Autor: aha-dietmar (Seite 10 von 315)

AHA führt Herbstexkursion in die Burgaue durch

Samstag, den 30.11., um 10.00 Uhr
Herbstexkursion zur Burgaue in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haus „Auensee“, Leipzig-Wahren
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken.
Auf Grund der weiterhin angedachten Abholzungen im Rahmen einer teilweisen Wiedereinführung der Mittelwaldwirtschaft und einer damit verbundenen weiteren Bedrohung der Auenwälder in Leipzig, lädt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu einer Herbstexkursion am Samstag, dem 30.11.2024, Treff: 10.00 Uhr am Haus „Auensee“ in die ca. 277,00 ha große Burgaue ein.
Der AHA sieht es als absolut erforderlich an, generell Auenwälder als eine der arten- und strukturreichsten Biotope in den gemäßigten Zonen zu erhalten, zu sichern und zu schützen. In dem Zusammenhang hält es der AHA für dringend geboten ist, dass bereits jetzt naturschutzrechtlich gesehen Auenwälder einen besonderen Schutz genießen müssen. In der Burgaue kommt noch hinzu, dass dort ca. 270,00 ha als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind sowie den europäischen Schutzstatus nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie besitzen und daher hier besonders auf naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen zu orientieren sind. Ferner gilt es derartige Auenwälder als bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als potenziellen Hochwasserraum sowie als Ort der sanften Naherholung für die Menschen der Region zu betrachten. In dem Sinne ist eine Fortsetzung der gegenwärtigen forstwirtschaftlichen Nutzung nicht zu akzeptieren.
Der AHA hält es zum Beispiel stattdessen zukunftsbedeutsamer die Eintiefung der Neuen Luppe zu stoppen und Renaturierungen des Gewässerlaufes zu prüfen, weiterhin Möglichkeiten der länderübergreifenden Reaktivierung der abgeschnittenen Altarme der Weißen Elster und der Luppe ökologisch, hydrologisch und ökonomisch zu untersuchen sowie eine Rückgabe und damit verbundenen Ausweitung der Retentionsflächen anzugehen. Somit wäre beispielsweise bessere Einbeziehung der Auenwälder in das Überflutungsregime von Weißer Elster und Luppe möglich. Zudem könnte ein ordnungsgemäßer Umgang mit dem Hochwasser ein zurückdrängen weniger wassertoleranter Gehölzarten wie Spitzahorn erfolgen. Daher favorisiert der AHA statt des Bestandes des Nahleauslassbauwerks umfassende Deichrückverlegungen zu untersuchen und letztendlich umzusetzen.
Im Zusammenhang mit den bereits durchgeführten und weiter angedachten Abholzungen in der Burgaue sowie des nunmehr realisierten Neubaus des Nahleauslassbauwerks hält es der AHA für dringend geboten in Form einer Herbstexkursion auf das Problem hinzuweisen sowie den Schutz und Erhalt bzw. die Gewährung einer naturnahen Entwicklung der bestehenden Auenwälder einzufordern.
In dem Zusammenhang möchte der AHA seine Unterstützung zu den Überlegungen von Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. darlegen, welche eine Beantragung des Leipziger Auengebietes als UNESCO-Weltkulturerbe beinhalten.
Ferner beabsichtigt der AHA Möglichkeiten aufzeigen, wie ehrenamtliche Interessenten für den Schutz und Erhalt der Auenlandschaft mitwirken können und in dem Blickfeld seine im Aufbau begriffene Regionalgruppe Leipzig und Umland vorstellen.
Darüber hinaus erhofft sich der AHA ausdrücklich auch einen umfassenden, fachlich-inhaltlich-interdisziplinären und einen weniger emotionalen Dialog aller Verantwortlichen und Interessenten vor Ort.
Auf jeden Fall wünscht sich der AHA eine rege Beteiligung.

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist in Leipzig unter folgendem Kontakt zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.11.2024

AHA hält Schutz des Burgstetten sowie der Landschaft zwischen Landsberg, Petersberg und Halle (Saale) für dringend geboten!

Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – betrachten weiterhin mit großer Sorge den nunmehr von der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH massiv vorangetriebenen Planung zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“. Ein Neuaufschluss eines mit einer bisherigen Größe von ca. 90 ha geplanten „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das gegenwärtige Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der noch aktuelle Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte – wie z.B. des 139,5 m hohen Burgstetten – gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen. Diese Schutzwürdigkeit drückt sich dahingehend aus, dass der Burgstetten Bestandteil des 51,00 ha großen Schutzgebietes nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg“, EU-Code: DE 4438-302, Landescode: FFH0182) ist.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=244&idcat=33&lang=1

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl_Abgeschlossen/ffh182_Bericht_20221019_oeffentlich.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/porphyrkuppen-burgstetten-bei-niemberg

Daher unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ganz massiv das unermüdliche, fachlich fundierte Wirken seines kooperativen Mitgliedes Burgstettenverein e.V.
Der geplante Gesteinsabbau zeigt aber noch ein anderes grundsätzliches Problem auf. In Folge der verfehlten Bau- und Verkehrspolitik wird neben den vielfältigen Schädigungen von Natur, Umwelt und Landschaft, ein massiver, rücksichtsloser Verbrauch von Rohstoffen und Bodenschätzen betrieben. Dazu zählen eben nicht nur fossile Brennstoffe, Erze und Kiese, sondern auch Gesteine aller Art. Gegenwärtig ist eine unverantwortliche Gier nach derartigen Rohstoffen zu erkennen, welche beispielsweise in dem massenhaften Straßen-, Autobahn- und Gewässerausbau ihre Ursache haben.
Deshalb fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin ein sofortiges Umdenken u.a. in der Bau-, Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, um einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit unseren nicht unendlichen Rohstoff-, Umwelt-, Natur- und Landschaftsressourcen zu erreichen. Das würde auch zum Erhalt des Burgstettens und seines Umfeldes mit Gehölz-, Hochstauden- und Wiesenflächen, des Gebietes um den Petersberg sowie der Auenlandschaften der Rieda und des Zörbiger Strengbaches beitragen.
Hinzu kommen die archäologisch bedeutsamen Stätten beispielsweise im näheren und ferneren Bereich des Burgstetten, welcher zahlreiche Hinweise auf frühe bzw. frühere Besiedlungen aufweist. In dem Zusammenhang gilt es der Vermutung, dass sich im Gebiet des Burgstetten ein Römerlager befand, wissenschaftlich fundiert nachzugehen.

https://www.burgenwelt.org/deutschland/burgstetten/object.php

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher erneut mit Nachdruck die Gesteinsabbaupläne endlich einzustellen.
Bisher ist leider eine mehr gesamtgesellschaftliche Herangehensweise nicht erkennbar. Dazu gehören u.a. sparsamer Umgang mit den Rohstoffressourcen und von Natur, Umwelt und Landschaft.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt nun mit sehr großer Sorge, dass der mit Kabinettsbeschluss vom 22.12.2023 in die öffentliche Runde gegebene „Erste Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt“ auf Seite 214 folgende Zielstellung enthält, Zitat:

Zu VI.: Das Vorranggebiet besteht aus den Teilflächen Löbejün, Petersberg, Schwerz und Niemberg-Brachstedt.

Die Vulkanithochlagen in der Umgebung von Halle sind ebenfalls ein landesbedeutsames Hartgesteinsverbreitungsgebiet in Sachsen-Anhalt. Die Vorkommen heben sich im Landschaftsbild deutlich vom umgebenden Gelände ab. Seit Jahrzehnten haben sich Lieferstrukturen aus den bestehenden Tagebauen Löbejün, Petersberg und Schwerz entwickelt. Die Lagerstätte Niemberg-Brachstedt wird zukünftig die Tagebaue Schwerz und Petersberg ersetzen, die geologisch an ihre Grenzen gelangen. In den laufenden Genehmigungsplanungen wurden bereits Kompromisse aufgrund der naturschutzfachlichen Restriktionen eingegangen.“, Zitat Ende

https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/raumordnung-und-landesentwicklung/neuaufstellung-des-landesentwicklungsplans

https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/raumordnung-und-landesentwicklung/neuaufstellung-des-landesentwicklungsplans/stufe-3-erster-lep-entwurf-einschliesslich-entwurf-des-umweltberichts-mit-oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung

https://mid.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLV/MID/Infrastruktur/Raumordnung-Landesentwicklung/LEP/Planunterlagen/LEP-1.-Entwurf-Textteil-und-Begruendung.pdf

Dabei weist selbst der „Umweltbericht zum ersten Entwurf des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt“ auf den Seiten 107 und 209 auf die besondere und vielfältige Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes hin.

https://mid.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLV/MID/Infrastruktur/Raumordnung-Landesentwicklung/LEP/Planunterlagen/LEP-1.-Entwurf-Umweltbericht.pdf

Dabei gilt es diesen geologisch sehr vielfältigen und ebenso bedeutsamen Landschafts- und Naturraum als besonders schutzwürdig zu betrachten und in dem Zusammenhang als Ort der Wissenschaft und Lehre einzuordnen und entsprechend zu sichern.

https://opendata.uni-halle.de/bitstream/1981185920/93919/1/hjg_volume_4_4512.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nun die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt auf, derartige Vorhaben zu stoppen bzw. nicht weiter zu verfolgen! Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort auf, gemeinsam, bestimmt und kräftig Widerstand gegen den geplanten, großflächigen Frevel an Umwelt, Landschaft, Natur, Lebens- und Wohnqualität zu leisten und dabei sehr deutlich die Stimme zum Schutz und Erhalt des Gesamtgebietes zwischen Niemberg und Brachstedt zu erheben!

Nunmehr nimmt die massive Bedrohung des Gesamtgebietes real erneut und verstärkt Gestalt an. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) führt dazu folgendes aus, Zitat:

Planfeststellungsverfahren für den Hartgesteinstagebau Niemberg-Brachstedt: Auslegung vom 21.10.-04.12.2024

Gemäß § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i. V. m. § 73 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird bekannt gemacht:

Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH, im Folgenden als Antragstellerin bezeichnet, übergab am 08.01.2001 dem damals zuständigen Bergamt Halle, nunmehr Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB), den Rahmenbetriebsplan nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) für das Vorhaben „Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ und beantragte die Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens. Im gleichen Jahr erfolgte die öffentliche Auslegung in der Verwaltungsgemeinschaft „Saalkreis Ost“. Zudem wurden die Behörden, deren Aufgabenbereiche durch das Vorhaben berührt wurden, zur Abgabe einer Stellungnahme im Verfahren aufgefordert. Eine Erörterung der im Verfahren vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen ist bislang nicht erfolgt.

Aufgrund der damals eingegangenen Stellungnahmen und der zum Teil geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ergab sich nachfolgend das Erfordernis einer umfangreichen Überarbeitung, Ergänzung und Abänderung der ursprünglich verfahrensgegenständlichen Planunterlagen.

Unter dem 08.01.2024 legte die Antragstellerin dem LAGB nunmehr den Antrag auf Zulassung der ersten Ergänzung zum Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für den geplanten Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt vor. Die Antragstellerin ist Inhaberin des Bergwerkeigentums Niemberg/Brachstedt (Nr. III-A- g-88/90/236) sowie der Bewilligung Wurp/Brachstedt (Nr. II-B-g-148/96) und beabsichtigt, innerhalb der Flächen dieser Bergbauberechtigungen einen Hartsteintagebau mit einer Abbaufläche von ca. 51,9 ha und einer Gesamtflächeninanspruchnahme von 67,6 ha aufzuschließen. Damit reduziert sich die Eingriffsfläche gegenüber der ursprünglichen Planung aus dem Jahr 2001 um rd. 22,1 ha. Die nunmehr geplante Laufzeit des Vorhabens beträgt 48 Jahre. Nach Beendigung des Vorhabens entsteht im Tagebau ein Gewässer mit einer Gesamtfläche von ca. 33,7 ha. Für den Zeitraum der Gewinnung ist zur Freihaltung des Tagebaus eine Wasserhaltung vorgesehen. Die anfallenden Wässer sollen nach Vorklärung in die Reide/Rieda eingeleitet werden.
Aufgrund der Tatsache, dass das Vorhaben die in § 1 Nr. 1 Buchst. b) Doppelbuchst. aa) UVP-V Bergbau genannten Leistungwerte überschreitet, ist für die Zulassung der mit der ersten Ergänzung zum Rahmenbetriebsplan beantragten Maßnahmen gemäß § 52 Abs. 2c Bundesberggesetz (BBergG) ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan aufzustellen und für dessen Zulassung ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der §§ 57a und 57b BBergG durchzuführen.

Das LAGB ist insoweit die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Der Rahmenbetriebsplan wird in der Zeit vom 21.10.2024 bis zum 20.11.2024“, Zitat Ende – in der Gemeindeverwaltung Petersberg und in der Stadt Landsberg ausgelegt.

Im Zeitraum vom 21.10.2024 bis 04.12.2024 ist die Erhebung der Einwendungen möglich.

https://lagb.sachsen-anhalt.de/news-detail/planfeststellungsverfahren-fuer-den-hartgesteinstagebau-niemberg-brachstedt-auslegung-vom-2110-04122024

Weiterhin gibt das Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) an, Zitat:

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt

Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH mit Sitz in der Gemeinde Petersberg (Antragstellerin) ist Inhaberin des Bergwerkseigentums „Niemberg/Brachstedt“ (III-A-g-88/90/236) und der Bewilligung „Wurp/Brachstedt“ (II-B-g-148/96) für den bergfreien Bodenschatz „Gesteine zur Herstellung von Schotter und Splitt“. Die Antragstellerin plant innerhalb dieser Flächen den Neuaufschluss eines Tagebaus zur Hartsteingewinnung und hat hierfür mit Schreiben vom 08.01.2001 beim damals zuständigen Bergamt Halle einen Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans „Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ gestellt. Mit Schreiben vom 13.03.2001 wurde das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren eröffnet. Im Zeitraum vom 23.04.2001 bis 23.05.2001 erfolgte die öffentliche Auslegung in der Verwaltungsgemeinschaft „Saalekreis Ost“.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde eine Überarbeitung des Rahmenbetriebsplans erforderlich.

Nunmehr plant die Antragstellerin den Aufschluss eines Hartsteintagebaus mit einer Fläche von rd. 67,6 ha und einer Laufzeit von 48 Jahren für Gewinnung, Aufbereitung und Wiedernutzbarmachung und hat hierfür am 08.01.2024 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt einen entsprechenden Antrag auf Planänderung eingereicht und hierfür die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.“, Zitat Ende

https://lagb.sachsen-anhalt.de/service/bekanntmachungen/niemberg-brachstedt

Zusammengefasst und raumübergreifend sei vermerkt, dass ein umfassender und flächendeckender Schutz von Umwelt, Natur und Landschaften zwischen den Städten Halle (Saale) und Landsberg und der Gemeinde Petersberg dringend geboten ist. Dabei gilt es ferner sukzessive Entwicklungsflächen und -räume zu ermitteln und zu sichern. In dem Zusammenhang gehören zu den Schwerpunkten die Auenlandschaften von Fuhne, Rieda und Zörbiger Strengbach, die Felsenlandschaften des Burgstetten, des Abatassinenberges und des Peterberges, die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße und in Halle-Seeben, der Obstwiese im Nordostbereich des Abatassinenberges sowie der Waldgebiete nordwestlich des Abatassinenberges, des Bergholzes am Petersberg, des Seebener Busches und im Norden von Halle-Trotha sowie die jeweils angrenzenden Regionen. Sie dienen nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, sondern fungieren ebenfalls als Entstehungs- und Ausbreitungsgebiet für Kalt- und Frischluft und als Biotop- und Grünverbundraum, haben sehr große Bedeutung als Lebens- und Erholungsraum für die Menschen, für Wissenschaft und Lehre sowie sind besonders einmalig in geologischer, hydrologischer, archäologischer und historischer Hinsicht.
Ein entscheidender Rahmen muss das 2.169,10 ha große Landschaftsschutzgebiet Petersberg bieten, welches sich „von Brachstedt im Osten bis nach Krosigk im Westen“ erstreckt. Dazu gehören ebenfalls u.a. der Abatassinenberg und die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße dazu.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg36/page

Eng damit verbunden sind die Potenziale und die Notwendigkeit des Schutzes, des Erhaltes und letztendlich die Ausweitung von umfassenden Biotop- und Grünverbundräumen zwischen den Auenlandschaften von Saale und Mulde sowie in den Räumen eingebetteten, sehr vielfältigen Natur- und Landschaftsräumen.

Diesen Gesamtraum gilt es zu schützen und zu sichern, naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen bzw. zu verbessern sowie letztendlich vor allen zerstörerischen bzw. störenden Eingriffen zu bewahren. Daher haben Bau- und Bergbauaktivitäten aller Art in dieser besonderen und vielfältigen Region nichts zu suchen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat mit Datum vom 18.11.2024 eine Stellungnahme zum „Bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ erstellt und an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt gesandt. Dabei hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Einwendungen gegen diese geplante Massenzerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft geltend gemacht.

In dem Zusammenhang rufen der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung sowie ihre Organisationen, Verbände, Vereine und Initiativen auf, ebenfalls Einwendungen zu schreiben und an folgende Anschrift zu richten:

Landesamt für
Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt

An der Fliederwegkaserne 13

06130 Halle (Saale)

Weitere Möglichkeiten der Erhebung der Einwendungen sind unter folgendem Link aufgezeigt:

https://lagb.sachsen-anhalt.de/news-detail/planfeststellungsverfahren-fuer-den-hartgesteinstagebau-niemberg-brachstedt-auslegung-vom-2110-04122024

Ferner gilt es in dem Zusammenhang nun verstärkt und umfassender Interessenten zu gewinnen, welche bereit sind dazu im Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und im Burgstettenverein e.V. mitzuwirken. Dazu besteht für Interessenten die Möglichkeit sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.11.2024

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern verstärkt und fortgesetzt Schutz und Erhalt von Gehölzen!

Bekanntlich haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen und Pilzarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Innerhalb von Siedlungsgebieten aller Art verschärft sich die Situation der Gehölze durch unbegründete Fällungen, unsachgemäßen und respektlosen Umgang, Beschädigungen und Verletzungen aller Art, chemische Belastungen durch Auftaumittel etc. sowie nicht zuletzt durch Stress, welcher sich in Folge von Hitze, Niederschlagsarmut und Austrocknung entwickelt und verschärft. Hier gilt es nicht nur massiv Einhalt zu gebieten, sondern zudem den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Gehölzen auf neue fachliche, ökologische, städtegestalterische, moralische und nicht zuletzt rechtliche Grundlagen zu stellen.

Die Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – müssen jedoch immer wieder feststellen, dass innerhalb der Stadt Halle (Saale) sich der Umgang mit Gehölzen als sehr bedenklich erweist, Bäume und Sträucher nicht den notwendigen Schutz erfahren und immer wieder allen möglichen Maßnahmen zum Opfer fallen. Das trifft nicht nur für das bebaute Stadtgebiet Halles zu, sondern ebenfalls für Waldgebiete wie die Dölauer Heide, das Trothaer Wäldchen und die Rabeninsel zu.
Dabei haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder ein massives Umsteuern eingefordert, wozu neben dem Ende von Abholzungen aller Art die generelle Zulassung von sukzessiver Waldentwicklungen gehören.
Zum Beispiel im Rahmen der Winterexkursion zum Holzplatz, zu den Pulverweiden, zur Unteren Aue und zur Rabeninsel in Halle (Saale) am Samstag, den 03.02.2024 sowie der Exkursion durch das Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide zum Thema: „Erkenntnispfad durch die Dölauer Heide“ in Halle (Saale) am Samstag, den 07.09.2024 haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum wiederholten Male den Schutz der Gehölze, das Ende von Abholzungen sowie die Zulassung bzw. Gewährung von sukzessiven Neuentwicklungen der Gehölz- und Waldbestände angemahnt.
Seitens der Verantwortlichen von Politik und Verwaltung quittierte man bisher derartige Vorschläge leider nur mit Schweigen und Nichtbeachtung der Anregungen.
Für die Initiative „Pro Baum“ und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zudem erschreckend, dass man den Willen und das Interesse der Bevölkerung etwas für das Stadtgrün zu tun, dahingehend lenkt und steuert die sukzessiven Prozesse auszubremsen bzw. zu behindern, indem immer wieder länger oder spontan geplante Baumpflanzaktionen auf zuvor massenabgeholzten Flächen stattfinden lässt. Während es bisher hauptsächlich die forstwirtschaftlich erzeugten Kahlschläge in der Dölauer Heide betraf, fand laut Berichterstattung der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 08.11.2024, Seite 17 eine derartige Pflanzaktion am 06.11.2024 in der Saaleaue in den Pulverweiden statt. Dabei handelt es sich offenkundig um eine Fläche, wo in der Vergangenheit massive und flächendeckende Abholzungen erfolgten.
Diese Abholzungen der Stadt Halle (Saale) haben nicht nur zur Zerstörung von wichtigem Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen und Pilzarten geführt, sondern massiv in die sukzessive, naturnahe Entwicklung der jeweiligen Gehölzbestände eingegriffen.
Im Rahmen einer Winterexkursion am 20.02.2016 zum Holzplatz, zu den Pulverweiden, zur Unteren Aue und zur Rabeninsel in Halle (Saale) waren zudem noch massive Holzbergungen im Ergebnis der Massenabholzungen durch Beschäftigte der Elektro Bohnefeld GmbH aus Wettin-Löbejün zu beobachten.
Daher hinterlässt die Pflanzaktion am 06.11.2024, welche offensichtlich die Freiwilligenagentur Halle-Saalkreis für den Pestalozzipark zum 25jährigen Bestehen unter der Überschrift „Stadtgrün statt Geschenke“ geplant hatte, bedauerlicherweise einen ziemlich faden Beigeschmack. Es ist ein Hohn, wenn sich der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Halle (Saale) René Rebenstorf als Baumpflanzer genau auf den Flächen präsentiert, wo die einstigen Massenabholzungen stattfanden. Genauso unverständlich ist es, wenn man mitten den Vorbereitungen auf die Pflanzungen am Pestalozzipark feststellt, dass der Standort dafür gar nicht geeignet ist. Das trifft genauso auf die Basis der Entscheidung zu ersatzweise eine einst abgeholzte Gehölzfläche in den Pulverweiden dafür zu nutzen.
Anstatt als gewisse Wiedergutmachung für die Massenabholzungen eine sukzessive, naturnahere Waldneuentwicklung zuzulassen bzw. zu sichern, greift man erneut mit Aufforstungen ein.
Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben somit die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) der sehr gutgemeinten Jubiläumspflanzaktion der Freiwilligenagentur Halle-Saalkreis einen Bärendienst geleistet.
Nunmehr fordern die Initiative „Pro Baum“ und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Bürgermeister der Stadt Halle (Saale) Egbert Geier auf, die Vorgänge und Vorbereitungen, welche seine Verwaltung zu verantworten hat, transparent darzustellen.
Zudem schlagen die Initiative „Pro Baum“ und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vor diese Pflanzfläche in einen sukzessiven, naturnahen Waldneuentwicklungsprozess übergehen zu lassen.
Ferner halten es die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten, dass die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) ein konstruktives und sachliches Verhältnis zu den Ehrenamtlichen suchen und finden sowie deren Potenzial an vielfältigen Kenntnissen, Wissen und Erfahrungen schöpferisch einbinden.
Dazu gehört auf jeden Fall der ordnungsgemäße Umgang mit Umwelt, Natur sowie Landschaften und somit auch mit Gehölzen und damit verbundenen Aktivitäten zum Stadtgrün in Halle (Saale).
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind auf jeden Fall bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.

In dem Zusammenhang bieten sich Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – außerdem als Plattform an, sich ehrenamtlich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften einzubringen.

Interessenten können folgendermaßen Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.11.2024

Mitteldeutsche Zeitung, Saalekurier, 08.11.2024, Seite 17

AHA hält Schutz der Fluss- und Auenlandschaften der Elbe für dringend geboten

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Entwicklung von Biotop- und Grünverbünden, Verbesserung von Landschafts- und Ortsbildern urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich in dem Zusammenhang nunmehr seit dem Jahr 1980 für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaften von Elbe, Schwarzer Elster, Mulde, Saale, Havel etc. sowie ihrer Nebengewässer ein. Weitere sehr bedeutsame Nebengewässer bilden Moldau und Eger
Der 1.094,00 km lange, staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe mit einem Einzugsbereich von 148.268,00 km² bildet dabei mit seiner umfassenden Auen- und Flusslandschaft ein sehr wichtiges Bindeglied zwischen der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland.
Die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe ∙ IKSE schreibt dazu, Zitat:

In Mittel- und Westeuropa verfügt die Elbe nach Donau, Weichsel und Rhein über das viertgrößte Einzugsgebiet, in dem fast 25 Millionen Einwohner leben. Mehr als 99 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} des Einzugsgebiets befinden sich in Deutschland und der Tschechischen Republik, weniger als 1 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} in Österreich und Polen. Von der Quelle im Riesengebirge bis zur Mündung in die Nordsee wird die Elbe in drei Abschnitte unterteilt (Obere, Mittlere und Untere Elbe).“, Zitat Ende

https://www.ikse-mkol.org/themen/die-elbe

https://www.ikse-mkol.org/fileadmin/media/user_upload/D/06_Publikationen/09_IKSE_Flyer-Poster-2020/2020_IKSE_Flyer_Elbe.pdf

Ein besonderen Schwerpunkt bildet dabei der Abschnitt zwischen den Mündungsgebieten der 124,00 km langen Vereinten Mulde und der 413,00 km langen Saale.
Diese Fluss- und Auenlandschaften an der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale sind Bestandteil des 19.070,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (SPA0001). Darüber hinaus gehört das ca. 8.507,00 ha große Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ anteilig zum ca. 3.928,00 ha großen FFH-Gebiet „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ FFH-Gebiet “Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ (EU-Code: DE 4138-301, Landescode: FFH0125) und zum ca. 539,00 ha großen FFH-Gebiet “Saaleaue bei Groß Rosenburg“(EU-Code: DE 4037-303, Landescode: FFH0053) sowie das 1.191,00 ha große Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ zum ca. 2.786,00 ha großen FFH-Gebiet “Untere Mulde“ (EU-Code: DE 4239-302, Landescode: FFH0129). Ferner zählen diese Auengebiete zum weltbedeutsamen Dessau-Wörlitzer Gartenreich.
Alle diese Auengebiete an Elbe und Mulde gehören zum 125.743 ha großen Biosphärenreservat „Mittelelbe“, welches Bestandteil des ca. 342.848,00 des von der UNESCO international anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ ist.
Diese Teile der Auen von Elbe, Mulde und Saale dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume.

https://www.flusslandschaft-elbe.de/upload/downloads/Rahmenkonzept__BR__Flusslandschaft__Elbe-fertig-April-07.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305018

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br4.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=191&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/kuehnauer-heide-und-elbaue-zwischen-aken-und-dessau

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=339&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/mittelelbe-zwischen-mulde-und-saale

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=125&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/saaleaue-bei-gross-rosenburg

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=195&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/untere-muldeaue

In seiner Stellungnahme vom 24.09.2018 zum Entwurf der Verordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ vom 13.06.2018 äußerte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen, Zitat:

I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich die Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“. Somit besteht die Möglichkeit eine vielfältige Auenlandschaft der Mittelelbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Elbe zu schützen, zu erhalten und sich weiter entwickeln zu lassen. Das erfordert jedoch einen konsequenten Schutz und keine Zugeständnisse an Interessengruppen, welche sich nicht unbedingt als ehrliche Verfechter des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes hervorgetan haben bzw. hervortun. Dazu zählen auf jeden Fall die Durchführung von Land- und Forstwirtschaft, das Ausüben von Jagd, Fischerei und Angeltätigkeit sowie das öffentliche Auftreten derer Lobbyverbände zu den Thema Schutzgebiete, Umgang mit geschützten Tierarten wie Wolf und Elbebiber sowie die daraus erwachsenen Gefahren für den nachhaltigen Schutz und Entwicklung des geplanten neuen Naturschutzgebietes. Die jüngsten verbal sehr aggressiven Auftritte von Jägern und Anglern in Jerichow bestätigen die Befürchtungen, dass nur klare Schutzregelungen im Interesse von Fauna und Flora sowie Landschaft und Biotopverbund deren stark von Eigeninteresse geprägten Anliegen in die Schranken weisen und in so einem bedeutsamen Naturschutzgebiet keinen Platz finden.
Ferner bedarf es einer flächendeckenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. beinhalten muss, in welchem Umfang Landwirtschaft möglich ist sowie ob Forstwirtschaft auszuschließen bzw. unter welchen Bedingungen sie stattfinden kann.

II. Zum Inhalt

Zu § 5 Zulässige Handlungen:

Zu 7.: Der Elbe-Kilometer 280 ist auf den Schutzgebietskarten nicht ausgewiesen. Somit lässt sich keine ordnungsgemäße Einschätzung über den Sinn dieser angedachten zulässigen Handlung geben.

Zu § 6 Landwirtschaft:

Zu 3 und 4:
Es sind grundsätzlich Monokulturen auszuschließen und ein umfassender Kulturanbau mit eng damit verbundener Fruchtfolge verbindlich festzulegen. Eine derartige Festlegung soll dafür Sorge tragen, dass eine Beförderung der Humusbildung der Böden mit einhergehendem gutem Bodenzustand erfolgt, ausreichend Nahrung und Unterschlupf für Tiere existieren sowie Bodenerosionen durch Wind und Niederschläge ausbleiben. Ebenfalls gilt es die ausgeräumten Agrarlandschaften mit Gehölz-, Stauden- und Krautstreifen ökologisch weiter aufzuwerten. Dies kann durch Anpflanzungen – Obstgehölze und Weiden – oder Sukzession erfolgen. Dem biologisch-dynamischen und biologisch-alternativen Landbau ist Vorrang einzuräumen und das Einbringen von mineralischen Düngemitteln auszuschließen, weil Auenböden ausreichend Nährstoffe enthalten und eine weitere Nitrat- und Phosphatbelastung der Böden, Schicht- und Grundwasser unterbleiben muss.

Zu § 7 Forstwirtschaft:

Die gegenwärtigen sehr negativen Erfahrungen bezüglich der forstwirtschaftlichen Nutzungen und Eingriffe zum Beispiel in den Naturschutzgebieten Hakel, Auwald bei Plötzkau und Sprohne lassen nur den Schluss diese in dem geplanten Naturschutzgebiet auszuschließen. Nur so ist eine sukzessive naturnahe Entwicklung der Waldgebiete im künftigen Naturschutzgebiete möglich. Ansonsten belasten nicht nur massenhafte Holzeinschläge das angedachte Naturschutzgebiet, sondern auch die damit verbundenen Belastungen wie Bodenverdichtungen, durch Lärm, Abgase, Feinstaub und Transportverkehre sowie der Ausbreitung sehr lichtbedürftiger Baumarten wie dem Spitzahorn und Behinderung des sukzessiven Aufwuchses der Stieleiche in halbschattigen Bereichen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen forstwirtschaftliche Maßnahmen außer der Beseitigung von Gefahren möglich sein können.

Zu § 8 Jagd

Die angedachte Größe des Naturschutzgebietes im Umfang von ca. 8.509 ha lässt die Entwicklung einer weitgehenden ausgewogenen Nahrungskette zu. Dazu ist es jedoch erforderlich alles zu unternehmen, dass Fleischfresser wie zum Beispiel Wolf, Luchs, Wildkatze, Fuchs, Greifvögel, Eulen und auch Schlangen Einzug halten können und ihr Lebensraum geschützt ist. Nur so kann sich eine naturnahe Nahrungskette entwickeln und halten. Eine ordnungsgemäße wissenschaftliche Begleitung und Beobachtung ermöglicht eine fachlich-fundierte Kontrolle und Aufzeichnung von Entwicklungen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen eine Jagd möglich oder erforderlich erscheint.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in der Jägerschaft, woraus sich unzulässige jagdliche Eingriffe erwachsen können.

§ 9 Gewässerunterhaltung

Im und am Naturschutzgebiet gilt es eine naturnahe bis natürliche Gewässerentwicklung zu befördern. Dazu gehört der Erhalt von Mäandrierungen und Furkationen sowie der damit verbundenen Arte- und Strukturvielfalt in den Gewässern. Aus dem Grund sind Begradigungen, der Zuschnitt in Trapezformen auszuschließen bzw. aufzulösen, den Verbleib von hereinragenden Ästen und Zweigen. Bruchholz und Steinen zu sichern sowie das permanente Beräumen der Gewässer auszuschließen. Hereinragende Äste und Zweige, Bruchholz sowie Steine befördern nicht nur die Strukturvielfalt am und im Gewässer, sondern bieten vielen Tieren und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum. Dazu zählen Biber, Eisvogel, Beutelmeise, Amphibien und Fische.
Ferner sind Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m zu belassen, um naturnahe und sukzessive Entwicklungen zu ermöglichen.

Zu § 10 Angel- und Berufsfischerei

Innerhalb und an den Außenbereichen Naturschutzgebietes gilt es umfassend Fauna und Flora zu schützen sowie eine artenangemessene Mehrung zuzulassen. Die langjährigen Erfahrungen haben immer aufgezeigt, dass hier Angel- und Berufsfischerei dem entgegenstehen. Dazu zählen Störungen und Zerstörungen in den Uferzonen, Vermüllungen, Campieren, das Befahren mit Kfz. An die Gewässer heran, das Einrichten von Feuerstellen etc. Es ist nicht einleuchtend warum ausgerechnet Angel- und Berufsfischerei in einem Naturschutzgebiet möglich sein soll. Angel- und Berufsfischerei sind Beschäftigungen, welche vorrangig dem privaten Interesse einzelner Personen dient und auf Grund schon bestehender Beeinträchtigungen dem gesamten Schutzanliegen des Naturschutzgebietes entgegensteht.
Der AHA hat ohnehin schon mehrfach eine flächendeckende, länderübergreifende Regelung zur Durchführung und zu Standorten der Angel- und Berufsfischerei angeregt.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in dem Personenkreis der Angler, woraus sich unzulässige Eingriffe, Beeinträchtigungen und Schäden erwachsen können. „

Zitat Ende

Leider haben diese Vorschläge nicht im erforderlichen Umfang Eingang in die nunmehrige Verordnung gefunden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in dem nunmehrigen Naturschutzgebiet die sehr große Möglichkeit die Aue der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale umfassend zu schützen, weiter als Biotop- und Grünverbund entwickeln zu lassen sowie Anknüpfungen an andere bestehende und potentielle Schutzgebiete zu schaffen.

Die Fluss- und Auenlandschaft der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale war und ist immer wieder Ziel von Exkursionen mit dem Fahrrad und zu Fuß. Der Auenwald und die Wiesen sind erfreulicherweise von Auskolkungen, Schlenken, Senken und Altverläufen der Elbe geprägt. Dieser Hartholzauenwald bestehend aus Bäumen wie Stieleiche, Feld- und Flatterulme, Gemeiner Esche und Feldahorn etc., aus Sträuchern wie schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen etc. und krautigen Arten in der Feldschicht wie Buschwindröschen, Scharbockskraut, Lungenkraut, Großer Brennnessel und Gefleckter Taubnessel, bildet einen recht bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Zu hören und zu sehen waren an dem Tag u.a. Klappergrasmücke, Zilpzalp, Schwarz-, Grün- und Buntspecht, Rotmilan sowie Goldammer und Zaunkönig. Über dem östlich angrenzenden Unterluch drehten Rot- und Schwarzmilane ihre Runden. Zum Elbufer hin ist die Landschaft von einer von Auskolkungen sowie u.a. von Hochstauden und Fettwiesen geprägten Weichholzaue mit Schwarzpappeln, Pappelhybriden und Silberweiden bestanden, gekennzeichnet. Der Saalberghau ist erfreulicherweise von guten Beständen an Schwarz-, Grün-, Bunt-. Mittel- und Kleinspecht geprägt ist, dass die Elb- und Muldeaue in und um Dessau-Roßlau zum Beispiel dem Seeadler, dem Fischadler, dem Mäusebussard, dem Rot- und Schwarzmilan sowie Eisvogel, Uferseeschwalbe und Flussregenpfeifer Lebens- und Brutraum bietet. Zahlreiche Spuren, aber auch immer wieder gemachte Beobachtungen des Elbbibers zeigen die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes dieser sehr bedeutsamen Fluss- und Auenlandschaften auf. Im Rahmen des Aufenthalten im nunmehrigen Naturschutzgebiet „„Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder Möglichkeiten des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung des Auenwaldes und der Wiesenflächen. Dabei gilt es der sukzessiven Weiter- und Neuentwicklung des Auenwaldes den absoluten Vorrang einzuräumen. Eine entsprechende Entwicklung ist deutlich erkennbar. Die vorgenommenen Abholzungen gehören jedoch nicht zu einer ordnungsgemäßen und naturnahen Entwicklung und führen zu einer inakzeptablen Reduzierung von Trockenholz, als Lebensraum für zahlreiche Insekten, Spinnen und Pilzen. Somit gehört Alt- und Trockenholz zu einem arten- und strukturreichen Wald dazu. Sie bilden Lebensraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und sind Bestandteil des Stoffkreislaufes Wald. Hinsichtlich der angeblichen Verkehrssicherheitspflichten sei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012, Aktenzeichen: VI ZR 311/11, insbesondere ab Randnummer 5 hingewiesen. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Feststellung unter Randnummer 12 auch im Land Sachsen-Anhalt greift, da im Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt unter § 22 Absatz 3 das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr geregelt ist.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2012-10-2&nr=62049&pos=20&anz=25

Im Südostbereich des Saalberghau, in unmittelbarer Nähe zum Ufer der Elbe ist eine sehr massive Ausbreitung des Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica) und eine damit verbundene Verdrängung anderer Pflanzung zu erkennen. Nach Auffassung des AHA gilt es schnellstmöglich mit mechanischen Maßnahmen entgegenzuwirken. Dazu gehören regelmäßige Mahden und Beräumung des Schnittgutes sowie die Beseitigung von bodendeckenden Pflanzenteilen und -resten zum Winter hin, um ein Ausfrieren durch stärkere Fröste zu ermöglichen. Im Anschluss daran gilt es die immer wieder kehrenden Jungtriebe so schnell wie möglich zu entfernen. Dieser Prozess umfasst etwa 10 Jahre, um tatsächlich Erfolge erzielen zu können.
Der AHA ist Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sowie nach Klärung aller rechtlichen, organisatorischen und logistischen Rahmenbedingungen bereit im Rahmen von Arbeitseinsätzen die Sache anzugehen.
Hinsichtlich der Wiesen erscheint es sinnvoll zu sein, dass die Mahd parzelliert erfolgt. So aufgeteilt können Teile beispielsweise zweimal oder einmal im Jahr, einmal gar nicht oder nur teilweise eine Mahd erfahren. Davon ausgehend ist durchaus mit einer Erhöhung von Arten- und Strukturvielfalten an Tieren und Pflanzen sowie einem besseren Schutz von Bruten und Jungtieren zu rechnen.
Bedenklich sieht der AHA noch immer, dass es mit der Errichtung eines Grabensystems am Südrand des Naturschutzgebietes zur massiven Entwässerung und damit verbundenen Austrocknung geführt bzw. führt. In dem Zusammenhang nahm man auch zu dieser Fahrradexkursion entsprechende Wiesenflächen in Augenschein, wo vor einigen Jahren noch Feuchtsenken mit Schilfbeständen existent waren. Hier gilt es unbedingt und unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Eng damit verbunden muss die Basis entstehen, dass eine Wiedervernässung auf einstigem Niveau erfolgt.
Erfreulicherweise führen in diesem Jahr Elbe, Mulde und Saale ausreichend Wasser, dass wieder Vernässungen in beiden Auen zu beobachten sind.

Im Rahmen dieser Aktivitäten verfolgte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seit dem Jahr 2001 das „Vorhaben Deichrückverlegung Lödderitzer Forst“. Ein Vorhaben, welche der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom Grundsatz her immer begrüßte und im Rahmen seiner Fahrradexkursionen in dem Gebiet bewarb. Jedoch bemängelte bzw. bemängelt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass die Deichrückverlegung räumlich nicht ausreicht und eine Abholzung von wertvollem Auenwald inakzeptabel ist. Leider fanden diese Einwände kein Gehör und so erfolgte im steuerfinanzierten Projektzeitraum in den Jahren 2001 – 2018 im Jahr 2009 die Massenabholzung im Auenwald. Dabei schlug man etwa 100,00 m breite Schneisen in das Auenwaldgebiet.

https://www.ufz.de/export/data/2/102867_Eichhorn__Naturschutzgro{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}C3{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}9Fprojekt_A{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}C3{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}96W_03_04_2014.pdf

https://wrrl-info.de/docs/vortrag_sem41_eichhorn.pdf

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es weiter an Deichrückverlegungen zu arbeiten und dabei rechtzeitig die Öffentlichkeit mit einzubeziehen. Zudem bedarf es für die gesamten Auenlandschaften im Einzugsgebiet der Elbe der Nutzung der flächendeckenden Auswertungen zur Ausbreitung und Mengen des Hochwassers, um einen ersten Ansatz zu finden, um sogenannte Altauen den Fließgewässern zurückzugeben. Diese Daten- und Berechnungsgrundlagen bieten eine sehr wichtige Grundlage so mehr Retentionsflächen sowie Entwicklungsräume für Altwasser, Feuchtgebiete, Moore, Auenwälder und -wiesenflächen sowie Hochstaudenbereiche zu ermöglichen. Diese dienen als Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, Wasserspeicher, Entstehungs- und Verbreitungsgebiet von Kalt- und Frischluft, sie tragen zu einem qualitativ hohem und vielfältigen Landschafts- und Ortsbild bei sowie sorgen für eine hohe Wohn- und Erholungsqualität.
Nunmehr liegt dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vom 04.11.2024 vor, welche die erste Überschrift „Elbauen für die Zukunft“ trägt und als zweite Überschrift „BMUV fördert Auenrenaturierung an der Mittleren Elbe mit rund 6,5 Millionen Euro“ titelt.
Weiter steigt die Pressemitteilung folgendermaßen ein, Zitat:

Bundesumweltministerin Lemke hat heute in Dessau den Förderbescheid für das neue Blaue-Band-Projekt „Auenrenaturierung an der Mittleren Elbe“ an den WWF übergeben. Das Projekt will die Elbauen zwischen Dessau und Aken als Referenzgebiet für eine naturnahe Auenlandschaft weiterentwickeln und diese damit für die Zukunft als intakten Lebensraum an der Elbe sichern. So können auch die nächsten Generationen die Artenvielfalt der weitläufigen Auenflächen erleben und von deren Funktion zum Schutz vor den Folgen der Klimakrise profitieren. Das Bundesumweltministerium unterstützt die Auenrenaturierung an der Mittleren Elbe mit rund 6,5 Millionen Euro.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/pressemitteilung/elbauen-fuer-die-zukunft

Grundsätzlich begrüßt der ehrenamtliche, gemeinnützige und nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, wenn sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und an deren Spitze die Bundesministerin Steffi Lemke für den Schutz, die Weiterentwicklung und den Erhalt von Auenlandschaften und Gewässer einsetzen möchte.
Nur wie der konkrete Fall aufzeigt, sind rechtzeitige Transparenz und die Einbeziehung der Öffentlichkeit dringend geboten, um Projektvorhaben wissenschaftlich-fachlich kritisch betrachten, begleiten und bewerten, Stellungnahmen abgeben sowie somit rechtzeitig in derartige Aktivitäten einbringen zu können.
Das ist nach momentanen Kenntnisstand des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – leider gar nicht oder womöglich nur im begrenzten Umfang geschehen. Daher hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten dies unverzüglich nachzuholen.
Bereits an der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Position, Auenlandschaften sukzessiv und naturnah entwickeln zu lassen. Zu den einzigen baulichen Aktivitäten, welche notwendig sind, um entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, gehören zum Beispiel Deichrückverlegung bzw. -aufhebungen, Beseitigung von Bauten, Kontaminationen und Bodenversiegelungen sowie die Entfernung von Sohl- und Uferbefestigungen. Selbst Wiedereinschlüsse von Altverläufen bedürfen einer vorherigen, wissenschaftlich fundierten und mindestens einjährigen Betrachtung der Fauna, Flora, Pilzwelt sowie von hydrologischen und bodenkundlichen Untersuchungen.
Darauf aufbauend gilt es dann eine wissenschaftliche Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen und als öffentliche Diskussions- und Beschlussgrundlage zu nutzen. Die vielfältige Wissenschaftslandschaft bestehend aus Universitäten und Hochschulen sowie dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ mit ihren vielfältigen Potentialen bieten sich hier als Partner an.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten seine Mitwirkung an.
Weiterhin möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattform dienen, um Interessenten die Möglichkeit zu geben, sich umfassend für den für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften von Elbe, Mulde und Saale sowie deren Nebengewässer einsetzen zu können.
Wer sich also ebenfalls für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeiten:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.11.2024

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