Grundsätzliches
Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bezieht er folgendermaßen Stellung:
Zu II. Zu Erläuterungsbericht
Zu 2.1 Rechtfertigung des Gesamtvorhabens
Diese Rechtfertigung erscheint nicht nachvollziehbar, da bisher nicht erkennbar ist, welche alternative Maßnahmen in Bezug auf Rückgabe von Retentionsflächen innerhalb der Stadt Eisenach vorgesehen sind. Das innerstädtische Flusssystem von Hörsel und im Umfang ihr Nebenfließgewässer Nesse bis zum Einmündungsbereich sind umfassender Begradigung und massivem Einbau geprägt. Wehre müssen Höhenunterschiede des begradigten Flusssystems ausgleichen und befördern streckenweise die Naturferne. Andrerseits sind Hörsel und Nesse als massiver Grünraum geprägt, welcher Potenziale für einen Grün- und Biotopverbund besitzt sowie als Kaltluftentstehungsgebiet und Ventilationsbahn fungieren kann. Gerade letzterer Aspekt kann durch Neubauten von Spundwänden bzw. Hochwasserwänden kann hier zu Störungen im Austausch von Luftmassen führen.
Zu 4.2 Variantendiskussion Vorplanung
Die hier getätigten Angaben zeugen davon, dass es sich nun deutlich rächt, dass man offensichtlich Gewerbegebiete in bzw. an Retentionsflächen der Hörsel geplant und letztendlich errichtet hat. Ferner vollkommen unberücksichtigt bzw. nicht genannt ist der mögliche Zustrom von Niederschlagswasser von den versiegelten Flächen der Stadt. Folgende Überlegungen blieben offenkundig ausgeblendet:
- Möglichkeiten der Reduzierung von Flächenversiegelungen
- Erhöhung des Gehölzbestandes im urbanen Innenraum
- Beförderung von Dach- und Fassadenbegrünungen
- Umwandlung von Dauermahdrasen zu unregelmäßig und partiell gemähten Wiesen
- Ermittlung von Altverläufen von Hörsel und Nesse sowie von deren Nebengewässern und Prüfung der Möglichkeit diese wieder zu beleben. Als Beispiel kann die Hörsel oberhalb Rothenhof dienen.
Diese Maßnahmen tragen zudem zur Verbesserung des Klimas und das Stadtbildes sowie der Erhöhung der Arten- und Strukturvielfaltes bei.
Ferner gilt es folgende Maßnahmen im Bereich der Hörsel auch außerhalb des hier behandelten Planfeststellungsgebietes zu prüfen:
- Beräumung des früheren Heizkraftwerkes am Palmental und von anderen Gewerbebebauungen nördlich bis nordwestlich des Mündungsgebietes der Nesse in die Hörsel. Einhergehend gilt es Altlasten zu prüfen und ggf. Bodenabträge vorzunehmen.
- Prüfung von Alternativstandorten für die Kleingärten zwischen Nessemündungsgebiet in die Hörsel und Palmental sowie zwischen L 1021 – Stedtfelder Straße und Adam-Opel-Straße bzw. des sukzessiven Leerzuges durch ausbleibender Neuvergabe aufgegebener Kleingärten.
Es erscheint sinnvoll zu sein, wissenschaftlich zu prüfen, inwieweit eine vollständige Wiederherstellung des Altverlaufes der Werra sinnvoll und notwendig erscheint. Hierzu ist es sehr wichtig die hydrologischen und geologischen Verhältnisse sowie den momentanen Bestand an Fauna und Flora zu prüfen und zu untersuchen.
Vom Grundsatz erhöht die Wiederanbindung von Fließgewässern an Altverlauf die Struktur- und später bei gesamtheitlicher Betrachtung den Wasseraufnahmeraum.
Zu 4.3. Beschreibung der Vorzugsvariante
Zu 4.5.2. Veranlassung/Ziele der Maßnahmen
Nach Auffassung des AHA fehlt eine nähere Erläuterung zu „strukturverbessernde Maßnahmen an der Werra“.
Der AHA empfiehlt daher folgendes:
- Wissenschaftliche Prüfung, ob die Wiederanbindung der Altverläufe der Werra möglich bzw. sinnvoll erscheinen.
- Die begrüßenswerte Entstehung eines Auenwaldes sollte sukzessiv geschehen, um a) das standorttypische Arten- und Strukturspektrum entstehen zu lassen, b) Ungehindertes Wurzelwachstum zu ermöglichen und c) wiesen- und staudenreiche Zwischenzeiträume bieten Insekten sehr viele Nahrung und Unterschlupf.
- Wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung dieses Teils der Fluss- und Auenlandschaft der Werra.
Zu 4.6. Maßnahme 3: Verbesserung der Gewässerstruktur Werra Fl.-km 272 + 121 bis Fl.- 272 + 835
Der AHA begrüßt grundsätzlich das Vorhaben. Jedoch empfiehlt er folgendes:
Die baulichen Eingriffe gilt es auf die Entfernung von Sohl- und Uferbefestigungen, Querbauwerken und von weiteren Bauten in den Uferbereichen, den Eintrag von Störhölzern und -steinen sowie Einschüttung von angefallenen Werrakies in den Flussverlauf zu beschränken. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Ufervegetation keine Schäden erfährt. Ansonsten sind alle Entwicklungen der Natur zu überlassen sowie darüber hinaus zu dokumentieren.
Eine gezielte Formung und Schichtung von Kies sollte dem Fluss überlassen bleiben, um naturnahere bis naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen.
III. Schlussbemerkungen
Bekanntlich gehören Fluss-und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 23.09.2019
Homepage der Umweltverträglichkeitsprüfungen:
Zusätzliche Dokumente:
Erläuterungsbericht MK II-1-1
U 10_MKIII_LP4_Fotodokumentation
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