Autor: aha-dietmar (Seite 17 von 73)

AHA und Initiative „Pro Baum“ sehen Betrieb und Genehmigung der Tesla-Gigafactory Berlin-Brandenburg in Grünheide als Schritt zur Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften an!

Nach einer stark politisch motivierten Abweisung vergangener Klagen gegen die Abholzung von umfassenden Waldgebieten in Grünheide im Land Brandenburg durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte nun Tesla die beantragten 91,6 ha Wald abgeholzt. Somit hat das Unternehmen einen katastrophalen Einstand im Land Brandenburg hingelegt. Mit Umweltengagement hat diese gigantische Zerstörung von Wald nun wahrlich nichts zu tun. Umwelt- und Naturzerstörung trifft es eher. Besonders wenn man bedenkt, dass das Unternehmen insgesamt 154,56 ha Wald zerstören und 89,2 ha Fläche neu versiegeln möchte sowie plant gigantische Massen an Wasser zu verbrauchen sowie davon ausgeht, dass die angedachten 10.000 Beschäftigten individuell mit dem Auto an- und abreisen und somit den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ausblendet.
Zwischenzeitlich hatte Landesamt für Umwelt Abteilung Technischer Umweltschutz 1 des Landes Brandenburg sehr kurzfristig mit Schreiben vom 15. September 2020 zum Erörterungstermin am 23.09.2020 und 24.09.2020 eingeladen. Eine derartige Kurzfristigkeit der Einladung lässt bei Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und Initiative „Pro Baum“ die Vermutung aufkommen, dass man darauf setzte, dass ehrenamtliche Organisationen es kaum bzw. gar nicht eine Teilnahme an einem der beiden Erörterungstermine ermöglichen können. Wie bereits erwähnt, schaffte man bis dahin bereits zahlreiche vollendete Tatsachen.
Am 18.06.2021 begann eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung. Nunmehr hatte das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg am 04.03.2022 einen Genehmigungsbescheid für eine Anlage mit folgenden Eckdaten übergeben, Zitat:
Mit dem Bau der bisher einzigen europäischen Automobilfabrik von Tesla wurde im Frühjahr 2020 auf einem 300,00 Hektar großen Grundstück in Grünheide (Mark) südöstlich von Berlin auf Basis von insgesamt 19 Zulassungen auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch das Landesamt für Umwelt auf Risiko des Investors begonnen. Errichtet wird auch eine Fabrik zur Produktion von Batteriezellen. Vorgesehen ist laut Tesla in Ausbaustufe 1 eine Produktionskapazität von bis zu 500.000 Fahrzeugen (Typ Model Y). Der Standort liegt verkehrsgünstig (Straße, Schiene und Flugverkehr) und am Schnittpunkt der transeuropäischen Verkehrsachsen zwischen West- und Osteuropa.“, Zitat Ende

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~04-03-2022-staatskanzlei-zum-genehmigungsbescheid-fuer-tesla-autofabrik#

Am 22.03.2022 nahm dann das Werk offiziell seine Arbeit auf.
Alle Bedenken und Sorgen nahmen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Bundes, des Landes Brandenburg, des Landkreises Oder-Spree und der Gemeinde Grünheide (Mark) in keiner Weise ernst.
Dabei gilt es zu erwähnen, dass bereits jetzt das Werk eine Fläche von 300,00 ha einnimmt, in der ersten Bauphase fand bereits eine Abholzung von etwa 194,00 Hektar Wald statt und im November verschwanden noch einmal erneut 70 ha Wald.
Nunmehr plant Tesla erneut eine Erweiterung um weitere 110,00 ha, was mit weiteren Abholzungen und Bodenverbrauch verbunden ist. Ferner befindet sich der riesige Skandalbau mitten im Trinkwasserschutzgebiet.
Dabei gilt es zu beachten, dass beispielsweise im Land Brandenburg in den Jahren 2018 – 2023 folgende Niederschlagsmengen in mm zu vermerken sind:
390.30, 504.60, 511.40, 600.60, 435,00 und 722,80 Verbunden mit den höheren mittleren Jahrestemperaturen entwickelt sich zunehmend ein Wasserproblem, welche sich durch die Massenabholzungen der Wälder am Standort verschärft, da regionale Wetterentwicklungen eine negative Entwicklung erfahren können, was u.a. in der fehlenden Saugwirkung der Wurzeln bis hin zum Anstieg von Temperaturen liegen kann.

https://meteo.plus/wetterstatistik-brandenburg-jahr.php

Zudem besteht die Gefahr von Un- und Störfällen in der Produktion, wie u.a. am 26. und 27.06.2022 geschehen. Laut Medienberichten trat in einem Außenlager von Tesla, was sich auch im Trinkwasserschutzgebiet befindet, aus einer Palette ein schwarzes Pulver aus. Laut Lieferschein handelte es sich um „Kathoden Material“ aber, eine Kennzeichnung an dem Container oder der Umverpackung war nicht zu erkennen. Es machte sich ein Einsatz der Werksfeuerwehr von Tesla erforderlich. Eine Information der eintreffenden Werksfeuerwehr über den Gefahrenstoff, der hoch giftig und krebserzeugend ist, erfolgte offensichtlich nicht. Die Behörden spielen die Gefährdung herunter. Eine Information der Bevölkerung hatte man unterlassen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

Angesichts der Zeiten des massiven Klimawandels sowie des zunehmenden rasanten Rückgangs an Arten sowie Arten- und Strukturvielfalt ein verheerendes Signal und Handeln. Es beweist aber auch, dass Politik, Wirtschaft, Verwaltungen und Justiz diese Zeichen noch immer nicht verstanden haben bzw. nicht verstehen möchten.
In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass es bereits auch eine gemeinsame Stel lungnahmezumUVP-BerichtfürdasVorhaben„GigafactoryBerlin“,TeslaManufacturingBrandenburgSE von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und Initiative „Pro Baum“ vom 17.02.2020 gibt, welche fachlich und inhaltlich auf die Bedenken eingeht.
Die zahlreichen Besuche des Tesla-Chefs Elon Musk in Deutschland und in Grünheide zeigen auf, dass offensichtlich er und nicht die Politik und die Verwaltung des Landes Brandenburg, des Landkreises Oder- Spree und der Gemeinde Grünheide den Takt und Umfang der Bauarbeiten bestimmt. Hier liefert man ein weiteres Beispiel, dass in Deutschland und speziell auch in Brandenburg Demokratie nur eine Worthülse darstellt und Superreiche die Geschicke bestimmen, welche auf keinem Wahlvorschlag verzeichnet waren.
Nunmehr hatten dankenderweise Grüne Liga und Naturschutzbund Brandenburg mehrfach rechtliche Schritte bei der Verwaltungsgerichtsgerichtsbarkeit eingelegt, um das Skandalvorhaben zu stoppen. Ein dauerhafter Stopp der Rodungen muss jedoch das Ziel sein. Angesichts der Einschätzung des Waldzustandsberichtes 2020 des Landes Brandenburg, dass gerade einmal 15 % der Waldbestände keine sichtbaren Schäden aufweisen sowie u.a. Eichen, Rotbuchen und auch Kiefern schwer unter den Folgen der schweren Dürren, insbesondere in den Jahren 2018 – 2022, aber durchaus auch im Jahr 2023 zu leiden haben, erscheinen solche Rodungen vollkommen unverantwortlich. Dazu sei ebenfalls aus der Zusammenfassung des Waldzustandsberichtes des Landes Brandenburg für das Jahr 2023 – einem Jahr mit durchaus besserer Niederschlagsbilanz – folgendes zitiert:
Im Jahr 2023 hat sich der Waldzustand im Vergleich zum extrem schlechten Zustand im Vorjahr wieder verbessert (siehe Infografik in der vorderen Umschlagseite). Der geschätzte Waldflächenanteil mit deutlichen Schäden ging auf nun 16 % leicht zurück, während gleichzeitig der Anteil ohne Schäden von 8 auf 25 % anstieg. Dies ist vor allem auf den guten Nadelaustrieb der Kiefer zurückzuführen. Das Frühjahr war niederschlagsreich und im Verlauf der Vegetationsperiode waren die Waldbäume relativ gut mit Wasser versorgt. Dennoch sind die mit Klimawandel zusammenhängenden Trocken- und Hitzeschäden der vergangenen Jahre weiterhin sichtbar. Insgesamt blieb der Anteil an stark geschädigten Bäumen mit einem Blatt- bzw. Nadelverlust von mehr als 60 % im Vergleich zum Vorjahr mit ca. 2 % in etwa gleich. Auch werden über ein Drittel der Eichen- und Buchenwälder weiterhin als deutlich geschädigt eingestuft. Trotz der günstigen Witterung zeigen insbesondere die stark geschädigten Bäume keine Anzeichen von Erholung, so dass auch weiterhin mit einer erhöhten Sterblichkeit zu rechnen ist. Die Waldzustandserhebung widerspiegelt somit eindrücklich die Folgen des Zusammenwirkens der in den vergangenen Jahren häufiger und intensiver auftretenden abiotischen und biotischen Schadfaktoren.
Auch das Waldschutzmonitoring zeigt mit jedem Jahr deutlicher die Folgen der mit dem Klimawandel verbundenen extremen Witterungsereignisse, die sich bei den Hauptbaumarten zunehmend durch Komplexkrankheiten äußern. Obwohl im Jahr 2023 die Schäden durch Stürme, Hagel, Waldbrände, Dürre und Spätfrost auf einem relativ niedrigen Niveau lagen und auch die zu Massenvermehrungen neigenden blatt- oder nadelfressenden Insekten nur lokal eine Rolle spielen, gibt es insgesamt keinen Trend zur Verbesserung der Waldschutzsituation.“, Zitat Ende

https://forst.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/wzb23.pdf

Nunmehr hatte die Gemeinde Grünheide für den Zeitraum vom 22.11.2023 bis einschließlich 21.12.2023 folgende Planungsunterlagen ausgelegt, Zitat:

Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
und
Bekanntmachung des Entwurfs der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree, Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ durch Ausgliederung von Flächen gemäß § 10 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)“, Zitat Ende

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/ce3b630bbecba079e905bb940e1d2a4423311/BM_BPlan60.pdf

https://www.gruenheide-mark.de/seite/333342/bauleitplanung-beteiligung.html

Damit verbunden ist die Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfs der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grünheide (Mark) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/ce3b630bbecba079e905bb940e1d2a4423311/BM_FNP.pdf

In der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ ist auf Seite 15 unter Punkt A.2.3 Gebiets-/Bestandssituation im letzten Absatz folgendes vermerkt, Zitat:
Der Geltungsbereich liegt etwa zur Hälfte (55%) im Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree Löcknitzer Wald- und Seengebiet“, das sich mit rd. 24.000 ha über die Landkreise Dahme-Spreewald, Oder-Spree und Märkisch-Oderland erstreckt. Der südliche Teil des Plangebietes liegt im Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Erkner, Wassererfassung Neu-Zittauer und Hohenbinder Straße. Aufgrund des Vorrangs der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Region und der teilweisen Überlagerung des Plangebietes mit der Trinkwasserschutzzone III B sind die notwendigen Schutzvorkehrungen und nutzungsbezogenen Beschränkungen bei der Planung zu berücksichtigen.“, Zitat Ende

Zur Flächengröße ist ebenfalls auf Seite 15 unter Absatz 1 des Punktes „A.2.4 Planungsrechtliche Ausgangssituation“ folgendes vermerkt, Zitat:
Wie bereits beschrieben, umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowohl Flächen, die bisher unbeplant sind, als auch Flächen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13, 1. Änderung liegen und dementsprechend überplant werden. Etwa 60 % (ca. 99 ha) des ca. 169 ha großen Plangebietes sind unbeplant. Bei etwa 40 % des Geltungsbereichs (ca. 70 ha) erfolgt eine Überplanung des Bebauungsplans Nr. 13, 1. Änderung“, Zitat Ende

Unter Punkt „A.3.2.2 Landschaftsschutzgebiet Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ sind auf Seite 37 noch folgende Angaben enthalten, Zitat:
Etwa die Hälfte des rd. 169 ha umfassenden Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 60 (ca. 85 ha) liegt in dem rd. 24.000 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“. Damit sind ca. 0,354 % der gesamten Schutzgebietsfläche von der Planung betroffen. Der westlich angrenzende Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13, 1. Änderung wurde im Jahre 2001 aus dem LSG ausgegliedert.“, Zitat Ende

In den darauffolgenden Seiten 38/39 führt die planführende Gemeinde Grünheide noch folgende angrenzende und somit betroffene Schutzgebiete an:

  • Naturschutzgebiet (NSG) Löcknitztal – Gesamtfläche: rund 500,00 ha
  • FFH-Gebiet „Löcknitztal“ (EU-Nr. DE 3549-301, Landes-Nr. 35) – Gesamtfläche: 488,00 ha
  • FFH-Gebiet „Spree“ (EU-Nr. DE 3651-303, Landes-Nr. 651) – Gesamtfläche: rund 2.306,00 ha

Im Rahmen der angedachten Erweiterung der Bebauung ist u.a. laut Umweltbericht, Seite 150, Absatz 2 ebenfalls folgendes geplant, Zitat:
Durch die Planung sollen rund 125 ha Wald (davon 118 ha für das Industrie- und Gewerbegebiet) in eine andere Nutzungsform umgewandelt werden. Innerhalb dieser Fläche befinden sich rund 7 ha Bestände, bei denen zu Kompensationszwecken aus anderen Vorhaben Waldumbaumaßnahmen durch den Landesbetrieb Forst durchgeführt wurden (siehe Kapitel C 2.5).“, Zitat Ende

Auf Seite 58 des Planungspapiers hat man folgende „Zusammenfassung der Planungsziele“ zusammengetragen, Zitat:
Zusammenfassend werden dabei folgende konkretisierte Planungsziele verfolgt:
– Ausweisung von Flächen für betriebliche Nutzungen – Nebeneinrichtungen zu Produktionsanlagen
o Betriebliche Nutzungen (produktionsnahe Nebeneinrichtungen)
o Unterbringung von Lager-, Logistik-, Vertriebs- und Stellplatzflächen
o Zentralisierung und Optimierung der Gleisanlagen des Schienengüterverkehrs (einschließlich Realisierung eines werkseigenen Güterbahnhofs)
o Ansiedlung eines Reparatur-, Wartungs- und Service-Zentrums
o Ansiedlung von mitarbeiterrelevanten Einrichtungen, wie zum Beispiel Erholungs-/ Schulungsräume und Kinderbetreuung
– Erweiterung des Bahnhofsvorplatzes (Bahnhof Fangschleuse – neu)
– Anpassung und Optimierung der geplanten Straßenführung der Landesstraße L 386 gemäß den aktualisierten Planungen des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg (LS) sowie der Landesstraße L 23 im Bereich der Querung der Eisenbahnstrecke Berlin – Frankfurt (Oder)“, Zitat Ende

Ausgehend von der Aussage, Zitat: „Für den Industriestandort im Endausbau wird weiterhin von einer maximalen Beschäftigtenzahl von 40.000 und daraus resultierend 52.300 tägliche Arbeitswege der Beschäftigten ausgegangen.“, Zitat Ende sowie der zu erwartende Güterverkehr sind hinsichtlich der Zunahme des Kfz.-Verkehrs unter Punkt B.2.1.2 Verkehrskonzept auf den Seiten 61/62 zusammengefasst folgende Hauptangaben bezüglich des Straßenverkehrs enthalten:

► Gesamt: 2 Mio. Fahrzeuge pro Jahr
► Anliefernder Güterverkehr: ca. 1.450 Lkw je Werktag je Richtung
► Ausliefernder Güterverkehr: ca. 210 Lkw/Werktag je Richtung
► Berufsverkehr: 20.300 Pkw-Fahrten pro Tag

Bei einer Zugrundelegung der Anzahl der Werktage zum Beispiel im Jahr 2024: 252 Arbeitstage + 52 Samstage = 304 Werktage ergibt sich ein zusätzliches Verkehrsaufkommen für Kraftfahrzeugen pro Jahr: 21.960 Kfz.-Fahrten am Werktag x 304 Werktage im Jahr 2024 = 6.675.840 Kfz.-Fahrten/Jahr
Insofern ist die prognostizierte Zahl von 2 Millionen Fahrzeugen pro Jahr nicht nachvollziehbar.
Diese Verkehrsbelastung führt zum vermehrten Kraftfahrzeugverkehr mit den entsprechenden Belastungen für Umwelt, Natur und Landschaften.

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/ce3b630bbecba079e905bb940e1d2a4423311/Entwurf_B-Plan_60_Service-_und_Logistikzentrum_Freienbrink-Nord_Begr_ndung.pdf

Die Planungen zeigen auf, dass die ohnehin massiven Zerstörungen in dem Landschaftsraum zwischen Spree und Löcknitz, nicht nur weitere 125,00 ha Wald bedroht sind, sondern zusätzliche Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“, aber auch das Naturschutzgebiet (NSG) „Löcknitztal“ sowie das FFH-Gebiet „Löcknitztal“ und das FFH-Gebiet „Spree“ massiv bedrohen.
Das momentane Bebauungs- und Planungsgebiet stellt eigentlich einen sehr bedeutsamen Biotop- und Grünverbundraum zwischen den Fluss- und Auenlandschaften von Spree und Löcknitz dar, welcher als Schutz-, Entwicklungs-, Lebens-, Wohn- und Rückzugsraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Pilze sowie als Regenerations- und Speicherungsraum für Wasser dienen muss.
Diese Funktionen sind auf Dauer im Bestand und Entwicklung bedroht, was nicht nur die planende Gemeinde Grünheide betrifft, sondern den Gesamtraum zwischen Märkischer Schweiz, Oder, Spreewald und Berlin. Daher lastet auf der Gemeinde Grünheide eine hohe Verantwortung, welche sie jedoch mit ihren Planungen nicht verantwortungsbewusst wahrnimmt. Selbstverständlich sind auch Bund, das Land Brandenburg, der Landkreis Oder-Spree, aber auch das Unternehmen Tesla in der Verantwortung den begonnenen Vernichtungsfeldzug gegen Umwelt, Natur und Landschaften sofort und unwiderruflich zu beenden.
Somit betreiben der Bund, das Land Brandenburg, aber auch der Landkreis Oder-Spree und die Gemeinde Grünheide mit ihrem mehrheitlich zu Gunsten der Tesla-Bebauung beschlossenen und genehmigten sowie neuen Bebauungsplanungen eine gefährliche umwelt-, natur- und klimafeindliche Politik. Bekanntlich leisten stabile Waldbestände nicht nur einen sehr wichtigen Beitrag als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten sowie als Versorger mit Sauerstoff, Frischluft und Luftfeuchtigkeit, sondern auch als Speicher für Kohlendioxid und Methan einen sehr wichtigen Beitrag zum Schutz des Klimas. Ferner tragen sie zur Stabilisierung des ohnehin schon sehr angespannten Wasserhaushaltes bei.
Mit Bekanntmachung vom 05.01.2024 teilte der Bürgermeister der Gemeinde Grünheide Arne Christiani u.a. folgendes mit, Zitat:

Betreff: Einwohnerbefragung gemäß § 4 Einwohnerbeteiligungssatzung der Gemeinde Grünheide (Mark)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grünheide (Mark) hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 mit Beschluss Nr. 75/06/23 die Durchführung einer Einwohnerbefragung gemäß § 4 Einwohnerbeteiligungssatzung, im gesamten Gemeindegebiet, beschlossen.
Das Ergebnis der Befragung ist zwar nicht bindend, wird aber eine wichtige Grundlage für die von der Gemeindevertretung zu treffenden Entscheidungen sein.
Die Abstimmungsfrage hat folgenden Wortlaut:

Sollen weitere 100 ha Wald (im Landschaftsschutzgebiet) in der Gemarkung Grünheide
(Bebauungsplan Nr.60) in eine Industriefläche umgewandelt werden, die für Logistik, Lagerhaltung und soziale Gebäude genutzt werden?
JA ○ NEIN

Zitat Ende

https://www.gruenheide-mark.de/news/1/898566/nachrichten/bekanntmachung-einwohnerbefragung-der-gemeinde-gr%C3%BCnheide-(mark)-gem%C3%A4%C3%9F-%C2%A74-einwohnerbeteiligungssatzung.html

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/8/9/8/5/6/6/bk_einwbefrag_bplan60.pdf

In der Bekanntmachung vom 21.02.2024 teilte der Bürgermeister der Gemeinde Grünheide Arne Christiani u.a. folgendes mit, Zitat:

Betreff:

Endgültiges Ergebnis der Einwohnerbefragung BPlan Nr. 60 – Tesla
Gemäß § 4 Abs. 6 der Einwohnerbeteiligungssatzung der Gemeinde Grünheide (Mark) wird das Ergebnis der Einwohnerbefragung BPlan Nr. 60 – Tesla öffentlich bekannt gemacht.
Die Zahl der Abstimmungsberechtigten: 7.660

OrtsteilJa-StimmenNein-Stimmen
Grünheide (Mark)9281.474
Kagel355468
Kienbaum46127
Hangelsberg485825
Mönchwinkel82103
Spreeau122315
Summe gültige Stimmen2.0183.312
Ungültige Stimmen430

Gesamtzahl der Abstimmenden: 5.760

Abstimmungsbeteiligung: 75,2 %

Zitat Ende

https://www.gruenheide-mark.de/news/index.php?rubrik=1&news=912534&typ=1

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/9/1/2/5/3/4/BK_endergebnis_bplan60_240221.pdf

Trotz der Anmerkung in der Bekanntmachung vom 05.01.2024, Zitat:
Das Ergebnis der Befragung ist zwar nicht bindend wird aber eine wichtige Grundlage für die von der Gemeindevertretung zu treffenden Entscheidungen sein.“, Zitat Ende
halten es Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten das Votum vollumfänglich zu berücksichtigen und sämtliche Aktivitäten zum Bebauungsplan Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ vollständig und unwiderruflich einzustellen.
Im Interesse von Erhaltung und Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft gilt es stattdessen den Wald, die damit verbundenen Schutzgebiete sowie angrenzende Natur- und Landschaftsbestandteile vollständig zu sichern und eine naturnahe und standortgerechte Entwicklung zu ermöglichen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 23.02.2024

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme für erforderlich

Im Rahmen der seit mehr als ein Jahrzehnt vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – organisierten und durchgeführten Fahrradrundexkursion entlang der Helme, des Helmestausees sowie Teile von Zorge und Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie in dem Raum der Orte Berga-Kelbra, Auleben und Görsbach setzen sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer immer wieder intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinander.
Erfreulicherweise sind im gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Ferner ruft der stark begradigte Zustand der Helme immer wieder große Bedenken hervor.
Einst gehörte die ca. 74,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA Kyffhäuser-Badraer Schweiz-Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt im 784,00 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra sowie im 234.00 ha großen Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Gewässersystem der Helmeniederung (FFH0134)“. Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigeren Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der AHA vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Im Mündungsgebiet der Helme in die ca. 192,00 km lange Unstrut gilt es dem FFH-Gebiet Nr. 184 „Mönchenried und Helmegräben bei Artern“ sowie dem Europäischen Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 6 „Helme-Unstrut-Niederung“ besonderen Schutz zu gewähren.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass die ca. 192,00 km lange Unstrut als ein sehr bedeutsamer Nebenfluss der Saale fungiert und in seinem über 6.000,00 km² großen Einzugsgebiet Flüsse wie die Wipper (Einzugsgebiet: 647,00 km²), Helbe (414,00 km²) und Helme (1.318,00 km²) aufnimmt; rechtsseitig sind neben der Gera (1.092,00 km²) die Gramme (357,00 km²) und die Lossa (394,00 km²) zu nennen. In dem Zusammenhang regt der AHA an, u.a. Möglichkeiten länderübergreifend wissenschaftlich zu untersuchen, wie eine Wiederanbindung der zahlreichen Altmäander der Unstrut erfolgen kann.

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotop- und Grünverbund gilt es bis zur Unstrut, zur Ilm, zur Gera und zur Wipper zu betrachten und zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Ebenfalls sind dabei die Helmenebengewässer zu betrachten. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Die Exkursionsgruppen nahmen in den letzten Jahren immer wieder die massiven Folgen der massiven Abholzungen im Uferwald am Helmestausee Berga-Kelbra, unweit der Numburg in Augenschein. Dieser sehr entwicklungsfähige Wald, welcher ein sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsraum an der Nahtstelle zwischen der Badraer Schweiz und des Helmestausees Berga-Kelbra darstellt sowie Bestandsteil des 546,8 ha großen Naturschutzgebietes (NSG) „Schlossberg-Solwiesen“ ist.
Laut Ausführungen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu den Naturschutzgebieten (Stand: 9/2009) stellt dieses Naturschutzgebiet, welches zudem den Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt, ein sehr arten- und strukturreichen Teil der Region dar, Zitat:

In den Naturräumen 7.2 (Zechsteingürtel am Südharz) und 6.1 (Goldene Aue) liegt das NSG 4 „Schlossberg-Solwiesen“. Es umfasst Ausschnitte aus dem Zechsteingürtel des Kyffhäusers und der Goldenen Aue und repräsentiert charakteristische Oberflächen- und Gewässerformen dieser Naturräume. Das NSG dient der Erhaltung der Gipskarstlandschaft mit Trockenbiotopen, der Binnensalzstellen, von Auenwiesen, Röhrichten und Teilen des Stausees als Lebensraum insbesondere für Blütenpflanzen, Vögel und Insekten. Das große und sehr vielfältige Gebiet besitzt eine ausgesprochen breite Palette schutzwürdiger Biotope. Die Wälder sind vor allem dem Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwald und dem Eschen-Ahorn-Schlucht- und -Schatthangwald zuzurechnen. Besonders wertvoll sind die Salzboden-Gesellschaften der Solwiesen wie Strandsoden-Queller-Flur, Schuppenmieren-Salzschwaden-Rasen und Salzbinsen-Rasen. Bundesweite Bedeutung hat das Vorkommen der Heideschnecke Helicopsis striata am Südosthang des Mittelbergs. Die Salzstelle an der Numburg ist aus botanischer und zoologischer Sicht immer noch eine der bedeutendsten naturnahen Binnensalzstellen Thüringens, die unbedingt erhalten werden muss.“, Zitat Ende

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besteht die dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 74,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte insbesondere Möglichkeiten der Wiederherstellung bzw. Entwicklung naturnaher Verläufe der ebengenannten Fließgewässer mit mindestens beidseitig 10,00 m breiten Gewässerschutzstreifen sowie Rückgabe von Retentionsflächen mit Deichrückverlegungen und -aufhebungen, Beseitigung von Ufer- und Sohlbefestigungen sowie die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.

Medienberichten zu Folge plant nun das Land Sachsen-Anhalt im Bereich des Helmerückhaltebeckens für bis zu acht Millionen Euro die Errichtung eines sogenannten Naturerlebnisszentrums vorzunehmen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert hier Aufklärung zu genauem Standort und damit eine vollständige Vorlage der Planungsunterlagen ein.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass es sich im Bereich des Helmerückhaltebeckens länderübergreifend um ökologisch und hydrologisch bedeutsame Bereiche handelt. Dazu zählen verschiedene bedeutsame Schutzgebiete wie im Freistaat Thüringen das EU-SPA Kyffhäuser-Badraer Schweiz-Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt das 784,00 ha große EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra sowie das 234.00 ha große Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Gewässersystem der Helmeniederung (FFH0134)“. Das gilt es zu beachten.
Ferner tragen Baumaßnahmen kräftig zum deutschlandweiten Trend der fortgesetzten umfassenden Flächeninanspruchnahme von Bodenflächen bei.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

In dem Blickwinkel betrachtet sieht die vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz Anfang Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit diese Entwicklung nicht zur stoppen, sondern eher umzukehren.

Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.
In dem Zusammenhang möchte der AHA auf folgende Fahrradexkursionen hinweisen:

Wer Interesse an den länderübergreifenden Aktivitäten des AHA im Raum Nordhausen-Sangerhausen bzw. in den Einzugsbereichen von Unstrut und Helme hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.02.2024

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern weiter Schutz und Erhalt des Gehölzbestandes an Halles Unterberg und Kapellengasse!

Im Rahmen einer Presseerklärung vom 17.10.2023 hatten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großem Unverständnis Medienberichte aufgenommen, dass Premier Inn ein Hotel auf einer Grundfläche von etwa 4.000,00 m² mit über 113 Zimmern, verteilt auf fünf Etagen im Bereich Unterberg/Kapellengasse errichten lassen möchte. Dabei ist vorgesehen, dass die Firma GP Papenburg Hochbau als Projektentwicklerin und Generalübernehmerin agieren soll. Eine Tiefgarage mit zwei Etagen lässt einen vermehrten Motorisierten Individualverkehr am Rand von Halles Altstadt erwarten. Das bedeutet somit die Gefahr von weiteren Belastungen mit Abgasen, Lärm und Feinstaub, was eine zusätzliche Verschlechterung des Lebensumfeldes des Menschen und seiner Wohnqualität sowie von Umwelt, Natur und Klima bedeutet.
Erwartungsgemäß klatscht Halles Bürgermeister Egbert Geier dazu Beifall.
Nach eigenen Messungen umfasst die Fläche „nur“ 79,00 m x 29,00 m = 2.291,00 m². Somit ergibt sich schon zu den geplanten ca. 4.000,00 m² eine Differenz im Umfang von 1.709,00 m². Bereits in dieser Hinsicht ist das Vorhaben unschlüssig. Ferner ist für die Initiative „Pro Baum“ und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nachvollziehbar, dass ein dringender Bedarf für ein weiteres Hotel besteht. So liegt die langjährige durchschnittliche Auslastung der angebotenen Schlafgelegenheiten im Land Sachsen-Anhalt noch nicht einmal bei 50,00 %.

https://statistik.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/StaLa/startseite/Themen/Handel__Tourismus__Gastgewerbe/Berichte/Tourismus__Gastgewerbe/6G401_02_23-A.pdf

Jedoch beabsichtigen Hotel- und Baulobby in trauter Gemeinsamkeit mit Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) eine Fläche zwischen Unterberg und Kapellengasse neu zu versiegeln und dafür komplett eine Grünfläche mit einem sukzessiv entstandenen Gehölzbestand u.a. bestehend aus Gemeiner Esche sowie Feld-, Spitz und Bergahorn zu zerstören.
Dabei muss es doch auch in der Stadt Halle (Saale) angekommen sein, den besonderen und umfassenden Stellenwert von Umwelt, Natur und Landschaften zu würdigen, und damit entsprechend zu erhalten und zu schützen. Das gilt auch für den ca. 2.291,00 m² großen Gehölzbestand zwischen Unterberg und Kapellengasse.
Aus der Sicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zu aller erst erforderlich, dass der Schutz und der Erhalt des öffentlichen Grüns gewährleistet ist.

Ferner sei an der Stelle darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Daher muss eine wissenschaftlich fundierte Grün- und Freiraumkonzeption für Halles Altstadt genau diese Aspekte im Blick haben und berücksichtigen.
Dazu zählt der Erhalt und Schutz, die Erweiterung von Grün- und Gehölzflächen im Stadtgebiet von Halle (Saale) sowie die Einbindung in Grün- und Biotopverbundstrukturen.
Leider haben das die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) noch nicht verinnerlicht, wie u.a. nun wieder die Hotelneubaupläne zeigen.
Angesichts der niedrigen durchschnittlichen Auslastung der angebotenen Schlafgelegenheiten im Land Sachsen-Anhalt sowie des dringenden Schutzes und Erhaltes einer ca. großen 2.291,00 m² Grün- und Gehölzfläche am Rande von Halles Altstadt als Lebens- und Rückzugsraum von Menschen, Tieren und Pflanzen, Ort der räumlichen Aufwertung sowie als Basis der Entstehung von Frisch- und Kaltluft fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die sofortige und endgültige Einstellung aller Bauplanungen für ein Hotel und Nebenanlagen.

Nunmehr veröffentlichte die „Mitteldeutsche Zeitung“ vom 30./31.10.2023 auf Seite 7 auszugsweise Reaktionen des Vorsitzenden der halleschen FDP-Stadtratsfraktion Torsten Schaper und des halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf, welche von dem Unvermögen geprägt ist, die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes von Umwelt und Natur im Interesse der Allgemeinheit zu erkennen und über die Profitinteressen Einzelner zu stellen. Dass die FDP, hier in der Person von Torsten Schaper und der Beigeordnete René Rebenstorf gleiche Auffassungen im zerstörerischen Umgang mit Umwelt und Natur vertreten, ist dabei nicht verwunderlich.
Auf jeden Fall appellieren Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur Kommunalwahl am 09.06.2024 genau hinzuschauen, wer Stimmen zur Wahl in Halles Stadtrat bekommen soll.
Die Aussagen des halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf sind nicht minder katastrophal. Eine Gehölzfläche misst sich nicht danach, wieviel Personen sie nutzen, sondern dass sie zum Beispiel Schutz für die Gehölze als Lebewesen bietet, eine positive Wirkung auf das Klima und optisch auf das Wohngebiet und das Stadtbild besitzt sowie u.a. als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dient. Das wilde und ungesteuerte Parken in unmittelbarer Angrenzung an den Gehölzbestand ist ein Ausdruck katastrophaler Verkehrspolitik in der Stadt Halle (Saale). Dies dann aber auch noch als „Argument“ zur Befürwortung einer Zerstörung der Gehölzfläche heranzuziehen ist abenteuerlich sowie unverantwortlich und dient als weiteres deutliches Zeugnis für eine dauerhaft umwelt-, natur- und landschaftszerstörende Politik in der Stadt Halle (Saale).
Dass die Stadt Halle (Saale) mit nunmehr aufgestellten, ab 23.02.2024, 06:00 Uhr gültigen Halteverbot eine andere Verkehrspolitik einläuten möchte ist schwer bis gar nicht vorstellbar. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben eher den dringenden Verdacht, dass man offensichtlich zu beabsichtigt vollendete Tatsachen zu schaffen und in dem Zusammenhang schonmal die Gehölze beseitigen möchte. Ein Zusammenhang mit der von „Bürgerinnen für Bäume“ am Samstag, den 24.02.2024 organisierten Protestveranstaltung, Treff: 15:00 Uhr am Opernvorplatz, dürfte kein Zufall sein.
Hier fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schnellstmögliche Abhilfe in jeglicher Hinsicht ein.
Im konkreten Fall bedeutet das nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen uneingeschränkten Schutz und Erhalt des Gehölzbestandes an Halles Unterberg und Kapellengasse sowie Stopp jeglicher Bebauungsvorhaben!

Ferner rufen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.
Wer mehr zu den Aktivitäten von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erfahren möchte kann sich dazu an folgende Anschriften wenden:

Initiative „Pro Baum“ und
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.02.2024

Dokument: Flyer Kapellenberg

AHA fordert Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft auf der Salinehalbinsel und am Sandanger sowie keine Bebauung am Sophienhafen

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.
Dazu gehört nach Ansicht des AHA, dass es sehr bedeutsam ist nicht nur den Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) zu schützen und sichern, sondern besser noch zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Halle (Saale) eher mit Massenfällungen von Gehölzen sowie Verwässerungen von entsprechenden Schutzsatzungen auffällt.
Ferner ist eine Wiederausweitung der Retentionsflächen und eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft dringend geboten. Dazu gehören Struktur, Artenzusammensetzung und Entwicklungszeiträume.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.
An der Nahtstelle zwischen der Altstadt von Halle (Saale) bilden u.a. die Salinehalbinsel, das Gebiet um den Sophienhafen/Jungfernwiese, Sandanger und die Peißnitzinsel einen sehr wichtigen Bestandteil in der Saaleaue. Über Jahrhunderte nahm der Mensch zum Teil sehr massive Veränderungen am Saaleverlauf in dem Teil der Stadt Halle (Saale) vor. Während Eingriffe zu wasserbautechnischen Einrichtungen mutmaßlich bis zum Jahr 1280 zurückgehen, fanden mit der Verschüttung der Wilden Saale und von Teilen der Elisabethsaale am Holzplatz und am Sandanger in den Jahren 1968 bis 1978 sowie des letzten Teilstückes im Jahr 1987 die letzten größeren Baumaßnahmen statt.
Dies führte unweigerlich zur Verarmung der Natur- und Landschaftsvielfalt sowie reduzierte Retentionsfläche.
Aus dem Grund betrachtet der AHA mit sehr großer Sorge den angedachten Beschluss des halleschen Stadtrates auf seiner Sitzung am 18.12.2019 zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ sowie zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“.
Dabei beträgt der Abstand zwischen dem angedachten Brückenstandort in der Franz-Schubert-Straße und der Brücke in der Mansfelder Straße gerade einmal ca. 296,00 m. Der Abstand zwischen der Brücke Mansfelder Straße über die Elisabeth-Saale und dem Ablauf der Wilden Saale umfasst ca. 413,00 m.
Alles Abstände, welche eine Nutzung der bisherigen Saalebrücken vom Abstand her erträglich gestaltet.
Diese beiden Vorhaben beschädigen nicht nur die Vegetation und weitgehend unverbaute Teile der Saaleaue in der Stadt Halle (Saale), sondern schränken weiter Retentionsräume ein und schädigt das Landschafts- und Stadtbild im Einzugsbereich der Saale.
Dabei befinden sich bei beiden Vorhaben jeweils einige Meter weiter in der Mansfelder Straße zwei umfassende Brücken. Schon daraus kann keine Rechtfertigung der angedachten beiden Baumaßnahmen erwachsen.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) deutlich beabsichtigt das Vorhaben der „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ mit dem flächendeckenden Neubau einer Slipanlage und einer dazugehörigen Zufahrt ausweiten zu verknüpfen. Dabei nimmt man wissentlich eine weitere Zerstörung des Saaleufers und bauliche Eingriffe in die Saaleaue in Kauf. Eng damit verbunden sind flächendeckende Zerstörungen der Gehölz-, Wiesen- und Staudenbestände im Bereich des Sandangers sowie flächendeckende Versiegelungen in der von Hochwasser geprägten Saaleaue. Dabei lässt man deutlich erkennen, dass man noch immer nicht zu einem wissenschaftlich-fachlichen Umgang mit Umwelt, Natur, Landschaft und Hochwasser gefunden hat. Ebenso verstärken solche Planungen die Unaufrichtigkeit und Sinnlosigkeit von Deichbaumaßnahmen am Gimritzer Damm, wenn man selbst in dessen näherer Umgebung nicht vor weiteren Flächenversiegelungen in Halles Saaleaue zurückschreckt.
Aus Sicht des AHA besteht überhaupt keine Notwendigkeit derartige landschafts- und naturzerstörenden Baumaßnahmen vorzunehmen und dazu auch noch öffentliche Mittel zu verwenden. Der AHA sieht hier die Gefahr weiterer Eingriffe in Hochwasser-, Natur- und Landschaftsräumen entlang der Saale, welche mit den Asphaltierungen und Abholzungen in der Saaleaue zwischen Holzplatz und Sophienhafen, auf der Würfelwiese sowie in den Bereichen Ziegelwiese und Peißnitz, mit der zusätzlichen Verbauungen im Bereich Hafenstraße/Sophienhafen sowie den durchgeführten Wegebaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze, der Öffnung der Wilden Saale sowie des angedachten Ausbaus des Mühlgrabens zusammen massive Schädigungen für Umwelt, Natur und Landschaft darstellen. So fordert der AHA derartige Aktivitäten in und an der Saaleaue zu stoppen, wozu auch bauliche Aktivitäten am Pfälzer Ufer, im NSG Rabeninsel, im NSG Peißnitznordspitze, für Brücken zwischen Franz-Schubert-Straße und Salinehalbinsel bzw. zwischen Hafenstraße/Hafenbahntrasse und Sandanger sowie Bootsanlegern gehören sowie bestehende Asphaltwege in der Saaleaue sofort zurückzubauen.
Bereits die bisherige Neubebauung des Gebietes Hafenstraße/Sophienhafen hat zu unzulässigen Einschränkungen im mit kontaminierten Aufschüttungen Bereich der Saaleaue geführt. Der AHA begründete damit das dringende Erfordernis sämtliche Neubebauung einzustellen und zurückzubauen sowie den in Folge der langjährigen Nutzung als Gaswerk kontaminierten Boden fachgerecht zu entsorgen.
In dem Zusammenhang sei zudem erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Laut der vorliegenden Planungsunterlagen ist nun vorgesehen eine Fläche südlich des Sophienhafens zur Bebauung mit „neun Mehrfamilienhäusern mit insgesamt rund 135 Wohneinheiten und ca. 11.575 m² Wohnfläche“ zu bebauen. Die Fläche hat eine Größe von ca. 1,68 ha. In der Tat handelt es sich um eine mit Gebäuden und versiegelten Flächen überbauter Raum, indem jedoch vereinzelt Bäume und Sträucher sowie krautige Pflanzenstandorte eingebettet sind. Entlang des Kotgrabens befindet sich ein 1 – 18,86 m breiter Gehölzstreifen, welcher auf der östlichen Seite auf der Salinehalbinsel seine Fortsetzung findet. Laut „Karte der Wasserspiegeldifferenzen zwischen Ist-Zustand mit Bruch und Planzustand mit Neubau des Gimritzer Dammes – Wasserspiegeldifferenz bei HQ100 (m) geht man von einem Anstieg von 0,02 – 0,04 m aus. Dabei sei vermerkt, dass die Messungen auf der Basis der 2-D-Methode und nicht auf der wesentlich genaueren 3-D-Methode beruhen. Ferner kann niemand vorhersagen, ob künftige Hochwasser das Niveau des Sommerhochwasser überschreiten und in zeitlich enger gesteckten Zeiträumen als 100 Jahre in Erscheinung treten können. Wie bereits die Hochwasser im Januar 2011 und Sommer 2013 aufzeigten gehört das Plangebiet eindeutig zum Überschwemmungsgebiet der Saale.

https://bmg-images.forward-publishing.io/2021/4/23/94bc786d-9e37-40a7-b3f2-63d77de66cac.jpeg?auto=format

Ebenfalls die Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 und im Februar 2024 bestätigen diese Tatsache.
Somit ist das Gebiet als Neubaugebiet nicht nur fachlich gesehen auszuschließen, sondern auch aus rechtlicher Sicht. Der § 78 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz nicht ohne Grund, dass „In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt“ ist. Die Ausnahmetatbestände gemäß § 78 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz treffen hier keinesfalls zu. Der Wohnungsmarktbericht der Stadt Halle (Saale) 2020 geht unter Punkt 5.2 Wohnungsleerstand auf den Seiten 39 – 41 von 12.170 leerstehenden Wohnungen in Halle aus. Desweiteren haben die jüngsten Hochwasser der Jahre 2011 und 2013 zu massiven Schäden in der Wohnbausubstanz im Bereich der Hafenstraße geführt. Die Klausvorstadt ist ein weiteres beredtes Beispiel dafür.
Die im „Baugrundgutachten“, unter „Altlasten“ sowie unter „Nutzungs- und schutzgutbezogene Gefährdungsabschätzung gemäß BBodSchV“ aufgeführten Füllstoffe und Schadstoffe schließen eine Wohnungsbebauung komplett aus. Neben der Gefahr für Leib und Leben der Bauarbeiter sowie möglicher späterer Bewohner führen bauliche Aktivitäten zur mechanischen Aktivität der Schadstoffe im Boden. Das findet Verstärkung durch die schwankenden Wasserstände des offensichtlich kontaminierten Grund- und Schichtwassers, was zudem die Gefahr in sich birgt, dass verstärkt Schadstoffe über den Kotgraben in die Saale gelangt und die bestehende Kontaminierung des Saaleschlamms durch eine Belastung des Wassers verstärkt. Gleiches gilt bei Ausspülungen durch Hochwasser und Starkniederschläge.
Die giftige- und umweltgefährdende Wirkung von Arsen, Blei und Cadmium sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) ist als sehr gefährlich für Mensch, Tier und Umwelt einzustufen. Das Umweltbundesamt gibt folgende Gesundheitsrisiken zu Arsen, Blei und Cadmium sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) an:

► Arsen
Zitat:
Arsen kann sowohl über die Lunge als auch über den Magen- und Darmtrakt aufgenommen werden. Nach chronischer Aufnahme über die Luft werden die Schleimhäute und Atemwege geschädigt und es kann Lungenkrebs entstehen.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/metalle-im-feinstaub/arsen-im-feinstaub#belastung-der-luft

► Blei
Zitat:
Blei und seine Verbindungen werden über die menschliche Lunge gut resorbiert. Dennoch nimmt die Allgemeinbevölkerung Blei hauptsächlich über die Nahrung auf. Besonders bei Kindern schädigen schon geringe Mengen das Nervensystem, so dass sie hinsichtlich ihrer mentalen Entwicklung gefährdet sind. Bei Erwachsenen zeigen sich bei chronischer Vergiftung Wirkungen auf das blutbildende System, Bluthochdruck und weitere unspezifische Symptome. Blei und seine anorganischen Verbindungen sind bei der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als möglicherweise/wahrscheinlich krebserregend eingestuft.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/metalle-im-feinstaub/blei-im-feinstaub#belastung-der-luft

► Cadmium
Zitat:
Cadmium wird hauptsächlich über die Nahrung aufgenommen. Bei chronischer inhalativer Aufnahme kann sich ein sogenannter Cd-Schnupfen entwickeln. Cadmium ist vor allem nierentoxisch und führt zu Störungen des Knochenstoffwechsels. Cadmium und seine anorganischen Verbindungen sind als krebserregend eingestuft.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/metalle-im-feinstaub/cadmium-im-feinstaub#belastung-der-luft

► polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Zitat:
„⁠PAK⁠ können staubgebunden eingeatmet oder mit der Nahrung aufgenommen werden. Sie lagern sich dann im Fettgewebe ab. Viele der ⁠PAK⁠, so auch deren bekanntester Vertreter das Benzo(a)pyren, sind krebserregend, wobei die eigentlich schädlichen Substanzen die im Körper gebildeten Stoffwechselprodukte (⁠Metabolite⁠) sind. Bei Aufnahme durch die Atmung wird vor allem die Lunge geschädigt.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/benzoapyren-im-feinstaub#belastung-der-luft

Eine fortgesetzte, dauerhafte Belastung mit diesen Schadstoffen verschärft sich, wenn Menschen an derartigen Standorten dauerhaft leben. Daher gilt es eine Bebauung auch schon aus diesen Gründen auszuschließen.
Die selbst unter dem Punkt 2.1.2.4. Wasser angegebenen Wasserbedingungen und damit verbundenen Veränderungen in der Erscheinung des Bodens lassen keine Stabilität durch Pfähle bewirken. Somit ist mit dauerhaften Instabilitäten des Bodens zu rechnen, was somit eine Eignung des Baugrundes auch aus diesem Grund ausschließt.
Daher gilt es den gesamten Standort und benachbarte Areale komplett von fremden Aufschüttungen bis in den Auenlehm hinein zu beräumen und fachgerecht als schweres Gift zu entsorgen. Im Anschluss daran erscheint es sinnvoll zu sein das nunmehr beräumte Gelände einer naturnahen Entwicklung zu überlassen. Dabei ist es vielseitig sehr hilfreich, dass weitere ca. 1,68 ha wieder in das Überflutungssystem der Saale zurückkehrt. Zudem besteht die Möglichkeit, dass mindestens ein temporäres Feuchtgebiet mit Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen den Teil der Saaleaue bestimmt. Das bedeutet eine sehr vielfältige ökologische und hydrologische Aufwertung des Standortes. Zudem findet eine Aufwertung des Stadt- und Landschaftsbildes statt.
Die Saale, ihre Nebengewässer und ihre jeweiligen Auen haben über Jahrhunderte massive Eingriffe erfahren müssen. Dazu gehören Begradigungen, Rodungen von Auenwäldern, Flächenversiegelungen, Bodenaufschüttungen, Einschränkungen von Überflutungsräumen sowie Kontaminierungen des Wassers und des Bodens mit Schad- und Giftstoffen aller Art. Dies gilt es zu korrigieren und nicht noch durch weitere Verbauungen und damit verbundene Verkehrszunahmen zu verschärfen.
An dem ca. 1,68 ha großen Planungsstandort kann zum Beispiel der Start einer langfristigen, aber dringend notwendigen Sanierung des Gebietes der Saaleaue von Jungfernwiese bis Holzplatz/Pulverweiden erfolgen.
Ferner regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Umsetzung seines Rahmenplans für eine Schulprojektarbeit zum Thema: „Die Salinehalbinsel in Halle (Saale) im Blickfeld von Ökologie, Saline als Teil der Stadtgeschichte und Tourismus“ vom 05.01.2004 an, welcher sich auf die ca. 40.000 m² = 4 ha große Salinehalbinsel bezieht.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es dringend geboten alles zu tun die bestehende Natur, Umwelt und Landschaften in und an der Saaleaue im Bereich Salinehalbinsel, Gebiet Sophienhafen/Jungfernwiese, Sandanger und Peißnitzinsel nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern weiter ökologisch aufzuwerten. Dazu zählt unweigerlich die Wiederherstellung des Saalebogens/der Wilden Saale am Holzplatz und am Sandanger.
Auf keinen Fall dürfen weiteren Baumaßnahmen stattfinden. Dabei ist es egal, ob es sich dabei um neue Brücken bzw. neue Wohngebiete handelt.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.02.2023

Fotos: Andreas Liste

Arbeitseinsatz auf dem Forstwerder

von Christine Fröhlich

Am Freitag, dem 17.02.2024, trafen sich AHA-Mitglieder auf dem Forstwerder
zu einem Arbeitseinsatz, bei dem es darum ging, die Absperrungen
zum Vogelschutzgebiet zu erneuern bzw. zu erweitern.
Leider ist es so, dass Spaziergänger diese Absperrungen immer wieder
ignorieren und überqueren, um in das abgesperrte Gebiet zu gelangen.
Aus diesem Grund ist es seit Jahren immer wieder nötig, diese ehrenamtlichen
Arbeiten zu verrichten, die als Hinweis verstanden werden sollen, sich
nur auf den ausgewiesenen Wegen zu bewegen. Ein entsprechendes
Hinweisschild ist für alle sichtbar angebracht.
Der nächste Arbeitseinsatz findet am Samstag, dem 16.11.2024, statt.
Treffpunkt: 10.00 Uhr an der Bogenbrücke
Helfer sind immer herzlich willkommen.

Fotos: Dietmar Hörner

AHA hält besonderen Schutz von Saaleaue mit Peißnitznordspitze und Amselgrund im Nordwesten Halles für dringend notwendig!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte erst im Rahmen einer ca. fünfstündigen Exkursion am Samstag, dem 04.12.2023, zu Beginn des Winters in Halles Nordwesten und Norden zum Amselgrund/Kreuzer Teiche, zu den Brandbergen, zum Hechtgraben, zur Kiesgrube Kröllwitz, zum Saalwerder, zum Ochsenberg und zum Park der früheren Papierfabrik Kröllwitz seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser vielfältigen, bedeutsamen und besonders schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteile im Nordwesten und Norden der Stadt Halle (Saale) vorgestellt und zu erläutert.
Im Rahmen einer Begehung am Mittwoch, dem 15.02.2024, nahmen Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Saaleabschnitt im Bereich der Saale und der Wilden Saale mit Blick auf das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze und den 15,2 ha großen Geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche in Augenschein.
Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.
Wie immer wieder dargelegt und bekräftigt besteht bekanntlich die dringende Notwendigkeit Natur und innerstädtisches Grün so unberührt wie möglich entwickeln zu lassen. Dazu zählt nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – insbesondere auch die Fluss- und Auenlandschaft der Saale im zentralen Stadtgebiet von Halle (Saale). Diese Natur- und Landschaftsbestandteile fungieren als Rückzugs- und Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Biotop- und Grünverbund, als Kalt- und Frischluftkorridore sowie nicht zuletzt als Retentionsfläche des Flusses. Moderne und nachhaltige Stadtplanung berücksichtigt genau diese Herangehensweise und beinhaltet richtigerweise eher die Erweiterung und Vernetzung von verschiedenen und gleichartigen Natur- und Grünräumen.
Dazu zählen ganz besonders Landschaft und Natur im Bereich des Amselgrundes und des ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze sowie die angrenzenden Bereiche von Saale/Wilder Saale. Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.
So ist es aus Sicht des AHA bereits unverantwortlich, den von seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR im Jahr 1983 massiv mit erwirktem Verbot des Befahrens der Wilden Saale wieder zu kippen. Die Wilde Saale hat sich im Rahmen der Schutzmaßnahmen seit dem Jahr 1983 zu einem sehr wichtigen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum entwickelt. Hier brüten z.B. Eisvögel, vereinzelt auch Beutelmeise und überwintern Gänsesäger und zahlreiche Entenarten. In letzter Zeit taucht auch der besonders geschützte Biber auf und lebt bekanntlich der Eremit. Ferner tangiert die fast unverbaut gebliebene und sich streckenweise sehr naturnah entwickelte Wilde Saale das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze.
Alles Gründe, welche die Öffnung der Wilden Saale für Bootsverkehr aller Art, somit auch für Paddler, ausschließen muss, wenn man sich fachlich korrekt verhält und zudem nach Recht und Gesetz handelt!
Die bereits durchgeführten Asphaltierungen von Wegen bis an das NSG Peißnitznordspitze heran und die durchgeführten Holzungsarbeiten an den Ufern der gesamten Peißnitzinsel haben zu unverantwortlichen Eingriffen geführt. Mit der unverantwortlichen Freigabe der Wilden Saale im Sommer 2018 für den Bootsverkehr, besteht die Gefahr weiterer baulicher und forstlicher Eingriffe in das äußerst vielfältige und sensible, arten- und strukturreiche Auengebiet. Die Gefahr massiver Holzungen und der Beseitigung einer sehr wichtigen Kies- und Sandbank in Höhe des Gimritzer Parks und des Sandangers sind keinesfalls gebannt. Diese Maßnahmen fänden dann jedes Jahr Neuauflage, um die Wilde Saale schiffbar zu halten. Dann ist es nur die Frage der Zeit, wann das erste Motorboot den Flussteil befährt.
Nach Auffassung des AHA sieht das Ganze ferner danach aus, die Paddler in die Nebenarme „abzuschieben“, um den schnellen und langsamen Motorbooten auf den Saalehauptarmen den freien Raum zu überlassen. Die gegenwärtigen Abgas- und Lärmbelästigungen, einhergehend mit massivem Wellenschlag, tragen schon jetzt zu massiven Störungen im Landschaftsschutzgebiet und an dem NSG bei.
Alles zusammen genommen führt unweigerlich zu massiven Störungen bis Zerstörungen von wertvollen Natur- und Landschaftsräumen. Darüber hinaus haben sie massive Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes zur Folge.
Daher fordert der AHA eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.
Ferner betrachtet der AHA seine Presseerklärung vom 15.10.2017 als Anzeige gegen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung gegenüber der EU-Kommission und der zuständigen Staatsanwaltschaft, da die bisherigen Asphaltierungen und der zu erwartenden massiven Zerstörungen im Gehölz- und Flussbereich der Wilden Saale in und am FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ im Zuge der geplanten Schiffbarmachung seit dem Jahr 2018 zu flächendeckenden und umfassenden Beeinträchtigungen und Verschlechterungen des Schutzgebietes führten bzw. führen. Bisher haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung auf die massiven öffentlichen Mahnungen des AHA mit kompletter Ignoranz reagiert. Von daher gilt es unverzüglich dem frevelhaften Agieren in der Stadt Halle (Saale) Einhalt zu gebieten! Dazu gehört auch der vollständige Rückbau der Asphaltierungen auf den Wegen der Peißnitzinsel und Stopp weiterer Wegeausbaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze und somit auch im FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“. Ferner gilt es die Sperrung der Wilden Saale sofort wiederherzustellen.
Nunmehr hat die die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) entgegen jeglicher fachlichen und grundsätzlichen Vernunft sowie unter Ignoranz vielfältiger Proteste aus der Bevölkerung heraus, den Wegebau und die damit verbundene Schotterung durchgeführt. Zuvor hat man massiv 40 Jahre alte Sukzession zerstört, indem man offenbar einen vom Landschaftsarchitekturbüro Haselbach entwickelten Maßnahme-Übersichtsplan vom 15.06.2020 zu Grund legt, welcher auf den gesamten Restauenwald verteilt sechs „Aufforstungsflächen zur Kompensation von Eingriffen gemäß Genehmigung“ beinhaltet. Dabei hat man insgesamt eine Fläche von 1.200 m² = 0,12 ha veranschlagt. Im Verhältnis auf die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes im Umfang von 10 ha sind somit alleine diesen Zerstörungen von sukzessiven Auenwaldbereichen 12 % der Gesamtfläche des Naturschutzgebietes zum Opfer gefallen. Die Schädigungen bzw. Zerstörungen der Strauch- und Feldschicht sind deutlich erkennbar. Die Herangehensweise erinnert sehr stark an den Vernichtungsfeldzug im „Trothaer Wäldchen“ und die noch existenten Pläne für die naturgeschützte Rabeninsel.
Schon die Überschrift des Wegebauvorhabens Fluthilfemaßnahme – „FHM Nr. 190 Nordspitze Peißnitz Wiederherstellung Rundweg“ ist vollkommen irreführend und überhaupt nicht zutreffend. So entsteht der falsche Eindruck als gäbe es keinen Rundweg mehr. Das ist eine vollkommen falsche Darstellung. Der Rundweg ist bestens existent und findet reichlich Anklang. Medienberichten zu Folge nahm die Stadt Halle (Saale) für diese zerstörerischen Eingriffe im ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze und Bestandteil des FFH-Gebietes „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ rund 230.000 Euro in die Hand, um standortfremdes Material zu verbauen und so insbesondere die Wurzelbereiche der ohnehin von der jahrelangen Trockenheit und Sommerhitze gebeutelten wegnahen Großbäume wie bis ca. 300 Jahre Stieleichen zu schädigen. Ferner gingen mit den Bauarbeiten u.a. die Beseitigung von mehrjährigen sukzessiven Beständen von Stieleichen sowie von Kraut- und Staudensaumen einher. Darüber hinaus erschweren solche Wege die Querung durch Klein- und Kleinsttiere. Worin da ein naturnaher Ausbau zu sehen sein soll, bleibt das Geheimnis des zuständigen Beigeordneten Halles für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf. Offenbar haben ein Teil der halleschen Stadträte und der Verwaltung noch immer nicht begriffen, dass es sich um einen der arten- und strukturreichsten Auenwälder im Stadtgebiet von Halle (Saale) handelt und nicht um eine Parkanlage. Außerdem sorgen insbesondere Hochwasser für eine Beseitigung dieser standortfremden Wege und zur Verteilung des Schottermaterials im Auenwald.
Zu der Vorgehens- und Herangehensweise passt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die Anfang Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, welche somit die damit verbundenen Mitwirkungs- und Klagerechte erhalten hat, überhaupt nicht beteiligt hat.
Auf Grund der obengenannten Darlegungen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen und unwiderruflichen Stopp der begonnen ökologisch katastrophalen Baumaßnahmen, welche mit einer unsachgemäßen Verwendung von Steuermitteln einhergehen würde. Ferner hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einst bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet.
Der AHA bekräftigt immer wieder sein absolutes Unverständnis aus, dass man den massiven, teilweise für die Ufervegetation zur Wilden Saale zerstörerischen Um- und Ausbau der Talstraße nicht nutzte, um entweder die Straße leicht anzuheben und Durchlässe für Amphibien und Hochwasser zuzulassen oder dies zu mindestens für Amphibien mit Röhren zu ermöglichen. Dabei ist den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale), aber auch den Aufsichtsbehörden, bekannt, welche ökologische und hydrologische Bedeutung dieser Teil der Saaleaue besitzt. Abgesehen davon, dass man diesen Umbau ohne öffentliche Beteiligung begonnen hatte.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – legt immer wieder dar, dass bekanntlich Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Natur- und Landschaftsräumen der gemäßigten Zonen gehören. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsräume, Hochwasser der Flüsse und Bäche den notwendigen Ausbreitungsraum, tragen zur Steuerung des Wasserhaushaltes bei sowie ermöglichen den Menschen Erholung und Entspannung.
Diese vielfältigen Funktionen von Auen entlang von Flüssen und Bächen bedürfen nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besonderer und umfassender Maßnahmen zum Schutz und Erhalt sowie zur Betreuung und Entwicklung. Dafür sich einsetzen sieht der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA als seine vorrangige Aufgabe an.
Aus dem Grund verfolgt der AHA weiterhin und verstärkt mit großer Sorge, die seit Anfang August 2021 erfolgten Abholzungen und darauf folgenden Verschotterungen mit Porphyrsteinen. Bereits die wiederholten Massenabholzungen von sukzessiven Gehölzbeständen entlang der Saale haben massiven Schaden angerichtet. Dabei greift man massiv in einen sich naturnaher entwickelnden Saumstreifen aus Gehölzen, Gräsern und Stauden ein. Der Säge fielen bisher u.a. Flatterulmen, Silberweiden, Mirabellen und Eschenahorn zum Opfer. In seinen Presseerklärungen vom 05.08.2021, 31.08.2021 und 30.09.2021 forderte der AHA, diese skandalösen, naturzerstörenden Abholzungen sofort und unwiderruflich einzustellen bzw. zu beenden. Nun ist seit dem 27.08.2021 festzustellen, dass man das Saaleufer an Peißnitzinsel und Ziegelwiese mit Porphyrsteinen zuschüttet, um entgegen jeglicher Vernunft den Fluss an einer möglichen naturnaheren Entwicklung zu behindern. Dazu gehört u.a. die sukzessive, arten- und strukturreiche Gehölz- und Staudenentwicklung an den Ufern.
Offenbar liegt dem Frevel zuletzt entscheidend in dem im Rahmen des einstimmig gefassten Beschluss des halleschen Stadtrates vom 29.05.2019 zum „Verzicht auf Variantenbeschluss für Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung“ sowie der im nichtöffentlichen Teil des halleschen Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben am 20.11.2020 gefasste „Vergabebeschluss: FB 66-B-2020-019 – Stadt Halle (Saale) – 198 HW Uferbefestigung – Uferbefestigung der Saale“
Diese Beschlüsse beinhalten keine Begutachtung der Tatsache, dass Teile des Verbauungsgebietes Bestandteil zu den Naturschutzgebieten „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ gehören. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ davon betroffen. Ferner hat man in das Landschaftsschutzgebiet „Saale“ eingegriffen.
In der Beschlussvorlage für den halleschen Stadtrat vom 04.03.2019 ist unter Punkt 1.4 folgendes vermerkt, Zitat: „Die Ergebnisse der Gewässermessungen zeigen, dass entlang der erfassten Messbereiche ca. 18.000 m2 schadhafte Schüttung vorhanden sind.“, Zitat Ende. Die Anlage „Regelquerschnitt“ beziffert die Breite der Schüttung auf 2,00 m und die Breite auf 0,4 m Dicke. Offensichtlich möchten die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) 1,8 ha Saaleufer verbauen.
Den halleschen Stadträten sowie der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) kommt überhaupt nicht der Gedanke, dass Steinschüttungen in keiner Weise dem Naturell des Flusses Saale und ihrer Aue entsprechen. Die immer wieder dargestellte Behauptung, dass es sich nur um Unterhaltungsmaßnahme handelt ist fachlich und sachlich daher nicht haltbar. Noch dazu der damalige Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR nach langen und zähen Beratungen mit der Wasserwirtschaftsdirektion Saale-Werra und dem Rat des Bezirkes Halle in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts erreicht hatte, dass solche Abholzungen und Steinschüttungen stattfinden. Zudem erfordern die obengenannten Schutzkategorien, dass neue Prüfungen nach EU- und Nationalrecht zu erfolgen haben.
Die nunmehrigen Maßnahmen haben zur Beschädigung bis Zerstörung auentypischer Ufervegetation mit Unterschlüpfen und Brutmöglichkeiten für Wasservögel, dem Eisvogel, Amphibien, Spinnen und Insekten geführt.
Nicht nur Teile der Auen mit ihren Tier- und Pflanzenbeständen hat man zerstört bzw. beeinträchtigt, sondern wertvolles, in umwelt-, landschafts- und naturzerstörenden Steinbrüchen gebrochenes Gestein für solchen Frevel vergeudet. Ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Rohstoffen sieht deutlich anders aus.
Ferner schreckt die umwelt-, landschafts- und naturfeindlich agierenden Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) nicht dafür zurück, damit zudem Biotop- und Grünverbünde unter Einbeziehung der Naturschutzgebiete „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ sind. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ , welche sich in enger Korrelation mit geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge befinden, zu stören.
Unverständlich für den AHA erscheint auch, dass sich das Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg, welches in die Behördenstruktur der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für digitale Infrastruktur eingebunden ist, bisher nicht zum Thema geäußert hat.
Nach Auffassung des AHA zeugt die Presseerklärung der Stadt Halle (Saale) vom 04.11.2021 von fortgesetzter fachlicher Inkompetenz und bekräftigt eindeutig die umwelt- und naturfeindliche Politik der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale). Diese von Uneinsichtigkeit geprägte Presseerklärung lässt mit keiner Silbe erkennen, dass man nun offensiv die Bevölkerung mit ihren Vereinen und Initiativen in die Lösung des massiven Problems einbezieht. Wie so oft, bemängelt der AHA auch im konkreten Fall, dass demokratische Beteiligungskultur in der Stadt Halle (Saale) überhaupt nicht stattfindet. Stattdessen betreibt man Hinterzimmerberatungen und Geheimniskrämerei, wie die selektiven Einladungen des halleschen Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt, René Rebenstorf zu einer Beratung am 05.11.2021 belegen.
Daher fordert der AHA den Deutschen Bundestag, den Bundesrat sowie die Bundesregierung auf solche Störungen und Zerstörungen von Landschaft, Umwelt und Natur sofort und unwiderruflich einzustellen. Dazu gehört es, dass man endlich Flüsse nicht als Bundeswassserstraße betrachtet, sondern endlich ihre Funktion als sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum und somit als sehr wichtigen Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft anerkennt und das Handeln daran ausrichtet. Dazu bedarf es der Zulassung naturnaher Entwicklungsmöglichkeiten und keiner Abholzungen und Verbauungen.
Darüber hinaus mahnt der AHA erneut und mit Nachdruck bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung von Bund, Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) an, den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft sowie die Befriedigung des Bedürfnisses der Naherholung für alle Bevölkerungsgruppen endlich ernst zu nehmen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen und Aufgaben nachzukommen sowie unverzüglich diese Zustände zu ändern. Nach Auffassung des AHA ist eine Fortsetzung dieser Entwicklung nicht mehr tolerierbar und bedarf eines entsprechenden Handelns.
In dem Zusammenhang fordert der AHA nicht nur den sofortigen Stopp der Zerstörungsarbeiten auf Kosten der Steuerzahler, sondern den unverzüglichen Rückbau der Steinschüttungen. Ferner gilt es ernsthaft Regressforderungen gegenüber den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zu prüfen. Außerdem hält es der AHA für dringend erforderlich, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Halle die strafrechtliche Relevanz untersucht und ggf. Anklage gegen die Verantwortlichen erhebt.
Im Anschluss daran führte der Weg zum 15,2 ha großen Geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche. Dieses ökologisch sehr wertvolle Gebiet nördlich der Saale und der halleschen Talstraße ist von einer Wiese mit Feuchtgebiet, von Schluchtwäldern, von Porphyrhängen mit Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften sowie den drei Kreuzer Teichen geprägt. Seit dem Jahre 1984 vom Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR betreut, legte dieser Ende 1986/Anfang 1987 eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Schutz und zur Entwicklung des Amselgrundes und der Kreuzer Teiche vor. Darauf aufbauend führte der AKUS ab 1987 bis zu seiner Auflösung im Januar 1990 zahlreiche Arbeitseinsätze zur Entschlammung der oberen beiden Kreuzer Teiche durch. Dem waren auch Studentensommer der früheren Pädagogischen Hochschule gewidmet. Die Konzeption und die darauf aufbauenden Arbeitseinsätze fanden mit der Ausweisung des Gebietes als Geschützter Landschaftsbestandteil, der Entschlammung des unteren und größten Kreuzer Teichs, der weitgehenden Wiederbelebung des alten Abflusses über einen kleinen Bach und der damit verbundenen Wiederentstehung eines Feuchtgebietes am Nordrand im Westteil der Wiese im Auftrage der Stadt Halle (Saale) eine würdige Fortsetzung. Auf Grund der Hochwassersituation zum Jahreswechsel 2023/2024 und im Februar 2024 erfolgte auch die Ausbildung von Qualmwasserbereichen im Amselgrund. Zum Zeitpunkt der Begehung waren weit mehr als schätzungsweise 70 % des Wiesen- und Schilfgebietes mit Wasser bedeckt. Erfreulicherweise ist damit eine Durchfeuchtung nach Jahren massiver Austrocknung von 2018 bis 2023 erfolgt. Somit besteht die Möglichkeit, dass sich die Wiese bei unregelmäßiger und partieller Mahd weiter arten- und strukturreich entwickeln kann.

Der AHA drückt in dem Zusammenhang seinen dringenden Wunsch aus, dass die Wiese aus Veranstaltungen aller Art herausgehalten bleibt. Zum halleschen Laternenfest 2014 sorgte die sehr große Bühne des MDR mit sehr lautem Konzert am 30.08.2014 zu massiven Schädigungen der Wiese in Folge von Schäden durch Befahren und Massenbetreten der Wiese sowie umfassender Vermüllung aller Art. Derartige Schädigungen und Beeinträchtigungen müssen unbedingt der Vergangenheit angehören.
Ebenfalls sind noch die Folgen der massiven Ausholzungen der vergangenen Jahre im Unterholz des geschützten Landschaftsbestandteils sehr sichtbar. Den umfassenden Schnittmaßnahmen fielen u.a. Blutroter Hartriegel, Schwarzer Holunder und Brombeere zum Opfer. Als wichtige und bedeutsame Brut- und Rückzugsgebiete für verschiedene Vogelarten sowie Winterquartiere für Säugetiere wie Igel haben derartige Gehölzbestände eine sehr wichtige Funktion. Daher erwartet der AHA derartige Aus- und Abholzungen künftig zu unterlassen und unter Einbeziehung des AHA ggf. eine aktuelle, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erarbeiten, einer breiten öffentlichen Diskussion zuzuführen und letztendlich umzusetzen. Dazu muss auch ggf. eine neuerliche Beräumung des unteren Kreuzer Teich gehören.
Im Ergebnis der Begehung bekräftigt der AHA die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft einzubringen.
Zudem ruft der AHA dazu auf, nur den Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahl am 09.06.2024 zu geben, welche sich ernst- und glaubhaft für den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften einsetzen.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet für Aktivitäten zum Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft eine sehr gute Plattform an.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 16.02.2024

Fotos: Andreas Liste

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