Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat mit Unverständnis den in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 30.11.2021 von Steffen Höhne verfassten und veröffentlichen Beitrag „Rückkehr der Rücker“ aufgenommen. Auf Grund der sehr einseitig dargestellten Situation in den Waldgebieten am Ettersberg sieht sich der AHA aufgefordert folgende Presseerklärung abzugeben:

Mit Presseerklärung vom 09.02.2021 hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) seine sehr große Besorgnis und absolutes Unverständnis zu der Massenfällung von rund 500 Bäumen in der Prinzenschneise im Bereich von Weimar-Schöndorf sowie den respektlosen Umgang von leitenden Vertretern von ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts“ (Landesforstanstalt) mit der Bürgerinitiative „Pro Ettersberg“ zum Ausdruck gebracht.
Der weiter aktuelle fachlich-inhaltliche Ausgangspunkt des seit dem Jahr 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beruht auf folgender Feststellung:

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist der Auffassung, dass ein dauerhafter Schutz und Erhalt des von Arten- und Strukturreichtum gekennzeichneten, aber auch von sehr großer historischer Verantwortung geprägter 17 km² großen Ettersberg mit seinen 3 Naturschutzgebieten Rautenschlag (19 ha), Prinzenschneise (88 ha) und Südhang Ettersberg (408 ha) zu gewährleisten ist. Ferner befindet sich der größte Teil der Landschaft im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“, wo dringender Schutzbedarf geboten ist.

In dem Zusammenhang sei daran erinnert, dass u.a. bereits in einer Begehung am 26.07.2017 im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Spuren von massiven bisherigen forstwirtschaftlichen Eingriffen mit deutlichen Spuren in Form von etwa alle 20 m von der Prinzenschneise nach Norden und Süden in den Wald gefrästen Rückegassen, gefällten Bäumen und zerfahrenen Waldböden und Wegen feststellten.
Darüber hinaus erfolgten auch Abholzungen, welche zu umfassenden Lichtungen führten. Selbst vor dem Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ machten die Abholzungsmaßnahmen des Forstes keinen Halt.
Auf Grund der Tatsachen, dass es sich hier um NSG und ein FFH-Gebiet handelt, leiten sich zwingende Notwendigkeiten ab, wozu ein Verschlechterungsverbot gehört. Die bisher durchgeführten massiven Abholzungen, denen offensichtlich Traubeneichen, Winterlinden, Eschen, Salweiden, Bergahorne und Birken zum Opfer fielen, widersprechen dem ebengenannten Ansinnen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es daher in derartigen schutzwürdigen Gebieten vorrangig eine naturnahe Entwicklung zuzulassen. Die immer vom Forst vorgetragene Behauptung, dass nur forstwirtschaftliche Maßnahmen die Vermehrung und Entwicklung von Stiel- und Traubeneiche ermöglichen, ist nicht korrekt. Abgesehen davon, dass die Fällungen und der Einsatz von schwerer Räumtechnik die Struktur der Wälder stören bzw. gar zerstören, entziehen Bodenverdichtungen und übermäßige Lichteinträge die besonderen Entwicklungsmöglichkeiten der empfindlichen und langsam wachsenden Stiel- und Traubeneichenjungbäume. Verschärfung erfährt die Situation, dass auf Grund hoher Nährstoffeinträge Staudenkulturen und verstärkt Spitz- und Bergahorn Einzug halten.
Beide Eichenarten benötigten Halbschatten, um keimen und sich entwickeln zu können. Vereinzelt umstürzende Bäume schaffen dafür ausreichend Raum. Ferner bieten Waldrandbereiche und bestehende Kleinlichtungen sehr guten Entwicklungsraum. Erfreulicherweise konnte damals die Exkursionsgruppe zudem mehrere Bestände an Jungbäumen der Traubeneiche feststellen.
Darüber hinaus dienen Wälder durch Aufnahme von Kohlendioxid sowie der Abgabe von Sauerstoff und Wasser als Teil einer dringend notwendigen Klimaregulierung und gehören somit zum bedeutsamen und unersetzlichen Teil des Klimaschutzes. Ferner dienen Wälder der Naherholung für die einem vielfältigen Stress ausgesetzte Menschheit. Ebenfalls fungieren sie als sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie spielen bei dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Biotop- und Grünverbundräumen eine sehr wichtige Rolle.
Insofern ist eine andere Herangehensweise in den vielfältigen Schutzgebieten dringend nötig. Dazu zählt nunmehr ausschließlich die naturnahe und sukzessive Entwicklung der Waldgebiete am Ettersberg –insbesondere in den drei Naturschutzgebieten, im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ – zuzulassen. Eine Einstellung der Forstwirtschaft ist zudem nicht nur ein Ausdruck eines aktiven Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie der Förderung eines nachhaltigen Tourismus, sondern ebenfalls ein Gebot der historischen Demut gegenüber der naheliegenden Gedenkstätte Buchenwald.
Von daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Freistaat Thüringen, die Stadt Weimar und den Landkreis Weimarer Land weiterhin auf, diese obengenannten Ansinnen endlich zu respektieren.
Die nunmehr eingangs geschilderte Fällung von ca. 500 Bäumen in der Prinzenschneise im Bereich von Weimar-Schöndorf ist ein weiterer Beleg dafür, dass man der ökologischen und landschaftlichen Bedeutung von Gehölzen und Wäldern noch immer nicht die angemessenen Schutzmaßnahmen angedeihen lässt. Eine zu definierende Gefährdung der Verkehrssicherheit mehr oder minder alleine durch Vertreter des Forstamtes Berka beurteilen zu lassen, bedeutet für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine fahrlässig und fachlich sehr bedenkliche einseitige Betrachtungsweise. Offensichtlich hatte an der von Forstamtsleiter Jan Klüßendorf in Medien erwähnten Begehung weder Vertreterinnen und Vertreter von Umwelt- und Naturschutzorganisationen, noch der Bürgerinitiative „Pro Ettersberg“ teilgenommen. Diese Handlungs- und Verfahrensweise ist eine inakzeptable Fortsetzung der mehr als umstrittenen massiven forstwirtschaftlichen Eingriffe in das Gebiet der Prinzenschneise, wovon 88 ha Bestandteil eines Naturschutzgebietes sind. Zudem gehört Alt- und Totholz zu einem arten- und strukturreichen Wald dazu. Sie bilden Lebensraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und sind Bestandteil des Stoffkreislaufes Wald.
Hinsichtlich der Verkehrssicherheitspflichten in Waldgebieten sei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012, Aktenzeichen: VI ZR 311/11, insbesondere ab Randnummer 5 hingewiesen. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Feststellung unter Randnummer 12 auch im Freistaat Thüringen greift, da im Thüringer Waldgesetz unter § 6 Absatz 1 Satz 2 das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr geregelt ist.
Nicht nur die zerstörerischen forstwirtschaftlichen Eingriffe in die Waldgebiete des 17 km² großen Ettersberg mit seinen 3 Naturschutzgebieten Rautenschlag (19 ha), Prinzenschneise (88 ha) und Südhang Ettersberg (408 ha), welche zum größten Teil zum EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ gehören, beunruhigen den AHA. Minder besorgniserregend und unverantwortlich ist der respektlose bis verleumderische Umgang mit der ehrenamtlichen Bürgerinitiative „Pro Ettersberg“, welche sich fachlich fundiert äußert und sich stets gesprächsbereit zeigt. Welches Recht glaubt der der frühere zuständige Revierförster Wolfgang Grade für sich zu beanspruchen, in aller Öffentlichkeit die Mitglieder der Bürgerinitiative „Pro Ettersberg“ als fachlich inkompetent zu bezeichnen sowie ihnen fehlendes Verständnis für Leben und Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu unterstellen? Der Gipfel der verbalen Entgleisung dieses Mannes ist die Unterstellung, dass die Bürgerinitiative „Pro Ettersberg“ die Bewirtschaftung des Waldes mit dem Leiden der Häftlinge des einstigen Konzentrationslagers Buchenwald vergleicht.
Der AHA bekräftigt an dieser Stelle seine Ansicht, dass angesichts der nahen Lage zur Gedenkstätte Buchenwald und der Kenntnis der dort massenhaft verübten Verbrechen der deutschen Faschisten, es sich gebietet die angrenzenden Wälder vor störenden bis zerstörerischen Eingriffen zu bewahren und im Gedenken an die zahlreichen Opfer auch dort Ruhe zu wahren. Nichts Anderes hat die Bürgerinitiative „Pro Ettersberg“ ebenfalls schon immer erklärt. Was anderes zu behaupten entbehrt jeder Grundlage und ist als verleumderisch anzusehen.
Mit welcher arroganten, aggressiven und provozierenden Art und Weise Angehörige von ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts“ (Landesforstanstalt) auftreten können, konnte der AHA sehr anschaulich und eindrucksvoll bei Exkursionen in das Gebiet der Prinzenschneise am 20.01.2018 und 25.01.2020 erleben.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist zudem darauf hin, dass nach seiner Ansicht als Gesprächs- und Verhandlungspartner die zuständigen Verantwortlichen und Aufsichtsführenden in Politik und Verwaltung des Freistaates Thüringen sowie der Stadt Weimar und des Landkreises Weimarer Landes fungieren. Die in § 2 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ vom 25. Oktober 2011 formulierten Aufgaben können sie nicht von ihren Verantwortlichkeiten entbinden. Der unverantwortliche Umgang von ThüringenForst mit sehr hochgradig schützenswerten Waldgebieten im Bereich des Ettersberges und mit ehrenamtlichen Organisationen zeigen auf, dass offensichtlich eine unzulässige Verselbstständigung der Thüringer Forstverwaltung stattfindet bzw. bereits stattgefunden hat. Daher fordert der AHA die Fraktionen des Thüringer Landtages und die Staatsregierung Thüringens auf, unverzüglich umfassende und grundlegende Veränderungen anzugehen und umzusetzen.
Im Zusammenhang mit den gegenwärtigen ablehnungswürdigen Handlungs- und Verhaltensweisen im Umgang mit den Waldgebieten am Ettersberg sowie des bei ThüringenForst beschäftigten Revierförsters Wolfgang Grade sieht der AHA unverzüglichen Handlungsbedarf gemäß § 3 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ vom 25. Oktober 2011, welcher die „Rechts- und Fachaufsicht des für Forsten, Jagd und Fischerei zuständigen Ministeriums (Aufsichtsbehörde)“ beinhaltet und regelt.

Ferner und fortgesetzt bekräftigt der AHA erneut seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sein Wissen sowie seine Erfahrungen einzubringen. Außerdem bietet sich der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA an, Interessenten eine Plattform zur Mitwirkung bereitzustellen. Wer Interesse hat sich ehrenamtlich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft in Weimar & Weimarer Land einzusetzen, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.12.2021