I. Grundsätzliches
Alle Planungs- und Bauaktivitäten gilt es darauf zu orientieren, dass nicht nur diese Aktivitäten auf bereits versiegelten Bodenflächen stattfindet und neuer Flächenfrass zu unterbinden ist, sondern sogar Flächenentsiegelungen stattfinden.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².
II. Erläuterungsbericht
Zu 1 Antragsgegenstand (Umfang des Bauvorhabens)
Zu 4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes
Zu 5 Beschreibung des geplanten Zustandes
In Anknüpfung an die unter I. Grundsätzliches aufgeführten Aspekte sowie der in den Planungsunterlagen genannten Vermeidungsaspekte hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dringend geboten, dass alle Baumaßnahmen und Aktivitäten der Baustellenlogistik darauf orientiert sind den Gehölzbestand zu sichern sowie Möglichkeiten der Ausweitung von Grünflächen, bestehend aus Wiesen- und Gehölzflächen zu erweitern. Zudem gilt es nicht nur keine Neuversiegelung bzw. Neuverbrauch von Boden zu vermeiden, sondern Flächenentsiegelungen sowie Bodensanierungen in Folge der Kontaminierungen zum Beispiel mit Treib- und Schmierstoffen sowie Auftaumitteln anzugehen.
Unter Punkt 5.5 Hochbauten ist folgendes dargestellt, Zitat:
5.5 Hochbauten
„Alle Gebäudeteile des im Kapitel 4.5 beschriebenen Geräteschalthauses werden ersatzlos abgebrochen. Die Materialien sind der entsprechenden Entsorgung zuzuführen. Die Baugrube wird, mit aus dem Bahnsteigbau vorhandenem Ausbaumaterial verfüllt.
Gemäß den vorliegenden Bestandsunterlagen verfügt das Gebäude über keinen Anschluss an die Versorgungsleitungen Dritter. Dementsprechend sind keine Maßnahmen erforderlich.“, Zitat Ende
Im Zusammenhang seien die Ausführungen unter Punkt 4.5 Hochbauten zitiert:
„4.5 Hochbauten
Im Bereich des Bahnsteigzugangs steht ein eingeschossiges, nicht unterkellertes Geräteschalthaus (6,00×4,20×2,50).“, Zitat Ende
Eine Verfüllung mit „Ausbaumaterial“ erscheint nicht sinnvoll zu sein. Auf der Fläche im Umfang von 25,2 m² lassen sich zwei Bäume in Anknüpfung an den Gehölzbestand im südwestlichen Anschluss zur Bahnhofstraße pflanzen. Gekoppelt mit einem arten- und strukturreichen Wiesenbestand mit eingebrachten Frühjahrsblühern, ermöglicht den Rückbau von versiegelter Bodenfläche mit einhergehender die Erweiterung von Lebens- und Rückzugsräumen von Fauna, Flora und Pilzen, 25,2 m² neuer Versickerungsfläche sowie Verbesserung der Optik vor Ort. Als Baumarten empfehlen sich u.a. Feldahorn, Wildobstarten wie Vogelkirsche, Holzbirne und -apfel und Mirabelle.
Die unter Punkt 5.4 Zuwegung aufgeführten Planungen, Zitat:
„Aufgrund der Umgestaltung der Zuwegung zum Außenbahnsteig werden die bestehenden Fahrradständer zurückgebaut und durch eine neue Anlage ersetzt.
Die neue Anlage wird im Bereich des abzubrechenden Geräteschalthauses aus 6 Reihenbügeln für insgesamt 12 Fahrräder realisiert.“, Zitat Ende, gilt es eine Platzierung an den Rändern des Bahnhofsgebäudes, aber auch eine Einschränkung des Parkplatzes zu prüfen.
Leider existieren keine Angaben zur Zukunft und Nutzung des Bahnhofsgebäudes. Hier empfiehlt es sich zu prüfen, inwieweit eine Nutzung als Übernachtungsstätte sowie Auskunftsort mit Warte- und Unterstellplätzen für Gepäck und Fahrräder möglich ist. Ferner empfehlen sich Fassadenbegrünung und Platzierungen von Solaranlagen auf den Dachflächen.
Darüber hinaus ist beim Umbau des Bahnsteiges sowie der Verbindungswege und angrenzenden Plätze die Verwendung von wasserdurchlässigem Material zu prüfen.
https://baukobox.de/wissen/522-wasserdurchlaessige-belaege
https://ökofuge.de/oekofuge-bettungssand/wasserdurchlaessiger-unterbau
III. Abschließendes
Vom Grundsatz her ist die Sanierung und Verbesserung des Bahnnetzes zu begrüßen. Das muss jedoch schonend bis positiv für Umwelt, Natur und Landschaft erfolgen.
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 07.04.2024
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