Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.
Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu zählen das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes, sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen, die Errichtung eines Trainings- und Ausbildungszentrum der DRK-Wasserwacht Halle und eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees.
Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.
Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.
Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.
Im Rahmen einer Exkursion am 14.07.2015 und am 29.09.2015 konnten sich die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Überblick zu den massiven und zerstörerischen Bauarbeiten zum Golfplatz im Westteil des Hufeisensees verschaffen. In großen Abschnitten von mehreren hundert Metern haben die Bauarbeiten die Uferbereiche mit ihrem sukzessiven Bestand an Gehölzen, Hochstauden und Schilf komplett zerstört. Das hat zur Vernichtung eines arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten geführt. Ferner vernichteten die Bauarbeiten eine angrenzende Ackerfläche, welche noch im Sommer mit zahlreichen Hochstauden, wie Gewöhnlicher Kratzdistel, bewachsen war. Diese Flächen dienten u.a. zahlreichen Insekten als Blütenweide und im Samenstadium zum Beispiel dem Stieglitz als Nahrungsgrundlage.
Dabei ist Jedem klar und bekannt, dass diese Bauarbeiten reinen Partikularinteressen einer deutlich geringen Minderheit, in der Regel einem vermögenden Klientel dienen. Jedoch haben der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) und der hallesche Oberbürgermeister und seine Verwaltung den gesetzlichen Auftrag und somit die Aufgabe dem Allgemeinwohl zu dienen. Die Inaugenscheinnahme der massiven Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft im Westteil des Hufeisensees versinnbildlichen eher den deutlichen Verstoß gegen dieses Prinzip. Die angedachten weiteren Maßnahmen im Zuge des am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossenen Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, wozu noch die Badestrände, der Rundweg und die Erweiterung der Wassersportanlagen gehören, lassen weitere derartige massive Zerstörungen und Verwüstungen an Umwelt, Natur und Landschaft am und im Hufeisensee erahnen bzw. vermuten. Alle anderen bisherigen und womöglich künftigen derartigen Beteuerungen von den politischen Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) und des Labuschke-Clans können in keiner Weise der Wahrheit entsprechen. Bereits die gegenwärtigen Zerstörungen und Vernichtungen an Umwelt, Landschaft und Natur am Hufeisensee reihen sich ein in die zahlreichen anderen derartigen und gegenwärtigen ähnlichen Aktionen gleichen Ausmaßes ein, wozu die Massenabholzungen in der Fiete-Schulze-Straße/Otto-Stomps-Straße, Beesener Straße, Delitzscher Straße, am Park Am Steintor und am Saaleufer am Holzplatz, der Brückenbau zur Rabeninsel sowie der Raubbau in der Dölauer Heide eindeutig dazugehören.
Nunmehr tut man verwundert, dass die Wasserqualität des Hufeisensees keinesfalls zum Baden geeignet ist. Diese Tatsache war schon zu DDR-Zeiten, aber im Zusammenhang mit der 1984 geschlossenen Mülldeponie Kanena bekannt. Der Deponiekörper hat direkten Kontakt mit dem Wasser im Hufeisensee und somit besteht die klare Möglichkeit der Einspülung von Schadstoffen. Die Gefährlichkeit nimmt noch zu, da niemand genau weiß, was für Materialien und Stoffe in der Deponie einst entsorgt worden.
Das erst das Umweltbundesamt kommen muss, um Vinylchlorid, Summenformel C2H3Cl, festzustellen ist skandalös. Warum haben diese Boden- und Wasseruntersuchungen nicht im Vorfeld der Erstellung des Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ stattgefunden ? Dass man als mögliche zusätzliche Schadstoffquellen den ehemaligen Chemiehandel und angrenzende Bahnhofsanlagen vermutet, macht die Sache nicht besser.
Vinylchlorid hat eine stark reizende Wirkung auf Schleimhäute und Augen, eine leicht betäubende Wirkung sowie schädigt Leber, Speiseröhre, Milz, Handdurchblutung, Handknochen sowie Haut und ist außerdem als krebserzeugend eingestuft.
Ferner gilt Vinylchlorid bei einer Zündtemperatur 415 °C als leicht entflammbar. Beim Verbrennen von Vinylchlorid entstehen Chlorwasserstoff und Spuren von Phosgen. Zudem löst sich Vinylchlorid fast unbegrenzt in organischen Lösungsmitteln, aber nur wenig in Wasser. Bei Einwirkung von Licht, Luft und Wärme polymerisiert Vinylchlorid zu PVC.
Allein diese Fakten müssen zur Einstellung und Aufhebung des Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ sowie zu weiteren tiefgreifenderen Untersuchungen von Wasser, Boden und Luft führen. In dem Zusammenhang sieht es der AHA als problematisch an, wenn die Golfplatzbetreiber ihre Flächen mit dem belasteten Wasser beregnen. Abgesehen davon, dass der offenbar sehr hohe Wasserverbrauch zu nicht seltenen niederschlagsarmen Zeiten zu unverantwortlichen Absenkungen des Wasserstandes des Hufeisensees führt. Damit einhergehend könnte sich der Zustrom von Schadstoffen über Grund- und Schichtwasserleiter verstärken, was eine schnelle Ortung und Sanierung der Ausgangsstandorte und Ab- und Zuleiter sehr dringend erforderlich macht.
Wie sich nun offenbar herausstellt gibt es in mehrfacher Hinsicht massive Interessenkonflikte. In diesen scheinen nicht nur bisher unbekannte Vertreter des halleschen Stadtplanungsamtes, sondern auch der frühere Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt Thomas Leimbach (CDU) verstrickt zu sein.
Für den AHA fügen sich nunmehr noch mehr Puzzle zusammen, welche zu dem auf Ignoranz fachlicher Einwendungen beruhenden Beschluss des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ führte. Der AHA fordert eine externe Untersuchung unter Einbeziehung der zuständigen Staatsanwaltschaft. Ferner befürchtet der AHA mangelnden Aufklärungswillen oder gar Verdunklungsgefahr, wenn die Stadt Halle (Saale) und womöglich das Landesverwaltungsamt diese skandalösen Angelegenheiten selbst untersuchen. Darüber hinaus hält der AHA einen sofortigen Stopp aller Aktivitäten zur Umsetzung des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ für dringend geboten.
Im Interesse einer verstärkten ökologischen und bürgerschaftlichen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden. Wer in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/2002746
Fax.: 01805-684 308 363
Internet: https://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
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