Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt nunmehr seit mehreren Jahrzehnten den Umgang mit und die Entwicklung von Kleingärten.
So hat sich der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzverein immer wieder zur Entwicklung und Bestand von Kleingärten in den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie im Land Sachsen-Anhalt geäußert. Gerade die Exkursionen bieten immer wieder die Möglichkeit sich ein gewisses Bild vor Ort zu verschaffen.
Dabei fielen immer wieder zum Beispiel eine rege Nutzung von Kleingärten, aber ebenfalls oberflächliche Beräumungen u.a. in der Saaleaue in den Stadtgebieten von Halle (Saale) und Bernburg (Saale) sowie in der Muldeaue im Stadtgebiet von Dessau-Roßlau auf, welche mehr oder minder unter- und oberirdische vor Ort belassen hatten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in den Kleingärten die Möglichkeit einer breiten Bevölkerungsschicht, auch mit geringerem Einkommen, als Ort der Erholung sowie Nutzung zur Produktion, Ernte und Nutzung von Obst, Gemüse und Blumenschnittgut. Ferner können Kleingärten eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, Standort der Entstehung und Weiterverbreitung von Kalt- und Frischluft sowie als Biotop- und Grünverbundraum wahrnehmen. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es in dem Zusammenhang ebenfalls wichtig, biologisch orientierte Anbauformen mit entsprechendem Pflanzenschutz und Nährstoffversorgung zu nutzen, um nachhaltigen Umgang mit dem Leben im Garten und der damit verbundenen Humusentwicklung des Bodens zu gewährleisten. Dazu gehört die Einrichtung und der Betrieb einer ordnungsgemäßen Kompostwirtschaft mit Nutzung von organischen Düngemitteln wie eben die Verwendung von kompostierten Endprodukten und Mist von Pferden. Andrerseits gilt es die Anwendung von mineralischen Düngestoffen und Pflanzenschutzmitteln auszuschließen.
Dies zu beachten und zu berücksichtigen entspricht auch dem Anliegen und den Festlegungen, welche sich aus den §§ 1 – 3 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) ergeben.
https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/index.html
Immer wieder bedrohen Bebauungsabsichten Kleingartenanlagen. Das gilt nicht nur im Land Berlin, sondern zum Beispiel auch in der größten Stadt des Landes Sachsen-Anhalt Halle (Saale). Hier seien die Kleingartenanlagen am Galgenberg und am Gertraudenfriedhof ins Bebauungsvisier der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) geraten. Neben des drohenden Verlustes von sozialen Freizeit- und Erholungsbereichen und obengenannter ökologischer Funktionen verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vertritt aber auch die Auffassung in Überflutungsräumen eine schrittweise Aufgabe von Kleingärten anzugehen, aber eine zwangsweise Gesamtaufgabe wie in den obengenannten Beispielen in den Städten Halle (Saale), Bernburg (Saale) und Dessau-Roßlau geschehen, zu unterlassen.
Darüber hinaus hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine wissenschaftlich fundierte Nachfolgekonzeption für dringend geboten, um ordnungsgemäß mit dem Tier-, Pflanzen- und Pilzbeständen sowie den für sie entstandenen bzw. entwickelten Lebens- und Rückzugsräumen umzugehen. So können zum Beispiel Obstbäume und Beerenobststräucher als Basis einer ggf. zu ergänzenden Streuobstwiese dienen. Als positives Beispiel kann ansatzweise eine frühere Kleingartenanlage in der Aue der Weißen Elster zwischen Fluss und Tiergarten dienen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist insgesamt gesehen die Entwicklung von Kleingartenanlagen im Land Sachsen-Anhalt mit vermehrter und besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten. Der Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V. gibt mit Stand Januar 2023 nachfolgend zitierte „Zahlen und Fakten“ an:
„Der Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt ist ein eingetragener Verein und die Dachorganisation für das Kleingartenwesen im Bundesland.
In ihm sind die Mehrzahl der Kleingärtnerverbände auf Stadt-, Regional- und Kreisebene Sachsen-Anhalts vertreten.
1.633 Vereine mit 106.807 Parzellen gehören ihm aktuell an. Von den Kleingärten werden 88610 bewirtschaftet.
Die Zahl der unter dem Dach des Verbandes organisierten Gartenfreunde beläuft sich mit Stand 01.2023 auf 88544 (in 2021 83816)
2361 Parzellen werden von ausländischen Bürgern und ihren Familien genutzt.
457 Gärten betreiben soziale Organisationen, wie das DRK Tafelgärten, die Malteser oder die Johanniter.
46- bis 60-Jährige sind die größte Altersgruppe, gefolgt von den 26- bis 45-jährigen. Weiter stark vertreten sind die Altersgruppen 61 – 65; 66 – 70; 71 – 75, älter als 90 Jahre sind 210 Gartenfreunde.
Altersdurchschnitt gesamt: 57,87 Jahre“, Zitat Ende
https://www.gartenfreunde-sachsen-anhalt.de/ueber-uns/zahlen-und-fakten
Die Brisanz der Entwicklung der Kleingärten im Land Sachsen-Anhalt verdeutlicht die Antwort der Landesregierung vom 08.03.2024, Drucksache 8/3855 zur schriftlichen Beantwortung der Kleinen Anfrage des Mitgliedes des Landtages Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) vom 04.03.2024.
Laut Angaben in Beantwortung der Frage 1 -, reduzierte sich die „Fläche der kleingärtnerischen Nutzung in Sachsen-Anhalt“ seit dem Jahr 2017 mit 4.234 ha, über das Jahr 2019 mit 4.208 ha auf 3.739 ha im Jahr 2022. Für das Jahr 2024 gibt man schließlich 3.237 ha an.
Die Beantwortung der Frage 2 durch die Landesregierung Sachsen-Anhalts beinhaltet folgende Angaben, Zitat:
„Der überwiegende Teil der Kleingartenverbände ist im Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e. V. organisiert. In 24 Regional-, Kreis- und Stadtverbänden sind 1.444 Kleingartenvereine organisiert.
Im Rahmen dieses Landesverbandes existieren 97.089 Parzellen, wovon 80.619 Parzellen bewirtschaftet werden.
Es bestehen darüber hinaus in Sachsen-Anhalt weitere Kleingartenorganisationen, welche nicht bzw. nicht mehr im Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e. V. Mitglied sind. Von dort liegen keine Statistiken vor.“, Zitat Ende
Die Antwort zu Frage 3 zu kommunalen Kleingartenkonzeptionen sieht folgendermaßen aus, Zitat:
„Die nachfolgend aufgeführten Kommunen besitzen Kleingartenentwicklungskonzepte, welche sich in laufender Fortschreibung befinden: Zeitz, Bernburg (2015) und Schönebeck (2015), Dessau (2018), Halle, Lutherstadt Wittenberg (Entwurf 2018), Magdeburg (2015).
Neuere Kleingartenentwicklungskonzepte wurde erstellt in:
- Wanzleben (nur OT Stadt Wanzleben, 2022, Städtebauförderung 90% von 18.800 €),
- Oschersleben (2017, 2021, keine Förderung),
- Barleben (2020/21, ELER 80% von 20.002 €)
- Hohe Börde (2020, LEADER 90% von 19.414 €),
- Burg (2022, keine Förderung)“, Zitat Ende
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d3855dak.pdf
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besteht massiver Handlungsbedarf bei der Entwicklung von Kleingartenanlagen im Land Sachsen-Anhalt. Dazu zählen die Art und Weise der Nutzung ebenso, wie der vielfältige Umgang mit Leerständen. Während der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in den Hochwassergebieten einen schrittweisen Leerzug mit entsprechender Pachtentlastung für die jeweiligen Kleingartenvereine für dringend notwendig hält, sieht der Umwelt- und Naturschutzverein bei Kleingärten an anderen Standorten eine schnelle Vergabe leerstehender Kleingärten oder alternative Nutzung als Gärten für Obstwiesen, Blühwiesen und Gemüsebeete für soziale und gemeinnützige Einrichtungen für dringend geboten.
Ferner regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut ein Wiederaufleben seiner Vorschläge aus den Jahren 2003 und 2007 zur Einrichtung einer „Obst- und Gemüsebörse“.
Die Idee entstand aus der Beobachtung einer im zunehmenden Maße Verbleibes von Obst an den Bäumen und Sträuchern und ungeerntetem Gemüses im Boden. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum einen, dass große Erträge die jeweiligen Kleingärtner bei der Ernte überfordern und zum anderen dann eine Verarbeitung des geernteten Obstes und Gemüses durch die jeweiligen Nutzenden der Kleingärten nicht möglich ist. Die Folge ist, dass Pilze und Pflanzenkrankheitserreger nicht abgeerntetes Obst und Gemüse befallen und sich in Windeseile ausbreiten. Andrerseits gibt es Menschen, welche auf Grund ihrer Einkommenssituation sich nicht ausreichend mit Obst und Gemüse und somit mit Vitaminen und Mineralien versorgen können.
Genau an dieser Stelle soll das Projekt „Obst- und Gemüsebörse“ greifen. Hier kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine Abstimmung mit dem Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt e.V., den Kreisverbänden sowie den jeweiligen Kleingartenvereinen vorstellen, um das Projekt „Obst- und Gemüsebörse“ wieder bzw. neu aufleben lassen zu können. In dem Rahmen ist vorgesehen interessierte Kleingärtner und Erntewillige zusammenzuführen. Die jeweiligen Bedingungen handeln dann beide Partner selbst aus. Jedenfalls sollen beide Seiten davon Nutzen haben. Immerhin bekommt der Kleingärtner sein Obst und Gemüse geerntet und der Erntewillige günstig die wertvollen Früchte des Gartens.
Zu anderen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Umgang mit und zur Entwicklung von Kleingärten stehen noch Abstimmungen und Beschlüsse aus, welche auch die ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten des Umwelt- und Naturschutzvereins berücksichtigen und beachten müssen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten am vielfältigen Umgang mit den Kleingartenanlagen mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende Anschriften:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 25.03.2024