Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wirkt sich der vernichtende und zerstörerische Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft massiv nachteilig auf Arten- und Strukturvielfalt sowie Artenumfang von Fauna und Flora aus sowie trägt zum umfassenden negativen Wandel des Klimas bei. Ein sehr entscheidender Faktor für diesen Zustand ist der Verbrauch von Böden für Baumaßnahmen aller Art. Entsiegelungsmaßnahmen finden praktisch überhaupt nicht statt.
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Gleiches trifft für den Umgang mit Umwelt und Natur zu, welches sich in vielfältiger Form als innerstädtisches Grün manifestiert. Dabei gilt es nicht nur Umwelt und Natur zu erhalten und zu schützen, sondern verstärkt in Form von Biotop- und Grünverbünden miteinander und dem Umland zu vernetzen. Bereits der Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR hatte in dem Zeitraum seiner Existenz in den Jahren 1983 bis 1990 das umfassende und ökologisch sehr wichtige Thema aufgegriffen und an die Verantwortlichen auf der zentralen Ebene, im Bezirk Halle und in der Stadt Halle (Saale) herangetragen.
Jedoch kennzeichnen in der Stadt Halle (Saale) sorgloser Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften das Planen und Geschehen. Beispielhaft seien hier Wegeversiegelungen auf Peißnitzinsel und Ziegelwiese, der Bau einer Grundschule in die Aue des Saugrabens, die Massenabholzungen in der Dölauer Heide, auf der Rabeninsel, im Trothaer Wäldchen und am Unterberg/Kapellengasse sowie der Bau einer Promenade in die Saaleaue am Robert-Franz-Ring.
Die nunmehrige Zustimmung des halleschen Stadtrates in seiner Sitzung vom 18.12.2024 zu den Vorhaben „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 180 Große/Kleine Brauhausstraße – Abwägungsbeschluss“ und „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 180 Große/Kleine Brauhausstraße – Satzungsbeschluss“ haben aufgezeigt, dass die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) nicht bereit sind umzudenken.

http://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=20772

http://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=232895

http://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=232896

Dabei orientiert sich moderne, zeitgerechte Stadtplanung auf mehr und nicht auf weniger Grün, weil sich gezwungenermaßen der Gedanke durchsetzt, dass urbane Räume nur noch lebenswert in Erscheinung treten, wenn mehr Flächenentsiegelungen stattfinden, mehr und nicht weniger Stadtgrün Planung und Realität prägen. Im zunehmenden Maße, aber noch viel zu langsam, setzt sich die Erkenntnis und Herangehensweise durch, dass Stadtgrün mit Gewässern, Gehölzen, Wiesen- und Blumenflächen sowie Fassaden- und Dachbegrünung wichtige Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga darstellen, als Speicher für Kohlendioxid, der Produktion von Sauerstoff, Frisch- und Kaltluft, der Reduzierung von Temperaturen und dem Wohlbefinden der in der Stadt lebenden Menschen dienen sowie als Teil von Biotop- und Grünverbundräumen fungieren können.

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/stadtentwicklung/gruene-stadt/gruene-stadt-node.html

https://www.gruen-in-der-stadt.de

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/publikationen/wohnen/weissbuch-stadtgruen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/publikationen/wohnen/gruenbuch-stadtgruen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/weitere/gruen-in-der-stadt/gruen-in-der-stadt-node.html

https://gruen-in-der-stadt.de/integrierte-planung-foerdern/stadentwicklung

https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-503-gruene-infrastruktur-im-urbanen-raum-grundlagen

https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript503.pdf

Die Stadt Halle (Saale) geht stattdessen den vollkommen entgegensetzten Weg wie es die Ausführungen im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“
Satzungsbeschluss unter Punkt „1. Anlass und Ziel der Planung, Planungsanlass“, aufzeigen, Zitat:

Planungsanlass
Hinter dem Ritterhaus zwischen der Kleinen Brauhausstraße und der Großen Brauhausstraße liegen unbebaute zusammenhängende Flächen mit einer Größe von ca. 4.000 m². Die Flächen sind die größte potentielle Baufläche in der Altstadt von Halle (Saale) und werden derzeit hauptsächlich als Parkplatz genutzt. Während die umliegenden Bestandsgebäude weitestgehend saniert sind, stellt die große Brachfläche des Plangebietes einen städtebaulichen Missstand dar, der sich negativ auf die Umgebung auswirkt. Der Antrag der Vorhabenträgerin Brauhaus Halle Projektgesellschaft mbH vom 11.10.2016 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt der Stadtverwaltung vor.
Die Vorhabenträgerin will das Areal entwickeln und mit Wohn- und Geschäftshäusern bebauen und damit die Brachfläche einer dem Standort entsprechenden Nutzung zuführen. Die öffentlichen Verkehrsflächen befinden sich im Eigentum der Stadt Halle (Saale). Alle weiteren Flurstücke befinden sich im Eigentum der Vorhabenträgerin bzw. der Stadt Halle (Saale).“, Zitat Ende

http://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=232896

Dabei bestehen noch nicht einmal der Bedarf und das Erfordernis für ein derartiges Bauvorhaben.

Laut Wohnungsmarktbericht 2020 vom November 2020, Seite 64 besteht noch immer massiver Wohnungsleerstand, Zitat:

6.3.2 Wohnungsleerstand
Der Wohnungsleerstand ist durch die Abrisse im Programm Stadtumbau Ost insbesondere zu Beginn der 2000er Jahre sowie die günstige Einwohnerentwicklung in vielen Stadtbereichen weiter gesunken. In den Großwohnsiedlungen ist der Leerstand von 13.889 Wohnungen um 7.539 auf 6.350 leerstehende WE gesunken. In den innerstädtischen Quartieren ist der Rückgang noch deutlicher, hier ist er von 12.294 leerstehenden WE im Jahr 2002 (um 8.332 WE) auf 3.962 leerstehende WE gesunken.“, Zitat Ende

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Publikationen/Stadtentwicklung/Wohnungsmarktberichte/Wohnungsmarktbericht_2020.pdf

Somit ist zurzeit kein weiterer Neubaubedarf an Wohnraum in der Stadt Halle (Saale) erkennbar.

Hinsichtlich Bedarfes ein Gewerberaum fehlen konkrete und aktuelle Angaben zum Leerstand. Hier sei jedoch auf die Beantwortung der Anfrage der Anfrage der Fraktion Hauptsache zum Leerstand von Ladenflächen vom 9. Juni 2021 verwiesen, wo u.a. folgendes enthalten ist, Zitat:

Antwort der Verwaltung:

Wie hat sich der Leerstand von Ladenflächen in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 entwickelt?

Der Leerstand von Ladenflächen ist in den letzten 3,5 Jahren nahezu gleichgeblieben.

  • Welche Gründe für die Schließung von Geschäften sind der städtischen Wirtschaftsförderung bekannt?

Die Gründe für Ladenschließungen sind jeweils unterschiedlich.
Maßgeblich beeinflusst ein verändertes Konsumverhalten der Kunden die Entwicklung der Geschäfte vor Ort. Der Online-Handel hingegen ist erfolgreich und wächst. Die Corona-Pandemie beschleunigt diesen Prozess.

  • Welche Branchen sind betroffen?

Branchenübergreifend gibt es Rückzüge sowohl in Bereichen des Einzelhandels als auch im Bereich der Dienstleistungen.

  • In welchen Teilen der Innenstadt wurde der Leerstand verzeichnet?

Leerstand gibt es vor allem in Bereichen der oberen Leipziger Straße und in Teilbereichen der Großen Ulrichstraße.“, Zitat Ende

Im Entwurf der Begründung des vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“, Planungsstand vom 18.08.2023 ist unter dem Punkt 3. Planverfahren ist zudem folgendes auf Seite 10, Absatz 10 vermerkt, Zitat:

Aus Sicht des Handelsverbands Sachsen-Anhalt besteht kein Bedarf für einen weiteren Lebensmittelmarkt und die Ausweisung von weiteren Handelsflächen sollte vermieden werden.“, Zitat Ende

Warum selbst dieser mahnende Hinweis keine Berücksichtigung gefunden hat, ist schleierhaft.

Stattdessen bleibt folgendes Vorhaben aus den damaligen Planungsunterlagen, Punkt „5.7. Natur und Landschaft/natürliche Gegebenheiten“ weiter erhalten, Zitat aus den Planungsunterlagen vom 18.08.2023:

Aktuelle Vegetation, Biotop- und Nutzungstypen
Innerhalb des Plangebiets befinden sich 4 Bäume von denen drei nach der Baumschutzsatzung der Stadt Halle geschützt sind und gefällt werden müssen.

“, Zitat Ende

Unter Punkt 2.1.10. Zusammenfassende Bewertung ist auf Seite 76 im letzten Absatz u.a. folgendes vermerkt, Zitat:

Durch die Umsetzung der Planung erfolgt die Fällung von insgesamt fünf Gehölzen.“, Zitat Ende

Eine moderne und zukunftsorientierte Stadtplanung orientiert nicht darauf 0,4 ha Planfläche zu verbauen, sondern ermöglicht nicht nur den Erhalt und den Schutz der genannten Bäume, sondern die Errichtung bzw. die Entstehung eines innerstädtischen Parkes. Dies verbessert nicht nur das Stadtbild und die Lebenssituation von Fauna, Flora und Funga, sondern trägt zudem zur Verbesserung des Klimas bei. Dazu ist es erforderlich weitere Gehölze zu pflanzen und eine Blühwiese einzurichten, welche es mit Aufenthaltsbereiche zu koppeln gilt.
Die vorliegenden, nunmehr vom halleschen Stadtrat am 18.12.2024 beschlossenen Planungsunterlagen sowie die zu erwartenden Belastungen für Umwelt und Natur sowie Stadtbild lassen keine Notwendigkeit der Umsetzung dieser Baumaßnahmen erkennen. Daher ist das Gesamtvorhaben abzulehnen.
Zudem erwarten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine ordnungsgemäße und fachlich fundierte Abwägung der zahlreichen Einwendungen, welche weitgehend die moderne Stadtplanung zum Ausdruck bringen. In dem Zusammenhang haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht erkennen können, dass ihre Stellungnahme vom 02.10.2023 Eingang und Berücksichtigung in dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 180 Große/Kleine Brauhausstraße – Abwägungsbeschluss gefunden haben.

http://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=232895

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordern nunmehr den halleschen Stadtrat, aber auch das Land Sachsen-Anhalt auf die Entscheidung des Stadtparlamentes Halles vom 18.12.2024 aufzuheben und eine ökologisch orientierte Stadtplanung für die ca. 4.000,00 m² große „unbebaute zusammenhängende Flächen“ im „Areal hinter dem Ritterhaus zwischen der Kleinen Brauhausstraße und der Großen Brauhausstraße anzugehen.
Beide Umwelt- und Naturschutzorganisationen sind bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Ferner möchten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattformen für Menschen und Organisationen fungieren, welche sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften einsetzen möchten.
Interessenten wenden sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Tel.: 0345 – 2002746

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.12.2024

Fotos: Andreas Liste