Autor: aha-dietmar (Seite 16 von 306)

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung von Schwarzer Elster und Elbe ein

Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 13.07.2024 nahm sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. schwerpunktmäßig dem Schutz, Erhalt und Entwicklung der Schwarzen Elster und der Elbe sowie ihrer Auenlandschaften und Nebengewässer zwischen der brandenburgischen Stadt Falkenberg (Elster) und der sachsen-anhaltinischen Lutherstadt Wittenberg an.
Den Einstieg der Fahrradexkursion bildete die Besichtigung eines im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen in den Jahren 2014/2015 in einer gemeinsamen Aktion der Agrargenossenschaft Beyern e.G. und des Naturschutzvereins „Elsteraue“ Falkenberg/Elster e.V. errichteten Feuchtgebietes in unmittelbarer Nähe zur Scheidelache. Die Niederschläge der letzten Monaten haben zu einer gewissen Entspannung geführt. Der standortgerechten Entwicklung des Feuchtgebietes hat das nur geringfügig einen Abbruch getan. Eine derartige Bereicherung von Natur und Landschaft mit ihrer Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten kann zudem als Ort der Umweltbildung und wissenschaftlichen Beobachtung und Betreuung dienen.
Die 31,985 km lange Scheidelache war von einer deutlichen Entspannung der Wassersituation, aber auch von Eutrophierung geprägt. Die Scheidelache ist ein Fließgewässer, welches ein sehr wichtiges Rückgrat für einen allumfassenden Biotop- und Grünverbund bildet und zudem mit seiner von Bibern beeinflussten Gewässerdynamik, einen sehr wichtigen Schutzzweck für das ca. 110,00 ha große Naturschutzgebiet „Schweinert“ darstellt. Um jedoch mehr seine ökologische und hydrologische Bedeutung entfalten zu können, bedarf die Scheidelache breitere, mindestens 10 m breiter Gewässerschonstreifen. Als ein Vorbild kann das bereits erwähnte Feuchtgebiet fungieren.
Im Anschluss daran suchten die Exkursionsteilnehmer den Neugraben im Vorfeld der Ortslage Bomsdorf auf. Zur Entstehung und Entwicklung des 30 km langen Neugrabens, sei aus den Ausführungen des Annaburger Geschichtsfreunds Edwin Kretzschmann zitiert:
Dieser künstlich angelegte Wasserlauf hatte eine Breite oben 8,00 Meter, unten 6 Ellen und auf jeder Seite eine Erhöhung mit einer Breite von einer Elle.
Er hat eine Länge von 30 km. Am Bau waren ca. 2.300 Mann aus den umliegenden Ämtern zwangsweise zur Arbeit an der Fertigstellung Neugrabens in Fronarbeit durch den Kurfürsten heranbeordert wurden. Begonnen wurden die Arbeiten bei dem Dorfe Grabo am 26. Juni 1576 und beendet wurden diese am12 Oktober 1577 bei dem Dorfe Neumühl. Der Graben hatte die Aufgabe Elsterwasser für die umfassend angelegten Teiche und Gräben zum Schloss Annaburg zu bringen. Das Elsterwasser des Neugrabens hatte für die Einwohnerschaft von Annaburg bis nach dem 2. Weltkrieg, also bis nach1945, eine besondere Bedeutung. Da das Elsterwasser damals sehr sauber und weich war, wurde es an den so genannten Schöppen ( Treppen ) von den Bewohnern gern zum waschen genommen.
Später um 1835 wurde an der Herzbergerstrasse für das Knabenerziehungsinstitut ein Schwimmbassin ausgehoben, welches den Ab und Zufluss durch den Neugraben hatte. Bis nach 1945 konnte hier die Annaburger noch baden gehen. Zur kurfürstlichen Zeit wurde die Fließkraft des Grabens für fünf Wassermühlen genutzt. Auf seinem Lauf hat der Graben durch die Heide auf einer Strecke von ca. 10 km allein 10 zu befahrene Brücken zu unterqueren. Dies sind: die Torgauer, Zätsch, Rotten, Bank, Bretzel, Zschernick, Hegeholz, Kreutz, Schulter und Rotebruch-Brücke.“, Zitat Ende.
Weiter sind in den Ausführungen erwähnt, dass in den dreißiger Jahren, der Reichsarbeitsdienst im dritten Reich hat den stark verschlammten und stellenweise mit Strauchwerk verwachsenen Neugraben beräumte, die Ufer stellenweise mit neuen Faschinen ausgeflochten hatte. Weiterhin schachtete man den Graben tiefer aus und beseitigte starke „hemmende“ Biegungen. Somit erhielt der Graben eine größere Fließgeschwindigkeit. Angesichts der zu erwartenden schrittweise voranschreitenden Eintiefung ist mit zunehmender Austrocknung des Umlandes zu rechnen. Insofern gilt es eher einer Mäandrierung zu befördern.
Die gegenwärtig getätigten Mahdarbeiten an jeweils einem Ufer haben zu massiven Verlusten an Blüten sowie höher gewachsenen Beständen an Wiesenpflanzen und Stauden geführt, welche Insekten Nahrung und Unterschlupf dienen. Hier gilt partiell und unregelmäßig bei den Mahdarbeiten vorzugehen.
Auf dem Weg nach Bomsdorf war leider ein toter Dachs zu entdecken. Das zeigt die hohe Gefährlichkeit von Straßen gegenüber Tieren auf.
Die 198,5 km lange Schwarze Elster, welche bei Kindisch im Lausitzer Hügelland im Freistaat Sachsen entspringt, dann das Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, das Senftenberger-Finsterwalder Becken, dabei den Freistaat Sachsen und die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie u.a. die Ortschaften Elstra, Kamenz, Milstrich, Wittichenau, Hoyerswerda, Elsterheide, Senftenberg, Ruhland, Lauchhammer, Elsterwerda, Bad Liebenwerda, München in Uebigau-Wahrenbrück, Herzberg und Jessen durchfließt und letztendlich südlich von Elster (Elbe) in die Elbe mündet, bildet trotz massiver wasser- und bergbaulicher Eingriffe ein sehr vielfältiges, bedeutsames entwicklungsfähiges und schützenswertes Fluss- und Auensystem.
Die Schwarze Elster gehört zum etwa 148.000 Quadratkilometern Einzugsgebiet der Elbe, welche mit 1.091 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa darstellt.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Ferner haben wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Bereits die Ausbaumaßnahmen der Schwarzen Elster in den Jahren 1852 bis 1861 haben, welche im Abschnitt 8 km oberhalb von Senftenberg bis 6 km oberhalb der Kremitzmündung in Folge von Durchstichen zum Wegfall von Mäandern, massiven Begradigungen und zu einer Wasserlaufverkürzung um etwa 30 km sowie Flussnahen Eindeichungen führten, zu massiven Störungen im Fluss- und Auenbereich des sehr bedeutsamen Nebenflusses der Elbe beigetragen.
Ferner fanden im Zeitraum der Jahre 1945 bis 1969 weitere massive Ausbaumaßnahmen im Bereich 6 km oberhalb der Kremitzmündung bis zur Mündung in die Elbe statt, welche einen stark begradigten und vollständig eingedeichten Fluss hinterließen.
Somit verlor der einst stark mäandrierende Unterlauf seine besondere Strukturvielfalt.
Des Weiteren führten großflächige Erschließungen von Braunkohlefeldern zwischen Hoyerswerda und Lauchhammer sowie 13 Talsperren zu weiteren massiven, flächendeckenden und raumübergreifenden anthropogenen Einflüssen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster.
Gegenwärtig sind aber beispielsweise in dem Flussabschnitt zwischen München bis zur Mündung vereinzelte Bestrebungen des Flusses erkennbar wieder Mäandrierungen entstehen zu lassen. Darüber hinaus bilden insbesondere die einst abgetrennten Mäander ein sehr vielfältiges, bedeutsames und schützenswertes Fluss- und Auensystem. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Die Bedeutung der Schwarzen Elster, ihrer Aue und ihrer Nebengewässer bedarf eines umfassenden Schutzes. Im Mittellauf der Schwarzen Elster im Bereich der Fahrradexkursion gehören dazu die Schutzgebiete nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) FFH-Gebiet „Mittellauf der Schwarzen Elster 4446-301 / FFH-Nr. 495 und 4345-303 / FFH-Nr. 629“ (3.157,00 ha); „Alte Elster und Riecke“ 4345-301 / FFH-Nr. 73 (2.733,20 ha) und „Fluten von Arnsnesta“ 4245-301 / FFH-Nr. 231 (113,40 ha, die Naturschutzgebiete „Alte Elster und Riecke“ und „Schweinert“ sowie die Landschaftsschutzgebiete „Elsteraue“ (5.953,22 ha), „Elsteraue zwischen Herzberg und Übigau“ (2.118,64 ha) und „Kiebitzer Baggerteich“ (179,59 ha)
Nicht nur die einzelnen Schutzgebiete bedürfen eines umfassenden Schutzes und Erhaltes, sondern ist eine Festigung des Biotop- und Grünverbundes dringend geboten.
Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt daher sich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Schwarzen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften einzusetzen.
Dies soll in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit geschehen.
Im Rahmen der Fahrradexkursion nahmen die Exkursionsteilnehmer u.a. auch das Gelände Großbusch in der Gemarkung der Stadt Herzberg mit begradigter Kremitz, Wald, Wiese und kleinem Gebäude in Augenschein. Hier könnte nach Auffassung der Exkursionsteilnehmer eine Stätte der Umweltbildung in der Natur ihre Wiederbelebung finden. Dazu sind jedoch grundsätzliche Willensbekundungen des Landkreises Elbe-Elster und der Stadt Herzberg, aber auch des Flächeneigentümers dringend erforderlich.
Die ca. 30,00 km lange Kremitz mit ihrem 177,00 km² großem Einzugsgebiet gehört zu den bedeutsamsten Nebengewässern der Schwarzen Elster. Der begradigte Verlauf mit seinen Stauelementen führt insbesondere in Trockenzeiten zu einer umfassenden Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit. Dies bewirkt u.a. massive Sedimentablagerungen und verminderten Sauerstoffeintrag. Der mehr oder minder, von Stauanlagen beförderte Fließstillstand hat zudem eine Erhöhung der Wassertemperatur mit eng damit verbundener Verdrängung von im Wasser aufgelösten Sauerstoff zur Folge. Darunter haben insbesondere Fische zu leiden. Daher erscheint es sinnvoll zu sein die Mäandrierung mit Störhölzern und -steinen zu befördern, um letztendlich eine Entfernung der Stauanlagen erreichen zu können. Das ermöglicht zudem eine Durchgängigkeit für Amphibien und Fische, welche eine richtige wesentliche Forderung der EU-Wasserrahmenrichtlinie darstellt.
Die Aue der Schwarzen Elster zwischen Jessen und seinem Stadtteil Gorsdorf ist zudem von Beständen mit Waldkiefer mit Unterwuchs zum Beispiel bestehend aus Hängebirke, Stieleiche, Faulbaum, Robinie und Gemeiner Esche gekennzeichnet sowie Mischwaldbeständen u.a. mit Stieleiche, Gemeiner Esche, Frühblühender Traubenkirsche, Hängebirke und Feldulme geprägt.
Insbesondere die Bestände aus Waldkiefer haben noch immer massiv an den Folgen der Trockenheit und der Sommerhitze der Jahre 2018 – 2023 zu leiden. Die Natur hat aber begonnen mit sukzessiver Entwicklung zum Beispiel bestehend aus Hängebirke, Stieleiche, Faulbaum, Robinie und Gemeiner Esche zu reagieren. Die bereits stark vorangeschrittenen umfassenden Abholzungen der Waldkiefer und Beräumung des Trockenholzes mit schwerer Technik bis in das Naturschutzgebiet hinein haben zu massiven Störungen dieses Prozesses geführt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher ein sofortigen Stopp dieser Abholzungen und das Trockenholz in den Waldgebieten zu belassen, um Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten zu ermöglichen sowie durch Beschattungen die Verdunstung zu mindern und Jungpflanzungen vor starker Sonneneinstrahlung zu schützen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es nur so möglich arten- und strukturreiche, stabile und zukunftsfähige Waldgebiete entstehen zu lassen.

Das im Unterlauf der Schwarzen Elster mit Anordnung vom 11.09.1967 ausgewiesene 442,00 ha große Naturschutzgebiet „Untere Schwarze Elster“ ist von umfassenden vielfältigen Auenlandschaften geprägt und lässt deutlich die Altmäander erkennen.
Offenbar basierend auf den im Jahr 1997 entstandenen wissenschaftlichen Artikeln der Goethe-Universität Frankfurt am Main „Vegetationskundliche und faunistische Untersuchungen im NSG „Untere Schwarze Elster“ : 1. Vegetation“ (Guido Warthemann, Birgit Krummhaar) und „Vegetationskundliche und faunistische Untersuchungen im NSG „Untere Schwarze Elster“ : 2. Fauna“ (Klaus-Jürgen Seelig, Bernd Simon, Uwe Zuppke) veröffentlichte Sachsen-Anhalt Natura 2000 folgende Gebietsbeschreibung zum EU SPA Mündungsgebiet der Schwarzen Elster (SPA0016), Zitat:
Das EU SPA Mündungsgebiet der Schwarzen Elster befindet sich ca. 10 km südöstlich von Lutherstadt Wittenberg und umfasst den Mündungsbereich der Schwarzen Elster in die Elbe. Das 3.921 ha große Gebiet umfasst die weitläufigen Flussauen von Elbe und Schwarzer Elster sowie die Altarme und Altwasser der Naturschutzgebiete Großer Streng, Untere Schwarze Elster und Alte Elbe Bösewig. Die West-Ost-Ausdehnung des EU SPA beträgt zwischen Dabrun und Jessen ca. 14 km. Die südlichen Elbewiesen erstrecken sich bis an die Ortschaften Kleinzerbst und Klöden heran. Innerhalb des EU SPA befinden sich keine Siedlungen, jedoch grenzen zahlreiche Ortschaften an das Schutzgebiet an.

Das EU SPA wurde im Jahr 2000 bereits mit einer Fläche von mehr als 3.300 ha an die EU-Kommission gemeldet und bei der Überarbeitung der Gebietsvorschläge im Jahr 2003 auf die heutige Ausdehnung erweitert. Es ist vollständig in der FFH-Gebietskulisse enthalten, in wesentlichen Teilen als NSG gesichert und zu großen Teilen auch Landschaftsschutzgebiet. Bis auf die Ackerflächen zwischen Bleddin und Wartenburg ist das EU SPA außerdem im Bundesländer übergreifenden Biosphärenreservat Mittelelbe enthalten.

Naturräumlich gehört das Gebiet zum Elbe-Elster-Tiefland innerhalb des Elbe-Mulde-Tieflandes. Als Landschaftseinheiten sind in den auf die Elbeauen entfallenden Flächenanteilen das Dessauer Elbetal und im Ostteil entlang der Schwarzen Elster die Einheiten Annaburger Heide und Schwarze-Elster-Tal vertreten. Große Teile des EU SPA liegen in den natürlichen Überflutungsbereichen von Elbe und Elster. In den Überflutungsauen sind zahlreiche Altarme und Altwasser der beiden Flüsse erhalten. Hochwasserschutzdeiche umgeben nahezu das gesamte EU SPA, wobei die Deichanlagen überwiegend auch die Gebietsgrenze darstellen. Innerhalb der Deichlinie wird Grünlandnutzung in unterschiedlicher Intensität betrieben. Manche Bereiche sind landwirtschaftlich nicht oder nur extensiv nutzbar, jedoch ist auch Intensivgrünland vorhanden (SIMON & SIMON 2007). Die intensive Nutzung führte zu artenarmen Pflanzengesellschaften, nur in unzugänglichen nassen Senken finden sich noch Seggen- und Wasserschwadengesellschaften. In einigen Feuchtwiesen sind auch bemerkenswerte und gefährdete Arten, wie Gottes-Gnadenkraut oder Langblättriger Ehrenpreis, vertreten. Ackerflächen befinden sich innerhalb des Vogelschutzgebietes nur im Bereich südlich von Wartenburg. Die Uferbereiche von Elbe und Schwarzer Elster sowie der Altarme werden von charakteristischen Pflanzengesellschaften der Ufer- und Verlandungszonen oder Schlickflächen eingenommen. Laichkraut- und Wasserschlauchbestände, Igelkolben und Pfeilkraut sind nur einige Beispiele für die Mannigfaltigkeit der Ufervegetation. Die weitläufige, mit ausgedehnten Grünländern, Altwassern, versumpften Flächen, Röhrichten und Hochstaudenfluren durchsetzte Auenlandschaft wird weiterhin durch Weichholzauenreste und Einzelbäume, darunter alte Stieleichen und Ulmen als Reste einer Hartholzaue, strukturiert (SIMON & SIMON 2007).“ Zitat Ende

Nach Auffassung des AHA gilt es länderübergreifend massiv zu untersuchen, wo die Wiedereinbindung der baulich abgetrennten Altmäander ökologisch, hydrologisch und räumlich möglich und sinnvoll erscheint. Ferner gilt es dringend im Rahmen eines ebenfalls länderübergreifenden, wissenschaftlich fundierten ökologisch nachhaltigen Hochwasserkonzeptes zu prüfen, wo umfassende Deichrückverlegungen möglich sind. Jedoch behindern die bereits durchgeführten Deichbaumaßnahmen im Land Sachsen-Anhalt und die gegenwärtig stattfindenden massiven Deichbaumaßnahmen im Land Brandenburg eine derartige Entwicklung. Dem Anliegen stimmten die anwesenden Exkursionsteilnehmer zu. Insbesondere bei dem Anblick der Struktur des Flusses, der Errichtung neuer Bauten – wie z.B. des Elsterparks in Herzberg – in der Altaue und Hochwassereinzugsgebietes der Schwarzen Elster sowie der massiven Deichneubauten in Sachsen-Anhalt. Dabei bleiben nach Meinung der Exkursionsteilnehmer solche Ereignisse, wie der Deichbruch im Bereich eines Altverlaufes bei Gorsdorf-Hemsendorf, wo der Fluss wieder in sein altes Bett strebte und dem der Landesbetrieb für Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt einen noch massiveren Deich entgegensetzen möchte, nicht ausreichend ausgewertet und berücksichtigt. Zudem zeugen sie am Festhalten alter, längst überholter rein wasserbaulicher Lösungen des Umganges mit dem Fluss.

Die Exkursionsteilnehmer fordern hier ein massives Umdenken in Richtung lebendiger Fluss- und Auenlandschaft. Dies ist nach Auffassung der Exkursionsteilnehmer auch im Hinblick auf eine notwendige naturnahere Entwicklung der Elbe und eines nachhaltigen Umgangs mit Hochwasser dringend geboten.
Ferner regt der AHA die Entwicklung eines zusammenhängenden länder- und landschaftsübergreifenden Biotop- und Grünverbundgebietes zwischen der Schwarzen und Weißen Elster an, welche natürlich den Strom Elbe, die Fluss- und Einzugsgebiete gebiete u.a. von Mulde, Saale, Pleiße, Parthe und Reide sowie des Raumes des Erzgebirges, der Dübener Heide und der Lausitz an. Hier gilt es wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeptionen zu erarbeiten, welche die Aspekte der gegenwärtigen Entwicklung und Schutzwürdigkeit von Umwelt, Natur und Landschaft, der klimatischen und meteorologischen Entwicklung, des Umgangs mit Hochwasser sowie einer darauf abgestimmten Entwicklung als Lebens- und Wirtschaftsraum der Menschen beinhaltet. Ferner gilt es die wissenschaftlich erarbeiteten konzeptionellen Vorschläge einer breiten öffentlichen Diskussion zu unterziehen, um letztendlich daraus die Schutz- und Entwicklungskonzeption mit Gesetzescharakter zu erstellen und verbindlich in Kraft zu setzen.
Die Lutherstadt Wittenberg ist bekanntlich von dem 1.094,00 km langen, staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe und seiner Aue geprägt. Diese Natur und Landschaft ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, hat aber auch in Vergangenheit und Gegenwart mit massiven direkten und indirekten menschlichen Eingriffen des Menschen zu tun. Dazu zählen zum Beispiel Abholzungen, intensive Landwirtschaft, Flußbegradigungen, Buhnenbau, Wasserverschmutzungen, Verbau von Ufer- und Sohlbereichen, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen, Abschneiden von Auenlandschaften durch Deiche aller Art, Verbau von Auenlandschaften sowie Wassermangel in Folge von Niederschlagsarmut und ausgedehnter Hitzephasen.
Schutzausweisungen wie das 43.000,00 ha große Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ dessen Fläche weitgehend von der Fläche des neuen 125.510,00 ha großen Biosphärenreservates „Mittelelbe“ überdeckt ist, Natura 2000-Gebiete wie das 7.582,00 ha großen Dessau-Wörlitzer Elbauen (FFH0067) und die 8.422,00 ha große Elbaue zwischen Griebo und Prettin (FFH0073) sowie zahlreicher Europäischer Vogelschutzgebiete sollen nicht nur dazu beitragen, dass dieser einmalige Natur- und Landschaftsraum einen umfassenden Schutz genießt, sondern sich auch entsprechend weiter entwickeln kann.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305018

Dazu ist es erforderlich, dass öffentliche und gewerbliche Einrichtungen sowie Privatpersonen über die bestehenden Schutzbestimmungen informiert sind sowie diese auch respektieren und einhalten.
Bei dieser Aufgabe spielen ebenfalls der Landkreis Wittenberg und die Lutherstadt Wittenberg eine sehr wichtige Rolle für die ihnen anvertrauten Fluss- und Auenabschnitten der Elbe und ihrer Nebengewässer.
Zum Abschluss der Fahrradexkursion führte der Weg zur Kuhlache, welche sich insbesondere als vier Betonflächen im Bereich Dresdner Ring/Dresdner Straße darstellt, mit einer Gesamtgröße von ca. 33.361,27 m² = 3,34 ha, die Elbaue im Bereich von Dresdner Ring und Speckebach mit einer Größe von ca. 53.900,78 m² = 5,4 ha sowie die Elbaue im Bereich des ca. 898.257,60 m² = 89,83 ha großen Großen Angers.
Die Kuhlache mit ihren vier Betonflächen, welche umfassend von Gehölzen und Stauden eingerahmt sind. Vereinzelt haben Pflanzen insbesondere die Fläche im Südosten überwachsen.
Nach Aussagen der Lutherstadt Wittenberg vom 05.06.2024 fanden zu dem Zeitpunkt offiziell beauftragte Untersuchungen zum Untergrund des Randgebietes der Elbaue statt. Im Bereich der Kuhlache besteht die dringende Vermutung, dass Kontaminierungen den Boden belasten. Vor Ort angefragte Angaben zu den gegenwärtigen Eigentumsverhältnissen blieben leider unbeantwortet. Hinsichtlich der vermuteten Belastungen verwiesen die beiden Verantwortlichen für die Landesgartenschau 2027 auf das noch ausstehende Gutachten. Zudem sind in diesem Bereich konkrete Maßnahmen zum Lärmschutz und zur Abwehr von Hochwasser gekoppelt mit Veränderungen in der Wegeführung angedacht.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regt weiterhin an, dass hier eine umfassende Beräumung des Geländes einschließlich des möglicherweise kontaminierten Boden bis zum Ursprungsniveau vorzunehmen ist. Neben der Beseitigung von mutmaßlichen Gefahren für Umwelt, Natur, Landschaften, Wasser und somit für Menschen, Tiere und Pflanzen, lassen sich eine Wiederausweitung der Retentionsfläche und die vollständige Wiederöffnung des Speckbaches realisieren. Dies stellt nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA eine bedeutsame Maßnahme zum Schutz und Entwicklung der Elbaue im Stadtgebiet von Wittenberg dar. Zudem entspricht die Renaturierung des Speckbachverlaufes der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Nach fortgesetzter Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollten sich die Aktivitäten zur Landesgartenschau 2027 im Bereich der Elbaue jedoch auf die vollständige Umsetzung dieser Maßnahmen beschränken. Zudem bekundet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine grundsätzliche Bereitschaft im Rahmen seiner gemeinnützigen und ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Vorbereitung und Umsetzung der Sanierungs- und Renaturierungsaktivitäten mitzuwirken.
Dazu schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für das gesamt ca. 3,34 ha große Gelände eine Mischung aus sukzessiver und gestalterischer Entwicklung eines vielfältigen Parks mit eingebettetem Spielplatz sowie Aufenthaltsbereichen vor. Dabei gilt es im Vorfeld alle Flächenversiegelungen zu entfernen, basierend auf den Bodenuntersuchungen mögliche Kontaminationen fach- und sachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Darüber hinaus empfiehlt es sich generell mögliche Aufschüttungen bis auf den naturbelassenen Boden zu beseitigen. Ebenfalls ist die bestehende Vegetation zu schützen und eine sukzessive Entwicklung – insbesondere in Richtung Elbaue und Aue des Speckbaches – zuzulassen.
Laut der dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekannten „Machbarkeitsstudie Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027 – Kurzfassung – ist im nordöstlichen Anschluss unter den Namen „Elbquartier – Neues Wohnen am Fluss“, folgendes geplant, Zitat:
Durch das Elbquartier soll eine Neuordnung der städtebaulichen Struktur und eine Arrondierung vorhandener Wohnbauflächen erreicht werden. Für die neue Stadtsilhouette an der Elbe wird eine Mischung aus verdichtetem Wohnen angestrebt.
Das Elbquartier wird noch nicht bis 2027 entstanden sein, jedoch sollen der Uferpark, Hochwasserschutz und die äußere Erschließung der Siedlung hergestellt werden. Die künftigen Baufelder sollen zunächst für eine Gartenschau zwischengenutzt werden, bevor auf ihnen die Gebäude errichtet werden.
So können auf dem Areal sogenannte „Zukunftslabore“ errichtet werden, welche sich mit diversen Themen der „Stadt der Zukunft“ (siehe Seite 14) beschäftigen und neben der gärtnerischen Leistungsschau einen wissenschaftlichen Aspekt zur Landesgartenschau hinzufügen.“, Zitat Ende
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben weder die Planung, noch die Umsetzung der Errichtung von Wohnbebauungen mit einhergehendem fortgesetzten Flächenverbrauch und Zunahme von Kraftfahrzeugsverkehr nichts mit der ordnungsgemäßen Zielstellung einer Landesgartenschau zu tun. Insbesondere, wenn man sie als „Instrument der nachhaltigen Stadt- und Tourismusentwicklung“ betrachtet. Im konkreten Fall gilt es noch zu beachten, dass das offensichtlich noch gültige „Stadtentwicklungskonzept, 4. Fortschreibung 2011, Teilfortschreibung Stadtumbau, Endbericht 30. April 2012“ auf Seite 27, unter dem Punkt „2.3 Wohnungsleerstand Gesamtstädtischer Überblick“ folgendes ausweist, Zitat:

Zum 31.12.2009 standen im gesamten Stadtgebiet etwa 2.500 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden leer. Dies ergibt eine Leerstandsquote von 9 Prozent. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist der Leerstand um 870 WE bzw. 26 Prozent gesunken. Die Leerstandsquote lag damals bei 13 Prozent.
Hauptursache für die Verringerung der Leerstandsquote waren die Abrisse im Stadtumbau (1.800 WE).
Auch Wohnungszusammenlegungen und Stilllegungen sowie Umnutzungen und konventionelle Abbrüche wegen fehlender Nachfrage trugen zur Leerstandsreduzierung bei. Allerdings wurde der Stabilisierungseffekt dieser Maßnahmen für den Wohnungsmarkt durch die weiter sinkende Zahl der privaten Haushalte erheblich gemindert.
Nach den Erhebungen des Stadtumbau-Monitorings entfällt der größte Anteil am Wohnungsleerstand auf den Altbau (56 Prozent). Der Rest verteilt sich auf Bestände des DDR-Wohnungsbaus (38 Prozent, davon 28 Prozent traditioneller Wohnungsbau) und den Wohnungsneubau seit 1990 (6 Prozent).
Gemessen an der Größenordnung der jeweiligen Bestände ist der Leerstand im Geschosswohnungsaltbau (bis 1918) mit etwa 16 Prozent am höchsten. Im Plattenbau liegt er bei etwa 15 Prozent. Den niedrigsten Leerstand im Geschosswohnbau weisen der Werksiedlungsbau (2 Prozent) und der Neubau seit 1990 (3 Prozent) auf.
Für die Einfamilienhausgebiete wird in Abhängigkeit vom Baualter ein Wohnungsleerstand zwischen einem und drei Prozent angenommen, also eine Größenordnung, die deutlich unter der Fluktuationsreserve liegt. In den Einfamilienhausbereichen, die nach 1990 entwickelt worden sind, stehen Wohngebäude nur ganz vereinzelt wegen Eigentümerwechsel leer. Daher wurde hier von einem durchschnittlichen Leerstand in der Größenordnung von einem Prozent ausgegangen. In den älteren Kleinhaussiedlungen gibt es auf Grund weiterer Faktoren wie Erbschaftsauseinandersetzungen und punktuellem Verfall nach Wegzug einen leicht höheren Leerstand, die hier mit durchschnittlich 3 Prozent des Bestands zu Buche schlägt.“, Zitat Ende

https://www.wittenberg.de/downloads/datei/JWylNeA8KVI8Aqk5nkw9f0p6bGxRRmZuNjU0R0N4MDNaVHc5QWJrVzI4cGtFNktEQXBGQUJZbkg1cWRjUjRNTzNsclRBSTliWHJLYkp3eUNoKzlIVldsWXNQUmVPYTh5NVk1VXhqUTNVWUZlcHZNZ0cyb2lrSlJDVlM2Q0laenVuTU56cmNpYXNXTTk5NUZqZGRISGhmaTZpK1M3ODg2UkpaSmZ4OGFIWllzeFlDdGViUkdzWURoWTV3OD0

Daraus lässt sich ableiten, dass keine städtebauliche und soziale Notwendigkeit besteht, vorrangig für Personen mit größerem Einkommen und Vermögen neue Wohngelegenheiten zu schaffen.
Aktuellere veröffentliche Angaben und Zahlen lassen sich leider nicht heranziehen.
Zudem mindert die starke Verlärmung durch Dresdner Ring/Dresdner Straße/Bundesstraße 187 eine erforderliche lärmreduzierte Wohnqualität.
Stattdessen schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für das gesamt ca. 3,34 ha große Gelände eine Mischung aus sukzessiver und gestalterischer Entwicklung eines vielfältigen Parks mit eingebettetem Spielplatz sowie Aufenthaltsbereichen. Dabei gilt es im Vorfeld alle Flächenversiegelungen zu entfernen, Bodenuntersuchungen vorzunehmen sowie mögliche Kontaminationen fach- und sachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Ferner empfiehlt es sich generell mögliche Aufschüttungen bis auf den naturbelassenen Boden zu beseitigen. Darüber hinaus ist die bestehende Vegetation zu schützen und eine sukzessive Entwicklung – insbesondere in Richtung Elbaue und Aue des Speckbaches – zuzulassen.
Im Bereich des ca. 5,4 ha großen Elbaue im Bereich von Dresdner Ring und Speckebach stellten die anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen sehr bedeutsamen und schützenswerten Natur- und Landschaftsraum fest. Momentan ist dieser Teil der Aue von Elbe und Speckbach von Mischbeständen aus Stauden wie Rübenkälberkropf und Großer Brennnessel sowie Hart- und Weichhölzern wie Stieleiche sowie Sal-, Korb- und Silberweide geprägt. Diese Entwicklung gilt es zu schützen und vor jeglichen Eingriffen zu schützen.
Laut gegenwärtiger „Machbarkeitsstudie Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027 – Kurzfassung – ist dort unter den Namen „Uferpark – Wittenbergs Visitenkarte am Fluss“, folgendes geplant, Zitat:
Mit seiner vergleichsweise geringen Entfernung zur Innenstadt ist der Raum um die Kuhlache prädestiniert für eine „Dependance der Stadt an der Elbe“. Hier soll der Stadtpark am Fluss entstehen – als Visitenkarte und Identifikationsort von „Wittenberg an der Elbe“. In Teilbereichen ist die Rolle als Überschwemmungsgebiet zu berücksichtigen.
Es werden folgende Entwicklungsziele angestrebt:
· Schaffung eines intensiv gestalteten Parkraums mit stadtweiter Ausstrahlung, als Nutzungsschwerpunkt mit repräsentativen Gartenpartien sowie Spiel- und Sportflächen
· Schaffung eines extensiv gestalteten Parkraums mit naturnahen Ufer- und Auenwaldpartien
· Aufhebung der Verrohrung des Speckbachs
· Inszenierung der Hartungschanze als historisches Relikt der ehemaligen Stadtbefestigung
· Errichtung eines Aussichtsturms als nutzbare Sehenswürdigkeit und spektakuläres architektonisches Wahrzeichen für das UNESCO-Biosphärenreservat“, Zitat Ende
Während die „Aufhebung der Verrohrung des Speckbachs“ grundsätzlich zu begrüßen ist, sind andere Aktivitäten, wie der angedachte „Nutzungsschwerpunkt mit repräsentativen Gartenpartien sowie Spiel- und Sportflächen“ sowie folgender Maßnahmen wie „Inszenierung der Hartungschanze als historisches Relikt der ehemaligen Stadtbefestigung, Errichtung eines Aussichtsturms als nutzbare Sehenswürdigkeit und spektakuläres architektonisches Wahrzeichen für das UNESCO-Biosphärenreservat als sehr bedenklich anzusehen. Die „Schaffung eines extensiv gestalteten Parkraums mit naturnahen Ufer- und Auenwaldpartien“ klingt sehr interessant, ist aber nicht sinnvoll, wenn man dafür die bisherige Natur und Landschaft beschädigt oder gar zerstört. Gleiches gilt für die Herstellung von neuen Wegeverbindungen.

Die Elbaue im Bereich des ca. 898.257,60 m² = 89,83 ha Großen Angers stellt sich als Natur- und Landschaftsraum mit naturnaheren Entwicklungsräumen mit Gehölzbereichen und -inseln dar. Sie besteht zum Beispiel aus Weichhölzern wie Silber-, Bruch- und Korbweide und Harthölzern wie Stieleiche, Gemeine Esche, Flatter- und Feldulme. Eingebettet gibt es u.a. ein Vorkommen von Schwarzem Holunder und Kreuzdorn. Ferner gedeihen gepflanzte Exemplare der Rosskastanie. Auskolkungen, Saumstreifen mit Hochstauden sowie der zu dem Zeitpunkt ausgetrocknete und begradigte, aber entwicklungsfähige Rischebach ergänzen zusammen mit den Wiesen diesen arten- und strukturenreiche Natur- und Landschaftsraum innerhalb der Aue zwischen Elbe und Rischebach. Beobachtungen zum Beispiel von Turmfalken, Weißstörchen und Neuntöter bestärken diesen Eindruck. Im Interesse einer besseren, arten- und strukturreicheren Entwicklung der Wiesenbereiche ist unbedingt die Mahd partiell und unregelmäßig durchzuführen, um Blüh- und Saatgutphasen zuzulassen. Ferner ist dies für die Eigenschaft als Brut- und Setzraum dringend erforderlich. Das bereits bestehende sehr naturbelassene Wegenetz ist bestens in den Landschafts- und Naturraum eingebettet und bildet kein Hindernis für Klein- und Kleinsttiere. Außerdem dienen Pfützen je nach Größe, Wasserumfang und Dauer als Stätten der Tränken sowie zur Gewinnung von Nestbaustoffen zum Beispiel für Mehl- und Rauchschwalben.
Laut gegenwärtiger „Machbarkeitsstudie Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027 – Kurzfassung – ist dort unter den Namen „Profilierung der Elbe-Kulturlandschaft“, folgendes geplant, Zitat:
Das Potenzial des Großen Angers als einprägsamer Naturraum, stadtnaher Erholungsraum und kulturhistorisches Zeugnis der Stadtentwicklung soll unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Natur- und Hochwasserschutzes aktiviert werden.
Zur Profilierung als regionaltypische Kulturlandschaft werden folgende Entwicklungsziele verfolgt:
· Ausbau eines barrierefreien Wegenetzes als Grundvoraussetzung für eine Nutzbarkeit
· Entwicklung markanter Orte und Aufenthaltsräume zum Sitzen und Verweilen
· Kulturlandschaft – Landschaft als Kunst- und Kulturraum
· architektonische Inszenierung eines der „Elbtore“, Zitat Ende

In dem Dokument „Die Landesgartenschau 2027 zur Zukunft der Stadt – Machbarkeitsstudie der Lutherstadt Wittenberg – Vorabzug Stand 03.11.20“ sind dazu in nachfolgender Tabelle auf Seite 76 unter „4 Großer Anger“ folgende Baumaßnahmen aufgezählt, Zitat in Eigendarstellung:

MaßnahmenFlächengröße (m²)Einzelpreis (€/m²) bruttoSumme brutto
4 Großer Anger

1.400.000 €
4.1 Ausbau Wege (Asphalt), Länge 2.900 m, Breite 3,0 m8.70082,76720.000 €
4.2 Plätze, Möblierung, künstlerische Interventionen
pauschal280.000 €
4.3 Architektonische Inszenierung Elbtor/Elbcarponiere
pauschal400.000

Zitat Ende

Alleine eine Neuversiegelung von 0,87 ha Wegenetz führt zu massiven Zerstörungen und Beeinträchtigungen in dem sehr bedeutsamen Bestandteil der Elbaue. Derartige Wege bilden nicht nur standortfremde, schnell sonnenerhitzte Trennungs- und Gefahrenrräume für Kleinst- und Kleintiere, sondern befördern das Befahren mit Kraftfahrzeugen auch nach der Fertigstellung solcher Straßen. Zudem ist mit einer Verstärkung bzw. Verschärfung der ohnehin schon gegenwärtig starken Nutzung von Hundehalterinnen und Hundehalter zu rechnen, welche zumeist ihre Hunde unangeleint durch das Schutzgebiet laufen lassen. Somit verstärkt sich der Druck – insbesondere zur Brut- und Setzzeit – auf die arten- und strukturreiche Fauna. Die Gefahr von Camping-, Angel- und Partytourismus ist in Erfahrung anderer Abschnitte der Elbaue nicht zu vernachlässigen.
Am Tag der Fahrradexkursion am 13.07.2024 war das bereits in dem gegenwärtigen Zustand zu beobachten.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es den geschützten Teil der Elbaue vor solchen Eingriffen zu verschonen. Vorstellbar wäre maximal die Einrichtung eines Naturerkenntnispfades, welcher sich in den Natur- und Landschaftsraum einbettet. Eine Maßnahme, die der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA ausdrücklich unterstützt und in der praktischen Bildungsarbeit für alle Teile der Bevölkerung als sehr nützlich hält.

Zudem sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht insgesamt gesehen, die Gefahr massiver Eingriffe in einen sehr wertvollen Natur- und Landschaftsraum, welchem man so teilweise oder gar vollständig seiner sukzessiven Entwicklungsmöglichkeiten und -raum berauben möchte. Eine Tatsache, welche zudem den Schutzbestimmungen des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ bzw. dem Biosphärenreservat „Mittelelbe“ sowie des Natura 2000-Gebietes Elbaue zwischen Griebo und Prettin (FFH0073) widerspricht. Zudem sind Eingriffe in der Retentionsfläche der Elbe und ihrer Nebengewässer vorgesehen.
In diesem Zusammenhang ist auch eine ordnungsgemäße Ausschilderung mit Schutzgebietsschildern dringend erforderlich. Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kooperativen Abstimmungsbedarf mit der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe zur Entstehung eines Naturlehrpfades und der mutmaßlichen Entwicklung eines Teiches im Nordbereich des Großen Angers in Richtung Dessauer Ring.

Die Darstellungen von Verantwortlichen für die Landesgartenschau 2027 in der Lutherstadt Wittenberg am 05.06.2024, dass man nach aktuellem Planungsstand beabsichtigt die Wegeverbindungen im Großen Anger in ein- und zweispurigen Betonspuren auszubauen sowie auf Sitzmöbilar zu verzichten, lassen weiterhin außer Acht, dass sich der Große Anger eben in einem international, europäisch und national geschützten Raum befindet. Daher weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut mit Nachdruck darauf hin, dass jeglicher Verbau von Wegen und anderer Bereiche zu unterlassen ist. Die beiden anwesenden Vertreter des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verweisen im Fall der Beibehaltung oder gar Genehmigung aller Eingriffe in das Teil des 43.000 ha großen Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ dessen Fläche weitgehend von der Fläche des neuen 125.510 ha großen Biosphärenreservates „Mittelelbe“ überdeckt ist, der Natura 2000-Gebiete wie das 7.582 ha große Dessau-Wörlitzer Elbauen (FFH0067) und die 8.422 ha große Elbaue zwischen Griebo und Prettin (FFH0073) sowie zahlreicher Europäischer Vogelschutzgebiete, dass eine Beschwerde bei der Kommission der Europäischen Union zu erwarten ist.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hofft, trotz der teilweise sehr kontrovers geführten Diskussionen vor Ort, dass die Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau 2027 in der Lutherstadt Wittenberg ohne Eingriffe in den geschützten bzw. schützenswerten Raum der Elbe und ihrer Aue stattfinden und eine Beschwerde bei der Kommission der Europäischen Union nicht notwendig ist. Ausdrücklich möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiter auf eine sachlich-kritische Zusammenarbeit setzen. Konfrontation ist der Sache nicht dienlich.
Zusammenfassend sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Großen Anger. Nach aktuellem Kenntnisstand gilt es die Wege von jeglicher Bebauung und die Wiesen von Bepflanzungen freizuhalten. Sollte eine Schutz- und Entwicklungskonzeption eine Ausweitung der bestehenden Gehölzbestände nachvollziehbar empfehlen, dann gilt es auf sukzessive Entwicklungen zurückzugreifen. So ist eine Entwicklung von standortgerechten Gehölzen im Einklang mit der Natur sowie den Standortbedingungen und -gegebenheiten gesichert.

Der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche, insbesondere in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt aktive Umwelt- und Naturschutzverein Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv an der Gestaltung und Durchführung einer nachhaltigen Landesgartenschau 2027 in der Lutherstadt Wittenberg mitzuwirken, wenn sie sich zum Beispiel der Entwicklung von mehr und vernetztem Grün, dem Erhalt und Schutz bestehender Schutzgebiete, dem Schutz, Erhalt bestehender und der Entwicklung neuer Grün- und Biotopverbundräume, dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Grünräumen, Fassaden- und Dachbegrünungen sowie der Entsiegelung von versiegelten Flächen widmet.

Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der AHA verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten in den Landschafts- und Naturräumen von Schwarzer Elster und Elbe, ihrer Auen und ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Naturgebiete und Landschaften zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von den noch zwischen Uebigau-Wahrenbrück und der Mündung in die Elbe bei Elster (Elbe) erkennbaren, mehr oder minder großen ca. 60 Altverläufen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes sowie die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes die ersten Arbeitshauptschwerpunkte.
In dem Zusammenhang regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung von wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen für Schwarze Elster und Elbe an. Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten daran mitzuwirken.
In dem Zusammenhang vertritt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die fortgesetzte Auffassung, dass es verstärkt gelingen muss, die Bevölkerung in den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der vielfältigen Einzugsbereiche von Schwarzer Elster und Elbe einzubeziehen und somit für eine intensive, ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen.
In dem Zusammenhang möchte der AHA ehrenamtliche Regional-, Orts- und Arbeitsgruppen in der Region der Schwarzen Elster und der Elbe bilden. In diesen AHA-Gruppen können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.07.2024

Fotos: Andreas Liste

AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

AHA hält verstärkt die Erstellung einer Sanierungskonzeption für das Gelände der einstigen Orgacid Fabrik in Halle (Ammendorf) für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt mit sehr großer Sorge die Berichterstattung und die Aktivitäten um das Gelände der früheren Orgacid Fabrik in Halle (Ammendorf).
Um das ganze Ausmaß der Folgen der Produktion und der damit verbundenen Kontaminationen am Standort der früheren Orgacid Fabrik in Halle (Ammendorf) verstehen zu können sei aus der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke, Dr. Jürgen Rochlitz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.09.1995
– Drucksache 13/2348 zitiert:

Dioxin-Kontaminationen durch die Vernichtung des flüssigen Kampfmittels „Schwefel-Lost“ und arsenhaltiger Kampfstoffe und Rückstände in den ehemaligen Lagerstätten: Löcknitz in Mecklenburg-Vorpommern, Dessau in Sachsen-Anhalt, Munster in Niedersachsen, Lübbecke in Nordrhein-Westfalen, St. Georgen in Bayern und Halle-Ammendorf in Sachsen-Anhalt

Im Zweiten Weltkrieg wurden bis 1945 in Deutschland rund 70 000 Tonnen der Kampfstoffe hergestellt. Über 50 Prozent der produzierten Kampfstoffe entfielen auf den flüssigen Kampfstoff „Schwefel-Lost (S-Lost)“ sowie den arsenhaltigen Kampfstoff „Arsinöl“. Letzterer diente als Vorprodukt für die „Clark-Kampfstoffe“ und gleichzeitig als Verschnittmittel für Schwefel-Lost zur Herstellung des sogenannten „Winterlost“. Schwefel-Lost und arsenhaltige Kampfstoffe zählen zu der Gruppe der Hautkampfstoffe, deren Aufnahme in den menschlichen Organismus nicht über die Atemwege, sondern über Hautkontakt erfolgt.
Schwefel-Lost ist gut fettlöslich und dringt deshalb nach der Berührung innerhalb weniger Minuten in den Organismus ein. Nach wenigen Stunden treten erste schwere Hautentzündungen sowie Schädigungen der Lunge, des Nerven- und Herz-Kreislaufsystems auf, die meist zum Tode führen. Als Spätfolgen können Krebs und Veränderungen des Erbgutes sowie Leber-, Blut- und Nierenschäden auftreten. Alle nicht reversiblen Schädigungen können nicht therapiert werden und es bestehen nur symptomatische Behandlungsmöglichkeiten.
Von den bis zum Kriegsende hergestellten 70 000 Tonnen Kampfstoffen wurden bis Kriegsende etwa 58 000 Tonnen in Bomben und Granaten verfüllt. 12 000 bis 14 000 Tonnen flüssige, chemische Kampfstoffe verblieben bei Kriegsende in sechs großen chemischen Munitionsanstalten und -lagern:
– Löcknitz in Mecklenburg-Vorpommern,
– Dessau in Sachsen-Anhalt,
– Munster in Niedersachsen,
– Lübbecke in Nordrhein-Westfalen, ,
– St. Georgen in Bayern,
– Halle-Ammendorf in Sachsen-Anhalt.
Die nach Kriegsende verbliebenen flüssigen Kampfstoffe wurden in Behältern und Vorratsbunkern, versehen mit mehreren Kampfstoffzellen, gelagert. Die einzelnen Kampfstoffzellen hatten eine durchschnittliche Kapazität von 500 Tonnen und verfügten über eine Spezialauskleidung zum Schutz des Betons gegenüber den aggressiven Chemikalien. Die Entleerung der Kampfstoffzellen wurde über ein Absaugrohr mittels Vakuum bewerkstelligt. Da die Zellen über keinerlei Ablauf oder Sumpf verfügten und die Absaugrohre 1 bis 3 cm über den Boden der Zellen installiert waren, konnten diese nicht vollkommen von den Kampfstoffen entleert werden. Man muß daher davon ausgehen, daß zwischen 80 und 150 Tonnen Kampfstoffe in den Bunkern verblieben.
Die abgepumpten Kampfstoffe wurden durch alliierte Truppen gesichert und vernichtet. Die Vernichtung der flüssigen Kampfstoffe erfolgte durch eine Verbrennung mit Dieselöl oder Benzin und Chlorkalk in Wasser gelöst.
Den in den Bunkerzellen verbleibenden Kampfstoffen wurde zur Neutralisation Chlorkalk zugesetzt. Dabei wurde keine oder nur eine unzureichende Durchmischung der Kampfstoffe vorgenommen, so daß davon auszugehen ist, daß die Zellen mit drei Schichten Ablagerungen besetzt sind:
– die obere Schicht bestehend aus Wasser,
– die mittlere Schicht bestehend aus Chlorkalk und Zersetzungsprodukten der Kampfstoffe und
– die untere Schicht bestehend aus Kampfstoffen…….
Die Kampfstoffabrik in Halle-Ammendorf (Sachsen-Anhalt) hatte die größte Kapazität (26 000 Tonnen der 70 000 Tonnen wurden in Halle produziert) unter den deutschen Kampfstoffabriken. Nach Kriegsende waren hier rund 650 Tonnen flüssige Kampfstoffe verblieben. Ab 1945 wurde die Kampfstoffabrik von der Roten Armee entseucht und ein Großteil der Kampfstoffe vernichtet (verbrannt) und das Gebiet als gereinigt übergeben. Aufgrund der bereits erwähnten schlechten Konstruktion der Zellen blieben in sechs Zellen etwa 150 Tonnen Kampfstoffe zurück. 1952 wurden durch die damalige DDR rund 70 Tonnen Kampfmittel entfernt und nach Dessau zur Verbrennung verbracht. Nach Unterlagen aus dem Jahr 1959 wurde der betreffende Bunker angeblich „leer und besenrein“ übergeben und das Gelände mit etwa drei Meter Erdreich aufgeschüttet und für 100 Jahre gesperrt. Anfang der 70er Jahre wurde das benachbarte Betriebsgelände mit Baracken bebaut.
Im März 1990 wurde der Bunker wieder ausgegraben und festgestellt, daß etwa 80 Tonnen flüssige Kampfstoffe zurückgeblieben waren. Durch eine Spezialeinheit der Nationalen Volksarmee mußten erneut Entgiftungsarbeiten mit dem Ziel der Neutralisation der verbliebenen Kampfstoffe durchgeführt werden.
1990 wurde für Halle-Ammendorf vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Klaus Töpfer, ein Projektvolumen von 4 Mio. DM zur Sofortmaßnahme und Erkundung von Kampfstoffaltlasten bewilligt und zusätzlich durch 2 Mio. DM Landesmittel ergänzt. Mit der Durchführung war der Magistrat von Halle beauftragt. Bis Ende 1993 wurden zwei Gutachten durch eine Tochtergesellschaft der MIBRAG, die auf dem betroffenen Gelände ihren Sitz hat, und ein Unternehmen aus Merseburg erstellt, die zu dem Schluß kamen, daß keine Kampfstoffe vor Ort liegen und somit vom ehemaligen Kampfstofflager keine Gefahren ausgehen. Im Rahmen der Gutachten wurden über 200 Bodenproben analysiert. Die technologischen Wege des Kampfstoffes von der Synthese zum Lager und zur Weiterverarbeitung wurden nicht untersucht, da sie nicht lokalisiert wurden. Es gibt keine Aussagen zur Neutralisation der Kampfstoffrückstände, die sich jetzt noch in den Kampfstoffzellen befinden. Gleichfalls gibt es keine Aussagen darüber, was sich in der Auffangwanne unter den Kampfstoffzellen befindet. Dioxinuntersuchungen wurden nicht durchgeführt. Rund 2,5 Mio. DM aus dieser Sofortmaßnahme zur Erkundung von Kampfstoffaltlasten wurden 1993 zurückgegeben.“, Zitat Ende

Auf der Basis dieser Einschätzung stellte man folgende Fragen an die damalige Bundesregierung, Zitat:

Halle-Ammendorf (Sachsen-Anhalt)

29. Wie sieht der aktuelle Stand der Sanierung in Halle-Ammendorf aus, und wie sind die Kampfmittelreste gesichert?
30. Welche Maßnahmen sind für die Erfassung der Umwelt- und Bodenbelastungen mit Dioxinen in Halle-Ammendorf vorgesehen?
31. Wie schätzt die Bundesregierung die akukten und potentiellen Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung und auf dem Gelände Beschäftigten durch die verbliebenen Kampfstoffreste und möglichen Dioxinbelastungen ein?
32. Warum wurde in Halle nicht bereits vorrangig mit Dioxinuntersuchungen aufgrund der alarmierenden Werte aus Löcknitz und der konkreten Nutzung der Gelände in Halle und damit möglicherweise verbundener Gesundheitsgefährdung der näher gelegenen Bevölkerung begonnen?“, Zitat Ende

https://dserver.bundestag.de/btd/13/023/1302348.pdf

Die Bundesregierung gab mit Drucksache 13/2733 vom 24.10.1995 u.a. folgende Antworten, Zitat:

Die Zuständigkeit für die Erfassung, Bewertung und Sanierung von Rüstungsaltlasten liegt nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung bei den Ländern.
Die Umweltministerien der betroffenen Länder sind hinsichtlich der Angaben zu den einzelnen Standorten beteiligt worden.“, Zitat Ende

Weiter führt man aus, Zitat:

Halle-Ammendorf in Sachsen-Anhalt

Im Orgacidgelände Halle-Ammendorf lagerten nach Angaben der Inspektoren der US-Armee am 9. Mai 1945 und bei der Übergabe des Werkes an die sowjetische Besatzungsmacht folgende flüssigen Kampfstoffe:
445 t Sommerlost (Anteil an Schwefel-Lost > 88 %)
174 t Winterlost (Gemisch aus Schwefel-, Propyl- und Sauerstofflost), 6 t Stickstofflost.
Arsenhaltige Kampfmittel wurden im Orgacidwerk Ammendorf nicht produziert“, Zitat Ende

Zur „Vernichtung“ der Kampfstoffe antwortete die Bundesregierung folgendermaßen, Zitat:

Dessau-Kapen und Halle-Ammendorf in Sachsen-Anhalt

Über die Vernichtung der Kampfstoffe in Dessau-Kapen und Halle-Ammendorf liegen keine gesicherten Aufzeichnungen vor.
Angaben von Augenzeugen sind Grundlage der nachstehenden Einschätzung: In Dessau-Kapen gelagerte Kampfstoffe vernichteten die sowjetischen Truppen zwischen 1945 bis 1947 durch Verkippung in die Ostsee, durch Verbrennung im vorhandenen Heizhaus (ca. 1 500 t reines Lost), sowie offene Verbrennung, Vergrabung und Versickerung.
Ab 1952 erfolgte die Verbrennung in der speziell dafür gebauten Verbrennungsanlage (Möglichkeit der Verbrennung von 1 000 bis 1 500 1/h eines Lost-Spiritus-Gemisches; Verhältnis Lost : Spiritus 1 : 2,5 bzw. 1 : 2). Später wurde ein auf Braunkohlebasis hergestelltes Heizöl zugesetzt.
Von 1952 bis 1956 wurde in Kapen Kampfstoff aus allen Teilen der damaligen DDR verbrannt, z. B. – aus Ammendorf: Schwefel-Lost, Stickstoff-Lost……
Darüber hinaus erfolgte eine Neutralisation durch Zusatz von Chlorkalk, Bunakalk und Wasser. Dieses breiige Gemisch wurde verrührt, bis die Analyse einen Zustand der Dekontamination ergab. Der arsenreiche Rückstand (ca. 160 m 3 ) wurde in einen Keller verbracht. Von 226 italienischen Lostbehältern wurden 142 Stück auf diese Weise dekontaminiert.
Mit Lostresten kontaminiertes Erdreich aus der ehemaligen Neutralisationsanlage, das in einem Schutzbunker eingelagert war, wurde 1982 geräumt. Es ist nicht bekannt, wohin diese kontaminierte Erde kam.
In Halle-Ammendorf erfolgte in den Jahren 1945/46 die Abfüllung großer Mengen von Winter-, Sommer- und Stickstofflost in Behälter. Etwa 558 t wurden im Plastwerk Ammendorf im betrieblichen Kohlekraftwerk sowie im Chemiewerk Dessau-Kapen verbrannt.
In den Jahren 1953/54 erfolgte der Abtransport der restlichen Kampfstoffe (etwa 67 t) sowie kampfstoffangereicherten Wassers in das Chemiewerk Dessau-Kapen, wo die Kampfstoffe verbrannt wurden. Die Neutralisation des Bodens und die Entgiftungsarbeiten waren 1958 abgeschlossen. 1990 erfolgte die Neutralisation von ca. 600 m3 Kampfstoffspuren enthaltendem Sickerwasser durch die damalige Nationale Volksarmee mittels Kalziumhypochlorit….
In den Zellen der Lagerbunker in Halle-Ammendorf befinden sich gemäß den vorliegenden Gutachten nach Abtransport und natürlichen chemischen Abspaltungsprozessen in die Bestandteile SO 3 , CO2 , HCl und H2 0 keine flüssigen Kampfstoffe. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß Kampfmittelspuren in den Bunkerwänden vorhanden sind…..
Das bei der Öffnung der Lagerbunker in Halle-Ammendorf im März 1990 festgestellte mit Kampfstoffen angereicherte Sickerwasser (Kampfstoffspuren) wurde durch eine Spezialeinheit der ehemaligen Nationalen Volksarmee neutralisiert und in das kommunale Abwassersystem „entsorgt“.
Entsprechend einem 1993 fertiggestellten Gutachten bestehen im Bereich des ehemaligen Orgacidgeländes keine Boden- und Grundwasserbelastungen durch Kampfstoffe.“, Zitat Ende

Interessant ist die Aussage der Bundesregierung zu den Verantwortlichkeiten, Zitat:

Für die Beseitigung aller Altlasten einschließlich der aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges stammenden Rüstungsaltlasten sind die Länder zuständig (Artikel 30, 83, 104 a Abs. 1 des Grundgesetzes).
Nach derzeitiger Praxis werden Verdachtsflächen von den zuständigen Landesbehörden erfaßt; diese veranlassen eine Erstbewertung. Sofern eine detaillierte Gefährdungsabschätzung Handlungsbedarf ergibt, werden ein Sanierungskonzept entwickelt und die Finanzierungsmöglichkeiten geprüft. Es gilt das Verursacherprinzip. Wenn ein Verursacher nicht feststellbar ist oder nicht haftbar gemacht werden kann, wird geprüft, ob der Bund im Rahmen der mit den Ländern bestehenden Staatspraxis zur Finanzierung verpflichtet ist.
Nach der Staatspraxis, die bei Neufassung des Artikels 120 des Grundgesetzes in den Jahren 1965 und 1969 als fortgeltende Kostenverteilungsregelung zwischen Bund und Ländern zugrunde gelegt worden ist, finanziert der Bund
a) im Rahmen seiner Zustandsverantwortlichkeit alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Menschen, die von Altlasten auf bundeseigenen – auch den von den ausländischen Streitkräften zurückgegebenen – Liegenschaften ausgehen, und
b) im Rahmen seiner Verpflichtungen nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes im Beitrittsgebiet nach der darauf beruhenden Staats- und Verwaltungspraxis, Sicherungsmaßnahmen auf nicht bundeseigenen Liegenschaften, soweit die Gefahren von ehemals reichseigenen Kampfmitteln (Munition, Kampfstoff und -gerät) verursacht bzw. mitverursacht worden sind und ein Handlungs- oder Zustandsstörer nicht haftbar gemacht werden kann.“, Zitat

Auf die Frage, Zitat: „Halle-Ammendorf (Sachsen-Anhalt)
29. Wie sieht der aktuelle Stand der Sanierung in Halle-Ammendorf aus, und wie sind die Kampfmittelreste gesichert?“, Zitat Ende, antwortet die Bundesregierung, Zitat:

Entsprechend den Festlegungen der zuständigen Behörden werden gegenwärtig im Bereich des Kampfstoffbunkers
– die Öffnungen der Zisternen verschlossen,
– eine Zisterne mit einer Probenahmevorrichtung zur gefahrlosen Entnahme von Luftproben ausgestattet und
– der gesamte Bunkerkomplex mit einer 1 m starken Erdschicht mit eingelagertem Geotextil und anschließender Begrünung bedeckt.
Die Erdarbeiten werden voraussichtlich im Dezember 1995 beendet.
Im Bereich der Lostproduktion gelten die Arbeiten als abgeschlossen. Das Gelände ist abgedeckt und umzäunt.
Durch die im Bereich des Kampfstoffbunkers eingeleiteten Maßnahmen werden mögliche, in die Bunkerwände eindiffundierte Kampfstoffreste sicher isoliert und damit Gefahren ausgeschlossen.“, Zitat Ende

Schließlich beantwortet die Bundesregierung die Frage, Zitat: „30. Welche Maßnahmen sind für die Erfassung der Umwelt- und Bodenbelastungen mit Dioxinen in Halle-Ammendorf vorgesehen?, Zitat Ende, folgendermaßen, Zitat:

Gegenwärtig sind keine derartigen Maßnahmen vorgesehen.“, Zitat Ende

Auf die Frage, Zitat: „31. Wie schätzt die Bundesregierung die akukten und potentiellen Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung und auf dem Gelände Beschäftigten durch die verbliebenen Kampfstoffreste und möglichen Dioxinbelastungen ein?“, Zitat Ende, antwortet die Bundesregierung, Zitat:

Es wird eingeschätzt, daß von den verbliebenen Kampfstoffresten auf dem ehemaligen Orgacidgelände Halle-Ammendorf für die Bevölkerung weder auf direktem Wege noch über die Kontaminationspfade Grundwasser oder Luft Gesundheitsgefahren ausgehen. Das Gelände der Lostproduktion und des Kampfstoffbunkers ist für eine Nutzung gesperrt, so daß es keine ständig dort Beschäftigten gibt.“, Zitat Ende

https://dserver.bundestag.de/btd/13/027/1302733.pdf

In der Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts vom 11.05.2020, Drucksache 7/6056 auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung zur Kleinen Anfrage – KA 7/3604 des Abgeordneten Thomas Keindorf (CDU) teilt man die Ansicht, dass keine Gefahren mehr von dem Gelände ausgehen.
Ferner teilte die Landesregierung mit, dass man im Jahr 2007 zur „Behebung des LHKW-Schadens der ehemaligen Ammendorfer Plastwerke GmbH konzipierte Grundwasserreinigungsanlage“ in Betrieb genommen hatte, der Eigentümer des Bunkerbereiches die Nachsorgekontrollen im Jahr 2005 „auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse und auf Empfehlung des Gutachters der HPC AG eingestellt“ hatte sowie „Die Sicherungsmaßnahmen in den 1990-er Jahren im Bereich des Orgacid-Geländes“ „auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen und den daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen“ erfolgten.

Ferner gab man an, Zitat:

Die Auswertung aller Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der chemischen Kampfstoffe für das ehemalige Orgacid-Gelände in Halle-Ammendorf ergibt folgende Gefährdungseinschätzung:
Aktive Kampfstoffe wurden weder im Boden- noch in Wasserproben gefunden. Dieses Ergebnis befindet sich in Übereinstimmung mit den chemisch-physikalischen Verhalten von Lost.
– Für das Messergebnis eines Bohrpunktes ist jedoch anzunehmen, dass in einzelnen Gebäudefundamenten noch geringe Mengen Kampfstoffe konserviert sein könnten.
– In der Zisterne 6 des ehemaligen Kampfstofflagers (Bunker) wurde Schwefellost in geringen Konzentrationen nahe der Nachweisgrenze des Messgerätes (rd. 200 μg/m3) nachgewiesen. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Befund von aus der Zisternenwand herausdiffundiertem Lost stammt.
– Die Untersuchung der in den 60er Jahren aufgebrachten Erdabdeckungen auf dem Gelände hat gezeigt, dass eine Wanderung der im Untergrund vorgefundenen Schadstoffe nach oben nicht erfolgt ist.
Aus den Ergebnissen wird gefolgert, dass von dem ehemaligen Orgacidgelände eine Gefährdung durch chemische Kampfstoffe für das Grundwasser und die Luft auszuschließen ist. Die einzige wirklich erkennbare Gefährdungsmöglichkeit wird bei Grabungsarbeiten für die damit beschäftigten Personen durch direkten Kontakt mit freigelegten kontaminierten Gebäuderesten gesehen. Für freiliegende, der Witterung ausgesetzte Bauteile und Gebäudereste ist diese Gefährdung nicht gegeben. Daraus leiten sich die folgenden Maßnahmen ab:

Kampfstoffbunker

Die Öffnungen der Zisternen werden mit Betonplatten verschlossen. Anschließend ist der gesamte Bunkerkomplex mit einer Erdschicht von ca. 2 m zu bedecken und zu begrünen.
Die Zisterne 6 wird zusätzlich mit einer Probenahmevorrichtung (Luftpegel) ausgestattet, die eine gefahrlose Entnahme von Luftproben gewährleistet.
Durch den Verschluss der Zisternen wird sichergestellt, dass noch in den Wänden eventuell vorhandenes und herausdiffundierendes Lost durch die gesättigte Wasserdampfatmosphäre der geschlossenen Zisterne und durch die Bodenfeuchte des aufgebrachten Materials hydrolytisch zerstört und somit unwirksam ist. Die Errichtung von Bauwerken auf dem gesicherten Bunkergelände ist nicht zu gestatten.

Lostproduktionsbereich

Auf dem übrigen Gelände des Lost-Produktionsbereiches (B-Anlage) ist die vorhandene Abdeckung aus den 60er Jahren und später von ca. 2-3 m über der ehemaligen GOK ausreichend. Sie ist zu erhalten und ggf. zu vervollständigen.
Die für den Chemie- und Industriestandort Ammendorf typischen Belastungen durch Schadstoffe aus Betrieben dieses Gebietes im Boden und Grundwasser müssen durch die Eigentümer des Orgacidgeländes im Detail abgeklärt werden.
Wenn sich Sanierungsbedarf herausstellt, wird später der dafür Verantwortliche festgelegt. In dieser Hinsicht unterscheidet sich das Gelände nicht von den anderen Industriestandorten.“, Zitat Ende

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d6056cak.pdf

Die „Mitteldeutsche Zeitung“ informierte mit Ausgabe vom 08.11.2023 auf Seite 15, dass der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Halle (Saale) René Rebenstorf auf Nachfrage mitteilte, dass man nun auf dem Gelände Chlorbenzol, (Monochlorbenzol – C6 H5 Cl) im Grundwasser gefunden hat und die Geringfügigkeitsschwellenwert überschritten sind.
Dabei sei folgendes zu Chlorbenzol zu erwähnen, Zitat:

Umwelt und Toxikologie

Monochlorbenzol ist, wie die meisten halogenierten Aromaten, biologisch schwer abbaubar. Es reichert sich in der Natur in Gewässersedimenten an und wird über das Trinkwasser von Mensch und Tier aufgenommen. Im tierischen Gewebe wird es in Fettgewebe und Leber angesammelt.

Monochlorbenzol wirkt lähmend, indem es das Nervengewebe angreift. Die Schädigung von Föten ist möglich.

Interessanterweise wird das leicht nachweisbare MCB in der aktuellen Umwelttechnik als Indikatorsubstanz für die Anwesenheit der wesentlich giftigeren und schwerer nachweisbaren Dioxine verwendet.

Neue Verfahren zum Abbau des Chlorbenzols in der Umwelt nutzen die Fähigkeit von Mikroorganismen, halogenierte Aromaten bei Anwesenheit von überschüssigem Luftsauerstoff zersetzen zu können, indem in belastete Gebiete (Böden, Gewässer) Luft eingeblasen wird.“, Zitat Ende

https://www.chemie.de/lexikon/Chlorbenzol.html

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es jedoch skandalös, dass das Vorhandensein dieser weiteren chemischen Umweltbelastung erst dann an die Öffentlichkeit gelangte, nachdem verständlicherweise die Bürgerinitiative Orgacid eine Aufstellung von Informationstafeln umsetzte.
Wie nun der Mitteldeutschen Zeitung vom 05.07.2024, Seite 13 zu entnehmen existiert seit nunmehr drei Jahren ein 115seitiges Gutachten von Dr. Tobias Bausinger, Geschäftsführers der Envilytix GmbH in Wiesbaden, welches das Thema Giftgasfabrik in Halle-Ammendorf aufgreift.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es vollkommen unverständlich, dass erst jetzt die Öffentlichkeit von dieser Begutachtung erfährt. Noch unverantwortlicher ist es, dass der Inhalt des Dokumentes nicht der Öffentlichkeit zugänglich ist. Offensichtlich hat die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) das Gutachten in Auftrag gegeben und mit Steuergeldern finanziert. Daher hat sie nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch die Verantwortung und die Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass das Gutachten ohne Umschweife der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.

Zusammengefasst ergibt sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aus den Antworten der früheren Bundesregierung vom 24.10.1995 und der Regierung des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.05.2020, dass man durch bisherige Beräumungen und Abdeckungen alles Erdenkliche getan habe, um die Gefährdungen abzuwenden sowie die bisherigen Messungen und Gutachten keine weiteren Gefahren sehen, aber man weiter misst und bei möglichen Handlungsbedarfen erst einmal die Verantwortlichkeiten klären möchte.
Angesichts der katastrophalen und supergefährlichen Ausgangssituation, der direkten Angrenzung von Wohngebieten und Arbeitsstätten sowie der Entfernung der Weißen Elster und ihrer Aue in südlicher Richtung -Fließrichtung des Grundwassers- nach eigener Messung im Umfang von nur 2,02 km, sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – jedoch weiteren Handlungsbedarf. Immerhin handelt es sich hier um lebensbedrohliche Giftstoffe, welche Massenvernichtungspotential haben. Neben der direkten Gefahr für die unmittelbare Nachbarschaft, besteht nach Ansicht des AHA ebenfalls eine direkte und auch indirekte Gefahr über Luft, Grund- und Schichtwasser. Davon sind ebenso Böden im Anrainer- und Auenbereich betroffen. Ferner ist die Gefahr der Ausbreitung über die Weiße Elster nicht gebannt.
Auf Grund dessen hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die momentane Herangehensweise des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) für nicht ausreichend und keinesfalls zufriedenstellend.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert in dem Zusammenhang eine unverzügliche und vollumfängliche Veröffentlichung des öffentlich finanzierten, offensichtlich drei Jahre alten Gutachtens von Dr. Tobias Bausinger für dringend geboten. Verzögerungen und Ausreden sind auf Grund der Brisanz des Themas vollkommen inakzeptabel.
Ferner hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die unverzügliche Erarbeitung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption für dringend geboten, welche die vollständige Sanierung und somit eine entsprechende Gefahrenbeseitigung im Blick hat. Als Partner können zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule in Merseburg sowie Hochschule Anhalt dienen. Das obengenannte öffentlich finanzierte Gutachten von Dr. Tobias Bausinger ist da mit einzubeziehen.

Im Rahmen seiner gemeinnützigen und ehrenamtlichen Möglichkeiten ist der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – daran mitzuwirken.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.07.2024

Initiative „Pro Baum“ hält wertschätzenden und nachhaltigen Umgang und Schutz von Gehölzen für dringend geboten!

Montag, den 29.07., um 19.00 Uhr
Versammlung der Initiative “Pro Baum”
Treffpunkt: Versammlungsraum Reformhaus, Große Klausstraße 11

Immer wieder beobachtet die Initiative „Pro Baum“, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“. Diese besorgniserregenden Zustände muss die Initiative „Pro Baum“ auch bzw. verstärkt am Tag des Baumes am 25.04.2024 feststellen.
Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz.
Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Nach der nunmehr durchgeführten Massenabholzung an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, wo Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) gegen jeglichen Fach- und Sachverstand sowie Vernunft und öffentlichem Interesse handelten, sind zwei Winterlinden auf dem Grundstück der Georg-Cantor-Straße 22 bedroht. Dank des beherzten, konsequenten und entschlossenen Handelns von Teilen der Bevölkerung ist es erst einmal gelungen die beiden bedeutsamen und ortsprägenden Bäume zu erhalten.
Während der vom Land Sachsen-Anhalt für „Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung“ mit Stand vom 11.04.2022 „Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Bereich Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischerei, Umweltschutz der Landwirtschaft“ Dipl.-Forstingenieur und Landschaftsgärtnermeister Joachim Steglich für die Fällung der rechten Linde plädierte und wohl nunmehr in Übereinstimmung mit dem von der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig „öffentlich bestelltem und vereidigtem Sachverständige für Baumpflege und Verkehrssicherheit von Bäumen“ Sachverständigenbüro Annett Steinert, welche „Aufträge in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen“ übernimmt, ein Rückschnitt der linken Winterlinde um 25 % empfiehlt.

https://llg.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LLFG/Dokumente/04_themen/betriebswirtschaft/sachverstaendige/bw_svw_liste_sv.pdf

http://www.sachverstaendiger-baumpflege-steglich.de/

https://www.steinert.info

Vermutlich war es das Sachverständigenbüro Annett Steinert, welches für die rechte Winterlinde einen Rückschnitt um 50 % empfahl. Selbst diesen Vorschlag griffen weder die Immobilienverwaltung der GP Günter Papenburg AG, noch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Halle (Saale) nicht auf.
Ferner sieht die Initiative „Pro Baum“ weiterhin einen massiven Interessenkonflikt, wenn laut Mail der Immobilienverwaltung der GP Günter Papenburg AG vom 21. Juni 2024 die „Firma APUS am 26./27.06.2024“ die Fällarbeiten und „Firma Myotis die naturschutzrechtliche Bewertung wie gefordert vornehmen“ soll. Geschäftsführer beider Unternehmen ist nämlich ein und dieselbe Person: Dipl.-Ing. (FH) Burkhard Lehmann
Die Initiative „Pro Baum“ hält stattdessen eine wissenschaftlich fundierte Begutachtung durch Professor Prof. Dr. rer. nat. habil. Helge Bruelheide für dringend geboten, da es sich um zwei ökologisch und stadtgestalterisch sehr wichtige Bäume handelt und daher besondere Sorgfalt geboten ist.

https://www.botanik.uni-halle.de/geobotanik/helge_bruelheide

Die Initiative „Pro Baum“ hält eine transparente Aufarbeitung der Abläufe und damit eine öffentliche Bereitstellung der Gutachten sowie der gesamten Verfahrensabläufe für dringend geboten.
Die in der Presseerklärung der Initiative „Pro Baum“ vom 26.06.2024 aufgeworfenen obengenannten Vorschläge blieben vollkommen unbeachtet.

Ebenfalls im Rahmen ihrer Presseerklärungen vom 25.04.2024, 13.06.2024 und 26.06.2024 forderte die Initiative „Pro Baum“ anstatt die Fällungen vorzunehmen, den beiden prächtigen Winterlinden mehr Entlastungen und Freiräume zu verschaffen. Dabei fallen insbesondere die Einschränkungen der Wurzelräume beider Bäume auf, welche einer umfassenden Ausweitung bedürfen, um massiv die Versorgung der Bäume zu verbessern und die Standsicherheiten zu erhöhen. Zudem erscheint es sinnvoll zu sein, außerhalb der Brutzeiten trockene Teile aus den Kronen zu entfernen. Das eröffnet den Bäumen die Möglichkeit ihre Kronen wieder schließen zu können, Eintrittspforten für mögliche Infektionen zu reduzieren bzw. gar auszuschließen sowie Unfallgefahren zu verringern. Der Verlust der beiden Bäume bedeutet nicht nur die Zerstörung von zwei lebenden Individuen, Rückzugsräumen für verschiedene Tier- und Pilzarten, zwei Großspendern von Sauerstoff, Schatten und Luftfeuchtigkeit, Kohlendioxidgroßverwertern und somit Großregulatoren von Klima und Umwelt, sondern stört massiv das sehr nachahmenswerte Gesamtbild einer von Bäumen und Sträuchern in Vorgärten geprägten Straße in Halle (Saale). Anstatt diesen Zustand zu schützen, zu erhalten und weiterzuentwickeln, steht eine massive Bedrohung zweier ökologisch bedeutsamer und stadtprägender Winterlinden im Raum. Das weiterhin Fällungsabsichten bestehen, lassen sich u.a. von der fortgesetzten Sperrung des betreffenden Straßenabschnittes ableiten.

Die Initiative „Pro Baum“ fordert immer wieder im konkreten Fall die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die beiden Bäume zu erhalten sowie wissenschaftlich-fachlich fundierte Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu erarbeiten und zu erwirken bzw. selbst zu veranlassen. Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
Bereits am 28.06.2024 war festzustellen, dass die Fällung der rechten Winterlinde erfolgt ist. Wieder einmal ein Beispiel einer unausgesprochenen, aber doch immer wieder spürbaren Allianz zwischen Papenburg und Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale), welche im konkreten Fall unqualifiziert die Fällung eines Baumes herbeiführte.

In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.
Ferner möchte die Initiative „Pro Baum“ das sehr wichtige Thema im Rahmen seines 121. Treffens am Montag, dem 29.07.2024, aufgreifen.
Das siebente Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2024 am 29.07.2024 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 07.07.2024

Fotos: Andreas Liste

AHA setzt sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften in Magdeburg und Umland ein

Die mit 243.854 (Stand Mai 2024) bewohnte, 201,84 km² große sachsen-anhaltinische Landeshauptstadt Magdeburg ist sehr stark durch den insgesamt 1.094,00 Kilometer langen Strom Elbe geprägt. Das Magdeburger Stadtgebiet durchquert die Elbe auf einer Länge von 21,1 km. Im Ostteil der Stadt lässt sich noch deutlich die einstige Furkation der Elbe erkennen, wobei insbesondere die Alte Elbe die einstige vielfältige Struktur noch am ehesten abbildet. Mit dem ca. 125 ha großen, im Nordosten der Großstadt an der Grenze zur Einheitsgemeinde Biederitz gelegenen Biederitzer Busch sowie dem im Südosten befindlichen 282,25 ha großen Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“ sind noch sehr arten- und strukturreiche Restauenwälder existent. Dazwischen bildet insbesondere der zwischen Stromelbe und Alter Elbe ab dem Jahre 1871 als englischer Landschaftspark gestaltete, 200 ha große Rotehornpark einen sehr bedeutsamen Naherholungsraum für die Bevölkerung.
Im Biosphärenreservat „Mittelelbe“ gelegen, drücken insbesondere das Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“, die drei Landschaftsschutzgebiete „Barleber-Jersleber See und Elbniederung“, „Zuwachs – Külzauer Forst“ bzw. „Umflutehle-Külzauer Forst“ und „Mittlere Elbe“ sowie die vier Gebiete nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie FFH_0199LSA „Ehle zwischen Möckern und Magdeburg“, FFH-Gebiet 0174_LSA Stromelbe im Stadtzentrum Magdeburg, FFH-Gebiet 0050_LSA_Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg und FFH-Gebiet LSA Sülzetal bei Süllorf die umfassende, zum Teil territorial übergreifende Schutzwürdigkeit der Elbe und ihrer Aue aus.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/kreuzhorst

https://www.magdeburg.de/index.php?ModID=7&FID=37.3099.1&object=tx%7C37.3099.1

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg15

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg16

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=261&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=236&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=122&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=123&idcat=33&lang=1

Jedoch ist insbesondere im Bereich der Stromelbe deutlich eine jahrzehntelange bauliche Prägung des Flussgebietes erkennbar, welche vorrangig im Westuferbereich von Nord nach Süd mehr oder wenig flächendeckend ersichtlich ist. Somit sind der Elbe nicht nur wertvolle Natur- und Landschaftsbestandteile, sondern auch Überflutungsräume verlorengegangen.
Bei einer Fahrradexkursion von Mitgliedern des vom Umweltbundesamt im Juni 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten, gemeinnützigen und ehrenamtlichen Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 06.07.2024, entlang der Elbe zwischen den Städten Magdeburg und Schönebeck (Elbe) mit Aufenthalten u.a. am Mündungsbereich der Klinke, nunmehrigen Mündungsbereich der Sülze in die Elbe, am Solekanal im Kreuzhorst, am Prester See, am Mäuseturm und im Stadtpark Rotehorn verdeutlichte erneut die umfassende Arten- und Strukturvielfalt, welche es umfassend zu schützen und zu erhalten gilt. Jedoch zeigen andrerseits starke Nährstoffeinträge aus der Luft und von den angrenzenden Äckern auf den Wiesenflächen, in den Waldgebieten und ganz besonders auch in das Furkationsgebiet der Elbe ihre Wirkung in Form von massiver Verkrautung und Veralgung.
Zu Beginn der Fahrradexkursion nahm die Exkursionsgruppe den Mündungsbereich der 7,7 km langen Klinke, welche am Rande der Hohen Börde östlich der Hängelsberge entspringt, ein Einzugsgebiet im Umfang von ca. 49,00 km² besitzt, auf dem Weg zur Elbe die Fließgewässer Beke, Eulegraben und Künette aufnimmt sowie ab der B 81 bis zur Einmündung in die Elbe den Status eines Gewässers 1. Ordnung besitzt. Auffällig ist im Mündungsbereich die Begradigung sowie Komplettverbauung von Sohl- und Uferbereich. Große Teile des Verlaufes der Klinke sind begradigt und streckenweise sogar verrohrt. Nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe ist diese extreme Naturferne vollkommen inakzeptabel. Daraus muss sich ergeben eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Klinke zu entwickeln, um die im Widerspruch zur Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) stehende gegenwärtige Situation der Klinke zu beenden und den Weg zur Naturnähe zu ebnen. Als Partner dafür können u.a. die Hochschulen Anhalt sowie Magdeburg-Stendal dienen.
Eine nächste Station war der nunmehrige Sülzehafen, wo einst die Sülze in Elbe mündete. Der auentypisch eingegrünte Restabschnitt der Sülze verdeutlicht die einstige Naturnähe dieses Gewässerabschnittes. Der touristische Ausbau des einstigen Mündungsbereiches der Sülze ist ein Zeugnis davon, dass gewässertouristische Baumaßnahmen immer wieder im Widerspruch stehen zu Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz. Gleiches ist u.a. einzuschätzen in Bezug auf die Bootsanlage im Bereich des Abzweiges der Alten Elbe von der Stromelbe. Erfreulicherweise weisen die Uferbereiche zwischen den Mündungsgebieten der Sülze in die Elbe naturnahe Entwicklungstendenzen im Uferbereich der Elbe aus, welche sich in Kies- und Sandbänken sowie sukzessive Gehölz- und Staudenbeständen manifestieren.
Erfreulicherweise war es festzustellen, dass diesmal großflächige Bereiche der Wiesen und Hochstauden von massiven Mäharbeiten verschont geblieben sind. Damit verbunden sind die Sicherung von Blütenangeboten und Nahrungsangeboten sowie Rückzugsbereichen für Vögel und Insekten. Hier erscheint es sinnvoll zu sein, perspektivisch auf unregelmäßige und partielle Mahden umzuschwenken, um die obengenannten Angebote nicht zu beeinträchtigen und zudem arten- und strukturreiche Wiesen- und Hochstaudenflächen zu erhalten bzw. zu befördern.
Im Stadtgebiet von Magdeburg im Stadtteil Salbke prägen Verbauungen und Begradigungen des Flussverlaufes das Bild. Der Mündungsbereich der Sülze lag einst wesentlich weiter nördlicher. Dabei nahm der Fluss den Bach Klinke noch auf, bevor er in die Elbe mündete. Nunmehr hat die Klinke zentrumsnah einen eigenen Mündungsbereich in die Elbe. Die Verkürzung des Verlaufes der Sülze ging mit Begradigungen und der Errichtung eines Wehres im Mündungsgebiet in die Elbe einher. Im Interesse der Gewährleistung einer biologischen Durchgängigkeit und der Schaffung bzw. Entwicklung naturnaher Flussstrukturen der Sülze gilt es entsprechende, wissenschaftlich fundierte Konzeptionen zu erstellen. Dies entspricht auch der Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL). Den Mitgliedern der Exkursionsgruppe bot sich am Tag der Fahrradexkursion ein sehr interessantes Bild der stark verkürzten und begradigten Sülze. Der Fluss hatte sich unter der letzten großen Betonschwelle durchgegraben, einen neuen Wasserfall und zwei neue Steilhänge gebildet sowie sich stark eingetieft. Nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe gilt es ggf. übergangsweise eine Sohlgleite zu bilden, um eine weitere Eintiefung zu verhindern. Dazu kann u.a. Bruchholz angrenzender Bäume Anwendung finden. Im Rahmen der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die 20 km lange Sülze mit einem Einzugsgebiet von 144,7 km².
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte nachfolgend genannte Fahrradexkursion nutzen, auf die Schutzwürdigkeit der Sülze, ihrer Aue und angrenzender Natur- und Landschaftsräume hinweisen sowie großräumig u.a. auf das geplante umwelt-, landschafts- und naturzerstörende Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Halbleiterfabrik zur Herstellung von elektronischen Bauelementen“ im Land Sachsen-Anhalt, auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg, des Landkreises Börde, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal eingehen:

Samstag, den 17.08.2024 um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion zu den Sülldorfer Salzquellen
mit folgender Route:
Stationen Frohser Berg (Flora/Fauna), Sohlen entlang der Sülze über Dodendorf nach Sülldorf.
Sülzetalradweg weiter über Langenweddingen/Osterweddingen nach Beyendorf. 
Station in den Sohlener Bergen mit Endpunkt Einmündung der Sülze in die Elbe
Treffpunkt: Haltepunkt der Bahn in Schönebeck-Frohse
Endpunkt: Einmündung der Sülze in die Elbe
Dauer: ca. 8 Stunden

In Schönebeck (Elbe) nahm die Exkursionsgruppe den Verlauf des Solegrabens im Bereich Ecke Altfrohse/Burgwall in Augenschein. Dieser stark baulich beeinflusste und begradigte Verlauf sollte nicht der endgültige Zustand des Gewässers sein. So wäre eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption anzuregen, um eine zu mindestens der WRRL gerechte Lösung bzw. Entwicklung des Fließgewässers zu realisieren.
In Schönebeck-Frohse im Bereich der Elbaue zwischen Streckenweg und Parkplatz Müllerstraße/Wächterhäuser befindet sich ein nach eigenen Messungen bzw. Berechnungen 91.01 m x 208,52 m =18.996,17 m² = 1,9 ha großes Gebiet, was mit Betonplatten verbaut ist. Hier gilt es umfassend wissenschaftlich zu prüfen, ob und wenn ja, wie eine Beseitigung der Flächenversiegelung und möglicher darunterliegender Füllschichten und Unterbauten bzw. Altlasten möglich ist. Der Abtrag hat bis zum natürlichen Auenbodenniveau zu erfolgen und gilt es dann einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen.
Ebenfalls als hochproblematisch ist die fortgesetzte hochtoxische Produktion der seit dem Januar 2018 zur südafrikanischen AECI-Gruppe gehörende Schirm GmbH zu sehen, deren Produktionsflächen in der Elbaue zwischen Wohngebieten und Elbverlauf eingebettet sind.

https://www.schirm.com/unternehmen

Die Bürgerinitiative Schönebeck ohne Gift- und Geruchsbelästigung n.e.V. weist in einem Offenen Brief u.a. auf folgendes hin, Zitat: „Allein in den Gefahrenstofflagern der Schirm GmbH befinden sich mehr als 45.000 t leichtentzündlicher, sehr explosiver, sehr giftiger und akut toxischer Stoffe und Stoffverbindungen einschl. Ammoniumnitrat (dabei gibt es keine Angaben zu den Lagermengen direkt an dem Produktions- und Auslagern, auch keine Abgaben zu den gelagerten sehr giftigen Abfällen).“, Zitat Ende
Ferner kommen Flüssigkeiten und Dämpfe extrem entzündbar (H224) wie zum Beispiel Isopropylamin (C3H9N), Flüssigkeiten und Dampf leicht entzündbar (H225) wie zum Beispiel Methanol, Ethanol und Isopropanol sowie Flüssigkeiten und Dämpfe entzündbar (H226) wie zum Beispiel Cyclohexanon und Dimethylformamid zum Einsatz.

https://www.bgrci.de/exinfode/ex-schutz-wissen/antworten-auf-haeufig-gestellte-fragen/entzuendbare-fluessigkeiten/1-vorschriften/11-was-sind-brennbare-fluessigkeiten

https://www.sichere-schule.de/chemie/gefahrstoffe/brennbare-fluessigkeiten

https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/einstufung-kennzeichnung-von-chemikalien/clp-verordnung

Die Gefahren, welche von der Produktion von hochtoxischen Pflanzenschutzmittel für Umwelt, Natur und Landschaften und somit für Wasser, Boden und Luft ausgehen, verschärfen sich noch auf Grund der örtlichen Lage. Im Falle eines Störfalles ist von massiven katastrophalen Verschärfungen der Situation in der Region auszugehen.
Es ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unverzüglich über die Art und Weise der Produktion und der Sicherheit sowie über die Produktion derartig gefährlicher Stoffe und der damit verbundenen vielfältigen Gefahren überhaupt nachzudenken.

Bereits beim Überqueren der Elbe auf der Thälmannbrücke verdeutlicht sich die einstig stark ausgeprägte Fließstruktur mit Furkationen, Altverläufen, Flutrinnen und Kolken. Trotz der vielfältigen Schutzausweisungen sind von der einstigen Strukturvielfalt nur Rudimente erkennbar. Zudem ist es nicht nachvollziehbar, wieso der Elbdeich mal mehr, mal weniger nah an der Stromelbe verläuft. Dabei besteht nach Auffassung der AHA-Exkursionsgruppe die Möglichkeit durch Deichrückverlegungen an die Ortslagen heran der Elbe umfassende Überflutungsräume zwischen den Städten Schönebeck (Elbe) und Magdeburg zurückzugeben. Mit diesem gegenwärtigen Deichverlauf ist auch die unverständliche hochwasserbauliche Abtrennung des Kreuzhorstes verbunden, welcher zu großen Teilen von Auenwäldern, Altverläufen der Elbe, Kolken und Feuchtgebieten geprägt ist.
Eng damit verbunden gilt es wissenschaftlich zu prüfen, inwieweit ein Wiederanschluss der Altverläufe der Elbe zwischen den Städten Schönebeck (Elbe) und Magdeburg sowie der Einheitsgemeinde Stadt Gommern möglich ist. Dies erscheint notwendig zu sein, um die Wasserqualität der Niedrigwasserstände durch die Durchströmung zu verbessern.
Die Randauer Talsanddüne prägt insbesondere den südlichen Bereich und Teile des mittleren Bereiches des Kreuzhorstes, in welchem das 282,25 ha große Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“ eingebunden ist. Einst aus der Saalekaltzeit vor 120.000 Jahren hervorgegangen, prägen solche Sanddünen zahlreiche Teile des Elbtales. Sie tragen zu der umfassenden Vielfalt an Landschaft, Natur und an Struktur des Elbtales bei. Im Kreuzhorst sind diese Bereiche durch Gehölzbestände, zum Beispiel bestehend aus Waldkiefer, Robinie und Traubeneiche, gekennzeichnet. Der nahtlose Übergang zum Auenwald mit eingebetteten Wiesen, Staudenflächen, Kolken und Altverläufen der Elbe tragen zu der Arten- und Strukturvielfalt des Gesamtgebietes bei und geben dem Kreuzhorst seine ökologisch bedeutsame Funktion im Elbtal.
Die AHA-Exkursionsgruppe stellte massive forstwirtschaftliche Aktivitäten fest. Dabei erfolgten massive Eingriffe in den Waldbestand und entfernte dabei auch Gehölze mit Nisthöhlen. Man war sich schnell einig, dass derartige Aktivitäten zu unterlassen sind. Den Bereich des Naturschutzgebietes gilt es von jeglicher forstwirtschaftlichen Nutzung auszuklammern.
Noch im Rahmen der Fahrradexkursion am 08.07.2023 war die Dornburger Alte Elbe im Westen, im Norden und Osten des Kreuzhorstes als besorgniserregend einzuschätzen. Das streckenweise milchige Wasser und der eng damit verbundene Geruch von Schwefelwasserstoff lassen auf starke Nährstoffbelastungen und geringen Sauerstoffanteil im Wasser schließen. Ebenfalls waren deutliche Verlandungstendenzen zu erkennen. Die Niederschlagsereignisse seit Ende des Jahres 2023 haben zu gewissen Entspannungen der Wassersituation geführt. Trotzdem gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, welche u.a. die Prüfung der Möglichkeit des Wiederanschluss an das Elbeflusssystem beinhalten sollte. Ferner gilt es Vorschläge zur Deichrückverlegung mit Ziel der Wiederanbindung des Kreuzhorstes an das Hochwasserregimes und eine sukzessive Ausweitung des Waldbestandes des Kreuzhorstes nach Norden in Richtung Rehberg bzw. Prester zu prüfen bzw. zu untersuchen. Neben einer allgemein sinnvollen Ausweitung von Auenwaldbeständen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren solche Waldgebiete als Hochwasserspeicher und gern für die Naherholung genutzte Räume. Ferner dienen bekanntlich Wälder als Speicher für Kohlendioxid und leisten somit einen sehr wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Im Bereich des früheren offenen Westanschlusses der Alten Elbe mussten die Mitglieder der Exkursionsgruppe feststellen, dass massive Deichbauarbeiten zu umfassenden Eingriffen in den Bereich der Alten Elbe und in das 282,25 ha großen Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“ führten. Dazu umfassend durchgeführte Fällarbeiten und tiefgreifende Erdarbeiten. Abgesehen von den unverantwortlichen und unzulässigen Eingriffen in das 282,25 ha große Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“ sind solche steuerfinanzierten Eingriffe vollkommen unnötig, da es Ziel sein muss große Bereiche der Altauen der Elbe auch in den Bereichen der Ortslagen der Städte Schönebeck (Elbe) und Magdeburg sowie der Einheitsgemeinde Stadt Gommern dem Strom wieder anzuschließen.

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfordert die Einbettung in die besonders schützenswerte Fluss- und Auenlandschaft der Elbe Verantwortungen und Chancen der Wiederbelebung der Nutzung des Schlosses bzw. Herrenhauses Randau verbunden. Archäologisch gesehen reicht die Geschichte bis zur nachweislichen Besiedlung der Talsandinsel nördlich von Randau in der mittleren Steinzeit um 5000 – 4000 v. Chr. zurück. Historisch beginnt die Erwähnung insbesondere mit dem Erwerb von Burg und Gut Randau als erzbischöfliches Lehen im Jahre 1391 durch von den Alvensleben aus Rogätz. Nach mehrfachen Eigentumswechsel der Familien von Alvenslebens und Hennige erfolgte in den Jahren von 1968 bis 1984 die Nutzung des Schlosses als Grundschule und Kindergarten und im Anschluss daran als „Station junger Touristen“. In den Jahren 1985 und 1992 fanden teilweise Restaurierungen des Gebäudes statt. Es war zunächst die Einrichtung eines Bildungszentrums geplant. Jedoch die Insolvenz des Investors Dr. Wyborski, welcher am 30. April2001 plötzlich und unerwartet verstarb, ließ das Projekt scheitern. Seither steht das Schloss leer.
Letztmalig fand offensichtlich im Rahmen der Sitzung des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg am 28.02.2017 eine Beratung zur Stellungnahme der Stadtverwaltung Stadtamt Amt 63, vom 21.02.2017, zur „Sicherungsmaßnahmen am Schloss Randau“, Stellungnahme-Nr. S0038/17 statt. Diese Stellungnahme beruht auf eine Anfrage des SPD-Stadtrates Günther Kräuter vom 26.01.2017, welche vorrangig Sicherungsmaßnahmen sowie Wegeberäumungen im Herbst und Winter beinhaltet.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darf der momentane, äußerlich durchaus gute Bauzustand von Schloss bzw. Herrenhaus Randau nicht darüber hinwegtäuschen, dass perspektivisch ein baulicher Verfall drohen kann, wenn keine alsbaldige nachhaltige und zukunftsorientierte Nutzung des Gebäudes stattfindet. Der Zustand der Begleitbauten nördlich und südlich der Schloßstraße dürften diesbezüglich Mahnung genug sein.
In dem Zusammenhang schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Nutzung von Schloss bzw. Herrenhaus Randau als Umwelt- und Naturbildungsstätte für die Bevölkerung mit besonderen Bereichen für Kinder und Jugendliche vor. Auf Grund der räumlichen Nähe und Zusammengehörigkeit erscheint es sinnvoll zu sein, wenn eine gemeinsame Nutzung durch die Landeshauptstadt Magdeburg, den Salzlandkreis, den Landkreis Jerichower Land sowie die Städte Gommern und Schönebeck (Elbe) erfolgt.
Nach Ansicht bieten der geschützte und vielfältige Natur- und Landschaftsraum der Elbe und ihrer Aue einen umfassenden Betätigungsraum unter Beachtung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes, wozu natürlich auch der im direkten Anschluss zur Alten Elbe stehende Schloss- bzw. Gutspark gehört.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA beabsichtigt verstärkt zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der sehr bedeutsamen und ebenso vielfältigen Auenlandschaft Magdeburgs seine Kenntnisse und Erfahrungen einzubringen. Dazu gehört u.a. auch die Entstehung und die Entwicklung sowie der Betrieb eines Umwelt- und Naturschutzbildungszentrums Schloss Randau.
In dem Zusammenhang möchte der AHA nicht nur beim Land Sachsen-Anhalt sowie den Kommunen Magdeburg, Salzlandkreis, Jerichower Land, Gommern und Schönebeck (Elbe) werben, sondern auch Interessenten aus der Bevölkerung einen Raum geben sich für diese Ziele einzusetzen.
Leider schweigen alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen beim Land Sachsen-Anhalt sowie den Kommunen Magdeburg, Salzlandkreis, Jerichower Land, Gommern und Schönebeck (Elbe) zu dem bereits mit Presseerklärung vom 16.08.2023 vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unterbreiteten Vorschlägen. In Bezug auf den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften, einer praxis- und ortsnahen Umweltbildung für alle Gesellschaftsschichten und Altersstrukturen sowie im Interesse der archäologischen und historischen Notwendigkeit des Erhaltes des Herrenhauses Randau fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – daher erneut und mit Nachdruck alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen beim Land Sachsen-Anhalt sowie den Kommunen Magdeburg, Salzlandkreis, Jerichower Land, Gommern und Schönebeck (Elbe) auf sich endlich diesem Thema anzunehmen.
Im Rahmen der Fahrradexkursion war mit Entsetzen festzustellen, dass am Mäuseturm Magdeburg ein massiver Erweiterungsbau voranschreitet. Bauherr ist David Gängel, welcher hier mitten in der Aue der Elbe eine gastronomische Einrichtung mit Außenflächen entstehen lassen möchte.

https://www.maeuseturm-magdeburg.de/s-projects-side-by-side

Während die bauliche Wiederherrichtung des alten Siels Mauseturm durchaus zu begrüßen ist, sind die anderen Arbeiten, einhergehend mit massiven Zerstörungen von Natur und Landschaft der Elbaue, vollkommen inakzeptabel, da damit großflächig zerstörerische Eingriffe in Gehölz-, Wiesen- und Hochstaudenbestände sowie das Landschaftsbild verbunden sind. Die umfangreiche Erweiterungsbaustelle befindet sich störend bzw. zerstörend in dem Überflutungsraum der Elbe, im FFH-Gebiet 0174_LSA Stromelbe im Stadtzentrum Magdeburg und im Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Elbe“ (LSG_0023MD_). Die Eingriffe beziehen sich ebenfalls auf den Weg „Zum Mäuseturm“. Dort erfolgten zum Beispiel Zerstörungen an den Wegrändern und Aufschüttungen in Richtung Prester See. Dabei sind deutlich erkennbare Schädigungen und Zerstörungen an den Gehölz-, Wiesen- und Hochstaudenbeständen eingetreten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert in dem Zusammenhang den sofortigen Stopp der Bauarbeiten sowie den Rückbau aller Neubauten und Aufschüttungen sowie die Ermittlung und Bestrafung der Verantwortlichen.
Im weiteren Verlauf der Fahrradexkursion war festzustellen, dass Elbe und Alte Elbe nach massiven Niedrigwasserständen in den Jahren 2018 bis 2023 erfreulicherweise leichte Erholungen der Wasserbestände eingetreten sind. Im Bereich der Alten Elbe bieten die nunmehr großen Kies- und Sandbänke durchaus Brutmöglichkeiten für Flußregenpfeifer. Ferner sind auch deutliche Entwicklungstendenzen zu nährstoffreichen Auenwiesen und Weichholzauenbeständen erkennbar. Jedoch die Nutzung der Kies- und Sandbänke als Partystätten sowie als Ort für Spaziergänger und Angler führen unweigerlich zu Beeinträchtigungen, Störungen und Schäden. Die Beobachtung von Eisvögeln in der Vergangenheit an der Alten Elbe im Bereich der momentan im Umbau befindlichen Anna-Ebert-Brücke unterstreicht das umfassende Entwicklungspotenzial und den damit verbundenen notwendigen Schutz dieses Teils der Fluss- und Auenlandschaft der Elbe im Stadtgebiet von Magdeburg.
In dem Zusammenhang erscheint die massive Lärm- und Abgasbelästigung der Elbe durch den umfassenden Motorbootsverkehr als sehr bedenklich. Neben der starken Beeinträchtigung von Umwelt, Natur und Landschaft, stört dies den sanften Bootstourismus und schmälert erheblich den Erholungswert der Elbe und ihrer Aue für die Masse der Besucherinnen und Besucher. Hier sind Änderungen dringend geboten.
Die anwesenden AHA-Mitglieder halten den garantiert steuerfinanzierten Neubau des Bootshauses für den Hochschulsport von Otto von Guericke Universität Magdeburg und Universitätssportclub Magdeburg am Niemeyerweg im Südwestteil des Stadtparkes Rotehorn und unweit des Godehardtteiches im Hochwasserreinzugsgebiet der Elbe aus Gründen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie des ordentlichen Umgangs mit Hochwasser für standortungeeignet. Für den AHA ist es sehr unverständlich, dass eine wissenschaftliche Einrichtung eine derartig falsche Entscheidung getroffen hat und offensichtlich die zuständigen Behörden dafür die entsprechenden Genehmigungen erteilten.
Im angrenzenden Godehardtteich zeichnen sich massive Verlandungstendenzen ab. Hier erscheint es nach Ansicht des AHA notwendig und sinnvoll, wissenschaftlich zu untersuchen, wie die Zukunft dieses Gewässers aussehen kann. Selbstverständlich gilt es auch hier abzuwägen, welche Eingriffe in Umwelt, Natur und Landschaft nötig, sinnvoll und tolerierbar sind.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in der Konstellation die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt Magdeburg und deren Umland einzusetzen bzw. einzubringen. Dabei ist sich der AHA der Entwicklungspotentiale sehr bewusst, welche es nun gilt verstärkt zu nutzen. Dazu zählen zum Beispiel die Wiederanbindung von Altauen an das Hochwasserregime des Flusssystems der Elbe, Beendigung und Rückbau von Verbauungen, Aufschüttungen, Bodenversiegelungen, Ufer- und Sohlbefestigungen, Prüfung der besseren Wiederanbindung von Altverläufen an das Gesamtflusssystem sowie nicht zuletzt der Erhalt und die Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen. Dazu können nach Ansicht des AHA ganz besonders die Fließgewässersysteme von Sülze, Eulengraben, Klinke, Schrote, Olvenstedter Röthe und von Großer Sülze beitragen, welche von Westen aus dem Landkreise Börde kommend in die Elbe einmünden.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA beabsichtigt zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der sehr bedeutsamen und ebenso vielfältigen Auenlandschaft Magdeburgs seine Kenntnisse und Erfahrungen einzubringen. In dem Zusammenhang möchte der AHA Interessenten einen Raum geben sich für diese Ziele einzusetzen. Dazu strebt der AHA die Bildung einer Regionalgruppe Magdeburg und Umland an.

Wer sich ebenfalls für den Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.07.2024

Fotos & Videos: Andreas Liste

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Schwarzen Elster ein

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »