Autor: Christoph Schade (Seite 6 von 219)

Initiative „Pro Baum“ fordert Schutz und Erhalt der alten Rosskastanie in der Mansfelder Straße

Kastanie an der Mansfelder Straße

Bereits im Rahmen ihrer Presseerklärung vom 15.09.2020 brachte die Initiative „Pro Baum“ ihre sehr großer Sorge zu den Schachtarbeiten auf dem Gelände zwischen Mansfelder Straße, Tuchrähmen und Packhofgasse aufgenommen, da diese zur massiven Bedrohung einer alten, großen Gemeinen Rosskastanie führen können. Bereits die Nutzung der Fläche als Parkplatz für Autos ist bestandsbedrohend, da die Verdichtung des Bodens den Wurzelbereich des ortsprägenden Baumes schädigt, indem eine Unterbindung des Eindringens von Wasser und kein Gasaustausch stattfindet.
Bereits die die durchgeführten Schachtarbeiten mit direkter Ablagerung des Bodenaushubes an dem Baum verschärft noch die bedrohliche Situation für den stattlichen Baum.
Daher forderte die Initiative „Pro Baum“ bereits am 15.09.2020 die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) als zuständige Behörde auf, alles zu unternehmen, den Baum zu sichern und zu schützen. Dazu gehören die Beendigung der Schachtarbeiten und den Abtrag des Bodenaushubes aus dem unmittelbaren Umfeld der Rosskastanie.
Ferner regte die Initiative „Pro Baum“ zu dem Zeitpunkt an, gemeinsam mit dem Flächeneigentümer eine zukünftige Entwicklung des Gebietes zu erörtern. Die Initiative „Pro Baum“ kann sich die Entwicklung eines Parkes mit weiteren Bäumen, Sträuchern, Wiesenelementen und Sitzgelegenheiten vorstellen. Das verbessert nicht nur das Stadtbild, sondern ist ebenfalls ein Beitrag zum Schutz und zur Entwicklung von Umwelt und Natur sowie dient als Maßnahme des Klimaschutzes im Stadtgebiet von Halle (Saale).
Die Initiative „Pro Baum“ erklärte im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.
Weder die Appelle zum Schutz der Rosskastanie, noch das Angebot der Zusammenarbeit, fanden irgendeine Resonanz. Wie üblich bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) beantwortet man derartige Appelle und Angebote mit beharrlichem Schweigen und bekannter Ignoranz. Das ist offenbar deren Verständnis für Demokratie.
Nunmehr war aus Medienberichten zu erfahren, dass die große und respektvolle Rosskastanie einem Supermarkt weichen soll. Für die Initiative „Pro Baum“ ist das wieder einmal ein skandalöses Beispiel, wie die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit Natur, Umwelt und Landschaft im Allgemeinen und Gehölzen –Bäumen und Sträuchern- im Speziellen umgeht. Diese schätzungsweise über 100,00 Jahre alte Gemeine Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Baum des Jahres 2005, hat eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten –so u.a. als Nistgelegenheit, Nahrungsquelle und Insektenweide während der Blüte- sowie Sauerstoff- und Schattenspender. Darüber hinaus verbessert der Habitus des Baumes des Stadtbild inmitten einer weitgehend verbauten Umgebung und als Parkplatz fehlgenutzten Fläche.
An Supermärkten mangelt es nicht in dem zentralen Gebiet der Stadt Halle (Saale), aber immer mehr an unversiegelten Flächen mit umfassenden Grün, wozu solche prägenden und ökologisch bedeutsamen Gehölze gehören, wie die Gemeine Rosskastanie auf dem Gelände zwischen Mansfelder Straße, Tuchrähmen und Packhofgasse.
Bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) ist offensichtlich noch immer nicht angekommen, dass ein umfassender Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft, den entscheidenden Faktor zur Stabilisierung bzw. zur Verbesserung des Klimas und somit zur Verbesserung der Lebensumstände der Menschen darstellt.
Daher fordert die Initiative „Pro Baum“ die sofortige Einstellung aller Planungen eines Supermarktes auf dem Gelände zwischen Mansfelder Straße, Tuchrähmen und Packhofgasse und den damit verbundenen Erhalt der Gemeinen Rosskastanie. Ferner wiederholt die Initiative „Pro Baum“ mit Nachdruck seinen Vorschlag, diesen Raum in eine vielseitige Parkanlage mit Wiesen, Gehölzen und Sitzgelegenheiten umzugestalten sowie ergänzend als Ausgangsstandort für Fassadenbegrünungen angrenzender Bauten fungieren zu lassen.
Die Initiative „Pro Baum“ ruft zudem die Bevölkerung auf sich ebenfalls für einen Park auf dem Gelände zwischen Mansfelder Straße, Tuchrähmen und Packhofgasse einzusetzen.
Wer dazu bzw. generell mit der Initiative „Pro Baum“ Kontakt aufnehmen möchte, kann dies auf folgendem Weg tun:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 12.11.2021

Fotos: Dietmar Hörner

An die Fluglärmkommission Leipzig/Halle

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Bericht zur 59. Sitzung der Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und Luftschadstoffe (FLK) für den Flughafen Leipzig/Halle am 09.06.2021 und Sondersitzung am 21.09.2021 – Stand: 05.10.2021 wurde wie üblich, auch kurz über die eingereichten Fluglärmbeschwerden berichtet. Wie mit den Beschwerden umgegangen wird, wird wie stets nicht erwähnt. Im Bericht heißt es u.a.:

In Bezug auf die Beschwerdesituation gibt es keine signifikanten Änderungen. Es kam jedoch zum Ausdruck, dass betroffene Bürger aus der Gemeinde Radefeld trotz der häufigsten hohen Maximalpegel keine Beschwerden mehr einreichen, da sie seit über 10 Jahren diesem nächtlichen Fluglärm ausgesetzt sind und ihre Beschwerden keine Verbesserungen bewirkt haben. Die Anzahl der Fluglärmbeschwerden an die Städte Halle/Saale und Markleeberg ist gestiegen.

Im Zeitraum 01.09.2020 – 30.04.2021 gingen – 4.983 über den DFLD generierte digitale Beschwerden von 98 Beschwerdeführern und – 92 schriftliche oder telefonische Beschwerden von 35 Beschwerdeführern bei dem Flughafen Leipzig/Halle ein.

Aber ist es nicht irreführend, wenn nur die Fluglärmbeschwerden, die ausschließlich direkt an den Flughafen LEJ gegangen sind, gezählt und auch erwähnt werden? Wie geht der Flughafen mit diesen Beschwerden um?

Hat es schon einmal eine Antwort an die Beschwerdeführer gegeben?

Ich persönlich habe seit dem Ruhestandseintritt von Herrn Semrau im Jahr 2013 zumindest noch keine einzige Antwort auf meine zahlreichen Beschwerden vom Flughafen bekommen. Eigentlich müssten alle fluglärmbetroffenen Menschen für jede Nacht mindestens 70 Beschwerden verschicken, in denen sie nachts durch den unzumutbaren Fluglärm mit Schalldruckpegeln von 75 bis weit über 80 Dezibel (dB(A)) aufwachen oder gar nicht erst einschlafen können. Doch viele haben mittlerweile resigniert, weil sich eben nichts am nächtlichen Lärminferno durch die Frachtmaschinen ändert und die Staatsregierung weiterhin bewusst in Kauf nimmt, dass die Menschen krank werden, s.o. Bürger von Radefeld.

Wie viele Beschwerden gab es im genannten Zeitraum zusätzlich an anderen Stellen, wie bspw. bei Bürgermeistern oder Ortsvorstehern, beim SMWA, SMUL Sachsen, sächsische Staatsregierung oder aber auch bei der DFS, der Luftaufsichtsbehörde in Dresden oder dem LBA?

Werden diese Fluglärmbeschwerden zentral irgendwo erfasst? Wenn nicht, dann sollte in den künftigen Berichten darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den erwähnten Beschwerden nur um einen Bruchteil an Beschwerden handelt und die FLK eben nicht weiß, wie viele Bürger sich tatsächlich beschwert haben!

Im FLK-Bericht wird der nächste Beratungstermin am 23.11.2021 erwähnt. Wo kann man eine Tagesordnung zu dieser Beratung finden? Mir jedenfalls ist es nicht gelungen, im Internet irgendwelche Informationen zu dieser Beratung zu finden. Warum scheut man eine Offenlegung der Themen und fördert damit weiter die Intransparenz solcher Beratungen? Haben die Bürger nicht auch ein Recht darauf zu erfahren, mit welchen Themen sich die FLK im Vorfeld beschäftigt???

Dass es auch völlig transparent zugehen kann, zeigen die Beratungen der Fluglärmkommission Frankfurt – Kommission zur Abwehr des Fluglärms -, für jedermann nachzulesen unter https://www.flk-frankfurt.de/seite/de/flk/035/-/Sitzungen.html

Ich bedanke mich für eine zeitnahe Beantwortung im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Pohl
IG Nachtflugverbot und Bürger von Rackwitz

 

AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Mitglieder des AHA bei vorherigen Schnittarbeiten, Dez. 2019

Samstag, den 20.11., um 10.00 Uhr
Arbeitseinsatz in der Streuobstwiese „Am Landhaus“
Treffpunkt: Pension „Landhaus“ Dessau

Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Pflege- und Nutzungsvereinbarung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde abgeschlossen. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Nunmehr ist der nächste und fünfundzwanzigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, den 20.11.2021 geplant.
Dabei ist u.a. vorgesehen mit den Schnittarbeiten zu beginnen.
Interessenten sind selbstverständlich gerne und recht herzlich willkommen.
Der AHA bittet dabei um wetterfeste Arbeitskleidung, wozu unbedingt festes Schuhwerk und Arbeitshandschuhe gehören.
Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1 in Dessau-Roßlau.

Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 16.11.2021

 

AHA fordert den Erhalt einer unverbauten Elisabethaue im Norden Berlins!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatte mit seinen Presseerklärungen vom 08.05.2016 und 05.01.2017 erklärt, dass er mit großer Sorge die angedachte Bebauung eines ca. 73,00 ha großen Feldes in der Elisabeth-Aue im Norden Berlins sieht. Eingebettet in das „Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde“ und in dem europäischen Natura 2000-Schutzgebiet „Tegeler Fließtal“ sowie als Teil des „Naturparks Barnim“ ist eine Bebauung hier vorzunehmen als denkbar ungünstig anzusehen. Die Planungsfläche gilt es stattdessen als ein sehr wichtiges Teil eines Biotop- und Biotopverbundes zwischen den obengenannten Schutzgebieten, zum Botanischen Volkspark, über den Nordgraben zur 29,00 km langen Panke sowie nicht zuletzt in die umgebenen Wohngebiete zu erhalten und zu entwickeln. Dazu gehört die Tatsache, dass die Sicherung als Kaltluftgebiet mit entsprechenden Ventilationsbahnen in die Umgebung dringend erhalten bleiben muss. In dem Blickfeld betrachtet ist nach Auffassung des AHA beispielsweise ebenfalls einer erneuten Forcierung von Bebauungen auf dem 280 ha großen Gelände des einstigen Berliner Flughafen Tempelhof eine Abfuhr zu erteilen. Pläne in einem Gesetzentwurf des Senates verpackt am Rand des Gebietes auf 30 ha 4.700 Wohnungen und Bürokomplexe zu errichten, erhielten im Mai 2014 per Volksentscheid eine deutliche Absage. Dieses Votum zu respektieren gebietet schon alleine die Achtung demokratisch zu Stande gekommener Entscheidungen.
In dem Blickfeld forderte der AHA in seiner Presseerklärung vom 08.05.2016 Berlins damaligen Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Andreas Geisel auf, demokratisch zu handeln, klar und deutlich jegliche Bebauungsstandorte auf den Prüfstand zu stellen. Jegliche Zurückweisung diesbezüglicher Diskussionen ist einfach inakzeptabel und bedarf starken bürgerschaftlichen Widerstandes.
Der AHA vertritt weiterhin nachhaltig die Auffassung, dass wir nicht weniger, sondern mehr Grüngebiete aller Größen benötigen, welche es gilt in Biotop- und Grünverbünde zusammenzufassen. Derartige Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen dienen der Verbesserung des Stadtklimas und -bildes, einer hohen Wohn- und Lebensqualität, einer umfassenden Naherholung und Entspannung der Bevölkerung sowie nicht zuletzt als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten.
Daher begrüßte der AHA im Rahmen seiner Presseerklärung vom 05.01.2017 die Ankündigung des nunmehrigen rot-rot-grünen Senats Berlins, die Elisabeth-Aue nicht zu bebauen. Da war und ist es nur folgerichtig, konkrete Schritte zu ergreifen, wozu die Beendigung des Planungsverfahrens gehört. Ferner regt der AHA weiterhin an, für die Elisabeth-Aue eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption erstellen zu lassen, welche die direkte Entwicklung des Gebietes, die Einbindung in ein raumübergreifendes Biotop- und Grünverbundsystems, Nutzungsmöglichkeiten für Wissenschaft und Bildung sowie Möglichkeiten für einen umwelt- und naturverträgliche Naherholung beinhaltet.
Nunmehr gibt es erneute Vorstöße die Elisabethaue „behutsam“ zu bebauen. Dabei geht die Initiative von SPD und CDU im Berliner Bezirk Pankow aus. Abgesehen davon, dass eine „behutsame“ Bebauung nur die übliche Vernebelungstaktik darstellt, gilt es weiterhin den Aussagen der am 08.12.2016 von den Landesverbänden von SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen für die Legislaturperiode 2016 – 2021 geschlossenen Koalitionsvereinbarung , wo es wortwörtlich unter der Überschrift „Quartiersleitlinien und neue Stadtquartiere – urban, gemischt und partizipativ“ auf Seite 35, Abschnitt 2 heißt, Zitat: „Das Potenzialgebiet Elisabethaue wird zur Bebauung in dieser Legislaturperiode nicht weiter verfolgt.“, aufrecht zu erhalten. Es gibt keinen Anhaltspunkt, welcher nun eine Bebauung rechtfertigen könnte. Im Gegenteil, müssten doch die Jahre 2018 – 2020 mit verstärkter Trockenheit und besonderer Sommerhitze aufgezeigt haben, dass ein vernichtender Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft, indem man weiter Flächen für weitere Bebauung verbraucht und dabei Bodenversiegelungen vornimmt sowie bestehende und potentielle Entwicklungs- und Schutzgebiete stört bzw. zerstört, nicht nur Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen vernichtet, sondern auch den Klimawandel beschleunigt.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Diese Fakten müssen auch dem Landesverband Berlin der SPD zu denken geben und ihren auf dem Landesparteitag Ende November 2020 gefassten Beschluss sich nunmehr doch für eine Bebauung der Elisabethaue einzusetzen zu revidieren.
Somit fordert der AHA auch in einer neuen rot-grün-roten Koalitionsvereinbarung die Nichtbebauung der Elisabethaue zu fixieren.
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der AHA bereit hier Unterstützung zu leisten und dahingehend vor Ort eine entsprechende Arbeitsgruppe mit Interessenten zu bilden. Ferner beabsichtigt der AHA mit Interessenten im Interesse einer verstärkten ökologischen Entwicklung in Bund, Ländern und Kommunen beabsichtigt der AHA eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Wohngebieten im Verhältnis zu Umwelt, Natur und Landschaft zu bilden. Wer in diesen Arbeitsgruppen mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46
E-mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.11.2021

Auch Berliner SPD gegen Großbausiedlung auf Elisabeth-Aue
Elisabeth-Aue soll bebaut werden – dazu neue U-Bahn-Linien

AHA hält besonderen Schutz der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna für erforderlich

Ein die „Landschaft nicht prägendes Element“ prägt die Landschaft

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Seine Vorstellungen darzulegen diente eine vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, dem 13.11.2021, durchgeführte Herbstrundexkursion durch die Saaleauenlandschaft zwischen Merseburg und Leuna mit Aufenthalt auf der Rischmühleninsel.
Die Exkursion diente der Darstellung der Schutzwürdigkeit und Bedeutung der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg und Leuna sowie der Gefährdungen für das Gebiet. Ferner möchte der AHA im Rahmen der Exkursion, welche auch zur Rischmühleninsel führt, seine Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser Bereiche der Saaleaue erläutern sowie Überlegungen zum nachteiligen Hochwasserschutz darlegen.
An der ersten Station erläuterte der AHA am in den Jahren 1970 bis 1972 errichteten Wehr vom Vorderen Gotthardteich zur Klia seine diesbezüglichen Überlegungen zum Schutz und zur Entwicklung der Klia.
Fließgewässer und ihre Auen gehören zu den bedeutsamsten Landschaftsbestandteilen. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum sowie geben zudem der stressgeplagten Menschheit die Möglichkeit der Entspannung und Erholung. Jedoch ist der Anteil naturnaher oder gar natürlicher Gewässer- und Auenstrukturen immer mehr verloren gegangen. So auch im Stadtgebiet von Merseburg. Während die Geisel auf ihrem 20,8 km langen Weg von der Quelle in Mücheln bis zur Mündung in den Gotthardteich z.B. im Bereich der Mündung des Klyegrabens zwischen der Stadt Merseburg und der Gemeinde Geusa durchaus naturnahe Elemente aufweist sind durch den Ausbau der Klia derartige Strukturen dort gänzlich beseitigt worden. Die Ausbaumaßnahmen in der ca. 3 km langen Klia im Zeitraum von Mai 1969 bis Juni 1977 haben einen vollkommen ausgebauten technischen Kanal hinterlassen. Ein Zustand, welcher mit dem heutigen Erkenntnisstand abzulehnen und womöglich zu ändern ist. Dazu bedarf es wissenschaftlicher und technischer Untersuchungen, welche in eine Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung münden.
Dazu legte der AHA am 07.01.2002 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ vor. Dieser Rahmenplan geht davon aus, dass die Klia im gegenwärtigen Zustand hat einen sehr geringen ökologischen Wert besitzt. Jedoch könnte sie ein sehr wertvolles Bindeglied zwischen der Saale- und Geiselaue darstellen. Um das zu erreichen erfordert es eine nachhaltige Umgestaltung der Klia und ihres Umfeldes, was eine fundierte wissenschaftliche und technische Erarbeitung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung erfordert. Eine Einbeziehung der Bevölkerung von Anfang an schafft bereits in der konzeptionellen Phase eine breite Akzeptanz und befördert ein späteres schöpferisches Mitwirken.
Im weiteren Verlauf der Exkursion legte der AHA seinen Vorschlag dar, welcher die Prüfung und Untersuchung einer Wiederbelebung des alten offenen Abflusses der Geisel beinhaltet.
Der Weg führte weiter zur Rischmühleninsel.
Die Rischmühle, welche eine von 5 Mühlen im Mittelalter darstellte und erstmalig 1284 in einer Urkunde als „Ruschenmuhel“ genannt ist, gab der heutigen Rischmühleninsel ihren Namen. Jedoch hatte die Mühle, welche im Jahre 1939 in Folge eines Großbrandes der Siloanlage ihre Tätigkeit als Papiermühle einstellte recht unterschiedliche Namen. In Ratsurkunden, Chroniken und Kirchenbüchern sind nachfolgende Bezeichnungen vermerkt:

  • im Jahre 1509 „Saalmühle“
  • im Jahre 1576 „molitor Rischensis“ (Rischmühle)
  • im Jahre 1685 „Mühle vor dem Saalthor“
  • im Jahre 1759 „Rischmühle“

Der Standort der Mühle ist fast genau gegenüber der Saalekrümmung, an der Basis der heutigen Halbinsel und inmitten eines früheren Mühlgrabens einzuordnen. Dieser Mühlgraben speiste vermutlich auch die Neumarktmühle und nahm vor der Wiedereinmündung in die Saale die Geisel auf.
In etwa muss sich der Graben parallel zur heutigen B 181 befunden und die nunmehrige Halbinsel als tatsächliche Rischmühleninsel ausgewiesen haben.
Die heutige Rischmühleninsel, welche sich in einem Saalemäander und teilweise in einem Hochwassereinzugsgebiet befindet ist zu großen Teil aufgeschüttet und beherbergt eine im Jahre 1998 erbaute Mehrzweckhalle mit dazugehörigen Parkplätzen, einen geschotterten Veranstaltungsplatz sowie in östlicher Richtung am Saaleufer einen Hartholzrestauenwald. Seit dem Jahre 1999 ist dieser wertvolle Auenbestandteil als ca. 2,7 ha großes flächenhaftes Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ ausgewiesen. Jedoch weist das bedeutsame Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten zahlreiche Beeinträchtigungen durch Trittschäden in Form von Trampelpfaden, Vermüllungen und freiherumlaufende Hunde auf.
Nunmehr gilt es nach heutigen Gesichtspunkten unter Beachtung ökologischer, stadtgeschichtlicher und touristischer Aspekte eine Umgestaltung der Rischmühleninsel anzugehen. Die einzelnen Aspekte gilt es mit Bedacht und Vernunft miteinander abzuwägen. Dabei gilt es vorteilhaft rechtzeitig und umfassend die Bevölkerung einzubeziehen und zwar schon in der konzeptionell-gedanklichen Projektphase.
Das ca. 2,7 ha große flächenhafte Naturdenkmal „Auwald Rischmühleninsel“ lässt noch deutlich die Struktur eines saaletypischen Hartholzauenwaldes erkennen. Dazu gehören zum Beispiel das Vorkommen von Stieleiche, Gemeiner Esche, Feld- und Flatterulme, Schwarzen Holunder, Blutrotem Hartriegel, Waldziest, Großer Brennnessel, Scharbockskraut, Goldsternchen, diverse Veilchenarten und Lerchensporn. Ebenfalls kennzeichnend sind die Untergliederungen in Baum-, Strauch- und Kraut-(Feld)schicht.
Der Auenwald weist jedoch eine Breite zwischen gerade einmal 2 bis 3 m bis hin zu etwa maximal 10 m auf. Auf Grund des direkt vorbeiführenden, befestigten Weges beeinträchtigen wegeverlassene Personen und freiherumlaufende Hunde den schmalen Auenwaldstreifen nicht unerheblich. Trampelpfade und teilweise Vermüllungen sowie Beunruhigungen der Tierwelt sind die Folge. Als weitere Probleme sind die teilweise direkt an den Auenwald heranreichenden Aufschüttungen sowie die wegebegleitenden auenuntypischen Baumbestände bestehend aus Gemeiner Eberesche und Baumhasel.
Im Interesse des nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und weiteren Aufwertung des Auenwaldes und damit der gesamten Rischmühleninsel gilt es folgende Maßnahmen zu prüfen und auch umzusetzen:

  • Beseitigung der Aufschüttungen ab dem asphaltierten Weg am Ostrand der geschotterten Fläche
  • In dem Zusammenhang Rückbau des Halbrundweges bis ebengenannten Weges
  • Im Rahmen der Beseitigung der Aufschüttungen, Schaffung von Feuchtgebieten mit Flachbereichen am Rand und unregelmäßig zu mähender Wiesen im Umfeld
  • Sukzessive Erweiterung des Auenwaldes auf die beräumten Flächen – keine Vornahme von Pflanzungen, höchstens Aussaat bzw.
  • Einbringen von Eicheln von den Stieleichen vor Ort
  • Einrichtung eines ökologischen Erkenntnispfades am künftigen Randweg

Im Rahmen der im Jahre 2008 fertiggestellten „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelkanals“ griff eine damalige Studentin der Hochschule Anhalt in Bernburg dieses Thema auf und bekräftigte entsprechende Vorschläge.
Nach Auffassung des AHA gilt es angesichts der Lage im Hochwassergebiet auch die Zukunft der Mehrzweckhalle auf der Rischmühleninsel auf den Prüfstand zu stellen.
Der Weg führte weiter zum sukzessiven Auenwald zwischen Leinpfad parallel zur Saale und Naumburger Straße. Diese Entwicklung fand eine umfassende Störung, als die Stadt Merseburg im Jahre 2009 Fällungen von Hybridpappeln vornahm und somit in den sukzessiven Aufwuchs des Auenwaldes eingriff. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer teilen die Ansicht des AHA, dass derartige Eingriffe künftig unterbleiben müssen. Im Rahmen der Exkursion bekräftigte der AHA seinen Vorschlag eine angrenzende Wiese in Form von unregelmäßigen Mahden zu betreuen.
Bereits im November 2013 hatte der AHA gefordert, das privatfinanzierte Deichvorhaben in der Stadt Merseburg im Bereich von Werderstraße und Krautstraße sofort einzustellen und stattdessen im konkreten Fall, die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt ursprünglich favorisierte Planung die Bundesstraße 181 zu einem Hochwasserschutzdeich umzufunktionieren erneut aufzugreifen und weiter tiefgreifend zu prüfen, sahen es auch die Exkursionsteilnehmer. Ferner gilt es, ggf. finanziert über Flutgelder, die schrittweise Umsiedlung des Wohn- und Kleingartengebiet an Werderstraße und Krautsstraße anzugehen, um diese Überflutungsgebiete der Saale mittel- bis langfristig freizuräumen bzw. zurückzugeben. So sieht nach Auffassung des AHA nun mal nachhaltiger Umgang mit Hochwasser aus, welcher allen Menschen sowie einer hochwasserbeeinflussten Auenlandschaft zu Gute kommt.
Nunmehr musste man erneut feststellen, dass entgegen der obengenannten Mahnungen, Bedenken und Hinweise die Maßnahmen wie geplant Realisierung fanden. Nach fortgesetzter Meinung des AHA drückt sich hier zum wiederholten Male die Arroganz, Ignoranz und Überheblichkeit der zuständigen Behörden aus. Die Umsetzung dieser Maßnahme verdeutlicht wieder einmal mehr, dass Demokratie und echte Mitbestimmung im Land Sachsen-Anhalt maximal auf dem Papier steht, aber nichts mit den realen Verhältnissen zu tun hat. Der AHA versicherte, dass es nun gilt Wege und Möglichkeiten zu ersinnen, um auch an dem Standort einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser zu erwirken.
Eng damit gekoppelt sieht der AHA weitere massive Deichrückverlegungsmaßnahmen in der Saaleaue zwischen den Städten Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg anzugehen. Schwerpunkte bilden da die Deiche zwischen Leuna und Bad Dürrenberg, zwischen Wölkau und Trebnitz sowie im Bereich der Fasanerie in Merseburg.
Für die ca. 240 ha große Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelskanals beinhaltet das obengenannte im Jahre 2008 erstellte „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelskanals“ zahlreiche Vorschläge zur Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes, zur landwirtschaftlichen Nutzung und im Umgang mit dem Hochwasser. Bisher haben sich weder das Land Sachsen-Anhalt, noch der Landkreis Saalekreis und die Stadt Merseburg gefordert gesehen sich mit dem vom AHA übermittelten Vorschlägen überhaupt mal auseinanderzusetzen. Ein vollkommen inakzeptabler Zustand.
Stattdessen setzt man die vom Bund und dem Land Sachsen-Anhalt aus dem mit Steuermitteln gespeisten sogenannten Programm „Aufbauhilfe Hochwasser 2013“ geförderten „Bauvorhaben Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme Saale-Region Merseburg Teilprojekt 1.1: Versorgungsleitung Merseburg“ mit der MIDEWA als Bauherrn, welche sehr bedeutsame Teile dieses Teils der Saaleaue tangieren. Als Bauzeit hat man Juli 2020 bis April 2021 angegeben. Der AHA, als seit dem Juni 2018 vom Umweltbundesamt anerkannter Umweltverband, hat nicht die Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten und kritisiert daher Vorgehensweise und das Vorhaben. Ein weiteres Beispiel für die unverantwortliche Ignoranz der Vorschläge der im Jahre 2008 erstellte „Schutz- und Entwicklungskonzept für die Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna westlich des Mittelskanals“.
Gleiches gilt für die teilweise Zerstörung einer naturnah entstandenen und aus Silberweiden bestehenden Weichholzauenwaldgesellschaft im Bereich der Alten Saale südöstlich des Abzweiges des Mittelkanals. Der AHA fordert, dass diese sukzessive und naturnahe Entwicklung dieses Teils der Saaleaue umfassenden Schutz genießt und weitere Eingriffe unterbleiben. Nur so kann dieser Lebensraum und Rückzugsgebiet für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten erhalten bleiben und sich weiterentwickeln. In dem Zusammenhang regt der AHA umfassende und dauerhafte Kartierungen dieses Gebietes an, um die Schutzwürdigkeit besser darstellen zu können.
Im Bereich des Abzweiges der Alten Saale von der Saale weist der AHA darauf hin, dass auch am 14.11.2020 wieder Angler mit zwei Kraftfahrzeugen in das Gebiet gefahren und offensichtlich mit mehreren Übernachtungen sich in dem Teil des Landschaftsschutzgebiet aufhalten. Ferner waren zahlreiche Müllablagerungen zu erkennen. In westlicher Angrenzung hat man offenbar mit schwerer Technik umfassend Porphyrsteine am Saaleufer verbracht. Alles Zustände, welche nach Ansicht des AHA vollkommen inakzeptabel sind und einer sofortigen Beendigung der Beeinträchtigungen erfordert. Dazu gehören die Verhinderung neuer und Beseitigung bestehender Vermüllung, das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art sowie die Entfernung der Steinschüttungen am Saaleufer.
Am Weg zwischen Merseburg und Leuna, welcher sich zwischen Waldbad Leuna, Auenwald am Waldbad und Alter Saale befindet, regte der AHA bereits mehrfach an, beidseitig des ca. 145 m langen Weges die Pflanzung von 29 Obstgehölzen vorzunehmen. Dabei können bei einem Pflanzabstand von 10 m sowie einer Länge der Nordbegrenzung des Weges im Umfang von ca. 145,05 m dort 15 Bäume und bei einer Länge der Südbegrenzung des Weges im Umfang von ca. 143,03 m dort 14 Bäume Landschaft und Natur aufwerten. Der AHA hält Pflanzungen und Pflege in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen für sehr sinnvoll. So lassen sich sehr gut praktische Aktivitäten mit umweltbildenden Aspekten verbinden. Der AHA hält dazu die Einbeziehung von Landkreis Saalekreis, der Stadt Leuna und der Eigentümer bzw. Nutzer der benachbarten Agrarflächen für sehr sinnvoll. Eine Reaktion seitens des Landkreises Saalekreises und der Stadt Leuna erfolgte bisher leider nicht.
Im ca. 13 ha großen Auenwald im Waldbad Leuna muss der AHA fortgesetzt feststellen, dass die Abholzungen von Hybridpappeln weiterhin als Schaden ersichtlich sind. Ebenso problematisch zu sehen ist die zunehmende Vermüllung des Gebietes. Der AHA weist in dem Zusammenhang erneut auf die von ihm am 13.08.2001 verabschiedeten „Vorschläge zur Pflege, Entwicklung und Betreuung des Kreypauer Holzes und des Waldes am Waldbad Leuna“ hin, welche unbedingt eine naturnahe Entwicklung des Auenwaldes nahe legt.
Ferner nahm der AHA mit sehr großem Interesse die verstärkten Aktivitäten des Bibers auf. Hier gilt es insbesondere im Auenwald am Waldbad verstärkt eine naturnahere Entwicklung zuzulassen und auch den Biber zu schützen.
Die Saaleaue in der Stadt Leuna unterhalb der Stadtteile Rössen und Ockendorf ist nach fortgesetzter Auffassung des AHA von jeglicher Bebauung freizuhalten sowie punktuell die sukzessive Entwicklung von Auenwäldern zu ermöglichen. Ferner bedarf die Saale Freiräume, um eine natürliche Dynamik zwischen Prall- und Gleithängen zu ermöglichen. So besteht die Möglichkeit Kräfte im Wasser zu brechen und Sedimente umzuverteilen. Letzteres verhindert zudem die Eintiefung des Flusses, was in trockenen Zeiten eine Austrocknung der Auen zur Folge hat und bei Hochwasser eine Abgabe in die Auen verhindert, da die Ufer dann wie Deiche wirken. Zudem dienen die immer wieder abbrechenden Ufer als Lebens- und Rückzugsräume z.B. für Eisvogel, Uferseeschwalbe und Bienenfresser. Eine Verschotterung behindert die ebengenannten Prozesse und führt zudem zur Verschwendung wertvollen Rohstoffes, wozu Gestein eindeutig dazugehört.
Auf einer gegenwärtig intensiv landwirtschaftlich genutzten, ca. 6,25 ha großen dreieckigen Fläche, welche sich nördlich der Grenze der Städte Leuna und Merseburg sowie westlich des Radwanderweges befindet und nach Westen und Norden ansteigt, begrüßten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den vom AHA vorgetragenen Vorschlag eine Streuobstwiese entstehen zu lassen. Diese Fläche befindet sich auf fruchtbarem Boden, in einem unbeschatteten Gebiet und ist gut erreichbar. Alles positive Kriterien zur Errichtung einer Streuobstwiese. Bei einem Flächenbedarf pro Obstbaum im Umfang von ca. 20 m² berechnet der AHA die Möglichkeit der Pflanzung von 3.125 Obstgehölzen. Nunmehr gilt es u.a. die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln sowie den Kontakt zum Landkreis Saalekreis sowie zur Stadt Merseburg zu suchen.
Der südöstlich bis südlich anschließende Graben an der Grenze zwischen den Städten Merseburg und Leuna bedarf unbedingt einer Beräumung der Sohl- und Uferbefestigung, einer darauffolgenden Beförderung der Mäandrierung mit Störhölzern und -steinen sowie der Entwicklung eines mindestens 10 m breiten Schutzstreifens beiderseits der Ufer. Ebenso erscheint es sinnvoll zu sein, den Mündungsbereich wieder komplett zu entsiegeln. Gleiches trifft für das Mündungsgebiet eines Baches in die Saale in der Stadt Leuna im Ortsteil Ockendorf zu.
Mit sehr Sorge betrachtet der AHA das in der Unterrichtung des Deutschen Bundestages vom 05.08.2016, Drucksache 18/9350 im Bundesverkehrswegeplan 2030 auf Seite 144, unter laufenden Nummer 28 mit „vordringlichen Bedarf“ vermerkte, 11,8 km lange Projekt Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf. Das mit der Projektnummer B 181-G10-ST versehene Straßenbauvorhaben mit einer Investitionssumme in Höhe von 89,3 Millionen Euro, stellt eine massive Bedrohung der Auenlandschaft zwischen Luppe und Saale dar. Neben einer drohenden massiven Zerschneidung dieses sehr arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, besteht ferner die Gefahr Ausbreitungsraum von Hochwasser einzuschränken. Daran ändert auch eine geplante 1.8 km lange Brücke nichts. Angesichts der in jüngster Zeit geführten Debatten zum Öffentlichen Personennahverkehr – z.B. Straßenbahnverbindung zwischen den Städten Halle (Saale) und Bad Dürrenberg – senden die politischen Verantwortlichen vollkommen falsche Signale in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Wohn- und Lebensqualität aus. Der AHA hatte beispielsweise im Rahmen einer Presseerklärung vom 19.12.2014 die Überlegungen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) zur Schaffung eines Bürgertickets begrüßt und angemahnt den Weg konsequent weiter zu gehen. Diese Forderung bekräftigt der AHA nunmehr mit Nachdruck.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Ferner besteht die Gefahr des Eingriffes in bestehende Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und -korridore, welche im Falle der Umsetzung des Straßenbauvorhabens künftig dann verstärkt mit Abgas-, Feinstaub- und Lärmbelastung konfrontiert sind.
Abgesehen davon ist davon auszugehen, dass der Wert als Gebiet von Naherholung und Tourismus massiv darunter leidet.
Im Rahmen seiner Stellungnahme zu den „Unterlagen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §14 (1) Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt Juli 2020 zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“ vom 20.09.2020 wies der AHA deutlich auf diese Situation hin. Nunmehr gilt es die unverantwortlichen Planungen sofort einzustellen.
Dem AHA ist zusammenfassend bewusst, dass noch viel Arbeit und Engagement erforderlich ist, um einen ordnungsgemäßen Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaft zwischen den Städten Merseburg und Leuna zu ermöglichen.
Im Rahmen des Aufenthaltes in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ würdigte der AHA im Vorfeld den 33. Jahrestag der Gründung der Umweltbibliothek Halle am 18.11.1988 in Halles Georgengemeinde. Seit dem Jahr 1990 befand sich die Einrichtung im Reformhaus Halle. Am 16.08.2004 übernahm der AHA die Trägerschaft der Umweltbibliothek, welche am 07.09.2004 ihre Arbeit im Reformhaus Halle wieder aufnahm. Seit dem 22.11.2005 trägt die Umweltbibliothek, welche am 10.03.2007 nach Merseburg umzog, den Namen des am 17.01.2003 verstorbenen ehrenamtlichen Umweltschützers und Literaten Jürgen Bernt-Bärtl.
Während mehreren bisherigen Büroeinsätzen in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fand eine umfassende datentechnische Sichtung, Aufarbeitung, Sortierung und Registratur der Bestände an Literatur und Daten statt. Darüber hinaus hatten die letzten Arbeitseinsätze die Verbesserung der baulichen Situation der Räumlichkeiten zum Ziel. Weitere diesbezügliche Arbeits- und Büroeinsätze sind in Planung. Der AHA möchte die dazu notwendige Finanzierung der Vorhaben über Spenden und Crowdfunding realisieren.

Jetzt Spenden! Das Spendenformular wird von betterplace.org bereit gestellt.

Wer Interesse hat an den Zielen des ehrenamtlichen und gemeinnützigen AHA und seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 525 629 45 (demnächst eine neue Telefonnummmer)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.11.2021

Fotos: Dietmar Hörner

AHA hält naturnahere Entwicklung der Elster-Pleiße-Aue in Leipzig für dringend geboten!

Graureiher an der Pleiße

Bekanntlich gehören Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Ausbreitungsraum von Hochwasser, der Wassergewinnung, zur Verbesserung des Klimas als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet sowie der stressgeplagten Bevölkerung als Erholungsraum.
Die Stadt Leipzig ist durchgängig von Auenlandschaften mit den ebengenannten Eigenschaften geprägt. Insbesondere die Weiße Elster, aber auch ihre Nebengewässer wie ganz besonders Pleiße und Parthe bilden dabei das räumliche, landschaftliche und ökologische Rückgrat.
Ein sehr wichtigen Bestandteil dieser sehr wertvollen und als ca. 5.900 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ca. 4.925 ha großes Europäisches Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald und als ca. 2.825 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Gebiet Leipziger Auensystem geschützten Natur und Landschaft, stellt die Auenlandschaft im Süden der Stadt Leipzig dar, welche zwischen Weißer Elster und Elsterflutbett im Westen, Pleiße und Mühlpleiße im Osten, der Einmündung der Pleiße in das Elsterflutbett im Norden sowie des Cospudener Sees und seines Umfeldes im Süden eingebettet ist. Diese Auenlandschaft besteht zum großen Teil aus naturnahen Laubmischwäldern, welche sich vorrangig aus Eschen-Eichen-Ulmen-Hartholzauwald und grundfeuchtem Stieleichen-Hainbuchen-Wald, flächendeckenden Übergangsstadien zwischen diesen beiden Waldgesellschaften sowie ansatzweisen Weiden-Erlen-Pappel-Weichholzauengesellschaften zusammensetzt. Als sehr bedeutsame Kernstücke dieses Auengebietes sind im Norden das ca. 66 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Elster-Pleiße-Auwald und im Südwesten das ca. 49 ha große NSG Lehmlache zu betrachten.
Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 06.11.2021 durchgeführten Exkursion nahmen die Teilnehmenden das Gebiet der Elster-Pleiße-Aue kritisch in den Augenschein.
An erster Stelle fiel die nach wie vor unvermindert vorhandene Verockerung der im Drei-Linden-Brunnen in Ebersbrunn bei Zwickau entspringenden, einst 115 km langen und in Folge von Bergbaumaßnahmen zwischen Regis-Breitingen und Markkleeberg umgesetzten Begradigungsmaßnahmen um ca. 25 km auf ca. 90 km verkürzten Pleiße mit ihrem Einzugsgebiet von 1.473,6 km² auf. Nach Auffassung der Teilnehmenden der AHA-Exkursion ist insbesondere die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) gefordert hier geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt es bestehende wissenschaftliche Erkenntnisse zusammenzutragen und neue Forschungsaufträge an die Universitäten, Akademien, Hochschulen und Fachhochschulen Mitteldeutschlands zu vergeben.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion erörterten auch Maßnahmen wie Errichtung von u.a. mit Schilf (Phragmites australis) ausgestatteter Pflanzenkläranlagen am Beginn bestehender bzw. womöglich entstehender Zuflüsse sowie der Schaffung von Möglichkeiten der Alternativen zu der massiv ausgebauten, im Sommer 2010 fertiggestellten Schleuse Connewitz. Neben der – trotz vorhandener Fischaufstieganlage – bestehenden Barrierewirkung, führt diese Stauanlage zu einem umfassenden Rückstau. Damit eng verbunden ist eine mögliche Verschlechterung der Wasserqualität – besonders an heißen Sommertagen -, da kein ausreichender Sauerstoffeintrag erfolgen kann. Dabei ist flächendeckender Sauerstoffeintrag notwendig, um der Verockerung entgegenwirken zu können. Im Rahmen der Oxidation von Eisen bei Kontakt zu Wasser zu Eisenhydroxid kommt es zu einer umfassenden Sauerstoffzehrung und Versauerung durch Abgabe eines Protons. Darüber hinaus sorgen Bakterien beim Abbau von Eisensulfid, auch als Pyrit bekannt, zum weiteren Sauerstoffabbau und Bildung von Schwefelsäure. Neben dem fehlenden Sauerstoff im Gewässer beeinträchtigen geringer Lichteintrag und Verklebungen den Wasserpflanzenbestand, was wiederum zu einer Erschwerung der Laichmöglichkeiten für Fische beitragen könnte. Bei Auftreten von Sauerstoffmangel besteht die Möglichkeit, das durch Reduktionen des Eisenhydroxids, die Mikroorganismen sich Sauerstoff zum Leben abspalten, das reduzierte Eisen, wenn es in die Kiemen der Fische gelangt zur Erstickung der Tiere führen kann. Darüber hinaus besteht mit der Versauerung der Böden die vermehrte Gefahr der Freisetzung von Schwermetallen.
Eine Motorisierung von Pleiße hätte in dem Blickfeld zur Folge, dass nicht nur Lärm, Abgase und vermehrte Gefährdungen für den Ruderbootverkehr auftreten, sondern die Aufwirbelungen der durch die Verockerung entstandenen, am Flussboden abgesetzten Verschlammungen aufwirbeln und den Lichteintrag weiter verschlechtern. Abgesehen davon, dass angedachte wasserbauliche Maßnahmen in Pleiße und Floßgraben Lebens- und Bruträume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bedrohen sowie durch mögliche Ufer- und Sohlbefestigung die hydrologische Korrelation zwischen Aue und Fließgewässer erschweren. Das kann zur Folge haben, dass anströmendes Grund- und Schichtwasser sich an den Ufer- und Sohlbefestigungen zurückstaut, was wiederum eine fortschreitende Vernässung des dahinterliegenden Raumes zur Folge hat. Von daher gilt es nur einen Tourismus zuzulassen, welcher sich in die Fluss- und Auenlandschaft von Pleiße und Floßgraben einpasst, als umgekehrt. Von daher gilt es einen motorisierten Bootsverkehr mit einhergehenden Um- und Ausbaumaßnahmen auszuschließen und stattdessen dem umwelt-, landschafts- und naturfreundlicheren Ruderbootverkehr den Raum zu belassen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass der Floßgraben – auch Batschke genannt – als sehr bedeutsames Brutgebiet des Eisvogels bekannt, von jeglichem Tourismus und allen wasserbaulichen Maßnahmen freizuhalten ist. Zu wasserbaulichen Maßnahmen gehören auch alle Entkrautungsmaßnahmen, was mit dem Verlust von Wasserpflanzen nicht nur zur Zerstörung bzw. Störung von Laich- und Unterschlupfmöglichkeiten für Fische führt, sondern auch zur Reduzierung der Sauerstoffproduktion im Wasser. Bereits der Rückstau in der Pleiße mit der einhergehenden Verringerung der Fließgeschwindigkeit blockiert einen umfassenden Sauerstoffeintrag in den Fluss. Ebenso behindert er die Wechselwirkung zwischen Prall- und Gleithängen, was letztendlich zur naturnaheren bis naturnahen Entstehung von Mäandern führt.
Mit Sorge stellten die Teilnehmenden an der Exkursion fest, dass die Stürme in den forstwirtschaftlich ausgedünnten Teilen des Auenwaldes massive Sturmschäden angerichtet hatten. Zeugnis waren zahlreiche umgestürzte Bäume im Auenwald und auf den Wegen. Im Interesse eines nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und Entwicklung dieser arten- und strukturreichen Auenlandschaft gilt es daher alle forstwirtschaftlichen Maßnahmen maximal auf die Freiräumung der Wege zu beschränken.
In dem Zusammenhang erklärten die Teilnehmenden an der Exkursion, dass der Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2015 zur „Forsteinrichtung für den Wald der Stadt Leipzig (FB 3277) für den Planungszeitraum 2014 – 2023“. In der „Erläuterung zum Forsteinrichtungswerk für den Wald der Stadt Leipzig (Forstbetrieb 3277), Planungszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2023“ sowie die darauf beruhenden jährlichen Forstwirtschaftspläne – so auch der am 24.10.2018 vom Stadtrat der Stadt Leipzig mehrheitlich beschlossene „Forstwirtschaftsplan 2018“ – keinesfalls die Arten- und Strukturvielfalt erhalten oder gar befördern können. Die bisher produzierten Kahlschläge, welchen auch Stieleichen zum Opfer fielen, haben zur Beförderung der Entwicklung von Spitz- und Bergahorn geführt, die flächendeckende Besiedlung mit nitrophilen Stauden vorangetrieben und mit den forstwirtschaftlich geprägten Aufforsterungen die Umwandlung von einst strukturreichen Auenwäldern zu Forstplantagen vorangetrieben. Eine ohnehin naturgemäß gering ausgeprägte Keimfähigkeit der Stieleiche, aber durchaus stattfindende Sukzession, erfährt durch Fällungen und Rücketätigkeiten aller Art eine massive Einschränkung bzw. gar Unterbindung. Zudem ist eine prozentuale Zielstellung, wie nachfolgend in der „Erläuterung zum Forsteinrichtungswerk für den Wald der Stadt Leipzig (Forstbetrieb 3277), Planungszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2023“ ist unter Punkt „5.3 Planung – einige Zahlen“ u.a. folgende Planung vorgesehen, nicht möglich:

Baumart Zielbestand
Stieleiche (Quercus robur) 40 %
Ulmen (Ulmus spec.) 5 %
Hainbuche (Carpinus betulus) 10 %
Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) 20 %
Bergahorn (Acer pseudoplatanus) 5 %
Winterlinde (Tilia cordata) 10 %
Feldahorn (Acer campestre) 5 %
Wildobst 5 %

Zum Beispiel die global stattfindenden Klimaveränderungen und regional zurückgehende Gesamtniederschlagsmengen führen zudem auch zu Veränderungen in der Artenzusammensetzung und in der Struktur der Auenwälder Leipzigs.
Zudem ist keine wissenschaftlich fundierte Basis dieser artenbezogenen Zielbestandsplanung erkennbar.
So können sich die die Teilnehmenden an der Exkursion vorstellen, zum Beispiel auf den Wegen Eicheln zu sammeln und in den angrenzenden Auenwäldern zu verteilen und womöglich ggf. gezielt zu stecken. Gerade das „Mastjahr“ im Jahr 2018 hatte die Möglichkeit geboten, in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen derartige Aktionen durchzuführen.
Der AHA bekräftigt an der Stelle die dringende Notwendigkeit auch die Auenwälder in den Städten Markkleeberg, Leipzig und Schkeuditz endlich einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen und die von Massenabholzungen und Pflanzungen von Baumplantagen geprägte Forstwirtschaft sofort zu beenden. Nur so ist die weitere Abwendung von Schäden und die Wiedererholung und Entwicklung von naturnaheren bis naturnahen Auenwäldern möglich.
Die Offene Stellungnahme von 11 Leipziger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung GmbH – UFZ und Universität Leipzig zum Offenen Brief von NuKLA an den Stadtrat zur Forstplanung 2018 vom 18.10.2018, gerichtet an den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Burkhard Jung, als sehr scharfe Gegenreaktion auf den ebengenannten Offenen Brief von NuKLA, kann momentan nicht überzeugen. Ihre eigene Argumentation beruht nach eigenen Angaben u.a. auf folgenden sechs wissenschaftlichen Arbeiten, Zitat:
Exemplarische Forschungsaktivitäten sind:

  • Punktgenaue Starkbaum- und Biotopbaumkartierung durch den Stadtforst (1998 und 2005/2006, Straßl, Heyde & Hartelt 2006).
  • Brutvogelkartierung durch das Naturschutzinstitut Leipzig e.V und NABU seit 2009 (Mäkert 2009, 2010, 2013).
  • Projekt Leipziger Auwaldkran durch die Universität Leipzig (Anfänglich 2001 Mitfinanzierung durch UFZ, seit 2012 Forschungsplattform iDiv, Unterseher et. al 2007).
  • Begleitforschung zur forstlichen Bewirtschaftung durch das Prof. Hellriegel Institut (2012) auf 26 Untersuchungsflächen zum Vergleich der Prozessschutzflächen, der Mittelwaldflächen und der Femelschläge (Richter et al. 2012).
  • Begleitforschung zum Projekt Lebendige Luppe mit 60 Dauerversuchsflächen (0,25 ha) (Walddynamik, Totholz, Bodenvegetation, Laufkäfer, Eschentriebsterben) seit 2012 (Scholz et al. 2018).
  • Regelmäßige Befliegungen zur fernerkundlichen Untersuchung der Artenzusammensetzung, der Kühlungsfunktion und des Eschentriebsterbens durch UFZ, iDiv, Uni Leipzig und FH Anhalt. (z.B. Richter et al. 2016). „, Zitat Ende

Die Teilnehmenden an der Exkursion mahnen diesbezüglich mehr Transparenz an. Dazu gehört nach deren Ansicht Teilnehmenden an der Exkursion die Herkunft, Art und Weise der Auftraggebung und Finanzierung sowie nicht zuletzt die ungehinderte öffentliche Bereitstellung der wissenschaftlichen Arbeiten. Dies ist nach Ansicht der Teilnehmenden an der Exkursion auch dahingehend wichtig, um diese wissenschaftlichen Dokumente studieren, werten und kritisieren zu können. Eine Vorgehens-, Herangehens- und Handlungsweise, welche in einer lebendig, aufrichtig und ernsthaft gelebten Demokratie schon unaufgefordert eine absolute Selbstverständlichkeit sein muss.
Hinsichtlich der Zukunft des Connewitzer Wehrs schlagen die Teilnehmer der AHA-Exkursion vor, Möglichkeiten der Mäandrierungen im Bereich des Pleißemühlgrabens zwischen begradigter Pleiße und Wundtstraße, unter Einbeziehung der Kleingartenanlage Südvorstadt zu prüfen, um dieses Querbauwerk zu erübrigen. Neben der ökologischen Durchlässigkeit, entfiele auch die Unterhaltung des Connewitzer Wehrs. Dies käme einer gewissen Rückentwicklung des infolge der Errichtung des Pleißeflutbettes gleich, welches in Folge des Hochwassers von Weißer Elster und Pleiße entstand, zur Errichtung des 3,6 km langen Elsterflutbettes bis zum Palmgartenwehr sowie zur Verschüttung von Alter Pleiße – auch Kuhstrangwasser genannt – im Jahre 1879 und des Rödel, welcher selbst nach der Unterbrechung durch das Elsterflutbett bis zum Jahre 1926 existierte und im Jahre eine Verfüllung erfuhr.
Ferner gilt es das gesamte Auengebiet der unteren Pleiße wieder als komplettes Überflutungsgebiet zu betrachten, um so dem Fluss ein größeres Überschwemmungsgebiet zurückzugeben und die Weiterentwicklung naturnaherer Auenwälder noch weiter zu befördern.
Weiterhin sollte nach Auffassung der Teilnehmenden der AHA-Exkursion zum Beispiel der Raum zwischen Markkleeberger See und Pleiße unter Einbeziehung bzw. Berücksichtigung des Geländes der Agra eine besondere Rolle erhalten. So könnte u.a. die Wiederherstellung des alten Verlaufes der Mühlpleiße in Erwägung gezogen werden, um das Wasserabflusssystem zu verbessern sowie zudem eine weitere landschaftliche und ökologische Aufwertung des Raumes zu ermöglichen. Ferner ist das gesamte Gebiet von neuen Verbauungen freizuhalten und zu prüfen, inwieweit bestehende Verbauungen und Versiegelungen einen vollständigen bzw. zu mindestens einen teilweisen Rückbau erfahren können.
Mit sehr großer Sorge haben die die Teilnehmenden an der Exkursion die voranschreitende Ausbreitung vom Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) zur Kenntnis genommen. Die anwesenden Mitglieder des AHA erläuterten eigene jahrelange Erfahrungen im Zurückdrängen des Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) und des Sachalin-Knöterich (Fallopia Sachalinensis) seit dem Jahr 2006 in den Städten Halle (Saale) und Bitterfeld-Wolfen.
Daher bietet der AHA erneut dem Freistaat Sachsen und der Stadt Leipzig an diese Erfahrungen im Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) und des Sachalin-Knöterich (Fallopia Sachalinensis) einzubringen und einsteigend im Unterlauf der Pleiße in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen auch praktisch umzusetzen.
Die Teilnehmenden an der Exkursion bitten daher den Freistaat Sachsen und die Stadt Leipzig diese Angebote des AHA anzunehmen und gemeinsam über die Art und Weise sowie den Zeitpunkt und die Orte der praktischen Umsetzung zu beraten.
Der AHA möchte seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auen im Stadtgebiet von Leipzig auch in Form von weiteren Exkursionen vor Ort darlegen.
Der AHA ist auf jeden Fall bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten beim Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elster-Pleiße-Aue einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.11.2021

Fotos: Dietmar Hörner

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