Autor: Christoph Schade (Seite 32 von 219)

AHA fordert weiterhin und verstärkt eine naturnahe Entwicklung des Ettersberges!

Mit sehr großer Besorgnis und absolutem Unverständnis hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Massenfällung von rund 500 Bäumen in der Prinzenschneise im Bereich von Weimar-Schöndorf sowie den respektlosen Umgang von leitenden Vertretern von ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts“ (Landesforstanstalt) mit der Bürgerinitiative „Pro Ettersberg“ aufgenommen.
Der weiter aktuelle fachlich-inhaltliche Ausgangspunkt des seit dem Jahr 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beruht auf folgender Feststellung:

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist der Auffassung, dass ein dauerhafter Schutz und Erhalt des von Arten- und Strukturreichtum gekennzeichneten, aber auch von sehr großer historischer Verantwortung geprägter 17 km² großen Ettersberg mit seinen 3 Naturschutzgebieten Rautenschlag (19 ha), Prinzenschneise (88 ha) und Südhang Ettersberg (408 ha) zu gewährleisten ist. Ferner befindet sich der größte Teil der Landschaft im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“, wo dringender Schutzbedarf geboten ist.

In dem Zusammenhang sei daran erinnert, dass u.a. bereits in einer Begehung am 26.07.2017 im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Spuren von massiven bisherigen forstwirtschaftlichen Eingriffen mit deutlichen Spuren in Form von etwa alle 20 m von der Prinzenschneise nach Norden und Süden in den Wald gefrästen Rückegassen, gefällten Bäumen und zerfahrenen Waldböden und Wegen feststellten.
Darüber hinaus erfolgten auch Abholzungen, welche zu umfassenden Lichtungen führten. Selbst vor dem Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ machten die Abholzungsmaßnahmen des Forstes keinen Halt.
Auf Grund der Tatsachen, dass es sich hier um NSG und ein FFH-Gebiet handelt, leiten sich zwingende Notwendigkeiten ab, wozu ein Verschlechterungsverbot gehört. Die bisher durchgeführten massiven Abholzungen, denen offensichtlich Traubeneichen, Winterlinden, Eschen, Salweiden, Bergahorne und Birken zum Opfer fielen, widersprechen dem ebengenannten Ansinnen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es daher in derartigen schutzwürdigen Gebieten vorrangig eine naturnahe Entwicklung zuzulassen. Die immer vom Forst vorgetragene Behauptung, dass nur forstwirtschaftliche Maßnahmen die Vermehrung und Entwicklung von Stiel- und Traubeneiche ermöglichen, ist nicht korrekt. Abgesehen davon, dass die Fällungen und der Einsatz von schwerer Räumtechnik die Struktur der Wälder stören bzw. gar zerstören, entziehen Bodenverdichtungen und übermäßige Lichteinträge die besonderen Entwicklungsmöglichkeiten der empfindlichen und langsam wachsenden Stiel- und Traubeneichenjungbäume. Verschärfung erfährt die Situation, dass auf Grund hoher Nährstoffeinträge Staudenkulturen und verstärkt Spitz- und Bergahorn Einzug halten.
Beide Eichenarten benötigten Halbschatten, um keimen und sich entwickeln zu können. Vereinzelt umstürzende Bäume schaffen dafür ausreichend Raum. Ferner bieten Waldrandbereiche und bestehende Kleinlichtungen sehr guten Entwicklungsraum. Erfreulicherweise konnte damals die Exkursionsgruppe zudem mehrere Bestände an Jungbäumen der Traubeneiche feststellen.
Darüber hinaus dienen Wälder durch Aufnahme von Kohlendioxid sowie der Abgabe von Sauerstoff und Wasser als Teil einer dringend notwendigen Klimaregulierung und gehören somit zum bedeutsamen und unersetzlichen Teil des Klimaschutzes. Ferner dienen Wälder der Naherholung für die einem vielfältigen Stress ausgesetzte Menschheit. Ebenfalls fungieren sie als sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie spielen bei dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Biotop- und Grünverbundräumen eine sehr wichtige Rolle.
Insofern ist eine andere Herangehensweise in den vielfältigen Schutzgebieten dringend nötig. Dazu zählt nunmehr ausschließlich die naturnahe und sukzessive Entwicklung der Waldgebiete am Ettersberg – insbesondere in den drei Naturschutzgebieten, im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ – zuzulassen. Eine Einstellung der Forstwirtschaft ist zudem nicht nur ein Ausdruck eines aktiven Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie der Förderung eines nachhaltigen Tourismus, sondern ebenfalls ein Gebot der historischen Demut gegenüber der naheliegenden Gedenkstätte Buchenwald.
Von daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Freistaat Thüringen, die Stadt Weimar und den Landkreis Weimarer Land weiterhin auf, diese obengenannten Ansinnen endlich zu respektieren.
Die nunmehr erfolgte Fällung von ca. 500 Bäumen in der Prinzenschneise im Bereich von Weimar-Schöndorf ist ein weiterer Beleg dafür, dass man der ökologischen und landschaftlichen Bedeutung von Gehölzen und Wäldern noch immer nicht die angemessenen Schutzmaßnahmen angedeihen lässt. Eine zu definierende Gefährdung der Verkehrssicherheit mehr oder minder alleine durch Vertreter des Forstamtes Berka beurteilen zu lassen, bedeutet für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine fahrlässig und fachlich sehr bedenkliche einseitige Betrachtungsweise. Offensichtlich hatte an der von Forstamtsleiter Jan Klüßendorf in Medien erwähnten Begehung weder Vertreterinnen und Vertreter von Umwelt- und Naturschutzorganisationen, noch der Bürgerinitiative „Pro Ettersberg“ teilgenommen. Diese Handlungs- und Verfahrensweise ist eine inakzeptable Fortsetzung der mehr als umstrittenen massiven forstwirtschaftlichen Eingriffe in das Gebiet der Prinzenschneise, wovon 88 ha Bestandteil eines Naturschutzgebietes sind. Zudem gehört Alt- und Totholz zu einem arten- und strukturreichen Wald dazu. Sie bilden Lebensraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und sind Bestandteil des Stoffkreislaufes Wald.
Hinsichtlich der Verkehrssicherheitspflichten in Waldgebieten sei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012, Aktenzeichen: VI ZR 311/11, insbesondere ab Randnummer 5 hingewiesen. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Feststellung unter Randnummer 12 auch im Freistaat Thüringen greift, da im Thüringer Waldgesetz unter § 6 Absatz 1 Satz 2 das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr geregelt ist.
Nicht nur die zerstörerischen forstwirtschaftlichen Eingriffe in die Waldgebiete des 17 km² großen Ettersberg mit seinen 3 Naturschutzgebieten Rautenschlag (19 ha), Prinzenschneise (88 ha) und Südhang Ettersberg (408 ha), welche zum größten Teil zum EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ gehören, beunruhigen den AHA. Minder besorgniserregend und unverantwortlich ist der respektlose bis verleumderische Umgang mit der ehrenamtlichen Bürgerinitiative „Pro Ettersberg“, welche sich fachlich fundiert äußert und sich stets gesprächsbereit zeigt. Welches Recht glaubt der der zuständige Revierförster Wolfgang Grade für sich zu beanspruchen, in aller Öffentlichkeit die Mitglieder der Bürgerinitiative „Pro Ettersberg“ als fachlich inkompetent zu bezeichnen sowie ihnen fehlendes Verständnis für Leben und Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu unterstellen? Der Gipfel der verbalen Entgleisung dieses Mannes ist die Unterstellung, dass die Bürgerinitiative „Pro Ettersberg“ die Bewirtschaftung des Waldes mit dem Leiden der Häftlinge des einstigen Konzentrationslagers Buchenwald vergleicht.
Der AHA bekräftigt an dieser Stelle seine Ansicht, dass angesichts der nahen Lage zur Gedenkstätte Buchenwald und der Kenntnis der dort massenhaft verübten Verbrechen der deutschen Faschisten, es sich gebietet die angrenzenden Wälder vor störenden bis zerstörerischen Eingriffen zu bewahren und im Gedenken an die zahlreichen Opfer auch dort Ruhe zu wahren. Nichts Anderes hat die Bürgerinitiative „Pro Ettersberg“ ebenfalls schon immer erklärt. Was anderes zu behaupten entbehrt jeder Grundlage und ist als verleumderisch anzusehen.
Mit welcher arroganten, aggressiven und provozierenden Art und Weise Angehörige von ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts“ (Landesforstanstalt) auftreten können, konnte der AHA sehr anschaulich und eindrucksvoll bei Exkursionen in das Gebiet der Prinzenschneise am 20.01.2018 und 25.01.2020 erleben.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist zudem darauf hin, dass nach seiner Ansicht als Gesprächs- und Verhandlungspartner die zuständigen Verantwortlichen und Aufsichtsführenden in Politik und Verwaltung des Freistaates Thüringen sowie der Stadt Weimar und des Landkreises Weimarer Landes fungieren. Die in § 2 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ vom 25. Oktober 2011 formulierten Aufgaben können sie nicht von ihren Verantwortlichkeiten entbinden. Der unverantwortliche Umgang von ThüringenForst mit sehr hochgradig schützenswerten Waldgebieten im Bereich des Ettersberges und mit ehrenamtlichen Organisationen zeigen auf, dass offensichtlich eine unzulässige Verselbstständigung der Thüringer Forstverwaltung stattfindet bzw. bereits stattgefunden hat. Daher fordert der AHA die Fraktionen des Thüringer Landtages und die Staatsregierung Thüringens auf, unverzüglich umfassende und grundlegende Veränderungen anzugehen und umzusetzen.
Im Zusammenhang mit den gegenwärtigen ablehnungswürdigen Handlungs- und Verhaltensweisen im Umgang mit den Waldgebieten am Ettersberg sowie des bei ThüringenForst beschäftigten Revierförsters Wolfgang Grade sieht der AHA unverzüglichen Handlungsbedarf gemäß § 3 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ vom 25. Oktober 2011, welcher die „Rechts- und Fachaufsicht des für Forsten, Jagd und Fischerei zuständigen Ministeriums (Aufsichtsbehörde)“ beinhaltet und regelt.

Ferner und fortgesetzt bekräftigt der AHA erneut seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sein Wissen sowie seine Erfahrungen einzubringen. Außerdem bietet sich der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA an, Interessenten eine Plattform zur Mitwirkung bereitzustellen. Wer Interesse hat sich ehrenamtlich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft in Weimar & Weimarer Land einzusetzen, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.02.2021

67_3_Baumschutzsatzung
ThA_02.02.2021_Ettersberg
TLZ_27.01.2021_Ettersberg
TLZ_28.01.2021_Ettersberg
VerkehrssicherheitspflichtWaldbesitzer_BGH_VI_ZR_311-11_02.10.2012
VerkehrssicherheitspflichtWaldbesitzer_BGH_VI_ZR_311-11_02.10.2012Anmerkungen

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern weiterhin den bedingungslosen Erhalt der Eiche in Burgstall!

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben mit Entsetzen und Unverständnis Pläne aufgenommen, dass man offensichtlich begonnen hat rechtswidrig eine ca. 300-jährige Stieleiche im Landkreis Börde in Burgstall, Unter den Eichen zu fällen. Beide Organisationen weisen erneut mit Nachdruck darauf hin, dass heimische Eichenarten zu den ökologisch und archäologisch bedeutsamsten Baumarten gehören. So erklärt der Professor für Pflanzensoziologie Dr. Hansjörg Küster in seinem Beitrag „Vegetationsgeschichte der Eiche“, dass Fossilienfunde Hinweise geben, dass die Eiche bereits im Quartär – Beginn vor 1,75 Millionen Jahren – vorkam. Somit zählen Eichen zu den ältesten Bäumen, welche es noch heute gibt. Ferner führt Dr. Heinz Bußler in seinem Beitrag „Käfer und Großschmetterlinge an der Traubeneiche“ folgendes aus, Zitat: „Eichen beherbergen unter den heimischen Baumarten die meisten Großschmetterlinge und Käferarten und insgesamt die meisten Insektenarten. Bekannt sind 179 Großschmetterlingsarten (Hacker 1998), ü b e r 500 holzbesiedelnde Käfer (Palm 1959) und circa 500 weitere phytophage, mycetophage und räuberischen Arten. Nur von diesen beiden Ordnungen sind somit über 1.000 Arten an Eichen nachgewiesen.“, Zitat Ende. Ferner führt er u.a. aus, Zitat: „Viele der größten Käferarten Mitteleuropas entwickeln sich an und in Eichenholz: Hirschkäfer (Lucanus cervus), Heldbock (Cerambyx cerdo), Breitschulterbock (Akimerus schaefferi), Eremit (Osmoderma eremita), Großer Goldkäfer (Protaetia aeruginosa), Veränderlicher Edelscharrkäfer (Gnorimus variabilis) und Nashornkäfer (Oryctes nasicornis). Einer der farbenprächtigsten Laufkäfer Europas, der Große Puppenräuber (Calosoma sycophanta), ist als Raupenjäger eng an Eichen und das Vorkommen der assoziierten Schmetterlingsarten Schwammspinner (Lymantria dispar) und Eichen-Prozessionsspinner (Thaumetopoea processsionea) gebunden.“, Zitat Ende

http://www.lwf.bayern.de/biodiversitaet/biologische-vielfalt/089049/index.php

So geht man ferner von folgendem aus, Zitat aus „Der Kleine Garten“:
Eine ausgewachsene Buche, Eiche oder Kastanie bindet pro Jahr etwa 100 kg Staub (Feinstaub). Ein Hektar Buchenwald kann pro Jahr an die 50 t Feinstaub vertilgen.
200 bis 300 Liter Wasser werden von einem großen belaubten Baum am Tag verdunstet. Das kühlt die Umgebung und befeuchtet die Luft.
Pro Tag bindet solch ein Baum etwa 13 bis 18 kg Kohlendioxid, das sind 5 bis 6 t pro Jahr, und produziert dabei 10 bis 13 kg Sauerstoff, also etwa 4 t Sauerstoff pro Jahr. Das entspricht etwa der Atemluft von 11 Menschen pro Jahr.
Übrigens, wer sich ein kraftstoffsparendes Auto mit 3,5l pro 100 Km Verbrauch kauft, der würde bei 10.000km Fahrleistung im Jahr grob gerechnet 1000 kg CO2 in die Luft pusten.“, Zitat Ende

https://www.derkleinegarten.de/nutzgarten-kleingarten/gartenarbeiten/kleine-baumschulung.html

Bereits diese Bedeutung für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima sind Anlass genug Eichen besonders zu schützen. Hinzu kommt noch die Bedeutung als Schattenspender, was angesichts der zunehmend heißen, sonnigen und trockenen Sommer auch kein zu verachtender Faktor für Lebensqualität darstellt.
Dabei ist noch nicht die Bedeutung als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum für zahlreiche Säugetiere wie Fledermäuse, Bilcharten, Vogelarten, Spinnenarten und Pilzarten ausreichend gewürdigt.

Wie bereits im Rahmen einer Presseerklärung vom 13.02.2020 geschehen, fordern daher die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Erhalt und Schutz der Stieleiche endlich und nachhaltig zu garantieren. Neben den betroffenen Personen bzw. Familien sind aber insbesondere der Landkreis Börde, die Verbandsgemeinde Elbe-Heide sowie die Gemeinde Burgstall gefordert.
Angesichts des rechtswidrigen Beginns der Fällung der ca. 300jährigen Stieleiche in Burgstall, stellen beide Organisationen die Presseerklärung ebenfalls der Staatsanwaltschaft Magdeburg zu, um die strafrechtliche Relevanz prüfen zu lassen.
So ist es ferner nach Ansicht von beiden Organisationen vollkommen unverständlich, dass der Gemeinderat der Gemeinde Burgstall am 09.10.2012 eine „Satzung zur Aufhebung der Baumschutzsatzungen der Ortsteile der Gemeinde Burgstall“ beschlossen hatte, welche im § 1 folgendes regelt, Zitat: „Die Baumschutzsatzungen der Ortsteile Burgstall vom 17.10.2006, Dolle vom 19.12.1996 und Sandbeiendorf vom 07.06.2001 treten außer Kraft.“ Somit hat offensichtlich die gesamte Gemeinde Burgstall entschieden, dass sie nicht beabsichtigt Bäume zu schützen. Dass der Landkreis Börde keine kreisweite Baumschutzsatzung vorzuweisen hat macht die Sache keinesfalls besser.
Auf Grund dieser katastrophalen rechtlichen Ausgangssituation halten es Initiative „Pro Baum“ und die vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dringend geboten unverzüglich Gehölzschutzsatzungen für den Landkreis Börde und dem Einzugsbereich der Verbandsgemeinde Elbe-Heide zu erarbeiten, öffentlich auszulegen und zu diskutieren sowie letztendlich zu beschließen und konsequent umzusetzen.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind bereit im Rahmen ihrer gemeinnützigen und ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung der Gehölzschutzsatzungen, welche den Schutz von Bäumen und Sträuchern regeln, mitzuwirken.
Beide Organisationen bieten im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ihre Unterstützung an.

Ferner rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA aus den obengenannten Gründen heraus interessierte Personen und Organisationen zur aktiven Mitwirkung auf und sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Initiative „Pro Baum“
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 2002746

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.02.2021

Fotos: Andreas Liste

Abriss Neue Hütte Wimmelburg

Wimmelburg – Blick auf die Neue Hütte, April 2019

Zum besseren Verständnis der Vorgänge

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Abriss der Neuen Hütte durch die Kommune Wimmelburg ist in vielfacher Hinsicht ein Skandal, der bundesweites Aufsehen erregt. Von der besonderen Bedeutung dieses technischen Denkmals aus der Zeit Goethes, über das Verhalten der zuständigen Behörden bis zur groben Missachtung eines seriösen Kaufangebotes UND der In-Aussicht-Stellung von Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt in Höhe von 3 Mio. Euro haben wir es mit einem außerordentlichem Fall zu tun.

Zum besseren Verständnis der sich über 10 Jahre hinziehenden Vorgänge rund um den aktuell immer noch stattfindenen Abriss möchten wir Ihnen Dokumente des LVA von Sachsen-Anhalt, Referat Denkmalpflege, von 2008 bis 2011 zur Kenntnis bringen (im Anhang), die in Sachen Abriss des Montandenkmals Neue Hütte Wimmelburg (Januar 2021) folgendes dokumentieren:

  1. Die Obere Denkmalbehörde, in Gestalt der Referentin Susanne Nolte, hat dem vom Bürgermeister der Gemeinde Wimmelburg, Andreas Zinke, Architekt und Mitglied der Architektenkammern in Thüringen und Sachsen-Anhalt, beantragten Abriss bereits 2008 zugestimmt. Unter Auflagen, unter anderem der Dokumentation des Denkmals.
  2. Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie in Sachsen-Anhalt ist offenbar NICHT, wie z.Bsp. in Thüringen, die „obere Denkmalschutzbehörde“. Die „obere Denkmalschutzbehörde“ ist ein Referat im Landesverwaltungsamt. Dieses Referat prüft und entscheidet über Abrissanträge. Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie in Sachsen-Anhalt archiviert die Dokumentationen der abgerissenen Denkmäler, die es von der „obere Denkmalschutzbehörde“ zugesandt bekommt.
  3. Der Bescheid dokumentiert ausführlich die denkmalpflegerische Bedeutung der Neuen Hütte, um zu dem Schluss zu kommen (Hervorhebungen in rot im Dokument von uns): „Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der unveränderten Erhaltung des Kulturdenkmals (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA) kann von Ihnen nicht geltend gemacht werden.“
    ZUGLEICH bestätigt der Bescheid, dass Absperrmaßnahmen des Geländes der Gemeinde nicht zumutbar sind: „Aufgrund notwendiger Absperrmaßnahmen entstehen derzeit ohne Nutzen Personal- und Sachkosten, die den haushaltswirtschaftlichen Grundsätzen widersprechen.“ Deshalb sei dem Antrag zuzustimmen.
  4. Die Untersuchungen und Dokumentationen der TU Bergbauakademie Freiberg von 2010 sind verwendet worden, um diesen Abriss zu ermöglichen. Man darf vermuten, dass sie dafür in Auftrag gegeben wurden.
  5. Die Frage, ob und wie sich die Gemeinde Wimmelburg um öffentliche Fördermittel zum Erhalt des Denkmals Neue Hütte Wimmelburg bemüht hatte, wurde nicht gestellt.
  6. Ein alternatives Gutachten neben jenem eines lokalen Architekturbüros von 2001, das ausschließlich durch die Planung von Einfamilienhäusern in Erscheinung tritt, wurde nicht beauftragt.
    All das ist seit fast 10 Jahren amtlich.
  7. Am 20.12.2020, 19 Jahre später, bestätigte das Planungsbüro Heinrich Bögemann aus Halle/Saale, ein seit vielen Jahren mit der Sanierung im Bestand befasstes Unternehmen, dass eine Einsturzgefahr der im Sommer 2020 noch stehenden Gebäude aufgrund der soliden Bausubstanz nicht gegeben ist und auch absehbar nicht eintreten wird. Auch dieses Dokument liegt uns vor.
    Seit dem Sommer 2020 gibt es eine erneuerte Abrissgenehmigung, die uns leider nicht vorliegt.

Auf eine Anfrage verweigerte das LVA die Akteneinsicht. Wie wir nun erfuhren, und wie am Fortgang der Abrissarbeiten auch zu sehen ist, wurde die in der ersten Genehmigung verlangte Abdeckung des Ofenhauses durch eine Betondecke (und damit zumindest dessen Erhalt) auch noch aufgehoben. Grundlage für diese Erneuerung der Abrissgutachten war ein Gutachten, das die Undurchführbarkeit dieser Abdeckungsmaßnahme belegen will, und das das Ingenieurbüro Helk, Schulz und Dr. Prabel Ingenieurgesellschaft mbH (HSP) erstellt hat. Diese Gesellschaft gehört zum Verbund der Planungsbüros unter der HELK ARCHITEKTEN UND INGENIEURE GMBH, MELLINGEN, als deren Geschäftsführer Andreas Zinke, der Bürgermeister der Gemeinde Wimelburg,  seit 2010 eingetragen ist.

Wir sind der Ansicht, dass der Fall Neue Hütte Wimmelburg Anlass sein sollte, Richtlinien, Zuständigkeiten und Kommunikationswege zu überdenken, um zumindest zukünftig ähnliche Prozesse rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan Kobel

www.kulturfabriken.eu

Initiative Industriekultur
unterstützt durch die Thüringer Staatskanzlei
Baudenkmal Milchhof Arnstadt GmbH
Pfarrhof 1

D-99310 Arnstadt

info@jankobel.de
www.milchhof-arnstadt.de
+49 171 120 85 00

Abbruchgenehmigung Neue Hütte

Fotos vom Abruch der Neuen Hütte dokumentiert von Werner Zabel:

Fotos von 29.12.2020

Fotos vom 04.01.2021

Fotos vom 30.01.2021

Fotos vom 06.02.2021

Der AHA hat am 23.02.2021 seinen 30. Geburtstag

Bei der Umsetzung eines der ersten Projekte – Arbeitseinsatz zur Errichtung eines Amphibienlaichgewässers auf der Peißnitz

Eine Veranstaltungsmeldung des Kulturbundes der DDR wird für den 16.01.1983 kurz und knapp unter „Art der Veranstaltung: Gründungsveranstaltung des Arbeitskreises Umweltschutz““, „Vorsitzender des Arbeitskreises: Jürgen Bernt-Bärtl“ und als „Ort: Büschdorf, Klub der Werktätigen“ vermerken. Was so lapidar und formell klingt, war die Einleitung einer neuen Etappe in der Geschichte des Kulturbundes der DDR und ganz besonders seiner 1980 gegründeten Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU). Bis dahin setzte sich die GNU aus Fachgruppen wie z.B. Ornithologie, Entomologie und Botanik zusammen. Nunmehr bestand der Wunsch eine Gruppe entstehen zu lassen, welche fachübergreifend als ehrenamtliches Sammelbecken für gesellschaftlichen Umwelt- und Naturschutz in der Stadt Halle (Saale) fungieren sollte. Die Erwartungen von allen Seiten waren groß. Da seien beispielhaft die Staatsmacht, die Stadtleitung Halle des Kulturbundes und der Stadtvorstand Halle der GNU zu nennen, welche sich eine gewisse gelenkte Ventilfunktion erhofften. Dann interessierte Bürgerinnen und Bürger, die nun sich verstärkt öffentlich in Fragen Umwelt- und Naturschutz einmischen bzw. einbringen wollten. Die offizielle Eröffnungsveranstaltung am 20.02.1983 verdeutlichte diese Anliegen noch mehr und der Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) gab sich auf Grundlage dessen sein ersten Arbeitsplan. Dabei spielte Büschdorf und der dort existente Alttagebau Hufeisensee eine große Rolle in der Arbeit des jungen AKUS. Neben Eingaben, Diskussionsrunden und Exkursionen fanden schon im ersten Jahr des Bestehens des AKUS zahlreiche Arbeitseinsätze am Hufeisensee statt.
Jedoch blieb der Hufeisensee nicht lange das einzige große Vorhaben des AKUS. Mit dem Engagement von drei jungen Ornithologen, welche sich seit dem Frühjahr 1980 mit dem Restauenwald Peißnitznordspitze beschäftigen, kommt ein weiteres Projekt zum AKUS dazu. Am 29.05.1983 entsteht schließlich eine Patenschaftsgruppe Restau-enwald Peißnitznordspitze, welche sehr schnell die Zielsetzung des AKUS mitbestimm-te. Ihr Wirken ist es zu verdanken, dass die Peißnitznordspitze sich nunmehr ungestör-ter entwickeln konnte und am 01.09.1983 eine Arbeitsgemeinschaft „Landeskultur“ am damaligen Haus der Jungen Pioniere ihre Arbeit aufnahm. Ferner entstanden im Jahr 1984 die ersten Ideen zur Wiederherstellung eines einstigen zugeschütteten Feuchtbiotopes als Amphibienlaichgewässers. Von 1987 bis 1989 erarbeitete die Peißnitzgruppe dazu eine Konzeption. Mit Hilfe der damaligen Sowjetarmee und der Stadt Halle (Saale) erfolgte schließlich in den Jahren 1990 bis 1992 die Umsetzung der Konzeption. Die nunmehrige Unterschutzstellung der Peißnitznordspitze als Naturschutzgebiet im Jahre 1990 geht schließlich auch auf die Aktivitäten dieser Gruppe zurück.
Anfang des Jahres 1984 entsteht das Projekt „Grüne Wände“, was das ohnehin ge-spannte Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes noch weiter verschärft. Der Ansatz Wände zu begrünen wird als „Grüne Wende“ falsch verstanden und führte letzt-endlich zur Absetzung von Jürgen Bernt-Bärtl als Vorsitzenden des AKUS am 20.09.1984. Die Umbenennung der Aktion in „Grüne Hauswände“ und später in „Be-grünte Architektur“ sorgte für eine gewisse Entspannung im Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes und konnte somit ihr wertvolles Tun ungestörter entfalten.
Nach der kurzen Leitung durch Hans-Eberhard Franze übernahm Dr. Peter Bliss noch im Jahr 1984 den Vorsitz des AKUS. Mit ihm kam die Idee eines Vorhabens zur Wie-derherstellung der Kreuzer Teiche und die Errichtung eines Weihers am Amselgrund in den AKUS. Die von ihm und Michael Krüger im Jahre 1987 erstellte umfassende Kon-zeption bildet noch heute den Rahmen für Maßnahmen in dem Gebiet.
Der AKUS war nunmehr unentbehrlicher Bestandteil der Umweltarbeit der Stadt Halle (Saale) geworden. Die Erfahrungen und Fachkenntnisse seiner Mitglieder waren nach langzeitlichen Versuchen der Ignoranz und der Zerschlagung des AKUS nicht mehr wegzudenken. Seine Gedanken und Vorstellungen flossen u.a. in die Stadtordnung vom 11.06.1987 (z.B. Verbot der Verwendung von chemischen Auftaumitteln) ein sowie fanden bei Überlegungen zur Entwicklung von Grünverbundachsen im Stadtgebiet Berücksichtigung.
Im Januar 1990 endete die Arbeit des AKUS. Die einzelnen AKUS-Gruppen arbeiteten nunmehr eigenständig. Einige Gruppen existieren noch heute. So entstand aus der Peißnitzgruppe im März 1990 zunächst der Arbeitskreis Auenwald Peißnitz beim Kul-turbund e.V., welcher die direkte Basis für den am 23.02.1991 gegründeten Arbeits-kreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bildete. Die IG Verkehrsöko-logie ließ sich ebenfalls als eingetragener Verein eintragen. Im Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. fanden die IG Müll sowie Öffentlichkeitsarbeit ihr neues zu Hause.
Der AKUS entwickelte sich immer mehr zu einem sehr aktiven und unverzichtbaren Bestandteil der halleschen Umweltarbeit. Nach anfänglich besonders starker Behinde-rung seiner Arbeit konnte sich der AKUS im zunehmenden Maße einen bedeutsamen Platz erkämpfen. Die in der 7-jährigen AKUS-Arbeit gesammelten Erfahrungen haben u.a. auch in der Tätigkeit des AHA Eingang gefunden.

Momentan wirken im Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) 125 natürliche und 13 kooperative Mitglieder sowie ein förderndes Mitglied mit, welche zum großen Teil in 6 Regionalgruppen, 3 Ortsgruppen, einer Interessengemeinschaft, 21 territorialen Arbeitsgruppen und 11 thematischen Arbeitsgruppen ihre ehrenamtliche Aktivitäten in den Freistaaten Sachsen und Thüringen, im Land Sachsen-Anhalt sowie teilweise in den Ländern Brandenburg und Berlin entfalten.
Seit dem 16.08.2004 ist der AHA auch Träger der einst am 18.11.1988 in den Räumen der Georgen Kirchengemeinde in Halle (Saale) gegründeten Umweltbibliothek Halle (UBH) und nunmehrigen Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“ (UBM), die einen umfassenden Bestand an Literatur, Bild- und Tonträgern sowie Spielen aufzuweisen hat. Momentan besteht das Ziel die räumliche Situation zu optimieren, um perspektivisch eine bessere Ausleihe der Literatur, aber auch vor Ort ein Lesen und Hören zu ermöglichen. Ferner ist in Planung die Umweltbibliothek auch als Versammlungs-, Veranstaltungs- und Beratungsort zur Verfügung zu stellen. Die Umweltbibliothek soll dann wesentlich besser allen interessierten Personen der Region als Ort der Umweltinformation dienen.
Eng mit der Arbeit der UBM verknüpft, agiert seit dem Jahr 2000 die konzeptionelle Erfassungsarbeit von Gewässern und die Filmarbeit von Jugendarbeitsgruppen im Bereich des Ellerbaches im Umfeld der Stadt Bad Dürrenberg.
Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Pflege- und Nutzungsverein-barung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde abgeschlossen. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Nunmehr bemüht sich der AHA um die Übernahme der Betreuung und Pflege der Streuobstwiese in der „Braunschen Lache“ in der Stadt Dessau-Roßlau in kostenfreier Pacht.

Der AHA nimmt seit dem Juni 2019 vollumfänglich seine Aufgaben als im Jahr 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummern 1 – 5 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung für die Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie für das Land Sachsen-Anhalt wahr.

In zahlreich erarbeiteten Konzeptionen, durchgeführten Exkursionen, Erfassungen und Arbeitseinsätze, erstellten Stellungnahmen und Presserklärungen sowie einer sehr anschaulichen eigenen Homepage bringt der AHA seine fachlich-inhaltliche Kompetenz zum Ausdruck. Dies ist jedoch den sehr vielfältigen und umfassenden Aktivitäten der ausschließlich ehrenamtlichen Mitglieder zu verdanken.

Auf Grund der momentanen festgelegten Einschränkungen kann die ursprünglich am Samstag, dem 27.02.2021, geplante Veranstaltung zum 30. Jahrestag der Gründung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 23.02.1991 im Klubhaus Crossen, Hauptstraße 12 in 07613 Crossen nicht stattfinden.
Stattdessen ist an dem Tag eine ca. dreistündige Winterexkursion zur Weißen Elster und Floßgraben vorgesehen.
Treff: 10.00 Uhr am Klubhaus Crossen, Hauptstraße 12 in 07613 Crossen
Eine Nachholung der Veranstaltung im Klubhaus Crossen als Veranstaltung zum „30+1“. Jahrestag ist am Samstag, den 26.02.2022 geplant.

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzvereins:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.02.2021

AHA fordert mehr naturnahere Entwicklung und Schutz der Saaleaue im Zentrum bis Süden Halles

Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.
Dazu gehört nach Ansicht des AHA, dass es sehr bedeutsam ist nicht nur den Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) zu schützen und sichern, sondern besser noch zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Halle (Saale) eher mit Massenfällungen von Gehölzen sowie Verwässerungen von entsprechenden Schutzsatzungen auffällt.
Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) organisierten und durchgeführten vierstündigen Exkursion in die Saaleauenlandschaft im Zentrum bis Süden Halles am 06.02.2021, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Gebiete im Bereich des Holzplatzes, die Pulverweiden sowie die zum 90,7 ha großem Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ gehörenden Gebiete Untere Aue und Rabeninsel in Augenschein, berieten und diskutierten über die gegenwärtigen Zustände sowie Möglichkeiten der künftigen Entwicklung und des Schutzes des Gesamtgebietes.
Vor Beginn der Exkursion stellte der AHA der Exkursionsgruppe seine Sichtweise zum gegenwärtigen Zustand des Gebietes Hafenstraße/Sophienhafen. Dabei ging es vorrangig um die Entwicklung dieses Gebietet. Der AHA erläuterte der Exkursionsgruppe umfassend seine Sichtweise. Dazu gehört die Feststellung, dass die Entwicklung der Saale und ihrer Aue im engen Verhältnis stehen und im Jahr 2013 das letzte Hochwasserreignis im Sommer eigentlich zur Erkenntnis geführt haben müsste, dass es gilt nicht nur Flächenversiegelungen zu stoppen, sondern zurückzubauen sind, um noch mehr Hochwasser zu produzieren. Angesichts des möglicherweise sich anbahnenden Hochwassers in diesem Februar 2021 bekommt das Thema eine neue Aktualität.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Ferner ist es erforderlich, dass die Landwirtschaft durch Fruchtfolge und Anbau von einer großen Kulturvielfalt mit Humusmehrern nicht zur Verbesserung der Arten- und Strukturvielfalt, sondern auch zur Wiederherstellung gesunderer Böden beiträgt und somit Wasser mehr in der Fläche verbleibt.
Ferner ist eine Wiederausweitung der Retentionsflächen und eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft dringend geboten. Dazu gehören Struktur, Artenzusammensetzung und Entwicklungszeiträume.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.
Aus dem Grund betrachtet der AHA mit sehr großer Sorge den angedachten Beschluss des halleschen Stadtrates auf seiner Sitzung am 18.12.2019 zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ sowie zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“.
Diese beiden Vorhaben beschädigen nicht nur die Vegetation und weitgehend unverbaute Teile der Saaleaue in der Stadt Halle (Saale), sondern schränken Retentionsräume ein und schädigt das Landschafts- und Stadtbild im Einzugsbereich der Saale.
Dabei befinden sich bei beiden Vorhaben jeweils einige Meter weiter in der Mansfelder Straße zwei umfassende Brücken. Schon daraus kann keine Rechtfertigung der angedachten beiden Baumaßnahmen erwachsen.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) deutlich beabsichtigt das Vorhaben der „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ mit dem flächendeckenden Neubau einer Slipanlage und einer dazugehörigen Zufahrt ausweiten zu verknüpfen. Dabei nimmt man wissentlich eine weitere Zerstörung des Saaleufers und bauliche Eingriffe in die Saaleaue in Kauf. Eng damit verbunden sind flächendeckende Zerstörungen der Gehölz-, Wiesen- und Staudenbestände im Bereich des Sandangers sowie flächendeckende Versiegelungen in der von Hochwasser geprägten Saaleaue. Dabei lässt man deutlich erkennen, dass man noch immer nicht zu einem wissenschaftlich-fachlichen Umgang mit Umwelt, Natur, Landschaft und Hochwasser gefunden hat. Ebenso verstärken solche Planungen die Unaufrichtigkeit und Sinnlosigkeit von Deichbaumaßnahmen am Gimritzer Damm, wenn man selbst in dessen näherer Umgebung nicht vor weiteren Flächenversiegelungen in Halles Saaleaue zurückschreckt.
Aus Sicht des AHA besteht überhaupt keine Notwendigkeit derartige landschafts- und naturzerstörenden Baumaßnahmen vorzunehmen und dazu auch noch öffentliche Mittel zu verwenden. Der AHA sieht hier die Gefahr weiterer Eingriffe in Hochwasser-, Natur- und Landschaftsräumen entlang der Saale, welche mit den Asphaltierungen und Abholzungen in der Saaleaue zwischen Holzplatz und Sophienhafen, auf der Würfelwiese sowie in den Bereichen Ziegelwiese und Peißnitz, mit der zusätzlichen Verbauungen im Bereich Hafenstraße/Sophienhafen sowie den geplanten bzw. begonnenen Wegebaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze, der Öffnung der Wilden Saale sowie des angedachten Ausbaus des Mühlgrabens zusammen massive Schädigungen für Umwelt, Natur und Landschaft darstellen. So fordert der AHA derartige Aktivitäten in und an der Saaleaue zu stoppen, wozu auch bauliche Aktivitäten am Pfälzer Ufer, im NSG Rabeninsel, im NSG Peißnitznordspitze, für Brücken zwischen Franz-Schubert-Straße und Salinehalbinsel bzw. zwischen Hafenstraße/Hafenbahntrasse und Sandanger sowie Bootsanlegern gehören sowie bestehende Asphaltwege in der Saaleaue sofort zurückzubauen.
Bereits die Neubebauung des Gebietes Hafenstraße/Sophienhafen hat zu unzulässigen Einschränkungen im mit kontanimierten Aufschüttungen Bereich der Saaleaue geführt. Der AHA begründete damit das dringende Erfordernis sämtliche Neubebauung einzustellen und zurückzubauen sowie den in Folge der langjährigen Nutzung als Gaswerk kontaminierten Boden fachgerecht zu entsorgen.
Im Anschluss daran führte der Weg der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer in das Gebiet des Holzplatzes. Dabei betrachteten und werteten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den asphaltierten Saaleradwanderweg zwischen Hafentrasse am Holzplatz durch Aue der Elisabethsaale bis zum Sophienhafen.
Der AHA erläuterte den anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer seine Überlegungen zur Belebung und Verbesserung des Biotop- und Grünverbundes zur Peißnitzinsel, zum Sandanger und weitläufig betrachtet zur Ziegelwiese und zur Salinehalbinsel. Ferner bekräftigt der AHA seine Vorschläge zur Wiederbelebung des in den Jahren 1968 bis 1978 bzw. bis 1987 verschütteten Verlaufs der Wilden Saale auf dem Holzplatz und auf dem Sandanger. So besteht die Möglichkeit Natur, Landschaft und Stadtbild von Halle zu beleben sowie den Abfluss der Saale auszuweiten. Ferner erhöht sich die Aufnahmekapazität von Hochwasser. In Anbetracht des sich anbahnenden Hochwassers ist das ein sehr aktuelles Thema.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer teilten die massiven Bedenken des AHA den Saaleradwanderweg bezüglich des asphaltierten Ausbaugrades. Neben der Vernichtung und Störung der sukzessiven Wiederentstehung eines Auenwaldes führen diese Versiegelungen der Fläche zur weiteren Zerschneidung von Natur und Landschaft, lassen für Klein- und Kleinsttiere unüberwindbare Hindernisse entstehen und befördern zudem die unerlaubte Nutzung durch Kraftfahrzeuge. Stattdessen gilt es die Hafenstraße dafür besser herzurichten.
Ferner mahnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einen besseren Schutz und Erhalt des Roßgrabens an. Dazu zählt auch, dass die Erarbeitung einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Roßgraben entsteht, welche Maßnahmen zur Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen sowie der Aufhebung von Begradigungen und Verrohrungen beinhalten muss. Dies entspricht beispielsweise auch der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Im Bereich des Holzplatzes kamen ferner die umfassenden Vorschläge des AHA zur Entwicklung und Gestaltung des Gebietes zur Sprache. Die Anwesenden begrüßten die bereits im Jahr 1996 vorgelegten Vorschläge, wonach im Bereich des einstigen Saalebogens der Wilden Saale, welche über den Sandanger zur Peißnitzinsel führte, eine Wiederbelebung des einst in den Jahren von 1968 bis 1978 bzw. bis 1987 verschütteten Saalearms erfolgt. Dazu ist der Abtrag einer bis 5 bis 8 m mächtigen Aufschüttung, welche aus Bodenaushub, Bauschutt und Abfällen besteht, erforderlich. Dies trägt zur Wiederherstellung eines größeren Überflutungsraumes der Saale bei, erhöht die Vielfalt der landschaftlichen Struktur und eröffnet zudem die sukzessive Erweiterungsmöglichkeit des bestehenden, angrenzenden Auenwaldrestes.
Im Anschluss daran stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Unverständnis und Entsetzen flächendeckende – insbesondere am Holzplatz und in den Pulverweiden – massive Ausweitung der Abholzungen fest. Diese Abholzungen der Stadt Halle (Saale) haben nicht nur zur Zerstörung von wichtigem Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tierarten geführt, sondern massiv in die sukzessive, naturnahe Entwicklung der jeweiligen Gehölzbestände eingegriffen. In dem Zusammenhang besprachen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die zur Exkursion am 20.02.2016 beobachteten Holzbergungen im Ergebnis der Massenabholzungen durch Mitarbeiter der Elektro Bohnefeld GmbH aus Wettin-Löbejün. Vielerorts entdeckten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zudem fest- und zerfahrene Bodenstrukturen, was die Zerstörungen dieses Teils der Saaleaue noch verschärften. Daher halten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die sofortige Beendigung aller Abholzungsmaßnahmen in der gesamten Saaleaue für dringend geboten. Ferner fordern sie die Strafverfolgungsbehörden und die Kommunalaufsicht des Landes Sachsen-Anhalt auf, die strafrechtliche Relevanz der in Kumpanei von Stadtverwaltung Halle (Saale) und der Elektro Bohnefeld GmbH durchgeführten flächendeckenden, massiven Zerstörungen und Verwüstungen in der Saaleaue der Pulverweiden zu prüfen und ggf. zu ahnden. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich mit dem AHA einig, dass hier wieder ein Beispiel verfehlter Natur-, Landschafts- und Umweltschutzpoltik zu erkennen ist. Dieser Zerstörungs- und Vernichtungspolitik der Administration des halleschen Oberbürgermeisters Dr. Bernd Wiegand an Natur, Landschaft und Umwelt muss mit aller Konsequenz nun unwiderruflich ihr sofortiges Ende finden!
Die nunmehrigen Baumpflanzungen können diesen Frevel nicht aus der Welt schaffen.
Ebenso gilt es die Ringelungen des Eschenahorns einzustellen, welche man selbst im Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ vornahm. Der Sinn und Zweck derartiger Maßnahmen sind für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer nicht nachvollziehbar. Insbesondere aus dem Blickwinkel, dass ein Zurückdrängen des Eschenahorns kaum umsetzbar erscheint und somit der Aufwand den Nutzen eindeutig überschreitet. Ferner stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fest, dass einzelne Bäume neue Rindenbrücken gebildet hatten, was den Sinn und Zweck dieser vollkommen inakzeptablen Ringelungen auch aus dieser Sicht in Frage stellen. Unter den Aspekten forderten Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle (Saale) auf, dass der Landesrechnungshof und das hallesche Rechnungsprüfungsamt die Möglichkeit der unsachgemäßen Verwendung von Steuergeldern prüfen und transparent in der Öffentlichkeit darstellen.
Mit Unverständnis nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Folgen der im Jahr 2020 durchgeführten Abholzungen im zum 90,7 ha großen Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ gehörenden Gebiet Untere Aue, welche vom ca. 15 bis 20 m breiten Randbereich vom Norden nach Süden von einer Auenwaldsukzession geprägt ist. Zumeist sind dort seit dem Jahr 1991 Silberweiden, Silberpappeln, Eschen, Feldahorn, Blutroter Hartriegel und Pfaffenhütchen herangewachsen bzw. im Heranwachsen begriffen. Nunmehr erfolgten in einer Teilfläche umfassende Abholzungen sowie Reihund-Glied-Aufforstungen mit Einzäunung. Der Sinn und Zweck der Maßnahme ist überhaupt nicht erkennbar. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer forderten daher mit Nachdruck die Sukzession zu schützen sowie Abholzungen und in Aufforstungen im Anschluss zu unterlassen!
Mit Sorge nahmen ferner die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Information des AHA auf, Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang zu planen. Die nunmehr drei sogenannten Vorzugsvarianten im halleschen Norden unweit des Hafens sowie südlich der Rennbahn erscheinen für den AHA aus mehreren Gründen sehr problematisch.
Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.
Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.
Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein.
Der AHA hat die Vermutung, dass die hallesche Stadtplanung offenbar u.a. von einem vermehrten Zustrom von Autoverkehr im Falle des Weiterbaus der BAB 143 ausgeht. Ferner möchte man offenkundig schnellstmöglich der massiven Lobbyarbeit der Bürgerinitiative „Hochstraße“ nachgeben.
Für den AHA steht jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.
Alternativ hält der AHA es für dringend erforderlich, dass die Stadt Halle (Saale) ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollte sich die Stadt Halle (Saale) für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer drückten massiv die Forderung aus, derartige Planungen sofort einzustellen.
Wie bereits ebenfalls in der AHA-Konzeption aus dem Jahre 1996 enthalten, schlugen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für das Gelände des Holzplatzes 7 am Gasometer eine Mischung aus Entwicklung eines umfassenden Parks, Gastronomie und kulturellen Veranstaltungsort vor.
Im Bereich des Saaleufers zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Brücke drückten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erneut und umfassend ihr Unverständnis zu den Massenabholzungen Anfang des Jahres 2011 aus, welchen mindestens 75 Pappeln sowie zahlreiche andere Gehölze, z.B. Sukzessionsflächen von auentypischen Gehölzen u.a. bestehend aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Feldulme, Feldahorn, Blutrotem Hartriegel, Schwarzem Holunder und Europäischem Pfaffenhütchen, zum Opfer fielen. Ebenso erklärten die ExkursionsteilnehmerInnen, dass sie ein Festhalten an der Asphaltierung des Weges im Landschafts- und Überschwemmungsgebiet für ökologisch, landschaftlich und hydrologisch unverantwortlich halten. Von daher fordern sie mit Nachdruck, dass derartige Pläne endgültig einzustellen sind. Dabei verwies der AHA auf seinen offenen Brief vom 07.07.2011 an den halleschen Stadtrat und der damaligen Oberbürgermeisterin der Stadt Halle (Saale).
Jedoch mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass man die Fällungen in dem Bereich fortsetzt. So fielen eine Gemeine Esche sowie mehrere Silberweiden der Säge zum Opfer.
Mit Genugtuung nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die voranschreitende sukzessive Entwicklung in der Unteren Aue zur Kenntnis. Gleiches gilt es für den ca. 41 ha großen Restauenwald Rabeninsel zu sehen. Hier ist aus Sicht der ExkursionsteilnehmerInnen der Natur die Hauptregie für die Entwicklung des Auenwaldes zu überlassen. Dazu zählen auch die einst in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts angepflanzten Pappelbestände. Hier zeigt sich erfreulicherweise eine schrittweise Umentwicklung zu einem naturnahen, standortgerechten Auenwald. Die alten Pappeln dienen zurzeit noch mit ihren hohen Bäumen und Höhlen als Nistplatz sowie Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten. Von daher ist von einer Fällung abzuraten, welche zudem die sukzessive Wiederentstehung besagten Auenwaldes empfindlich stören könnte.
Nunmehr plant die Stadt Halle (Saale) die Abholzung von zwei mit Hybridpappeln bewachsenen Flächen im Nordteil der Rabeninsel. Laut des von der Stadt Halle (Saale) beauftragten Planungsbüros „RANA“, umfassen die Fläche 1 eine Größe zwischen 6.800 bis 7.000 m² und die Fläche 2 eine Größe zwischen 2.400 bis 2.500 m². Im Anschluss daran beabsichtigt man Monokulturen von Stieleichen anzulegen.
Mit Genugtuung hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion die voranschreitende Sukzession in den von der Abholzung bedrohten beiden Hybridpappelbeständen im Norden der Rabeninsel in Augenschein genommen. Insbesondere Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Winterlinde, Bergahorn, Frühblühende Traubenkirsche und Schwarzer Holunder sind hier prägende Gehölze, welche auen- und standorttypisch sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion gaben zu bedenken, dass die Entwicklung und der Bestand der Stieleiche im Zuge des Klimawandels und der damit verbundenen Zunahme an sommerlicher Hitze und Trockenheit sowie weitgehend ausbleibender Winter stark gefährdet ist. An diesen Ausgangsbedingungen können auch plantagenartig gepflanzte Stieleichenmonokulturen nichts ändern. Abgesehen davon, dass in der Regel Baumschulware mit gekappten Pfahlwurzeln zur Pflanzung kommen. Diese gekappten Pfahlwurzeln wachsen in der Regel nicht weiter und führen dazu, dass die Wassererschließung in tieferen Schichten nicht mehr möglich und die Standsicherheit gefährdeter ist.
Die angedachten Abholzungen mit Einsatz von schwerer Technik können zudem zu massiven Schäden des angrenzenden Pflanzenbestandes führen sowie starke Verdichtungen des Bodens hervorrufen. Ferner ist es vollkommen normal in einem Wald, dass einzelne Bäume umbrechen, kleinere Lichtungen schaffen und das Holz im Rahmen der Wiedereingliederung in den Stoffkreislauf Insekten, Spinnen, Pilzen und Mikroorganismen als Lebensraum bzw. als Nahrung dienen. Ferner dienen diese kleineren Lichtungen u.a. als Sukzessions- und Entwicklungsraum für neue Gehölze. Das befördert nicht nur den Arten- sondern auch den Strukturreichtum.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion sind sich daher einig, dass eine Aufforstung von Stieleichen nicht zielführend ist und zu massiven Eingriffen in Umwelt, Natur und Landschaft führen.
Alternativ haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion den Vorschlag der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vom 26.08.2020 aufgegriffen, zum richtigen Zeitpunkt auf den Wegen der Rabeninsel Eicheln zu sammeln und in das Gebiet der Hybridpappeln einzubringen oder zu stecken. Eine Erfolgsgarantie gibt es zwar nicht, da Stieleichen nicht zur Massenvermehrung neigen, aber eine gewisse Chance naturnah diese Art zu verbreiten. Derartige Einsätze lassen sich sehr gut mit Kindern und Jugendlichen umsetzen und tragen so noch zur Umweltbildung bei.
Bereits mit dem Betreten der Rabeninsel gingen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion auf die durchgeführte Aufschüttung des Weges mit Porphyrbrechsand und einer einhergehenden Verbreiterung der Wege ein. Diese Wege stellen sich nunmehr als naturfern und nicht standortgerecht dar. Es ist davon auszugehen, dass das in einem Steinbruch gewonnene Material bei einem Hochwasser wegspült sich im Auenwald verteilt. So dass diese steuerlich finanzierten Baumaßnahmen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft schaden, sondern als Verschwendung öffentlicher Mittel zu betrachten ist.
Darüber hinaus sind die Folgen der beidseitigen Mahdarbeiten vom Frühjahr bis Herbst 2020 mit einer jeweiligen Breite von ca. 1 m deutlich sichtbar. Nicht nur sehr wichtige Kraut- und Staudensaumen hat man abgemäht, sondern auch Sukzessivbestände der Stieleiche zerstört. Dabei haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder auf die Bedeutung dieser Randstreifen beispielsweise für Insekten und als Sukzessionsbereich für Stieleiche hingewiesen.
Im Bereich der „Märchenwiese“ im Nordteil der Rabeninsel, wo Kopfweiden stehen, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Genugtuung zur Kenntnis, dass Maßnahmen zum Schutz und Erhalt des Standortes erkennbar waren. Jedoch halten es Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für sinnvoll das Schnittgut als Steckhölzer zur weiteren Verjüngung der Kopfweidenbestände in dem Bereich der Rabeninsel zu verwenden. Der AHA legte dazu zum 01.11.2000 eine „Konzeption zur Pflege und Entwicklung der Wiese und des dort wachsenden Kopfweidenbestandes im Nordostteil der Rabeninsel“ vor. Im Rahmen der Exkursion bekräftigte der AHA sein Interesse die Betreuung und Pflege der „Märchenwiese“ zu übernehmen.
Mit großem Unverständnis nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Ausbau von Schlenkerweg und Forstmeisterweg mit Porphyrsplitt in Augenschein. Gleiches gilt es für mögliche Pläne die Zuwegung zur Schleusenanlage zu asphaltieren sowie ggf. Ausholzungen im Wegebereich vorzunehmen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer verwiesen darauf, dass die Rabeninsel ein klassischer Auenwald im Einzugsbereich der Saale darstellt und somit hochwasserbeeinflusst ist. So rechnen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer damit, dass einhergehend mit den Abspülungen derartig ausgebauter Wege der Splitt im gesamten Naturschutz- und FFH-Gebiet verteilt und somit den Boden sowie Fauna und Flora beeinträchtigen könnte. Ferner schätzen Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein, dass der Weg ausreichend befestigt ist und zudem besser zum Natur- und Landschaftsbild passt. Möglicherweise dafür veranschlagte Flutgelder sollten eher in Entsiegelungs- und Rückbaumaßnahmen in den Auenlandschaften Einsatz finden. Dazu gehören z.B. die komplette bauliche Umverlegung des Multimediazentrums an einen hochwasserfernen Standort, der Rückbau der großzügigen Asphaltflächen im Mittelteil der Peißnitzinsel sowie eines Betonpodestes am Ufer der Wilden Saale im Nordteil der Rabeninsel.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer begrüßten erneut die Aufstellung von Hinweisschildern, welches offensichtlich gemeinsam die Stadt Halle (Saale) und Dow Chemical ermöglichten. Sie wiesen aber darauf hin, dass Hochwasser und Vandalismus beschädigen bzw. zerstören könnten. Von daher gilt es im Rahmen der Entstehung eines neuen Naturerkenntnispfades „Hallesches Saaletal“ auf Steine mit Nummern und Begleitbroschüren zurückzugreifen. Der AHA hat dazu erste Routen- und Standortvorschläge erstellt.
Hinsichtlich des grundsätzlich, begrüßenswerten Wiederaufbaus der Böllberger Mühle zur Gewinnung von Strom aus Wasser, schlossen sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Forderungen des AHA an, alles zu unternehmen, um die naturnahe Entwicklung des Auenwaldes Mühlwerder nicht zu beschädigen und eine Befestigung des Mühlgrabens auszuschließen. Ferner sind die Rechen vor den Turbinen so zu gestalten, dass ein Töten von Fischen und Amphibien ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist die Fischtreppe so zu platzieren, dass ein Eingriff in den Mühlwerder ausgeschlossen bleibt. Außerdem appellieren die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer an den nunmehrigen Mühleneigentümer den Schornstein am einstigen Heizhaus zu erhalten und zu stabilisieren, dass er künftig Nistmöglichkeiten z.B. für Weißstörche aufnehmen kann. In dem Zusammenhang erläuterte der AHA seine am 03. Juli 1996 vorgelegte „Konzeption zum Schutz, Erhalt, Pflege und Betreuung des Mühlwerders in Böllberg“, welche neben einer umfassenden Zustandsanalyse und weitreichenden Vorschlägen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung des 1,8 ha große Mühlwerders, den Vorschlag beinhaltet diese sehr arten- und strukturreiche Saaleauenlandschaft in das Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ einzugliedern.
Eng damit verbunden verwiesen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer auf das dringende Erfordernis, die naturnahere Entwicklung der Wilden Saale umfassend zu schützen und zu sichern. Neben der erfreulichen freizügigen Entwicklungsmöglichkeit der Wilden Saale dient dieser Teil der Saaleaue u.a. auch als Lebens- und Rückzugsraum von Biber, Eisvogel und Gänsesäger. Daher verbietet sich nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine touristische und sportliche Nutzung zum Beispiel in Form der Befahrung der Wilden Saale mit Wasserfahrzeugen aller Art. An der Stelle sei zudem erwähnt, dass eine derartige Entwicklung den Bedingungen eines europäischen Schutzgebietes nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und eines Naturschutzgebietes sowie der europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht.
Auffällig war ebenfalls, dass zwar weitgehend der Leinenzwang für Hunde Beachtung fand, aber es immer noch genügend Hundebesitzer gibt, welche ihre Vierbeiner unangeleint, selbst im Naturschutzgebiet, laufen lassen. Neben Appellen an die Bevölkerung und Gäste, das einzuhalten, geht die Aufforderung an die zuständigen Behörden verstärkt die Schutzgebiete zu kontrollieren.
Im Bereich der einstigen Gaststätte auf der Rabeninsel wiesen Zettel darauf hin, dass die Deutsche Bahn Holzungsarbeiten vornimmt. Offensichtlich handelt es sich um ein Teil des Paketes sogenannter „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“, welche auch zu den Massenringelungen und -abholzungen im „Trothaer Wäldchen“ führen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer drückten ihre Empörung aus und forderten das sofortige Ende dieser unverantwortlichen Eingriffe in einem Naturschutzgebiet.
Im östlichen Bereich des Pulverweidengebietes zwischen Genzmerbrücke und Hafenbahnbrücke erinnerte der AHA an die Massenabholzung und bekräftigte die Inakzeptanz der erfolgten Asphaltierung des Weges. Eine Maßnahme, die es gilt vollständig zurückzubauen.
Im Bereich des langjährigen Neubaus der Sportanlage zwischen Böllberger Weg und Saale nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein Bauwerk in Augenschein, welches offensichtlich mit einer Einleitungsanlage von ungefilterten Regenwasser zusammenhängt. Die verantwortungslosen großflächigen Abholzungen im des unseligen umwelt- und naturzerstörenden öffentlich geförderten Projektes des Holm Lischewskis haben einen weiteren bedeutsamen Teil des Hangwaldes in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Kellerräumen, welche dem Rückzug von Fledermäusen dient, zerstört. Neben der Zerstörung von wichtigem Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen besteht nun massive Erosionsgefahr. Hier gilt es endlich diese skandalösen Bauarbeiten zu stoppen, den Rückbau auf Kosten von Holm Lischewski einzuleiten und das Gebiet einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen.
Die nunmehrige Planung eines gigantischen Wohnkomplexes im Bereich des Böllberger Weges mit dem irreführenden Namen „Saalegärten“ ist keine zielführende Alternative zu Holm Lischewskis massiv steuerlich subventionierter Investruine. Seit nunmehr fast 16 Jahren fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dieses Gebiet eine Mischung aus Erhalt der historischen Bausubstanz der früheren Schokoladenfabrik Most und der Saaleaue mit ihrem Hangwald. Stattdessen zerstörte man mit dem Abriss der früheren Schokoladenfabrik Most im Mai 2008 einen historischen Gebäudekomplex und begann mit dem darauffolgenden stark öffentlich subventionierten Bauvorhaben eines Holm Lischewski, welches sich als Desaster in finanzieller und stadtgestalterischer Hinsicht herausstellte. Das nunmehrige Vorhaben der CityDomizil GmbH, welches laut Medienberichten mit 150 Millionen Euro Investitionsmitteln Umsetzung finden soll, nimmt keinerlei Rücksicht auf Aspekte des Stadt- und Landschaftsbildes und stellt eine massive Beeinträchtigung einer dringend gebotenen Erweiterung von Grün im Bereich des Hochufers der Saale dar. Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz findet hier offenkundig keine Berücksichtigung. Besonders verschärfend wirkt, dass man im südlichen Anschluss der blauen Rohrbrücke auf längerer Strecke den Saalehangwald komplett zerstört hat. Hier gilt es einen sofortigen Stopp festzulegen und eine sukzessive Neuentwicklung zuzulassen.
Zum Abschluss der Exkursion stellten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer fest, dass das Gelände der neuen Schule am Holzplatz stark von hellen Betonsteinen und wenig unversiegelten Flächen geprägt ist. Ferner ist nicht erkennbar, dass zu mindestens an den Stirnseiten Fassadenbegrünungen vorgesehen sind. Stattdessen prägen vereinzelte Bäume und ebenso separierte Staudenflächen von einer mehr oder minder unglücklichen Anordnung im Gelände. Auf Grund der ungehinderten Einstrahlungsmöglichkeiten der Sonne, bedeutet dies Hitze- und Wasserstress für die auf dem Schulgelände angeordneten Pflanzen in einem Meer aus hellem Betonsteinen. Dabei ist mit massiver Reflektion des Sonnenlichtes zu rechnen, was ebenfalls die Aufenthaltsqualität der Menschen vor beeinträchtigen kann. Ähnliche Standortsituationen wie am Steintorcampus zeigen genau diese Blendwirkungen auf.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion regen daher u.a. eine umfassendere Ersetzung der Betonsteine durch Wiesen- und Rasenflächen und Anordnung von Strauch- und Staudengruppen sowie die Pflanzung von Fassadengrün an. Als selbstklimmende Pflanzen kommen dafür beispielsweise Parthenocissus quinquefolia ‚Engelmannii‘ und Parthenocissus tricuspidata ‚Veitchii‘ in Frage. Diese Pflanzen kennzeichnen nicht nur ökologische Faktoren wie Verbesserung der Luft mit Sauerstoff und Feuchtigkeit, sondern grüne Blattfärbung im Frühjahr/Sommer und bunte Laubfärbung im Herbst. Somit bieten beide Weinarten auch für einen sehr positiven Anblick. Die Blüten bilden eine sehr wichtige Insektenweide.

Die Exkursion zeigte wieder deutlich auf, dass ein massives und vielfältiges Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Saaleaue im Zentrum und Süden Halles dringend erforderlich ist. Daher ruft der AHA Interessenten auf in einer im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe zum Schutz, Entwicklung und Erhalt dieses ökologisch, landschaftlich und touristisch sehr bedeutsamen Teils der halleschen Saaleaue mitzuwirken.
Wer daran mitwirken möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.02.2021

Fotos: Dietmar Hörner

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