Autor: aha-dietmar (Seite 13 von 306)

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung von Elbe und Havel ein!

Die Elbe, mit 1.091,00 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.000 Quadratkilometern. Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. verurteilt daher das im Juli 2021 geschlossene „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe“. In diesem entgegen jeglicher ökologischen Vernunft geprägten Abkommen sind im „Artikel 3Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Tschechischen Republik“ unter den Absätzen 2 und 3 folgende Festlegung enthalten, Zitat:

(2) Die Regierung der Tschechischen Republik erhält im Abschnitt zwischen Ústí nad
Labem und Týnec nad Labem die bestehenden Wasserstraßenparameter mit einer
Fahrrinnentiefe von 230 cm aufrecht.

(3) Die Regierung der Tschechischen Republik wird im Abschnitt zwischen Týnec nad
Labem und Pardubice Maßnahmen mit dem Ziel durchführen, eine Fahrrinnentiefe von
230 cm bis zum Zielhafen in Pardubice zu ermöglichen.
“, Zitat Ende

Dazu plant die tschechische Regierung schon seit Jahren Děčín eine Staustufe zu bauen. Diese unverantwortlichen und sehr umstrittenen Planungen erhalten nun mit dem von den beiden damaligen Verkehrsministern Karel Havlíček (parteilos) und Andreas Scheuer (CSU) unterzeichneten Regierungsabkommen bilaterale Rückendeckung.

Aber auch die Bundesrepublik möchte nicht nachstehen in der Bedrohung der Elbe. So ist im „Artikel 4 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland von der deutsch-tschechischen Grenze bis zum Rückstaubereich Wehr Geesthacht“ unter Absatz geregelt, Zitat:

„(2) Derzeitiges Unterhaltungsziel auf der internationalen Binnenwasserstraße Elbe ist eine Fahrrinnentiefe von 140 cm unter dem aktuellen Bezugswasserstand (GlW 2010) bei variabler Fahrrinnenbreite.“, Zitat Ende

Laut „Artikel 1 Gegenstand des Abkommens“, Absatz 2 ist zum Zeitraum der Umsetzung folgendes vereinbart, Zitat:

(2) Das Ziel ist es, die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Bedingungen und
Maßnahmen möglichst bis 2030 zu schaffen
.“, Zitat Ende

https://www.gesamtkonzept-elbe.bund.de/Webs/Projektseite/GkElbe2020/SharedDocs/Downloads/20210723_AbkommenBinnenwasserstrasseElbeOriginal.html?nn=2964300

Solche Abkommen zu schließen zeugt von der vollständigen Ignoranz der damaligen Regierungen beider Länder zu den Schutz- und Erhaltungsnotwendigkeiten der Elbe und ihrer Aue sowie der immer weiter zunehmenden Trockenheit und Sommerhitzesituationen.
Dabei muss doch den Verantwortlichen in der Politik Deutschlands und Tschechiens bewusst sein, dass das Aufstauen von Elbwasser bzw. die Eintiefung des Fließgewässers mehr Wasser in der Elbe zur Folge hat. Neben der Zerstörung von Auen- und Flusslandschaften und der dazugehörigen Natur durch bauliche Aktivitäten, ist mit massivem Entzug von Grund- und Schichtwasser aus den Auen zu rechnen. Die ohnehin unter den Trockenstress leidende Natur nimmt dabei immer mehr Schaden. Nicht nur das Absterben von Gehölzen ist die Folge, sondern auch das Austrocknen von dauerhaften und temporären Feuchtgebieten mit ihrer sehr hohen Arten- und Strukturvielfalt ist zu befürchten. Außerdem ist eine Nutzung zur Wassergewinnung für Anliegerortschaften und für die Landwirtschaft noch weniger möglich.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. die Parlamente und die aktuellen Regierungen der BRD und der Tschechischen Republik auf das Abkommen und damit verbundene Pläne sofort und unwiderruflich zu stoppen.
In dem Zusammenhang ruft der AHA zum vielfältigen und umfassenden Widerstand aus der Gesellschaft in beiden Ländern auf.
Bei all der notwendigen und dringenden Betrachtung der Gefahren in der Zukunft haben bereits bisherige und noch laufende wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tourismus sowie eines ordnungs- und zeitgemäßen Umgangs mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften.
Die Stadt Wittenberge und das Amtsgebiet des Amtes Bad Wilsnack/Weisen sind bekanntlich von dem 1.094,00 km langen, staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe sowie der 334,00 km langen Havel und ihren Auen geprägt. Diese Natur und Landschaften ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, hat aber auch in Vergangenheit und Gegenwart mit massiven direkten und indirekten menschlichen Eingriffen des Menschen zu tun. Dazu zählen zum Beispiel Abholzungen, intensive Landwirtschaft, Flußbegradigungen, Buhnenbau, Wasserverschmutzungen, Verbau von Ufer- und Sohlbereichen, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen, Abschneiden von Auenlandschaften durch Deiche aller Art, Verbau von Auenlandschaften sowie Wassermangel in Folge von Niederschlagsarmut und ausgedehnter Hitzephasen.
Auf Grund ihrer Schutzwürdigkeiten befinden sich diese Landschaften und Naturbestandteile im rund 53.000,00 ha großen Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe-Brandenburg“ und im rund 2.124,00 ha großen Naturschutzgebiet „Wittenberge-Rühstädter Elbniederung“.

https://www.elbe-brandenburg-biosphaerenreservat.de

https://www.elbe-brandenburg-biosphaerenreservat.de/biosphaerenreservat/rechtlicher-hintergrund

https://www.elbe-brandenburg-biosphaerenreservat.de/karte/#&g=2&k=

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_witt_rueh_elbniederung#

Darüber hinaus genießt diese arten- und strukturreiche Auen- und Flusslandschaft einen europäischen Schutzstatus, welcher sich laut Managementplanung Natura 2000 für das FFH-Gebiet „Elbe“, „Elbdeichvorland“ und „Elbdeichvorland Jagel“, Punkt 2.1. Allgemeine Beschreibung flächenmäßig folgendermaßen darstellt:

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-elbdeichvorland-und-jagel

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/657-105-505/MP657-105-505.pdf

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/657-105-505/657-105-505_Textkarte_Schutzgebiete_Suedost.pdf

Ferner hat das Land Brandenburg mit Datum vom 2. März 2018, geändert am 31. Januar 2024eine „Siebzehnte Verordnung zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (17. Erhaltungszielverordnung – 17. ErhZV)“ verabschiedet, welche „10 FFH-Gebiete im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Brandenburg“ umfasst.

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/fauna-flora-habitat-gebiete

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/natur/natura-2000/ffh-erhaltungszielverordnungen/17-erhzv

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/17_erhzv

https://mluk.brandenburg.de/n/17ErhZV/17ErhZV-Uebersichtskarte.pdf

Daraus leiten sich klare und vielfältige Verantwortlichkeiten von Politik und Verwaltungen des Bundes, des Landes Brandenburg, des Landkreises Prignitz, der Stadt Wittenberge sowie des Amtes Bad Wilsnack/Weisen mit den dazugehörigen Gemeinden ab. Das trifft ebenso für alle Flächeneigentümer und Nutzenden der Gebiete sowie für die Bevölkerung und Gäste zu.
Insbesondere sind dabei Siedlungs-, Gewerbe- und Industriebau und -nutzungen, Schifffahrt, Landwirtschaft, Verkehr, Tourismus und Forstwirtschaft zu nennen.
Für die Stadt Wittenberge kommt noch die Vorbereitung und letztendlich die Durchführung der achten Landesgartenschau (LAGA) im Jahr 2027 hinzu.
Mit Presseerklärung vom 06.07.2022 teilte die Staatskanzlei Brandenburg folgendes mit, Zitat:
Kabinett beschließt Austragungsort der Landesgartenschau 2027: Wittenberge wird Gastgeberin“, Zitat Ende
Weiterhin beinhaltet diese Presseerklärung folgende Aussage. Zitat:
Die Leitidee einer Landesgartenschau als Schlüsselprojekt für eine nachhaltige Stadtentwicklung bestimmt das Konzept von Wittenberge: von der klimaangepassten Aufwertung innerstädtischer Grünflächen, dem Umgang mit Grünbereichen bis zum Wohngebiet der 1960-er Jahre, in dem zukunftsweisende Lösungsansätze für nicht mehr benötigte Flächen umgesetzt werden sollen.
Das LAGA-Gelände soll sich durch die Stadt ziehen, verschiedene Grünbereiche vernetzen und Gäste auch jenseits des Geländes durch verschiedene Stadtquartiere in die Innenstadt bis zur Elbe führen. Mit der Lage im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Brandenburg und am europäischen Radfernweg Elberadweg, als Start- und Zielpunkt regionaler Radwege und mit Anlegemöglichkeiten für Flussschiffe und Wasserboottouristen ist Wittenberge als Tor zur Elbtalaue eng verbunden mit dem Ökotourismus in der Region. Die LAGA kann Impulsgeber für den qualitativen und quantitativen Ausbau von Gastronomie und Beherbergung sowie Partner bestehender Angebote werden.“, Zitat Ende

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~06-07-2022-landesgartenschau-2027-wittenberge-wird-gastgeberin

Die Stadt Wittenberge hatte dazu im Mai 2021 eine „Interessenbekundung zur Durchführung der 8. Landesgartenschau des Landes Brandenburg im Jahr 2026“, im März 2022 eine „Bewerbung für die Landesgartenschau 2026“ und mit Datum vom 19.02.2024 eine kompakte Power-Point-Präsentation zu Plänen für die Landesgartenschau im Jahr 2027 vorgelegt.

https://www.wittenberge.de/verzeichnis/visitenkarte.php?mandat=50418

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/15d538907d36cc950ec2e8dbad51490543340/220208_lageplan_1000.pdf

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/15d538907d36cc950ec2e8dbad51490543340/220222_uebersichtsplan_1_7500.pdf

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/15d538907d36cc950ec2e8dbad51490543340/2021-05-03_ame_interessensbekundung_laga_ohne_anlagen_2.0.pdf

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/15d538907d36cc950ec2e8dbad51490543340/laga_bewerbung_wittenberge_medium.pdf

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/e2379d6f807889c6e99228972ef91e3450418/2024-02-19_sa_B_rgerinformationsveranstaltung_FINAL.pdf

Vom Grundsatz her schätzt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein, dass eine Gartenschau eine sehr wichtige Basis für eine Stärkung und Ausweitung der Begrünung unter Einbeziehung von schützenswerten Landschaften und Naturbestandteilen bieten kann.
In der Stadt Wittenberge bilden der Clara-Zetkin-Park, der Stadtpark, der Friedhof Wittenberg mit angrenzendem Park am Schwanenteich und der Wald am Friedensteich mit der Heide zwischen Cumlosen und Wittenberge eine hervorragende, aber auch noch entwicklungsfähige Grün- und Biotopverbindung. Diese Landschafts- und Naturbestandteile dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie als Erholungs- und Entspannungsraum für die Menschen, der Frisch- und Kaltluftentstehung und -versorgung des Stadtgebietes und dienen der Speicherung von Kohlendioxid.
Insbesondere der Stadtpark mit seiner gut ausgeprägten Waldlandschaft und der Park am Schwanenteich und der Schwanenteich an sich sind auf Grund ihrer ansatzweisen Naturnähe als besonders bedeutsam und wertvoll einzustufen. In beiden Natur- und Landschaftsbestandteilen mit ihren Wald-, Wiesen- und Standgewässerbestandteilen sind Eingriffe jeglicher Art unbedingt zu unterlassen und stattdessen die naturnahe Entwicklung zu schützen und zu befördern. Dazu gehört auch die Unterlassung der Aufstellung von neuen Laternen. Neben der Tatsache der Verschärfung der Lichtemissionen und ihren generellen Folgen auch für den Menschen, führt künstliches Licht in dunklen Phasen zur Verwirrungen bei Tieren, Pflanzen und Pilzen. Daher legt bereits § 54 Absatz 4 d Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG – folgendes fest, Zitat:
(4d) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum Schutz von Tieren und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen von Lichtimmissionen
1. Grenzwerte für Lichtemissionen, die von Beleuchtungen im Sinne von § 41a Absatz 1 Satz 1 und 2 nicht überschritten werden dürfen, festzulegen,
2. die durch Beleuchtungen im Sinne von § 41a Absatz 1 Satz 1 und 2 zu erfüllenden technischen Anforderungen sowie konstruktiven Anforderungen und Schutzmaßnahmen näher zu bestimmen,
3. nähere Vorgaben zur Art und Weise der Erfüllung der Um- und Nachrüstungspflicht für Beleuchtungen an öffentlichen Straßen und Wegen nach § 41a Absatz 1 Satz 3 zu erlassen und den Zeitpunkt zu bestimmen, ab dem diese Pflicht zu erfüllen ist,
4. zur Konkretisierung der Anzeigepflicht nach § 41a Absatz 3 Satz 1 insbesondere zu bestimmen,
a) welche Beleuchtungen der Anzeigepflicht unterliegen,
b) welche Informationen in der Anzeige gegenüber der zuständigen Behörde anzugeben sind.“, Zitat Ende
Der § 41a Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG – ist leider noch nicht in Kraft getreten. Jedoch geht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – davon aus, dass nun langsam die Erkenntnis der vielfältigen Schädigungen durch Lichtimmissionen vorankommt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__54.html

https://datenbank.nwb.de/Dokument/1006119_41a

https://www.naturschutzfonds.de/natur-erleben/naturwacht-nacht/lichtverschmutzung

https://www.sternenpark-westhavelland.de/lichtverschmutzung

https://we-ef.com/de/environment/umwelt-faq-zum-bundesnaturschutzgesetz

Ferner hat der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen einer Fahrradexkursion am 13.08.2024 festgestellt, dass beide Parks insgesamt eine große Ruhe ausstrahlen und somit auch das Stadtgebiet von Wittenberge aufwerten.
Zum Park am Schwanenteich und zum Schwanenteich an sich schätzt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein, dass ein sehr interessanter standortgerechter Pflanzenbestand existiert. Eingerahmt von Beständen aus Stieleiche, Hainbuche, Feld- und Spitzahorn, Winterlinde, Zitterpappel und Trauerweide mit umfassenden sukzessiven Jungaufwuchs ist der Schwanenteich von Schilfbeständen geprägt, welche zahlreichen Tierarten wie Wasservögel und Libellen Unterschlupf bietet.
In den Gehölzbestand haben sich auch Spätblühende Traubenkirsche und Schwedische Mehlbeere eingefügt.
Der Park am Schwanenteich besitzt ein umfassendes naturnahes und sukzessives Entwicklungspotential, welches wertzuschätzen, zu schützen und zu fördern gilt. Dazu zählt die Beseitigung der Betonfläche im Süden des Parks und stattdessen die Entwicklung einer unregelmäßig und partiell gemähten Wiese vorzunehmen.
Aus dieser Situation ist einzuschätzen, dass jegliche Baumaßnahmen am und im Schwanenteich den schützenswerten Charakter nicht nur stören, sondern gar zerstören.
Ebenfalls abzulehnen sind alle Wegebefestigungsmaßnahmen zum Beispiel mit Beton, Asphalt, Schotter und Split. Nicht nur belastet das zusätzlich den Bewegungs- und Stützapparat der Menschen, sondern führt zur Schaffung neuer Barrieren für Kleinst- und Kleintiere, befördert die Gefahr des Befahrens mit Kraftfahrzeugen und nicht zuletzt findet hier neue Bodenversiegelung statt.
In dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG – im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dürfen die Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau im Jahr 2027 nicht dazu führen, dass besonders wertvolle Natur- und Landschaftsbestandteile im Kerngebiet der Stadt Wittenberge – wie zum Beispiel der Stadtpark, der Park am Schwanenteich und der Schwanenteich – Schaden nehmen. Stattdessen muss die Landesgartenschau zum dauerhaften Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt beitragen. Ferner gilt es die bestehende Biotop- und Grünverbundachse nicht nur zu sichern und zu schützen, sondern zu erweitern und zwar auch bzw. gerade in Richtung Elbe.
Ferner schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Entwicklung und Einrichtung eines umfassenden Naturerkenntnispfades für alle Parkgebiete und die Aue der Elbe vor. Darüber hinaus regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Straßenbegrünung auszuweiten, Dach- und Fassaden ebenso zu befördern, wie die Nutzung von Dach- und Fassadenflächen für Solaranlagen. Außerdem hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA für sehr wichtig bestehende Erfassungen von Fauna, Flora und Pilzwelt im Clara-Zetkin-Park, Stadtpark, Park am Schwanenteich, im Schwanenteich, im Wald am Friedensteich und im Friedensteich zusammenzutragen sowie Neu- und Weitererfassungen unter Einbindung des direkten Umfeldes vorzunehmen.
Überlegungen in Richtung vielseitige Nutzung der Trinkhalle als Ort der Gastronomie, der Begegnung sowie der Umweltbildung begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ausdrücklich und sieht hier eine abgestimmte Einbindung des Wasserturmes als sehr sinnvoll an.

Die Fahrradexkursion des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führte schließlich auch in die Elbaue zwischen der Stadt Wittenberge und der zum Amt Bad Wilsnack/Weisen gehörenden Gemeinde Rühstädt, Ortsteil Gnevsdorf.
Der Teil der Elbaue ist von einer landschaftlich und strukturell vielfältigen Natur geprägt. Die zahlreichen Elbaltverläufe lassen erkennen, dass einst eine größere landschaftliche Vielfalt vorherrschte und dass hier die Basis neuer Gedanken zum künftigen Schutz und Entwicklung liegen müssen. Die Beobachtung von Weißstörchen, Silberreiher, Wanderfalken, Bienenfresser, Neuntötern etc. zeigen auf, dass die Tierwelt davon umfassend profitiert. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehören dazu im Rahmen einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption Möglichkeiten der Wiederanbindung der Elbaltverläufe der Elbe sowie umfassende Deichrückverlegungen zu prüfen. Nicht nur die Wiedereinbindungen abgetrennter Retentionsflächen ist damit verbunden, sondern ebenfalls die Wiederanbindung von Auenwälder und -wiesen, Feuchtgebieten und Schlammflächen aller Art an das Hochwasserregime von Elbe und auch Havel.
Mit Sorge erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die massive Wegeversiegelung mit Asphalt, welcher neben der Bodenversiegelung, zumeist unüberwindbare Barrieren für Kleinst- und Kleintiere führt, was durch Überfahren, Aufheizung und deckungslose Beute für Fraßfeinde verursacht ist. Zudem laden derartige Stecken zum Rasen ein, was zusätzlich die Unfallgefahren erhöhen können.
Der Gnevsdorfer Vorfluter, als in den Jahren 1937 bis 1956 mit Kriegsunterbrechung um 7,00 km vom Krügerswerder umverlegte Havelmündung, verdeutlicht die starke Gewässerbegradigung einer sonst von vielfältigen Seen strukturierten Havel.
Erfreulich ist die Nutzung der Türme des Gnevsdorfer Wehrs als Brutstandort für Mehlschwalben.
Die 334,00 km lange Havel, welche im Diekenbruch bei Ankershagen im Land Mecklenburg-Vorpommern entspringt, mit den Ländern Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt insgesamt vier Bundesländer durchfließt und bei der brandenburgischen Gemeinde Rühstädt im Landkreis Prignitz in die 1.091,00 km lange Elbe mündet, gehört mit seinen zahlreichen Seen und Mäandern zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern in Deutschland. Zusammen mit ihrem größten, 380 km langen Nebenfluss Spree und weiterer Nebengewässer besitzt die Havel ein Einzugsgebiet im Umfang von 24.096 km². Alleine die Spree nimmt mit einem 10.137 km² großen Einzugsgebiet, etwa 42,07 % des Einzugsgebiets der Havel ein.
Das Einzugsgebiet ist von einer gewissen Niederschlagsarmut geprägt. Die Seen fungieren einerseits als Wasserspeicher, aber andrerseits auch als Zehrflächen. Laut Angaben aus der Publikation „Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt in Brandenburg“ des Landesumweltamtes Brandenburg ist mit einer Reduzierung der Jahresniederschlagsmengen von bisher 562 mm bis zum Jahr 2050 um 112 mm auf 450 mm zu rechnen. Das entspricht in etwa den gegenwärtigen jährlichen Niederschlagsmengen im Raum Halle-Leipzig im Regenschatten des Harzes.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – lässt sich die ökologische und hydrologische Bedeutung des Havelgebietes mit einer einhergehenden touristischen Attraktivität jedoch nur erhalten und sichern, wenn man mit einer umfassenden Sensibilität mit dem Einzugsgebiet der Havel umgeht. Daher kann ein nachfolgendes Zitat aus der offiziellen Homepage des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Brandenburg nur beunruhigen, Zitat:
Für die Berufsschifffahrt und hierbei insbesondere die Güterschifffahrt stellt die West-Ost-Verbindung die wichtigsten Netzbereich dar. Der Elbe-Havel-Kanal als Verlängerung des Mittellandkanals in Richtung Osten sowie die Untere Havel-Wasserstraße von Brandenburg bis Berlin sind die entsprechende Hauptachse. Der Havelkanal mit dem Güterverkehrszentrum Wustermark bildet dabei eine wichtige Zubringerfunktion. Gebündelt sind diese im Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17, in dem diese Wasserstraßen für bis zu 110 m lange Großmotorgüterschiffe mit 2000 t Tragfähigkeit und 185m-Schubverbände mit 3500 t Tragfähigkeit bei 2,80 m Tiefgang ausgebaut werden.
Derzeit sind als größte Schiffsabmessungen Motorschiffe mit 86,0 m Länge und 9,60 m Breite und Schubverbände mit 125,0 m Länge und 9,00 m Breite zugelassen.
“, Zitat Ende

https://www.wsa-spree-havel.wsv.de/Webs/WSA/Spree-Havel/DE/01_Wasserstrassen/02_Bundeswasserstrassen/61_Untere_Havel_Wasserstrasse/uhw_node.html

https://www.wsa-spree-havel.wsv.de/Webs/WSA/Spree-Havel/DE/02_Schifffahrt/schifffahrt_node.html;jsessionid=5E74E9EBBAB389C1F366B7F78239A95A.live11294

Der jahrzehntelange breite Protest für eine lebendige Fluss- und Auenlandschaft Havel und gegen einen weiteren Ausbau des Fließgewässers zeigt sehr wichtige Erfolge.
Nach Meinung des AHA hat auch die Devise, dass die Schifffahrt den Flüssen und nicht umgekehrt anzupassen ist, an bzw. für Havel und Spree ihre uneingeschränkte Gültigkeit.
Darüber hinaus ist jedoch die Havel auch vor einer übermäßigen touristischen Nutzung zu bewahren. In dem Zusammenhang warnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – davor im Land Brandenburg mit einer Verordnung das Befahren nichtschiffbarer Gewässer mit kleinen Motorbooten erlauben.
Dabei treibt man eine verstärkte Ausweitung des motorisierten Tourismus voran. Neben der verstärkten Belastung mit Lärm und Abgasen ist auch mit einer verstärkten baulichen Veränderung in den schiffbaren und nichtschiffbaren Gewässern zu rechnen. Dazu zählen die Ausweitung bestehender und Errichtung neuer Hafenanlagen. Somit ist von verstärkten Eingriffen in die Uferbereiche der Gewässer auszugehen, was zur Zerstörung bzw. Störung von wichtigen Lebens- und Rückzugsräumen bedeutsamer Tier- und Pflanzenarten führen kann.
Verschärfung erfährt die Situation durch die Verweigerung von Gewässerrandstreifen, welche zudem den Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden vermindern sollen. Dabei ermöglichen mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen eine naturnahere Entwicklung der Gewässer.
Nach Auffassung des AHA verstoßen Gewässerausbaumaßnahmen aller Art, die Ausweitung des motorisierten Wassertourismus sowie die Verweigerung der Einrichtung von Gewässerrandstreifen klar und deutlich gegen das Anliegen und Bestimmungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Daher appelliert der AHA an Landtag und Landesregierung Brandenburgs ihre Vorgehensweise zu überprüfen und unverzüglich zu ändern.
Darüber hinaus entsprechen auch die angedachten Ausbaumaßnahmen im Haveleinzugsgebiet keinesfalls der Schutzbedürftigkeit des Flusses, seiner Aue sowie seiner Nebengewässer und verleiht der Binnenschifffahrt auf keinen Fall einen umweltfreundlichen Charakter.
Ferner stimmt es bedenklich, wenn die Deutsche Bahn AG beabsichtigt bundesweit 215 von 1.500 Güterbahnhöfe nicht mehr zu bedienen. Dies erfordert ein massives Umdenken in der europa- und bundesweiten Verkehrspolitik.
Daher appelliert der AHA ebenfalls an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung derartige Baupläne einzustellen und stattdessen auf eine Entwicklung und einen Bau von an Elbe, Havel und Spree angepasste Schiffe sowie auf eine intensivere Nutzung eines flächendeckend agierenden Schienennetzes zu orientieren.

Der AHA erklärt sich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Entwicklung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Elbaue zwischen der Stadt Wittenberge und dem ursprünglichen Mündungsgebiet der Havel sowie darauf abgestimmter Möglichkeiten für die Landwirtschaft, die Naherholung und den Tourismus mitzuwirken.
Gleiches gilt für die Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau in der Stadt Wittenberge im Jahr 2027.
Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der vom Umweltbundesamt gemäß § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte AHA verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Elbe zwischen den zwischen den Städten Wittenberge und Havelberg zu intensivieren.
In dem Zusammenhang kann sich der AHA vorstellen eine länderübergreifende ehrenamtliche Regionalgruppe zwischen den Städten Wittenberge und Havelberg aufzubauen. In dieser AHA-Gruppe können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 15.08.2024

Fotos: Andreas Liste

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elbe ein!

Die Elbe, mit 1.091,00 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.000 Quadratkilometern. Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. verurteilt daher das im Juli 2021 geschlossene „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe“. In diesem entgegen jeglicher ökologischen Vernunft geprägten Abkommen sind im „Artikel 3Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Tschechischen Republik“ unter den Absätzen 2 und 3 folgende Festlegung enthalten, Zitat:

(2) Die Regierung der Tschechischen Republik erhält im Abschnitt zwischen Ústí nad
Labem und Týnec nad Labem die bestehenden Wasserstraßenparameter mit einer
Fahrrinnentiefe von 230 cm aufrecht.

(3) Die Regierung der Tschechischen Republik wird im Abschnitt zwischen Týnec nad
Labem und Pardubice Maßnahmen mit dem Ziel durchführen, eine Fahrrinnentiefe von
230 cm bis zum Zielhafen in Pardubice zu ermöglichen.
“, Zitat Ende

Dazu plant die tschechische Regierung schon seit Jahren Děčín eine Staustufe zu bauen. Diese unverantwortlichen und sehr umstrittenen Planungen erhalten nun mit dem von den beiden damaligen Verkehrsministern Karel Havlíček (parteilos) und Andreas Scheuer (CSU) unterzeichneten Regierungsabkommen bilaterale Rückendeckung.

Aber auch die Bundesrepublik möchte nicht nachstehen in der Bedrohung der Elbe. So ist im „Artikel 4 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland von der deutsch-tschechischen Grenze bis zum Rückstaubereich Wehr Geesthacht“ unter Absatz geregelt, Zitat:

(2) Derzeitiges Unterhaltungsziel auf der internationalen Binnenwasserstraße Elbe ist eine Fahrrinnentiefe von 140 cm unter dem aktuellen Bezugswasserstand (GlW 2010) bei variabler Fahrrinnenbreite.“, Zitat Ende

Laut „Artikel 1 Gegenstand des Abkommens“, Absatz 2 ist zum Zeitraum der Umsetzung folgendes vereinbart, Zitat:

(2) Das Ziel ist es, die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Bedingungen und
Maßnahmen möglichst bis 2030 zu schaffen
.“, Zitat Ende

https://www.gesamtkonzept-elbe.bund.de/Webs/Projektseite/GkElbe2020/SharedDocs/Downloads/20210723_AbkommenBinnenwasserstrasseElbeOriginal.html?nn=2964300

Solche Abkommen zu schließen zeugt von der vollständigen Ignoranz der damaligen Regierungen beider Länder zu den Schutz- und Erhaltungsnotwendigkeiten der Elbe und ihrer Aue sowie der immer weiter zunehmenden Trockenheit und Sommerhitzesituationen.
Dabei muss doch den Verantwortlichen in der Politik Deutschlands und Tschechiens bewusst sein, dass das Aufstauen von Elbwasser bzw. die Eintiefung des Fließgewässers mehr Wasser in der Elbe zur Folge hat. Neben der Zerstörung von Auen- und Flusslandschaften und der dazugehörigen Natur durch bauliche Aktivitäten, ist mit massivem Entzug von Grund- und Schichtwasser aus den Auen zu rechnen. Die ohnehin unter den Trockenstress leidende Natur nimmt dabei immer mehr Schaden. Nicht nur das Absterben von Gehölzen ist die Folge, sondern auch das Austrocknen von dauerhaften und temporären Feuchtgebieten mit ihrer sehr hohen Arten- und Strukturvielfalt ist zu befürchten. Außerdem ist eine Nutzung zur Wassergewinnung für Anliegerortschaften und für die Landwirtschaft noch weniger möglich.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. die Parlamente und die aktuellen Regierungen der BRD und der Tschechischen Republik auf das Abkommen und damit verbundene Pläne sofort und unwiderruflich zu stoppen.
In dem Zusammenhang ruft der AHA zum vielfältigen und umfassenden Widerstand aus der Gesellschaft in beiden Ländern auf.
Bei all der notwendigen und dringenden Betrachtung der Gefahren in der Zukunft haben bereits bisherige und noch laufende wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tourismus sowie eines ordnungs- und zeitgemäßen Umgangs mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften.
Die Stadt Torgau ist von einer großen Vielfalt aus Umwelt, Natur, Landschaft sowie historischer Bausubstanz geprägt.
Dabei bildet die Elbe einen ganz besonderen Schwerpunkt und ergänzt u.a. durch den mehr oder minder vom Schwarzen Graben – später Schwarzer Bach bzw. Weinske – geprägten Stadtpark, welcher das Stadtgebiet durchzieht und somit als Naherholungsgebiet sowie als vielfältigen Biotop- und Grünverbund dient. Entlang der Elbe angekommen, lässt sich eine in östlicher Richtung weitläufigere Aue erkennen, welche Bestandteil des 8.500,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes Elbaue Torgau ist.

Im Rahmen von Rundexkursionen am 23.05.2018, 08.08.2019, 22.08.2020, 14.08.2021, 12.08.2023 sowie nun auch am 10.08.2024 im Raum Torgau-Belgern-Mühlberg (Elbe) und Arzberg sieht der AHA ein umfassendes Entwicklungspotenzial in der Elbaue bis hin zur Aue der Schwarzen Elster sowie zu Dahlener Heide und zur Dübener Heide. Das Bundesamt für Naturschutz hat den Raum der Elbe und der Schwarzen Elster als Landschaft „88100 Elbe-Elster-Tiefland“ beschrieben und mit einer Größe von 1.970,00 km² beziffert.
Das Bundesamt für Naturschutz beschreibt das Gesamtgebiet folgendermaßen, Zitat:
Dieser Flussabschnitt der Elbe zwischen Riesa und Magdeburg zeichnet sich durch eine breite Aue mit wald- und wiesenreichen Überschwemmungsgebieten aus. Die Elbe besitzt in diesem Bereich mit Höhenlagen zwischen 115 bis 50 m ü. NN ausgeprägten Tieflandcharakter. Die damit verbundene Neigung zu Mäanderbildung und damit auch zur Entstehung von Altwasserarmen wurde durch Eindeichung des Flusses, Laufbegradigung, Befestigung der Flussufer und Buhnenausbau zunehmend eingeschränkt bzw. unterbunden.
Die ackerbauliche Nutzung dominiert. Daneben wird insbesondere im Auenbereich eine intensive Grünlandnutzung betrieben. Schließlich kommt der Aue auch eine große Bedeutung als Trinkwassergewinnungsgebiet zu.
Teile dieser Flusslandschaft können heute noch als weitgehend naturnahe Landschaft gelten und weisen daher eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung auf. Auf Sachsen-Anhaltiner Seite steht fast die gesamte Landschaft Elbe-Elster-Tiefland als Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ unter Schutz. Auf sächsischer Seite ist das NSG „Alte Elbe Kathewitz“ zu nennen. Mehrere große FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete unterstreichen die naturschutzfachliche Bedeutung der Landschaft. Besonders bedeutend sind die großen zusammenhängenden Auwaldreste (v.a. nahe Dessau), die den ausgedehntesten Auwaldkomplex Mitteleuropas darstellen. Diese Auwaldreste sind geophytenreich und beheimaten u.a. seltene Brutvogelarten wie Schreiadler oder Seeadler. Neben den Auwäldern machen v.a. die verlandenden Altwässer den hohen naturschutzfachlichen Wert der Landschaft aus.“, Zitat Ende

https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/elbe-elster-tiefland

Darin eingebettet in einen großräumigen Verbund mit den Landschaftsschutzgebieten Dahlener Heide und Dübener Heide sowie großräumiger gesehen bis zur Aue der Schwarzen Elster gilt es das Entwicklungs- und Gestaltungspotenzial in dem sehr vielfältigen Landschafts- und Naturraum weiterhin zu nutzen. Dazu kann auch die Unterschutzstellung einiger Gebiete nach der Fauna-Flora (FFH)-Richtlinie dienen, wozu „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ und „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ eindeutig dazugehören.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11975-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Elbtal-zwischen-Muehlberg-und-Greudnitz-

https://www.natura2000.sachsen.de/59e-grosser-teich-torgau-und-benachbarte-teiche-34823.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11935-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Grosser-Teich-Torgau-und-benachbarte-Teiche-

Allein im ca. 12.175,00 ha großen FFH-Gebiet „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ und im etwa 4 905,00 ha großen FFH-Gebiet „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ sind das Vogelschutzgebiet (VSG) Elbaue und Teichgebiete bei Torgau, Naturschutzgebiet (NSG) Großer Teich Torgau, NSG Alte Elbe Kathewitz, NSG Prudel Döhlen, Landschaftsschutzgebiet (LSG) Elbaue Torgau und LSG Dahlener Heide eingebettet.

https://www.natura2000.sachsen.de/25-elbaue-und-teichgebiete-bei-torgau-36489.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/25_Elbaue-u-Teichgebiete-bei-Torgau.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/naturschutz/nsg/nso205/VO_Gro%C3%9Fer_Teich_Torgau.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/naturschutz/nsg/nso206/VO_Prudel_D%C3%B6hlen.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/Naturschutz/lsg/nso213/VO_Elbaue_Torgau.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/naturschutz/lsg/nso208/VO%20LSG%20Dahlener%20Heide%20mit%20Unterschrift.pdf

Weiterhin grenzt das zirka 4 235,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet „Dahlener Heide“ an, welches sich ebenfalls u.a. mit dem LSG Dahlener Heide überschneidet.

https://www.natura2000.sachsen.de/21-dahlener-heide-36545.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/21_Dahlener-Heide.pdf

https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/dahlen-duebener-heiden

Das Integriertes Stadtentwicklungskonzept INSEK 2035+, welches der Stadtrat am 24.04.2024 beschlossen hat, bildet unter Punkt 4.7 Umwelt und Klimaschutz, Brand- und Katastrophenschutz dafür durchaus eine gute, aber noch sehr ausbaufähige Ausgangsbasis.

https://www.torgau.eu/wir-stellen-uns-vor/stadtentwicklung/stadtentwicklungskonzept-insek

https://www.torgau.eu/fileadmin/Gemeinde/Dateien/Stadtplanung/INSEK_2010/INSEK_Teil_2_klein_072024.pdf

https://www.torgau.eu/fileadmin/Gemeinde/Dateien/Stadtplanung/INSEK_2010/Teil_1_klein.pdf

In diesen Gesamtraum lässt sich jedoch keinesfalls der verstärkte Betrieb eines Wasserrastplatzes einordnen, welcher erheblich das Landschafts- und Stadtbild stört, massiv in Umwelt, Natur und Landschaft eingreift sowie Aue und damit Hochwasserraum einschränkt. Zudem beeinträchtigt eine Zunahme des Motorbootverkehrs die Umwelt durch zusätzliche Verlärmung und Abgasbelastung. Nach Auffassung des AHA widerspricht das auch den nationalen, europäischen und internationalen Verpflichtungen Deutschlands zum Schutz von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima.
Insofern ist es unverständlich, dass der Bund, der Freistaat Sachsen und die Große Kreisstadt Torgau Steuergelder aufwenden, um derartige Eingriffe zu finanzieren.
Daher fordert der AHA einen Stopp dieser Baumaßnahmen.
Auf brandenburgischer Seite haben zudem insbesondere das rund 2.408,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Elbaue Mühlberg“ und das 204,83,00 ha große FFH-Gebiet „“Elbe bei Mühlberg“ die Funktion Biotopverbundräume zu erhalten, zu schützen und auszuweiten, Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen zu schützen, die Entwicklung von verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zuzulassen.

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212846

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/elbdeichvorland-muehlberg-stehla

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212846

Diese Grundlage bildete auch die Basis einer länderübergreifenden Fahrradrundexkursion am Samstag, den 10.08.2024 in die Elbaue im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg im Raum zwischen der Großen Kreisstadt Torgau sowie der Städte Belgern-Schildau und Mühlberg sowie der Gemeinde Arzberg.
Am Bahnhof Torgau begannen die anwesenden AHA-Mitglieder mit der Fahrradexkursion, welche sie zuerst an die Elbe in Torgau führte. Bereits da war auffällig, dass die langjährige Trockenheit zu massiven Beeinträchtigungen an Natur und Landschaft geführt hat. Ferner zeigte sich, dass die stark begradigte Elbe schnell das Wasser fließend abführt und somit nicht nur eine nachhaltige Neudurchfeuchtung der Aue verhindert, sondern noch verstärkt entwässernd wirkt. Das zeigt sich beispielsweise auch in der weitgehenden Austrocknung von Elbaltverläufen in den Stadtteilen von Belgern-Schildau Döbelitz und Dröschkau, welche jetzt Zittelbach bzw. Staritzer Bach als Verläufe dienen.
Im Verlauf der gesamten Fahrradrundexkursion mussten die anwesenden AHA-Mitglieder immer wieder feststellen, dass auch vielfältige andere Aktivitäten der Menschen zu massiven Schädigungen führen. Darunter zählen in den zur Zeit von Hitze und Dürre massiv geprägten Auenlandschaften in Sachsen und Brandenburg im Raum Torgau, Belgern-Schildau, Mühlberg (Elbe) und Arzberg intensive Rinderbeweidungen, der voranschreitende Kiesabbau, flächendeckende Wiesenmahden sowie fortgesetzte Uferversiegelungen und -verschotterungen entlang der Elbe. Die Intensivbeweidungen mit Rindern haben häufig zu massiven Zerstörungen und Schädigungen von Gehölzbeständen geführt. Dazu tragen insbesondere Einkopplungen von Baum- und Strauchbeständen in die Weideflächen bei. Hinzu kommen Abholzungen und Gehölzbeschädigungen durch die Bewirtschaftung von Wiesen- und Agrarflächen. Ebenso besorgniserregend ist das Ausbringen von Gülle im direkten Einzugsbereich der Elbe. Neben der Tatsache, dass Auenlandschaften ohnehin hohe Nährstoffanteile aufweisen, führen derartige Einträge von Gülle zur Verschärfung der Belastung von Boden und Gewässern mit Nährstoffen wie Nitraten und Phosphaten.
Das flächendeckende Mähen von Wiesen lassen Bodenbrütern sowie Säugetieren wie Feldhase und Reh kaum die Möglichkeit Junge zur Welt zu bringen und großzuziehen. Ferner haben zahlreiche Pflanzen nicht die Möglichkeit auf- bzw. auszublühen, was zur Verringerung der Nahrungsgrundlagen für Insekten und der Möglichkeiten der Vermehrung der Wiesenpflanzen führt.

In der Stadt Belgern-Schildau, Stadtteil Ammelgoßwitz verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge den Verfall des Herrenhauses Ammelgoßwitz, dessen Neubau im Jahr 1910 für Max Schlenker erfolgte.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es auf Grund der historischen und denkmalschützerischen Bedeutung des Herrenhauses und der Familie Schlenker das Gebäude zu sichern und zu restaurieren. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann sich eine kombinierte Nutzung als Museum, Herberge sowie als Naturschutzstation für alle Interessenten vorstellen. Dazu ist eine Einbeziehung der unsanierten Gebäude dringend erforderlich. Dabei sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine entscheidende Verantwortung beim Bund, beim Freistaat Sachsen, beim Landkreis Nordsachsen, bei der Stadt Belgern-Schildau und nicht zuletzt bei den Eigentümern/dem Eigentümer.

https://www.alleburgen.de/bd.php?id=9217

Ein massiver Eingriff stellt weiterhin das von der Hülskens Liebersee GmbH & Co. KG betriebene Kieswerk Liebersee dar, welche u.a. folgende Eckdaten des Unternehmens aufweist:

Größe des Abbaufeldes: 206,00 ha
Gewinnbare Vorräte: 50 Millionen Tonnen
Laufzeit des Tagebaus: bis 2028
Abbautiefe: bis 44,00 m

Angesichts der Tatsache, dass offene Standgewässer mit Neueinpegelung zu anderen hydrologischen Bodenverhältnissen führen, bedeutet dies auch eine verstärkte Verdunstung. In der Regel geht man von etwa 700,00 mm im Jahr aus. Dem stehen folgende Niederschlagsmengen in der Region gegenüber:

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=O057&jr0=2014&jr1=2024&mo0=1&mo1=12

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält daher eine schnellstmögliche Beendigung, am besten noch vor dem geplanten Ende der Laufzeit im Jahr 2028, für dringend geboten. Ebenso gilt es eine Erweiterung bzw. Neuaufschluss in unmittelbarer Umgebung auszuschließen.
Den nunmehr entstandenen Kiessee gilt es von allen Abbaugeräten, -maschinen und -materialien zu beräumen, ständig die Wasserqualität zu überprüfen und weitgehend einer naturnahen Entwicklung zu überlassen. Eine Neubesiedlung mit standortgerechter Fauna und Flora hat bereits begonnen und ist entsprechend zu schützen. Beobachtungen zum Beispiel von Graugänsen und Bienenfresser zeigen auf, dass ein umfassender Schutz notwendig ist. Dies ist eine gewisse Entschädigung für die Zerstörung bzw. Störung der ursprünglichen Auenlandschaft.

Mit Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Entwicklung des Gebietes der Alten Elbe in der zur Verbandsgemeinde Liebenwerda gehörenden Stadt Mühlberg (Elster), wo auf eine Vollversiegelung erfolgte, was das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg folgendermaßen darstellt, Zitat:

Ebenfalls im dritten Quartal 2023 soll die Verstärkung der Hochwasserschutzdeiche im Stadtgebiet Mühlberg an der Elbe abgeschlossen sein. Diese Verstärkung erfolgt durch den Einbau einer Spundwand und die Sicherung der wasserseitigen Böschung mit Deckwerk auf 565 Metern zwischen Hafen und der Landesstraße 67 sowie auf weiteren 650 Metern entlang der L67. Insgesamt beträgt der Investitionsrahmen voraussichtlich etwa 7,6 Millionen Euro aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln.“, Zitat Ende

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~28-12-2022-hochwasserschutz-in-brandenburg

Die Darstellungen der Stadt Mühlberg (Elbe) sind nicht weniger gravierend.

https://www.muehlberg-elbe.de/seite/349961/deichsanierung.html

Nicht minder sind die Folgen der Neugestaltung Straßenraum „Am Hafen“ und „Hafenstraße“ zu sehen, welche ein Teil ihrer Erläuterung in einem Schaukasten mit verblichenen Schriftstücken und Fotos findet. Letztere zeigen auf, was seit dem ersten Spatenstich am 08.04.2011 an ursprünglicher Landschaft entlang der Elbe verloren ging und nun vorrangig von Beton, Stahl und Asphalt geprägt ist.

https://www.muehlberg-elbe.de/news/1/134095/nachrichten/134095.html

https://www.muehlberg-elbe.de/news/1/201873/nachrichten/201873.html

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine sehr bedenkliche und nicht nachahmenswerte Entwicklung in der Elbaue.
Ferner gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend geboten, dass es ebenfalls in der brandenburgischen Stadt Mühlberg (Elbe) einer anderen Entwicklung bedarf und der Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften einen anderen, wesentlich besseren Stellenwert erhält. Daher darf u.a. für die Elbaue im Bereich der Alten Elbe noch nicht das letzte Wort gesprochen sein.
Gleiches gilt für die Entwicklung von Streuobstwiesen und eines Elbealtverlaufes in den Ortsteilen Brottewitz und Martinskirchen.
Im Bereich der Ortsteile Brottewitz und Martinskirchen der Stadt Mühlberg (Elbe) nahmen die AHA-Mitglieder westlich der Hauptstraße ein sehr vielfältiges Mischgebiet aus Auenwaldresten in der Altaue der Elbe entlang eines Altverlaufes der Elbe und verschiedenen Streuobstwiesen in Augenschein. Die Streuobstwiesen bestehend aus Apfel, Birne, Süßkirsche und Pflaumenweisen ein sehr großes Entwicklungspotential auf, lässt aber eine verstärkt umfassende Pflegenotwendigkeiten erkennen. Dazu zählen Schnitt- und Mahdarbeiten sowie Nachpflanzungen mindestens im zweistelligen Bereich. Wie alle Streuobstwiesen, benötigen derartige arten- und strukturreiche Kulturanlagen umfassende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Zahlenmarken an vereinzelten Obstbäumen lassen Sortenbestimmungen vermuten. Außerdem gilt es Streuobstwiesen nicht von Rindern beweiden zu lassen, wie es in der Vergangenheit bei den Süßkirschen geschehen ist. Eine Beweidung mit Rindern führt zu massiven Tritt- und Fraßschäden am Boden und an den Bäumen. Daher gilt es die Beweidung nur mit Schafen vorzunehmen. Mit Besorgnis stellten die Mitglieder der Exkursionsgruppe das immer weiter voranschreitende vielfältige Absterben von Obstbäumen fest, welches auf der massiven Trockenheit und der fehlenden Pflege beruht. Somit ist einzuschätzen, dass ein unverzügliches Handeln erforderlich ist, um ein Totalverlust der Streuobstwiesenbestände zu vermeiden. Die gegenwärtige Entwicklung, wonach immer mehr Obstgehölze abgängig sind, erscheint sehr bedrohlich und erfordert sehr schnelles Handeln.

Weitgehend eingesäumt von den verschiedenen Streuobstbeständen zieht sich entlang eines Altverlaufes der Elbe ein sehr schützenswerter Hartholzauenwald entlang, welcher u.a. Altbestände von Stieleiche, Gemeiner Esche, Flatterulme und Hainbuche aufweist. Erfreulicherweise haben sich in den Saumbereichen größere Jungbestände von Stieleichen entwickelt, welche einen besonderen und intensiven Schutz bedürfen.
Nach Auffassung der anwesenden AHA-Mitglieder ist ein umfassender und flächendeckender Schutz- und Erhalt dieser Auenlandschaft mit Restauenwald, Elbealtverlauf und Streuobstwiese dringend geboten. Dazu gehört aber großflächig und vor Ort gesehen endlich großflächige Deichrückverlegungen vorzunehmen, um Altauen wieder an das Flusssystem der Elbe anzubinden. Dies trägt zur besseren Ausbreitung von Hochwasser mit Senkung von Hochwasserscheiteln und Verringerung der Strömungsgeschwindigkeit sowie nicht zuletzt zur Einbindung bestehender Auenwälder und -wiesen in das Hochwasserregime der Elbe. Neben der flächendeckenden Aufnahme von Wasser in den Auen „entledigt“ sich das Hochwasser auch von Schwemmgut und Schwebstoffen.
Der AHA verbindet damit die dringende Aufforderung an den Freistaat Sachsen und an das Land Brandenburg derartige massive Deichrückverlegungen zu prüfen und nach umfassender öffentlicher Diskussion umzusetzen. Dabei können als Datengrundlagen die Ergebnisse der Befliegungen, Auswertungen der Hochwasser zwischen den Jahren 2002 bis 2013 sowie zum Jahreswechsel der Jahre 2023/2024 und Anfang des Jahres 2024 mit darauf aufbauenden Flächenberechnungen sowie Feldbeobachtungen dienen. Ferner gilt es nach Auffassung des AHA die Schaffung neuer und Ertüchtigung bestehender Ringdeiche um die Ortslagen herum ernsthaft in Erwägung zu ziehen.
Im Bereich des ca. 465,00 ha großen Naturschutzgebietes „Alte Elbe Kathewitz“ stellten die anwesenden AHA-Mitglieder mit sehr großer Sorge fest, dass die umfassende Angeltätigkeit zu einem vermehrten Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Trittschäden an den Ufern führt. Zudem waren am Exkursionstag an der Ortslage Kathewitz zu beobachten, dass ganze Familien am Ufer der Alten Elbe campieren. Angesichts der sehr großen Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie der Strukturvielfalt ist hier noch mehr Schutz dringend erforderlich. In einer Veröffentlichung der Ergebnisse einer Exkursion am Samstag, den 6. September 2014 führt das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie aus, Zitat:

„…Im Gebiet leben Biber und Fischotter, Laubfrosch und Wechselkröte. Zu den 86 Brutvogelarten gehören Baumfalke und Bekassine, Eisvogel, Raubwürger, Rohrweihe und Rotmilan. Alljährlich versammeln sich zahlreiche Sumpf- und Wasservögel zum Rasten oder Überwintern. Seltene Insektenarten sind Heldbock und Eremit, Grüne Keiljungfer und Blauflügelige Ödlandschrecke. Botanisch bemerkenswert sind u. a. mehrere alte Flatter-Ulmen, Pappel-Seide, Taubenkropf, Kleine Wiesenraute und Liegendes Büchsenkraut…..

Der alte Elbebogen bei Kathewitz wurde bis 1872 vom Hauptstrom der Elbe durchflossen. Damals wurde bei Döbeltitz ein fast 1,5 km langer Durchstich angelegt, der den Elbebogen abtrennte. Auch die Flutdeiche stammen aus dieser Zeit. 1997 wurde das Feuchtgebiet mit ca. 465 ha Fläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Auentypische Rest- und Einzelgehölze prägen das Bild der ansonsten offenen Landschaft. Das Gebiet wird überwiegend vom Lehr- und Versuchsgut Köllitsch als Grünland genutzt. Bei Elbefluten wie zuletzt 2013 steht es jedoch komplett unter Wasser. Bei normalem Wasserstand sind nur die tiefsten Stellen des ehemaligen Elbmäanders mit Wasser gefüllt.

Der Schutzzweck umfasst die Erhaltung und Entwicklung dieses Abschnittes der Auenlandschaft mit ihren typischen Pflanzen- und Tierarten sowie die möglichst ungestörte Entwicklung des Altarmes. In das Schutzgebiet einbezogen wurde auch ein längerer Abschnitt des Elbufers, das teilweise noch naturnah ausgeprägt ist.“, Zitat Ende

Alleine aus diesem Exkursionsbericht leitet sich ein umfassender Schutzbedarf ab. Dazu soll auch beitragen, dass das Naturschutzgebiet „Alte Elbe Kathewitz“ als Bestandteil des ca. 4.905,00 ha großen Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Elbtal

zwischen Mühlberg und Greudnitz“ als FFH-Gebiet europäischen Schutz genießt.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11975-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Elbtal-zwischen-Muehlberg-und-Greudnitz-

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/naturschutz/nsg/nso207/VO_Alte_Elbe_Kathewitz.pdf

Im Raum Torgau grenzt zudem das ca. 12.175,00 ha großen FFH-Gebiet „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“, welches ebenfalls europäischen Schutz besitzt.

https://www.natura2000.sachsen.de/59e-grosser-teich-torgau-und-benachbarte-teiche-34823.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11935-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Grosser-Teich-Torgau-und-benachbarte-Teiche-

Stattdessen mehren sich die Inanspruchnahme der Elbufer von Campern, Anglern und Bootsfahrern, welche ohne Rücksicht auf die Uferregionen der Elbe Zelte aufbauen und dabei auch Feuer machen. Besonders auffällig war dies im Bereich der Städte Torgau und Belgern-Schildau sowie der Gemeinde Arzberg zu erkennen. Besonders in Anspruch genommen waren in der Stadt Torgau der Mündungsbereich des Koßdorfer Landgrabens sowie in der Stadt Belgern-Schildau der Mündungsbereich des Staritzer Baches. Selbst im Naturschutzgebiet „Alte Elbe Kathewitz“ war eine derartige Zeltsiedlung am Ufer der Alten Elbe zu erkennen. Dies gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sofort und endgültig zu unterbinden.
Ebenfalls gilt es bei der Beweidung mit Rindern und Pferden endlich ausreichend und vollumfänglich die Gehölzbestände vor Verbiss zu schützen.

Auf jeden Fall waren sich die anwesenden AHA-Mitglieder einig, dass auch die Erstellung einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für Elbauenlandschaft zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg dringend erforderlich ist.
Hier sind ganz besonders der Bund, der Freistaat Sachsen und das Land Brandenburg, aber auch die Landkreise Nordsachsen und Elbe-Elster sowie die jeweils zugeordneten Gemeinden gefordert.

Der AHA erklärt sich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Entwicklung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Elbaue zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg sowie darauf abgestimmter Möglichkeiten für die Landwirtschaft, die Naherholung und den Tourismus mitzuwirken.
Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der vom Umweltbundesamt gemäß § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte AHA verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Elbe zwischen den zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg zu intensivieren.
In dem Zusammenhang möchte der AHA eine länderübergreifende ehrenamtliche Regionalgruppe zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg aufbauen. In dieser AHA-Gruppe können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.08.2024

Fotos & Video: Andreas Liste

AHA führt Fahrradexkursion entlang der Sülze durch

AHA fordert Freihaltung der Böden in der Gemeinde Wiedemar

Mit Datum vom 16. 08. 2022 veröffentlichte der Bürgermeister der Gemeinde Wiedemar im Landkreis Nordsachsen Steve Ganzer „Informationen zum Industrievorsorgegebiet Wiedemar (IVG)“

https://www.wiedemar.de/news/1/757499/nachrichten/757499.html

Dabei warb er für die Umwandlung von Landwirtschaftsfläche in ein „Industrievorsorgegebiet Wiedemar“. Als eine Hauptbegründung nannte der Bürgermeister folgendes, Zitat:

Im Frühjahr 2021 erreichte die Gemeinde Wiedemar eine Investorenanfrage über die Wirtschaftsförderung des Bundes (GTAI) und des Freistaates Sachsen (WFS)…. Zu einem späteren Zeitpunkt stellte sich heraus, dass es sich um den Halbleiterhersteller (Chiphersteller) Intel handelt.“, Zitat Ende

Nunmehr hat eine Website der Zukunftsregion Wiedemar c/o Landerwerb IVG Wiedemar GmbH mit Sitz in Delitzsch kräftig nachgelegt und offensichtlich keine Kosten und Mühe gescheut, um insbesondere der Bevölkerung das Industrievorsorgegebiet Wiedemar (IVG) schmackhaft zu gestalten.

https://zukunftsregion-wiedemar.de

https://zukunftsregion-wiedemar.de/informationen-und-teilhabe

Bekanntlich beabsichtigt jedoch Intel in den Gemarkungen der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal eine sehr wertvolle Agrarfläche mit Bodenwertzahlen bis zu 90 und mehr im Umfang von einst 450,00 ha und nunmehr 1.127,00 ha in Anspruch zu nehmen.

Nunmehr, Zitat: „Das Ziel einer möglichen Ansiedlung ist es, dass ein bis zwei Großinvestoren für diese Fläche gewonnen werden können.“, Zitat Ende

Im Vorentwurf der „Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich zwischen den Ortsteilen Pohritzsch, Zschernitz und der Bundesstraße B 183a des Verwaltungsverbandes Wiedemar Gemeinde Wiedemar“ vom 31.05.2022 ist auf Seite 11, unter Punkt Raumnutzung folgendes zu der Agrarfläche vermerkt, Zitat:

Die Landwirtschaft ist mit einem Anteil von ca. zwei Dritteln in Bezug auf die Gesamtfläche des Regionalplans die Hauptnutzungsform in der Region Leipzig-Westsachsen und ist damit ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Der südöstliche Teil des Plangebietes ist im Regionalplan als Vorranggebiet Landwirtschaft, der nordwestliche Teil als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft festgelegt. Als landesweit bedeutsam werden durch ihre hohe natürliche Ertragsfähigkeit Gebiete mit Ackerzahlen größer als 50 eingestuft. Das Planungsgebiet verfügt über Bodenwertzahlen überwiegend >70. Gebiete mit Böden, die eine hohe natürliche Ertragsfähigkeit aufweisen, sind zudem von besonderer Bedeutung für den Bodenschutz.“, Zitat Ende

Weiter führt man auf Seite 25 dazu aus, Zitat:

Es handelt sich um terrestrische, anthropogene Böden (Kolluvisole) aus Schluff über tiefem Skelett führendem Lehm. Die Bodentypen sind Pseudogley-Parabraunerden und kleinflächig Schwarzerden, die eine sehr hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit aufweisen. Das Wasserspeichervermögen des Bodens ist hoch, die Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe ist mittel bis hoch (Quelle: iDA Sachsen).
Das Vorhabensgebiet liegt in der Delitzscher und Brehnaer Platte und ist ausgewähltes Vorranggebiet Landwirtschaft (Quelle: Regionalplan Leipzig-Westsachsen 2021 – Karte „Großräumig übergreifender Biotopverbund“)“, Zitat Ende

Auf Seite 29 beinhaltet die „Abbildung 5: FITNAH-Modellergebnis Nächtliche Lufttemperatur um 4 Uhr. Quelle: Deutschlandrechnung“ die Feststellung, dass diese zwischen 13,6 und 14 Grad Celsius liegen.

Einige Zeilen davor ist folgende Aussage enthalten, Zitat: „Das Plangebiet ist von landwirtschaftlich genutzten Flächen geprägt, die grundsätzlich Kaltluftentstehungsgebiete darstellen.“

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind das bereits Gründe diese Agrarflächen unverbaut zu belassen und nachhaltig landwirtschaftlich zu nutzen.
Hier derartig massiv Flächen zu verbauen und zu versiegeln, verbietet sich nicht nur auf Grund des Wertes des Bodens sowie der damit verbundenen Bedeutung für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft. Zudem droht die Zunahme eines massiven Ziel- und Quellverkehrs von Motorisiertem Verkehr aller Art. Andersartige Beteuerungen erscheinen wenig bis nicht glaubwürdig, da in Produkt- und Warenaustausch garantiert auf der Straße stattfindet.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind. Dazu benötigt es nicht der Bebauung einer wertvollen Ackerfläche mit Grünstreifen und -standorten. Selbst die Umverlagerung von Ackerboden an andere Standorte – welche auch immer – klingt grotesk. Dabei muss jedem ernsthaft mit Bodenkunde befasster Person klar sein, dass das nicht funktionieren kann. Natur gewachsener Boden ist u.a. mit über sehr langen Zeiträumen entstandenen und einem ständigen Wandel unterliegenden Grund- und Schichtwassersystem, damit verbundenem Luft- und Wasserhaushalt sowie Bodenleben verbunden. So etwas als Maßnahme anzubieten kann nur darauf beruhen, dass man die Schützenden von Lebens- und Wohnqualität, Umwelt, Natur, Landschaft und Agrargebiet – trotz aller zahlreichen Bekundungen – nicht ernstnimmt.
Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sowie massive Eingriffe in die Bodenstruktur sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser.
Daran ändert auch nichts die Verkleinerung der Fläche von vormals 484,00 ha, laut Aufstellungsbeschluss, auf aktuell 410,00 ha.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport- Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Neben der örtlichen ökologisch orientierten Entwicklungsmöglichkeiten besteht ein umfassendes Potential als Biotop- und Grünverbundraum zwischen den Bergbaufolgeseen, der Dübener Heide sowie der Fluss- und Auenlandschaften von Mulde, Lober, Leine, Gienickenbach sowie Weißer Elster/Luppe und Zörbiger Strengbach bis hin zu dem von Elbe und Schwarzer Elster.
Die gegenwärtige Planungsphase lässt nicht erkennen, dass insbesondere die Gemeinde Wiedemar, aber auch der Freistaat Sachsen und der Landkreis Nordsachsen das Problem eines weiteren Flächenverbrauchs von wertvollem Ackerboden richtig erkannt haben und von der Planung einer massiven Zerstörung und Verbau von offenen und ökologisch entwicklungsfähigen Agrarlandschaften und somit für eine weitere Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft Abstand nehmen. Dabei ist allgemein bekannt, dass angesichts der mit dem Raubbau an Umwelt, Natur und Landschaften verbundenen negativen Entwicklungen wie Klimawandel, Artenschwund, Minderung von Lebensqualität und Verlust an Agrarflächen für Nahrungs-, Futter und Rohstoffproduktion sowie Verlust von Arten- und Strukturvielfalt eine sofortige unwiderrufliche Umkehr in der Planungs-, Bau-, Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik dringend geboten ist.
Darüber hinaus grenzt das Planungsgebiet an sechs verschiedene, aber eng miteinander verknüpfte Schutzgebiete an, Zitat aus

https://nsgwerbelinersee.de/wp-content/uploads/2020/04/Übersicht-Schutzgebiete-im-Vogelschutzgebiet.pdf

Daraus ergibt sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unweigerlich eine Einbettung in ein umfassendes Biotop- und Grünverbundsystem. Eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft kann hier einen sehr wichtigen Beitrag leisten. Das ist der Gemeinde Wiedemar sehr wohl vom Grundsatz her bekannt:

https://www.wiedemar.de/seite/508991/naturschutzgebiet-biotope.html

Daher gilt es die Planungen zum weiteren Flächenverbrauch für ein geplantes „Industrievorsorgegebiet Wiedemar (IVG)“ sofort und unwiderruflich zu beenden, um nicht weiter landwirtschaftliche Nutzfläche zu verbauen und somit Boden seiner natürlichen Funktion als Puffer, Wasser- und Luftspeicher sowie Lebensraum für zahlreiche Organismen zu berauben. Nachhaltiger Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft sieht anders aus.

Nunmehr ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die wahlberechtigte Bevölkerung der Gemeinde Wiedemar auf, im Rahmen des Bürgerentscheides gemäß § 24 der Sächsischen Gemeindeordnung am 01.09.2024 die Frage „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Wiedemar das Bebauungsplanverfahren ‚Industrievorsorgegebiet Wiedemar‘ für den Bereich zwischen den Ortslagen Pohritzsch und Zschernitz im Westen und Storkwitz im Osten fortführt?“ mit NEIN zu beantworten.

https://zukunftsregion-wiedemar.de/buergerentscheid

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische-Gemeindeordnung#p24

https://www.wiedemar.de/seite/464754/ris.html%20#/councilservice/entry/view/60/2024-05-16/!L2NvdW5jaWxzZXJ2aWNlL3Nlc3Npb24vbGlzdA==

https://www.wiedemar.de/seite/464754/ris.html%20#/councilservice/entry/view/62/2024-08-08/!L2NvdW5jaWxzZXJ2aWNlL3Nlc3Npb24vbGlzdA==

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es wichtig aus vergangenen und gegenwärtigen Fehlern des Raubbaus an Umwelt, Natur und Landschaften zu lernen. Das bedeutet ein vollkommenes und grundsätzliches Umsteuern, besonders wenn man bundesweit mehrere Milliarden Euro Steuermittel aufwenden möchte.
Daher hält es der AHA für dringend geboten mit der Bevölkerung sowie ihren Vereinen und Initiativen in den gedanklichen Austausch zu treten, um Vorhaben zu entwickeln und letztendlich umzusetzen, welche ökologisch, ökonomisch, kulturell und sozial tragbar sind sowie nicht zuletzt auf einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz beruhen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfordert das ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.08.2024

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung von Helme, Zorge und Thyra für erforderlich!

Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 03.08.2024 organisierten und durchgeführten Fahrradexkursion entlang der Zorge, Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen und dem Ort Berga-Kelbra haben sich die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt.
Der Start war in Nordhausen am Bahnhof und erste Station bildete dabei die Zorge im Bereich der Brücke Bahnhofsstraße. Hier stellten die Anwesenden fest, dass nach Zeiten der besonders umfassenden und langanhaltende Dürre in den Jahren 2018 bis 2023 mit deutlich niedrigen Wasserständen, nunmehr nach vermehrten Niederschlägen eine deutliche Verbesserung des Wasserstandes mit Tendenz zum Hochwasser zu erkennen ist und das Fließgewässer vermehrt das Bestreben aufzeigt Mäandrierungen ausprägen zu wollen, um die Begradigung aufzubrechen, was aber durch überwachsene Ufer- und Sohlbefestigungen nicht zum Erfolg führt. Positiv war jedoch festzustellen, dass die Zorge einen gewissen Grünraum besitzt, wo sich neben nitrophilen Rasenflächen, Weichholzauenbereiche -vorrangig bestehend aus Silberweide- entwickeln können. Der Niedrigwasserstand der vergangenen fünf Jahre der Zorge brachte eine umfassende Vermüllung des Fließgewässers zu Tage. Die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe waren sich einig, dass hier eine umfassende Beräumung des Mülls und Unrates erfolgen muss. Ab dem Bereich der Thomas-Müntzer-Brücke verdeutlichte sich verstärkt der begradigte Charakter der Zorge. Erkennbar sind zudem Einleitungen wie zum Beispiel im Bereich des Strohmühlenwegs. Die Zorge lässt deutliche Tendenzen ab Bieler in Richtung Mäandrierung erkennen, was jedoch die Schaffung eines mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens erfordert.
Unerfreulich war festzustellen, dass wieder größtenteils in der Aue der Zorge im Stadtgebiet von Nordhausen umfassende Mahden erfolgten. Einher gehen damit umfassende Verluste von Blühpflanzen sowie verstärkte Verdunstung von Wasser. Zudem gehen Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tierarten verloren und erschwert sich die Vermehrung von Wiesenpflanzen durch Verhinderung des Ausreifens von Saatgut. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich einig, dass die Mahden unregelmäßig, außerhalb der Gehölzbereiche sowie in mehreren Abschnitten erfolgen sollten, um so eine noch höhere Artenvielfalt zu ermöglichen sowie ausreichend Blütenangebote für Insekten und Deckungsangebote für Tiere sichern und anbieten zu können. Im Bereich der Gehölzbereiche besteht die Gefahr der Beschädigung der Gehölze und stellt eine Behinderung einer wünschenswerten Sukzession dar.
Mit Entsetzen mussten die Mitglieder der Exkursionsgruppe feststellen, dass sich der massive Autoverkehr an und zu den Kiesseen zwischen Nordhausen und Windehausen verstärkt hat und mit massiver Campingaktivitäten und Vermüllung einhergeht. Trotz eindeutiger Verbote viele Menschen, darunter viele Familien, in den Kiesseen badeten. Dabei hatten viele Personen ihre Kraftfahrzeuge auf den Wiesen und Staudenflächen entlang der Zorge und an den Kiesseen abgestellt sowie häufig richtig häuslich niedergelassen. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe stellten zudem eine deutliche Aggressivität von Autofahrern in Bezug auf Fahrradfahrende fest. Diese Zustände sind vollkommen inakzeptabel, da damit massive Störungen und Zerstörungen von Natur, Landschaft und Umwelt einhergehen sowie hohe Brandgefahr besteht. Ferner waren Müllablagerungen erkennbar. Hier sind sehr dringend der Freistaat Thüringen, der Landkreis Nordhausen sowie die Städte Nordhausen und Heringen (Helme) gefragt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist nun seit 12 Jahren auf die Missstände hin. Ein Handeln von des Freistaates Thüringen und des Landkreises Nordhausen sowie die Städte Nordhausen und Heringen (Helme) war leider bisher nicht erkennbar. Daher fordert der AHA den Freistaat und die genannten Kommunen auf, endlich zu handeln und diese Frevel an Umwelt, Natur und Landschaft sofort zu beenden.

Der nunmehr asphaltierte Weg zwischen dem Kiessee südlich von Windehausen und Zorge sowie Heringen ist ein Beispiel von ausgeräumter Agrarlandschaft, trägt zur vermehrten Flächenversiegelung bei, bildet für Klein- und Kleinsttiere an schwer bis gar überwindbare Barriere sowie befördert den Motorisierten Individualverkehr in der Gegend. Hier entwickelte die Exkursionsgruppe den Gedanken entweder beidseitig vielfältige Obstalleen anzulegen oder einen sukzessiven Gehölzsaumen entwickeln zu lassen. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe geht es darum vermehrt arten- und strukturreiche Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzen zu schaffen, das Landschaftsbild aufzuwerten und nicht zuletzt das immer weiter voranschreitende Abpflügen und Beackern von Wegsaumen zu stoppen. Der AHA weist darauf hin, dass der Weg zwischen dem Kiessee Windehausen und der Ortslage Heringen nach eigenen Messungen eine Länge von ca. 600,00 m aufweist. Bei einem Pflanzabstand von 10,00 m kann beispielsweise die Pflanzung von ca. 60,00 Obstgehölzen bei einer und von ca. 120,00 Obstgehölzen bei zwei Reihen erfolgen.
Darüber hinaus beriet man die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 17.05.2021 gefertigte „Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz und eine naturnahe Entwicklung an der Zorge für die Gemeinden Windehausen, Bielen und das Industriegebiet Heringen/Helme“. Insbesondere seien hier auszugsweise folgende Teile der Stellungnahme zu erwähnen, Zitat:

II. Zu Planungsunterlagen – Erläuterungsbericht

Zu 2 Rechtfertigung des Vorhabens und der Einzelmaßnahmen
Zu 3.6.1 Leitbild Fließgewässertyp
Zu 3.7.3 Bergbau

Auch der Umgang mit Fließgewässern bedarf einer Gesamtwissenschaftlichen Betrachtung. Ein G) „ein Hochwasserschutzkonzept (HWSK) [28] mit Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes zur Hochwasserableitung und für den Hochwasserrückhalt“ reicht dazu nicht aus. Daher hält der AHA weiterhin die Erstellung einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Helme und ihre Nebengewässer wie z.B. Zorge und Thyra für dringend geboten.
Im Rahmen der Erstellung dieser wissenschaftlichen Konzeption gilt es die Möglichkeiten der Wiederherstellung eines naturnahen Verlaufes der ebengenannten Fließgewässer zu betrachten und Vorschläge zur Umsetzung zu erarbeiten. Deichrückverlegungen, die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen sowie das Belassen von Hölzern und Steinen in den Fließgewässern aus Gründen der Bestärkung der Mäandrierung sowie als Unterschlupf-, Brut- und Laichplatz für verschiedene Tierarten finden grundsätzlich die volle Zustimmung. Um diese Entwicklung nachhaltig und flächendeckend zu ermöglichen bedarf es jedoch eines beidseitigen Gewässerschutzstreifens von mindestens 10 m. Eng damit verbunden ist es wichtig, dass die Fließgewässer durch Strömungsaktivitäten den Standort, den Umfang und die Artenzusammensetzung einer sukzessiven Entwicklung in den Uferbereichen bestimmen. Gehölzpflanzungen von Menschenhand können keinesfalls diese Kriterien korrekt erfüllen.
Eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung von Helme und Zorge kann eine massive Behinderung durch die laut Planungsunterlagen planfestgestellten Kiesabbau – Abbaufelder Bielen-Ost, Windehausen-West und Windehausen-Ost. Dazu zählen hydrologische Veränderungen durch veränderte Fließverhalten von Grund- und Schichtwasser, Zunahme von Wasserverdunstungen sowie Zerstörung von Auenlandschaften in ihrer Bodenstruktur und Ausschluss als Retentionsflächen. Insofern ist mit massiven Beeinträchtigungen der gesamten Auenlandschaften zu rechnen.
Diese Tatsachen lassen deutlich erkennen, dass bisher eine wissenschaftliche Gesamtbetrachtung des Raumes nicht erfolgte und somit eine künftige konzeptionelle Betrachtung und Herangehensweise massiv erschwert ist.
Die Zurückhaltung von Hochwasser aus einem Industriegebiet zeugt davon, dass der Standort der Anlagen in einem Überschwemmungsgebiet vollkommen ungeeignet ist und über räumliche Veränderungen mit Freiräumung von Retentionsflächen gründlich zu prüfen gilt.

Zu 4 Art und Umfang des Vorhabens – Hochwasserschutz

Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen lassen nicht in aller Deutlichkeit umfassende Deichrückverlegungen erkennen. Abgesehen von der Schaffung sogenannter Flutmulden ist offensichtlich keine Rückgabe von Retentionsflächen entlang von Zorge und Helme vorgesehen. Darüber hinaus fehlen Überlegungen zur sukzessiven Ausweitung von Auenwald- und Auenwiesenbeständen um zusammen mit größeren Retentionsflächen mögliche Hochwasserwellen durch größere Überflutungsflächen und Schwammwirkungen von Auenwäldern nicht stark aufbauen zu lassen bzw. besser brechen zu können. Somit gilt es den technischen Umgang mit Hochwasser mit flächendeckender Überprüfung von Rückbau von Bauten und Flächenentsiegelungen, Verbesserung der Vielfalt von Anbaukulturen mit einhergehender Fruchtfolge unter massiver Einbindung von Humusmehrern und Wiederherstellung von Flurholzbeständen im Biotop- und Grünverbund zu anderen Natur- und Landschaftsbestandteilen das Aufnahmevermögen der Böden von Niederschlags- und Hochwasser umzusetzen. Abgesehen davon, dass somit eine Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt einhergeht. Derartige Planungsansätze sind in den Planungsunterlagen leider nicht zu finden.
Die Aue von Helme und Zorge sind weitgehend agrarisch geprägt und die Fruchtbarkeit der Ackerflächen rührt von den angeschwemmten Sedimenten. Daher haben Menschen bewusst in solchen Gebieten gesiedelt. Insofern besteht schon immer ein enger Zusammenhang von Fließgewässern, Auen und Landwirtschaft.
Die aufgeführten Maßnahmen sollen mit massiven Wegeertüchtigungen einhergehen, was im konkreten Fall mit umfassenden Bodenversiegelungen einhergeht. Insofern ist es paradox, wenn man Maßnahmen zum Umgang mit Hochwasser ergreifen möchte, aber durch neue steuerfinanzierte Flächenversiegelungen neue Ursachen für vermehrte Hochwassersituationen schafft.

Zu 5 Art und Umfang des Vorhabens – Gewässerentwicklung
Zu 6 Bauausführung
Zu 7 Auswirkung des Vorhabens

Diese Maßnahmen lassen sich schwer von den anderen Maßnahmen trennen. Nach Auffassung des AHA gilt es, unter Berücksichtigung des rasant voranschreitenden Klimawandels, einhergehend mit sehr langen Trockenphasen und sehr heißen Sommer, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Entfernung von Sohl- und Uferbefestigungen zum Beispiel die betonierte Durchfahrt in Bieler. Dabei gilt es Ausgangsstandorte zu suchen, welche nicht mit Rodungen verbunden sind.
  • Konsequente Aufhebung von Deichsituationen durch Schlitzungen zw. Komplettrückbau. Dies hat sich nach Schutzwürdigkeit des Standortes sowie Bestand von Fauna und Flora zu richten.
  • Keine Beseitigung von Gehölzen, da diese zumeist sukzessiv entstanden, eine wichtige Einheit mit dem Fließgewässer bildet, als Brut- und Lebensraum für zahlreiche Tierarten dient – z.B. immer wieder Beobachtungen des Eisvogels bei Windehausen – Zudem dienen die Gehölze der Gewässerbeschattung, welche gegen Erhitzung und Verdunstung sowie übermäßige Verkrautung dient. Letzteres kann die Entwicklung von Laichstandorten behindern. Zudem tragen herunterhängende Gehölzteile und Totholz zur Beförderung der Mäandrierung bei.
  • Belassen und Schutz von begonnener Mäandrierung sowie der damit verbundenen Entwicklung von Prall- und Gleithängen – gekoppelt mit sukzessiven Gehölzbeständen z.B. gut im Bereich der Einmündung der Zorge in die Helme zu beobachten. Bauliche Abflachungen sind daher auszuschließen. Dem Fließgewässer ist die Entscheidung für solche Standorte zu überlassen. Menschliche Eingriffe sind da störend.
  • Bauliche und künstliche Aufweitungen der Zorge sind zu unterlassen, da eine extreme Verringerung der Fließgeschwindigkeit mit einhergehendem verringertem Sauerstoffeintrag zu rechnen ist. Dies kann der Entwicklung und dem Bestand an Fischen und Wasserinsekten schaden. Eng damit können Beeinträchtigungen beim Bestand von Fraßfeinden wie Eisvogel eintreten. Zudem behindern solche Maßnahmen eine Mäandrierung. Mäandrierungen können aber u.a. auch zu natürlichen Flussaufweitungen führen, welche aber vom Fluss bestimmt entsprechend lokal existent sind.
  • Keine Entfernung des reichlich in der Zorge vorhandenen Geschiebes aus Kies und Steinen. Diese dienen der Fließvielfalt, geben Material zur Umgruppierung im Sohlbereich des Gewässers und verhindert so auch eine Eintiefung sowie fungieren als potentielle Laichplätze für Amphibien und Fische.
  • Sicherung eines beidseitig jeweils mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens, um eine umfassende naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Dazu gehören sukzessive Entwicklungen von Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen mit verbundenem Eintrag von Totholz in den Flusskörper, Stärkung der Biotop- und Grünverbundfunktion sowie die ungestörte Mäandrierung.
  • Die Entfernung von den beiden Arten des Staudenknöterichs ist nur durch Ausfrieren bzw. ständige Mahd und manuelle Entfernung der Pflanzenbestände im Frühstadium möglich. Eine angedachte mechanische Entfernung von Wurzeln kann zu Teilungen der Rhizome und somit zur verstärkten Vermehrung und Ausbreitung führen.
  • Den Riesenbärenklau gilt es manuell durch Abstechen in der zeitigen Austriebsphase, vorzugsweise im April, zu bekämpfen. Nicht nur der Erfolg ist größer, da ein Blühen und Aussamen nicht möglich sind und die Arbeiten besser durchführbar sind, sondern auch Gesichtspunkte des Gesundheits- und Arbeitsschutzes können somit wesentlich besser zur Geltung kommen.
  • Pflanzungen jeglicher Art gilt es unbedingt zu unterlassen, um biologische Einschränkungen der Mäandrierungen auszuschließen, den Eintrag von standortfremden Gehölzen zu unterbinden, einen notwendigen Pflegeaufwand auszuschließen sowie stattdessen eine Sukzession an den dafür geeigneten Stellen zuzulassen. In dem Zusammenhang sei ferner darauf hingewiesen, dass Baumschulware in der Regel unterschnitten ist und somit eine Kappung der Pfahlwurzeln erfolgte, welche zumeist nicht wieder nachwächst. Das hat zur Folge, dass dem jeweiligen Gehölz der Zugang zu Wasser in tieferen Schichten verwehrt bleibt und Standfestigkeitsprobleme bestehen. Angesichts der Zunahme von extremen Trockenphasen und Sturmereignissen eine schlechte Basis zur Entwicklung von Gehölzen. Sukzessiv entwickelte Gehölzbestände sind in der Regel standortgerecht, besitzen ein ausgeprägtes Wurzelsystem sowie sind arten- und strukturreicher. Saat- und Pflanzgut zur generativen und vegetativen Ausweitung der Gehölzbestände sind an der Zorge ausreichend vorhanden.

III. Schlussbemerkungen

Grundsätzlich ist eine Befreiung der Zorge von standortfremden Bestandteilen wie Sohl- und Uferbefestigungen sowie die Beförderung einer naturnaheren Entwicklung zu begrüßen. Gleiches trifft für die ansatzweise Rückgabe von Retentionsflächen an Helme und Zorge zu.
Jedoch lassen planfestgestellte weitere Kiessabbaustätten und die Errichtung von Industrieanlagen in die Aue von Helme und Zorge erkennen, dass eine vollständige gesamträumliche Betrachtung dringend geboten ist sowie bereits planfestgestellte und gebaute Anlagen auf den Prüfstand gehören. Daher hält der AHA die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten, länderübergreifenden Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Helme und ihre Nebengewässer für dringend geboten.
Ferner lässt man der Zorge zu wenig Raum und Möglichkeit zur naturnahen Entwicklung. Dazu zählen Rodungen, angedachte Gehölzneupflanzungen und Aufweitungen des Fließraumes. Als einzige bauliche Maßnahmen sind die Entfernung der Sohl- und Uferbefestigungen, Deichrückverlegung sowie Beseitigungen von Bebauungen und Bodenversiegelungen erforderlich. Hier gilt es aber Verfahren anzuwenden und Standorte zu suchen und zu finden, welche die Abholzung von Gehölzen und unnötige Bodenbeanspruchungen ausschließt.
Ansonsten gilt es der Eigendynamik des Fließgewässers und der sukzessiven Entwicklung des Fließgewässers zu überlassen. Dazu bedarf es jedoch beidseitig eines mindestens jeweilig 10 m breiten Gewässerschutzstreifens.
Daher bedarf es nach Ansicht des AHA einer alternativen Herangehensweise und Planung. „, Zitat Ende
Die „Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Herstellung des Hochwasserschutzes an der Zorge im Landkreis Nordhausen, Gemeinde 99734 Nordhausen und Gemeinde 99765 Heringen/Helme, Gemarkungen Bielen und Windehausen“ vom 16.07.2023 fällt ähnlich aus. Ergänzt bzw. angepasst sind zum Beispiel folgende Punkte, Zitat:

„I. Grundsätzliches

An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands

Ferner gilt es Fließgewässern ihre früheren Retentionsflächen zurückzugeben sowie Mäandrierungen zuzulassen bzw. zu fördern, um wasserbauliche Begradigungen wieder beseitigen zu können. Gleiches trifft für Sohl- und Uferbefestigungen zu, welche insbesondere im Stadtgebiet von Nordhausen zu erkennen sind.

Zu 3.3 Berechnungsverfahren, Berechnungskennwerte

Die Anwendung der Ergebnisse der hydraulischen 2D-Modellrechnungen erscheinen im konkreten Fall zu ungenau. Angesichts der Tatsache, dass mit massiven Auswirkungen auf die reduzierten Retentionsflächen und das Kernstadtgebiet von Weißenfels zu rechnen ist, kann dies nur in Form der 3D-Modellberechnung erfolgen. Hierzu sei aus der Dissertation „Topographische Modelle für Anwendungen in Hydraulik und Hydrologie“ eingereicht von Dipl.-Ing. Gottfried Mandlburger an der Technischen Universität Wien Fakultät für Mathematik und Geoinformation im Oktober 2006, Punkt 2.3.3 Dimensionalität, Seiten 33 – 35 folgendermaßen zitiert:

Beim 2D-Modell wird die Geometrie in einzelne kleine Flächenstücke (Dreiecke, Vierecke) diskretisiert. Für jedes Flächenelement erfolgt die Integration der Impuls- und Kontinuitätsgleichung über die Wasseriefe h. Als Ergebnis der Modellierung erhält man dadurch auch ggf. geneigte Wasserspiegel sowie horizontale Fließvektoren. Vertikale Gradienten liefern die tiefengemittelten 2D-Modelle allerdings nicht. Anwendung finden die zweidimensionalen Abflussmodelle vor allem dort, wo nicht-parallele Strömungen vorliegen, bei kleineren und mittleren Gewässern mit variierender Gewässerbreite (Laufaufweitung bzw. -einengung) sowie bei der Modellierung des Sedimenttransportes….
Dreidimensionale Abflussmodelle berücksichtigen zusätzlich auch noch die variable vertikale Geschwindigkeitsverteilung durch eine zusätzliche horizontale Schichtung. Die realen Strömungsvorgänge können dadurch am besten simuliert werden…..Die Bezeichnung 3D-Modell bezieht sich dabei darauf, dass die Komponenten der Fließgeschwindigkeit in alle drei Raumrichtungen erfasst werden.“, Zitat Ende

Im konkreten Fall befinden sich u.a. Gehölze und Bauten im Einzugsbereich, welche es zu berücksichtigen gilt.

Zu 4 4 Art und Umfang des Vorhabens – Hochwasserschutz

Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen lassen nicht in aller Deutlichkeit umfassende Deichrückverlegungen erkennen. Abgesehen von der Schaffung sogenannter Flutmulden ist offensichtlich keine Rückgabe von Retentionsflächen entlang von Zorge und Helme vorgesehen. Darüber hinaus fehlen Überlegungen zur sukzessiven Ausweitung von Auenwald- und Auenwiesenbeständen um zusammen mit größeren Retentionsflächen mögliche Hochwasserwellen durch größere Überflutungsflächen und Schwammwirkungen von Auenwäldern nicht stark aufbauen zu lassen bzw. besser brechen zu können. Somit gilt es den technischen Umgang mit Hochwasser mit flächendeckender Überprüfung von Rückbau von Bauten und Flächenentsiegelungen, Verbesserung der Vielfalt von Anbaukulturen mit einhergehender Fruchtfolge unter massiver Einbindung von Humusmehrern und Wiederherstellung von Flurholzbeständen im Biotop- und Grünverbund zu anderen Natur- und Landschaftsbestandteilen das Aufnahmevermögen der Böden von Niederschlags- und Hochwasser umzusetzen. Abgesehen davon, dass somit eine Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt einhergeht. Derartige Planungsansätze sind in den Planungsunterlagen leider nicht zu finden.
Die Aue von Helme und Zorge sind weitgehend agrarisch geprägt und die Fruchtbarkeit der Ackerflächen rührt von den angeschwemmten Sedimenten. Daher haben Menschen bewusst in solchen Gebieten gesiedelt. Insofern besteht schon immer ein enger Zusammenhang von Fließgewässern, Auen und Landwirtschaft. Ferner bedeuten flächendeckende Hochwasser Auffüllung von Böden sowie Grund- und Schichtwasserbereichen. Angesichts der zu mindestens seit dem Jahr 2018 extrem zunehmenden Niederschlagsarmut und verstärkten Sommerhitzen und der damit verbundenen Wasserarmut eine sehr wichtige hydrologische Entlastung.
Darüber hinaus breitet sich Wasser bei stärkeren und längeren Hochwassern über die Grund- und Schichtwasserleiter als Qualmwasser aus. Bekannterweise schränken Deiche bei Sinken von Hochwasser den Abfluss von Qualmwasser ein.
Die aufgeführten Maßnahmen sollen mit massiven Wegeertüchtigungen einhergehen, was im konkreten Fall mit umfassenden Bodenversiegelungen einhergeht. Insofern ist es paradox, wenn man Maßnahmen zum Umgang mit Hochwasser ergreifen möchte, aber durch neue steuerfinanzierte Flächenversiegelungen neue Ursachen für vermehrte Hochwassersituationen schafft. Abgesehen davon, dass derartig verbaute Wege zum Beispiel unüberwindbare Barrieren für Klein- und Kleinsttiere darstellen, die Pfützenbildung unterbindet – wichtig als Tränken für Insekten und zur Gewinnung von Nistbaumaterial für Schwalben – sowie die Nutzung von Kraftfahrzeugen und das Rasen mit Fahrrädern befördert. Diese Herangehensweise zeugt von fehlender ökologischer Sensibilität und Verständnis der Situation von Natur und Landschaft vor Ort.
Zudem fehlen Angaben und Berechnungen zur Klimaneutralität. Diese Verpflichtung leitet sich bereits aus den Leitsätzen des zum Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 ab.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

„, Zitat Ende

Im Rahmen der Fahrradexkursion entwickelten die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe die Überlegung den früheren Zorgebogen in der Zorgeaue zwischen Zorge und Krummbach in der Gemarkung Heringen (Helme), Ortsteil Windehausen sowie der früheren Mäander des Krummbaches in der Gemarkung Heringen (Helme) wieder herzustellen. Momentan sind diese Altverläufe von einer agrarischen Nutzung überlagert. Die Wiederherstellung von Altverläufen und Mäander der Zorge und des Krummbaches führen zur weiteren Verbesserung des Strukturreichtumes beider Fließgewässer, erhöht das Wasserfassungsvermögens, gibt mehr Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Pilze, verbessert das Landschaftsbild, bettet sich in eine länderübergreifende Notwendigkeit der Wiederherstellung des Strukturreichtums der Helme ein und beruht auf der Zielstellung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL).
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft in dem Zusammenhang den Freistaat Thüringen, den Landkreis Nordhausen und die Stadt Heringen (Helme) auf eine wissenschaftliche Konzeption erarbeiten zu lassen.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu begleiten.

Mit gewissem Befremden nahmen die Teilnehmenden der Fahrradexkursion die Staustufe der Helme in Heringen in Augenschein. Dabei zählte die ca. 74,00 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Der gegenwärtig stark begradigte Zustand der Helme ist dagegen als besorgniserregend anzusehen und die Beseitigung der Mäander hat zum Bau von Querbauwerken geführt. Einst sorgten die Mäander für die Überwindung der Höhenunterschiede, was nun wasserbauliche Queranlagen wahrnehmen sollen. Dabei führen oberhalb derartiger Wasserbauwerke der Rückstau zu Sedimentablagerungen und die Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit zur Verringerung des Sauerstoffeintrages. Damit verbunden sind perspektivische Verschlechterungen der Wasserqualität mit Einschränkungen der Lebensqualität für zahlreiche Wasserorganismen. Perspektivisch gilt es die Mäandrierung zu befördern, indem u.a. eine Beseitigung von Uferbefestigungen erfolgt und mit mindestens beidseitig 10 m Gewässerschonstreifen ein Entwicklungsraum entsteht. Erfreulicherweise versucht der Fluss außerhalb der befestigten und begradigten Bereiche Mäandrierungen zu entwickeln. Bekanntlich erschweren aber Ufer- und Sohlbefestigungen auch den hydrologischen Austausch mit dem Umland. In dem Zusammenhang berieten die Exkursionsteilnehmer über die Entwicklung des streckenweise deutlich erkennbaren Gewässerschonstreifens. Derartige Tendenzen in Richtung naturnaherer Entwicklungen sind zudem im Mündungsbereich der Zorge in die Helme erkennbar. Dieser Prozess ist nur optimal möglich, wenn Schwemmgut aus Totholz sowie umgebrochene Gehölze im Gewässer verbleiben und nur Müll und Unrat eine Entfernung erfahren. Neben einer Beförderung einer naturnaheren Entwicklung der Fließgewässer ist damit die Verbesserung der Nutzung von Lebens- und Rückzugsräumen von Tier- und Pflanzenarten gegeben. Beispielsweise vergangene Beobachtungen einer Wasseramsel und von zwei Eisvögeln unterstreichen diese Notwendigkeit.

Ebenfalls nahmen die Teilnehmenden an der Fahrradexkursion entlang der Zorge ab dem Stadtgebiet von Nordhausen bis zur Einmündung in die Helme in Heringen die zunehmende Ausbreitung von Drüsigem Springkraut und Japanischem Staudenknöterich und orientalisches Zackenschötchen zur Kenntnis. Begünstigung findet diese Ausbreitung noch, wenn man Gartenabfälle in der Natur ablagert, wie an einem Pappelgehölzstück zwischen Mündungsgebiet Roßmannsbach und Bieler geschehen. Hier bedarf es einer Beräumung der Ablagerung und einer gezielten mechanischen Bekämpfung beider Neophyten. Der AHA ist dazu bereit seine entsprechenden Erfahrungen zur Verfügung zu stehen und bei Interesse mit Arbeitseinsätzen daran mitzuwirken.
Während in dem Bereich die durchaus vorhandene sukzessive Gehölzentwicklung Förderung erfahren sollte, erscheinen u.a. im Bereich der Aumühle Rückverlegung von Deichanlagen bis zu den Ortslagen heran sinnvoll zu sein. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält.
Nach Meinung der Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe gilt es die Durchlässigkeit der Helme nicht weiter einzuschränken wie zwischen Aumühle und Berga geschehen, sondern durch gezielte Zulassung der Mäandrierung den Strukturreichtum und Durchlässigkeit wiederherzustellen. Es sind nicht mehr Bauanlagen in den Flusssystemen, sondern eher weniger Verbauungen dringend vonnöten.
Erfreulicherweise haben sich nach Meinung der Mitglieder der Gruppe der Fahrradexkursion die Gehölzbestände nach den massiven Abholzungen entlang des Parallelweges zum Sielgraben weitgehend wieder erholt. Offenbar in Folge des Orkans Anfang Juli 2015 vorgenommen, hatten die Ausholzungen Ausmaße angenommen, welche den Gehölzbeständen noch mehr Schaden zugefügt und damit zudem ihre Funktion als Lebens- und Rückzugstraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten massiv beeinträchtigten. Die Situation verschärfte sich zudem, indem man das Schnittgut nicht vor Ort beließ, sondern flächendeckend beräumte. Die nunmehr erfolgten und eingezäunten Gehölzpflanzungen sind zwar gut gemeint, gilt es aber einer sukzessiven Entwicklung nachzuordnen. Ferner könnten aufgeschichtete Gehölzteile ebenfalls als Lebens- und Rückzugstraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren. Erfreulicherweise hat sich die Natur in dem Grenzgebiet zwischen Thüringen und Sachsen-Anhalt wieder gut erholt.
Ferner mussten die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe entlang des Weges zwischen Aumühle und Berga feststellen, dass das Ufer des Sielgrabens auf der Seite des Freistaates Thüringen erfreulicherweise einen blühenden Bestand an Wiesen- und Staudenpflanzen aufwies. Zahlreiche Insekten suchten rege diese arten- und strukturreichen Nahrungsquellen auf. Auf der Seite des Landes Sachsen-Anhalt hat man den blühreichen Uferbewuchs komplett abgemäht und somit u.a. den Insekten die Nahrung beraubt. Nach Auffassung der Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe ist so eine Vorgehensweise inakzeptabel.
Begrüßenswert haben die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe die sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm des Kelbrastausees aufgenommen. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt.
Bekanntlich gehörte einst die ca. 74,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt im 784 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra. Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der AHA vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Ebenso sind im gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar. Dagegen ruft auch hier der stark begradigte Zustand der Helme große Sorge hervor. Ferner beschädigte man entlang der Thyra auf den letzten Metern vor der Einmündung mit der Entnahme von sturmgeschädigten Gehölzen den gesamten gewässerbegleitenden Gehölzbestand in dem Abschnitt. Die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe äußerte ihr Unverständnis im Hinblick auf den noch deutlich erkennbaren inakzeptablen Umfang der Abholzungsmaßnahmen im Jahre 2015. In dem Zusammenhang entwickelten die Exkursionsteilnehmer die Überlegungen ein ca. 4,8 ha großes Ackerstück nordwestlich der Einmündung der Thyra in die Helme, eingegrenzt im Südwesten von der Thyra, im Nordwesten von der Neuen Kiesgrube und im Nordosten vom Gehölz bestandenen Damm der früheren Kyffhäuser Kleinbahn als Sukzessionsgebiet für einen Auenwald in der Aue der Thyra umzuwidmen. Dies trägt zur Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt bei und dient bei Hochwasser als „Schwamm“ für die zusätzlichen Wassermassen.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe gilt es endlich Alternativen zu dem Thyra-Wehr in der Lindenstraße in Berga zu schaffen, um die ökologische und hydrologische Durchlässigkeit der Thyra weitgehend wieder herzustellen. Besonders deutlich lässt sich die dringende Notwendigkeit ableiten, da der Niedrigwasserstand der Thyra zum Trockenfallen des Wehres geführt hat und die Fischtreppe zwar wasserdurchströmt ist, aber momentan ganz bestimmt nicht vollumfänglich für die Fischwanderung geeignet erscheint. Hier sollte nun mal endlich die Errichtung einer umfassenden Sohlgleite Inhalt umfassender Untersuchungen, Prüfungen und Abwägungen sein. Als Beispiel könnte dabei die Sohlgleite in der Zorge oberhalb der Ellermühle in der Stadt Nordhausen dienen. Dies entspricht auch eher den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, welche eigentlich umgesetzt sein müsste. Unter dem Blickwinkel des jahrzehntelangen Schweigens und Aussitzens durch Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und Landkreis Mansfeld-Südharz, aber auch der Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. der Gemeinde Berga, hat nun das Land Sachsen-Anhalt schwer bis nicht nachvollziehbare Bauarbeiten am Thyra Wehr Berga in der Lindenstraße begonnen. Der AHA fordert hier Transparenz ein.

Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der AHA ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 74,00 km lange Helme, die 39,6 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dies bedarf jedoch einer noch tiefgreifenden Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld-Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser.
Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die länderübergreifende Entwicklung des ca. 74,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Eine Einbeziehung aller Nebenflüsse – z.B. von Zorge und Thyra – scheinen da besonders geboten zu sein.
Nach Überlegungen der Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe bietet sich ferner an im leerstehenden Gebäude des Bahnhofs Berga-Kelbra ein umfassendes Tourismuszentrum mit Informations-, Bewirtungs- und Übernachtungsmöglichkeiten in der Goldenen Aue sowie an der Nahtstelle zwischen Harz, Goldener Aue und Kyffhäuser einzurichten. Dies trägt zur verbesserten Information von Einheimischen und Touristen bei und kann das Verständnis für Umwelt, die Natur und Landschaften entwickeln, einen darauf beruhenden Tourismus befördern sowie hebt die Bedeutung von Öffentlichem Schienen- und Nahverkehr, Ort und Bahnhof hervor.
Ebenfalls regt der AHA die Pflanzung eines Baumes auf dem Vorplatz des Bahnhofes an.
Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer – wie Zorge und Thyra – und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme sowie eine Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Ferner möchte der AHA auf folgende Fahrradrundexkursion hinweisen:

Samstag, den 02.11., um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion zur Helme und zum Helmestausee bei Ber­ga-Kelbra
Treffpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.08.2024

Fotos & Videos: Andreas Liste

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