Autor: Christoph Schade (Seite 28 von 219)

Erfassung der Avifauna des Auen-Restwaldes „Wolfener Busch“

Das Projekt des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) „Feldarbeit zur Erfassung der Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2021“ im Stadtgebiet von Wolfen, wurde am 20.03.2021 fortgesetzt. Treffpunkt war 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen.

Der „Wolfener Busch“ ist ein Rudiment eines ehemaligen Auenwaldes im Überschwemmungsgebiet der Mulde. Seine Größe beträgt ca. 20 Hektar. Er liegt am Ostrand von Wolfen.
Unser Weg führte uns zu dem am Rand des „Wolfener Busches“ gelegenen ehemaligen Schwimmbades. Die Natur hatte sich dieses Gebiet nach dem Rückbau des Bades Anfang der 1990-er Jahre vollständig zurückerobert. Robinien, Hainbuchen, Gemeine Eschen und Stieleichen hatten unter anderem unterstützt durch Buschwerk ein neues Sukzessionsgebiet entstehen lassen. Markant waren die alten Stieleichen. Für Einheimische sind sie das Merkmal des ehemaligen Standortes des Schwimmbades.
Auf dem Weg dorthin konnten wir mehrere Erdbaue sehen, wovon einer wahrscheinlich noch genutzt wurde. Waren sie vom Fuchs oder Dachs? Wir wissen es nicht.
Mit dem Rückbau des Schwimmbades, war ein alter Eingang eines Schachtgrabens als Winterquartier für Fledermäuse gestaltet worden. Durch Vandalismus wurde diese Heimstätte zerstört.
Wir durchquerten den „Wolfener Busch“, stiegen über umgestürzte Bäume, die den schmalen Waldweg unterbrachen, hörten dem Gesang der Kohlmeisen und Blaumeisen zu, dem hellen klopfendem Klang des Spechtes bei der Arbeit, konnten ein Rotkelchen vorbeifliegen sehen und immer wieder den Gesang des Kleibers hören und seine Emsigkeit an den Baumstämmen und dem Astwerk beobachten. Auch ein Buchfink-Weibchen konnten wir entdecken. Der Kolkrabe war immer dabei.
Der Winter 2021 läßt die Natur noch verharren. Zartes Grün und Knospen waren hier und da zu sehen, vereinzelt auch Gruppen von Schneeglöckchen und Blausternen.
Unser Rückweg führte uns am Schachtgraben vorbei. Dort beobachteten wir einen Fuchs, in unmittelbarer Nähe der im Graben schwimmenden Stockenten. War das ein Zufall?
In Vorbereitung der Bauarbeiten für die Erweiterung des Klärwerkes des Abwasserzweckverbandes der Stadt Wolfen, wurde eine ca. 60cm tiefe Erdschicht ausgehoben. Die senkrechten Schnitte ließen deutlich den Bodenhorizont eines Auenbodens erkennen. Der durchfeuchteten Humusschicht folgte eine lehmige Sedimentschicht.

Diese intensive Wahrnehmung der Natur hinterläßt nachhaltige Eindrücke. Interessierte sind immer herzlich willkommen:

Samstag, den 24.04., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Salegaster Forsts
Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Text und Fotos: Sabine Schauer

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten nachhaltige Konzepte zum Umgang mit Hochwasser entlang der Saale für erforderlich!

Mit fortgesetztem großem Interesse und Unverständnis verfolgen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiter die Medienberichte zu Plänen des Landes Sachsen-Anhalt zur Errichtung einer „Schutzwand“ an der Ostseite des Gimritzer Damms und deren praktische Umsetzung. Offenbar war der Auslöser der letzten Planungen der Beschluss des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.05.2015, Aktenzeichen: 2 M 33/15, welcher den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle vom 03.03.2015, Aktenzeichen: 4 B 14/15 HAL zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Plangenehmigung des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 19.11.2014 für den Bau einer als Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm (Saale) deklarierten gesamt 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife bestätigt hat. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigen erneut, dass sie die Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit begrüßen, da ansonsten der einst am 12.07.2013 illegal begonnene skandalöse Deichbau seine ungehinderte Fortsetzung gefunden hätte. Vom Grundsatz her begrüßen Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), dass man offenbar beabsichtigt nun die alten Planungen aufzugeben. Nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und AHA gilt es jedoch alles zu stoppen, was entgegen jeglicher fachlichen und moralischen Vernunft an Retentionsflächen weiter einschränkt und so zur Verstärkung der Bedrohung der Altstadt östlich und nordöstlich der Saale führt sowie vermehrte Eingriffe in den Gehölzbestand und in Wiesenbereiche zur Folge haben. Ferner basieren diese Planungen auf mehreren weiteren falschen Ansätzen vor Ort. So ist bei der Errichtung von „Schutzwänden“ davon auszugehen, dass im Falle des Vortriebs von Spundwänden in den Boden im Bereich des Deiches, auch mit Rückstau von Wasser zu rechnen, welches aus Richtung Halle-Neustadt der Saale zuströmt. Deswegen sind sowohl die Altstadt, als auch die Neustadt von Halle (Saale) negativ von einer Umsetzung eines derartigen Deichbauprojektes betroffen. Unverständlich ist für Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin, dass mit dem Abriss der Eissporthalle im Jahre 2016 keine vollständige Beseitigung der Kellerräume und der Aufschüttungen erfolgte. Somit besteht die Gefahr einer Behinderung des freieren Abflusses und des Rückstaus von Hochwasser, welches dann gezielt verstärkt auf den Gimritzer Damm zuströmt.

Mit großem Unverständnis haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder die verheerenden Massenabholzungen entlang des Gimritzer Dammes zwischen Zur Saaleaue und Heideallee angeprangert. Diese Zerstörung des standorttypischen Gehölzbestandes, welcher u.a. aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Pappel, Robinie, Feldahorn, Blutroten Hartriegel und Hundsrose bestand bzw. noch in Resten besteht, bildete einen sehr wichtigen Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, trug zur Entstehung von Frischluft und zum Lärmschutz bei, wertete das Stadtbild auf sowie stellte einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund dar. Beide Organisationen forderten immer wieder den sofortigen Stopp dieser umwelt- und naturfeindlichen zerstörerischen Aktivitäten. Seit Anfang an betrachten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großer Sorge die Umsetzung der Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel aufgenommen. Mit den der Öffentlichkeit vorliegenden großzügigen Verkehrsplanungen, gehen mit der Umsetzung der Baumaßnahmen, massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So hatte man massiv den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, fast komplett zerstört. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife sind Massenfällungen zum Opfer gefallen. Dabei hat man schätzungsweise mindestens 150 Bäume und Sträucher vernichtet und dabei sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen und einen wichtige Basis für Frisch- und Kaltluft zerstört. Gegenwärtig zeichnet sich ab, dass dafür Beton, Schotter, Stahl und Asphalt für umfassende Bodenversiegelungen sorgen. Der weitere Knackpunkt bildet der geplante Kreisel im Kreuzungsbereich von Heideallee, Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg. Hier sehen die Planungen alleine für den Umbau und im direkten Anschlussbereich in Heideallee und Brandbergweg die Vernichtung von mindestens 70 Bäumen vor. Derartige Planungen, wofür der Steuerzahler alleine im Abschnitt zwischen Rennbahnkreuz und Anschluss Heideallee etwa 13,5 Millionen Euro aus dem Fluthilfefond für den Abschnitt zwischen Rennbahnkreuz und Anschluss Heideallee beisteuern soll, ist ein weiterer skandalöser Ausdruck verfehlter Verkehrs- und Umweltpolitik nicht nur in der Stadt Halle (Saale), sondern auch im Land Sachsen-Anhalt. Es ist auch aus dem Gesichtspunkt unverständlich, dass man ein Straßensystem massiv ver- und bestärkt, welches sich zu großen Teilen im Hochwassereinzugsgebiet der Saale befindet und man genau weiß, dass trotz Deiche oder „Schutzwände“ mit umfassenden Überflutungen und Einwirkungen von Qualmwasser sowie umfassenden Rückstau aus Richtung Halle-Neustadt zu rechnen ist.
Zwischenzeitlich behauptete der hallesche Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf, als „Ersatz….39 Platanen“ mehrreihig entlang des Gimritzer Dammes pflanzen zu wollen und hatte damit die Genehmigung der Fortsetzung der Massenfällungen begründet. Diese 39 „Ersatz“-Pflanzungen können jedoch die erheblichen und flächendeckenden Gehölzverluste durch die Massenabholzungen und Flächenversiegelungen niemals ersetzen. Ferner haben Trockenheit und Hitze zum Absterben zahlreicher gepflanzter Bäume geführt.
Daher forderten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder sofort weitere Massenabholzungen im Bereich Gimritzer Damm und Heideallee/Weinbergweg/Walter-Hülse-Straße zu stoppen und endlich moderne, umweltgerechte Verkehrsplanungen vorzunehmen!
Ferner regen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut sowie mit Nachdruck an, das frühere Gebäude des Finanzamtes und das angrenzende Gelände komplett zurückzubauen und einer sukzessiven Entwicklung im Anschluss zu den Auen von Saale und Saugraben entwickeln zu lassen. In dem Zusammenhang ist es ratsam die Außenstelle Halle des Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik andernorts unterzubringen und deren Gebäude und Nebengelände baulich komplett zu beräumen und ebenfalls in eine sukzessive Entwicklung im Anschluss zu den Auen von Saale und Saugraben einzubeziehen. Neben der dringend notwendigen Ausweitung von Grünbereichen und der Stärkung des Grün- und Biotopverbundes zwischen Saale, Saugrabental und Dölauer Heide an der Nahtstelle zwischen Halle-Neustadt und Heide-Süd, kann das Gebiet wieder als Retentionsfläche sowie gestärkt als Kaltluftentstehungsgebiet und -korridor dienen.
Im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ zum Planfeststellungsverfahren „Neubau Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm“ Aktenzeichen: 404.6-62211-0202 vom 11.03.2018 haben beide Organisationen u.a. unter Punkt Zu 100 und 100_TZ bis 200 folgendes vermerkt, Zitat:

Die Planungen beinhalten nicht im erforderlichen Umfang Möglichkeiten eines länderübergreifenden Umgangs mit Hochwasser nach Flusssystemen orientiert. Erste positive Ansätze aus den neunziger Jahre zum Beispiel von Deichrückverlegungen in der Saaleaue zwischen Halle (Saale) am Pfingstanger sowie der Ortschaften Angersdorf, Holleben und Hohenweiden fanden bisher keine ordnungsgemäße Fortsetzung. Saaleaufwärts liegen seitens des AHA immer wieder Vorschläge zu Deichrückverlegungen am Göhlitzscher Holz in Leuna sowie an der Fasanerie in Merseburg vor, welche bisher keine öffentliche Erörterung gefunden haben. Ähnliche Aktivitäten liegen Flussaufwärts entlang der Weißen Elster vor. Ernsthafte Aktivitäten in die Richtung sind im Freistaat Thüringen im Großraum Gera in der Planung. Diese dort bisher formulierten Ansätze gilt es auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt anzugehen. Nach Ansicht der Autoren der Stellungnahmen sind nur flächendeckende Deichrückverlegungen sinnvoll, welche ein unnötiges Aufbauen von Hochwasserwellen hemmt oder gar ausschließt. Die Polderwirtschaft reagiert dagegen erst auf hohe Hochwasserwellen und verhindert diese nicht. Alles diese Überlegungen und Faktoren finden im konkreten Planungsvorhaben keine Berücksichtigung. Gleiches gilt hinsichtlich der Betrachtung der Zunahme von stark ausgeprägten Hochwassersituationen. Das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland weisen eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang von 69 ha Boden aus. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha – 69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthält den Wunsch einer Reduzierung der Neuversiegelung von Flächen auf maximal 30 ha/Tag zu senken. Selbst diese Zielstellung ist schon inakzeptabel, angesichts der jahrzehntelangen Verluste an unversiegelter Bodenflächen. Natürlich zählen auch Bodenverfestigungen in Folge von zunehmender Verarmung des Anbaus von Feldkulturen sowie eng damit verbundener Bodenerosionen ebenfalls als Ursache dazu. Die ausbleibenden Korrekturen haben durchaus Auswirkungen auf den konkreten Standort. Versinnbildlichen aber den fehlen nachhaltigen und räumlichen Gedanken im Umgang mit Hochwasser. Gleiches gilt für die Vorschläge der Autoren der Stellungnahmen hinsichtlich der Entwicklungen in und an den Auen von Saale, Weißer Elster und derer Nebengewässer. Dazu zählt auch der hochwasserbezogene Rückbau in Halle-Neustadt, wozu auch der Komplex des früheren Finanzamtes und der Stasi-Unterlagenbehörde. Insofern geht das geplante Vorhaben nicht von einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser aus.“, Zitat Ende

Leider haben der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt bisher immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht gewillt sind, eine nachhaltige, zukunftsfähige, landesweite und länderübergreifende nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser anzugehen.

Zuvor führten beide Organisationen in ihrer Stellungnahme aus, Zitat:

Zu 1.1.4. Wasser
Wie bereits Zu 1.1.1. Realnutzung angegeben, fehlen hier komplett Angaben zur Fließbewegung von Grund- und Schichtwasser im Raum von Halle-Neustadt. Ebenso ist der Verlauf des südlichen Kolonistengrabens nicht erkennbar. Diese unvollständigen Angaben lassen ein vollständiges und korrektes Bild zu den hydrologischen Zusammenhängen in dem Untersuchungsgebiet nicht zu.
Zu 1.2.9.2., 1.2.9.3., 1.2.9.4. und 1.2.10.4.
Unerwähnt bleiben die flächendeckenden Störungen bzw. Zerstörung der kompletten Vegetation entlang des Gimritzer Dammes sowie angrenzender Gebiete. Ebenso fehlen Angaben zu den bereits erfolgten Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit den eigenmächtigen und illegalen Bau- und Abholzungsmaßnahmen der Stadt Halle (Saale) ab dem 12.07.2013. Ebenso führen die angedachten Baumaßnahmen zu massiven und dauerhaften Beeinträchtigungen im Landschafts- und Stadtbild. Nicht nachvollziehbar erscheinen Anmerkungen zum „Hochwasserschutz des Festplatzes und der Halle-Saale-Schleife“. Perspektivisch gilt es die Möglichkeiten eines Alternativen des derzeitigen Festplatzes und einer damit verbundenen Renaturierung des Standortes zu prüfen. Die Befahrung der Halle-Saale-Schleife gilt es auf einen eng bestimmten Anliegerverkehr zu beschränken. Dazu erscheint es sinnvoll zu sein, die im Jahr 2013 begonnene Reduzierung auf eine Fahrspur, konsequent fortzusetzen. Ebenso erscheint es sinnvoll zu sein die Sportanlage Sandanger komplett aufzugeben und zurückzubauen, dem Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. und dem Halleschen Anglerverein e.V. einen alternativen Standort anzubieten sowie den Altverlauf der Wilden Saale wiederherzustellen. Darüber hinaus gilt es für das Gelände des Sandangers eine gezielte und wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen. Vorstellbar wäre aber eine umfassende sukzessive Entwicklung des Geländes. Darüber hinaus ist es unverständlich, dass bei der so vielfach populistisch beschriebenen Hochwassergefahren für Gimritzer Damm und Halle-Neustadt eine bauliche Ausweitung und verkehrliche „Aufwertung“ des vorhandenen Straßenverkehrs erfolgt. Derartige Baumaßnahmen sind offenbar fachlich unqualifiziert und rechtlich fragwürdig ohne entsprechenden Prüfungen erfolgt.“, Zitat Ende

Diese Stellungnahme und die darin geäußerten Bedenken und Vorschläge hat das planungsführende Land Sachsen-Anhalt offenbar mehr oder minder komplett ignoriert.

Ebenso unbeirrt hat man bisher folgendes nicht berücksichtigt, Bebauungen und neue Flächenversiegelungen vorgenommen bzw. plant diese neu:

Bekanntlich ergaben sich mit dem Abzug der GUS-Streitkräfte bis zum Juli 1991 aus der Stadt Halle (Saale) auch für die einstige Garnison im heutigen Stadtteil Heide-Süd neue Entwicklungschancen. Dazu zählte nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Wiederherstellung eines offenen, landschaftlich und ökologisch sehr vielfältigen Tals des Saugrabens bzw. Nördlichen Kolonistengrabens. Nach zahlreichen und zähen Debatten nahm die hallesche Stadtpolitik im Frühjahr 1995 den Anlauf diesen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund sowie Kaltluft- bzw. Frischluftkorridor wiederentstehen zu lassen und von Bebauung freizuhalten. Mit dem Straßenkorridor der Blücherstraße besteht jedoch eine nicht zu unterschätzende Zerschneidungsfunktion. Ferner konnten es sich die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) nicht verkneifen immer wieder massiv in das Fließgewässer und sein Tal mit Verschotterungen sowie übermäßiger Mahd der Wiesen und Schilfbestände einzugreifen. Darüber hinaus fand eine schrittweise weitere Heranführung weiterer Wohnbebauung von Heide-Süd immer weiter an das Tal statt. Ebenso zerstörte man im September 2015 im Bereich der Kreuzung Blücherstraße/Begonienstraße eine wertvolle Wiese, um dort einen neuen Parkplatz für die nunmehrige Eissporthalle zu errichten. Diese Wiese grenzte nicht nur an Gehölzstrukturen und somit an das sich entwickelnde Gefüge des Saugrabens, sondern stellte bisher in der Blühphase Insekten zahlreich Nahrung zur Verfügung und bot Hasen Nahrung und Trocknungsfläche nach Niederschlägen. Diese Kriterien spielten offensichtlich bei den dafür Verantwortlichen keine Rolle. Die Initiative „Pro Baum“ und der AHA müssen daher feststellen, dass wieder eine Wiese Bulldozern, Schotter und nunmehr abgestellten Autos zum Opfer gefallen ist. Neben den weiteren Verlust eines Lebens- und Rückzugsraum, weisen Initiative „Pro Baum“ und AHA darauf hin, dass es sich hier durchaus um Überflutungsraum der Saale handelt. In dem Blickwinkel betrachtet, halten Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin einen Rückbau für dringend geboten.
Nunmehr vermelden immer wieder Medienberichte, dass es Pläne gibt ab Frühjahr 2021 bis 2023/2024 eine neue Eisporthalle in der Blücherstraße sowie nördlich davon weitere Parkplätze zu errichten. Dafür stellt die Landesinvestitionsbank zu 100 % öffentliche Gelder aus dem Fluthilfefond im Umfang von 22 Millionen Euro zur Verfügung
Nach Ansicht der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es nunmehr diese Planungen zu veröffentlichen und die Öffentlichkeit um Stellungnahmen zu bitten. Die Initiative „Pro Baum“ und der AHA befürchten weitere massive bauliche Einschränkungen im Saugrabental, welche offensichtlich von einem von der von der evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland auf einer Fläche im Umfang von 16.000 m² = 1,6 ha Fläche auf den Weinbergwiesen in Heide-Süd geplanten Neubau einer Grundschule mit einer Kapazität für 300 Schülerinnen und Schüler ausgeht. Hier plant man eine Fertigstellung im Jahr 2023. Diese geplante betrifft den Unterlauf des Saugrabens, welcher ein sehr wichtiger Überflutungsraum der Saale darstellt.
Jedoch führen alle Baumaßnahmen im Saugrabental und auf den Weinbergwiesen zu weiteren räumlichen Einschränkungen dieses sehr wichtigen Verbindungskorridors zwischen Dölauer Heide und Saaleaue mit seinen angrenzenden Gehölz-, Wiesen-, Stauden- und Wasserflächen mit Feuchtgebieten. Dieses Gebiet hat nicht nur eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für eine sehr vielfältige Fauna und Flora sowie Erholungsraum insbesondere für die Menschen aus Halle-Neustadt und Heide-Süd, sondern dient zudem als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor. Angesichts der zunehmenden Aufheizung von Natur, Landschaft und urbanisierten Gebieten eine sehr wichtige Funktion.
An der Stelle möchten Initiative „Pro Baum“ und AHA darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der AHA den halleschen Stadtrat sowie den Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale), seine Beigeordneten und seine Verwaltung auf den Schutz und Erhalt der Saugrabenaue und Weinbergwiesen mit Gehölz-, Wiesen-, Stauden- und Wasserflächen mit Feuchtgebieten sowie ihrer sehr wichtigen Bedeutung als Biotop- und Grünverbund sowie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor zu orientieren und daher eine weitere Verbauung nicht zuzulassen.

Ebenfalls mit sehr großer Sorge betrachten Initiative „Pro Baum“ und AHA die auf seiner Sitzung am 18.12.2019 gefassten Entscheidungen des halleschen Stadtrates zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ sowie zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“.
Diese beiden Vorhaben beschädigen nicht nur die Vegetation und weitgehend unverbaute Teile der Saaleaue in der Stadt Halle (Saale), sondern schränken Retentionsräume ein und schädigen das Landschafts- und Stadtbild im Einzugsbereich der Saale.
Dabei befinden sich bei beiden Vorhaben jeweils einige Meter weiter in der Mansfelder Straße zwei umfassende Brücken. Schon daraus kann keine Rechtfertigung der angedachten beiden Baumaßnahmen erwachsen.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) deutlich beabsichtigt das Vorhaben der „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ mit dem flächendeckenden Neubau einer Slipanlage und einer dazugehörigen Zufahrt auszuweiten und zu verknüpfen. Dabei nimmt man wissentlich eine weitere Zerstörung des Saaleufers und bauliche Eingriffe in die Saaleaue in Kauf. Eng damit verbunden sind großräumige Zerstörungen der Gehölz-, Wiesen- und Staudenbestände im Bereich des Sandangers sowie flächendeckende Versiegelungen in der von Hochwasser geprägten Saaleaue. Dabei lässt man deutlich erkennen, dass man noch immer nicht zu einem wissenschaftlich-fachlichen Umgang mit Umwelt, Natur, Landschaft und Hochwasser gefunden hat. Ebenso verstärken solche Planungen die Unaufrichtigkeit und Sinnlosigkeit von Deichbaumaßnahmen am Gimritzer Damm, wenn man selbst in dessen näherer Umgebung nicht vor weiteren Flächenversiegelungen in Halles Saaleaue zurückschreckt.

Beide Organisationen fordern daher wiederholt und mit Nachdruck endlich die Erstellung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen, landesweiten und länderübergreifenden nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser ein, welche u.a. die Erweiterung von Retentionsflächen und die Verringerung von Versiegelungsflächen beinhalten sollte und es auf breiter Basis öffentlich zu diskutieren gilt. Die gegenwärtigen Planungen an Saale und Weißer Elster bieten dahingehend die Möglichkeit den Umgang auf eine vollkommen neue Basis zu stellen.
Dazu gehört auch, weitere Verbauungen – wie die Baupläne der evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland im Saugrabental sowie den „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ und den „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“- endlich zu unterbinden.
Ferner fordern beide Organisationen endlich eine nachhaltige Verkehrskonzeption für die Stadt Halle (Saale) zu entwickeln und dabei endlich das Primat des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenpersonennahverkehrs sowie des Fahrradverkehrs herauszuarbeiten. Ferner gilt es bessere Schutzmöglichkeiten und Perspektiven für die Fußgänger zu schaffen.

Die eingereichten und offensichtlich bisher erfolgreichen Klagen bei den Verwaltungsgerichten zeigen deutlich auf, dass die bisherige arrogante und ignorante Herangehensweise der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) auf vermehrten Widerstand stoßen. Dabei ist es erst einmal unerheblich, welche Gründe zu den Klagen führten.
Es ist aber vollkommen inakzeptabel, wenn Vertreter des Landes Sachsen-Anhalt Kläger gegen den nun vorliegenden Planfeststellungsbeschlusses, bei der Nutzung der ihn zustehenden rechtsstaatlichen Mittel Unvernunft unterstellen. Besonders im Blickpunkt der massiv anhaltenden Versäumnisse und Fehlplanungen im Umgang mit Hochwasser im Land Sachsen-Anhalt, welche hauptsächlich auf höhere und breitere Deiche und Polder setzt, anstatt mit Deichrückverlegungen und -aufhebungen den Flüssen und Bächen umfassende Retentionsflächen vollumfänglich zurückzugeben.

Darüber hinaus halten es beide Organisationen für erforderlich, dass künftig derartige Beratungen auf einer breiteren gesellschaftlichen Basis stattfinden, um so der Frage Umgang mit Flüssen, ihrer Auen und Hochwasser sowie Bebauungen an bzw. in den Retentionsflächen mit den eng damit verbundenen Folgen sowie zukunftsfähige Verkehrsplanungen, mehr Bedeutung und Gewicht zu verleihen. Nur so lassen sich die entsprechenden Themen und Aufgaben breiter und tiefer in der Gesellschaft verankern.
Aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiter interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 200 27 46

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.03.2021

Fotos: Andreas Liste

AHA hält naturnahere Entwicklung der Auenlandschaften von Weißer Elster, Pleiße und Parthe in Leipzig und Umland für dringend geboten!

Wie jüngste Medienberichte aufzeigen, beabsichtigen die Leipziger Stadtwerke ab dem Jahr 2022 in Kulkwitz Biomassekraftwerk zu errichten, welches 2024/2025 fertiggestellt sein soll. Dafür benötigt man offensichtlich ca. 80.000 Tonnen trockenes Holz. Bereits u.a. in dem Kraftwerk in Piesteritz verwendet man massenhaft Holz. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert schon seit Jahren die Verantwortlichen zu erklären, woher das Holz stammt. Eine Lieferkette aus Leipzigs Auenwald hat man bisher vehement bestritten.
Das Vorhaben des Neubaus eines Biomassekraftwerk in Kulkwitz wirft ein besonderes Licht auf die Forstwirtschaftsplanung der Stadt Leipzig und der damit verbundenen unvermindert fortgesetzten und zerstörerischen Massenabholzungen in Leipzigs Auenwäldern sowie auf den zutiefst undemokratischen und unqualifizierten Umgang mit Anfragen, Kritiken und Alternativvorschlägen.
Ferner gilt es nachfolgende Betrachtungen auch bzw. jetzt ganz besonders aus diesem Blickwinkel zu betrachten:

Anderen Medienberichten ist immer wieder zu entnehmen ist, haben Wissenschaftler des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung, der Universität Leipzig und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung den Auenwald in Leipzig für chronisch krank erklärt und in einem 63 Seiten starken Diskussionspapier die Wasserversorgung der Auengebiete, die Anpassung des Grundwasserspiegels und Verbindung verschiedener Lebensräume thematisiert. Auch wenn der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Inhalt dieses Papiers noch immer nicht kennt, begrüßt er grundsätzlich jegliche Bestrebungen die Auenlandschaften Leipzigs zu erhalten und zu schützen. Für den AHA ist es nunmehr wichtig in eine wissenschaftlich-fachlich fundierte und sachliche Diskussion zu treten, um gemeinsam und transparent Lösungen zu erarbeiten. Dafür ist jedoch die öffentliche Bereitstellung des obengenannten 63 Seiten starken Diskussionspapiers dringend erforderlich, um Transparenz herzustellen und eine Diskussionsbasis zu besitzen.
Jedoch erscheint es dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sehr wichtig auf folgende Aspekte hinzuweisen, auf welche er bereits im Rahmen des Forstwirtschaftsplans 2018 sowie der Offenen Stellungnahme Leipziger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum Offenen Brief von NuKLA an den Stadtrat zur Forstplanung 2018 vom 18.10.2018 hingewiesen hatte. Die nachfolgenden Ausführungen vom 20.06.2020 haben aus Sicht des AHA keinesfalls an Aktualität eingebüßt:

Bekanntlich hatte am 24.10.2018 der Stadtrat der Stadt Leipzig mehrheitlich den „Forstwirtschaftsplan 2018“ beschlossen. Dieser „Forstwirtschaftsplan 2018“ beruhte auf dem Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2015 zur „Forsteinrichtung für den Wald der Stadt Leipzig (FB 3277) für den Planungszeitraum 2014 – 2023“. In der „Erläuterung zum Forsteinrichtungswerk für den Wald der Stadt Leipzig (Forstbetrieb 3277), Planungszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2023“ ist unter Punkt „5.3 Planung – einige Zahlen“ u.a. folgende Planung vorgesehen:

Baumart Zielbestand
Stieleiche (Quercus robur) 40 %
Ulmen (Ulmus spec.) 5 %
Hainbuche (Carpinus betulus) 10 %
Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) 20 %
Bergahorn (Acer pseudoplatanus) 5 %
Winterlinde (Tilia cordata) 10 %
Feldahorn (Acer campestre) 5 %
Wildobst 5 %

Auf welcher wissenschaftlich fundierten Basis diese artenbezogenen Zielbestandsplanung entstanden ist findet leider keine Erwähnung.
Diese Ziele möchte man zudem vorrangig durch massive forstwirtschaftliche Maßnahmen erreichen, wozu u.a. Mittelwald- und Femelwirtschaft sowie gezielte Aufforstungen gehören.
Man behauptet in der Forstwirtschaftsplanung, dass nur forstwirtschaftliche Maßnahmen zu einer höheren Artenvielfalt führen. Dabei haben genau diese Forstwirtschaftsmaßnahmen selbst in Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten zu massiven Zerstörungen an den Auenwaldstrukturen geführt. Möglichkeiten der Erhaltung und Entwicklung von Waldsaumstreifen, von Wiesen – wie z.B. in der Burgaue – und Streuobstwiesen – wie z.B. am Schlobachshof – etc. blendet man zudem komplett aus. Dabei können gerade diese Schutz – und Entwicklungsmaßnahmen zur Erhöhung bzw. zum Erhalt einer Vielfalt an Arten und Strukturen beitragen.
Bereits im Blick auf die Forstwirtschaftsplanung 2018 hatte der Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e. V. (NuKLA) in einem Offenen Brief zur Lage des Auwalds Leipzig im Blick auf die Forstplanung 2018 vom 09.09.2018 wissenschaftlich-fachlich fundiert sowie von Praxis und umfassender Ortskenntnis geprägt, sich für den Erhalt des Schutzgebietscharakters der Leipziger Auenwaldes eingesetzt und sich begründet gegen den nunmehr von Leipzigs Stadtrat am 24.10.2018 beschlossenen „Forstwirtschaftsplan 2018“ gewandt. Neben der umfassenden Begründung des Anliegens bietet der Verein Gesprächs- und Beratungsbereitschaft an, um nachhaltig die Auenlandschaft zu erhalten und zu schützen.
In einer Offenen Stellungnahme Leipziger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum Offenen Brief von NuKLA an den Stadtrat zur Forstplanung 2018 vom 18.10.2018, gerichtet an den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Burkhard Jung, richten sich 11 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung GmbH – UFZ und Universität Leipzig in sehr scharfer Form gegen den obengenannten Offenen Brief von NuKLA. Ihre eigene Argumentation beruht nach eigenen Angaben u.a. auf folgenden sechs wissenschaftlichen Arbeiten, Zitat:

Exemplarische Forschungsaktivitäten sind:

  • Punktgenaue Starkbaum- und Biotopbaumkartierung durch den Stadtforst (1998 und 2005/2006, Straßl, Heyde & Hartelt 2006).
  • Brutvogelkartierung durch das Naturschutzinstitut Leipzig e.V und NABU seit 2009 (Mäkert 2009, 2010, 2013).
  • Projekt Leipziger Auwaldkran durch die Universität Leipzig (Anfänglich 2001 Mitfinanzierung durch UFZ, seit 2012 Forschungsplattform iDiv, Unterseher et. al 2007).
  • Begleitforschung zur forstlichen Bewirtschaftung durch das Prof. Hellriegel Institut (2012) auf 26 Untersuchungsflächen zum Vergleich der Prozessschutzflächen, der Mittelwaldflächen und der Femelschläge (Richter et al. 2012).
  • Begleitforschung zum Projekt Lebendige Luppe mit 60 Dauerversuchsflächen (0,25 ha) (Walddynamik, Totholz, Bodenvegetation, Laufkäfer, Eschentriebsterben) seit 2012 (Scholz et al. 2018).

Regelmäßige Befliegungen zur fernerkundlichen Untersuchung der Artenzusammensetzung, der Kühlungsfunktion und des Eschentriebsterbens durch UFZ, iDiv, Uni Leipzig und FH Anhalt. (z.B. Richter et al. 2016). „, Zitat Ende

Ferner behaupten die 11 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Kommunikation folgendes, Zitat:
Die Abteilung Stadtforsten fördert den gesellschaftlichen Dialog seit Jahren mithilfe der AG Stadtwald und lässt dessen Ergebnisse in die Betriebsplanung einfließen.“, Zitat Ende
Es dürfte jedoch den 11 Damen und Herren nicht entgangen sein, dass NuKLA sich in den vergangenen Jahren intensiv darum bemüht hatte, um in der genannten AG Stadtwald eigene, womöglich andere Sichtweisen einzubringen. In einer fast an Mobbing grenzender Art und Weise lief man dagegen Sturm, so dass sich ein linker Umweltbürgermeister entschloss NuKLA eine Teilnahme an „gesellschaftlichen Dialog“ in der AG Stadtwald zu verwehren. Interessant am Vorabend und natürlich nunmehr auch im Nachgang des 30. Jahrestages der politischen Wende des Herbstes 1989, wo sich doch Offizielle der Stadt Leipzig immer wieder als Zentrum der „friedlichen Revolution“ feiern lassen. Nur hat man zentrale Forderungen dieser Zeit wie Toleranz, Meinungsvielfalt und offene Diskussionen offenbar komplett verdrängt.
Die „Offene Stellungnahme Leipziger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum Offenen Brief von NuKLA an den Stadtrat zur Forstplanung“ beinhaltet durchaus nachvollziehbar und richtig: „Das Ziel, die natürliche Auendynamik wiederherzustellen, ist immer noch der Wunsch aller Ökologen und Naturschutzfachleute, die mit dem Leipziger Auwald befasst sind, und wurde bereits in den 90er Jahren Prof. G. Müller gefordert (Müller 1993).“, Zitat Ende
Nur verkennen die Damen und Herren, dass es sich mit „Forsteinrichtung für den Wald der Stadt Leipzig (FB 3277) für den Planungszeitraum 2014 – 2023“ und dem „Forstwirtschaftsplan 2018“ um keine Naturschutzplanung, sondern eine forstlich geprägten Planung handelt. Wie kann man unterstützen, dass Kahlschläge entstehen und Reih und Glied-Aufforstungen naturnaher gewachsene Auenwälder ersetzen? Nimmt man nicht wahr, dass die ersten Mittelwaldabholzungen im NSG Burgaue massiv zur Beförderung des Aufwuchses von lichtliebenden Arten wie Berg- und Spitzahorn geführt haben? Warum bleibt die massive Forderung nach einer mit dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt abgestimmten naturnaheren Entwicklung der Auenlandschaften entlang der Weißen Elster mit Rückgabe von Altauen an das Flusssystem aus? Dabei hat doch Mitunterzeichner Dipl. Ing. Hans Kasperidus (UFZ, Department Naturschutz) im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 die Auenfläche mit 4.563 ha beziffert. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen. Hier ist ein entscheidender Ansatz zu sehen, was das öffentlich finanzierte Projekt „Lebendige Luppe“ in der gegenwärtigen Version keinesfalls erfüllen kann. Noch dazu man selbst feststellt, dass fehlende Überflutungen und Rückgang von Grundwasser zur Austrocknung in der Aue führen. Gerade die mehrmonatige Dürre seit April 2018 und die starke Hitze im Sommer 2018, deren vollständigen Auswirkungen und Folgen womöglich erst in den nächsten beiden Jahren sichtbar in Erscheinung treten. Alles Dinge, welche nicht erkennbar in der Forstwirtschaftsplanung der Stadt Leipzig eine entsprechende Rolle spielt. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist es zudem befremdlich, dass man wissenschaftliche Arbeiten gegen bürgerschaftlich Engagierte in Stellung bringt, ohne ihnen unaufgefordert die entsprechenden, garantiert öffentlich finanzierten wissenschaftlichen Arbeiten zur Kenntnisnahme und Wertung zur Verfügung zu stellen. Nur so ist ein ordnungsgemäßer, demokratischer und wissenschaftlich fundierter Disput auf Augenhöhe möglich.

Der Stadtrat hatte im Rahmen seiner Ratsversammlung am Mittwoch, den 11.12.2019 die Vorlage – VI-DS-08226 – „Forstwirtschaftsplan 2019“ eine geänderte Variante beschlossen, welche aber inhaltlich praktisch keine geänderte Zielsetzung und Umsetzung beinhaltet.
Dabei beinhaltet der Forstwirtschaftsplan 2019 zahlreiche unkorrekte, vage und widersprüchliche Darstellungen, welche sich wie folgt darstellen:
Zu 1. Die geschichtliche Entwicklung des Leipziger Stadtwaldes:
Die Behauptung, dass seit ca. 100 Jahren keine natürliche Verjüngung der Stieleiche stattfindet, entspricht nicht den Tatsachen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat in seinen jahrzehntelangen Begehungen und Exkursionen in den Auen von Leipzig und Schkeuditz auf sukzessive Verjüngungen hingewiesen. Die Exkursionen des AHA in der Pleißeaue am 02.11.2019 und 07.11.2020 sowie in die Burgaue am 23.11.2019, 30.05.2020, 13.06.2020 und 28.11.2020 haben das bestätigt. An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Stieleiche bestimmte Aufwuchsbedingungen für die Jungbäume benötigt, dazu gehören Halbschatten, keine Bodenverdichtungen bzw. mechanische Einwirkungen sowie ausreichend Feuchtigkeit. Zudem neigt die Stieleiche nicht zu flächendeckenden Jungaufwüchsen wie Spitz-, Berg- und Eschenahorn sowie der Gemeinen Esche. Nur helfen uns die zwangsweiche Errichtung von gepflanzten Forstplantagen nicht weiter, wenn man zum Einem eine Verschlechterung der klimatischen Bedingungen erkennen muss und zum anderen Mahd- und Holzungsarbeiten in den Wegebereichen sowie das Befahren mit schwerer Technik die Jungaufwüchse der Stieleiche beschädigen oder gar zerstören. Abgesehen davon, dass in der Regel Baumschulware Unterschneidungen mit Einkürzungen der Pfahlwurzeln erfahren, welche sich zumeist nicht weiterentwickeln und somit die Wasserversorgung aus tieferen Schichten und die Standsicherheit beeinträchtigen.
Zu 2. Allgemeine Grundsätze der Bewirtschaftung im Leipziger Stadtwald:
Die Verfasser behaupten, dass u.a. „unter Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände“ „eine ständige Kontrolle der forstlichen Bewirtschaftung im Leipziger Stadtwald“ erfolgt. Der vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat bisher weder die Möglichkeit erhalten ordnungsgemäß und vollständig diese Kontrolle auszuüben. Der Bürgermeister und Beigeordnete für Umwelt, Ordnung, Sport der Stadt Leipzig Heiko Rosenthal verweigert dem AHA seit über zehn Jahren schon die Bereitstellung der Schutzverordnungen für die Naturschutzgebiete in der Pleißeaue und in der Burgaue. Auf die am 28.11.2019 per E-Mail an ihn gab es noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung, geschweige eine ordnungsgemäße Beteiligung des AHA an dem Entwurf des Forstwirtschaftsplans 2019 und der Bereitstellung der schon mehrfach erbetenen Verordnungen. Daher steht nach Ansicht des AHA die berechtigte Frage im Raum, nach welchen Gesichtspunkten nimmt Herr Rosenthal und sein Dezernat eine selektive Beteiligung von anerkannten Umweltverbänden, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen vor?
In der Tat zählt die Stieleiche zu den bedeutsamsten Gehölzen der Hartholzaue. Nur müssen alle Rahmenbedingungen stimmen, wie bereits erwähnt nehmen auch die nachhaltigen Veränderungen der hydrologischen Verhältnisse in Folge der Flussbegradigungen, der Verringerungen der Niederschläge sowie das eingeschränkte Vermögen des Einströmens von Hochwasser einen massiven Einfluss auf die Verjüngung und Entwicklung der Stieleiche. Daher fordert der AHA immer wieder eine großflächige, wissenschaftlich-fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche den IST-Zustand erfasst und analysiert, Möglichkeiten der Deichrückverlegungen und Wiederanbindung von Altverläufen der Weißen Elster, der Pleiße und der Parthe sowie ihrer Nebengewässer aufzeigt, Sukzessionsentwicklungen, aber auch die Folgen der bisherigen forstwirtschaftlichen Aktivitäten in den letzten 30 Jahren betrachtet. Dies ist nach Ansicht des AHA bisher nur bruchstückhaft, das Ergebnis schon voranstellend und nicht tiefgründig genug erfolgt.
Zu 3. Die Bewirtschaftung der Stadtwaldflächen und nachfolgend:
Schon der Begriff Forstwirtschaftsplanung zeigt nach Meinung des AHA auf, dass es sich hier um eine sehr einseitiger Sichtweise aus der gegenwärtigen forstwirtschaftlichen Praxis handelt. Bestätigung findet das bereits unter 1. Die geschichtliche Entwicklung des Leipziger Stadtwaldes, wo man folgendes behauptet, Zitat: „So findet z. B. seit ca. 100 Jahren in den Leipziger Auenwaldgebieten keine natürliche Verjüngung der Stieleiche mehr statt. Es ist deshalb eine dringende Aufgabe, in naher und ferner Zukunft durch geeignete forstliche Pflegemaßnahmen der Verarmung der Biodiversität entgegenzuwirken, die erhaltene Vielfalt zu sichern und zu fördern.“, Zitat Ende. Diese bisher nicht bewiesene Behauptung hält sich hartnäckig länderübergreifend und hat sich bisher nicht beweisen lassen. Die ersten Massenabholzungsflächen in der Burgaue können da eher als gegenteiliges Beispiel dienen. Ab der 8. Präzisierung des jährlichen forstlichen Wirtschaftsplanes 2019 auf Grund der Prüfung der FFH-Konformität 2018 lässt man auch deutlich erkennen, worum es mehr oder minder in dieser Forstwirtschaftsplanung wirklich geht – um Holzgewinnung. Da hat man auch die Fällung einer der wichtigsten Gerüstgehölze in der Hartholzaue aufgezählt – Stieleiche und Gemeine Esche – Somit stellt sich der Forstwirtschaftsplan nicht nur fachlich-inhaltlich als unausgegoren und stark einseitig forstwirtschaftlich ausgerichtet, sondern auch in sich nicht schlüssig und zudem widersprüchlich dar.
Daher hält es der AHA für viel sinnvoller für die Waldgebiete, insbesondere die besonders geschützten und schützenswerten Teile, eine jährliche „Schutz- und Entwicklungsplanung“ aufzustellen, welche alle Aspekte betrachtet, wobei Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Auswirkungen auf das Klima der Region sowie Naherholung die Priorität haben müssen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) möchte an der Stelle noch einmal deutlich erklären, dass Auen bekanntlich zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Ausbreitungsraum von Hochwasser, der Wassergewinnung, zur Verbesserung des Klimas als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet sowie der stressgeplagten Bevölkerung als Erholungsraum.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Schkeuditz sowie von Leipzig und Umgebung verstärken.
Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Elster-Luppe-Aue, gehört zum ca. 5.900 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwaldes“ sowie zum Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ist Teil des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Leipziger Auensystem“ und grenzt mit dem Verlauf der Luppe im Nordwesten an die Stadt Schkeuditz.
Nördlich und Nordöstlich schließt sich das insgesamt 589 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue“ an, wovon der Teil im Stadtgebiet von Leipzig ca. 32 ha umfasst. Ferner folgt in östlicher Richtung das zweiteilige, 270 ha große Naturschutzgebiet „Burgaue“. In südöstlicher Richtung ist zudem als bedeutsames Schutzgebiet das Flächennaturdenkmal „Gundorfer Lache“ zu nennen.
Ein sehr wichtigen Bestandteil dieser sehr wertvollen und als ca. 5.900 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ca. 4.925 ha großes Europäisches Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald und als ca. 2.825 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet Leipziger Auensystem geschützten Natur und Landschaft, stellt die Auenlandschaft im Süden der Stadt Leipzig dar, welche zwischen Weißer Elster und Elsterflutbett im Westen, Pleiße und Mühlpleiße im Osten, der Einmündung der Pleiße in das Elsterflutbett im Norden sowie des Cospudener Sees und seines Umfeldes im Süden eingebettet ist. Diese Auenlandschaft besteht zum großen Teil aus naturnahen Laubmischwäldern, welche sich vorrangig aus Eschen-Eichen-Ulmen-Hartholzauwald und grundfeuchtem Stieleichen-Hainbuchen-Wald, flächendeckenden Übergangsstadien zwischen diesen beiden Waldgesellschaften sowie ansatzweisen Weiden-Erlen-Pappel-Weichholzauengesellschaften zusammensetzt. Als sehr bedeutsame Kernstücke dieses Auengebietes sind im Norden das ca. 66 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Elster-Pleiße-Auwald und im Südwesten das ca. 49 ha große NSG Lehmlache zu betrachten.
Ebenso zählt das 277 ha große Naturschutz- und FFH-Gebiet Burgaue im Norden Leipzigs dazu.
Die letzten Hochwasser in den Jahren 2011 und 2013 haben das Gesamtgebiet nachhaltig beeinflusst und verdeutlicht, dass ein anderer Umgang mit Hochwasser dringend erforderlich ist. Dazu zählen Deichrückverlegungen, um so Altauen dem Flusssystem von Weißer Elster und Luppe wieder zur Verfügung zu stellen.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten an der Erstellung einer umfassenden wissenschaftlichen fundierten Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Auenschutz-, Hoch- und Grundwasserkonzeption für die gesamte Aue in der Stadt Leipzig mitzuwirken.
Selbstverständlich ist das Thema Hochwasser angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse in den Jahren 2011 und 2013 sowie der immer weiter dicht an den Ufern von Weißer Elster, Luppe und Nahle stehenden und teilweise stark befestigten Deich auf der Tagesordnung fachlich und räumlich umfassender zu betrachten.
Ebenso kritisch zu begutachten sind die rasant im Freistaat Sachsen zunehmenden Abholzungen, welche bereits an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt beginnen, sich beispielsweise massiv im Naturschutzgebiet Burgaue, welches zudem ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt ist, ausgebreiten und ebenso massiv in den Auenwäldern in Leipzigs Süden ihre Fortsetzung gefunden haben. Im Rahmen zahlreicher Fahrrad- und Fußexkursionen mussten die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer immer wieder mit Entsetzen eine flächendeckende Ausweitung der massiven Abholzungen in den Auenwäldern der Elster-Luppe-Pleiße-Parthe-Aue feststellen. In den Städten Schkeuditz und Leipzig schreckt man auch vor Naturschutzgebieten nicht zurück, welche zumeist auch einen Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzen. Mit diesen verstärkten Abholzungen haben die Verantwortlichen zur weiteren Schädigung bzw. Zerstörung der klassischen Auenwaldstrukturen geführt. Dazu zählt neben den Massenabholzungen auch das Zerfahren des Auenbodens mit schwerer Räumtechnik. Den Abholzungen fielen insbesondere Stieleiche und Gemeine Esche zum Opfer, was eine wirtschaftliche Verwertung vermuten lässt. In Folge der entstandenen Lichtungen finden immer wieder Spitz- und Bergahorn beste Entwicklungsbedingungen vor. Im Gegensatz dazu haben an derartigen Standorten zaghafte sukzessive Verjüngungsversuche der Stieleiche ihr jähes Ende gefunden. Der AHA verweist in dem Zusammenhang mit Nachdruck auf die jahrelangen, bisher erfolglosen Bemühungen dieses rein forstwirtschaftlich geprägte, zerstörerische Vorgehen mit den Verantwortlichen zu beraten, um ein Umdenken zu erwirken. Jedoch bleibt der AHA an dem Thema dran und verbindet diese Feststellung die Aufforderung an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung im Freistaat Sachsen, im Landkreis Nordsachsen sowie in den Städten Leipzig und Schkeuditz nun endlich das konstruktive Gespräch zu suchen. Nur so lassen sich einer echten Demokratie angemessen, fachlich fundierte Lösungen erarbeiten.
Ferner vertritt der AHA weiterhin verstärkt die Forderung, dass endlich ein ökologisch-nachhaltiges Hochwasserkonzept für das Flussgebiet der Weißen Elster entsteht, welches mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sachsen-Anhalt abzustimmen ist. Darin sollte nach Auffassung des AHA enthalten sein, generell weitere neue Verbauungen und Versiegelungen – insbesondere in der Aue – auszuschließen und Rückbaumaßnahmen zu prüfen; sich für eine vielfältigere, ökologisch orientierte Landwirtschaft einzusetzen; Fließgewässer von Querbauwerken, Sohl- und Uferbefestigungen zu befreien, zu renaturieren und mindestens eine naturnahe Gewässerentwicklungen mit Uferschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m Breite zuzulassen und zu befördern, umfassende Deichrückverlegungen vorzunehmen und somit von den Fließgewässern getrennte Auenwälder – z.B. in der Elster-Pleiße-Aue im Süden Leipzigs und die Burgaue – wieder anzuschließen und somit Überflutungsraum zurückzugeben. Eng damit gekoppelt gilt es intensiv zu prüfen, inwieweit die einst abgeschnittenen und im Rahmen der Umverlegungen und Begradigungen von Weißer Elster und Luppe auch teilweise verschütteten, sehr vielfältigen und struktureichen alten Flussverläufe wiederherzustellen möglich ist. Nach Auffassung des AHA kann dies perspektivisch auch zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung und Beseitigung der kanalisierten Fließbereiche von Weißer Elster und Luppe führen.
Mit dem beispielsweise nunmehr umgesetzten Neubau des Nahleauslassbauwerks durch die Stadt Leipzig ist man jedoch den verheerenden Weg des alleinigen wasserbaulich-technischen Umganges mit Hochwasser, welcher eindeutig vorrangig auf den Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerks orientiert, fortzusetzen bzw. zu intensivieren.
Der AHA schlägt im Gegensatz dazu immer wieder alternativ vor, die Einbauten zu beseitigen und die Öffnung des Deiches an der Stelle beizubehalten. Dies wäre der erste Schritt in die richtige Richtung.
Die Stadt Leipzig ist bekanntlich durchgängig von Auenlandschaften mit den obengenannten Eigenschaften geprägt. Insbesondere die Weiße Elster, aber auch ihre Nebengewässer wie ganz besonders Pleiße und Parthe bilden dabei das räumliche, landschaftliche und ökologische Rückgrat.
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen Aktivitäten nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder im Rahmen von Exkursionen ebenfalls das Gebiet der Elster-Pleiße-Aue kritisch in den Augenschein.
Dabei fällt auch immer wieder die nach wie vor unvermindert vorhandene Verockerung der im Drei-Linden-Brunnen in Ebersbrunn bei Zwickau entspringenden, einst 115 km langen und in Folge von Bergbaumaßnahmen zwischen Regis-Breitingen und Markkleeberg umgesetzten Begradigungsmaßnahmen um ca. 25 km auf ca. 90 km verkürzten Pleiße mit ihrem Einzugsgebiet von 1.473,6 km² auf. Nach Auffassung des AHA ist insbesondere die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) gefordert hier geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt es bestehende wissenschaftliche Erkenntnisse zusammenzutragen und neue Forschungsaufträge an die Universitäten, Akademien, Hochschulen und Fachhochschulen Mitteldeutschlands zu vergeben.
Der AHA führt auch immer wieder auch Maßnahmen an, wie Errichtung von u.a. mit Schilf (Phragmites australis) ausgestatteter Pflanzenkläranlagen am Beginn bestehender bzw. womöglich entstehender Zuflüsse sowie der Schaffung von Möglichkeiten der Alternativen zu der massiv ausgebauten, im Sommer 2010 fertiggestellten Schleuse Connewitz. Neben der – trotz vorhandener Fischaufstieganlage – bestehenden Barrierewirkung, führt diese Stauanlage zu einem umfassenden Rückstau. Damit eng verbunden ist eine mögliche Verschlechterung der Wasserqualität – besonders an heißen Sommertagen -, da kein ausreichender Sauerstoffeintrag erfolgen kann. Dabei ist flächendeckender Sauerstoffeintrag notwendig, um der Verockerung entgegenwirken zu können. Im Rahmen der Oxidation von Eisen bei Kontakt zu Wasser zu Eisenhydroxid kommt es zu einer umfassenden Sauerstoffzehrung und Versauerung durch Abgabe eines Protons. Darüber hinaus sorgen Bakterien beim Abbau von Eisensulfid, auch als Pyrit bekannt, zum weiteren Sauerstoffabbau und Bildung von Schwefelsäure. Neben dem fehlenden Sauerstoff im Gewässer beeinträchtigen geringer Lichteintrag und Verklebungen den Wasserpflanzenbestand, was wiederum zu einer Erschwerung der Laichmöglichkeiten für Fische beitragen könnte. Bei Auftreten von Sauerstoffmangel besteht die Möglichkeit, das durch Reduktionen des Eisenhydroxids, die Mikroorganismen sich Sauerstoff zum Leben abspalten, das reduzierte Eisen, wenn es in die Kiemen der Fische gelangt zur Erstickung der Tiere führen kann. Darüber hinaus besteht mit der Versauerung der Böden die vermehrte Gefahr der Freisetzung von Schwermetallen.
Eine Motorisierung von Pleiße hätte in dem Blickfeld zur Folge, dass nicht nur Lärm, Abgase und vermehrte Gefährdungen für den Ruderbootverkehr auftreten, sondern die Aufwirbelungen der durch die Verockerung entstandenen, am Flussboden abgesetzten Verschlammungen aufwirbeln und den Lichteintrag weiter verschlechtern. Abgesehen davon, dass angedachte wasserbauliche Maßnahmen in Pleiße und Floßgraben Lebens – und Bruträume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bedrohen sowie durch mögliche Ufer- und Sohlbefestigung die hydrologische Korrelation zwischen Aue und Fließgewässer erschweren. Das kann zur Folge haben, dass anströmendes Grund- und Schichtwasser sich an den Ufer- und Sohlbefestigungen zurückstaut, was wiederum eine fortschreitende Vernässung des dahinterliegenden Raumes zur Folge hat. Von daher gilt es nur einen Tourismus zuzulassen, welcher sich in die Fluss- und Auenlandschaft von Pleiße und Floßgraben einpasst, als umgekehrt. Von daher gilt es einen motorisierten Bootsverkehr mit einhergehenden Um- und Ausbaumaßnahmen auszuschließen und stattdessen dem umwelt-, landschafts- und naturfreundlicheren Ruderbootverkehr den Raum zu belassen. Der AHA verweist darauf, dass der Floßgraben – auch Batschke genannt – als sehr bedeutsames Brutgebiet des Eisvogels bekannt – von jeglichem Tourismus und allen wasserbaulichen Maßnahmen freizuhalten ist. Zu wasserbaulichen Maßnahmen gehören auch alle Entkrautungsmaßnahmen, was mit dem Verlust von Wasserpflanzen nicht nur zur Zerstörung bzw. Störung von Laich- und Unterschlupfmöglichkeiten für Fische führt, sondern auch zur Reduzierung der Sauerstoffproduktion im Wasser. Bereits der Rückstau in der Pleiße mit der einhergehenden Verringerung der Fließgeschwindigkeit blockiert einen umfassenden Sauerstoffeintrag in den Fluss. Ebenso behindert er die Wechselwirkung zwischen Prall- und Gleithängen, was letztendlich zur naturnaheren bis naturnahen Entstehung von Mäandern führt.
Mit Sorge stellt der AHA immer wieder fest, dass mit zunehmender Intensität Privatpersonen aus dem Auenwald Holz gewinnen und offenbar dabei auch Fällungen vornehmen. Im Interesse eines nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und Entwicklung dieser arten- und strukturreichen Auenlandschaft gilt es derartige Aktivitäten unverzüglich zu unterbinden.
Hinsichtlich der Zukunft des Connewitzer Wehrs schlägt der AHA immer wieder vor, Möglichkeiten der Mäandrierungen im Bereich des Pleißemühlgrabens zwischen begradigter Pleiße und Wundtstraße, unter Einbeziehung der Kleingartenanlage Südvorstadt zu prüfen, um dieses Querbauwerk zu erübrigen. Neben der ökologischen Durchlässigkeit, entfiele auch die Unterhaltung des Connewitzer Wehrs. Dies käme einer gewissen Rückentwicklung des infolge der Errichtung des Pleißeflutbettes gleich, welches in Folge des Hochwassers von Weißer Elster und Pleiße entstand, zur Errichtung des 3,6 km langen Elsterflutbettes bis zum Palmgartenwehr sowie zur Verschüttung von Alter Pleiße – auch Kuhstrangwasser genannt – im Jahre 1879 und des Rödel, welcher selbst nach der Unterbrechung durch das Elsterflutbett bis zum Jahre 1926 existierte und im Jahre eine Verfüllung erfuhr.
Ferner gilt es das gesamte Auengebiet der unteren Pleiße wieder als komplettes Überflutungsgebiet zu betrachten, um so dem Fluss ein größeres Überschwemmungsgebiet zurückzugeben und die Weiterentwicklung naturnaherer Auenwälder noch weiter zu befördern.

Auf Antrag der Grünen Liga Sachsen e.V., in enger Zusammenarbeit mit NuKLA, hat der 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, Aktenzeichen 4 B 126/19 am 09.06.2020 nunmehr folgenden Beschluss gefasst, Zitat:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 9. April 2019 – 1 L 1315/18 – wird geändert.
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, es zu unterlassen, den Forstwirtschaftsplan 2018 zu vollziehen soweit dieser Sanitärhiebe, Femelhiebe/Femelungen, Schirmhiebe und Altdurchforstungen innerhalb des FFH-Gebiets „Leipziger Auensystem“ und des Vogelschutzgebiets „Leipziger Auwald“ vorsieht, bevor eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung unter Beteiligung des Antragstellers durchgeführt wurde. Ausgenommen hiervon sind die im Forstwirtschaftsplan 2018 in den Forstabteilungen 205, 206, 216, 217 und 218 des Reviers Connewitz vorgesehenen Sanitärhiebe im Umfang von jeweils 60 m beidseits der Wundtstraße (Bundesstraße B2) sowie im Umfang von 30 m östlich der Straße Neue Linie.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.“, Zitat Ende

Wie ebenfalls den umfassenden Ausführungen unter den Randnummern 45-73 dieser einstweilige Anordnung zu entnehmen ist, stellt der Beschluss des 4. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 09.06.2020 zwar keine Entscheidung in der Hauptsache dar, stärkt aber erst einmal grundsätzlich die Mitwirkungsrechte von anerkannten Umweltverbänden bei forstwirtschaftlichen Planungen und Maßnahmen in FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten in der Stadt Leipzig.
Der vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein AHA fordert nunmehr die Stadt Leipzig auf, die jüngsten Forstwirtschaftspläne unverzüglich zur ordnungsgemäßen und vollständigen Beteiligung vorzulegen.
In dem Zusammenhang weist der AHA darauf hin, dass der unter Randnummer 74 vom 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts erklärte Verzicht auf Androhung eines Ordnungsgeldes auf folgendem Vertrauen beruht, Zitat: „da nicht zu befürchten und nicht erkennbar ist, die Antragsgegnerin werde der einstweiligen Anordnung zuwider die untersagten forstwirtschaftlichen Maßnahmen vor der Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ergreifen.“, Zitat Ende
Der AHA warnt die Stadt Leipzig davor dieses vom 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts gegebene Vertrauen zu missbrauchen.

Daher ruft der AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz auf, sich mit einzubringen. Wer sich ebenfalls für einen nachhaltigen Schutz und Erhalt sowie einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe einsetzen möchte, wende sich bitte an folgenden Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.03.2021

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Zorge und ihrer Aue für erforderlich!

Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 08.08.2020 organisierten und durchgeführten Fahrradexkursion entlang der Zorge, Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen und dem Ort Berga-Kelbra hatten sich die Mitglieder der Exkursionsgruppe intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt.
Der Start war in Nordhausen am Bahnhof und erste Station bildete dabei die Zorge im Bereich der Brücke Bahnhofsstraße. Hier stellten die Anwesenden fest, dass die langanhaltende Dürre deutlich ihre Spuren hinterlassen hat und das Bestreben des Fließgewässers deutlich zu erkennen ist, Mäandrierungen ausprägen zu wollen, um die Begradigung aufzubrechen, was aber durch überwachsene Ufer- und Sohlbefestigungen nicht zum Erfolg führt. Positiv war jedoch festzustellen, dass die Zorge einen gewissen Grünraum besitzt, wo sich neben nitrophilen Rasenflächen, Weichholzauenbereiche – vorrangig bestehend aus Silberweide – entwickeln können. Der Niedrigwasserstand der Zorge brachte außerdem eine umfassende Vermüllung des Fließgewässers zu Tage. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich einig, dass hier eine umfassende Beräumung des Mülls und Unrates erfolgen muss. Ab dem Bereich der Thomas-Müntzer-Brücke verdeutlichte sich verstärkt der begradigte Charakter der Zorge. Erkennbar sind zudem Einleitungen wie zum Beispiel im Bereich des Strohmühlenwegs. Besorgniserregend nahm die Exkursionsgruppe auf, dass im Gewässerabschnitt bis Bieler die Zorge in Folge der Dürre starke Niedrigwasserstände aufzeigt. In dem Abschnitt führte lediglich das Klärwasser geruchlich stark mit Waschmittel durchsetztes und vom Roßmannsbach durch Sedimente geprägtes Wasser hinzu.
Die Zorge lässt deutliche Tendenzen ab Bieler in Richtung Mäandrierung erkennen, was jedoch die Schaffung eines mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens erfordert.
Erfreulich war, dass diesmal Aue der Zorge im Stadtgebiet von Nordhausen keiner Mahd unterzogen war. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich einig, dass die Mahden unregelmäßig, außerhalb der Gehölzbereiche sowie in mehreren Abschnitten erfolgen sollten, um so eine noch höhere Artenvielfalt zu ermöglichen sowie ausreichend Blütenangebote für Insekten und Deckungsangebote für Tiere sichern und anbieten zu können. Im Bereich der Gehölzbereiche besteht die Gefahr der Beschädigung der Gehölze und stellt eine Behinderung einer wünschenswerten Sukzession dar.
Diese immer wieder getroffenen strukturellen Feststellungen zeigen auf, dass die Zorge und ihre Aue insbesondere im Stadtgebiet von Nordhausen Raum für eine naturnahere Entwicklung benötigt. Dazu gehört die Entfernung von Querbauwerken, Sohl- und Uferbefestigungen sowie die umfassende Zulassung von Mäandrierungen und Sukzessionen zu befördern. Als Entwässerer des Südwestharzes hat die Zorge eine sehr wichtige hydrologische Funktion. Weiter voranschreitende Flächenversiegelungen sowie das Absterben von Wäldern in Folge von zunehmenden Niederschlagsmangel und heißer Sommer sowie unverantwortliche Massenabholzungen sind Garanten für zunehmende Hochwasser. Dazwischen belasten ebenfalls das Fluss- und Auensystem der Zorge Trockenheit und Sommerhitze.
Die Zorge und ihre Aue haben zudem sehr wichtige Funktionen sowohl als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum, als auch als Biotop- und Grünverbundraum zwischen Harz und der Helme. Im Mündungsgebiet der Zorge im Bereich der Stadt Heringen verdeutlicht sich zudem die sehr wichtige Wasserversorgungsfunktion für die Helme.
Im Stadtgebiet von Nordhausen werten die Zorge und ihre Aue zudem sehr nachhaltig das Stadtbild auf.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es daher diese sehr vielfältige Bedeutung der Zorge und ihrer Aue umfassend und ausreichend zu würdigen sowie daraus einen strengen Schutz abzuleiten.
Dazu passt auf keinen Fall der Neu- und Ausbau eines Wegenetzes in die Zorgeaue und mit Asphalt bzw. Beton weitere Flächen zu versiegeln und zu zerschneiden sowie Fauna und Flora zu stören bzw. zu schädigen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) regt schon seit mehreren Jahren die Erstellung einer länderübergreifenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption an, welche die Helme sowie ihre Nebengewässer – z.B. Zorge und Thyra – umfasst.

Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, ihrer Nebengewässer – wie Zorge und Thyra – und der angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme sowie eine Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.03.2021

Sohlstufe Unterloquitz, Ersatzneubau Raugerinne mit Beckenstruktur

Stellungnahme zum Antrag des Vorhabens: Loquitz, Unterloquitz – Probstzella
72017‐027 ‐ Ökologische Durchgängigkeit – Sohlstufe Unterloquitz, Ersatzneubau Raugerinne mit Beckenstruktur

I. Grundsätzliches

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Dazu gehört aber auch, dass naturnahe bis natürliche Gewässerstrukturen erhalten und geschützt bleiben und dort wo sie verlorengegangen sind, wieder möglich sein können. Dazu gehören neben der Prüfung des Wiederanschlusses von Altverläufen die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen, die Freihaltung von Neuverbauungen und die Beseitigung von bestehenden Verbauungen.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen Stellung:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fehlen massiv Angaben zur Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaft der Loquitz. Offensichtlich zeugen die vorhandenen Schwellen auch von einer umfassenden Begradigung des Flusses. Davon sind vermutlich insbesondere die Flussverläufe in den Ortslagen betroffen. Ohne eine entsprechende Feststellung und Würdigung lässt sich keine nachhaltige wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Fluss- und Auenlandschaft der Loquitz erarbeiten. Nur so lassen konkrete Maßnahmen ableiten.
Die aktuell vorliegenden Unterlagen sind zu stark von wasserbaulichen Eingriffen in das Flusssystem geprägt. Möglichkeiten der Anbindung an alte bzw. temporäre Flussverläufe fehlen unbegründet vollständig. Ebenso eine weitgehende Betrachtung des Rückbaus von Bauten und Flächenversiegelungen im Fluss- und Auensystem der Loquitz. Somit findet unzulässiger Weise eine vorzeitige Einengung des Blickwinkels statt, da eine Rückgabe von Auen an den Fluss nicht nur wieder mehr Ausbreitung von Hochwasser, sondern auch Rückgabe von Entwicklungsmöglichkeiten von Fließverhalten und -raum sowie für Fauna und Flora bedeutet.
Selbstverständlich ist eine Beseitigung von Barrieren im Flussbett vollumfänglich zu begrüßen, dies muss aber unter Berücksichtigung des Raumes und Möglichkeiten der Fluss- und Auenlandschaft der Loquitz erfolgen.

III. Schlussbemerkungen

Die 33,7 km lange Loquitz mit ihrem 364,3 km² Einzugsgebiet ist ein länderübergreifender Fluss, welcher die Freistaaten Bayern und Thüringen durchfließt und letztendlich in die Saale mündet, besitzt ein sehr bedeutsames Potenzial als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie eines länderübergreifenden Biotop- und Grünverbundes. Dazu muss der Fluss in der Tat barrierefrei sein. Ferner gilt es aber auch Auenflächen nicht nur von Verbauungen und Versiegelungen freizuhalten, sondern auch umfassend zurückzubauen. Das trifft ebenfalls für Ufer- und Sohlbefestigungen sowie künstlich eingebaute Schwellen zu.
Um jedoch eine gesamträumliche Betrachtung zum Schutz, zur Entwicklung und zur Betreuung der Loquitz zu erhalten, bedarf es einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. diese Gesichtspunkte betrachten muss.
Grundsätzlich ist das geplante Vorhaben zur Beseitigung der Schwelle zu begrüßen, jedoch fehlen Angaben zur historischen Entwicklung von Fluss und Aue, um hier Entwicklungsmöglichkeiten zu untersuchen. Die angedachten Maßnahmen sind dagegen zu wasserbaulich geprägt und führen zu massiven Eingriffen in Sohl- und Uferbereichen mit ihrer Fauna und Flora.
Daher bedarf das Planungsvorhaben einer umfassenden Überarbeitung.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.

Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 15.03.2021

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