Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte mit Datum vom 26.09.2022 eine Stellungnahme zum Entwurf des Maßnahmenkonzeptes Radschnellverbindung Merseburg Innenstadt – Geiseltalsee abgegeben, welche auszugsweise folgenden Inhalt hat, Zitat:

„I. Grundsätzliches
I.1. AHA warnt weiterhin und mit Nachdruck vor einer weiteren Ausweitung des Fahrradstraßenbaus

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört zu den Organisationen, welche sich immer für eine Förderung des Fahrradverkehrs einsetzt. So lassen sich Alternativen zum Motorisierten Individualverkehr schaffen, befördern und entwickeln. Dazu gehört aber auch, endlich ernsthaft die Prüfung eines fahrscheinlosen Öffentlichen und Schienen-Personennahverkehrs, wozu auch die bundesweite kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern in Bahnen, Straßenbahnen und Bussen zu gehören hat, welche mit der Bereitstellung entsprechender Transportkapazitäten einhergehen muss.
Hinsichtlich des kostenlosen Transportes von Fahrrädern z.B. in Zügen der Deutschen Bahn hat das Land Sachsen-Anhalt durchaus eine Vorreiterrolle. Dagegen verlangt die HAVAG seit dem Jahr 2009 Geld für den Transport von Fahrrädern in Straßenbahnen. Hier gilt es schnellstens positive Veränderungen zu schaffen.

Jedoch mit großer Sorge betrachtet der AHA die gegenwärtige Art und Weise des Ausbaus des Radwegenetzes. Das heißt im konkreten Fall, dass neben dem bestehenden umfassenden Band aus Fahrradstraßen bestehend aus Beton, Asphalt, Schotter und Splitt, weitere derartige Trassen hinzufügen. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung entgegen jeglicher ökologischen Vernunft ein flächendeckendes Zerschneiden wertvoller Landschaften mit Asphalttrassen zu verantworten.
Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unversiegeltem Boden komplett zu versiegeln. Somit entstehen immer wieder aus Steuermitteln finanzierte, für Klein- und Kleinstlebewesen fast unüberwindbare Hindernisse, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwanderer, sondern beeinträchtigen Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück.
In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so war bzw. ist eine Senkung der Gefahr für Fahrradfahrer und Fußwanderer möglich…..

I.2. AHA fordert besseren Schutz des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“

Das ca. 52 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar, bildet einen wichtigen Teil eines Grün- und Biotopverbundes entlang der Geisel und des Klyegrabens sowie besitzt als großflächiges Kaltluftentstehungsgebietes mit Abfluss in Richtung Merseburg eine sehr wichtige Klimaschutzfunktion. Aus diesem Grund bedarf dieses arten- und strukturreiche Schutzgebiet entlang eines Teils des Unterlaufes der Geisel und des Mündungsgebietes des Klyegrabens eines umfassenden und unanfechtbaren Schutzes. Als Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt das NSG ebenfalls einen europäischen Schutzstatus…..

Der AHA fordert einen massiven Schutz und Erhalt des NSG und FFH-Gebietes „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und des Gebietes des Klyegrabens sowie eine naturnahere Entwicklung der gesamten Geisel. Das erfordert jedoch u.a. einen sofortigen Stopp aller Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen sowie deutliche und unmissverständliche Besinnung auf die klaren und eindeutigen Notwendigkeiten zum ungestörten Schutz, Erhalt und Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes. Dazu gehören auch alle Mahdarbeiten im Bereich der Geisel zu unterlassen und die Mäandrierung des Fließgewässers zu befördern, um eine weitere Eintiefung auszuschließen und die Uferzonen zu erweitern…….

II. zu den Planungsunterlagen
II.1. Gesamtkonzept

Im Gesamtkonzept ist vorgesehen, 2 unterschiedliche Strategien/Radwegekonzepte zu lösen. Einerseits eine sichere und schnelle Fahrradverbindung zum Hochschulcampus Merseburg (südwestlich) an der Geusaer Straße bzw. umgekehrt und andererseits ein Radfernweg zum Geiseltalsee. Ersteres betrifft jedoch den Berufsverkehr (Anreise der Studierenden und Mitarbeiter*innen/Beschäftigten) zur Hochschule. Auch ein sicheres Erreichen von Merseburg-Süd zur Innenstadt bzw. umgekehrt wird damit unterstützt. Zweitens findet der Radfernverkehr zum Geiseltal für die touristische Naherholung bzw. die überregionale Erholung zu ganz anderen Zeiten (je Tag, Woche und Monat) statt und haben andere Konfliktpotenziale. Für den innerstädtischen Berufsverkehr sollte darüber hinaus die An- und Abfahrt zum Gericht und dem Arbeitsamt/Jobcenter sowie zu anderen Einrichtungen in Verbindung mit dem ÖPNV(Busverkehr) betrachtet werden. Deshalb ist die einseitige Betrachtung der Teichstraße (Ende König-Heinrich-Straße, Kreisel und Einfahrt in die Teichstraße) in Frage zu stellen. Ausgangspunkt für die Hochschule und den Radfernweg sollte auch der Hauptbahnhof Merseburg, Ausgang Rosa Luxemburg Straße sein. Für die Fahrt zur Hochschule wäre die Verbindung Eisenbahnstraße, Klobikauer Straße in die Geusaer Straße zu untersuchen. Für die Radfernverbindung zum Geiseltalsee bietet sich der Weg von der Rosa Luxemburg Straße, Lauchstädter Straße, Thielmarstraße bis zur Unterführung der B 91 und weiter zur Klobikauer Straße an. In Verlängerung der Klobikauer Straße beginnt bereits ein Radfernweg zum Geiseltalsee. Die Teichstraße bleibt jedoch für den innerstädtischen Radverkehr bedeutsam. So z.B. für Fahrten zum Kino oder Saalesparkasse sowie in das Zentrum Gotthardstr. usw. für Fahrradfahrer*innen aus Merseburg Süd und West.

II.2. Abschnitt Teichstraße/Klobikauer Straße/Geusaer Straße bis Querung der B 91

Das Anlegen eines Radschnellweges in den Grünanlagen hinterer Gotthardteich (parallel zur Geusaer Straße) ist grundsätzlich abzulehnen. Dieser Bereich wird intensiv durch Fußgänger*innen/Spaziergänger*innen genutzt. Damit entstehen unweigerlich Konflikte.
Eine weitere Begrenzung der Grünanlagen durch einen ausgebauten Radweg widerspricht dem eigentlichen Anliegen einer konfliktlosen naturnahen Nutzung. Grundsätzlich ist die Frage zu stellen, wer außer Anlieger, Busverkehr und Kunden des Einkaufzentrums/der Autoreparaturwerkstatt/Gastronomie diese Straße eigentlich im Durchgangsverkehr nutzt? Autofahrer*innen haben ausreichend andere Möglichkeiten die Innenstadt oder den Bahnhof zu erreichen bzw. aus der Innenstadt herauszufahren. Um eine Verkehrsberuhigung zu erreichen, kann diese Straße zur Fahrradstraße erklärt werden (durch Busse und Anlieger nutzbar bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrt). Möglich wäre, in Höhe Gartenstraße (stadtauswärts, Richtung B 91) den Radweg auf den Weg hinterer Gotthardteich, Richtung Querung B 91 zum Ulmenweg zu führen.

II.3. Ab Knoten E, Abschnitte5, 6 und 7, Weg am Hochschulgelände, Ulmenweg bis westliche Grenze Hochschulgelände sowie Abschnitt 8, Klia-Aue, Jakobspilgerweg

Die geplanten Wegeabschnitte befinden sich im ca. 164,56 ha großen Landschaftsschutzgebiet Geiselaue, im ca. 59 ha großen FFH-GEBIET “GEISELNIEDERUNG WESTLICH MERSEBURG“ (EU-CODE: DE 4637-301, LANDESCODE: FFH0144) und im 52,00 ha großen Naturschutzgebiet Untere Geiselniederung bei Merseburg. Dieser Schutzstatus dient dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung einer arten- und strukturreichen Auen- und Bruchlandschaft im Bereich von Geisel und Klyegraben.
Der Bau von asphaltierten und bis zu 4,00 m und gesamt 1.071,00 m, wovon 868,00 m unversiegelt sind, führen in den obengenannten Schutzgebieten zu 3.472,00 m² Neuversiegelung. Derartige Wege bilden Barrieren für Klein- und Kleinsttieren und heizen sich in sonnengefluteten Sommertagen stark auf, welche die Barrierewirkung noch verstärken. Bereits eine Bauphase führt zu massiven Eingriffen in Boden, Fauna und Flora, verursachen Lärm und bedrohen die Gebiete mit Kraft- und Schmierstoffen. Die momentan in die Natur und Landschaft eingepassten Wege dienen Tieren als Aufenthalts- und Nahrungsraum sowie bei Erfordernis als Fluchttrasse. Abgesehen davon, dass es Ziel sein muss Flächenversiegelungen zu verringern, statt zu mehren.
Ferner ist es vollkommen unverständlich, dass der Radfernweg vom Ulmenweg durch einen neu anzulegenden Radweg durch natürliches Gelände anstelle durch die Nutzung der vorhandenen Straßen geführt werden soll. Einerseits soll die Hochschule durch Fahrradfahrende schnell erreichbar sein und andererseits sollen Autofahrende nach wie vor die Straßen als Parkplatz benutzen dürfen, obwohl bereits umfangreiche Parkflächen geschaffen wurden bzw. vorhanden sind. Weiterhin wird durch die Streckenführung für Fahrradfahrer*innen die An- und Abfahrt zum Amtsgericht und anderen Einrichtungen in der Geusaer Straße erschwert bzw. verlängert. Die vorhandenen Straßen, so z.B. die Rudolf-Bahro-Straße, können zur Fahrradstraßen erklärt werden. Das erleichtert/unterstützt auch den Fuß- und Fahrradverkehr von bzw. nach Merseburg-Süd.
Von Merseburg-Süd kann durch eine entsprechende Gestaltung ein weiterer Zugang über Zscherben zum Radfernweg verbessert werden.

III. Abschlussbemerkungen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört zu den Organisationen, welche sich immer für eine Förderung des Fahrradverkehrs einsetzt. So lassen sich Alternativen zum Motorisierten Individualverkehr schaffen, befördern und entwickeln. Bei richtiger Umsetzung des Anliegens besteht die Möglichkeit der besseren Förderung des Schutzes, des Erhaltes und einer nachhaltigen Förderung von Umwelt, Natur und Landschaften sowie von Gesundheit und Kondition.
Jedoch hat dies so zu geschehen, dass Umwelt, Natur und Landschaften keine Schäden durch Baumaßnahmen und Flächenverbrauch bzw. -versiegelung erfahren.
Ferner gilt es verkehrsplanerisch komplett umzudenken und dabei gründlich zu prüfen, inwieweit ganze Straßenzüge eine Umwidmung zu Fahrradstraßen erfahren können. Ferner sind ausgezeichnetes Kartenmaterial sowie eine qualitativ und quantitativ hervorragende Ausschilderung dringend erforderlich.
Der ehrenamtliche, gemeinnützige und nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vom Umweltbundesamt anerkannte Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten bereit an entsprechenden Planungen mitzuwirken und dabei seine Erfahrungen und sein Fachwissen einzubringen.
Der Umwelt- und Naturschutzverein ist unter folgenden Kontakt erreichbar:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 – 52562945

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com
Internet: https://www.web-conzept-mn.de/“, Zitat Ende

Nunmehr hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA Kenntnis von der am 23.07.2024 erstellten Beschlussvorlage „Maßnahmenkonzept Radschnellverbindung (RSV) Merseburg Innenstadt – Geiseltalsee einschließlich Beschilderungs- und Maßnahmenkonzept“ erhalten, welche folgende „Beratungsfolge“ durchläuft bzw. durchlaufen soll, Zitat:

Zitat Ende

https://merseburg.gremien.info/meeting.php?id=2024-SBUW-1

https://merseburg.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=9002307100074

Der dabei mit vorgelegte Entwurf Abwägung zu den Abschnitten des Radschnellweges Merseburg-Geiseltalsee – Abwägung nach Abschnitten bringt zum Ausdruck mit welcher fachlich-inhaltlichen Ernsthaftigkeit die Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen erfolgte.
So führt man als Reaktion zum Punkt II.2. Abschnitt Teichstraße/Klobikauer Straße/Geusaer Straße bis Querung der B 91 der Stellungnahme des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 26.09.2022 folgendes aus, Zitat:

Abschnitt 3:
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder und mehrere Bürger befürchten eine Gefährdung der Fußgänger im Rosengarten, durch eine gesteigerte Nutzung der Parkanlage durch Radfahrer.
Da der Park über mehrere parallel verlaufenden Wege verfügt, bleibt eine Nutzung und Durchquerung für Spaziergänger und andere Fußgänger sicher möglich. Die Kreuzungspunkte zwischen Fuß- und Radweg werden entsprechend des Beschilderungskonzeptes deutlich gekennzeichnet werden, um auf diesen möglichen Gefahrenstellen hinzuweisen.”, Zitat Ende

Wer so etwas schreibt hat keinen Kenntnisstand von der aktuellen Art und Weise des Fahrradverkehrs. So hat die gegenwärtige Qualität der Fahrräder zu höheren Geschwindigkeiten geführt. Insbesondere Rennräder und E-Bikes tragen dazu bei. Bei E-Bikes erhöht die höhere Masse zusätzlich die Kollisions- und Unfallgefahr. Im konkreten Fall sind die Fußgängerinnen und Fußgänger die schwächeren und gefährdeteren Verkehrsteilnehmenden. So besteht womöglich die unerwünschte Reaktion bzw. Situation, dass Fußgängerinnen und Fußgänger das Areal meiden. Ausschilderungen beruhigen vielleicht das Gewissen und das Rechtsempfinden, tragen aber nur bedingt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, besonders wenn man den angedachten Ausbauzustand berücksichtigt. Auf die Feststellung in der Stellungnahme, Zitat: “Eine weitere Begrenzung der Grünanlagen durch einen ausgebauten Radweg widerspricht dem eigentlichen Anliegen einer konfliktlosen naturnahen Nutzung.”, Zitat Ende, ist man erst gar nicht eingegangen.
Ferner sei noch einmal dringend darauf hingewiesen, dass mit befestigten Wegen neue Barrieren für Klein- und Kleinsttiere, neue Hitzequellen sowie neue Zerschneidungen in der Landschaft entstehen. In der offenen Landschaft gehen zudem mit fehlenden Pfützen noch Tränken für verschiedene Tierarten sowie Quellen für Baumaterial für Nist- und Brutstätten für Tierarten wie zum Beispiel Mehl- und Rauchschwalben, Mauerseglern sowie Insekten verloren.
In dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das man diese Problematik offensichtlich überhaupt nicht begriffen hat und somit nicht fach- und sachgerecht damit umgehen möchte, zeigen folgende Abwägungen auf, Zitat:

Abschnitt 5:
Der Arbeitskreis Hallescher Auenwälder spricht sich gegen eine massive Flächenneuversiegelung aus und fordert stattdessen eine Wegführung an der Geusaer Straße, welche auch eine Anbindung weitere Behörden an den Radweg mit sich bringen würde.
Die Wegführung entlang des Sportplatzes am Ulmenweg folgt einem historischen Weg, welcher lediglich baulich aufgebessert werden wird. Eine Führung durch die Geusaer Straße wiederspräche dem Leitbild der Trennung von Kraft- und Fahrradverkehr und wäre auch für Touristische Nutzung die optisch weniger Ansprechende Streckenführung.

Abschnitt 7:
Der Arbeitskreis Hallescher Auerwälder spricht sich gegen weitere Versiegelung entlang des Streckenabschnitts aus, da er durch ein LSG geht.
Der Abschnitt ist bereits mit Betonplatten teilversiegelt. Eine weitere Versiegelung durch den Ausbau zum Asphaltweg stellt somit nur eine geringe Mehrbelastung da.”, Zitat Ende
Auf folgenden Einwand in der Stellungnahme, Zitat: “Die geplanten Wegeabschnitte befinden sich im ca. 164,56 ha großen Landschaftsschutzgebiet Geiselaue, im ca. 59 ha großen FFH-GEBIET “GEISELNIEDERUNG WESTLICH MERSEBURG“ (EU-CODE: DE 4637-301, LANDESCODE: FFH0144) und im 52,00 ha großen Naturschutzgebiet Untere Geiselniederung bei Merseburg. Dieser Schutzstatus dient dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung einer arten- und strukturreichen Auen- und Bruchlandschaft im Bereich von Geisel und Klyegraben.”, Zitat Ende, erfolgte erfreulicherweise folgende Reaktion, Zitat:

Beschwerde AHA und Landkreis: Neuversieglung im LSG und FFH-Gebiet Beschwerde Pilgerverband: Nutzungskonflikt mit Pilgern auf dem Jakobsweg Problem: Abschnitt führt an flachwurzelnden Erlen vorbei → Rodung von 3 m Streifen neben dem Weg um Zerstörung der Oberfläche durch Wurzeln zu verhindern → 10 m Trasse im Naturschutzgebiet!
Abwägung: Umverlegung der Trasse außerhalb des NSG.”, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt immer wieder Aktivitäten zur Stärkung und Verbesserung des Fahrradverkehrs. Ganz besonders, wenn immer mehr Kraftfahrzeugstraßen eine Umwandlung in Fahrradstraßen erfahren, der Missbrauch von mehr durchgängigen Fahrradwegen als Abstellraum, Park- und Haltefläche endet sowie eine gute und deutliche Fahrbahnmarkierung und Beschilderung erfolgt.
Die bisher und nunmehr vorgelegte “Beschlussvorlage „Maßnahmenkonzept Radschnellverbindung (RSV) Merseburg Innenstadt – Geiseltalsee einschließlich Beschilderungs- und Maßnahmenkonzept“ erfüllt bei weitem nicht die Kriterien einer nachhaltigen, sozial-ökologischen Verkehrsentwicklung. Eine Beachtung der in der Stellungnahme Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Entwurf des Maßnahmenkonzeptes Radschnellverbindung Merseburg Innenstadt – Geiseltalsee vom 26.09.2022 ist ein Beitrag dazu den Weg dahingehend einzuschlagen.

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Ferner bietet sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattform zur Mitwirkung von Interessenten an. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461-8219825 oder 0157-83542790
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Sprechzeit: Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.08.2024