Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
In dem Zusammenhang sieht der AHA aber großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine gilt es unbedingt die Biotopverbundräume zu stabilisieren. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Dem Anliegen diente eine Fahrradexkursion am Samstag, den 15.07.2017, welche am Bahnhof Gatersleben begann und in der Stadt Stassfurt endete.
Die erste Station bildete die ca. 3 ha große Parkanlage zum „Oberhof“ in Gatersleben, ein Ort welcher seit dem Jahr 2009 zur Stadt Seeland gehört. Im Jahr 2007 führte die Homepage der einstig selbstständigen Gemeinde Gatersleben folgendes zum Oberhof und seiner Parkanlage aus,
Zitat:
„Einen besonders wertvollen Bereich und Bestandteil von Natur und Landschaft stellt die zum „Oberhof“ gehörende Parkanlage dar. Diese Parkanlage gehört zum ehemaligen bischöflichen Freigut, welches 1163-1165 erbaut und 1363 wieder aufgebaut wurde. Der dazu gehörende Burggraben mit seinem Teich ist ein Anziehungspunkt für die Bevölkerung. Die zahlreichen Bänke entlang des natürlich belassenen Weges laden zur Erholung ein. Der Park umfasst alte einheimische Baumbestände mit zum Teil seltenen Arten wie Winterlinde, Stieleiche, Silberpappel und Blutbuche. Die Bäume sind auch von großer Bedeutung für eine Reihe von Arten der Vogel- und Insektenfauna. Der Park wird in seinen Bestandteilen regelmäßig von unseren Bauhofarbeitern gepflegt und so erhalten. Er ist eine Oase der Ruhe und Erholung.“, Zitat Ende
Der AHA erläuterte den anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmern seinen langjährigen dringenden Wunsch die Parkanlage im Einzugsgebiet der ca. 70 km langen Selke wissenschaftlich fundiert zu erhalten und zu schützen. Nunmehr gilt es die Fragen des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Umweltbildung, des Tourismus und der Naherholung sowie des Denkmalschutzes in Einklang zu bringen. Auf jeden Fall gilt es die vielfältige Parkstruktur zwingend zu erhalten bzw. ggf. zu erweitern. Um jedoch geeignete Maßnahmen ergreifen zu können erscheint es dringend geboten die Parkanlage und ihr näheres Umfeld wissenschaftlichen Betrachtungen zu unterziehen. Dazu legte der AHA am 04.06.2007 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzeption für die Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben, Gemeinde Gatersleben, Landkreis Aschersleben-Staßfurt, ab 01.07.2007 Landkreis Salzland“ vor. Diesen Rahmenplan übergab der AHA seinerzeit der Hochschule Anhalt in Bernburg, um interessierte Professoren, Dozenten und Studenten für das Vorhaben zu gewinnen.
Beim Verlassen von Gatersleben fiel den Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmern im Bereich der Selke ein Transparent mit der Aufschrift, Zitat: „Hochwasserschutz jetzt ! – Mit dem grünen Rückhaltebecken bei Meisdorf“, Zitat Ende. Diese Aussagen veranlasste den AHA hier noch einmal seine allseitig bekannte Position darzulegen:
Bekanntlich gehört das Selketal zu den arten- und strukturreichsten Flusstälern Mitteldeutschlands, wo zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten vorkommen. Um diesen sehr bedeutsamen Lebensraum nachhaltig und umfassend zu schützen, sind sehr große Teile des Selketals als Naturschutzgebiet ausgewiesen und nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie zu schützen. Mit dem Status ist ein Verschlechterungsverbot unweigerlich verbunden, was auch nach nationalem Recht so zu handhaben und umzusetzen ist. Dem stehen eindeutig die Vorhaben des Landes Sachsen-Anhalt entgegen, was gedenkt oberhalb von Strassberg und Meisdorf jeweils mindestens 15 m hohe und ca. 100 m breite Hochwasserdämme zu errichten. Dabei sind nach Auffassung des AHA alle vorbeugenden und nachhaltigen Hochwasserschutzmaßnahmen bei weitem nicht ausgeschöpft. Dazu gehören der Erhalt geschlossener Waldbestände sowie die Sicherung bestehender und Schaffung weiterer umfassender Überflutungsräume. So gilt es außerdem nach Auffassung des AHA, in Abstimmung mit dem meteorologischen Dienst und in Anlehnung an die entsprechende Arbeits- und Handlungsweise großer Talsperren, ein umfassendes Hochwassermanagement für die 28 Teiche im näheren und weiteren Einzugsgebiet der Selke zu entwickeln und umzusetzen. Dazu gehören elektronisch und mechanisch gesteuerte und ablesbare Pegelsysteme, welche eng mit der Arbeit von bestehenden Regelstauwerken zum Beispiel an den Teichen bei Güntersberge bis Alexisbad funktionieren müssen. Das bedeutet, dass vor zu erwartenden starken langanhaltenden Niederschlägen bzw. eintretenden Schneemelzen die Pegel der Teiche umfassend zu senken sind, um zum u.a. ein Abpuffern plötzlich auftretender Hochwasserwellen zu ermöglichen. Dies funktioniere jedoch nur, wenn der zuständige Landesbetrieb für Hochwasserschutz verstärkt bzw. vorrangig seine Aktivitäten auf diese Formen eines nachhaltigen Hochwasserschutzes richtet und nicht seine Kapazitäten für die Planung von Hochwasserdämmen bei Strassberg und Meisdorf bindet. Ferner gehört auch zu einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser, dass endlich begonnen wird Pläne und Konzeptionen zu erstellen, welche Beseitigungen von Verbauungen im Hochwasserbereich beinhaltet. Dazu zählen u.a. auch längst nicht mehr genutzte und bereits vollkommen zerfallene Fabrikanlagen zwischen Silberhütte und Alexisbad. Gleiches gilt für die jüngst erst errichtete Kläranlage bei Strassberg, welche unverantwortlicher Weise, rechtswidrig und gegen jegliche Vernunft in das unmittelbare Hochwassereinzugsgebiet der Selke gebaut wurde.
Schließlich führte der Weg hinauf zum Hakel. Dabei warfen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einen Blick auf den Concordiasee. In dem Zusammenhang erläuterte der AHA seine folgende Sichtweise auf die Entwicklung des Concordiasees:
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat mit großer Sorge den erneuten Erdrutsch am Concordiasee am 28.06.2016 zur Kenntnis genom-men, wo sich schätzungsweise eine Millionen m³ Erde vom südwestlichen Ufer in den einst im Jahre 2002 zur wassersportlichen Nutzung freigegebenen Concordiasee be-wegten. Im Gegensatz zum Erdrutsch am 18.07.2009, wo ca. 4,5 Millionen m³ abge-rutschte Erde 3 Menschen in den Tod und drei Häuser der Wohnsiedlung „Am Ring“ 100 Meter in die Tiefe rissen, „beschränkten“ sich die Schäden auf den Absturz eines Raupenfahrzeuges.
Die Auswirkungen des erneuten Erdrutsches wirkt sich ebenfalls sehr stark auf das Umfeld aus, wozu die zeitweise Sperrung der Bahnverbindung ab bzw. bis Frose gehört.
Bereits im Tagebau hatten sich in den Jahren 1950 und 1959 in Folge von Setzungs-fließen Erdrutsche ereignet, welche im Jahr 1959 das Leben eines Arbeiters kostet.
Nach Auffassung des AHA ist der Zeitraum von der Schließung des Tagebaus Con-cordia bis zur Eröffnung als Wassersportgebiet im Jahr 2002 bis hin zum heutigen Zeit-punkt viel zu knapp bemessen, um den gefluteten Alttagebau genug Zeit zur Setzung und Stabilisierung der Wasserführung und der Erdmassen zu geben. In Fachkreisen geht man von Zeiträumen von 50 bis 100 Jahren aus.
Der erneute Erdrutsch muss nach Ansicht des AHA Mahnung an die Verantwortlichen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV), des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Salzlandkreis und der Stadt Seeland sein, eine wissenschaftlich fundiertes Schutz-, Entwicklungs- und Nutzungskonzeption zu erstellen, um alle Notwendigkeiten und Interessen auf den Prüfstand zu stellen, zueinander abzuwägen sowie Prioritäten, Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Bereits in Folge des folgenschweren Erdrutsches am 18.07.2009 hatte der AHA drin-gend angemahnt, sich von dem bisherigen Nutzungsvorhaben zu verabschieden und eine Einbindung in den Biotop- und Grünverbund zwischen Bode, Wipper, Eine und Selke sowie Harz und Hakel einzubinden. Darauf beruhend sollte auch ein umwelt-, landschafts- und naturfreundliches Tourismuskonzept entstehen, welche u.a. Erkennt-nispfade zu Natur, Landschaft, Bergbau und Geschichte enthalten kann.
Den immer wieder aus der Stadt Seeland vorgetragene Forderungen zur schnellstmög-lichen Wiederfreigabe des Concordiasees als Ort des Wassertourismus gilt es nach Meinung des AHA eine klare Absage zu erteilen. Das erfordert neben den bisher noch nicht eindeutig geklärten Ursachen des Erdrutsches aus dem Jahr 2009, die Pietät ge-genüber den drei Toten, die nun notwendige Untersuchung des erneuten Erdrutsches und nicht zuletzt die langen Setzungs- und Stabilisierungszeiten von Alttagebauen.
Dieser Appell geht u.a. auch in Richtung Geiseltalsee, wo die baulichen und wassertouristischen Eingriffe stark vorangeschritten sind bzw. voranschreiten, umfassender Um-welt-, Natur- und Landschaftsschutz erforderlich ist und das massive Bestreben existiert den gesamten Alttagebau zur wassertouristischen Nutzung komplett freizugeben.
Dem AHA ist durchaus verständlich, dass Kommunen nach neuen und umfassenden Einnahmequellen suchen, nur darf dies nicht auf Kosten von Leben und Gesundheit von Menschen, Unversehrtheit von Sachgütern sowie einer dringenden Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung von Landschaft und natürlicher Umwelt geschehen. Bereits der Aufschluss und die Ausbeutung der Tagebaue haben zu massiven Eingrif-fen, Gefahren und Störungen geführt. Nun dürfen neuere menschliche Eingriffe nicht zu neuen Beeinträchtigungen, Störungen und Gefahren führen.
Der AHA ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten bereit mit der Bevölke-rung sowie den Verantwortlichen in der LMBV sowie im Land Sachsen-Anhalt und den betroffenen Kommunen darüber zu beraten.
Dieses Waldgebiet ist vorrangig als Eichen-Linden-Mischwald geprägt, welcher aus einer jahrhundertlangen Mittelwaldwirtschaft hervorgegangen ist. Woher der Name „Hakel“ rührt ist bisher noch nicht eindeutig geklärt. Es könnte in der Erwähnung in einer Urkunde Ottos I. aus dem Jahre 941 liegen, wo die Nennung „saltus Hacul“ enthalten ist. Inwieweit hier eine Verbindung zu der erstmalig im Jahre 1310 im Zuge der Belehnung der Adelsfamilie von Knesebeck erwähnten Domburg im Großen Hakel besteht, ist noch offen.
Der Hakel erhielt am 23.05.1939 auf der Grundlage des Reichsnaturschutzgesetzes aus dem Jahre 1936 den Schutzstatus „geschützter Landschaftsteil“. Im Jahre 1954 verlieh man beiden Hakelteilen den Status eines Naturschutzgebietes. Dem folgte die „Anordnungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft als Zentrale Naturschutzverwaltung vom 30.03.1961 zu den Naturschutzgebieten „Großer Hakel“ und „Kleiner Hakel“ sowie die zugehörigen Behandlungsrichtlinien (Beschluß des Rates des Bezirkes Halle Nr. 425-24/82 vom 25.11.1982)“. Mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg vom 20.09.1995 sowie der Einrichtung einer Schutzzone in einer Größe von ca. 3 707 ha per „Verordnung des Regierungspräsidiums Magdeburg zur Änderung der Verordnung des Regierungspräsidiums Halle zum Naturschutzgebiet “Hakel”, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg vom 25.04.2002 schaffte die Obere Naturschutzbehörde für das nunmehr ca. ca. 1.366 ha große Naturschutzgebiet entscheidende Rechtsgrundlagen für den Schutz und Erhalt dieses Gebietes.
Am 28./29.02.2000 beschloss zudem die damalige Landesregierung Sachsen-Anhalts den Hakel als besonderes Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie als EU-Vogelschutzgebiet – Special Protected Area (SPA) ausweisen zu lassen. Das EU SPA umfasst eine Fläche von 6.441 ha.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer waren sich schnell einig, dass ein nachhaltiger Schutz des Gebietes nur ohne Forstwirtschaft erfolgen kann und halten daher die Ausdehnung des 33,69 ha großen Totalreservates auf das gesamte Hakelgebiet für sinnvoll. Vielerorts ist jetzt schon zu erkennen, dass eine derartige Entwicklung eine vielfältige, sukzessive Entwicklung mit Lichtungen, dichteteren und lichtoffeneren Waldbestandteilen ermöglicht.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer vertraten ferner die Auffassung, dass das ca. 1.366 ha große Naturschutzgebiet Hakel nur nachhaltig seiner Schutzfunktion nachkommen kann, wenn er seine ökologische und landschaftliche Funktion weit in das Umland ausdehnen kann. Als entsprechender Raum ist auf jeden Fall Gebiet zwischen Bode, Selke, Wipper und Eine zu betrachten.
So lassen sich u.a. die Bestände von Säugetieren, Greifvögeln und Eulen sowie Insekten und Spinnen langfristig gesehen nicht nur stabilisieren, sondern auch wieder erhöhen. Vielfältige Landschafts- und Naturraumstrukturen, welche u.a. für Greifvögel und Eulen in enger Verbindung mit dem Bestand von ausreichend vorhandenen Beutetieren zu sehen sind, tragen entscheidend dazu bei.
Eng damit verbunden ist die dringende Notwendigkeit dem Hakel einst gerodete Waldgebiete wieder zurück zu geben. Dazu bieten sich an erster Stelle die in den Jahren 1830, 1834, 1861, 1910 und 1919 gerodeten einstigen Waldgebiete Klosterholz Hedersleben, Engelschlag/Klosterholz, an Hoyms Herenfeld, vor Besselsholze/Weiße Ecke, von Oppensches Holz und Lerchenwinkel (früher Strennenbleck).
Diese Waldgebiete sollten als Bestandteil des Hakels sukzessiv wieder entstehen und eine wissenschaftliche Begleitung erfahren.
Im Südteil des Hakel, unweit der früheren Gaststätte „Waldfrieden“, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmern eine sehr wertvoll erscheinende Streuobstwiese in Augenschein. Schnell waren sich Alle einig, dass nur eine gute Pflege und Betreuung diese Streuobstwiese erhalten und sichern kann. Grundsätzlich wäre der AHA bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sowie in Kenntnis der Eigentums- und möglicher Pachtverhältnisse und bestehender Pflege- und Entwicklungskonzeptionen die Betreuung der Streuobstwiese zu übernehmen. Ferner diskutierten die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer die Möglichkeit eines vernetzten, womöglich als Rundweg geführten Naturerkenntnispfades mit Anknüpfungspunkten an die Ortschaften Heteborn, Hakeborn und Cochstedt, aber auch an die Ortschaften Hedersleben, Hausneindorf, Gatersleben und Schadeleben. Hierzu könnte man sich die Erstellung eines Konzeptes in Verbindung von Schulen des Umlandes sowie wissenschaftlicher Einrichtungen wie Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Hochschule Anhalt in Bernburg vorstellen.
Anschließend begab sich die Exkursionsgruppe nach Cochstedt. In der zur Stadt Hecklingen bildete das Thema 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hecklingen, Teilplan Cochstedt, für den Bereich „Schweinehaltungsanlage Cochstedt“ sowie zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schweinehaltungsanlage Cochstedt“ der Stadt Hecklingen. Die angedachte Umstellung von der Aufzucht von 4.000 Ferkeln auf die Mast von 4.000 Schweinen lässt massive zusätzliche Beeinträch-tigungen von Umwelt, Natur und Landschaft erwarten.
Laut Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen fallen bei der Ferkelaufzucht 0,6 m³/pro Tier/Jahr und bei der Schweinemast 1,5 m³/pro Tier/Jahr an. Das bedeutet bei 4.000 Ferkeln ein Gülleaufkommen pro Jahr im Umfang von 2.400 m³. Bei einer Um-stellung auf Schweinemast mit ebenfalls 4.000 Tieren ist dann mit einem jährlichen Gülleaufkommen von 6.000 m³ zu rechnen. Daraus errechnet sich eine Erhöhung des jährlichen Gülleaufkommens um 3.600 m³ bzw. 150 %.
Der AHA weist darauf hin, dass laut Umweltbundesamt in Deutschland in der Land-wirtschaft nach wie vor Überschüsse an Phosphor im Umfang von 10 kg/ha Landwirt-schaftlicher Fläche und bei Stickstoff im Umfang von 20 kg/ha Landwirtschaftlicher Flä-che existieren.
Darüber hinaus gilt es nach Auffassung des AHA die Studie des Umweltbundesamtes (UBA) mit der Überschrift „Quantifizierung der landwirtschaftlich verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung“ mit Stand vom 6. Juni 2017 zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.
Diese Überschüsse lassen sich nur durch Stopp der angedachten Schweinemastpläne in Cochstedt, Reduzierung der Düngergaben, Verbesserung der Fruchtfolge, Erhöhung der Vielfalt an Ackerkulturen und nicht zuletzt durch die Reduzierung des Ausbringens von Gülle senken.
Somit trägt eine Umsetzung des Vorhabens „Schweinehaltungsanlage Cochstedt“ eher zur Verstärkung der Umweltbelastungen in Luft, Boden und Wasser bei. Das belastet ferner die Wohnlage Cochstedt, stellt aber auch eine Bedrohung der Gewässer sowie des westlich gelegenen ca. 1.400 ha großen Naturschutzgebietes und europäischen Vogelschutzgebietes Hakel mit seiner großen Artenvielfalt an Fauna und Flora dar.
Auf dem Radweg nach Hakeborn und dann weiter nach Egeln stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmern durchaus positive Tendenzen fest, den Anbau von Agrarpflanzen auf eine breitere Arten- und Sortenvielfalt zu stellen. Dies gilt es nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer weiter zu vertiefen und auszuweiten. Darüber hinaus bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer die Notwendigkeit einzelne Gehölzinseln, Feuchtgebiete und Wegbegleitgrün besser zu vernetzten. Dazu können die Wege und Fließgewässer ganz besonders beitragen. Dabei sind u.a. Obstreihen entlang der Wege zu sichern und zu erweitern, Sukzessionsbereiche zu sichern und Möglichkeiten der Schaffung von Kopfweidenbeständen zu sich prüfen. Ebenfalls erteilten die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer jeglichen Überlegungen zum Abbau von Braunkohle und Kies –z.B. in der Egelner Südmulde- eine klare Absage. Eine Hinwendung zur dezentralen Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Ressourcen und sparsamer Umgang mit unseren Ressourcen, gekoppelt mit einem nachhaltigen Schutz von Umwelt, Landschaft und Natur müssen das Handeln der Menschheit bestimmen.
Im Bereich der Stadt Egeln erreichten die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmern die Bode, welche eine Gesamtlänge von 169 km aufweist. Die Bode hat ein Gesamteinzugsgebiet 3.229 km², entwässert mit seinen Quellflüssen – die 17 km lange Kalte Bode und die 23 km langen Warmen Bode- das südliche Gebiet des Brockens und mündet bei Nienburg in die Saale. Die Bode zwischen den Städten Egeln und Stassfurt lässt deutliche Begradigungsmaßnahmen, aber auch zahlreiche deutliche Ansätze der Mäandrierung sowie Altarm- und Furkationsbereiche erkennen. Darüber hinaus hat sich aus der Mischung von Restauenwäldern, Feuchtgebieten und –wiesen, aus Stillegungsflächen hervorgegangene Hochstaudenflächen sowie Schlamm-, Schotter- und Kiesflächen in der Bode ein sehr vielfältiger Landschafts- und Naturraum entwickelt, welchen es zu schützen und zu erhalten gilt. Jedoch bedarf es auch die Schaffung von sukzessiven Entwicklungsräumen, welche die Entstehung zusammenhängender Auenwälder z.B. zwischen den Städten Egeln und Stassfurt ermöglicht. Dazu muss es auch gehören zu prüfen, inwieweit es Möglichkeiten der Wiedereinbindung Altauen der Bode und ihrer Nebengewässer an das Hochwasserregime gibt. Insbesondere die Abschnitte zwischen Egeln über Wolmirsleben bis Unseburg, zwischen den Mündungsgebieten der Ehle und der Röthe bei Athensleben sowie zwischen Athensleben und dem Gaensefurther Busch bedürfen einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Prüfung. Dabei lassen sich die Wiedereinbindung der Altauen mit der Hochwasserentlastung von Ortschaften entlang der Bode sinnvoll miteinander verbinden. In dem Zusammenhang nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer mit großer Sorge den befestigten Mündungsbereich des Löderburger Bruchgrabens bei Athensleben in Augenschein. Hier war man sich schnell einig, dass im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU eine Renaturierung dringen geboten ist.
Im Bereich der Stadt Stassfurt schätzten die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer ein, dass die Auenlandschaft eines besonderen Schutz bedarf. Sei es die Bode-Goldbach-Aue oder der Auenwald „Die Horst“ mit ihren Feuchtgebieten, Gehölz, Wiesen- und Staudenbeständen – hier gilt es die Bereiche vor Versiegelung und Vermüllung aller Art zu bewahren sowie die Möglichkeiten des Erhaltes bzw. der Ausweitung von Retentionsflächen zu sichern bzw. zu prüfen. Dabei gilt es zu untersuchen inwieweit die Einbindung mutmaßlicher Bodealtarme möglich ist sowie die Mündungsbereiche von Goldbach und Der Beek ganz besonders zu schützen.
Nach Meinung der Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmern wäre es daher sehr sinnvoll eine Schutz- und Entwicklungskonzeption für den sehr bedeutsamen Abschnitt der Bode zu entwickeln.
Der AHA bekräftigte zu Beginn, während und zum Abschluss der Fahrradexkursion immer wieder den Prozess massiv in Gang setzen, begleiten sowie ehrenamtlich Interessierte mit einbeziehen.
In dem Zusammenhang sei auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende hingewiesen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Gatersleben
Schmiedestraße 1
06466 Gatersleben
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Fotos Andreas Liste
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