Autor: Christoph Schade (Seite 18 von 219)

AHA und Initiative „Pro Baum“ fordern weiterhin Erhalt des Gehölzbestandes am Riveufer in der Stadt Halle (Saale)!

Einst hatte der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Halle (Saale) René Rebenstorf hat eine Beschlussvorlage „Variantenbeschluss Hochwasserfolgemaßnahmen Riveufer“ dem halleschen Stadtrat zur seiner Sitzung am 26.09.2018 vorgelegt.
In den Planungsunterlagen gibt man als Bestand der Baumallee 146 Linden und 9 Rosskastanien, also gesamt 155 Bäume an. Im Zuge von geplanten Baumaßnahmen beabsichtigt man insgesamt 99 Bäume, davon 28 Alleebäume zu fällen. Das sind 18.06 % der Alleebäume. Als Gründe führt man den Zustand und Sanierungserfordernisse für den Abwasserhauptsammler sowie die Sanierung des „Senkgartens“ nördlich des Heinrich-Heine-Felsens sowie die fehlende Vitalität von zahlreichen Bäumen an.
Im Zuge des damaligen Planungsverfahrens entstand ein Gutachten des Inhabers der Universitätsprofessur für Geobotanik im Institut für Biologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Prof. Dr. rer. nat. habil. Helge Bruelheide sowie des Herbarkustos / curator vom Bereich Geobotanik und Botanischer Garten, Herbarium im Institut für Biologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Prof. Dr. rer. nat. habil. Uwe Braun vor, welches durchaus zu gegenteiligen Ergebnissen kommt.
Im Rahmen einer von der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ organisierten und durchgeführten Protestexkursion am Mittwoch, den 31.10.2018 bestand eine sehr gute Möglichkeit bzw. Gelegenheit die Ergebnisse des Gutachtens zu beraten sowie sich daraus ergebende Schlussfolgerungen zu erörtern. Leider nahm beispielsweise ein Herr Rebenstorf nicht daran teil.
Jedoch bereits in ihrer Presserklärung vom 03.10.2018 äußerten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ ihre Befürchtung, „dass die Pläne nicht vom Tisch sind“.
Dies scheint sich nun zu bewahrheiten. Der gleiche Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Halle (Saale) René Rebenstorf versucht nun im Zuge eines neuen Baubeschlusses angeblich „nur“ 29 Bäume zu fällen. Die in Medien dargestellten Begründungen dieses nicht öffentlich diskutierten und somit intransparenten Baubeschlusses knüpfen an die vergangenen unhaltbaren Rechtfertigungen an.
Als Erstes fordern Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ den Beigeordneten Rebenstorf auf diesen neuerlichen Baubeschluss öffentlich zur Diskussion zu stellen und die Abgabe von Stellungnahmen zu ermöglichen. Außerdem prüfen Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ die Durchführung einer erneuten Protestexkursion.

Darüber hinaus greifen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ eine gemeinsame Anregung vom 04.09.2020 auf, Nachpflanzung von fehlenden Bäumen am Riveufer vorzunehmen. Als Start kann eine frühere Baumscheibe vor der Kindertageseinrichtung, Riveufer 08 dienen, wo noch eine asphaltierte Fläche von dem Standort eines Baumes zeugt, welcher vor mehreren Jahren der Säge zum Opfer fiel.

Auf jeden Fall ist vorgesehen, dass die Initiative „Pro Baum“ im Rahmen ihrer nächsten planmäßigen Zusammenkunft am Montag, den 26.07.2021 das Thema Schutz, Erhalt und Entwicklung des Gehölzbestandes des halleschen Riveufers aufgreift.
Die Veranstaltung findet im Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale) statt und beginnt 19:00 Uhr.

Ferner sind interessierte Bürgerinnen und Bürger, Firmen, Verbände, Vereine und weitere Organisationen eingeladen im AHA und in der Initiative „Pro Baum“ mit- und zusammenzuarbeiten. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA) &
Initiative „Pro Baum“
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/200 27 46

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail IPB: initiativeprobaum@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.07.2021

AHA führte Mahdarbeiten auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Pflege- und Nutzungsvereinbarung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde abgeschlossen. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Seitdem bildet die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Nunmehr hatte der AHA am Samstag, dem 17.07.2021, den dreiundzwanzigsten öffentlichen Arbeitseinsatz am absolviert. Bei feuchtwarmen Wetter haben die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen dieses Arbeitseinsatzes Mahdarbeiten vorgenommen. Dabei achteten die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer darauf, dass zu dem Zeitpunkt blühende Wiesenpflanzen wie Gemeiner Beinwell, Echtes Mädesüß, Weiße Taubnessel, Taubenkropf, Sumpfziest, Ackerkratzdistel, Gefleckte Taubnessel, Echte Nelkenwurz und Schlangenlauch Möglichkeiten zum Abblühen und Aussamen erhalten. Ferner dienen die Blüten der Ernährung von Insekten. Ebenfalls blieben weitgehend Bestände der Großen Brennnessel von der Mahd verschont. Sie bieten zum Beispiel dem Tagpfauenauge und dem Kleinen Fuchs die Möglichkeit sich von der Großen Brennnessel zu ernähren, dort seine Eier abzulegen, die Raupen entwickeln zu lassen und somit einen Beitrag zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Insektenfauna zu leisten.

Der AHA erläuterte die dringende Notwendigkeit der Schließung und des vollständigen Rückbaus des Parkplatzes südlich der Streuobstwiese, welche vorrangig Gäste des Landhauses nutzen. Dies dient zum Einem der Verbesserung von Umwelt und Natur sowie eröffnet Möglichkeiten der Erweiterung der Streuobstwiese und schließt ein zunehmendes Befahren der Streuobstwiese mit Beschädigung der Bäume und Wiese aus. Hier gilt es die Aktivitäten zu verstärken, um das Ziel letztendlich erreichen zu können.

Im späteren Anschluss an den Arbeitseinsatz nahmen die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Streuobstwiese an der Braunschen Lache in Augenschein. Man war sich einig, dass die Folgen der massiven Eingriffe in den Obstgehölzbestand noch deutlich erkennbar sind. Der Zustand der Restbestände an Obstgehölzen ist sehr besorgniserregend. Hier erscheint eine massive Nachpflanzung notwendig zu sein. Der AHA schlägt eine Nachpflanzung mit Apfel, Birne, Pflaume, Walnuss, Quitte, Süß- und Sauerkirsche vor. So besteht die Möglichkeit eine Streuobstwiese mit einer umfassenden Arten- und Sortenvielfalt zu entwickeln. Arten- und Strukturvielfalt zeigte bereits die Wiese u.a. mit den blühenden Ackerkratzdisteln, welche zum Beispiel zahlreiche Schmetterlingsarten wie Tagpfauenauge, Admiral, Schachbrettfalter und Kleiner Fuchs anzog. Diese Wiese ist standortgerecht und eindeutig, der gutgemeinten standortfremden Ansaat von Inkarnatklee, Buchweizen, Phacelia und Raps am Westrand der Streuobstwiese vorzuziehen.
Die Umverlegung eines Jagdhochstandes ändert nichts an der Forderung des AHA, dass diese in Naturschutzgebieten nichts zu suchen haben und daher zu entfernen sind.
In dem Zusammenhang gilt es zu erwähnen, dass die Beschilderung des Naturschutzgebietes Untere Mulde fehlt und eine unverzügliche Erneuerung dringend geboten ist.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) teilt ferner mit, dass an den Samstagen, den 16.10.2021, 20.11.2021 und 11.12.2021 weitere Arbeitseinsätze vorgesehen sind.
Interessenten sind selbstverständlich gerne und recht herzlich willkommen.
Der AHA bittet dabei um wetterfeste Arbeitskleidung, wozu unbedingt festes Schuhwerk und Arbeitshandschuhe gehören.
Treff ist jeweils 10:00 Uhr Eingang Landhaus, Am Landhaus 01.

Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau – Roßlau

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Internet: http://www.aha-halle.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.07.2021

Fotos: Esther Zalm

Fotos: Isabell Schneider

AHA führt Arbeitseinsatz in Dessau durch

Blick auf die Streuobstwiese „Am Landhaus“

Samstag, den 17.07., um 10.00 Uhr
Arbeitseinsatz in der Streuobstwiese „Am Landhaus“
Treffpunkt: Pension „Landhaus“ Dessau

Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Pflege- und Nutzungsvereinbarung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde abgeschlossen. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Nunmehr ist der nächste Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ am Samstag, dem 17.07.2021, geplant.
Dabei ist vorgesehen die am 19.06.2021 begonnenen Mahdarbeiten auf der Streuobstwiese fortzusetzen, die kommende Apfelernte vorzubereiten und Pflege unseres Gartengrundstücks.
Interessenten sind selbstverständlich gerne und recht herzlich willkommen.
Der AHA bittet dabei um wetterfeste Arbeitskleidung, wozu unbedingt festes Schuhwerk und Arbeitshandschuhe gehören.
Treff ist 10:00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 01 in Dessau-Roßlau.
Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Telefon: 0345 200 27 46
Telefon & WhatsApp: 0176 643 623 67 (Handytarife aus allen Netzen)

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern Erhalt des Grüns des halleschen Rossplatzes!

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) nehmen mit sehr großer Sorge Medienmeldungen wahr, welche von einer massiven Bebauung des ca. 1 ha großen Rossplatzes in Halle (Saale) berichten. Dabei nimmt ein angedachter 39,00 Meter langer x 26,00 Meter breiter = 1.014 m² = 0,101 ha großer Turnhallenneubau bereits etwa 1 % des grünen Bereiches ein. Da sind die Angaben für einen gewünschten Zirkusbau gar nicht enthalten.
Dass die hallesche Stadtverwaltung solche Zerstörungen von Umwelt und Natur begrüßt verwundert nicht. Hier scheinen jegliche Verantwortung für Umwelt und Natur nur aus dem Blickpunkt Beseitigung von Gehölzen und Wiesen für Beton und Asphalt zu liegen. Eine katastrophale Herangehensweise.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sehen aber auch die Planer des Postsportvereins und des Zirkus „Klatschmohn“ in der Verantwortung. Diesen Einrichtungen darf nicht entgangen sein, dass eine weitere Vernichtung von Umwelt und Natur, wozu der von Bäumen, Sträuchern und potentieller Wiese geprägte Rossplatz gehört, nicht nur zur weiteren Einschränkung von Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Tieren führt, sondern mit einer weiteren Verringerung von Frischluftentstehung und CO2-Bindung auch den Klimawandel vorantreibt und somit auch die Lebens-und Wohnqualität in der Stadt Halle (Saale) massiv einschränkt.
An der Stelle möchten Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ebenfalls darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt findet eine Flächeninanspruchnahme Boden für Verbauungen aller Art im Umfang von 1 ha pro Tag darstellt. Auch wenn der Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2016 eine Obergrenze von 1,3 ha/Tag beinhaltet, ist diese Tatsache sehr besorgniserregend. Solche angedachten Bauvorhaben auf Halles Rossplatz tragen im Falle der Umsetzung unverantwortlicher Weise dazu bei.
Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Gehölzbestand nicht nur zu erhalten, sondern zu erweitern. Ferner halten beide Organisationen die Umwandlung des Rasens in unregelmäßig und partiell gemähte arten- und strukturreiche Wiesen umzuwandeln. In dem Zusammenhang halten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Prüfung von Flächenentsiegelungen.
Als Alternativstandorte für die Planungen Postsportvereins und des Zirkus „Klatschmohn“ gilt es u.a. das Gelände des früheren Schlachthofes in der Freiimfelder Straße und der Industriebrachen im halleschen Stadtgebiet zu prüfen.

Darüber hinaus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf, sich für den Schutz und Erhalt von Umwelt und Natur mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.07.2021

AHA fordert naturnahere Entwicklung und Freihaltung des Saugrabentals zwischen Halle-Neustadt und Heide-Süd von Verbauungen aller Art!

Bekanntlich ergaben sich mit dem Abzug der sowjetischen Streitkräfte bis zum Juli 1991 aus der Stadt Halle (Saale) auch für die einstige Garnison im heutigen Stadtteil Heide-Süd neue Entwicklungschancen. Dazu zählte nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Wiederherstellung eines offenen, landschaftlich und ökologisch sehr vielfältigen Tals des Saugrabens bzw. Nördlichen Kolonistengrabens. Nach zahlreichen und zähen Debatten nahm die hallesche Stadtpolitik im Frühjahr 1995 den Anlauf diesen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund sowie Kaltluft- bzw. Frischluftkorridor wiederentstehen zu lassen und von Bebauung freizuhalten. Mit dem Straßenkorridor der Blücherstraße besteht jedoch eine nicht zu unterschätzende Zerschneidungsfunktion. Ferner konnten es sich die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) nicht verkneifen immer wieder massiv in das Fließgewässer und sein Tal mit Verschotterungen sowie übermäßiger Mahd der Wiesen und Schilfbestände einzugreifen. Darüber hinaus fand bzw. findet eine schrittweise weitere Heranführung neuer Wohnbebauungen von Heide-Süd an das Tal statt. Ebenso zerstörte man im September 2015 im Bereich der Kreuzung Blücherstraße/Begonienstraße eine wertvolle Wiese, um dort einen neuen Parkplatz für die nunmehrige Eissporthalle zu errichten. Diese Wiese grenzte nicht nur an Gehölzstrukturen und somit an das sich entwickelnde Gefüge des Saugrabens, sondern stellte bisher in der Blühphase Insekten zahlreich Nahrung zur Verfügung und bot Hasen Nahrung und Trocknungsfläche nach Niederschlägen. Diese Kriterien spielten offensichtlich bei den dafür Verantwortlichen keine Rolle. Der AHA muss daher feststellen, dass wieder eine Wiese Bulldozern, Schotter und nunmehr abgestellten Autos zum Opfer gefallen ist. Ferner versiegelte man grundlos und großzügig eines Wiesenbereiches für eine nunmehr eröffnete Wasserstofftankstelle. Neben den weiteren Verlust eines Lebens- und Rückzugsraum, weist der AHA darauf hin, dass es sich hier durchaus um Überflutungsaum der Saale handelt. In dem Blickwinkel betrachtet, hält der AHA weiterhin einen Rückbau für dringend geboten.
Zwischenzeitlich zeichnet sich offensichtlich die Umsetzung einer weiteren Bedrohung für den freien Raum im Saugrabental ab. Nach der Fällung von 8 großen, landschaftsbestimmenden Silberweiden hat man Baugelände für den von der evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland beabsichtigten Schulneubau abgesteckt. Dafür hatte die Stadt Halle (Saale) 16.000 m² = 1,6 ha Fläche auf den Weinbergwiesen in Heide-Süd, zur Verfügung gestellt. Die evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland möchte auf der Fläche eine Grundschule mit einer Kapazität für 300 Schülerinnen und Schüler zu bauen, welche im Jahr 2023 fertiggestellt sein soll.
Medienberichten vom 10.07.2021 zur Folge, hat man nun den offiziellen Baustart des vermutlich 12,8 Millionen Euro teuren Vorhabens begonnen.
Nach fortgesetzter Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist das Vorhaben vom Grundsatz her als sehr begrüßenswert anzusehen, da es nicht weniger, sondern mehr Standorte für gute und qualifizierte Bildung geben muss.
Jedoch haben bereits die Vorbereitungen zum Bau auf den Weinbergwiesen zu massiven Schäden und Zerstörungen im Gehölzbestand geführt. Weitere räumliche Einschränkung des Saugrabentals mit seinen angrenzenden Gehölz-, Wiesen- Stauden-und Wasserflächen mit Feuchtgebieten ist zu erwarten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist darauf hin, dass das Baugebiet Bestandteil der Altaue der Saale ist und zum Überflutungsgebiet der Saale gehört. Das Hochwasser im Juni 2013 hatte sich hier umfassend ausgebreitet.
Jedoch ignorieren in bekannter Manier das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle (Saale) derartige Bedenken. Im konkreten Fall haben sich der Evangelische Kirchenkreis und die Schulstiftung dieser Ignoranz angeschlossen. Dabei müssten gerade Bildungseinrichtungen sich dem Schutz, dem Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft stellen und nicht deren Zerstörung vorantreiben. Immerhin möchte man auch Kinder unterrichten, welche womöglich die Folgen auch dieser falschen und zerstörerischen Investitions-, Planungs- und Baupolitik ausbaden.
Nach gefestigter Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) dient offensichtlich der brachial und rechtswidrig begonnene Neubau eines Deiches entlang des Nordostrandes des Gimritzer Dammes der beschleunigten Umsetzung des kirchlichen Skandalneubaus. Das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle (Saale) tragen entscheidende Mitverantwortung für die Herangehensweise. Bereits die Planung des Gimritzer Dammes, welche ein klassisches Stückwert beim falschen Umgang mit Hochwasser darstellt und man inmitten eines Klageverfahrens beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt begann, beruht somit auf einem Konstrukt aus Unwahrheiten und Ignoranz. Nicht die Zurückhaltung des Hochwassers aus Halle-Neustadt scheint der Motor des Geschehens zu sein, sondern die Schaffung von neuem Bauland im Saugrabental/Weinbergwiesen.
An der Stelle möchte der AHA noch einmal darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind die Errichtung der Deichmauer an der Gimritzer Damm und der begonnene Schulneubau eine Seite der Medaille und Beispiele für einen unsachgemäßen und unverantwortlichen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft in der Stadt Halle (Saale), welchen es endlich zu beenden gilt.
Daher fordert der AHA den Landtag und die Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt sowie den halleschen Stadtrat sowie den amtierenden Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale), seine Beigeordneten und seine Verwaltung auf den Schutz und Erhalt der Saugrabenaue und Weinbergwiesen mit Gehölz-, Wiesen- Stauden- und Wasserflächen mit Feuchtgebieten sowie ihrer sehr wichtigen Bedeutung als Biotop- und Grünverbund sowie Kaltluft- bzw. Frischluftkorridor zu orientieren und daher eine weitere Verbauung und Eingriffe in Natur und Landschaft nicht zuzulassen. Ferner gilt es sukzessive Gehölzentwicklungen nicht nur im Bestand zu erhalten, sondern auch deren Ausweitung zu fördern und zu schützen.
Ferner fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Evangelischen Kirchenkreis und die evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland auf, sich nicht am Verbau von Altaue und Überflutungsraum von Saale sowie am zerstörerischen Raubbau an Umwelt, Natur und Landschaft zu beteiligen. Ein erster Schritt ist der sofortige Stopp des Neubaus Grundschule im Bereich der Weinbergwiesen im Saugrabental und die umfassende Sanierung der bisherigen Räumlichkeiten im Grasnelkenweg in Heide-Nord.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.07.2021

Stellungnahme zur geplanten Errichtung des Wasserkraftwerkes am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz

Stellungnahme zur geplanten Errichtung des Wasserkraftwerkes am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz (VLH), Vorhabenträger: Prof. Schuh Securites GmbH – 2. Planänderung vom Mai 2021 gem. § 73 Abs. 8 VwVfG

Zu dem obengenannten Vorhaben wird folgendermaßen Stellung bezogen:

I. Technischer Erläuterungsbericht

Zu 1 Veranlassung, Aufgabenstellung, Historie
Zu 3.1 Liegenschaften

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass eine Belebung des Bereichs des früheren Turbinenhauses der ehemaligen Papierfabrik Halle-Kröllwitz erfolgt und eine Nutzung zur Nutzung von Energie aus Wasser vorgesehen ist.
Jedoch erscheinen die Übernahme des gesamten Geländes der früheren Papierfabrik Halle-Kröllwitz, welche sich zum Teil in noch ungeklärten Eigentumsverhältnissen und teilweise offensichtlich im Eigentum der Energieversorgung Halle GmbH (EVH) befanden, durch die Prof. Schuh Securities GmbH (PSS) intransparent. Insbesondere da dieses Gebiet neben den beschriebenen Eigentumsverhältnissen einen sehr wichtigen siedlungs- und industriehistorischen Standort, von sehr hoher Bedeutung für Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie nicht zuletzt für das Stadt- und Landschaftsbild an der Nahtstelle der halleschen Stadtteile Kröllwitz und Trotha darstellt.
Neben der Tatsache, dass somit massiv alternative Eigentums- und Entwicklungsmöglichkeiten Behinderungen erfuhren, fehlten grundsätzlich Betrachtungen aus obengenannten Gesichtspunkten des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes. Zudem schreitet besorgniserregend eine massive Monopolisierung der Eigentumsverhältnisse in der Stadt Halle (Saale), insbesondere am Saaleufer von Halle-Kröllwitz statt. Hier gilt es ggf. Bieter- und Auswahlverfahren rechtlich sowie Verquickungen zwischen Einrichtungen und Gesellschaften der Stadt Halle (Saale) mit dem Vorhabenträger einer umfassenden Prüfung zu unterziehen.
Die Antragsunterlagen basieren zumeist auf nicht aktuellen Datengrundlagen. Die Jahre 2018 bis 2020, welche von massiver Niederschlagsarmut sowie Sommerhitze und somit von starker Wasserarmut geprägt waren, haben offensichtlich keinen Eingang in die Betrachtungen zu den Planungen gefunden.

Zu 2.3. Zweck des Vorhabens

Das gesamte Gelände bildet eine bauhistorisch gesehen eine Einheit und ist am Saaleufer punktgenau von dem alten Turbinenhaus geprägt. Einen Vor- und Anbau eines weiteren Gebäudes führt zur massiven Störung des Landschafts- und Stadtbildes. Stattdessen gilt es alle Technik im bisherigen Turbinenhaus einzubauen. Damit einhergehend ist die Wiederherstellung des beseitigten Geschosses sowie ggf. eine bauliche Ertüchtigung der vorhandenen Bausubstanz erforderlich. Insofern erscheint es auch sinnvoll zu sein zu prüfen, ob die Einrichtung von je einer Wohnung in den oberen Geschossen sinnvoll erscheint.

Zu 3.1.3 Dienstbarkeiten

Hier fehlen Angaben zur geplanten Zuwegung. In der Planänderungen vom November 2017 wies man noch eine Zuwegung über die Obere Papiermühlenstraße, während in der Abbildung 9 der Umweltverträglichkeitsprüfung die Untere Papiermühlenstraße ausgewiesen war. Hier gilt es Klarheit auch diesen Dokumenten herzustellen!

II. Umweltverträglichkeitsprüfung & Landschaftspflegerische Begleitplanung

Erfassungen der Fauna und Flora aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzen keine Aktualität und bedürfen einer kompletten aktuelleren Erfassung bzw. Untersuchung. Eine aktuelle Einschätzung bzw. Abwägung der Ausgangssituation bzw. der möglicher Eingriffsfolgen ist so ungenau.
In der Abbildung 9 ist keine Zuwegung mehr über die Untere Papiermühlenstraße ausgewiesen, während man im Technischen Erläuterungsbericht u.a. unter Punkt 3.1.3. eine Zuwegung keine Angaben mehr enthalten sind. Hier gilt es auch diesen Dokumenten Klarheit herzustellen!

Zu 2.1.1. Biotoptypen

Auf Seite 11 hat man die Wildtulpe (Tulipa sylvestris) als gefährdet herausgestrichen, aber versäumt einzufügen, dass sie in der Bundesartenschutzverordnung in der Anlage 1 als besonders geschützte Art aufgeführt ist.

Zu 6 Eingriffsregelung/Vorschläge für weitere Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen & 3.1 Landschaftspflegerisches Leitbild

Das Naturschutzgebiet (NSG) „Forstwerder“, als Bestandteil des FFH-Gebietes „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder“, zeichnet sich besonders seit der Unterschutzstellung durch vermehrte Sukzessionsentwicklungen im Gesamtgebiet aus. Insbesondere die Absperrmaßnahmen im Nordteil der Saaleinsel befördern diese Situation.
Beeinträchtigungen einer Sukzessiventwicklung sind insbesondere im Südwestteil im Bereich des Wehres festzustellen. Hier sind als Störfaktoren das Angeln, Zelten, Betreten und Rasten zu sehen. Neben einer Wiederherstellung des generellen Angelverbotes, gilt es die Trampelpfade mit Totholz zu verbauen und verstärkte Kontrollen vorzunehmen.
Eine Aus- und Einbringung von Steckholz in und auf dem Forstwerder ist da wenig hilfreich, stört die sukzessive Entwicklung durch Betreten oder Befahren und Einbringen des Pflanzgutes. Sinnvoller erscheint das wiederholte Absammeln von Eicheln auf den Wegen und Streuung des Saatgutes in dem Gesamtgebiet.
Sinnvoller erscheint es zu sein im Umfeld der Wasserkraftanlage Räume der Sukzession zu sichern bzw. zu erhalten.
Ferner gilt es zu prüfen, inwieweit eine empfehlenswerte Anbringung von Nisthilfen für verschiedene Vogelarten (z.B. Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Mauersegler, Wasseramsel, Amsel, Stelzenarten, Meisenarten und Rotschwänzchenarten) sowie Unterschlupfmöglichkeiten für Fledermäusen und Insekten an bzw. in Gebäuden im Gelände der früheren Papierfabrik möglich ist.

Zu 3.1. Landschaftspflegerisches Leitbild
Zu 3.4 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die Maßnahme A 1 ist unrealistisch, da das letzte Hochwasser 2013 zum massiven Absterben der Bestände des Schwarzen Holunders geführt haben und zudem bereits intensive Sukzessionen z.B. mit Stieleiche, Gemeiner Esche, Feldulme und Feldahorn eingesetzt haben. Mit den vorgesehenen Maßnahmen ist eine Zerstörung dieses Prozesses verbunden.
Darüber hinaus sei auf die nachfolgenden Inhalte der Stellungnahmen zum Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die geplante Errichtung des Wasserkraftwerkes am Trothaer Wehr in Halle-Kröllwitz vom 21.06.2010 und vom 30.12.2017 verwiesen:
Vom Grundsatz her wird eine umweltfreundliche Gestaltung des Geländes der ehemaligen Papierfabrik in Halle-Kröllwitz begrüßt. Dazu zählt auch die Nutzung des früheren Turbinenhauses für eine Wasserkraftanlage. Jedoch ergeben sich unseres Erachtens folgende Anregungen und – teilweise schwere – Bedenken:

1. Das Gelände der früheren Papierfabrik in Halle-Kröllwitz ist nunmehr in 4 Schutzgebieten eingebettet. Dazu zählen das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Mittleres Saaletal“, das flächenhafte Naturdenkmal (FND) „Ochsenberg“, der Geschützte Landschaftsbestandteil (GLB) „Park an der ehemaligen Papierfabrik“ sowie das FFH-Vorschlagsgebiet und Naturschutzgebiet (NSG) „Forstwerder“. Damit wird deutlich in welchem vielfältigen, aber auch sensiblen Bereichen das Vorhaben angesiedelt ist. Der größte Teil der Schutzgebiete ist eng mit dem Wasserregime der Saale verbunden. So ist im Pflege- und Entwicklungsplan NSG „Forstwerder“ von 1996 unter Punkt 4.3.1.2. Hydrologie (Seiten 23/24) sowie unter Punkt 7.5. Wasserwirtschaft (Seite 34) nicht umsonst auf die Auswirkung bisheriger wasserbaulicher Maßnahmen hingewiesen und das Unterbleiben weiterer wasserbaulicher Aktivitäten angemahnt worden. So sind mit einer weiteren Erhöhung des Wehres um 0,16 m mit einer weiteren Verschärfung des Wasserregimes zu rechnen. Bereits jetzt sorgt das gegenwärtige Wehr für einen Rückstau saaleaufwärts und eine weitere Verringerung des Wasserzuflusses im Bereich des ohnehin stark vom Wasser entfernten Forstwerders. Als entsprechender Eingriff ist auch das Schützbauwerk zum Mühlgraben zu werten. Zudem sei erwähnt, dass der Saaleabschnitt nach dem Wehr Rastplatz für Wintergäste (Wasservögel), Nahrungsraum von Wasseramsel und Eisvogel ist. Während der Mühlgraben z.B. dem Eisvogel als Brutgebiet dient. Aus den ebengenannten Gründen wird daher gefordert von einem Aufsatz auf dem Wehr und dem angedachten Schütz zum Mühlgraben Abstand zu nehmen. Abgesehen davon erscheint es unverständlich, dass es keine weiteren hydrologischen Untersuchungen dazu gibt.

2. Die mit den angedachten wasserbaulichen Maßnahmen an Wehr und Mühlgraben verbundenen Baumaßnahmen sind offenkundig mit massiven Beeinträchtigungen in den Uferbereichen und deren Vegetation verbunden. Eine Tatsache, welche ebenfalls zu Beeinträchtigungen obengenannter Avifauna führt. Derartige Eingriffe in einem NSG und FFH-Vorschlagsgebiet, was der Forstwerder ist sowie in einem nach § 37 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.07.2004 sind absolut zu unterlassen und somit vollkommen auszuschließen.

3. Im Rahmen der Errichtung des Wasserkraftwerkes erscheint es sehr sinnvoll eine Gesamtkonzeption für das gesamte Gelände vorzulegen. Dabei gilt zum Einem die Vorschläge dreier Diplomarbeiten der Hochschule Burg Giebichenstein zu berücksichtigen. Eine diesbezügliche Stellungnahme des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vom 03.02.2003 liegt als Anlage der Stellungnahme bei. Konkret zu den Planungsunterlagen seien jedoch noch folgende Anmerkungen erforderlich: Das Turbinenhaus hatte früher noch ein Stockwerk mehr. Dieses gilt es unbedingt wieder originalgetreu herzustellen. Entsprechende Einsprüche der unteren Denkmalbehörde der Stadt Halle sind nicht nachvollziehbar und keinesfalls akzeptabel. Ferner stellt das Pflaster der oberen Papiermühlenstraße einen standorttypischen Bezug zum Porphyrmassiv und FND Ochsenberg sowie zur Ortslage Kröllwitz dar. Eine Asphaltierung käme einer Zerstörung eines typischen Ortsbildes gleich. Abgesehen davon, dass eine Verbreiterung der Straße mit einem Eingriff in den zum FND gehörendem Nordwestrand des Hohlweges verbunden ist und somit in das Schutzgebiet eingreift. Eine Veränderung von Straßen- und Wegeverbindungen darf nicht zur Beschädigung oder Zerstörung bestehender Altbaumbestände führen. Außerdem gilt es im Gegenzug alte Wege bzw. Straßen zu entsiegeln. Auch sollte die Abwasserentsorgung einer möglichen größeren Nutzung des Geländes Rechnung tragen. Dabei ist zu prüfen, ob dann die Kapazität einer abflusslosen Grube ausreicht.

4. Die auf dem Forstwerder angedachten „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ gilt es zu ändern. In Folge von Einstreuen von Eicheln in den letzten 3 Herbsten beginnt unter dem Schutz des Schwarzen Holunders ein schrittweises Voranschreiten der Entwicklung von Stieleichen sich abzuzeichnen. Gleiches trifft auch auf die Eschen zu. Holzungs- und Pflanzungsmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt würden diese Entwicklung nachhaltig stören. Dies war so 1996 nicht abzusehen. Auch die Gehölzentwicklung im Nordteil der Insel mit Harthölzern geht zügig voran. Statt Holzungsarbeiten im Holunderbereich vorzunehmen wäre es sinnvoller die Wegeabschnitte im Nordteil der Insel mit Totholz abzusperren. Dies würde die Rückzugsfunktion des Nordteiles und seine sukzessive Entwicklung befördern. Einen entsprechenden Vorschlag beinhaltet bereits der Punkt 6.1.2. Pflege- und Entwicklungsplan NSG „Forstwerder“ von 1996 (Seite 31). Ferner wird die Wiederaufnahme der Mahdarbeiten im mittleren Bereich der Insel empfohlen, welche ursprünglich bereits zu einer artenreicheren Veränderung des Bereiches führte. Siehe auch Punkt 6.1. besagten Planes auf Seite 29. Bei Bereitstellung entsprechender Geräte (z.B. Spaten, Sägen, Sensen) wäre der AHA bereit diese Arbeiten durchzuführen bzw. wieder aufzunehmen. Ansonsten sind keine Aktivitäten im Bereich des NSG Forstwerder vorzunehmen.

5. Auch die Wasseramsel befand sich seit ca. 3 Jahre als vermuteter Brutvogel im Bereich des alten Turbinenhauses. Das Sichten von Jungvögeln im Jahr 2004 ließ diese Vermutung zu. Nun gilt es für die Wasseramsel dauerhafte Brutgelegenheiten zu verschaffen. Der Rote-Liste-Vogel benötigt höhlenförmige Bruträume. Das gilt es unbedingt zu beachten.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 12.07.2021

Anlage:

Stellungnahme zu den 3 vorliegenden Diplomarbeiten sowie eigene Vorschläge zur Gestaltung des Geländes der früheren Papierfabrik in Halle-Kröllwitz

Bearbeiter: Stefan Welte, Andreas Liste

I. Einführung mit kurzem geschichtlichen Abriss

Die Errichtung der früheren Kröllwitzer Papiermühle erfolgte 1714/16 am Westufer der Saale am Trothaer Wehr in Verantwortung des Besitzers dem Trothaer Erbmüller Zacharias Kermes. Der Bau besaß zwei Wassermühlen, sechs Geschirre mit zusammen 25 Stampflöchern, drei Bütten sowie sechs Pressen und umfasste ein zweistöckiges Hauptgebäude und ein einstöckiges Häuschen.
Da Kermes nichts von Papierherstellung verstand, stellte er den Sohn eines Colditzer Papiermüllers Johann Christian Keferstein ein.
Im Jahre 1725 kaufte August Hermann Francke die Mühle und verpachtete sie an Johann Christian Keferstein. In der Zeit von 1765 bis 1790 baute die Familie Keferstein einen florierenden Papierhandel auf. Ein großer Brand in der Nacht vom 21. zum 22.10.1823 richtete riesige Schäden an. Um den Wiederaufbau der Mühle absichern zu können schloss sich Keferstein mit Christian Gottlob Germar zusammen, was schließlich zur Gründung der Firma „Keferstein und Germar“ führte.
Auf Grundlage von weltweiten Sammeln von Erfahrungen zur Verbesserung der Papierqualität – vor allem aus Holland- begann Keferstein die Mühle zu modernisieren, wozu er 1840 auch eine Maschine aus England importierte. Als einer der ersten Papierproduzenten in Deutschland begannen die Eigentümer 1868 mit der Produktion des notwendigen Rohstoffes für holzfreies Papier, dem gebleichten Strohstoffes.
In Folge schlechter wirtschaftlicher und politischer Umstände erfolgte 1871 die Umwandlung in die „Actien-Papier-Fabrik“, was auch zum Übergang des Eigentums an große Bankhäuser führte.
Mit der Einführung des so genannten Sulfatverfahrens zur Herstellung des Strohzellstoffes unter Verwendung organischer Schwefelverbindungen im Jahre 1903, breitete sich ein übel riechender Gestank über der Stadt aus. Die Hallenser prägten dafür den Ausspruch: „es cröllwitzt“.
Später ersetzten die Eigentümer die Wasserräder durch Turbinen und errichteten eine Soda- und Zellulosefabrik. Bereits im Jahre 1924 produzierte die Papierfabrik täglich 45.000 kg Schreib- und Druckpapier. Nunmehr begann man in das Exportgeschäft einzusteigen. Deutschland entwickelte sich im Jahr 1927 zum zweitgrößten Papierproduzenten der Welt, wozu einem großen Teil die Papierfabrik in Kröllwitz beitrug.
Die umfangreichen Luftverschmutzungen, welche sich in Form eines unerträglichen Gestanks artikulierte, führten zu massiven und langwierigen Bürgerinitiativen und –protesten. Daraufhin ließ 1940 die faschistische Führung die Fabrik stilllegen und große Teile der Mühle sprengen.
Zu DDR-Zeiten nutzte der VEB Technische Dienst das Gelände. Heute existieren nur noch Ruinen und andere bauliche Reste. Ferner grenzt das Grundstück an das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Saaletal“, das flächenhafte Naturdenkmal (FND) „Ochsenberg“ und an den geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) „Park an der Papiermühle Kröllwitz“. Auf der anderen Saaleseite befindet sich das Naturschutzgebiet „Forstwerder“ mit seinen Auenwaldrestbeständen.
Die historischen Gesichtspunkte sowie die ökologischen und landschaftlichen Rahmenbedingungen und Befindlichkeiten gilt es einer künftigen Nutzung zu Grunde zu legen. Alle ökonomischen und touristischen Konzepte sind somit mit den ebengenannten Eckpunkten in Einklang zu bringen. Dies erfordert eine breite, demokratische Einbeziehung aller Verantwortlichen und Interessenten.

II. Mögliche Gestaltungskonzepte für das Gelände

Anstrebenswert ist die Wiederherstellung der noch vorhandenen denkmalswürdigen Bausubstanz und maschinell-technischen Ausstattung. (z.B. das Turbinenhaus in seiner ursprünglichen Gestalt) möglichst in ökologischer und energiesparender Bauweise. Dächer könnten nach Bedarf und Möglichkeit begrünt bzw. im Interesse einer optimalen Ausnutzung der Lichtenergie mit Solaranlagen zur Strom- bzw. Warmwassergewinnung ausgestattet werden. Damit verbunden empfiehlt sich die öffentliche Zugänglichkeit und Besichtigungsmöglichkeiten auf mehrere Formen der umwelt-, natur- und landschaftsschonenden Nutzung von regenerativen Energiequellen zu orientieren. Dazu gehört auf jeden Fall das Turbinenhaus mit seiner Maschinenausstattung.
Neben der Beseitigung einzelner „neuerer“ Bauten wäre es denkbar geeignete Areale des Komplexes im „Verfallzustand“ zur Veranschaulichung der Vitalität der Natur im Prozess der natürlichen Vegetationssukzession und ihrer besonderen Artenzusammensetzung in Hinblick auf das Themengebiet „ was geschieht mit ehemals genutzten und bebauten Flächen, wenn die Eingriffe des Menschen aufhören“ zu erhalten und zu betreuen. Abgesehen davon, dass alte, ungenutzte Gebäudeteile idealen Lebens- und Rückzugsraum z.B. für Fledermäuse, Eulen und Insekten bieten können.
Wie auch in der Diplomarbeit „Arche Aqua“ dargelegt böte sich die Fläche nordwestlich vom Turbinenhaus als exzellenter Standort für Freiluftgastronomie an. Es ist ein sehr geeigneter Ort zum Einkehren und Verweilen mit vielseitigen und attraktiven Ausblick in die Saaleaue und nach Trotha. Die angrenzenden Gebäude gilt es als Gasträume umzubauen und zu nutzen. Die gewonnene Energie könnte direkt vor Ort gewonnen und bereitgestellt werden.
Umwelttechnische, faunistische und botanische Vorfelduntersuchungen des Fabrikgeländes sind auf jeden Fall dringend geboten.

III. Mögliche Ausstellungsthemen

Ein bedeutsamer Kernpunkt gilt es in der Errichtung einer Wasserkraftanlage zu sehen, welche neben der Energieerzeugungsfunktion als „gläsernes Wasserkraftwerk“ fungieren kann. Damit verbunden wären Informationen zur Wasserkraftnutzung an der Saale und ihren Nebengewässern sehr sinnvoll. Damit eng verbunden bietet sich zwingend beim Thema „Regenerative Energien“ ein Vergleich ökologischer und ökonomischer Vor- und Nachteile zu anderen Energieerzeugungsformen an.
Vorstellbar ist weiterhin eine Dokumentation der geschichtlichen Entwicklung des Fabrikgeländes, seines Nutzungswandels, der sozialen, ökonomischen und ökologischen Beziehung zum näheren Umfeld.
Hervorgehoben sollten auch Besonderheiten der Topografie, Geologie, Erdgeschichte, Fauna und Flora sowie der Archäologie.
Angebracht erscheint ferner eine intensive Auseinandersetzung zur Problematik des Umgangs mit industriellen Altlasten und zum Beispiel Aufzeigen möglicher Lösungswege anhand konkreter Beispiele vor Ort.

IV. Anmerkungen zu den vorliegenden 3 Diplomarbeiten

1. Diplomarbeit „Arche Aqua“ von Jörg Schwulst

Konzept Arche Aqua ist als Idee von verschiedenen thematischen Schwerpunkt auf dem Fabrikgelände gut.

Konzept Turbinenhaus „Gläsernes Wasserkraftwerk“ erscheint als Veranschaulichung der Funktionsweise an dieser Stelle sehr sinnvoll.

Dagegen sorgt „Geophysikalischer Wasserkreislauf“ für eine Überfrachtung und ist somit fehl am Platz. Glasdach und Aufzug in gläserner Röhre beeinträchtigt stark in der vorgeschlagenen Form die denkmalgerechte und historische Wiederherstellung des Gebäudes.

2. Diplomarbeit „Gestalterische Konzeption für den Zugang zu einem Zentrum für regenerative Energien und beispielhafte Umsetzung“ von Ralph Nitsche

Die vorgestellten Gestaltungselemente sind interessant, aber stehen in keinem zwingenden thematischen Zusammenhang mit dem alten Fabrikgelände. Die Kosten für deren Herstellung, Installation und Wartung könnten im Verhältnis zum Nutzen sehr hoch sein.

3. Diplomarbeit „Wärme, Kraft und Licht“

Die „Energiekaskade“ im Turbinenhaus als Beispiel für die Umwandlung der Energiezustände ist anschaulich. Jedoch stellt sich die Frage, ob sich die Konstruktion in der Größenordnung umsetzen lässt sowie mit dem Betrieb der Turbinen und für deren Betrieb notwendigen Anlagen vereinbar ist.

V. Zusammenfassung

Der gegenwärtige Zustand der früheren Papierfabrik in Halle-Kröllwitz ist nicht zufrieden stellend, bietet aber andrerseits Raum und Ort für eine vielseitige und zukunftsfähige Gestaltung unter verschiedenen Gesichtspunkten. Eine Kopplung ökologischer und landschaftlicher, historischer, ökonomischer und touristischer Aspekte ist hier bestens möglich. Dies erfordert jedoch neben den vorliegenden Gestaltungsvorschlägen umwelttechnische, faunistische und botanische Untersuchungen, um keine nachhaltigen Schädigungen im Gelände und im Umfeld hervorzurufen, sondern besser und anstrebenswerter eine ökologische und landschaftliche Bereicherung entstehen zu lassen.
Dieses Vorhaben erfordert eine breite demokratische und konzeptionelle Einbindung aller verantwortlichen und interessierten Seiten. Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet im Rahmen seiner Möglichkeiten auf jeden Fall seine Mitarbeit an.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.02.2003

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