinwirkungen verstärken und beschleunigen den Verfallprozess. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – böte sich dort ein kleiner Bildungsstandort an, welcher Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, gekoppelt mit Umweltbildung, Ortshistorie und der Möglichkeit der Durchführung von kleineren Ausstellungen sinnvoll verbindet. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht bereits im näheren Umfeld umfassende alternative Möglichkeiten im Umgang mit Hochwasser. In dem Zusammenhang stellt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr schon seit Jahrzehnten beim Blick von der Brücke Gustav-Esche-Straße auf Neue Luppe und auf Der Möckernsche Winkel fest, dass neben dem unnatürlichen geraden Verlauf des Flusses ein Deichsystem den Auenwald von Hochwasser trennt und zwar ohne erkennbaren Zweck. Bei der Durchquerung des ca. 17,7 ha großen Auenwaldes Der Möckernsche Winkel besteht weiterhin Unverständnis über den Sinn des eingedeichten und sehr entwicklungsfähigen Auenwaldrestes zwischen Luppe sowie Nahle fort und da ganz besonders, was und wer hier vor dem Hochwasser Schutz bedürfen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt dabei, dass hier eine vollständige Deichrückverlegung erfolgen muss, um a) den arten- und strukturreichen Auenwald wieder an das Hochwasserregime der umgebenden Fließgewässer anzuschließen und b) somit u.a. eine naturnahere Entwicklung des Auenwaldes als Lebens- und Rückzugsraum und naturnaheren Hochwasserraum zu ermöglichen bzw. zu befördern. Die Teilnehmenden an der Exkursion stellten mit Genugtuung fest, dass im Deich im Nord- und im Westteil des Auengebietes erste Schlitzungen erfolgten. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann das jedoch nur der Anfang sein, da eine Beräumung des Deiches für Umwelt, Natur und Landschaft sowie für die Ausbreitung des Hochwassers sinnvoller erscheint. Im Westteil des Auenwaldes, welcher an das Mündungsgebiet der Nahle in die Neue Luppe angrenzt, fällt immer wieder eine Abholzungsfläche auf, wo nach eigener Zählung im Jahr 2015 25 Bäume der Säge und schwerer Technik zum Opfer fielen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht ebenfalls an diesem Standort die dringende Notwendigkeit, dass hier die Natur den Auenwald entwickeln sollte und nicht die Säge des Menschen. Da helfen auch keine eingezäunten Forstplantagen mit Stieleichen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stand der Eindruck der Brückenbaustelle im Vordergrund, welcher mit massiven Eingriffen in den Auenwald verbunden ist. Dazu gehören Massenabholzungen ebenso wie Bodenverdichtungen durch Baumaschinen.
Nach der Überquerung der Wahmer-Leutzscher-Brücke über die Nahle regt eine schätzungsweise 200 Jahre alte Stieleiche Gedanken an Zeiten an, als noch kein Deich dieses Flusssystem von der Aue trennte.
Einige Schritte weiter, eröffnete sich weiterhin der Blick zur Burgaue, zur Einmündung der Nahle in die Luppe, zu dem eng an beiden Fließgewässern anliegenden Deichsystemen und nicht zuletzt zu dem sehr umstrittenen Nahleauslassbauwerk, welches 2011 und 2013 geöffnet, die angrenzende Aue zu einem Polder umfunktionierte. Trotz sehr vielfältiger Mahnungen hatte man den sehr umstrittenen Neubau des Nahleauslassbauwerkes umgesetzt. Jegliche Bedenken und Alternativvorschläge schlugen die Verantwortlichen der Talsperrenverwaltung – als Vertreter des Freistaates Sachsen – und die Stadt Leipzig – als zuständige Genehmigungsbehörde – in den Wind. Dies hatte folgerichtig zu einer Beschwerde vom Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) bei der EU-Kommission, wegen der fortgesetzten und unverminderten Verstöße gegen europäisches Recht, geführt.
Auf drei Informationstafeln hat die Talsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen interessante Daten zu „Nahle/Neue Luppe – Nahle-Luppe-Polder“, „Gewässerknoten Leipzig Stadtgebiet“ sowie „Nahle – Nahleauslassbauwerk“ aufgeführt. Insbesondere die Daten zum Nahle-Luppe-Polder bedürfen besonderer Aufmerksamkeit, Zitat: „Die Polderfläche erstreckt sich über die südliche Luppeaue und die Burgaue bis Kleinliebenau auf ca. 12 km Länge. Das flache Auengebiet wird unmittelbar vor der Ortslage Kleinliebenau und der Bundesautobahn A 9 entlang des 3,50 km langen Polderdeiches Kleinliebenau bis zu 3,00 m aufgestaut.“, Zitat Ende
Ferner beinhaltet diese Informationstafel folgende „Technische Daten“, Zitat:
Flutungsfläche: ca. 10 km²
Stauvolumen: ca. 15 Mio m³“, Zitat Ende
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist immer wieder sehr auffällig, dass man sich neben den korrekten historischen und technischen Darstellungen eine massive Rechtfertigung gegenwärtigen Handelns aus sehr alten Dokumenten und Konzepten holt, aber eigene moderne wissenschaftlich fundierte Konzeptionen fehlen. Ferner ist unverständlich, wieso ein Auenwald wie die Burgaue keinen direkten Anschluss an das Hochwasserregime von Nahle und Luppe erhält. Neben der unumstrittenen Tatsache, dass Auenwälder sich als Teil eines Hochwasserregimes von Flüssen und Bächen definiert, Hochwasser zu seiner arten- und strukturreichen Entwicklung benötigt, als idealer und nachhaltiger Hochwasserspeicher und -reiniger fungiert sowie den Wasserhaushalt reguliert, kann mit ca. 10,00 km² zurückgewonnener Retentionsfläche eine massive Brechung der Hochwasserwelle erfolgen. Als wasserbauliche Maßnahme muss daher ein vollständiger Rückbau des Deiches entlang von Nahle und Luppe von Burgaue bis mindestens Bundesautobahn 9 erfolgen. Eine Fortsetzung der Deichrückverlegungen bzw. Deichaufgaben entlang der Weißen Elster gilt es im Land Sachsen-Anhalt fortzusetzen. Ferner ist der vollständige Rückbau des Nahleauslassbauwerkes und der angrenzen Nahledeiche erforderlich. Daher bedarf es einer engen Zusammenarbeit der Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie mit dem Land Sachsen-Anhalt.
Mit dem Betreten der Burgaue sieht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder bestärkt sich massiv für den Schutz, den Erhalt und die naturnahe Entwicklung des sehr bedeutsamen Auenwaldes einzusetzen. Der AHA bekräftigte noch einmal das absolute Erfordernis, generell Auenwälder als eine der arten- und strukturreichsten Biotope in den gemäßigten Zonen zu erhalten, zu sichern und zu schützen. In dem Zusammenhang betonte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass er es für dringend geboten hält, dass bereits jetzt naturschutzrechtlich gesehen Auenwälder einen besonderen Schutz genießen müssen. In der Burgaue kommt noch hinzu, dass dort ca. 270,00 ha als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind und das sehr bedeutsame, arten- und strukturreiche Auengebiet einen sehr wichtigen Bestandteil des ca. 5.900,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“, des ca. 4.925,00 ha großes Europäisches Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ und des ca. 2.825 ha großen Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Gebiet „Leipziger Auensystem“ geschützten Natur und Landschaft darstellt.

https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/61_Stadtplanungsamt/Stadtentwicklung/Landschaftsplan/Pdfs/Schutzgebietekarte_28.02.2013.pdf

https://www.leipziger-auwald.de/upload/Verordnungen/Verordnung_zur_Festsetzung_des_Naturschutzgebietes_Burgaue_vom_28._Januar_1998.PDF

https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.3_Dez3_Umwelt_Ordnung_Sport/36_Amt_fuer_Umweltschutz/Umwelt_und_Naturschutz/Naturschutz/Landschaftsschutzgebiete_LSG/lsg_auwald.pdf

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4916-Festsetzung-LSG-Leipziger-Auwald-

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/4916/28372.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5551-VO-Bestimmung-Europaeisches-Vogelschutzgebiet-Leipziger-Auwald-#xanl

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/05_Leipziger-Auwald.pdf

https://www.natura2000.sachsen.de/5-leipziger-auwald-36727.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/leipziger-auwald

https://www.natura2000.sachsen.de/50e-leipziger-auensystem-34913.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/050E_MaP_KF_K.PDF

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/leipziger-auensystem

Die flächendeckenden europäischen Schutzgebiet umfassen Auengebiete der Städte Leipzig, Schkeuditz und Markkleeberg sowie der Landkreise Nordsachsen und Leipzig. Ferner grenzt im Westen im Land Sachsen-Anhalt das FFH-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (FFH0141) im Land Sachsen-Anhalt angrenzt, welches aus 8 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 1.758,00 ha und linienhaften Teil mit einer Gesamtlänge von ca. 9,00 km besteht, an.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle-.html

https://www.natura2000-lsa.de/upload/3_schutzgebiete/2_ffh_giebte/2_Dokumente/EHM_FFH0141_AC.pdf

Daher gilt es hier besonders auf naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen zu orientieren sind. Ferner gilt es derartige Auenwälder als bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als potenziellen Hochwasserraum sowie als Ort der sanften Naherholung für die Menschen der Region zu betrachten. In dem Sinne ist eine rein forstwirtschaftliche Nutzung zu kommerziellen Zwecken nicht zu akzeptieren und ist daher zu beenden und künftig auszuschließen.
Dem widerspricht ebenfalls die am Exkursionstag fortgesetzt und massiv zu beobachtende Holzaneignung im gesamten Burgauegebiet. Die Motorsägen waren überall zu hören und ihre Abgase zu riechen. Die mit Kraftfahrzeugen mit Anhängern vorgefahrenen Personen räumten massiv Holz aus den mehrfach geschützten Auenwald und entziehen ihm natürlichen Rohstoff, welcher in den Stoffkreislauf des sehr bedeutsamen Natur- und Landschaftsbestandteiles gehört. Ferner beschädigt das massive Betreten und Herumsägen den Auenwald sowie beseitigen diese Leute, welche offensichtlich mit Zustimmung der Stadt Leipzig agieren, sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier-, Pflanzen und Pilzarten.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr schon seit Jahrzehnten auch diese Form des unverantwortlichen Plünderns und der damit gekoppelten umfassenden Schädigung und Störung der Leipziger Auenwälder sofort und unwiderruflich zu beenden.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verschaffte sich auch bei dieser Exkursion ein Bild von Auenwaldbereichen, wo noch keine massiven forstwirtschaftlichen Eingriffe stattgefunden hatten und die Struktur des Auenwaldes stimmte. Man nahm die vielfältige Artenvielfalt an Gehölzen jedes Alters – Stieleiche, Gemeine Esche, Hainbuche, Feldulme, Feldahorn, Spitzahorn, Bergahorn u.a. – wahr.
Am Bauerngraben wirft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder das Thema Möglichkeiten der Entwicklung des Fließgewässers auf. Dabei bekräftigte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch diesmal, dass begradigte Fließgewässer die Möglichkeit und den Raum zur Mäandrierung erhalten sollten. Dazu gehört unbedingt das Belassen von Alt- und Trockenholz im Gewässerverlauf.
Dieses Thema greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder im Bereich der Alten Luppe nordwestlich Hübners Wiese in der Ortslage Böhlitz-Ehrenberg auf. Hinzu kommt die dringende Notwendigkeit länderübergreifender wissenschaftlicher Untersuchungen in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt zu Möglichkeiten der Wiederanbindungen von Altverläufen der Weißen Elster. Dies dient der Stärkung der strukturellen Vielfalt von Landschaft und Natur sowie der Rückgabe von Retentionsflächen.
Im Bereich der Kreuzung zum Reitweg, wo ein nunmehr abgestorbener Rest, einer einst abgeholzten Stieleiche wie ein Mahnmal steht und paar Meter westwärts ein Naturschutzgebiet verdeutlicht, was eigentlich ein großer Teil der Burgaue darstellt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verdeutlichte in dem Zusammenhang des weiteren Verlaufs der Exkursion noch einmal, dass der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein es zum Beispiel für zukunftsbedeutsamer hält, die Eintiefung der Neuen Luppe und der Nahle zu stoppen und Renaturierungen des Gewässerlaufes zu prüfen, weiterhin Möglichkeiten der länderübergreifenden Reaktivierung der abgeschnittenen Altverläufe der Weißen Elster und der Luppe ökologisch, hydrologisch und ökonomisch zu untersuchen sowie eine Ausweitung der Retentionsflächen anzugehen. Somit wäre beispielsweise bessere Einbeziehung der Auenwälder in das Überflutungsregime von Weißer Elster und Luppe möglich. Zudem könnte neben der Wirkung eines nachhaltigen Umgangs mit Hochwasser ein zurückdrängen weniger wassertoleranter Gehölzarten wie Spitzahorn einhergehen. Daher favorisiert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – statt des Fortbestandes des neugebauten des Nahleauslassbauwerks sowie der mehr als umstrittenen, im Jahre 1998 festgelegten Mittelwaldwirtschaft, umfassende Deichrückverlegungen zu untersuchen und letztendlich umzusetzen. Ferner hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht für angebracht eine Wiederbelebung von Gewässeraltverläufen nach wasserbaulichen Gesichtspunkten vorzunehmen, was zum Verlust naturnaherer Entwicklungsmöglichkeiten und -strukturen führen kann und diese Altgewässer eine Degradierung zu reinen Abflussrinnen in bzw. an Polderflächen oder gar wassertouristischen Motorbootstrecken erfahren könnten. Zusammengefasst bedeutet dies, dass eine Wiederbelebung von Altverläufen kurz-, mittel- und langfristig nur über eine Beachtung bisheriger Entwicklungen von Fauna, Flora und Struktur, der Stabilisierung der Grund- und Schichtwasserhöhen, dem Rückbau der Deichanlagen außerhalb von berechtigten Siedlungsanlagen sowie letztendlich über die Aufhebung und Beseitigung der ab 1934 endgültig geschaffenen naturfernen Fließgewässerstrukturen möglich und sinnvoll erscheint.
Im Bereich der einstigen Flutrinne und nunmehrigen Teil als Frischwiese Am Hundewasser, eingebettet zwischen Reitweg und Auenwald bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Überlegungen eine Entwicklung hin zu einer partiell zu mähenden Wiese, wo die räumlich parzellierte Landschaft zu unterschiedlichen Zeitpunkten wechselvolle Mahden erfährt. Somit verspricht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erhöhung der Chancen zur Mehrung der Arten- und Strukturvielfalt, da auch nicht so robust und schnell wachsende Pflanzen die Möglichkeit der Blüte und des Aussamens bekommen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schlug in dem Zusammenhang die Vorbereitungen, Umsetzung, Überwachung und die Kartierungen gemeinsam mit der Bevölkerung und da insbesondere mit Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden anzugehen und zu realisieren.
Der AHA legte für die „Lange Wiese“, welche eine Alte Flutrinne darstellt, mit Datum vom 11.01.2016 „Konzeptionelle Vorschläge zur Entwicklung einer Frischwiese im Norden des Naturschutzgebietes Burgaue, Stadt Leipzig“ vor, welche sie der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig zuleitete.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält im Interesse einer höheren Arten- und Strukturvielfalt eine Umsetzung der konzeptionellen Vorschläge dringend geboten ist.
Nach einer ausgedehnten Wanderung auf dem Reitweg deutliche Spuren der weiter fortgesetzten Massenabholzungen erkennen. Ältere Abholzungsflächen lassen einen deutlich verstärkten Aufwuchs des Spitzahorns als Stockausschlag und Sämlingen erkennen. Die einstige Ausgangsfläche dieses skandalösen Vorhabens ist komplett z.B. von Spitzahorn, Bergahorn, Gemeiner Hasel und Winterlinde überwuchert. Die gepflanzten Stieleichen sind entweder komplett verschwunden oder arbeiten sich mühsam durch den ebengenannten Gehölzaufwuchs durch. Einige Meter sind deutlich verdichtete Fahrrinnen in den Rückegassen zu erkennen, welche nun Wanderer und Radfahrer als Trampelpfad dienen und zum Betreten des eigentlich zu schützenden Auenwaldes einladen. Der AHA drückt daher fortgesetzt und mit Nachdruck sein Unverständnis aus, dass die Fällungen im Waldgebiet Am Wahrener Weg ihre massive Fortsetzung findet. Dabei sind bereits zahlreiche Gehölze – darunter mit Höhlen und Trockenholz – der Säge zum Opfer gefallen sind. Ferner sind in dem Waldgebiet und im Waldgebiet Am Hundewasser sind die tiefen Fahrspuren von schwerer Technik aus dem Herbst 2017 noch deutlich erkennbar. Das hat massive Bodenverdichtungen und Zerstörungen der Bodenflora zur Folge.
Vor etwa drei Jahren hatten auch im angrenzenden Leutzscher Holz umfassende Abholzungen stattgefunden. Dabei fällte man auch Bäume mit Hohlräumen, welche als Unterschlupf, Kinderstube bzw. Bruthöhle für zahlreiche Tierarten dienen.
Die Exkursionsteilnehmenden waren sich daher schnell einig, dass die sogenannte Mittelwaldwirtschaft flächendeckend in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz unverzüglich einzustellen und der naturnahen Entwicklung der Vorrang einzuräumen ist. Die Schutzgebietsverordnungen sind dem entsprechend anzupassen und z.B. bei der Burgaue zudem noch FFH-RL-konform auszugestalten. Zusammen mit den unbedingt vorzunehmenden Deichrückverlegungen, entspricht das einem nachhaltigen Schutz und Erhalt der Auenlandschaften an Weißer Elster, Luppe und Nahle sowie ihrer Nebengewässer und eines darauf abgestimmten Umganges mit Hochwasser. Die vor Jahren erfolgte grundlose, skandalöse Fällung einer gesunden, ca. 100jährigen Stieleiche im Bereich des gegenwärtigen Nahleauslassbauwerkes verdeutlicht weiterhin, dass ein massives Umdenken in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie Umgang mit Hochwasser dringend geboten ist.
In dem Blickfeld betrachtet, begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – noch immer zu sehr großen Teilen den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im Stadtrat von Leipzig vom 13.11.2013 und der damit verbundenen Begründung. Nach Auffassung des AHA eröffnen sich mit der Ausrichtung und Durchführung von Auenwaldsymposien und der damit verbundenen Untersuchungen von Möglichkeiten der Deichrückverlegungen, die Möglichkeit Fragen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften im Stadtgebiet von Leipzig und des damit verbundenen Umgangs mit Hochwasser und Retentionsflächen auf den Prüfstand zu stellen. Die Exkursionsteilnehmenden waren sich in dem Zusammenhang, dass eine Erarbeitung von Konzeptionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften und eines eng damit verbundenen Umgangs mit Hochwasser nur länderübergreifend, nach Flusssystemen orientiert erfolgen kann. Damit verbunden sehen sie die dringende Notwendigkeit der Schaffung von länderübergreifenden Fachbehörden, welche entsprechend der Flusssysteme ihre Aufgabenfelder entfalten müssen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht auch Veränderungen im Umgang mit Gehölzen in der bebauten Ortslage von Leipzig-Wahren als dringend geboten an. So hat der ehrenamtliche und gemeinnützige sowie vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in dem ca. 193,38 m langen Abschnitt der Linkelstraße zwischen Georg-Schumann-Straße und Stammerstraße ermittelt, dass auf der östlichen Straßenseite zugepflasterte, frühere Baumscheiben Zeugnis von einst 18 Bäumen ablegen. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es eine Wiederbepflanzung von mindestens 18 Bäumen vorzunehmen. Somit bekommt die Linkelstraße eine zweireihige Baumreihe. Dies trägt nicht nur zur Aufwertung des Stadt- und Straßenbildes bei, sondern schafft wieder Lebens-, Nahrungs und Rückzugsräume für zahlreiche Tierarten und trägt zur Stabilisierung bis Verbesserung des Klimas bei. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeit entsprechende ehrenamtliche Arbeitseinsätze zur Pflanzung zu organisieren, wenn die Stadt Leipzig dem Anliegen zustimmt, die Wiederherstellung der Baumscheiben und die Beschaffung von Bäumen organisiert. Als Baumarten schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Feldahorn oder bzw. und Wildbirne vor.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Auenschutz-, Hoch- und Grundwasserkonzeption mitzuwirken. Das Gleiche trifft für die Erweiterung des Baumbestandes in den Straßen der Stadt Leipzig und der Beförderung von Fassaden- und Dachbegrünung zu.
Darüber hinaus ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.12.2024

Fotos: Andreas Liste

Fotos: Dietmar Hörner

AHA fordert nachhaltigen Schutz, Erhalt und Betreuung sowie Umgang mit dem Harz, der Selke und ihrer Aue

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra und Zorge dazu.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte sich im Rahmen einer Fahrradexkursion am 27.07.2024 zum wiederholten Mal ab Stiege Teile des insgesamt ca. 70 km langen Laufes der Selke angeschaut.

Bekanntlich gehört das Selketal zu den arten- und strukturreichsten Flusstälern Mitteldeutschlands, wo zahlreiche bedrohte Tier-, Pflanzen- und Pilzarten vorkommen. Um diesen sehr bedeutsamen Lebensraum nachhaltig und umfassend zu schützen, sind sehr große Teile des Selketals auf ca. 660,00 ha als Naturschutzgebiet „Selketal“ ausgewiesen, welches im 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, im 17.015,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Nordöstlicher Unterharz“ (EU-CODE: DE 4232-401, LANDESCODE: SPA0019) sowie im ca. 4.546,00 ha großen und in linienhaften Teilen gesamt ca. 10,00 km lange nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützte „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ (EU-CODE: DE 4332-302, LANDESCODE: FFH0096) eingebettet ist. Mit dem Status ist ein Verschlechterungsverbot unweigerlich verbunden, was auch nach nationalem Recht so zu handhaben und umzusetzen ist.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/selketal

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=357&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=163&idcat=33&lang=1

Dem stehen eindeutig die Vorhaben des Landes Sachsen-Anhalt entgegen, was gedenkt oberhalb von Straßberg und Meisdorf jeweils mindestens 15 m hohe und ca. 100 m breite Hochwasserdämme zu errichten. Dabei sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alle vorbeugenden und nachhaltigen Maßnahmen im Umgang mit dem Hochwasser für die Ortslagen bei weitem nicht ausgeschöpft. Dazu gehören der Erhalt geschlossener Waldbestände sowie die Sicherung bestehender und Rückgabe weiterer umfassender Überflutungsräume. So gilt es außerdem nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, in Abstimmung mit dem meteorologischen Dienst und in Anlehnung an die entsprechende Arbeits- und Handlungsweise großer Talsperren, ein umfassendes Hochwassermanagement für die 28 Teiche im näheren und weiteren Einzugsgebiet der Selke zu entwickeln und umzusetzen. Alleine der Bergsee Güntersberge besitzt auf einer Fläche von 7 ha ein ausgewiesenes Fassungsvermögen im Umfang von 150.000 m³. Weiter flussabwärts hat der Elbingstalteich ein weiteres Fassungsvermögen von ca. 36.000 m³. Nach immer wieder geäußerten Auffassungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – können elektronisch und mechanisch gesteuerte und ablesbare Pegelsysteme diese wichtigen Regel- und Steuerungsaufgaben wahrnehmen, welche eng mit der Arbeit von bestehenden Regelstauwerken zum Beispiel an den Teichen bei Güntersberge bis Alexisbad funktionieren müssen. Das bedeutet, dass vor zu erwartenden starken langanhaltenden Niederschlägen bzw. eintretenden Schneeschmelzen die Pegel der Teiche umfassend zu senken sind, um zum u.a. ein Abpuffern plötzlich auftretender Hochwasserwellen zu ermöglichen. Dies funktioniere jedoch nur, wenn der zuständige Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft verstärkt bzw. vorrangig seine Aktivitäten auf diese Formen eines nachhaltigen Umganges mit Hochwasser richtet und nicht seine Kapazitäten für die Planung von landschafts- und naturzerstörenden Hochwasserdämmen bei Straßberg und Meisdorf bindet. Ferner gehört auch zu einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser, dass endlich begonnen wird Pläne und Konzeptionen zu erstellen, welche Beseitigungen von Verbauungen im Hochwasserbereich beinhaltet. Dazu zählen u.a. auch längst nicht mehr genutzte und bereits vollkommen zerfallene Fabrikanlagen zwischen den Ortsteilen der Stadt Harzgerode Straßberg und Alexisbad. Gleiches gilt für die im Jahr 2006 errichtete Kläranlage bei Straßberg, welche unverantwortlicher Weise, rechtswidrig und gegen jegliche Vernunft in das unmittelbare Hochwassereinzugsgebiet der Selke gebaut wurde.
Ferner ist es dringend geboten der Selke auch naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten im Teil des Unterlaufs ab Hoym verstärkt zu gewährleisten. Dazu gehören die Sicherung und Gewährleistung eines beidseitigen Gewässerschonstreifens von 10 m ab Gewässeroberkante, den Schutz und die Sicherung stattfindender Mäandrierungen sowie die Prüfung und Umsetzung der Wiederherstellung von Altverläufen.
Beispielhaft sei dazu die Wiederbelebung der Mäander in der Selkeaue südöstlich des Elbingstalteiches und im Unterlauf zwischen Hoym und Gatersleben genannt. Darüber hinaus regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an verstärkt die sukzessive Entwicklung von Auenwäldern entlang der Selke zu ermöglichen. Dies führt nicht nur zur Erweiterung der Arten- und Strukturvielfalt, sondern ermöglicht eine zeitweise Speicherung und Reduzierung der Fließgeschwindigkeit von Hochwasser.
Die nunmehr bestehende Staustufe in Gatersleben führt nicht nur zur Behinderung der Durchlässigkeit der Selke, sondern stoppt empfindlich die Fließgeschwindigkeit. Dies hat gerade in Dürrezeiten wie in den Jahren 2018 bis 2023 zu Sauerstoffverlusten geführt, was zum Absterben der Fischbestände in der Selke führen kann.
Die Dürren der letzten Jahre – insbesondere in den Jahren 2018 bis 2023 – haben nicht nur massive Spuren in den Fließ- und Standgewässern hinterlassen, sondern zeigt auch massive Schäden in den Waldbeständen in den Hanglagen. Somit verstärken sich die Folgen des Orkantiefs der Jahre 2018, 2019 und 2020. Aber auch im Jahr 2024 ist trotz vermehrter Niederschläge, deutliche Wasserarmut erkennbar.
Ganze Bereiche der Wälder sind verschwunden. Insbesondere die Gemeine Fichte, aber auch die Gemeine Kiefer und die Rotbuche sind stark geschädigt bzw. abgängig. Die Reaktion wie massive Abholzungen mit schwerer Technik an den Hängen verschärfen durch Erweiterung der Kahlflächen, Bodenverdichtungen und Schaffung von Fließrinnen die Erosion durch Wind und Wasser.
Erfreulicherweise sind flächendeckend sukzessive Waldentwicklungen zu erkennen. Insbesondere das zum Exkursionszeitpunkt blühende Schmalblättrige Weidenröschen, aber auch die Fruchtbestände von Rotem Holunder und Himbeere zeigten die begonnene Sukzession auf. Seit ca. 12 Jahren kann man das beispielsweise in den Waldbeständen bei Straßberg deutliche erkennen. Diese Sukzession lässt eine standortgerechtere und breitere Artenzusammensetzung z.B. aus Trauben- und Stieleiche, Rotbuche, Eberesche, Zitterpappel, Roten Holunder, Bergahorn sowie Hängebirke, aber auch aus Gemeiner Fichte und Gemeiner Kiefer erkennen. Auch wenn hier massive Trockenschäden erkennbar sind, ist auf der Basis dieser besseren Arten- und Strukturvielfalt ist davon auszugehen, dass sich das Potenzial als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten erhöht sowie Pflanzen sich entwickeln, welche sich den neuen Klimabedingungen besser anpassen können. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – geht ferner davon aus, dass sich hier eine stabilere Basis künftiger Hangwälder entwickelt, welche es zu befördern, zu schützen und zu bewahren gilt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt daher seine Forderung, dass eine Erstellung einer wissenschaftlich begründeten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Selke, ihrer Aue und Nebengewässer, ihres Einzugsgebietes und angrenzender Biotope sowie zum Schutz, Erhalt, Wiederherstellung und Neuschaffung von Grün- und Biotopverbünden dringend notwendig erscheint. Dazu gilt es wissenschaftliche Einrichtungen einzubeziehen und mit dieser Aufgabe zu beauftragen.

Bereits in einer Presseerklärung vom 30.03.2008 drückte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine große Sorge aus, als die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH weitere 60 ha als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung in das Regionale Entwicklungsprogramm Harz einbringen wollte.
Weiter führte der AHA aus, Zitat:
Das Vorhaben einen Grauwacketagebau in das Waldgebiet zwischen Ballenstedt und dem Selketal einrichten zu dürfen, würde das größte zusammenhängende Waldgebiet im Unterharz nachhaltig schädigen, welches noch frei von Siedlungen und Verkehrstrassen ist. Derartige Gebiete sind wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, tragen zur Klimaverbesserung bei, stellen einen wichtigen Biotopverbundraum zwischen Selketal und Umland dar sowie bieten auf Grund ihrer landschaftlichen Schönheit Möglichkeiten für einen vielgefragten Tourismus.
Daher gilt es nach Auffassung des AHA auf jeden Fall keiner Ausweisung als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung zuzustimmen. In dem Zusammenhang verweist der AHA auf die zunehmende landesweite bedrohliche Tendenz immer mehr Rohstoffe abzubauen. Dazu zählen die angedachten Braunkohlenabbaugebiete Egelner Südmulde und Lützen, ebenso im Saalekreis am Burgstetten.
Der AHA sieht es als dringend notwendig an, dass sparsam mit den begrenzt vorhandenen Rohstoffen sowie Landschafts- und Naturräumen umzugehen ist. Das erfordert aber auch zahlreiche Bauprojekte auf den Prüfstand zu stellen.“ Zitat Ende
Nunmehr hat die vielfältige Bedrohung des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal durch das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sehr reale und gefährliche Formen angenommen. Der AHA hat sich daher in einer „Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ vom 16.10.2016 wie folgt geäußert, Zitat:

Nach den vorliegenden Dokumenten und Unterlagen beabsichtigt der Vorhabenträger auf einer Gewinnungsfläche von ca. 55,5 ha einen Steintagebau bei Ballenstedt zu errichten. Hinzu sind Lager- und Stellflächen im Umfang von 10,8 ha sowie Fördertrassen im Umfang von bis zu 3,74 ha und ca. 3,6 km Länge vorgesehen. Allein für die Stelzen der Seilbahnanlage geht man von einer Flächeninanspruchnahme im Umfang von 200 m² pro Stelze und der Rodung eines 8 m breiten Waldstreifens aus.
Das bedeutet, dass der Vorhabenträger insgesamt mindestens 70,04 ha in Anspruch nehmen möchte.
Ferner plant der Vorhabenträger bei der offenbar bevorzugten Variante Seilbahn eine dort ca. 46 Millionen Tonnen Gestein bis zu einer Tiefe von 50 m im Zeitraum von ca. 41 Jahren abzubauen. Dabei unterteilt man in drei Zonen Abraum, 1. Zone und 3. Zone. Dabei umfasst der geplante Abraum 10 m sowie die jeweiligen Zonen eine Mächtigkeit von jeweils 20 m.
Das Arbeitszeitregime soll dem Steintagebau Rieder Rieder entsprechen, also Förderung, Aufbereitung in Rieder und Abfrachtung der Produkte werktags in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr.
Abfrachtung mittels SLKW und LKW über Eulenbachtal zur L 242.

Folgende Schutzgebiete sind von dem angedachten Abbauvorhaben direkt bzw. indirekt betroffen:

  • das 620 ha große FFH-Gebiet „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“. 700 m vom geplanten Tagebau entfernt, von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht
  • das 16.998 ha große SPA-Gebiet „Nordöstlicher Unterharz“ ist ferner von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht.
  • das 4.522 ha groß FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ 600 m entfernt vom geplanten Tagebau
  • FFH-Gebiet Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt
  • 2 Landschaftsschutzgebiete: LSG Harz und nördliches Harzvorland, LSG Harz
  • 4 Naturschutzgebiete: NSG Gegensteine-Schierberg, NSG Alte Burg, NSG Burgesroth-Bruchholz, NSG Selketal
  • 5 flächenhafte Naturdenkmale und 12 Naturdenkmale

Alleine die bestehenden Schutzgebiete weisen die herausgehobene Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit aus, welche im Übrigen ganz gut in den entsprechenden Unterlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung herausgearbeitet sind. Ein Eingriff in Form des geplanten Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ manifestiert sich u.a. mit an erster Stelle mit der angedachten Fällung von Bäumen im Mindestgesamtumfang von 70,04 ha Inanspruchnahme für den Tagebau und ca. 3,74 ha für die Fördertrasse nach Rieder. Somit ist von einer Fällung von Bäumen im Gesamtumfang von mindestens 73,78 ha auszugehen. Schon alleine diese Fällungen stellen einen massiven Eingriff in einen arten- und strukturreichen Raum dar, welcher eine sehr wichtige Nahtstelle im übergreifenden Biotop- und Grünverbund dieses Teils des Nordharzes darstellt. Dabei spielen die Verbindungsachsen zum Selketal und zu dem Gebiet um die Gegensteine eine sehr wichtige Rolle. Der angedachte neue Steintagebau bildet im Falle der Umsetzung ein neues Hindernis, wo die vollumfänglichen Folgen nicht absehbar sind. Ferner gehört dieser Raum zu einem sehr wichtigen Raum für Naherholung und Tourismus im näheren Sinne für die Stadt Ballenstedt sowie im ferneren Sinn für die Städte Quedlinburg und Falkenstein.
Die teilweise temporär vorhandenen Fließgewässer Uhlenbach, Siebersteinsbach, Amtmannstal, Margeretenschlucht, Rotkehlchenschlucht, Getel, Markstal und Gamwinde sowie Sauerbach dienen zudem noch als Entstehungsgebiete und Ventilationsbahnen für Kalt- und Frischluft. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Niederschlagsmenge zwischen 550 bis 570 mm lässt sich deutlich erkennen, dass Wasser eine große Rolle zur Entwicklung des Gesamtgebietes bildet. Jegliche Veränderungen können zu unvorhersehbaren Entwicklungen im Gesamtraum führen. Insbesondere ist bei den angedachten bergbaulichen Eingriffen mit einer dauerhaften Unterbrechung der Wasserzufuhr zum Markstal und Gamwinde sowie dem Sauerbach zu rechnen. Ein dauerhafter Entzug von Wasser aus Fließ- und Standgewässern eröffnet die Gefahr einer umfassenden Veränderung von Struktur, Fauna und Flora.
Ähnlich ist es mit der Entstehung von Lärm bei Sprengung, Abbau und Abtransport des Gesteins zu sehen. Nicht nur eine massive Veränderung von Struktur und Zusammensetzung von Umwelt, Natur und Landschaft führen zu Beeinträchtigungen in der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, sondern auch Lärm- und Staubentwicklung.
Die Schlussfolgerungen, dass ein Tagebau in dem angedachten Umfang und Entfernung zu den FFH-Gebieten „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“ und „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ bei Entfernungen von 600 bzw. 700 m keine erheblichen Beeinträchtigungen haben sollen, ist eine sehr gewagte Feststellung und entspricht auch nicht den bisherigen Ausführungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung, welche u.a. eine Fülle an sensiblen Tierarten wie z.B. Luchs, Wildkatze und Fledermäuse aufweisen. Ebenso ist häufig von einem Prozess auszugehen, welcher sich von kurz- bis langfristig entsteht und entwickelt.
Somit ist zudem deutlich zu erkennen, dass das angedachte Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ gegen jede Form eines sehr notwendigen, wissenschaftlich-fachlich fundierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz gerichtet ist. Zudem verstößt das Vorhaben gegen die Grundansinnen der nach europäischen Recht verabschiedeten „RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“, „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ sowie RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Diese rechtlichen Rahmen gehen von einer notwendigen Verbesserung der ökologischen Situation aus und lassen einer Verschlechterung der Zustände keinen Raum.
Daraus ist zu schlussfolgern, dass eine Genehmigung des Vorhabens Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ weder fachlich, noch rechtlich in Frage kommen kann.
Darüber hinaus gilt es sparsam mit den Bodenschätzen und Rohstoffen umzugehen. Das setzt u.a. voraus, dass laufende und geplante Bau- und Verkehrsprojekte auf den Prüfstand gehören.“
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt daher die massive Forderung an die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt und der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH an, das Vorhaben zu stoppen bzw. nicht weiter zu verfolgen! Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort auf, gemeinsam, bestimmt und kräftig Widerstand gegen den geplanten, großflächigen Frevel an Umwelt, Landschaft, Natur, Lebens- und Wohnqualität zu leisten und dabei sehr deutlich die Stimme zum Schutz und Erhalt des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal zu erheben!

Mit großer Sorge weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schon seit Jahrzehnten auf den stark voranschreitenden Verfall der ca. 3,9 km = 3.900,00 m langen und durchschnittlich ca. 10 m breiten und somit ca. 39.000,00 m² = 3,90 ha großen Streuobstwiesenbestände an der Geländekarte in der Stadt Falkenstein (Harz) zwischen den Ortsteilen Meisdorf und Ermsleben hin. Immer mehr ältere Obstbäume sterben ab bzw. brechen auseinander. Dabei sind bereits flächendeckend Streuobstbestände komplett zerstört, größere Baumbestände stark geschädigt sowie kleinere Restbestände, bestehend aus Süßkirsche, Apfel, Hauspflaume, Birne, Mirabelle und Walnuss, noch intakt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für unverantwortlich, dass der Landkreis Harz und die Stadt Falkenstein (Harz) diese Mahnungen vollkommen ignoriert und bekräftigt mit Nachdruck die Forderung, dass es dringend der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption bedarf, um den Zustand zu analysieren, Sorten zu bestimmen sowie Vorschläge zur Wiederherstellung der Streuobstwiese zu erarbeiten.
Dazu sind insbesondere der Landkreis Harz und die Stadt Falkenstein (Harz) sowie der Eigentümer der Fläche gefordert.

Ähnlich sieht es mit einer von Auflösung bedrohten 66,17 m x 27,16 m = 1.797,18 m² Streuobstwiese in der Selkeaue zwischen der Stadt Falkenstein (Harz), Stadtteil Reinstedt und der Stadt Seeland, Stadtteil Hoym aus. Ebenfalls gilt es hier die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen und letztendlich Neupflanzungen und Pflegemaßnahmen zu ergreifen,

Mit sehr großem Unverständnis weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die massive Neuasphaltierung eines zwar schon befestigten Weges fest, welcher aber nunmehr an räumlichen Umfang zugenommen hat. Neben der Zerschneidung von Landschafts- und Naturraum in der Selkeaue fand hier ein umfassender baulicher Eingriff in den Retentionsraum der Selke statt.
In dem Zusammenhang sei zudem erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert den sofortigen Rückbau dieses Bauwerkes.

In dem Blickfeld sei die „Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches im Rahmen des Selke-Dialogs für einen nachhaltigen Hochwasserschutz an der Selke“ vom 25.06.2018 zu betrachten.

https://mwu.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MWU/Umwelt/Wasser/Selke-Dialog/180626-Gemeinsame-Erklaerung-des-Runden-Tisches-bf.pdf

Der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich und eindeutig, dass es nunmehr gelungen ist, dass man miteinander, statt nur übereinander geredet hat. Jedoch schleierhaft bleiben die Kriterien zur Auswahl der Mitglieder des Runden Tisches durch die damalige Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Claudia Dalbert. Auffällig ist dabei, dass von den 20 Mitgliedern des Runden Tisches, mit dem BUND nur ein Umweltverein anwesend war. Der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt durchaus auch, dass es zu einer Gemeinsamen Erklärung gekommen ist. Jedoch kann der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Inhalt dieser Gemeinsamen Erklärung bei weitem nicht im vollen Umfang teilen. Dazu gehören folgende Aspekte:

  • Zu Ursachen eines schnellen und starken Hochwasseraufbaus fehlen komplette Aussagen. So sind zum Beispiel noch immer Folgen größerer Fällungen im Waldgebiet unweit von Straßberg zu nennen. Das Wälder massiv Wasser in der Fläche halten, gehört nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Allgemeinwissen
  • Noch immer finden enge Einbauungen der Selke zum Beispiel in Güntersberge und Straßberg keine Erwähnung. Dazu zählt ebenfalls die im Jahr 2006 in die Selkeaue bei Straßberg gebaute Gemeinschaftskläranlage des Zweckverbandes Ostharz für die Orte Straßberg, Güntersberge und Siptenfelde. Auch die Einengung durch Bauwerke der Nordharzautobahn B 6n zwischen Hoym und Gatersleben ignorierten die Planer bereits in der Phase der Stellungnahmen. Hier möchte man offenbar am gegenwärtigen Zustand festhalten.
  • Es fehlen ferner Angaben zu möglichen Rückgaben von Altauen an die Selke. Dazu gehört die Prüfung des baulichen Rückbaus von Fabrikanlagen im Bereich Silberhütte. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unterbreitet nunmehr seit fast 16 Jahren diesen Vorschlag. Reaktion bisher gleich Null.
  • Grundsätzlich begrüßenswert sind Planungen zur Wiederbelebung von Altverläufen der Selke zwischen Hoym und Gatersleben. Der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält jedoch die Überprüfung von entsprechenden Möglichkeiten und Aktivitäten zwischen Meisdorf und Hoym nicht nur für sehr sinnvoll, sondern auch für dringend geboten.
  • Vollkommen inakzeptabel für den der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist der „Blankocheck“ für das „Hochwassrerrückhaltebecken Straßberg“. Damit verbunden ist akute Gefahr der Zerstörung der kompletten Selkeaue zwischen Güntersberge und Straßberg. Dazu zählen nicht nur das Dammbauwerk mit seinen bekannten Folgen für das Landschaftsbild und den Kaltluftabfluss, sondern auch die angedachten baulichen Befestigungen von Ufer und Sohle mit einhergehender Vernichtung der Mäander, der Ufervegation und der damit verbundenen Lebens- und Rückzugsräumen für Tier- und Pflanzenarten und -gesellschaften. Abgesehen davon, dass neben der Tatsache, dass offensichtlich nicht nur ein Hochwasserrückhaltebecken bei Meisdorf doch noch in der Planung bleibt, sondern man noch zusätzliche Hochwasserrückhaltebecken wie Uhlenbach, Lange Wiese und Ermsleben mit in die rechtlichen und fachlichen Planungen aufnehmen möchte. Wo da jetzt nun die baulichen Entlastungen für das Selketal und ihren Nebengewässern liegen sollen, bleibt für den der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schleierhaft. Von einst zwei Bauwerken möchte man nun erst einmal planerisch die Zahl auf insgesamt fünf Hochwasserrückhaltebecken erhöhen. Der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann solche Überlegungen und Vorstellungen in keiner Weise mittragen.

Der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht sich daher voll und ganz bestätigt, seinen Einsatz für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Selke, ihrer Aue und der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume nicht nur fortzusetzen, sondern gar zu verstärken.

Wer in der im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe Selke mitwirken möchte, um sich ebenfalls für den Schutz, den Erhalt und einer nachhaltigen Entwicklung des Selketals als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Biotop- und Grünverbundraum, als Raum für Kalt- und Frischluftluftkorridoren sowie für den dem Erhalt eines bedeutsamen Naherholungsgebietes einsetzen zu können, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 29.11.2024

AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Samstag, den 07.12., um 10.00 Uhr
Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“
Treffpunkt: Pension „Landhaus“ Dessau

Am 08.12.2015 haben sich erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Übernahme der Pflege und Betreuung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde durch den AHA verständigt. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Nunmehr ist der nächste und einundfünfzigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, den 07.12.2024, geplant.
Dabei ist insbesondere vorgesehen die Schnittarbeiten intensiver fortzusetzen.
Interessenten sind selbstverständlich gerne und recht herzlich willkommen.
Der Arbeitseinsatz findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1 in Dessau-Roßlau.
Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 29.11.2024

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