Stellungnahme zu den Bauvorhaben r „EÜ Personentunnel Oelsnitz, Auflassung und Verfüllung, km 20,0+33,02 EÜ Fußgängerunterführung Oelsnitz, Ersatzneubau, km 20,5+18,19 (alt km 20,4+74,48) Strecke Plauen (Vogtl) ob Bf, W6 Bad Brambach Grenze (6270)
Az.: 521ppw/023-2023#019

I. Grundsätzliches

Alle Planungs- und Bauaktivitäten gilt es darauf zu orientieren, dass nicht nur diese Aktivitäten auf bereits versiegelten Bodenflächen stattfindet und neuer Flächenfrass zu unterbinden ist, sondern sogar Flächenentsiegelungen stattfinden.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

II. zu Erläuterungsbericht
Zu Landschaftspflegerischer Begleitplan Umweltplanerische Unterlage

In Anknüpfung an die unter I. Grundsätzliches aufgeführten Aspekte sowie der in den Planungsunterlagen genannten Vermeidungsaspekte hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten, dass alle Baumaßnahmen und Aktivitäten der Baustellenlogistik darauf orientiert sind den Gehölz- und Wiesenbestand zu sichern sowie gar Möglichkeiten der Ausweitung von Grünflächen, bestehend aus Wiesen- und Gehölzflächen zu untersuchen. Zudem gilt es nicht nur keine Neuversiegelung bzw. Neuverbrauch von Boden zu vermeiden, sondern Flächenentsiegelungen sowie Bodensanierungen in Folge der Kontaminierungen zum Beispiel mit Treib- und Schmierstoffen sowie Auftaumitteln anzugehen.
Aus den Planungsunterlagen ist keiner Weise nachvollziehbar zu entnehmen, was derartige landschafts- und naturzerstörende Eingriffe rechtfertigen sollte. Die Planer haben nicht ein einziges Mal baulich, rechtlich und logistisch begründet, warum es nicht möglich sein soll, die vorhandenen Tunnelbauwerke so umzubauen, dass sie – welche auch immer – regelkonform und barrierefrei sein können. Der Raum ist dafür an den jeweiligen Standorten gegeben. Aus den vorliegenden Planungsunterlagen lässt sich somit nicht ableiten, ob eine derartige raumsparende sowie landschafts- und naturschonende Um- und Ausbaumaßnahme überhaupt einer gründlichen Prüfung unterzogen war.
Daher liegen keine nachvollziehbare Variantenvergleiche vor, da eine nachvollziehbare Untersuchung der Möglichkeit eines natur- und landschaftsschonenden Umbaus der Tunnelanlagen fehlt.
Somit verstößt das dem Ansatz des § 13 Bundesnaturschutzgesetz BnatSchG, was unter § 9 Sächsisches Naturschutzgesetz eine nähere Erläuterung erfährt.
Das Ziel Natur und Landschaften nicht zu zerstören, wie es die momentane Planung zur Folge hätte, ist somit nicht erfüllt. Daran ändern auch keine sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Planer auf, die Planung so zu verändern, dass ein natur- und landschaftsschonender Umbau der vorhandenen Tunnelanlagen vollumfänglich bautechnisch und ökonomisch zu prüfen ist.
Im Falle einer Ignoranz dieser vorgetragenen massiven Bedenken prüft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Stellen eines Strafantrages bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

III. Abschließendes

Vom Grundsatz her ist die Sanierung und Verbesserung von Fußwegestrukturen sowie des Bahnnetzes zu begrüßen. Das muss jedoch schonend bis positiv für Umwelt, Natur und Landschaft erfolgen. Diese Kriterien erfüllt die gegenwärtige Planung in keiner Weise.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.11.2024