Autor: aha-dietmar (Seite 26 von 73)

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes

I. Grundsätzliches

Eine Behörde wie das Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt, welche sich als Fach- und Dienstaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt definiert ist muss ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen haben, um seine umfassenden Aufgaben am Scharnier zwischen Kommunen und dem Land Sachsen-Anhalt wahrnehmen zu können. Dabei gilt es die Belange der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen nicht aus dem Auge zu verlieren. Zeitliche Straffungen von Verwaltungsverfahren sind grundsätzlich zu begrüßen, dürfen aber nicht zu qualitativen Verlusten führen. Eine sehr wichtige Vereinfachung ist dabei die elektronischen Zugangsmöglichkeiten zu verbessern, wozu zum Beispiel die Zustellung von Anliegen, Stellungnahmen und anderen Verfahren per E-Mail gehört.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Mit besonderer Sorge nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Aussage im Entwurf mit Stand vom Stand: 11.10.2023 der Begründung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes auf Seite 5 auf, Zitat:

Ein weiteres Ziel neben der Entlastung des LVwA ist die Straffung von Verwaltungsverfahren. In Zeiten immer knapper werdender Ressourcen und der Notwendigkeit, rechtsverbindliche Entscheidungen so schnell wie möglich zu erhalten, ist insbesondere in den für die Wirtschaft bedeutsamen Genehmigungsverfahren, wie im Abfallbeseitigungs-, Bau-, Wasser- und Immissionsschutzrecht durch den Wegfall des Widerspruchsverfahrens eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Sachsen-Anhalt zu erwarten.“, Zitat Ende

Hier ist schnell im Zusammenhang mit der Politik der gegenwärtigen regierenden Koalition von CDU, SPD und FDP zu vermuten, dass eine Einschränkung der Beteiligungsrechte der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen erkennen lässt, welche sich zumeist fachlich fundiert und ehrenamtlich organisiert für den Erhalt von Umwelt, Natur, Landschaften und der Qualität ihrer Wohn- und Lebenseigenschaften einsetzen.
Eine Einschränkung außergerichtlicher Einspruchsmöglichkeiten bis hin zu dem ausgiebigen Recht der Widerspruchsmöglichkeit beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt zeugt nicht nur von der Einschränkung demokratischer Möglichkeiten der Bevölkerung sowie ihrer Organisationen in Sachen Erhalt von Umwelt, Natur, Landschaften sowie Wohn- und Lebensqualitäten im Land Sachsen-Anhalt, sondern ist ein Ausdruck der immer weiter voranschreitenden und sehr bedenklichen Verquickung von Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung mit Wirtschaftsbossen aus aller Welt. Als Beispiel dient die Verquickung der INTEL-Führung mit Vertretern der Landesregierung und den Kommunen, wo dieses mit Steuergeldern unterstützte umwelt-, natur- und landschaftszerstörerische Vorhaben der Ansiedlung im Großraum Magdeburg stattfinden soll. Gleiches ist im jüngst u.a. von der Bürgerinitiative Saaletal e.V. an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vorgetragenen Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren zum katastrophalen Vorhaben Westumfahrung Bundesautobahn (BAB) 143 mit den damit verbundenen Bauaktivitäten zu sehen.
Eine Einschränkung eines ordnungsgemäßen außergerichtlichen Einspruchs- und Widerspruchsverfahren bevorteilt zu Unrecht das vorrangige Profitinteresse einzelner oder mehrerer zumeist sehr vermögender Personen und Personengruppen und birgt die Verstetigung, Mehrung und verstärkte Fortsetzung der Gefahr in sich Privatinteressen vor öffentliches Interesse zu stellen. Hier seien u.a. auf die Artikel 1 und 20a des Grundgesetzes sowie Präambel und Artikel 35 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt hingewiesen.
Im Falle der Umsetzung der Einschränkung der bürgerlichen und demokratischen Rechte der Bevölkerung reduzieren sich mögliche außergerichtliche Einsprüche immer mehr auf kosten- und zeitintensive Gerichtsverfahren, welche zum Einem vorrangig finanzstarken Personen und Organisationen offenstehen und immer größere Teile der Bevölkerung und ihre Organisationen von Einspruchs- und Widerspruchsmöglichkeiten ausschließt sowie zum anderen zur verstärkten Überlastung der Justiz beiträgt. Darüber hinaus birgt das angedachte Vorhaben die Gefahr massiver Qualitätseinbußen in sich, da zum Beispiel die Beurteilung von Ereignissen in der Umwelt, Natur und Landschaften die Betrachtung im Zeitraum mindestens einer Vegetationsperiode erfordert. Zudem sind bei ordnungsgemäßen und fachlich fundierten Einspruchs- und Widerspruchsverfahren Anhörungs- und Beratungsteile dringend geboten.
Ferner sei aus der Sicht der Bewahrung von Umwelt, Natur und Landschaften an der Stelle darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Auf Grund der obengenannten Tatsachen sieht der AHA die angedachte Gesetzesänderung sehr kritisch an und lehnt daher das Vorhaben ab.

III. Schlussbemerkungen

Der AHA vertritt immer die Auffassung, dass die Entwicklung einer echten demokratischen Ordnung mehr Einfluss- und Beteiligungsmöglichkeiten der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen beinhalten muss. Eine Beförderung von profitorientierten Lobbyinteressen einzelner Personen und damit verbundener zweifelhafter Verquickungen mit Vertreterinnen und Vertretern in Politik und Verwaltungen bewirken das reine Gegenteil und gilt es zu unterbinden. Ein Schritt dahin ist, alle Aktivitäten zur Einschränkung von Wider- und Einspruchsmöglichkeiten beim Landesveraltungsamt Sachsen-Anhalt zu unterlassen. Besser sind sogar die Möglichkeiten zu erweitern und transparenter zu gestalten.
Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.11.2023

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2023/11/Anhoerungsschreiben.pdf

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2023/11/GE-mit-Begruendung-Stand-111023.pdf

Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Stellungnahme zum geplanten Ersatzneubau der Ersatzneubau Mariannensteg über die Schwarza bei Schwarzburg H22-163 – Aktenzeichen 5070-5- 4544/5455-1

I. Grundsätzliches

Auch wenn das nicht zum konkreten Planungsverfahren nicht dazugehört, sei darauf hingewiesen, dass bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit bilden. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Die ca. 53,00 km lange Schwarza mit ihrem 507,00 km² großem Gesamteinzugsgebiet entwässert auf ihrem Weg zur Saale eine arten- und strukturreiche Mittelgebirgslandschaft. Abgesehen vom Pumpspeicherwerk Goldisthal in der Schwarza und der Trinkwassertalsperre Leibis-Lichte im Lauf des Zuflusses Lichte bestehen keine größeren Verbauungen und Einschränkungen im Flussverlauf.
Im Raum Schwarzbach sind naturnahere Strukturen und Entwicklungen erkennbar, welche es zu schützen gilt.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Die unter Punkt 3 Planung im Erläuterungsbericht sowie unter Punkt 4 Beschreibung und Bewertung des Eingriffs des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages Ersatzneubau Mariannensteg Schwarzburg gilt es so einzuordnen, dass keine Fällung von Gehölzen oder derartige Eingriffe stattfinden. Der Raum, welcher der Rückbau der bisherigen Brücke schafft muss ausreichen, um den Neubau der Brücke innerhalb dieses räumlichen Korridors vornehmen zu können. Zudem erscheint es sinnvoll zu sein unterhalb der Brücke Nistgelegenheiten bzw. -möglichkeiten für Vögel und Insekten anzubringen.
Alle Aktivitäten gilt es unter dem Aspekt zu planen und durchzuführen, dass die vielfältigen Schutzbedingungen sowie dargelegten Schutzgebiete und -bestimmungen für die unter Punkt 3.4 Schutzgebiete und -objekte des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags Ersatzneubau Mariannensteg Schwarzburg sowie in der FFH- und SPA-Erheblichkeitsabschätzung „Ersatzneubau Mariannensteg, Schwarzburg“ Beachtung und Berücksichtigung finden. Das gilt auch für die Verwendung von Baumaterial und Schutzanstrichen.
Die unter Punkt 5 Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags Ersatzneubau Mariannensteg Schwarzburg hält der AHA in Form nicht für zielführend. Der AHA plädiert für naturnah, sukzessiv entwickelnde Pflanzen- und da insbesondere Wald- und Gehölzbestände. Nur so lassen sich standortgerechte, arten- und strukturreiche sowie stabile Bestände entwickeln, welche sich hoffentlich besser den künftigen Klimabedingungen besser anpassen können. Zudem gilt es derartige Wald- und Gehölzbestände der forstwirtschaftlichen Pflege zu entziehen.
Stattdessen gilt es offene Wegestandorte im urbanen bzw. agrarischen Raum zu ermitteln, wo die Pflanzung von Wegbegleitgrün erfolgen kann. Während entlang von Wegen die Verwendung von starken Heistern ausreichen dürfte, empfiehlt sich entlang von Straßen Starkbäume zu pflanzen.

III. Schlussbemerkungen

Angesichts der Vielfalt der Schwarza sowie einer Gesamtbetrachtung des Flusssystems mit seiner Aue regt der AHA die Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Schwarza an. Speziell für Schwarzburg bedeutet das, Möglichkeiten zum Schutz und Erhalt naturnaherer Bestände und Entwicklungen zu untersuchen, zu werten und ggf. Vorschläge zu erarbeiten.
Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.

Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.11.2023

AHA hält besonderen Schutz der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna für erforderlich

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Seine Vorstellungen darzulegen diente eine vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 18.11.2023 durchgeführte Herbstrundexkursion durch die Saaleauenlandschaft zwischen Merseburg und Leuna mit Aufenthalt auf der Rischmühleninsel.
Die Exkursion diente der Darstellung der Schutzwürdigkeit und Bedeutung der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna sowie der Gefährdungen für das Gebiet. Ferner möchte der AHA im Rahmen der Exkursion, welche auch zur Rischmühleninsel führt, seine Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser Bereiche der Saaleaue erläutern sowie Überlegungen zum nachhaltigen Umgang mit Hochwasser darlegen.
Der überwiegende Teil der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna befindet sich in folgenden europäischen Schutzgebieten:

BezeichnungGröße
Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle (FFH0141)ca. 1.758,00 ha und im linienhaften Teil Gesamtlänge von ca. 9,00 km.
Saale-Elster-Aue südlich Halle (SPA0021)ca. 4.762,00 ha.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle-.html?page=1&keyword=

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=359&idcat=33&lang=1

https://lvwa.themenbrowser.de/UMN_LVWA/php/geoclient.php?name=natura2000bestand&ZOOMTOTABLE=Natura,CO,FFH0141

An der ersten Station erläuterte der AHA am in den Jahren 1970 bis 1972 errichteten Wehr vom Vorderen Gotthardteich zur Klia seine diesbezüglichen Überlegungen zum Schutz und zur Entwicklung der Klia.
Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum sowie geben zudem der stressgeplagten Menschheit die Möglichkeit der Entspannung und Erholung. Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen. So auch im Stadtgebiet von Merseburg. Während die Geisel auf ihrem 20,8 km langen Weg von der Quelle in Mücheln bis zur Mündung in den Gotthardteich z.B. im Bereich der Mündung des Klyegrabens zwischen der Stadt Merseburg und der Gemeinde Geusa durchaus naturnahe Elemente aufweist sind durch den Ausbau der Klia derartige Strukturen dort gänzlich beseitigt worden. Die Ausbaumaßnahmen in der ca. 3 km langen Klia im Zeitraum von Mai 1969 bis Juni 1977 haben einen vollkommen ausgebauten technischen Kanal hinterlassen. Ein Zustand, welcher mit dem heutigen Erkenntnisstand abzulehnen und womöglich zu ändern ist. Dazu bedarf es wissenschaftlicher und technischer Untersuchungen, welche in eine Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung münden.
Dazu legte der AHA am 07.01.2002 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ vor. Dieser Rahmenplan geht davon aus, dass die Klia im gegenwärtigen Zustand hat einen sehr geringen ökologischen Wert besitzt. Jedoch könnte sie ein sehr wertvolles Bindeglied zwischen der Saale- und Geiselaue darstellen. Um das zu erreichen erfordert es eine nachhaltige Umgestaltung der Klia und ihres Umfeldes, was eine fundierte wissenschaftliche und technische Erarbeitung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung erfordert. Eine Einbeziehung der Bevölkerung von Anfang an schafft bereits in der konzeptionellen Phase eine breite Akzeptanz und befördert ein späteres schöpferisches Mitwirken.
Im weiteren Verlauf der Exkursion legte der AHA seinen Vorschlag dar, welcher die Prüfung und Untersuchung einer Wiederbelebung des alten offenen Abflusses der Geisel beinhaltet.
Der Weg führte weiter zur Rischmühleninsel.
Die Rischmühle, welche eine von 5 Mühlen im Mittelalter darstellte und erstmalig 1284 in einer Urkunde als „Ruschenmuhel“ genannt ist, gab der heutigen Rischmühleninsel ihren Namen. Jedoch hatte die Mühle, welche im Jahre 1939 in Folge eines Großbrandes der Siloanlage ihre Tätigkeit als Papiermühle einstellte recht unterschiedliche Namen. In Ratsurkunden, Chroniken und Kirchenbüchern sind nachfolgende Bezeichnungen vermerkt:

  • im Jahre 1509 „Saalmühle“
  • im Jahre 1576 „molitor Rischensis“ (Rischmühle)
  • im Jahre 1685 „Mühle vor dem Saalthor“
  • im Jahre 1759 „Rischmühle“

Der Standort der Mühle ist fast genau gegenüber der Saalekrümmung, an der Basis der heutigen Halbinsel und inmitten eines früheren Mühlgrabens einzuordnen. Dieser Mühlgraben speiste vermutlich auch die Neumarktmühle und nahm vor der Wiedereinmündung in die Saale die Geisel auf.
In etwa muss sich der Graben parallel zur heutigen B 181 befunden und die nunmehrige Halbinsel als tatsächliche Rischmühleninsel ausgewiesen haben.
Die heutige Rischmühleninsel, welche sich in einem Saalemäander und teilweise in einem Hochwassereinzugsgebiet befindet ist zu großem Teil aufgeschüttet und beherbergt eine im Jahre 1998 erbaute Mehrzweckhalle mit dazugehörigen Parkplätzen, einen geschotterten Veranstaltungsplatz sowie in östlicher Richtung am Saaleufer einen Hartholzrestauenwald. Seit dem Jahre 1999 ist dieser wertvolle Auenbestandteil als ca. 2,7 ha großes flächenhaftes Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ ausgewiesen. Jedoch weist das bedeutsame Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten zahlreiche Beeinträchtigungen durch Trittschäden in Form von Trampelpfaden, Vermüllungen und freiherumlaufende Hunde auf.
Nunmehr gilt es nach heutigen Gesichtspunkten unter Beachtung ökologischer, stadtgeschichtlicher und touristischer Aspekte eine Umgestaltung der Rischmühleninsel anzugehen. Die einzelnen Aspekte gilt es mit Bedacht und Vernunft miteinander abzuwägen. Dabei gilt es vorteilhaft rechtzeitig und umfassend die Bevölkerung einzubeziehen und zwar schon in der konzeptionell-gedanklichen Projektphase.
Das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ lässt noch deutlich die Struktur eines saaletypischen Hartholzauenwaldes erkennen. Dazu gehören zum Beispiel das Vorkommen von Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Schwarzen Holunder, Blutrotem Hartriegel, Waldziest, Großer Brennnessel, Scharbockskraut, Goldsternchen, diverse Veilchenarten und Lerchensporn. Ebenfalls kennzeichnend sind die Untergliederungen in Baum-, Strauch- und Kraut-(Feld)schicht.
Der Auenwald weist jedoch eine Breite zwischen gerade einmal 2 bis 3 m bis hin zu etwa maximal 10 m auf. Auf Grund des direkt vorbeiführenden, befestigten Weges beeinträchtigen wegeverlassene Personen und freiherumlaufende Hunde den schmalen Auenwaldstreifen nicht unerheblich. Trampelpfade und teilweise Vermüllungen sowie Beunruhigungen der Tierwelt sind die Folge. Als weitere Probleme sind die teilweise direkt an den Auenwald heranreichenden Aufschüttungen sowie die wegebegleitenden auenuntypischen Baumbestände bestehend aus Gemeiner Eberesche und Baumhasel.
Im Interesse des nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und weiteren Aufwertung des Auenwaldes und damit der gesamten Rischmühleninsel gilt es folgende Maßnahmen zu prüfen und auch umzusetzen:

  • Beseitigung der Aufschüttungen ab dem asphaltierten Weg am Ostrand der geschotterten Fläche
  • In dem Zusammenhang Rückbau des Halbrundweges bis ebengenannten Weg
  • Im Rahmen der Beseitigung der Aufschüttungen, Schaffung von Feuchtgebieten mit Flachbereichen am Rand und unregelmäßig zu mähender Wiesen im Umfeld
  • Sukzessive Erweiterung des Auenwaldes auf die beräumten Flächen – keine Vornahme von Pflanzungen, höchstens Aussaat bzw. Einbringen von Eicheln von den Stieleichen vor Ort
  • Einrichtung eines ökologischen Erkenntnispfades am künftigen Randweg

Im Rahmen der im Jahre 2008 fertiggestellten „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“ griff eine damalige Studentin der Hochschule Anhalt in Bernburg dieses Thema auf und bekräftigte entsprechende Vorschläge.
Nach Auffassung des AHA gilt es angesichts der Lage im Hochwassergebiet auch die Zukunft der Mehrzweckhalle auf der Rischmühleninsel auf den Prüfstand zu stellen.
Der Weg führte weiter zum sukzessiven Auenwald zwischen Leinpfad parallel zur Saale und Naumburger Straße. Diese Entwicklung fand eine umfassende Störung, als die Stadt Merseburg im Jahre 2009 Fällungen von Hybridpappeln vornahm und somit in den sukzessiven Aufwuchs des Auenwaldes eingriff. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer teilen die Ansicht des AHA, dass derartige Eingriffe künftig unterbleiben müssen. Im Rahmen der Exkursion bekräftigte der AHA seinen Vorschlag eine angrenzende Wiese in Form von unregelmäßigen Mahden zu betreuen.
Bereits im November 2013 hatte der AHA gefordert, das privatfinanzierte Deichvorhaben in der Stadt Merseburg im Bereich von Werderstraße und Krautstraße sofort einzustellen und stattdessen im konkreten Fall, die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt ursprünglich favorisierte Planung die Bundesstraße 181 zu einem Hochwasserschutzdeich umzufunktionieren erneut aufzugreifen und weiter tiefgreifend zu prüfen, sahen es auch die Exkursionsteilnehmer. Ferner gilt es, ggf. finanziert über Flutgelder, die schrittweise Umsiedlung des Wohn- und Kleingartengebiet an Werderstraße und Krautstraße anzugehen, um diese Überflutungsgebiete der Saale mittel- bis langfristig freizuräumen bzw. zurückzugeben. So sieht nach Auffassung des AHA nun mal nachhaltiger Umgang mit Hochwasser aus, welcher allen Menschen sowie einer hochwasserbeeinflussten Auenlandschaft zu Gute kommt.
Nunmehr musste man erneut feststellen, dass entgegen der obengenannten Mahnungen, Bedenken und Hinweise die Maßnahmen wie geplant Realisierung fanden. Nach fortgesetzter Meinung des AHA drückt sich hier zum wiederholten Male die Arroganz, Ignoranz und Überheblichkeit der zuständigen Behörden aus. Die Umsetzung dieser Maßnahme verdeutlicht wieder einmal mehr, dass Demokratie und echte Mitbestimmung im Land Sachsen-Anhalt maximal auf dem Papier stehen, aber nichts mit den realen Verhältnissen zu tun hat. Der AHA versicherte, dass es nun gilt Wege und Möglichkeiten zu ersinnen, um auch an dem Standort einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser zu erwirken.
Eng damit gekoppelt sieht der AHA weitere massive Deichrückverlegungsmaßnahmen in der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg anzugehen. Schwerpunkte bilden da die Deiche zwischen Leuna und Bad Dürrenberg, zwischen Wölkau und Trebnitz sowie im Bereich der Fasanerie in Merseburg.
Für die ca. 240 ha große Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals beinhaltet das obengenannte im Jahre 2008 erstellte „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“ zahlreiche Vorschläge zur Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes, zur landwirtschaftlichen Nutzung und im Umgang mit dem Hochwasser. Bisher haben sich weder das Land Sachsen-Anhalt, noch der Landkreis Saalekreis und die Stadt Merseburg gefordert gesehen sich mit dem vom AHA übermittelten Vorschlägen überhaupt mal auseinanderzusetzen. Ein vollkommen inakzeptabler Zustand.
Stattdessen setzt man die vom Bund und dem Land Sachsen-Anhalt aus dem mit Steuermitteln gespeisten sogenannten Programm „Aufbauhilfe Hochwasser 2013“ geförderten „Bauvorhaben Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme Saale-Region Merseburg Teilprojekt 1.1: Versorgungsleitung Merseburg“ mit der MIDEWA als Bauherrn, welche sehr bedeutsame Teile dieses Teils der Saaleaue tangieren. Als Bauzeit hat man Juli 2020 bis April 2021 angegeben. Der AHA, als seit dem Juni 2018 vom Umweltbundesamt anerkannter Umweltverband, hat nicht die Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten und kritisiert daher Vorgehensweise und das Vorhaben. Ein weiteres Beispiel für die unverantwortliche Ignoranz der Vorschläge der im Jahre 2008 erstellte „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“.
Gleiches gilt für die teilweise Zerstörung einer naturnah entstandenen und aus Silberweiden bestehenden Weichholzauenwaldgesellschaft im Bereich der Alten Saale südöstlich des Abzweiges des Mittelkanals. Der AHA fordert, dass diese sukzessive und naturnahe Entwicklung dieses Teils der Saaleaue umfassenden Schutz genießt und weitere Eingriffe unterbleiben. Nur so kann dieser Lebensraum und Rückzugsgebiet für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten erhalten bleiben und sich weiterentwickeln. In dem Zusammenhang regt der AHA umfassende und dauerhafte Kartierungen dieses Gebietes an, um die Schutzwürdigkeit besser darstellen zu können.
Am Weg zwischen Merseburg und Leuna, welcher sich zwischen Waldbad Leuna, Auenwald am Waldbad und Alter Saale befindet, regte der AHA bereits mehrfach an, beidseitig des ca. 145 m langen Weges die Pflanzung von 29 Obstgehölzen vorzunehmen. Dabei können bei einem Pflanzabstand von 10 m sowie einer Länge der Nordbegrenzung des Weges im Umfang von ca. 145,05 m dort 15 Bäume und bei einer Länge der Südbegrenzung des Weges im Umfang von ca. 143,03 m dort 14 Bäume Landschaft und Natur aufwerten. Der AHA hält Pflanzungen und Pflege in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen für sehr sinnvoll. So lassen sich sehr gut praktische Aktivitäten mit umweltbildenden Aspekten verbinden. Der AHA hält dazu die Einbeziehung von Landkreis Saalekreis, der Stadt Leuna und der Eigentümer bzw. Nutzer der benachbarten Agrarflächen für sehr sinnvoll. Eine Reaktion seitens des Landkreises Saalekreises und der Stadt Leuna erfolgte bisher leider nicht.
Im ca. 13 ha großen Auenwald im Waldbad Leuna muss der AHA fortgesetzt feststellen, dass die Abholzungen von Hybridpappeln weiterhin als Schaden ersichtlich sind. Ebenso problematisch zu sehen ist die zunehmende Vermüllung des Gebietes. Der AHA weist in dem Zusammenhang erneut auf die von ihm am 13.08.2001 verabschiedeten „Vorschläge zur Pflege, Entwicklung und Betreuung des Kreypauer Holzes und des Waldes am Waldbad Leuna“ hin, welche unbedingt eine naturnahe Entwicklung des Auenwaldes nahelegt.
Ferner nahm der AHA mit sehr großem Interesse die verstärkten Aktivitäten des Bibers auf. Hier gilt es insbesondere im Auenwald am Waldbad verstärkt eine naturnahere Entwicklung zuzulassen und auch den Biber zu schützen.
Die Saaleaue in der Stadt Leuna unterhalb der Stadtteile Rössen und Ockendorf ist nach fortgesetzter Auffassung des AHA von jeglicher Bebauung freizuhalten sowie punktuell die sukzessive Entwicklung von Auenwäldern zu ermöglichen. Ferner bedarf die Saale Freiräume, um eine natürliche Dynamik zwischen Prall- und Gleithängen zu ermöglichen. So besteht die Möglichkeit Kräfte im Wasser zu brechen und Sedimente umzuverteilen. Letzteres verhindert zudem die Eintiefung des Flusses, was in trockenen Zeiten eine Austrocknung der Auen zur Folge hat und bei Hochwasser eine Abgabe in die Auen verhindert, da die Ufer dann wie Deiche wirken. Zudem dienen die immer wieder abbrechenden Ufer als Lebens- und Rückzugsräume z.B. für Eisvogel, Uferseeschwalbe und Bienenfresser. Eine Verschotterung behindert die ebengenannten Prozesse und führt zudem zur Verschwendung wertvollen Rohstoffes, wozu Gestein eindeutig dazugehört.
Im Zusammenhang der sukzessiven und naturnaheren Entwicklung von Auenwäldern ist es zudem wichtig, dass das ebenfalls für bisherige Pappelforsten gelten muss. Diese Gehölzbestände weisen zumeist bereits naturnahe Sukzessionsentwicklung, welche künftig arten- und strukturreiche sowie standortgerechte Auenwälder erwarten lassen. Die Pappeln dienen in der Phase als gewisser Beschattungsschutz vor Austrocknung und Hitze sowie fungieren zudem als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pilzarten. Ein späterer Umbruch als Trockenholz schafft dann neuen begrenzten Raum für Neuverjüngung des sich entwickelnden Waldes.
Im Interesse der Nichtstörung dieser sukzessiven und naturnahen Waldentwicklungsprozesse sind alle forstwirtschaftlichen Eingriffe – zum Beispiel zur Fällung und Beräumung der Pappeln – strikt zu unterlassen, um nicht die Sukzession zu stören bzw. zu zerstören, Lärm und Abgase zu erzeugen sowie Bodenverdichtungen vorzunehmen. Zudem kosten Naturverjüngungen kein Geld.
Auf einer gegenwärtig intensiv landwirtschaftlich genutzten, ca. 6,25 ha großen dreieckigen Fläche, welche sich nördlich der Grenze der Städte Leuna und Merseburg sowie westlich des Radwanderweges befindet und nach Westen und Norden ansteigt, bekräftigte der AHA seinen Vorschlag hier eine Streuobstwiese entstehen zu lassen. Diese Fläche befindet sich auf fruchtbarem Boden, in einem unbeschatteten Gebiet und ist gut erreichbar. Alles positive Kriterien zur Errichtung einer Streuobstwiese. Bei einem Flächenbedarf pro Obstbaum im Umfang von ca. 100 m² berechnet der AHA die Möglichkeit der Pflanzung von 620 Obstgehölzen. Nunmehr gilt es u.a. die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln sowie den Kontakt zum Landkreis Saalekreis sowie zur Stadt Merseburg zu suchen.
Der südöstlich bis südlich anschließende Graben an der Grenze zwischen den Städten Merseburg und Leuna bedarf unbedingt einer Beräumung der Sohl- und Uferbefestigung, einer darauffolgenden Beförderung der Mäandrierung mit Störhölzern und -steinen sowie der Entwicklung eines mindestens 10 m breiten Schutzstreifens beiderseits der Ufer. Ebenso erscheint es sinnvoll zu sein, den Mündungsbereich wieder komplett zu entsiegeln. Gleiches trifft für das Mündungsgebiet eines Baches in die Saale in der Stadt Leuna im Ortsteil Ockendorf zu.
Mit sehr Sorge betrachtet der AHA das in der Unterrichtung des Deutschen Bundestages vom 05.08.2016, Drucksache 18/9350 im Bundesverkehrswegeplan 2030 auf Seite 144, unter laufender Nummer 28 mit „vordringlichen Bedarf“ vermerkte, 11,8 km lange Projekt Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf. Das mit der Projektnummer B 181 – G10 – ST versehene Straßenbauvorhaben mit einer Investitionssumme in Höhe von 89,3 Millionen Euro, stellt eine massive Bedrohung der Auenlandschaft zwischen Luppe und Saale dar. Neben einer drohenden massiven Zerschneidung dieses sehr arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, besteht ferner die Gefahr Ausbreitungsraum von Hochwasser einzuschränken. Daran ändert auch eine geplante 1.8 km lange Brücke nichts. Angesichts der in jüngster Zeit geführten Debatten zum Öffentlichen Personennahverkehr – z.B. Straßenbahnverbindung zwischen den Städten Halle (Saale) und Bad Dürrenberg – senden die politischen Verantwortlichen vollkommen falsche Signale in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Wohn- und Lebensqualität aus. Der AHA hatte beispielsweise im Rahmen einer Presseerklärung vom 19.12.2014 die Überlegungen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) zur Schaffung eines Bürgertickets begrüßt und angemahnt den Weg konsequent weiter zu gehen. Diese Forderung bekräftigt der AHA nunmehr mit Nachdruck.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Ferner besteht die Gefahr des Eingriffes in bestehende Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und -korridore, welche im Falle der Umsetzung des Straßenbauvorhabens künftig dann verstärkt mit Abgas-, Feinstaub- und Lärmbelastung konfrontiert sind.
Abgesehen davon ist davon auszugehen, dass der Wert als Gebiet von Naherholung und Tourismus massiv darunter leidet.
Im Rahmen seiner Stellungnahme zu den „Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §14 (1) Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt Juli 2020 zum Raum-ordnungsverfahren für das Vorhaben „B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“ vom 20.09.2020 wies der AHA deutlich auf diese Situation hin. Nunmehr gilt es die unverantwortlichen Planungen sofort einzustellen.
Dem AHA ist zusammenfassend bewusst, dass noch viel Arbeit und Engagement erforderlich ist, um einen ordnungsgemäßen Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaft zwischen den Städten Merseburg und Leuna zu ermöglichen.
Im Rahmen des Aufenthaltes in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ würdigte der AHA im Vorfeld den 34. Jahrestag der Gründung der Umweltbibliothek Halle am 18.11.1988 in Halles Georgengemeinde. Seit dem Jahr 1990 befand sich die Einrichtung im Reformhaus Halle. Am 16.08.2004 übernahm der AHA die Trägerschaft der Umweltbibliothek, welche am 07.09.2004 ihre Arbeit im Reformhaus Halle wieder aufnahm. Seit dem 22.11.2005 trägt die Umweltbibliothek, welche am 10.03.2007 nach Merseburg umzog, den Namen des am 17.01.2003 verstorbenen ehrenamtlichen Umweltschützers und Literaten Jürgen Bernt-Bärtl.
Während mehreren bisherigen Büroeinsätzen in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fanden umfassende datentechnische Sichtungen, Aufarbeitungen, Sortierarbeiten und Registraturen der Bestände an Literatur und Daten statt. Darüber hinaus hatten die letzten Arbeitseinsätze die Verbesserung der baulichen Situation der Räumlichkeiten zum Ziel. Weitere diesbezügliche Arbeits- und Büroeinsätze sind in Planung. Der AHA möchte die dazu notwendige Finanzierung der Vorhaben über Spenden und Crowdfunding realisieren.

https://www.betterplace.org/de/projects/99442-fuer-eine-umweltfreundliche-bildung?utm_source=project_widget&utm_medium=project_99442&utm_campaign=widget

Wer Interesse hat an den Zielen des ehrenamtlichen und gemeinnützigen AHA und seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461-8219825 oder 0157-83542790
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Sprechzeit: Freitag von 15:00 bis 18:00 Uhr

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.11.2023

Fotos: Andreas Liste

AHA führt Herbstexkursion in die Burgaue durch

Samstag, den 25.11., um 10.00 Uhr
Herbstexkursion zur Burgaue in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haus „Auensee“, Leipzig-Wahren
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken.
Auf Grund der weiterhin angedachten Abholzungen im Rahmen einer teilweisen Wiedereinführung der Mittelwaldwirtschaft und einer damit verbundenen weiteren Bedrohung der Auenwälder in Leipzig, lädt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu einer Herbstexkursion am Samstag, den 25.11.2023, Treff: 10.00 Uhr am Haus „Auensee“ in die ca. 277,00 ha große Burgaue ein.
Der AHA sieht es als absolut erforderlich an, generell Auenwälder als eine der arten- und strukturreichsten Biotope in den gemäßigten Zonen zu erhalten, zu sichern und zu schützen. In dem Zusammenhang hält es der AHA für dringend geboten ist, dass bereits jetzt naturschutzrechtlich gesehen Auenwälder einen besonderen Schutz genießen müssen. In der Burgaue kommt noch hinzu, dass dort ca. 270,00 ha als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind sowie den europäischen Schutzstatus nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie besitzen und daher hier besonders auf naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen zu orientieren sind. Ferner gilt es derartige Auenwälder als bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als potenziellen Hochwasserraum sowie als Ort der sanften Naherholung für die Menschen der Region zu betrachten. In dem Sinne ist eine Fortsetzung der gegenwärtigen forstwirtschaftlichen Nutzung nicht zu akzeptieren.
Der AHA hält es zum Beispiel stattdessen zukunftsbedeutsamer die Eintiefung der Neuen Luppe zu stoppen und Renaturierungen des Gewässerlaufes zu prüfen, weiterhin Möglichkeiten der länderübergreifenden Reaktivierung der abgeschnittenen Altarme der Weißen Elster und der Luppe ökologisch, hydrologisch und ökonomisch zu untersuchen sowie eine Rückgabe und damit verbundenen Ausweitung der Retentionsflächen anzugehen. Somit wäre beispielsweise bessere Einbeziehung der Auenwälder in das Überflutungsregime von Weißer Elster und Luppe möglich. Zudem könnte ein ordnungsgemäßer Umgang mit dem Hochwasser ein zurückdrängen weniger wassertoleranter Gehölzarten wie Spitzahorn erfolgen. Daher favorisiert der AHA statt des Bestandes des Nahleauslassbauwerks umfassende Deichrückverlegungen zu untersuchen und letztendlich umzusetzen.
Im Zusammenhang mit den bereits durchgeführten und weiter angedachten Abholzungen in der Burgaue sowie des nunmehr realisierten Neubaus des Nahleauslassbauwerks hält es der AHA für dringend geboten in Form einer Herbstexkursion auf das Problem hinzuweisen sowie den Schutz und Erhalt bzw. die Gewährung einer naturnahen Entwicklung der bestehenden Auenwälder einzufordern.
In dem Zusammenhang möchte der AHA seine Unterstützung zu den Überlegungen von Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. darlegen, welche eine Beantragung des Leipziger Auengebietes als UNESCO-Weltkulturerbe beinhalten.
Ferner beabsichtigt der AHA Möglichkeiten aufzeigen, wie ehrenamtliche Interessenten für den Schutz und Erhalt der Auenlandschaft mitwirken können und in dem Blickfeld seine im Aufbau begriffene Regionalgruppe Leipzig und Umland vorstellen.
Darüber hinaus erhofft sich der AHA ausdrücklich auch einen umfassenden, fachlich-inhaltlich-interdisziplinären und einen weniger emotionalen Dialog aller Verantwortlichen und Interessenten vor Ort.
Auf jeden Fall wünscht sich der AHA eine rege Beteiligung.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist in Leipzig unter folgendem Kontakt zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.11.2023

AHA fordert Freihaltung der Böden in der Gemeinde Wiedemar

Mit Datum vom 16. 08. 2022 veröffentlichte der Bürgermeister der Gemeinde Wiedemar im Landkreis Nordsachsen Steve Ganzer „Informationen zum Industrievorsorgegebiet Wiedemar (IVG)“

https://www.wiedemar.de/news/1/757499/nachrichten/757499.html

Dabei warb er für die Umwandlung von Landwirtschaftsfläche in ein „Industrievorsorgegebiet Wiedemar“. Als eine Hauptbegründung nannte der Bürgermeister folgendes, Zitat:

Im Frühjahr 2021 erreichte die Gemeinde Wiedemar eine Investorenanfrage über die Wirtschaftsförderung des Bundes (GTAI) und des Freistaates Sachsen (WFS)…. Zu einem späteren Zeitpunkt stellte sich heraus, dass es sich um den Halbleiterhersteller (Chiphersteller) Intel handelt.“, Zitat Ende

Nunmehr hat eine Website der Zukunftsregion Wiedemar c/o Landerwerb IVG Wiedemar GmbH mit Sitz in Delitzsch kräftig nachgelegt und offensichtlich keine Kosten und Mühe gescheut, um insbesondere der Bevölkerung das Industrievorsorgegebiet Wiedemar (IVG) schmackhaft zu gestalten.

https://zukunftsregion-wiedemar.de/

https://zukunftsregion-wiedemar.de/informationen-und-teilhabe/

Bekanntlich beabsichtigt jedoch Intel in den Gemarkungen der Landeshauptstadt Magdeburg und der Gemeinde Sülzetal eine sehr wertvolle Agrarfläche mit Bodenwertzahlen bis zu 90 und mehr im Umfang von 450,00 ha in Anspruch zu nehmen.

Nunmehr, Zitat: „Das Ziel einer möglichen Ansiedlung ist es, dass ein bis zwei Großinvestoren für diese Fläche gewonnen werden können.“, Zitat Ende

Im Vorentwurf der „Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich zwischen den Ortsteilen Pohritzsch, Zschernitz und der Bundesstraße B 183a des Verwaltungsverbandes Wiedemar Gemeinde Wiedemar“ vom 31.05.2022 ist auf Seite 11, unter Punkt Raumnutzung folgendes zu der Agrarfläche vermerkt, Zitat:

Die Landwirtschaft ist mit einem Anteil von ca. zwei Dritteln in Bezug auf die Gesamtfläche des Regionalplans die Hauptnutzungsform in der Region Leipzig-Westsachsen und ist damit ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Der südöstliche Teil des Plangebietes ist im Regionalplan als Vorranggebiet Landwirtschaft, der nordwestliche Teil als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft festgelegt. Als landesweit bedeutsam werden durch ihre hohe natürliche Ertragsfähigkeit Gebiete mit Ackerzahlen größer als 50 eingestuft. Das Planungsgebiet verfügt über Bodenwertzahlen überwiegend >70. Gebiete mit Böden, die eine hohe natürliche Ertragsfähigkeit aufweisen, sind zudem von besonderer Bedeutung für den Bodenschutz.“, Zitat Ende

Weiter führt man auf Seite 25 dazu aus, Zitat:

Es handelt sich um terrestrische, anthropogene Böden (Kolluvisole) aus Schluff über tiefem Skelett führendem Lehm. Die Bodentypen sind Pseudogley-Parabraunerden und kleinflächig Schwarzerden, die eine sehr hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit aufweisen. Das Wasserspeichervermögen des Bodens ist hoch, die Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe ist mittel bis hoch (Quelle: iDA Sachsen).
Das Vorhabensgebiet liegt in der Delitzscher und Brehnaer Platte und ist ausgewähltes Vorranggebiet Landwirtschaft (Quelle: Regionalplan Leipzig-Westsachsen 2021 – Karte „Großräumig übergreifender Biotopverbund“)“, Zitat Ende

Auf Seite 29 beinhaltet die „Abbildung 5: FITNAH-Modellergebnis Nächtliche Lufttemperatur um 4 Uhr. Quelle: Deutschlandrechnung“ die Feststellung, dass diese zwischen 13,6 und 14 Grad Celsius liegen.

Einige Zeilen davor ist folgende Aussage enthalten, Zitat: „Das Plangebiet ist von landwirtschaftlich genutzten Flächen geprägt, die grundsätzlich Kaltluftentstehungsgebiete darstellen.“

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind das bereits Gründe diese Agrarflächen unverbaut zu belassen und nachhaltig landwirtschaftlich zu nutzen.
Hier derartig massiv Flächen zu verbauen und zu versiegeln, verbietet sich nicht nur auf Grund des Wertes des Bodens sowie der damit verbundenen Bedeutung für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft. Zudem droht die Zunahme eines massiven Ziel- und Quellverkehrs von Motorisiertem Verkehr aller Art. Andersartige Beteuerungen erscheinen wenig bis nicht glaubwürdig, da in Produkt- und Warenaustausch garantiert auf der Straße stattfindet.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind. Dazu benötigt es nicht der Bebauung einer wertvollen Ackerfläche mit Grünstreifen und -standorten. Selbst die Umverlagerung von Ackerboden an andere Standorte – welche auch immer – klingt grotesk. Dabei muss jedem ernsthaft mit Bodenkunde befasster Person klar sein, dass das nicht funktionieren kann. Natur gewachsener Boden ist u.a. mit über sehr langen Zeiträumen entstandenen und einem ständigen Wandel unterliegenden Grund- und Schichtwassersystem, damit verbundenem Luft- und Wasserhaushalt sowie Bodenleben verbunden. So etwas als Maßnahme anzubieten kann nur darauf beruhen, dass man die Schützenden von Lebens- und Wohnqualität, Umwelt, Natur, Landschaft und Agrargebiet – trotz aller zahlreichen Bekundungen – nicht ernstnimmt.
Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sowie massive Eingriffe in die Bodenstruktur sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser.
Daran ändert auch nichts die Verkleinerung der Fläche von vormals 484,00 ha, laut Aufstellungsbeschluss, auf aktuell 410,00 ha.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Neben der örtlichen ökologisch orientierten Entwicklungsmöglichkeiten besteht ein umfassendes Potential als Biotop- und Grünverbundraum zwischen den Bergbaufolgeseen, der Dübener Heide sowie der Fluss- und Auenlandschaften von Mulde, Lober, Leine, Gienickenbach sowie Weißer Elster/Luppe und Zörbiger Strengbach bis hin zu dem von Elbe und Schwarzer Elster.
Die gegenwärtige Planungsphase lässt nicht erkennen, dass insbesondere die Gemeinde Wiedemar, aber auch der Freistaat Sachsen und der Landkreis Nordsachsen das Problem eines weiteren Flächenverbrauchs von wertvollem Ackerboden richtig erkannt haben und von der Planung einer massiven Zerstörung und Verbau von offenen und ökologisch entwicklungsfähigen Agrarlandschaften und somit für eine weitere Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft Abstand nehmen. Dabei ist allgemein bekannt, dass angesichts der mit dem Raubbau an Umwelt, Natur und Landschaften verbundenen negativen Entwicklungen wie Klimawandel, Artenschwund, Minderung von Lebensqualität und Verlust an Agrarflächen für Nahrungs-, Futter und Rohstoffproduktion sowie Verlust von Arten- und Strukturvielfalt eine sofortige unwiderrufliche Umkehr in der Planungs-, Bau-, Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik dringend geboten ist.

Darüber hinaus grenzt das Planungsgebiet an sechs verschiedene, aber eng miteinander verknüpfte Schutzgebiete an, Zitat aus

https://nsgwerbelinersee.de/wp-content/uploads/2020/04/Übersicht-Schutzgebiete-im-Vogelschutzgebiet.pdf

Daraus ergibt sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unweigerlich eine Einbettung in ein umfassendes Biotop- und Grünverbundsystem. Eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft kann hier einen sehr wichtigen Beitrag leisten. Das ist der Gemeinde Wiedemar sehr wohl vom Grundsatz her bekannt:

https://www.wiedemar.de/seite/508991/naturschutzgebiet-biotope.html

Daher gilt es die Planungen zum weiteren Flächenverbrauch für ein geplantes „Industrievorsorgegebiet Wiedemar (IVG)“ sofort und unwiderruflich zu beenden, um nicht weiter landwirtschaftliche Nutzfläche zu verbauen und somit Boden seiner natürlichen Funktion als Puffer, Wasser- und Luftspeicher sowie Lebensraum für zahlreiche Organismen zu berauben. Nachhaltiger Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft sieht anders aus.

Für den AHA ist es wichtig aus vergangenen und gegenwärtigen Fehlern des Raubbaus an Umwelt, Natur und Landschaften zu lernen. Das bedeutet ein vollkommenes und grundsätzliches Umsteuern, besonders wenn man bundesweit mehrere Milliarden Euro Steuermittel aufwenden möchte.
Daher hält es der AHA für dringend geboten mit der Bevölkerung sowie ihren Vereinen und Initiativen in den gedanklichen Austausch zu treten, um Vorhaben zu entwickeln und letztendlich umzusetzen, welche ökologisch, ökonomisch, kulturell und sozial tragbar sind sowie nicht zuletzt auf einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz beruhen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfordert das ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Internet: https://www.web-conzept-mn.de/

Andreas Liste

Vorsitzender

Halle (Saale), den 12.11.2023

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