Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), ein ehrenamtlicher und gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzverein, welcher in den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg, in den Freistaaten Sachsen und Thüringen, aber auch im Land Berlin seine Aktivitäten entfaltet, verfolgt seit vielen Jahren mit großer Aufmerksamkeit und Sorge sowie mit ebenso großem Interesse die Diskussion um den Spreeabschnitt zwischen der Eisenbrücke und Michaelbrücke im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Das eher als „Mediaspree“ bekannte Vorhaben von Unternehmen die offenen Bereiche der Spree zu verbauen hat zurecht umfassenden Widerstand hervorgerufen, wie ja das Abstimmungsergebnis von 87 % gegen das Vorhaben „Mediaspree“ bei dem Bürgerentscheid im Juli 2008, aufzeigt.
Der AHA betrachtet dabei weiterhin mit großem Unverständnis und Sorge wie man hier mit dem nun dokumentierten Bürgerwillen umgegangen ist und hält es daher für weiterhin dringend geboten das Ergebnis des Bürgerentscheides vom 13.07.2008 nun endlich umzusetzen und Profitinteressen Einzelner dafür zurückzustellen.
In östlicher Richtung bestehen nun weitere Planungen zu Verbauungen am Ufer der Spree. Dazu hatte das Bezirksamt Berlin-Lichtenberg am 05.03.2019 Bebauungsplanentwurf XVII-4 “Ostkreuz” beschlossen und der Bezirksverordnetenversammlung vorgelegt, welche nun am 16.05.2019 über dem Planungsentwurf entscheiden sollte.
Am 29.05.2019 hatte nun die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in einer Sondersitzung, an welcher laut Sitzungsprotokoll 49 Bezirksverordnete anwesend waren, mehrheitlich den Bebauungsplanentwurf XVII-4 “Ostkreuz” angenommen.
Das Sitzungsprotokoll führt zum Abstimmungsergebnis aus, Zitat: „mehrheitlich gegen zwei Stimmen der Bezirksverordneten von Bündnis 90/Die Grünen, eine Stimme einer fraktionslosen Bezirksverordneten und zwei Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. sowie zwei Stimmenthaltungen zugestimmt.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verurteilt entschieden diese Entscheidung und fordert das Land Berlin auf diese Entscheidung zu stoppen.

Dabei ist nämlich die Nordwestspitze der/des 1,6 km langen Rummelsburger Bucht bzw. Rummelsburger  See, welcher eine Seefläche von ca. 45 ha aufweist und misst an der breitesten Stelle 330 m misst, noch von flächendeckender Verbauung verschont geblieben. Der einstige Spreeverlauf war ab 1850 von industrieller Nutzung geprägt.
Eine von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin (UEP II) und von der Europäische Union (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung -EFRE) von der Freie Universität Berlin, Institut für Geographische Wissenschaften im Zeittraum vom 01.11.2013 bis 30.11.2015 erstelltes Projekt „RuBuS – Bilanzierung und physikochemische Charakterisierung der gegenwärtigen Sedimentdynamik in der Rummelsburger Bucht“ schildert sehr eindrucksvoll und besorgniserregend zugleich die Entwicklung und den gegenwärtigen Zustand der Rummelsburger Bucht bzw. des Rummelsburger  Sees. Bereits die nachfolgend zitierte Schilderung des Untersuchungsgebietes und der Entstehung der Rummelsburger Bucht lassen die Entwicklung und die Problemsituation deutlich erkennen:

„Die Rummelsburger  Bucht bzw. der Rummelsburger See  ist  ein  Teilstück eines  alten Spreearmes im  östlichen Zentrum von Berlin….. Die  Bucht hat  eine Länge von 1,6 km und misst an der breitesten Stelle 330 m. Die Seefläche beträgt mehr als 45 ha. Die maximale Tiefe der Bucht wird mit 4,3 bis 4,8 m angegeben, die mittlere Tiefe liegt bei ca. 2,3 m. Das Volumen des Wasserkörpers beträgt ungefähr 1,1 Mio. m³. Auf Grund der  Stauregelung  der Spree unterliegt  der Wasserstand  nur  geringen  Schwankungen.  Der Gewässerboden ist fast durchgängig mit mehr als 1 m mächtigem Faulschlamm bedeckt, lediglich an einigen Uferzonen sowie im südöstlichen Teilbecken befinden sich wenige Bereiche, welche keine Bedeckung des Sandes mit Schlammablagerungen aufweisen (WOLTER & RIPL 1998, WERNER 2011). Zuflüsse zur Rummelsburger Bucht sind neben der Spree, die bis Stralau ein Einzugsgebiet von 9707 km² entwässert, der Ruschegraben im Norden sowie der Marzahn-Hohenschönhausener Grenzgraben (MHG) am südöstlichen Ende des Nordufers…., die jeweils der Oberflächenentwässerung und dem Überlauf der Kanalisation städtischer Gebiete dienen. Der Ruschegraben entwässert eine Fläche von 9,38 km², während der  MHG ein Einzugsgebiet von 27 km² umfasst. Beide Gräben sind im Unterlauf verrohrt. Im  Zuge von  Sanierungsmaßnahmen  1999 wurde  der Zufluss der Spree und  des  MHG  durch das  Einbringen einer Spundwand von der Rummelsburger Bucht  abgetrennt, es  besteht lediglich eine Verbindung durch eine 18 m breite Öffnung etwa in der Mitte der Spundwand (Abb. 6). Die Länge der Bucht verringerte sich dadurch auf etwa 1,2 km und die Ausdehnung beträgt gegenwärtig etwas mehr als 33 ha(SENSTADT 2001, WOLTER & RIPL 2001). Seit dem Bau der Spundwand hat vor allem der Zufluss aus dem stark versiegelten Einzugsgebiet des Ruschegrabens einen Einfluss auf die Bucht.
Entstanden ist die Rummelsburger Bucht durch mehrfache Verlagerungen des Hauptstroms der Spree in der Vergangenheit.  Ehemals  verlief  dieser in Verlängerung  der langgestreckten Rummelsburger Bucht und umschloss die Stralauer Insel im Norden. Der südliche Flussarm entspricht dem heutigen Hauptstrom … Durch die Verlandung des ehemaligen Gerinnes der Spree nordwestlich von Stralau entstand die heutige Rummelsburger Bucht (HEILMANN 1929).“, Zitat Ende

Die umfassende und intensive jahrzehntelange industrielle Nutzung führte zur umfassenden Belastung der Böden, des Schlammes und der Sedimente im und am Rummelsburger See. Die am Projekt beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Institutes für Geographische Wissenschaften der Freie Universität Berlin ermittelten dabei Kohlenstoff, Stickstoff, Phosphor, Schwefel, auch die Metalle Natrium, Kalium, Calcium, Magnesium, Eisen, Mangan, Zink, Aluminium, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel und Blei sowie polyzyklische  aromatische  Kohlenwasserstoffe (PAK), Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), Polychlorierte Biphenyle (PCB), extrahierbare organische Halogenverbindungen (EOX), flüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX), leichtflüchtige Halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) und Cyanide.
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Berlin hat zudem im Zusammenhang der im Jahr 1999 zusammen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung begonnenen und im Jahr 2001 beendeten Maßnahmen, folgende Angaben zur Geschichte des Rummelsburger Sees veröffentlicht, Zitat:
„Da See und Umfeld im Zweiten Weltkrieg allerdings Ziel umfangreicher Luftangriffe waren, musste vor der Sanierung eine Kampfmittelsuche auf einer Fläche von ca. 375.000 Quadratmetern gestartet werden. Geborgen wurden 5.200 Kilogramm Kampfmittel, darunter 5 Bombenblindgänger. Danach wurden insgesamt 70.000 Kubikmeter Schlamm entnommen, an Land transportiert und aufbereitet. 60.000 Kubikmeter hochbelasteter Filterkuchen fiel an.“, Zitat Ende
Diese Angaben lassen vermuten, dass auch das nunmehrige Bebauungsplangebiet als Altverdachtsfläche einzustufen ist, da es einst direkt von der industriellen Nutzung, welche Ausgangspunkt der umfassenden Belastung von Böden und Wasser waren, eingerahmt war. Im Vorfeld der Weltjugendspielen 1973 erfolgte die Beseitigung des Schiffsfriedhofes im Nordwesten der Bucht.
In diesen sensiblen und stark belasteten Mündungsbereichen von Ruschegraben und Marzahn-Hohenschönhausener Grenzgraben (MHG) hat nun das Bezirksamt Berlin-Lichtenberg von der Bezirksverordnetenversammlung eine Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf XVII-4 “Ostkreuz” erhalten. Dabei möchte man u.a. Wohnungen errichten sowie Einzelhandel, Büros und Ärzte ermöglichen. Gleichzeitig ist vorgesehen mit der Bebauung von offensichtlich stark belasteten Flächen, die Beseitigung von entstandenen bzw. sich sukzessiv entwickelnden Gehölz-, Stauden- und Wiesenstandorten in Kauf zu nehmen. Dabei benötigen die Ufer der Spree nicht mehr, sondern eher weniger Bebauung.
Eigentlich müsste schon zu bedenken geben, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußball-feldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Stattdessen gilt es daher gezielt die Beräumung des bundeseigenen hoch eutrophen und  stark belasteten Gewässers Rummelsburger Bucht anzugehen, was u.a. den Regelungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Während die „Berliner Zeitung“ vom 16.01.2016 Sanierungskosten im Umfang von 250 Millionen Euro schreibt, gibt der „Der Tagespiegel“ in einem Beitrag vom 23.05.2017 „nur“ noch ein Betrag von 20 Millionen Euro an. Angesichts des Sanierungsumfanges erscheint der letztgenannte Betrag wenig realistisch zu sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es daher für notwendig von einer zusätzlichen Verbauung der bestehenden und potentiellen Natur- und Grünbereiche Abstand zu nehmen und stattdessen die vollständige Beräumung der Rummelsburger Bucht anzugehen sowie wissenschaftliche Konzeptionen zur Renaturierung von Ruschegraben und Marzahn-Hohenschönhausener Grenzgraben (MHG) zu erstellen und öffentlich zu diskutieren.
Nach weiterbestehender Auffassung des AHA gilt es zudem auch diesen Spreeabschnitt weitgehend seine räumliche Offenheit behalten, um eine weitere sukzessive Entwicklung von Grünraum zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um vereinzelte Grünräume, als Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten, Raum eines sanften Tourismus für die Bevölkerung und ihren Gästen sowie als Entstehungs- und Ventilationsraum für Kalt- und Frischluft nicht nur zu erhalten, sondern noch weiter entwickeln zu lassen. Darüber hinaus trägt Grün zur umfassenden Auflockerung eines oft stark und umfassend verbauten Stadtraumes bei. Nach Meinung des AHA sollte sogar eine Prüfung dahingehend erfolgen, inwieweit eine weitere Aufweitung und Vernetzung bestehender Grünbereiche zu zusammenhängenden Grünräumen entlang des 44 km langen Spreeabschnittes in der deutschen Hauptstadt möglich ist. Dazu bieten zum Beispiel die Mündungsbereiche von Erpe/Neuhagener Fließ, Wuhle und Panke sehr gute Ansätze und Möglichkeiten, um die Biotop- und Grünverbünde in das Stadtgebiet und bis in das Land Brandenburg hineinzuführen sowie räumlich und strukturell auszuweiten.
Ferner könnte so eine dringend notwendige Entsiegelung von Uferbereichen der Spree stattfinden, um das Nebengewässer der Havel im Einzugsbereich der 1.091,47 km langen Elbe ökologisch und auch touristisch durchgängiger zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch der Bereich des Zentrums, beispielsweise vom Areal des Alexanderplatzes bis zum Hauptbahnhof, kein Tabu darstellen. Angesichts der Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) der EU im gewissen Sinne fachlich und rechtlich gesehen auch eine Verpflichtung.
Der AHA verweist zwar auf die gegenwärtige weitgehende verschärften Wasserarmut der Spree in Folge der nunmehr ausbleibenden Abpumpungen von Grundwässern der jetzt endlich stillgelegten Braunkohletagebauen aus dem 2.500 km² großem Lausitzer Gebiet und der noch anhaltenden, langwierigen Wiedereinpegelung der jahrzehntelangen abgesenkten Grundwasserspiegel, was aber nach Abschluss des hydrologischen Veränderungsprozesses in einigen Jahrzehnten, eine nachhaltige Veränderung des Wasserregimes zur Folge haben wird. Trotz der extremen Trockenheit in den Frühjahr- und Sommermonaten der Jahre 2018 und 2019, kann das eine erfreuliche Mehrung der Wassermengen der Spree bedeuten und womöglich perspektivisch auch zu Hochwassersituationen führen. Dafür benötigt man dann jedoch auch Retentionsflächen in der nunmehr verbauten innerstädtischen Berliner Spreeaue. Was liegt da näher, dass es gilt unverbaute Spreeabschnitte nicht Beton, Asphalt und Stahl zu opfern, sondern stattdessen nicht nur zu erhalten, sondern eher noch räumlich auszuweiten. In dem Zusammenhang erscheint es sinnvoll zu sein, die gegenwärtig stattfindende sukzessive Entwicklung der Uferbegrünung noch weiter zu entwickeln und weiteren Raum zu geben sowie durch einen, unversiegelten geschickt geführten Uferweg nicht zu beeinträchtigen.
Der AHA weist ferner darauf hin, dass alle Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der Spree keinesfalls eine rein Berliner Angelegenheit darstellt, sondern in einer Gesamtentwicklung im 148.268 km² großem Elbeeinzugsgebiet zu sehen ist. Die insgesamt 382 km lange Spree mit einem Einzugsgebiet im Umfang von 10.100 km², ist als Nebengewässer der 325 km langen Havel, mit einem Einzugsgebiet von 24.100 km2, somit Bestandteil dieses gesamten Gebietes.
Dazu gehört neben der weitläufigen Wasserarmut auch die bergbaulich verursachte Verockerung der Spree. Damit eng verbunden ist eine mögliche Verschlechterung der Wasserqualität – besonders an heißen Sommertagen -, da kein ausreichender Sauerstoffeintrag erfolgen kann. Dabei ist flächendeckender Sauerstoffeintrag notwendig, um der Verockerung entgegenwirken zu können. Im Rahmen der Oxidation von Eisen bei Kontakt zu Wasser zu Eisenhydroxid kommt es zu einer umfassenden Sauerstoffzehrung und Versauerung durch Abgabe eines Protons. Darüber hinaus sorgen Bakterien beim Abbau von Eisensulfid, auch als Pyrit bekannt, zum weiteren Sauerstoffabbau und Bildung von Schwefelsäure. Neben dem fehlenden Sauerstoff im Gewässer beeinträchtigen geringer Lichteintrag und Verklebungen den Wasserpflanzenbestand, was wiederum zu einer Erschwerung der Laichmöglichkeiten für Fische beitragen könnte. Bei Auftreten von Sauerstoffmangel besteht die Möglichkeit, das durch Reduktionen des Eisenhydroxids, die Mikroorganismen sich Sauerstoff zum Leben abspalten, das reduzierte Eisen, wenn es in die Kiemen der Fische gelangt zur Erstickung der Tiere führen kann. Darüber hin-aus besteht mit der Versauerung der Böden die vermehrte Gefahr der Freisetzung von Schwermetallen.
Nach Auffassung des AHA sind hier ganz besonders die Bergbauunternehmen gefordert entsprechend aktiv zu sein.
Dabei kann die Spree mit ihren weitläufig ökologisch bedeutsamen Auen- und Flusslandschaften im Freistaat Sachsen sowie in den Ländern Brandenburg und Berlin einen bedeutsamen Biotop- und Grünverbundraum darstellen. Daher sind auch diese drei Länder massiv gefordert sich für den Schutz, den Erhalt und die naturnahere bis naturnahe Entwicklung einzusetzen. Gerade in Berlin bestehen da noch umfassende Reserven, wozu die Freihaltung und Freilegung von Verbauung und Versiegelung in der Fluss- und Auenlandschaft der Spree gehören.
In dem Blickfeld betrachtet, gilt es einen vollkommen neuen Umgang mit der Berliner Spree, ihrer Auen, ihrer Nebengewässer sowie der damit verbundenen Fragen wie Ökologie, Wohn- und Erholungsqualität sowie nachhaltiges Wirtschaften zu entwickeln.

Der heutige AHA ist bereit, seine nunmehr fast 40 Jahre gesammelten Erfahrungen einzubringen und im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an einer ökologisch orientierten Entwicklung der Spree, ihrer Nebengewässer und ihres Umfeldes mitzuwirken.
Daher beabsichtigt der AHA eine ehrenamtliche Landesgruppe in Berlin zu bilden, welche sich der ebengenannten Thematik annehmen soll.
Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.01.2020