Stellungnahme zu den Bauvorhaben r „EÜ Personentunnel Oelsnitz, Auflassung und Verfüllung, km 20,0+33,02 EÜ Fußgängerunterführung Oelsnitz, Ersatzneubau, km 20,5+18,19 (alt km 20,4+74,48) Strecke Plauen (Vogtl) ob Bf, W6 Bad Brambach Grenze (6270) Az.: 521ppw/023-2023#019
I. Grundsätzliches
Alle Planungs- und Bauaktivitäten gilt es darauf zu orientieren, dass nicht nur diese Aktivitäten auf bereits versiegelten Bodenflächen stattfindet und neuer Flächenfrass zu unterbinden ist, sondern sogar Flächenentsiegelungen stattfinden. In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
II. zu Erläuterungsbericht Zu Landschaftspflegerischer Begleitplan Umweltplanerische Unterlage
In Anknüpfung an die unter I. Grundsätzliches aufgeführten Aspekte sowie der in den Planungsunterlagen genannten Vermeidungsaspekte hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten, dass alle Baumaßnahmen und Aktivitäten der Baustellenlogistik darauf orientiert sind den Gehölz- und Wiesenbestand zu sichern sowie gar Möglichkeiten der Ausweitung von Grünflächen, bestehend aus Wiesen- und Gehölzflächen zu untersuchen. Zudem gilt es nicht nur keine Neuversiegelung bzw. Neuverbrauch von Boden zu vermeiden, sondern Flächenentsiegelungen sowie Bodensanierungen in Folge der Kontaminierungen zum Beispiel mit Treib- und Schmierstoffen sowie Auftaumitteln anzugehen. Aus den Planungsunterlagen ist keiner Weise nachvollziehbar zu entnehmen, was derartige landschafts- und naturzerstörende Eingriffe rechtfertigen sollte. Die Planer haben nicht ein einziges Mal baulich, rechtlich und logistisch begründet, warum es nicht möglich sein soll, die vorhandenen Tunnelbauwerke so umzubauen, dass sie – welche auch immer – regelkonform und barrierefrei sein können. Der Raum ist dafür an den jeweiligen Standorten gegeben. Aus den vorliegenden Planungsunterlagen lässt sich somit nicht ableiten, ob eine derartige raumsparende sowie landschafts- und naturschonende Um- und Ausbaumaßnahme überhaupt einer gründlichen Prüfung unterzogen war. Daher liegen keine nachvollziehbare Variantenvergleiche vor, da eine nachvollziehbare Untersuchung der Möglichkeit eines natur- und landschaftsschonenden Umbaus der Tunnelanlagen fehlt. Somit verstößt das dem Ansatz des § 13 Bundesnaturschutzgesetz BnatSchG, was unter § 9 Sächsisches Naturschutzgesetz eine nähere Erläuterung erfährt. Das Ziel Natur und Landschaften nicht zu zerstören, wie es die momentane Planung zur Folge hätte, ist somit nicht erfüllt. Daran ändern auch keine sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Planer auf, die Planung so zu verändern, dass ein natur- und landschaftsschonender Umbau der vorhandenen Tunnelanlagen vollumfänglich bautechnisch und ökonomisch zu prüfen ist. Im Falle einer Ignoranz dieser vorgetragenen massiven Bedenken prüft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Stellen eines Strafantrages bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
III. Abschließendes
Vom Grundsatz her ist die Sanierung und Verbesserung von Fußwegestrukturen sowie des Bahnnetzes zu begrüßen. Das muss jedoch schonend bis positiv für Umwelt, Natur und Landschaft erfolgen. Diese Kriterien erfüllt die gegenwärtige Planung in keiner Weise.
am 16.11.2024 trafen sich Mitglieder des AHA und eine Dessauerin zum vorletzten Arbeitseinsatz in diesem Jahr auf der Streuobstwiese Am Landhaus in Dessau. Diesmal galt es einen neuen Apfelbaum zu pflanzen, der von einer Dessauer Baumschule pünktlich angeliefert wurde. Es handelt sich um eine Sternrenette, eine alte Sorte des Kulturapfels mit süß-säuerlichem Geschmack und guter Lagerfähigkeit. Da vor dieser Pflanzung schon zwei junge Apfelbäume gestohlen wurden, hoffen wir diesmal auf mehr Erfolg. An einem weiteren jungen Baum hatte sich auch jemand zu schaffen gemacht, so dass dieser neu befestigt werden musste. Als diese Arbeiten beendet waren, widmeten sich die Akteure wieder dem Baumschnitt. Hier gibt es nach wie vor viel zu tun und der AHA würde sich über helfende Hände sehr freuen. Der nächste Arbeitseinsatz findet am Samstag, dem 07.12.2024, statt. Treffpnkt: Am Landhaus 1 Uhrzeit: 10.00 Uhr
Samstag, den 30.11., um 10.00 Uhr Herbstexkursion zur Burgaue in der Stadt Leipzig Treffpunkt: Haus „Auensee“, Leipzig-Wahren Dauer: ca. 3,5 Stunden
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken. Auf Grund der weiterhin angedachten Abholzungen im Rahmen einer teilweisen Wiedereinführung der Mittelwaldwirtschaft und einer damit verbundenen weiteren Bedrohung der Auenwälder in Leipzig, lädt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu einer Herbstexkursion am Samstag, dem 30.11.2024, Treff: 10.00 Uhr am Haus „Auensee“ in die ca. 277,00 ha große Burgaue ein. Der AHA sieht es als absolut erforderlich an, generell Auenwälder als eine der arten- und strukturreichsten Biotope in den gemäßigten Zonen zu erhalten, zu sichern und zu schützen. In dem Zusammenhang hält es der AHA für dringend geboten ist, dass bereits jetzt naturschutzrechtlich gesehen Auenwälder einen besonderen Schutz genießen müssen. In der Burgaue kommt noch hinzu, dass dort ca. 270,00 ha als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind sowie den europäischen Schutzstatus nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie besitzen und daher hier besonders auf naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen zu orientieren sind. Ferner gilt es derartige Auenwälder als bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als potenziellen Hochwasserraum sowie als Ort der sanften Naherholung für die Menschen der Region zu betrachten. In dem Sinne ist eine Fortsetzung der gegenwärtigen forstwirtschaftlichen Nutzung nicht zu akzeptieren. Der AHA hält es zum Beispiel stattdessen zukunftsbedeutsamer die Eintiefung der Neuen Luppe zu stoppen und Renaturierungen des Gewässerlaufes zu prüfen, weiterhin Möglichkeiten der länderübergreifenden Reaktivierung der abgeschnittenen Altarme der Weißen Elster und der Luppe ökologisch, hydrologisch und ökonomisch zu untersuchen sowie eine Rückgabe und damit verbundenen Ausweitung der Retentionsflächen anzugehen. Somit wäre beispielsweise bessere Einbeziehung der Auenwälder in das Überflutungsregime von Weißer Elster und Luppe möglich. Zudem könnte ein ordnungsgemäßer Umgang mit dem Hochwasser ein zurückdrängen weniger wassertoleranter Gehölzarten wie Spitzahorn erfolgen. Daher favorisiert der AHA statt des Bestandes des Nahleauslassbauwerks umfassende Deichrückverlegungen zu untersuchen und letztendlich umzusetzen. Im Zusammenhang mit den bereits durchgeführten und weiter angedachten Abholzungen in der Burgaue sowie des nunmehr realisierten Neubaus des Nahleauslassbauwerks hält es der AHA für dringend geboten in Form einer Herbstexkursion auf das Problem hinzuweisen sowie den Schutz und Erhalt bzw. die Gewährung einer naturnahen Entwicklung der bestehenden Auenwälder einzufordern. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine Unterstützung zu den Überlegungen von Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. darlegen, welche eine Beantragung des Leipziger Auengebietes als UNESCO-Weltkulturerbe beinhalten. Ferner beabsichtigt der AHA Möglichkeiten aufzeigen, wie ehrenamtliche Interessenten für den Schutz und Erhalt der Auenlandschaft mitwirken können und in dem Blickfeld seine im Aufbau begriffene Regionalgruppe Leipzig und Umland vorstellen. Darüber hinaus erhofft sich der AHA ausdrücklich auch einen umfassenden, fachlich-inhaltlich-interdisziplinären und einen weniger emotionalen Dialog aller Verantwortlichen und Interessenten vor Ort. Auf jeden Fall wünscht sich der AHA eine rege Beteiligung.
Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist in Leipzig unter folgendem Kontakt zu erreichen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Regionalgruppe Leipzig und Umland Otto-Adam-Straße 14
Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – betrachten weiterhin mit großer Sorge den nunmehr von der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH massiv vorangetriebenen Planung zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“. Ein Neuaufschluss eines mit einer bisherigen Größe von ca. 90 ha geplanten „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das gegenwärtige Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der noch aktuelle Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte – wie z.B. des 139,5 m hohen Burgstetten – gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen. Diese Schutzwürdigkeit drückt sich dahingehend aus, dass der Burgstetten Bestandteil des 51,00 ha großen Schutzgebietes nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg“, EU-Code: DE 4438-302, Landescode: FFH0182) ist.
Daher unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ganz massiv das unermüdliche, fachlich fundierte Wirken seines kooperativen Mitgliedes Burgstettenverein e.V. Der geplante Gesteinsabbau zeigt aber noch ein anderes grundsätzliches Problem auf. In Folge der verfehlten Bau- und Verkehrspolitik wird neben den vielfältigen Schädigungen von Natur, Umwelt und Landschaft, ein massiver, rücksichtsloser Verbrauch von Rohstoffen und Bodenschätzen betrieben. Dazu zählen eben nicht nur fossile Brennstoffe, Erze und Kiese, sondern auch Gesteine aller Art. Gegenwärtig ist eine unverantwortliche Gier nach derartigen Rohstoffen zu erkennen, welche beispielsweise in dem massenhaften Straßen-, Autobahn- und Gewässerausbau ihre Ursache haben. Deshalb fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin ein sofortiges Umdenken u.a. in der Bau-, Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, um einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit unseren nicht unendlichen Rohstoff-, Umwelt-, Natur- und Landschaftsressourcen zu erreichen. Das würde auch zum Erhalt des Burgstettens und seines Umfeldes mit Gehölz-, Hochstauden- und Wiesenflächen, des Gebietes um den Petersberg sowie der Auenlandschaften der Rieda und des Zörbiger Strengbaches beitragen. Hinzu kommen die archäologisch bedeutsamen Stätten beispielsweise im näheren und ferneren Bereich des Burgstetten, welcher zahlreiche Hinweise auf frühe bzw. frühere Besiedlungen aufweist. In dem Zusammenhang gilt es der Vermutung, dass sich im Gebiet des Burgstetten ein Römerlager befand, wissenschaftlich fundiert nachzugehen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher erneut mit Nachdruck die Gesteinsabbaupläne endlich einzustellen. Bisher ist leider eine mehr gesamtgesellschaftliche Herangehensweise nicht erkennbar. Dazu gehören u.a. sparsamer Umgang mit den Rohstoffressourcen und von Natur, Umwelt und Landschaft.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt nun mit sehr großer Sorge, dass der mit Kabinettsbeschluss vom 22.12.2023 in die öffentliche Runde gegebene „Erste Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt“ auf Seite 214 folgende Zielstellung enthält, Zitat:
„Zu VI.: Das Vorranggebiet besteht aus den Teilflächen Löbejün, Petersberg, Schwerz und Niemberg-Brachstedt.
Die Vulkanithochlagen in der Umgebung von Halle sind ebenfalls ein landesbedeutsames Hartgesteinsverbreitungsgebiet in Sachsen-Anhalt. Die Vorkommen heben sich im Landschaftsbild deutlich vom umgebenden Gelände ab. Seit Jahrzehnten haben sich Lieferstrukturen aus den bestehenden Tagebauen Löbejün, Petersberg und Schwerz entwickelt. Die Lagerstätte Niemberg-Brachstedt wird zukünftig die Tagebaue Schwerz und Petersberg ersetzen, die geologisch an ihre Grenzen gelangen. In den laufenden Genehmigungsplanungen wurden bereits Kompromisse aufgrund der naturschutzfachlichen Restriktionen eingegangen.“, Zitat Ende
Dabei weist selbst der „Umweltbericht zum ersten Entwurf des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt“ auf den Seiten 107 und 209 auf die besondere und vielfältige Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes hin.
Dabei gilt es diesen geologisch sehr vielfältigen und ebenso bedeutsamen Landschafts- und Naturraum als besonders schutzwürdig zu betrachten und in dem Zusammenhang als Ort der Wissenschaft und Lehre einzuordnen und entsprechend zu sichern.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nun die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt auf, derartige Vorhaben zu stoppen bzw. nicht weiter zu verfolgen! Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort auf, gemeinsam, bestimmt und kräftig Widerstand gegen den geplanten, großflächigen Frevel an Umwelt, Landschaft, Natur, Lebens- und Wohnqualität zu leisten und dabei sehr deutlich die Stimme zum Schutz und Erhalt des Gesamtgebietes zwischen Niemberg und Brachstedt zu erheben!
Nunmehr nimmt die massive Bedrohung des Gesamtgebietes real erneut und verstärkt Gestalt an. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) führt dazu folgendes aus, Zitat:
„Planfeststellungsverfahren für den Hartgesteinstagebau Niemberg-Brachstedt: Auslegung vom 21.10.-04.12.2024
Gemäß § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i. V. m. § 73 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird bekannt gemacht:
Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH, im Folgenden als Antragstellerin bezeichnet, übergab am 08.01.2001 dem damals zuständigen Bergamt Halle, nunmehr Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB), den Rahmenbetriebsplan nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) für das Vorhaben „Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ und beantragte die Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens. Im gleichen Jahr erfolgte die öffentliche Auslegung in der Verwaltungsgemeinschaft „Saalkreis Ost“. Zudem wurden die Behörden, deren Aufgabenbereiche durch das Vorhaben berührt wurden, zur Abgabe einer Stellungnahme im Verfahren aufgefordert. Eine Erörterung der im Verfahren vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen ist bislang nicht erfolgt.
Aufgrund der damals eingegangenen Stellungnahmen und der zum Teil geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ergab sich nachfolgend das Erfordernis einer umfangreichen Überarbeitung, Ergänzung und Abänderung der ursprünglich verfahrensgegenständlichen Planunterlagen.
Unter dem 08.01.2024 legte die Antragstellerin dem LAGB nunmehr den Antrag auf Zulassung der ersten Ergänzung zum Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für den geplanten Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt vor. Die Antragstellerin ist Inhaberin des Bergwerkeigentums Niemberg/Brachstedt (Nr. III-A- g-88/90/236) sowie der Bewilligung Wurp/Brachstedt (Nr. II-B-g-148/96) und beabsichtigt, innerhalb der Flächen dieser Bergbauberechtigungen einen Hartsteintagebau mit einer Abbaufläche von ca. 51,9 ha und einer Gesamtflächeninanspruchnahme von 67,6 ha aufzuschließen. Damit reduziert sich die Eingriffsfläche gegenüber der ursprünglichen Planung aus dem Jahr 2001 um rd. 22,1 ha. Die nunmehr geplante Laufzeit des Vorhabens beträgt 48 Jahre. Nach Beendigung des Vorhabens entsteht im Tagebau ein Gewässer mit einer Gesamtfläche von ca. 33,7 ha. Für den Zeitraum der Gewinnung ist zur Freihaltung desTagebaus eine Wasserhaltung vorgesehen. Die anfallenden Wässer sollen nach Vorklärung in die Reide/Rieda eingeleitet werden. Aufgrund der Tatsache, dass das Vorhaben die in § 1 Nr. 1 Buchst. b) Doppelbuchst. aa) UVP-V Bergbau genannten Leistungwerte überschreitet, ist für die Zulassung der mit der ersten Ergänzung zum Rahmenbetriebsplan beantragten Maßnahmen gemäß § 52 Abs. 2c Bundesberggesetz (BBergG) ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan aufzustellen und für dessen Zulassung ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der §§ 57a und 57b BBergG durchzuführen.
Das LAGB ist insoweit die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.
Der Rahmenbetriebsplan wird in der Zeit vom 21.10.2024 bis zum 20.11.2024“, Zitat Ende – in der Gemeindeverwaltung Petersberg und in der Stadt Landsberg ausgelegt.
Im Zeitraum vom 21.10.2024 bis 04.12.2024 ist die Erhebung der Einwendungen möglich.
Weiterhin gibt das Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) an, Zitat:
„Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt
Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH mit Sitz in der Gemeinde Petersberg (Antragstellerin) ist Inhaberin des Bergwerkseigentums „Niemberg/Brachstedt“ (III-A-g-88/90/236) und der Bewilligung „Wurp/Brachstedt“ (II-B-g-148/96) für den bergfreien Bodenschatz „Gesteine zur Herstellung von Schotter und Splitt“. Die Antragstellerin plant innerhalb dieser Flächen den Neuaufschluss eines Tagebaus zur Hartsteingewinnung und hat hierfür mit Schreiben vom 08.01.2001 beim damals zuständigen Bergamt Halle einen Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans „Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ gestellt. Mit Schreiben vom 13.03.2001 wurde das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren eröffnet. Im Zeitraum vom 23.04.2001 bis 23.05.2001 erfolgte die öffentliche Auslegung in der Verwaltungsgemeinschaft „Saalekreis Ost“.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde eine Überarbeitung des Rahmenbetriebsplans erforderlich.
Nunmehr plant die Antragstellerin den Aufschluss eines Hartsteintagebaus mit einer Fläche von rd. 67,6 ha und einer Laufzeit von 48 Jahren für Gewinnung, Aufbereitung und Wiedernutzbarmachung und hat hierfür am 08.01.2024 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt einen entsprechenden Antrag auf Planänderung eingereicht und hierfür die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.“, Zitat Ende
Zusammengefasst und raumübergreifend sei vermerkt, dass ein umfassender und flächendeckender Schutz von Umwelt, Natur und Landschaften zwischen den Städten Halle (Saale) und Landsberg und der Gemeinde Petersberg dringend geboten ist. Dabei gilt es ferner sukzessive Entwicklungsflächen und -räume zu ermitteln und zu sichern. In dem Zusammenhang gehören zu den Schwerpunkten die Auenlandschaften von Fuhne, Rieda und Zörbiger Strengbach, die Felsenlandschaften des Burgstetten, des Abatassinenberges und des Peterberges, die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße und in Halle-Seeben, der Obstwiese im Nordostbereich des Abatassinenberges sowie der Waldgebiete nordwestlich des Abatassinenberges, des Bergholzes am Petersberg, des Seebener Busches und im Norden von Halle-Trotha sowie die jeweils angrenzenden Regionen. Sie dienen nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, sondern fungieren ebenfalls als Entstehungs- und Ausbreitungsgebiet für Kalt- und Frischluft und als Biotop- und Grünverbundraum, haben sehr große Bedeutung als Lebens- und Erholungsraum für die Menschen, für Wissenschaft und Lehre sowie sind besonders einmalig in geologischer, hydrologischer, archäologischer und historischer Hinsicht. Ein entscheidender Rahmen muss das 2.169,10 ha große Landschaftsschutzgebiet Petersberg bieten, welches sich „von Brachstedt im Osten bis nach Krosigk im Westen“ erstreckt. Dazu gehören ebenfalls u.a. der Abatassinenberg und die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße dazu.
Eng damit verbunden sind die Potenziale und die Notwendigkeit des Schutzes, des Erhaltes und letztendlich die Ausweitung von umfassenden Biotop- und Grünverbundräumen zwischen den Auenlandschaften von Saale und Mulde sowie in den Räumen eingebetteten, sehr vielfältigen Natur- und Landschaftsräumen.
Diesen Gesamtraum gilt es zu schützen und zu sichern, naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen bzw. zu verbessern sowie letztendlich vor allen zerstörerischen bzw. störenden Eingriffen zu bewahren. Daher haben Bau- und Bergbauaktivitäten aller Art in dieser besonderen und vielfältigen Region nichts zu suchen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat mit Datum vom 18.11.2024 eine Stellungnahme zum „Bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ erstellt und an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt gesandt. Dabei hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Einwendungen gegen diese geplante Massenzerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft geltend gemacht.
In dem Zusammenhang rufen der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung sowie ihre Organisationen, Verbände, Vereine und Initiativen auf, ebenfalls Einwendungen zu schreiben und an folgende Anschrift zu richten:
Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt An der Fliederwegkaserne 13
06130 Halle (Saale)
Weitere Möglichkeiten der Erhebung der Einwendungen sind unter folgendem Link aufgezeigt:
Ferner gilt es in dem Zusammenhang nun verstärkt und umfassender Interessenten zu gewinnen, welche bereit sind dazu im Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und im Burgstettenverein e.V. mitzuwirken. Dazu besteht für Interessenten die Möglichkeit sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11