Samstag, den 31.08., um 10.00 Uhr Fahrradexkursion durch die Dübener Heide und Muldeaue zwischen Radis und Eilenburg Treffpunkt: Bahnhof Radis Dauer: ca. 7 Stunden
Weiterhin mit sehr großem Interesse und zugleich mit ebenso zunehmender großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die die Entwicklung der Dübener Heide, mit ihren Wald- und Wiesengebieten, Fließgewässern und ihren Auen sowie der darin lebenden Fauna und Flora. Gleiches trifft für die Mulde und ihre Aue zu. Dazu führt der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 31.08.2024, eine ca. siebenstündige Fahrradexkursion durch die Dübener Heide und die Muldeaue zwischen Radis und Eilenburg durch. Treffpunkt: Bahnhof Radis Beginn: 10.00 Uhr Endpunkt: Bahnhof Eilenburg
Organisatorischer Hinweis zur Fahrradexkursion:
Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der AHA bereit daran mitzuwirken, dass lösungsorientierte wissenschaftlich-fachlich korrekte Herangehensweisen endlich zum Tragen kommen. Ferner sieht der AHA die Notwendigkeit den vielfältigen Raum der Dübener Heide sowie übergreifend die Auen von Elbe und Mulde mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Mensch, Tier und Pflanze, als Biotop- und Grünverbundraum sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen. Dies möchte der AHA im Rahmen der Fahrradexkursion erläutern und darstellen. Wer Interesse hat, daran im Rahmen einer zu bildenden, ehrenamtlichen länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Dübener Heide-Mulde-Elbe mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in der ca. 34,00 bzw. 34,00 km langen Nuthe mit ihren drei Hauptquellflüssen, ihren Nebengewässern, Auen und angrenzenden Natur- und Landschaftsräumen einen schützenswerten und schutzbedürftigen Teil von Umwelt, Natur und Landschaft in den Städten Zerbst (Anhalt) und Coswig (Anhalt), welche zu den sachsen-anhaltinischen Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg gehören. Zudem bildet die gesamte Nutheaue einen sehr bedeutsamen Biotop- und Grünverbundraum zwischen der Elbe und ihrer Aue sowie dem Hohen Fläming. Ein besonders schützenswerten Teil des Gesamtgebietes, welches von Neuen Graben und Boner Nuthe durchflossen ist, bildet der zu den Städten Zerbst (Anhalt) und Coswig (Anhalt) sowie zu den sachsen-anhaltinischen Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg gehörige Rathsbruch. Kernstück bildet das bereits am 30.03.1961 angeordnete, 11,69 ha große Naturschutzgebiet „Rathsbruch“
Das Naturschutzgebiet „Rathsbruch“ ist eingebettet in das „mit einer Gesamtgröße von ca. 820 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 44 km“ nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH) ausgewiesene Schutzgebiet Obere Nuthe-Läufe (FFH0059) sowie des 9.816,4534 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Westfläming“ und des 5.228,73 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Zerbster Nuthetäler“
Einen der bedeutsamsten Teile dieses Gebietes der Nutheaue bildet der hauptsächlich von Fließ- und Standgewässern, Auen- und Bruchwäldern, Wiesen und Moorlandschaften geprägte Rathsbruch.
Mit dem Hintergrund des Gedankenaustausches zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung dieses Schutzgebietes führten Mitglieder von Zerbst blüht auf e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Donnerstag, dem 22.08.2024, eine Fahrrad- und Wanderexkursion in die Auen-, Bruch- und Moorlandschaft Rathsbruch durch. Im Rahmen dieser Exkursion verschafften sich die Exkursionsteilnehmenden einen Überblick zum gegenwärtigen Zustand des arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsbestandteiles. Dabei beobachteten sie u.a. einen Eisvogel und Tagpfauenaugen bei der Bestäubung von Wasserdost. Zudem nahmen sie einen von Bibern angelegten Altdamm in der Boner Nuthe in Augenschein. Erfreulich festzustellen waren ferner u.a. die im Kerngebiet des Naturschutzgebietes „Rathsbruch“ befindlichen Waldgebiete, welche eine Mischung aus Auen- und Bruchwald darstellen. Hauptgehölzarten sind u.a. Gemeine Esche, Schwarzerle, Spitz- und Bergahorn, Frühblühende Traubenkirsche, Gemeine Hasel und Flatterulme. In angrenzenden Gebieten kommen zum Beispiel noch Stieleiche, Grauerle, Zitterpappel, Spätblühende Traubenkirsche, Faulbaum und Kreuzdorn hinzu. Die Wiesen- und Gewässerrandbereiche sind u.a. von Blutweiderich, Wasserdost, Schwertlilien, Gänsefingerkraut, Kohldistel, Simsenarten und Sumpfziest geprägt. Auf einigen Teilen der Wiesen sind Sukzessionen der Schwarzerle erkennbar. Positiv auffällig ist die naturnahere Entwicklung der Wiesen. Insbesondere im Gebiet nördlich des Neuen Gräben sind mit Zutun der Biber aufgestaute Feucht- und Moorgebiete entstanden, welche in Folge der bisher besseren Niederschlagssituation im Jahr 2024 gut mit Wasser gefüllt sind. Diese Feucht- und Moorgebiete vermittelten einen Grobüberblick wie einer Wiedervernässung des Gesamtgebietes Rathsbruch mit den Kerngebieten um Boner Nuthe und Neuen Graben aussehen kann. Jedoch zeigte das Gesamtgebiet und der Umfeld erste, unübersehbare Austrocknungserscheinungen auf Grund ausbleibender Niederschläge sowie windbedingter Verdunstungen und Austrocknungen. Die Exkursionsteilnehmer waren sich grundsätzlich einig, dass der Zerbst blüht auf e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ihre Zusammenarbeit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten aufbauen und vertiefen sollten, um eben ein nachhaltiges Engagement zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der Nutheaue im Allgemeinen und des Rathsbruches im Speziellen entwickeln und entfalten zu können.
Die gemeinnützige, ehrenamtliche und nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es in dem Zusammenhang auch sehr sinnvoll das bisherige erfreuliche wissenschaftliche Engagement in dem Gebiet des Rathsbruches nicht nur beizubehalten, sondern eher und besser weiter zu entwickeln bzw. zu vertiefen. Wer Interesse hat ehrenamtlich beim Schutz und Erhalt der Nuthe, ihrer Aue sowie angrenzender Natur- und Landschaftsbestandteile mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2024 ist, nunmehr 10 Jahre nach Beginn, die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2023 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2024“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 19 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Waldgebiet „Stakendorfer Busch“ bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken. In dem Monat August 2024 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Avifauna geplant:
Samstag, den 24.08., um 10.00 Uhr Erfassung der Entomofauna des Salegaster Forsts Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Insekten und Spinnen mit dem Luppen und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen Treffpunkt: Bahnhof Wolfen Dauer: ca. 4 Stunden
Hinweise:
Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss jeweils bis spätestens 22.00 Uhr des jeweiligen Vortages unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 56879631
Bitte bringen Sie ihre eigene Lupe mit. Leider können wir Ihnen keine Lupen zur Verfügung stellen. Das betrifft auch Klemmbretter.
Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2024“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen Evangelisches Kirchspiel Wolfen Leipziger Straße 81
Samstag, den 24.08., um 10.00 Uhr Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ Treffpunkt: Pension „Landhaus“ Dessau
Am 08.12.2015 haben sich erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Übernahme der Pflege und Betreuung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde durch den AHA verständigt. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen. Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA. Nunmehr ist der nächste und siebenundvierzigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag 24.08.2024, geplant. Dabei ist insbesondere vorgesehen weitere Aktivitäten zur Mahd der Streuobstwiese und erste Maßnahmen zur Obsternte vorzunehmen. Interessenten sind selbstverständlich gerne und recht herzlich willkommen. Der Arbeitseinsatz findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 01 in Dessau-Roßlau.
Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Ortsgruppe Dessau-Roßlau E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führte am Samstag, dem 17.08.2024, eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion mit folgender Route durch:
Frohser Berg (Flora/Fauna), Sohlen entlang der Sülze über Dodendorf nach Sülldorf. Sülzetalradweg weiter über Langenweddingen/Osterweddingen nach Beyendorf. Station in den Sohlener Bergen mit Endpunkt Einmündung der Sülze in die Elbe.
Die Fahrradexkursion begann 10.15 Uhr am Haltepunkt der Bahn in Schönebeck-Frohse und endete gegen 15.49 Uhr in Magdeburg-Salbke an der Einmündung der Sülze in die Elbe.
Die Fahrradexkursion führte über die Magdeburger Straße zu allererst zum 115,00 m hohen Frohser Berg. Zu Anbeginn war festzustellen, dass der Weg leider keine Begleitgehölze hat. Es empfiehlt sich entweder Obstgehölze zu pflanzen oder eine sukzessive Entwicklung zuzulassen. Beispielhaft schätzten die Exkursionsteilnehmer den Wegabschnitt am unmittelbaren Fuß des Frohser Berges ein. Der Endmoränen-Berg ist vor ca. 10.000 Jahren im Rahmen der Weichsel-Kaltzeit entstanden und gehört zu einem eiszeitlich entstandenen Höhenzug, wozu auch der westlich gelegene Kreuzberg und die etwas weiter nördlich gelegenen Sohlener Berge gehören. Der Frohser Berg ist zum größten Teil bewaldet, aber ebenfalls von Wiesenbereichen, Streuobstwiesen, offenen Gehölz- und Staudenflächen geprägt. Auf jeden Fall bedarf dieser Höhenzug eines besonderen Schutzes, wozu neben der sukzessiven Entwicklung des Waldgebietes, der Pflege der Streuobstwiesen und Wiesen, aber auch die Verhinderung und Beseitigung von Müll und das Belassen naturnaher Wege gehören muss. Dazu gehört keinesfalls das Massenparken von Kraftfahrzeugen. In Magdeburg-Sohlen gehörte die Sohlener Mühle zur Station. Laut Auskunft einer vom Landschaftspflegeverband „Grüne Umwelt“ e.V. gestalteten Schautafel, befanden sich einst 10 – 15 Mühlen im Sülzetal, wovon mit Busch- oder Weidenmühle, Amtsmühle, Kirchmühle, Stegmühle, Maschmühle, Sohlener Mühle, Rothener Mühle und Vikarienmühle letztendlich acht Mühlen übriggeblieben sind. Nach Auffassung der anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist der Erhalt dieser Mühlen zu prüfen, wobei die Gesichtspunkte des Denkmalschutzes sowie des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft Berücksichtigung finden müssen. Der Zustand der Sohlener Mühle erfordert jeden Fall schnelles Handeln, um den künftigen Erhalt zu sichern. Im Bereich des Kuhtränkegraseweg, welcher die Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtteil Beyendorf-Sohlen mit der Gemeinde Sülzetal, Ortsteil Dodendorf verbindet, befindet sich in der Sülzeaue, südlich der geschützten Salzwiese und eines Gehölzbereiches ein Wiesenkomplex an der Grenze zwischen beiden Kommunen. Hier hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder vorgeschlagen, wissenschaftlich die Entstehung einer Gehölzsukzessionsfläche zu prüfen. Nach Auffassung des AHA ist es dringend geboten die Gehölzflächen in der Sülzeaue naturnah zu erweitern, um weitere Waldflächen als vielfältigen und sehr bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen hinzubekommen. Daher nahmen die Teilnehmenden an der Fahrradexkursion mit Genugtuung auf, dass die vorgeschlagene Sukzessiventwicklung begonnen hat und sich momentan in der Staudenphase befindet. Vereinzelt sind u.a. erste Sukzessionen von Eschenahorn und Blutrotem Hartriegel zu erkennen. In der Gemeinde Sülzetal war auf dem Weg zwischen den Ortsteilen Dodendorf und Sülldorf noch immer festzustellen, dass neben der Befestigung der Fahrspuren des Weges mit Beton, keine Wegbegleitbegrünung besteht. Hier regte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schon seit mehreren Jahren die Pflanzung von Obstgehölzen beidseitig des Weges an. Dies trägt zur ökologischen und landschaftlichen Aufwertung des Gebietes bei und gilt es unverzüglich umzusetzen. Ein ordnungsgemäßer Transport und Fahrt von landwirtschaftlichen Maschinen mit Geräten dürften keinen Konflikt dazu bilden. Darüber hinaus sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin die Notwendigkeit des Erhalts von naturnaheren, unbefestigten Wegen, welche keine Barrieren für Klein- und Kleinsttieren bilden, Möglichkeiten für Schwalben eröffnet aus Pfützen Schlamm für den Nestbau zu gewinnen sowie einen ungehinderten Verkehr von Kraftfahrzeugen unterbindet. Ferner gehört der Teil des ca. ca. 20,00 km langen Flusses Sülze zum Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Richtlinie „Sülzetal bei Sülldorf (FFH0051)“.
Unter „Schutzgebiete – Natura 2000-Gebiete – Sülzetal bei Sülldorf (FFH0051“, hat das Land Sachsen-Anhalt folgende „Gebietsbeschreibung“, vermerkt, Zitat: „In der „Magdeburger Börde“ erstreckt sich das FFH-Gebiet in den Tälern von Sülze und Seerennengraben zwischen Sülldorf und Sohlen. Es wird von salzhaltigen Quellaustritten geprägt, die zur Ausbildung von Binnensalzstellen führen. Die Talhänge bestehen aus Muschelkalk, auf denen sich Trockenrasen erhalten konnten.“, Zitat Ende Ferner sind folgende Angaben zu „Lebensraumtypen und Flora“ enthalten, Zitat: „Im FFH-Gebiet existieren drei Quellaustritte mit salzhaltigem Wasser, die zur Ausbildung von mehreren Salzstellen als FFH-LRT 1340* Salzwiesen (7 ha) in allen typischen Formen führten. An vegetationsfreie Salzschlickflächen grenzen QuellerFluren, in denen der Gewöhnliche Kurzähren-Queller (Salicornia europaea ssp. brachystachia) dominiert und dem sich Salz-Sode (Suaeda maritima), Stielfrüchtige Salzmelde (Atriplex pedunculata) sowie Flügelsamige Schuppenmiere (Spergularia media) beigesellen. Mit abnehmendem Salzgehalt folgen die Schuppenmieren-Salzschwaden-Gesellschaft mit Salz-Schwaden (Puccinellia distans) und Salz-Schuppenmiere (Spergularia salina) sowie die Salzbinsen-Gesellschaft. In dieser artenreicheren Salzwiese treten neben Salz-Binse (Juncus gerardii) auch Milchkraut (Glaux maritima), Strand-Dreizack (Triglochin maritimum), Strand-Aster (Aster tripolium), Spieß-Melde (Atriplex prostrata), Salz-Hornklee (Lotus tenuis), Strand-Wegerich (Plantago maritima) und Erdbeer-Klee (Trifolum fragiferum) auf. Auf vernässten Standorten wächst das Strandsimsen-Röhricht aus Strand-Simse (Bolboschoenus maritimus) und GewöhnlichemSchilf (Phragmites australis). Im Seerennengraben siedeln im salzhaltigen Wasser und an den schlammigen Ufern Wasserpflanzengesellschaften, die zum FFH-LRT 3260 Flüsse mit Wasservegetation (< 1 ha) gestellt werden können. Charakteristisch sind Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus) und Teichfaden (Zannichellia palustris), zu denen Brunnenkresse (Nasturtium officinale agg.), Blauer Wasser-Ehrenpreis (Veronica anagallisaquatica) und Berle (Berula erecta) treten. An den Muschelkalkhängen ist der FFH-LRT 6210 Kalk-Trockenrasen (2 ha) in einer eher artenarmen Form ausgebildet. Ihn kennzeichnen Fieder-Zwenke (Brachypodium pinnatum), Furchen-Schwingel (Festuca rupicola), Wiesen-Hafer (Helictotrichen pratense), Feld-Mannstreu (Eryngium campestre), Wiesen-Salbei (Salvia pratensis), Kleiner Odermennig (Agrimonia eupatoria), Rauer Löwenzahn (Leontodon hispidus) und Golddistel (Carlina vulgaris)., Zitat Ende Im Oktober 2002 stellte im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt das Ingenieurbüro Wolf Blumenthal „Beiträge zu einer Richtlinie zur Erstellung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete, erarbeitet am Beispiel des FFH-Gebietes Nr. 51 „Sülzetal bei Sülldorf“ auf. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – teilt weitgehend u.a. die Zielkonzepte des Managementplanes, wozu die „Ausdehnung der Lebensraumtypen Salzstellen im Binnenland auf Flächen mit geringem Bodensalzkonzentration, Verbesserung der Habitat- und Strukturvielfalt im Bereich des Salzbaches Sülze, Verringerung der Nährstoffeinträge in die Lebensraumtypen“ und die „Verbesserung der hydrologischen Verhältnisse“ gehören. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei das 23,00 ha große Naturschutzgebiet „Salzstellen bei Sülldorf“.
Innerhalb des von drei Quellaustritten von salzhaltigem Wasser geprägten FFH-Gebietes bestehen mit einer 7,00 ha großen Salzwiese, mit 1,00 ha großer Fläche Flüsse und Wasservegetation und 2,00 ha großen Kalk-Trockenrasen drei FFH-Lebensraumtypen. Daher hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder das Land Sachsen-Anhalt aufgefordert, den angedachten Betonweg im Bereich Sülzetal/Sülldorf nicht bauen zu lassen, um nicht noch weitere Flächen zu versiegeln und das erst recht im Bereich „Sülzetal bei Sülldorf (FFH0051)“ und Naturschutzgebiet „Salzstellen bei Sülldorf“ zu unterlassen. Derartig befestigte Wege stellen zudem eine Barriere für Klein- und Kleinsttiere dar. Das Anliegen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat man ignoriert und die Baumaßnahme ohne Beachtung der Hinweise und Bedenken umgesetzt. Nach fortgesetzter Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es zudem die natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Sülze in Form der Mäandrierung zuzulassen sowie dabei aber auch die Gewässerschonstreifen beidseitig auf jeweils mindestens 10 m zu sichern. Dabei darf nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf es der Entfernung sämtlicher bestehender Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art. Mit Entsetzen und Unverständnis haben die Teilnehmer der Fahrradexkursion massive Abholzungen im Waldgebiet am Ortsteil Langenweddingen der Gemeine Sülzetal zwischen Sülze und Sülldorfer Weg, welches den geschützten Steinbruch Langenweddingen beinhaltet, festgestellt. Den ersten Anblick bilden sehr hohe Aufschichtungen von abgeholztem Trockenholz entlang des Sülldorfer Weges. Im zweiten Anblick nahmen die Exkursionsteilnehmer die Verwüstungen im Waldgebiet in Augenschein. Erfreulicherweise hat das Waldgebiet begonnen, sukzessiv die Verwüstungslücken und -löcher zu schließen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verlangt nunmehr eine sofortige und vollumfängliche Aufklärung dieser zerstörerischen Eingriffe am Randbereich der Schutzgebiete FFH-Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf (FFH0051)“ und Naturschutzgebiet „Salzstellen bei Sülldorf“ sowie eine Prüfung der strafrechtlichen Relevanz durch die zuständige Staatsanwaltschaft. Zudem hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten, den ohnehin durch jahrelangen Niederschlagsarmut und Sommerhitze geprägten Waldbestand von solchen Eingriffen zu verschonen sowie eine sukzessive, naturnahe Entwicklung nicht nur zuzulassen, sondern auch zu schützen. Zusammen mit der angrenzenden Sülze und ihrer Aue sowie dem eingebetteten Steinbruch Langenweddingen sowie in Anknüpfung an die Schutzgebiete FFH-Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf (FFH0051)“ und Naturschutzgebiet „Salzstellen bei Sülldorf“ bildet das Waldgebiet einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, hat sehr bedeutsame Funktionen als Teil eines umfassenden Biotop- und Grünverbundes, Frischluftentstehungsgebiet und als Kohlendioxidspeicher, trägt zur Verbesserung des Orts- und Landschaftsbild in einer zu stark ausgeräumten Agrarlandschaft bei, fungiert als Erholungsraum für die Menschen vor Ort sowie sorgt für eine hohe Lebens- und Wohnqualität.
In dem Zusammenhang betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit verstärkter sehr großer Sorge die vielfältigen und offensichtlich von intransparenten Kungeleien Aktivitäten zur Errichtung von zwei hochmodernen Halbleiterfabriken auf einer Agrarfläche zwischen der Bundesautobahn 14 und dem Seerennengraben in den Gemarkungen der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal. Dabei ist vorgesehen eine sehr wertvolle Agrarfläche im Umfang von einst 450,00 ha und nunmehr 1.127,00 ha in Anspruch zu nehmen.
Abgesehen von der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, sind weitere wertvolle Ackerflächen mit Bodenwertzahlen bis zu 90 und mehr bedroht. Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6-7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser. Ferner kann die Agrarfläche als Entwicklungsraum für den Seerennengraben dienen, welcher im Bereich des Zusammenflusses mit dem Röthegraben den Ausgangspunkt der Sülze bildet sowie Bestandteil des 76,00 ha großen Schutzgebietes nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) „Sülzetal bei Sülldorf“ (FFH0051) und des 23,00 ha großen Naturschutzgebietes „Salzstellen bei Sülldorf“ darstellt. Dabei kommt dem Salzbach Seerennengraben noch wichtige Funktionen als Lebens- und Rückzugsraum für besondere Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum zu. Darüber hinaus zählt die Agrarfläche zum Lebensraum des Feldhamsters. Bekanntlich besitzt der Feldhamster den Status „streng zu schützende Tierart von gemeinschaftlichem Interesse“ gemäß des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Ferner ist bekannt, dass ein wesentliches Ziel der FFH-Richtlinie in der die Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der dort gelisteten Arten und Lebensräume besteht. So haben gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume zu überwachen. Über die Ergebnisse der Überwachung ist gemäß Artikel 17 durch die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre ein Bericht zu erstellen. Der Erhaltungszustand wird in Artikel 1 näher spezifiziert. An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind.
In dem Zusammenhang sei zudem erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Medienberichten zu Folge plant Intel eine Investition im Umfang von einst 17 Milliarden Euro und nunmehr 30 Milliarden Euro. Zudem ist vorgesehen, dass die Steuerzahlenden über die EU mit 2,2 Milliarden Euro und über den Bund mit einst 6,8 Milliarden Euro und nunmehr 9.9 Milliarden Euro das umwelt-, natur- und landschaftszerstörende Vorhaben mitfinanzieren sollen. Ferner führen Medienberichte an, dass die CDU-geführte Regierungskoalition geplant hatte am Landtag des Landes Sachsen-Anhalt vorbei, weitere, bisher unbezifferte Steuermittel zur Verfügung zu stellen. Zudem zeigen die rot-grün-gelbe Bundesregierung und die die schwarz-rot-gelbe Landesregierung Sachsen-Anhalts eine sehr persönliche Nähe zur Intel-Spitze um Pat Gelsinger. Des Weiteren teilt der Mitteldeutsche Rundfunk auf der Basis von Recherchen der Mitteldeutschen Zeitung folgendes mit, Zitat:
„Die geplante Halbleiterfabrik des Chipherstellers Intel in Magdeburg könnte ersten offiziellen Schätzungen des Landes nach rund 18.000 Kubikmeter Wasser täglich nutzen. Das geht laut Recherchen der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) (€) aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Landtag hervor. Laut der MZ ist diese Information als nicht-öffentlich eingestuft und nur über die Geheimschutzstelle des Landtags einsehbar.
Rechnet man die geschätzten Zahlen aufs Jahr hoch, ergibt sich daraus ein Wasserverbrauch von 6,5 Millionen Kubikmetern Wasser pro Jahr. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Mensch in Deutschland verbraucht etwa 46 Kubikmeter Wasser im Jahr. Damit würde Intel laut MZ-Informationen zum größten industriellen Wasserverbraucher Sachsen-Anhalts. Der Verbrauch überstiege sogar den des Tesla-Werks in Brandenburg.“, Zitat Ende
Einst legte man um die 500,00 l/qm jährliche Niederschlagsmenge zu Grunde. Angesichts der Tatsache, dass es nicht nur zu einer schrittweisen Reduzierung der Niederschlagsmenge kommt, gibt es immer längere Zeiträume ausbleibenden Niederschlages und Zeitpunkte von wolkenbruchartigen Niederschlägen, wobei das Wasser auf Grund verfestigter und versiegelter Böden zumeist oberflächlich abfließt. Angesichts dieser Entwicklungen ist es unverantwortlich, dass im Regenschatten des Harzes ein derartiger Betrieb, welcher schwindelerregende Massen an Wasser verbraucht. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nunmehr Intel und die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt auf sofort, offen, ehrlich und transparent die Öffentlichkeit über die geplanten Wasserverbrauchsdaten, andere massiven Ressourcenverbräuche sowie mögliche Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft zu informieren. Die bisher fehlende Transparenz zeugt von zu starker Nähe des Managements von Intel zu Politik und Verwaltungen im Bund und im Land Sachsen-Anhalt, welche offensichtlich tief in den persönlichen Bereich hinein reichen. Diese Tatsache kann nicht erwarten lassen, dass das Handeln und Agieren der Planungs- und Genehmigungsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt, der Landeshauptstadt Magdeburg, des Landkreises Börde, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal sachbezogen und objektiv stattfindet. Bereits am 18.01.2024 berichtete die „Mitteldeutsche Zeitung“ auf Seite 7, dass der Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Michael Richter (CDU) ankündigte, dass ab Juli 2024 der Abtrag von 40 cm Mutterboden bzw. 1,8 Millionen Tonnen fruchtbaren Bördebodens erfolgen. Dazu veranschlagt man rund 80.000 LKW-Ladungen Mutterboden. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist überhaupt nicht bekannt, dass ein ordnungsgemäßes öffentliches Planungsverfahren begonnen hat und schon gar nicht, dass eine Genehmigung für den Bau ergangen ist. Offensichtlich beabsichtigt man im Vorfeld vollendete Tatsachen zu schaffen. Hier lassen sich durchaus Parallelen zu dem zur geplanten Errichtung eines Gefängnisneubaus auf 17,00 ha wertvollem Ackerboden in Halle-Tornau im Bereich zur Bundesautobahn 14 ziehen, was ebenfalls der Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Michael Richter (CDU) zu verantworten, wo bisher keine Beteiligung der Bevölkerung und des Landtages erfolgt ist. Mit wahrer Demokratie, Transparenz sowie sorgsamem Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft hat ein derartiges Agieren und Handeln nichts zu tun. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen Stopp der Planungen zum Abtrag des sehr wertvollen Schwarzerdebodens und in dem Zusammenhang gleich das Ende des zerstörerischen Bauvorhabens.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedoch ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen notwendig. Daher sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das stark steuerlich subventionierte Vorhaben von Intel auf einer Agrarfläche zwischen BAB 14 und Seerennengraben weiterhin sehr kritisch und hält es aus obengenannten Gründen für dringend erforderlich, endlich und ersatzlos von dem Vorhaben Abstand zu nehmen.
Nunmehr hat erwartungsgemäß das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt eine vorzeitige Genehmigung zu Erdarbeiten gegeben. Ein skandalöser Vorgang, welcher erkennen lässt, dass die Obere Landesbehörde Sachsen-Anhalts nicht unabhängig, sachlich und fachlich fundiert die 13 Einwendungen zu werten und zu wichten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gab mit Datum vom 13.03.2024 eine „Stellungnahme zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung und Betrieb einer Halbleiterfabrik zur Herstellung von elektronischen Bauelementen“ ab. Dabei ging der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Verluste von wertvollem Boden, seiner Aufgaben als Speicher für Wasser, Luft und Nährstoffen sowie seiner Funktion zur Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten; der Arten- und Strukturvielfalt ein. Ferner mahnte der AHA den angedachten hohen Wasserverbrauch für die Produktion und nicht zuletzt der Einsatz zahlreicher in der Luftzerlegungsanlage erzeugten Gase wie Stickstoff, Argon, Sauerstoff Krypton/Xenon und Kohlendioxid sowie von Helium, Ammoniak, Stickstofftrifluorid und Silan sowie weitere Spezialgase und Gasmischungen.
Somit ist die Region nicht nur von stark erhöhtem Wasserverbrauch und Totalverlusten an Umwelt, Natur und Landschaften bedroht, sondern ebenfalls von sehr giftigen Stoffen und Verbindungen, welche sich sehr gefährlich auf Mensch, Fauna, Flora, Pilzwelt, Boden, Wasser und Luft auswirken können. Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen der EU, der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Sachsen-Anhalt, der Landeshauptstadt Magdeburg, des Landkreises Börde, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal haben verantwortungslos Profitinteressen eines USA-Konzerns vor den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur sowie Landschaften sowie Leben und Gesundheit von Menschen, Fauna, Flora und Pilzwelt gestellt. Die vorzeitige Baugenehmigung des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt zeigt genau das auf.
Nunmehr hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren, dass die frühere Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz am 19.03.2024, Nummer A0079/24 den Antrag „Umgehungsstraße für Südost und Beyendorf-Sohlen“ gestellt hat. Dazu ist eingangs des Antrages folgendes vermerkt, Zitat:
Der Stadtrat beschließt: die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Möglichkeiten, den Kostenaufwand sowie die Förderfähigkeit durch Bundes- und Landesmittel, einer Umgehungsstraße für Südost und die Ortslage Beyendorf-Sohlen zu prüfen.“, Zitat Ende
Dazu gibt es mit Datum vom 04.04.2024 einen Änderungsantrag der damaligen CDU-Ratsfraktion sowie eine Stellungnahme der Verwaltung vom 29.04.2024 mit der Nummer S0216/24
In Vorbereitung auf die Sitzung des Stadtrates am 15.08.2024 befasst sich u.a. der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr am 08.08.2024 unter dem Gesamttagesordnungspunkt Ö 7.13 mit dem Antragsgeschehen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kommt mit dem skandalösen Antragsverfahren klar die fehlende Analyse der Ursachenbetrachtung für die Gefahr der Zunahme des Straßenverkehrs im Falle der zerstörerischen Errichtung der Intel-Ansiedlung zum Ausdruck. Dabei weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schon seit Jahren auf diese Gefahr hin, welche u.a. der bisherige und nunmehrige Stadtrat der sowie die Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg bewusst ignorieren. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist das ein Ausdruck von Arroganz und Ignoranz im Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften. Dieser Antrag bedroht weitere unversiegelte Flächen im Raum Südost und Ebendorf-Sohlen. Ferner ist die Auenlandschaft der Sülze in Gefahr, welche südwestlich aus der Gemeinde Sülzetal, Ortsteil Dodendorf kommend, in Beyendorf-Sohlen nach Salbke nach Norden bzw. Nordosten einschwenkt. Dabei möchte Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hinweisen, dass das Sülzetal im Biotop- und Grünverbund zum Beispiel zu den „Sohlener Bergen“, besonders schützenswert. Dies kommt u.a. zum Ausdruck, dass das ca. 77 ha große Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet “ Sülzetal bei Sülldorf“ (EU-CODE: DE 3935-301, LANDESCODE: FFH0051) bis zur Bundesautobahn 14 im Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg, Stadtteil Beyendorf-Sohlen heranreicht.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es wissenschaftlich und rechtlich eine Ausweitung des Schutzgebietes in das Sülzetal bis Salbke unter Einbeziehung der „Sohlener Berge“ zu prüfen. Abgesehen von der drohenden Bodenversiegelungen, Zerschneidungen von Umwelt, Natur und Landschaften sowie der Mehrung von Abgas-, Feinstaub- und Lärmbelastungen ist von einer Mehrung des Motorisierten Individualverkehrs und des Frachtverkehrs zu befürchten. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die nunmehrigen Fraktionen SPD/ Tierschutzallianz/ Volt sowie Gartenpartei auf diesen umwelt-, natur- und landschaftszerstörerischen Antrag sofort, unwiderruflich und ersatzlos zurückzuziehen. Stattdessen ist ein sofortiger und endgültiger Stopp der Intel-Ansiedlung durch die Landeshauptstadt Magdeburg, die Stadt Wanzleben-Börde und die Gemeinde Sülzetal zu veranlassen und entsprechend umzusetzen.
Die Folgen der im Rahmen der Fahrradexkursion am 01.06.2019 entdeckten Abholzungen in sukzessiv geprägten Gehölzbeständen im Bereich des südwestlichen Teils des Südwestbereiches der Sohlener Berge waren noch zu erkennen. Neben der Tatsache des Erhaltes, Schutzes und Weiterentwicklung von Wiesen- und Staudenflächen, erscheint nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unbedingt die sukzessive Entwicklung von Gehölzflächen zuzulassen. Ferner erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge der zunehmende und schnellere Verfall einer Streuobstwiese am Südhang der Sohlener Berge. Am Tag der Fahrradexkursion am Samstag, dem 17.08.2024, war erfreulicherweise eine Beweidung mit Schafen zu beobachten, aber der Allgemeinzustand der Streuobstwiese erscheint sehr bedenklich. Immer mehr Obstbäume sind abgängig und aktuellere Pflegeschnittarbeiten sind ebenfalls nicht erkennbar. Eine Fortsetzung der Entwicklung stellt eine klare Bedrohung des Bestandes der Streuobstwiese dar. Die Streuobstwiese ist wichtig für eine höhere Strukturvielfalt, welche wiederum eine höhere Artenvielfalt erwarten lässt. Das gilt es umfassend zu schützen und zu erhalten. Diese Einschätzung ist leider auf die Ackerflächen im Bereich der Sülze nicht übertragbar. Außer Kartoffel- und Weizenfelder im Gemeindegebiet Sülzetal, waren vorrangig Felder mit Raps und Mais prägend. In dem Zusammenhang weist der des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut und mit Nachdruck darauf hin, dass zu DDR-Zeiten etwa 25 Kulturen zum Anbau kamen und die Fruchtfolge dem Ackerbau zu Grunde lag. Dies trug zur Verbesserung der Bodenstruktur sowie auch der Bereitstellung breiterer Nahrungsangebote für den Feldhasen und Insekten bei. Insofern war es sehr erfreulich festzustellen, dass im Südhangbereich der Sohlener Berge der Anbau von Luzerne erfolgte. Wie bereits im Bereich des Weges zwischen den Ortsteilen Dodendorf und Sülldorf festgestellt, fehlt auch entlang der Verbindungsstraße zwischen Magdeburgs Stadtteilen Beyendorf und Salbke ein beidseitig begleitender Gehölzbestand. Die Pflanzung von Gehölzen beidseitig der Straße trägt auch hier zur ökologischen und landschaftlichen Aufwertung des Gebietes bei und gilt es ebenfalls unverzüglich umzusetzen. Im Stadtgebiet von Magdeburg im Stadtteil Salbke nahmen Verbauungen und Begradigungen des Flussverlaufes zu. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt erneut, dass es zu prüfen gilt, die massiven Verbauungen im Sohl- und Uferbereich sowie die damit verbundene Begradigung zu beseitigen. Ferner fordern sie das Land Sachsen-Anhalt auf jegliche Pläne zum weiteren Aus- und Verbau, einhergehend mit massiven Verspundungen zu unterlassen und für immer vollständig einzustellen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht im Falle der Umsetzung dieser Baumaßnahmen einen klaren Verstoß gegen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). In dem Zusammenhang erscheint es unverständlich, dass man einst großzügig gebaute Parkplätze in der Sülzeaue zwischen Faulmannstraße/Abzweig Gabelsberger Straße und Gröninger Straße weiter betreibt. Hier ist eine alternative Planung erforderlich, um diese betonierten Flächen wieder zu entsiegeln und vollständig unversiegelt dem Fluss- und Auenraum zurückzugeben, um eine sukzessive Entwicklungsmöglichkeit zuzulassen. Der Mündungsbereich der Sülze lag einst wesentlich weiter nördlicher. Dabei nahm der Fluss den Bach Klinke noch auf, bevor er in die Elbe mündete. Nunmehr hat die Klinke zentrumsnah einen eigenen Mündungsbereich in die Elbe. Die Verkürzung des Verlaufes der Sülze ging mit Begradigungen und der Errichtung eines Wehres im Mündungsgebiet in die Elbe einher. Im Interesse der Gewährleistung einer biologischen Durchgängigkeit und der Schaffung bzw. Entwicklung naturnaher Flussstrukturen der Sülze gilt es entsprechende, wissenschaftlich fundierte Konzeptionen zu erstellen. Dies entspricht auch der Wasserrahmenrichtlinie der EU. Zur Klinke sei folgender Beitrag der Landeshauptstadt Magdeburg zitiert:
„Die Klinke entspringt am Rande der Hohen Börde östlich der Hängelsberge und fließt nach der Wegstrecke von 7,7 km an der Benediktinerstraße in die Elbe. Ein Zufluss ist der Eulegraben, in den wiederum der Große und der Kleine Wiesengraben münden. Die Klinke ist von der B81 bis zur Elbe ein Gewässer erster Ordnung.
Im Quellbereich ist die Klinke ein klares, schnellfließendes Gewässer, das aufgrund der starken Beschattung nahezu keine Wasservegetation aufweist. Mit Eintritt in einen Kleingartenkomplex ist der Bachlauf begradigt. In Ottersleben speist die Klinke den Ottersleber Teich. Der weitere Bachverlauf ist überwiegend begradigt und an den Seiten und an der Sohle mit Steinen ausgebaut. Teilweise ist der Bach vollständig verrohrt. Die Klinke ist auf gut der Hälfte ihres Laufes mit Gehölzen bestanden.“, Zitat Ende
Für die Klinke gilt es nach Auffassung ebenfalls zur Wiederherstellung bzw. Gewährleistung einer biologischen Durchgängigkeit und der Schaffung bzw. Entwicklung naturnaher Flussstrukturen eine entsprechende, wissenschaftlich fundierte Konzeption zu erstellen. Dies entspricht auch der Wasserrahmenrichtlinie der EU. Zum Abschluss der Fahrradexkursion war neben einer Feststellung einer umfassenden Vermüllung im großen Teilen des Verlaufes und so auch im Mündungsgebiet der Sülze in die Elbe, ein massives Befahren mit Kraftfahrzeugen zu beobachten. Meistens handelte es sich um Angler, welche sich zahlreich am Elbufer niederließen. Hier sind neben Maßnahmen der Müllvermeidung, eine Entfernung von vorhandenem Müll sowie eine Abwehr des Befahrens mit Kraftfahrzeugen unverzüglich umzusetzen. Ferner bekräftigt der AHA die ökologische und landschaftliche Bedeutung der Sülze mit ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie der damit verbundenen Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Eng damit verknüpft schätzt der AHA ein, dass bestehende Biotop- und Grünverbünde zum Frohser Berg, zum Sohlener Berg, zum Heßberg, zur Elbe sowie zum 282,25 ha großen Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“ einen besonderen Schutz, aber auch Ausweitungen erfahren sollte. Ferner betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin mit verstärkter sehr großer Sorge Aktivitäten zur Errichtung von zwei hochmodernen Halbleiterfabriken auf einer Agrarfläche zwischen der Bundesautobahn 14 und dem Seerennengraben in den Gemarkungen der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal. Dabei ist vorgesehen eine sehr wertvolle Agrarfläche im Umfang von einst 450,00 ha und nunmehr 1.127,00 ha in Anspruch zu nehmen. Abgesehen von der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, sind weitere wertvolle Ackerflächen mit Bodenwertzahlen bis zu 90 und mehr bedroht. Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser. Ferner kann die Agrarfläche als Entwicklungsraum für den Seerennengraben dienen, welcher im Bereich des Zusammenflusses mit dem Röthegraben den Ausgangspunkt der Sülze bildet sowie Bestandteil des 76,00 ha großen Schutzgebietes nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) „Sülzetal bei Sülldorf“ (FFH0051) und des 23,00 ha großen Naturschutzgebietes „Salzstellen bei Sülldorf“ darstellt. Dabei kommt dem Salzbach Seerennengraben noch wichtige Funktionen als Lebens- und Rückzugsraum für besondere Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum zu. Darüber hinaus zählt die Agrarfläche zum Lebensraum des Feldhamsters. Bekanntlich besitzt der Feldhamster den Status „streng zu schützende Tierart von gemeinschaftlichem Interesse“ gemäß des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Ferner ist bekannt, dass ein wesentliches Ziel der FFH-Richtlinie in der die Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der dort gelisteten Arten und Lebensräume besteht. So haben gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume zu überwachen. Über die Ergebnisse der Überwachung ist gemäß Artikel 17 durch die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre ein Bericht zu erstellen. Der Erhaltungszustand wird in Artikel 1 näher spezifiziert. An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt zudem mit sehr großer Sorge fest, dass die Flächen von bereits realisierten bzw. geplanten Industrie- und Gewerbegebieten erheblich und bedrohlich zugenommen.
Im Anschluss der Fahrradexkursion war mit fortgesetztem Entsetzen festzustellen, dass am Mäuseturm Magdeburg ein massiver Erweiterungsbau voranschreitet. Bauherr ist David Gängel, welcher hier mitten in der Aue der Elbe eine gastronomische Einrichtung mit Außenflächen entstehen lassen möchte.
Während die bauliche Wiederherrichtung des alten Siels Mauseturm durchaus zu begrüßen ist, sind die anderen Arbeiten, einhergehend mit massiven Zerstörungen von Natur und Landschaft der Elbaue, vollkommen inakzeptabel, da damit großflächig zerstörerische Eingriffe in Gehölz-, Wiesen- und Hochstaudenbestände sowie das Landschaftsbild verbunden sind. Die umfangreiche Erweiterungsbaustelle befindet sich störend bzw. zerstörend in dem Überflutungsraum der Elbe, im FFH-Gebiet 0174_LSA Stromelbe im Stadtzentrum Magdeburg und im Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Elbe“ (LSG_0023MD_). Die Eingriffe beziehen sich ebenfalls auf den Weg „Zum Mäuseturm“. Dort erfolgten zum Beispiel Zerstörungen an den Wegrändern und Aufschüttungen in Richtung Prester See. Dabei sind deutlich erkennbare Schädigungen und Zerstörungen an den Gehölz-, Wiesen- und Hochstaudenbeständen eingetreten. Wie bereits in seiner Presseerklärung vom 07.07.2024 im Ergebnis seiner Fahrradexkursion am Samstag, dem 06.07.2024, entlang der Elbe zwischen den Städten Magdeburg und Schönebeck (Elbe) mit Aufenthalten u.a. am Mündungsbereich der Klinke, nunmehrigen Mündungsbereich der Sülze in die Elbe, am Solekanal im Kreuzhorst, am Prester See, am Mäuseturm und im Stadtpark Rotehorn geschehen, fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in dem Zusammenhang erneut und mit Nachdruck den sofortigen Stopp der Bauarbeiten sowie den Rückbau aller Neubauten und Aufschüttungen sowie die Ermittlung und Bestrafung der Verantwortlichen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedoch ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen notwendig.
Der gemeinnützige, ehrenamtliche und nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt die Notwendigkeit eines massiven Schutzes von Elbe und Sülze sowie ihrer Auen und angrenzender Landschaften. Dazu sieht der AHA die Notwendigkeit der Erstellung umfassender, wissenschaftlicher Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ebengenannten Gebiete. Der AHA ist daran interessiert diese Prozesse voranzutreiben und zu begleiten. Dazu sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit die Bevölkerung einzubeziehen. In dem Zusammenhang bekräftigt der AHA sein sehr großes Interesse zur Bildung einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Magdeburg und Umland sowie einer darin eingebetteten Arbeitsgruppe für die Sülze, um die Mitwirkung von interessierten Teilen der Bevölkerung zu ermöglichen. In den Aktivitäten eingebettet kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, zum Beispiel die Streuobstwiesen am Sülzetal in Sülldorf und am Südhang der Sohlener Berge zu betreuen. Dazu sind aber die Klärung der aktuellen Eigentums- und Nutzungsverhältnisse sowie die Absicherung personeller, sachlicher und logistischer Grundlagen dringend erforderlich. Hier tragen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhaltes, des Landkreises Börde und der Gemeinde Sülzetal bzw. der Landeshauptstadt Magdeburg eine grundsätzliche und entscheidende Verantwortung. Wer Interesse hat ehrenamtlich beim Schutz und Erhalt von Sülze und Elbe, ihrer Auen und angrenzender Natur- und Landschaftsbestandteile mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Die Elbe, mit 1.091,00 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.000 Quadratkilometern. Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom. Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen. Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. verurteilt daher das im Juli 2021 geschlossene „Abkommen zwischender Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe“. In diesem entgegen jeglicher ökologischen Vernunft geprägten Abkommen sind im „Artikel 3Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Tschechischen Republik“ unter den Absätzen 2 und 3 folgende Festlegung enthalten, Zitat:
(2) Die Regierung der Tschechischen Republik erhält im Abschnitt zwischen Ústí nad Labem und Týnec nad Labem die bestehenden Wasserstraßenparameter mit einer Fahrrinnentiefe von 230 cm aufrecht.
(3) Die Regierung der Tschechischen Republik wird im Abschnitt zwischen Týnec nad Labem und Pardubice Maßnahmen mit dem Ziel durchführen, eine Fahrrinnentiefe von 230 cm bis zum Zielhafen in Pardubice zu ermöglichen.“, Zitat Ende
Dazu plant die tschechische Regierung schon seit Jahren Děčín eine Staustufe zu bauen. Diese unverantwortlichen und sehr umstrittenen Planungen erhalten nun mit dem von den beiden damaligen Verkehrsministern Karel Havlíček (parteilos) und Andreas Scheuer (CSU) unterzeichneten Regierungsabkommen bilaterale Rückendeckung.
Aber auch die Bundesrepublik möchte nicht nachstehen in der Bedrohung der Elbe. So ist im „Artikel 4 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland von der deutsch-tschechischen Grenze bis zum Rückstaubereich Wehr Geesthacht“ unter Absatz geregelt, Zitat:
„(2) Derzeitiges Unterhaltungsziel auf der internationalen Binnenwasserstraße Elbe ist eine Fahrrinnentiefe von 140 cm unter dem aktuellen Bezugswasserstand (GlW 2010) bei variabler Fahrrinnenbreite.“, Zitat Ende
Laut „Artikel 1 Gegenstand des Abkommens“, Absatz 2 ist zum Zeitraum der Umsetzung folgendes vereinbart, Zitat:
„(2) Das Ziel ist es, die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Bedingungen und Maßnahmen möglichst bis 2030 zu schaffen.“, Zitat Ende
Solche Abkommen zu schließen zeugt von der vollständigen Ignoranz der damaligen Regierungen beider Länder zu den Schutz- und Erhaltungsnotwendigkeiten der Elbe und ihrer Aue sowie der immer weiter zunehmenden Trockenheit und Sommerhitzesituationen. Dabei muss doch den Verantwortlichen in der Politik Deutschlands und Tschechiens bewusst sein, dass das Aufstauen von Elbwasser bzw. die Eintiefung des Fließgewässers mehr Wasser in der Elbe zur Folge hat. Neben der Zerstörung von Auen- und Flusslandschaften und der dazugehörigen Natur durch bauliche Aktivitäten, ist mit massivem Entzug von Grund- und Schichtwasser aus den Auen zu rechnen. Die ohnehin unter den Trockenstress leidende Natur nimmt dabei immer mehr Schaden. Nicht nur das Absterben von Gehölzen ist die Folge, sondern auch das Austrocknen von dauerhaften und temporären Feuchtgebieten mit ihrer sehr hohen Arten- und Strukturvielfalt ist zu befürchten. Außerdem ist eine Nutzung zur Wassergewinnung für Anliegerortschaften und für die Landwirtschaft noch weniger möglich. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. die Parlamente und die aktuellen Regierungen der BRD und der Tschechischen Republik auf das Abkommen und damit verbundene Pläne sofort und unwiderruflich zu stoppen. In dem Zusammenhang ruft der AHA zum vielfältigen und umfassenden Widerstand aus der Gesellschaft in beiden Ländern auf. Bei all der notwendigen und dringenden Betrachtung der Gefahren in der Zukunft haben bereits bisherige und noch laufende wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt. Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tourismus sowie eines ordnungs- und zeitgemäßen Umgangs mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften. Die Stadt Wittenberge und das Amtsgebiet des Amtes Bad Wilsnack/Weisen sind bekanntlich von dem 1.094,00 km langen, staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe sowie der 334,00 km langen Havel und ihren Auen geprägt. Diese Natur und Landschaften ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, hat aber auch in Vergangenheit und Gegenwart mit massiven direkten und indirekten menschlichen Eingriffen des Menschen zu tun. Dazu zählen zum Beispiel Abholzungen, intensive Landwirtschaft, Flußbegradigungen, Buhnenbau, Wasserverschmutzungen, Verbau von Ufer- und Sohlbereichen, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen, Abschneiden von Auenlandschaften durch Deiche aller Art, Verbau von Auenlandschaften sowie Wassermangel in Folge von Niederschlagsarmut und ausgedehnter Hitzephasen. Auf Grund ihrer Schutzwürdigkeiten befinden sich diese Landschaften und Naturbestandteile im rund 53.000,00 ha großen Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe-Brandenburg“ und im rund 2.124,00 ha großen Naturschutzgebiet „Wittenberge-Rühstädter Elbniederung“.
Darüber hinaus genießt diese arten- und strukturreiche Auen- und Flusslandschaft einen europäischen Schutzstatus, welcher sich laut Managementplanung Natura 2000 für das FFH-Gebiet „Elbe“, „Elbdeichvorland“ und „Elbdeichvorland Jagel“, Punkt 2.1. Allgemeine Beschreibung flächenmäßig folgendermaßen darstellt:
Ferner hat das Land Brandenburg mit Datum vom 2. März 2018, geändert am 31. Januar 2024eine „Siebzehnte Verordnung zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (17. Erhaltungszielverordnung – 17. ErhZV)“ verabschiedet, welche „10 FFH-Gebiete im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Brandenburg“ umfasst.
Daraus leiten sich klare und vielfältige Verantwortlichkeiten von Politik und Verwaltungen des Bundes, des Landes Brandenburg, des Landkreises Prignitz, der Stadt Wittenberge sowie des Amtes Bad Wilsnack/Weisen mit den dazugehörigen Gemeinden ab. Das trifft ebenso für alle Flächeneigentümer und Nutzenden der Gebiete sowie für die Bevölkerung und Gäste zu. Insbesondere sind dabei Siedlungs-, Gewerbe- und Industriebau und -nutzungen, Schifffahrt, Landwirtschaft, Verkehr, Tourismus und Forstwirtschaft zu nennen. Für die Stadt Wittenberge kommt noch die Vorbereitung und letztendlich die Durchführung der achten Landesgartenschau (LAGA) im Jahr 2027 hinzu. Mit Presseerklärung vom 06.07.2022 teilte die Staatskanzlei Brandenburg folgendes mit, Zitat: „Kabinett beschließt Austragungsort der Landesgartenschau 2027: Wittenberge wird Gastgeberin“, Zitat Ende Weiterhin beinhaltet diese Presseerklärung folgende Aussage. Zitat: „Die Leitidee einer Landesgartenschau als Schlüsselprojekt für eine nachhaltige Stadtentwicklung bestimmt das Konzept von Wittenberge: von der klimaangepassten Aufwertung innerstädtischer Grünflächen, dem Umgang mit Grünbereichen bis zum Wohngebiet der 1960-er Jahre, in dem zukunftsweisende Lösungsansätze für nicht mehr benötigte Flächen umgesetzt werden sollen. Das LAGA-Gelände soll sich durch die Stadt ziehen, verschiedene Grünbereiche vernetzen und Gäste auch jenseits des Geländes durch verschiedene Stadtquartiere in die Innenstadt bis zur Elbe führen. Mit der Lage im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Brandenburg und am europäischen Radfernweg Elberadweg, als Start- und Zielpunkt regionaler Radwege und mit Anlegemöglichkeiten für Flussschiffe und Wasserboottouristen ist Wittenberge als Tor zur Elbtalaue eng verbunden mit dem Ökotourismus in der Region. Die LAGA kann Impulsgeber für den qualitativen und quantitativen Ausbau von Gastronomie und Beherbergung sowie Partner bestehender Angebote werden.“, Zitat Ende
Die Stadt Wittenberge hatte dazu im Mai 2021 eine „Interessenbekundung zur Durchführung der 8. Landesgartenschau des Landes Brandenburg im Jahr 2026“, im März 2022 eine „Bewerbung für die Landesgartenschau 2026“ und mit Datum vom 19.02.2024 eine kompakte Power-Point-Präsentation zu Plänen für die Landesgartenschau im Jahr 2027 vorgelegt.
Vom Grundsatz her schätzt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein, dass eine Gartenschau eine sehr wichtige Basis für eine Stärkung und Ausweitung der Begrünung unter Einbeziehung von schützenswerten Landschaften und Naturbestandteilen bieten kann. In der Stadt Wittenberge bilden der Clara-Zetkin-Park, der Stadtpark, der Friedhof Wittenberg mit angrenzendem Park am Schwanenteich und der Wald am Friedensteich mit der Heide zwischen Cumlosen und Wittenberge eine hervorragende, aber auch noch entwicklungsfähige Grün- und Biotopverbindung. Diese Landschafts- und Naturbestandteile dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie als Erholungs- und Entspannungsraum für die Menschen, der Frisch- und Kaltluftentstehung und -versorgung des Stadtgebietes und dienen der Speicherung von Kohlendioxid. Insbesondere der Stadtpark mit seiner gut ausgeprägten Waldlandschaft und der Park am Schwanenteich und der Schwanenteich an sich sind auf Grund ihrer ansatzweisen Naturnähe als besonders bedeutsam und wertvoll einzustufen. In beiden Natur- und Landschaftsbestandteilen mit ihren Wald-, Wiesen- und Standgewässerbestandteilen sind Eingriffe jeglicher Art unbedingt zu unterlassen und stattdessen die naturnahe Entwicklung zu schützen und zu befördern. Dazu gehört auch die Unterlassung der Aufstellung von neuen Laternen. Neben der Tatsache der Verschärfung der Lichtemissionen und ihren generellen Folgen auch für den Menschen, führt künstliches Licht in dunklen Phasen zur Verwirrungen bei Tieren, Pflanzen und Pilzen. Daher legt bereits § 54 Absatz 4 d Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG – folgendes fest, Zitat: „(4d) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum Schutz von Tieren und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen von Lichtimmissionen 1. Grenzwerte für Lichtemissionen, die von Beleuchtungen im Sinne von § 41a Absatz 1 Satz 1 und 2 nicht überschritten werden dürfen, festzulegen, 2.die durch Beleuchtungen im Sinne von § 41a Absatz 1 Satz 1 und 2 zu erfüllenden technischen Anforderungen sowie konstruktiven Anforderungen und Schutzmaßnahmen näher zu bestimmen, 3.nähere Vorgaben zur Art und Weise der Erfüllung der Um- und Nachrüstungspflicht für Beleuchtungen an öffentlichen Straßen und Wegen nach § 41a Absatz 1 Satz 3 zu erlassen und den Zeitpunkt zu bestimmen, ab dem diese Pflicht zu erfüllen ist, 4.zur Konkretisierung der Anzeigepflicht nach § 41a Absatz 3 Satz 1 insbesondere zu bestimmen, a)welche Beleuchtungen der Anzeigepflicht unterliegen, b)welche Informationen in der Anzeige gegenüber der zuständigen Behörde anzugeben sind.“, Zitat Ende Der § 41a Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG – ist leider noch nicht in Kraft getreten. Jedoch geht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – davon aus, dass nun langsam die Erkenntnis der vielfältigen Schädigungen durch Lichtimmissionen vorankommt.
Ferner hat der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen einer Fahrradexkursion am 13.08.2024 festgestellt, dass beide Parks insgesamt eine große Ruhe ausstrahlen und somit auch das Stadtgebiet von Wittenberge aufwerten. Zum Park am Schwanenteich und zum Schwanenteich an sich schätzt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein, dass ein sehr interessanter standortgerechter Pflanzenbestand existiert. Eingerahmt von Beständen aus Stieleiche, Hainbuche, Feld- und Spitzahorn, Winterlinde, Zitterpappel und Trauerweide mit umfassenden sukzessiven Jungaufwuchs ist der Schwanenteich von Schilfbeständen geprägt, welche zahlreichen Tierarten wie Wasservögel und Libellen Unterschlupf bietet. In den Gehölzbestand haben sich auch Spätblühende Traubenkirsche und Schwedische Mehlbeere eingefügt. Der Park am Schwanenteich besitzt ein umfassendes naturnahes und sukzessives Entwicklungspotential, welches wertzuschätzen, zu schützen und zu fördern gilt. Dazu zählt die Beseitigung der Betonfläche im Süden des Parks und stattdessen die Entwicklung einer unregelmäßig und partiell gemähten Wiese vorzunehmen. Aus dieser Situation ist einzuschätzen, dass jegliche Baumaßnahmen am und im Schwanenteich den schützenswerten Charakter nicht nur stören, sondern gar zerstören. Ebenfalls abzulehnen sind alle Wegebefestigungsmaßnahmen zum Beispiel mit Beton, Asphalt, Schotter und Split. Nicht nur belastet das zusätzlich den Bewegungs- und Stützapparat der Menschen, sondern führt zur Schaffung neuer Barrieren für Kleinst- und Kleintiere, befördert die Gefahr des Befahrens mit Kraftfahrzeugen und nicht zuletzt findet hier neue Bodenversiegelung statt. In dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG – im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dürfen die Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau im Jahr 2027 nicht dazu führen, dass besonders wertvolle Natur- und Landschaftsbestandteile im Kerngebiet der Stadt Wittenberge – wie zum Beispiel der Stadtpark, der Park am Schwanenteich und der Schwanenteich – Schaden nehmen. Stattdessen muss die Landesgartenschau zum dauerhaften Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt beitragen. Ferner gilt es die bestehende Biotop- und Grünverbundachse nicht nur zu sichern und zu schützen, sondern zu erweitern und zwar auch bzw. gerade in Richtung Elbe. Ferner schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Entwicklung und Einrichtung eines umfassenden Naturerkenntnispfades für alle Parkgebiete und die Aue der Elbe vor. Darüber hinaus regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Straßenbegrünung auszuweiten, Dach- und Fassaden ebenso zu befördern, wie die Nutzung von Dach- und Fassadenflächen für Solaranlagen. Außerdem hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA für sehr wichtig bestehende Erfassungen von Fauna, Flora und Pilzwelt im Clara-Zetkin-Park, Stadtpark, Park am Schwanenteich, im Schwanenteich, im Wald am Friedensteich und im Friedensteich zusammenzutragen sowie Neu- und Weitererfassungen unter Einbindung des direkten Umfeldes vorzunehmen. Überlegungen in Richtung vielseitige Nutzung der Trinkhalle als Ort der Gastronomie, der Begegnung sowie der Umweltbildung begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ausdrücklich und sieht hier eine abgestimmte Einbindung des Wasserturmes als sehr sinnvoll an.
Die Fahrradexkursion des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führte schließlich auch in die Elbaue zwischen der Stadt Wittenberge und der zum Amt Bad Wilsnack/Weisen gehörenden Gemeinde Rühstädt, Ortsteil Gnevsdorf. Der Teil der Elbaue ist von einer landschaftlich und strukturell vielfältigen Natur geprägt. Die zahlreichen Elbaltverläufe lassen erkennen, dass einst eine größere landschaftliche Vielfalt vorherrschte und dass hier die Basis neuer Gedanken zum künftigen Schutz und Entwicklung liegen müssen. Die Beobachtung von Weißstörchen, Silberreiher, Wanderfalken, Bienenfresser, Neuntötern etc. zeigen auf, dass die Tierwelt davon umfassend profitiert. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehören dazu im Rahmen einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption Möglichkeiten der Wiederanbindung der Elbaltverläufe der Elbe sowie umfassende Deichrückverlegungen zu prüfen. Nicht nur die Wiedereinbindungen abgetrennter Retentionsflächen ist damit verbunden, sondern ebenfalls die Wiederanbindung von Auenwälder und -wiesen, Feuchtgebieten und Schlammflächen aller Art an das Hochwasserregime von Elbe und auch Havel. Mit Sorge erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die massive Wegeversiegelung mit Asphalt, welcher neben der Bodenversiegelung, zumeist unüberwindbare Barrieren für Kleinst- und Kleintiere führt, was durch Überfahren, Aufheizung und deckungslose Beute für Fraßfeinde verursacht ist. Zudem laden derartige Stecken zum Rasen ein, was zusätzlich die Unfallgefahren erhöhen können. Der Gnevsdorfer Vorfluter, als in den Jahren 1937 bis 1956 mit Kriegsunterbrechung um 7,00 km vom Krügerswerder umverlegte Havelmündung, verdeutlicht die starke Gewässerbegradigung einer sonst von vielfältigen Seen strukturierten Havel. Erfreulich ist die Nutzung der Türme des Gnevsdorfer Wehrs als Brutstandort für Mehlschwalben. Die 334,00 km lange Havel, welche im Diekenbruch bei Ankershagen im Land Mecklenburg-Vorpommern entspringt, mit den Ländern Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt insgesamt vier Bundesländer durchfließt und bei der brandenburgischen Gemeinde Rühstädt im Landkreis Prignitz in die 1.091,00 km lange Elbe mündet, gehört mit seinen zahlreichen Seen und Mäandern zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern in Deutschland. Zusammen mit ihrem größten, 380 km langen Nebenfluss Spree und weiterer Nebengewässer besitzt die Havel ein Einzugsgebiet im Umfang von 24.096 km². Alleine die Spree nimmt mit einem 10.137 km² großen Einzugsgebiet, etwa 42,07 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} des Einzugsgebiets der Havel ein. Das Einzugsgebiet ist von einer gewissen Niederschlagsarmut geprägt. Die Seen fungieren einerseits als Wasserspeicher, aber andrerseits auch als Zehrflächen. Laut Angaben aus der Publikation „Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt in Brandenburg“ des Landesumweltamtes Brandenburg ist mit einer Reduzierung der Jahresniederschlagsmengen von bisher 562 mm bis zum Jahr 2050 um 112 mm auf 450 mm zu rechnen. Das entspricht in etwa den gegenwärtigen jährlichen Niederschlagsmengen im Raum Halle-Leipzig im Regenschatten des Harzes. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – lässt sich die ökologische und hydrologische Bedeutung des Havelgebietes mit einer einhergehenden touristischen Attraktivität jedoch nur erhalten und sichern, wenn man mit einer umfassenden Sensibilität mit dem Einzugsgebiet der Havel umgeht. Daher kann ein nachfolgendes Zitat aus der offiziellen Homepage des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Brandenburg nur beunruhigen, Zitat: „Für die Berufsschifffahrt und hierbei insbesondere die Güterschifffahrt stellt die West-Ost-Verbindung die wichtigsten Netzbereich dar. Der Elbe-Havel-Kanal als Verlängerung des Mittellandkanals in Richtung Osten sowie die Untere Havel-Wasserstraße von Brandenburg bis Berlin sind die entsprechende Hauptachse. Der Havelkanal mit dem Güterverkehrszentrum Wustermark bildet dabei eine wichtige Zubringerfunktion. Gebündelt sind diese im Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17, in dem diese Wasserstraßen für bis zu 110 m lange Großmotorgüterschiffe mit 2000 t Tragfähigkeit und 185m-Schubverbände mit 3500 t Tragfähigkeit bei 2,80 m Tiefgang ausgebaut werden. Derzeit sind als größte Schiffsabmessungen Motorschiffe mit 86,0 m Länge und 9,60 m Breite und Schubverbände mit 125,0 m Länge und 9,00 m Breite zugelassen.“, Zitat Ende
Der jahrzehntelange breite Protest für eine lebendige Fluss- und Auenlandschaft Havel und gegen einen weiteren Ausbau des Fließgewässers zeigt sehr wichtige Erfolge. Nach Meinung des AHA hat auch die Devise, dass die Schifffahrt den Flüssen und nicht umgekehrt anzupassen ist, an bzw. für Havel und Spree ihre uneingeschränkte Gültigkeit. Darüber hinaus ist jedoch die Havel auch vor einer übermäßigen touristischen Nutzung zu bewahren. In dem Zusammenhang warnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – davor im Land Brandenburg mit einer Verordnung das Befahren nichtschiffbarer Gewässer mit kleinen Motorbooten erlauben. Dabei treibt man eine verstärkte Ausweitung des motorisierten Tourismus voran. Neben der verstärkten Belastung mit Lärm und Abgasen ist auch mit einer verstärkten baulichen Veränderung in den schiffbaren und nichtschiffbaren Gewässern zu rechnen. Dazu zählen die Ausweitung bestehender und Errichtung neuer Hafenanlagen. Somit ist von verstärkten Eingriffen in die Uferbereiche der Gewässer auszugehen, was zur Zerstörung bzw. Störung von wichtigen Lebens- und Rückzugsräumen bedeutsamer Tier- und Pflanzenarten führen kann. Verschärfung erfährt die Situation durch die Verweigerung von Gewässerrandstreifen, welche zudem den Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden vermindern sollen. Dabei ermöglichen mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen eine naturnahere Entwicklung der Gewässer. Nach Auffassung des AHA verstoßen Gewässerausbaumaßnahmen aller Art, die Ausweitung des motorisierten Wassertourismus sowie die Verweigerung der Einrichtung von Gewässerrandstreifen klar und deutlich gegen das Anliegen und Bestimmungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Daher appelliert der AHA an Landtag und Landesregierung Brandenburgs ihre Vorgehensweise zu überprüfen und unverzüglich zu ändern. Darüber hinaus entsprechen auch die angedachten Ausbaumaßnahmen im Haveleinzugsgebiet keinesfalls der Schutzbedürftigkeit des Flusses, seiner Aue sowie seiner Nebengewässer und verleiht der Binnenschifffahrt auf keinen Fall einen umweltfreundlichen Charakter. Ferner stimmt es bedenklich, wenn die Deutsche Bahn AG beabsichtigt bundesweit 215 von 1.500 Güterbahnhöfe nicht mehr zu bedienen. Dies erfordert ein massives Umdenken in der europa- und bundesweiten Verkehrspolitik. Daher appelliert der AHA ebenfalls an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung derartige Baupläne einzustellen und stattdessen auf eine Entwicklung und einen Bau von an Elbe, Havel und Spree angepasste Schiffe sowie auf eine intensivere Nutzung eines flächendeckend agierenden Schienennetzes zu orientieren.
Der AHA erklärt sich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Entwicklung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Elbaue zwischen der Stadt Wittenberge und dem ursprünglichen Mündungsgebiet der Havel sowie darauf abgestimmter Möglichkeiten für die Landwirtschaft, die Naherholung und den Tourismus mitzuwirken. Gleiches gilt für die Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau in der Stadt Wittenberge im Jahr 2027. Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der vom Umweltbundesamt gemäß § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte AHA verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Elbe zwischen den zwischen den Städten Wittenberge und Havelberg zu intensivieren. In dem Zusammenhang kann sich der AHA vorstellen eine länderübergreifende ehrenamtliche Regionalgruppe zwischen den Städten Wittenberge und Havelberg aufzubauen. In dieser AHA-Gruppe können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11