Autor: Christoph Schade (Seite 35 von 219)

Das Neue Jahr im Hakel begrüßt

Das Schutzziel, Zitat aus der „Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg“ vom 20.09.1995, geändert am 25.04.2002: „Schutzziel der Verordnung ist deshalb die Erhaltung und Entwicklung des vorgenannten Waldkomplexes als Lebensraum zahlreicher bestandsbedrohter Tier- und Pflanzengesellschaften und seines agrarisch genutzten Umfeldes als Grundlage der Nahrungskette unter dem besonderen Aspekt des Greifvogelschutzes.“, Zitat Ende, hatten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum elften Mal veranlasst, zur Exkursion „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ am 02.01.2021 ab Heteborn einzuladen.
Umrahmt von einer Mischung aus Windstille, vereinzelten Schneestellen und wolkentrübes Wetter verwies der Vorsitzende des AHA Andreas Liste zu Beginn der ca. 5 km langen Exkursion auf die Bedeutung des ca. 1.366,00 ha großen, als Naturschutzgebiet sowie nach europäischem Recht nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und als Vogelschutzgebiet ausgewiesene vielfältige Mischwaldgebiet. Dabei gilt es alles zum Schutz und Erhalt des von sehr großer Artenvielfalt an Fauna und Flora geprägten Schutzgebietes zu unternehmen und ein entsprechendes umfassendes Maßnahmepaket anzugehen. An erster Stelle gehört nach Auffassung des AHA, die Beendigung der forstwirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine weitgehend ungestörte sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verwies ferner darauf, dass immer wieder Massenabholzungen ganze Wälder bzw. Waldbereiche stören bzw. zerstören sowie mit gezielten reihenweisen Aufforstungen eine Umwandlung in Forstplantagen erfolgt. Als Beispiele führte der AHA dabei die Saaleauenwälder Sprohne, Dröbelschen Busch und Auwald Plötzkau, die Auenwälder in den Städten Leipzig und Schkeuditz, den Ettersberg in der Stadt Weimar und im Landkreis Weimarer Land, das Bergholz am Petersberg im Saalekreis sowie die Dölauer Heide im Gebiet der Stadt Halle (Saale) an.
Hier bedarf es nach Ansicht des gemeinnützigen und ehrenamtlichen Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eines massiven Umdenkens und darauf aufbauenden Handelns, was eine Hinwendung zu sich naturnah und sukzessiv entwickelnden Wäldern sein muss. Eine Holzentnahme außerhalb von Schutzgebieten aller Art gilt es dem anzupassen.
Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen im Umfeld des Hakels auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten. Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des AHA gehört ebenfalls dazu, auch die Mäusebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen. Insofern waren die Anwesenden auch sehr positiv angetan, dass Felder in Angrenzung an die Ortslage von Heteborn mit Gründüngungs- und Blühpflanzen wie Phacelia bestanden waren.
Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem AHA Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten eines angrenzenden Naturschutzgebietes und Europäischen Vogelschutzgebietes unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen. Immerhin leben noch ca. 70 Brutvogelarten, darunter z.B. in den Jahren 2002 bis 2006 insgesamt 9 Greifvogelarten als Brutvögel: Schwarzmilan, Rotmilan, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Wiesenweihe, Rohrweihe, Turmfalke und Baumfalke. Alles Vogelarten, welche unteren besonderen Schutz stehen müssen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellten fest, dass es endlich in der Frage Schutz und Entwicklung des Hakels voranzukommen gilt. Hinsichtlich einer Nutzung des Flugplatzes Cochstedt, ist von einer Zunahme der Vielfachbelastung für die Avifauna auszugehen. Zu den Vielfachbelastungen gehören aber auch ganz besonders die intensivere forstwirtschaftliche Nutzung sowie die zunehmende landwirtschaftliche Monokultur in Form des flächendeckenden Anbaus von Mais und Raps. Während Ersteres auf die Brutstandorte einwirkt, führt der gegenwärtige Feldbau zu herben Verlusten an Nahrungsräumen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellten mit Bedauern fest, dass in den letzten Jahren eine Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft eingesetzt hat. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Zur Frage des möglicherweise steigenden Holzbedarfs erneuerte der AHA seinen dringenden Vorschlag diesen in neue Waldflächen umzurechnen. Dem gilt es jedoch ein wissenschaftlich fundiertes Waldkonzept zu Grunde zu legen.
Alles dies gehört in eine ordentliche wirtschaftliche Betrachtung hinein. Es kann nach Ansicht des AHA nicht sein, dass die Gewinne privatisiert sind und die Folgeschäden die Gesellschaft zu tragen habe. In dem Zusammenhang bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, dass zur Zeit das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Daraus ist eine sehr große Gefahr für die Landwirtschaft sowie Umwelt, Natur und Landschaft abzuleiten.
Im Vorfeld der Domburg, welche auf dem mit 244 m über NN höchsten Punkt des Hakels steht, hat man nun ebenfalls mit Aufforstungen von Eichen und anderen Bäumen einen weiteren Grundstein für die Umwandlung des Hakels vom Wald zu Forstplantagen gelegt. Auffällig ist immer wieder das Befahren mit Kraftfahrzeugen und neben den Spuren von Massenabholzungen die fortgesetzte Plünderung von Holz durch Privatpersonen. Das Befahren des Hakels hat man durch massive Wegverbreiterungen und Schotteraufschüttungen sowie offenstehende Schranken vereinfacht. Für Fußgänger und Fahrradfahrer haben jedoch diese Aufschüttungen eher zur Verschlechterung der Nutzung der betroffenen Wege geführt.
Ebenso mit Entsetzen und Unverständnis stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine massive Verstärkung der Nutzung bestehender sowie Schaffung neuer Rückegassen fest, welche zwischen 40 bis 60 cm tiefe Furchen und somit sehr deutliche Bodenverdichtungen und Zerstörungen an der Flora hinterlassen haben. Insbesondere im Bereich des Wassertals im Südostbereich des Großen Hakels ist eine deutliche Verstärkung der Abholzungstätigkeiten zu erkennen, wobei insbesondere Stiel- und Traubeneiche, Rotbuche, Hainbuche, Bergahorn und Winterlinde der Säge zum Opfer fielen. Eine stichprobenartige Zählung ergab, dass der Forst u.a. 120 Jahre alte Eichen gefällt hatte. Dabei hatte man zudem den angrenzenden Weg stark beschädigt. Ebenso für Unverständnis sorgte die vermehrte Aufstellung von Hochsitzen, was auf eine verstärkte Jagdtätigkeit schließen lässt.
Die gegenwärtig gültigen Naturschutzgebietsverordnung (NSG-VO) zielt darauf ab, den Mischwaldbestand in seiner Vielfalt sowie die dort lebende vielfältige Fauna und Flora zu schützen und zu entwickeln. Ein Holzeinschlag darf nach § 5 NSG-VO u.a. nur außerhalb der Zeit vom 1.3. bis 31.8. eines jeden Jahres und eine Holzrückung in der Zeit vom 15.03. bis 31.08. eines jeden Jahres erfolgen.
Die Holzabfuhr darf in der Zeit vom 2.3. bis 31.8. eines jeden Jahres nur entlang des Hauptweges (Cochstedter Weg) und dem Kreuzweg im Kleinen Hakel stattfinden.
Eine Fläche von 33,69 ha ist als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten.
Ebenso besagt der seit 2004 bestehende Forsteinrichtungsplan, dass eine Durchforstung auf den Flächen nur alle 10 Jahre erfolgen darf, um weitere Störungen auf den Flächen zu vermeiden. Beobachtungen von Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sowie AHA-Mitgliedern besagen, dass dies bereits häufig nach 5 bis 6 Jahren erfolgt. Zudem liegt kein neuer Entwurf des Forsteinrichtungsplans vor.
Im § 4a der Änderung der NSG-VO vom 25.04.2002 ist nunmehr eine Schutzzone mit einer Größe von ca. 3 707 ha festgeschrieben. Sie erstreckt sich nördlich und südlich um den “Großen Hakel” und den “Kleinen Hakel” in den Gemarkungen der Gemeinden Cochstedt, Schadeleben, Friedrichsaue, Hausneindorf, Hedersleben, Heteborn, Kroppenstedt und Hakeborn. Die Grenze verläuft vom Ortsausgang der Gemeinde Hedersleben in nordöstlicher Richtung entlang der Landesstraße L 66 bis zur Grenze der Gemarkung ca. 500 m südöstlich der Gemeinde Heteborn.
In ihr sind folgende Handlungen verboten:

  • die Bodengestalt zu verändern oder Böden zu versiegeln,
  • Bodenschätze abzubauen,
  • den Landschaftscharakter zu verändern,
  • die Art oder das Ausmaß der bestehenden Grundstücksnutzung zu ändern,
  • nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen oder sonstige Grünlandflächen umzubrechen oder in eine andere Nutzung zu überführen,
  • bauliche Anlagen mit Ausnahme jagdlicher Einrichtungen zu errichten oder wesentlich zu verändern, auch wenn dies keiner öffentlich rechtlichen Genehmigung bedarf

Diese dient dazu auch das Umfeld des Schutzgebietes Hakel nachhaltig zu schützen.
Daher sieht der AHA nunmehr auch die Notwendigkeit die Presseerklärung der zuständigen Staatsanwaltschaft zuzuleiten, um die strafrechtliche Relevanz prüfen zu lassen.
Im Rahmen der Exkursion erläuterte der AHA weiterhin, dass der Hakel, eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine zur Entwicklung und Stabilisierung von Biotopverbundräumen beitragen kann. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Ferner weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) darauf hin, dass in jüngster Geschichte beginnend im Jahr 1830 und letztmalig im Jahr 1919 acht Gebiete am Rand des gesamten Hakelgebietes sowie westlich, nordwestlich und nördlich von Heteborn mit dem Lindholz, dem Westernholz, Der große Findling, Fasanenteich und Der kleine Findling fünf weitere Waldgebiete gerodet hatte. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es diese gerodeten Waldgebiete unverzüglich sukzessiv wieder entstehen zu lassen, um so mit der Wiederherstellung der einstigen Waldausdehnung beginnen zu können. Dies ist für den Schutz und Erhalt von Fauna und Flora, zur Verbesserung des Klimas sowie für einen umwelt- und naturverträglichen sanften Tourismus wichtig und dient letztendlich so auch der Naherholung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion legten ebenfalls dar, dass mehrmonatige Trockenphasen gepaart mit heißen Sommern, insbesondere in den Jahren 2018 und 2019 ohnehin Fauna und Flora in den Wäldern, so auch im Hakel, stressen. Schon aus dem Blickwinkel betrachtet, verbietet es sich, die forstwirtschaftliche Nutzung fortzusetzen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt daher sich verstärkt und massiver für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
Zu diesen Aktivitäten gehören u.a. das Entwickeln einer FFH-tauglichen NSG-Verordnung mit einer aktuellen wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, die Konzipierung eines Naturerkenntnispfades mit Erweiterungspotenzial zu Bode, Selke, Eine und Wipper sowie regelmäßige Hakelexkursionen.

Zum Abschluss der Exkursion lud der AHA zu folgender Fahrradexkursion ein:

Samstag, den 03.07., um 10.00 Uhr
Radexkursion von Gatersleben nach Staßfurt
Route: Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staats­domäne in Gatersleben, NSG Hakel, Bode mit Auf­enthalten an den Mündungsbereichen von Ehle und Röthe sowie im Gaense­further Busch, Staßfurt
Treffpunkt: Bahnhof Gatersleben
Endpunkt: Bahnhof Staßfurt
Dauer: ca. 6 Stunden

Bei Interesse sich für den Schutz und Erhalt des NSG Hakel einzusetzen zu wollen, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Gatersleben
Schmiedestraße 1

06466 Gatersleben

Internet: http://www.aha-halle.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.01.2021

Fotos: Andreas Liste

Fotos: Regina Hoppe

Fotos: Isabell Schneider

Der Salegaster Forst im Januar 2021

Der AHA beginnt das Jahr 2021 mit einer Neujahrsexkursion durch den Salegaster Forst bei Wolfen

Am 02.01.2021 trafen sich Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zu einer Neujahrsexkursion um 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen.
Der Weg führte durch den „Wolfener Busch“ Richtung Salegaster Forst.
Am Rande des „Wolfener Busches“ ist mit den Vorbereitungen für die Bauarbeiten zur Erweiterung des Klärwerkes des Abwasserzweckverbundes der Stadt Wolfen begonnen worden. Damit ist die Möglichkeit der Schaffung einer Verbindung zwischen den beiden Biotopen „Wolfener Busch“ und Salegaster Forst unwiederbringlich verloren gegangen. Dieses Bauvorhaben hat mit einer Generationen übergreifenden Nachhaltigkeit nichts zu tun.

Der Winter und der Wald bedeuten, durch das Fehlen des Laubes der Bäume und des Buschwerkes, vor allem Durchblick.
Die dominierenden Farben sind grau und graubraun. Aber auch das kräftige Grün des Mooses, welches besonders leuchtet, die Farben der Flechten, sowie das zarte junge Blattgrün der Krautschicht des Waldbodens, treten deutlich hervor.
Für den Wald und die Tiere bedeutet der Winter Ruhe. Sie war überall zu spüren.

Leider mußten wir umfangreiche Baumfällungen am Wegesrand feststellen. In der Presse war dazu eine Ankündigung erfolgt, abgestorbene Bäume aus Sicherheitsgründen zu fällen. Die von uns gesichteten gefällten Bäume zeigten alle ein gesundes Kernholz. Selbst der Ansatz der Knospen an den Zweigen war gut zu erkennen. Womit ist diese Aktion zu rechtfertigen?

Unsere Wanderung führte uns ein Stück entlang des Schlangengrabens zum ehemaligen Forsthaus Salegast und der Conradi-Linde, zur alten Kirchenruine des ehemaligen Ortes Salegast und zum Schlangenberg, einer kleinen Anhöhe unbekannten Ursprungs. Auf dem Rückweg überquerten wir die Auenwiesen von Jeßnitz.
Begleitet wurden wir von dem Gesang der Buchfinken und des Kleibers, dem Rufen des Eichelhähers und der Kolkraben und dem betriebsamen Klopfen des Spechtes.

Text und Fotos: Sabine Schauer

Stellungnahme zur geplanten Herstellung der linearen Durchgängigkeit der Ulster

in Unterbreitbach/Räsa in Anlehnung an die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)

Grundsätzliches

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Ferner gilt es einst baulich durchführte Begradigungen von Fließgewässern wissenschaftlich fundiert wieder aufzuheben, um eine naturnahe bis natürliche Gewässerdynamik wieder herzustellen, die Sohleintiefungen mit einhergehender Entwässerung der Aue und Behinderung der Überflutungen sowie somit eine Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt gewährleisten zu können.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen Stellung:

Zu den Verfahrensunterlagen

Grundsätzlich begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Beseitigung von Querbauwerken, um so eine Gewässerdurchgängigkeit gewährleisten zu können. Insbesondere Fische profitieren von der Wiederherstellung solcher Durchgängigkeit.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht jedoch die Notwendigkeit länderübergreifend und flächendeckend die ca. 57,00 km lange Ulster die ursprüngliche und in den 60er bis 80er Jahren beseitigte Mäandrierung wiederherstellen bzw. entwickeln zu lassen. Insbesondere die Flussabschnitte zwischen Motzlar und Geisa, Buttlar und Wenigentaft sowie Pferdsdorf und Unterbreizbach bedürfen einer Wiederherherstellung bzw. –entwicklung von Mäandern. Hier gilt es insbesondere die Gestaltungskräfte der Natur zu nutzen, welche aber vollständige Rückbaumaßnahmen von Sohl- und Uferbefestigungen aller Art in und an der Ulster bedürfen.
Diese Entwicklung sorgt für eine Wiederherstellung einer höheren Arten- und Strukturvielfalt, verlangsamt den Wasserabfluss, bietet durch Wiederverlängerung des Flusses eine Erhöhung der Aufnahmekapazität von Wasser und bessere Einbindung in die dazugehörige Auenlandschaft. Daher gilt es auch eine sukzessive Wiederentwicklung von Auenwäldern zu prüfen.
Nur so lassen sich die angedachten Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit der Ulster in Unterbreitbach/Räsa in Anlehnung an die europäische Wasserrahmen-richtlinie (EG-WRRL) nachhaltiger einordnen.

III. Schlussbemerkungen

Bekanntlich gehören Fluss-und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Nach Auffassung des AHA empfiehlt der AHA für den Gesamtverlauf der Ulster folgende Aktivitäten zu entfalten:

  • Wissenschaftliche Prüfung, ob die Wiederanbindung bzw. herstellung der Altverläufe der Ulster möglich bzw. sinnvoll erscheinen.
  • Es gilt eine sukzessive Entstehung eines Auenwaldes zu prüfen, um a) das standorttypische Arten- und Strukturspektrum entstehen zu lassen, b) Ungehindertes Wurzelwachstum zu ermöglichen und c) wiesen- und staudenreiche Zwischenzeiträume bieten Insekten sehr viele Nahrung und Unterschlupf.
  • Wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaft der Ulster von Quelle bis Einmündung in Werra.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.

Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 02.01.2021

AHA fordert nachhaltigen Schutz des Ziegelrodaer Forstes!

Wie Medienberichten vom 31.12.2020 zu entnehmen ist, hat der Förderverein der Arche Nebra im Ziegelrodaer Forst im Bereich des zur Stadt Nebra gehörenden Mittelberges Bauarbeiten zur Errichtung eines Kunstwanderweges begonnen. Dass mit rund 180.000,00 Euro Steuermitteln aus dem europäischen Förderprogramm Leader geförderte Vorhaben soll bereits im Bereich des Landkreises naturschutzrechtlich genehmigt sein und sich im Bereich des Landreises Burgenlandkreis im Genehmigungsverfahren befinden.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist darauf hin, dass das sich auf dem Ziegelrodaer Bundsandsteingebiet befindliche ca. 8.200,00 ha große Waldgebiet eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum, hydrologischer Speicherraum, Naherholungsraum für die Bevölkerung, Biotop- und Grünverbundraum zwischen Helme, Unstrut, Saale, Seengebiet zwischen Eisleben, Röblingen am See und Seeburg sowie als Sauerstoffspender, Frischlufterzeuger und Kohlendioxidspeicher hat. Diese vielfältige Funktion schlägt sich auch in den Unterschutzstellungen als Landschaftsschutzgebiete Unstrut-Triasland (31.452,00 ha) und Finne-Triasland (8.000,00 ha) sowie des 2.315,00 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützten Ziegelrodaer Buntsandsteinplateau (FFH0136). In der „ANLAGE NR. 3.142 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET “ZIEGELRODAER BUNTSANDSTEINPLATEAU“ (EU-CODE: DE 4634-302, LANDESCODE: FFH0136)“ ist zudem unter § 1 Absatz 4 zudem folgendes aufgeführt, Zitat: „Das Gebiet umfasst die Naturschutzgebiete „Sandberg“ (NSG0121) und „Steinklöbe“ (NSG0123), überschneidet sich mit den Landschaftsschutzgebieten „Unstrut-Triasland“ (LSG0040BLK) und „Unstrut-Triasland“ (LSG0040MQ), ist eingeschlossen vom Naturpark „Saale-Unstrut-Triasland“ (NUP0002LSA) und umfasst die Flächennaturdenkmale „Lautersburgteich mit umgebenden Quellen“ (FND0031MQ), „Neue Tongruben“ (FND0032MQ) und „Talwiesen“ (FND0024MQ).“, Zitat Ende.
Unter dem § 2 „Gebietsbezogener Schutzzweck“ obengenannter Anlage sind zudem folgende Schutzzwecke vermerkt, Zitat „Der Schutzzweck des Gebietes umfasst ergänzend zu Kapitel 1 § 5 dieser Verordnung:

(1) die Erhaltung des auf dem Ziegelrodaer Buntsandsteinplateau befindlichen Komplexes gebietstypischer Lebensräume, insbesondere der großflächigen störungsarmen, reich strukturierten, alt- und totholzreichen Laub- und Laubmischwälder verzahnt mit Fließ- und Stillgewässern sowie bedeutende xerotherme, artenreiche Offenlandlebensräume,

(2) die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbesondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile:

LRT gemäß Anhang I FFH-RL: Prioritäre LRT: 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi), 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia: besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen), 6240* Subpannonische Steppen-Trockenrasen, Weitere LRT: 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions, 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia), 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis), 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation, 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum), 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum), 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli), 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum), einschließlich ihrer jeweiligen charakteristischen Arten, hier insbesondere Bologneser Glockenblume (Campanula bononiensis), Braunes Langohr (Plecotus auritus), Dreizähniges Knabenkraut (Orchis tridentata), Große Bartfledermaus (Myotis brandtii), Hundswurz (Anacamptis pyramidalis), Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), Laubfrosch (Hyla arborea), Mittelspecht (Dendrocopos medius), Moorfrosch (Rana arvalis), Nacktstängel-Schwertlilie (Iris aphylla), Neuntöter (Lanius collurio), Purpur-Knabenkraut (Orchis purpurea), Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Schlingnatter (Coronella austriaca), Stängelloser Tragant (Astragalus exscapus), Verkannter Wasserschlauch (Utricularia australis), Violette Schwarzwurzel (Scorzonera purpurea), Weiße Waldhyazinthe (Platanthera bifolia), Wiesen-Kuhschelle (Pulsatilla pratensis), Wildkatze (Felis silvestris), Zauneidechse (Lacerta agilis), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus); konkrete Ausprägungen und Erhaltungszustände der LRT des Gebietes sind hierbei zu berücksichtigen, Arten gemäß Anhang II FFH-RL: Prioritäre Arten: *Eremit (Osmoderma eremita), Weitere Arten: Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis), Großes Mausohr (Myotis myotis), Hirschkäfer (Lucanus cervus), Kammmolch (Triturus cristatus), Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus).“, Zitat Ende

Alleine diese Fakten bekräftigen die sehr hohe Schutzwürdigkeit und –notwendigkeit. Jegliche Eingriffe führen zu massiven Störungen oder gar Zerstörungen.
Bereits die Wegeasphaltierungen und die im Jahr 2007 vollendete Errichtung des 30 m hohen Aussichtsturm auf dem Mittelberg, welche mit den umfassenden Massenabholzungen und Baumaßnahmen haben zu massiven in das wertvolle, häufig von Naturverjüngung geprägte Waldgebiet geführt.
Es ist immer wieder für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) unverständlich und keinesfalls nachvollziehbar, dass Erlebbarkeit von Waldgebieten noch immer mit Baumaßnahmen in diesen sehr bedeutsamen Natur- und Landschaftsbestandteil verbunden sein soll. Gerade naturverjüngender, arten- und strukturreicher Wald bietet seinen Besucherinnen und Besuchern die beste standortgerechte Anschauung. Andere Darstellungen zeugen von noch immer vorhandenen falschem Verständnis mit Natur, Landschaften und Umwelt, welche es unbedingt und unverzüglich zu überwinden gilt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen strikten und unantastbaren Schutz des Ziegelrodaer Forstes sowie angrenzender Gebiete für dringend geboten und fordert als vom Umweltbundesamt anerkannter Umwelt- und Naturschutzvereinigung die sofortige Vorlage aller Antragsunterlagen in den Landkreisen Saalekreis und Burgenlandkreis ein, um ordnungsgemäß und sachgerecht eine Stellungnahme abgeben zu können. Ferner sieht der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein in der natur- und umweltzerstörenden Wirkung des Vorhabens unter Verwendung von 180.000,00 Euro öffentlicher Gelder, ein dringenden Prüfungsbedarf durch den Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt.
Alternativ betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die dringende Notwendigkeit der vollständigen Entwicklung des Ziegelrodaer Forst als naturverjüngenden Wald mit Prüfung von sukzessiven Ausweitungsmöglichkeiten und zur Festigung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie dem Schutz, dem Erhalt und Weiterentwicklung von Grün- und Biotopverbünden. Dazu kann u.a. die Bedeutung als Quellgebiet der etwa 12 km lange Querne, welches ein recht wechselvolles Fließgewässer darstellt und sich insbesondere im Gewässerlauf oberhalb von Lodersleben als interessanter naturnaher Abschnitt mit zahlreichen Mäandern und artenreicher Vegetation auszeichnet.
Vereinzelte Quellen bereichern das Gesamtbild. Jedoch bereits kurz vor Lodersleben sind im Gegensatz dazu deutlich die Ergebnisse von Begradigungsmaßnahmen zu erkennen.
Davon ausgehend beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine ehrenamtliche Regionalgruppe Ziegelrodaer Forst zu bilden. In ihr können sich interessierte Menschen, aber auch Organisationen, zusammenfinden, welche sich aus der Sicht des Umwelt- Landschafts- und Naturschutzes ehrenamtlich für den Erhalt, Schutz und Betreuung des Ziegelrodaer Forstes einsetzen möchten. Wer sich für eine derartige Gruppe und ihrer möglichen Inhalte interessiert, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder oder
zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.
Ortsgruppe Merseburg/
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl (UBM)
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 525 62 945

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.01.2021

Der AHA fordert einen Abrisstopp der „Neuen Hütte“ in Wimmelburg

Die Täler der Bäche im Mansfelder Land, welche meist von Westen der „Bösen Sieben“ zufließen, sind Jagdgebiet einer großen Anzahl von Fledermausarten, so auch das Goldgrundbachtal. Diese Tatsache ist allgemein bekannt.
Ganz in der Nähe, südlich, etwa 200 m entfernt beginnt das FFH- Gebiet 0109 – Kupferschieferhalden bei Wimmelburg, in welchen allein 6 Fledermausarten der Anhänge II und IV der FFH – Richtlinie festgestellt wurden.
Die Fledermausarten sind in Deutschland alle besonders geschützt.
Seit den 1990er Jahren, mit dem schleichenden Verfall der „Neuen Hütte“, haben Fledermäuse den Gebäudekomplex der „Neuen Hütte“, als Lebensraum angenommen. Durch die vielen Einflugmöglichkeiten in das Objekt, kombiniert mit vielen Ritzen, Spalten und Hohlräumen sind hier ideale Lebensbedingungen entstanden und vorhanden. Bisher wurde dieses Vorkommen eher mit der Anwesenheit im Sommer verbunden, da sich da die Fledermäuse an und in geeigneten Objekten auch außerhalb des Gebäudekomplexes, auch in der Gemeinde beobachtet wurden.
Die Fledermäuse haben ein vielfältiges Nahrungsangebot in der Aue des Goldgrundbaches und die Möglichkeit sich natürlichen Feinden zu entziehen.
Bei einer Vorortkontrolle am 13.08.2020 wurden durch den Leiter der Landesreferenzstelle für Fledermausschutz 20 Fledermäuse in fünf Arten festgestellt (11 x Zwergfledermaus, 3 x Breitflügelfledermaus, 4 x Fransenfledermaus, 1 x Mopsfledermaus und ein Braunes Langohr.)
In der weiteren Folge wurden Maßnahmen zum Schutz der Fledermäuse festgelegt.
So soll das Kellergewölbe des Südturmes nicht abgerissen werden und ein Fledermausquartier bleiben.
„Die erfassten Arten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie Spalten in Felsen, Höhlen, Brücken oder Kellern als Sommer- wie auch als Winterquartier sowie als Wochenstube zur Aufzucht der Jungtiere besiedeln.
Sie verstecken sich ausschließlich in Ritzen und Spalten und sind nicht frei von der Decke hängend anzutreffen.
Der Hohlraum des Kellers bietet ihnen die Möglichkeit des Schwärmens.
Die Kellerräume des Gebäudekomplexes weisen eine bedeutende Bedeutung als Winterquartier für die Fledermausarten auf.“ 1).
Die ehemals denkmalgeschützten Gebäude der „Neuen Hütte“ hatten als Industriedenkmal eine große Bedeutung weit über das Mansfelder Land hinaus.
Der Gebäudekomplex soll mit steuerfinanzierten Gemeindegeldern und Fördermitteln der EU abgebrochen werden.
Bereits bei einer weiteren Begehung am 26.08.2020 war es unstrittig, dass vor Beginn der Abbruchmaßnahmen eine artenschutzrechtliche Kontrolle nach anwesenden Fledermäusen durchgeführt werden muss.
In diesem Zusammenhang erklärten sich Freiwillige bereit, Anfang November bei der Beräumung des Gewölbekellers des Südturmes zu helfen.
Zwischenzeitlich am 28.09.2020 wurden durch Gemeindearbeiter, in Kenntnis des Vorhandenseins von Fledermäusen in dem Gebäudekomplex der Neuen Hütte, die offenen Kellerfenster(Fluglöcher) des Hüttengebäudes des Gebäudekomplexes und des SW -Anbaus mit Erdreich verschlossen. (Information an Landesreferenzstelle per Mail, Fotos und Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Mansfeld-Südharz (LK MSH) mündlich.).
Bis zum 30.11.2020 hatte der Leiter der Referenzstelle keine Kenntnis vom Beginn der Abbrucharbeiten des Gebäudekomplexes.
Eine Beräumung des Kellergewölbes des Südturmes fand bisher offensichtlich nicht statt.
Die Abbrucharbeiten erfolgen nach der Vergabe der Arbeiten nach der Gemeinderatssitzung am 26,11,2020 in der Zeit vom 14.12.2020 bis 31.03.2021. und nicht wie in den Auflagen zum Bescheid gem. § 45 Abs. 7 BNatschG festgelegt vom November bis Februar.
Der Abriss hat begonnen. Zurzeit sind keine Abrissarbeiten zu verzeichnen. Beginn der Maßnahmen war der 14.12.2020.
Die notwendige Artenschutzkontrolle wurde erst nach Beginn der Maßnahmen am 15.12.2020 durchgeführt.
Wie der beauftragte Mitarbeiter des Büros für Artenschutz per Kurzvermerk unterstrichen hervorgehoben mitteilt, erfolgte die Kontrolle in den begehbaren Kellerbereichen.
Dabei wurden in den Fugen und Hohlräumen 8 Fledermäuse in drei Arten angetroffen und geborgen. (6 x Zwergfledermäuse, 1x Braunes Langohr, 1x Fransenfledermaus).
Damit ist der Nachweis erbracht, dass der Gebäudekomplex für Fledermäuse als Winterquartier dient.
Es stellt sich die Frage was passiert mit den Fledermäusen, welche sich in den nicht begehbaren Bereichen befinden?
Aufgrund der milden Temperaturen bis einschließlich 24.12,2020 ist es sehr wahrscheinlich, dass sich in dieser Zeit weitere Fledermäuse im Gebäudekomplex einfanden.
Durch ein Mitglied des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) wurden am 22. und 23.12.20 drei Fledermäuse im Bereich der Abbruchstelle, Hüttengebäude/Ofenhaus festgestellt (1 Exemplar flog aus SW- Richtung in den Gebäudekomplex).
Die Erschütterungen der Abbrucharbeiten haben sich ebenfalls auf die im Gebäudekomplex befindlichen Fledermäuse ausgewirkt.
Wie viele schon gestorben sind, lässt sich nicht feststellen.
Am 17.12.2020 wurden die Kellerbereiche des Unteren Hüttenhofes, welche ebenfalls abgerissen werden sollen, sowie die zwei aus Sandstein gebauten Stützpfeiler der Nordseite mit Planen zugehängt.
Während der Abbrucharbeiten bis zu diesem Zeitpunkt hatten Fledermäuse die Möglichkeit sich in den Ritzen, Spalten und Hohlräumen zu verstecken.
Fledermäuse, welche sich dort bis zum 17.12.2020 versteckten, werden durch die Planen am Verlassen ihrer Verstecke gehindert und werden wohl sterben.
Demgegenüber ist der Zugang/Einflug/Ausflug zu den Kellerbereichen über die gesamte Abrissfläche möglich.
Erstaunlicherweise waren die Stützpfeiler am 19.12.2020 wieder unverhangen.
Eine Erklärung liegt dem AHA dazu nicht vor.
Die Begründung der Gemeinde Wimmelburg, dass der Gebäudekomplex stark einsturzgefährdet sei, wird durch gutachterliche Tätigkeit vom 18.06.2020 im Auftrag der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt nicht gestützt.
Die Begründung der Gemeinde Wimmelburg, dass der Abriss des Gebäudekomplexes alternativlos sei, ist spätestens mit dem Kaufangebot eines Investors mit einem Sanierungs- und Nutzungskonzept zur Nutzung als Kinderheim, nicht mehr zutreffend.
Dieser steht auf Nachfrage immer noch zu seinem Angebot.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss man eindeutig von Steuerverschwendung sprechen.
Der Investor ist die Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser e. V., Fliederweg 7, 06268 Querfurt.
Um den Tod weiterer Fledermäuse zu verhindern ist es zwingend notwendig, dass die Abrissarbeiten bis zum 31.03.2021 ruhen.
Da die Gemeinde mit den Arbeiten im Jahr 2020 begonnen hat, werden die beantragten Fördermittel ausgereicht.
Es ist somit auch verhältnismäßig die Arbeiten bis 31.03.2021 ruhen zu lassen und dem Artenschutz von besonders geschützten Arten der Anhänge II und IV der FFH Richtlinie, sowie dem § 39 Absatz 6 BNatSchG, wirklich zu entsprechen.
Erst das wäre wirklich wirksamer Artenschutz. welcher den aktuellen Anforderungen entspricht.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erwartet von der UNB eine Neubeurteilung der Lage.
Aktuell ist die Situation so, dass die Abrissarbeiten mit behördlicher Genehmigung den Tod einer unbekannten Anzahl von Fledermäusen verursachen.

Quelle: 1) UNB LK MSH

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.12.2020

Fotos: Werner Zabel

Bericht MDR Sachsen-Anhalt heute (12.01.2021)

Wenn Fledermäuse die einzigen Bewohner sind

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Video: Abruch der Neuen Hügtte Wimmelburg

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