I. Grundsätzliches
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen verbesserten Schutz und Erhalt sowie verbesserte Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften für dringend geboten. Dazu gehört die Betrachtung einzelner Teile von Umwelt, Natur und Landschaft sowie im räumlichen Komplex. In dem Zusammenhang gilt es nicht nur Biotop- und Grünverbundräume zu sichern und zu schützen, sondern auszuweiten.
Im konkreten Raum an der Nahtstelle zwischen der Stadt Querfurt und der Lutherstadt Eisleben existieren große Waldgebiete wie der Ziegelrodaer Forst und die nordöstliche Fortsetzung das Rainholz. In Richtung Lutherstadt Eisleben sind zudem noch das FFH-GEBIET “EISLEBENER STIFTSHOLZ“ (EU-CODE: DE 4535-301, LANDESCODE: FFH0111) mit eingebetteten Naturschutzgebiet „Eislebener Stiftsholz“ (NSG0108) sowie das FFH-GEBIET “GIPSKARSTLANDSCHAFT PÖLSFELD UND BREITER FLECK IM SÜDHARZ“ (EU-CODE: DE 4434-301, LANDESCODE: FFH0108) mit den Schutzgebietsbestandteil Naturschutzgebiet „Gipskarstlandschaft Pölsfeld“ (NSG0164) sowie den Überschneidungen mit den Landschaftsschutzgebieten „Harz“ (LSG0032ML) und „Harz“ und südliches Harzvorland“ (LSG0032SGH), dem Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ (BR0003LSA) sowie dem Naturpark „Harz/Sachsen-Anhalt“ (NUP0004LSA) und umfasst die Flächennaturdenkmale „Fischteich“ (FND0003ML), „Kranichborn“ (FND0013ML) und „Steinbruch“ (FND0012ML)
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/eislebener-stiftsholz
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=177&idcat=33&lang=1
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/gipskarstlandschaft-poelsfeld-und-breiter-fleck-im-suedharz
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=174&idcat=33&lang=1
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=1315&idcat=58&lang=1
Zudem sind die Fluss- und Auenlandschaften von Unstrut und Helme sowie die Fließgewässer Gonna, Rohne, Zellgrundbach, Weitzschkerbach, Querne/Weida sowie Kriebitschbach mit ihren Auen und Nebengewässern genannt.
Dieser Natur- und Landschaftsraum bietet im Einzelnen und noch mehr im Verbund ein arten- und strukturreiches Gebiet mit einer vielfältigen Fauna, Flora und Pilzwelt.
Hier sind naturnahe und sukzessive Entwicklungen der Wälder, Gehölz-, Wiesen- und Hochstaudenbestände dringend geboten. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tieren, Pflanzen und Pilzen, als Raum der Entstehung von Frisch- und Kaltluft, als Speicher von Kohlendioxid, als Wasserreservoir sowie nicht zuletzt als Lebens- und Erholungsraum der Menschen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt immer wieder und fortgesetzt mit sehr großem Bedauern fest, dass in den letzten Jahren kein Ende der Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft zu erkennen ist. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Darüber hinaus gilt es entlang der Gehölzstreifen und Wege mindestens 5,00 m breite Streifen als Wiesen- und Staudenflächen entwickeln zu lassen, um so Raum der Entwicklung von standorttypischen Agrarwildpflanzen sowie weitere Nahrungs- und Rückzugsräume für Insekten und Spinnen zu schaffen. Ferner gilt es temporär oder dauerhaft Wiesenflächen zu schaffen, welche flächen- und zeitmäßig einem unregelmäßigen Mahdregimen unterliegen sollten, um durch Saatgutausreifung die Arten- und Strukturvielfalt zu sichern bzw. zu erhöhen sowie Jungtieren und Bodenbrütern Schutz zu gewährleisten. Dadurch erhöhen und verbessern sich nicht nur Arten- und Strukturvielfalt, das Landschaftsbild sowie die Attraktivität des Gebiets, sondern gewährleistet man eine höhere Bodenqualität, verbessert das Klima und stabilisiert nicht zuletzt Nahrungsketten. Letzteres wirkt sich auch auf die natürliche Tilgung von Tieren, welche landwirtschaftliche Kulturen schädigen. Das Scheinargument, dass derartige Flächen nichts zur menschlichen Ernährung beitragen können, führen solche Personen nicht bei dem monokulturellen Anbau von Mais und Raps an. Nur das arten- und strukturreiche Wiesen, Staudenflächen, Gehölzbereiche und Stauden noch sehr viele ökologische Funktionen besitzen.
Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zählen ausgeräumte Landschaften, versiegelte Böden, fehlende Gewässerschonstreifen und Retentionsflächen sowie begradigte und häufig an Ufern und in der Gewässersohle befestigte Fließgewässer als verheerende Ausgangssituation für den Bestand von in Agrarlandschaften eingebettete Gewässer aller Art. Der AHA hält es daher für dringend geboten, insbesondere den Fließgewässern naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen, wozu die Möglichkeit der Mäandrierung, die Schaffung von mindestens 10,00 m breiten Gewässerschonstreifen entlang beider Ufer, verstärkte Schaffung von Möglichkeiten zur Wieder- bzw. Neuentstehung von Gehölzflächen in der ausgeräumten Agrarlandschaft sowie eine vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau, welche auch tier- und bodenfreundliche Kulturen wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum), einbezieht. Derartige Maßnahmen verhindern auch die wind- und wasserbedingte Bodenerosion und der damit verbundenen Einträge von häufig mehr oder minder stark nährstoff- und pestizidbelasteten Böden in die Gewässer und Wälder. Einhergehend müssen solche Maßnahmen mit der Schaffung von Retentionsflächen, der Beseitigung von Verbauungen in und am Gewässer sowie die Unterstützung der Mäandrierung durch den Einsatz von Störsteinen oder -hölzern sowie z.B. des Belassens von Ästen, Laub und Zweigen im Gewässerbett.
Im Interesse aller Verantwortung für den Schutz, den Erhalt und der nachhaltigen Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, als Entwicklungsraum für das Fließgewässer und der häufig weitläufig ausgeräumten, landwirtschaftlich genutzten Flächen, einer Verbesserung des Landschaftsbildes und des Erhaltes bzw. der Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen sowie nicht zuletzt der Verbesserung der klimatischen Situation und der Wirkung auf nachhaltigen Tourismus und Naherholung haben alle Verantwortlichen in Politik, Gesellschaft, Verwaltungen und Landwirtschaft dafür Sorge zu tragen das hier keine Einschnitte, sondern eher Fortschritte geschehen.
In den Ortschaften selbst gilt es verstärkt zu prüfen, inwieweit eine Entfernung von Verbauungen aus dem Ufer- und Sohlbereich möglich und umsetzbar ist, Verunreinigungen mit Abwässern und Abfällen verhindert und beseitigt sowie Durchlässe erweitert und Verrohrungen entfernt werden können.
Die immer auftretenden Forderungen, dass Fließgewässer von „Verschmutzungen“ wie Laub, alten Zweigen und Schlamm zu beräumen sind, zeugen von wenigen oder gar nicht vorhanden Sach- und Fachverstand über die obengenannten Ursachen und Auswirkungen sowie aber auch zu dem was zur Entwicklung naturnaher Fließgewässer dazugehört. Nach Auffassung des AHA sollten sich u.a. Landkreise, Stadtkreise und Gemeinde eher dafür einsetzen, dass Fließgewässer nicht vermüllt, bestehende Vermüllungen beseitigt, Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m gesichert bzw. eingerichtet, Abwässereinträge verhindert und unterbunden sowie Verbauungen im Sohl- und Uferbereich unterlassen und zurückgebaut werden.
Der Klimawandel zeigt auch massive Auswirkungen auf die Agrarlandschaften. Insbesondere in den Jahren 2018 bis 2023 sind mehr oder minder von Hitze, andauernd fehlenden Niederschlägen und damit verbundener massiver Trockenheit geprägt. Das bleibt nicht ohne Folgen auf Fauna, Flora, Boden und Gewässer. Einhergehend mit verstärkter Monokulturanbau, fehlender Fruchtfolge sowie fortbestehender sowie voranschreitender Verringerung der Arten- und Strukturvielfalt treten verstärkt Kalamitäten, insbesondere von Feld- und Wühlmäusen auf. Die ebengenannten Bedingungen führten zum starken Rückgang von deren Fraßfeinden wie Füchsen, Mauswiesel, Greifvögel, Eulen und Storcharten bei. Trotz der Tatsache, dass es verstärkt Störche und Reiher abgeerntete Äcker insbesondere zum Beutefang auf Mäusearten aufsuchen, reicht das nicht aus, um deren Kalamitäten einzudämmen. Riesige Mais- und Rapsbestände machen es insbesondere Greifvögeln, Eulen sowie Storch- und Reiherarten unmöglich auf Mäusejagd zu gehen. Somit ist die die gegenwärtige Kalamität von Feld- und Wühlmäusen in mehrfacher vom Menschen verursacht. Bund und Länder sind bisher kaum in Erscheinung getreten, den obengenannten vielfachen Problemen und Schäden entgegenzutreten. Stattdessen feiert man sich in Bund und Ländern immer wieder, wenn man neue Flächenversiegelungen und Landschaftszerschneidungen für weitere Verkehrstrassen, Wohn- und Gewerbeansiedlungen sowie Energieanlagen planen und umsetzen kann.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport- Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
II. Zu den Planungsunterlagen – Begründung/ Umweltbericht
Der Umweltbericht gibt unter Punkt 1.1 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans auf Seite 5 folgende geplante Flächeninanspruchnahmen an, Zitat:
„Zusammengenommen weisen die beiden Geltungsbereiche eine Gesamtgröße von 142,9 ha auf. Dabei nimmt der Geltungsbereich der vorhabenbezogenen Bebauungspläne innerhalb der Stadt Querfurt eine Flächengröße von etwa 119,2 ha und innerhalb der Lutherstadt Eisleben eine Flächengröße von etwa 23,7 ha ein.“, Zitat Ende
Auf Seite 6 des gleichen Punktes ist zudem folgendes vermerkt, Zitat: Bei der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage handelt es sich um linienförmig aneinandergereihte Module, die ebenerdig auf der freien Fläche aufgestellt werden.“, Zitat Ende
Im Falle der Umsetzung der Maßnahme droht eine Halb- und Vollbeschattung, was die Sonneneinstrahlung und die Wirkung von Niederschlag, Luftbewegung sowie den Entwicklungsraum für Pflanzen einschränkt und für Gehölze komplett ausschließt. Zusammen mit der Einschränkung eines arten- und kulturreichen landschaftlichen Anbaus behindern derartige Baumaßnahmen die dringend notwendige Umgestaltung der Agrarproduktion. Dabei handelt es sich bekannterweise um wertvolle Böden mit Ackerzahlen zwischen 70 und 80.
Eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft ist eine wertvolle Fortsetzung bzw. Erweiterung der Wechselwirkung zwischen Wald, Feld und Fließgewässern. Diese Wechselwirkung erfährt im Falle der Errichtung der Solaranlagen eine nachhaltige Störung bzw. Zerstörung. Gleiches trifft auf den Biotop- und Grünverbund zu, welcher so verlustig geht bzw. nachhaltige Störung erfährt.
Nicht nur, dass im Ziegelrodaer Forst und Rainholz brütende Greifvögel wie Mäusebussard und Rotmilan auf eine 142,9 ha große nicht mehr bejagbare Fläche treffen, sind Bruten von Feldlerche, Neuntöter etc. ausgeschlossen, da sie offene Landschaften bzw. Gehölzbestände zur Brut und Jungenaufzucht benötigen. Zudem sorgen Einzäunung und Bebauung für den Ausschluss der Ansiedlung bzw. ggf. Verbleib des Feldhamsters.
Die im Umweltbericht auf den Seiten 72 bis 83 unter Punkt 4.6 aufgeführte Konfliktanalyse teilt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weitgehend.
Diese Ausführungen und Darstellungen lassen nur einen Schluss zu: Die Umsetzung des Solarpark Gatterstädt/Eisleben“ gilt es kategorisch auszuschließen.
III. Alternativvorschläge
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt immer wieder und fortgesetzt mit sehr großem Bedauern fest, dass in den letzten Jahren kein Ende der Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft zu erkennen ist. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Darüber hinaus gilt es entlang der Gehölzstreifen und Wege mindestens 5,00 m breite Streifen als Wiesen- und Staudenflächen entwickeln zu lassen, um so Raum der Entwicklung von standorttypischen Agrarwildpflanzen sowie weitere Nahrungs- und Rückzugsräume für Insekten und Spinnen zu schaffen. Ferner gilt es temporär oder dauerhaft Wiesenflächen zu schaffen, welche flächen- und zeitmäßig einem unregelmäßigen Mahdregimen unterliegen sollten, um durch Saatgutausreifung die Arten- und Strukturvielfalt zu sichern bzw. zu erhöhen sowie Jungtieren und Bodenbrütern Schutz zu gewährleisten. Dadurch erhöhen und verbessern sich nicht nur Arten- und Strukturvielfalt, das Landschaftsbild sowie die Attraktivität des Gebiets, sondern gewährleistet man eine höhere Bodenqualität, verbessert das Klima und stabilisiert nicht zuletzt Nahrungsketten. Letzteres wirkt sich auch auf die natürliche Tilgung von Tieren, welche landwirtschaftliche Kulturen schädigen. Das Scheinargument, dass derartige Flächen nichts zur menschlichen Ernährung beitragen können, führen solche Personen nicht bei dem monokulturellen Anbau von Mais und Raps an. Nur das arten- und strukturreiche Wiesen, Staudenflächen, Gehölzbereiche und Stauden noch sehr viele ökologische Funktionen besitzen.
Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zählen ausgeräumte Landschaften, versiegelte Böden, fehlende Gewässerschonstreifen und Retentionsflächen sowie begradigte und häufig an Ufern und in der Gewässersohle befestigte Fließgewässer als verheerende Ausgangssituation für den Bestand von in Agrarlandschaften eingebettete Gewässer aller Art. Der AHA hält es daher für dringend geboten, insbesondere den Fließgewässern naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen, wozu die Möglichkeit der Mäandrierung, die Schaffung von mindestens 10,00 m breiten Gewässerschonstreifen entlang beider Ufer, verstärkte Schaffung von Möglichkeiten zur Wieder- bzw. Neuentstehung von Gehölzflächen in der ausgeräumten Agrarlandschaft sowie eine vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau, welche auch tier- und bodenfreundliche Kulturen wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum), einbezieht. Derartige Maßnahmen verhindern auch die wind- und wasserbedingte Bodenerosion und der damit verbundenen Einträge von häufig mehr oder minder stark nährstoff- und pestizidbelasteten Böden in die Gewässer und Wälder. Einhergehend müssen solche Maßnahmen mit der Schaffung von Retentionsflächen, der Beseitigung von Verbauungen in und am Gewässer sowie die Unterstützung der Mäandrierung durch den Einsatz von Störsteinen oder -hölzern sowie z.B. des Belassens von Ästen, Laub und Zweigen im Gewässerbett.
Im Interesse aller Verantwortung für den Schutz, den Erhalt und der nachhaltigen Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, als Entwicklungsraum für das Fließgewässer und der häufig weitläufig ausgeräumten, landwirtschaftlich genutzten Flächen, einer Verbesserung des Landschaftsbildes und des Erhaltes bzw. der Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen sowie nicht zuletzt der Verbesserung der klimatischen Situation und der Wirkung auf nachhaltigen Tourismus und Naherholung haben alle Verantwortlichen in Politik, Gesellschaft, Verwaltungen und Landwirtschaft dafür Sorge zu tragen das hier keine Einschnitte, sondern eher Fortschritte geschehen.
In den Ortschaften selbst gilt es verstärkt zu prüfen, inwieweit eine Entfernung von Verbauungen aus dem Ufer- und Sohlbereich möglich und umsetzbar ist, Verunreinigungen mit Abwässern und Abfällen verhindert und beseitigt sowie Durchlässe erweitert und Verrohrungen entfernt werden können.
Die immer auftretenden Forderungen, dass Fließgewässer von „Verschmutzungen“ wie Laub, alten Zweigen und Schlamm zu beräumen sind, zeugen von wenigen oder gar nicht vorhanden Sach- und Fachverstand über die obengenannten Ursachen und Auswirkungen sowie aber auch zu dem was zur Entwicklung naturnaher Fließgewässer dazugehört. Nach Auffassung des AHA sollten sich u.a. Landkreise, Stadtkreise und Gemeinde eher dafür einsetzen, dass Fließgewässer nicht vermüllt, bestehende Vermüllungen beseitigt, Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m gesichert bzw. eingerichtet, Abwässereinträge verhindert und unterbunden sowie Verbauungen im Sohl- und Uferbereich unterlassen und zurückgebaut werden.
Der Klimawandel zeigt auch massive Auswirkungen auf die Agrarlandschaften. Insbesondere in den Jahren 2018 bis 2023 sind mehr oder minder von Hitze, andauernd fehlenden Niederschlägen und damit verbundener massiver Trockenheit geprägt. Das bleibt nicht ohne Folgen auf Fauna, Flora, Boden und Gewässer. Einhergehend mit verstärkter Monokulturanbau, fehlender Fruchtfolge sowie fortbestehender sowie voranschreitender Verringerung der Arten- und Strukturvielfalt treten verstärkt Kalamitäten, insbesondere von Feld- und Wühlmäusen auf. Die ebengenannten Bedingungen führten zum starken Rückgang von deren Fraßfeinden wie Füchsen, Mauswiesel, Greifvögel, Eulen und Storcharten bei. Trotz der Tatsache, dass es verstärkt Störche und Reiher abgeerntete Äcker insbesondere zum Beutefang auf Mäusearten aufsuchen, reicht das nicht aus, um deren Kalamitäten einzudämmen. Riesige Mais- und Rapsbestände machen es insbesondere Greifvögeln, Eulen sowie Storch- und Reiherarten unmöglich auf Mäusejagd zu gehen.
Ferner gilt es die Stallanlage und ihre Nebengelasse nach ordnungsgemäßer Prüfung, ob zum Beispiel Brut- und Schlafplätze sowie Aufenthaltsorte von Fledermausarten, Eulen, Schwalben, Sperlingen etc. existieren vollständig zu beräumen und ordnungsgemäß zu beräumen. Dazu gilt es ferner den Boden umfassend nach Kontaminationen zu untersuchen und darauf die Beräumung und ordnungsgemäße ebenfalls abzustimmen.
Darüber hinaus gilt es sämtliche Schutzgebiete und deren Regelungen zu achten. Hinsichtlich Waldbestände regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine sukzessive Entwicklung vorzuziehen, um eine standortgerechte, arten- und strukturreiche Waldgesellschaft zu ermöglichen, um zudem bessere Bedingungen im Rahmen der Klimaveränderungen zu schaffen.
Im Zusammenhang mit der Darstellung und Rechtfertigung des Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“ der Stadt Querfurt erfolgt die Bekräftigung der Leistung von Beiträgen zum Klimaschutz. Außer einer „Satzung über den Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung)“ sind keine Satzungen und Verordnungen in Sachen Umwelt, Natur und Landschaftsschutz erkennbar.
So wäre es doch zum Beispiel vorstellbar, dass die Stadt Querfurt, im Rahmen der fachlichen und rechtlichen Möglichkeiten, eine wissenschaftlich fundierte Konzeption erarbeiten lässt, wo und wie an öffentlichen und privaten Gebäuden das Anbringen von Solaranlagen möglich sein kann. Als wissenschaftliche Partner können zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Merseburg und die Hochschule Anhalt dienen. Zudem ist eine rechtzeitige Einbeziehung der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen sehr ratsam. In der Endfassung sollte diese Konzeption in einen Satzungsbeschluss des Stadtrates Querfurt münden.
Selbstverständlich gilt es u.a. Möglichkeiten der Energieeinsparung aufzugreifen und satzungsgerecht zu gestalten. Auch hier gilt es wissenschaftlich mit den gleichen Partnern zu agieren sowie rechtzeitig die Bevölkerung einzubeziehen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
IV. Zusammenfassung
Die Stadt Querfurt, u.a. großräumig eingebettet in große Waldgebiete wie der Ziegelrodaer Forst und die nordöstliche Fortsetzung das Rainholz. In Richtung Lutherstadt Eisleben sind zudem noch das FFH-GEBIET “EISL-EBENER STIFTSHOLZ“ (EU-CODE: DE 4535-301, LANDESCODE: FFH0111) mit eingebetteten Naturschutzgebiet „Eislebener Stiftsholz“ (NSG0108) sowie das FFH-GEBIET “GIPSKARSTLANDSCHAFT PÖLSFELD UND BREITER FLECK IM SÜD-HARZ“ (EU-CODE: DE 4434-301, LANDESCODE: FFH0108) mit den Schutzgebietsbestandteil Naturschutzgebiet „Gipskarstlandschaft Pölsfeld“ (NSG0164) sowie den Überschneidungen mit den Landschaftsschutzgebieten „Harz“ (LSG0032ML) und „Harz“ und südliches Harzvorland“ (LSG0032SGH), dem Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ (BR0003LSA) sowie dem Naturpark „Harz/Sachsen-Anhalt“ (NUP0004LSA) und umfasst die Flächennaturdenkmale „Fischteich“ (FND0003ML), „Kranichborn“ (FND0013ML) und „Steinbruch“ (FND0012ML) sowie in die Fluss- und Auenlandschaften von Unstrut und Helme sowie die Fließgewässer Gonna, Rohne, Zellgrundbach, Weitzschkerbach, Querne/Weida sowie Kriebitschbach mit ihren Auen und Nebengewässern, ist ferner von einer Agrarlandschaft geprägt, welche auf sehr wertvollen Böden beruht und historisch über Jahrhunderte die Menschheitsgeschichte beeinflusste.
Das alles muss unsere Verantwortung stärken sorg- und achtsam sowie nachhaltig mit diesem Landschafts-, Natur- und Siedlungsraum umzugehen und vor Eingriffen – wie der geplante – zu sichern und zu schützen. Der häufig fehlende zerstörerische Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften hat nicht nur zahlreiche Natur- und Landschaftsräume mit ihren Tieren, Pflanzen und Pilzen verschwinden lassen, sondern auch vor der menschlichen Gesundheit nicht Halt gemacht und ist massiver Motor des voranschreitenden vernichtenden Klimawandels.
Natürlich gehört der Umschwung von fossiler Form zur erneuerbaren Art und Weise der Energieumwandlung genauso dazu wie das Energiesparen sowie nicht zuletzt der dringende Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften mit all den Tieren, Pflanzen und Pilzen. Der Mensch trägt die Verantwortung für die Störungen und Zerstörungen und muss daraus auf allen Ebenen und an allen Orten seine Lehren daraus ziehen und sein Handeln danach ausrichten, wenn er als Teil des Ganzen nicht untergehen möchte. Daher ist auch der ökologisch-soziale Umbau von Industrie sowie der entsprechende Umgang mit Meeren, Wäldern, Agrar-, Fluss- und Seenlandschaften und Grundwasser unumgänglich.
Im konkreten Fall bedeutet das, dass eine Fortsetzung der Bebauungsplanung „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“ nicht dem entspricht und daher sofort zu stoppen ist. Stattdessen gilt es gemeinsam Alternativen wissenschaftlich und demokratisch zu erarbeiten, zu erörtern und umzusetzen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 02.08.2024
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 „Gatterstädt / Eisleben“