Schreiben des Petitionsausschusses des Landes von Sachsen-Anhalt vom 02.07.2024
Schreiben des AHA als Reaktion auf das Schreiben des Petitiosausschusses (02.07.204) vom 04.08.2024
Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 03.08.2024 organisierten und durchgeführten Fahrradexkursion entlang der Zorge, Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen und dem Ort Berga-Kelbra haben sich die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt.
Der Start war in Nordhausen am Bahnhof und erste Station bildete dabei die Zorge im Bereich der Brücke Bahnhofsstraße. Hier stellten die Anwesenden fest, dass nach Zeiten der besonders umfassenden und langanhaltende Dürre in den Jahren 2018 bis 2023 mit deutlich niedrigen Wasserständen, nunmehr nach vermehrten Niederschlägen eine deutliche Verbesserung des Wasserstandes mit Tendenz zum Hochwasser zu erkennen ist und das Fließgewässer vermehrt das Bestreben aufzeigt Mäandrierungen ausprägen zu wollen, um die Begradigung aufzubrechen, was aber durch überwachsene Ufer- und Sohlbefestigungen nicht zum Erfolg führt. Positiv war jedoch festzustellen, dass die Zorge einen gewissen Grünraum besitzt, wo sich neben nitrophilen Rasenflächen, Weichholzauenbereiche -vorrangig bestehend aus Silberweide- entwickeln können. Der Niedrigwasserstand der vergangenen fünf Jahre der Zorge brachte eine umfassende Vermüllung des Fließgewässers zu Tage. Die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe waren sich einig, dass hier eine umfassende Beräumung des Mülls und Unrates erfolgen muss. Ab dem Bereich der Thomas-Müntzer-Brücke verdeutlichte sich verstärkt der begradigte Charakter der Zorge. Erkennbar sind zudem Einleitungen wie zum Beispiel im Bereich des Strohmühlenwegs. Die Zorge lässt deutliche Tendenzen ab Bieler in Richtung Mäandrierung erkennen, was jedoch die Schaffung eines mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens erfordert.
Unerfreulich war festzustellen, dass wieder größtenteils in der Aue der Zorge im Stadtgebiet von Nordhausen umfassende Mahden erfolgten. Einher gehen damit umfassende Verluste von Blühpflanzen sowie verstärkte Verdunstung von Wasser. Zudem gehen Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tierarten verloren und erschwert sich die Vermehrung von Wiesenpflanzen durch Verhinderung des Ausreifens von Saatgut. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich einig, dass die Mahden unregelmäßig, außerhalb der Gehölzbereiche sowie in mehreren Abschnitten erfolgen sollten, um so eine noch höhere Artenvielfalt zu ermöglichen sowie ausreichend Blütenangebote für Insekten und Deckungsangebote für Tiere sichern und anbieten zu können. Im Bereich der Gehölzbereiche besteht die Gefahr der Beschädigung der Gehölze und stellt eine Behinderung einer wünschenswerten Sukzession dar.
Mit Entsetzen mussten die Mitglieder der Exkursionsgruppe feststellen, dass sich der massive Autoverkehr an und zu den Kiesseen zwischen Nordhausen und Windehausen verstärkt hat und mit massiver Campingaktivitäten und Vermüllung einhergeht. Trotz eindeutiger Verbote viele Menschen, darunter viele Familien, in den Kiesseen badeten. Dabei hatten viele Personen ihre Kraftfahrzeuge auf den Wiesen und Staudenflächen entlang der Zorge und an den Kiesseen abgestellt sowie häufig richtig häuslich niedergelassen. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe stellten zudem eine deutliche Aggressivität von Autofahrern in Bezug auf Fahrradfahrende fest. Diese Zustände sind vollkommen inakzeptabel, da damit massive Störungen und Zerstörungen von Natur, Landschaft und Umwelt einhergehen sowie hohe Brandgefahr besteht. Ferner waren Müllablagerungen erkennbar. Hier sind sehr dringend der Freistaat Thüringen, der Landkreis Nordhausen sowie die Städte Nordhausen und Heringen (Helme) gefragt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist nun seit 12 Jahren auf die Missstände hin. Ein Handeln von des Freistaates Thüringen und des Landkreises Nordhausen sowie die Städte Nordhausen und Heringen (Helme) war leider bisher nicht erkennbar. Daher fordert der AHA den Freistaat und die genannten Kommunen auf, endlich zu handeln und diese Frevel an Umwelt, Natur und Landschaft sofort zu beenden.
Der nunmehr asphaltierte Weg zwischen dem Kiessee südlich von Windehausen und Zorge sowie Heringen ist ein Beispiel von ausgeräumter Agrarlandschaft, trägt zur vermehrten Flächenversiegelung bei, bildet für Klein- und Kleinsttiere an schwer bis gar überwindbare Barriere sowie befördert den Motorisierten Individualverkehr in der Gegend. Hier entwickelte die Exkursionsgruppe den Gedanken entweder beidseitig vielfältige Obstalleen anzulegen oder einen sukzessiven Gehölzsaumen entwickeln zu lassen. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe geht es darum vermehrt arten- und strukturreiche Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzen zu schaffen, das Landschaftsbild aufzuwerten und nicht zuletzt das immer weiter voranschreitende Abpflügen und Beackern von Wegsaumen zu stoppen. Der AHA weist darauf hin, dass der Weg zwischen dem Kiessee Windehausen und der Ortslage Heringen nach eigenen Messungen eine Länge von ca. 600,00 m aufweist. Bei einem Pflanzabstand von 10,00 m kann beispielsweise die Pflanzung von ca. 60,00 Obstgehölzen bei einer und von ca. 120,00 Obstgehölzen bei zwei Reihen erfolgen.
Darüber hinaus beriet man die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 17.05.2021 gefertigte „Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz und eine naturnahe Entwicklung an der Zorge für die Gemeinden Windehausen, Bielen und das Industriegebiet Heringen/Helme“. Insbesondere seien hier auszugsweise folgende Teile der Stellungnahme zu erwähnen, Zitat:
„II. Zu Planungsunterlagen – Erläuterungsbericht
Zu 2 Rechtfertigung des Vorhabens und der Einzelmaßnahmen
Zu 3.6.1 Leitbild Fließgewässertyp
Zu 3.7.3 Bergbau
Auch der Umgang mit Fließgewässern bedarf einer Gesamtwissenschaftlichen Betrachtung. Ein G) „ein Hochwasserschutzkonzept (HWSK) [28] mit Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes zur Hochwasserableitung und für den Hochwasserrückhalt“ reicht dazu nicht aus. Daher hält der AHA weiterhin die Erstellung einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Helme und ihre Nebengewässer wie z.B. Zorge und Thyra für dringend geboten.
Im Rahmen der Erstellung dieser wissenschaftlichen Konzeption gilt es die Möglichkeiten der Wiederherstellung eines naturnahen Verlaufes der ebengenannten Fließgewässer zu betrachten und Vorschläge zur Umsetzung zu erarbeiten. Deichrückverlegungen, die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen sowie das Belassen von Hölzern und Steinen in den Fließgewässern aus Gründen der Bestärkung der Mäandrierung sowie als Unterschlupf-, Brut- und Laichplatz für verschiedene Tierarten finden grundsätzlich die volle Zustimmung. Um diese Entwicklung nachhaltig und flächendeckend zu ermöglichen bedarf es jedoch eines beidseitigen Gewässerschutzstreifens von mindestens 10 m. Eng damit verbunden ist es wichtig, dass die Fließgewässer durch Strömungsaktivitäten den Standort, den Umfang und die Artenzusammensetzung einer sukzessiven Entwicklung in den Uferbereichen bestimmen. Gehölzpflanzungen von Menschenhand können keinesfalls diese Kriterien korrekt erfüllen.
Eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung von Helme und Zorge kann eine massive Behinderung durch die laut Planungsunterlagen planfestgestellten Kiesabbau – Abbaufelder Bielen-Ost, Windehausen-West und Windehausen-Ost. Dazu zählen hydrologische Veränderungen durch veränderte Fließverhalten von Grund- und Schichtwasser, Zunahme von Wasserverdunstungen sowie Zerstörung von Auenlandschaften in ihrer Bodenstruktur und Ausschluss als Retentionsflächen. Insofern ist mit massiven Beeinträchtigungen der gesamten Auenlandschaften zu rechnen.
Diese Tatsachen lassen deutlich erkennen, dass bisher eine wissenschaftliche Gesamtbetrachtung des Raumes nicht erfolgte und somit eine künftige konzeptionelle Betrachtung und Herangehensweise massiv erschwert ist.
Die Zurückhaltung von Hochwasser aus einem Industriegebiet zeugt davon, dass der Standort der Anlagen in einem Überschwemmungsgebiet vollkommen ungeeignet ist und über räumliche Veränderungen mit Freiräumung von Retentionsflächen gründlich zu prüfen gilt.
Zu 4 Art und Umfang des Vorhabens – Hochwasserschutz
Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen lassen nicht in aller Deutlichkeit umfassende Deichrückverlegungen erkennen. Abgesehen von der Schaffung sogenannter Flutmulden ist offensichtlich keine Rückgabe von Retentionsflächen entlang von Zorge und Helme vorgesehen. Darüber hinaus fehlen Überlegungen zur sukzessiven Ausweitung von Auenwald- und Auenwiesenbeständen um zusammen mit größeren Retentionsflächen mögliche Hochwasserwellen durch größere Überflutungsflächen und Schwammwirkungen von Auenwäldern nicht stark aufbauen zu lassen bzw. besser brechen zu können. Somit gilt es den technischen Umgang mit Hochwasser mit flächendeckender Überprüfung von Rückbau von Bauten und Flächenentsiegelungen, Verbesserung der Vielfalt von Anbaukulturen mit einhergehender Fruchtfolge unter massiver Einbindung von Humusmehrern und Wiederherstellung von Flurholzbeständen im Biotop- und Grünverbund zu anderen Natur- und Landschaftsbestandteilen das Aufnahmevermögen der Böden von Niederschlags- und Hochwasser umzusetzen. Abgesehen davon, dass somit eine Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt einhergeht. Derartige Planungsansätze sind in den Planungsunterlagen leider nicht zu finden.
Die Aue von Helme und Zorge sind weitgehend agrarisch geprägt und die Fruchtbarkeit der Ackerflächen rührt von den angeschwemmten Sedimenten. Daher haben Menschen bewusst in solchen Gebieten gesiedelt. Insofern besteht schon immer ein enger Zusammenhang von Fließgewässern, Auen und Landwirtschaft.
Die aufgeführten Maßnahmen sollen mit massiven Wegeertüchtigungen einhergehen, was im konkreten Fall mit umfassenden Bodenversiegelungen einhergeht. Insofern ist es paradox, wenn man Maßnahmen zum Umgang mit Hochwasser ergreifen möchte, aber durch neue steuerfinanzierte Flächenversiegelungen neue Ursachen für vermehrte Hochwassersituationen schafft.
Zu 5 Art und Umfang des Vorhabens – Gewässerentwicklung
Zu 6 Bauausführung
Zu 7 Auswirkung des Vorhabens
Diese Maßnahmen lassen sich schwer von den anderen Maßnahmen trennen. Nach Auffassung des AHA gilt es, unter Berücksichtigung des rasant voranschreitenden Klimawandels, einhergehend mit sehr langen Trockenphasen und sehr heißen Sommer, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
III. Schlussbemerkungen
Grundsätzlich ist eine Befreiung der Zorge von standortfremden Bestandteilen wie Sohl- und Uferbefestigungen sowie die Beförderung einer naturnaheren Entwicklung zu begrüßen. Gleiches trifft für die ansatzweise Rückgabe von Retentionsflächen an Helme und Zorge zu.
Jedoch lassen planfestgestellte weitere Kiessabbaustätten und die Errichtung von Industrieanlagen in die Aue von Helme und Zorge erkennen, dass eine vollständige gesamträumliche Betrachtung dringend geboten ist sowie bereits planfestgestellte und gebaute Anlagen auf den Prüfstand gehören. Daher hält der AHA die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten, länderübergreifenden Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Helme und ihre Nebengewässer für dringend geboten.
Ferner lässt man der Zorge zu wenig Raum und Möglichkeit zur naturnahen Entwicklung. Dazu zählen Rodungen, angedachte Gehölzneupflanzungen und Aufweitungen des Fließraumes. Als einzige bauliche Maßnahmen sind die Entfernung der Sohl- und Uferbefestigungen, Deichrückverlegung sowie Beseitigungen von Bebauungen und Bodenversiegelungen erforderlich. Hier gilt es aber Verfahren anzuwenden und Standorte zu suchen und zu finden, welche die Abholzung von Gehölzen und unnötige Bodenbeanspruchungen ausschließt.
Ansonsten gilt es der Eigendynamik des Fließgewässers und der sukzessiven Entwicklung des Fließgewässers zu überlassen. Dazu bedarf es jedoch beidseitig eines mindestens jeweilig 10 m breiten Gewässerschutzstreifens.
Daher bedarf es nach Ansicht des AHA einer alternativen Herangehensweise und Planung. „, Zitat Ende
Die „Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Herstellung des Hochwasserschutzes an der Zorge im Landkreis Nordhausen, Gemeinde 99734 Nordhausen und Gemeinde 99765 Heringen/Helme, Gemarkungen Bielen und Windehausen“ vom 16.07.2023 fällt ähnlich aus. Ergänzt bzw. angepasst sind zum Beispiel folgende Punkte, Zitat:
„I. Grundsätzliches
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands
Ferner gilt es Fließgewässern ihre früheren Retentionsflächen zurückzugeben sowie Mäandrierungen zuzulassen bzw. zu fördern, um wasserbauliche Begradigungen wieder beseitigen zu können. Gleiches trifft für Sohl- und Uferbefestigungen zu, welche insbesondere im Stadtgebiet von Nordhausen zu erkennen sind.
Zu 3.3 Berechnungsverfahren, Berechnungskennwerte
Die Anwendung der Ergebnisse der hydraulischen 2D-Modellrechnungen erscheinen im konkreten Fall zu ungenau. Angesichts der Tatsache, dass mit massiven Auswirkungen auf die reduzierten Retentionsflächen und das Kernstadtgebiet von Weißenfels zu rechnen ist, kann dies nur in Form der 3D-Modellberechnung erfolgen. Hierzu sei aus der Dissertation „Topographische Modelle für Anwendungen in Hydraulik und Hydrologie“ eingereicht von Dipl.-Ing. Gottfried Mandlburger an der Technischen Universität Wien Fakultät für Mathematik und Geoinformation im Oktober 2006, Punkt 2.3.3 Dimensionalität, Seiten 33 – 35 folgendermaßen zitiert:
Beim 2D-Modell wird die Geometrie in einzelne kleine Flächenstücke (Dreiecke, Vierecke) diskretisiert. Für jedes Flächenelement erfolgt die Integration der Impuls- und Kontinuitätsgleichung über die Wasseriefe h. Als Ergebnis der Modellierung erhält man dadurch auch ggf. geneigte Wasserspiegel sowie horizontale Fließvektoren. Vertikale Gradienten liefern die tiefengemittelten 2D-Modelle allerdings nicht. Anwendung finden die zweidimensionalen Abflussmodelle vor allem dort, wo nicht-parallele Strömungen vorliegen, bei kleineren und mittleren Gewässern mit variierender Gewässerbreite (Laufaufweitung bzw. -einengung) sowie bei der Modellierung des Sedimenttransportes….
Dreidimensionale Abflussmodelle berücksichtigen zusätzlich auch noch die variable vertikale Geschwindigkeitsverteilung durch eine zusätzliche horizontale Schichtung. Die realen Strömungsvorgänge können dadurch am besten simuliert werden…..Die Bezeichnung 3D-Modell bezieht sich dabei darauf, dass die Komponenten der Fließgeschwindigkeit in alle drei Raumrichtungen erfasst werden.“, Zitat Ende
Im konkreten Fall befinden sich u.a. Gehölze und Bauten im Einzugsbereich, welche es zu berücksichtigen gilt.
Zu 4 4 Art und Umfang des Vorhabens – Hochwasserschutz
Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen lassen nicht in aller Deutlichkeit umfassende Deichrückverlegungen erkennen. Abgesehen von der Schaffung sogenannter Flutmulden ist offensichtlich keine Rückgabe von Retentionsflächen entlang von Zorge und Helme vorgesehen. Darüber hinaus fehlen Überlegungen zur sukzessiven Ausweitung von Auenwald- und Auenwiesenbeständen um zusammen mit größeren Retentionsflächen mögliche Hochwasserwellen durch größere Überflutungsflächen und Schwammwirkungen von Auenwäldern nicht stark aufbauen zu lassen bzw. besser brechen zu können. Somit gilt es den technischen Umgang mit Hochwasser mit flächendeckender Überprüfung von Rückbau von Bauten und Flächenentsiegelungen, Verbesserung der Vielfalt von Anbaukulturen mit einhergehender Fruchtfolge unter massiver Einbindung von Humusmehrern und Wiederherstellung von Flurholzbeständen im Biotop- und Grünverbund zu anderen Natur- und Landschaftsbestandteilen das Aufnahmevermögen der Böden von Niederschlags- und Hochwasser umzusetzen. Abgesehen davon, dass somit eine Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt einhergeht. Derartige Planungsansätze sind in den Planungsunterlagen leider nicht zu finden.
Die Aue von Helme und Zorge sind weitgehend agrarisch geprägt und die Fruchtbarkeit der Ackerflächen rührt von den angeschwemmten Sedimenten. Daher haben Menschen bewusst in solchen Gebieten gesiedelt. Insofern besteht schon immer ein enger Zusammenhang von Fließgewässern, Auen und Landwirtschaft. Ferner bedeuten flächendeckende Hochwasser Auffüllung von Böden sowie Grund- und Schichtwasserbereichen. Angesichts der zu mindestens seit dem Jahr 2018 extrem zunehmenden Niederschlagsarmut und verstärkten Sommerhitzen und der damit verbundenen Wasserarmut eine sehr wichtige hydrologische Entlastung.
Darüber hinaus breitet sich Wasser bei stärkeren und längeren Hochwassern über die Grund- und Schichtwasserleiter als Qualmwasser aus. Bekannterweise schränken Deiche bei Sinken von Hochwasser den Abfluss von Qualmwasser ein.
Die aufgeführten Maßnahmen sollen mit massiven Wegeertüchtigungen einhergehen, was im konkreten Fall mit umfassenden Bodenversiegelungen einhergeht. Insofern ist es paradox, wenn man Maßnahmen zum Umgang mit Hochwasser ergreifen möchte, aber durch neue steuerfinanzierte Flächenversiegelungen neue Ursachen für vermehrte Hochwassersituationen schafft. Abgesehen davon, dass derartig verbaute Wege zum Beispiel unüberwindbare Barrieren für Klein- und Kleinsttiere darstellen, die Pfützenbildung unterbindet – wichtig als Tränken für Insekten und zur Gewinnung von Nistbaumaterial für Schwalben – sowie die Nutzung von Kraftfahrzeugen und das Rasen mit Fahrrädern befördert. Diese Herangehensweise zeugt von fehlender ökologischer Sensibilität und Verständnis der Situation von Natur und Landschaft vor Ort.
Zudem fehlen Angaben und Berechnungen zur Klimaneutralität. Diese Verpflichtung leitet sich bereits aus den Leitsätzen des zum Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 ab.
„, Zitat Ende
Im Rahmen der Fahrradexkursion entwickelten die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe die Überlegung den früheren Zorgebogen in der Zorgeaue zwischen Zorge und Krummbach in der Gemarkung Heringen (Helme), Ortsteil Windehausen sowie der früheren Mäander des Krummbaches in der Gemarkung Heringen (Helme) wieder herzustellen. Momentan sind diese Altverläufe von einer agrarischen Nutzung überlagert. Die Wiederherstellung von Altverläufen und Mäander der Zorge und des Krummbaches führen zur weiteren Verbesserung des Strukturreichtumes beider Fließgewässer, erhöht das Wasserfassungsvermögens, gibt mehr Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Pilze, verbessert das Landschaftsbild, bettet sich in eine länderübergreifende Notwendigkeit der Wiederherstellung des Strukturreichtums der Helme ein und beruht auf der Zielstellung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL).
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft in dem Zusammenhang den Freistaat Thüringen, den Landkreis Nordhausen und die Stadt Heringen (Helme) auf eine wissenschaftliche Konzeption erarbeiten zu lassen.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu begleiten.
Mit gewissem Befremden nahmen die Teilnehmenden der Fahrradexkursion die Staustufe der Helme in Heringen in Augenschein. Dabei zählte die ca. 74,00 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Der gegenwärtig stark begradigte Zustand der Helme ist dagegen als besorgniserregend anzusehen und die Beseitigung der Mäander hat zum Bau von Querbauwerken geführt. Einst sorgten die Mäander für die Überwindung der Höhenunterschiede, was nun wasserbauliche Queranlagen wahrnehmen sollen. Dabei führen oberhalb derartiger Wasserbauwerke der Rückstau zu Sedimentablagerungen und die Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit zur Verringerung des Sauerstoffeintrages. Damit verbunden sind perspektivische Verschlechterungen der Wasserqualität mit Einschränkungen der Lebensqualität für zahlreiche Wasserorganismen. Perspektivisch gilt es die Mäandrierung zu befördern, indem u.a. eine Beseitigung von Uferbefestigungen erfolgt und mit mindestens beidseitig 10 m Gewässerschonstreifen ein Entwicklungsraum entsteht. Erfreulicherweise versucht der Fluss außerhalb der befestigten und begradigten Bereiche Mäandrierungen zu entwickeln. Bekanntlich erschweren aber Ufer- und Sohlbefestigungen auch den hydrologischen Austausch mit dem Umland. In dem Zusammenhang berieten die Exkursionsteilnehmer über die Entwicklung des streckenweise deutlich erkennbaren Gewässerschonstreifens. Derartige Tendenzen in Richtung naturnaherer Entwicklungen sind zudem im Mündungsbereich der Zorge in die Helme erkennbar. Dieser Prozess ist nur optimal möglich, wenn Schwemmgut aus Totholz sowie umgebrochene Gehölze im Gewässer verbleiben und nur Müll und Unrat eine Entfernung erfahren. Neben einer Beförderung einer naturnaheren Entwicklung der Fließgewässer ist damit die Verbesserung der Nutzung von Lebens- und Rückzugsräumen von Tier- und Pflanzenarten gegeben. Beispielsweise vergangene Beobachtungen einer Wasseramsel und von zwei Eisvögeln unterstreichen diese Notwendigkeit.
Ebenfalls nahmen die Teilnehmenden an der Fahrradexkursion entlang der Zorge ab dem Stadtgebiet von Nordhausen bis zur Einmündung in die Helme in Heringen die zunehmende Ausbreitung von Drüsigem Springkraut und Japanischem Staudenknöterich und orientalisches Zackenschötchen zur Kenntnis. Begünstigung findet diese Ausbreitung noch, wenn man Gartenabfälle in der Natur ablagert, wie an einem Pappelgehölzstück zwischen Mündungsgebiet Roßmannsbach und Bieler geschehen. Hier bedarf es einer Beräumung der Ablagerung und einer gezielten mechanischen Bekämpfung beider Neophyten. Der AHA ist dazu bereit seine entsprechenden Erfahrungen zur Verfügung zu stehen und bei Interesse mit Arbeitseinsätzen daran mitzuwirken.
Während in dem Bereich die durchaus vorhandene sukzessive Gehölzentwicklung Förderung erfahren sollte, erscheinen u.a. im Bereich der Aumühle Rückverlegung von Deichanlagen bis zu den Ortslagen heran sinnvoll zu sein. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält.
Nach Meinung der Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe gilt es die Durchlässigkeit der Helme nicht weiter einzuschränken wie zwischen Aumühle und Berga geschehen, sondern durch gezielte Zulassung der Mäandrierung den Strukturreichtum und Durchlässigkeit wiederherzustellen. Es sind nicht mehr Bauanlagen in den Flusssystemen, sondern eher weniger Verbauungen dringend vonnöten.
Erfreulicherweise haben sich nach Meinung der Mitglieder der Gruppe der Fahrradexkursion die Gehölzbestände nach den massiven Abholzungen entlang des Parallelweges zum Sielgraben weitgehend wieder erholt. Offenbar in Folge des Orkans Anfang Juli 2015 vorgenommen, hatten die Ausholzungen Ausmaße angenommen, welche den Gehölzbeständen noch mehr Schaden zugefügt und damit zudem ihre Funktion als Lebens- und Rückzugstraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten massiv beeinträchtigten. Die Situation verschärfte sich zudem, indem man das Schnittgut nicht vor Ort beließ, sondern flächendeckend beräumte. Die nunmehr erfolgten und eingezäunten Gehölzpflanzungen sind zwar gut gemeint, gilt es aber einer sukzessiven Entwicklung nachzuordnen. Ferner könnten aufgeschichtete Gehölzteile ebenfalls als Lebens- und Rückzugstraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren. Erfreulicherweise hat sich die Natur in dem Grenzgebiet zwischen Thüringen und Sachsen-Anhalt wieder gut erholt.
Ferner mussten die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe entlang des Weges zwischen Aumühle und Berga feststellen, dass das Ufer des Sielgrabens auf der Seite des Freistaates Thüringen erfreulicherweise einen blühenden Bestand an Wiesen- und Staudenpflanzen aufwies. Zahlreiche Insekten suchten rege diese arten- und strukturreichen Nahrungsquellen auf. Auf der Seite des Landes Sachsen-Anhalt hat man den blühreichen Uferbewuchs komplett abgemäht und somit u.a. den Insekten die Nahrung beraubt. Nach Auffassung der Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe ist so eine Vorgehensweise inakzeptabel.
Begrüßenswert haben die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe die sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm des Kelbrastausees aufgenommen. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt.
Bekanntlich gehörte einst die ca. 74,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt im 784 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra. Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der AHA vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Ebenso sind im gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar. Dagegen ruft auch hier der stark begradigte Zustand der Helme große Sorge hervor. Ferner beschädigte man entlang der Thyra auf den letzten Metern vor der Einmündung mit der Entnahme von sturmgeschädigten Gehölzen den gesamten gewässerbegleitenden Gehölzbestand in dem Abschnitt. Die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe äußerte ihr Unverständnis im Hinblick auf den noch deutlich erkennbaren inakzeptablen Umfang der Abholzungsmaßnahmen im Jahre 2015. In dem Zusammenhang entwickelten die Exkursionsteilnehmer die Überlegungen ein ca. 4,8 ha großes Ackerstück nordwestlich der Einmündung der Thyra in die Helme, eingegrenzt im Südwesten von der Thyra, im Nordwesten von der Neuen Kiesgrube und im Nordosten vom Gehölz bestandenen Damm der früheren Kyffhäuser Kleinbahn als Sukzessionsgebiet für einen Auenwald in der Aue der Thyra umzuwidmen. Dies trägt zur Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt bei und dient bei Hochwasser als „Schwamm“ für die zusätzlichen Wassermassen.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe gilt es endlich Alternativen zu dem Thyra-Wehr in der Lindenstraße in Berga zu schaffen, um die ökologische und hydrologische Durchlässigkeit der Thyra weitgehend wieder herzustellen. Besonders deutlich lässt sich die dringende Notwendigkeit ableiten, da der Niedrigwasserstand der Thyra zum Trockenfallen des Wehres geführt hat und die Fischtreppe zwar wasserdurchströmt ist, aber momentan ganz bestimmt nicht vollumfänglich für die Fischwanderung geeignet erscheint. Hier sollte nun mal endlich die Errichtung einer umfassenden Sohlgleite Inhalt umfassender Untersuchungen, Prüfungen und Abwägungen sein. Als Beispiel könnte dabei die Sohlgleite in der Zorge oberhalb der Ellermühle in der Stadt Nordhausen dienen. Dies entspricht auch eher den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, welche eigentlich umgesetzt sein müsste. Unter dem Blickwinkel des jahrzehntelangen Schweigens und Aussitzens durch Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und Landkreis Mansfeld-Südharz, aber auch der Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. der Gemeinde Berga, hat nun das Land Sachsen-Anhalt schwer bis nicht nachvollziehbare Bauarbeiten am Thyra Wehr Berga in der Lindenstraße begonnen. Der AHA fordert hier Transparenz ein.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der AHA ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 74,00 km lange Helme, die 39,6 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dies bedarf jedoch einer noch tiefgreifenden Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld-Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser.
Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die länderübergreifende Entwicklung des ca. 74,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Eine Einbeziehung aller Nebenflüsse – z.B. von Zorge und Thyra – scheinen da besonders geboten zu sein.
Nach Überlegungen der Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe bietet sich ferner an im leerstehenden Gebäude des Bahnhofs Berga-Kelbra ein umfassendes Tourismuszentrum mit Informations-, Bewirtungs- und Übernachtungsmöglichkeiten in der Goldenen Aue sowie an der Nahtstelle zwischen Harz, Goldener Aue und Kyffhäuser einzurichten. Dies trägt zur verbesserten Information von Einheimischen und Touristen bei und kann das Verständnis für Umwelt, die Natur und Landschaften entwickeln, einen darauf beruhenden Tourismus befördern sowie hebt die Bedeutung von Öffentlichem Schienen- und Nahverkehr, Ort und Bahnhof hervor.
Ebenfalls regt der AHA die Pflanzung eines Baumes auf dem Vorplatz des Bahnhofes an.
Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer – wie Zorge und Thyra – und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme sowie eine Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Ferner möchte der AHA auf folgende Fahrradrundexkursion hinweisen:
Samstag, den 02.11., um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion zur Helme und zum Helmestausee bei Berga-Kelbra
Treffpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 04.08.2024
Fotos & Videos: Andreas Liste
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen verbesserten Schutz und Erhalt sowie verbesserte Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften für dringend geboten. Dazu gehört die Betrachtung einzelner Teile von Umwelt, Natur und Landschaft sowie im räumlichen Komplex. In dem Zusammenhang gilt es nicht nur Biotop- und Grünverbundräume zu sichern und zu schützen, sondern auszuweiten.
Im konkreten Raum an der Nahtstelle zwischen der Stadt Querfurt und der Lutherstadt Eisleben existieren große Waldgebiete wie der Ziegelrodaer Forst und die nordöstliche Fortsetzung das Rainholz. In Richtung Lutherstadt Eisleben sind zudem noch das FFH-GEBIET “EISLEBENER STIFTSHOLZ“ (EU-CODE: DE 4535-301, LANDESCODE: FFH0111) mit eingebetteten Naturschutzgebiet „Eislebener Stiftsholz“ (NSG0108) sowie das FFH-GEBIET “GIPSKARSTLANDSCHAFT PÖLSFELD UND BREITER FLECK IM SÜDHARZ“ (EU-CODE: DE 4434-301, LANDESCODE: FFH0108) mit den Schutzgebietsbestandteil Naturschutzgebiet „Gipskarstlandschaft Pölsfeld“ (NSG0164) sowie den Überschneidungen mit den Landschaftsschutzgebieten „Harz“ (LSG0032ML) und „Harz“ und südliches Harzvorland“ (LSG0032SGH), dem Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ (BR0003LSA) sowie dem Naturpark „Harz/Sachsen-Anhalt“ (NUP0004LSA) und umfasst die Flächennaturdenkmale „Fischteich“ (FND0003ML), „Kranichborn“ (FND0013ML) und „Steinbruch“ (FND0012ML)
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/eislebener-stiftsholz
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=177&idcat=33&lang=1
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/gipskarstlandschaft-poelsfeld-und-breiter-fleck-im-suedharz
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=174&idcat=33&lang=1
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=1315&idcat=58&lang=1
Zudem sind die Fluss- und Auenlandschaften von Unstrut und Helme sowie die Fließgewässer Gonna, Rohne, Zellgrundbach, Weitzschkerbach, Querne/Weida sowie Kriebitschbach mit ihren Auen und Nebengewässern genannt.
Dieser Natur- und Landschaftsraum bietet im Einzelnen und noch mehr im Verbund ein arten- und strukturreiches Gebiet mit einer vielfältigen Fauna, Flora und Pilzwelt.
Hier sind naturnahe und sukzessive Entwicklungen der Wälder, Gehölz-, Wiesen- und Hochstaudenbestände dringend geboten. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tieren, Pflanzen und Pilzen, als Raum der Entstehung von Frisch- und Kaltluft, als Speicher von Kohlendioxid, als Wasserreservoir sowie nicht zuletzt als Lebens- und Erholungsraum der Menschen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt immer wieder und fortgesetzt mit sehr großem Bedauern fest, dass in den letzten Jahren kein Ende der Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft zu erkennen ist. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Darüber hinaus gilt es entlang der Gehölzstreifen und Wege mindestens 5,00 m breite Streifen als Wiesen- und Staudenflächen entwickeln zu lassen, um so Raum der Entwicklung von standorttypischen Agrarwildpflanzen sowie weitere Nahrungs- und Rückzugsräume für Insekten und Spinnen zu schaffen. Ferner gilt es temporär oder dauerhaft Wiesenflächen zu schaffen, welche flächen- und zeitmäßig einem unregelmäßigen Mahdregimen unterliegen sollten, um durch Saatgutausreifung die Arten- und Strukturvielfalt zu sichern bzw. zu erhöhen sowie Jungtieren und Bodenbrütern Schutz zu gewährleisten. Dadurch erhöhen und verbessern sich nicht nur Arten- und Strukturvielfalt, das Landschaftsbild sowie die Attraktivität des Gebiets, sondern gewährleistet man eine höhere Bodenqualität, verbessert das Klima und stabilisiert nicht zuletzt Nahrungsketten. Letzteres wirkt sich auch auf die natürliche Tilgung von Tieren, welche landwirtschaftliche Kulturen schädigen. Das Scheinargument, dass derartige Flächen nichts zur menschlichen Ernährung beitragen können, führen solche Personen nicht bei dem monokulturellen Anbau von Mais und Raps an. Nur das arten- und strukturreiche Wiesen, Staudenflächen, Gehölzbereiche und Stauden noch sehr viele ökologische Funktionen besitzen.
Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zählen ausgeräumte Landschaften, versiegelte Böden, fehlende Gewässerschonstreifen und Retentionsflächen sowie begradigte und häufig an Ufern und in der Gewässersohle befestigte Fließgewässer als verheerende Ausgangssituation für den Bestand von in Agrarlandschaften eingebettete Gewässer aller Art. Der AHA hält es daher für dringend geboten, insbesondere den Fließgewässern naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen, wozu die Möglichkeit der Mäandrierung, die Schaffung von mindestens 10,00 m breiten Gewässerschonstreifen entlang beider Ufer, verstärkte Schaffung von Möglichkeiten zur Wieder- bzw. Neuentstehung von Gehölzflächen in der ausgeräumten Agrarlandschaft sowie eine vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau, welche auch tier- und bodenfreundliche Kulturen wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum), einbezieht. Derartige Maßnahmen verhindern auch die wind- und wasserbedingte Bodenerosion und der damit verbundenen Einträge von häufig mehr oder minder stark nährstoff- und pestizidbelasteten Böden in die Gewässer und Wälder. Einhergehend müssen solche Maßnahmen mit der Schaffung von Retentionsflächen, der Beseitigung von Verbauungen in und am Gewässer sowie die Unterstützung der Mäandrierung durch den Einsatz von Störsteinen oder -hölzern sowie z.B. des Belassens von Ästen, Laub und Zweigen im Gewässerbett.
Im Interesse aller Verantwortung für den Schutz, den Erhalt und der nachhaltigen Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, als Entwicklungsraum für das Fließgewässer und der häufig weitläufig ausgeräumten, landwirtschaftlich genutzten Flächen, einer Verbesserung des Landschaftsbildes und des Erhaltes bzw. der Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen sowie nicht zuletzt der Verbesserung der klimatischen Situation und der Wirkung auf nachhaltigen Tourismus und Naherholung haben alle Verantwortlichen in Politik, Gesellschaft, Verwaltungen und Landwirtschaft dafür Sorge zu tragen das hier keine Einschnitte, sondern eher Fortschritte geschehen.
In den Ortschaften selbst gilt es verstärkt zu prüfen, inwieweit eine Entfernung von Verbauungen aus dem Ufer- und Sohlbereich möglich und umsetzbar ist, Verunreinigungen mit Abwässern und Abfällen verhindert und beseitigt sowie Durchlässe erweitert und Verrohrungen entfernt werden können.
Die immer auftretenden Forderungen, dass Fließgewässer von „Verschmutzungen“ wie Laub, alten Zweigen und Schlamm zu beräumen sind, zeugen von wenigen oder gar nicht vorhanden Sach- und Fachverstand über die obengenannten Ursachen und Auswirkungen sowie aber auch zu dem was zur Entwicklung naturnaher Fließgewässer dazugehört. Nach Auffassung des AHA sollten sich u.a. Landkreise, Stadtkreise und Gemeinde eher dafür einsetzen, dass Fließgewässer nicht vermüllt, bestehende Vermüllungen beseitigt, Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m gesichert bzw. eingerichtet, Abwässereinträge verhindert und unterbunden sowie Verbauungen im Sohl- und Uferbereich unterlassen und zurückgebaut werden.
Der Klimawandel zeigt auch massive Auswirkungen auf die Agrarlandschaften. Insbesondere in den Jahren 2018 bis 2023 sind mehr oder minder von Hitze, andauernd fehlenden Niederschlägen und damit verbundener massiver Trockenheit geprägt. Das bleibt nicht ohne Folgen auf Fauna, Flora, Boden und Gewässer. Einhergehend mit verstärkter Monokulturanbau, fehlender Fruchtfolge sowie fortbestehender sowie voranschreitender Verringerung der Arten- und Strukturvielfalt treten verstärkt Kalamitäten, insbesondere von Feld- und Wühlmäusen auf. Die ebengenannten Bedingungen führten zum starken Rückgang von deren Fraßfeinden wie Füchsen, Mauswiesel, Greifvögel, Eulen und Storcharten bei. Trotz der Tatsache, dass es verstärkt Störche und Reiher abgeerntete Äcker insbesondere zum Beutefang auf Mäusearten aufsuchen, reicht das nicht aus, um deren Kalamitäten einzudämmen. Riesige Mais- und Rapsbestände machen es insbesondere Greifvögeln, Eulen sowie Storch- und Reiherarten unmöglich auf Mäusejagd zu gehen. Somit ist die die gegenwärtige Kalamität von Feld- und Wühlmäusen in mehrfacher vom Menschen verursacht. Bund und Länder sind bisher kaum in Erscheinung getreten, den obengenannten vielfachen Problemen und Schäden entgegenzutreten. Stattdessen feiert man sich in Bund und Ländern immer wieder, wenn man neue Flächenversiegelungen und Landschaftszerschneidungen für weitere Verkehrstrassen, Wohn- und Gewerbeansiedlungen sowie Energieanlagen planen und umsetzen kann.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport- Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Der Umweltbericht gibt unter Punkt 1.1 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans auf Seite 5 folgende geplante Flächeninanspruchnahmen an, Zitat:
„Zusammengenommen weisen die beiden Geltungsbereiche eine Gesamtgröße von 142,9 ha auf. Dabei nimmt der Geltungsbereich der vorhabenbezogenen Bebauungspläne innerhalb der Stadt Querfurt eine Flächengröße von etwa 119,2 ha und innerhalb der Lutherstadt Eisleben eine Flächengröße von etwa 23,7 ha ein.“, Zitat Ende
Auf Seite 6 des gleichen Punktes ist zudem folgendes vermerkt, Zitat: Bei der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage handelt es sich um linienförmig aneinandergereihte Module, die ebenerdig auf der freien Fläche aufgestellt werden.“, Zitat Ende
Im Falle der Umsetzung der Maßnahme droht eine Halb- und Vollbeschattung, was die Sonneneinstrahlung und die Wirkung von Niederschlag, Luftbewegung sowie den Entwicklungsraum für Pflanzen einschränkt und für Gehölze komplett ausschließt. Zusammen mit der Einschränkung eines arten- und kulturreichen landschaftlichen Anbaus behindern derartige Baumaßnahmen die dringend notwendige Umgestaltung der Agrarproduktion. Dabei handelt es sich bekannterweise um wertvolle Böden mit Ackerzahlen zwischen 70 und 80.
Eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft ist eine wertvolle Fortsetzung bzw. Erweiterung der Wechselwirkung zwischen Wald, Feld und Fließgewässern. Diese Wechselwirkung erfährt im Falle der Errichtung der Solaranlagen eine nachhaltige Störung bzw. Zerstörung. Gleiches trifft auf den Biotop- und Grünverbund zu, welcher so verlustig geht bzw. nachhaltige Störung erfährt.
Nicht nur, dass im Ziegelrodaer Forst und Rainholz brütende Greifvögel wie Mäusebussard und Rotmilan auf eine 142,9 ha große nicht mehr bejagbare Fläche treffen, sind Bruten von Feldlerche, Neuntöter etc. ausgeschlossen, da sie offene Landschaften bzw. Gehölzbestände zur Brut und Jungenaufzucht benötigen. Zudem sorgen Einzäunung und Bebauung für den Ausschluss der Ansiedlung bzw. ggf. Verbleib des Feldhamsters.
Die im Umweltbericht auf den Seiten 72 bis 83 unter Punkt 4.6 aufgeführte Konfliktanalyse teilt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weitgehend.
Diese Ausführungen und Darstellungen lassen nur einen Schluss zu: Die Umsetzung des Solarpark Gatterstädt/Eisleben“ gilt es kategorisch auszuschließen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt immer wieder und fortgesetzt mit sehr großem Bedauern fest, dass in den letzten Jahren kein Ende der Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft zu erkennen ist. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Darüber hinaus gilt es entlang der Gehölzstreifen und Wege mindestens 5,00 m breite Streifen als Wiesen- und Staudenflächen entwickeln zu lassen, um so Raum der Entwicklung von standorttypischen Agrarwildpflanzen sowie weitere Nahrungs- und Rückzugsräume für Insekten und Spinnen zu schaffen. Ferner gilt es temporär oder dauerhaft Wiesenflächen zu schaffen, welche flächen- und zeitmäßig einem unregelmäßigen Mahdregimen unterliegen sollten, um durch Saatgutausreifung die Arten- und Strukturvielfalt zu sichern bzw. zu erhöhen sowie Jungtieren und Bodenbrütern Schutz zu gewährleisten. Dadurch erhöhen und verbessern sich nicht nur Arten- und Strukturvielfalt, das Landschaftsbild sowie die Attraktivität des Gebiets, sondern gewährleistet man eine höhere Bodenqualität, verbessert das Klima und stabilisiert nicht zuletzt Nahrungsketten. Letzteres wirkt sich auch auf die natürliche Tilgung von Tieren, welche landwirtschaftliche Kulturen schädigen. Das Scheinargument, dass derartige Flächen nichts zur menschlichen Ernährung beitragen können, führen solche Personen nicht bei dem monokulturellen Anbau von Mais und Raps an. Nur das arten- und strukturreiche Wiesen, Staudenflächen, Gehölzbereiche und Stauden noch sehr viele ökologische Funktionen besitzen.
Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zählen ausgeräumte Landschaften, versiegelte Böden, fehlende Gewässerschonstreifen und Retentionsflächen sowie begradigte und häufig an Ufern und in der Gewässersohle befestigte Fließgewässer als verheerende Ausgangssituation für den Bestand von in Agrarlandschaften eingebettete Gewässer aller Art. Der AHA hält es daher für dringend geboten, insbesondere den Fließgewässern naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen, wozu die Möglichkeit der Mäandrierung, die Schaffung von mindestens 10,00 m breiten Gewässerschonstreifen entlang beider Ufer, verstärkte Schaffung von Möglichkeiten zur Wieder- bzw. Neuentstehung von Gehölzflächen in der ausgeräumten Agrarlandschaft sowie eine vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau, welche auch tier- und bodenfreundliche Kulturen wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum), einbezieht. Derartige Maßnahmen verhindern auch die wind- und wasserbedingte Bodenerosion und der damit verbundenen Einträge von häufig mehr oder minder stark nährstoff- und pestizidbelasteten Böden in die Gewässer und Wälder. Einhergehend müssen solche Maßnahmen mit der Schaffung von Retentionsflächen, der Beseitigung von Verbauungen in und am Gewässer sowie die Unterstützung der Mäandrierung durch den Einsatz von Störsteinen oder -hölzern sowie z.B. des Belassens von Ästen, Laub und Zweigen im Gewässerbett.
Im Interesse aller Verantwortung für den Schutz, den Erhalt und der nachhaltigen Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, als Entwicklungsraum für das Fließgewässer und der häufig weitläufig ausgeräumten, landwirtschaftlich genutzten Flächen, einer Verbesserung des Landschaftsbildes und des Erhaltes bzw. der Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen sowie nicht zuletzt der Verbesserung der klimatischen Situation und der Wirkung auf nachhaltigen Tourismus und Naherholung haben alle Verantwortlichen in Politik, Gesellschaft, Verwaltungen und Landwirtschaft dafür Sorge zu tragen das hier keine Einschnitte, sondern eher Fortschritte geschehen.
In den Ortschaften selbst gilt es verstärkt zu prüfen, inwieweit eine Entfernung von Verbauungen aus dem Ufer- und Sohlbereich möglich und umsetzbar ist, Verunreinigungen mit Abwässern und Abfällen verhindert und beseitigt sowie Durchlässe erweitert und Verrohrungen entfernt werden können.
Die immer auftretenden Forderungen, dass Fließgewässer von „Verschmutzungen“ wie Laub, alten Zweigen und Schlamm zu beräumen sind, zeugen von wenigen oder gar nicht vorhanden Sach- und Fachverstand über die obengenannten Ursachen und Auswirkungen sowie aber auch zu dem was zur Entwicklung naturnaher Fließgewässer dazugehört. Nach Auffassung des AHA sollten sich u.a. Landkreise, Stadtkreise und Gemeinde eher dafür einsetzen, dass Fließgewässer nicht vermüllt, bestehende Vermüllungen beseitigt, Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m gesichert bzw. eingerichtet, Abwässereinträge verhindert und unterbunden sowie Verbauungen im Sohl- und Uferbereich unterlassen und zurückgebaut werden.
Der Klimawandel zeigt auch massive Auswirkungen auf die Agrarlandschaften. Insbesondere in den Jahren 2018 bis 2023 sind mehr oder minder von Hitze, andauernd fehlenden Niederschlägen und damit verbundener massiver Trockenheit geprägt. Das bleibt nicht ohne Folgen auf Fauna, Flora, Boden und Gewässer. Einhergehend mit verstärkter Monokulturanbau, fehlender Fruchtfolge sowie fortbestehender sowie voranschreitender Verringerung der Arten- und Strukturvielfalt treten verstärkt Kalamitäten, insbesondere von Feld- und Wühlmäusen auf. Die ebengenannten Bedingungen führten zum starken Rückgang von deren Fraßfeinden wie Füchsen, Mauswiesel, Greifvögel, Eulen und Storcharten bei. Trotz der Tatsache, dass es verstärkt Störche und Reiher abgeerntete Äcker insbesondere zum Beutefang auf Mäusearten aufsuchen, reicht das nicht aus, um deren Kalamitäten einzudämmen. Riesige Mais- und Rapsbestände machen es insbesondere Greifvögeln, Eulen sowie Storch- und Reiherarten unmöglich auf Mäusejagd zu gehen.
Ferner gilt es die Stallanlage und ihre Nebengelasse nach ordnungsgemäßer Prüfung, ob zum Beispiel Brut- und Schlafplätze sowie Aufenthaltsorte von Fledermausarten, Eulen, Schwalben, Sperlingen etc. existieren vollständig zu beräumen und ordnungsgemäß zu beräumen. Dazu gilt es ferner den Boden umfassend nach Kontaminationen zu untersuchen und darauf die Beräumung und ordnungsgemäße ebenfalls abzustimmen.
Darüber hinaus gilt es sämtliche Schutzgebiete und deren Regelungen zu achten. Hinsichtlich Waldbestände regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine sukzessive Entwicklung vorzuziehen, um eine standortgerechte, arten- und strukturreiche Waldgesellschaft zu ermöglichen, um zudem bessere Bedingungen im Rahmen der Klimaveränderungen zu schaffen.
Im Zusammenhang mit der Darstellung und Rechtfertigung des Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“ der Stadt Querfurt erfolgt die Bekräftigung der Leistung von Beiträgen zum Klimaschutz. Außer einer „Satzung über den Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung)“ sind keine Satzungen und Verordnungen in Sachen Umwelt, Natur und Landschaftsschutz erkennbar.
So wäre es doch zum Beispiel vorstellbar, dass die Stadt Querfurt, im Rahmen der fachlichen und rechtlichen Möglichkeiten, eine wissenschaftlich fundierte Konzeption erarbeiten lässt, wo und wie an öffentlichen und privaten Gebäuden das Anbringen von Solaranlagen möglich sein kann. Als wissenschaftliche Partner können zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Merseburg und die Hochschule Anhalt dienen. Zudem ist eine rechtzeitige Einbeziehung der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen sehr ratsam. In der Endfassung sollte diese Konzeption in einen Satzungsbeschluss des Stadtrates Querfurt münden.
Selbstverständlich gilt es u.a. Möglichkeiten der Energieeinsparung aufzugreifen und satzungsgerecht zu gestalten. Auch hier gilt es wissenschaftlich mit den gleichen Partnern zu agieren sowie rechtzeitig die Bevölkerung einzubeziehen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
Die Stadt Querfurt, u.a. großräumig eingebettet in große Waldgebiete wie der Ziegelrodaer Forst und die nordöstliche Fortsetzung das Rainholz. In Richtung Lutherstadt Eisleben sind zudem noch das FFH-GEBIET “EISL-EBENER STIFTSHOLZ“ (EU-CODE: DE 4535-301, LANDESCODE: FFH0111) mit eingebetteten Naturschutzgebiet „Eislebener Stiftsholz“ (NSG0108) sowie das FFH-GEBIET “GIPSKARSTLANDSCHAFT PÖLSFELD UND BREITER FLECK IM SÜD-HARZ“ (EU-CODE: DE 4434-301, LANDESCODE: FFH0108) mit den Schutzgebietsbestandteil Naturschutzgebiet „Gipskarstlandschaft Pölsfeld“ (NSG0164) sowie den Überschneidungen mit den Landschaftsschutzgebieten „Harz“ (LSG0032ML) und „Harz“ und südliches Harzvorland“ (LSG0032SGH), dem Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ (BR0003LSA) sowie dem Naturpark „Harz/Sachsen-Anhalt“ (NUP0004LSA) und umfasst die Flächennaturdenkmale „Fischteich“ (FND0003ML), „Kranichborn“ (FND0013ML) und „Steinbruch“ (FND0012ML) sowie in die Fluss- und Auenlandschaften von Unstrut und Helme sowie die Fließgewässer Gonna, Rohne, Zellgrundbach, Weitzschkerbach, Querne/Weida sowie Kriebitschbach mit ihren Auen und Nebengewässern, ist ferner von einer Agrarlandschaft geprägt, welche auf sehr wertvollen Böden beruht und historisch über Jahrhunderte die Menschheitsgeschichte beeinflusste.
Das alles muss unsere Verantwortung stärken sorg- und achtsam sowie nachhaltig mit diesem Landschafts-, Natur- und Siedlungsraum umzugehen und vor Eingriffen – wie der geplante – zu sichern und zu schützen. Der häufig fehlende zerstörerische Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften hat nicht nur zahlreiche Natur- und Landschaftsräume mit ihren Tieren, Pflanzen und Pilzen verschwinden lassen, sondern auch vor der menschlichen Gesundheit nicht Halt gemacht und ist massiver Motor des voranschreitenden vernichtenden Klimawandels.
Natürlich gehört der Umschwung von fossiler Form zur erneuerbaren Art und Weise der Energieumwandlung genauso dazu wie das Energiesparen sowie nicht zuletzt der dringende Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften mit all den Tieren, Pflanzen und Pilzen. Der Mensch trägt die Verantwortung für die Störungen und Zerstörungen und muss daraus auf allen Ebenen und an allen Orten seine Lehren daraus ziehen und sein Handeln danach ausrichten, wenn er als Teil des Ganzen nicht untergehen möchte. Daher ist auch der ökologisch-soziale Umbau von Industrie sowie der entsprechende Umgang mit Meeren, Wäldern, Agrar-, Fluss- und Seenlandschaften und Grundwasser unumgänglich.
Im konkreten Fall bedeutet das, dass eine Fortsetzung der Bebauungsplanung „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“ nicht dem entspricht und daher sofort zu stoppen ist. Stattdessen gilt es gemeinsam Alternativen wissenschaftlich und demokratisch zu erarbeiten, zu erörtern und umzusetzen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 02.08.2024
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 „Gatterstädt / Eisleben“
Samstag, den 10.08., um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion entlang der Elbe
zwischen der Großen Kreisstadt Torgau und der Stadt Mühlberg (Elbe)
Treffpunkt: Bahnhof Torgau
Dauer: ca. 8 Stunden
Die Elbe, mit 1.091,00 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.000 Quadratkilometern. Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Ferner haben wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstraßenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tourismus sowie einem ordnungs- und zeitgemäßen Umgang mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften.
Die Stadt Torgau ist von einer großen Vielfalt aus Umwelt, Natur, Landschaft sowie historischer Bausubstanz geprägt.
Dabei bildet die Elbe einen ganz besonderen Schwerpunkt und ergänzt u.a. durch den mehr oder minder vom Schwarzen Graben – später Schwarzer Bach bzw. Weinske – geprägten Stadtpark, welcher das Stadtgebiet durchzieht und somit als Naherholungsgebiet sowie als vielfältigen Biotop- und Grünverbund dient. Entlang der Elbe angekommen, lässt sich eine in östlicher Richtung weitläufigere Aue erkennen, welche Bestandteil des 8.500 ha großen Landschaftsschutzgebietes Elbaue Torgau ist.
Der AHA sieht im Natur- und Landschaftsraum Torgau-Belgern-Mühlberg (Elbe) und Arzberg ein umfassendes Entwicklungspotenzial in der Elbaue bis hin zur Aue der Schwarzen Elster und zur Dübener Heide. Das Bundesamt für Naturschutz hat den Raum der Elbe und der Schwarzen Elster als Landschaft „88100 Elbe-Elster-Tiefland“ beschrieben und mit einer Größe von 1.970 km² beziffert.
Das Bundesamt für Naturschutz beschreibt das Gesamtgebiet folgendermaßen, Zitat:
„Dieser Flussabschnitt der Elbe zwischen Riesa und Magdeburg zeichnet sich durch eine breite Aue mit wald- und wiesenreichen Überschwemmungsgebieten aus. Die Elbe besitzt in diesem Bereich mit Höhenlagen zwischen 115 bis 50 m ü. NN ausgeprägten Tieflandcharakter. Die damit verbundene Neigung zu Mäanderbildung und damit auch zur Entstehung von Altwasserarmen wurde durch Eindeichung des Flusses, Laufbegradigung, Befestigung der Flussufer und Buhnenausbau zunehmend eingeschränkt bzw. unterbunden.
Die ackerbauliche Nutzung dominiert. Daneben wird insbesondere im Auenbereich eine intensive Grünlandnutzung betrieben. Schließlich kommt der Aue auch eine große Bedeutung als Trinkwassergewinnungsgebiet zu.
Teile dieser Flusslandschaft können heute noch als weitgehend naturnahe Landschaft gelten und weisen daher eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung auf. Auf Sachsen-Anhaltiner Seite steht fast die gesamte Landschaft Elbe-Elster-Tiefland als Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ unter Schutz. Auf sächsischer Seite ist das NSG „Alte Elbe Kathewitz“ zu nennen. Mehrere große FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete unterstreichen die naturschutzfachliche Bedeutung der Landschaft. Besonders bedeutend sind die großen zusammenhängenden Auwaldreste (v.a. nahe Dessau), die den ausgedehntesten Auwaldkomplex Mitteleuropas darstellen. Diese Auwaldreste sind geophytenreich und beheimaten u.a. seltene Brutvogelarten wie Schreiadler oder Seeadler. Neben den Auwäldern machen v.a. die verlandenden Altwässer den hohen naturschutzfachlichen Wert der Landschaft aus.“, Zitat Ende
Darin eingebettet in einen großräumigen Verbund mit den Landschaftsschutzgebieten Dahlener Heide und Dübener Heide sowie großräumiger gesehen bis zur Aue der Schwarzen Elster gilt es das Entwicklungs- und Gestaltungspotenzial in dem sehr vielfältigen Landschafts- und Naturraum weiterhin zu nutzen. Dazu kann auch die Unterschutzstellung einiger Gebiete nach der Fauna-Flora (FFH)-Richtlinie dienen, wozu „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ und „Elbtal zwischen Müllberg und Greudnitz“ eindeutig dazugehören.
Allein im ca. 12.175 ha großen FFH-Gebiet „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ sind das Vogelschutzgebiet (VSG) Elbaue und Teichgebiete bei Torgau, Naturschutzgebiet (NSG) Großer Teich Torgau, NSG Alte Elbe Kathewitz, NSG Prudel Döhlen, Landschaftsschutzgebiet (LSG) Elbaue Torgau und LSG Dahlener Heide eingebettet.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) der Großen Kreisstadt Torgau aus dem Jahr 2010 bildet dafür durchaus eine gute Ausgangsbasis.
In diesen Gesamtraum lässt sich jedoch keinesfalls der Bau eines Wasserrastplatzes einordnen, welcher erheblich das Landschafts- und Stadtbild stört, massiv in Umwelt, Natur und Landschaft eingreift sowie Aue und damit Hochwasserraum einschränkt. Zudem beeinträchtigt eine Zunahme des Motorbootverkehrs die Umwelt durch zusätzliche Verlärmung und Abgasbelastung. Nach Auffassung des AHA widerspricht das auch den nationalen, europäischen und internationalen Verpflichtungen Deutschlands zum Schutz von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima.
Auf brandenburgischer Seite haben zudem insbesondere das rund 2.408 ha große Landschaftsschutzgebiet „Elbaue Mühlberg“ und das 204,83 ha große FFH-Gebiet „Elbdeichvorland Mühlberg-Stehla“ die Funktion Biotopverbundräume zu erhalten, zu schützen und auszuweiten, Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen zu schützen, die Entwicklung von verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zuzulassen.
Der AHA sieht die dringende Notwendigkeit sich für einen umfassenden Schutz und Erhalten sowie Möglichkeiten einer naturnahen Entwicklung der Elbe und ihrer momentan von Hitze und Dürre geprägten Auenlandschaften in Sachsen und Brandenburg im Raum Torgau, Belgern-Schildau, Mühlberg (Elbe) und Arzberg einzusetzen.
Der AHA erklärt sich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Entwicklung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Elbaue zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg sowie darauf abgestimmter Möglichkeiten für die Landwirtschaft, die Naherholung und den Tourismus mitzuwirken.
Dazu dient die Fahrradrundexkursion am Samstag, den 10.08.2024 entlang der Elbe zwischen der Großen Kreisstadt Torgau und der Stadt Mühlberg (Elbe), welche 10.00 Uhr am Bahnhof Torgau startet und wo sie planmäßig nach etwa acht Stunden endet.
Im Rahmen dieser Fahrradrundexkursion möchte der AHA die Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes, die Bedrohungen und Gefährdungen, eigene Überlegungen zu Schutz, Erhalt und Entwicklung sowie Möglichkeiten der Mitwirkung von Interessenten darlegen.
Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der AHA verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Elbe zwischen den zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg zu intensivieren.
In dem Zusammenhang möchte der AHA eine länderübergreifende ehrenamtliche Regionalgruppe zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg aufbauen. In dieser AHA-Gruppe können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 02.08.2024
Mit verstärkter sehr großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Aktivitäten zur Errichtung von zwei hochmodernen Halbleiterfabriken auf einer Agrarfläche zwischen der Bundesautobahn 14 und dem Seerennengraben in den Gemarkungen der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal. Dabei ist vorgesehen eine sehr wertvolle Agrarfläche im Umfang von einst 450,00 ha und nunmehr 1.127,00 ha in Anspruch zu nehmen.
https://invest.magdeburg.de/Intel
Abgesehen von der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, sind weitere wertvolle Ackerflächen mit Bodenwertzahlen bis zu 90 und mehr bedroht. Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser.
Ferner kann die Agrarfläche als Entwicklungsraum für den Seerennengraben dienen, welcher im Bereich des Zusammenflusses mit dem Röthegraben den Ausgangspunkt der Sülze bildet sowie Bestandteil des 76,00 ha großen Schutzgebietes nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) „Sülzetal bei Sülldorf“ (FFH0051) und des 23,00 ha großen Naturschutzgebietes „Salzstellen bei Sülldorf“ darstellt. Dabei kommt dem Salzbach Seerennengraben noch wichtige Funktionen als Lebens- und Rückzugsraum für besondere Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum zu.
Darüber hinaus zählt die Agrarfläche zum Lebensraum des Feldhamsters. Bekanntlich besitzt der Feldhamster den Status „streng zu schützende Tierart von gemeinschaftlichem Interesse“ gemäß des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Ferner ist bekannt, dass ein wesentliches Ziel der FFH-Richtlinie in der die Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der dort gelisteten Arten und Lebensräume besteht. So haben gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume zu überwachen. Über die Ergebnisse der Überwachung ist gemäß Artikel 17 durch die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre ein Bericht zu erstellen. Der Erhaltungszustand wird in Artikel 1 näher spezifiziert.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind.
In dem Zusammenhang sei zudem erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Medienberichten zu Folge plant Intel eine Investition im Umfang von einst 17 Milliarden Euro und nunmehr 30 Milliarden Euro. Zudem ist vorgesehen, dass die Steuerzahlenden über die EU mit 2,2 Milliarden Euro und über den Bund mit einst 6,8 Milliarden Euro und nunmehr 9.9 Milliarden Euro das umwelt-, natur- und landschaftszerstörende Vorhaben mitfinanzieren sollen. Ferner führen Medienberichte an, dass die CDU-geführte Regierungskoalition geplant hatte am Landtag des Landes Sachsen-Anhalt vorbei, weitere, bisher unbezifferte Steuermittel zur Verfügung zu stellen.
Zudem zeigen die rot-grün-gelbe Bundesregierung und die die schwarz-rot-gelbe Landesregierung Sachsen-Anhalts eine sehr persönliche Nähe zur Intel-Spitze um Pat Gelsinger.
Desweiteren teilt der Mitteldeutsche Rundfunk auf der Basis von Recherchen der Mitteldeutschen Zeitung folgendes mit, Zitat:
„Die geplante Halbleiterfabrik des Chipherstellers Intel in Magdeburg könnte ersten offiziellen Schätzungen des Landes nach rund 18.000 Kubikmeter Wasser täglich nutzen. Das geht laut Recherchen der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) (€) aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Landtag hervor. Laut der MZ ist diese Information als nicht-öffentlich eingestuft und nur über die Geheimschutzstelle des Landtags einsehbar.
Rechnet man die geschätzten Zahlen aufs Jahr hoch, ergibt sich daraus ein Wasserverbrauch von 6,5 Millionen Kubikmetern Wasser pro Jahr. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Mensch in Deutschland verbraucht etwa 46 Kubikmeter Wasser im Jahr. Damit würde Intel laut MZ-Informationen zum größten industriellen Wasserverbraucher Sachsen-Anhalts. Der Verbrauch überstiege sogar den des Tesla-Werks in Brandenburg.“, Zitat Ende
https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=110
Für die letzten sechs Jahre liegen folgende Niederschlagswerte vor:
https://www.wetterkontor.de/de/wetter/deutschland/rueckblick.asp?id=110
Einst legte man um die 500,00 l/qm jährliche Niederschlagsmenge zu Grunde. Angesichts der Tatsache, dass es nicht nur zu einer schrittweisen Reduzierung der Niederschlagsmenge kommt, gibt es immer längere Zeiträume ausbleibenden Niederschlages und Zeitpunkte von wolkenbruchartigen Niederschlägen, wobei das Wasser auf Grund verfestigter und versiegelter Böden zumeist oberflächlich abfließt.
Angesichts dieser Entwicklungen ist es unverantwortlich, dass im Regenschatten des Harzes ein derartiger Betrieb, welcher schwindelerregende Massen an Wasser verbraucht.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nunmehr Intel und die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt auf sofort, offen, ehrlich und transparent die Öffentlichkeit über die geplanten Wasserverbrauchsdaten, andere massiven Ressourcenverbräuche sowie mögliche Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft zu informieren.
Die bisher fehlende Transparenz zeugt von zu starker Nähe des Managements von Intel zu Politik und Verwaltungen im Bund und im Land Sachsen-Anhalt, welche offensichtlich tief in den persönlichen Bereich hinein reichen. Diese Tatsache kann nicht erwarten lassen, dass das Handeln und Agieren der Planungs- und Genehmigungsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt, der Landeshauptstadt Magdeburg, des Landkreises Börde, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal sachbezogen und objektiv stattfindet.
Bereits am 18.01.2024 berichtete die „Mitteldeutsche Zeitung“ auf Seite 7, dass der Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Michael Richter (CDU) ankündigte, dass ab Juli 2024 der Abtrag von 40 cm Mutterboden bzw. 1,8 Millionen Tonnen fruchtbaren Bördebodens erfolgen. Dazu veranschlagt man rund 80.000 LKW-Ladungen Mutterboden. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist überhaupt nicht bekannt, dass ein ordnungsgemäßes öffentliches Planungsverfahren begonnen hat und schon gar nicht, dass eine Genehmigung für den Bau ergangen ist. Offensichtlich beabsichtigt man im Vorfeld vollendete Tatsachen zu schaffen. Hier lassen sich durchaus Parallelen zu dem zur geplanten Errichtung eines Gefängnisneubaus auf 17,00 ha wertvollem Ackerboden in Halle-Tornau im Bereich zur Bundesautobahn 14 ziehen, was ebenfalls der Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Michael Richter (CDU) zu verantworten, wo bisher keine Beteiligung der Bevölkerung und des Landtages erfolgt ist.
Mit wahrer Demokratie, Transparenz sowie sorgsamem Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft hat ein derartiges Agieren und Handeln nichts zu tun.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen Stopp der Planungen zum Abtrag des sehr wertvollen Schwarzerdebodens und in dem Zusammenhang gleich das Ende des zerstörerischen Bauvorhabens.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedoch ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen notwendig.
Daher sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das stark steuerlich subventionierte Vorhaben von Intel auf einer Agrarfläche zwischen BAB 14 und Seerennengraben weiterhin sehr kritisch und hält es aus obengenannten Gründen für dringend erforderlich, endlich und ersatzlos von dem Vorhaben Abstand zu nehmen.
Nunmehr hat erwartungsgemäß das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt eine vorzeitige Genehmigung zu Erdarbeiten gegeben. Ein skandalöser Vorgang, welcher erkennen lässt, dass die Obere Landesbehörde Sachsen-Anhalts nicht unabhängig, sachlich und fachlich fundiert die 13 Einwendungen zu werten und zu wichten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gab mit Datum vom 13.03.2024 eine „Stellungnahme zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb einer Halbleiterfabrik zur Herstellung von elektronischen Bauelementen“ ab. Dabei ging der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Verluste von wertvollem Boden, seiner Aufgaben als Speicher für Wasser, Luft und Nährstoffen sowie seiner Funktion zur Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten; der Arten- und Strukturvielfalt ein. Ferner mahnte der AHA den angedachten hohen Wasserverbrauch für die Produktion und nicht zuletzt der Einsatz zahlreicher in der Luftzerlegungsanlage erzeugten Gase wie Stickstoff, Argon, Sauerstoff Krypton/Xenon und Kohlendioxid sowie von Helium, Ammoniak, Stickstofftrifluorid und Silan sowie weitere Spezialgase und Gasmischungen.
Somit ist die Region nicht nur von stark erhöhtem Wasserverbrauch und Totalverlusten an Umwelt, Natur und Landschaften bedroht, sondern ebenfalls von sehr giftigen Stoffen und Verbindungen, welche sich sehr gefährlich auf Mensch, Fauna, Flora, Pilzwelt, Boden, Wasser und Luft auswirken können.
Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen der EU, der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Sachsen-Anhalt, der Landeshauptstadt Magdeburg, des Landkreises Börde, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal haben verantwortungslos Profitinteressen eines USA-Konzerns vor den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur sowie Landschaften sowie Leben und Gesundheit von Menschen, Fauna, Flora und Pilzwelt gestellt. Die vorzeitige Baugenehmigung des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt zeigt genau das auf.
Nunmehr hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren, dass die frühere Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz am 19.03.2024, Nummer A0079/24 den Antrag „Umgehungsstraße für Südost und Beyendorf-Sohlen“ gestellt hat. Dazu ist eingangs des Antrages folgendes vermerkt, Zitat:
Der Stadtrat beschließt:
die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Möglichkeiten, den Kostenaufwand sowie die Förderfähigkeit durch Bundes- und Landesmittel, einer Umgehungsstraße für Südost und die Ortslage Beyendorf-Sohlen zu prüfen.“, Zitat Ende
https://ratsinfo.magdeburg.de/getfile.asp?id=690080&type=do
Dazu gibt es mit Datum vom 04.04.2024 einen Änderungsantrag der damaligen CDU-Ratsfraktion sowie eine Stellungnahme der Verwaltung vom 29.04.2024 mit der Nummer S0216/24
https://ratsinfo.magdeburg.de/getfile.asp?id=691259&type=do
https://ratsinfo.magdeburg.de/getfile.asp?id=693500&type=do
In Vorbereitung auf die Sitzung des Stadtrates am 15.08.2024 befasst sich u.a. der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr am 08.08.2024 unter dem Gesamttagesordnungspunkt Ö 7.13 mit dem Antragsgeschehen.
https://ratsinfo.magdeburg.de/si0057.asp?__ksinr=123543
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kommt mit dem skandalösen Antragsverfahren klar die fehlende Analyse der Ursachenbetrachtung für die Gefahr der Zunahme des Straßenverkehrs im Falle der zerstörerischen Errichtung der Intel-Ansiedlung zum Ausdruck.
Dabei weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schon seit Jahren auf diese Gefahr hin, welche u.a. der bisherige und nunmehrige Stadtrat der sowie die Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg bewusst ignorieren.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist das ein Ausdruck von Arroganz und Ignoranz im Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften.
Dieser Antrag bedroht weitere unversiegelte Flächen im Raum Südost und Ebendorf-Sohlen. Ferner ist die Auenlandschaft der Sülze in Gefahr, welche südwestlich aus der Gemeinde Sülzetal, Ortsteil Dodendorf kommend, in Beyendorf-Sohlen nach Salbke nach Norden bzw. Nordosten einschwenkt.
Dabei möchte Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hinweisen, dass das Sülzetal im Biotop- und Grünverbund zum Beispiel zu den „Sohlener Bergen“, besonders schützenswert. Dies kommt u.a. zum Ausdruck, dass das ca. 77 ha große Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet “ Sülzetal bei Sülldorf“ (EU-CODE: DE 3935-301, LANDESCODE: FFH0051) bis zur Bundesautobahn 14 im Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtteil Beyendorf-Sohlen heranreicht.
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/suelzetal-bei-suelldorf
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es wissenschaftlich und rechtlich eine Ausweitung des Schutzgebietes in das Sülzetal bis Salbke unter Einbeziehung der „Sohlener Berge“ zu prüfen.
Abgesehen von der drohenden Bodenversiegelungen, Zerschneidungen von Umwelt, Natur und Landschaften sowie der Mehrung von Abgas-, Feinstaub- und Lärmbelastungen ist von einer Mehrung des Motorisierten Individualverkehrs und des Frachtverkehrs zu befürchten.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die nunmehrigen Fraktionen SPD/ Tierschutzallianz/ Volt sowie Gartenpartei auf diesen umwelt-, natur- und landschaftszerstörerischen Antrag sofort, unwiderruflich und ersatzlos zurückzuziehen. Stattdessen ist ein sofortiger und endgültiger Stopp der Intel-Ansiedlung durch die Landeshauptstadt Magdeburg, die Stadt Wanzleben-Börde und die Gemeinde Sülzetal zu veranlassen und entsprechend umzusetzen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte nachfolgend genannte Fahrradexkursion nutzen, um großräumig u.a. auf das geplante umwelt-, landschafts- und naturzerstörende Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Halbleiterfabrik zur Herstellung von elektronischen Bauelementen“ im Land Sachsen-Anhalt, auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg, des Landkreises Börde, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal einzugehen:
Samstag, den 17.08., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion zu den Sülldorfer Salzquellen
Route: Stationen Frohser Berg (Flora/Fauna), Sohlen entlang der Sülze über Dodendorf nach Sülldorf, Sülzetalradweg weiter über Langenweddingen/Osterweddingen nach Beyendorf, Station in den Sohlener Bergen mit Endpunkt Einmündung der Sülze in die Elbe
Treffpunkt: S-Bahnstation Schönebeck-Frohse
Dauer: ca. 8 Stunden
Ferner möchte der AHA Interessenten gewinnen, in seiner im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Feldökologie mitzuwirken, um ebenfalls für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft aktiv sein zu können. Wer daran Interesse hat bitte sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 02.08.2024
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker und Bode, Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke und Zorge dazu.
Bevor der Weg nach Stiege in den Unterharz führte, kam es zur Besichtigung der Zorge in Nordhausen an der Brücke Bahnhofsstraße. Hier stellten die Anwesenden fest, dass nach Zeiten der besonders umfassenden und langanhaltende Dürre in den Jahren 2018 bis 2023 mit deutlich niedrigen Wasserständen, nunmehr nach vermehrten Niederschlägen eine deutliche Verbesserung des Wasserstandes zu erkennen ist und das Fließgewässer vermehrt das Bestreben erkennen lässt Mäandrierungen ausprägen zu wollen, um die Begradigung aufzubrechen, was aber durch überwachsene Ufer- und Sohlbefestigungen nicht zum Erfolg führt. Positiv war jedoch festzustellen, dass die Zorge einen gewissen Grünraum besitzt, wo sich neben nitrophilen Rasenflächen, Weichholzauenbereiche – vorrangig bestehend aus Silberweide – entwickeln können. Der Niedrigwasserstand der vergangenen drei Jahre der Zorge brachte eine umfassende Vermüllung des Fließgewässers zu Tage. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich einig, dass hier eine umfassende Beräumung des Mülls und Unrates erfolgen muss.
Diese Themen sind u.a. Inhalt einer ca. fünfstündigen Fahrradexkursion am Samstag, den 27.07.2024 entlang bzw. durch die Auen der Zorge ab der Stadt Nordhausen entlang der Helme bis Bahnhof Berga-Kelbra mit Aufenthalt am Mündungsbereich der Thyra.
Die Fahrradexkursion beginnt 10.00 Uhr am Bahnhof Nordhausen, Ausgang Bahnhofsplatz und endet am Bahnhof Berga-Kelbra.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat sich am 27.07.2024 zum wiederholten Mal ab Stiege Teile des insgesamt ca. 70 km langen Laufes der Selke angeschaut.
Im ersten Abschnitt nahm die Exkursionsgruppe das Tal der Hassel in Augenschein. Das insgesamt ca. 10 km lange Fließgewässer, welches südlich von Stiege, unweit des Haltepunktes Birkenmoor der Selketalbahn entspringt und letztendlich in das System der Rappbodetalsperre mündet, lässt in dem Bereich deutliche Eutrophierungserscheinungen erkennen. Die Auswirkungen der Nährstoffeinträge aus der intensiveren landwirtschaftlichen Nutzung im Bereich der Wasserscheide zwischen Hassel und Selke sind auch in den angrenzenden Trocken- und Halbtrockenrasenbereichen zu erkennen. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe gilt es unbedingt zu prüfen, inwieweit in dem Teil des Harzes eine intensivere landwirtschaftliche Nutzung ökologisch und ökonomisch sinnvoll erscheint. Immerhin scheinen die Nährstoffe das gesamte Umfeld zu beeinflussen und sich die entsprechenden Einträge über Selke und Hassel talabwärts.
Der Hassel gilt es Unterstützung zu geben und den Raum zu schützen, dass sie sich wieder mäandrieren kann. Dazu gehört das Belassen von Trockenholz und Steinen im Gewässerverlauf, um die Begradigungen wieder aufzuheben bzw. die Einbindung der Altmäander zu ermöglichen bzw. zu befördern.
Bekanntlich gehört das Selketal zu den arten- und strukturreichsten Flusstälern Mitteldeutschlands, wo zahlreiche bedrohte Tier-, Pflanzen- und Pilzarten vorkommen. Um diesen sehr bedeutsamen Lebensraum nachhaltig und umfassend zu schützen, sind sehr große Teile des Selketals auf ca. 660,00 ha als Naturschutzgebiet „Selketal“ ausgewiesen, welches im 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, im 17.015,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Nordöstlicher Unterharz“ (EU-CODE: DE 4232-401, LANDESCODE: SPA0019) sowie im ca. 4.546,00 ha großen und in linienhaften Teilen gesamt ca. 10,00 km lange nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützte „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ (EU-CODE: DE 4332-302, LANDESCODE: FFH0096) eingebettet ist. Mit dem Status ist ein Verschlechterungsverbot unweigerlich verbunden, was auch nach nationalem Recht so zu handhaben und umzusetzen ist.
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=357&idcat=33&lang=1
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=163&idcat=33&lang=1
Dem stehen eindeutig die Vorhaben des Landes Sachsen-Anhalt entgegen, was gedenkt oberhalb von Straßberg und Meisdorf jeweils mindestens 15 m hohe und ca. 100 m breite Hochwasserdämme zu errichten. Dabei sind nach Auffassung des AHA alle vorbeugenden und nachhaltigen Maßnahmen im Umgang mit dem Hochwasser für die Ortslagen bei weitem nicht ausgeschöpft. Dazu gehören der Erhalt geschlossener Waldbestände sowie die Sicherung bestehender und Rückgabe weiterer umfassender Überflutungsräume. So gilt es außerdem nach Auffassung des AHA, in Abstimmung mit dem meteorologischen Dienst und in Anlehnung an die entsprechende Arbeits- und Handlungsweise großer Talsperren, ein umfassendes Hochwassermanagement für die 28 Teiche im näheren und weiteren Einzugsgebiet der Selke zu entwickeln und umzusetzen. Alleine der Bergsee Güntersberge besitzt auf einer Fläche von 7 ha ein ausgewiesenes Fassungsvermögen im Umfang von 150.000 m³. Weiter flussabwärts hat der Elbingstalteich ein weiteres Fassungsvermögen von ca. 36.000 m³. Nach immer wieder geäußerten Auffassungen der Exkursionsgruppe können elektronisch und mechanisch gesteuerte und ablesbare Pegelsysteme diese wichtigen Regel- und Steuerungsaufgaben wahrnehmen, welche eng mit der Arbeit von bestehenden Regelstauwerken zum Beispiel an den Teichen bei Güntersberge bis Alexisbad funktionieren müssen. Das bedeutet, dass vor zu erwartenden starken langanhaltenden Niederschlägen bzw. eintretenden Schneeschmelzen die Pegel der Teiche umfassend zu senken sind, um zum u.a. ein Abpuffern plötzlich auftretender Hochwasserwellen zu ermöglichen. Dies funktioniere jedoch nur, wenn der zuständige Landesbetrieb für Hochwasserschutz verstärkt bzw. vorrangig seine Aktivitäten auf diese Formen eines nachhaltigen Umganges mit Hochwasser richtet und nicht seine Kapazitäten für die Planung von Hochwasserdämmen bei Straßberg und Meisdorf bindet. Ferner gehört auch zu einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser, dass endlich begonnen wird Pläne und Konzeptionen zu erstellen, welche Beseitigungen von Verbauungen im Hochwasserbereich beinhaltet. Dazu zählen u.a. auch längst nicht mehr genutzte und bereits vollkommen zerfallene Fabrikanlagen zwischen den Ortsteilen der Stadt Harzgerode Straßberg und Alexisbad. Gleiches gilt für die im Jahr 2006 errichtete Kläranlage bei Straßberg, welche unverantwortlicher Weise, rechtswidrig und gegen jegliche Vernunft in das unmittelbare Hochwassereinzugsgebiet der Selke gebaut wurde.
Ferner ist es dringend geboten der Selke auch naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten im Teil des Unterlaufs ab Hoym verstärkt zu gewährleisten. Dazu gehören die Sicherung und Gewährleistung eines beidseitigen Gewässerschonstreifens von 10 m ab Gewässeroberkante, den Schutz und die Sicherung stattfindender Mäandrierungen sowie die Prüfung und Umsetzung der Wiederherstellung von Altverläufen.
Beispielhaft sei dazu die Wiederbelebung der Mäander in der Selkeaue südöstlich des Elbingstalteiches und im Unterlauf zwischen Hoym und Gatersleben genannt. Darüber hinaus regt der AHA an verstärkt die sukzessive Entwicklung von Auenwäldern entlang der Selke zu ermöglichen. Dies führt nicht nur zur Erweiterung der Arten- und Strukturvielfalt, sondern ermöglicht eine zeitweise Speicherung und Reduzierung der Fließgeschwindigkeit von Hochwasser.
Die nunmehr bestehende Staustufe in Gatersleben führt nicht nur zur Behinderung der Durchlässigkeit der Selke, sondern stoppt empfindlich die Fließgeschwindigkeit. Dies hat gerade in Dürrezeiten wie in den Jahren 2018 bis 2023 zu Sauerstoffverlusten geführt, was zum Absterben der Fischbestände in der Selke führen kann.
Die Dürren der letzten Jahre – insbesondere in den Jahren 2018 bis 2023 – haben nicht nur massive Spuren in den Fließ- und Standgewässern hinterlassen, sondern zeigt auch massive Schäden in den Waldbeständen in den Hanglagen. Somit verstärken sich die Folgen des Orkantiefs der Jahre 2018, 2019 und 2020. Aber auch im Jahr 2023 ist trotz vermehrter Niederschläge, deutliche Wasserarmut erkennbar.
Ganze Bereiche der Wälder sind verschwunden. Insbesondere die Gemeine Fichte, aber auch die Gemeine Kiefer und die Rotbuche sind stark geschädigt bzw. abgängig. Die Reaktion wie massive Abholzungen mit schwerer Technik an den Hängen verschärfen durch Erweiterung der Kahlflächen, Bodenverdichtungen und Schaffung von Fließrinnen die Erosion durch Wind und Wasser.
Erfreulicherweise sind flächendeckend sukzessive Waldentwicklungen zu erkennen. Insbesondere das zum Exkursionszeitpunkt blühende Schmalblättrige Weidenröschen, aber auch die Fruchtbestände von Rotem Holunder und Himbeere zeigten die begonnene Sukzession auf. Seit ca. 12 Jahren kann man das beispielsweise in den Waldbeständen bei Straßberg deutliche erkennen. Diese Sukzession lässt eine standortgerechtere und breitere Artenzusammensetzung z.B. aus Trauben- und Stieleiche, Rotbuche, Eberesche, Zitterpappel, Roten Holunder, Bergahorn sowie Hängebirke, aber auch aus Gemeiner Fichte und Gemeiner Kiefer erkennen. Auch wenn hier massive Trockenschäden erkennbar sind, ist auf der Basis dieser besseren Arten- und Strukturvielfalt ist davon auszugehen, dass sich das Potenzial als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten erhöht sowie Pflanzen sich entwickeln, welche sich den neuen Klimabedingungen besser anpassen können. Der AHA geht ferner davon aus, dass sich hier eine stabilere Basis künftiger Hangwälder entwickelt, welche es zu befördern, zu schützen und zu bewahren gilt.
Der AHA bekräftigt daher seine Forderung, dass eine Erstellung einer wissenschaftlich begründeten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Selke, ihrer Aue und Nebengewässer, ihres Einzugsgebietes und angrenzender Biotope sowie zum Schutz, Erhalt, Wiederherstellung und Neuschaffung von Grün- und Biotopverbünden dringend notwendig erscheint. Dazu gilt es wissenschaftliche Einrichtungen einzubeziehen und mit dieser Aufgabe zu beauftragen.
In einer Presseerklärung vom 30.03.2008 drückte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine große Sorge aus, als die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH weitere 60 ha als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung in das Regionale Entwicklungsprogramm Harz einbringen wollte.
Weiter führte der AHA aus, Zitat:
„Das Vorhaben einen Grauwacketagebau in das Waldgebiet zwischen Ballenstedt und dem Selketal einrichten zu dürfen, würde das größte zusammenhängende Waldgebiet im Unterharz nachhaltig schädigen, welches noch frei von Siedlungen und Verkehrstrassen ist. Derartige Gebiete sind wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, tragen zur Klimaverbesserung bei, stellen einen wichtigen Biotopverbundraum zwischen Selketal und Umland dar sowie bieten auf Grund ihrer landschaftlichen Schönheit Möglichkeiten für einen vielgefragten Tourismus.
Daher gilt es nach Auffassung des AHA auf jeden Fall keiner Ausweisung als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung zuzustimmen. In dem Zusammenhang verweist der AHA auf die zunehmende landesweite bedrohliche Tendenz immer mehr Rohstoffe abzubauen. Dazu zählen die angedachten Braunkohlenabbaugebiete Egelner Südmulde und Lützen, ebenso im Saalekreis am Burgstetten.
Der AHA sieht es als dringend notwendig an, dass sparsam mit den begrenzt vorhandenen Rohstoffen sowie Landschafts- und Naturräumen umzugehen ist. Das erfordert aber auch zahlreiche Bauprojekte auf den Prüfstand zu stellen.“ Zitat Ende
Nunmehr hat die vielfältige Bedrohung des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal durch das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sehr reale und gefährliche Formen angenommen. Der AHA hat sich daher in einer „Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ vom 16.10.2016 wie folgt geäußert, Zitat:
„Nach den vorliegenden Dokumenten und Unterlagen beabsichtigt der Vorhabenträger auf einer Gewinnungsfläche von ca. 55,5 ha einen Steintagebau bei Ballenstedt zu errichten. Hinzu sind Lager- und Stellflächen im Umfang von 10,8 ha sowie Fördertrassen im Umfang von bis zu 3,74 ha und ca. 3,6 km Länge vorgesehen. Allein für die Stelzen der Seilbahnanlage geht man von einer Flächeninanspruchnahme im Umfang von 200 m² pro Stelze und der Rodung eines 8 m breiten Waldstreifens aus.
Das bedeutet, dass der Vorhabenträger insgesamt mindestens 70,04 ha in Anspruch nehmen möchte.
Ferner plant der Vorhabenträger bei der offenbar bevorzugten Variante Seilbahn eine dort ca. 46 Millionen Tonnen Gestein bis zu einer Tiefe von 50 m im Zeitraum von ca. 41 Jahren abzubauen. Dabei unterteilt man in drei Zonen Abraum, 1. Zone und 3. Zone. Dabei umfasst der geplante Abraum 10 m sowie die jeweiligen Zonen eine Mächtigkeit von jeweils 20 m.
Das Arbeitszeitregime soll dem Steintagebau Rieder Rieder entsprechen, also Förderung, Aufbereitung in Rieder und Abfrachtung der Produkte werktags in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr.
Abfrachtung mittels SLKW und LKW über Eulenbachtal zur L 242.
Folgende Schutzgebiete sind von dem angedachten Abbauvorhaben direkt bzw. indirekt betroffen:
Alleine die bestehenden Schutzgebiete weisen die herausgehobene Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit aus, welche im Übrigen ganz gut in den entsprechenden Unterlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung herausgearbeitet sind. Ein Eingriff in Form des geplanten Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ manifestiert sich u.a. mit an erster Stelle mit der angedachten Fällung von Bäumen im Mindestgesamtumfang von 70,04 ha Inanspruchnahme für den Tagebau und ca. 3,74 ha für die Fördertrasse nach Rieder. Somit ist von einer Fällung von Bäumen im Gesamtumfang von mindestens 73,78 ha auszugehen. Schon alleine diese Fällungen stellen einen massiven Eingriff in einen arten- und strukturreichen Raum dar, welcher eine sehr wichtige Nahtstelle im übergreifenden Biotop- und Grünverbund dieses Teils des Nordharzes darstellt. Dabei spielen die Verbindungsachsen zum Selketal und zu dem Gebiet um die Gegensteine eine sehr wichtige Rolle. Der angedachte neue Steintagebau bildet im Falle der Umsetzung ein neues Hindernis, wo die vollumfänglichen Folgen nicht absehbar sind. Ferner gehört dieser Raum zu einem sehr wichtigen Raum für Naherholung und Tourismus im näheren Sinne für die Stadt Ballenstedt sowie im ferneren Sinn für die Städte Quedlinburg und Falkenstein.
Die teilweise temporär vorhandenen Fließgewässer Uhlenbach, Siebersteinsbach, Amtmannstal, Margeretenschlucht, Rotkehlchenschlucht, Getel, Markstal und Gamwinde sowie Sauerbach dienen zudem noch als Entstehungsgebiete und Ventilationsbahnen für Kalt- und Frischluft. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Niederschlagsmenge zwischen 550 bis 570 mm lässt sich deutlich erkennen, dass Wasser eine große Rolle zur Entwicklung des Gesamtgebietes bildet. Jegliche Veränderungen können zu unvorhersehbaren Entwicklungen im Gesamtraum führen. Insbesondere ist bei den angedachten bergbaulichen Eingriffen mit einer dauerhaften Unterbrechung der Wasserzufuhr zum Markstal und Gamwinde sowie dem Sauerbach zu rechnen. Ein dauerhafter Entzug von Wasser aus Fließ- und Standgewässern eröffnet die Gefahr einer umfassenden Veränderung von Struktur, Fauna und Flora.
Ähnlich ist es mit der Entstehung von Lärm bei Sprengung, Abbau und Abtransport des Gesteins zu sehen. Nicht nur eine massive Veränderung von Struktur und Zusammensetzung von Umwelt, Natur und Landschaft führen zu Beeinträchtigungen in der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, sondern auch Lärm- und Staubentwicklung.
Die Schlussfolgerungen, dass ein Tagebau in dem angedachten Umfang und Entfernung zu den FFH-Gebieten „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“ und „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ bei Entfernungen von 600 bzw. 700 m keine erheblichen Beeinträchtigungen haben sollen, ist eine sehr gewagte Feststellung und entspricht auch nicht den bisherigen Ausführungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung, welche u.a. eine Fülle an sensiblen Tierarten wie z.B. Luchs, Wildkatze und Fledermäuse aufweisen. Ebenso ist häufig von einem Prozess auszugehen, welcher sich von kurz- bis langfristig entsteht und entwickelt.
Somit ist zudem deutlich zu erkennen, dass das angedachte Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ gegen jede Form eines sehr notwendigen, wissenschaftlich-fachlich fundierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz gerichtet ist. Zudem verstößt das Vorhaben gegen die Grundansinnen der nach europäischen Recht verabschiedeten „RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“, „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ sowie RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Diese rechtlichen Rahmen gehen von einer notwendigen Verbesserung der ökologischen Situation aus und lassen einer Verschlechterung der Zustände keinen Raum.
Daraus ist zu schlussfolgern, dass eine Genehmigung des Vorhabens Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ weder fachlich, noch rechtlich in Frage kommen kann.
Darüber hinaus gilt es sparsam mit den Bodenschätzen und Rohstoffen umzugehen. Das setzt u.a. voraus, dass laufende und geplante Bau- und Verkehrsprojekte auf den Prüfstand gehören.“
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe schlossen sich der Forderung des AHA an die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt und der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH an, das Vorhaben zu stoppen bzw. nicht weiter zu verfolgen! Ferner ruft der AHA die Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort auf, gemeinsam, bestimmt und kräftig Widerstand gegen den geplanten, großflächigen Frevel an Umwelt, Landschaft, Natur, Lebens- und Wohnqualität zu leisten und dabei sehr deutlich die Stimme zum Schutz und Erhalt des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal zu erheben!
Mit großer Sorge nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den stark voranschreitenden Verfall der ca. 3,9 km = 3.900 m langen und durchschnittlich ca. 10 m breiten und somit ca. 39.000 m² = 3,9 ha großen Streuobstwiesenbestände an der Geländekarte in der Stadt Falkenstein (Harz) zwischen den Ortsteilen Meisdorf und Ermsleben zur Kenntnis. Immer mehr ältere Obstbäume sterben ab bzw. brechen auseinander. Dabei sind bereits flächendeckend Streuobstbestände komplett zerstört, größere Baumbestände stark geschädigt sowie kleinere Restbestände, bestehend aus Süßkirsche, Apfel, Hauspflaume, Birne, Mirabelle und Walnuss, noch intakt.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe unterstützen mit Nachdruck die Forderung des AHA, dass es dringend der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption bedarf, um den Zustand zu analysieren, Sorten zu bestimmen sowie Vorschläge zur Wiederherstellung der Streuobstwiese zu erarbeiten.
Dazu sind aber auch der Landkreis Harz und die Stadt Falkenstein (Harz) sowie der Eigentümer der Fläche gefordert.
Ähnlich sieht es mit einer von Auflösung bedrohten 66,17 m x 27,16 m = 1.797,18 m² Streuobstwiese in der Selkeaue zwischen der Stadt Falkenstein (Harz), Stadtteil Reinstedt und der Stadt Seeland, Stadtteil Hoym aus. Ebenfalls gilt es hier die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen und letztendlich Neupflanzungen und Pflegemaßnahmen zu ergreifen,
Mit Erschrecken stellte die Exkursionsgruppe die massive Neuasphaltierung eines zwar schon befestigten Weges fest, welcher aber nunmehr an räumlichen Umfang zugenommen hat. Neben der Zerschneidung von Landschafts- und Naturraum in der Selkeaue fand hier ein umfassender baulicher Eingriff in den Retentionsraum der Selke statt.
In dem Zusammenhang sei zudem erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Der AHA fordert den sofortigen Rückbau dieses Bauwerkes.
In dem Blickfeld sei die „Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches im Rahmen des Selke-Dialogs für einen nachhaltigen Hochwasserschutz an der Selke“ vom 25.06.2018 zu betrachten.
Der AHA begrüßt grundsätzlich und eindeutig, dass es nunmehr gelungen ist, dass man miteinander, statt nur übereinander geredet hat. Jedoch schleierhaft bleiben die Kriterien zur Auswahl der Mitglieder des Runden Tisches durch die damalige Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Claudia Dalbert. Auffällig ist dabei, dass von den 20 Mitgliedern des Runden Tisches, mit dem BUND nur ein Umweltverein anwesend war. Der AHA begrüßt durchaus auch, dass es zu einer Gemeinsamen Erklärung gekommen ist. Jedoch kann der AHA den Inhalt dieser Gemeinsamen Erklärung bei weitem nicht im vollen Umfang teilen. Dazu gehören folgende Aspekte:
Der AHA sieht sich daher voll und ganz bestätigt, seinen Einsatz für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Selke, ihrer Aue und der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume nicht nur fortzusetzen, sondern gar zu verstärken.
Wer in der im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe Selke mitwirken möchte, um sich ebenfalls für den Schutz, den Erhalt und einer nachhaltigen Entwicklung des Selketals als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Biotop- und Grünverbundraum, als Raum für Kalt- und Frischluftluftkorridoren sowie für den dem Erhalt eines bedeutsamen Naherholungsgebietes einsetzen zu können, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 28.07.2024
Fotos & Videos: Andreas Liste
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