Im Rahmen der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 30.10.2021 organisierten und durchgeführten Fahrradrundexkursion entlang der Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen den Orten Berga-Kelbra und Auleben haben sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt.
Begrüßenswert hat die Exkursionsgruppe die fortgesetzte sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm aufgenommen. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt. Ferner halten es die Mitglieder der Exkursionsgruppe für sehr bedeutsam die Aue der Thyra zwischen Berga und der Einmündung weitgehend einer naturnaheren Entwicklung und teilweise kombiniert einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu überlassen.
Erfreulicherweise sind im gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar. Dagegen ruft der stark begradigte Zustand der Helme große Sorge hervor.
Einst gehörte die ca. 74 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA Kyffhäuser-Badraer Schweiz-Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt im 784 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra. Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigeren Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der AHA vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Die Exkursionsgruppe nahm die Folgen der massiven Abholzungen im Uferwald am Helmestausee Berga-Kelbra, unweit der Numburg in Augenschein. Dieser sehr entwicklungsfähige Wald, welcher ein sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsraum an der Nahtstelle zwischen der Badraer Schweiz und des Helmestausees Berga-Kelbra darstellt sowie Bestandsteil des 546,8 ha großen Naturschutzgebietes (NSG) „Schlossberg-Solwiesen“ ist.
Laut Ausführungen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu den Naturschutzgebieten (Stand: 9/2009) stellt dieses Naturschutzgebiet, welches zudem den Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt, ein sehr arten- und strukturreichen Teil der Region dar, Zitat:

In den Naturräumen 7.2 (Zechsteingürtel am Südharz) und 6.1 (Goldene Aue) liegt das NSG 4 „Schlossberg-Solwiesen“. Es umfasst Ausschnitte aus dem Zechsteingürtel des Kyffhäusers und der Goldenen Aue und repräsentiert charakteristische Oberflächen- und Gewässerformen dieser Naturräume. Das NSG dient der Erhaltung der Gipskarstlandschaft mit Trockenbiotopen, der Binnensalzstellen, von Auenwiesen, Röhrichten und Teilen des Stausees als Lebensraum insbesondere für Blütenpflanzen, Vögel und Insekten. Das große und sehr vielfältige Gebiet besitzt eine ausgesprochen breite Palette schutzwürdiger Biotope. Die Wälder sind vor allem dem Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwald und dem Eschen-Ahorn-Schlucht- und – Schatthangwald zu – zurechnen. Besonders wertvoll sind die Salzboden-Gesellschaften der Solwiesen wie Strandsoden-Queller-Flur, Schuppenmieren-Salzschwaden-Rasen und Salzbinsen-Rasen. Bundesweite Bedeutung hat das Vorkommen der Heideschnecke Helicopsis striata am Südosthang des Mittelbergs. Die Salzstelle an der Numburg ist aus botanischer und zoologischer Sicht immer noch eine der bedeutendsten naturnahen Binnensalzstellen Thüringens, die unbedingt erhalten werden muss.„, Zitat Ende

Somit forderten die Mitglieder der Exkursionsgruppe fortgesetzt bzw. erneut und mit Nachdruck Aufklärung zu den Abholzungen, welchen umfassenden Schaden angerichtet und zudem dem Wald wertvolles Holz entzogen haben. Hier hätte das Windbruchholz verbleiben müssen, um zahlreichen Tieren Unterschlupf bieten zu können. Für die Mitglieder der Exkursiongruppe war erfreulich zu sehen, dass die Natur verstärkt sukzessiv diesen massiven Eingriff heilt.
Mit Sorge nahm die Exkursionsgruppe fortgesetzt die Tatsache auf, dass der Verbindungsweg zwischen Berga-Kelbra und Auleben einer massiven Bearbeitung mit wassergebundener Decke im Naturschutzgebiet erhalten hat. Neben des Eingriffes in das Wegesystem mit seinen Randbiotopen, befördert dies nun sichtlich das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art.
Die Solquelle und die Solwiesen im Bereich des Naturschutzgebietes „Schlossberg-Solwiesen“ bedürfen eines umfassenden Schutzes vor weiteren Nährstoffeinträgen und einer unregelmäßigen Mahd. Vorstellbar wäre nach Ansicht der Mitglieder der Exkursionsgruppe die Erweiterung der salzbeeinflussten Wiesen, indem dem Bach mehr Einströmungsraum in sein Umland erhält.
Im Bereich der Helme bei Aumühle stellte der AHA erneut seine Auffassung vor, dass zahlreiche Maßnahmen erforderlich sind, um der Helme ihre Naturnähe zurückzugeben. Dazu zählen neben den obengenannten Aktivitäten, die Zulassung und Förderung sukzessiver Gehölzentwicklung sowie u.a. im Bereich der Aumühle die Vornahme von Rückverlegungen von Deichanlagen bis zur Nebenhelme heran. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält.
Im Zusammenhang des notwendigen dringenden Schutzes der Graukraniche und ihrer länder- und landkreisübergreifenden Rastplätze im Bereich des Helmestausees und -rückhaltebeckens Kelbra sowie der Helme begrüßte die Exkursionsgruppe den Erlass und Bestand entsprechender Allgemeinverfügungen der Landkreise Mansfeld-Südharz und Nordhausen. Jedoch hat die Exkursionsgruppe auch im Rahmen dieser Fahrradexkursion festgestellt, dass keine Kontrollen beider Landkreise erkennbar waren. Diese sind aber dringend notwendig, um Verstöße zeitnah und mit aller Konsequenzen entdecken, aufklären und ahnden zu können.
Mit großem Interesse und entsprechender Zustimmung nahm die Exkursionsgruppe die entwickelte Neupflanzung an der L 2079 zwischen Stadtteilen Aumühle und Görsbach der Stadt Heringen (Helme) in Augenschein. Nunmehr bedarf es umfassender Schutz-, Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen, um diese Streuobstwiese positiv weiter entwickeln zu können.
Im Bereich des Verbindungsweges zwischen Görsbach und Bösenrode, auf der Seite des Freistaates Thüringen in unmittelbarer Nähe der Grenze zum östlich angrenzenden Land Sachsen-Anhalt stellte die Exkursionsgruppe fest, dass die Aue des momentan ausgetrockneten Hungerbaches eine gut entwickelte Weichholzaue mit Sal- und Silberweide bestanden aufweist. Jedoch sind deutliche Aktivitäten zur Einschränkung des Gewässerschonstreifens mit zum Teil massiven Eingriffen in den Gehölzbestand sowie Kraut- und Staudensaum erkennbar. Der AHA bekräftigt an dieser konkreten Stelle erneut, dass alle Fließgewässer einen beidseitigen 10 m breiten Gewässerschonstreifen, um sich besser, naturnaher entwickeln zu können. So können sie arten- und strukturreich als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzen dienen sowie tragen ferner zur Stabilisierung und Weiterentwicklung von Biotop- und Grünverbünden und Bereicherung des Landschaftsbildes bei.
In der letzten Etappe des Verbindungsweges zwischen Görsbach und Bösenrode, nach der Überquerung der Grenze zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt, kurz nach dem Bergaufstieg, stellte die Exkursionsgruppe mit Unverständnis fest, dass der wegbegleitende Obstgehölzbestand weitere Verluste zu verzeichnen hat und die Landwirte in den Bereichen der Baumleerbestände immer weiter an den Weg heranpflügen. Die Exkursionsgruppe war sich sehr schnell einig, dass die noch vorhandenen Obstgehölze einen umfassenden Pflegeschnitt bedürfen. Ferner gilt es eine Wiederherstellung einer vollständigen Obstallee durch Nachpflanzung von Gehölzen wissenschaftlich-konzeptionell zu planen und letztendlich umzusetzen. Dazu ist es aber wichtig, dass das Heranpflügen an den Weg ein unwiderrufliches Ende hat.
Ferner erfüllte der Zustand der Streuobstwiese in Bösenrode zwischen Mühlgraben und Thyra die Exkursionsgruppe mit großer Sorge. Der vorrangige Bestand aus Pflaumen bedarf umfassender Schnittmaßnahmen, um den Erhalt der Streuobstwiese zu sichern. Ebenso gilt es umfassende Nachpflanzungen und partielle Mahdarbeiten durchzuführen. Eine Schafhutung kann voll und ganz manuelle bzw. maschinelle Mahdarbeiten ersetzen.
Mit großen Interesse nahm die Exkursionsgruppe den Verlauf der Thyra in Bösenrode in Augenschein. Die Tendenzen einer naturnaheren Fließgewässerentwicklung bedürfen einer Absicherung und Beförderung. Das bedeutet u.a. im Konkreten keine Verbauungen, Vermüllungen, Verschmutzungen und Ausholzungen, Einschränkung der Aue sowie Entfernung von Alt- und Totholz und Sedimenten zuzulassen. Ferner entdeckten die Mitglieder der Exkursionsgruppe im Bereich Dorfgraben – wie bereits zur Fahrradexkursion am 31.10.2020 – sehr deutlich eine Abwassereinleitung, welche es gilt unverzüglich zu entfernen und den Einleitenden zur Verantwortung zu ziehen. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, ob es weitere Abwassereinleitungen in die Thyra gibt, welche ebenfalls unverzüglich zu beseitigen sind. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe bekräftigten daher die Forderung alle Abwassereinleitung unverzüglich und vollständig auf Kosten der Verursachenden zu beseitigen.
In Berga erinnerte die Exkursionsgruppe an die im Rahmen der Fahrradexkursion am 27.10.2018 in bzw. an der Thyra festgestellten, offensichtlichen Ausbaggerungs- und Ausholzungsarbeiten. Offenbar beabsichtigte man naturnahere Entwicklung der Thyra zu stoppen und stattdessen mit massiven Wasserbauarbeiten in das System des Fließgewässers einzugreifen. Dabei haben die Verursacher offenbar nicht erkannt, dass durch die noch immer anhaltende Trockenheit und ihre Folgen das Gewässersystem ohnehin schon massiv belastet ist. Das betrifft die Lebensräume der Tierwellt genauso wie der notwendige Schub von Geröll und Sedimenten, welche ein naturnaheres Fließgewässer kennzeichnet. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe gehen derartige Eingriffe keinesfalls mit europäischem und nationalem Wasser-, Umwelt- und Naturschutzrecht konform. Daher ergeht die Aufforderung an die zuständigen Vertreter von Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt, im Landkreis Mansfeld-Südharz und durchaus auch an Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. Gemeinde Berga alles zu veranlassen, dass derartige massive Eingriffe künftig endlich unterbleiben. Eine Reaktion dieser Einrichtungen steht noch immer aus!
Stattdessen gilt es endlich Alternativen zu dem Thyra-Wehr am Ortsausgang Berga zu schaffen, um die ökologische und hydrologische Durchlässigkeit der Thyra weitgehend wieder herzustellen. Besonders deutlich lässt sich die dringende Notwendigkeit ableiten, da der Niedrigwasserstand der Thyra zum Trockenfallen des Wehres geführt hat und die Fischtreppe zwar wasserdurchströmt ist, aber momentan ganz bestimmt nicht vollumfänglich für die Fischwanderung geeignet erscheint. Hier sollte nun mal endlich die Errichtung einer umfassenden Sohlgleite Inhalt umfassender Untersuchungen, Prüfungen und Abwägungen sein. Als Beispiel könnte dabei die Sohlgleite in der Zorge oberhalb der Ellermühle in der Stadt Nordhausen dienen. Dies entspricht auch eher den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, welche eigentlich umgesetzt sein müsste. Ein weiteres Schweigen und Aussitzen durch Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und Landkreis Mansfeld-Südharz, aber auch der Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. der Gemeinde Berga ist vollkommen unverantwortlich und inakzeptabel.
Hinsichtlich des ungenutzten und baulich perspektivisch bedrohlichen Zustandes des Bahnhofgebäudes und seiner Nebeneinrichtungen regen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erneut die Entwicklung und Schaffung eines Tourismuszentrums in der Goldenen Aue sowie an der Nahtstelle zwischen Kyffhäusergebiet und Harz an. Dazu können eine Tourismusinformation mit Möglichkeiten einer Gastronomie und eine an die Bedürfnisse von Wanderern zu Fuß oder per Fahrrad Übernachtungsmöglichkeit mit Möglichkeit des Waschens von Kleidung dienen bzw. beitragen.
Ferner gilt es den Öffentlichen Personennahverkehr und den Öffentlichen Schienenpersonennahverkehr wieder verstärkt zu beleben. Es ist aus Sicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer unverantwortlich, dass der Tourismus der Region sich vorrangig auf den Motorisierten Individualverkehr orientiert. Es ist in dem Zusammenhang inakzeptabel, dass die „Thyraliesel“ und die damit verbundene ca. 14,9 km lange Bahnstrecke Berga-Kelbra-Stolberg (Harz) mit Zustimmung des Eisenbahnbundesamtes zur dauerhaften Stilllegung der Bahnstrecke Rottleberode Süd-Stolberg (Harz) zum 31.03.2012 ihr Nutzungsende fand.
Aus Sicht eines ordnungsgemäßen Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima sowie eines umweltbewussten Tourismus und Verkehrs ist diesbezüglich ein breites Umdenken dringend geboten.
Auch hier verharren die Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt, im Landkreis Mansfeld-Südharz und der Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. der Gemeinde Berga, aber auch der Deutschen Bahn in Stillstand und Ignoranz.
Wie bereits mehrfach umfassend erklärt, greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) u.a. im Rahmen von zahlreichen Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der AHA ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 74 km lange Helme, die 39,6 km lange Zorge, die ca. 20 km lange Thyra, die ca. 17 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,8 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Im Rahmen der Fahrradexkursion am 26.10.2019 tauschte sich die Exkursionsgruppe dazu auch mit dem Geschäftsführer des Kreisanglerverbandes Sangerhausen e.V. Frank Gabriel aus. Man kam überein so schnell wie möglich das Thema zu konkretisieren.
Nunmehr muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) feststellen, dass das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt hartnäckig sich weigert den gemeinnützigen und ehrenamtlichen Verein zum Runden Tisch „Talsperre Kelbra“ einzuladen. Bereits zu der Auftaktveranstaltung am 25.06.2020 hat das grüngeführte Ministerium den AHA nicht eingeladen. Eine Antwort, nach welchen Kriterien die Auswahl der Teilnehmenden erfolgte bleibt der zuständige Referatsleiter Hochwasserschutz, Gewässer- und Anlagenunterhaltung schuldig.
Dabei sei darauf hingewiesen, dass das Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz Anfang Juni 2019 den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) als Umwelt- und Naturschutzvereinigung mit den damit verbundenen Mitwirkungs- und Klagerechte anerkannt hatte.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) nunmehr und mit Nachdruck den Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Armin Willingmann (SPD) auf, den Verein bei Fortsetzung bzw. Neuauflage zum Runden Tisch „Talsperre Kelbra“ einzuladen und somit die bisherige inakzeptable Ausgrenzungspraxis und Hinhaltepolitik zu beenden. Die Exkursionsgruppe bekräftigte diese Forderung.

Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 31.10.2021

Fotos: Dietmar Hörner