Autor: aha-dietmar (Seite 19 von 306)

Initiative „Pro Baum“ hält wertschätzenden und nachhaltigen Umgang und Schutz von Gehölzen für dringend geboten!

Montag, den 24.06., um 19.00 Uhr
Versammlung der Initiative “Pro Baum”
Treffpunkt: Versammlungsraum Reformhaus, Große Klausstraße 11

Immer wieder beobachtet die Initiative „Pro Baum“, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“. Diese besorgniserregenden Zustände haben sich bisher leider zum Positiven gewendet.
Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz.
Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Nach der nunmehr durchgeführten Massenabholzung an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, wo Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) gegen jeglichen Fach- und Sachverstand sowie Vernunft und öffentlichem Interesse handelten, sind zwei Winterlinden auf dem Grundstück der Georg-Cantor-Straße 22 bedroht. Dank des beherzten, konsequenten und entschlossenen Handelns von Teilen der Bevölkerung ist es erst einmal gelungen die beiden bedeutsamen und ortsprägenden Bäume zu erhalten.
Anstatt Fällungen vorzunehmen gilt es den beiden prächtigen Winterlinden mehr Entlastungen und Freiräume zu verschaffen. Dabei fallen insbesondere die Einschränkungen der Wurzelräume beider Bäume auf, welche einer umfassenden Ausweitung bedürfen, um massiv die Versorgung der Bäume zu verbessern und die Standsicherheiten zu erhöhen. Zudem erscheint es sinnvoll zu sein, außerhalb der Brutzeiten trockene Teile aus den Kronen zu entfernen. Das eröffnet den Bäumen die Möglichkeit ihre Kronen wieder schließen zu können, Eintrittspforten für mögliche Infektionen zu reduzieren bzw. gar auszuschließen sowie Unfallgefahren zu verringern. Der Verlust der beiden Bäume bedeutet nicht nur die Zerstörung von zwei lebenden Individuen, Rückzugsräumen für verschiedene Tier- und Pilzarten, zwei Großspendern von Sauerstoff, Schatten und Luftfeuchtigkeit, Kohlendioxidgroßverwertern und somit Großregulatoren von Klima und Umwelt, sondern stört massiv das sehr nachahmenswerte Gesamtbild einer von Bäumen und Sträuchern in Vorgärten geprägten Straße in Halle (Saale). Anstatt diesen Zustand zu schützen, zu erhalten und weiterzuentwickeln, steht eine massive Bedrohung zweier ökologisch bedeutsamer und stadtprägender Winterlinden im Raum. Das weiterhin Fällungsabsichten bestehen, lassen sich u.a. von der fortgesetzten Sperrung des betreffenden Straßenabschnittes ableiten.
Die Initiative „Pro Baum“ fordert im konkreten Fall erneut und mit Nachdruck die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf die beiden Bäume zu erhalten sowie wissenschaftlich-fachlich fundierte Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu erarbeiten und zu erwirken bzw. selbst zu veranlassen. Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.

Die Initiative „Pro Baum“ ist bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.
Ferner möchte die Initiative „Pro Baum“ das sehr wichtige Thema im Rahmen seines 120. Treffens am Montag, den 24.06.2024 aufgreifen.
Das sechste Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2024 am 24.06.2024 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 13.06.2024

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern verstärkt und fortgesetzt naturnahe Entwicklungen der Waldgebiete!

Bekanntlich haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Zudem hat die noch immer weitgehend praktizierte Forstwirtschaft seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Wälder immer mehr zu monokulturellen Holzplantagen umgewandelt. Insbesondere Monokulturen bestehend zum Beispiel aus Waldkiefer, Gemeiner Fichte und Pappelhybriden verdrängten arten- und strukturreiche Waldgebiete. Nicht nur die die Arten- und Strukturvielfalt der Flora hat darunter gelitten, sondern auch die Artenvielfalt der Fauna. Noch immer kann man diese unverantwortliche Entwicklung zum Beispiel in den Auenlandschaften der Städte Leipzig, Schkeuditz, Markkleeberg und Taucha in den Saaleauenwäldern in Leuna, Merseburg und Halle (Saale), bei Plötzkau, Bernburg und Nienburg, den Auenwäldern zwischen Elbe und Mulde zwischen den Städten Bitterfeld-Wolfen und Dessau-Roßlau, in den Wäldern des Hakels, der Dölauer Heide, der Dübener Heide und am Ettersberg, in den Waldgebieten des Harzes, des Flämings sowie in Brandenburg und Berlin beobachten.
Dabei begründet man Kahlschläge, Beseitigung von sukzessiven Gehölzaufwuchs und die anschließende Reih- und Gliedaufforstungen mit unterschiedlichsten nicht nachvollziehbaren Maßnahmen zum angeblichen Schutz bestimmter Gehölzarten. Diese Forstmaßnahmen haben immer wieder das von fein ausgelotete, aber sehr wichtige Gleichgewicht im Gefüge der betroffenen Wälder ins Wanken oder gar zum Zusammenbruch gebracht. Der voranschreitende Klimawandel mit seiner langwierigen und umfassenden Hitze und Trockenheit sowie vermehrten und verstärkten Auftreten von Orkanen insbesondere im Herbst und Frühjahr haben auch den Gehölzen zugesetzt und somit die Waldstrukturen weiter geschwächt. Die vorhandenen Monokulturen und das damit verbundene Fehlen von tierischen Gegenspielern bieten zum Beispiel für diverse Borkenkäferarten verbesserte Vermehrungsmöglichkeiten, welcher sich im Massenbefall der stark geschwächten Bäume zeigt. Dass dabei insbesondere Kiefer- und Fichtenbestände betroffen sind, dürfte eigentlich nicht verwundern.
Neben vielen mahnenden Stimmen aus Wissenschaft und Forschung sowie fortschrittlich denkender Forstleute haben auch die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seit Jahrzehnten eine naturnahe Entwicklung von arten- und strukturreichen Wäldern angemahnt und darauf abgestimmte Schutzmaßnahmen und Nutzungsformen eingefordert.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehen in der gegenwärtigen forstwirtschaftlichen Nutzung die Hauptverantwortung für eine fortschreitende Ausplünderung und Degradierung zu Holzplantagen. Das weitgehende Fehlen von Stoff- und Entwicklungskreisläufen, von arten- und strukturreicher Fauna und Flora mit intakten Nahrungsketten sowie die zunehmend ausbleibenden Niederschläge sehen beide Organisationen als Ursache zum Beispiel für die Kalamitäten von Borkenkäferarten.
Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben die politischen Verantwortlichen, Verwaltungen und Forsteinrichtungen sowie die Waldeigentümer diese Ursachen und Folgen noch immer nicht korrekt eingeordnet. Anders kann man den in der Vergangenheit mit Steuermitteln finanzierten und durchgeführten Einsatz von Einheiten der Bundeswehr zur Beräumung von mit dem Borkenkäfer befallener Baumstämme und des Einsatzes von Insektiziden nicht werten.
Der Einsatz von Insektiziden führt zu massiven Giftbelastungen angrenzender Wohngebiete, der Böden und Gewässer sowie vernichtet zudem auch andere Insektenarten.
Anstatt die Baumstämme vor Ort zu belassen, um nunmehr eine Sukzession zu befördern, Wasser- und Winderosionen einzudämmen bzw. auszuschließen sowie die Ausbreitung der Borkenkäferarten durch Abtransport der Baumstämme zu verhindern, verteilen Laien auch noch Insektizide, um letztendlich der gesamten Insektenfauna noch einen weiteren, womöglich vernichtenden Schlag zu versetzen.

Daher fordern Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen Stopp aller mechanischen und chemischen Einsätze in den gestörten bzw. zerstörten Waldgebieten. Stattdessen gilt es naturnahere Entwicklungen der Waldgebiete zu befördern und dabei sukzessiven Aufwuchs zu schützen und zu sichern. Hier tragen Politik, Verwaltungen und Eigentümer die Hauptverantwortung.
Die Sukzessionen dienen nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Entwicklung von arten- und strukturreicher Gehölzbestände, welche sich wesentlich besser den Klima- und Standortbedingungen anpassen können, als Aufforstungen. Abgesehen davon, dass solche Aufforstungen umfassender Bewässerungsmaßnahmen bedürfen, um eine Chance zum Anwachsen zu erhalten.
Beide Organisationen verbinden damit die dringende Forderung die Zerstörung naturnaherer bis naturnaher sowie arten- und strukturreicher Waldgebiete zum Beispiel in den Auenwäldern zwischen den Städten Leipzig, Schkeuditz, Markkleeberg und Taucha, entlang von Elbe, Saale, Mulde und ihren Nebengewässern sowie in den Wäldern des Harzes, des Hakels, des Flämings, in Brandenburg und Berlin, der Dölauer Heide, der Dübener Heide, am Petersberg im Saalekreis und am Ettersberg durch fortgesetzte punktuelle und flächendeckende Abholzungen zu beenden.
Darüber hinaus gilt es beispielsweise in allen Waldgebieten die sukzessive Entwicklung von Gehölzen aller Art zu befördern, um die monostrukturellen Waldstrukturen aufbrechen zu können.
Nunmehr verstärken sich noch die Diskussionen in die von Hitze, Trockenheit, Waldbränden und Stürmen gestressten Wäldern Windräder zu stellen. Anstatt sämtliche Wälder am Standort und in dringender Erweiterung sukzessiv entwickeln zu lassen, beabsichtigt man noch zusätzlichen baulichen und betrieblichen Stress zu verschaffen. Flächenversiegelungen, Verwirbelungen und Verlärmungen sowie Trassen zur Infrastruktur lassen nicht erkennen, dass hier eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieumwandlung stattfinden kann. Gestörte oder gar zerstörte Umwelt, Natur und Landschaften verringern nicht nur Lebens- und Rückzugsräume für Tiere, Pflanzen und Pilze, beeinträchtigten Sauerstoffbildung, Abkühlung, Kohlendioxid- und Methanbindung, sondern schädigen ebenfalls menschliche Lebens- und Erholungsräume. Zudem zeigen die gegenwärtig schnell angestiegenen Hochwasser bei den gegenwärtigen Starkniederschlägen im zu milden Winter 2023/2024, dass Wälder noch mehr als Wasserspeicher fungieren müssen, wofür aber stabile arten- und strukturreiche Gehölzbestände dringender denn je vonnöten sind.
Kurzum: Eine weitere Schädigung bzw. Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften beeinträchtigt noch weiter das Klima.
In dem Blickwinkel betrachtet ist es unverständlich, wenn der Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Sven Schulze (CDU) verkündet, dass die Landesregierung Sachsen-Anhalts pauschale Bauverbote von Windrädern in Wäldern aufheben möchte. Dabei beruft man sich auf den Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. September 2022, Aktenzeichen: – 1 BvR 2661/21 – (Windenergie im Wald). Dazu ist jedoch eine vollständige Betrachtung, der in den Leitsätzen zusammengefassten Entscheidung erforderlich, Zitat:

  1. Bodenrecht im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG ist die flächenbezogene Ordnung der Nutzung von Grund und Boden durch öffentlich-rechtliche Normen, die Grund und Boden unmittelbar zum Gegenstand haben; also Normen, welche die rechtlichen Beziehungen des Menschen zum Grund und Boden regeln, indem sie den Flächen Nutzungsfunktionen zuweisen und diese voneinander abgrenzen. Prägend ist die Flächenzuweisung für eine bestimmte Nutzung, die andere Nutzungen an diesem Standort im Wesentlichen ausschließt.
  2. Die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 29 GG für Naturschutz und Landschaftspflege umfasst sowohl den Schutz durch Abwehr von Gefahren für Natur und Landschaft als auch die Pflege durch gestaltende Tätigkeit des Staates, die darauf abzielt, den Zustand von Natur und Landschaft zu verbessern. Gegenständlich an Bodenflächen ansetzende Regelungen im Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege unterscheiden sich von bodenrechtlichen Regelungen durch ihre spezifischere Ausrichtung an den Schutzgütern Natur und Landschaft. Sie weisen nicht bestimmte Nutzungsarten oder -funktionen dem Grunde nach flächenhaft zu, sondern setzen an der Eigenart oder der besonderen Lage konkreter Teile der Natur und Landschaft an, die wegen ihrer ökologischen oder auch ästhetischen Funktionen besonders schutz- oder entwicklungsbedürftig sind.
  3. Für die Zuweisung von Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich hat der Bundesgesetzgeber von seiner Gesetzgebungskompetenz für das Bodenrecht im Baugesetzbuch Gebrauch gemacht. Eine Öffnung, aus der der Landesgesetzgeber eine Kompetenz für einen generellen Ausschluss von Windenergieanlagen auf Waldflächen herleiten könnte, enthält das Baugesetzbuch nicht. Gegen eine Durchbrechung der in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB geregelten Privilegierung der Windkraft im Außenbereich durch pauschale landesrechtliche Verbote von Windenergieanlagen im Wald spricht auch, dass der Ausbau der Nutzung der Windkraft einen faktisch unverzichtbaren Beitrag zu der verfassungsrechtlich durch Art. 20a GG und durch grundrechtliche Schutzpflichten gebotenen Begrenzung des Klimawandels leistet und zugleich die Sicherung der Energieversorgung unterstützt.“, Zitat Ende

https://www.bverfg.de/e/rs20220927_1bvr266121.html

Insofern ist die häufig zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.09.2022 nicht als Freibrief zum Bau von Windkraftanlagen in Wäldern zu sehen. Hier sei noch einmal auf die in den Leitsätzen zusammengefassten Entscheidungen verwiesen, welche insbesondere unter Nummer 2 auf Bedeutung von Natur und Landschaft hinweist.
Hierzu sei zum Beispiel folgendes aus Natura 2000 des Landes Sachsen-Anhalt verwiesen und zitiert:

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/?para=landesinterne_nr&sort=desc#search

In Sachsen-Anhalt besteht das Natura 2000-Netz derzeit aus 266 FFH-Gebieten und 32 Vogelschutzgebieten (SPA), die sich teilweise überlappen. Insgesamt beträgt die Fläche der 298 Natura 2000-Gebiete etwa 232.000 ha, was 11,3 % der Landesfläche entspricht.“, Zitat Ende
Hinzu kommen noch zahlreiche im Land Sachsen-Anhalt als Biosphärenreservate, Nationalparke, Nationales Naturmonument, Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG) etc. ausgewiesene Schutzgebiete, welche es zu beachten gilt und sehr wohl auch die Verantwortung beim Land Sachsen-Anhalt liegt.
Bei den laut Medienberichten aktuell sechs geplanten Windkraftanlagen bei Harzgerode sei darauf hingewiesen, dass im 2.226,00 km² großen Mittelgebirge Harz 157.596,00 ha = 1.578,96 km² als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32/vo-lsg32

Darüber hinaus befinden sich im Umfeld von Harzgerode u.a. ca. 1.611,00 ha große Naturschutzgebiet „Oberes Selketal“ und im direkten nordöstlichen Anschluss das ca. 660,00 ha große Naturschutzgebiet „Selketal“.
Beide Naturschutzgebiete liegen zudem im EU SPA „Nordöstlicher Unterharz“ und im FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ sowie das Naturschutzgebiet „Oberes Selketal“ teilweise ebenfalls im EU SPA „Nordöstlicher Unterharz“.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/oberes-selketal/page

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/selketal/page

Diese sehr wertvollen Naturbestandteile und Landschaften dienen zahlreichen Tieren, Pflanzen und Pilzen als Lebens- und Rückzugsraum, bilden einen sehr vielfältigen Landschafts-, Erholungs- und Lebensraum für Menschen sowie zeichnen sich als eine sehr vielfältige Landschaftsstruktur mit umfassender Historie aus. Dies gilt es zu schützen und zu erhalten sowie vor weiteren Bebauungen aller Art zu schützen.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordern fortgesetzt und wiederholt endlich statt der Verbauung von Wald- und Feldflächen endlich zum Beispiel vermehrt Dach- und Fassadenflächen mit Solaranlagen zu bestücken sowie dezentrale und ortsgebundene Windkraftanlagen in die Ortslagen einzubinden.
Laut Medienberichten hat der Landtag Sachsen-Anhalts am 12.06.2024 eine Änderung des sachsen-anhaltischen Waldgesetzes vorgenommen, wobei man offensichtlich im § 8 Absatz 1 den Satz 3 ersatzlos strich. Eine Ersatzregelung hat man offenkundig nicht getroffen.

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WaldGST2016rahmen

https://mwl.sachsen-anhalt.de/news-detail/forstminister-sven-schulze-das-bedeutet-nicht-dass-in-jedem-wald-uneingeschraenkt-windraeder-gebaut-werden-duerfen

https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/tsa_rssinclude/staatskanzlei_30_01_2024_pressemitteilung_aenderung-des-waldgesetzes-forstminister-sven-schulze-das-bedeutet-nicht-dass-in-jedem-wald-uneingeschraenkt-windraeder-gebaut-werden-duerfen.pdf

Diese Regelung oder eher Nichtregelung führt zu einer Zunahme von profitorientierten Druck von potentiellen Windkraftbetreibern und Waldeigentümern auf die ohnehin schon vielfältig überforderten Kommunen sich mit Plänen zu derartig schwerwiegenden Eingriffen auseinanderzusetzen. Die in Folge von profitorientierter Forstwirtschaft und Klimawandel sowie Baumaßnahmen sind an den viel zu häufig zu Baumplantagen umgewandelten Wäldern deutlich zu erkennen. Jedoch zeichnen sich immer mehr sukzessive Entwicklungen hin zu naturnahen Wäldern ab, welche es zu befördern und zu schützen gilt.
Offensichtlich geben das Land Sachsen-Anhalt und der Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt e.V. den Wald als Natur- und Landschaftsraum zu Gunsten von Profiterwirtschaftung durch Windkraftanlagen auf. Anstatt endlich der naturnahen und sukzessiven Waldentwicklung den absoluten Vorrang einzuräumen, möchte man Holzplantagen und Wälder gleichermaßen mit Windkraftanlagen zubauen. Somit besteht die Gefahr, dass eine ökologische Umwandlung von monokulturellen Holzplantagenstrukturen zu stabilen, arten- und strukturreichen Wäldern immer mehr in die Ferne rückt.
In dem Zusammenhang seien massive Flächenverbräuche für Windkraftanlagen, Nebenanlagen und Zufahrten zu befürchten, was nicht nur den betroffenen Wald schädigt, sondern auch das Landschaftsbild.
So führt das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz des Freistaates Thüringen zu Flächenverbräuchen folgendes an, Zitat:
Rund 0,4 ha (ein halbes Fußballfeld) werden für eine moderne Anlage gebracht.“, Zitat Ende

https://umwelt.thueringen.de/themen/energie/windenergie

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg ist da ausführlicher, Zitat:

„Das Fundament einer modernen Windenergieanlage benötigt etwa 500 bis 600 Quadratmeter. Die Sockelfläche der Anlage ist jedoch nur ein Teil des Fundaments. Andere Teile des Fundaments sind erdüberdeckt und damit nicht sichtbar. Die Kranstellfläche ist teilweise mit Schotter bedeckt. Entsprechende Flächen können später auch für andere Zwecke (zum Beispiel Holzlagerung) genutzt werden. Für Montagezwecke werden während der Bauphase zusätzliche Flächen temporär belegt, die je nach Standort und Anlagenkonfiguration variieren. Die Zufahrtsstraße sollte eine Breite von circa 5 Metern haben. In der Regel werden dafür bereits vorhandene Wege genutzt oder ausgebaut.“, Zitat Ende

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/erneuerbare-energien/windenergie/faq-windenergie

Das PT-Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft führte in einem Beitrag mit der Überschrift „Windkraft: Herausforderungen und Chancen für die Transportbetonindustrie“ vom 03.04.2023 u.a. folgendes an, Zitat:
Die Errichtung von leistungsstarken Windrädern stellt heutzutage nicht nur ein Gewichts-, sondern auch ein Volumenthema dar. Für ein Fundament, das vor Ort gegossen wird, werden etwa 1.300 m³ Beton benötigt. Dies erfordert eine logistische Meisterleistung und ist damit eine Herausforderung für alle Beteiligten.
Um 1.300 m³ Beton zu transportieren, sind etwa 150 Fahrzeugladungen und eine entsprechende Pumpleistung vor Ort notwendig.“, Zitat Ende

https://www.pt-magazin.de/de/specials/energie/windkraft-herausforderungen-und-chancen-f%C3%BCr-die-tr_lftp11ix.html

Zudem geht man von Fundamenttiefen im Umfang von mindestens 4,00 m aus, was nicht nur zu massiven Eingriffen in Boden führt, sondern auch Störungen in Schicht- und Grundwasserschichten verursachen kann.
Wo hier eine Nachhaltigkeit erkennbar sein soll, bleibt ein Rätsel.

Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfordern der nachhaltige Schutz von Umwelt, Natur. Landschaft und Klima sowie die bereits bestehenden klimatischen Realitäten nicht nur sofortiges ein Umdenken, sondern eine vollkommen andere praktische Herangehensweise. Ziel muss es sein, arten- und strukturreiche Waldgebiete zu entwickeln sowie eine umfassende sukzessive Wiederausdehnung von Wäldern anzugehen. Als ideale Räume bieten sich u.a. die Auen, die Gebirge sowie Dölauer Heide, Dübener Heide, das Waldgebiet am Ettersberg, der Hakel und der Bergholz am Petersberg im Saalekreis an.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind bereit im Rahmen ihrer gemeinnützigen und ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung von wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen sowie an deren Umsetzung mitzuwirken.
Aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin interessierte Personen und Organisationen zur aktiven Mitwirkung auf und sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.06.2024

AHA fordert Konzeption zum Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft für die Salinehalbinsel, den Sandanger sowie das Gebiet um den Sophienhafen für dringend geboten!

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.
Dazu gehört nach Ansicht des AHA, dass es sehr bedeutsam ist nicht nur den Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) zu schützen und sichern, sondern besser noch zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Halle (Saale) eher mit Massenfällungen von Gehölzen sowie Verwässerungen von entsprechenden Schutzsatzungen auffällt.
Ferner ist eine Wiederausweitung der Retentionsflächen und eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft dringend geboten. Dazu gehören Struktur, Artenzusammensetzung und Entwicklungszeiträume.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.
An der Nahtstelle zwischen der Altstadt von Halle (Saale) bilden u.a. die Salinehalbinsel, das Gebiet um den Sophienhafen/Jungfernwiese, Sandanger und die Peißnitzinsel einen sehr wichtigen Bestandteil in der Saaleaue. Über Jahrhunderte nahm der Mensch zum Teil sehr massive Veränderungen am Saaleverlauf in dem Teil der Stadt Halle (Saale) vor. Während Eingriffe zu wasserbautechnischen Einrichtungen mutmaßlich bis zum Jahr 1280 zurückgehen, fanden mit der Verschüttung der Wilden Saale und von Teilen der Elisabethsaale am Holzplatz und am Sandanger in den Jahren 1968 bis 1978 sowie des letzten Teilstückes im Jahr 1987 die letzten größeren Baumaßnahmen statt.
Dies führte unweigerlich zur Verarmung der Natur- und Landschaftsvielfalt sowie reduzierte Retentionsfläche.
Daher betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Sorge die bereits erfolgten Neubauten im Bereich des Sophienhafens, den erfolgten Neubau der Brücke zwischen Salinehabinsel und der riesigen Anlegestelle an der Nahtstelle zwischen Hafenstraße und Hafenbahntrasse, der angedachten Umsetzungen der vom halleschen Stadtrat im Rahmen seiner Sitzung am 18.12.2019 gefassten Baubeschlüsse „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ und „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“, der geplante Brückenneubau zwischen Franz-Schubert-Straße und Salinehalbinsel sowie eine ca. 1,68 ha große Fläche südlich des Sophienhafens zur Bebauung mit „neun Mehrfamilienhäusern mit insgesamt rund 135 Wohneinheiten und ca. 11.575 m² Wohnfläche“ freizugeben.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) deutlich beabsichtigt das Vorhaben der „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ mit dem flächendeckenden Neubau einer Slipanlage und einer dazugehörigen Zufahrt ausweiten zu verknüpfen.
Dabei nimmt man wissentlich eine weitere Zerstörung des Saaleufers und bauliche Eingriffe in die Saaleaue in Kauf. Eng damit verbunden sind flächendeckende Zerstörungen der Gehölz-, Wiesen- und Staudenbestände im Bereich des Sandangers und entlang der Elisabethsaale sowie flächendeckende Versiegelungen in der von Hochwasser geprägten Saaleaue. Dabei lässt man deutlich erkennen, dass man noch immer nicht zu einem wissenschaftlich-fachlichen Umgang mit Umwelt, Natur, Landschaft und Hochwasser gefunden hat. Ebenso verstärken solche Planungen die Unaufrichtigkeit und Sinnlosigkeit von Deichbaumaßnahmen am Gimritzer Damm, wenn man selbst in dessen näherer Umgebung nicht vor weiteren Flächeninanspruchnahmen und -versiegelungen in Halles Saaleaue zurückschreckt.
Aus Sicht des AHA besteht überhaupt keine Notwendigkeit derartige landschafts- und naturzerstörenden Baumaßnahmen vorzunehmen und dazu auch noch öffentliche Mittel zu verwenden. Der AHA sieht hier die Gefahr weiterer Eingriffe in Hochwasser-, Natur- und Landschaftsräumen entlang der Saale, welche mit den Asphaltierungen und Abholzungen in der Saaleaue zwischen Holzplatz und Sophienhafen, auf der Würfelwiese sowie in den Bereichen Ziegelwiese und Peißnitz, mit der zusätzlichen Verbauungen im Bereich Hafenstraße/Sophienhafen sowie den durchgeführten Wegebaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze, der Öffnung der Wilden Saale sowie des angedachten Ausbaus des Mühlgrabens zusammen massive Schädigungen für Umwelt, Natur und Landschaft darstellen. So fordert der AHA derartige Aktivitäten in und an der Saaleaue zu stoppen, wozu auch bauliche Aktivitäten am Pfälzer Ufer, im NSG Rabeninsel, im NSG Peißnitznordspitze, für Brücken zwischen Franz-Schubert-Straße und Salinehalbinsel bzw. zwischen Hafenstraße/Hafenbahntrasse und Sandanger sowie Bootsanlegern gehören sowie bestehende Asphaltwege in der Saaleaue sofort zurückzubauen.
Bereits die bisherige Neubebauung des Gebietes Hafenstraße/Sophienhafen hat zu unzulässigen Einschränkungen im mit kontaminierten Aufschüttungen Bereich der Saaleaue geführt. Der AHA begründete damit das dringende Erfordernis sämtliche Neubebauung einzustellen und zurückzubauen sowie den in Folge der langjährigen Nutzung als Gaswerk kontaminierten Boden fachgerecht zu entsorgen.
In dem Zusammenhang sei zudem erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es nunmehr für dringend geboten, eine wissenschaftliche Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Salinehalbinsel, dem Sandanger sowie das Gebiet um den Sophienhafen zu erstellen, welche den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft, die Tatsache der Lage im und an der Saaleaue, die Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum, Retentionsfläche für Hochwasser der Saale, zur Entstehung und Weiterleitung von Kalt- und Frischluft, die gegenwärtigen und geplanten vielfältigen Nutzungen als Wohn- und Verkehrsstandorte sowie für Naherholung und Tourismus im Blick haben muss.
Dabei gilt es die Einbettung in den Landschafts- und Naturraum des gesamten Saaleraumes, wozu angrenzend die Saaleauen von Peißnitzinsel, Ziegelwiese, Würfelwiese, Holzplatz, Roßgraben, Passendorfer Wiesen und zwischen Wilder Saale und Gimritzer Damm ganz besonders dazu gehören.
Die im „Baugrundgutachten“ zur angedachten Bebauung einer ca. 1,68 ha großen Fläche südlich des Sophienhafens, unter „Altlasten“ sowie unter „Nutzungs- und schutzgut-bezogene Gefährdungsabschätzung gemäß BBodSchV“ aufgeführten Füllstoffe und Schadstoffe schließen nicht nur eine Wohnungsbebauung komplett aus, sondern erfordern eine flächendeckende Beräumung. In welchem räumlichen Umfang das zu erfolgen hat, bedarf einer umfassenden wissenschaftlichen Analyse. Neben der Gefahr für Leib und Leben der Bauarbeiter sowie möglicher späterer Bewohner führen bauliche Aktivitäten zur mechanischen Aktivität der Schadstoffe im Boden. Das findet Verstärkung durch die schwankenden Wasserstände des offensichtlich kontaminierten Grund- und Schichtwassers, was zudem die Gefahr in sich birgt, dass verstärkt Schadstoffe über den Kotgraben in die Saale gelangt und die bestehende Kontaminierung des Saaleschlamms durch eine Belastung des Wassers verstärkt. Gleiches gilt bei Ausspülungen durch Hochwasser und Starkniederschläge.
Die giftige- und umweltgefährdende Wirkung von Arsen, Blei und Cadmium sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) ist als sehr gefährlich für Mensch, Tier und Umwelt einzustufen.
Eine Beräumung dieser sehr gefährlichen Altlasten bedeutet nicht nur eine Verbesserung für Umwelt, Natur und Landschaften und ist ein sehr wichtiger Beitrag für die Gesundheit, sondern gibt wieder Retentionsflächen an die Saale zurück und ermöglicht sukzessive Entwicklungsräume für Fauna, Flora und Pilzwelt. Eng damit verbunden damit sind Verbesserungen des Landschafts- und Stadtbildes sowie des Klimas.
Dazu zählen ebenfalls Maßnahmen wie Rückbau von Bodenversiegelungen zum Beispiel im Bereich der Nordostspitze des Sandangers, welcher einen sich entwickelnden Hartholzauenwald von Elisabethsaale und Wilder Saale trennt. Dieser brüchige Asphaltweg stellt zudem eine umfassende Unfallgefahr dar.
Darüber hinaus hält es der AHA für dringend geboten auch in den Bereichen von Sandanger, Peißnitzinsel, Ziegelwiese, Würfelwiese, Sophienhafen und Salinehalbinsel die Umwandlung der intensiv gemähten, arten- und strukturarmen Rasenflächen in unregelmäßig, partiell gemähte arten- und strukturreiche Wiesen umzuwandeln. So entstehen Blühwiesen, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bieten. Zudem verbessern Blühwiesen optisch das Landschafts- und Stadtbild und das Erlebnis als Erholungsraum.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zudem wichtig den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des Kotgrabens im Blick zu haben, welcher im unverbauten Bereich naturnahere, sehr schützenswerte Strukturen aufweist. Daher hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehr bedeutsam, mindestens die ca. 1,68 ha großen Fläche südlich des Sophienhafens, welche zur Wohnbebauung vorgesehen ist, nach vollständiger Sanierung im unmittelbaren Anschluss an den Kotgraben, als sukzessiven Teil der Saaleaue entwickeln zu lassen. Eine ökologische, hydrologische und optische Aufwertung dieses Teils der halleschen Saaleaue ist zu erwarten. Außerdem bietet sich die Prüfung der Wiederöffnung des Kotgrabens im Bereich der Mansfelder Straße an.
Ferner regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Umsetzung seines Rahmenplans für eine Schulprojektarbeit zum Thema: „Die Salinehalbinsel in Halle (Saale) im Blickfeld von Ökologie, Saline als Teil der Stadtgeschichte und Tourismus“ vom 05.01.2004 an, welcher sich auf die ca. 40.000 m² = 4 ha große Salinehalbinsel bezieht.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es dringend geboten alles zu tun die bestehende Natur und Umwelt sowie die Landschaften in und an der Saaleaue zum Beispiel im Bereich Salinehalbinsel, Gebiet Sophienhafen/Jungfernwiese, Sandanger und Peißnitzinsel nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern weiter ökologisch aufzuwerten. Dazu zählt unweigerlich die Wiederherstellung des Saalebogens/der Wilden Saale am Holzplatz und am Sandanger.
Im Rahmen einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption gilt es einen Umgang mit dem neu entstandenen Bauten zu erarbeiten. Auf keinen Fall dürfen weiteren Baumaßnahmen stattfinden. Dabei ist es egal, ob es sich dabei um neue Brücken bzw. neue Wohngebiete etc. handelt.
Dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zudem sehr wichtig ebenfalls den Schutz, den Erhalt und die künftige Nutzung des denkmalgeschützten Hauses in der Hafenstrasse 07, erbaut im Jahr 1856 als Verwaltungsgebäude der ersten Gasanstalt in Halle (Saale), im Blick zu haben.

https://archlsa.de/bodendenkmalpflege/fund-des-monats/2016/dezember-2016.html

https://hafenstrasse7.noblogs.org/files/2017/06/U%CC%88berblick-der-Entwicklung-Hallescher-Gasanstalten-als-PDF.pdf

https://www.kulturfalter.de/magazin/stadtgeschichte/vom-stadt-zum-erdgas-die-hallesche-gasversorgung

https://digital.bibliothek.uni-halle.de/hd/periodical/pageview/1188396

Der im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.06.2024

Fotos: Andreas Liste

AHA fordert Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft auf der Salinehalbinsel und am Sandanger sowie keine Bebauung am Sophienhafen

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.
Dazu gehört nach Ansicht des AHA, dass es sehr bedeutsam ist nicht nur den Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) zu schützen und sichern, sondern besser noch zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Halle (Saale) eher mit Massenfällungen von Gehölzen sowie Verwässerungen von entsprechenden Schutzsatzungen auffällt.
Ferner ist eine Wiederausweitung der Retentionsflächen und eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft dringend geboten. Dazu gehören Struktur, Artenzusammensetzung und Entwicklungszeiträume.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.
An der Nahtstelle zwischen der Altstadt von Halle (Saale) bilden u.a. die Salinehalbinsel, das Gebiet um den Sophienhafen/Jungfernwiese, Sandanger und die Peißnitzinsel einen sehr wichtigen Bestandteil in der Saaleaue. Über Jahrhunderte nahm der Mensch zum Teil sehr massive Veränderungen am Saaleverlauf in dem Teil der Stadt Halle (Saale) vor. Während Eingriffe zu wasserbautechnischen Einrichtungen mutmaßlich bis zum Jahr 1280 zurückgehen, fanden mit der Verschüttung der Wilden Saale und von Teilen der Elisabethsaale am Holzplatz und am Sandanger in den Jahren 1968 bis 1978 sowie des letzten Teilstückes im Jahr 1987 die letzten größeren Baumaßnahmen statt.
Dies führte unweigerlich zur Verarmung der Natur- und Landschaftsvielfalt sowie reduzierte Retentionsfläche.
Aus dem Grund betrachtet der AHA mit sehr großer Sorge den angedachten Beschluss des halleschen Stadtrates auf seiner Sitzung am 18.12.2019 zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ sowie zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“. Nach dem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung vom 04.06.2024, Seite 15 zu urteilen, nimmt die Planung zu dem skandalösen Bauvorhaben immer mehr Form an. Dabei nimmt Halles Verwaltung bewusst die Zerstörung eines Waldstückes an der Nahtstelle zwischen Sandanger, Elisabethsaale, Wilde Saale und Südbereich Peißnitzinsel mit Gimritzer Park bewusst in Kauf. Der Hinweis auf sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, welche schon an sich ein Mogelpackung darstellen, in Form der Beräumung der Kleingartenvereins „Saaletal Lettin“ e.V. spottet jeder Beschreibung.
Die nunmehr erfolgte Beräumung der bisherigen, im Jahre 1932 gegründeten Anlage des Kleingartenvereins „Saaletal Lettin“ e.V. in der Uferstraße in Halle-Lettin mit Mitteln aus dem Fluthilfe-Fond im Umfang von insgesamt 4,2 Millionen Euro fand immer grundsätzlich die Zustimmung des AHA. Jedoch hatte der AHA immer wieder bekräftigt die Nachnutzung der 173 Gärten mit einer Fläche von 86.224 m² = 8,6 ha einer differenzierten Betrachtung zu unterziehen. So könnte sich der AHA vorstellen, dass z.B. die Obstbäume und Wiesen gemeinsam oder in Angrenzung zueinander die Basis einer neuen und umfassenden Streuobstwiese bilden könnte. So erscheint es notwendig und sinnvoll zu sein die Finanzen für eine vollständige Beseitigung der Bauten, Versorgungsleitungen, Verkehrstrassen und anderen Bauten zu nutzen sowie für die Einrichtung und Erhalt ebengenannter Streuobstwiese, standortgerechter Gehölzflächen und von Auenwiesen zu verwenden. Jedoch bedarf der Abriss der Bauten einer umfassenden Vorabuntersuchung, ob z.B. Fledermäuse und verschiedene Vogelarten hier Unterschlupf gefunden haben. Jetzt fungiert das Gelände lediglich als Pferdekoppel und verfehlt somit gegenwärtig das Ziel einer ökologischen Wiederaufwertung.
Für die weitere Entwicklung der Flächen des bisherigen Kleingartenvereins „Saaletal Lettin“ e.V. schlägt der AHA noch immer auch hier die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption vor, welche eine Abstimmung zu einer Gesamtentwicklung der Saaleaue Roitzschwerder/Die Aue in Einbettung zu den Naturschutzgebieten „Lunzberge“ und ”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ enthalten sollte.
In dem Zusammenhang betont der AHA das Erfordernis eines sorgsamen Umgangs mit der bestehenden Naturausstattung nicht nur in den Naturschutzgebieten, sondern auch mit allen angrenzenden Gebieten mit ihren sehr wichtigen Funktionen als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum.
Dabei beträgt der Abstand zwischen dem angedachten Brückenstandort in der Franz-Schubert-Straße und der Brücke in der Mansfelder Straße gerade einmal ca. 296,00 m. Der Abstand zwischen der Brücke Mansfelder Straße über die Elisabeth-Saale und dem Ablauf der Wilden Saale umfasst ca. 413,00 m.
Alles Abstände, welche eine Nutzung der bisherigen Saalebrücken vom Abstand her erträglich gestaltet.
Diese beiden Vorhaben beschädigen nicht nur die Vegetation und weitgehend unverbaute Teile der Saaleaue in der Stadt Halle (Saale), sondern schränken weiter Retentionsräume ein und schädigen das Landschafts- und Stadtbild im Einzugsbereich der Saale.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) deutlich beabsichtigt das Vorhaben der „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ mit dem flächendeckenden Neubau einer Slipanlage und einer dazugehörigen Zufahrt ausweiten zu verknüpfen. Dabei nimmt man wissentlich eine weitere Zerstörung des Saaleufers und bauliche Eingriffe in die Saaleaue in Kauf. Eng damit verbunden sind flächendeckende Zerstörungen der Gehölz-, Wiesen- und Staudenbestände im Bereich des Sandangers sowie flächendeckende Versiegelungen in der von Hochwasser geprägten Saaleaue. Dabei lässt man deutlich erkennen, dass man noch immer nicht zu einem wissenschaftlich-fachlichen Umgang mit Umwelt, Natur, Landschaft und Hochwasser gefunden hat. Ebenso verstärken solche Planungen die Unaufrichtigkeit und Sinnlosigkeit von Deichbaumaßnahmen am Gimritzer Damm, wenn man selbst in dessen näherer Umgebung nicht vor weiteren Flächeninanspruchnahmen und -versiegelungen in Halles Saaleaue zurückschreckt.
Aus Sicht des AHA besteht überhaupt keine Notwendigkeit derartige landschafts- und naturzerstörenden Baumaßnahmen vorzunehmen und dazu auch noch öffentliche Mittel zu verwenden. Der AHA sieht hier die Gefahr weiterer Eingriffe in Hochwasser-, Natur- und Landschaftsräumen entlang der Saale, welche mit den Asphaltierungen und Abholzungen in der Saaleaue zwischen Holzplatz und Sophienhafen, auf der Würfelwiese sowie in den Bereichen Ziegelwiese und Peißnitz, mit der zusätzlichen Verbauungen im Bereich Hafenstraße/Sophienhafen sowie den durchgeführten Wegebaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze, der Öffnung der Wilden Saale sowie des angedachten Ausbaus des Mühlgrabens zusammen massive Schädigungen für Umwelt, Natur und Landschaft darstellen. So fordert der AHA derartige Aktivitäten in und an der Saaleaue zu stoppen, wozu auch bauliche Aktivitäten am Pfälzer Ufer, im NSG Rabeninsel, im NSG Peißnitznordspitze, für Brücken zwischen Franz-Schubert-Straße und Salinehalbinsel bzw. zwischen Hafenstraße/Hafenbahntrasse und Sandanger sowie Bootsanlegern gehören sowie bestehende Asphaltwege in der Saaleaue sofort zurückzubauen.
Bereits die bisherige Neubebauung des Gebietes Hafenstraße/Sophienhafen hat zu unzulässigen Einschränkungen im mit kontaminierten Aufschüttungen Bereich der Saaleaue geführt. Der AHA begründete damit das dringende Erfordernis sämtliche Neubebauung einzustellen und zurückzubauen sowie den in Folge der langjährigen Nutzung als Gaswerk kontaminierten Boden fachgerecht zu entsorgen.
In dem Zusammenhang sei zudem erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands

Laut der vorliegenden Planungsunterlagen ist nun vorgesehen eine Fläche südlich des Sophienhafens zur Bebauung mit „neun Mehrfamilienhäusern mit insgesamt rund 135 Wohneinheiten und ca. 11.575 m² Wohnfläche“ zu bebauen. Die Fläche hat eine Größe von ca. 1,68 ha. In der Tat handelt es sich um eine mit Gebäuden und versiegelten Flächen überbauter Raum, indem jedoch vereinzelt Bäume und Sträucher sowie krautige Pflanzenstandorte eingebettet sind. Entlang des Kotgrabens befindet sich ein 1 – 18,86 m breiter Gehölzstreifen, welcher auf der östlichen Seite auf der Salinehalbinsel seine Fortsetzung findet. Laut „Karte der Wasserspiegeldifferenzen zwischen Ist-Zustand mit Bruch und Planzustand mit Neubau des Gimritzer Dammes – Wasserspiegeldifferenz bei HQ100 (m) geht man von einem Anstieg von 0,02 – 0,04 m aus. Dabei sei vermerkt, dass die Messungen auf der Basis der 2-D-Methode und nicht auf der wesentlich genaueren 3-D-Methode beruhen. Ferner kann niemand vorhersagen, ob künftige Hochwasser das Niveau des Sommerhochwasser überschreiten und in zeitlich enger gesteckten Zeiträumen als 100 Jahre in Erscheinung treten können. Wie bereits die Hochwasser im Januar 2011 und Sommer 2013 aufzeigten gehört das Plangebiet eindeutig zum Überschwemmungsgebiet der Saale.

https://bmg-images.forward-publishing.io/2021/4/23/94bc786d-9e37-40a7-b3f2-63d77de66cac.jpeg?auto=format

Ebenfalls die Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 und im Februar 2024 bestätigen diese Tatsache.
Somit ist das Gebiet als Neubaugebiet nicht nur fachlich gesehen auszuschließen, sondern auch aus rechtlicher Sicht. Der § 78 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz nicht ohne Grund, dass „In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt“ ist. Die Ausnahmetatbestände gemäß § 78 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz treffen hier keinesfalls zu. Der Wohnungsmarktbericht der Stadt Halle (Saale) 2020 geht unter Punkt 5.2 Wohnungsleerstand auf den Seiten 39 – 41 von 12.170 leerstehenden Wohnungen in Halle aus. Desweiteren haben die jüngsten Hochwasser der Jahre 2011 und 2013 zu massiven Schäden in der Wohnbausubstanz im Bereich der Hafenstraße geführt. Die Klausvorstadt ist ein weiteres beredtes Beispiel dafür.
Die im „Baugrundgutachten“, unter „Altlasten“ sowie unter „Nutzungs- und schutzgutbezogene Gefährdungsabschätzung gemäß BBodSchV“ aufgeführten Füllstoffe und Schadstoffe schließen eine Wohnungsbebauung komplett aus. Neben der Gefahr für Leib und Leben der Bauarbeiter sowie möglicher späterer Bewohner führen bauliche Aktivitäten zur mechanischen Aktivität der Schadstoffe im Boden. Das findet Verstärkung durch die schwankenden Wasserstände des offensichtlich kontaminierten Grund- und Schichtwassers, was zudem die Gefahr in sich birgt, dass verstärkt Schadstoffe über den Kotgraben in die Saale gelangt und die bestehende Kontaminierung des Saaleschlamms durch eine Belastung des Wassers verstärkt. Gleiches gilt bei Ausspülungen durch Hochwasser und Starkniederschläge.
Die giftige- und umweltgefährdende Wirkung von Arsen, Blei und Cadmium sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) ist als sehr gefährlich für Mensch, Tier und Umwelt einzustufen. Das Umweltbundesamt gibt folgende Gesundheitsrisiken zu Arsen, Blei und Cadmium sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) an:

► Arsen
Zitat:
Arsen kann sowohl über die Lunge als auch über den Magen- und Darmtrakt aufgenommen werden. Nach chronischer Aufnahme über die Luft werden die Schleimhäute und Atemwege geschädigt und es kann Lungenkrebs entstehen.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/metalle-im-feinstaub/arsen-im-feinstaub#belastung-der-luft

► Blei
Zitat:
Blei und seine Verbindungen werden über die menschliche Lunge gut resorbiert. Dennoch nimmt die Allgemeinbevölkerung Blei hauptsächlich über die Nahrung auf. Besonders bei Kindern schädigen schon geringe Mengen das Nervensystem, so dass sie hinsichtlich ihrer mentalen Entwicklung gefährdet sind. Bei Erwachsenen zeigen sich bei chronischer Vergiftung Wirkungen auf das blutbildende System, Bluthochdruck und weitere unspezifische Symptome. Blei und seine anorganischen Verbindungen sind bei der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als möglicherweise/wahrscheinlich krebserregend eingestuft.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/metalle-im-feinstaub/blei-im-feinstaub#belastung-der-luft

► Cadmium
Zitat:
Cadmium wird hauptsächlich über die Nahrung aufgenommen. Bei chronischer inhalativer Aufnahme kann sich ein sogenannter Cd-Schnupfen entwickeln. Cadmium ist vor allem nierentoxisch und führt zu Störungen des Knochenstoffwechsels. Cadmium und seine anorganischen Verbindungen sind als krebserregend eingestuft.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/metalle-im-feinstaub/cadmium-im-feinstaub#belastung-der-luft

► polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Zitat:
„⁠PAK⁠ können staubgebunden eingeatmet oder mit der Nahrung aufgenommen werden. Sie lagern sich dann im Fettgewebe ab. Viele der ⁠PAK⁠, so auch deren bekanntester Vertreter das Benzo(a)pyren, sind krebserregend, wobei die eigentlich schädlichen Substanzen die im Körper gebildeten Stoffwechselprodukte (⁠Metabolite⁠) sind. Bei Aufnahme durch die Atmung wird vor allem die Lunge geschädigt.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/benzoapyren-im-feinstaub#belastung-der-luft

Eine fortgesetzte, dauerhafte Belastung mit diesen Schadstoffen verschärft sich, wenn Menschen an derartigen Standorten dauerhaft leben. Daher gilt es eine Bebauung auch schon aus diesen Gründen auszuschließen.
Die selbst unter dem Punkt 2.1.2.4. Wasser angegebenen Wasserbedingungen und damit verbundenen Veränderungen in der Erscheinung des Bodens lassen keine Stabilität durch Pfähle bewirken. Somit ist mit dauerhaften Instabilitäten des Bodens zu rechnen, was somit eine Eignung des Baugrundes auch aus diesem Grund ausschließt.

Daher gilt es den gesamten Standort und benachbarte Areale komplett von fremden Aufschüttungen bis in den Auenlehm hinein zu beräumen und fachgerecht als schweres Gift zu entsorgen. Im Anschluss daran erscheint es sinnvoll zu sein das nunmehr beräumte Gelände einer naturnahen Entwicklung zu überlassen. Dabei ist es vielseitig sehr hilfreich, dass weitere ca. 1,68 ha wieder in das Überflutungssystem der Saale zurückkehrt. Zudem besteht die Möglichkeit, dass mindestens ein temporäres Feuchtgebiet mit Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen den Teil der Saaleaue bestimmt. Das bedeutet eine sehr vielfältige ökologische und hydrologische Aufwertung des Standortes. Zudem findet eine Aufwertung des Stadt- und Landschaftsbildes statt.

Die Saale, ihre Nebengewässer und ihre jeweiligen Auen haben über Jahrhunderte massive Eingriffe erfahren müssen. Dazu gehören Begradigungen, Rodungen von Auenwäldern, Flächenversiegelungen, Bodenaufschüttungen, Einschränkungen von Überflutungsräumen sowie Kontaminierungen des Wassers und des Bodens mit Schad- und Giftstoffen aller Art. Dies gilt es zu korrigieren und nicht noch durch weitere Verbauungen und damit verbundene Verkehrszunahmen zu verschärfen.
An dem ca. 1,68 ha großen Planungsstandort kann zum Beispiel der Start einer langfristigen, aber dringend notwendigen Sanierung des Gebietes der Saaleaue von Jungfernwiese bis Holzplatz/Pulverweiden erfolgen.

Ferner regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Umsetzung seines Rahmenplans für eine Schulprojektarbeit zum Thema: „Die Salinehalbinsel in Halle (Saale) im Blickfeld von Ökologie, Saline als Teil der Stadtgeschichte und Tourismus“ vom 05.01.2004 an, welcher sich auf die ca. 40.000 m² = 4 ha große Salinehalbinsel bezieht.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es dringend geboten alles zu tun die bestehende Natur, Umwelt und Landschaften in und an der Saaleaue im Bereich Salinehalbinsel, Gebiet Sophienhafen/Jungfernwiese, Sandanger und Peißnitzinsel nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern weiter ökologisch aufzuwerten. Dazu zählt unweigerlich die Wiederherstellung des Saalebogens/der Wilden Saale am Holzplatz und am Sandanger.
Auf keinen Fall dürfen weiteren Baumaßnahmen stattfinden. Dabei ist es egal, ob es sich dabei um neue Brücken bzw. neue Wohngebiete etc. handelt.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.06.2024

AHA warnt weiterhin und mit Nachdruck vor einer weiteren Ausweitung des Fahrradstraßenbaus

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört zu den Organisationen, welche sich immer für eine Förderung des Fahrradverkehrs einsetzt. So lassen sich Alternativen zum Motorisierten Individualverkehr schaffen, befördern und entwickeln. Dazu gehört aber auch, endlich ernsthaft die Prüfung eines fahrscheinloses Öffentlichen und Schienen-Personennahverkehrs, wozu auch die bundesweite kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern in Bahnen, Straßenbahnen und Bussen zu gehören hat, welche mit der Bereitstellung entsprechender Transportkapazitäten einhergehen muss.
Hinsichtlich des kostenlosen Transportes von Fahrrädern z.B. in Zügen der Deutschen Bahn hat das Land Sachsen-Anhalt durchaus eine Vorreiterrolle. Dagegen verlangt die HAVAG seit dem Jahr 2009 Geld für den Transport von Fahrrädern in Straßenbahnen. Hier gilt es schnellstens positive Veränderungen zu schaffen.

Jedoch mit großer Sorge betrachtet der AHA die gegenwärtige Art und Weise des Ausbaus des Radwegenetzes. Das heißt im konkreten Fall, dass neben dem bestehenden umfassenden Bandes aus Fahrradstraßen bestehend aus Beton, Asphalt, Schotter und Splitt, weitere derartige Trassen hinzufügen. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung entgegen jeglicher ökologischer Vernunft ein flächendeckendes Zerschneiden wertvoller Landschaften mit Asphalttrassen zu verantworten.
Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unversiegelten Boden komplett zu versiegeln. Somit entstehen immer wieder aus Steuermitteln finanzierte, für Klein- und Kleinstlebewesen fast unüberwindbare Hindernisse, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwanderer, sondern beeinträchtigen Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück.
In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so war bzw. ist eine Senkung der Gefahr für Fahrradfahrer und Fußwanderer möglich.
Ferner tragen derartige Baumaßnahmen kräftig zum deutschlandweiten Trend des fortgesetzten umfassenden Bodenverbrauchs bei. In dem Zusammenhang sei zudem erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands

In dem Blickwinkel betrachtet sieht der AHA mit sehr großer Sorge flächendeckend und länderübergreifend Radschnellstraßen zu bauen. Neben der zu befürchtenden Verstärkung der flächendeckenden Versiegelung von Bodenflächen, entstehen nun Begehrlichkeiten Landschafts- und Naturschutzgebiete mit neuen Brückenbauwerken zu zerschneiden.

Die nunmehr öffentlich vorliegende Kurzfassung der im Auftrag der Metropolregion Mitteldeutschland GmbH sowie der Städte Halle (Saale) und Leipzig vom Planungsbüro VIA e.G. und von der Planersocietät Stadtplanung, Verkehrsplanung, Kommunikation
Dr.-Ing. Frehn, Steinberg Partnerschaft, Stadt- und Verkehrsplaner erstellte sowie vom Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt finanzierte vorliegende „Potenzial- und Machbarkeitsanalyse für eine Radschnellverbindung zwischen Halle (Saale) und Leipzig“ zeigt auf, dass man einen massiven Straßenbau in größtenteils unversiegelter Fläche im Blick hat. Dazu zählen massive Eingriffe im Bereich der Kabelske, in bahnbegleitende Biotope sowie auf Agrarflächen. Die geplanten Asphaltierungen mit entsprechenden Unterbauten führen zu möglichen folgenden Mindestneuversiegelungen:

Länge der Gesamtstrecke: ca. 36 km = 36.000 m
Führung auf Nebenstraßen ca. 13 km = 13.000 m
Mindestbreite: ca. 4 m

36.000 m – 13.000 m x 4 m = 92.000 m² = 9,2 ha.
Die Gesamtkosten schätzen die Planer bisher auf ca. 35 bis ca. 46 Millionen Euro, welche offensichtlich zu 100 % aus Mitteln der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler stammen.

https://radschnellweg.org/wp-content/uploads/2020/06/2020-05-14-Broschuere-kurz-007.pdf

Dabei sind noch gar nicht die in den letzten Jahrzehnten asphaltierten sowie betonierten Feld- und Waldwege mitgezählt, welche nunmehr zur Vollversiegelung geführt haben.

Nicht nur die bereits durchgeführten und geplanten Versiegelungen stellen ein Problem dar, sondern die weitere Verschärfung und Ausweitung der massiven Zerschneidung von Natur und Landschaft. Insofern ist es mindestens grob fahrlässig Machbarkeitsstudien ohne die Betrachtung von Belangen des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zu erstellen. Das zeugt wieder davon, welchen Stellenwert der Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima bei den Auftraggebern und Finanzgebern tatsächlich haben. Solche Betrachtungen muss man aber erst recht in mit Steuermitteln erstellten Studien erwarten können.
Dabei gilt es zudem zu beachten, dass auch andere womöglich derartige Fahrradtrassen geplant sind. Dazu zählt u.a. der Plan eines Fahrradweges entlang des nicht vollendeten Saale-Elster-Kanals zwischen den Städten Leipzig und Leuna.
Der AHA weist darauf hin, dass es gilt das bereits umfassende Fahrradwegenetz in der Region zu nutzen und durch Hinweisschilder besser auffindbar zu gestalten und somit besser zu bewerben.
Aus diesen Gründen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von Anfang an die Verantwortlichen aufgefordert, die knappen öffentlichen Mittel nicht noch zur flächendeckenden Zerschneidung wertvoller arten- und strukturreicher Landschaften zu verwenden und daher den asphaltierten bzw. betonierten Wegebau sofort zu stoppen. Stattdessen gilt es dafür Sorge zu tragen, dass der motorisierte Individualverkehr die unbefestigten Wege nicht weiter nutzen und zerfahren kann. Außerdem sind ordnungsgemäße Beschilderungen und Kontrollen vonnöten.
Ferner ist es notwendig mögliche Stätten der Gastronomie und Übernachtung zu befördern sowie kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Angebote vor Ort besser darzustellen und zu kommunizieren.
Abgesehen davon hält es der AHA für dringend geboten, innerhalb der Ortschaften die Bedingungen des Radwegenetzes zu verbessern. Dazu gehören die Beseitigung baulicher Schäden, Regelmäßiges Reinigen der Fahrradwege mit einhergehender Entfernung von Schmutz, Glassplittern und anderem Unrat, Beendigung der häufigen Degradierung zu Parkstreifen für Kraftfahrzeuge, Abstell- und Lagerplatz für Materialien sowie eine umfassende Winterberäumung.
Nunmehr fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung auf, unverzüglich ein umfassendes öffentliches Beteiligungsverfahren zu eröffnen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.06.2024

AHA möchte Aktivitäten in der Region Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg verstärken

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