Kurzfassung

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneuert und formuliert wichtige Anliegen. Basis ist u.a. die am Samstag, den 25.01.2025 durchgeführte Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“, in die Gipskarstlandschaft Heimkehle und zum angrenzenden Gipssteinbruch durchgeführt am 25.01.2025:

  • Unterlassung der Probebohrungen nach Gips und Einstehen für den Erhalt der Karstlandschaft Südharz,
  • Beendigung des Gipsabbaus im gesamten Südharzgebiet in den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen.
  • Durchführung einer kombinierten Neujahresfahrrad- und Fußwanderung am Samstag 25.01.2025, 09:30 Uhr, ab Bahnhof Berga-Kelbra durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“
  • Verbesserung des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung der Thyra, ihrer Aue und Nebengewässer

Wer ist der AHA?

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine am 23.02.1991 als Verein gegründete, ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung.

Ausführliche Darstellung

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra, Zorge und Leine dazu.
Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15 m hohen und ca. 100 m breiten Hochwasserdämmen oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Dabei lautet ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23

Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34910/file/funkel_szekely_2011_suedharz_nutzung.pdf

Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.

Nun droht diesem sehr bedeutsamen und sehr schützenswertem länderübergreifenden Landschafts- und Naturraum im Land Sachsen-Anhalt massive Zerstörungen und Störungen.
So weist die „FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ vom August 2024 auf Seite 3, unter dem Punkt 1.1 Anlass folgendes Gefährdungsszenario aus, Zitat:

Die Knauf Gips KG beabsichtigt durch die Durchführung von Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen. Aus diesem Grund sollen im Landkreis Mansfeld-Südharz 8 Probebohrungen durchgeführt werden. Da die Bohrpunkte teilweise innerhalb des FFH-Gebietes „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ liegen, wird zunächst eine Erheblichkeitseinschätzung erforderlich. Kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen wird im Anschluss für die betroffenen Punkte der geplanten Probebohrungen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Entsprechend § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.“, Zitat Ende
Deutlicher sieht die Darstellung unter Punkt 3 Beschreibung des Vorhabens aus, Zitat:

„Die nachfolgende Beschreibung des Vorhabens beruht auf den durch den Vorhabenträger übermittelten Angaben:

  • Flächenbedarf ca. 150 – 200 m² je Bohrung
  • Raupenbohrgerät und 2 Beifahrzeuge, Paralleles bohren an zwei Punkten möglich
  • Dauer je Bohrung ca. 2 Wochen

Es sind innerhalb und im Umfeld des FFH-Gebietes 8 Probebohrungen vorgesehen. Diese können in ihrer Lage der Kartendarstellung in Anhang I entnommen werden.
Die Probebohrungen sind durch die Buchstaben A, B, C, D, E, G, H, I bezeichnet. In der nachfolgenden FFH-Verträglichkeitsprüfung wird der Flächenbedarf je Bohrung mit dem Maximalwert 200 m² angenommen. Es wird davon ausgegangen, dass als Zuwegung nur vorhandene ausreichend befestigte Wege genutzt werden, so dass der zu bewertende Eingriff auf die Bohrpunkte selbst sowie ein 200 m² Umfeld beschränkt.
IHU 2024: „Das geologische Ziel der geplanten Bohrungen ist das sog. „Zechstein- oder Transgressionskonglomerat“, welches in Teufen zwischen 72 und 88 m erwartet wird. Darüber werden vorwiegend Gips und Anhydrit, aber auch Kalkstein, Tonstein, Mergel und der Kupferschiefer (bzw. ein Äquivalent) erwartet. Es ist möglich, dass größere Hohlraume auftreten. Die endgültige Festlegung der Bohrteufe wird vor Ort anhand des während der Bohrarbeiten aufgeschlossenen Schichtenaufbaus durch die fachtechnische Begleitung (FTB) festgelegt.“, Zitat Ende

Wenn sich da nicht u.a. ein massives Hintertürchen im Bezug der Bohrteufe eingeschlichen hat.

Auf Seite 6 unter Punkt 2.2 Funktionale Beziehungen zwischen den Schutzgebieten ist im letzten Punkt zudem folgendes ausgeführt, Zitat:

Die Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens“, Zitat Ende

Unter Punkt 4.4 Wirkfaktoren und Wirkprozesse auf Seite 8 sind schon, zwar abgemildert dargestellt, folgende Angaben aufgeführt, Zitat:

Baubedingte Wirkfaktoren:

  • Flächeninanspruchnahme (Bohrpunkt, Arbeitsstreifen; Abstellflächen)
    • Wirkzone I: Baufeld (Wirkfaktor 1 und 2 nach ffh-vp-info.de)
  • Scheuchwirkungen:Erschütterungen/VibrationenundoptischeReize(z. B. Spiegelnde Oberflächen, Licht, Bewegung)
    • WirkzoneII:BaufeldundunmittelbarangrenzendeFlächenbiszu100 m Entfernung- (Wirkfaktor 5 nach ffh-vp-info.de)
  • Lärm
    • Wirkzone II: Baufeld und Bereiche in bis zu 100 m Entfernung(Flucht- distanzen nach Gassner et al. 2010) (Wirkfaktor 5 nach ffh-vp-info.de)
  • Eintrag von Schadstoffen: durch die Bohrlöcher, Kurzschluss von Grundwasserleitern etc.
    • WirkzoneII: Baufeld und erweiterte Umgebung (Wirkfaktor 3 und 6 nachffh-vp-info.de)“, Zitat Ende

Schon die geplanten direkten Eingriffe auf Gesamtflächen im Umfang von 1.200,00 bis 1.600,00 m² sind schon verheerend genug, aber die Gerätschaften bedürfen ja An- und Abtransportwege. Inwieweit in dem genannten Flächenbedarf für die Bohrungen Lagerflächen eingeplant lässt sich anhand dieses Dokumentes nicht feststellen.
Eine zweiwöchige Dauerbelastung durch die Bohraktivitäten sind vollkommen inakzeptabel in Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze. Gerade wo jeder derartiger oder ähnlich gearteter Eingriff als störend sowie schädlich einzustufen und somit zu unterlassen ist.
Ebenso platzieren sich in dem grob abgesteckten Plangebiet vorrangig Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

Auf Seite 6 ist unter dem Punkt „2.2 Funktionale Beziehungen zwischen den Schutzgebieten“, folgendes aufgeführt, Zitat:

Das Gebiet ist eingeschlossen von dem Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ (BR0003LSA), dem Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ (LSG0032SGH) und dem Naturpark „Harz/Sachsen-Anhalt“ (NUP0004LSA), umfasst das Naturschutzgebiet „Gipskarstlandschaft Questenberg“ (NSG0166) sowie die Flächennaturdenkmale „Hänge östlich des Dinsterbaches“ (FND0008SGH), „Hänge östlich des Wickeröder Weges“ (FND0018SGH), „Kalkköpfe“ (FND0007SGH) und das „Orchideenvorkommen Spatberge“ (FND0002SGH). Die Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“, Zitat Ende

Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichstums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ Ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicherweise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.

https://www.vdhk.de/fileadmin/pdf/Schutzgebiete/Gipskarst/05_FFH-VP_Probebohrungen.pdf

Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören, Zitat:

  • Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
  • FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/gipskarstlandschaft_questenbgvo.pdf

Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf, das Vorhaben sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.

https://www.vdhk.de/fileadmin/image/Schutzgebiete/VdHK_Resolution_Gipskarst_240926.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft weiterhin zur Unterstützung dieser Resolution auf.

Darüber hinaus kritisiert die ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die selektive und kurzfristige Einbindung von anerkannten Umweltverbänden. Bereits mit Schreiben vom 08.10.2024 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Beteiligung an dem Vorhaben eingefordert. Eine Antwort des zuständigen Landkreises Mansfeld-Südharz fehlt noch immer.

Am 05.12.2024 inszenierte nun der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz André Schröder (CDU) eine Veranstaltung, welche eine Presseinformation am gleichen Tag mit der bezeichnenden Überschrift „Entscheidung zu Erkundungsbohrungen der Firma KNAUF: Keine fachlichen Einwände – Vereinbarkeit mit Schutzstatus besteht“ zusammenfasst.

https://www.mansfeldsuedharz.de/fileadmin/mediamanager/SampleFiles/Dokumente/Presse/Pressemitteilungen_2024/PM_Entscheidung_Erkundungsbohrungen_051224.pdf

Die folgende Aussage des Landrates in seiner Presseinformation vom 05.12.2024 sollte uns aufhorchen lassen und unserer aller Wachsamkeit massiv verstärken, Zitat:

Die jetzt zu treffende Entscheidung zu den Erkundungsbohrungen ist ausdrücklich keine Entscheidung über die Rohstoffgewinnung selbst. Die Sicherung heimischer Rohstoffe wurde im Rohstoffsicherungskonzept des Landes Sachsen-Anhalt und im vom Kreistag beschlossenen Masterplan zum Strukturwandel zwar verankert. Zur Abwägung aller gesellschaftlichen Interessen müssen jedoch umfangreiche Informationen beschafft werden, was unter anderem über die beantragten Probebohrungen möglich wird.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nunmehr den Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz André Schröder (CDU) auf, den der Firma KNAUF zeitnah offiziell zuzustellenden Bescheid, zu veröffentlichen.

Von daher ist es außerordentlich zu begrüßen, dass der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – BUND – Sachsen-Anhalt e.V. am 12.12.2024 „einen Eilantrag gegen die genehmigten Probebohrungen im Südharz an das Verwaltungsgericht in Halle versendet“ hatte

https://www.bund-sachsen-anhalt.com/service/presse/detail/news/bund-sachsen-anhalt-stellt-eilantrag-gegen-gips-probebohrungen

Auf Grund der verheerenden Entwicklungen, müssen wir noch deutlicher und umfassender unsere Stimmen erheben!
Dazu führten am Samstag, den 21.12.2024 der Bund für Umwelt und Naturschutz – BUND -, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, die Bürgerinitiative „Pro Südharz – Gegen Gipsabbau – Für Naturschutz“, der Naturschutzbund Deutschland – NABU -, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine gemeinsame kombinierte Fahrrad- und Fußprotestrundexkursion zum Schutz und Erhalt der Gipskarstlandschaft Südharz durch.
Alle drei Veranstalter rufen alle Interessenten und Verantwortlichen zur Teilnahme an der Veranstaltung auf.
Route: am Bahnhof Bennungen startend mit den Fahrrädern bis Questenberg und dann zu Fuß weiter zur Schönen Aussicht zwischen Questenberg und Hainrode

Die Exkursion diente der Vorstellung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, der Darstellung der damit verbundenen Schutzwürdigkeit, der akuten Bedrohungen sowie Aufzeigung von Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Gesamtgebietes.

Im Rahmen der Kombinierten Neujahresfahrrad- und Fußwanderung am Samstag, dem 25.01.2025, durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“, in die Gipskarstlandschaft Heimkehle und zum angrenzenden Gipssteinbruch zeigte sich für die anwesenden Teilnehmenden an der Exkursion der Konflikt zwischen schützenswerter und geschützter Umwelt, Landschaft und Natur sowie massivem Gipsabbau deutlich auf. Erfreulicherweise nahmen mit Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) und Wolfgang Aldag (Bündnis 90/Die GRÜNEN) zwei Mitglieder des Landtages Sachsen-Anhalt anwesend.
Dazu diente die Inaugenscheinnahme eines Gipssteinbruches, um sich einen Eindruck zu verschaffen, was so ein Abbaubereich mit Umwelt, Natur und Landschaft anrichtet. Dabei verdeutlichte sich deutlich und umfassend wie der gegenwärtige Betrieb des Gipssteinbruches sich in die einzigartige, schützenswerte und geschützte Gipskarstlandschaft des Südharzes hineinfrisst und dabei sehr bedeutsamen und einzigartigen Natur- und Landschaftsraum für immer zerstört.
Ferner gilt es dabei im Blick zu haben, dass Zitat, „Die Fa. KNAUF Deutsche Gipswerke KG …“2018 beim Thüringer Landesbergamt (TLBA) die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans für das bergbauliche Vorhaben „Gips-/Anhydrittagebau Rottleberode“ im Bergwerkseigentum „Rottleberode/Alter Stolberg“ nebst einer Flächenerweiterung nach BImSchG“ beantragte. …Die Antragstellerin beabsichtigt, teilweise auf bereits verritzten Flächen, über einen Zeitraum von ca. 70 Jahren, die bergbauliche Gewinnung von Anhydrit und Gips für ihr Aufbereitungswerk im benachbarten Rottleberode (Sachsen-Anhalt). Das Vorhaben ist, aufgrund der geplanten Abbaufläche von über 25 ha, gemäß § 1 Nr. 1 Buchstabe b), Doppelbuchstaben aa) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Deshalb ist für die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen.“, Zitat Ende

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige;jsessionid=8988D42A967F18B8C883B20AC01A8029?docuuid=DC1B8640-B1AE-4283-B20C-FB3B3EA40A02

Dabei ist vorgesehen ein Gesamtbergwerksfeld von 315,5 ha zu schaffen, worin u.a. ein abgebauter Bereich von ca. 56,00 ha eingebunden ist. Die Flächenzahl entspricht in etwa dem am 24.09.1990 der Treuhandanstalt gemäß der „Verordnung über die Verleihung von Bergwerkseigentum“ für die Bodenschätze Gips und Anhydrit übertragenen ca. 315,00 ha großen Bergwerkseigentum Rottleberode/Alter Stolberg.

https://dserver.bundestag.de/btd/17/122/1712229.pdf

https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_th/DC1B8640-B1AE-4283-B20C-FB3B3EA40A02/2022.03.10%20Erg%C3%A4nzungsunterlage%20RBP%20Knauf.pdf

https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_th/DC1B8640-B1AE-4283-B20C-FB3B3EA40A02/01_RBP_Rottleberode.pdf

https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_th/DC1B8640-B1AE-4283-B20C-FB3B3EA40A02/Anlage%20A1.2_Antragsfl%E2%80%9Echen.pdf

https://knauf.com/de-DE/weitere-knauf-unternehmen/knauf-integral/knauf-integral-kontakt/werke

Dabei sind unmittelbar mehr oder minder direkt im Freistaat Thüringen und im Land Sachsen-Anhalt folgende Schutzgebiete betroffen.

A. Freistaat Thüringen

  • Naturpark Südharz – 267,00 km²
  • Naturschutzgebiet „Alter Stolberg“ – 623,30 ha
  • FFH-Gebiet Nr. 8 „NSG Alter Stolberg“ – 633,00 ha
  • Europäisches Vogelschutzgebiet SPA001 „Südharz – 2.409,00 ha
  • Europäisches Vogelschutzgebiet SPA 02 „Südharzer Gipskarst“ – 2.872,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Südharz“ – 11.486 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Alter Stolberg“ – 4.323,00 ha

https://naturpark-suedharz.de

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-S%C3%BCdharzNatPVTHrahmen

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-003-alter-stolberg

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/8_schutzgebiete/NSG/Rechtsgrundlagen/nsg_003_Lesefass_TLUBN_20190820_VO_Alter_Stolberg.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/nsg-alter-stolberg

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh8-map

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/spa-nr-01-suedharz

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/SPA_MaP/SPA_01_AB_RANA_MonitBericht_20180831_angepasst_chr.pdf

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland/spa-02-suedharzer-gipskarst

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/ffh_005_spa_02_MaP_AB.pdf

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiet

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiet

B. Land Sachsen-Anhalt

  • Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – 30.034,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Heimkehle“ – ca. 66,00 ha
  • Naturschutzgebiet „Alter Stolberg (Sachsen-Anhalt) und Grasburger Wiesen“ – ca. 28,00 ha
  • FFH-Gebiet “Alter Stolberg und Heimkehle im Südharz “ (EU-Code: DE 4431-302, Landescode: FFH0100) – ca. 85,00 ha
  • FFH-Gebiet “Thyra im Südharz“ (EU-Code: DE 4431-304, Landescode: FFH0121) – „Das Gebiet besteht aus linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 21 km.“
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305018

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/gipskarstlandschaft-heimkehle

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/naturschutzgebiet-alter-stolberg-sachsen-anhalt-und-grasburger-wiesen

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/alter-stolberg-und-heimkehle-im-suedharz-.html

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/thyra-im-suedharz-.html

Somit verdeutlicht sich die vielfältige Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit, welche durch den bereits erfolgten Gipsabbau schon massiv Schaden genommen hat. Eine massive Ausdehnung verstärkt und erweitert die Zerstörung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes.
Der Verlauf der betroffenen ca. 20,00 km langen Thyra und ihres Nebengewässers des etwa 16,00 km langen Krebsbaches verdeutlichen zudem den Biotop- und Grünverbund zur Helme und ihrer Aue sowie letztendlich zu Unstrut und Saale.

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/DownloadBereich/Gew-bericht_OW_2005_2008/Saale_gesamt_web.pdf

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/DownloadBereich/Gew-bericht_OW_2005_2008/SAL11_gesamt_web.pdf

Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 81,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 15,5 km lange Leine, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Nebengewässer und Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.

Im Blickfeld der Bedeutung des Gesamtgebietes und der Bedrohung durch bergbauliche Aktivitäten besteht die Möglichkeit die Petition „Kein Abbaggern unserer Naturschutzgebiete! GRIPS STATT GIPS!“ zu unterstützen.

https://innn.it/stoppt-den-geplanten-gipsabbau-rettet-die-sudharzer-karstlandschaft

Bereits zu Beginn und nach dem Abschluss der Exkursion nahmen einzelne Mitglieder der Exkursionsgruppe die Aue der ca. 20,00 km langen Thyra im Bereich der Einmündungsbereiche und Verläufe des ca. 13,18 km langen Krummschlachtbaches, des 11,50 km langen Haselbaches und des ca. 7,12 km langen Breitunger Baches in Augenschein.
Der erste Eindruck zeigte gut mit Wasser gefüllte Fließgewässer. Einerseits erfreulich anzuschauen, dass dies nach mehreren Jahren niedriger Wasserstände seit dem Jahr 2018 in Folge von umfassender Niederschlagsarmut und Sommerhitzen, wieder zu beobachten sind, andrerseits wirft dies die Frage auf, inwieweit Wald- und Feldflächen noch ihrer dringend notwendige Wasserspeicherkapazität nachkommen können.
Während die Thyra als Gewässer I. Ordnung in der Verantwortung des Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) liegt, unterliegen ihre Nebengewässer Krummschlachtbach, Haselbach und Breitunger Bach in der „Unterhaltung“ durch den Unterhaltungsverband Helme

https://lhw.sachsen-anhalt.de/betreiben-unterhalten/unterhaltung-von-oberirdischen-gewaessern

https://lhw.sachsen-anhalt.de/betreiben-unterhalten

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/neu_bilder/4.0/Sangerhausen_A4_quer.jpg

http://www.unterhaltungsverband-helme.de/

http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/karte.png

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bilden das Fließgewässer Thyra sowie ihre Nebengewässer Krummschlachtbach, Haselbach und Breitunger Bach einen schützenswerten, geschützten Landschafts- und Naturraum, welcher als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga, Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -bahnen sowie Biotop- und Grünverbundraum zwischen Südharz und Helme mit ihrer Aue fungiert. Dies gilt es nicht nur zu erhalten, sondern weiter zu optimieren und zu schützen.
So sind zum Bespiel bestehende Begradigungen und Sohlbefestigungen sowie Wehranlagen im Verlauf des Haselbaches im Gebiet der Gemeinde Südharz, Ortsteil Uftrungen sowie im Bereich der Thyra im Gebiet der Verbandsgemeinde Goldene Aue, Berga im Abschschnitt des Wehres „Bösenrode II“ als besorgniserregend anzusehen.
Als positive Entwicklungen können mäandrierende Abschnitte im Bereich des Mündungsgebietes des ca. 13,18 km langen Krummschlachtbaches in die Thyra im Bereich der Heimkehle sowie der Thyra oberhalb von Bösenrode Erwähnung finden.
Derartige Zustände entsprechen eher der „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Somit hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für das Einzugsgebiet der Thyra und ihrer Nebengewässer von den jeweiligen Quellen bis zu den Einmündungen erarbeiten zu lassen. Als wissenschaftliche Partner können zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt und die Hochschule Nordhausen dienen.
Dabei ist es sehr wichtig u.a. die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Thyra, ihrer Aue und Nebengewässer herauszuarbeiten, dazu Artenzusammensetzungen von Fauna, Flora und Funga, die Wasserqualität und -menge zu untersuchen, die Breite der Gewässerschutzstreifen, Zustände und Morphologie der Fließgewässer festzustellen, Biotop- und Grünverbünde einzuordnen, Vorschläge für Überarbeitungen bestehender und Erarbeitungen zur Ausweisungen für neue Schutzgebiete zu erstellen sowie letztendlich Vorschläge zu Schutz- und Entwicklungsaktivitäten zusammenzutragen und zu erstellen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.

Zusammenfassend sei zu vermerken, dass der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiter länderübergreifend seine Aktivitäten zum vollständigen Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz nicht nur fortsetzen, sondern mit den Bündnispartnern Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau verstärken möchte.
Dazu beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Aktivitäten zum Aufbau seiner ehrenamtlichen Regionalgruppe Sangerhausen-Nordhausen intensivieren.

In dem Zusammenhang sei u.a. auf folgende Fahrradexkursionen im Jahr 2025 verwiesen:

Samstag, den 02.08.2025, um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion entlang bzw. durch die Aue der Zorge
ab der Stadt Nordhausen sowie entlang der Helme bis Bahnhof Ber­ga-Kelbra mit Aufenthalt am Mündungsbereich der Thyra
Treffpunkt: Bahnhof Nordhausen
Dauer: ca. 5 Stunden

Samstag, den 01.11.2025, um 09.30 Uhr
Fahrradrundexkursion zur Helme und zum Helmestausee bei Ber­ga-Kelbra
Treffpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu den vielfältigen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erfahren möchte, kann sich an folgende zentrale Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 26.01.2025

Fotos & Videos: Andreas Liste