I. Grundsätzliches
Die grundsätzliche Sichtweise des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) geht davon aus bestehender Natur und Landschaften zu erhalten sowie von störenden Einflüssen wie Verbauung, Verlärmung und Verschmutzungen aller Art freizuhalten. Dabei gilt es vom gegenwärtigen Bestand an Fauna und Flora sowie Belastungen aller Art auszugehen sowie auf wissenschaftlichen Grundlagen Schutz- und Entwicklungskonzeptionen zu erstellen, welche die Grundlage für weitere Entwicklungen und Vorhaben bilden müssen.
Dabei ist folgendes zu beachten:
‚Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2020 – eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².
Darüber hinaus hat sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen grundsätzlich zur Dübener Heide und Wassertourismus geäußert:
I.1. AHA hält Schutz und Erhalt der Dübener Heide und der Mulde für dringend geboten!
Weiterhin mit sehr großem Interesse und zugleich mit ebenso zunehmender großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die die Entwicklung der Dübener Heide, mit ihren Wald- und Wiesengebieten, Fließgewässern und ihren Auen sowie der darin lebenden Fauna und Flora.
Dies führte dazu, dass einzelne Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Pfingstmontag, den 24.05.2021 zu einer ca. neunstündigen und länderübergreifenden Fahrradexkursion vom Kemberger Stadtteil Radis durch die Dübener Heide sowie entlang der Mulde und ihrer Aue bis nach Eilenburg aufbrachen.
Der Einstieg in das 31.679 ha große Landschaftsschutzgebiet „Dübener Heide“ war im Försterweg in Richtung Ochsenkopf. Dabei fiel erfreulicherweise die stark ausgeprägte Sukzession innerhalb der Forsten bestehend aus Gemeiner Kiefer auf. Vorrangig ist die Rotbuche vertreten. Ferner kommen u.a. Traubeneiche, Hängebirke, Bergahorn und Spätblühende Traubenkirsche vor. Daraus lässt sich ableiten, dass die Natur somit für eine standortgerechte, arten- und strukturreichere sukzessive Verjüngung sorgt. Insofern sind Aufforstungen unter Hinzunahme der aus Nordamerika stammenden Douglasie als nicht zielführend anzusehen. Noch bedenklicher ist der offensichtliche Plantagenbestand von Weißtanne zum Selbsternten unweit des Kemberger Stadtteiles Ochsenkopf zu sehen. Solche Flächen sind von monokulturellen Strukturen geprägt und gehören nicht in einen in Entwicklung befindlichen arten- und strukturreichen Wald.
Neben den noch festzustellenden Schäden aus den Jahren 2018 – 2020, welche von starker Trockenheit und Sommerhitze geprägt waren, haben die jüngsten Niederschläge offensichtlich und erfreulicherweise zu einer gewissen Stabilisierung von Feuchtgebieten und Weihern geführt. Damit sind aber keinesfalls die Defizite im Grund- und Schichtwasserbereich ausgeglichen. Ganz besonders zu schützen sind da zahlreiche Feuchtgebiete und Weiher, welche vorrangig als aus Niederschlägen gespeiste Himmelsgewässer in Tonlinsen eingebettet sind. Dazu zählt es eine gewisse Beschattung durch Großbäume zu belassen und mechanische Eingriffe und Verschmutzungen aller Art zu unterlassen.
Bedauerlicherweise waren häufig überfahrene Blindschleichen auf den erfreulicherweise nicht komplett versiegelten, aber zumeist schlecht ausgeschilderten zu finden. Hier bedarf es mehr Aufmerksamkeit und eines strikten Verbots des Befahrens mit Kraftfahrzeugen.
Im Bereich des Hammerbaches beginnend ab Quellgebiet, ist erfreulicherweise eine umfassende Naturnähe, häufig eingebettet in einen Weichholzauenwald, vorrangig bestehend aus Schwarzerle. Offensichtlich haben der streckenweise schneereichere Winter 2020/2021 und die jüngsten Niederschläge auch hier zu einer gewissen hydrologischen Entspannung beigetragen. Beispielsweise im Bereich Eisenhammer im Anschluss an die Einmündung des Forstgrabens Gabels-/Schwedenwiesen bestehen gut ausgeprägte Mäander und Gewässerschlingen. Das gilt es unbedingt zu schützen und zu erhalten.
Ferner haben weiterhin die Auseinandersetzungen zum Schutz und Erhalt des Bibers in der Dübener Heide eine besonders herausgehobene Bedeutung.
Mit der vom Landkreis Wittenberg sanktionierten Beseitigung von drei Nahrungsdämmen und der Schlitzung eines Wohndammes sind nach Auffassung des AHA bereits sehr massive und bestandsbedrohende starke Eingriffe in das FFH-Gebiet und Bibereinzugsgebiet erfolgt. Andere bzw. weitere Eingriffe sind nicht akzeptabel, da sie auf die endgültige Bestandszerstörung beim Biber hinauslaufen.
In dem Blickwinkel betrachtet ist ferner die Genehmigung der Beseitigung von 13 von 19 Biberdämmen als skandalös und unverantwortlich anzusehen.
Jedoch gilt es fortgesetzt nicht nur festzuhalten, dass der Biber eine sehr streng geschützte Art ist, sondern das Gesamtgebiet Bestandteil des 958 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide (FFH0133)“ ist. Dieses Gebiet durchquert u.a. der ca. 9 km lange Hammerbach, welcher ein Teil des Namens des Schutzgebietes darstellt. Laut dem Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt ergibt sich folgende
Gebietsbeschreibung, Zitat:
„Das FFH-Gebiet erstreckt sich im zentralen Buchen-Gebiet der „Dübener Heide“ nördlich von Tornau und Söllichau in ost-westlicher Ausdehnung. Neben großflächigen Buchen- treten auch Eichen-Hainbuchen- und Eichen-Wälder als forstlich bedingte Waldgesellschaften auf Buchen-Waldstandorten auf. Verbreitet sind ebene Hochflächen ausgebildet, die von markanten Talungen zerschnitten werden. Das Hammerbachtal verlässt als kleines Wiesentälchen das Waldgebiet zwischen Eisenhammer und Tornau nach Süden.“, Zitat Ende
Zur Fauna führt das Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt aus, Zitat:
„Am Hammerbach wurden Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) nachgewiesen. Vom Biber existieren zwei Ansiedlungen. Durch Biberdämme entstandene Aufstauungen des Baches führen zum örtlichen Absterben der Bachauenwälder. Auf Grund der vorhandenen Strukturvielfalt hat das Gebiet eine große Bedeutung als Quartier- und Jagdgebiet für waldbewohnende Fledermäuse. Zu nennen wären hier die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und der Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), von denen regelmäßig besetzte Wochenstubenquartiere bekannt sind. Brandtfledermaus (Myotis brandtii) und Braunes Langohr (Plecotus auritus) reproduzieren sehr wahrscheinlich ebenfalls im Gebiet. Großes Mausohr, Fransen- und Bartfledermaus (Myotis myotis, M. nattereri, M. mystacinus) nutzen das Gebiet als Jagdlebensraum.
Vereinzelte Zufallsbeobachtungen von Kriechtieren deuten auf ein regelmäßiges Vorkommen der Schlingnatter (Coronella austriaca) in den Buchenwäldern mit Heidelbeer-Unterwuchs hin. In feuchten Waldbereichen am Bachufer lebt der Moorfrosch (Rana arvalis), der vermutlich in den Stau- und Mühlteichen am Eisenhammer reproduziert. Während der Hammerbach von Tornau an abwärts sogar von Bachneunauge (Lampetra planeri) und dem Steinbeißer (Cobitis taenia) besiedelt wird, kommen im Verlauf des Baches innerhalb des FFH-Gebietes gar keine Fischarten vor. Vom Hirschkäfer (Lucanus cervus) gibt es Nachweise für die Bereiche Tornau-Eisenhammer, Tornau und Söllichau aus den Jahren 2000 bis 2009. Die Art hat hier wahrscheinlich eine geringe Reproduktionsrate.“, Zitat Ende
Ferner gehört das Gesamtgebiet zum 31.679 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Dübener Heide“
Der AHA fordert weiterhin mit aller Deutlichkeit und Nachdruck nun endlich ordentliche belastbare Fakten zu liefern und daher stattdessen nunmehr die hydrologischen Verhältnisse zu untersuchen, welche womöglich nicht nur auf einer „spezifischen geologischen Situation in der Stauchungszone der Endmoräne“ beruht, sondern ggf. auch mit generellen hydrologischen Veränderungen in Folge des Bergbaus und seiner Einstellung zu tun haben kann.
Weiterhin verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großer Sorge die einst geplante Veräußerung einer ca. 1.400 m² großen Wiese im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt im Bereich Eisenhammer im Ortsteil Tornau der Stadt Gräfenhainichen. Die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH hatte diesen Landschaftsbestandteil als „bebaubare Fläche“ eingestuft. Bisher hat der AHA keine belastbare Rückreaktion, ob diese Vorhaben und Einschätzungen eine positive Wendung gefunden hat.
Für den AHA war und ist diese Vorgehensweise vollkommen unverständlich und genauso inakzeptabel. Bekanntlich gehören Wiesen mit ihrer Fauna und Flora mit zu den bedeutsamsten Natur- und Landschaftsbestandteilen, sie dienen sehr vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum und erhöhen somit zudem die Arten- und Strukturvielfalt. Insbesondere Insekten aller Art profitieren von dem sehr hohen Teil an Blühpflanzen. Neben der sehr großen Bedeutung des Schutzes und Erhaltes der Vielzahl und Anzahl von verschiedenen Insektenarten an sich, sind sie ein sehr wichtiger Bestandteil der Nahrungskette für Lurchen, Kriechtieren, Vögeln und Säugetieren. Diese Bedeutung manifestiert sich vor Ort zum Beispiel durch ein ausgeprägtes Vorkommen von Zauneidechsen und womöglich noch zu bestimmenden weiteren Eidechsenarten.
Zudem dient die Wiese, umfassenden Beobachtungen zur Folge, als Nahrungsgebiet für diverse, noch zu bestimmende Fledermausarten.
Diese sehr entwicklungsfähige Wiese befindet sich in direkter Nachbarschaft zum bereits erwähnten 958 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide (FFH0133)“. Neben der Tatsache, dass es für den AHA unverständlich erscheint, dass die erfreulicherweise unbebaute und bisher im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt befindliche Wiese sich nicht innerhalb der Grenzen des ebengenannten FFH-Gebietes befindet, bedürfen alle Veränderungsmaßnahmen in unmittelbarem Anschluss an das Schutzgebiet nach EU-Recht einer Überprüfung der FFH-Verträglichkeit. Dem AHA sind solche Maßnahmen und Aktivitäten nicht bekannt.
Zudem dient die Wiese als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet, welche in Zeiten der voranschreitenden Klimaerwärmung, eine dringende Versorgung angrenzender Wohngebiete und des benachbarten FFH-Gebietes mit Frisch- und Kaltluft garantiert bzw. garantieren kann.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Auch aus diesem Grund heraus betrachtet, verbietet sich eine Verbauung der Wiese und der damit einhergehenden Zersiedlung am Randbereich von Tornau.
Daher fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt auf, das Verkaufsverfahren der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH unverzüglich zu stoppen bzw. rückgängig zu machen bzw. Auskunft über den gegenwärtigen Sachstand abzugeben.
Zudem empfiehlt der AHA eine ordnungsgemäße und vollständige Erfassung der Artenzusammensetzung von Fauna und Flora der Wiese sowie eine damit verbundene Überprüfung der Eingliederung in das 958 ha große Schutzgebiet nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide (FFH0133)“.
Mit dem Übertritt der Grenze vom Land Sachsen-Anhalt zum Freistaat Sachsen im Bereich der Stadt Bad Düben rückte die Betrachtung der Exkursionsgruppe auf den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der 147,00 km langen Vereinten Mulde mit einem Einzugsgebiet von 7.400 km². Dabei möchte der AHA an seine im Rahmen einer Presseerklärung vom 16.09.2020 dargelegten Sichtweise zu dem angedachten Polder Löbnitz nordwestlich von Bad Düben erinnern.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert nach wie vor angesichts der letzten wiederholt starken Hochwasser u.a. in den Jahren 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 in Folge der Schneemelze in den Gebirgen und Hochlagen sowie starker bzw. stärkerer Regenfälle z.B. an Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Schwarzer Elster, Weißer Elster und Ilm sowie ihrer jeweiligen großen, größeren, kleineren und kleinen Nebengewässer erneut endlich einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser umzusetzen. Nach der Auffassung des AHA nutzten bisher die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern, aber auch in Kommunen noch immer nicht umfassend und ausreichend genug die Zeiten seit den letzten Hochwassern, um entsprechende Bedingungen zu schaffen. Stattdessen betreibt man vorrangig rein wasserbaulichen „Hochwasserschutz“, welcher noch immer hauptsächlich auf höhere, breitere und stärkere Deich- und Dammanlagen beruht.
Nunmehr beabsichtigt der Freistaat Sachsen im Rahmen der Umsetzung des Projektes zum Bau und Gestaltung des ca. 1.500 ha großen Polder Löbnitz, welcher gezielt Hochwasserspitzen der Vereinigten Mulde auffangen sowie eine Einströmung von Hochwasser über die Goitzsche und den Lober-Leine-Kanal in das Land Sachsen-Anhalt verhindern soll, auf 500 m bei Wellaune einem Teilstück des Deiches bzw. Wirtschaftsweges abzusenken. Nordwestlich davon errichtet das Land Sachsen-Anhalt den ca. 250 ha großen Polder Rösa.
Mit der Absenkung des Deiches bei Wellaune nimmt der Freistaat Sachsen die Fällung von 250 Bäumen in Kauf. Medienberichten zu Folge hat man auf einer Länge von 750 m bereits 327 Bäume gekennzeichnet.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht hier eine verheerende Vernichtung von Gehölzen, welche keine sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ersetzen oder ausgleichen können. Baumfällungen sind nicht nur ein falsches Signal in Sachen Schutz, Erhalt und Entwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft, Umwelt und Natur, sondern senden ebenfalls die vollkommen falschen Signale im Zuge des Klimawandels und -schutzes aus. Offenbar haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Freistaates Sachsen noch immer nicht begriffen, dass insbesondere die Trocken- und Hitzejahre 2018 bis 2020 klare Anzeichen des sich verschärfenden weltweiten Klimawandels darstellen. Neben dem dringenden Ausstieg aus der Nutzung der fossilen Energieträger, der Änderung der Verkehrs-, Bau- und Ansiedlungspolitik, gilt es anstatt von Abholzungen, von einer dringend notwendigen Mehrung von Gehölzen anzugehen. Im Zuge einer wissenschaftlich fundierten Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption des gesamten Fluss- und Auenraums der gesamten Muldeverläufe sind dabei u.a. die Ausweisung von Sukzessionsräumen zur Wiederherstellung von standortgerechten Auenwäldern und -wiesen zu untersuchen und vorzunehmen. Solche Maßnahmen müssen einhergehen müssen einhergehen mit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption zum Umgang mit dem Hochwasser.
Insbesondere die Vereinte Mulde, welcher ein linkselbisch gelegener, nicht schiffbarer Nebenfluss der Elbe ist, bedarf einer entsprechenden Betrachtung. Der 124 km lange Fluss entsteht in Sachsen südöstlich von Leipzig durch die Vereinigung der Zwickauer Mulde und der Freiberger Mulde nördlich von Colditz bei Sermuth. Der Name Mulde bedeutet „Die Mahlende“ und soll auf die Vielzahl der früher am Fluss betriebenen Mühlen hinweisen.
Jedoch ebenfalls sind auch die Fluss- und Auenlandschaften von Zwickauer Mulde und von Freiberger Mulde einzubeziehen.
Dabei müssen insbesondere die Höhen und Abflussmengen sowie die Dauer der Hochwasser der Jahre 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 Berücksichtigung finden, um das Mindestmaß an Rückgabe von Altaue an das Hochwasserregime der Mulde ermitteln zu können. Ferner ist allgemein bekannt, dass gerade Auenwälder Hochwasserspitzen brechen, Hochwassermengen aufnehmen und Wasserspeichern sowie wie ein Rechen für Sedimente und Schwemmgut fungieren. Darüber hinaus hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dringend geboten den Umfang der gesamten Altaue zu erfassen und auszuloten, inwieweit eine Rückgabe an das Flusssystem der Mulde möglich ist. Dazu ist es zudem wichtig Rückbaumaßnahmen in der Aue sowie im Ufer- und Sohlbereich der Mulde möglich ist.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat immer wieder das Thema zu seinen Muldekonferenzen in den Jahren 1997 und 2007 in Raguhn sowie im Jahr 2017 in Muldenstein aufgegriffen. Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Verwaltungen des Freistaates Sachsen haben bisher leider nicht daran teilgenommen.
Hochwasser gehören zum Flussregime dazu und sind Ursache dafür, dass Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören. Begradigungen, Deichbaumaßnahmen bis an die Flüsse heran, Flächenversiegelungen, massiver Verlust von Wäldern sowie Bodenverdichtungen in der Landwirtschaft in Folge des Einsatzes von schwerer Technik und zunehmender Anbau von Monokulturen beinträchtigen die Speicher- und Pufferfunktion der Böden und führen zu schnelleren Hochwassersituationen bei stärkeren Niederschlagsphasen. Oft einhergehend mit Bodenerosionen hat der Mensch somit Hochwasser erst zu Katastrophen gemacht.
Die mit umfassenden Steuermitteln finanzierten Baumaßnahmen zur Errichtung von Poldern und als sogenannten „Hochwasserschutz“ verkauften Aktivitäten führen dagegen zu keinem Millimeter Rückgabe von Altaue an den Fluss. Das angedachte und zumeist sehr schnelle Einströmen von Hochwasser bei entsprechender Hochwasserhöhe führt stattdessen zu katastrophalen Bedingungen für Fauna und Flora in den Poldergebieten, da insbesondere Wucht und Schnelligkeit des Vordringens der Wassermassen Tieren nicht ausreichend die Möglichkeit der Flucht bieten. In Sachsen konnte man das zum Beispiel bei den Hochwassersituationen in den Jahren 2011 und 2013 in Leipzig bei der Betätigung des Auslaufwerkes der Nahle zur plötzlichen Flutung der Burgaue feststellen.
Somit ist unschwer erkennbar, dass die offiziell angedachte Fällung von 250 Bäumen, aber potenziell bedrohten 327 Bäumen im Zuge der Absenkung des Deiches bei Wellaune, ein weiterer Ausdruck des verfehlten Umganges mit Hochwasser sowie dem Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fluss- und Auenlandschaften, aber auch beim schützenden und erhaltenden Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft – auch im Zuge des hauptsächlich vom Menschen verursachten Klimawandels – darstellt.
Auf Grund der der akuten Bedrohung von 250 bzw. 327 Bäumen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur den Erhalt der Gehölze ein, sondern ein generelles anderes Denken, Planen und Handeln beim Umgang mit Hochwasser als einen Teil des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft ein. Nur so ist ein nachhaltiger Erhalt und Schutz der Lebens- und Rückzugsräume von Menschen, Fauna und Flora möglich.
Dazu sind die Erstellungen von wissenschaftlich fundierten Konzeptionen und breite öffentliche Beratungen und Diskussionen erforderlich.
Im Rahmen der Fahrradexkursion am 24.05.2021 stellte die Exkursionsgruppe immer wieder fest, dass die Mulde weitgehend unverbaut durch ihre Aue fließen kann. Wichtig ist es dabei, dass dies keine Veränderung erfährt sowie die Aue wieder Retentionsflächen zurückerhält und die Verbindung zu den Altverläufen erhalten bleibt. Ein richtiger Schritt zum Schutz des Gebietes der Mulde zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg war die Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Vereinigte Mulde Eilenburg-Bad Düben“ vom 20.12.2001. Das etwa 1.453,00 ha große Naturschutzgebiet umfasst Flächen im engeren Raum der Muldeaue zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg.
Mit Sorge jedoch nahm die Exkursiongruppe den stark ausgebauten und ebenso eingetieften Schwarzbaches in Augenschein. Nach Auffassung des AHA erscheint es hier sehr sinnvoll zu sein im Rahmen einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption naturnahe Alternativen aufzuzeigen, öffentlich zu beraten und letztendlich umzusetzen.
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der AHA bereit daran mitzuwirken, dass lösungsorientierte wissenschaftlich-fachlich korrekte Herangehensweisen endlich zum Tragen kommen.
Ferner sieht der AHA die Notwendigkeit den vielfältigen Raum der Dübener Heide sowie übergreifend die Auen von Elbe und Mulde mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Menschen, Tier und Pflanze, als Biotop- und Grünverbundraum sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen.
I.2. AHA fordert umweltverträgliche Nutzung der Seen- und Flusslandschaften in Mitteldeutschland
Bereits im Dezember 2014 erfolgte die Vorlage eines Tourismuswirtschaftlichen Gesamtkonzeptes für die Gewässerlandschaft im Mitteldeutschen Raum. Das hauptsächlich auf die Gebiete des Freistaates Sachsen und Land Sachsen-Anhalt bezogene Konzept umfasst den Großraum zwischen den großen und mittleren Städten Leipzig, Halle (Saale), Dessau-Roßlau, Naumburg, Weißenfels, Köthen und Wittenberg. Betroffen sind davon die Fluss- und Seenlandschaften an Elbe, Mulde, Saale, Weißer Elster, Unstrut, Pleiße, Parthe und Floßgraben sowie des Geiseltalsees, der Neuseenlandschaft bei Leipzig, Goitzsche und der Seen im Dübener Park. Es erstreckt sich aber auch bis zum Altenburger Land im Freistaat Thüringen.
Das Konzept ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vorrangig von einer umfassenden und intensiven Nutzung der Gewässer des Planungsgebietes geprägt. Dazu zählen die Beförderung des motorisierten Bootsverkehrs, die Errichtung von baulichen Anlagen an und in den Gewässern sowie der gezielte Aus- und Neubau von Kanalbauten aller Art. Es fehlt komplett die Berücksichtigung der Bedeutsamkeit des Planungsraumes als vielfältiger Natur- und Landschaftsraum, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bietet. Der AHA sieht in dem Planungspapier die klare und deutliche Zielrichtung, Umwelt, Landschaft und Natur den Bedürfnissen des Tourismus unterzuordnen. Derweil ist es erforderlich den Tourismus in die Schutzbedürfnisse dieser sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsräume einzuordnen. Für den AHA haben jahrhundertlanger Bergbau sowie jahrzehntelange Verschmutzungen von Umwelt, Natur und Landschaft genug Schaden angerichtet. Von daher ist ein rasantes und sofortiges Umdenken hin zu einem verantwortungsvollen Denken dringend geboten.
Mit großer Sorge beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) dabei beispielsweise das fortgesetzte und intensive Bestreben insbesondere des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt, der Landkreise Nordsachsen, Leipzig und Saalekreis sowie der Städte Leipzig, Halle (Saale), Merseburg und Leuna auf Kosten des Steuerzahlers Wassertourismus zu nutzen, um massiv den Motorbootverkehr zu befördern.
Ähnlich sieht der AHA die Gefahren für den Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt, wo man bereits mit einer Allgemeinverfügung des Landkreises Saalekreises vom 10.08.2012 u.a. das von Motorbooten mit 10 m Länge und 20 PS-Motoren zugelassen hatte. Auch hier ist mit zunehmender Verlärmung und Luftverschmutzung, aber ebenso mit verstärktem Wellenschlag zu rechnen, was zur Störung bzw. Zerstörung ganzer Uferzonen führen kann. Es ist unverständlich, warum nicht endlich die dringend notwendige Zeit aufbringen kann, um der Natur die Möglichkeit einer stabilisierenden Entwicklung aufbringen zu lassen. Innerhalb eines Zeitraums von ca. 300 Jahre hat der Mensch diesem Gebiet gewaltige Schäden zugefügt. Nun gilt es der Natur wenigstens 100 Jahre Zeit zu lassen, um eine Neuentwicklung zu ermöglichen. Was kann die Natur dafür, wenn der Mensch nicht in der Lage ist die Kommunen ordnungsgemäß finanziell und materiell auszustatten?
Der AHA fordert daher die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) als zuständiger „Bergbausanierer“, den Landkreis Saalekreis, als zuständige untere Behörde, sowie die Anrainerkommunen auf, endlich die voranschreitende, zumeist umwelt- und naturfeindliche Entwicklung im Geiseltalseengebiet zu stoppen. Ferner gilt es im und am Naturschutzgebiet alle Bauarbeiten zu unterlassen und schon alle diesbezüglichen Planungen zu stoppen. Ferner fordert der AHA die Medien auf, verantwortungsvoll zu handeln und nicht ständig auf eine verstärkte touristische Nutzung zu drängen und diese als Allheilmittel für kommunale Probleme darzustellen.
Im Interesse einer sauberen Umwelt, Landschaft und Natur sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalekreises und der Anliegergemeinden auf weitere Ausweitungen und Lockerungen für die touristische Nutzung des Geiseltalsees einhergehend u.a. mit der Aufhebung der Einschränkungen im Motorbootverkehr zu unterlassen und stattdessen das Gewässer von jeglicher Motorisierung freizuhalten.
Dies ist auch im Blick auf den voranschreitenden Klimawandel zu betrachten.
Der AHA fordert daher die Landtage und Regierungen Sachsens und Sachsen-Anhalts auf, dementsprechend die jeweiligen Wassergesetze anzupassen. Ferner appelliert der AHA an den Freistaat Sachsen, an das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Saalekreis und die Stadt Halle (Saale) die Neuseenlandschaft und den Geiseltalsee sowie die Weiße Elster und die Pleiße von jeglicher Motorisierung freizuhalten sowie das Vorhaben Saale-Elster-Kanal endgültig zu beenden.
Nunmehr haben sich insbesondere die Landkreise Saalekreis und Salzlandkreis sowie die Stadt Halle (Saale) das Ziel gesetzt den Betrieb von Hausbooten auf der Saale voranzutreiben. Damit eng verbunden ist der schrille Ruf nach Neuschaffung von Anlegern entlang der Saale unüberhörbar. Medienberichten zu Folge beabsichtigt beispielsweise der Landkreis Salzlandkreis ca. eine Millionen Euro auszugeben, um beispielsweise neue Bootsanleger in den Städten Calbe (Saale), Bernburg (Saale) und Alsleben (Saale) zu errichten. Als Vorbild sieht man offensichtlich die illegal errichteten Boots- und Yachtanleger in Brachwitz und Salzmünde.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) warnt dabei eindringlich vor zerstörerischen Eingriffen in den Uferbereichen, was zur Vernichtung von Flora und Rückzugs- und Lebensräumen von zahlreichen Tierarten, Versiegelung von Böden, Einschränkungen von Hochwasserräumen, zusätzlichen Belastungen mit Lärm, Feinstäuben und Abgasen sowie zu massiven Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes der Saale, ihrer Aue und angrenzender Natur- und Landschaftsbestandteile führen. Nicht zu vergessen, dass mit zusätzlichem Ziel- und Quellverkehr mit Motorisierten Individualverkehr zu rechnen ist.
Offenbar haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung noch immer nicht die Zeichen der Zeit erkannt, welche auf Schutz und Erhalt von Umwelt. Natur und Landschaft sowie einen dem untergeordneten sanften Tourismus stehen müssen. Stattdessen möchte man Steuergelder verwenden, um das reine Gegenteil zu tun.
Nach Auffassung des AHA bedarf es endlich einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die mitteldeutschen Seen- und Flusslandschaften. Dabei ist es dringend notwendig, den dringenden Erfordernissen der globalen, regionalen und örtlichen Entwicklung von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima Rechnung zu tragen und darauf entsprechende Antworten zu suchen und zu finden.
Hierzu gilt es nach Meinung des AHA unverzüglich die wissenschaftlichen Potenziale u.a. an den Universitäten und Hochschulen in Leipzig, Halle (Saale), Erfurt, Jena, Dessau-Roßlau, Merseburg und Bernburg zu nutzen.
II. Zu den Verfahrensunterlagen – Begründung zum Bebauungsplan
Zu 1 Veranlassung und Ziele der Planung
Laut Planungen ist vorgesehen Nordufers des Gröberner Sees auf einer Fläche von ca. 9,2 ha „planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauflächen, Sondergebietsflächen die der Erholung dienen und sonstige Sonderbauflächen“ zu schaffen.
Zu 3.1 Übergeordnete Planungen
Im weiter gültigen Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramm für den Planungsraum Gräfenhainichen im Regierungsbezirk Dessau ist unter Punkt 3.2.2.5. Vorranggebiete für Erholung folgendes vermerkt, Zitat:
„Für Gebiete, die sich auf Grund der natürlichen Gegebenheiten bzw. des Kulturreichtums besonders für Erholungszwecke eignen, wird der Vorrang Erholung festgelegt. Das behindert nicht die Ansiedlung von Gewerbe sowie fremdenverkehrstypischen Branchen, soll aber Entwicklungen verhindern, die der besonderen Eignung dieser Gebiete für Erholung entgegenstehen.
– Dübener Heide | (LEP) |
Das Regionale Entwicklungsprogramm weicht vom Landesentwicklungsprogramm insofern ab, daß sich das Vorranggebiet für Erholung auf die sich außerhalb bestehender und geplanter Naturschutzgebiete befindlichen Bereiche bezieht.
Das vorliegende Teilgebietsentwicklungsprogramm präzisiert das Vorranggebiet für Erholung Dübener Heide, indem zusätzlich Vorranggebiete für Landwirtschaft im Bereich der Dübener Heide ausgewiesen werden.
Im Interesse der langfristigen Funktionssicherung des wiederherzustellenden Naturraumes werden Vorranggebiete für intensive Erholung festgelegt.
Vorranggebiet für intensive Erholung:
a) nördlich Tagebau Gröbern,
b) südlich Tagebau Gröbern,
c) Zschornewitzer See („Gurke“).
Bei der Entwicklung des Erholungswesens und Tourismus im Planungsraum gelten folgende Prämissen:
a) Alle Erholungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen und -anlagen sind unter dem Gesichtspunkt der umweltverträglichen Einordnung in die Gesamtkonzeption für den Planungsraum sowie die Beachtung der voraussehbaren Bedarfsentwicklung zu gestalten. Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sind zu beachten.
b) Der künftige Erholungswert der Landschaft im Planungsraum soll durch effiziente Maßnahmen der Landschaftsgestaltung, insbesondere durch Vergrößerung des Waldanteiles, der Gehölzflächen und Grünbereiche im Böschungs- und Randbereich der entstehenden Seen, der Freizeitzentren, Ortslagen, Gewerbeflächen, an Vorflutern und Verkehrstrassen, gesichert und erhöht werden.
c) Dem Erholungsbedürfnis von Einwohnern und Touristen soll auch innerhalb der Siedlungsbereiche durch entsprechende Ausstattung der Gemeinden im Planungsraum mit erholungsrelevanter Infrastruktur sowie durch eine angemessene Ausweisung und Gestaltung von Grün- und Freizeitbereichen entsprochen werden.
d) Kulturhistorische und bergbautechnische Sehenswürdigkeiten sollen als touristische Anziehungspunkte erhalten und gestaltet werden.“
Zitat Ende
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000001314
Diese Ziele erfüllt die angedachte Bebauung in keiner Weise, sondern sie widerspricht diesen Angaben eindeutig.
Die Einschätzung, dass die Planung keinen Einfluss auf den Leerstand und seine Weiterentwicklung hat ist angesichts der Ausführungen im „WOHNBAUFLÄCHENKONZEPT DER STADT GRÄFENHAINICHEN AKTUALISIERUNG VOM 15. OKTOBER 2021“, Punkte 2.1 DEMOGRAPHISCHE ENTWICKLUNG und 2.4 GESCHOSSWOHNUNGSBAU als nicht nachvollziehbar anzusehen. Die Darstellungen unter Punkt 3.2 MIKROLAGEN – WOHNBAUSTANDORTE UND BAULÜCKEN – 3.2.1 GRÄFENHAINICHEN, STANDORT 8: NORDUFER GRÖBENER SEE lassen auf Seite 19 deutlich erkennen, dass es sich nicht um die Lösung eines sozialen Problems des Wohnens handelt, sondern es um den Bau von Gebäuden und Nebenanlagen für einen Personenkreis mit höherem Einkommen bzw. Vermögen geht. Somit ist mit keiner Reduzierung, sondern mit einer Mehrung von Leerständen zu rechnen. Somit führt die vorgesehene Planung nicht zur Beseitigung eines nicht bestehenden Wohnraumnotstandes, sondern befördert alleine die Befriedigung der Bedürfnisse von Personen mit höherem Einkommen bzw. Vermögen. Daraus leitet sich somit kein öffentliches Interesse ab, da im Falle einer Bebauung, die Zerstörung eines vielfältig geprägten Sukzessionsgebietes mit Gehölz-, Stauden- und Wiesenbeständen einhergeht. Ferner ist ein Schilf- und Röhrichtbereich am Seeufer von baulichen Eingriffen bedroht.
Zu 3.2 Flächennutzungsplan der Stadt Gräfenhainichen
Zu 4 Rahmenbedingungen/ Bestand
Die Ausweisung als Grünfläche im Flächennutzungsplan entspricht dem bestehenden Entwicklungspotential des Gebietes als vielfältig geprägtes Sukzessionsgebietes mit Gehölz-, Stauden- und Wiesenbeständen sowie Entwicklungsraum für Schilf- und Röhricht. Derartig vielfältige Natur- und Landschaftsräume sind prädestiniert als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Eine naturnahere Weiterentwicklung erhöht den Wert dieses Teils von Umwelt, Natur und Landschaft.
Im sind unter Punkt zahlreiche schützenswerte Arten aufgelistet, welche eines massiven Schutzes bedürfen und bei einer Bebauung mit Totalverlusten konfrontiert ist.
Zudem zählt der 374,00 ha große und nach der Flutung zwischen 01/2004 und 1/2014 mit 70 Millionen m³ Wasser gefüllte, in den Jahren 1966 bis 1993 genutzte Alttagebau mit einer Uferlänge von 9,5 km zu einem Netz von Bergbauseen, welcher ein sehr wichtigen Biotop-, Landschafts- und Grünverbund zwischen der Dübener Heide und der Oranienbaumer Heide bishin zu den Auen von Elbe, Mulde, Schwarzer und Weißer Elster sowie Spree darstellen kann bzw. sollte. Die angedachten Baumaßnahmen tragen nicht nur zum Verbrauch von Boden und Zerstörung von Vegetation sowie Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tiere bei, sondern beeinträchtigen die ebengenannte wichtige Funktion in regionaler und überregionaler Hinsicht bei. Zudem gehen weitere Kaltluftentstehungsgebiete und -korridor verloren.
Hinsichtlich der hydrologischen Situation geht der Sanierungsbericht für das Jahr 2021 auf Seite 46, Abbildung von einem Wasserüberschuss von 1,4 Millionen m³ aus, führt diesen aber auf die positivere Niederschlagssituation für das Jahr 2021 zurück. Der Sanierungsbericht für das Jahr 2018 gibt auf Seite 53, Abbildung ein Verlust von 0,4 Millionen m³ an. Im Sanierungsbericht für das Jahr 2020 führt die LMBV auf Seite 52, Abbildung 11 wieder ein Wasserüberschuss von 0,7 Millionen m³ an. In ihren dazugehörigen textlichen Ausführungen weist die LMBV zu Recht auf die mehrjährige Trockenheit hin, welche zu stagnierenden und sinkenden Grundwasserständen im Umfeld der Bergbaufolgeseen und zu verringerten Grundwasserzuströmen bzw. zu verstärkten.
Grundwasserabströmen und damit zum Bilanzverlust führen. Eine Entwicklung die dauerhaft gerade den Mitteldeutschen Raum belastet.
Laut Wetterdienst haben die Messung des Niederschlages in dem Zeitraum vom 07/2017 bis 06/2022 eine durchschnittliche jährliche Niederschlagsmenge im Umfang von 488,00 mm ergeben.
https://www.wetterdienst.de/Deutschlandwetter/Graefenhainichen/Klima/
Im Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Abschlußbericht F&E Vorhaben FKZ 29822240, Braunkohlentagebauseen in Deutschland – Gegenwärtiger Kenntnisstand über wasserwirtschaftliche Belange von Braunkohlentagebaurestlöchern ist auf Seite 23 für den „Nordraum zwischen Leipzig und Gräfenhainichen in der Leipziger Tieflandsbucht“, welche „zum Muldeeinzugsgebiet“ gehört, eine hohe Verdunstung von 718,00 mm im Jahr aufgeführt.
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/1996.pdf
Basierend auf diesen Zahlen ist somit von einem jährlichen Wasserdefizit im Umfang von 230,00 mm auszugehen.
Somit ist mittel- und langfristig mit massiven Wasserverlusten auch im Gröberner See zu rechnen.
Insofern ist nicht nur von einer wasserverbundenen ökologischen Problemsituation auszugehen, sondern auch hinsichtlich der Zielstellung der Bebauung. Zudem ist bei möglicher zunehmenden Wasserverlusten und Austrocknungen mit Veränderungen der Bodensituationen zu rechnen. So das Baugrundveränderungen zu erwarten sind.
III. Schlussbemerkungen
Angesichts der Bedeutung des Gröberner Sees als Lebens- und Rückzugsraum einer sich sukzessiv entwickelnden Fauna und Flora, für den Wasserhaushalt und des Klimas der Region sowie als regionalen und überregionalen Biotop- und Grünverbundes zwischen der Dübener Heide und der Oranienbaumer Heide bis hin zu den Auen von Elbe, Mulde, Schwarzer und Weißer Elster sowie Spree gilt es besondere Schutzkriterien anzusetzen und dementsprechend den Tourismus und die Naherholung einzubetten.
Die Ausbeutung der Braunkohle in den Jahren 1966 bis 1993 haben genug menschliche Schäden in Umwelt, Natur und Landschaft hinterlassen. Nun gilt es der Natur die Möglichkeit zu überlassen entsprechende ökologisch positive Veränderungen zu ermöglichen. Dies ist nicht nur für Fauna und Flora, sondern auch für die Lebensqualität der Menschen sehr wichtig.
Daher gilt es den Planungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nummer 24 „Hänicher Südstrand“ OT Gräfenhainichen eine komplette Absage zu erteilen.
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 24.07.2022
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