Erneute Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“ mit den Teilbebauungsplänen A und B der Stadt Braunsbedra
Stand: Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“, bestehend aus den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 22.02.2024

Mit Bekanntmachung vom 22.02.2024 hat der Bürgermeister der Stadt Braunsbedra, Steffen Schmitz u.a. folgendes mitgeteilt, Zitat:
Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra hat mit Beschluss vom 29.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“, bestehend aus den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B gebilligt. Im Anschluss daran erfolgte die Veröffentlichung der Planung vom 11.12.2023 bis 19.01.2024. Aufgrund von Stellungnahmen wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“, bestehend aus den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B geändert und ergänzt. In diesem Zuge erfolgt eine erneute Veröffentlichung im Internet, zusätzlich besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen im Bauamt der Stadt Braunsbedra (s. u.).“, Zitat Ende

https://www.braunsbedra.de/de/oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung-in-der-bauleitplanung/erneuten-oeffentliche-auslegung-des-entwurfs-des-bebauungsplanes-nr-22-agri-pv-solarpark-krumpa-bestehend-aus-den-teilbebauungsplaenen-nr-22-a-und-nr-22-b.html

https://www.braunsbedra.de/de/datei/anzeigen/id/42729,1243/amtsblatt_10_24.pdf

Aus der Bekanntmachung ist nicht ersichtlich, wann und wie der Stadtrat die Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 10 Absatz 1 Bebauungsplan beschlossen hat – Zitat: „(1) Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als Satzung.“, Zitat Ende
Die Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beinhaltet unter § 45 Absatz 2, Nummer 1 folgende Regelung, Zitat:
(2) Die Entscheidung über folgende Angelegenheiten kann die Vertretung nicht übertragen:

1. den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen,“, Zitat Ende

Basierend auf dieser Rechtsgrundlage regelt die Hauptsatzung der Stadt Braunsbedra unter § 1 Absatz 1, Zitat:
(1) Der Stadtrat ist Hauptorgan der Stadt Braunsbedra. Er entscheidet über alle Angelegenheiten, sofern diese nicht durch Gesetz oder durch diese Satzung auf Ausschüsse und den Bürgermeister übertragen wurden.“, Zitat Ende

Daraus leitet sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ab, dass die erklärten Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“ mit den Teilbebauungsplänen A und B der Stadt Braunsbedra
Stand: Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“, bestehend aus den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 22.02.2024 keine Rechtskraft erlangt hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__10.html

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-KomVerfGST2014pP66/part/S

file:///C:/Users/Andreas%20Liste/Downloads/hauptsatzung_braunsbedra-1.pdf

Trotzdem möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) noch weitere fachliche und sachliche Hinweise geben:

► In der Bekanntmachung der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“, bestehend aus den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs.2 BauGB vom 22.02.2024 ist auf der vorletzten Seite, im letzten Absatz folgendes vermerkt, Zitat:
„- Stellungnahme des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle/S. e. V. vom 17.01.2024 mit Hinweisen u. a. zur landwirtschaftlichen Bodnenutzung, zum Umgang mit dem Landschafts-, Natur- und Siedlungsraum, Eingriffen in Natur und Landschaft sowie zur Avi-Fauna, Amphibien und Reptilien“, Zitat Ende
Diese Ableitung bzw. Darstellung des bewertenden Ergebnisses seiner Stellungnahme vom 17.01.2024 ist jedoch nicht korrekt. Das Ergebnis lautet unter dem Punkt III. Zusammenfassung folgendermaßen, Zitat: „Im konkreten Fall bedeutet das, dass eine Fortsetzung der Bebauungsplanung Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“ mit den Teilbebauungsplänen A und B der Stadt Braunsbedra nicht dem entspricht und daher sofort zu stoppen ist. Stattdessen gilt es gemein-sam Alternativen wissenschaftlich und demokratisch zu erarbeiten, zu erörtern und um-zusetzen.“, Zitat Ende
In dem Zusammenhang bittet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) um korrekte Darstellung des Ergebnisses seiner ebengenannten Stellungnahme.

► In der Pressemitteilung vom 27.02.2024 zur erneuten Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“, bestehend aus den Teilbebauungsplänen Nr. 22 A und Nr. 22 B gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs.2 BauGB vom 22.02.2024 ist im Absatz folgendes vermerkt, Zitat:
Bei diesem Verfahren wird bestimmt, dass nur zu den geänderten Teilen der Planung Stellungnahmen abgegeben werden dürfen. Dies betrifft sowohl Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit als auch von Behörden, deren Aufgabenbereiche durch die Ergänzungen berührt werden.“, Zitat Ende

https://www.braunsbedra.de/de/aktuelles/pressemitteilung-bp-nr-22-agri-pv-solarpark-krumpa.html

Die erklärten Änderungen sind nicht nachvollziehbar. Dies hätte u.a. in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“ mit den Teilbebauungs-plänen A und B der Stadt Braunsbedra Stand: 10.10.2023 geschehen müssen.

https://www.braunsbedra.de/de/oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung-in-der-bauleitplanung/erneuten-oeffentliche-auslegung-des-entwurfs-des-bebauungsplanes-nr-22-agri-pv-solarpark-krumpa-bestehend-aus-den-teilbebauungsplaenen-nr-22-a-und-nr-22-b.html

Dazu eignen sich u.a. Synopsen bzw. farbliche Kennzeichnungen und Änderungen in den Planungsunterlagen ganz gut.

Aus den obengenannten Darlegungen heraus ergänzt, bestätigt und bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Stellungnahme vom 17.01.2024.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.03.2024