Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig für dringend geboten. Aus dem Grund führten Mitglieder des AHA am Samstag, dem 10.05.2023 eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion in die Auenlandschaften zwischen Leipzig und Halle (Saale) durch. Die Fahrradexkursion nahm dabei folgende Route:
Beginnend ab der Einmündung der Parthe in die Weiße Elster führte Weg Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig durch die Auen von Weißer Elster und Luppe bei Schkeuditz, die Saale-Elster-Luppe-Aue, in den Park von Dieskau, entlang der Reide zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide und zum Diemitzer Graben.
Im Bereich der Einmündung der Parthe in die Weiße Elster, wo die Exkursion mit dem Fahrrad begann, war weiterhin deutlich zu erkennen, dass Gartennutzer weiterhin ungehindert ihren Garten in den Fließraum der Parthe hinein erweitern können. Hier ist unbedingt Abhilfe zu schaffen. Ebenso gilt es Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit der kleingärtnerisch belegte Überflutungsraum von Weißer Elster und Parthe, eine schrittweise Freiräumung erfahren kann.
Zusammengefasst sei festgestellt, dass die Fahrradexkursion klar die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Auenlandschaften von Reide, Weißer Elster, Luppe, Nahle und Parthe verdeutlichte. Ferner zeigte sie aber auch die Bedrohungspotenziale auf, wozu Verbauungen, Fluglärm und Raubbau durch ungehemmte Abholzungen in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz gehören. In dem Zusammenhang erfolgte seitens des AHA eine umfassende Erläuterung eigener Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung dieser bedeutsamen sowie arten- und strukturreichen Auenlandschaften.
Der AHA hält weiter und verstärkt an seinen Forderungen fest, dass endlich eine ökologisch-nachhaltiges Hochwasserkonzeption für das Flussgebiet der Weißen Elster entsteht, welches mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sachsen-Anhalt abzustimmen ist. Darin sollte nach Auffassung des AHA enthalten sein, generell weitere neue Verbauungen und Versiegelungen – insbesondere in der Aue – auszuschließen und Rückbaumaßnahmen zu prüfen; sich für eine vielfältigere, ökologisch orientierte Landwirtschaft einzusetzen; Fließgewässer von Querbauwerken, Sohl- und Uferbefestigungen zu befreien, zu renaturieren und mindestens eine naturnahe Gewässerentwicklungen mit Uferschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m Breite zuzulassen und zu befördern; Umfassende Deichrückverlegungen vorzunehmen und somit von den Fließgewässern getrennte Auenwälder – z.B. in der Elster-Pleiße-Aue im Süden Leipzigs und die Burgaue – wieder anzuschließen und somit Überflutungsraum zurückzugeben. Als Ausgangspunkt sei sich in dem Zusammenhang folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen.
Eng damit gekoppelt gilt es intensiv zu prüfen, inwieweit die einst abgeschnittenen und im Rahmen der Umverlegungen und Begradigungen von Weißer Elster und Luppe auch teilweise verschütteten, sehr vielfältigen und struktureichen alten Flussverläufe wiederherzustellen möglich ist. Nach Auffassung der die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer könnte dies perspektivisch auch zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung und Beseitigung der kanalisierten Fließbereiche von Weißer Elster und Luppe führen.
Beispielsweise beabsichtigt offenbar die Stadt Leipzig mit dem nunmehrigen Neubau des Nahleauslassbauwerkes den verheerenden Weg des alleinigen wasserbaulich-technischen Umganges mit Hochwasser, welcher eindeutig vorrangig auf den Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerkes orientiert, fortzusetzen bzw. zu intensivieren.
Der AHA schlägt immer wieder alternativ vor, die nunmehrigen Einbauten zu beseitigen und die Öffnung des Deiches an der Stelle beizubehalten. Dies wäre der erste Schritt in die richtige Richtung.
Die letzten Hochwasser in den Jahren 2011 und 2013 haben das Gesamtgebiet nachhaltig beeinflusst und verdeutlicht, dass ein anderer Umgang mit Hochwasser dringend erforderlich ist. Dazu zählen Deichrückverlegungen, um so Altauen dem Flusssystem von Weißer Elster und Luppe wieder zur Verfügung zu stellen.
All diese Gesichtspunkte gilt es bei der Planung und Gestaltung der Zukunft des Schlobachshofs zu berücksichtigen.
Nach Auffassung des AHA bedarf es nunmehr bzw. noch immer einer umfassenden wissenschaftlichen Nutzungs-, Schutz-, Entwicklungs- und Finanzierungskonzeption für Leipzigs Schlobachshof, um ggf. all den genannten Aspekten Rechnung tragen zu können.
Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung einer umfassenden wissenschaftlichen Nutzungs-, Schutz-, Entwicklungs- und Finanzierungskonzeption für Leipzigs Schlobachshof sowie insgesamt an der Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Auenschutz-, Hoch- und Grundwasserkonzeption für die gesamte Aue in der Stadt Leipzig mitzuwirken.
Selbstverständlich ist das Thema Hochwasser angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse in den Jahren 2011 und 2013 sowie der immer weiter dicht an den Ufern von Weißer Elster, Luppe und Nahle stehenden und teilweise stark befestigten Deich auf der Tagesordnung fachlich und räumlich umfassender zu betrachten. Ebenso die rasant im Freistaat Sachsen zunehmenden Abholzungen, welche bereits an der Landesgrenze beginnen, sich beispielsweise massiv im Naturschutzgebiet Burgaue, welches zudem ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt ist, ausgebreitet haben und ebenso massiv in den Auenwäldern in Leipzigs Süden ihre Fortsetzung gefunden haben. Im Rahmen dieser Fahrradexkursion mussten die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Entsetzen eine flächendeckende Ausweitung der massiven Abholzungen in den Auenwäldern der Elster-Luppe-Aue feststellen. In den Städten Schkeuditz und Leipzig schreckte man auch vor Naturschutzgebieten zurück, welche zumeist auch ein Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie darstellt. Mit diesen verstärkten Abholzungen haben die Verantwortlichen zur weiteren Schädigung bzw. Zerstörung der klassischen Auenwaldstrukturen geführt. Dazu zählt neben den Massenabholzungen auch das Zerfahren des Auenbodens mit schwerer Räumtechnik. Den Abholzungen fielen insbesondere Stieleiche und Gemeine Esche zum Opfer, was eine wirtschaftliche Verwertung vermuten lässt. In Folge der entstandenen Lichtungen haben Spitz- und Bergahorn beste Entwicklungsbedingungen. Im Gegensatz dazu haben an derartigen Standorten zaghafte sukzessive Verjüngungsversuche der Stieleiche ihr jähes Ende gefunden. Der AHA erläuterte den die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die jahrelangen, bisher erfolglosen Bemühungen dieses rein forstwirtschaftlich geprägte, zerstörerische Vorgehen mit den Verantwortlichen zu beraten, um ein Umdenken zu erwirken. Schautafeln beispielsweise im NSG Burgaue zeigen auf, welche verheerende „Bewirtschaftungsformen“ man bereits umgesetzt hatte und noch plant. Auf Grund dieser Informationen ergehen seitens der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Aufforderung an die zuständige Staatsanwaltschaft, nunmehr die strafrechtliche Relevanz der brutalen Zerstörungen in den Auenwäldern der Städte Schkeuditz und Leipzig zu prüfen und ggf. zur Anklage zu bringen.
In dem Zusammenhang mit dem Schlobachshof in der Gemarkung Gundorf, Stadt Leipzig erinnerte der AHA an dessen nun abgeschlossenen Zwangsversteigerung. Dabei ging man von einem Verkehrswert von ca. einer Millionen Euro aus. Das insgesamt ca. 13,64 ha große Grundstück teilt sich in drei Teilgrundstücke auf, wovon ca. 13,19 ha landwirtschaftlicher Nutzung unterliegen und mit verschiedenen Gebäuden bebaut sind sowie sich auf ca. 0,45 ha Wald befindet. Bezeichnend ist dabei auch der Bestand von vier Streuobstwiesen, welche sich bisher weitgehend in einem guten Zustand befand und nunmehr aber umfassender Pflegearbeiten bedarf. Ferner sind deutliche Anzeichen von Absterben von Obstbäumen zu erkennen und haben die Baumlücken an Umfang hinzugewonnen. Daher halten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer umfassende Nachpflanzungen von Obstgehölzen erforderlich. Ferner scheint es sinnvoll zu sein zu prüfen, ob es bereits eine Erfassung der Obstsorten gibt und wenn keine derartigen Angaben existieren, unverzüglich eine Obstsortenerfassung zu veranlassen. Der AHA erklärte sich schon mehrfach grundsätzlich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten am Schutz, am Erhalt und an der Entwicklung der Elster-Luppe-Aue im Schlobachshof mit seinen wertvollen Gehölz-, Streuobstwiesen- und Wiesenbeständen mitzuwirken.
Der Grundsatzbeschluss des Stadtrates von Leipzig vom 19.05.2022 „Nachnutzung Schlobachshof als „Informationszentrum Auenlandschaft“, welcher auf der Beschlussvorlage-Nr. VI-DS-02709-DS-01 beruht und eine einstimme Zustimmung bei neun Enthaltungen erhielt, ignoriert leider u.a. die langjährig vorgetragenen Vorschläge des AHA. Trotzdem bietet der gemeinnützige und ehrenamtliche AHA seine Mitarbeit zur Entwicklung des Gebietes an.
Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Elster-Luppe-Aue, gehört zum ca. 3.800 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwaldes“ sowie zum Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ist Teil des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Leipziger Auensystem“ und grenzt mit dem Verlauf der Luppe im Nordwesten an die Stadt Schkeuditz.
Nördlich und Nordöstlich schließt sich das insgesamt 589 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue“ an, wovon der Teil im Stadtgebiet von Leipzig ca. 32 ha umfasst. Ferner folgt in östlicher Richtung das zweiteilige, 270 ha große Naturschutzgebiet „Burgaue“. In südöstlicher Richtung ist zudem als bedeutsames Schutzgebiet das Flächennaturdenkmal „Gundorfer Lache“ zu nennen.
In der Ortschaft Lochau der Gemeinde Schkopau erinnerte der AHA an die Beratung vom 02.05.2021, welche auf Einladung des Ortsbürgermeisters Mathias Wild stattfand und die Themen Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auenlandschaft der Weißen Elster sowie Umgang mit dem Hochwasser beinhaltete.
Der Einladung waren u.a. der Bürgermeister der Gemeinde Schkopau Torsten Ringling und der Ortsbürgermeister der Ortschaft Luppenau der Gemeinde Schkopau Steffen Wilhelm sowie eine Vertreterin des Naturschutzbundes Deutschland, Regionalverband Merseburg-Querfurt sowie Vertreter von AHA und seines Mitgliedsvereins IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V. gefolgt.
Bei verständigte man sich grundsätzlich darauf, dass fortgesetzte Flächenversiegelungen, eine Fortsetzung einer landwirtschaftlichen Nutzung der Böden mit humuszehrenden Monokulturen wie Raps und Mais sowie ein weiteres flächendeckendes und punktuelles Absterben von Wäldern schneller zu Hochwassersituationen führen.
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².
Ferner bekräftigten die Anwesenden die Notwendigkeit der Rückgabe von ausgedeichten Altauen an das Flusssystem der Weißen Elster/Luppe, der wissenschaftlichen Untersuchung zur möglichen Wiederanbindung von Altverläufen sowie eine länderübergreifende Koordination aller diesbezüglichen Aktivitäten. Die Anwesenden verständigten sich darauf in Absprache mit ihren jeweiligen Gremien gemeinsam bzw. in gegenseitiger Absprache das Gespräch mit den Verantwortlichen von Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Saalkreises zu suchen sowie im ständigen Kontakt und Austausch zu bleiben.
Im Anschluss daran nahmen u.a. AHA-Mitglieder eine mit Erde abgedeckte Mülldeponie im Altverlauf der Weißen Elster zwischen Wohngebiet Neue Straße und Deich der begradigten Weißen Elster in Augenschein. Dabei konnte man von Wildschweinen freigewühlten Müll und Unrat erkennen. Offensichtlich nimmt die Müllkippe in dem Bereich die Hälfte des Altverlaufes der Weißen Elster ein und besitzt garantiert direkten Wasserkontakt. Angesichts der Tatsache, dass der Inhalt der Mülldeponie unbekannt ist und akute Gefahr für Umwelt und Gesundheit für Mensch, Tier, Pflanzen, Wasser und Luft besteht sowie eine räumliche Behinderung des Teils der Weißen Elster existiert, hält der AHA eine sofortige und vollständige Beseitigung dieser gefährlichen Altlast für dringend geboten.
Bisher sind leider keine bedeutsamen Fortschritte erkennbar. Das Land Sachsen-Anhalt hält an seinen Poldernplänen fest, obwohl länderübergreifende Deichrückverlegungen zu mehr Rückgabe von Überflutungsraum an die Weiße Elster führen. Verbunden mit Flächenentsiegelungen, naturnaher Entwicklungen von Waldgebieten sowie von arten-, struktur- und kulturreichen Agrarlandschaften sind das nachhaltige Aktivitäten, um das Auftreten plötzlich starker Hochwasser zu verhindern sowie Hochwasser besser in die Aue zu belassen. Dies ist insbesondere nach den Trockenjahren 2018 bis 2022 wichtig, um Wasserdefizite aufzuheben und Stresssituationen für Fauna und Flora zu beenden.
Die nächste Station bildete der einstige, mitten in der Elster-Luppe-Aue gelegene Tagebau Merseburg-Ost, wo am 01.09.1971 der Aufschluss begann, bei einem 3 bis 6-prozentigen Anteil an Natriumchlorid an der aschefreien Substanz den einzigen Salzkohle-Tagebau der DDR darstellte und einen flächenmäßigen Gesamtumfang 13 km² aufweist. Im Vorfeld der Tagebauerschließung erfolgten in den 50er und 60er Jahren massive Umverlegungen der Weißen Elster, welche bereits zu nachhaltigen Störungen bzw. Zerstörungen der Elster-Luppe-Aue hervorriefen. Der Tagebau stellte am 30.04.1991 seine Kohleförderung ein. Der 1992 von der Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) verabschiedete und 1993 behördlich bestätigte Betriebsabschlussplan, die Hauptsanierungsleistungen im Zeitraum der Jahre 1991 bis 2000 sowie die Flutungen mit Wasser der Weißen Elster in den Jahren 1998 bis 2000 konnten keine schlüssigen antworten hinsichtlich der voranschreitenden Versalzung und Versauerung des Wassers geben. Somit wechselt die Gefahr von bisheriger Austrocknung der Elster-Luppe-Aue hin zur möglichen Versalzung und Versauerung ganzer Auenbereiche mit negativen Auswirkungen z.B. auf Umwelt, Natur und Landschaft, Gewinnung von Trink- und Brauchwasser sowie von Bausubstanz in den Auenortschaften. Abgesehen davon, dass die Auswirkungen bis weit in die Saaleaue hineinwirken können. Der AHA fordert seit Jahrzehnten de Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption für Maßnahmen ein und die Ergebnisse öffentlich zu beraten und dann nach dem Abstimmungsprozess festzulegen und umzusetzen.
Hinsichtlich der landwirtschaftlich genutzten Flächen legt der AHA immer wieder die Ausgangslage und möglicher Entwicklungswege dar. Während zu DDR-Zeiten bis 25 verschiedene Ackerkulturen auf den Feldern standen, hat sich die Vielfalt auf 6 – 7 Kulturen verarmt. Während einst im Rahmen der Fruchtfolge auch Humusmehrer wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemische zur Verbesserung der Bodenstruktur beitrugen, dazu noch idealen Lebens- und Nahrungsraum für zahlreiche Tiere boten, prägen heute hohe, undurchdringliche, humuszehrende Kulturen wie Mais und Raps das Bild der Agrarräume. Es folgt Humusabbau, geringere Wasserdurchlässigkeit mit einhergehender Bodenverdichtung. Auf Grund des von Monokulturen veranlassten und beförderten Abbaus der Artenvielfalt auf der Fläche, Rückgangs des Humusbestandes mit einhergehender Minderung des Puffervermögens, Wasserdurchlässigkeit und Bodenverdichtung, versucht man mit verstärkten mineralischen Düngemittelgaben und Ausbringen von Pestiziden das gestörte Gleichgewicht auf den Flächen auszugleichen. Angesichts der immer mehr zunehmenden, klimatisch bedingten Starkniederschläge und der verminderten geringeren Wasseraufnahmefähigkeit der Böden, fließt das Wasser oberflächlich ab und erodiert dabei den häufig stark mit Nährstoffen und Pestiziden angereicherten Boden. Neben der Tatsache, dass somit eine Ursache von Hochwasser benannt ist, führt dies zur zunehmenden Verschlammung und Eutrophierung von Gewässern. Jedoch in Trockenphasen sorgen Winderosion sowie Abdrift von Düngemitteln und Pestiziden für eine ähnliche Wirkung. Häufig fehlende Gewässerschonstreifen verstärken und befördern diesen Prozess.
Nach Auffassung des AHA gilt es daher, alles zu unternehmen, die Vielfalt der Anbaustruktur und somit die Fruchtfolge zu verbessern, Gewässerschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m zu belassen sowie den Gehölzbestand mit krautigen Saumstreifen sukzessiv oder pflanzend zu erweitern.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken.
Zwischen den Schkopauer Ortschaften Döllnitz und Lochau nahmen die Exkursionsteilnehmer den errichteten Supermarkt in Augenschein. Dabei sei darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des AHA die Gesamtfläche eher einer extensiven Nutzung bzw. Entwicklung in Angrenzung zur Aue der Weißen Elster bedarf. Dies ist notwendig, um in Interesse einer besseren Umwelt und in direkter Angrenzung des Überflutungsgebietes der Weißen Elster, um eine Entwicklung von arten- und strukturreichem Dauergrünland, gekoppelt mit sukzessiv entwickelten Gehölzbeständen zu ermöglichen.
Im Bereich des Dieskauer Parks und darüber hinaus in der Aue von Weißer Elster und Luppe stellten die Exkursionsteilnehmer sehr umfassende Lärmbelastung durch massiven Luftfrachtverkehr der DHL fest. Nach Auffassung des AHA gilt es diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs durch die DHL, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Der AHA sieht das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher fordert der AHA ebenfalls den Verzicht auf Triebwerktests im Freien.
Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führen bekanntlich Lärmsituationen insbesondere in den Nachtstunden zu einem verstärkten Gesundheitsrisiko. Dies stellte u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer auf den Seiten 353 und 355 eindeutig fest.
Seitdem sind fast vier Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen.
Darüber hinaus sei auf das Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 205 51 100 vom November 2006 „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigungen“ verwiesen, welche weiterhin besorgniserregend die Gesundheitsprobleme durch Fluglärm thematisiert.
Im Dieskauer Park diskutierten die Exkursionsteilnehmer um die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten. Dabei bekräftigte der AHA seine Vorstellungen, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Ferner sind sämtliche Planungen von Bauten im Bereich des Dieskauer Parkes auszuschließen. Ferner regt der AHA an, die Wiesen unregelmäßig und partiell zu mähen, um Blühpflanzen das Blühen und Aussamen zu ermöglichen. Zudem dienen bekanntlich Blüten als sehr wichtige Nahrungsgrundlage zahlreicher Insektenarten. Außerdem verringert sich die Austrockung der Flächen, was angesichts der Zunahme der Niederschlagsarmut und extrem heißer Sommer immer mehr an Bedeutung gewinnt. Immerhin dient der Dieskauer Park zudem als Landschaftsschutzgebiet mit Naturdenkmalen und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue.
Bereits die am 09.12.2015 eröffnete 123 km lange und 2,8 Millionen Euro teure ICE-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle lässt noch deutlicher als einst vorgestellt erkennen, welche Zerschneidung u.a. der Saale-Elster-Luppe momentan stattfindet und somit Zementierung erfährt.
Das erste entscheidende Ergebnis zeigte sich am 09.12.2015 – eine 8,5 km lange, auf 216 Pfeilern aufgeständerte Brücke, wovon ein 2,1 km langer Abzweig nach Halle (Saale) existiert, Flächendeckende Stilllegungen von zahlreichen Nebenstrecken der Bahn, keine Verringerung von Auto- und Flugverkehr sowie jährliche Fahrpreiserhöhungen bei der DB. Im konkreten Fall führt die erst einmal angekündigte verkürzte Fahrzeit zwischen Erfurt und Halle (Saale) von etwa einer Stunde und 20 Minuten um 45 Minuten auf 35 Minuten zu einer Preiserhöhung von 22,10 um 8,90 auf 31,00 Euro. Das ist eine Preissteigerung um ca. 40,29 %.
Für den AHA stellt der nunmehr ca. 30jährige Planungs- und Bauprozess ein Beispiel von verfehlter Umwelt,- Verkehrs-, Planungs- und Finanzpolitik dar. Eine Ignoranz der massiv vorgetragenen, fachlich und wissenschaftlich begründeten Einwendungen und Hinweise zeugen zudem von massiven Demokratiedefiziten in Deutschland.
Der AHA fordert hier massive und ehrliche Veränderungen ein.
Nicht unerwartet, aber trotzdem mit sehr großem Unverständnis hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Zustimmung des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt zur Linienführung des geplanten Neubau der Ortsumgehung (OU) Halle-Bruckdorf im Zuge der Bundesstraße (B) 6 aufgenommen, welche nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erfolgte. Dabei orientiert man auf eine Südvariante. Es ist durchaus verständlich, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des halleschen Stadtteils von dem starken Autoverkehr auf der B 6 genervt sind. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ spricht in ihrem Beitrag vom 07.01.2020 von 770 LKW, welche sich an Werktagen durch die Ortslage wälzt. Nur ist es zeitgemäß, auf derartige Fehlentwicklungen in der Verkehrspolitik mit neuen Straßen, wie Ortsumgehungen, zu reagieren? Nach Ansicht des AHA ist das die Fortsetzung und Verstärkung dieser nun schon seit Jahrzehnten zu Recht kritisierten Verkehrspolitik. Auch die angedachte Ortsumfahrung Halle-Bruckdorf vermindert keinen einzigen Verkehrsstrom. Im Gegenteil, es ist mit einer Mehrung des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Hier möchte man aber gerne das Prinzip aus den Augen aus dem Sinn anwenden. Lärm, Abgas- und Feinstaubbelastung finden dann eben nicht mehr direkt vor der eigenen Haustür, sondern paar Meter in bisher unversiegelter Landschaft und Natur statt. Genau das geschieht bei Umsetzung des Bau- und Verkehrsvorhabens. Während die offensichtliche Vorzugsvariante nördlich von Halle-Bruckdorf eine Kleingartenanlage und die Aue der Reide zerschneidet und verdächtig nahe an das 7 ha große, nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützte FFH-GEBIET “ENGELWURZWIESE BEI ZWINTSCHÖNA“ (EU-CODE: DE 4538-301, LANDESCODE: FFH0142) heranrückt, bedeuten die Varianten 1 und 2 im Süden der Ortschaft, ein massives Zerschneiden der Reide und ihrer Aue. Abgesehen von der Beeinträchtigung des Biotop- und Grünverbundes, greift man so baulich in ein Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet sowie einer damit verbundenen Ventilationsbahn ein. Hinzu kommt, dass eine Tangierung von Bergbaufolgelandschaft zu erwarten ist.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es daher vollkommen unverständlich, dass man angesichts der deutlich erkennbaren negativen Veränderungen des Klimas, welche sich hier in der Region u.a. in den sehr heißen Sommern der Jahre 2018 bis 2020 sowie der darüber hinaus gehenden Wasserdefizite, der sich nicht reduzierenden Beeinträchtigungen für Mensch, Tier und Pflanze sowie der zerstörerischen Gefahren für Klima, Umwelt, Landschaft und Natur, an so einem Verkehrsprojekt festhält. Dabei müssen Verkehrsvermeidung, Nutzung des wahrlich sehr gut ausgebauten Schienennetzes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie Flächenentsiegelungen endlich das Rückgrat einer modernen Umwelt-, Verkehrs- und Planungspolitik bilden.
Zudem bemängelt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass er als anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband bisher nicht offiziell an dem Verfahren beteiligt wurde. Daher fordert der AHA die zuständige Planungsbehörde auf, das endlich und unverzüglich nachzuholen.
Der AHA ruft daher die Öffentlichkeit auf, sich für einen umfassenden Schutz und Erhalt unserer Umwelt, Natur und Landschaft einzusetzen. Dazu gehört es eine zukunftsfähige und nachhaltige Verkehrs-, Umwelt- und Planungspolitik zu entwickeln, die Wohn- und Lebensqualität durch einen verbesserten Schutz und Erhalt von Klima, Umwelt, Natur und Landschaft zu gewährleisten. Dabei gilt es auch den Biotop- und Grünverbund entlang der Reide weiter zu entwickeln und nicht weiter einzuschränken und zu zerschneiden.
Der AHA gab am 14.12.2020 dazu eine „Stellungnahme zur Voruntersuchung B 6 OU Bruckdorf“ ab. Auszugsweise sei daraus folgendes zitiert:
„Abschließendes
Der AHA hält es für dringend erforderlich sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzusetzen. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur weitere Zerschneidungen und Flächenversiegelungen auszuschließen, sondern Rückbaumaßnahmen vorzunehmen. Darüber hinaus es einen verstärkten Eintrag von Feinstaub, Lärm und Abgasen in Wohngebieten sowie Natur- und Landschaftsräumen nicht zuzulassen, besonders wenn man bedenkt, dass die Reideaue zu den Kaltluftentstehungsgebieten und Kaltluftbahnen gehört.
Aus diesem Grund sind Planungen für eine Ortsumgehung B6 in Halle-Bruckdorf und in der Gemeinde Kabelsketal auszuschließen.
Der AHA ist bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnaher Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzubringen.“, Zitat Ende
In Halle-Kanena nahmen die Exkursionsteilnehmer das vom starken Verfall geprägte Gelände vom früheren Rittergut in Kanena in Augenschein. Der seit den 1990er Jahren leerstehende Dreiseitenhof mit großen Stallgebäuden, an der nördlichen Seite befindlichen Gutshaus und mit östlich angrenzendem Gesindehaus bedarf schneller und fachgerechter umfassender baulicher Erhaltungsmaßnahmen. Am 24.09.2003 beschloss der hallesche Stadtrat die „Satzung der Stadt Halle (Saale) zur Erhaltung der städtebaulichen Gestalt „Gut Kanena“ (Erhaltungssatzung Nr. 30)“. Zu den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen beinhaltet die Begründung der Satzung folgende Ausführungen, Zitat:
„Die Gutsanlage gehörte zum ehemaligen Stadtgut Halle und die Stadt Halle ist seit 1996, nach erfolgter Vermögenszuordnung, wieder Eigentümer des Grundstücks. Die Gutsanlage steht unter Denkmalschutz, eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgt nicht mehr.“, Zitat Ende
Der AHA bekräftigt seine Forderung, dass die Stadt Halle (Saale) als Eigentümerin für die Erhaltung dieses bedeutsamen Teils des Stadtteiles Kanena unverzüglich Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Gutshofes Kanena ergreifen muss. Dabei gilt es Aspekte des Schutzes des Denkmales, von Umwelt, Natur und Landschaft zusammenzuführen. So gilt es beispielsweise die baulichen Maßnahmen zum Beispiel so zu gestalten, dass z.B. auch Fledermäuse, Rauch- und Mehlschwalben, Mauersegler, Singvögel sowie Insekten Unterschlupf finden können. Ebenso ist der Erhalt von Grün zu sichern und der Bestand zu erweitern.
Der AHA ist durchaus bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Aktivitäten in der Reideaue daran mitzuwirken.
An der Einmündung der Kabelske in die Reide an der Grenze zwischen Halle (Saale) und Saalekreis nahmen die Exkursionsteilnehmer zusätzlichen Befestigungen am Ufer im Bereich der rekonstruierten Brücke in Augenschein.
Der AHA vertritt hier die Position, dass weitere Uferversiegelungen die Gewässerstrukturen schwer schädigen und zudem gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU verstoßen.
Darüber sieht der AHA die Notwendigkeit der Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die nunmehr beräumte Kleingartenanlage südlich der Reideburger Straße des Kabelsketalortsteiles Zwintschöna in der Reideaue aus. Nachdem man nun nach jahrelangen Aufforderungen des AHA offensichtlich richtigerweise eine Komplettberäumung aller ober- und unterirdischen Bebauungen vorgenommen hatte, erfolgte jedoch leider keine wissenschaftliche Betrachtung des Umgangs mit den Gehölzen und Wiesen im Blick auf der Lage in der Reideaue. Daher schlägt der AHA immer wieder vor eine sukzessive Entwicklung zu befördern sowie Feuchtgebiete wiederherzustellen. So besteht die Möglichkeit zur Entwicklung einer naturnaheren Entwicklung der einstigen Sumpf- und Moorlandschaft im Einzugsgebiet der nunmehrigen Reide.
Am 4,98 ha großen flächenhaften Naturdenkmal „Resttümpel nördlich Kanena“ stellten die Exkursionsteilnehmer die deutliche Strukturvielfalt, aber auch besorgniserregende Störungen durch Vermüllungen und Feuerstellen fest. Der AHA sieht die dringende Notwendigkeit des verstärkten Schutzes des flächenhaften Naturdenkmals „Resttümpel nördlich Kanena“.
Im Bereich des Geländes am Standort Käthe-Kollwitz-Straße 14 gilt es fortgesetzt auf folgende Punkte hinzuweisen:
Am 14.11.2001 fasste der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) mehrheitlich den Beschluss das Ökologische Schulzentrum in der Käthe-Kollwitz-Straße 14 in Halle-Büschdorf zum 30.11.2001 zu schließen. Das 2,85 ha große Gelände, welches bereits vor dem Jahre 1990 als Schulgarten genutzt wurde, befindet sich im städtischen Eigentum und ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Im Zusammenhang mit der Schließung des Schulgartens erfolgte die Herauslösung eines Schulgartenteils für die Grundschule Büschdorf.
Ab der Mitte der neunziger Jahre bestand eine Vereinbarung zwischen der Stadt Halle (Saale) und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur Zusammenarbeit bezogen auf das Ökologische Schulzentrum Halle-Büschdorf. Leider fand keine umfassende Umsetzung der Vereinbarung statt. Überlegungen des nunmehr aufgelösten AHA-Mitgliedsvereins Internationalen Erholungs- und Bildungswerkes e.V. (IEWB) zur Nutzung eines Teils des Geländes für Kinder- und Freizeitarbeit mit gärtnerischer Selbstversorgung in der Freizeit- und Feriengestaltung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, welche auf Grund finanzieller Schwierigkeiten der Eltern nicht verreisen können, blieben bedauerlicherweise in der Anfangsphase stehen.
Einst hatte sogar das Berufliche Bildungswerk e.V. Halle-Saalkreis (BBW) große Teile des früheren Schulgartens von Unrat und Verbauungen beräumt.
Mit den nunmehrigen vom AHA erstellten konzeptionellen Vorschlägen ist vorgesehen teilweise an alten IEWB-Überlegungen anzuknüpfen, aber auch weitergehende Vorstel-lungen darzulegen. Dabei soll die Lage inmitten des halleschen Stadtteiles Büschdorf besondere Berücksichtigung finden.
Das Gelände des früheren Ökologischen Schulzentrums Halle-Büschdorf stand seit dem 01.12.2001 bis zum Beginn der Bebauung im Jahr 2019 leer.
Jedoch bietet sich das Terrain für eine vielfältige Nutzung in Sachen Bildung, Freizeit, Naherholung, Kultur sowie Umwelt- und Naturschutz an. Hinzu kommt die räumliche Nähe zu Reide und Kabelske und ihren Auen sowie dem Hufeisensee, welche zudem für Exkursionen sehr geeignet ist. Im konkreten Fall ist daher eine Nutzung für alle Altersgruppen möglich bzw. wünschenswert.
Der AHA möchte hier mit seinen Erfahrungen und Kenntnissen sowie mit dem Fundus der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fachlich-inhaltlich begleitend wirksam werden, während man sich mit der Bildungseinrichtung BBW einig war, dass sie die Trägerschaft übernehmen sollte.
Die von der Mitgliederversammlung des AHA am 05.12.2005 beschlossenen Konzeptionellen Vorschläge zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle-Büschdorf bildeten die Basis für einen umfassenden und längeren Abstimmungsprozess mit dem BBW.
Schließlich übermittelte der AHA mit Schreiben vom 03.10.2006 mit den Konzeptionellen Vorschlägen zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle-Büschdorf vom 05.12.2005 an alle Fraktionen des halleschen Stadtrates und Halles damaliger Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler. Leider hat es bis heute Niemand der Damen und Herren für nötig gehalten darauf zu reagieren.
Mit Unverständnis hat der AHA bereits im Jahr 2019 die in Umsetzung befindlichen Pläne des Geschäftsführers der gleichnamigen Baufirma Thomas Siewert aufgenommen auf dem Gelände 40 Einfamilienhäuser zu errichten. Damit ist ein weiteres grünes Kleinod mit verschiedenen Baum- und Straucharten sowie Wiesen- und Staudenflächen von Zerstörung und Versiegelung bedroht. Dieses Gebiet hat sich seit dem Jahr 2001 zu einem sehr wichtigen Leben- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entwickelt.
Das offenbar der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) und eine Mehrheit des halleschen Stadtrates dem wohlwollend gegenüberstehen ist für den AHA nicht verwunderlich. Immerhin haben diese gleichen Leute u.a. Teile der Reide und des Hufeisensee für eine bauliche Zerstörung freigegeben.
Im konkreten Fall fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) auf, derartige Pläne einzustellen! Der AHA beabsichtigt Aktionen und Maßnahmen zu prüfen, um das grüne Kleinod vor der Zerstörung und Vernichtung eines antiökologischen Bündnisses aus Halles Oberbürgermeister, Mitgliedern des halleschen Stadtrates und eines offenbar raffgierigen und rücksichtslosen Bauunternehmers zu schützen.
Im Bereich der Kreuzung Delitzscher Straße und der nunmehrigen Osttangente, welche die letzte Station der Fahrradexkursion darstellte, bekräftigt der AHA seine Auffassung zur Erweiterung der Osttangente von der Delitzscher Straße über Reideburger Straße, Reideburger Landstraße, Hobergerweg, Berliner Straße bis zur Berliner Chaussee – B 100. Mit dem Bau der Osttangente erfolgte eine weitere Versiegelung weiterer, bisher offener Ackerflächen, die Zerschneidung des potentiellen Entwicklungsraumes im Bereich des Diemitzer Grabens sowie späteren Mehrbelastung des Raumes mit Lärm, Abgasen und Feinstaub. Das führt zur weiteren Verschlechterung der Umwelt, Natur und Landschaft sowie zur starken Beeinträchtigung der Lebensqualität der hier lebenden Menschen. Das diese Osttangente nicht zur Entlastung der halleschen Innenstadt beitragen soll, entgegen der immer gebetsmühlenartig verkündeten Rechtfertigungsversuche für diese zusätzliche Verkehrstrasse, zeugen u.a. die nicht vorliegenden Konzepte für Verkehrseinschränkungen und die geforderte Beibehaltung der Vierspurigkeit der Merseburger Straße.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – betonte in dem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung in Halles Osten.
Dazu zählen als räumliche Schwerpunkte die Reide und der Hufeisensee, aber auch u.a. die Nebengewässer Kabelske und Diemitzer Graben.
Im Rahmen einer naturnaheren Entwicklung gilt es erst einmal alle Abwassereinleitungen in die Fließgewässer zu beenden, beidseitig der Uferkanten einen Gewässerschonstreifen von 10 m einzuhalten, landwirtschaftliche Nutzungen zu extensivieren sowie weitere Bebauungen nicht zuzulassen. Neben ihrer standörtlichen Bedeutung gilt es die Fließgewässer als Biotop- und Grünverbundzonen anzusehen und dabei auch u.a. in der Stadt Halle (Saale) das flächenhafte Naturdenkmal Resttümpel Kanena, die Geschützten Landschaftsbestandteile Gehölz bei Büschdorf und Park Sagisdorf sowie im Landkreis Saalekreis den Dieskauer Park einzubeziehen.
Von daher hat der AHA ferner immer wieder angeregt ein Landschaftsschutzgebiet Reidetal in der Stadt Halle (Saale) und im Landkreis Saalekreis einzurichten. Darüber hinaus legte der AHA am 05.10.2010 ein Konzept zur Entwicklung der Kabelske vor, welches auf einer Ursachenforschung zum Hochwasser beruht.
Von daher beobachtet der AHA nicht nur mit Sorge die Bebauungspläne für den Hufeisensee mit Golfplatz, Ausbau der Wasserskianlage, Asphaltierung von Wanderwegen und Schaffung neuer Parkplätze sowie den Weiterbau der Osttangente, sondern ebenfalls die im Bebauungsplan 70.3. angedachte Neubebauung auf einer Fläche von 4,7 bis 5 ha, wo eine Neuverbauung für 42 neue Eigenheime auf einer Bebauungsfläche von 2,1 ha vorgesehen ist. Die bisher ackerbaulich genutzte Schwarzerdefläche grenzt unmittelbar an den Diemitzer Graben und das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf an. Neben der Neuversiegelung wertvollen Ackerbodens, führt dies zur weiteren Einschränkung des Biotop- und Grünverbundraumes entlang der Diemitzer Grabens und im unmittelbaren Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils Gehölz bei Büschdorf. Ferner missachten die Planer die steigenden Grund- und Schichtwasserstände. Selbst die Planungsunterlagen gehen von Grundwasserständen zwischen 1 bis 1,5 m unter der Bodenoberfläche aus. Während Bewohner in Halles Osten über hohe Grundwasserstände klagen, beabsichtigt die Stadt Halle (Saale) eine weitere Bebauung in solchen Gebieten zuzulassen. Hier sieht der AHA neben dem ramponierten Ansehen der halleschen Verantwortlichen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, des Weiteren die geschworene Verpflichtung Schaden von der Stadt Halle (Saale) fernzuhalten bzw. abzuwenden, zum unendlich wiederholten Male verletzt.
Auf Grund der ökologischen und hydrologischen Bedenken fordert der AHA die Bebauungsplanung ersatzlos zu streichen und stattdessen eher etwas gegen die Leerstände von bestehender Bausubstanz zu tun.
Darüber hinaus schlägt der AHA vor, die ackerbaulichen Flächen verstärkt extensiv zu nutzen, Maßnahmen zur Renaturierung des Diemitzer Grabens im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu konzipieren und anzugehen, dem Diemitzer Graben ebenfalls einen Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10 m einzuräumen sowie das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf in allen Richtungen Raum für eine sukzessive Ausdehnung um mindestens das doppelte der bisherigen Fläche von 1,2 ha zu geben.
Der AHA bekräftigte seine Ansicht zu den die im Jahr 2019 erfolgten massive Abholzungen am Ostufer des Diemitzer Graben. Dabei vernichtete man mindestens 5 Bäume der Art Bergahorn und mehrere Hundsrosen. Neben der Vernichtung dieses Gehölzbestandes, welcher auch u.a. als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungierte, als Beschattung des von Eutrophierung und von häufiger Wasserarmut gekennzeichneten Diemitzer Grabens sowie zur landschaftlichen Auflockerung des eher gehölzarmen Osten Halles beitrug, besteht nun die Gefahr, dass nunmehr Landwirte näher an den Gewässerrand heranpflügen. Daran ändert auch die eingezäunte Anpflanzung am Westufer nichts. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass auch hier sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Vernichtung bestehender Gehölzbestände führen und sehen klare Parallelen zu den Massengehölzvernichtungen der Deutschen Bahn im Trothaer Wäldchen. Daher fordert der AHA die Ermittlung und Bestrafung der Verantwortlichen sowie die Zulassung der Sukzession am Ostufer, um eine Wiederherstellung des Gehölzbestandes zu ermöglichen.
Im Rahmen der Fahrradexkursion fiel flächendeckend und besorgniserregend auf, dass massive Mahdarbeiten auf den Wiesen stattfanden und somit Blühflächen, Standorte für Rückzug, Nahrung, Brut und Jungenaufzucht verloren gingen. Zudem dienen ungeschnittene Wiesenflächen der Eindämmung von Verdunstung und der Annahme von Morgentau. Angesichts der Zunahme von Niederschlagsarmut und Sommerhitze eine sehr wichtige Betrachtung. Daher mahnt der AHA an, dass nach gründlicher Untersuchung, maximal partielle Mahden erfolgen dürfen. Ggf. erscheint es ökologisch sinnvoll zu sein, Flächen auch für mindestens ein Jahr nicht zu mähen, um neben den obengenannten Gründen ein Aussamen der Pflanzen zu ermöglichen.
Darüber weist der AHA auf Möglichkeiten zur Mitwirkung hin und bekräftigt in dem Zusammenhang den Aufruf zur Mitgliedschaft in seinem Mitgliedsverein IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V. sowie die Mitwirkung in seiner Regionalgruppe Leipzig und Umland, in seiner Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ sowie in den Arbeitsgruppen Reide und Saale-Elster-Luppe-Aue.
Wer Interesse hat im AHA mitzuwirken, kann sich an folgende Kontakte wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 03461 – 821 98 25 oder 0157 – 835 427 90
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176 – 840 019 24
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 11.06.2023
Fotos: Andreas Liste
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