Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle/Saale e.V. Große Klausstraße 11
06108 Halle(Saale)
Stellungnahme
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.23 „Solarpark Hans-Seidel-Schacht“
1.Ausgangslage:
Die Reste der Halde des ehemaligen Hans-Seidel-Schachtes, früher Hohenthal-Schacht,befinden sich anteilig
im Gebiet der Lutherstadt Eisleben und der Gemeinde Helbra.
Die Halde ist Teil der 3. Schachtreihe der Kupferschieferschächte der Mansfelder Mulde mit dem Zirkelschacht nördlich und dem Max-Lademann-Schacht südlich davon.
Der zu Helbra gehörige Teil der Halde ist bereits mit einem Solarpark bebaut.
Das Gebiet befindet sich südlich der L 160, inmitten von intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen.
Luftbild 1999
- Vorbemerkungen:
Um einen möglichst lückenlosen Überblick über die in einem Gebiet vorhandenen Biotoptypen, Tiere und Pflanzen zu erhalten ist es zwingend notwendig,die Kartierungsarbeiten
mindestens über eine ganze Vegetationsperiode, besser noch über ein ganzes Jahr durchzuführen.
- Ergebnisse:
Am 08.01.2022 erfolgte eine Begehung des Gebietes mit selektiver Kartierung.
Das Gebiet war großflächig mit einer leichten Schneedecke bedeckt.
Die folgenden Ergebnisse beziehen sich auf die Begründung des B-Planes Nr.23, Entwurf v. September 21 und den Eingriffs-Ausgleichs-Plan (EAP) sowie Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag v.15.09.21
- zu EAP 2.8
Dort heißt es „Geschützte Biotope befinden sich innerhalb des Plangebietes nicht“
Als ein Ergebnis der Begehung am 8.1.2022
ist der Nachweis des Taubenkropf-Leimkraut oder Kupfer Leimkraut ( Silene vulgaris Moench (Garcke) var.humilis Schub.)
zu nennen. Diese Pflanze wurde an der NO Seite des Plangebietes südlich der Baracken und an der Zufahrt (S.17,Abb 14 EAP) festgestellt.
Dabei handelt es sich um mehrere gut entwickelte Pflanzen im Winterstadium.
Mit weiteren Nachweisen ist zu rechnen.
Kupfer-Leimkraut (Silene Vulgaris var. humilis)
Das Taubenkropf- oder Kupfer-Leimkraut ist eine der drei kennzeichnenden Arten der Schwermetallrasen- Vegetation (Violetta calaminaria)
Das Vorhandensein der Schwermetallrasen-Vegetation bedeutet, daß
es sich im Planungsgebiet um die Existenz
eines „Geschützten Biotopes“ handelt und dieses auch zu schützen ist.
Die Schwermetallrasen-Vegetation ist nach Paragraf 30 BNatSchG und nach Paragraf 21 u.22 NatSchG LSA geschützt.
Gemäß der Roten Liste der Biotoptypen ist dieser Biotoptyp in die Kategorie 2, stark gefährdet,eingeordnet.
Es besteht die Gefährdung besonders durch Flächenverlust und durch quantitative Veränderungen.
In der FFH Richtlinie Anhang I ist die Schwermetallrasen-Vegetation mit dem Code 6130 ebenfalls als schutzbedürftig eingestuft.
Die Schwermetallrasen-Vegetation ist in Mitteleuropa als endemisch zu bezeichnen.
Es ist zukünftig damit zu rechnen, daß sich die beiden anderen kennzeichnenden Arten der Schwermetallrasen-Vergetation,besonders das Kupferblümchen oder Frühlingsmiere(Minuartia caespitosa = M.verna subsp. herzynia)
sowie weitere Begleitarten,wenn nicht schon vorhanden, sukzessiv ansiedeln.
Das Kupferblümchen ist bereits auf der Max-Lademann-Halde, welche sich in Sichtweite zum Planobjekt befindet, festgestellt worden.
(vgl.Mitteilung Dr.Henryk Baumbach,2017)
Aus der Existenz der Schwermetall-Vegetation ergeben sich folgende Notwendigkeiten.
- der naturschutzfachliche Wert der Flächen mit Haldenmaterial( Berge–oder
Ausschlägehalde,horizontal bzw. Flächenmit Hangneigung) ist wesentlich höher einzuschätzen. - Die Haldenflächen sind von jeglicherÜberdeckung mit Erdmaterial freizuhalten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind aufdiesen Flächen nicht durchzuführen d.h. keine Entwicklung von mesophilen Grünlandauf den Kupferschieferböden. Die offenen Rohböden sind für die natürliche Sukzession zu erhalten.
- .Es sind weitere Kartierungen durchzuführen.
Rohbodenfläche mit Hang
zu Pkt. 2.5 Schutzgut Wasser
Dort heißt es.“ Oberflächengewässer kommen im Plangebiet nicht vor“
Diese Feststellung kann nicht bestätigt werden.
Bei der Begehung am 8.1.2022 wurden mehrere Oberflächengewässer festgestellt. Die Feststellungen sind wohl darauf zurückzuführen, daß es sich bei den Jahren 2018 bis 2020 um extreme Trockenjahre handelte und es sich jetzt wieder eine Art Normalzustand eingestellt hat.
Oberflächengewässer
Deshalb ist auch zukünftig von Oberflächengewässern im Plangebiet auszugehen.
Schlußfolgernd aus dieser Tatsache
müssen die Passagen in Pkt. 7.2.3.Artenschutz im B-Plan und 3.4. im EAP
S.35, Relevanzprüfung neu bewertet werden.
“ Das Vorkommen folgender europarechtlich geschützter Arten/Artengruppen kann im Plangebiet augenscheinlich ausgeschlossen werden.
- Amphibienarten…….da keine geeigneten
Habitat vorhanden –
Mit den Gewässern sind geeignete Habitate vorhanden - wassergebundene Insektenarten, da keine
geeigneten Habitat vorhanden –
Mit den Gewässern sind geeignete Habitat
vorhanden.
Es kann eingeschätzt werden,das für viele Arten/Artengruppen das Plangebiet ein Rückzugsgebiet innerhalb der großen intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche darstellt.
Ein Vorkommen der Blauflügligen Ödlandschrecke ( Aedipodea caerulescens ) ist auf den Schiefer-und Schlackehalden durchaus zu erwarten.
Sie ist anspruchslos und bevorzugt magere Standorte mit wenig Bewuchs.
Die adulten Exemplare sind im August und September in Habitaten auch mit sehr hohen Temperaturen anzutreffen, mesophiles Grünland ist eher ungeeignet.
Eine Referenzfläche sind die Halden der Ottoschächte in Wimmelburg.
Auch das in der Nähe des Planungsgebietes befindliche FFH Gebiet 107 „Kupferschieferhalden bei Klostermansfeld ist zu nennen“.
Die Rote Liste Sachsen-Anhalt 2020 führt die Schrecken auf der Vorwarnliste.
Die Bestände gehen in den letzten Jahren zurück Der Biotoptyp ZOG Bergbauabraumfläche ist der Ideale Lebensraum im Plangebiet und ist ohne Erdabdeckung zu erhalten.
Zum Vorkommen der Zauneidechse ( Lacerta agilis) im Gebiet wurde festgestellt, daß dieses artenarm ist.
Es sollte eine solche Lösung gefunden werden, welche eine Umsiedlung vermeidet. Eine Umsiedlung wird kritisch gesehen und garantiert nicht den Fortbestand der Population.
Quellenverzeichnis:
1. Dr.Henryk Baumbach, Foto 1 und Mitteilung
M.verna ssp. hercynia
2.Rote Listen LSA 2020
3.Mansfeld Museum,Schriftenreihe,
Neue Folge Nr.5
4.Begehung des Plangebietes
5.Internet
6.Eigene Recherchen
Halle (Saale), 02.02.2022. Werner Zabel
Andreas Liste
Vorsitzender
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