Am 24.08.2013 erfolgte die Eröffnung der hochgradig umstrittenen Waldschlösschenbrücke, nachdem zuvor nach sechs Jahren der skandalöse Bau seinen Abschluss fand.

Es ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut der Anlass darauf hinzuweisen, welchen Stellenwert offenbar der Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie des Gutes Kulturlandschaft im nunmehrigen 21. Jahrhundert einnimmt. Die Brückenplaner und –bauer haben dabei immer u.a. ausgeblendet, dass ein bedeutsamer Teil der Kultur- und Naturlandschaft Elbe sowie Fluss, Auen und Hochwasser eine ökologisch und hydrologisch lebensnotwendige Einheit darstellen. Sie bilden eine wichtige Wechselbeziehung. Hochwasser formen zudem die Auen und Flüsse immer neu, durchfeuchtet das Auengebiet und versorgt sie mit neuem Schlick sowie führt genetisch frische Fauna und Flora heran. Vergessen haben diese Verantwortlichen aber auch, dass vermehrte Hochwasser durch zunehmende Versiegelungen, Fließgewässerausbau und –begradigungsmaßnahmen sowie Einengung von Hochwasserausbreitungsräumen an Heftigkeit und Unberechenbarkeit zu nehmen. Dazu tragen auch solche skandalösen Bauwerke wie die Waldschlößchenbrücke bei. Laut Statistischem Bundesamt und Umweltbundesamt, erfolgt täglich eine Versiegelung von 81 ha Boden, was einer Fläche von etwa 116 Fußballfeldern entspricht bzw. in einem Jahr der Fläche der Stadt München gleichkommt.

Außerdem weist der AHA darauf hin, dass jegliche derartige Bebauungen selbstverständlich Lebens- und Rückzugsraum von Fauna und Fora sowie Biotopverbundräume stört bzw. gar zerstört. Unberücksichtigt haben die Verantwortlichen auch, dass mit der Wasserrahmenrichtlinie auch europäisches Recht tangiert wird. Somit gilt es gar eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission zu prüfen.
Nach Auffassung des AHA zeigt sich immer wieder, dass die Entscheidung des UNESCO-Welterbekomitees vom 25.06.2009 im spanischen Sevilla das Dresdner Elbtal aus der Liste des Weltkulturerbes zu streichen nicht nur zu erwarten und folgerichtig, sondern auch konsequent war. Ein eindeutiges Warnzeichen an alle, welche denken in solchen Denkmalgebieten derartige oder ähnliche Bauwerke zu errichten, wie die nun im Bau befindliche Waldschlößchenbrücke im Dresdner Elbtal.

Die Abererkennung des Weltkulturerbetitels ist aber nicht nur ein Ergebnis einer kleinkarierten, wenig weltoffenen sowie gegen Natur-, Landschafts- Umwelt- und Denkmalschutz gerichteten Politik des Freistaates Sachsen und letztendlich auch der Stadt Dresden geschuldet, sondern auch der duldenden und inkonsequenten Herangehensweise des Bundes anzulasten.

Das die Planung, der Beginn, die Fortsetzung und der bevorstehende Abschluss des Baus zu einer Zerschneidung eines ökologisch, landschaftlich und historisch bedeutsamen Teils des Dresdner Elbtals führt und somit unweigerlich eine Aberkennung des durch die UNESCO verliehenen Weltkulturerbetitels droht, war oft genug angemahnt worden und somit allen Beteiligten und Verantwortlichen bekannt. Dies stellt nicht nur ein Verlust für die Stadt Dresden und den Freistaat Sachsen, sondern auch für die ganze Bundesrepublik und die Europäische Union dar. Zudem ist die Glaubwürdigkeit im Zusammenhang mit der Zielsetzung des Weltkulturerbeabkommens nachhaltig erschüttert. Das berufen auf einen Bürgerentscheid, welcher genau diese Tragweite ausblendete und das Verhindern eines umfassenderen und aktuelleren Bürgerentscheides, war bzw. ist unverantwortlich und erfordert nun eine entsprechende Reaktion des Bundes, welche im nationalen Maßstab eine besondere Verantwortung in der Umsetzung internationaler Verantwortlichkeiten und Verbindlichkeiten wahrzunehmen hat.

Bereits das bisher 160 Millionen Euro und nunmehr aktuell rund 182 Millionen Euro teure Vorhaben an sich ist schon skandalös genug. Anstatt schon aus Gründen des Klimawandels und der damit eng verbundenen Verschmutzung der Luft sowie der massiven Verschwendung von Energie nun endlich eine sofortige grundlegende und radikale Wende der Verkehrs- und Baupolitik einzuleiten, setzt man weiter auf den Kfz.-Verkehr.

Im konkreten Fall zeichnet sich zudem eine massive Zerschneidung des landschaftlich einmaligen und wertvollen Elbtales ab. Schon alleine das ist eigentlich ein entscheidender Grund die Brücke nicht zu bauen. Von gewissen Einschränkungen als Hochwassergebiet und Frischluftkorridor gar nicht zu reden. Gerade auch die Hochwasserereignisse im August 2002 und im September 2010 sowie die gegenwärtig steigenden Wasserstände müssten noch genug Sensibilität hervorrufen, um Verbauungen in bzw. an Retentionsflächen zu unterlassen.
Der Verlust des UNESCO-Titels Weltkulturerbe birgt somit nach Auffassung des AHA noch andere Gefahren für das Elbtal in sich, welche darin liegen könnten, dass man nunmehr womöglich noch mehr Baumaßnahmen planen und umsetzen möchte, welche gleichartige oder ähnliche Ausmaße wie die Waldschlösschenbrücke aufweisen.

Die bestehenden Naturschutzgesetze sind vor dem Hintergrund des fortgesetzten Artensterbens und der schleichenden Vernichtung der natürlichen Lebensgrundlagen entstanden. Dass private Investoren oft diese Dimension nicht im Blick haben und meinen, ihre Bauvorhaben seien „halb so schlimm“, ist bereits problematisch. Bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand mit all ihren Naturschutzverwaltungen und -behörden ist eine derartige Haltung jedoch ein Eklat.

Nunmehr hat auf Basis einer Klage der Grünen Liga Sachsen das Bundesverwaltungsgericht mit zwei Beschlüssen vom 06.03.2014, dass gegen die Planungen und den Bau der Waldschlösschenbrücke Bedenken bestehen sowie die Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, zur Auslegung von Fragen der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Bereits in dieser ist deutlich absehbar, dass die in der Planungs- und Bauphase verantwortlichen sächsischen Staatsregierungen sowie Gremien der Stadt Dresden offenbar Rechtsbeugung begangen haben und dabei der Kultur- und Naturlandschaft Dresdens schweren Schaden zufügten. Der AHA fordert daher bereits jetzt, dass politische und womöglich auch juristische Konsequenzen daraus abzuleiten gilt. Als nächsten Schritt ruft der AHA die Wahlberechtigten auf am 31.08.2014 bei der Landtagswahl für mehr Achtung für Kultur sowie Schutz von Umwelt, Landschaft und Natur abzustimmen.
Auf Grund der ggf. grundsätzlich nicht gebannten, sondern eher steigenden Bedrohung des Elbtals mit seiner ökologischen, landschaftlichen und kulturhistorischen Bedeutung ruft der AHA zudem zur generellen zumindestens europa- und bundesweiten Unterstützung des Wirkens zum Erhalt dieses Landschafts- und Naturbestandteiles sowie praktisch einstigen UNESCO-Weltkulturerbes auf. Nur so lassen sich der Landschafts- und Lebensraum sowie die optisch einmalige Verknüpfung mit den Kulturgütern der Stadt Dresden sichern. Dazu möchte der AHA mit beitragen, in dem er entsprechende Aktivitäten im Einzugsgebiet der Elbe mit bündeln hilft.

Nunmehr beabsichtigt der AHA im Jahr 2013 seine Aktivitäten in Dresden und seiner Umgebung zu verstärken.

Wer Interesse hat generell ehrenamtlich mitzuwirken, kann zudem in der im Aufbau befindlichen AHA-Regionalgruppe Dresden und Umland mitarbeiten. Der AHA ist unter folgender Anschrift zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.
(AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de