Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 20.05.2023 nahm nunmehr eine Gruppe bestehend aus Mitgliedern und Gästen des AHA die Weiße Elster und ihre Aue zwischen den Städten Gera und Zeitz in Augenschein. Ein besonderer Schwerpunkt bildete neben der Beobachtung von Fauna und Flora sowie Landschaft, Natur und Umwelt, Möglichkeiten der Wiederausweitung von Überflutungsgebieten, welche u.a. durch Deichrückverlegungen und -beseitigungen sowie Wiederbelebungen der Altverläufe der Weißen Elster in Betracht zu ziehen sind.
Zu Beginn der Fahrradexkursion legten Mitglieder des AHA dar, dass die Weiße Elster eine naturnahere Entwicklung und umfassende Rückgaben von Retentionsflächen bedarf. Ferner sind weitere Verbauungen im Überflutungsraum der Weißen Elster auszuschließen.
Dabei spannt sich der Bogen von der dringenden Notwendigkeit der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer notwendigen Überflutungsraum zurückzugeben, dies mit Gesichtspunkten des Landschafts- und Naturschutzes zu koppeln, über bauliche Realitäten – insbesondere in der Stadt Gera -, Berücksichtigung von Befindlichkeiten u.a. von Anwohnern, Eigentümern, Land- und Forstwirten bis hin zur dringenden Notwendigkeit eines koordinierten Handelns mit Tschechien sowie den drei betroffenen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Mensch hat seit seiner Existenz im zunehmenden Maße Umwelt, Natur und Landschaft geprägt und sich zu Nutze gemacht. Insbesondere mit Beginn der Industrialisierung nahmen die Eingriffe stetig zu. Nunmehr weiß man, welche Wirkungen diese Zerstörungsaktivitäten zur Folge haben. Nicht nur Tier- und Pflanzenarten verschwanden und verschwinden, sondern ganze Natur- und Landschaftsräume haben an Arten- und Strukturreichtum verloren sowie das Klima verändert sich immer rasanter.
Heiße Sommer, einhergehend mit mehrmonatigen Trockenphasen und anderen Wetterextremen sind erkennbare Zeugnisse für diese sehr bedrohlichen Veränderungen.
Jedoch ist nicht erkennbar, dass ein sehr großer Teil der Menschen und mit ihnen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, daraus die notwendigen Lehren gezogen haben. Dies lässt sich daraus ableiten, dass weiter Boden- und Grünflächen der Versiegelung für neue Verkehrstrassen, Wohn- und Gewerbegebiete sowie für Freizeit, Sport und Tourismus zum Opfer fallen.
Der AHA gibt dabei zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es Geras Mitte im Sinne des Schutzes und der Entwicklung von Natur und Umwelt zu entwickeln. Dazu gehören die Entsiegelung von Bodenflächen, der Erhalt bestehender Grünbereiche und die Entwicklung des Gebietes zwischen Kultur- und Kongresszentrum Gera, Breitscheid-Straße und De-Smit-Straße zu einem „Zentralpark Gera“ mit Wiesen, Gehölz- und Aufenthaltsbereichen. Dies trägt zu einer optischen Aufwertung des Stadtbildes bei und erhöht die Strukturvielfalt in einer potentiellen „Geras Grünen Mitte“. Ferner führt das zur besseren Aufnahme von Niederschlagswasser und Abkühlung innerhalb des Teiles des Stadtgebietes. Zudem ist davon auszugehen, dass sich so die Qualität und Attraktivität als Aufenthaltsbereich für die Bevölkerung Geras und ihrer Gäste erhöht. Flankiert kann zudem eine Forcierung von Fassaden- und Dachbegrünung sowie Montage von Solaranlagen auf Dachflächen erfolgen.
Somit besteht auch eine klimatische Aufwertung im Stadtzentrum von Gera. Eine Einbettung in ein umfassendes Grün- und Biotopverbundsystem mit anderen Park- und Grünanlagen, der Fluss- und Auenlandschaften von Weißer Elster, Brahme und Erlbach, Geraer Stadtwald und dem FFH-Gebiet „Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald sorgt dafür das sich Gera grüner und somit lebenswerter entwickelt. Dies muss das Ziel jeglicher Stadtplanung in Gera sein.
Im Rahmen der Fahrradexkursion erfolgte bereits am Anfang die Thematisierung Umgang mit Kleingartenanlagen im Bereich der Weißen Elster am Beispiel der Genehmigungsplanung Kleingartenverein „Zwötzener Brücke“ e.V. Gaststätte … Kleingartenverein „Huth“ e.V. … Karl-Harnisch-Stadion in Gera-Zwötzen, Freianlagenplanung des Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Bauvorhaben: „Hochwasserschutz Weiße Elster, Gera-Zwötzen bis Gera-Liebschwitz, Fluss-km : 125+914 bis 123+480, Planungsfreigabe: TLUG Jena, Jena, den 30.11.18“
Nach den ebengenannten Planungen ist vorgesehen, die Kleingartenverein „Huth“ e.V. konsequent zu beräumen und abzutragen. Die Planungen beruhen leider nicht auf einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche ökologische und soziale Entwicklungsmöglichkeiten für das Gebiet aufzeigt.
Nach Auffassung des AHA dienen Kleingartenanlagen als natürliche Refugien vieler Tier- und Pflanzenarten. Kleingärten tragen sehr effektiv zum Artenschutz gerade innerhalb von Städten bei. Dabei gilt es zu bedenken, dass insbesondere Insekten als Bestäuber unverzichtbar sind. Für den Artbestand und Bienenweiden braucht es nicht nur in städtischer Obhut, sondern mehr und mehr auch durch die Förderung und Pflege im Privatsektor. Kleingärten sind daher unverzichtbarer Bestandteil, wenn es darum geht, Bienen und andere Insekten langfristig zu schützen. Die relativ große Gartenanlage des Kleingartenvereins „Huth e.V.“ bietet dafür alle Voraussetzungen.
Dieses Areal kann als zusätzliche Retentionsfläche dienen, ohne dass Pächter ihre Parzelle beräumen müssen.
Im Bereich des Weges entlang der Weißen Elster im Bereich des Karl-Harnisch-Stadions stellten die Exkursionsteilnehmenden fest, dass eine Fällung von mindestens 44 Bäumen erfolgte. Dabei fielen zum Beispiel Arten wie Spitzahorn, Feldahorn, Eschenahorn, Silberweide und Hybridpappel der Motorsäge zum Opfer. Neben der unbegründeten Zerstörung von Lebens- und Rückzugsräumen von zahlreichen Tierarten, hat man so dem Landschaftsbild massiven Schaden zugefügt. Hier gilt es neben dem Schutz der begonnen sukzessiven Entwicklung, eine Wiederanpflanzung zu prüfen.
Hinsichtlich der Rückgabe von weiteren Retentionsflächen schlägt der AHA folgende Flächen vor:
► Ackerfläche südwestlich des Kleingartenvereins „Huth e.V.“
Größe nach eigenen Messungen:
Länge 197,17 m x Breite 161,54 m = 31.850,05 m² = 3,18 ha
► Ruinen zwischen Weißer Elster und Ruckdeschelstraße
Größe nach eigenen Messungen:
Länge 133,57 m x Breite 326,34 m = 43.589,23 m² = 4,36 ha
Hier gilt es nach Auffassung des AHA wissenschaftlich-technisch sowie rechtlich die jeweilige Umsetzung zu prüfen. Der AHA gibt hier zu bedenken, dass es sich um eine Gesamtfläche im Umfang von immerhin 7,54 ha handelt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – legte im Bereich des Parks „An der Spielwiese“ seinen Vorschlag der aktiven Wiedereinbindung dieses Teils der Aue Weißen Elster dar. Mit ca. 7.801 m² = 0,78 ha Größe besteht so die Möglichkeit umfassend Hochwasser aufzunehmen. Bei einer Hochwasserhöhe in dem Bereich von beispielsweise 0,50 m sind das in etwa 3.900,50 m³ Wasser. Dies entspricht einer Wassermenge von 3.900.500 Liter. Bei Bedarf gilt es zu prüfen, inwieweit Mobile Hochwasserwände eine Abschirmung zu den südlich und westlich angrenzen-den Wohngebieten ermöglichen können.
Gleiches Thema beschäftigte die Mitglieder der Exkursionsgruppe im Zusammenhang der nunmehr bereits umgesetzten Wohnbebauung im Heinrichs-Quartier im Hochwassereinzugsgebiet der Weißen Elster zwischen Tschaikowskistraße, Heinrichstraße, Heinrich-Schütz-Straße und Lortzingstraße. Eigene Messungen haben ergeben, dass hier die Bebauung von ca. 12.827,33 m² = 12,83 ha Aue der Weißen Elster erfolgte. Bei einer Hochwasserhöhe in dem Bereich von beispielsweise 0,50 m hat man so einen Retentionsraum im Umfang von schätzungsweise 6.413,67 m³ Wasser entzogen. Dies entspricht einer Wassermenge von 6.413.670 Liter. Die Herangehensweise ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – durchaus mit der einstigen Bebauung des sächsischen Röderau-Süds in der Elbaue zu vergleichen, wo nach der Verneinung des Charakters als Flussaue im Jahr 1992, entgegen der Auffassung des Umweltfachamtes, durch Umweltministerium, eine Bebauung mit Häusern für 415 Bewohnern stattfand. Die spätere Beräumung des Gebietes kostete dem Steuerzahler 40 Millionen Euro. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist die Bebauung nicht rechtmäßig entstanden und somit ebenfalls ein Rückbau vorzunehmen.
Einige Meter weiter setzt sich das Problem fort. Laut eines dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorliegenden, undatierten Entwurfes einer „Begründung zum Bebauungsplan B/151/18 `Wohnpark Mozartstraße`“ beabsichtigt die Stadt Gera auf einer Fläche von 8.212,00 m² = 0,82 ha eine Bebauung mit Wohnhäusern vorzunehmen. Dazu ist auf Seite 12 des ebengenannten Dokumentes, unter „Bauweise (§ 22 Bau NVO)“ folgendes vermerkt, Zitat:
„Begründung: Die Bauweise ergibt sich aus dem Planungswillen der Stadt zur Bebauung des Quartiers. Im Nordosten ist eine geschlossene Bauweise für zwei aneinander-grenzende Wohnhäuser (dreigeschossige Mehrfamilienhäuser) geplant. Daran schließen sich südlich zwei Doppelhäuser an, die zur bestehenden Bebauung an der Franz-Liszt-Straße überleiten. Westlich der verlängerten Mozartstraße sind drei Einzel- bzw. Doppelhäuser) geplant, die mit ihrer offenen Anordnung den Übergang zum westlich anschließenden Stadtwald bilden. Das geplante Wohnquartier hebt sich somit einerseits von der südlich angrenzenden Bebauung ab, bildet jedoch zugleich den Übergang von dieser Bebauung zu den nördlich anschließenden Sportanlagen.“, Zitat Ende
Unter Punkt „2.1 Regionalplan Ostthüringen“ ist folgendes im Bezug des Hochwassereinzugsgebietes vermerkt, Zitat: „Der Standort des geplanten Wohngebietes ist im Regionalplan Ostthüringen (2012) als Siedlungsfläche übernommen worden, der in diesem Bereich mit dem Vorranggebiet Hochwasserschutz Weiße Elster / Gera bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt (HW 10) überlagert ist. „Mit der Integration von stärker überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen in die Vorranggebiete Hochwasserschutz wird das erhebliche Risiko einer möglichen Überflutung dieser Siedlungsbereiche und die Notwendigkeit der Planung und Realisierung funktionsfähiger Hochwasserschutzmaßnahmen und -anlagen zum Schutz dieser Siedlungsbereiche vor Hochwasser schon auf regionalplanerischer Ebene sehr deutlich gemacht“ (Begründung zum Z 4-2 RP-OT 2012). Mit der Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahme westlich der Weißen Elster in Gera wurde ein funktionsfähiger Hochwasserschutz hergestellt, der auf ein Hochwasserereignis HQ100 ausgelegt ist. Damit wurden der westlich gelegene Siedlungsbereich und damit auch das Plangebiet vor Hochwasser geschützt. Diese Flächen stehen zugleich als Retentionsräume nicht mehr zur Verfügung. Eine Bebauung ist daher mit dem Ziel 4-2 des Regionalplanes Ostthüringen vereinbar.“, Zitat Ende
Unter dem Punkt „2.3 Rechtliche Festsetzungen und Regelungen nach Fachgesetzen“ ergänzt man noch folgende Vorstellung, Zitat: „Thüringer Wassergesetz (ThürWG) / Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Der Standort befindet sich formell noch im Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster, obwohl die Hochwasserschutzmaßnahmen des Freistaates Thüringen im Bereich Tschaikowskistraße im sogenannten Bauraum 1 bereits abgeschlossen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Obere Wasserbehörde im Seite 10 TLUBN das Aufhebungsverfahren erst durchführen wird, wenn alle Hochwasserschutzmaßnahmen an der Weißen Elster abgeschlossen sind. Da die Maßnahmen für den Bereich Tschaikowskistraße und damit für das Plangebiet bereits umgesetzt sind und somit für das Plangebiet keine Hochwassergefährdung mehr besteht, wird von der Genehmigungsfähigkeit des Bebauungsplanes ausgegangen.“, Zitat Ende
Diese Aussagen zeugen deutlich davon, dass man selbst aus den Hochwasserereignissen der Jahre 2011 und 2013 nichts gelernt hat. Nicht Einschränkungen von Retentionsflächen der Weißen Elster sind die aktuellen Aufgaben, sondern die Rückgabe von überflutungsfähigen Altauen an den Fluss gehört zu den aktuellen Aufgaben. Hochwassersituationen richten sich im zeitlichen Auftreten nicht an menschliche Festlegungen. Zudem haben vermehrte Hochwasser ihre Ursache in der unvermindert fortgesetzten Bodenversiegelung, einer von wenig Nachhaltigkeit geprägten Landwirtschaft, welche zunehmend zu Bodenverdichtungen führt sowie der zunehmende Verlust an Waldgebieten in Folge von Trockenheit und starker Sommerhitze – insbesondere in den Jahren 2018 bis 2020. Abgesehen davon, dass Deiche nicht vollständig Hochwasser abhalten, sondern Qualmwasser ebenfalls zu Überflutungen führen können, aber ein Abfluss sich schwieriger gestalten kann, da ein Deich den Abfluss während eines sinkenden Hochwassers behindert.
Vom Faulenzerweg, welcher sich an der Nahtstelle zwischen Geraer Stadtwald und Aue der Weißen Elster befindet, führte der Blick zum Elsterstrand zu einer Diskussion zum Sinn und Zweck der offensichtlich immer noch vorhandenen Pläne des Oberbürgermeisters der Stadt Gera, diesen wiederherzustellen. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt dies einen unverantwortlichen Eingriff in die Aue der Weißen Elster und Ressourcenverschwendung von Sand dar. Zudem teilt der AHA die Sorgen und Bedenken von Anglervereinen, das von der Abschwemmung von Sand eine akute Bedrohung von Laichplätzen von Fischen ausgeht.
Im direkten Einzugsbereich der Weißen Elster regt der AHA zahlreiche Aktivitäten an, wozu naturnahe, unregelmäßige Mahd in der Parkanlage am Biermannplatz, den Schutz und Erhalt der Altparkanlage an der früheren Biermannvilla und der Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke gehören. Erfreulicherweise findet teilweise bereits eine Umsetzung des Mahdvorschlages für die Parkanlage am Biermannplatz statt. Optimaler ist jedoch eine Ausdehnung auf die gesamte Fläche. Zur Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke schlägt der AHA seit längerem vor, dass man verlassene Gartenparzellen nicht erneut verpachtet. Die dabei zu erwartenden möglichen Fristen von bis zu 25 bis 30 Jahren gilt es in Kauf zu nehmen, um soziale Härten zu vermeiden und zudem generell die gesellschaftliche Akzeptanz für die Wiederausweitung von Retentionsflächen zu erhöhen. Ferner hält es der AHA für dringend geboten eine wissenschaftliche Konzeption zu entwickeln, welche den Umgang und Zukunft des Pflanzenbestandes von verlassenen und baulich beräumten Kleingärten beinhaltet und den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Grünbereiche als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sichert sowie der Verbesserung des Stadtklimas dient. Derartige Grundlagen sind für eine öffentliche Diskussion und demokratische Teilhabe der Bevölkerung und ihrer Vereine und Initiative dringend geboten. Der AHA kann sich beispielsweise vorstellen bestehende Obstgehölzbestände zu Streuobstwiesen durch Erweiterungspflanzungen zu entwickeln, welche eine Betreuung durch die Bevölkerung erfahren.
Angesichts des möglicherweise zu erwartenden Hochwassers in Folge der Schneeschmelze und Regenfällen, ermahnt der AHA alle Verantwortlichen im Freistaat und Kommunen endlich nachhaltig mit der Weißen Elster und ihrer Aue umzugehen. Dazu zählt u.a. die Rückgabe von Retentionsflächen und Verhinderung von Neubauten im Hochwasserraum und angrenzender Bereiche.
Dabei gilt es u.a. zu berücksichtigen, dass die Begradigungsmaßnahmen der Weißen Elster und die damit einhergehende Eintiefung des Flusses sowie der Klimawandel offensichtlich zur Austrocknung des Mühlgrabens beigetragen haben. Dabei spielt der Mühlgraben eine sehr wichtige hydrologische, ökologische und stadtgestalterische Rolle. Beispielsweise im Kreuzungsbereich Kantstraße und Schellingstraße durchgeführte Versiegelungen der Ufer und der Sohle verschärfen das Problem. Der Mühlgraben, welcher ein Altarm der Weißen Elster ist, war bis zur streckenweisen Verrohrung in den 1960er Jahren, ein offenes Fließgewässer mit einer Länge von 6.350,00 m.
Die am 22.08.2014 als „Freie wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des akademischen Grades Master of Engineering im Studiengang Landschaftsarchitektur der Fachhochschule Erfurt – Studie zur nachhaltigen Führung und gestalterischen Ausprägung des Mühlgrabens Gera im Kontext des städtebaulichen Umfelds“ kann durchaus als Diskussionsgrundlage dienen. Für den AHA ist jedoch ein naturnaheres Herangehen erforderlich. Dies betrifft insbesondere die Abschnitte zwischen Parkanlage am Biermannplatz, über den Park an der früheren Biermannvilla und Mündungsgebiet des Bieblacher Baches bis zur Rückkehr in den nunmehrigen Verlauf der Weißen Elster. Gerade in den letzteren Bereichen haben sich weitgehend standortgerechte, sukzessive Gehölzbestände entwickelt, welche es unbedingt zu erhalten gilt. Das trifft natürlich u.a. ebenfalls für den Park der früheren Biermannvilla zu. Ferner ist ernsthaft die Aufhebung der Verrohrungen zu prüfen.
Ferner ist ein vollständiges planerisches Umdenken im Bereich der früheren Industriebrache zwischen Mühlgraben, Stadtbahnbrücke und Leibnitzstraße erforderlich. Der AHA drückt erneut sein sehr großes Unverständnis zum Vorhaben der Schuster Haus GmbH aus, auf dem Gelände Einfamilienhäuser zu errichten. Noch dazu offensichtlich größere Bäume der Säge zum Opfer fielen.
Die „Sozialstatistik der Stadt Gera, Redaktionsschluss: 28.02.2020“ weist unter den Punkten 3.1/3.1.1. folgendes aus, Zitat:
„3. Wohnen in Gera
3.1. Wohnungen und Leerstand
Der Gesamtbestand an Wohnungen in Gera sank von 2010 zu 2018 um etwas über 2000 Wohnungen. Ebenso verhielt es sich mit Wohnungen, welche für Wohnzwecke genutzt werden. Gab es im Jahr 2010 noch 62.641 Wohnungen, die für Wohnzwecke genutzt wurden, waren es im Jahr 2018 nur noch 60.508 Wohnungen. Der marktaktive Leerstand nimmt tendenziell ab. So lag dieser 2010 noch bei 13,7 Prozent und sank im Jahr 2018 auf 10,2 Prozent.“, Zitat Ende
Neben der Tatsache, dass u.a. soziale Verbesserungen dringend geboten sind, um die Abwanderungen zu mindestens zu stoppen, gilt es zuerst den hohen Wohnungsleerstand zu beseitigen, ehe man erneut Flächenverbrauch für neue Einfamilienhäuser zulässt. Das verlangen ökologische, klimatische und hydrologische Erkenntnisse, Vernunft und Erfordernisse.
Der AHA regt daher erneut und mit Nachdruck an, die ca. 13.217,97 m² = 1,32 ha große Fläche massiv zu entsiegeln, bis zum naturgewachsenen Boden zu beräumen und eine Sukzession zu ermöglichen. Darüber hinaus gilt es die Fläche der Weißen Elster als Retentionsraum zurückzugeben. Dieser Bereich kann sich so nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen und Teil eines größeren Grün- und Biotopverbundes entwickeln, sondern zum verbesserten Eintrag von Sauerstoff, Luftfeuchtigkeit sowie Kalt- und Frischluft und somit zur Verbesserung des Stadtklimas und der Lebens- und Wohnqualität der Menschen beitragen. Ferner führen derartige Grünbereiche zur Auflockerung und Verbesserung des zumeist stark versiegelten Stadtbildes.
Ein Exkursionsteilnehmer gab zu bedenken, dass im Untergrund des Geländes ein verrohrter Mischkanal eines Cubabaches mit Abwasser verläuft. Für den AHA ist das Anregung diese Angelegenheit gründlich zu recherchieren sowie entsprechende Untersuchungen und Nachforschungen anzustoßen. Im Falle der Richtigkeit der Angaben gilt es in Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie den Fließgewässerverlauf wieder zu öffnen und von der Abwasserlast zu trennen bzw. zu befreien.
Zudem sind Komplettberäumungen von Müll und Unrat auf dem Gesamtgelände und im Mühlgraben erforderlich. Die vom AHA am 25.03.2023 durchgeführte ehrenamtliche Beräumung von zahlreichem Müll im Mühlgraben darf nicht Gewohnheitscharakter erhalten. Die eigentliche Verantwortung tragen die Stadt Gera und die jeweiligen Flächeneigentümer.
Nach Ansicht des AHA scheint es ratsam zu sein, im Rahmen einer Gesamtentwicklung der Weißen Elster und ihrer Aue ebenfalls für den Mühlgraben ein wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu entwickeln, welche dem Schutz und der Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt, der Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität, von Stadtbild und -klima sowie der Entwicklung von bestehenden bzw. weiterer Biotop- und Grünverbundachsen und -räumen dienen.
Dabei spannt sich der Bogen von der dringenden Notwendigkeit der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer notwendigen Überflutungsraum zurückzugeben, dies mit Gesichtspunkten des Landschafts- und Naturschutzes zu koppeln, über bauliche Realitäten – insbesondere in der Stadt Gera -, Berücksichtigung von Befindlichkeiten u.a. von Anwohnern, Eigentümern, Pächtern, Land- und Forstwirten bis hin zur dringenden Notwendigkeit eines koordinierten Handelns mit Tschechien sowie den drei betroffenen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. Innerhalb der Stadt Gera gibt es u.a. im Einmündungsbereich des Mühlgrabens durchaus recht interessante Gedanken in Richtung Rückgabe von Aue an die Weiße Elster, was unweigerlich mit der Erweiterung von Überflutungsraum einhergeht. Der AHA wiederholte seinen Vorschlag unbedingt weitere Überlegungen zu starten, um im Stadtgebiet von Gera weitere Altauen der Weißen Elster zurückzugeben.
Dazu gehören nach Ansicht des AHA zu prüfen, inwieweit eine Rückgabe bzw. Wiederanbindung der Altaue im Bereich der Fasaneninsel an die aktive Aue der Weißen Elster möglich ist. Das erfordert u.a. Rückbau von Bauresten, Versiegelungen und bestehenden standortfremden Bodenaufschüttungen. Bereits der Satzungsbeschluss vom 07.11.2008 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB/01 „SB Möbel-Boss“ geschah mit der Kenntnis, dass das ca. 12.000 m² = 12 ha große Plangebiet sich im Überflutungsgebiet befindet. Ähnlich ist es garantiert mit anderen Bebauungen in dem Gebiet zu sehen, welche nach wie vor einer kritischen Betrachtung bedürfen.
Sehr problematisch sieht der AHA Pläne entlang der Ufer der Weißen Elster entlang der Straßen Gries/Am Kupferhammer/Paul-Vogel-Weg schätzungsweise 75 standortprägende und ökologische bedeutsame Bäume (Linden) gegen eine Betonmauer zu tauschen, welche wasserbaulich Hochwasser abhalten soll. Abgesehen davon, dass dies im Fall der Fälle kein Qualmwasser abhält, drückt das wieder einmal mehr aus, dass man statt obengenannter Rückgaben von Altauen an das Flusssystem, wieder einmal auf wasserbaulichen Umgang mit Hochwasser setzt.
Innerhalb der Stadt Gera gibt es u.a. im Einmündungsbereich des Mühlgrabens durchaus recht interessante Gedanken in Richtung Rückgabe von Aue an die Weiße Elster, was unweigerlich mit der Erweiterung von Überflutungsraum einhergeht. Der AHA wiederholte seinen Vorschlag unbedingt weitere Überlegungen zu starten, um im Stadtgebiet von Gera weitere Altauen der Weißen Elster zurückzugeben.
Dazu gehören nach Ansicht des AHA zu prüfen, inwieweit eine Rückgabe bzw. Wiederanbindung der Altaue im Bereich der Fasaneninsel an die aktive Aue der Weißen Elster möglich ist. Das erfordert u.a. Rückbau von Bauresten, Versiegelungen und bestehenden standortfremden Bodenaufschüttungen. Bereits der Satzungsbeschluss vom 07.11.2008 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB/01 „SB Möbel-Boss“ geschah mit der Kenntnis, dass das ca. 12.000 m² = 12 ha große Plangebiet sich im Überflutungsgebiet befindet. Ähnlich ist es garantiert mit anderen Bebauungen in dem Gebiet zu sehen, welche nach wie vor einer kritischen Betrachtung bedürfen.
Ein ganz besonderes Augenmerk in der Stadt Gera lenkte die Exkursionsgruppe auf die Mündungsgebiete von Brahme und Erlbach. Bei der Brahme gilt es unbedingt anzumerken, dass 102 ha zum Schutzgebiet 177/5038-303 nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Brahmeaue gehören. Dementsprechend gilt es die Schutzwürdigkeit, die Entwicklung hin zu naturnaheren Strukturen sowie ihre Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten und den Biotop- und Grünverbund zu prüfen und zu beachten. Daher ist es für den AHA unverständlich, warum man im Mündungsbereich der Brahme in die Weiße Elster im Abschnitt Paul-Vopel-Weg und gewässeraufwärts massive Ausholzungen vorgenommen hatte. Dabei muss auch Unterhaltungsverbänden bekannt sein, dass Gehölze als Sauerstoff-, Frischluft und Feuchtigkeitsspender, Kohlendioxidspeicher sowie als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungiert. Darüber hinaus vermindert die Beschattung die Erwärmung des Gewässers und die damit beschleunigte Verdunstung. In Zeiten des Klimawandels und des zu Recht angeprangerte Artensterben kann man entsprechendes verantwortungsvolles Verhalten erwarten. Gleiches gilt für Pläne in dem Raum einen Campingplatz und einen aufgeständerten Sanitärtrakt zu errichten. Der AHA bekräftig, dass wir nicht ein Mehr, sondern ein Weniger an Verbauung benötigen und zudem sich der Tourismus den Erfordernissen des Schutzes, der Entwicklung und des Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimawandels ein- und unterordnen zu hat. Stattdessen hält es der AHA für wesentlich bedeutsamer intensiver für bestehende Gastronomieeinrichtungen und Campingplätze zu werben.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. schlägt vor in der gemeinsamen Aue von Weißer Elster und Brahme auf einer ca. 2,2 ha großen Fläche eine Streuobstwiese entstehen zu lassen. Diese Streuobstwiese kann zu einer ökologischen, landschaftlichen, kulturhistorischen und touristischen Bereicherung der Stadt Gera beitragen.
Die Streuobstwiese, regional auch Obstwiese, Bitz oder Bongert genannt, ist eine traditionelle Form des Obstbaus, in Unterscheidung zum Niederstamm-Obstbau in Plantagen. Auf Streuobstwiesen stehen hochstämmige Obstbäume meist unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Arten und Sorten. Streuobstwiesen sind meist charakterisiert durch eine Bewirtschaftung ohne Einsatz synthetischer Behandlungsmittel. Traditionell üblich ist die landwirtschaftliche Mehrfachnutzung der Flächen: Sie dienen sowohl der Obsterzeugung (Obernutzung) als auch der Grünlandnutzung Mähwiese zur Heugewinnung oder als Viehweide (Unternutzung). Die Imkerei spielt zur Bestäubung eine wichtige Rolle. Der Streuobstanbau hatte im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine große kulturelle, soziale, landschaftsprägende und ökologische Bedeutung. Heute gehören Streuobstwiesen zu den am stärksten gefährdeten Biotopen Mitteleuropas. Für die Streuobstwiese eignen sich nur robuste, veredelte oder unveredelte Hochstämme. Obwohl die Wildformen meist hohe Ansprüche an Boden und Klima stellen, wurden spezielle widerstandsfähige Sorten gezüchtet. Die Sortenvielfalt hat stets einen regionalen Bezug; traditionelle Artenzusammensetzung und Sortenauswahl weisen einen sehr hohen Spezialisierungsgrad an unterschiedliche Standorte und Nutzungen auf. Von den über 3.000 Apfelsorten Mitteleuropas sind nur 60 im deutschen Handel: Streuobstwiesen sind das Genreservoir alter Regionalsorten (so genannte alte Obstsorten). Auf extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen komplettiert je nach Artenzusammensetzung, Standortfaktoren und Zweitnutzung (Weide, Wiese, Acker) eine artenreiche Tierwelt (Fauna) die Lebensgemeinschaft (Biozönose). Insbesondere ist die Streuobstwiese ein wichtiger Lebensraum für Vögel und Gliederfüßer (Insekten und Spinnen).
Auf der gegenwärtig intensiv als Weidefläche genutzten, nach eigenen Messungen und Berechnungen ca. 21.961,35 m² = ca. 2,20 ha großen Fläche, welche sich östlich der Weißen Elster und nördlich der Brahme befindet, handelt es sich um ein Territorium, welches unbeschattet und gut erreichbar ist. Es ist ferner von einem fruchtbaren Boden auszugehen.
Alles positive Kriterien zur Errichtung einer Streuobstwiese. Bei einem Flächenbedarf pro Obstbaum im Umfang von ca. 10,00 m x 10,00 m = 100,00 m² berechnet der AHA die Möglichkeit der Pflanzung von ca. 220 Obstgehölzen. Dabei bietet sich die Pflanzung von Sorten zahlreicher Obstarten wie zum Beispiel Äpfel, Birnen, Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen, Quitten sowie Wal-, Schwarz- und Haselnüssen an. Die Pflanzung, Pflege, Betreuung, Mahd und Ernte kann in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen erfolgen, welche ebenfalls umweltbildende und regionalverbindende Aspekte beinhalten. Eine Zusammenarbeit mit einem Schäfer erscheint sinnvoll zu sein.
Nach Ansicht des AHA kann das Vorhaben nur unter aktiver Beteiligung der Bevölkerung gelingen. Daher gilt es umfassend u.a. Einrichtungen von Wissenschaft und Bildung sowie die Medien einzubeziehen.
Nunmehr gilt es u.a. die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln sowie gemeinsam der Stadt Gera und dem jeweiligen Eigentümer Möglichkeiten einer Umsetzung des Vorhabens zu beraten.
Ebenfalls in dem Kontext betrachtet hatte der AHA im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 05.12.2022 beschlossen, einen Vorschlag für einen Naturerkenntnispfad in und an der Aue der Weißen Elster im Norden der Stadt Gera zu erarbeiten.
Dabei ist vorgesehen die ökologische sowie landschafts- und stadtgestalterische Bedeutung des Gebietes herauszustellen sowie die Möglichkeit der Anknüpfung an bestehende Naturlehrpfade zu prüfen.
Als mögliche räumliche, örtliche und fachliche Schwerpunkte sind dabei ggf. folgende Standorte vorgesehen:
Die Parkanlage am Biermannplatz, die Altparkanlage an der früheren Biermannvilla und die Flächen der langjährigen Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke, der Mühlgraben, der Bereich der früheren Industriebrache zwischen Mühlgraben, Stadtbahnbrücke und Leibnitzstraße, die Mündungsgebiete von Cubabach, Bieblacher Bach und Brahme sowie das Ufer der Weißen Elster entlang der Straßen Gries/Am Kupferhammer/Paul-Vogel-Weg mit seinen schätzungsweise 75 standortprägenden und ökologisch bedeutsamen Bäumen (Linden).
Dazu gehört im konkreten Fall, dass die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Gera mit dem am 31.03.2016 mit Unterschrift der damaligen Oberbürgermeisterin Dr. Viola Hahn in Kraft gesetzten Beschluss des Stadtrates vom 17.12.2015 in Kraft gesetzten Bebauungsplan B/135/11 „Wohnen in Untermhaus, Biermann-Quartier“ ein vernichtendes Signal für ein etwa 69,94 m x 71,21 m = 4.980,43 m² = rund 0,50 ha großes Gehölz gesetzt hatten. Die Abholzungen finden sogar bis weit in den Monat März hinein statt, wobei der § 39 Absatz 5 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz folgendes regelt, Zitat: „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, Zitat Ende
Diese Regelung hat u.a. den Hintergrund, dass Tiere während der Brut- und Setzzeit geschützt sind. Abgesehen davon, dass mit der Massenabholzungen ein Park zerstört hat, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten geboten hat, als Frischluftspender und Kohlendioxidspeicher diente sowie das Stadtbild aufwertete.
Im konkreten Fall gilt es daher gemäß § 69 Bußgeldvorschriften, Absatz 3, Nummer 13 Bundesnaturschutzgesetz zur Anwendung zu bringen, welcher folgendes regelt, Zitat:
„entgegen § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 einen Baum eine Hecke, einen lebenden Zaun, ein Gebüsch oder ein anderes Gehölz abschneidet, auf den Stock setzt oder beseitigt“, Zitat Ende, anzuwenden und daher die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Ferner fordert Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die zuständige Staatsanwaltschaft auf, die strafrechtliche Relevanz der Umwelt- und Naturzerstörung zu prüfen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt ferner den Park wieder sukzessiv entstehen und den Mühlgraben unverbaut naturnah entwickeln zu lassen.
Das Mündungsgebiet des Erlbaches im Nordwesten der Stadt Gera kann dabei ein weiteres bedeutsames Beispiel für umfassende Rückgabe an Aue sein. Hier verhindert momentan ein Deichdreieck, welches im Süden durch BAB 4, im Nordwesten dem Erlbach und einem weiteren Deich sowie nordöstlich der Weißen Elster gegenübersteht. Ein möglicherweise dann ausgedeichtes Gebiet bietet dann Weißer Elster und Erlbach ökologischen Entwicklungsraum sowie dem Hochwasser Ausdehnungsfläche, welche durchaus in nordwestlicher Richtung bei einer Deichentfernung Ausdehnung und somit verbesserten Abfluss finden kann. Hier erscheint es sinnvoll zu sein, neben der Deichentfernung, Möglichkeiten der sukzessiven Entwicklung eines umfassenden Auenwaldes mit Wiesenbereichen zuzulassen. Ferner erscheint es wichtig, Querbauwerke aus dem Erlbach zu entfernen und mit Störsteinen und -hölzern die natürliche Mäandrierung zu befördern. Der AHA hält in so einem Fall eine wissenschaftliche Untersuchung und Konzipierung für notwendig, welche basierend auf umfassenden Erfassungen u.a. von Fauna und Flora, Vorschläge zur Entwicklung des Gesamtgebietes enthalten sollte.
Gleiches gilt es zu prüfen und zu untersuchen in der Aue der Weißen Elster zwischen Gera und Bad Köstritz sowie nördlich von Bad Köstritz, wo neben der häufig fehlenden Gewässerschonstreifen, die Deiche direkt an den Ufern stehen und sogar vereinzelte massive Verschotterungen stattgefunden haben.
Im Bereich des Mündungsgebietes des Stübnitzbaches an der Grenze der Städte Gera und Bad Köstritz mahnte der AHA an zu prüfen, inwieweit ein Rückbau von Sohlbefestigungen im Bereich der Brücke Köstritzer Weg erfolgen kann. Nur so kann eine durchgehende naturnahe Entwicklung des Baches stattfinden. Zum Zeitpunkt stellten die Mitglieder der Exkursionsgruppe eine intensive rotbraune Gewässerfärbung fest, welche auf eine intensive Bodenerosion schließen lässt. Ausgeräumte Agrarlandschaften und weit fortgeschrittene Monokulturen zum Beispiel bestehend aus Raps und Mais sowie schwere Technik haben zu Bodenverdichtungen geführt, welche das dringend notwendige Einsickern von Niederschlagswasser erschwert und je nach Hanglage zum verstärkten oberflächigen Abfluss des Wassers führt. Mit dem Abtrag des Bodens gelangen vermehrt ebenfalls Nährstoffe und Pestizide in die Gewässer. Diese Auswirkungen sind schon seit Jahrzehnten in den Ozeanen erkennbar.
In Anknüpfung an die Fahrradexkursion vom 23.06.2018 berieten die Mitglieder der Exkursionsgruppe im Zusammenhang mit dem Elsterwehr im Stadtgebiet von Bad Köstritz Möglichkeiten zur Zukunft des Wehres. Der AHA regte dabei an die Reaktivierung des Altverlaufes zu prüfen, um im Rahmen einer Umgehung des Wehres die Durchgängigkeit des Fließgewässers schaffen, Rückgabe von Retentions- und Entwicklungsflächen zu ermöglichen sowie somit auch den Regelungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu entsprechen.
In der Aue zwischen Bad Köstritz und Caaschwitz, wo im Zuge des letzten Hochwassers im Juni 2013 die Weißer Elster kraftvoll ihren ca. 1 km langen Altverlauf zuströmte, erläuterte Frank Schirmer mehrere Varianten zur Entwicklung der Elsteraue bei Bad Köstritz. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe beleuchteten die Tatsache, dass das Gebiet Bestandteil des 48 ha großen FFH-Gebietes 134/5038-302 Elsteraue bei Bad Köstritz ist und entsprechend bei allen Überlegungen sein muss. Ferner gilt es zu beachten, dass an und in dem Altverlauf der Weißen Elster FFH-geschützte Tiere wie z.B. die Becherfledermaus, der Laubfrosch, der Eremit und der Hirschkäfer vorkommen. Dabei nahmen die anwesenden Mitglieder von AHA kritisch Tendenzen zur räumlichen Reduzierung zur Herstellung einer neuen Schlinge der Weißen Elster auf. Sie befürchten, dass die Weiße Elster nicht die alte Länge zurückerhält, sich somit weiter eintieft, nicht ausreichend Raum für sukzessives Auenentwicklungspotential und Hochwasserausbreitungsraum besteht und somit die vollumfänglichen Chancen in Raum und Landschaft weit unter den gegebenen und künftigen Möglichkeiten verbleiben. Ferner verwiesen sie auf die Notwendigkeit der freien Gestaltung des Flusses, seines Altverlaufes und seiner Aue. Dabei gilt es unbedingt großflächig – insbesondere im Bereich des Altverlaufes der Weißen Elster – die Sukzession von standortgerechten Auenwäldern zuzulassen. Diese dienen zur Entwicklung sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie um die Kraft des Hochwassers zu mindern und Wasser in dem Zuge aufzunehmen. Im Angesicht massiver Verschotterungen und wasserbaulicher Baumaßnahmen am gegenüberliegenden Ufer sowie des bereits fertiggestellten Brückenbaus wiederholte der AHA seine Mahnung, dass eine bessere Information und Bündelung in den Händen der Thüringer Landgesellschaft mbH erforderlich sind. Darüber hinaus gilt es Änderungen an der baulichen Schaffung vollendeter Tatsachen zu prüfen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass sich entlang der Weißen Elster in dem Bereich mit den Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald ein weiteres 164 ha großes FFH-Gebiet mit der Nummer 230/5038-305 befindet.
Im Nachtrag der Fahrradexkursion erscheint es sinnvoll zu sein, in die Entwicklungsmaßnahmen Möglichkeiten einer naturnaheren Entwicklung des Gleinabaches einzuplanen. Das Ingenieurbüro für Planung und Umwelt (IPU) hat die Gewässerstrukturklassen des Fließgewässers, welches in den Altverlauf der Weißen Elster mündet, von vollständig und mäßig verändert eingestuft. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen, wozu u.a. die Einhaltung von Gewässerschonstreifen von jeweils mindestens 10 m, der Verbleib von Altholz sowie die Ermittlung von Einträgen aus Haushalten, Gewerbe und Landwirtschaft gehören. Ggf. ist das Einbringen von Störsteinen notwendig, um die Mäandrierung zu befördern.
In der Gemeinde Crossen ging der AHA auf die Wehranlage und den Abzweig zum Floßgraben in Augenschein. Die beiden Mitarbeiter der Thüringer Landgesellschaft mbH Frank Schirmer und Jan Berling erläuterten bereits zur Fahrradexkursion am 23.06.2018 Überlegungen die Weiße Elster im Bereich ihres Altverlaufes im Bereich der Ochsenwiese wiederzubeleben. Somit erreicht man wieder eine Laufverlängerung, schafft neue Entwicklungsräume und ermöglicht somit einen barrierefreien Verlauf des Flusses, ohne die Bespannung des Floßgrabens in Gefahr zu bringen.
Der in den Jahren von 1578 bis 1580 im Auftrag von Kurfürst August I. nach Plänen von Martin Planer und unter Bauleitung von Christian Kohlreiber errichtete Floßgraben Ebenfalls prägte bzw. prägt immer noch die Region. Der hauptsächlich vom Wasser der Weißen Elster gespeiste Floßgraben, diente der Flößerei von Holz, welches man im Kurfürstentum Sachsen zum Sieden von Sole verwendete. Mit der Weißen Elster, der Rippach, der Pleiße und Luppe verknüpft, verlor der jedoch der Floßgraben durch den zunehmenden Ersatz von Brennholz durch Braunkohle immer mehr an Bedeutung. Im Jahre 1864 ereilte der Elsterflößerei die endgültige Einstellung. Während Teile verlandeten, andere Abschnitte dem Bergbau zum Opfer fielen, bestehen u.a. in Crossen, bei Lützen und in Leipzig noch deutlich erkennbare Abschnitte. Dies manifestiert sich z.B. im Abschnitt zwischen dem Zwenkauer See und der Einmündung in der Pleiße sowie in dem wiederbelebten Elstermühlengraben.
Die Überlegungen und Planungen des Fördervereins Elsterfloßgraben e.V. den Elsterfloßgraben wiederzubeleben, verbindet der AHA mit der dringenden Vorstellung, dass keine massive Veränderung des Landschaftsraumes durch Wegeneubau z.B. mit Asphalt und Beton erfolgt. Auf jeden Fall gehört das begrüßenswerte Vorhaben des Freistaates Thüringen zu den Aktivitäten, die Weiße Elster wieder durchlässiger zu gestalten und entwickeln zu lassen. Diese biologische Durchlässigkeit findet eine rechtliche Basis in der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Der AHA wies erneut auf die bedrohlichen Pläne in der Aue zwischen Weißer Elster und Floßgraben sowie nordöstlich von Crossen, Ortsteil Ahlendorf den Aufschluss eines Kiesabbaus zu beginnen. Ein Abbau von Kies in der Aue der Weißen Elster führt zur Zerstörung von Landschaft und Natur, beraubt der Weißen Elster Entwicklungs- und Retentionstraum, beeinträchtigt das Potenzial als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora sowie führt zu umfassenden Störungen im Wasserhaushalt in der Aue und dem Umland. Gerade wenn man bedenkt, dass mit der jährlichen Niederschlagsmenge im Umfang von 549 mm eine umfassende Unterschreitung der Jahresniederschlagswerte von Thüringen im Umfang von 795 mm bzw. l/m² und im Durchschnitt von Deutschland im Umfang von 850 mm bzw. l/m². Die Verdunstung einer offenen Wasserfläche dagegen bemisst man häufig auf ca. 600 bis 700 mm im Jahr. Somit ist von massiven Wasserverlusten auszugehen. Ferner besteht die Gefahr bei Eindringen von Hochwasser, dass Schmierstoffe und Chemikalien in den Fluss, in das Grundwasser und in die Aue gelangen können. Nicht zu unterschätzen ist zudem die Schaffung von baulichen Strukturen wie der Bau von Transportstraßen für den Abtransport der Abbauprodukte mit Hilfe von schweren LKW. Einhergehend damit ist mit vermehrter Abgas- und Lärmbeeinträchtigung zu rechnen, was zudem die Wohn- und Lebensqualität in Crossen und anderen Orten an der Transportstrecke massiv reduzieren lässt. Daher war man sich schnell einig, dass der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung der Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Ausbreitungsraum für Hochwasser und nicht zuletzt als Erholungsraum für die zumeist stressgeplagte Menschheit Vorrang vor Abbau von Kies und den damit verbundenen Beeinträchtigungen, Zerstörungen und Störungen haben muss. Daher gilt es die Aktivitäten zum Schutz der Weißen Elster auch im Raum Crossen zu intensivieren und zu koordinieren. Noch dazu es ist ein offenes Geheimnis ist, dass der Bergwerksbetreiber Ausweitungen in der Aue der Weißen Elster und in Richtung des 421 ha großen FFH- und Vogelschutzgebietes Zeitzer Forst plant.
Der AHA regt stattdessen an, auf diesen Flächen eine Mischentwicklung aus sukzessiv entstehenden Auenwäldern, Wiesen und nachhaltiger Landwirtschaft zu ermöglichen. Somit erhöht sich unweigerlich die Arten- und Strukturvielfalt erheblich und erfahren Biotop- und Grünverbund entlang der Weißen Elster noch mehr Bedeutung. In dem Zusammenhang verweist der AHA auf seine „Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren zum Neuaufschluss des Kiessandtagebaus Ahlendorf“ vom 15.04.2023.
Beim Aufenthalt im Zeitzer Forst, welcher länderübergreifend als Naturschutz- und Vogelschutzgebiet sowie Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Sachsen-Anhalt auf einer Fläche von 1.718 ha und in Thüringen auf einer Fläche von 327,4 ha sowie insgesamt auf einer Fläche von gesamt 1.585 ha als „Nationales Naturerbe“ ausgewiesen ist, nahm die Exkursionsgruppe die Vorstellung des AHA zur Kenntnis, dass eine weitere militärische Nutzung des Gebietes nicht dazu passt und zudem angesichts der zunehmenden Militarisierung in der Innen- und Außenpolitik sehr besorgniserregend ist. Somit unterstützt der AHA jede Forderung, dass der Zeitzer Forst frei von jeder Art der militärischen Nutzung sein muss. Nur so ist eine nachhaltige und ökologisch vernünftige Entwicklung eines der wenigen großflächigen Waldgebiete im waldarmen Süden Sachsen-Anhalts möglich.
Im Bereich der Johannismühle nahm die Exkursionsgruppe den naturnahen Entwicklungsraum des Katersbaches in Augenschein, welchen es unbedingt in dieser Form und Struktur zu erhalten gilt. Die Exkursionsgruppe war sich einig, dass dieses naturnahe Erscheinungsbild in Verlauf und Einmündung in die Weiße Elster Schule machen sollte.
Im Gebiet zwischen Haynsburg, Mödelstein, Raba und dem Mündungsgebiet der Aga in die Weiße Elster bekräftigt der AHA sein Unverständnis, dass der Hochwasserdeich sich so nah an der Weißen Elster befindet und dem Fluss so ein großer Teil des Überflutungsraumes fehlt. Der AHA bekräftigte erneut seine Auffassung, dass auch hier umfassende Deichrückverlegungen erforderlich und möglich sind, um der Weißen Elster große Teile ihrer Aue zurückzugeben.
Zusammenfassend kam die Exkursionsgruppe zum Schluss, dass die Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz große Strecken naturnahere Strukturen besitzt, jedoch häufig seiner Aue und seines Überflutungsraumes beraubt ist. Ferner haben Flussverkürzungen zu Gewässereintiefungen und Strukturverarmung geführt. Darüber hinaus bedarf es eines nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und einer darauf beruhenden Entwicklung der wertvollen, arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteile, welche durchaus vielfältig vernetzt sind. Der Biotopverbund bedarf jedoch einer umfassenden räumlichen Erweiterung, wozu Fließgewässer, Gehölz- und Staudenstreifen, extensive Wiesen- und Streuobstwiesenflächen, Obstbaumalleen, aber nicht zuletzt auch Ackerflächen mit einer größeren Anbaukultur beitragen können. Gegenwärtig prägen ausgedehnte Raps- und Maisanbauflächen, welche von Weizen- und Gersteanbauflächen unterbrochen sind, die Agrarlandschaft. Humusmehrende Ackerkulturen wie Luzerne, Kleegrasgemische und Phacelia fehlen vollständig. Neben der Verschlechterung der Bodenqualität, des stark reduzierten Nahrungsangebots für den Feldhasen, mangelnder Jagdmöglichkeit für Greifvögel und Eulen, geht auch eine Verarmung der landeskulturellen Vielfalt einher. Während zu Zeiten der DDR noch 25 Ackerkulturen auf dem Feld standen, sind es heute gerade mal noch 5 – 7 verschiedene Ackerkulturen. Hier bedarf es einer massiven Änderung auf allen räumlichen und gesellschaftlichen Ebenen.
Neben den dargestellten ökologischen Realitäten, Problemen, Schutzwürdigkeiten und -erfordernissen sowie unterbreiteten Vorschlägen, zeigt sich für den AHA, dass sich Landes-, Regional- und Kommunalplanungen häufig keine Abstimmung zueinander aufweisen, sondern auch konträr stattfinden. Dazu zählen Planungen für Wohnneubebauungen an der Fasaneninsel in der Stadt Gera und der einst durchgeführte Brückennneubau über die Weiße Elster in der Gemarkung der Stadt Bad Köstritz.
Darüber hinaus ist dringende und zügige wissenschaftlich fundierte Neuausrichtung der Landes-, Regional- und Kommunalplanungen erforderlich, um den Erfordernissen des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Landschaft und Natur sowie des voranschreitenden Klimawandels Rechnung tragen zu können. Bei fortgesetzter Ignoranz der Entwicklungen und Notwendigkeit der massiven Änderungen der Planungen kann es zu verstärkten negativen Folgen für Mensch, Natur, Umwelt, Landschaft und Klima kommen. Die langjährige Trockenheit, welche trotz des ganztägigen Regenfalls am Exkursionstag anhält, ist neben der Zunahme von Stürmen und möglicher Entwicklung hin zu kurzzeitigen monsunartigen Regenfällen, als deutliches Zeichen der Veränderungen zu werten.
Dazu bedarf es jedoch einer massiven Mitwirkung der interessierten und betroffenen Bevölkerung, um nachhaltige politische und gesellschaftliche Entscheidungs- und Rahmenbedingungen zu schaffen. Die fachlich sehr fundierten Diskussionen im Rahmen der Fahrradexkursionen haben einen sehr wichtigen Beitrag dazu geleistet.
Der AHA bekräftigte seinen Wunsch sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählt selbstverständlich auch der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz. In dem Zusammenhang sieht sich der AHA auch als Plattform für Menschen, welche sich dem Schutz, Erhalt und der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft einsetzen möchten
Daher hatte die Mitgliederversammlung des AHA am 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden. In dieser ehrenamtlichen AHA-Gruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Gera-Zeitz
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 21.05.2023
Erste Eindrücke (weitere Fotos werden noch später dazugefügt)
Schreibe einen Kommentar