I. Grundsätzliches

Die grundsätzliche Sichtweise des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) geht davon aus bestehender Natur und Landschaften zu erhalten sowie von störenden Einflüssen wie Verbauung, Verlärmung und Verschmutzungen aller Art freizuhalten. Dabei gilt es vom gegenwärtigen Bestand an Fauna und Flora sowie Belastungen aller Art auszugehen sowie auf wissenschaftlichen Grundlagen Schutz- und Entwicklungskonzeptionen zu erstellen, welche die Grundlage für weitere Entwicklungen und Vorhaben bilden müssen.
Dabei ist folgendes zu beachten:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2020- eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².

Darüber hinaus ist dringend eine Umstellung der Energieumwandlung erforderlich. Dazu gehört die Abwendung von fossilen und atomaren Energiequellen. Nur so ist das alternativlose Erreichen der Klimaziele und die Umsetzung der Lehren aus Katastrophen der Nutzung von Kernenergie wie in Harrisburg, Tschernobyl und Fukushima möglich.
Alternativ sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Einbeziehung von Dächern und Fassaden auf bzw. an Wohngebieten und auf bzw. an gewerblich genutzten Gebäuden zur Nutzung der Sonnenenergie sowie die Errichtung ortsgebundener, dezentraler Windkraftanlagen.

Laut Flüssiggas1.de stehen folgende Vorteile und Nachteile von LNG Gas im Vergleich gegenüber, Zitat:

Vorteile von LNG Gas

  • weltweit gibt es große Gasvorkommen (unter anderem im Mittelmeer, USA, Mittlerer Osten)
  • viel Energie in kleinem Raum speicherbar
  • Gas lässt sich unabhängig von Pipelines über weite Strecken transportieren
  • LNG Gas verbrennt sauberer als Benzin, Diesel oder Heizöl
  • Flüssigerdgas ist in fast jeder Region einsetzbar
  • zahlreiche Anwendungsbereiche sind möglich (Kraftstoff, Prozessenergie, Energiespeicher)
  • große LNG Gas Vorräte können Engpässe in der konventionellen Gasversorgung ausgleichen

Nachteile von LNG Gas

  • Herstellung von LNG Gas ist energieaufwendig
  • Lagerung und Transport mit Schiffen oder Lastkraftwagen erfordert höchste Sicherheitsanforderungen
  • von der Förderung bis zum Einsatz entweicht 0,5 bis 5 % des Methans (Methanschlupf)
  • Methan ist 25-mal klimawirksamer als CO2 und fördert den Treibhauseffekt
  • Tankstellen- und Lagernetz ist nicht weit ausgebaut

Zitat Ende

Selbst der Energiekonzern EnBW führt folgendes aus, Zitat:

Wie umwelt- und klimafreundlich ist LNG?

Grundsätzlich handelt es sich bei LNG um Erdgas und damit um einen fossilen Brennstoff, der bei seiner Verbrennung CO2-Emissionen freisetzt. Doch im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern wie Kohle und Erdöl fallen diese bei Erdgas generell deutlich geringer und damit klimaschonender aus. Ein Problem bei LNG ist, dass die Herstellung (von der Reinigung des Rohgases bis zur Verflüssigung), die Kühlung und der Transport bis hin zur Regasifizierung an den LNG-Terminals selbst einen hohen Energiebedarf aufweisen. Dadurch fallen mehr CO2-Emissionen an als beispielsweise beim Transport über eine Erdgas-Pipeline. 2019 ermittelte eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes, dass im Vergleich zu russischem Pipeline-Gas bei LNG aus den USA die 1,5-fache Menge an Treibhausgasen entsteht. Die Emissionswerte für LNG aus Australien lagen, vor allem aufgrund des langen Transportwegs, fast doppelt so hoch (rund 90 Prozent ).

Ein weiterer Faktor in der Klimabilanz ist die Herkunft von LNG. Gefördert wird es hauptsächlich in den USA, Australien und Katar. Australisches LNG stammt zum Großteil aus Erdgas, das als Nebenprodukt beim Abbau von Kohle freigesetzt wird. In Katar wird Erdgas direkt aus dem Boden unter dem Persischen Golf gewonnen. US-amerikanische Unternehmen fördern Gas zur Herstellung von LNG vor allem mittels Frackings. Die Methode ist aber mit größeren Auswirkungen auf die Umwelt und Emissionswerten als in Katar oder Australien verbunden.“, Zitat Ende

Eine verfehlte Energie-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik, sehr umstrittene Sanktionspolitik sowie unterlassene Diplomatie in der Gegenwart und ggf. in absehbarer Zukunft haben zur wieder verstärkten Nutzung fossiler und möglicherweise auch atomarer Rohstoffe geführt.
Diese Entwicklung gilt es sofort und grundlegend zu ändern. Das vorliegende Vorhaben trägt jedoch eher zur Verfestigung der Fehler in der Energie-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik bei und ist daher schon vom Grundsatz her abzulehnen.

Darüber hinaus ist eine Frist von knapp anderthalb Wochen zur Abgabe einer Stellungnahme unverantwortlich und berücksichtigt in keiner Weise, dass die meisten Umwelt- und Naturschutzvereine ehrenamtlich agieren. Echte Demokratie und Meinungsteilhabe sehen anders aus.

II. Zu den Verfahrensunterlagen – Erläuterungsbericht

Zu 1.2 Energiewirtschaftliche Begründung zum Vorhaben
Zu 1.3 Antragsgegenstand

Eine verfehlte Energie-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik, sehr umstrittene Sanktionspoli-tik sowie unterlassene Diplomatie in der Gegenwart und ggf. in absehbarer Zukunft haben zur wieder verstärkten Nutzung fossiler und möglicherweise auch atomarer Roh-stoffe geführt.
Diese Entwicklung gilt es sofort und grundlegend zu ändern. Das vorliegende Vorhaben trägt jedoch eher zur Verfestigung der Fehler in der Energie-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik bei und ist daher schon vom Grundsatz her abzulehnen.

Zu allen weiteren nachfolgenden Punkten

Laut den Punkten 4.1.2 Technische Daten und 4.4 Flächenbedarf benötigt man baulich eine Fläche von 2.900,00 m Länge x 30,00 m = 87.000,00 m² = 8,7 ha. Im Bereich dieser Fläche finden auch Eingriffe auf Grünflächen in der Elbaue statt, welche später von Aufwuchs freigehalten werden sollen. Abgesehen von dem zerstörerischen baulichen Eingriff während der Bauzeit, geht laut Punkt 1.2 Energiewirtschaftliche Begründung zum Vorhaben geht auf einer Fläche von 2.900,00 m Länge x 10,00 m = 29.000,00 m² = 2,9 ha somit Raum für eine potentielle naturnahere Entwicklung von Natur und Landschaft verloren, wozu mögliche Lebens- und Rückzugsräume sowie Überflutungsräume gehören. Im Punkt 3.2 Umweltrecht ist folgendes vermerkt, Zitat: „Aufgrund der Dringlichkeit des Vorhabens (Vgl. Kapitel 1.2) wird im LNG-Beschleunigungsgesetz § 4 geregelt, dass hierfür das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht anzuwenden ist.“ Hier sei vermerkt, dass die zunehmende antirussische Sanktionspolitik zu diesem Zustand geführt und somit diesen Zustand selbst entscheidend verursacht hat. Diese Politik begann endgültig mit den Ereignissen in der sogenannten „Orangenen Revolution“ im Jahr 2004 und hat nunmehr ihren vorläufigen Höhepunkt in dem barbarischen Krieg in der Ukraine gefunden. Anstatt durch ernsthafte Diplomatie den Krieg um Ende zu führen, greift man jetzt u.a. wiederholt nachteilig in das Umweltrecht und das Beteiligungsrecht ein. Demokratie und ernstgemeinter Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft sehen anders aus. Somit fehlen u.a. Angaben zum gegenwärtigen Bestand an Fauna und Flora sowie somit zu Artenstruktur und -vielfalt. Eine ordnungsgemäße Einschätzung möglicher Schäden sind somit ausgeschlossen und lässt das Beteiligungsverfahren zur Farce verkommen. Selbstverständlich stellen schon die Beseitigung der Vegetation und die Schachtarbeiten einen massiven Eingriff in Natur, Umwelt und Landschaft dar. Eine vollumfängliche Einschätzung ist aus ebengenannten Gründen nicht möglich.
Zu einem weiteren Verbau und Eingriff in einem Teil der Elbaue findet allemal statt und geht mit einer weiter zu erwartenden Verarmung eines speziellen Landschafts- und Naturraumes einher.

III. Schlussbemerkungen

Die gegenwärtige politische Situation in Europa hat zum wiederholten Male zur Beeinträchtigung der mühsam erarbeiteten Nachkriegsordnung nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges im Jahr 1945 geführt. Einhergehend mit der momentanen katastrophalen Friedens- und Energiepolitik nimmt weiterhin verstärkte Eingriffe und Folgen für Umwelt, Natur und Landschaft in Kauf. Dazu zählen bauliche Eingriffe mit Folgen für Fauna, Flora, Hydrologie und Klima. Der nunmehrige gesetzliche Rahmen, welcher auf der Basis eines Gesetzentwurfes der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) vom 10.05.2022, Drucksache 20/1742 sowie der zustimmenden Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 19.05.2022 sowie des Bundesrates vom 20.05.2022, bestätigt diese verheerende Entwicklung. Daran ändert folgende zitierte Festlegung nichts „Die Genehmigungen für die LNG-Anlagen sollen in Übereinstimmung mit den deutschen Klimazielen bis spätestens zum 31. Dezember 2043 befristet werden.“

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-de-lng-beschleunigungsgesetz-894668

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2022/0201-0300/0221-22.html

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) findet u.a. aus oben genannten Gründen diese Entwicklung und somit das angedachte Vorhaben verheerend und sieht sie im Widerspruch zu einer notwendigen lebenserhaltenden, ökologischen, friedlichen und sozialen Entwicklung auf unserer Erde, welche nach gegenwärtigem Erkenntnisstand, als einziger Planet die Bedingungen für Leben aufweist und somit eines besonderen Schutzes bedarf.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.08.2022