Im Rahmen der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 02.11.2024 organisierten und durchgeführten Fahrradrundexkursion entlang der Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen den Orten Berga-Kelbra, Auleben und Görsbach haben sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt.
Begrüßenswert hat die Exkursionsgruppe die fortgesetzte sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm aufgenommen. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt. Ferner halten es die Mitglieder der Exkursionsgruppe für sehr bedeutsam die Aue der Thyra zwischen Berga und der Einmündung weitgehend einer naturnaheren Entwicklung und teilweise kombiniert einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu überlassen.
Erfreulicherweise sind im gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar.
Jedoch beschädigte man entlang der Thyra auf den letzten Metern vor der Einmündung mit der Entnahme von sturmgeschädigten Gehölzen den gesamten gewässerbegleitenden Gehölzbestand in dem Abschnitt. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe äußerte ihr Unverständnis im Hinblick auf den noch deutlich erkennbaren inakzeptablen Umfang der Abholzungsmaßnahmen im Jahre 2015. In dem Zusammenhang entwickelten die Exkursionsteilnehmer die Überlegungen ein ca. 4,8 ha großes Ackerstück nordwestlich der Einmündung der Thyra in die Helme, eingegrenzt im Südwesten von der Thyra, im Nordwesten von der Neuen Kiesgrube und im Nordosten vom Gehölz bestandenen Damm der früheren Kyffhäuser Kleinbahn als Sukzessionsgebiet für einen Auenwald in der Aue der Thyra umzuwidmen. Dies trägt zur Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt bei und dient bei Hochwasser als „Schwamm“ für die zusätzlichen Wassermassen.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Ferner ruft der stark begradigte Zustand der Helme immer wieder große Bedenken hervor.
Einst gehörte die ca. 81,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im 3.368,00 ha großen FFH-Gebiet 011 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Solwiesen“ (DE 4632-302) und 3.781,00 ha großen EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee sowie im Land Sachsen-Anhalt im 785,00 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra sowie im 234.00 ha großen Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Gewässersystem der Helmeniederung (FFH0134)“, „mit einer Gesamtgröße von ca. 117,00 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 122,00 km“.
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=342&idcat=33&lang=1
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=200&idcat=33&lang=1
Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigeren Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der AHA vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Die Exkursionsgruppe nahm die Folgen der massiven Abholzungen im Uferwald am Helmestausee Berga-Kelbra, unweit der Numburg in Augenschein. Dieser sehr entwicklungsfähige Wald, welcher ein sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsraum an der Nahtstelle zwischen der Badraer Schweiz und des Helmestausees Berga-Kelbra darstellt sowie Bestandsteil des 541,50 ha großen Naturschutzgebietes (NSG) „Schlossberg-Solwiesen“ ist.
Laut Ausführungen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu den Naturschutzgebieten (Stand: 9/2009) stellt dieses Naturschutzgebiet, welches zudem den Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt, ein sehr arten- und strukturreichen Teil der Region dar, Zitat:
„In den Naturräumen 7.2 (Zechsteingürtel am Südharz) und 6.1 (Goldene Aue) liegt das NSG 4 „Schlossberg-Solwiesen“. Es umfasst Ausschnitte aus dem Zechsteingürtel des Kyffhäusers und der Goldenen Aue und repräsentiert charakteristische Oberflächen- und Gewässerformen dieser Naturräume. Das NSG dient der Erhaltung der Gipskarstlandschaft mit Trockenbiotopen, der Binnensalzstellen, von Auenwiesen, Röhrichten und Teilen des Stausees als Lebensraum insbesondere für Blütenpflanzen, Vögel und Insekten. Das große und sehr vielfältige Gebiet besitzt eine ausgesprochen breite Palette schutzwürdiger Biotope. Die Wälder sind vor allem dem Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwald und dem Eschen-Ahorn-Schlucht- und -Schatthangwald zuzurechnen. Besonders wertvoll sind die Salzboden-Gesellschaften der Solwiesen wie Strandsoden-Queller-Flur, Schuppenmieren-Salzschwaden-Rasen und Salzbinsen-Rasen. Bundesweite Bedeutung hat das Vorkommen der Heideschnecke Helicopsis striata am Südosthang des Mittelbergs. Die Salzstelle an der Numburg ist aus botanischer und zoologischer Sicht immer noch eine der bedeutendsten naturnahen Binnensalzstellen Thüringens, die unbedingt erhalten werden muss.“, Zitat Ende
Somit forderten die Mitglieder der Exkursionsgruppe fortgesetzt bzw. erneut und mit Nachdruck Aufklärung zu den Abholzungen, welchen umfassenden Schaden angerichtet und zudem dem Wald wertvolles Holz entzogen haben. Hier hätte das Windbruchholz verbleiben müssen, um zahlreichen Tieren Unterschlupf bieten zu können. Für die Mitglieder der Exkursiongruppe war erfreulich zu sehen, dass die Natur verstärkt sukzessiv diesen massiven Eingriff heilt.
Mit Sorge nahm die Exkursionsgruppe fortgesetzt die Tatsache auf, dass der Verbindungsweg zwischen Berga-Kelbra und Auleben einer massiven Bearbeitung mit wassergebundener Decke im Naturschutzgebiet erhalten hat. Neben des Eingriffes in das Wegesystem mit seinen Randbiotopen, befördert dies nun sichtlich das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art.
Die Solquelle und die Solwiesen im Bereich des Naturschutzgebietes „Schlossberg-Solwiesen“ bedürfen eines umfassenden Schutzes vor weiteren Nährstoffeinträgen und einer unregelmäßigen Mahd. Vorstellbar wäre nach Ansicht der Mitglieder der Exkursionsgruppe die Erweiterung der salzbeeinflussten Wiesen, indem dem Bach mehr Einströmungsraum in sein Umland erhält.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe berieten auch zu dem von der Stadt Heringen in Auftrag gegebenen und vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft des Freistaates Thüringen aus Steuermitteln finanzierte „Bau des Harz-Kyffhäuser-Rennsteig-Radweges in der Goldenen Aue“, welches man als „Klimaschutzprojekt“ bezeichnet.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört zu den Organisationen, welche sich immer für eine Förderung des Fahrradverkehrs einsetzt. So lassen sich Alternativen zum Motorisierten Individualverkehr schaffen, befördern und entwickeln. Dazu gehört aber auch, endlich ernsthaft die Prüfung eines fahrscheinlosen Öffentlichen und Schienen-Personennahverkehrs, wozu auch die bundesweite kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern in Bahnen, Straßenbahnen und Bussen zu gehören hat, welche mit der Bereitstellung entsprechender Transportkapazitäten einhergehen muss.
Jedoch mit großer Sorge betrachtet der AHA die gegenwärtige Art und Weise des Ausbaus des Radwegenetzes. Das heißt im konkreten Fall, dass neben dem bestehenden umfassenden Band aus Fahrradstraßen bestehend aus Beton, Asphalt, Schotter und Splitt, weitere derartige Trassen hinzufügen. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung entgegen jeglicher ökologischen Vernunft ein flächendeckendes Zerschneiden wertvoller Landschaften mit Asphalt- und Betontrassen zu verantworten.
Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unversiegeltem Boden komplett zu versiegeln. Somit entstehen immer wieder aus Steuermitteln finanzierte, für Klein- und Kleinstlebewesen fast unüberwindbare Hindernisse, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwanderer, sondern beeinträchtigen Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück.
In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so war bzw. ist eine Senkung der Gefahr für Fahrradfahrer und Fußwanderer möglich.
Ferner tragen derartige Baumaßnahmen kräftig zum deutschlandweiten Trend der fortgesetzten umfassenden Bodenversiegelung bei.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
In dem Blickwinkel betrachtet sieht der AHA mit sehr großer Sorge die Planungen und bereits erfolgten baulichen Umsetzungen im Zusammenhang des Harz-Kyffhäuser-Rennsteig-Radweges in allen Abschnitten. Neben der Verstärkung der flächendeckenden Versiegelung von Bodenflächen, entstehen nun Begehrlichkeiten weitere Landschafts- und Naturbestandteile mit weiteren Fahrradstraßen zu verbauen bzw. zu zerschneiden.
Alleine die durchgeführte Asphaltierung des Fahrradweges zwischen Auleben und Aumühle entlang der L 2079 mit entsprechenden Unterbauten führte, nach eigenen Messungen zur Folge, zu folgenden Mindestneuversiegelungen:
Länge der Gesamtstrecke: ca. 1,78 km = 1.480 m
Mindestbreite: ca. 2 m
1.480 m x 2 m = 2.976 m² = 0,2976 ha.
Eine öffentliche Beteiligung mit Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen ist dem AHA nicht bekannt. Damit fehlt dem Vorhaben die angemessene Transparenz und Würdigung von Belangen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes. Daher ist der Begriff „Klimaschutzprojekt“ als nichtzutreffend anzusehen und unverzüglich die Entfernung bereits vollendeter Bodenversiegelungen vorzunehmen.
Eine dreieckige, nach eigenen Messungen und Berechnungen ca. 4.204,34 m² = 0,420434 ha große Streuobstwiese entlang der L 2079 zwischen Auleben und Aumühle, eingebettet zwischen Flutgraben, Hammaer Bach und Aulebener Bach/Flutgraben, weist augenscheinlich eine sehr große Schutz- und Pflegebedürfigkeit aus. Jedoch bedarf diese Streuobstwiese umfassender Pflege- und Schutzmaßnahmen. Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten kann sich der AHA vorstellen die Betreuung der Streuobstwiese zu übernehmen. Dies erfordert aber die Zustimmung der nunmehr bekannten Eigentümer sowie einer aktiven Mitwirkung und positiver Bekenntnisse des Landkreises Nordhausen sowie der Stadt Heringen (Helme) und seines Ortsteiles des Europadorfes Auleben. Nicht zuletzt ist die Mitwirkung interessierter Personen erforderlich, um die Pflege- und Erntearbeiten umsetzen zu können.
Mit Sorge hat die Exkursionsgruppe die fortgesetzten Auswirkungen der wasserbaulichen Beräumungen im Hammaer Bach kurz vor der Einmündung in Aulebener Bach/Flutgraben aufgenommen. Neben den massiven Störungen im Gewässerbett und in der Streuobstwiese, behindern derartige Arbeiten unweigerlich eine naturnahe Entwicklung und beschleunigen Abfluss des Wassers. Der nunmehr rasant stattfindende Klimawandel, welcher mit häufiger Niederschlagsarmut und Sommerhitze verbunden ist und zu flächendeckenden Austrocknungen führen können, besteht die Gefahr der massiven Eintiefung des begradigten Baches mit einhergehender Verschärfung dargestellter klimatischer Folgen. Daher sind Störhölzer dringend erforderlich, um u.a. die dringend erforderliche Mäandrierung zu befördern.
Im Bereich der Helme bei Aumühle stellte der AHA erneut seine Auffassung vor, dass zahlreiche Maßnahmen erforderlich sind, um der Helme ihre Naturnähe zurückzugeben. Dazu zählen neben den obengenannten Aktivitäten, die Zulassung und Förderung sukzessiver Gehölzentwicklung sowie u.a. im Bereich der Aumühle die Vornahme von Rückverlegungen von Deichanlagen bis zur Nebenhelme heran. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält.
Im Zusammenhang des notwendigen dringenden Schutzes der Graukraniche und ihrer länder- und landkreisübergreifenden Rastplätze im Bereich des Helmestausees und -rückhaltebeckens Kelbra sowie der Helme begrüßte die Exkursionsgruppe den Erlass und Bestand entsprechender Allgemeinverfügungen der Landkreise Mansfeld-Südharz und Nordhausen.
https://www.kelbra.de/images/downloads/Allgemeinverfgung_zum_Schutz_des_Kranichs_2015.pdf
Jedoch hat die Exkursionsgruppe auch im Rahmen dieser Fahrradexkursion festgestellt, dass keine Kontrollen beider Landkreise erkennbar waren. Diese sind aber dringend notwendig, um Verstöße zeitnah und mit aller Konsequenzen entdecken, aufklären und ahnden zu können.
Im Zusammenhang mit dem Schutz und Betreuung des Kranichs fordert die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte sowie gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – um vollumfängliche Transparenz zu den Planungen zu einem sogenannten „Naturerlebniszentrum am Stausee Kelbra“, welches bis zu 8 Mio. Euro Steuergelder kosten soll.
Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. hat jedenfalls das Vorhaben im Rahmen seines Schwarzbuches 2024/25 aufgegriffen und heftig kritisiert.
Mit großem Interesse und entsprechender Zustimmung nahm die Exkursionsgruppe die entwickelte Neupflanzung an der L 2079 zwischen Stadtteilen Aumühle und Görsbach der Stadt Heringen (Helme) in Augenschein. Nunmehr bedarf es umfassender Schutz-, Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen, um diese Streuobstwiese positiv weiter entwickeln zu können.
Im Bereich des Verbindungsweges zwischen Görsbach und Bösenrode, auf der Seite des Freistaates Thüringen in unmittelbarer Nähe der Grenze zum östlich angrenzenden Land Sachsen-Anhalt stellte die Exkursionsgruppe fest, dass die Aue des momentan ausgetrockneten Hungerbaches eine gut entwickelte Weichholzaue mit Sal- und Silberweide bestanden aufweist. Jedoch sind deutliche Aktivitäten zur Einschränkung des Gewässerschonstreifens mit zum Teil massiven Eingriffen in den Gehölzbestand sowie Kraut- und Staudensaum erkennbar. Der AHA bekräftigt an dieser konkreten Stelle erneut, dass alle Fließgewässer einen beidseitigen 10,00 m breiten Gewässerschonstreifen, um sich besser, naturnaher entwickeln zu können. So können sie arten- und strukturreich als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzen dienen sowie tragen ferner zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des sich immer mehr lückig darstellenden Gehölzbestandes sowie von Biotop- und Grünverbünden und Bereicherung des Landschaftsbildes bei.
In der letzten Etappe des Verbindungsweges zwischen Görsbach und Bösenrode, nach der Überquerung der Grenze zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt, kurz nach dem Bergaufstieg, stellte die Exkursionsgruppe mit Unverständnis fest, dass der wegbegleitende Obstgehölzbestand weitere Verluste zu verzeichnen hat und die Landwirte in den Bereichen der Baumleerbestände immer weiter an den Weg heranpflügen. Die Exkursionsgruppe war sich sehr schnell einig, dass die noch vorhandenen Obstgehölze einen umfassenden Pflegeschnitt bedürfen. Ferner gilt es eine Wiederherstellung einer vollständigen Obstallee durch Nachpflanzung von Gehölzen wissenschaftlich-konzeptionell zu planen und letztendlich umzusetzen. Dazu ist es aber wichtig, dass das Heranpflügen an den Weg ein unwiderrufliches Ende hat.
Darüber hinaus nahm die Exkursionsgruppe mit Entsetzen zur Kenntnis, dass mit öffentlichen Mitteln eine Asphaltpiste entstanden ist. An beiden Seiten des Weges verkünden gleichlautende Schilder u.a., dass die Förderung für den „Weg zum Dienstberg“ auf der Basis eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr erfolgte, zum Sonderprogramm „Stadt und Land“ gehört und offenbar der Entwicklung der Gemeinde Berga in der Verbandsgemeinde Goldene Aue dienen soll. Mit diesem baulichen Monstrum ist eine neue Zerschneidung der Landschaft und Natur entstanden, welches in Folge von Erhitzung und Verkehr sowie Verlust der Möglichkeiten zur Tarnung und zum Versteck, sich zur unüberwindlichen Hürde für Klein- und Kleinsttiere entwickeln kann. Ferner fehlt die Möglichkeit der Entstehung von Pfützen als Tümpel, welche als Trinkmöglichkeit für zahlreiche Tiere dient. Die Funktion zur Gewinnung von Baumaterial zur Errichtung von Tierbauten aller Art ist somit komplett verloren gegangen. Trotz umfassender Verbotsbeschilderung ist mit der Zunahme von Motorisiertem Individualverkehr zu rechnen, welcher neben den Schädigungen für Umwelt, Natur und Landschaften durch Abgase, Lärm und Feinstaub, Gefahren für Fahrradfahrer, Fußgänger und Tiere darstellen können. Darüber hinaus ist zwischen möglichen längeren und kürzeren Trockenphasen von einer Zunahme kürzerer oder längerer Starkniederschlagsphasen und -momenten auszugehen. Somit erhöht sich die Flutungsgefahr einerseits in Richtung der Gemeinde Berga, Ortsteil Bösenrode über die Alte Nordhäuser Straße sowie ebenfalls in Richtung L 3080/L151. Der Ausbau der Querrinnen und schotterverfüllter wegbegleitender Grabenbauwerke in Richtung Bösenrode lassen da wenig Milderung erwarten. Daher ist aus ebengenannten Gründen dringend ein kompletter Rückbau der Asphaltdecke anzuraten. Abgesehen davon, dass – wie obengenannt und beschrieben – der Obstgehölzbestand am und auf dem Dienstberg noch immer im Abgang begriffen ist sowie keine Pflege und Nachpflanzung erfährt. Hier sieht der AHA schon seit Jahrzehnten Handlungsbedarf.
Ferner erfüllte der Zustand der Streuobstwiese in Bösenrode zwischen Mühlgraben und Thyra die Exkursionsgruppe mit großer Sorge. Der vorrangige Bestand aus Pflaumen bedarf umfassender Schnittmaßnahmen, um den Erhalt der Streuobstwiese zu sichern. Ebenso gilt es umfassende Nachpflanzungen und partielle Mahdarbeiten durchzuführen. Eine Schafhutung kann voll und ganz manuelle bzw. maschinelle Mahdarbeiten ersetzen.
Mit großen Interesse nahm die Exkursionsgruppe den Verlauf der Thyra in Bösenrode in Augenschein. Die Tendenzen einer naturnaheren Fließgewässerentwicklung bedürfen einer Absicherung und Beförderung. Das bedeutet u.a. im Konkreten keine Verbauungen, Vermüllungen, Verschmutzungen und Ausholzungen, Einschränkung der Aue sowie Entfernung von Alt- und Totholz und Sedimenten zuzulassen. Ferner entdeckten die Mitglieder der Exkursionsgruppe im Bereich Dorfgraben – wie bereits seit der Fahrradexkursion am 31.10.2020 beobachtet – sehr deutlich eine Abwassereinleitung, welche es gilt unverzüglich zu entfernen und den Einleitenden zur Verantwortung zu ziehen. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, ob es weitere Abwassereinleitungen in die Thyra gibt, welche ebenfalls unverzüglich zu beseitigen sind. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe bekräftigten daher die Forderung alle Abwassereinleitung unverzüglich und vollständig auf Kosten der Verursachenden zu beseitigen.
In Berga erinnerte die Exkursionsgruppe an die im Rahmen der Fahrradexkursion am 27.10.2018 in bzw. an der Thyra festgestellten, offensichtlichen Ausbaggerungs- und Ausholzungsarbeiten. Offenbar beabsichtigte man naturnahere Entwicklung der Thyra zu stoppen und stattdessen mit massiven Wasserbauarbeiten in das System des Fließgewässers einzugreifen. Dabei haben die Verursacher offenbar nicht erkannt, dass durch die noch immer anhaltende Trockenheit und ihre Folgen das Gewässersystem ohnehin schon massiv belastet ist. Das betrifft die Lebensräume der Tierwellt genauso wie der notwendige Schub von Geröll und Sedimenten, welche ein naturnaheres Fließgewässer kennzeichnet. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe gehen derartige Eingriffe keinesfalls mit europäischem und nationalem Wasser-, Umwelt- und Naturschutzrecht konform. Daher ergeht die Aufforderung an die zuständigen Vertreter von Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt, im Landkreis Mansfeld-Südharz und durchaus auch an Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. Gemeinde Berga alles zu veranlassen, dass derartige massive Eingriffe künftig endlich unterbleiben. Eine Reaktion dieser Einrichtungen steht noch immer aus!
Stattdessen gilt es endlich Alternativen zu dem Thyra-Wehr in der Lindenstraße am Ortsausgang Berga zu schaffen, um die ökologische und hydrologische Durchlässigkeit der Thyra weitgehend wieder herzustellen. Besonders deutlich lässt sich die dringende Notwendigkeit ableiten, da immer wieder Niedrigwasserstände der Thyra zum Trockenfallen des Wehres geführt haben bzw. führen können und die gegenwärtig im Neubau begriffene Fischtreppe zwar wasserdurchströmt ist, aber in Niedrigwasserphasen ganz bestimmt nicht vollumfänglich für die Fischwanderung geeignet erscheint. Hier sollte nun mal endlich die Errichtung einer umfassenden Sohlgleite Inhalt umfassender Untersuchungen, Prüfungen und Abwägungen sein. Als Beispiel könnte dabei die Sohlgleite in der Zorge oberhalb der Ellermühle in der Stadt Nordhausen dienen. Dies entspricht auch eher den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, welche eigentlich umgesetzt sein müsste. Ferner gilt es dem Ansinnen und der Zielstellung des ca. 21,00 km langen bzw. 20.60 ha großen FFH-Gebietes „Thyra im Südharz (FFH0121)“ Rechnung zu tragen.
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=187&idcat=33&lang=1
Ein weiteres Schweigen und Aussitzen durch Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und Landkreis Mansfeld-Südharz, aber auch der Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. der Gemeinde Berga ist vollkommen unverantwortlich und inakzeptabel.
Auf Grund seiner räumlichen Nähe zum 30.034,00 ha großen Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ sowie zum 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ sowie letztendlich ebenfalls zum ca. 6.022,00 ha großen FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz. Dazu gehört alle Pläne zur Durchführung von Probebohrungen sofort und unwiderruflich zu stoppen.
https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1
Im Rahmen seiner Presseerklärung „AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme für erforderlich“ vom 13.10.2024 hatte sich der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eindeutig dazu positioniert.
Hinsichtlich des ungenutzten und baulich perspektivisch bedrohlichen Zustandes des Bahnhofgebäudes und seiner Nebeneinrichtungen regen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erneut die Entwicklung und Schaffung eines Tourismuszentrums in der Goldenen Aue sowie an der Nahtstelle zwischen Kyffhäusergebiet und Harz an. Dazu können eine Tourismusinformation mit Möglichkeiten einer Gastronomie und eine an die Bedürfnisse von Wanderern zu Fuß oder per Fahrrad Übernachtungsmöglichkeit mit Möglichkeit des Waschens von Kleidung dienen bzw. beitragen.
Ebenfalls regt der AHA die Pflanzung eines Baumes auf dem Vorplatz des Bahnhofes an. Als Arten können zum Beispiel die Erweiterung der bestehenden Bestände von vier Winterlinden, einer Sommerlinde und einer Hängebirke sowie ein Feldahorn dienen.
Ferner gilt es den Öffentlichen Personennahverkehr und den Öffentlichen Schienenpersonennahverkehr wieder verstärkt zu beleben. Es ist aus Sicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer unverantwortlich, dass der Tourismus der Region sich vorrangig auf den Motorisierten Individualverkehr orientiert. Es ist in dem Zusammenhang inakzeptabel, dass die „Thyraliesel“ und die damit verbundene ca. 14,9 km lange Bahnstrecke Berga-Kelbra-Stolberg (Harz) mit Zustimmung des Eisenbahnbundesamtes zur dauerhaften Stilllegung der Bahnstrecke Rottleberode Süd-Stolberg (Harz) zum 31.03.2012 ihr Nutzungsende fand.
Aus Sicht eines ordnungsgemäßen Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima sowie eines umweltbewussten Tourismus und Verkehrs ist diesbezüglich ein breites Umdenken dringend geboten.
Auch hier verharren die Politik und Verwaltung im Bund, im Land Sachsen-Anhalt, im Landkreis Mansfeld-Südharz und der Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. der Gemeinde Berga, aber auch der Deutschen Bahn in Stillstand und Ignoranz.
Wie bereits mehrfach umfassend erklärt, greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. im Rahmen von zahlreichen Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf.
Der AHA hält zudem den Schutz und eine naturnahe Entwicklung der Gonna für dringend geboten. Die ca. 17,00 km lange Gonna entspringt zwischen Grillenberg und Wippra, südlich der Pferdeköpfe, durchfließt auf einer Länge von etwa 6,00 km von der Walkmühle bis zum Martinsriether Weg das Gebiet der Kernstadt Sangerhausen und mündet östlich des Ortsteils Martinsrieth der Gemeinde Wallhausen auf dem Gebiet von Sangerhausen in die ca. 81,00 km lange Helme ein.
Die Gonna ist leider deutlich erkennbar von umfassenden Begradigungs- und Ausbaumaßnahmen geprägt. Insbesondere im zentralen Bereich der Kreisstadt Sangerhausen ist das Gewässerbett der Gonna im Sohl- und Uferbereich naturfern ausgebaut.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besteht die dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption, um der Gonna eine naturnahe Entwicklung im Gesamtverlauf zu ermöglichen.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der AHA ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 81,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Im Rahmen der Fahrradexkursion am 26.10.2019 tauschte sich die Exkursionsgruppe dazu auch mit dem damaligen Geschäftsführer des Kreisanglerverbandes Sangerhausen e.V. Frank Gabriel aus. Man kam überein so schnell wie möglich das Thema zu konkretisieren.
Nunmehr muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – feststellen, dass das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt hartnäckig sich weigert den gemeinnützigen und ehrenamtlichen Verein zum Runden Tisch Talsperre Kelbra einzuladen. Bereits zu der Auftaktveranstaltung am 25.06.2020 hat das einst grüngeführte Ministerium den AHA nicht eingeladen. Eine Antwort, nach welchen Kriterien die Auswahl der Teilnehmenden erfolgte bleibt der zuständige Referatsleiter Hochwasserschutz, Gewässer- und Anlagenunterhaltung schuldig.
Dabei sei darauf hingewiesen, dass das Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz Anfang Juni 2019 den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Umwelt- und Naturschutzvereinigung mit den damit verbundenen Mitwirkungs- und Klagerechte anerkannt hatte.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr und mit Nachdruck den Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Armin Willingmann (SPD) auf, den Verein bei Fortsetzung bzw. Neuauflage zum Runden Tisch Talsperre Kelbra einzuladen und somit die bisherige inakzeptable Ausgrenzungspraxis und Hinhaltepolitik zu beenden.
Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 04.11.2024
Fotos: Dietmar Hörner
Schreibe einen Kommentar