Autor: Christoph Schade (Seite 20 von 219)

Die Initiative Pro Baum trifft sich wieder

Montag, den 28.06.2021, um 19.00 Uhr
Treffen der Initiative Pro Baum
Ort: Versammlungsraum Reformhaus e.V., Große Klausstraße 11 Halle (Saale)

Die Initiative Pro Baum lädt zu seinem Treffen am Montag, dem 28.06.2021, um 19.00 Uhr ein.

Am Montag, dem 28.06.2021, findet mit dem 191. Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2021 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Dazu zählt ganz akut, die vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am 12.07.2013 veranlassten, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, genehmigten und nunmehr im Eilverfahren erst einmal vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg gestoppten Abholzungs- und Baumaßnahmen für einen neuen Deich zwischen Gimritzer Damm und Wilder Saale zu thematisieren. Dabei gilt es mit Sorge die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vorangetriebenen rechtswidrigen Abholzungen und begonnenen Bauarbeiten für den obengenannten Deich zu betrachten. Ferner ist vorgesehen, in Anknüpfung an die gemeinsamen Protestexkursionen von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 29.09.2015 und der Exkursion am 02.02.2019 zum Hufeisensee sowie am 21.10.2015 und 31.10.2016 zum Gimritzer Damm und der Heideallee weitere Aktivitäten auszuloten. Insbesondere im Hinblick auf die nunmehr umgesetzten Massenabholzungen Abholzungen und weitgehend abgeschlossenen Bauarbeiten zur Ausweitung des Gimritzer Dammes und von Teilen der Heideallee. Ebenso zählt die umgesetzte überdimensionale Wohnbebauung der GWG im Bereich des Geländes des nunmehr beseitigten Heideschlösschens in Halle-Dölau und der massiven Zerstörungen des Gehölzbestandes vor Ort sowie des Biotop- und Grünverbundes zwischen Dölauer Heide, Hechtgrabenaue und Umland dazu. Hier gilt es mit der Bürgerinitiative zusammen zu wirken. Auch hier erfolgten massive Abholzungen und Bauarbeiten. Darüber hinaus stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar. In dem Blickwinkel betrachtet trifft das auch auf das angrenzende Gelände des früheren Schlachthofes zu. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatten bereits mehrfach ihre sehr großer Sorge bezüglich der aktuellen Umsetzung der Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes sowie der bereits erfolgten massiven Bauarbeiten zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel ausgedrückt. Mit den Baumaßnahmen gingen massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So hat man den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, komplett zerstört. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife ist ebenfalls massiv der Säge zum Opfer gefallen.
Ebenso akut ist das Thema der flächendeckenden, massiven Massenabholzungen im Gesamtgebiet der Stadt Halle (Saale), z.B. in den Klausbergen, am Steintor, in Halle-Neustadt, in der Kirchnerstraße und im Bereich der Freiimfelder Straße. Weitere Themenschwerpunkte bilden u.a. die Folgen der Abholzungen und Bauarbeiten am Steintor und im Böllberger Weg sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen und im Pestalozzipark, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, Aktivitäten im Medizinerviertel, in der Landsberger Straße, zur Zukunft des Geländes vom einstigen GRAVO-Druck am Reileck und im Gelände des früheren Schlachthofes, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen sowie die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in der Stadt Halle (Saale).
Als Thema steht ebenfalls der zerstörerische Umgang der Deutschen Bahn und der Stadt Halle (Saale) mit dem Trothaer Wäldchen, wo bereits zahlreiche Ringelungen von Robinien stattgefunden haben.
Ebenfalls im Fokus stehen die angedachten Massenabholzungen im ca. 91 ha großen Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem Bestandteil des EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und des nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützten Gebietes „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ ist. Hier gilt es schnellstmöglich eine Position zur naturnahen Entwicklung des Gebietes und zur Unterlassung dieser massiven Eingriffe zu erarbeiten.
In dem Zusammenhang gilt es die gemeinsam mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Mittwoch, den 26.08.2020 durchgeführte Fahrradprotestexkursion zur Rabeninsel auszuwerten.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Bedrohung der großen Rosskastanie auf dem Grundstück zwischen Mansfelder Straße, Tuchrähmen und Packhofgasse zu thematisieren. Mit fortgesetzter sehr großer Sorge verfolgen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die weitgehend bisher der Öffentlichkeit entzogenen Planungen zur Umsetzung der Stufe 3 des Straßenbahnbahnprogramms in Halle-Giebichenstein. Diese Planungen, welche offensichtlich schon seit dem Jahr 2011 überwiegend in Hinterzimmern der Stadt Halle (Saale) und der Stadtwerke Halle GmbH ablaufen, bezwecken umfassende Veränderungen in der Straßenbahnführung in der Bernburger Straße, am Reileck, in der Richard-Wagner-Straße, am bzw. durch den Rosa-Luxemburg-Platz, in der Triftstraße, in der Großen Brunnenstraße sowie im Kreuzungsbereich Burgstraße, Seebener Straße und Fährstraße. Dabei drohen offensichtlich massive Umbauten, welche mit Zerstörungen in den Grünbereichen und Gehölzbeständen sowie in der Bausubstanz Giebichensteins einhergehen sollen.
Diese Planungen gilt es zu werten und über geeignete Aktionen zu planen, um den Erhalt und Schutz des Gehölz- und Parkbestandes in den Bereichen einzufordern.
Als Beratungsthema ist ferner der geplante „Baubeschluss Freiflächengestaltung Universitätsring“ vorgesehen, welcher die Fällung von mindestens 17 Bäumen beinhaltet. Ferner gilt es die Folgen der massiven Wegebauarbeiten im Naturschutzgebiet Peißnitznordspitze und an der Halle-Saale-Schleife zu thematisieren, welche mit umfassenden Beschädigungen und Zerstörungen am Auenwald einhergingen.
Eng damit verbunden steht ebenso die Schaffung von territorialen und thematischen Arbeitsstrukturen der Initiative „Pro Baum“ auf der Tagesordnung sowie bereits der Veranstaltungsplan für das Jahr 2022.

Darüber hinaus ist die angedachte Förderung der Fassadenbegrünung in der Stadt Halle (Saale) durch Politik und Verwaltung ein sehr wichtiges Beratungsthema.
Das Treffen der Initiative „Pro Baum“ am 28.06.2021 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Andreas Liste
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 18.06.2021

Dresden braucht eine lebendige Elbe – der AHA möchte daran mitwirken

Dresden – Blick zur Frauenkirche

Bekanntlich ist Dresden ohne Elbe und ihre Nebengewässer unvorstellbar. Der insgesamt 1.094 Kilometer lange Strom Elbe durchfließt in einer Länge von ca. 30 km das Stadtgebiet von Dresden und stellt zusammen mit ihrer Aue einen bedeutsamen Landschafts-, Natur- und Kulturraum dar sowie dient als Naherholungsgebiet für Einwohner und Gäste der sächsischen Landeshauptstadt. Ebenso ist die Aue als Hochwasserüberflutungsraum unerlässlich. Abgesehen davon benötigen Auen diese Überflutungen, um einer arten- und strukturreichen Fauna und Flora Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum zu bieten. Nicht umsonst zählen Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde.
Alles Gründe, warum – nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) – auch die Elbe und ihre Aue von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, wie vom Ansatz her z.B. in der Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Elbe in Dresden vom 11. Mai 2000, festgehalten.
Ein Beispiel des Negativhandelns ist, laut AHA, in der Errichtung der 636 m langen Waldschlösschenbrücke seit dem Ende des Jahres 2007 zu sehen, was u.a. zur Beeinträchtigung des Landschafts- und Stadtbildes sowie zur räumlichen Einschränkung der Elbaue führte und die Aberkennung des Titels UNESCO-Weltkulturerbes im Jahr 2010 zur Folge hatte. Hinzu kommt, dass laut Medienberichten die ursprünglichen Baukosten in Höhe von 157 Millionen Euro für die nach wie vor klar umstrittene Brücke, auf sich nunmehr aktuell rund 182 Millionen Euro verteuerten.
Das sich einst ein Elbebiber auf der Brückenbaustelle eingefunden hatte, verdeutlicht zudem zum einen die Bedeutsamkeit dieses Elbabschnittes für diese streng geschützte Tierart und zum anderen, dass es notwendig ist, dass sich die Elbe verstärkt wieder naturnaher entwickeln muss. Das bedeutet im konkreten Fall, dass an den Elbufern eine vermehrte sukzessive Gehölzentwicklung möglich zu sein hat. Somit können sich, neben einer umfassenden Bereicherung an Arten und Strukturen in der Elbaue, Elbebiber ausreichend mit „Baumaterial“ versorgen.
Diese Fakten sind, nach Meinung des AHA, unbedingt in der angedachten Elbschutzsatzung zu verankern. In der Elbschutzsatzung gehören zudem der Schutz und Erhalt der nicht betretbaren 10,5 ha großen Pillnitzer Elbinsel als Bestandteil des Naturschutzgebietes Pillnitzer Elbinseln und Gauernitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ sowie des FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Meldenummer DE4545-301) und des gleichnamigen Vogelschutzgebietes (DE4545-452) im europäischen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Natura 2000. Ebenso gilt es dort zum Beispiel den Schutz und den Erhalt der Nebengewässer, wie zum Beispiel der Weißeritz, des Zschonerbaches, der Prießnitz und des Lockwitzbaches, angrenzender Naturschutzgebiete – wie die 195 ha großen Elbtalhänge – sowie die kleineren und größeren Fließgewässer und ihrer Täler beiderseits der Elbe zu beinhalten. Nur somit lässt sich der notwendige zusammenhängende Charakter als Biotop- und Grünverbund darstellen und würdigen. Dazu gehört ebenfalls die vielfältig lebensnotwendige Bedeutung als Retentionsflächen, wie das Junihochwasser 2013 wieder einmal deutlich aufzeigte.
Darüber hinaus sind durch eine Elbschutzsatzung künftig solche Maßnahmen auszuschließen wie z.B. die bereits erfolgten Fällungen von 32 Bäumen in der Böcklin- und Kötzschenbroder Straße im Stadtteil Pieschen.
Der gemeinnützige, ehrenamtliche und gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte AHA erklärt sich ausdrücklich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung einer Elbschutzsatzung im Stadtgebiet von Dresden mit den Auswirkungen auf das Umland mitzuwirken.
Nunmehr beabsichtigt der AHA im Jahr 2021 seine Aktivitäten in Dresden und seiner Umgebung zu verstärken. Dazu soll u.a. folgende Fahrradexkursion dienen:

Samstag, den 26.06., um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion durch die Elbaue in Dresden und Pirna
u.a. mit Aufenthalt an den Mündungen der Weißeritz, des Zschorner­bach, der Prießnitz und des Mordgrundbaches in die Elbe, Blick zum NSG Pillnitzer Elbinsel, Aufenthalt an der Wesenitz sowie an den Einmün­dungen von Gottleuba, Muglitz und Lockwitzbach in die Elbe
Mit den Wendepunkten elbabwärts Mündung der Weißeritz in die Elbe und elbaufwärts Mündung der Gottleuba in die Elbe in der Großen Kreis­stadt Pirna.
Treffpunkt: Ecke Hasenberg/Terrassenufer, Dresden
Dauer: ca. 7 Stunden

Ferner zählt dazu ganz besonders die Bildung einer ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe Dresden und Umland. In dem Rahmen möchte der AHA Interessenten gewinnen, welche sich aktiv für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der vielfältigen Fluss-, Bach- und Auenlandschaft in Dresden und seiner näheren Umgebung widmen und einsetzen wollen. Hierzu bringt der AHA u.a. seine vielfältigen und jahrzehntelangen Erfahrungen z.B. in den Fluss- und Auenlandschaften der Elbe, der Saale und der Mulde ein.
Wer sich mit dem AHA in Verbindung setzen möchte, kann dies unter folgender zentraler Anschrift tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.06.2021

Stellungnahme zum Entwurf des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck

I. Zu Begründung

Zu 1.3 Lage im Raum und Geltungsbereich, Seiten 7 – 9
Zu 2.1.1 Landesentwicklungsplan, Seiten 17

Die positive, unbegründete Darstellung der Bauentwicklungen der Bundesautobahmen 2, 14, 19 und 24 entspricht keinesfalls einer modernen und dringend notwendigen Herangehensweise an Fragen des Umganges mit Umwelt, Natur und Landschaft sowie einer daraus resultierenden Entwicklung des Klimas, einer Bau- und Verkehrspolitik. Dazu gehören die Reduzierung des Ausstoßes von CO2, NOx, Feinstaub und nicht zuletzt die Belastung mit Lärm. Dazu zählen Reduzierung von Transporten sowie die Stärkung des Schienen-Personennahverkehrs (SPNV) und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch Erhalt, Wiederherstellung und Herstellung der Anbindung in der Fläche. Ganz besonders zu nennen sind Fragen der Flächenversiegelung.
Laut Ausführungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.05.2021 beträgt die tägliche durchschnittliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche 1,0 ha. Das entspricht im Jahr einer Fläche von 12 ha. Nach Auffassung des AHA ist keine Neuversiegelung von Flächen zu rechtfertigen. Unversiegelter Boden ermöglicht Wasseraufnahme, lässt Gasaustausch zu, bietet für Fauna sowie Flora Lebensraum und ermöglicht Abkühlung der Luft. Insofern gilt es die Flächennutzungsplanung danach auszurichten.

https://mule.sachsen-anhalt.de/startseite-mule/artikel-detail/news/erfolgreicher-bodenschutz-nur-ein-hektar-pro-tag-neue-flaecheninanspruchnahme-in-sachsen-anhalt/?no_cache=1&cHash=a7d261036729556fe3933ef8a7687a94

Zu Wasserstraßen und Binnenhäfen (3.3.3):

Die hier unkommentierten Darstellungen widersprechen eindeutig den zuvor geschilderten Ansinnen zu Vorranggebiete für Natur und Landschaft (4.1.1); Vorranggebiet für Hochwasserschutz (4.1.2); Schienennetz (3.3.1) und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft(4.2.1). Ein Ausbau des Stromes Elbe bedeutet Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft, massive Eingriffe in Struktur, Hydrologie und Fließsystem der Elbe sowie massive Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Derartige Gedanken berücksichtigen keinesfalls die Tatsache, dass die Elbe ein Niedrigwasserfluss ist und das Niederschlagsmengen massiv abnehmen. Insbesondere die Jahre 2018 bis 2020 haben dies deutlich aufgezeigt. Ferner bedeutet die Eintiefung der Elbe einen verstärkten Entzug von Wasser aus der angrenzenden Aue. Das bedeutet nicht nur Austrocknung von Natur und Landschaft, sondern u.a. auch für Landwirtschaft und Gartenbau.
Da die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck davon direkt betroffen ist gilt es unbedingt und mit Nachdruck Protest und Einspruch gegen solche Planungen zu erheben.

Zu 2.2.2 Bebauungspläne, Seiten 30 – 31

Die Auflistung von 28 rechtskräftigen Bebauungsplänen und Vorhabens- und Erschließungsplänen zeugen davon, dass für eine nunmehrige Flächennutzungsplanung umfassende Rahmenwirkungen eingeschränkt sind.

Zu 2.5 Integriertes gemeindliches Entwicklungskonzept (IGEK) Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck

Zu Landschaftsnahes Wohnen – gute Nachbarschaft – ordentliche Versorgung, Seite 36
Die Angaben unter 3.1.1Bevölkerungsentwicklung rechtfertigen keine Neuausweisung von Neubaugebieten. Abgesehen davon die Wirkungen von Flächenneuversiegelungen und der Erhöhung von Ziel- und Quellverkehren von Motorisierten Individualverkehren.

Zu 3.3 Wirtschaft und Gewerbe

Die Ausweisung von Gewerbeflächen gilt es auf die mit Rechtskraft festgelegten Flächen zu beschränken, um weitere Flächenversiegelungen und Verstärkung von Verkehrsströmen zu vermeiden. Ggf. sind nicht genutzte Gewerbeflächen rechtskräftig wieder aufzuheben, um Natur, Landschaft, Landwirtschaft und Gartenbau Flächen zurückzugeben.

Zu 4.1.4 Sondergebiete

Eine Verlagerung von weiteren Transportkapazitäten auf die Elbe ist nur mit Schiffen möglich, welche dem Fluss angepasst sind und nicht umgekehrt. Bereits die die erwähnten unkommentierten Darstellungen zu Wasserstraßen und Binnenhäfen (3.3.3) widersprechen den zuvor geschilderten Ansinnen zu Vorranggebiete für Natur und Landschaft (4.1.1); Vorranggebiet für Hochwasserschutz (4.1.2); Schienennetz (3.3.1) und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft(4.2.1). Ein Ausbau des Stromes Elbe bedeutet Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft, massive Eingriffe in Struktur, Hydrologie und Fließsystem der Elbe sowie massive Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Derartige Gedanken berücksichtigen keinesfalls die Tatsache, dass die Elbe ein Niedrigwasserfluss ist und das Niederschlagsmengen massiv abnehmen. Insbesondere die Jahre 2018 bis 2020 haben dies deutlich aufgezeigt. Ferner bedeutet die Eintiefung der Elbe einen verstärkten Entzug von Wasser aus der angrenzenden Aue. Das bedeutet nicht nur Austrocknung von Natur und Landschaft, sondern u.a. auch für Landwirtschaft und Gartenbau.
Daher gilt es im Interesse einer zukunftsfähigen, ökologisch orientierten Entwicklung der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck die Entwicklung des Hafens davon abhängig zu machen, dass ein Ausbau der Elbe und ihrer Aue unterbleibt.

Im Interesse einer dezentralen, ortsnahen Nutzung von erneuerbaren Energiequellen aus Wind- und Sonnenkraft sowie der Beachtung des Schutzes von Vogelarten und des Landschaftsbildes sowie der Unterlassung neuer Bodenflächen ist auf eine gezielte Förderung der Nutzung von Dachflächen für Solaranlagen und grundstücksbezogen Windkraftkleinanlagen zu orientieren. Eine andere Herangehensweise ist nicht nachhaltig und somit nicht zukunftsfähig.

Zu 4.2.4 Kulturelle Einrichtungen, Seite 68

Der Bevölkerung und ihren Vereinen, Verbänden und Initiativen muss eine kostenfreie Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen möglich sein. Eine gemeinnützige Tätigkeit ermöglicht im öffentlichen Interesse sich für vielfältige Belange einzusetzen und ist in der Regel nicht mit einer wirtschaftlichen Einnahmequelle verbunden. Dies kommt der Verbandsgemeinde zugute.
Nur so ist eine Umsetzung wahrer demokratischer Beteiligungsformen möglich. Was auch mit einer Erhöhung der Attraktivität der Verbandsgemeinde einhergehen kann.

Zu 4.3 Verkehr, Seiten 69 – 74
Zu 4.3.2.1 Fußläufige Erschließung
Zu 4.3.2.2 Radwegenetz

Möglichkeiten der sicheren Nutzung von Wegen und Straßen für Fußgänger und zum Fahren mit dem Fahrrad gilt es zu intensivieren. Dazu gehört es Fußgängerüberwege zu schaffen, Beschilderungen vorzunehmen und Kartenmaterial zur Verfügung zu stellen sowie auch Verkehrsbeschränkungen für Kfz. Zu prüfen.
Wichtig ist aber, diese Erschließungen nicht mit der Versiegelung von Wegen zu verbinden. Neben der Tatsache der zusätzlichen Bodenversiegelungen entstehen zumeist unüberwindbare Hindernisse für Klein- und Kleinsttiere. Sie fallen nicht nur der menschlichen Nutzung zum Opfer, sondern sind mangels der Wirkung ihrer Tarnung schneller Opfer für Fraßfeinde und gerade Asphaltflächen erhitzen sich bei massiver Sonneneinstrahlung. Zudem bedeutet das auch Verletzungsgefahren für Haustiere wie Hunde.
Zudem regt der AHA an, anhand alter Katasterkarten alte, insbesondere in den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts umgepflügte Wege zu ermitteln und als unversiegelte Verbindungswege wieder zu aktivieren. Diese gilt es mit Begleitgrün bestehend aus Wiesen- und Saumstreifen sowie Obstgehölzen, Kopfweiden bzw. sukzessiven Gehölzstreifen aufzuwerten.

Zu 4.5.1 Innerörtliche Grünbereiche und Parkanlagen

Hier regt der AHA an, diese Grünbereiche und Parkanlagen als Biotop- und Grünverbünde groß- und kleinräumiger miteinander zu vernetzen. Ferner gilt es verstärkt Wiesenbereiche durch unregelmäßige, partielle Mahden entwickeln zu lassen. Die entstehenden Blühwiesen, welche die Möglichkeit der Ausreifung und Aussamung erhalten müssen, dienen Insekten als Nahrungs- und Lebensraum, reduzieren die Verdunstung und verbessern das jeweilige Ortsbild.
Eine Einbindung der Bevölkerung sowie ihrer Vereine, Verbände und Initiativen scheint sinnvoll zu sein.

Zu 4.6 Wasserflächen und Häfen, Seiten 78 – 79

Im Interesse einer besseren Entwicklungsmöglichkeit von Fließgewässern, der besseren Nutzung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie zur Nutzung als Achsen von Biotop- und Verbundräumen gilt es Gewässerschutzstreifen beidseitig von mindestens 10 m zu belassen.

Zu 4.7 Flächen für die Landwirtschaft, Seiten 79 – 80

Die Landwirtschaft ist momentan häufig von Monokulturen, Anbaukulturarmut, mangelhafter Fruchtfolge sowie fehlender Strukturvielfalt geprägt.
Während zu DDR-Zeiten noch ca. 25 Anbaukulturen zur Anwendung kamen und diese in eine entsprechende Fruchtfolge eingebunden waren, greift man heutzutage auf etwa 7 Anbaukulturen zurück. Ferner gilt es in Form von sukzessiver Möglichkeiten die Entwicklung von Gehölz-, Stauden- und Wiesenbeständen zuzulassen. Wie unter Zu 4.3.2.1 Fußläufige Erschließung und zu 4.3.2.2 Radwegenetz können dazu wiederhergestellte Wege beitragen.

Zu 4.8 Wald, Seite 80

Hier sollte die Einflussnahme auf sukzessive Waldentwicklung liegen. Das sollte nicht nur bei den bestehenden Beständen, sondern auch in Erweiterung bestehender Waldbestände finden. Insbesondere als Begleitgrün von Fließgewässern und Wegen. So lassen sich arten- und strukturreiche Wälder entwickeln, welche Entwicklungsmöglichkeiten entlang von Fließgewässern haben sollten.
Wälder dienen nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum, als Sauerstoffspender und Kohlendioxidspeicher und Naherholungsgebiet, sondern als sehr wichtiger Wasserspeicher. Angesichts der voranschreitenden Klimaveränderung eine sehr bedeutsame Funktionsvielfalt.

Zu 5.3.5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Seite 86

Hier gilt vorrangig die sukzessive Entwicklung der Natur zu befördern und menschliches Eingreifen auf Beseitigung von Flächenversiegelung, Schadstoffen und anderen naturfernen Bestandteilen beschränkt bleiben. Ferner sind bei Pflegemaßnahmen und Streuobstwiesen und Wiesen menschliche Eingriffe erforderlich. Dieser Grundsatz sollte das Handeln der Verbandsgemeine bestimmen.

Zu 5.4 Überschwemmungsgebiete und Hochwasserschutz, Seiten 87 – 89

Es ist korrekt, darauf zu orientieren, Bebauungen und Ablagerungen von Schadstoffen aller Art aus Überschwemmungsgebieten fernzuhalten. Jedoch gilt es aber auch verstärkt den Rückbau bestehender Bauten, von Flächenversiegelungen sowie Deichrückverlegungen zu prüfen. Daher ist es unzureichend dies zu erwähnen, ohne konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Daher schlägt der AHA vor, dies nachzuholen.
Ferner regt der AHA an, Standorte einstiger Auenwälder festzustellen und hier wieder Sukzessionen zuzulassen. Auenwälder dienen nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum, als Sauerstoffspender und Kohlendioxidspeicher und Naherholungsgebiet, sondern als sehr wichtiger Wasserspeicher. Angesichts der voranschreitenden Klimaveränderung eine sehr bedeutsame Funktionsvielfalt. Ferner reinigen sie Hochwasser und brechen Hochwasserwellen in ihrer Wucht.
Im Übrigen ist der Begriff „Hochwasserschutz“ irreführend. Auen und Fließgewässer sind eng miteinander verbunden und benötigen einander. Dazu gehört auch Hochwasser. Hochwasser zur Katastrophe hat der Mensch mit seinen Einschränkungen der Auen, Flächenversiegelungen, Beseitigung von Wäldern und fehlender Arten- und Strukturvielfalt mit Fruchtfolge und Bodenverdichtungen gemacht. Daher ist der Begriff „Umgang mit Hochwasser“ als korrekter anzusehen.

II. Zu Umweltbericht

Leider ist der Umweltbericht, trotz einiger richtiger Anregungen und Vorschläge zu allgemein gehalten. Konkrete Erfassungen zu Fauna und Flora fehlen. Somit ist nur eine bedingte Zustandsanalyse möglich. Gleiches gilt zu Luft-, Wasser- und Bodenqualitäten. Hier ist entsprechende Nacharbeit anzuraten.
Ansonsten sei auf die Ausführungen zur Begründung verwiesen.

III. Abschließendes

Die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck hat das Potential einer arten- und strukturreichen Natur und Landschaft, in der eine entsprechende Wohn- und Lebensqualität und Landwirtschaft eingebettet ist. Insbesondere der Einfluss der Elbe, ihrer Aue, ihrer Nebengewässer und Einzugsgebiet sind hier prägend und als Chance zu sehen. Das erfordert aber eine der angepassten Entwicklungspolitik in Sachen Verkehr, Bau und Gewerbe.
Laut Ausführungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.05.2021 beträgt die tägliche durchschnittliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche 1,0 ha. Das entspricht im Jahr einer Fläche von 12 ha. Dies gilt es auf 0,00 ha zu reduzieren, um einer nachhaltigen Entwicklung Vorschub zu leisten.
Daher hält es der AHA für erforderlich nicht nur die Neuversiegelung zu stoppen, sondern Flächenentsiegelungen vorzunehmen, mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen zu erhalten bzw. wieder einzurichten sowie Deichrückverlegungen zu prüfen. Mit der damit verbundenen Möglichkeit naturnahe Entwicklungen zuzulassen, dies mit bestehenden und neuen Biotop- und Grünverbundräumen, Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten und -korridoren zu koppeln sowie den Schutz, die Pflege, Betreuung und Erweiterung von Streuobstwiesen voranzutreiben, besteht so die Möglichkeit Umwelt, Natur, Landschaft und Klima besser zu schützen und zu entwickeln.
Daraus entwickelt sich eine verbesserte Wohn-, Lebens- und Erholungsqualität, höhere Arten- und Strukturvielfalt von Fauna und Flora, ein verbesserter Umgang mit Hochwasser sowie Verbesserung der Klimasituation.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.06.2021

Stellungnahme zum Wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren nach § 68 Abs. 1 WHG – Ausbau eines Gewässers im Naherholungsgebiet „Nordstrand“ im Rahmen der Entwicklung eines Sondergebietes „Sportanlagen und Freizeit“

I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist grundsätzlich darauf hin, dass der anstehende massive Klimawandel zu starker Überhitzung und Mangel von Niederschlägen beiträgt. In der Regel geht man im Erfurter Raum von jährlichen Niederschlagsmengen im Umfang von 539,00 mm aus, in den letzten drei Jahren maß man folgende jährliche Niederschlagswerte:

Jahr 2018: 377,1 mm
Jahr 2019: 351,1 mm
Jahr 2020: 498,1 mm

Das Hydrogutachten definiert unter den Punkten 5.3. und 6.5. eine jährliche Verdunstungsmenge für offene Wasserflächen im Umfang von 600,00 bis 650 mm und geht bei Hitzejahren von einer jährlichen Verdunstungsmenge im Umfang von 650,00 bis 700 mm aus. Ansonsten bemisst man im Erfurter Raum eine jährliche Verdunstungsmenge im Umfang von 500,00 bis 600,00 mm. Lediglich im Steigerwald und im Steiger-Will- roder Forst erreicht man höhere jährliche Werte im Umfang von 600,00 bis 650 mm bzw. 650,00 bis 700,00 mm.

Mit den geringeren Niederschlagsmengen einhergeht die geringere bis ausbleibende Grundwasserneubildung.

Schon alleine diese Fakten sprechen nicht für das Vorhaben. Stattdessen erscheint es sinnvoller sein in dem Gebiet von intensiver Landschaft abzurücken, stattdessen eine extensivere Landwirtschaft mit Wiesenelementen, sukzessiven Gehölz- und Staudenflächen zu entwickeln bzw. entstehen zu lassen.

Eine Eingliederung bzw. Neuentwicklung von Biotop- und Grünverbünden unter Einbindung der Gera und ihrer Aue erscheint nachhaltiger und somit sinnvoller zu sein.

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Zu TEIL I ERLÄUTERUNGSBERICHT

Zu 2.3.1 Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zu 2.1.4 Geologische Verhältnisse
Zu 3.2 Größe und Begrenzung der Antragsfläche
Zu 4 Wasserwirtschaftliche Planung

Diese bisherigen Beschlüsse und Planungen der Landeshauptstadt Erfurt berücksichtigen in keiner Weise die massiven Veränderungen des Klimas, welche sich auch im Raum Erfurt zeigen. Folgende Fakten zeigen auf, dass hier eine massive Veränderung der Beschlüsse und Planungen erfolgen müssen:

In der Regel geht man im Erfurter Raum von jährlichen Niederschlagsmengen im Umfang von 539,00 mm aus, in den letzten drei Jahren maß man folgende jährliche Niederschlagswerte:

Jahr 2018: 377,1 mm
Jahr 2019: 351,1 mm
Jahr 2020: 498,1 mm

Das Hydrogutachten definiert unter den Punkten 5.3. und 6.5. eine jährliche Verdunstungsmenge für offene Wasserflächen im Umfang von 600,00 bis 650 mm und geht bei Hitzejahren von einer jährlichen Verdunstungsmenge im Umfang von 650,00 bis 700 mm aus. Ansonsten bemisst man im Erfurter Raum eine jährliche Verdunstungsmenge im Umfang von 500,00 bis 600,00 mm. Lediglich im Steigerwald und im Steiger-Willroder Forst erreicht man höhere jährliche Werte im Umfang von 600,00 bis 650 mm bzw. 650,00 bis 700,00 mm.
Mit den geringeren Niederschlagsmengen einhergeht die geringere bis ausbleibende Grundwasserneubildung.
Darüber hinaus ist bei einer Einpegelung des Wassers des angedachten Gewässers in die Horizontale von Abweichungen in den Wasserständen des Umfeldes auszugehen, was erkennbar in den Planungsunterlagen keine Berücksichtigung gefunden hat.
Zudem weist das hydrologische Gutachten u.a. unter Punkt 7.1. auf erhöhte Nitratwerte sowie erhöhte Schwermetallwerte von Blei, Chrom, Kupfer und Nickel im Grundwasser hin. Während man als Verursacher der höheren Nitratwerte offensichtlich die Landwirtschaft sieht, ist die Herkunft der höheren Schwermetallwerte in der Deponie Galgenberg zu sehen.
Schon alleine diese Fakten sprechen nicht für das Vorhaben. Stattdessen erscheint es sinnvoller sein in dem 11,4 ha großen Gebiet von intensiver Landschaft abzurücken, stattdessen eine extensivere Landwirtschaft mit Wiesenelementen, sukzessiven Gehölz- und Staudenflächen zu entwickeln bzw. entstehen zu lassen.
Eine Eingliederung bzw. Neuentwicklung von Biotop- und Grünverbünden unter Einbindung der Gera und ihrer Aue erscheint nachhaltiger und somit sinnvoller zu sein.

III. Schlussbemerkungen

Das Vorhaben berücksichtigt keinesfalls den in der massiven Schädigung von Umwelt, Natur und Landschaft begründeten Klimawandel. Gerade die Jahre ab 2018 zeigen das deutlich auf. Neben zahlreichen wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Veränderungserfordernissen sind Standortplanungen und Rohstoffgewinnung keinesfalls auszuschließen. Wasser ist ein sehr kostbares und so wie der Boden kein vermehrbares Gut. Daher ist ein umfassendes Umdenken in der Stadtplanung erforderlich.
Das angedachte Abbauvorhaben ist daher abzulehnen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.06.2021

Stellungnahme zum geplanten Ersatzneubau der Brücke über die Schwarza am Oberhammer in Katzhütte, BW 04

I. Grundsätzliches

Auch wenn das nicht zum konkreten Planungsverfahren nicht dazugehört, sei darauf hingewiesen, dass bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit bilden. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Die ca. 53,00 km lange Schwarza mit ihrem 507,00 km² großem Gesamteinzugsgebiet entwässert auf ihrem Weg zur Saale eine arten- und strukturreiche Mittelgebirgslandschaft. Abgesehen vom Pumpspeicherwerk Goldisthal in der Schwarza und der Trinkwassertalsperre Leibis-Lichte im Lauf des Zuflusses Lichte bestehen keine größere Verbauungen und Einschränkungen im Flussverlauf.
In Katzhütte im Planungsgebiet sind massive naturferne räumliche Einschränkungen der Schwarza erkennbar, welche eigentlich einer wissenschaftlichen Betrachtung bedürfen, um ggf. Alternativen herausarbeiten zu können. Da gilt es u.a. auch die Art und Weise der Verkehrsführungen und Standorte von Verkehrsbauwerken einzuordnen.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen Stellung:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Zu Kurzerläuterung

Die „Feststellung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Bauwerkes“ sollte anhand vergangener Hochwassersituationen erfolgen und nicht nur auf einer „1D-Wasserspiegellagenberechnung der Schwarza“ beruhen. Abgesehen davon, dass für den Standort eine 3D-Berechnung genauer und angemessener erscheint. Daher regt der AHA eine entsprechende Überarbeitung der Berechnung an. Dabei gilt es auch die Hochwassereignisse im Februar 2021 zu berücksichtigen. Ferner ist zu erwähnen, dass beispielsweise der Pegel Katzhütte am 13.04.1994 einen HQ von 68,9 m³/s und am 27.01.2002 im Umfang von 44,7 m³/s gemessen hat. Insofern greift ein HQ100 = 41,19 m³/s bei weitem nicht vollumfänglich.

III. Schlussbemerkungen

Angesichts der Vielfalt der Schwarza, ihrer Naturferne in Katzhütte sowie einer Gesamtbetrachtung des Flusssystems mit seiner Aue regt der AHA die Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Schwarza an. Speziell für Katzhütte bedeutet das, Möglichkeiten zur Beendigung der Naturferne zu untersuchen, zu werten und ggf. Vorschläge zur Beseitigung dieses Zustandes zu erarbeiten. Insofern kann ein nunmehriger Ersatzneubau der Brücke über die Schwarza am Oberhammer in Katzhütte, BW 04 die Gefahr der Schaffung vollendeter Tatsachen in sich bergen.
Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.06.2021

Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ in Dessau-Roßlau

Der Arbeitseinsatz des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA) zu Mahd-Arbeiten auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ fand, wie geplant, am Samstag, dem 19.06.2021, statt.
Es war heiß und schwül. Das ca. 1,50 m hohe Gras, durchwachsen von u.a. Brombeersträuchern, Brennnesseln und Disteln, war ausgetrocknet. Ein Mitglied des AHA hatte bereits 07.00 Uhr mit einem kleinen Traktor mit Mähwerk mit den Mahd-Arbeiten begonnen. Ab 10.00 Uhr unterstützten zwei weitere Mitglieder des AHA mittels einer Motorsense und einem Heurechen die Arbeiten. Die Wiese konnte, durch die technische Aufwertung mit einem Traktor, komplett gemäht werden. Ohne diese technische Unterstützung und diesen zeitigen Beginn der Arbeit, nur mit der sonst vorhandenen Ausrüstung von zwei Motorsensen, Handsensen sowie den drei anwesenden Mitgliedern des AHA, wäre dieser Arbeitseinsatz nicht durchführbar gewesen. Nach insgesamt ca. 6 Stunden konnten wir die Arbeiten abschließen.

Vor dem gemeinsamen Zusammensitzen unter dem Pavillon (mit einer neuen Plane), sahen wir uns die Schäden am Gartenhaus und am Gartenzaun an. Zwei Totbäume waren umgestürzt. Einer davon beschädigte das Dach des Gartenhauses. Das Giebelblech ist verbogen. Die Dachschindeln sind stellenweise beschädigt und durchlöchert. Zaunfelder des Gartenzaunes wurden aus den Pfosten gerissen und niedergedrückt.
Drei weitere Bäume sind akut umsturzgefährdet, mit Fallrichtung auf das Gartenhaus.
Um den Charakter eines Nutzgartens einer Kleingartenanlage umfassender zu erfüllen, erhält der Garten ein Gemüsebeet. Mit der Anlage des Beetes wurde bereits begonnen. Zukünftig kann dann etwas Gemüse geerntet werden.

Text und Fotos: Sabine Schauer

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