Kurzfassung

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneuert und formuliert wichtige Anliegen. Basis ist u.a. eine aktuelle Protestexkursion durchgeführt am 21.12.2024:

  • Unterlassung der Probebohrungen nach Gips und Einstehen für den Erhalt der Karstlandschaft Südharz,
  • Kritik an der Zutrittsverwehrung von VertreterInnen des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. – BUND -, des Naturschutzbundes Deutschland e.V. – NABU – und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei er Veröffentlichung des Beschlusses zu den Probebohrungen am 05.12.2024 in der Mammuthalle in Sangerhausen.
  • Einladung für eine Folgeveranstaltung am Samstag 25.01.2025, 09:30 Uhr, Fahrrad- und Fußwanderexkursion ab Bahnhof Berga-Kelbra durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – Dauer: ca. 5 Stunden.

Wer ist der AHA?
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine am 23.02.1991 als Verein gegründete, ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung.

Ausführliche Darstellung
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra, Zorge und Leine dazu.
Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15 m hohen und ca. 100 m breiten Hochwasserdämmen oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Dabei lautet ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23

Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, Zitat Ende

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34910/file/funkel_szekely_2011_suedharz_nutzung.pdf

Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.

Nun droht diesem sehr bedeutsamen und sehr schützenswertem länderübergreifenden Landschafts- und Naturraum im Land Sachsen-Anhalt massive Zerstörungen und Störungen.
So weist die „FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ vom August 2024 auf Seite 3, unter dem Punkt „1.1 Anlass“ folgendes Gefährdungsszenario aus, Zitat:

Die Knauf Gips KG beabsichtigt durch die Durchführung von Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen. Aus diesem Grund sollen im Landkreis Mansfeld-Südharz 8 Probebohrungen durchgeführt werden. Da die Bohrpunkte teilweise innerhalb des FFH-Gebietes „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ liegen, wird zunächst eine Erheblichkeitseinschätzung erforderlich. Kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen wird im Anschluss für die betroffenen Punkte der geplanten Probebohrungen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Entsprechend § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.“, Zitat Ende
Deutlicher sieht die Darstellung unter Punkt „3 Beschreibung des Vorhabens“ aus, Zitat:

„Die nachfolgende Beschreibung des Vorhabens beruht auf den durch den Vorhabenträger übermittelten Angaben:

  • Flächenbedarf ca. 150 – 200 m² je Bohrung
  • Raupenbohrgerät und 2 Beifahrzeuge, Paralleles bohren an zwei Punkten möglich
  • Dauer je Bohrung ca. 2 Wochen

Es sind innerhalb und im Umfeld des FFH-Gebietes 8 Probebohrungen vorgesehen. Diese können in ihrer Lage der Kartendarstellung in Anhang I entnommen werden.
Die Probebohrungen sind durch die Buchstaben A, B, C, D, E, G, H, I bezeichnet. In der nachfolgenden FFH-Verträglichkeitsprüfung wird der Flächenbedarf je Bohrung mit dem Maximalwert 200 m² angenommen. Es wird davon ausgegangen, dass als Zuwegung nur vorhandene ausreichend befestigte Wege genutzt werden, so dass der zu bewertende Eingriff auf die Bohrpunkte selbst sowie ein 200 m² Umfeld beschränkt.
IHU 2024: „Das geologische Ziel der geplanten Bohrungen ist das sog. „Zechstein- oder Transgressionskonglomerat“, welches in Teufen zwischen 72 und 88 m erwartet wird. Darüber werden vorwiegend Gips und Anhydrit, aber auch Kalkstein, Tonstein, Mergel und der Kupferschiefer (bzw. ein Äquivalent) erwartet. Es ist möglich, dass größere Hohlraume auftreten. Die endgültige Festlegung der Bohrteufe wird vor Ort anhand des während der Bohrarbeiten aufgeschlossenen Schichtenaufbaus durch die fachtechnische Begleitung (FTB) festgelegt.“, Zitat Ende

Wenn sich da nicht u.a. ein massives Hintertürchen im Bezug der Bohrteufe eingeschlichen hat.

Auf Seite 6 unter Punkt „2.2 Funktionale Beziehungen zwischen den Schutzgebieten“ ist im letzten Punkt zudem folgendes ausgeführt, Zitat:

Die Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens“, Zitat Ende

Unter Punkt „4.4 Wirkfaktoren und Wirkprozesse“ auf Seite 8 sind schon, zwar abgemildert dargestellt, folgende Angaben aufgeführt, Zitat:

  • Baubedingte Wirkfaktoren:
  • Flächeninanspruchnahme (Bohrpunkt, Arbeitsstreifen; Abstellflächen)
    • Wirkzone I: Baufeld (Wirkfaktor 1 und 2 nach ffh-vp-info.de)
  • Scheuchwirkungen:Erschütterungen/VibrationenundoptischeReize(z. B. Spiegelnde Oberflächen, Licht, Bewegung)
    • WirkzoneII:BaufeldundunmittelbarangrenzendeFlächenbiszu100 m Entfernung – (Wirkfaktor 5 nach ffh-vp-info.de)
  • Lärm
    • Wirkzone II: Baufeld und Bereiche in bis zu 100 m Entfernung(Fluchtdistanzen nach Gassner et al. 2010) (Wirkfaktor 5 nach ffh-vp-info.de)
  • Eintrag von Schadstoffen: durch die Bohrlöcher, Kurzschluss von Grundwasserleitern etc.
    • WirkzoneII: Baufeld und erweiterte Umgebung (Wirkfaktor 3 und 6 nach ffh-vp-info.de)“, Zitat Ende

Schon die geplanten direkten Eingriffe auf Gesamtflächen im Umfang von 1.200,00 bis 1.600,00 m² sind verheerend genug, aber die benötigten Gerätschaften bedürfen ja auch der Nutzung von An- und Abtransportwegen. Inwieweit in dem genannten Flächenbedarf für die Bohrungen Lagerflächen eingeplant sind, lässt sich anhand dieses Dokumentes ebenfalls nicht feststellen.
Eine zweiwöchige Dauerbelastung durch die Bohraktivitäten sind vollkommen inakzeptabel in Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze. Gerade weil jeder derartige oder ähnlich geartete Eingriff als störend sowie schädlich einzustufen ist und somit gänzlich zu unterlassen ist.
Ebenso platzieren sich in dem grob abgesteckten Plangebiet vorrangig Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

Auf Seite 6 ist unter dem Punkt „2.2 Funktionale Beziehungen zwischen den Schutzgebieten“, folgendes aufgeführt, Zitat:

Das Gebiet ist eingeschlossen von dem Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ (BR0003LSA), dem Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ (LSG0032SGH) und dem Naturpark „Harz/Sachsen-Anhalt“ (NUP0004LSA), umfasst das Naturschutzgebiet „Gipskarstlandschaft Questenberg“ (NSG0166) sowie die Flächennaturdenkmale „Hänge östlich des Dinsterbaches“ (FND0008SGH), „Hänge östlich des Wickeröder Weges“ (FND0018SGH), „Kalkköpfe“ (FND0007SGH) und das „Orchideenvorkommen Spatberge“ (FND0002SGH). Die Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“, Zitat Ende

Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichstums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicherweise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.

https://www.vdhk.de/fileadmin/pdf/Schutzgebiete/Gipskarst/05_FFH-VP_Probebohrungen.pdf

Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören:

  • Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
  • FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/gipskarstlandschaft_questenbgvo.pdf

Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf, das Vorhaben sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.

https://www.vdhk.de/fileadmin/image/Schutzgebiete/VdHK_Resolution_Gipskarst_240926.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft weiterhin zur Unterstützung dieser Resolution auf.

Darüber hinaus kritisiert die ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die sehr selektive und kurzfristige Einbindung von anerkannten Umweltverbänden. Bereits mit einem Schreiben vom 08.10.2024 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Beteiligung an dem Vorhaben eingefordert. Eine Antwort des zuständigen Landkreises Mansfeld-Südharz fehlt noch immer.

Am 05.12.2024 inszenierte nun der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz André Schröder (CDU) eine Veranstaltung, welche eine Presseinformation am gleichen Tag mit der bezeichnenden Überschrift „Entscheidung zu Erkundungsbohrungen der Firma KNAUF: Keine fachlichen Einwände – Vereinbarkeit mit Schutzstatus besteht“ zusammenfasst.

https://www.mansfeldsuedharz.de/fileadmin/mediamanager/SampleFiles/Dokumente/Presse/Pressemitteilungen_2024/PM_Entscheidung_Erkundungsbohrungen_051224.pdf

Das ihm das fachlich fundierte Ansinnen der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Verbände wenig Wert ist, zeigte schon die Verwehrung des Zutrittes von Vertreterinnen und Vertretern des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. – BUND -, des Naturschutzbundes Deutschland e.V. – NABU – und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -. Lediglich der Bürgerinitiative „Pro Südharz – Gegen Gipsabbau – Für Naturschutz“ hatte der Landrat fünf Sitze zugestanden. Es fehlt an Respekt gegenüber der Bevölkerung, der Umwelt, der Natur und der Landschaften sowie fehlender demokratischer Denk- und Handlungsweisen. Das da der geballte Fach- und Sachverstand des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. sowie von Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. – BUND -, Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, der Naturschutzbund Deutschland e.V. – NABU – und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei solcher Vorgehensweise nicht gegen die „Fachexpertisen von Landesämtern“ ankommen können, liegt doch da klar auf der Hand.

Die hervorragende Beschreibung dieser Veranstaltung am 05.12.2024 durch die fünf anwesenden Mitglieder der Bürgerinitiative „Pro Südharz – Gegen Gipsabbau – Für Naturschutz“ bedarf daher keiner weiteren Ergänzung.

Die folgende Aussage des Landrates in seiner Presseinformation vom 05.12.2024 sollte uns aufhorchen lassen und weiter unserer aller Wachsamkeit fordern, Zitat:

Die jetzt zu treffende Entscheidung zu den Erkundungsbohrungen ist ausdrücklich keine Entscheidung über die Rohstoffgewinnung selbst. Die Sicherung heimischer Rohstoffe wurde im Rohstoffsicherungskonzept des Landes Sachsen-Anhalt und im vom Kreistag beschlossenen Masterplan zum Strukturwandel zwar verankert. Zur Abwägung aller gesellschaftlichen Interessen müssen jedoch umfangreiche Informationen beschafft werden, was unter anderem über die beantragten Probebohrungen möglich wird.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert den Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz André Schröder (CDU) erneut auf, den der Firma KNAUF offiziell zugestellten Bescheid, zu veröffentlichen.

Ferner haben u.a. Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. AHA) beobachtet, dass die Probebohrungen bereits begonnen haben.
Von daher ist es außerordentlich zu begrüßen, dass der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – BUND – Sachsen-Anhalt e.V. am 12.12.2024 „einen Eilantrag gegen die genehmigten Probebohrungen im Südharz an das Verwaltungsgericht in Halle versendet“ hatte.

https://www.bund-sachsen-anhalt.com/service/presse/detail/news/bund-sachsen-anhalt-stellt-eilantrag-gegen-gips-probebohrungen

Die vorhersehbare Bedrohung des Karstlandschaft Südharz durch die Knauf Gips KG, welche „beabsichtigt durch die Durchführung von“ 7 „Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen.“, bildete die Notwendigkeit zur Durchführung folgender Veranstaltung:

Samstag, den 21.12.2024 führten der Bund für Umwelt und Naturschutz – BUND -, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, die Bürgerinitiative „Pro Südharz-Gegen Gipsabbau-Für Naturschutz“, der Naturschutzbund Deutschland – NABU -, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine gemeinsame kombinierte Fahrrad- und Fußprotestrundexkursion zum Schutz und Erhalt der Gipskarstlandschaft Südharz durch.
Alle vier Veranstalter hatten alle Interessenten und Verantwortlichen zur Teilnahme an der Veranstaltung aufgerufen.
Route: am Bahnhof Bennungen startend mit den Fahrrädern bis Questenberg und dann zu Fuß weiter zur Schönen Aussicht zwischen Questenberg und Hainrode
Treff- und Endpunkt: Am Bahnhof Bennungen
Beginn: 10.30 Uhr
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Ein Teil der Exkursionsgruppe startete ab dem Bahnhof Bennungen mit dem Fahrrad entlang von Leine und ihrem Nebengewässer Nasse über Wickerode nach Questenberg. Auf dem Weg dahin, wie später auf dem Rückweg, war deutlich zu erkennen, dass Leine und Nasse auffällig viel Wasser führten. Was einerseits Genugtuung auslöste, ließ andrerseits die Befürchtung aufkommen, dass die Speicherungsvermögen in Wald und Flur im Einzugsgebiet beider Fließgewässer an Rückhaltevermögen eingebüßt haben könnten. Dies genauer zu prüfen, gilt es wissenschaftlich umzusetzen.
In Questenberg am Parkplatz an der Dorfstraße angekommen, fanden sich bis 11.00 Uhr weitere Teilnehmende an der Protestexkursion ein.
Vertreterinnen und Vertreter der Veranstalter Bund für Umwelt und Naturschutz – BUND -, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, Bürgerinitiative „Pro Südharz – Gegen Gipsabbau – Für Naturschutz“, Naturschutzbund Deutschland – NABU -, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßten die Anwesenden und wiesen einführend auf die eingangs geschilderte massive Bedrohungslage sowie die umfassende und vielfältige Schutzwürdigkeit der Karstlandschaft Südharz hin.
Auf dem sehr interessanten Weg zur Schönen Aussicht gab es sehr fachlich, fundierte Erläuterungen zum Karst allgemein sowie speziell zu Haselborn- und Dinsterbachschwinde und zum Dinsterbach selbst, welcher in seiner kurzen Freilaufstrecke naturnah durch Natur und Landschaft fließt.
Mit Sorge erfüllte einige Teilnehmenden der Exkursion die Erhaltungszustände der sehr schützenswerten und pflegebedürftigen Streuobstwiesenbestände. Hier sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zeitnahe, umfassende und fachlich fundierte Pflegemaßnahmen dringend erforderlich.
Kurz vor der Ankunft an der Schönen Aussicht eröffnete sich ein sehr beeindruckender Blick über die Goldene Aue zum Kyffhäusergebirge, welches zudem den engen räumlichen, strukturellen und ökologischen Zusammenhang dieser Natur- und Landschaftsräume verdeutlichte.
An der Schönen Aussicht angekommen und nach Stärkung der Teilnehmenden an der Protestexkursion erfolgte die Übergabe von fünf Ergebnissen der Besenbindekunst aus Hainrode an verdienstvolle Akteure zum Schutz der Karstlandschaft Südharz. Diese lobenswerte Geste hatte die Bürgerinitiative „Pro Südharz – Gegen Gipsabbau – Für Naturschutz“ organisiert und durchgeführt.
Weitere wichtige Diskussionsthemen umfassten die Alternativen im Gipsrecycling, generelle ökologische Alternativen im Trockenbau, die Einordnung der Gebr. Knauf KG, Arbeitsplatzfragen und den angestrebten Umgang mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energien.
Inhalte und Befassungen zu den Themen lassen sich u.a. nachfolgenden Links entnehmen:

https://mueg.de/leistungen/gipsrecycling

https://mueg.de/fileadmin/user_upload/2017-04-24_texte_33-2017_gipsrecycling.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/3521/dokumente/factsheet_gips_fi_barrierefrei.pdf

http://naturgips-im-harz.de/wirtschaftliche-bedeutung-der-gipsindustrie-im-suedharz-gestiegen/

https://diw-econ.de/wp-content/uploads/DIW-Econ_Gipsindustrie-im-Harz_update-2021_v2.0.pdf

https://www.nordthueringen.de/news/news_lang.php?ArtNr=185385

http://blog.baunativ.de/gips-da-nicht-noch-was-anderes-oekologische-alternativen-im-trockenbau/

https://www.vbhg.de/index.php/nachrichten/223-trockenbaustoffe-fuer-den-innenausbau-klassische-baustoffe-und-oekologisch-sinnvolle-alternativen

https://www.baunetzwissen.de/daemmstoffe/tipps/produkte/schuettdaemmung-aus-hanf-7996049

Auf jeden Fall waren sich die Anwesenden einig, dass diese Themen weiter im Blick bleiben müssen und einer Vertiefung bedürfen. Ferner gilt es den Dialog mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energien zu suchen, um keine Konfrontation an der Stelle zu haben. Dies ist auch ein wichtiger Bestandteil für die Hebung der Akzeptanz in der Bevölkerung.
Auf die Frage, ob Gemeindevertreter anwesend sind, meldete sich ein Gemeinderat aus der Gemeinde Walkenried im Landkreis Göttingen.
Außer einem Gemeinderat aus der Gemeinde Walkenried im Landkreis Göttingen nahmen keine politisch Verantwortlichen aus dem Bund, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Landkreis Mansfeld-Südharz, einschließlich der Bürgermeister und die Gemeinderäte der Gemeinde Südharz, trotz mehrfacher Einladungen, an der Protestexkursion teil.
Zum Abschluss der erfolgreichen und sehr lobenswerten Protestexkursion bat der BUND um finanzielle Unterstützung für das laufende Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Halle gegen die Genehmigung der Probebohrungen durch den Landkreis Mansfeld-Südharz. Ferner dankten die Anwesenden der Polizei für die Unterstützung der Veranstaltung.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verwies auf folgende anknüpfende Veranstaltung:

Samstag, den 25.01.2025, um 09.30 Uhr
Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung
mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“, in die Gipskarstlandschaft Heimkehle und zum angrenzenden Gipssteinbruch
Treff- und Endpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 5 Stunden

Wer noch mehr zu der Kombinierten gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung am 25.01.2025 erfahren möchte, kann sich u.a. an folgende zentrale Anschrift des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.12.2024

Fotos: Andreas Liste