Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 05.08.2023 organisierten und durchgeführten Fahrradexkursion entlang der Zorge, Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen und dem Ort Berga-Kelbra haben sich die Mitglieder der Exkursionsgruppe intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt.
Der Start war in Nordhausen am Bahnhof und erste Station bildete dabei die Zorge im Bereich der Brücke Bahnhofsstraße. Hier stellten die Anwesenden fest, dass nach Zeiten der besonders umfassenden und langanhaltende Dürre in den Jahren 2018 bis 2022 mit deutlich niedrigen Wasserständen, nunmehr nach vermehrten Niederschlägen eine deutliche Verbesserung des Wasserstandes zu erkennen ist und das Fließgewässer vermehrt das Bestreben erkennen lässt Mäandrierungen ausprägen zu wollen, um die Begradigung aufzubrechen, was aber durch überwachsene Ufer- und Sohlbefestigungen nicht zum Erfolg führt. Positiv war jedoch festzustellen, dass die Zorge einen gewissen Grünraum besitzt, wo sich neben nitrophilen Rasenflächen, Weichholzauenbereiche – vorrangig bestehend aus Silberweide – entwickeln können. Der Niedrigwasserstand der vergangenen fünf Jahre der Zorge brachte eine umfassende Vermüllung des Fließgewässers zu Tage. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich einig, dass hier eine umfassende Beräumung des Mülls und Unrates erfolgen muss. Ab dem Bereich der Thomas-Müntzer-Brücke verdeutlichte sich verstärkt der begradigte Charakter der Zorge. Erkennbar sind zudem Einleitungen wie zum Beispiel im Bereich des Strohmühlenwegs. Die Zorge lässt deutliche Tendenzen ab Bieler in Richtung Mäandrierung erkennen, was jedoch die Schaffung eines mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens erfordert.
Unerfreulich war festzustellen, dass wieder größtenteils in der Aue der Zorge im Stadtgebiet von Nordhausen umfassende Mahden erfolgten. Einher gehen damit umfassende Verluste von Blühpflanzen sowie verstärkte Verdunstung von Wasser. Zudem gehen Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tierarten verloren und erschwert sich die Vermehrung von Wiesenpflanzen durch Verhinderung des Ausreifens von Saatgut. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich einig, dass die Mahden unregelmäßig, außerhalb der Gehölzbereiche sowie in mehreren Abschnitten erfolgen sollten, um so eine noch höhere Artenvielfalt zu ermöglichen sowie ausreichend Blütenangebote für Insekten und Deckungsangebote für Tiere sichern und anbieten zu können. Im Bereich der Gehölzbereiche besteht die Gefahr der Beschädigung der Gehölze und stellt eine Behinderung einer wünschenswerten Sukzession dar.
Mit Entsetzen mussten die Mitglieder der Exkursionsgruppe feststellen, dass sich der massive Autoverkehr zu den Kiesseen zwischen Nordhausen und Windehausen verstärkt hat und mit massiver Campingaktivitäten und Vermüllung einhergeht. Trotz eindeutiger Verbote viele Menschen, darunter viele Familien, in den Kiesseen badeten. Dabei hatten viele Personen ihre Kraftfahrzeuge auf den Wiesen und Staudenflächen entlang der Zorge und an den Kiesseen abgestellt sowie häufig richtig häuslich niedergelassen. Diese Zustände sind vollkommen inakzeptabel, da damit massive Störungen und Zerstörungen von Natur, Landschaft und Umwelt einhergehen sowie hohe Brandgefahr besteht. Ferner waren Müllablagerungen erkennbar. Hier sind sehr dringend der Freistaat Thüringen, der Landkreis Nordhausen sowie die Städte Nordhausen und Heringen (Helme) gefragt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist nun bald seit 10 Jahren auf die Missstände hin. Ein Handeln von des Freistaates Thüringen und des Landkreises Nordhausen sowie die Städte Nordhausen und Heringen (Helme) ist nicht erkennbar. Daher fordert der AHA den Freistaat und die genannten Kommunen auf, endlich zu handeln und diese Frevel an Umwelt, Natur und Landschaft sofort zu beenden.
Der nunmehr asphaltierte Weg zwischen dem Kiessee südlich von Windehausen und Zorge sowie Heringen ist ein Beispiel von ausgeräumter Agrarlandschaft, trägt zur vermehrten Flächenversiegelung, bildet für Klein- und Kleinsttiere an schwer bis gar überwindbare Barriere sowie befördert den Motorisierten Individualverkehr in der Gegend. Hier entwickelte die Exkursionsgruppe den Gedanken entweder beidseitig vielfältige Obstalleen anzulegen oder einen sukzessiven Gehölzsaumen entwickeln zu lassen. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe geht es darum vermehrt arten- und strukturreiche Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzen zu schaffen, das Landschaftsbild aufzuwerten und nicht zuletzt das immer weiter voranschreitende Abpflügen und Beackern von Wegsaumen zu stoppen. Der AHA weist darauf hin, dass der Weg zwischen dem Kiessee Windehausen und der Ortslage Heringen nach eigenen Messungen eine Länge von ca. 600,00 m aufweist. Bei einem Pflanzabstand von 10,00 m kann beispielsweise die Pflanzung von ca. 60,00 Obstgehölzen bei einer und von ca. 120,00 Obstgehölzen bei zwei Reihen erfolgen.

Darüber hinaus beriet man die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 17.05.2021 gefertigte „Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz und eine naturnahe Entwicklung an der Zorge für die Gemeinden Windehausen, Bielen und das Industriegebiet Heringen/Helme“. Insbesondere seien hier auszugsweise folgende Teile der Stellungnahme zu erwähnen, Zitat:

II. Zu Planungsunterlagen – Erläuterungsbericht

Zu 2 Rechtfertigung des Vorhabens und der Einzelmaßnahmen
Zu 3.6.1 Leitbild Fließgewässertyp
Zu 3.7.3 Bergbau

Auch der Umgang mit Fließgewässern bedarf einer Gesamtwissenschaftlichen Betrachtung. Ein G) „ein Hochwasserschutzkonzept (HWSK) [28] mit Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes zur Hochwasserableitung und für den Hochwasserrückhalt“ reicht dazu nicht aus. Daher hält der AHA weiterhin die Erstellung einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Helme und ihre Nebengewässer wie z.B. Zorge und Thyra für dringend geboten.
Im Rahmen der Erstellung dieser wissenschaftlichen Konzeption gilt es die Möglichkeiten der Wiederherstellung eines naturnahen Verlaufes der ebengenannten Fließgewässer zu betrachten und Vorschläge zur Umsetzung zu erarbeiten. Deichrückverlegungen, die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen sowie das Belassen von Hölzern und Steinen in den Fließgewässern aus Gründen der Bestärkung der Mäandrierung sowie als Unterschlupf-, Brut- und Laichplatz für verschiedene Tierarten finden grundsätzlich die volle Zustimmung. Um diese Entwicklung nachhaltig und flächendeckend zu ermöglichen bedarf es jedoch eines beidseitigen Gewässerschutzstreifens von mindestens 10 m. Eng damit verbunden ist es wichtig, dass die Fließgewässer durch Strömungsaktivitäten den Standort, den Umfang und die Artenzusammensetzung einer sukzessiven Entwicklung in den Uferbereichen bestimmen. Gehölzpflanzungen von Menschenhand können keinesfalls diese Kriterien korrekt erfüllen.
Eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung von Helme und Zorge kann eine massive Behinderung durch die laut Planungsunterlagen planfestgestellten Kiesabbau – Abbaufelder Bielen-Ost, Windehausen-West und Windehausen-Ost. Dazu zählen hydrologische Veränderungen durch veränderte Fließverhalten von Grund- und Schichtwasser, Zunahme von Wasserverdunstungen sowie Zerstörung von Auenlandschaften in ihrer Bodenstruktur und Ausschluss als Retentionsflächen. Insofern ist mit massiven Beeinträchtigungen der gesamten Auenlandschaften zu rechnen.

Diese Tatsachen lassen deutlich erkennen, dass bisher eine wissenschaftliche Gesamtbetrachtung des Raumes nicht erfolgte und somit eine künftige konzeptionelle Betrachtung und Herangehensweise massiv erschwert ist.

Die Zurückhaltung von Hochwasser aus einem Industriegebiet zeugt davon, dass der Standort der Anlagen in einem Überschwemmungsgebiet vollkommen ungeeignet ist und über räumliche Veränderungen mit Freiräumung von Retentionsflächen gründlich zu prüfen gilt.

Zu 4 Art und Umfang des Vorhabens – Hochwasserschutz

Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen lassen nicht in aller Deutlichkeit umfassende Deichrückverlegungen erkennen. Abgesehen von der Schaffung sogenannter Flutmulden ist offensichtlich keine Rückgabe von Retentionsflächen entlang von Zorge und Helme vorgesehen. Darüber hinaus fehlen Überlegungen zur sukzessiven Ausweitung von Auenwald- und Auenwiesenbeständen um zusammen mit größeren Retentionsflächen mögliche Hochwasserwellen durch größere Überflutungsflächen und Schwammwirkungen von Auenwäldern nicht stark aufbauen zu lassen bzw. besser brechen zu können. Somit gilt es den technischen Umgang mit Hochwasser mit flächendeckender Überprüfung von Rückbau von Bauten und Flächenentsiegelungen, Verbesserung der Vielfalt von Anbaukulturen mit einhergehender Fruchtfolge unter massiver Einbindung von Humusmehrern und Wiederherstellung von Flurholzbeständen im Biotop- und Grünverbund zu anderen Natur- und Landschaftsbestandteilen das Aufnahmevermögen der Böden von Niederschlags- und Hochwasser umzusetzen. Abgesehen davon, dass somit eine Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt einhergeht. Derartige Planungsansätze sind in den Planungsunterlagen leider nicht zu finden.
Die Aue von Helme und Zorge sind weitgehend agrarisch geprägt und die Fruchtbarkeit der Ackerflächen rührt von den angeschwemmten Sedimenten. Daher haben Menschen bewusst in solchen Gebieten gesiedelt. Insofern besteht schon immer ein enger Zusammenhang von Fließgewässern, Auen und Landwirtschaft.
Die aufgeführten Maßnahmen sollen mit massiven Wegeertüchtigungen einhergehen, was im konkreten Fall mit umfassenden Bodenversiegelungen einhergeht. Insofern ist es paradox, wenn man Maßnahmen zum Umgang mit Hochwasser ergreifen möchte, aber durch neue steuerfinanzierte Flächenversiegelungen neue Ursachen für vermehrte Hochwassersituationen schafft.

Zu 5 Art und Umfang des Vorhabens – Gewässerentwicklung
Zu 6 Bauausführung
Zu 7 Auswirkung des Vorhabens

Diese Maßnahmen lassen sich schwer von den anderen Maßnahmen trennen. Nach Auffassung des AHA gilt es, unter Berücksichtigung des rasant voranschreitenden Klimawandels, einhergehend mit sehr langen Trockenphasen und sehr heißen Sommer, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Entfernung von Sohl- und Uferbefestigungen zum Beispiel die betonierte Durchfahrt in Bieler. Dabei gilt es Ausgangsstandorte zu suchen, welche nicht mit Rodungen verbunden sind.
  • Konsequente Aufhebung von Deichsituationen durch Schlitzungen zw. Komplettrückbau. Dies hat sich nach Schutzwürdigkeit des Standortes sowie Bestand von Fauna und Flora zu richten.
  • Keine Beseitigung von Gehölzen, da diese zumeist sukzessiv entstanden, eine wichtige Einheit mit dem Fließgewässer bildet, als Brut- und Lebensraum für zahlreiche Tierarten dient – z.B. immer wieder Beobachtungen des Eisvogels bei Windehausen – Zudem dienen die Gehölze der Gewässerbeschattung, welche gegen Erhitzung und Verdunstung sowie übermäßige Verkrautung dient. Letzteres kann die Entwicklung von Laichstandorten behindern. Zudem tragen herunterhängende Gehölzteile und Totholz zur Beförderung der Mäandrierung bei.
  • Belassen und Schutz von begonnener Mäandrierung sowie der damit verbundenen Entwicklung von Prall- und Gleithängen – gekoppelt mit sukzessiven Gehölzbeständen z.B. gut im Bereich der Einmündung der Zorge in die Helme zu beobachten. Bauliche Abflachungen sind daher auszuschließen. Dem Fließgewässer ist die Entscheidung für solche Standorte zu überlassen. Menschliche Eingriffe sind da störend.
  • Bauliche und künstliche Aufweitungen der Zorge sind zu unterlassen, da eine extreme Verringerung der Fließgeschwindigkeit mit einhergehendem verringertem Sauerstoffeintrag zu rechnen ist. Dies kann der Entwicklung und dem Bestand an Fischen und Wasserinsekten schaden. Eng damit können Beeinträchtigungen beim Bestand von Fraßfeinden wie Eisvogel eintreten. Zudem behindern solche Maßnahmen eine Mäandrierung. Mäandrierungen können aber u.a. auch zu natürlichen Flussaufweitungen führen, welche aber vom Fluss bestimmt entsprechend lokal existent sind.
  • Keine Entfernung des reichlich in der Zorge vorhandenen Geschiebes aus Kies und Steinen. Diese dienen der Fließvielfalt, geben Material zur Umgruppierung im Sohlbereich des Gewässers und verhindert so auch eine Eintiefung sowie fungieren als potentielle Laichplätze für Amphibien und Fische.
  • Sicherung eines beidseitig jeweils mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens, um eine umfassende naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Dazu gehören sukzessive Entwicklungen von Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen mit verbundenem Eintrag von Totholz in den Flusskörper, Stärkung der Biotop- und Grünverbundfunktion sowie die ungestörte Mäandrierung.
  • Die Entfernung von den beiden Arten des Staudenknöterichs ist nur durch Ausfrieren bzw. ständige Mahd und manuelle Entfernung der Pflanzenbestände im Frühstadium möglich. Eine angedachte mechanische Entfernung von Wurzeln kann zu Teilungen der Rhizome und somit zur verstärkten Vermehrung und Ausbreitung führen.
  • Den Riesenbärenklau gilt es manuell durch Abstechen in der zeitigen Austriebsphase, vorzugsweise im April, zu bekämpfen. Nicht nur der Erfolg ist größer, da ein Blühen und Aussamen nicht möglich sind und die Arbeiten besser durchführbar sind, sondern auch Gesichtspunkte des Gesundheits- und Arbeitsschutzes können somit wesentlich besser zur Geltung kommen.
  • Pflanzungen jeglicher Art gilt es unbedingt zu unterlassen, um biologische Einschränkungen der Mäandrierungen auszuschließen, den Eintrag von standortfremden Gehölzen zu unterbinden, einen notwendigen Pflegeaufwand auszuschließen sowie stattdessen eine Sukzession an den dafür geeigneten Stellen zuzulassen. In dem Zusammenhang sei ferner darauf hingewiesen, dass Baumschulware in der Regel unterschnitten ist und somit eine Kappung der Pfahlwurzeln erfolgte, welche zumeist nicht wieder nachwächst. Das hat zur Folge, dass dem jeweiligen Gehölz der Zugang zu Wasser in tieferen Schichten verwehrt bleibt und Standfestigkeitsprobleme bestehen. Angesichts der Zunahme von extremen Trockenphasen und Sturmereignissen eine schlechte Basis zur Entwicklung von Gehölzen. Sukzessiv entwickelte Gehölzbestände sind in der Regel standortgerecht, besitzen ein ausgeprägtes Wurzelsystem sowie sind arten- und strukturreicher. Saat- und Pflanzgut zur generativen und vegetativen Ausweitung der Gehölzbestände sind an der Zorge ausreichend vorhanden.

III. Schlussbemerkungen

Grundsätzlich ist eine Befreiung der Zorge von standortfremden Bestandteilen wie Sohl- und Uferbefestigungen sowie die Beförderung einer naturnaheren Entwicklung zu begrüßen. Gleiches trifft für die ansatzweise Rückgabe von Retentionsflächen an Helme und Zorge zu.
Jedoch lassen planfestgestellte weitere Kiessabbaustätten und die Errichtung von Industrieanlagen in die Aue von Helme und Zorge erkennen, dass eine vollständige gesamträumliche Betrachtung dringend geboten ist sowie bereits planfestgestellte und gebaute Anlagen auf den Prüfstand gehören. Daher hält der AHA die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten, länderübergreifenden Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Helme und ihre Nebengewässer für dringend geboten.
Ferner lässt man der Zorge zu wenig Raum und Möglichkeit zur naturnahen Entwicklung. Dazu zählen Rodungen, angedachte Gehölzneupflanzungen und Aufweitungen des Fließraumes. Als einzige bauliche Maßnahmen sind die Entfernung der Sohl- und Uferbefestigungen, Deichrückverlegung sowie Beseitigungen von Bebauungen und Bodenversiegelungen erforderlich. Hier gilt es aber Verfahren anzuwenden und Standorte zu suchen und zu finden, welche die Abholzung von Gehölzen und unnötige Bodenbeanspruchungen ausschließt.
Ansonsten gilt es der Eigendynamik des Fließgewässers und der sukzessiven Entwicklung des Fließgewässers zu überlassen. Dazu bedarf es jedoch beidseitig eines mindestens jeweilig 10 m breiten Gewässerschutzstreifens.
Daher bedarf es nach Ansicht des AHA einer alternativen Herangehensweise und Planung. „, Zitat Ende

Die „Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Herstellung des Hochwasserschutzes an der Zorge im Landkreis Nordhausen, Gemeinde 99734 Nordhausen und Gemeinde 99765 Heringen/Helme, Gemarkungen Bielen und Windehausen“ vom 16.07.2023 fällt ähnlich aus. Ergänzt bzw. angepasst sind zum Beispiel folgende Punkte, Zitat:

„I. Grundsätzliches

An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Ferner gilt es Fließgewässern ihre früheren Retentionsflächen zurückzugeben sowie Mäandrierungen zuzulassen bzw. zu fördern, um wasserbauliche Begradigungen wieder beseitigen zu können. Gleiches trifft für Sohl- und Uferbefestigungen zu, welche insbesondere im Stadtgebiet von Nordhausen zu erkennen sind.

Zu 3.3 Berechnungsverfahren, Berechnungskennwerte

Die Anwendung der Ergebnisse der hydraulischen 2D-Modellrechnungen erscheinen im konkreten Fall zu ungenau. Angesichts der Tatsache, dass mit massiven Auswirkungen auf die reduzierten Retentionsflächen und das Kernstadtgebiet von Weißenfels zu rechnen ist, kann dies nur in Form der 3D-Modellberechnung erfolgen. Hierzu sei aus der Dissertation „Topographische Modelle für Anwendungen in Hydraulik und Hydrologie“ eingereicht von Dipl.-Ing. Gottfried Mandlburger an der Technischen Universität Wien Fakultät für Mathematik und Geoinformation im Oktober 2006, Punkt 2.3.3 Dimensionalität, Seiten 33 – 35 folgendermaßen zitiert:


Beim 2D-Modell wird die Geometrie in einzelne kleine Flächenstücke (Dreiecke, Vierecke) diskretisiert. Für jedes Flächenelement erfolgt die Integration der Impuls- und Kontinuitätsgleichung über die Wasseriefe h. Als Ergebnis der Modellierung erhält man dadurch auch ggf. geneigte Wasserspiegel sowie horizontale Fließvektoren. Vertikale Gradienten liefern die tiefengemittelten 2D-Modelle allerdings nicht. Anwendung finden die zweidimensionalen Abflussmodelle vor allem dort, wo nicht-parallele Strömungen vorliegen, bei kleineren und mittleren Gewässern mit variierender Gewässerbreite (Laufaufweitung bzw. -einengung) sowie bei der Modellierung des Sedimenttransportes….
Dreidimensionale Abflussmodelle berücksichtigen zusätzlich auch noch die variable vertikale Geschwindigkeitsverteilung durch eine zusätzliche horizontale Schichtung. Die realen Strömungsvorgänge können dadurch am besten simuliert werden…..Die Bezeichnung 3D-Modell bezieht sich dabei darauf, dass die Komponenten der Fließgeschwindigkeit in alle drei Raumrichtungen erfasst werden.“, Zitat Ende
Im konkreten Fall befinden sich u.a. Gehölze und Bauten im Einzugsbereich, welche es zu berücksichtigen gilt.

Zu 4 4 Art und Umfang des Vorhabens – Hochwasserschutz

Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen lassen nicht in aller Deutlichkeit umfassende Deichrückverlegungen erkennen. Abgesehen von der Schaffung sogenannter Flutmulden ist offensichtlich keine Rückgabe von Retentionsflächen entlang von Zorge und Helme vorgesehen. Darüber hinaus fehlen Überlegungen zur sukzessiven Ausweitung von Auenwald- und Auenwiesenbeständen um zusammen mit größeren Retentionsflächen mögliche Hochwasserwellen durch größere Überflutungsflächen und Schwammwirkungen von Auenwäldern nicht stark aufbauen zu lassen bzw. besser brechen zu können. Somit gilt es den technischen Umgang mit Hochwasser mit flächendeckender Überprüfung von Rückbau von Bauten und Flächenentsiegelungen, Verbesserung der Vielfalt von Anbaukulturen mit einhergehender Fruchtfolge unter massiver Einbindung von Humusmehrern und Wiederherstellung von Flurholzbeständen im Biotop- und Grünverbund zu anderen Natur- und Landschaftsbestandteilen das Aufnahmevermögen der Böden von Niederschlags- und Hochwasser umzusetzen. Abgesehen davon, dass somit eine Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt einhergeht. Derartige Planungsansätze sind in den Planungsunterlagen leider nicht zu finden.
Die Aue von Helme und Zorge sind weitgehend agrarisch geprägt und die Fruchtbarkeit der Ackerflächen rührt von den angeschwemmten Sedimenten. Daher haben Menschen bewusst in solchen Gebieten gesiedelt. Insofern besteht schon immer ein enger Zusammenhang von Fließgewässern, Auen und Landwirtschaft. Ferner bedeuten flächendeckende Hochwasser Auffüllung von Böden sowie Grund- und Schichtwasserbereichen. Angesichts der zu mindestens seit dem Jahr 2018 extrem zunehmenden Niederschlagsarmut und verstärkten Sommerhitzen und der damit verbundenen Wasserarmut eine sehr wichtige hydrologische Entlastung.
Darüber hinaus breitet sich Wasser bei stärkeren und längeren Hochwassern über die Grund- und Schichtwasserleiter als Qualmwasser aus. Bekannterweise schränken Deiche bei Sinken von Hochwasser den Abfluss von Qualmwasser ein.
Die aufgeführten Maßnahmen sollen mit massiven Wegeertüchtigungen einhergehen, was im konkreten Fall mit umfassenden Bodenversiegelungen einhergeht. Insofern ist es paradox, wenn man Maßnahmen zum Umgang mit Hochwasser ergreifen möchte, aber durch neue steuerfinanzierte Flächenversiegelungen neue Ursachen für vermehrte Hochwassersituationen schafft. Abgesehen davon, dass derartig verbaute Wege zum Beispiel unüberwindbare Barrieren für Klein- und Kleinsttiere darstellen, die Pfützenbildung unterbindet – wichtig als Tränken für Insekten und zur Gewinnung von Nistbaumaterial für Schwalben – sowie die Nutzung von Kraftfahrzeugen und das Rasen mit Fahrrädern befördert. Diese Herangehensweise zeugt von fehlender ökologischer Sensibilität und Verständnis der Situation von Natur und Landschaft vor Ort.
Zudem fehlen Angaben und Berechnungen zur Klimaneutralität. Diese Verpflichtung leitet sich bereits aus den Leitsätzen des zum Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 ab.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

„, Zitat Ende

Mit gewissem Befremden nahmen die Teilnehmenden der Exkursion die Staustufe der Helme in Heringen in Augenschein. Dabei zählte die ca. 74,00 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Der gegenwärtig stark begradigte Zustand der Helme ist dagegen als besorgniserregend anzusehen und die Beseitigung der Mäander hat zum Bau von Querbauwerken geführt. Einst sorgten die Mäander für die Überwindung der Höhenunterschiede, was nun wasserbauliche Queranlagen wahrnehmen sollen. Dabei führen oberhalb derartiger Wasserbauwerke der Rückstau zu Sedimentablagerungen und die Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit zur Verringerung des Sauerstoffeintrages. Damit verbunden sind perspektivische Verschlechterungen der Wasserqualität mit Einschränkungen der Lebensqualität für zahlreiche Wasserorganismen. Perspektivisch gilt es die Mäandrierung zu befördern, indem u.a. eine Beseitigung von Uferbefestigungen erfolgt und mit mindestens beidseitig 10 m Gewässerschonstreifen ein Entwicklungsraum entsteht. Erfreulicherweise versucht der Fluss außerhalb der befestigten und begradigten Bereiche Mäandrierungen zu entwickeln. Bekanntlich erschweren aber Ufer- und Sohlbefestigungen auch den hydrologischen Austausch mit dem Umland. In dem Zusammenhang berieten die Exkursionsteilnehmer über die Entwicklung des streckenweise deutlich erkennbaren Gewässerschonstreifens. Derartige Tendenzen in Richtung naturnaherer Entwicklungen sind zudem im Mündungsbereich der Zorge in die Helme erkennbar. Dieser Prozess ist nur optimal möglich, wenn Schwemmgut aus Totholz sowie umgebrochene Gehölze im Gewässer verbleiben und nur Müll und Unrat eine Entfernung erfahren. Neben einer Beförderung einer naturnaheren Entwicklung der Fließgewässer ist damit die Verbesserung der Nutzung von Lebens- und Rückzugsräumen von Tier- und Pflanzenarten gegeben. Beispielsweise vergangene Beobachtungen einer Wasseramsel und von zwei Eisvögeln unterstreichen diese Notwendigkeit.
Ebenfalls nahmen die Teilnehmenden an der Exkursion entlang der Zorge ab dem Stadtgebiet von Nordhausen bis zur Einmündung in die Helme in Heringen die zunehmende Ausbreitung von Drüsigem Springkraut und Japanischem Staudenknöterich und orientalisches Zackenschötchen zur Kenntnis. Begünstigung findet diese Ausbreitung noch, wenn man Gartenabfälle in der Natur ablagert, wie an einem Pappelgehölzstück zwischen Mündungsgebiet Roßmannsbach und Bieler geschehen. Hier bedarf es einer Beräumung der Ablagerung und einer gezielten mechanischen Bekämpfung beider Neophyten. Der AHA ist dazu bereit seine entsprechenden Erfahrungen zur Verfügung zu stehen und bei Interesse mit Arbeitseinsätzen daran mitzuwirken.
Während in dem Bereich die durchaus vorhandene sukzessive Gehölzentwicklung Förderung erfahren sollte, erscheinen u.a. im Bereich der Aumühle Rückverlegung von Deichanlagen bis zu den Ortslagen heran sinnvoll zu sein. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält.
Nach Meinung der Mitglieder der Exkursionsgruppe gilt es die Durchlässigkeit der Helme nicht weiter einzuschränken wie zwischen Aumühle und Berga geschehen, sondern durch gezielte Zulassung der Mäandrierung den Strukturreichtum und Durchlässigkeit wiederherzustellen. Es sind nicht mehr Bauanlagen in den Flusssystemen, sondern eher weniger Verbauungen dringend vonnöten.
Erfreulicherweise haben sich nach Meinung der Mitglieder der Exkursion die Gehölzbestände nach den massiven Abholzungen entlang des Parallelweges zum Sielgraben weitgehend wieder erholt. Offenbar in Folge des Orkans Anfang Juli 2015 vorgenommen, hatten die Ausholzungen Ausmaße angenommen, welche den Gehölzbeständen noch mehr Schaden zugefügt und damit zudem ihre Funktion als Lebens- und Rückzugstraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten massiv beeinträchtigten. Die Situation verschärfte sich zudem, indem man das Schnittgut nicht vor Ort beließ, sondern flächendeckend beräumte. Die nunmehr erfolgten und eingezäunten Gehölzpflanzungen sind zwar gut gemeint, gilt es aber einer sukzessiven Entwicklung nachzuordnen. Ferner könnten aufgeschichtete Gehölzteile ebenfalls als Lebens- und Rückzugstraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren. Erfreulicherweise hat sich die Natur in dem Grenzgebiet zwischen Thüringen und Sachsen-Anhalt wieder gut erholt.
Ferner mussten die Mitglieder der Exkursionsgruppe entlang des Weges zwischen Aumühle und Berga feststellen, dass das Ufer des Sielgrabens auf der Seite des Freistaates Thüringen erfreulicherweise einen blühenden Bestand an Wiesen- und Staudenpflanzen aufwies. Zahlreiche Insekten suchten rege diese arten- und strukturreichen Nahrungsquellen auf. Auf der Seite des Landes Sachsen-Anhalt hat man den blühreichen Uferbewuchs komplett abgemäht und somit u.a. den Insekten die Nahrung beraubt. Nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe ist so eine Vorgehensweise inakzeptabel.
Begrüßenswert haben die Mitglieder der Exkursionsgruppe die sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm des Kelbrastausees aufgenommen. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt.
Bekanntlich gehörte einst die ca. 74,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt im 784 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra. Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der AHA vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Ebenso sind im gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar. Dagegen ruft auch hier der stark begradigte Zustand der Helme große Sorge hervor. Ferner beschädigte man entlang der Thyra auf den letzten Metern vor der Einmündung mit der Entnahme von sturmgeschädigten Gehölzen den gesamten gewässerbegleitenden Gehölzbestand in dem Abschnitt. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe äußerte ihr Unverständnis im Hinblick auf den noch deutlich erkennbaren inakzeptablen Umfang der Abholzungsmaßnahmen im Jahre 2015. In dem Zusammenhang entwickelten die Exkursionsteilnehmer die Überlegungen ein ca. 4,8 ha großes Ackerstück nordwestlich der Einmündung der Thyra in die Helme, eingegrenzt im Südwesten von der Thyra, im Nordwesten von der Neuen Kiesgrube und im Nordosten vom Gehölz bestandenen Damm der früheren Kyffhäuser Kleinbahn als Sukzessionsgebiet für einen Auenwald in der Aue der Thyra umzuwidmen. Dies trägt zur Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt bei und dient bei Hochwasser als „Schwamm“ für die zusätzlichen Wassermassen.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe gilt es endlich Alternativen zu dem Thyra-Wehr in der Lindenstraße in Berga zu schaffen, um die ökologische und hydrologische Durchlässigkeit der Thyra weitgehend wieder herzustellen. Besonders deutlich lässt sich die dringende Notwendigkeit ableiten, da der Niedrigwasserstand der Thyra zum Trockenfallen des Wehres geführt hat und die Fischtreppe zwar wasserdurchströmt ist, aber momentan ganz bestimmt nicht vollumfänglich für die Fischwanderung geeignet erscheint. Hier sollte nun mal endlich die Errichtung einer umfassenden Sohlgleite Inhalt umfassender Untersuchungen, Prüfungen und Abwägungen sein. Als Beispiel könnte dabei die Sohlgleite in der Zorge oberhalb der Ellermühle in der Stadt Nordhausen dienen. Dies entspricht auch eher den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, welche eigentlich umgesetzt sein müsste. Unter dem Blickwinkel des jahrzehntelangen Schweigens und Aussitzens durch Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und Landkreis Mansfeld-Südharz, aber auch der Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. der Gemeinde Berga, hat nun das Land Sachsen-Anhalt schwer bis nicht nachvollziehbare Bauarbeiten am Thyra Wehr Berga in der Lindenstraße begonnen. Der AHA fordert hier Transparenz ein.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der AHA ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 74,00 km lange Helme, die 39,6 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dies bedarf jedoch einer noch tiefgreifenden Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld-Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser.
Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die länderübergreifende Entwicklung des ca. 74,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Eine Einbeziehung aller Nebenflüsse – z.B. von Zorge und Thyra – scheinen da besonders geboten zu sein.
Nach Überlegungen der Mitglieder der Exkursionsgruppe bietet sich ferner an im leerstehenden Gebäude des Bahnhofs Berga-Kelbra ein umfassendes Tourismuszentrum mit Informations-, Bewirtungs- und Übernachtungsmöglichkeiten in der Goldenen Aue sowie an der Nahtstelle zwischen Harz und Kyffhäuser einzurichten. Dies trägt zur verbesserten Information von Einheimischen und Touristen bei und befördert den Tourismus und hebt die Bedeutung von Ort und Bahnhof.
Ebenfalls regt der AHA die Pflanzung eines Baumes auf dem Vorplatz des Bahnhofes an.
Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer – wie Zorge und Thyra – und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme sowie eine Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. -AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Ferner möchte der AHA auf folgende Fahrradrundexkursion hinweisen:

Samstag, den 28.10.2023
Fahrradrundexkursion
zur Helme, zum Helmestausee bei Berga-Kelbra und zur Thyra
Treff: um 10.00 Uhr am Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.08.2023

Fotos und Video: Andreas Liste